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DCM Flugzeugfonds 1

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F<br />

R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />

Darüber hinaus erhält Amentum für die Durchführung<br />

von vertraglich nicht vereinbarten Sonderleistungen<br />

eine gesonderte Vergütung in Höhe von EUR<br />

220 je Mannstunde.<br />

Amentum erhält eine Erstattung nachgewiesener und<br />

angemessener Reisekosten.<br />

Die laufende Verwaltungsvergütung ist mit jährlich<br />

2,0% indexiert, beginnend mit dem 01.01.2010. Mit<br />

Beginn der Anschlussvermietung erhöht sich die<br />

jährliche Indexierung auf 3,5% p.a.<br />

Der Vertrag endet grundsätzlich mit Verkauf des Flugzeugs.<br />

Beide Vertragsparteien haben ein Kündigungsrecht<br />

erstmals mit Ablauf des Leasingsvertrags mit<br />

AeroLogic. Amentum hat ein außerordentliches Kündigungsrecht,<br />

sofern die Fondsgesellschaft in Zahlungsverzug<br />

gerät und die fälligen Zahlungen nicht<br />

binnen 14 Tagen auf schriftliche Anforderung von<br />

Amentum beglichen werden. Ferner haben beiden<br />

Vertragsparteien ein vorzeitiges Kündigungsrecht für<br />

den Fall, dass die eine Partei ihren Leistungspflichten<br />

nicht binnen 30 Tagen nach einer entsprechenden<br />

Mitteilung der anderen Partei nachkommt.<br />

Amentum haftet für Schäden im Zusammenhang mit<br />

der Objektverwaltung nur, sofern sie vorsätzlich<br />

gehandelt oder ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat.<br />

7. Fondsbezogene Verträge<br />

7.2.1. Konzeption und Fremdkapitalvermittlung<br />

Die <strong>DCM</strong> AG wurde am 26.05.2008 von der Fondsgesellschaft<br />

mit der Fondskonzeption und der<br />

Fremdkapitalvermittlung beauftragt.<br />

Im Rahmen der Fondskonzeption hat die <strong>DCM</strong> AG<br />

die wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Konzeption<br />

für ein in Deutschland platzierungsfähiges<br />

Beteiligungsangebot, einschließlich eines endgültigen<br />

Finanzierungskonzepts, zu erarbeiten. Dabei ist<br />

sie hinsichtlich von Teilleistungen berechtigt und,<br />

soweit die Leistungen Rechts- und Steuerberatung<br />

88<br />

<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />

betreffen auch verpflichtet, geeignete Dritte im<br />

Innenverhältnis zu beauftragen und zu vergüten.<br />

Dabei hat sie in Abstimmung mit der Gesellschaft<br />

Analysen zur Entwicklung des Frachtflugverkehrmarktes<br />

zu erstellen, Gutachten über Restwert- und<br />

Mietentwicklungen in Bezug auf das Frachtflugzeug<br />

einzuholen, unterschiedliche Finanzierungskonzepte<br />

zu entwickeln, Tilgungs- und Ausschüttungsverläufe<br />

zu optimieren, einen endgültigen Investitionsund<br />

Finanzierungsplan zu erstellen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

für die Gesellschaft und die<br />

Anleger zu erstellen samt Sensitivitätsanalysen im<br />

Falle veränderter Rechenparameter, Währungsabsicherungsmaßnahmen<br />

zu prüfen und zu bewerten<br />

und die steuerliche Situation der deutschen Anleger<br />

zu analysieren. Die Erarbeitung des Finanzierungskonzepts<br />

hat die durch den Leasingvertrag mit Aero-<br />

Logic geschaffenen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.<br />

Für ihre Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> AG eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von 2,35% des bei Platzierungsschluss<br />

gezeichneten Kommanditkapitals zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer, die mit Abschluss der<br />

Platzierung zur Zahlung fällig ist.<br />

Hinsichtlich der Fremdkapitalvermittlung ist die<br />

<strong>DCM</strong> AG verpflichtet, der Fondsgesellschaft einen<br />

Kredit auf USD-Basis in dem durch das Finanzierungskonzept<br />

festgelegten Umfang zu vermitteln<br />

und die Kreditverhandlungen im Namen und im<br />

Auftrag der Fondsgesellschaft zu begleiten. Für ihre<br />

Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> AG eine einmalige Vergütung<br />

in Höhe von 1,8% des vermittelten Kredites<br />

zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit die Leistung<br />

umsatzsteuerpflichtig ist. Die Vergütung ist mit<br />

Abschluss der Platzierung, spätestens jedoch am<br />

31.12.2008 zur Zahlung fällig.<br />

Abschlagszahlungen auf ihre Vergütungsansprüche<br />

kann die <strong>DCM</strong> AG während der Platzierungsphase<br />

entsprechend des jeweils erreichten Platzierungsstandes<br />

einfordern, sofern die geschuldete Leistung<br />

erbracht wurde.

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