Abschlussbericht zum Projekt - Freistaat Thüringen
Abschlussbericht zum Projekt - Freistaat Thüringen
Abschlussbericht zum Projekt - Freistaat Thüringen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
egionale Bedarfsdeckung (Pflichtversorgung) erreicht werden kann, die setzt aber<br />
Transparenz und Vertrauen zwischen Kostenträger und Leistungserbringer voraus.<br />
1.3.2.3 Verzahnung von Leistungsbereichen und Finanzierungsformen<br />
Vor der Kommunalisierung der Sozialhilfe in <strong>Thüringen</strong> im Jahr 2003 wurden die<br />
Kommunen, die Leistungserbringer u. a. unzureichend oder überhaupt nicht in die<br />
Vernetzung von Hilfen für psychisch kranke Menschen und weitere planerische<br />
Versorgungsstrukturen eingebunden. Diese Tatsache wurde imPsychiatrie- und<br />
Suchthilfebericht 2002 thematisiert.<br />
Durch die im Jahr 2003 vollzogene Kommunalisierung der Sozialhilfe in <strong>Thüringen</strong>,<br />
die die Übertragung der Zuständigkeit und somit die Zusammenführung der Verantwortung<br />
für alle Leistungen der Eingliederungshilfe an die örtlichen Sozialhilfeträger<br />
brachte, ist eine alte Forderung im Prozess der Psychiatriereform vollzogen<br />
worden. Die Landeshauptstadt Erfurt als Sozialhilfeträger führte 2003 die Umsetzung<br />
des §46BSHG a.F. i.V.m. §5Absatz 3Rehabilitationsangleichungsgesetz<br />
nach Aufgabenstellung des §39Abs. 3und 4 BSHG a.F. ein. Schnell konnten die<br />
örtlichen Sozialhilfeträger direkt Instrumente zur Steuerung nutzen. Vor diesem<br />
Hintergrund gab es in der Stadt Erfurt <strong>zum</strong> Juli 2003 eine Verfügung des Oberbürgermeister<br />
u.a. arbeitsanweisend für die Eingliederungshilfen, die die Abläufe inder<br />
Gesamtplanung im Interesse der behinderten Menschen verpflichtend vorgaben.<br />
Damit einhergehend vollzog sich im Hinblick auf die veränderte Rolle der Sachbearbeiter<br />
im Gesamtplanungs- und Hilfebewilligungsprozess eine Qualifizierung.<br />
1.3.2.4 GPV-Organisation<br />
Die Landeshauptstadt Erfurt verfügt über eine Planstelle für Koordination<br />
der Psychiatrie und Suchtkrankenhilfe mit 40 h/Wo.<br />
Die GPV-Gründung soll im Rahmen der anstehenden Fortschreibung des<br />
Psychiatrie- und Suchthilfeberichtes Landeshauptstadt Erfurt 2010 geklärt<br />
werden.<br />
Die kommunale Psychiatrie und Suchtkoordinatorin nimmt regelmäßig am<br />
Treffen der Psychiatriekoordinatoren <strong>Thüringen</strong> teil.<br />
1.3.2.5 Budgetermittlung, Monitoring, Ressourcensteuerung<br />
1.3.2.5.1 Deskriptive Ermittlung von Kostenströmen<br />
Einer bezüglich der Zielgruppe differenzierte Ermittlung bzw. Darlegung der Eingliederungshilfekosten<br />
wird nicht durchgeführt.<br />
1.3.2.5.2 Klientenbewegungen mehr Klienten ambulant? Mehr Klienten in<br />
Heimatregion?<br />
Eine systematische Ermittlung bzw. Analyse der Klientenbewegung wird nicht<br />
durchgeführt.