Abschlussbericht zum Projekt - Freistaat Thüringen
Abschlussbericht zum Projekt - Freistaat Thüringen
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Thüringer Ministerium<br />
für Soziales, Familie<br />
und Gesundheit<br />
<strong>Abschlussbericht</strong><strong>zum</strong> <strong>Projekt</strong><br />
"Implementation<br />
personenbezogenerHilfen<br />
in der psychiatrischen Versorgung<br />
in <strong>Thüringen</strong>"
<strong>Abschlussbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Projekt</strong><br />
„Implementation<br />
personenbezogener Hilfen<br />
in der psychiatrischen Versorgung<br />
in <strong>Thüringen</strong>“
Implementation des personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen Versor-<br />
gung in <strong>Thüringen</strong>
Autoren<br />
Ulrich Krüger<br />
KatharinaFröhlich<br />
Verlaufsberichte der <strong>Projekt</strong>regionen<br />
- Stadt Gera<br />
- Stadt Erfurt<br />
- Landkreis Altenburger Land<br />
- Landkreis Saalfeld –Rudolstadt<br />
- Ilm-Kreis<br />
- Stadt Weimar und Landkreis Weimarer Land<br />
Herausgeber<br />
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit<br />
Referat M2/Presse und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Werner-Seelenbinder-Str. 6<br />
99096 Erfurt<br />
Telefon: 0361 /3798730<br />
Telefax: 0361 /3798874<br />
E-Mail: poststelle@tmsfg.thueringen.de<br />
Diese Druckschrift wird imRahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Thüringer Minis-<br />
teriums für Soziales, Familie und Gesundheit herausgegeben und darf nicht zur<br />
Wahlwerbung verwendet werden.<br />
Juni 2010
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Ich freue mich, Ihnen den <strong>Abschlussbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Projekt</strong> „Implementation perso-<br />
nenbezogener Hilfen in der psychiatrischen Versorgung in<strong>Thüringen</strong>“ zur Verfü-<br />
gung stellen zu können. Der vorliegende Bericht gibt Ihnen einen Überblick über<br />
den Verlauf und die Ergebnisse dieses <strong>Projekt</strong>s in ausgewählten Referenzregionen<br />
<strong>Thüringen</strong>s.<br />
Ziel dieses Landesmodellprojekts war die Umgestaltung des bisherigen Versor-<br />
gungssystems zu einem integrierten personenzentrierten regionalen Hilfesystem,<br />
um die Versorgungsqualität für psychisch erkrankte Menschen zu verbessern und<br />
gleichzeitig die vorhandenen Ressourcen besser zunutzen.<br />
Durch die konsequente Orientierung am individuellen Bedarf sollen psychisch<br />
kranke Menschen möglichst in ihrer eigenen Lebenswelt leben können, statt auf<br />
Dauer in einer Einrichtung betreut zuwerden. Diesem Ziel folgend, haben alle Refe-<br />
renzregionen die Einführung der einrichtungsübergreifenden Hilfeplanung, die Bil-<br />
dung von Hilfeplankonferenzen, die Benennung einer koordinierenden Bezugsper-<br />
son für jeden Hilfeempfänger und die Flexibilisierung der Hilfeleistungen als<br />
Grundlagen für die Umsetzung der personenzentrierten Hilfeplanung vereinbart<br />
und mit Erfolg umgesetzt.<br />
Der Verlauf des <strong>Projekt</strong>s gestaltete sich entsprechend der vorhandenen Strukturen<br />
in den Regionen sehr unterschiedlich. Dennoch wird deutlich, dass eine verbindli-<br />
che Zusammenarbeit aller Beteiligten und die Akzeptanz untereinander die Voraus-<br />
setzung für die Schaffung personenzentrierter Gemeindepsychiatrischer Verbünde<br />
bildet.<br />
Der in <strong>Thüringen</strong> bereits Anfang 2001 eingeleitete Strukturwandel zur personen-<br />
zentrierten Hilfeplanung ist u.a. von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterent-<br />
wicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“ in der 86. Ar-
eits- und Sozialministerkonferenz 2009 bekräftigt worden und entspricht damit<br />
auch der Forderung der UN-Konvention nach Selbstbestimmung und Eigenverant-<br />
wortung von Menschen mit Behinderungen. Der <strong>Freistaat</strong> <strong>Thüringen</strong> wird diese<br />
Entwicklung aufbauend auf den Ergebnissen der Referenzregionen mit dem Ziel der<br />
Bildung Gemeindepsychiatrischer Verbünde weiterhin unterstützen.<br />
Im Fokus dieser Entwicklung stehen darüber hinaus auch die Möglichkeiten des<br />
Persönlichen Budgets und die Schaffung alternativerBeschäftigungsmöglichkeiten.<br />
Die vorliegenden Ergebnisse können für bereits fortgeschrittene Verbundregionen<br />
nutzbar sein, aber auch für solche, in denen dieser Ansatz erst neu diskutiert wird.<br />
Die große Nachfrage nach der Veröffentlichung des vorliegenden Berichts belegt,<br />
dass das Interesse an der Entwicklung des personenzentrierten Ansatzes groß ist.<br />
Ich wünsche allen Akteuren und Partnern viele Anregungen aus diesem Bericht und<br />
neue Ideen, um diesen Entwicklungsprozess der psychiatrischen Versorgung in<br />
<strong>Thüringen</strong> zu unterstützen. Den beteiligten <strong>Projekt</strong>regionen danke ich für ihr Enga-<br />
gement, Frau Fröhlich für die Koordination und Herrn Krüger von der Aktion Psy-<br />
chisch Kranke e.V. für die wissenschaftliche Begleitung in den Regionen.<br />
Heike Taubert<br />
Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit
Inhaltsv Inhaltsve r ze zeic ichnis hnis<br />
1 Das <strong>Projekt</strong><br />
1.1 Die Ausgangssituation<br />
1.2 Die Ziele des <strong>Projekt</strong>s<br />
1.3 Der <strong>Projekt</strong>beginn<br />
1.4 Die regionalen <strong>Projekt</strong>vereinbarungen<br />
1.5 Das Vorgehen in den Regionen<br />
1.6 Neue Methoden und Instrumente der Steuerung<br />
1.7 Wechselwirkungen zwischen Implementationsprojekt<br />
und anderen <strong>Projekt</strong>en<br />
1.8 Die Ergebnisse<br />
2 Individuelle Hilfeplanung<br />
2.1 Das IBRP-Verfahren<br />
2.2 Die Personenkonferenz<br />
2.3 Auswertung der Hilfeleistungen und Fortschreibung<br />
des Hilfeplans<br />
3 Organisation Organisat on pe persone rsonenzent nzentrierte rierterrHilf Hil en<br />
3.1 Die Hilfeplankonferenz<br />
3.2 Die koordinierende Bezugsperson<br />
3.3 Der Gemeindepsychiatrische Verbund (GPV)<br />
3.4 Der „ReziPsych“<br />
4 <strong>Projekt</strong>regionen<br />
Altenburger Land<br />
Erfurt<br />
Gera<br />
Ilm-Kreis<br />
Saalfeld-Rudolstadt<br />
Weimar /Weimarer Land<br />
5 Ausblick /Emp /Empf ehlungen<br />
6 An Anhan hang<br />
Regionale<strong>Projekt</strong>vereinbarungen<br />
Sonstige Vereinbarungen in den <strong>Projekt</strong>regionen<br />
Formblätter/Merkblätter<br />
Sonstiges
1 Das Pro Proje jek t<br />
1 .1 D ieA eAu sga sgangssit ngssituat uation ion<br />
Das Bundesministerium für Gesundheit hat in den Jahren 1992-96 das Forschungsprojekt<br />
„Personalbemessung im komplementären Bereich der psychiatrischen<br />
