Abschlussbericht zum Projekt - Freistaat Thüringen
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fahrungen aus den Regionen der Implementationsregionen zeigen –der Aufbau<br />
und die Entwicklung von verbindlich ausgestalteten Verbundstrukturen eine<br />
Schlüsselstellung ein.<br />
Der in den Empfehlungen der Expertenkommission (1988) enthaltene Vorschlag<br />
<strong>zum</strong> Aufbau und zur verbindlichen Ausgestaltung des Gemeindepsychiatrischen<br />
Verbundes (GPV) ist zwar bereits frühzeitig als ein „Kernstück“ der Empfehlungen<br />
bezeichnet worden. Die Umsetzung in den Ländern und Regionen erfolgte jedoch<br />
sehr unterschiedlich und war weithin von einer letztlich eher unverbindlichen Struktur<br />
geprägt.<br />
In Anbetracht des Fehlens von einheitlichen Mindestanforderungen an einen ”Gemeindepsychiatrischen<br />
Verbund”, und da der Begriff in den Ländern unterschiedlich<br />
verstanden wurde, haben die Psychiatriereferenten der Länder im Herbst 2001<br />
„Mindeststandards zur Realisierung eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes“<br />
(GPV) festgelegt. Erforderlich wurde dies nicht zuletzt, weil die Erbringung bestimmter<br />
Leistungen, wie z. B. der „Soziotherapie“, an die Einbringung in einen<br />
GPV oder ähnliche Strukturen geknüpft wurden.<br />
Wesentliches Ziel und Aufgabe eines GPV ist die Sicherstellung<br />
- bedarfsgerechter Hilfen (lebensfeldbezogene Hilfen zur Behandlung, Rehabilitation<br />
und Teilhabe) in der jeweiligen Region<br />
- der Kooperation der Leistungserbringer durch Etablierung verbindlicher Kooperationsstrukturen<br />
- die verbindliche Festlegung auf Qualitätsstandards, die eine personenzentrierte<br />
Leistungserbringung ermöglichen<br />
Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>s wurden in allen <strong>Projekt</strong>regionen intensivierte Formen der<br />
Zusammenarbeit bei der Organisation psychiatrischer Hilfen aufgebaut. Diese Zusammenarbeit<br />
hat sich außerordentlich bewährt und personenzentrierte Hilfen oft<br />
erst möglich gemacht. In allen Regionen wurde entschieden, dieser intensivierten<br />
Kooperation auf der Basis gemeinsamer Qualitätsstandards einen organisatorischen<br />
Rahmen zugeben: den Gemeindepsychiatrischen Verbund.<br />
In der Folge haben sich in Gera, Saalfeld-Rudolstadt, Ilm-Kreis und Weimar/Weimarer<br />
Land auf der Basis einer Kooperationsvereinbarung formelle Gemeindepsychiatrische<br />
Verbünde gebildet. Gera und Saalfeld-Rudolstadt sind bisher<br />
Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde<br />
(BAG GPV). Damit ist auch dokumentiert, dass die Verbünde die hohen Qualitätsanforderungen<br />
der BAG GPV erfüllen.<br />
In Erfurt und Altenburger Land sind die Vorbereitungen zur Bildung eines Gemeindepsychiatrischen<br />
Verbundes weit fortgeschritten. Inbeiden Regionen ist die Bildung<br />
eines Verbundes durch Abschluss einer Kooperationsvereinbarung vorgesehen.