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Abschlussbericht zum Projekt - Freistaat Thüringen

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fahrungen aus den Regionen der Implementationsregionen zeigen –der Aufbau<br />

und die Entwicklung von verbindlich ausgestalteten Verbundstrukturen eine<br />

Schlüsselstellung ein.<br />

Der in den Empfehlungen der Expertenkommission (1988) enthaltene Vorschlag<br />

<strong>zum</strong> Aufbau und zur verbindlichen Ausgestaltung des Gemeindepsychiatrischen<br />

Verbundes (GPV) ist zwar bereits frühzeitig als ein „Kernstück“ der Empfehlungen<br />

bezeichnet worden. Die Umsetzung in den Ländern und Regionen erfolgte jedoch<br />

sehr unterschiedlich und war weithin von einer letztlich eher unverbindlichen Struktur<br />

geprägt.<br />

In Anbetracht des Fehlens von einheitlichen Mindestanforderungen an einen ”Gemeindepsychiatrischen<br />

Verbund”, und da der Begriff in den Ländern unterschiedlich<br />

verstanden wurde, haben die Psychiatriereferenten der Länder im Herbst 2001<br />

„Mindeststandards zur Realisierung eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes“<br />

(GPV) festgelegt. Erforderlich wurde dies nicht zuletzt, weil die Erbringung bestimmter<br />

Leistungen, wie z. B. der „Soziotherapie“, an die Einbringung in einen<br />

GPV oder ähnliche Strukturen geknüpft wurden.<br />

Wesentliches Ziel und Aufgabe eines GPV ist die Sicherstellung<br />

- bedarfsgerechter Hilfen (lebensfeldbezogene Hilfen zur Behandlung, Rehabilitation<br />

und Teilhabe) in der jeweiligen Region<br />

- der Kooperation der Leistungserbringer durch Etablierung verbindlicher Kooperationsstrukturen<br />

- die verbindliche Festlegung auf Qualitätsstandards, die eine personenzentrierte<br />

Leistungserbringung ermöglichen<br />

Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>s wurden in allen <strong>Projekt</strong>regionen intensivierte Formen der<br />

Zusammenarbeit bei der Organisation psychiatrischer Hilfen aufgebaut. Diese Zusammenarbeit<br />

hat sich außerordentlich bewährt und personenzentrierte Hilfen oft<br />

erst möglich gemacht. In allen Regionen wurde entschieden, dieser intensivierten<br />

Kooperation auf der Basis gemeinsamer Qualitätsstandards einen organisatorischen<br />

Rahmen zugeben: den Gemeindepsychiatrischen Verbund.<br />

In der Folge haben sich in Gera, Saalfeld-Rudolstadt, Ilm-Kreis und Weimar/Weimarer<br />

Land auf der Basis einer Kooperationsvereinbarung formelle Gemeindepsychiatrische<br />

Verbünde gebildet. Gera und Saalfeld-Rudolstadt sind bisher<br />

Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde<br />

(BAG GPV). Damit ist auch dokumentiert, dass die Verbünde die hohen Qualitätsanforderungen<br />

der BAG GPV erfüllen.<br />

In Erfurt und Altenburger Land sind die Vorbereitungen zur Bildung eines Gemeindepsychiatrischen<br />

Verbundes weit fortgeschritten. Inbeiden Regionen ist die Bildung<br />

eines Verbundes durch Abschluss einer Kooperationsvereinbarung vorgesehen.

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