Versorgung“ gefördert. Nachdem der <strong>Abschlussbericht</strong> 1 Anfang 1999 veröffentlicht<br />
und im April 1999 auf der Tagung der Aktion Psychisch Kranke daran anknüpfend<br />
‚personenzentrierte Hilfen’ gefordert wurden, war das Interesse stark und<br />
die Bewertung überraschend positiv.<br />
Das bestehende Hilfesystem war als ‚institutionszentriert’, ‚angebotsorientiert’,<br />
‚unflexibel’ und ‚unwirtschaftlich’ sehr grundlegend kritisiert worden. Auf allen Ebenen<br />
wurden einschneidende Reformen gefordert, die einem Paradigmenwechsel<br />
gleichkommen. Man hätte also einen Aufschrei der Empörung erwarten können,<br />
denn die meisten Akteure der psychiatrischen Versorgung waren beteiligt an den<br />
kritisierten Verhältnissen. Stattdessen war der Tenor der Reaktionen ganz überwiegend<br />
zustimmend.<br />
Allerdings bezog sich die Zustimmung vor allem auf die Grundkonzeption, die<br />
‚personenzentrierte Haltung’, nach der die individuellen Bedarfe und Bedürfnisse<br />
psychisch kranker Menschen sehr viel stärker ins Zentrum der Beachtung gestellt<br />
werden sollten. Bezüglich der konkreten Umsetzung beherrschten Ratlosigkeit und<br />
Skepsis die Diskussion.<br />
Bei Einrichtungsträgern und auf Seiten der Mitarbeiter inden Einrichtungen und<br />
Diensten wurden vor allem folgende Befürchtungen geäußert:<br />
- Sparmaßnahmen und Leistungsabbau<br />
- Verlust von Entscheidungskompetenz, Machtzuwachs derLeistungsträger<br />
- Verlust von Leistungsvielfalt<br />
- Qualitätsverlust durch Aufgabenerweiterung<br />
- Bürokratiezuwachs durch erhöhten Dokumentationsaufwand<br />
- Marktverschiebungen zugunsten von konkurrierenden Trägern<br />
Aus den Reihen der Verantwortlichen für die Finanzierung der Leistungen kamen<br />
teilweise spiegelverkehrteBefürchtungen:<br />
- Kostensteigerungen durch Leistungsausweitungen<br />
- Verlust der Richtlinienkompetenz, Machtzuwachs der Anbieterseite<br />
- Unüberschaubarkeit des Leistungsgeschehens<br />
- Qualitätsverlust nach Delegation von Aufgaben<br />
- Überforderung durch Wachsen des Verwaltungsaufwands<br />
- Kompetenzverschiebungen (intern und zu anderen Leistungsträgern)<br />
1 Autorengruppe Kruckenberg Pu.a., Von institutions-zupersonenzentrierten Hilfen in derpsychiatrischenVersorgung,Band116<br />
der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit, Nomos Verlagsgesellschaft,<br />
Baden-Baden 1999;siehe auch Kap. 2.1
Gemeinsam waren Befürchtungen bezüglich des Zeitaufwands, des Datenschutzes<br />
und der Kompatibilität mit geltenden Gesetzen.<br />
Doch über alle Bedenken hinweg blieb das Interesse an den Empfehlungen stark.<br />
Psychiatrieerfahrene und Angehörige psychisch Kranker forderten dringlich eine<br />
zügige Realisierung. Wesentliche Fachverbände äußerten sich in der gleichen Richtung.<br />
In zahlreichen regionalen Planungs- und Abstimmungsgremien wurde nach<br />
Möglichkeiten der Umsetzung gesucht. Aber auch bei den zustimmend Interessierten<br />
wurde deutlich, dass bei aller Bereitschaft zu einer Umgestaltung der Hilfen für<br />
psychisch kranke Menschen auch noch viele Fragen offen und positive Beispiele<br />
gefragt waren.<br />
Vor diesem Hintergrund entstand bei der Aktion Psychisch Kranke die Idee eines<br />
Umsetzungsprojekts.<br />
Durch wissenschaftliche Beratung und Begleitung bei der Entwicklung personenzentrierter<br />
Gemeindepsychiatrischer Verbünde sollte die Umsetzung der Empfehlungen<br />
der Kommission »Personalbemessung« in einzelnen ‚Referenzregionen’<br />
gefördert werden. Damit war weder eine finanzielle Förderung für Leistungsanbieter<br />
oder Regionen als Starthilfe verbunden, noch eine Evaluations- oder Begleitforschung.<br />
Das Angebot für interessierte, im Aufbau begriffene Gemeindepsychiatrischer<br />
Verbünde bestand im Wesentlichen aus dem fachkompetenten Rat einer Arbeitsgruppe<br />
2 ,dem etwa monatlichen Besuch eines <strong>Projekt</strong>mitarbeiters inder Region<br />
3 und der Chance voneinander zu lernen.<br />
Durch Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit wurde ein entsprechendes<br />
<strong>Projekt</strong> ermöglicht. Dabei waren bundesweit 6Regionen 4 einbezogen, davon<br />
im Land <strong>Thüringen</strong> die Stadt Gera.<br />
Der Entwicklungsprozess in Gera verlief nach Einschätzung aller Beteiligten sehr<br />
positiv. Die Ergebnisse wurden in einer landesweiten Fachtagung des Thüringer<br />
Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit am 6.10.2003 in Altenburg vorgestellt.<br />
Das Interesse in der Thüringer psychiatrischen Fachwelt drückte sich in<br />
zahlreichen Anfragen, Kontakten und Besuchen inGera aus. Verstärkt wurde der<br />
Wunsch geäußert, einen ähnlichen Prozess in dereigenen Region durchzuführen.<br />
Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit entschied sich zur<br />
Förderung der wissenschaftlichen Beratung in Thüringer Regionen, die auf der<br />
Grundlage einer <strong>Projekt</strong>vereinbarung die Implementation personenzentrierter Hilfen<br />
verfolgen wollten. Dies führte <strong>zum</strong> hier beschriebenen <strong>Projekt</strong>.<br />
2 Mitglieder Arbeitsgruppe: Prof. Dr. HeinrichKunze [<strong>Projekt</strong>leiter], UlrichKrüger[<strong>Projekt</strong>koordinator],<br />
Karl-Ernst Brill, Prof.Dr. Petra Gromann, Rainer Hölzke, Prof. Dr.Peter Kruckenberg,Dr. NielsPörksen,<br />
DieterStahlkopf<br />
3 Die Beratung inden Regionen leistete der <strong>Projekt</strong>koordinatorUlrichKrüger.<br />
4 Berlin-Reinickendorf,Gera, Kaiserslautern,Kaufbeuren, Mainz, München-Süd
1.2 Die Ziele des Pr <strong>Projekt</strong>s ojekts "Implementation des perso personenzent nenzentrierten riertenAn- satzes in der psyc psychiatrischen hiatrischen Versorgu Versorgun gg in Th Thürin üringen gen"<br />
Das zentrale Ziel der Psychiatriereform gemäß Psychiatrieenquete und Bericht der<br />
Expertenkommission von 1988 besteht im Aufbau gemeindeintegrierter Hilfesysteme,<br />
die auch chronisch psychisch kranken Menschen mit fortbestehenden schweren<br />
Störungen an ihrem Wohnort und in ihrem gewohnten sozialen Umfeld ein<br />
Leben entsprechend ihren Neigungen und Fähigkeiten unter möglichst normalen<br />
Rahmenbedingungen ermöglichen soll. Das ist weiterhin aktuell.<br />
Entsprechend ist das Ziel des Landesmodellprojekts „Implementation personenbezogener<br />
Hilfen“ die Umgestaltung des bisherigen regionalen Versorgungssystems<br />
zu einem personenzentrierten Hilfesystem, um die Hilfeleistungen für psychisch<br />
erkrankte Menschen zu verbessern.<br />
Bisher werden noch entschieden zu viele psychisch kranke Menschen in oft wohnortfernen<br />
Heimen untergebracht, nicht weil sie gerne in großen Gruppen leben,<br />
sondern weil die erforderlichen Hilfen ambulant nicht erbracht werden können.<br />
