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Abschlussbericht zum Projekt - Freistaat Thüringen

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1.3.1.2.5 Hilfeplanung unabhängig von Wohnformen<br />

In der Versorgungsregion Gera spielte der Aspekt -Hilfen außerhalb von Wohnheimen-<br />

eine besondere Rolle. Dies war und ist auch der Tatsache geschuldet, dass<br />

stationäre Kapazitäten in Wohnheimen der Eingliederungshilfe defacto nicht zur<br />

Verfügung standen und stehen.<br />

Nachdem alle ambulanten Ressourcen abgeprüft und ausgeschöpft waren, konnte<br />

ein stationärer Rahmen nur außerhalb der Versorgungsregion vermittelt werden.<br />

Intensive ambulante Hilfeprogramme wurden entwickelt und auch mit Leistungen<br />

aus dem Persönlichen Budget erfolgreich ergänzt und umgesetzt, andere Hilfen<br />

führten instationäre Einrichtungen außerhalb von Gera.<br />

1.3.1.3 Kooperation und Koordination bei Hilfeplanung und Leistungserbringung<br />

1.3.1.3.1 Koordinierende Bezugsperson<br />

Der Begriff -koordinierende Bezugsperson- wurde bereits bei der Einführung in den<br />

<strong>Projekt</strong>gruppen intensiv diskutiert. Die Bereitschaft, die Aufgaben der koordinierenden<br />

Bezugsperson zu übernehmen, war von Anfang ansehr hoch. Die Übernahme<br />

erfolgte durch die Mitarbeiter der Institutionen oder beteiligten Dienste und<br />

Einrichtungen, an die sich der Klient oderdessen Angehörigegewendet haben, oder<br />

in der er sich momentan in Betreuung befindet. Probleme betrafen weniger die Einsicht<br />

in die Notwendigkeit eine solchen Funktion zuübernehmen sondern eher die<br />

Umsetzung in die Praxis (Akzeptanz,trägerübergreifende Fragen).<br />

1.3.1.3.2 Organisation der HPK, Beteiligte,Geschäftsordnung etc.<br />

Unter Begleitung durch die APK wurden Ende 2001 die ersten Hilfeplanungskonferenzen<br />

verbindlich durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein beschlussfähiges<br />

Gremium, dessen Empfehlungen die Kostenträger akzeptieren, wenn der Hilfebedarf<br />

bestätigt wird. Als Kostenträger waren zuBeginn der örtliche und überörtliche<br />

Sozialhilfeträger, die Bundesagentur für Arbeit und später die ARGE beteiligt. Viel<br />

Zeit, Engagement und Kraft wurde investiert, umdie anderen Sozialleistungsträger<br />

(Krankenkassen, Rentenversicherungsträger; Integrationsamt) verbindlich und<br />

dauerhaft in die Hilfeplanungskonferenz einzubeziehen. Großes Interesse war bei<br />

den Sozialleistungsträgern vorhanden, es erfolgte <strong>zum</strong> Teil eine intensive Mitarbeit<br />

in den projektbegleitenden Gruppen. Außerdem galt die Zusicherung, im Einzelfall<br />

an den Besprechungen teilzunehmen. Eine strukturelle Einbindung ist jedoch nicht<br />

gelungen.<br />

Das Interesse an den HPK war zuBeginn sogroß, dass der feste Teilnehmerkreis<br />

auf je einen Vertreter der Leistungserbringer eingeschränkt werden musste, um den<br />

Klienten selbst die Teilnahme zu ermöglichen und um ein arbeitsfähiges Gremium<br />

zu erreichen.<br />

Die HPK findet einmal monatlich statt, seit März 2002 obliegt die Moderation und<br />

organisatorische Leitung der Koordinatorin für Sucht und Psychiatrie. Regelmäßig<br />

erfolgt nach Abschluss der Vorstellungen eine Auswertung zur Durchführung der<br />

HPK. Die selbst aufgestellten Regeln aus der Praxis wurden imSeptember 2002 in<br />

der Geschäftsordnung der HPK festgeschrieben, die bis heute Bestand hat. Ziele,<br />

Zielgruppen, Inhalte und der formale Ablauf sind Bestandteil der Geschäftsordnung<br />

(siehe Anhang).

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