DCM Flugzeugfonds 1
DCM Flugzeugfonds 1
DCM Flugzeugfonds 1
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F<br />
R E C H T L I C H E A N G A B E N<br />
Darüber hinaus erhält Amentum für die Durchführung<br />
von vertraglich nicht vereinbarten Sonderleistungen<br />
eine gesonderte Vergütung in Höhe von EUR<br />
220 je Mannstunde.<br />
Amentum erhält eine Erstattung nachgewiesener und<br />
angemessener Reisekosten.<br />
Die laufende Verwaltungsvergütung ist mit jährlich<br />
2,0% indexiert, beginnend mit dem 01.01.2010. Mit<br />
Beginn der Anschlussvermietung erhöht sich die<br />
jährliche Indexierung auf 3,5% p.a.<br />
Der Vertrag endet grundsätzlich mit Verkauf des Flugzeugs.<br />
Beide Vertragsparteien haben ein Kündigungsrecht<br />
erstmals mit Ablauf des Leasingsvertrags mit<br />
AeroLogic. Amentum hat ein außerordentliches Kündigungsrecht,<br />
sofern die Fondsgesellschaft in Zahlungsverzug<br />
gerät und die fälligen Zahlungen nicht<br />
binnen 14 Tagen auf schriftliche Anforderung von<br />
Amentum beglichen werden. Ferner haben beiden<br />
Vertragsparteien ein vorzeitiges Kündigungsrecht für<br />
den Fall, dass die eine Partei ihren Leistungspflichten<br />
nicht binnen 30 Tagen nach einer entsprechenden<br />
Mitteilung der anderen Partei nachkommt.<br />
Amentum haftet für Schäden im Zusammenhang mit<br />
der Objektverwaltung nur, sofern sie vorsätzlich<br />
gehandelt oder ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat.<br />
7. Fondsbezogene Verträge<br />
7.2.1. Konzeption und Fremdkapitalvermittlung<br />
Die <strong>DCM</strong> AG wurde am 26.05.2008 von der Fondsgesellschaft<br />
mit der Fondskonzeption und der<br />
Fremdkapitalvermittlung beauftragt.<br />
Im Rahmen der Fondskonzeption hat die <strong>DCM</strong> AG<br />
die wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Konzeption<br />
für ein in Deutschland platzierungsfähiges<br />
Beteiligungsangebot, einschließlich eines endgültigen<br />
Finanzierungskonzepts, zu erarbeiten. Dabei ist<br />
sie hinsichtlich von Teilleistungen berechtigt und,<br />
soweit die Leistungen Rechts- und Steuerberatung<br />
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<strong>DCM</strong> <strong>Flugzeugfonds</strong> 1<br />
betreffen auch verpflichtet, geeignete Dritte im<br />
Innenverhältnis zu beauftragen und zu vergüten.<br />
Dabei hat sie in Abstimmung mit der Gesellschaft<br />
Analysen zur Entwicklung des Frachtflugverkehrmarktes<br />
zu erstellen, Gutachten über Restwert- und<br />
Mietentwicklungen in Bezug auf das Frachtflugzeug<br />
einzuholen, unterschiedliche Finanzierungskonzepte<br />
zu entwickeln, Tilgungs- und Ausschüttungsverläufe<br />
zu optimieren, einen endgültigen Investitionsund<br />
Finanzierungsplan zu erstellen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />
für die Gesellschaft und die<br />
Anleger zu erstellen samt Sensitivitätsanalysen im<br />
Falle veränderter Rechenparameter, Währungsabsicherungsmaßnahmen<br />
zu prüfen und zu bewerten<br />
und die steuerliche Situation der deutschen Anleger<br />
zu analysieren. Die Erarbeitung des Finanzierungskonzepts<br />
hat die durch den Leasingvertrag mit Aero-<br />
Logic geschaffenen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.<br />
Für ihre Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> AG eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe von 2,35% des bei Platzierungsschluss<br />
gezeichneten Kommanditkapitals zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer, die mit Abschluss der<br />
Platzierung zur Zahlung fällig ist.<br />
Hinsichtlich der Fremdkapitalvermittlung ist die<br />
<strong>DCM</strong> AG verpflichtet, der Fondsgesellschaft einen<br />
Kredit auf USD-Basis in dem durch das Finanzierungskonzept<br />
festgelegten Umfang zu vermitteln<br />
und die Kreditverhandlungen im Namen und im<br />
Auftrag der Fondsgesellschaft zu begleiten. Für ihre<br />
Leistungen erhält die <strong>DCM</strong> AG eine einmalige Vergütung<br />
in Höhe von 1,8% des vermittelten Kredites<br />
zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit die Leistung<br />
umsatzsteuerpflichtig ist. Die Vergütung ist mit<br />
Abschluss der Platzierung, spätestens jedoch am<br />
31.12.2008 zur Zahlung fällig.<br />
Abschlagszahlungen auf ihre Vergütungsansprüche<br />
kann die <strong>DCM</strong> AG während der Platzierungsphase<br />
entsprechend des jeweils erreichten Platzierungsstandes<br />
einfordern, sofern die geschuldete Leistung<br />
erbracht wurde.