Nach Aufnahme der Hilfeleistung führen wechselnde Hilfebedarfe nicht selten zu<br />
erzwungenen Einrichtungswechseln mit Verlust der vertrauten Umgebung und der<br />
vertrauten Bezugspersonen. Sofern mehrere Hilfearten gleichzeitig erforderlich<br />
sind, werden diese von verschiedenen Einrichtungen erbracht. Deren Abstimmung<br />
ist oft nicht ausreichend.<br />
Auf der Basis dieser Analyse wurde von der Aktion Psychisch Kranke das Konzept<br />
der ‚personenzentrierten Hilfen’ entwickelt. Dabei stehen folgende Aspekte imVordergrund:<br />
- die konsequente Orientierung am individuellen Hilfebedarf des psychisch kranken<br />
Menschen,<br />
- die integrierte Hilfeleistung unter Einbeziehung aller erforderlichen Hilfen und<br />
- der zeitnahe und gesicherte Zugang zu den erforderlichen Hilfen.<br />
Zentrale Ziele des Modellprojekts waren entsprechend:<br />
- Einführung einer einrichtungs- und leistungsbereichsübergreifend vereinheitlichten<br />
Behandlungs- und Rehabilitationsplanung mit dem IBRP (Integrierter<br />
Behandlungs- und Rehabilitationsplan),<br />
- Komplexleistungen bei komplexen Hilfebedarf, insbesondere ambulante Komplexleistungen,<br />
- Bildung einer Hilfeplankonferenz zur Abstimmung einer einheitlichen Einschätzungder<br />
individuellen Hilfeplanung,<br />
- regionale Pflichtversorgung: kein psychisch kranker oder behinderter Mensch<br />
wird wegen Art oder Umfang seines Hilfebedarfs von Hilfen in der Region ausgeschlossen<br />
- Bildung eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes<br />
Im Modellprojekt ging es weder um eine Weiterentwicklung noch umdie Erprobung<br />
des personenzentrierten Ansatzes, sondern um die Förderung des Prozesses
der Umsetzung des Konzepts in drei bis vier ausgewählten Referenzregionen. Daher<br />
wurde von einem ‚Implementationsprojekt’ gesprochen. Die Ergebnisse sollten<br />
sowohl für fortgeschrittene Verbundregionen nutzbar sein als auch für solche, in<br />
denen das personenzentrierte Konzept erstneu diskutiertwird.<br />
Trotz konsequenter Orientierung an den vorliegenden Empfehlungen der Kommission<br />
Personalbemessung konnte es nicht um schematische Übertragungen der<br />
Erfahrung inGera oder die Schaffung eines Einheitssystems gehen. Bei der Realisierung<br />
personenzentrierter Hilfesysteme sollten die regionalen Besonderheiten<br />
berücksichtigwerden.<br />
Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>s sollten Implementationshilfen, (fortlaufende) Überprüfungen,<br />
Qualitätsimpulse nach dem Benchmarking-Konzept und Darstellung der<br />
Schwierigkeiten bei der Umsetzung positiver Lösungsansätze zu folgenden Aspekten<br />
geleistet werden:<br />
- Qualitätssicherung: Umstellung der Hilfeleistungen auf den personenzentrierten<br />
Ansatz,<br />
- Bedarfsgerechtigkeit der Leistungen (Vermeidung von Unter- und Überversorgung<br />
in den Bereichen sozialpsychiatrische Behandlung, Rehabilitation und<br />
Eingliederungshilfe-jeweils stationär und ambulant),<br />
- Übernahme und Erfüllung von Pflichtversorgungsaufgaben in den Bereichen<br />
Behandlung, Rehabilitation und Eingliederungshilfe,<br />
- Wirtschaftlichkeit der Erbringung von Leistungen (auf der Einzelfall- und der<br />
regionalenEbene),<br />
- Dokumentation der Leistungen (Einzelfall, Einrichtung/Funktionsbereich, Region),<br />
- finanzielle Steuerung (Budgetregelungen bzw. Aufstellen und Einhaltung realistischer<br />
Finanzplanungsgrößen; Optimierung desRessourceneinsatzes),<br />
- einrichtungsübergreifende Kooperation und Koordination:<br />
Gemeindepsychiatrischer Verbund; Bildung von Funktionsbereichen; Steuerungsinstrumente<br />
zur Planung, Abstimmung, Entscheidung und Evaluation,<br />
- leistungsträgerübergreifende Kooperation und Koordination:<br />
einheitliche oder <strong>zum</strong>indest kompatible Hilfeplanungsverfahren und –instrumente;<br />
Gesamtplan zur Erbringung der erforderlichen Hilfen in verschiedenen<br />
Leistungsbereichen;gemeinsame bzw. angeglichene Begutachtung.<br />
Der Umbau des Versorgungssystems sollte sichauf mehreren Ebenen vollziehen:<br />
• Einzelfallebene<br />
-eineauf derBeteiligung der Hilfeempfänger basierende verbindliche und im<br />
Verfahren einheitliche Hilfeplanung,<br />
-individuelle Hilfeplanung bei allen in der Regionlebenden Hilfebedürftigen<br />
psychisch kranken Menschen<br />
-personen- statt einrichtungszentrierte Konzepte und Arbeitsformen<br />
-IBRP als Gesamtplan für alle erforderlichen Hilfen
• Einrichtungsebene<br />
-Flexibilisierung der Leistungen,umdie Funktionen im Gemeindepsychiatrischen<br />
Verbund zu erfüllen,<br />
• Steuerungsebene<br />
-zunehmend aufeinander bezogene Informations-, Abstimmungs-und Entscheidungsprozesse<br />
-Schwerpunktverlagerung vom stationären in den teilstationären und ambulanten<br />
Bereich<br />
• Sozialrecht und Finanzierung<br />
-imRahmen des gegebenen Sozialrechts Wegeeröffnen, personenzentrierte<br />
Komplexleistungenambulantzurealisieren<br />
-Förderung der Einführung trägerübergreifender persönlicher Budgets<br />
In der zu Beginn des <strong>Projekt</strong>s verschickten „<strong>Projekt</strong>skizze“ hieß es:<br />
Die Kommission hat mit ihrem <strong>Projekt</strong>bericht die fachlichen Voraussetzungen für<br />
diesen Umsteuerungsprozess geschaffen. Jetzt geht es um ein umsetzungsorientiertes<br />
Anschlussprojekt, das nach dem Benchmarking-Ansatz konzipiert ist: Sich<br />
entwickelnde Regionen sollen über externe Vergleiche darin gefördert werden, die<br />
jeweils besten Problemlösungen von anderen zu übernehmen und in Qualitätsmanagementprozessen<br />
(der Einrichtungen sowie der Region) umzusetzen. Gefördert<br />
werden soll die Vernetzung der regionalen Umsetzungen, nicht die Dienste in den<br />
Regionen.<br />
Damit waren die <strong>Projekt</strong>ziele benannt. Es war aber immer wieder wichtig, darauf<br />
hin zu weisen, was nicht Gegenstand des Implementationsprojekts war:<br />
- Es fließen keinerlei finanzielle Mittel in die <strong>Projekt</strong>regionen oder im Sinne einer<br />
Anschubförderung.<br />
- Es gibt keine Aufwandsentschädigung für im Zusammenhang mit dem <strong>Projekt</strong><br />
geleisteteMehrarbeit.<br />
- Es wird keine Evaluation der regionalen Versorgungssituation oder deren Entwicklung<br />
geleistet.<br />
- Außer der Beratung werden keinerlei Leistungen von der Aktion Psychisch<br />
Kranke übernommen. Insbesondere muss die Koordination der <strong>Projekt</strong>aktivitäten<br />
vor Ort geleistet werden.<br />
Das Angebot für die Regionen war also klar: Es wird eine Menge Arbeit geben, viel<br />
Unsicherheit und dafür kein Geld –aber vielleicht die Chance, bei einem Prozess,<br />
den man ohnehindurchführen möchte, Unterstützung zu bekommen.
