Übung - Elektrohandelsprofi
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Die warenbezogene Argumentation sollte folgende fünf Punkte<br />
enthalten<br />
1. Name des Herstellers, bzw. die Marke<br />
2. woraus die Ware besteht<br />
3. wie man damit umgeht<br />
4. was man damit machen kann<br />
5. was man nicht damit tun darf<br />
zu 1. Name des Herstellers:<br />
Die Wirkung bei bekannten Herstellernamen ist leicht einzusehen,<br />
aber selbst wenn der Name unbekannt sein sollte, ruft seine Erwähnung<br />
durch den Verkäufer beim Kunden den Eindruck einer<br />
Qualitätsgarantie hervor. In den meisten Fällen wirkt ein Name auf<br />
den Kunden beruhigend.<br />
zu 2. Woraus die Ware besteht:<br />
Niemand kauft gerne die Katze im Sack. Der Kunde will natürlich<br />
wissen, woraus die Ware besteht. Dem Verkäufer, der die Antwort<br />
auf die Frage nach den verwendeten Materialien beantworten<br />
kann, bieten sich bessere Möglichkeiten im Verkaufsgespräch.<br />
zu 3. Wie man damit umgeht:<br />
Kein Verkäufer kann sich darauf verlassen, dass der Kunde sorgfältig<br />
die Gebrauchsanweisung liest. Dabei kann die Kenntnis der<br />
Gebrauchs- und Behandlungsvorschriften viele Unstimmigkeiten,<br />
oft sogar schwierigste Reklamationen vermeiden helfen. Machen<br />
Sie daher den Kunden auch auf selbstverständlich erscheinende<br />
Behandlungsvorschriften aufmerksam.<br />
zu 4. Was man damit machen kann:<br />
Die Antwort mag selbstverständlich erscheinen, aber was für den<br />
mit der Ware vertrauten Verkäufer selbstverständlich ist, muss für<br />
den Kunden noch lange nicht erkennbar sein. Ein Anrufbeantworter<br />
hatte früher Anrufe registriert, heute ist er vielfach gleichzeitig<br />
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