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Abschlussbericht zum Projekt - Freistaat Thüringen

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egionale Bedarfsdeckung (Pflichtversorgung) erreicht werden kann, die setzt aber<br />

Transparenz und Vertrauen zwischen Kostenträger und Leistungserbringer voraus.<br />

1.3.2.3 Verzahnung von Leistungsbereichen und Finanzierungsformen<br />

Vor der Kommunalisierung der Sozialhilfe in <strong>Thüringen</strong> im Jahr 2003 wurden die<br />

Kommunen, die Leistungserbringer u. a. unzureichend oder überhaupt nicht in die<br />

Vernetzung von Hilfen für psychisch kranke Menschen und weitere planerische<br />

Versorgungsstrukturen eingebunden. Diese Tatsache wurde imPsychiatrie- und<br />

Suchthilfebericht 2002 thematisiert.<br />

Durch die im Jahr 2003 vollzogene Kommunalisierung der Sozialhilfe in <strong>Thüringen</strong>,<br />

die die Übertragung der Zuständigkeit und somit die Zusammenführung der Verantwortung<br />

für alle Leistungen der Eingliederungshilfe an die örtlichen Sozialhilfeträger<br />

brachte, ist eine alte Forderung im Prozess der Psychiatriereform vollzogen<br />

worden. Die Landeshauptstadt Erfurt als Sozialhilfeträger führte 2003 die Umsetzung<br />

des §46BSHG a.F. i.V.m. §5Absatz 3Rehabilitationsangleichungsgesetz<br />

nach Aufgabenstellung des §39Abs. 3und 4 BSHG a.F. ein. Schnell konnten die<br />

örtlichen Sozialhilfeträger direkt Instrumente zur Steuerung nutzen. Vor diesem<br />

Hintergrund gab es in der Stadt Erfurt <strong>zum</strong> Juli 2003 eine Verfügung des Oberbürgermeister<br />

u.a. arbeitsanweisend für die Eingliederungshilfen, die die Abläufe inder<br />

Gesamtplanung im Interesse der behinderten Menschen verpflichtend vorgaben.<br />

Damit einhergehend vollzog sich im Hinblick auf die veränderte Rolle der Sachbearbeiter<br />

im Gesamtplanungs- und Hilfebewilligungsprozess eine Qualifizierung.<br />

1.3.2.4 GPV-Organisation<br />

Die Landeshauptstadt Erfurt verfügt über eine Planstelle für Koordination<br />

der Psychiatrie und Suchtkrankenhilfe mit 40 h/Wo.<br />

Die GPV-Gründung soll im Rahmen der anstehenden Fortschreibung des<br />

Psychiatrie- und Suchthilfeberichtes Landeshauptstadt Erfurt 2010 geklärt<br />

werden.<br />

Die kommunale Psychiatrie und Suchtkoordinatorin nimmt regelmäßig am<br />

Treffen der Psychiatriekoordinatoren <strong>Thüringen</strong> teil.<br />

1.3.2.5 Budgetermittlung, Monitoring, Ressourcensteuerung<br />

1.3.2.5.1 Deskriptive Ermittlung von Kostenströmen<br />

Einer bezüglich der Zielgruppe differenzierte Ermittlung bzw. Darlegung der Eingliederungshilfekosten<br />

wird nicht durchgeführt.<br />

1.3.2.5.2 Klientenbewegungen mehr Klienten ambulant? Mehr Klienten in<br />

Heimatregion?<br />

Eine systematische Ermittlung bzw. Analyse der Klientenbewegung wird nicht<br />

durchgeführt.

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