1.3 Der <strong>Projekt</strong>beginn<br />
Voraussetzung zur Teilnahme war:<br />
- die Einbeziehung der wesentlichen Leistungserbringer<br />
- die Einbeziehung der Sozialhilfeträger; die Teilnahme weiterer Leistungsträger<br />
war erwünscht,<br />
- die Einbeziehung der Kommune<br />
- die Übernahme regionaler Versorgungsverpflichtung der wesentlichen Träger<br />
- <strong>zum</strong>indest die Absicht, einrichtungsübergreifend den IBRP (Integrierten Behandlungs-<br />
und Rehabilitationsplan) oder ein analoges Verfahren mit dessen<br />
Standards zur Hilfeplanung einzusetzen.<br />
Diese Voraussetzungen waren in folgenden Regionen erfüllt:<br />
- Landkreis Altenburger Land<br />
- Stadt Erfurt<br />
- Stadt Gera<br />
- Ilm-Kreis<br />
- Landkreis Saalfeld-Rudolstadt<br />
- Stadt Weimar /Landkreis Weimarer Land<br />
In jeder dieser Regionen wurde zunächst eine schriftliche <strong>Projekt</strong>vereinbarung abgestimmt.<br />
1 .4 D ieregionalen eregionalen <strong>Projekt</strong> <strong>Projekt</strong>verein vereinba baru rungen ngen<br />
In jeder <strong>Projekt</strong>region wurde eine <strong>Projekt</strong>vereinbarungausgehandelt 5 .<br />
Im Mittelpunkt der regionalen <strong>Projekt</strong>vereinbarungen standen in allen Regionen<br />
Qualitätsverbesserungendurch<br />
- konsequente Orientierung am individuellen Hilfebedarf,<br />
- personenzentrierte Zusammenarbeit der Therapeuten,<br />
- Übernahme regionaler Verantwortung /Beteiligung anregionaler Steuerung.<br />
Die folgenden Eckpunkte sind ebenfalls übereinstimmend in allen <strong>Projekt</strong>vereinbarungen:<br />
- individueller Gesamtplan für Behandlung und Hilfe zur Teilhabe (IBRP),<br />
- transparente Beschlussfassung über individuellen Hilfebedarf (Hilfeplankonferenz),<br />
5 siehe Anhang
- therapeutische Kontinuität und Abstimmung im Verlauf der Hilfen (koordinierende<br />
Bezugsperson),<br />
- gemeinsame Verantwortung für regionale Bedarfsdeckung (Pflichtversorgung) –<br />
obligatorisches Hilfeangebot in der Region,<br />
- lebensweltbezogene Hilfen weniger stationär –mehr ambulant; weniger psychiatrisch<br />
–mehr nicht-psychiatrisch,<br />
- weniger Sozialhilfe –mehrversicherungsfinanzierte Leistungen,<br />
- Flexibilisierung der Hilfeleistungen,<br />
- gemeinsame Verantwortung für Qualitätsentwicklung und finanzielle Steuerung.<br />
Unterschiede gab es z.B. bei der Zielgruppenbestimmung: Ein- oder (vorläufiger)<br />
Ausschluss von suchtkranken Menschen oder psychisch kranken alten Menschen.<br />
Diese Vereinbarungen wurden <strong>zum</strong>eist in öffentlichen Veranstaltungen unterzeichnet,<br />
in der Regel mit politisch Verantwortlichen und Presse. Dadurch wurde das<br />
<strong>Projekt</strong> auch über den Kreis der direkt Einbezogenen bekannt gemacht und der offizielle<br />
Start in der Region markiert. Gleichzeitig war damit aber bereits ein wesentlicher<br />
Schritt getan: Dass innerhalb weniger Monate unter Partnern mit stark divergierenden<br />
Interessen eine weit gehende Übereinkunft über ein gemeinsames Vorgehen<br />
zur Verbesserung von Hilfen für psychisch kranke Menschen erreicht wurde,<br />
war vor den Implementationsprojekten unerreicht.<br />
Bisher traf man sich in ähnlicher Zusammensetzung bei der Eröffnung neuer psychosozialer<br />
oder psychiatrischer Einrichtungen oder in ‚Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften<br />
/PSAG’ mit wenig Verbindlichkeit. Mit der <strong>Projekt</strong>vereinbarung wurde<br />
eine Übereinkunft zu einschneidenden Strukturänderungen geschlossen.<br />
1 .5 D a sVorge sVorgehen hen in de dennRe Re gionen<br />
Als erstes wurden inden <strong>Projekt</strong>regionen ‚projektbegleitende Arbeitsgruppen’ gebildet,<br />
die sich monatlich trafen. Darin trafen sich Vertreter der Leistungserbringer,<br />
der Leistungsträger (<strong>zum</strong>indest der Sozialhilfeträger) und <strong>zum</strong>eist der Psychiatrie-<br />
Erfahrenen und der Angehörigen.<br />
Die Leitung der <strong>Projekt</strong>begleitendenArbeitsgruppenübernahmen:<br />
- im Landkreis Altenburger Land: Landratsamt Altenburger<br />
Land, Fachdienst Unterhalt und Vormundschaften<br />
- in Erfurt: Psychiatrie- und Suchtkoordinatorin<br />
- in Gera: Psychiatrie- undSuchtkoordinatorin<br />
- im Ilm-Kreis: Gesundheitsamt/SpDi Ilm-Kreis<br />
- im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt: Leiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes<br />
- inWeimar /Landkreis Weimarer Land:Chefarzt der psychiatrischen Klinik
Der weitere Verlauf war in allen Regionen ähnlich:<br />
1. Zunächst wurde die Hilfeplanung mit und nach dem Integrierten Behandlungsund<br />
Rehabilitationsplan eingeführt. Dazu gab es jeweils mehrere ganztägige<br />
Fortbildungen.<br />
2. Anschließend wurden Hilfeplankonferenzen gebildet, in denen die Ergebnisse<br />
der individuellen Hilfeplanung vorgestellt und Beschlüsse über die Hilfeleistungen<br />
getroffen werden. In den Hilfeplankonferenzen wurden routinemäßig koordinierende<br />
Bezugspersonen benannt. Es wurde von einer regionalen Pflichtversorgung<br />
ausgegangen. Auch wenn es dazu noch keine vertragliche Vereinbarung<br />
im Sinne eines Sicherstellungsauftrags gab, wurde alles daran gesetzt, für<br />
psychisch kranke Menschen aus der Region in der Region Hilfemöglichkeiten<br />
anzubieten.<br />
3. Aus der individuellen Hilfeplanung ergab sich die Notwendigkeit einer Flexibilisierung<br />
der Hilfeleistungen. In den Regionen wurden bisher standardisierte Hilfen<br />
auf die individuellen Hilfebedarfe angepasst: Manchmal weniger, manchmal<br />
mehr, oft an einem neuen Ort. Dazu mussten auch die Finanzierungsformen<br />
flexibilisiert werden. Zum Beispiel wurde esmöglich, eine Tagesstätte nur an<br />
einzelnen Tagen oderstundenweise zu nutzen.<br />
4. Das Erreichte sollte über die <strong>Projekt</strong>laufzeit hinaus erhalten werden. Die formelle<br />
Verbundgestaltung wurde im letzten <strong>Projekt</strong>jahr <strong>zum</strong> zentralen Thema.<br />
5. Benchmarking: Während des gesamten Prozesses war der Austausch mit den<br />
anderen<strong>Projekt</strong>regionen von hohem Wert.<br />
1.6 Neue Methoden und Instrumente der Steuerung<br />
Die Hauptinstrumente der Entwicklung personenzentrierter regionaler Hilfesysteme<br />
werdennun kurz skizziert.<br />
1.6.1 Der Integrierte Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP)<br />
Der Schlüssel zur personenzentrierten Hilfeleistung ist die integrierte individuelle<br />
Hilfeplanung. Esgeht dabei nicht umdas Instrument, sondern um das Verfahren,<br />
mit dem Klienten einen mit allen beteiligten Therapeuten und Helfern abgestimmten<br />
Gesamtplan zu erstellen. Es gibt dabei nur einen Hilfeplan pro Person. Darin<br />
sind alle erforderlichen Hilfen behandelt, auch die nicht-psychiatrischen.<br />
Der Integrierte Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP) ist ein einheitliches<br />
Instrument und geeignet zur<br />
- Planung: zielorientiert, lebensweltbezogen, integriert;<br />
- Koordination im Verlauf und<br />
- Evaluation.<br />
Der IBRP war in den <strong>Projekt</strong>regionen bereits bekannt und wurde teilweise auch<br />
schon genutzt. Trotzdem haben die trägerübergreifenden Schulungen eine starke<br />
Wirkung entfaltet. Sie schafften die Grundlage für gemeinsame Konzepte und Sprache<br />
und haben die Kooperationsbereitschaft ungemein erhöht.
Da die <strong>Projekt</strong>vereinbarungen auf der Leitungsebene verhandelt und beschlossen<br />
wurden, waren hier die Mitarbeiter mit all ihren Fragen und auch Zweifeln am <strong>Projekt</strong><br />
noch nicht beteiligt. Dadurch, dass einzelfallbezogen anhand individueller Hilfeplanungen<br />
über mögliche Änderungen gesprochen werden konnte, haben sich<br />
auch auf dieser Ebene die <strong>Projekt</strong>ziele erschlossen. Auch inder Folge waren es immer<br />
wieder die individuellen Hilfeplanungen, die auf Mängel im Hilfesystem aufmerksam<br />
machten. Immer wieder wurde festgestellt, dass die Standardangebote<br />
nicht passen. Wenn dann gemeinsam innovative Lösungen gefunden wurden,<br />
wussten alle Beteiligten, weshalb sich die Mühe von individueller Hilfeplanung und<br />
gemeinsamer Besprechung lohnt.<br />
1.6.2 Die Hilfeplankonferenz<br />
Der Rahmen der gemeinsamen Besprechung ist die Hilfeplankonferenz (HPK).<br />
Dort werden die Ergebnisse der individuellen Hilfeplanung in ca. zehn Minuten<br />
vorgestellt und anschließend diskutiert. Auch das soll im Durchschnitt nicht mehr<br />
als zehn Minuten in Anspruch nehmen. Falls das nicht reicht, wird beschlossen,<br />
eine Personenkonferenz, also eine individuelle Hilfebedarfsbesprechung mit den<br />
Beteiligten abzuhalten. Wichtig ist, dass die Teilnehmer der HPK autorisiert sind,<br />
damit sichergestellt ist, dass die gefundenen Lösungen anschließend auch umgesetzt<br />
werden. Dafür bedarf eskeiner formalen Beschlusskompetenz. Die liegt weiterhin<br />
beim zuständigen Leistungsträger.<br />
Die Teilnehmerder Hilfekonferenz waren und sind:<br />
- der Psychiatriekoordinator /die Psychiatriekoordinatorin<br />
- (autorisierte) Vertreter derLeistungserbringer darunter:<br />
- Klinik<br />
- Sozialpsychiatrischer Dienst<br />
- Leistungserbringer aus den Bereichen Selbstversorgung/Wohnen, Tagesgestaltung/Kontaktfindung,<br />
Arbeit/Ausbildung, Grundversorgung und<br />
spezielle Therapieverfahren<br />
- Wohnungslosenhilfe<br />
- Leistungsträger (überall örtlicher und überörtlicher Träger der Sozialhilfe, teilweise:<br />
Krankenkasse)<br />
- Auf Wunsch:<br />
- Betroffene,<br />
- Angehörige,<br />
- gesetzliche Betreuer<br />
In den <strong>Projekt</strong>regionen hat sich für die Hilfeplankonferenzen ein vierwöchiger<br />
Rhythmus entwickelt.<br />
Die Hilfeplankonferenz ist der Dreh- und Angelpunkt der regionalen einzelfallbezogenen<br />
Steuerung. Der Qualitätsgewinn durch die Überprüfung und Ergänzung der<br />
individuellen Hilfeplanungen durch ein solch fachkompetentes Gremium ist erheblich.<br />
Da alle für die Entscheidung erforderlichen Personen anwesend sind, ist eine<br />
sehr zügige und transparente Entscheidung möglich. Lücken im regionalen Hilfesystemwerdenfür<br />
alle Beteiligtensofortdeutlich.
