Abschlussbericht zum Projekt - Freistaat Thüringen
Abschlussbericht zum Projekt - Freistaat Thüringen
Abschlussbericht zum Projekt - Freistaat Thüringen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
1.3.1.2.5 Hilfeplanung unabhängig von Wohnformen<br />
In der Versorgungsregion Gera spielte der Aspekt -Hilfen außerhalb von Wohnheimen-<br />
eine besondere Rolle. Dies war und ist auch der Tatsache geschuldet, dass<br />
stationäre Kapazitäten in Wohnheimen der Eingliederungshilfe defacto nicht zur<br />
Verfügung standen und stehen.<br />
Nachdem alle ambulanten Ressourcen abgeprüft und ausgeschöpft waren, konnte<br />
ein stationärer Rahmen nur außerhalb der Versorgungsregion vermittelt werden.<br />
Intensive ambulante Hilfeprogramme wurden entwickelt und auch mit Leistungen<br />
aus dem Persönlichen Budget erfolgreich ergänzt und umgesetzt, andere Hilfen<br />
führten instationäre Einrichtungen außerhalb von Gera.<br />
1.3.1.3 Kooperation und Koordination bei Hilfeplanung und Leistungserbringung<br />
1.3.1.3.1 Koordinierende Bezugsperson<br />
Der Begriff -koordinierende Bezugsperson- wurde bereits bei der Einführung in den<br />
<strong>Projekt</strong>gruppen intensiv diskutiert. Die Bereitschaft, die Aufgaben der koordinierenden<br />
Bezugsperson zu übernehmen, war von Anfang ansehr hoch. Die Übernahme<br />
erfolgte durch die Mitarbeiter der Institutionen oder beteiligten Dienste und<br />
Einrichtungen, an die sich der Klient oderdessen Angehörigegewendet haben, oder<br />
in der er sich momentan in Betreuung befindet. Probleme betrafen weniger die Einsicht<br />
in die Notwendigkeit eine solchen Funktion zuübernehmen sondern eher die<br />
Umsetzung in die Praxis (Akzeptanz,trägerübergreifende Fragen).<br />
1.3.1.3.2 Organisation der HPK, Beteiligte,Geschäftsordnung etc.<br />
Unter Begleitung durch die APK wurden Ende 2001 die ersten Hilfeplanungskonferenzen<br />
verbindlich durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein beschlussfähiges<br />
Gremium, dessen Empfehlungen die Kostenträger akzeptieren, wenn der Hilfebedarf<br />
bestätigt wird. Als Kostenträger waren zuBeginn der örtliche und überörtliche<br />
Sozialhilfeträger, die Bundesagentur für Arbeit und später die ARGE beteiligt. Viel<br />
Zeit, Engagement und Kraft wurde investiert, umdie anderen Sozialleistungsträger<br />
(Krankenkassen, Rentenversicherungsträger; Integrationsamt) verbindlich und<br />
dauerhaft in die Hilfeplanungskonferenz einzubeziehen. Großes Interesse war bei<br />
den Sozialleistungsträgern vorhanden, es erfolgte <strong>zum</strong> Teil eine intensive Mitarbeit<br />
in den projektbegleitenden Gruppen. Außerdem galt die Zusicherung, im Einzelfall<br />
an den Besprechungen teilzunehmen. Eine strukturelle Einbindung ist jedoch nicht<br />
gelungen.<br />
Das Interesse an den HPK war zuBeginn sogroß, dass der feste Teilnehmerkreis<br />
auf je einen Vertreter der Leistungserbringer eingeschränkt werden musste, um den<br />
Klienten selbst die Teilnahme zu ermöglichen und um ein arbeitsfähiges Gremium<br />
zu erreichen.<br />
Die HPK findet einmal monatlich statt, seit März 2002 obliegt die Moderation und<br />
organisatorische Leitung der Koordinatorin für Sucht und Psychiatrie. Regelmäßig<br />
erfolgt nach Abschluss der Vorstellungen eine Auswertung zur Durchführung der<br />
HPK. Die selbst aufgestellten Regeln aus der Praxis wurden imSeptember 2002 in<br />
der Geschäftsordnung der HPK festgeschrieben, die bis heute Bestand hat. Ziele,<br />
Zielgruppen, Inhalte und der formale Ablauf sind Bestandteil der Geschäftsordnung<br />
(siehe Anhang).