So wie die Einführung der integrierten individuellen Hilfeplanung mit einem Lernprozess<br />
verbunden ist, somüssen auch bei der Einführung einer Hilfeplankonferenz<br />
einige Hürden übersprungen werden. Anfangs sind Hemmungen zuüberwinden,<br />
die eigenen Überlegungen zur Hilfeplanung offen zu legen. Es könnte etwas<br />
vergessen sein oder man fürchtet, die Dramatik des Einzelfalls nicht deutlich genug<br />
zu machen. Erste Hilfeplankonferenzen sind oft zu detailliert und dauern daher zu<br />
lang. Manchmal werden Diskussionen geführt, die weit über den Einzelfall hinausgehen.<br />
Fragen des Datenschutzes, der Finanzierung, der Einbeziehung gesetzlicher<br />
Betreuer oder der Gerichte usw. sind natürlich nötig. Sie gehören aber nicht in die<br />
Hilfeplankonferenz.<br />
1.6.3 Die koordinierende Bezugsperson<br />
Die koordinierende Bezugsperson ist eine psychiatrische Fachkraft, die mit dem<br />
Klienten in kontinuierlichem Kontakt steht und als Ansprechpartner für den Klienten<br />
und sonstige beteiligte Therapeuten dient. Es ist also kein außenstehender „case-manager“,<br />
der nur dirigiert, was andere erledigen.<br />
Die koordinierende Bezugsperson ist:<br />
- einrichtungsübergreifend und leistungsbereichsübergreifend zuständig<br />
(verschiedene Leistungsträger),<br />
- Ansprechpartner für Klient und sonstige beteiligte Therapeuten,<br />
- zuständig für die nächste Hilfeplanung und Einbringen in die HPK,<br />
- nachBeschluss der HPKimAmt,bis der Beschluss aufgehoben wird,<br />
- ohne Entscheidungskompetenz, hat aber Informationsrecht und Recht zur<br />
Stellungnahme.<br />
1.6.4 Regionale Pflichtversorgung<br />
Die gemeinsame Verantwortung für die regionale Bedarfsdeckung und Pflichtversorgung<br />
beginnt zunächst mit einer Absichtserklärung. Zumindest kann eine klare<br />
Zuständigkeit abder ersten Besprechung in der Hilfeplankonferenz sichergestellt<br />
werden, auch in den Fällen, in denen noch nicht sofort die optimale Hilfe geleistet<br />
werden kann.<br />
Die Hilfeaufnahme darf sich auch und gerade bei Menschen mit schwankender<br />
Motivation, störenden Verhaltensweisen oder komplexem Hilfebedarf nicht verzögern.<br />
Dies ist in den Referenzregionen weitgehend gelungen. Die Ausnahmen werden<br />
<strong>zum</strong>indest offen gelegt und können so problematisiert werden.<br />
1.6.5 Flexibilisierung der Leistungsangebote<br />
In allen <strong>Projekt</strong>regionen wurde der Vorrang ambulanter Hilfen betont. Vor dem Beschluss<br />
stationärer Hilfen wurde sehr eingehend geprüft, obdiese nicht mit neuartigen<br />
ambulanten Hilfen vermieden werden kann. Dies ist in zahlreichen Einzelfällen<br />
gelungen.<br />
Die flexible Leistungserbringung erfordert eine flexible Vergütung. In <strong>Thüringen</strong><br />
wird das Ambulant Betreute Wohnen flexibel über zeitbezogene Vergütungen finan-
ziert. Stationäre und teilstationäre Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft<br />
werden durch einrichtungsspezifisch vereinbarte Tagespauschalen vergütet<br />
und lassen wenig Spielraum zu individuellen Bedarfsfeststellungen. Diesbezüglich<br />
ist in Erfurt eine zukunftsweisende Neuregelung vereinbart worden. Ein Träger<br />
(Trägerwerk Soziale Dienste in<strong>Thüringen</strong>) erbringt sämtliche sozialpsychiatrischen<br />
Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ambulant als Fachleistungsstunden<br />
vergütete Eingliederungshilfe. 6 Dadurch konnte ein Wohnheim und eine<br />
Tagesstätte als Einrichtungstypen aufgelöst werden. Die entsprechenden Dienstleistungen<br />
werden individuell bedarfsgerecht geleistet.<br />
1.6.6 Informelle Vernetzung und Benchmarking<br />
Alle <strong>Projekt</strong>regionen berichten von einer deutlich erhöhten Entwicklungsdynamik in<br />
der <strong>Projekt</strong>laufzeit. Dazu hat erheblich der schnelle Informationsfluss zwischen den<br />
Regionen beigetragen. Dadurch konnte aus erzielten Ergebnissen auch inanderen<br />
Regionen ein schneller Nutzen gezogen werden. Das hat Arbeitsteilungen ermöglicht<br />
und viel Mühe erspart. Ein Beispiel: Auch ohne entsprechende Vorgabe ähneln<br />
sich die <strong>Projekt</strong>vereinbarungen auffällig. Eswar einfach hilfreich, andernorts bereits<br />
erzielte Einigungen weitgehend zu übernehmen und nur bei Erfordernis auf die<br />
regionalenBesonderheiten anzupassen.<br />
Ein passwortgeschütztes Informationsnetz im Internet stand allen Beteiligten der<br />
<strong>Projekt</strong>regionen zur Verfügung. Gegliedert nach <strong>Projekt</strong>regionen und Themenbereichen<br />
wurden zeitnah alle wichtigen Dokumente eingestellt.<br />
Die Themenbereiche waren z.B.:<br />
- <strong>Projekt</strong>vereinbarungen (ggf. mit Zusatzvereinbarungen)<br />
- <strong>Projekt</strong>begleitende Gruppe (mit allen Protokollen)<br />
- Hilfeplanung (mit abgeschlossenen Geschäftordnungen, Informationen <strong>zum</strong><br />
Ablauf, Hinweisen zur Dokumentation der Beschlüsse und den Protokollen der<br />
Hilfeplankonferenzen)<br />
- GPV-Vereinbarungen (mit Beispielen regionaler Versorgungsverträge und den<br />
Vereinbarungen zur Fortsetzung der Zusammenarbeit nach <strong>Projekt</strong>abschluss)<br />
- Datenschutz (mit Formularen zur Schweigepflicht der Teilnehmer der HPK,<br />
Einverständniserklärungen der Klienten und Hilfesuchenden und Schriftwechseln<br />
mit Datenschutzbeauftragten der Länder)<br />
- Finanzierungen (mit Vereinbarungen zu persönlichen Budgets, Soziotherapie<br />
usw.)<br />
- Presse (mit Presseberichten über das Implementationsprojekt)<br />
6 Ein Beispiel für ein integriertes Leistungsangebot, das neben Hilfen der Eingliederungshilfe auch Hilfen<br />
zur Arbeit und Beschäftigung sowie Behandlungsleistungen einschließt und dabei Pflichtversorgung<br />
ausschließlichüber ambulante Leistungen erbringt. (Präsentation: sieheAnhang)
1.7 Wechselwirkungen zwischen Im Implementationsp<br />
plementationsprojekt rojekt und anderen<br />
<strong>Projekt</strong>en<br />
Die Regionen<br />
- Altenburger Land<br />
- Gera<br />
- Saalfeld-Rudolstadt<br />
beteiligten sich auch am vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten<br />
<strong>Projekt</strong> „Arbeit und Beschäftigung für psychisch kranke Menschen“.<br />
In diesem Zusammenhang waren Träger in Gera und Altenburg auch in ein aus EU-<br />
Mitteln gefördertes <strong>Projekt</strong> („Equal“) zur Integration von psychisch kranken und<br />
behinderten Menschen in Arbeit einbezogen.<br />
Die neue Finanzierungsform Persönliches Budget wurde bundesweit imRahmen<br />
eines vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten <strong>Projekt</strong>s evaluiert.<br />
Dabei wurde die Stadt Gera einbezogen.<br />
Diese <strong>Projekt</strong>beteiligungen waren nur möglich, weil im Landesmodellprojekt bereits<br />
Strukturen entwickelt worden waren (einheitliche Hilfeplanung, Hilfeplankonferenz,<br />
projektbegleitende Arbeitsgruppe), die auch in diesen <strong>Projekt</strong>en genutzt werden<br />
konnten.<br />
1 .8 D ieE eErge rgebn bnisse isse<br />
Die Kernziele der <strong>Projekt</strong>vereinbarungen wurden inallen <strong>Projekt</strong>regionen erreicht:<br />
- die Einführung einer einrichtungsübergreifenden Hilfeplanung mit und nach<br />
IBRP<br />
- die Bildung von Hilfeplankonferenzen, in denen sämtliche Hilfebedarfe zur<br />
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft von seelisch behinderten Menschen<br />
der Region abgestimmt werden<br />
- die routinemäßige Benennung einer koordinierenden Bezugsperson für jeden<br />
Hilfeempfänger<br />
- die Überwachung der Erfüllung regionalerPflichtversorgung<br />
- die Flexibilisierung der Hilfeleistungen<br />
Das Persönliche Budget wurde in den <strong>Projekt</strong>regionen, vor allem in Gera, besonders<br />
zügig und im Bundesvergleich wesentlich stärker eingesetzt. Dadurch wurden<br />
völlig neueHilfeformen ermöglicht.<br />
In Erfurt wurde durch die Vereinbarung zur personenzentrierten Vergütung zwischen<br />
dem Sozialhilfeträger und dem Trägerwerk Soziale Dienste in <strong>Thüringen</strong> gezeigt,<br />
dass eine personenbezogene Finanzierung ohne Bezugnahme auf Einrich-
tungstypen überlegen ist. Diesen Weg will die Sozialministerkonferenz gemäß Beschluss<br />
vom Oktober 2008 bundesweit generalisieren.<br />
Da alle Ziele nur für die <strong>Projekt</strong>laufzeit vereinbart waren, war über eine abschließende<br />
Auswertung zu klären, obund welche Instrumente der personenzentrierten<br />
Steuerung der Hilfen beibehalten werden. Inallen <strong>Projekt</strong>regionen wurde an allen<br />
genannten Formen der personenzentrierten Steuerung festgehalten.<br />
Allerdings standen bisher die Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im<br />
Mittelpunkt und oft allein imFokus der Hilfeplanung. Schon jetzt ist eine Ausstrahlung<br />
des Konzepts Persönliches Budget auch auf andere Bereiche des Gesundheitsund<br />
Sozialwesens festzustellen. Diese muss aber intensiviert werden.<br />
Die Entwicklung zu verbindlichen regionalen Verbundstrukturen ist bundesweit<br />
erheblich forciert worden. Zurzeit wird ein Netz personenzentrierter Gemeindepsychiatrischer<br />
Verbünde aufgebaut, die ihre Entwicklung gemeinsam managen und<br />
sich dabei an gemeinsamen personenzentrierten Qualitätsstandards orientieren:<br />
die Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbund (BAG GPV).
2 Individuelle Hilfeplanung<br />
2.1 Das IBR IBRP-Ve P-Ver fahren<br />
Der Schlüssel zur personenzentrierten Hilfeleistung ist die integrierte individuelle<br />
Hilfeplanung. Esgeht dabei nicht um das Instrument, sondern umdas Verfahren,<br />
mit dem Klienten einen, mit allen beteiligten Therapeuten und Helfern abgestimmten<br />
Gesamtplan zu erstellen. Es gibt dabei nur einen Hilfeplan pro Person. Darin<br />
sind alle erforderlichen Hilfen behandelt, auch die nicht-psychiatrischen. Damit<br />
wird die Grundlage gelegt für einen zügigen Zugang zu in Bezug auf Art und Umfang<br />
bedarfsgerechter Hilfe, zur Abstimmung der Leistung und zur Entscheidung<br />
über die Finanzierung.<br />
individueller<br />
Hilfebedarf<br />
Integrierter<br />
Behandlungs- und<br />
Rehabilitationsplan<br />
Koordination<br />
und bedarfsgerechte<br />
Steuerung Finanzierung<br />
Der Integrierte Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP) ist ein einheitliches<br />
Instrument und geeignet zur<br />
- Individuellen Hilfeplanung: zielorientiert, lebensweltbezogen, integriert;<br />
- Koordination im Verlauf und<br />
- Evaluation.<br />
Die Notwendigkeit einer individuellen Hilfeplanung ergibt sich aus den Grundprinzipien<br />
personenzentrierterHilfe:<br />
- Welche Hilfen benötigt der Klient?<br />
nicht:<br />
- Welches verfügbare Angebot ist für ihn das geeignetste?
- kein Umzug, um Hilfen zuerhalten,<br />
sondern<br />
- bedarfsgerechte Hilfen werden am Lebensort organisiert<br />
- kein Betreuerwechsel bei verändertem Hilfebedarf,<br />
sondern<br />
- flexible Anpassung der Hilfen an den Bedarf des Klienten<br />
(quantitativ und qualitativ)<br />
Die Hilfen, nach neuerem Sprachgebrauch des SGB IX ‚Hilfen zur Teilhabe’ sollen<br />
- zielorientiert,<br />
- lebensfeldbezogen und<br />
- integriert<br />
erbracht werden. Dem entspricht die Hilfeplanung mit dem IBRP.<br />
Die zielorientierte Hilfeplanung orientiert sich an den Fragestellungen:<br />
Welche Fähigkeiten können und wollen er/sie entwickeln?<br />
Welche Beeinträchtigungen lassen sich überwinden oder reduzieren?<br />
Allgemeine Zielbestimmungen wie ‚Gesundheit’. ‚psychische Stabilisierung’,<br />
‚Selbstsicherheit’ usw. sind hier nicht hilfreich. Ebenfalls abzulehnen sind institutionelle<br />
Zielbestimmung (z.B. ‚Betreutes Wohnen’, ‚Tagesstätte’ usw.). Es geht um<br />
konkrete Zielbestimmungen, deren Erreichung auf der Verhaltensebene überprüfbar<br />
ist.<br />
Lebensfeldbezogen ist eine Hilfeplanung, die sich anfolgenden Fragestellungen<br />
orientiert:<br />
Welche Lebensform strebt der Klient /die Klientin an im Hinblick auf<br />
- die Wohnform<br />
- Arbeit, Beschäftigung<br />
- Tagesgestaltung, Kontakte, Teilnahme am öffentlichen Leben<br />
und daraus folgend:<br />
Welche Hilfen sind dort erforderlich?<br />
bzw.<br />
WelcheHilfensind erforderlich, um dieses Ziel zu erreichen?<br />
Welche Hilfeleistungen von Angehörigen, Freunden/innen und Bekannten sind<br />
möglich?<br />
Eine integrierte Hilfeplanung<br />
- umfasst alle erforderlichen Leistungen und<br />
- ermöglicht therapeutische Kontinuität.<br />
Einerseits sollen alle erforderlichen Hilfen, die gleichzeitig nötig sind, tatsächlich<br />
auch zusammengefasst werden und gemeinsam in den Blick genommen werden.
Es geht aber auch darum, dass über Maßnahmebündel hinaus, oder erst recht über<br />
Einzelmaßnahmen hinaus, die therapeutische Kontinuität sehr deutlich verstärkt<br />
wird, z.B. bei Einrichtungswechsel. Daher werden die erforderlichen Hilfen nicht<br />
einrichtungsbezogen, sondern funktional beschrieben:<br />
- Umgang mit Beeinträchtigungen und Gefährdungen durch die psychische Erkrankung<br />
- Gestaltung persönlicher und sozialer Beziehungen<br />
- Selbstversorgung, Tagesgestaltung, Arbeit<br />
Das Hilfeplanungsverfahren mit dem IBRP zeichnet sich dadurch aus, dass die verschiedenen<br />
Hilfebereiche, in denen psychisch kranke Menschen Hilfe benötigen,<br />
gemeinsam in den Blick genommen werden. Das ist eine Umstellung, die zunächst<br />
erlernt werden muss. Natürlich hat bisher in allen Einrichtungen und Diensten<br />
auch ein Aufnahmeverfahren stattgefunden. Dieses war jedoch in der Regel bezogen<br />
auf das Angebot, das man dann aus den eigenen Ressourcen heraus anbieten<br />
kann. Also primär eigentlich ein Prüfungsverfahren, ob hier in der eigenen Einrichtung<br />
angebotene Hilfe diesemMenschen nützlich sein kann und ob er bereit ist, sie<br />
in Anspruch zu nehmen. Alle anderen Hilfen, die eventuell gleichzeitig oder vor<br />
oder nachher erforderlich waren, waren allenfalls sekundär im Blick.<br />
Die integrierte Hilfeplanung bezieht sich auf die Bereiche<br />
- Selbstversorgung im Wohnbereich<br />
- Arbeit /Ausbildung<br />
- Tagesgestaltung, Kontaktfindung, Teilhabe am öffentlichen Leben<br />
- sozialpsychiatrische Grundversorgung<br />
- spezielle Therapieverfahren<br />
- Koordination, Hilfeplanung und Abstimmung<br />
- nicht-psychiatrische Hilfen (Grundpflege, Arbeitsförderung, Haushaltshilfe<br />
usw.)<br />
- ggf. weitere<br />
Diese Leistungen sind alsKomplexleistung zu erbringen.<br />
2.2 Die Personenkonferenz<br />
Das Zeitbudget zur Erörterung einzelner Hilfebedarfe inder Hilfeplankonferenz ist<br />
begrenzt. Die integrierte Hilfeplanung sollte daher <strong>zum</strong> größten Teil bereits im Vorfeld<br />
geleistet werden. Dies schließt bei Bedarf Treffen der an der aktuellen Hilfeleistung<br />
beteiligten Therapeuten ein. Solche Treffen werden Personenkonferenzen genannt.<br />
Im Unterschied zur Hilfeplankonferenz tagen Personenkonferenzen nur bei Bedarf<br />
und werden speziell zur Abstimmung eines einzigen Hilfebedarfs einberufen. Ein<br />
Bedarf besteht insbesondere, wenn bei der Hilfeplanung unterschiedliche Positionen<br />
verschiedener Beteiligter deutlich werden oder wenn angesichts besonderer<br />
Problemlagen Lösungen schwer zu finden sind oder besonders enge Kooperationsformen<br />
erforderlich machen.
2.3 Auswertung der Hilfelei Hilfeleistungen stungen und Fortschrei Fortschreibung bung des Hilfeplans<br />
In besondere Weise bewährt sich die zielorientierte Hilfeplanung und einrichtungsübergreifende<br />
Erörterung der Hilfebedarfe bei erneuter Vorstellung in der Hilfeplankonferenz<br />
vor Ablauf des Bewilligungszeitraums.<br />
Da in der Regel ein Planungszeitraum von 12 Monaten gewählt wird, lässt sich bei<br />
der Auswertung der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Hilfeempfänger die Zielerreichung<br />
überprüfen. Die ermöglicht eine Plausibilitätsprüfung der nun vorgelegten<br />
Hilfeplanung auf höherem Niveau. Es lässt sich feststellen, ob die bei der letzten<br />
Hilfeplanung beschlossene Vorgehensweise zu einer <strong>zum</strong>indest teilweisen Zielerreichung<br />
geführt hat.<br />
Diesen Einschnitt in den üblichen Hilfealltag schätzen in der Regel auch die Klienten<br />
sehr. Gibt es doch dadurch die Möglichkeit, graduelle Erfolge zur Kenntnis zu<br />
nehmen, auch wenn der erreichte Zustand noch nicht befriedigend ist.
3 Organisation personenzentrierter Hilfen<br />
Bei der Organisation personenzentrierter Hilfen geht esvor allem um die einzelfallbezogene<br />
Koordination der Leistungserbringung. Die wesentlichen Instrumente<br />
der Koordination sind die ‚Hilfeplankonferenz’‚ die ‚koordinierende Bezugsperson’<br />
und im Bedarfsfall einzelfallbezogene ‚Personenkonferenzen’.<br />
3. 3.1 Die Hilfeplankonferenz<br />
Einer integrierten Hilfeplanung hat als nächster Schritt die abgestimmte Beschlussfassung<br />
über die erforderlichen Hilfen zu folgen. Dazu wird vorgeschlagen, eine<br />
Hilfeplanungskonferenz zu bilden, an der autorisierte Vertreter teilnehmen<br />
- der Leistungserbringer für Hilfen zur Teilhabe,<br />
- des sozialpsychiatrischen Dienstes<br />
- der versorgungsverpflichteten psychiatrischen Klinik(en),<br />
- der Wohnungslosenhilfe,<br />
- der Leistungsträger.<br />
Hilfeempfänger, ihre Angehörigen oder sonstigen Bezugspersonen, gesetzliche<br />
Betreuer werden grundsätzlich eingeladen und können auf Wunsch teilnehmen.<br />
Ihre Teilnahme ist nicht obligatorisch.<br />
Diese Hilfeplankonferenzen tagen im festen Rhythmus alle 2-4Wochen und werden<br />
inder Regel durch den Psychiatriekoordinator geleitet.<br />
Die Hilfeplankonferenzen beschließen einvernehmlich eine Stellungnahme <strong>zum</strong><br />
Hilfebedarf. Dies ersetzt oder präjudiziert nicht eine Entscheidung des zuständigen<br />
Leistungsträgers. Esist jedoch davon aus zu gehen, dass ein einheitliches Votum<br />
eines solchen multiprofessionell besetzten Gremiums nach einhergehender individueller<br />
Hilfeplanung ein hohes Gewicht hat.<br />
Oftmals gibt esnoch weitere Klärungen, die dann leistungsträgerspezifisch sind,<br />
z.B. die Vermögensprüfung im Rahmen der Sozialhilfe. Insofern ist die Hilfeplanungskonferenz<br />
kein abschließendes Entscheidungsgremium. Es ist aber ein –was<br />
den inhaltlichen Hilfebedarf anbelangt –äußerst kompetentes und aufgrund seiner<br />
heterogenen Zusammensetzung auch relativ unparteiliches Fach-Gremium. Hier<br />
sitzen auch Fachleute am Tisch, die an Hilfeplanungen für Menschen mitwirken,<br />
für die sie anschließend keine Leistungen erbringen bzw. auch für solche, für die sie<br />
nicht die Kosten übernehmen. Dadurch fließen immer auch unabhängige Einschätzungen<br />
ein und der gemeinsame Beschluss ist wenig von Partikularinteressen beeinflusst.<br />
Der typische Ablauf gestaltet sich wie folgt:<br />
1. Beschlusskontrolle anhand des Protokoll der letztenSitzung<br />
2. Aktuelle Informationen aus dem Verbund<br />
3. Auslastung der Einrichtungen (Aufnahmen, Entlassungen, sonstige Veränderungen)<br />
4. Hilfeanliegenwerden benannt (ermöglicht Zeitplanung)
5. Vorstellung der Hilfebedarfe mit IBRP (Wohnform; unterschrieben?)<br />
6. ggf. Beschluss überweitere Schritte (Ergänzung der Hilfeplanung)<br />
7. Beschluss über den individuellen Hilfebedarf<br />
8. Einschätzungdes quantitativen Hilfebedarfs<br />
9. Festlegung der Zuständigkeit /Erbringung durch<br />
10. Kostenübernahmeantragbzw. Unterschrift des anwesenden Leistungsträgers<br />
Die Vorstellung eines Hilfebedarfs mit Hilfe des IBRP sollte nicht über 10 Minuten<br />
in Anspruch nehmen. Für die anschließende Diskussion stehen ebenfalls durchschnittlich<br />
10 Minuten zur Verfügung. Dadurch soll erreicht werden, dass sämtliche<br />
Hilfebedarfe von psychisch kranken Menschen der Region mit komplexem Hilfebedarf<br />
in der Hilfeplankonferenz behandelt werden können.<br />
Die Hilfeplankonferenz<br />
- sichert intensivere Hilfeplanung, da die Ergebnisse der Hilfeplanung in einem<br />
Fachgremiumzur Diskussion gestellt werden,<br />
- ist kompetentes Fachgremium unterschiedlicher Professionen und Spezialisierungen,<br />
- dient der Überprüfung der Prozessstandards zur Hilfeplanung (Klient einbezogen?<br />
berufsgruppenübergreifend erhoben? usw.),<br />
- ermöglicht eine inhaltliche Überprüfung der Hilfeplanung,<br />
- hat die Möglichkeit zur Intervention (Änderungen des Hilfeplans, Durchführung<br />
einer Personenkonferenz),<br />
- führt zu beschleunigter Entscheidung (alle Akteure an einem Tisch),<br />
- schafft Transparenz über die Entscheidungsfindung,<br />
- dient der Ergebniskontrolle und der Plausibilitätskontrolle auf höherem Niveau<br />
bei Wiedervorstellungeninder HPK,<br />
- macht Versorgungslücken transparent.<br />
Die bestehenden Hilfeplankonferenzen leisten auf diese Weise einen erheblichen<br />
Beitrag zur Qualitätsverbesserung der regionalen Versorgung: Wenn man die Anfangsschwierigkeiten<br />
dieser Form von einrichtungsübergreifenden Besprechungen<br />
überwunden hat, ist es enorm, welch ein Qualitätsschub von diesem einem Gremium<br />
ausgeht.<br />
3. 3.2 Die koordinierende Bezugsperson<br />
Wenn mehrere Dienste, Einrichtungen oder Leistungsbereiche (psychiatrische Behandlung,<br />
Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Hilfe zur Teilhabe am<br />
Arbeitsleben, Pflege usw.) an der Hilfeleistung für einen psychisch kranken Mensch<br />
beteiligt sind, ist es entscheidend, dass er einen übergreifend ‚zuständigen’ Ansprechpartner<br />
erhält: die ‚koordinierende Bezugsperson’.<br />
Die koordinierende Bezugsperson ist eine psychiatrische Fachkraft, die mit dem<br />
Klienten in kontinuierlichem Kontakt steht und als Ansprechpartner für den Klienten<br />
und sonstige beteiligte Therapeuten dient. Esist in diesem Sinne kein außenstehender<br />
‚case-manager’, der nur dirigiert, was andere erledigen.
Die koordinierende Bezugsperson ist:<br />
- einrichtungsübergreifend zuständig<br />
- leistungsbereichsübergreifend zuständig (verschiedene Leistungsträger)<br />
- Ansprechpartner für Klient und sonstige beteiligte Therapeuten<br />
- zuständig für die nächste Hilfeplanung und Einbringen in die HPK<br />
- nach Beschluss der HPK so lange im Amt bis derBeschlussaufgehobenwird<br />
- ohne Entscheidungskompetenz, hat aber Informationsrecht und Recht zur Stellungnahme<br />
Sie sorgt für das Zustandekommen eines bedarfsgerechten Hilfeprogramms, wertet<br />
dieses im Verlauf mit dem Klienten und den beteiligten Diensten und Einrichtungen<br />
kontinuierlich aus, sorgt für Änderungen bei gewandelten Hilfebedarf, stellt<br />
den notwendigen Informationsfluss und erforderliche Abstimmungen sicher und<br />
schafft Kontinuität im Hilfeprogramm, weil sie auch bei Einrichtungswechsel oder<br />
Unterbrechung der Hilfeleistungen trotz fortbestehendem Hilfebedarfs inder Funktion<br />
bleibt.<br />
Wenn dieses Konzept funktioniert, stellt es einen enormen Qualitätsfortschritt dar.<br />
Selbst eine hochkompetente, äußerst engagierte und vom Klienten gewünschte<br />
koordinierende Bezugsperson benötigt jedoch Rahmenbedingungen, die den Erfolg<br />
erst ermöglicht:<br />
- Die koordinierende Bezugsperson muss von den beteiligten Diensten und Einrichtungen<br />
akzeptiert werden. Es müssen also a) vorher Beschlüsse über die<br />
Funktion gefasst worden sein und b) eine Einigung erreicht worden sein, wer<br />
diese Aufgabe im konkreten Fall übernimmt.<br />
- Das Hilfeprogramm, das sie koordiniert, muss klar und von allen Beteiligten<br />
akzeptiert sein. Vorraussetzung ist also c) eine integrierte individuelle Hilfeplanung<br />
und d) eine gemeinsame Abstimmungüber diesen Gesamtplan.<br />
- Abstimmung gibt nur Sinn, wenn sie auch zu Veränderungen im Hilfeprogramm<br />
führen kann. Bei der Hilfe in den beteiligten Einrichtungen und Diensten<br />
müssen daher e) Spielräume bestehen, die Leistungen bedarfsgerecht zu<br />
variieren.<br />
- Die Finanzierung von einrichtungs- und erst recht von leistungsbereichsübergreifenden<br />
Tätigkeiten ist sehr kompliziert, weil es jeweils unterschiedliche<br />
rechtliche Voraussetzungen gibt, wer mit welcher Vergütung aufgrund welcher<br />
Entscheidung tätig werden darf. Es muss also f) klar sein, dass die koordinierende<br />
Bezugsperson die Funktion entweder im Rahmen ihrer sonstigen Tätigkeit<br />
erfüllen kann (<strong>zum</strong> Beispiel im Hinblick darauf, dass sie oder der Dienst in<br />
anderen Fällen Entlastung erfährt, weil andere die Funktion übernehmen), oder<br />
es muss eine zusätzliche Finanzierung geben (z.B. Leistungsbereich ‚Hilfeplanung<br />
undAbstimmung’ im Rahmen der Hilfe zur Teilhabe oder Soziotherapie).<br />
3. 3.3 De DerrGe Gemeindepsych<br />
meindepsychiat iatrische rische Verbund (GPV)<br />
Bei der Umsetzung personenzentrierter, einrichtungs- und leistungsträgerübergreifender<br />
Hilfen für psychisch kranke und behinderte Menschen nimmt –wie die Er-
fahrungen aus den Regionen der Implementationsregionen zeigen –der Aufbau<br />
und die Entwicklung von verbindlich ausgestalteten Verbundstrukturen eine<br />
Schlüsselstellung ein.<br />
Der in den Empfehlungen der Expertenkommission (1988) enthaltene Vorschlag<br />
<strong>zum</strong> Aufbau und zur verbindlichen Ausgestaltung des Gemeindepsychiatrischen<br />
Verbundes (GPV) ist zwar bereits frühzeitig als ein „Kernstück“ der Empfehlungen<br />
bezeichnet worden. Die Umsetzung in den Ländern und Regionen erfolgte jedoch<br />
sehr unterschiedlich und war weithin von einer letztlich eher unverbindlichen Struktur<br />
geprägt.<br />
In Anbetracht des Fehlens von einheitlichen Mindestanforderungen an einen ”Gemeindepsychiatrischen<br />
Verbund”, und da der Begriff in den Ländern unterschiedlich<br />
verstanden wurde, haben die Psychiatriereferenten der Länder im Herbst 2001<br />
„Mindeststandards zur Realisierung eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes“<br />
(GPV) festgelegt. Erforderlich wurde dies nicht zuletzt, weil die Erbringung bestimmter<br />
Leistungen, wie z. B. der „Soziotherapie“, an die Einbringung in einen<br />
GPV oder ähnliche Strukturen geknüpft wurden.<br />
Wesentliches Ziel und Aufgabe eines GPV ist die Sicherstellung<br />
- bedarfsgerechter Hilfen (lebensfeldbezogene Hilfen zur Behandlung, Rehabilitation<br />
und Teilhabe) in der jeweiligen Region<br />
- der Kooperation der Leistungserbringer durch Etablierung verbindlicher Kooperationsstrukturen<br />
- die verbindliche Festlegung auf Qualitätsstandards, die eine personenzentrierte<br />
Leistungserbringung ermöglichen<br />
Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>s wurden in allen <strong>Projekt</strong>regionen intensivierte Formen der<br />
Zusammenarbeit bei der Organisation psychiatrischer Hilfen aufgebaut. Diese Zusammenarbeit<br />
hat sich außerordentlich bewährt und personenzentrierte Hilfen oft<br />
erst möglich gemacht. In allen Regionen wurde entschieden, dieser intensivierten<br />
Kooperation auf der Basis gemeinsamer Qualitätsstandards einen organisatorischen<br />
Rahmen zugeben: den Gemeindepsychiatrischen Verbund.<br />
In der Folge haben sich in Gera, Saalfeld-Rudolstadt, Ilm-Kreis und Weimar/Weimarer<br />
Land auf der Basis einer Kooperationsvereinbarung formelle Gemeindepsychiatrische<br />
Verbünde gebildet. Gera und Saalfeld-Rudolstadt sind bisher<br />
Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde<br />
(BAG GPV). Damit ist auch dokumentiert, dass die Verbünde die hohen Qualitätsanforderungen<br />
der BAG GPV erfüllen.<br />
In Erfurt und Altenburger Land sind die Vorbereitungen zur Bildung eines Gemeindepsychiatrischen<br />
Verbundes weit fortgeschritten. Inbeiden Regionen ist die Bildung<br />
eines Verbundes durch Abschluss einer Kooperationsvereinbarung vorgesehen.
3 .4 De Der r"ReziP "ReziPsyc<br />
sych "<br />
Um zielgerichtete Prozesse des Aufbaus und der Entwicklung regionaler personenzentrierter<br />
Hilfesysteme zu unterstützen, wurde der ‚Bogen zur regionalen Zielplanung<br />
in der Psychiatrie’ entwickelt –inder Praxis als ‚ReziPsych’ bezeichnet. 7<br />
Dieser Bogen ist gegliedert nach den Umsetzungsebenen gemäß Kapitel 3.1 und<br />
behandelt differenziert die Arbeitsebene, die Organisationsebene, die vorhandenen<br />
Ressourcen sowie die Verbundgestaltung. Orientiert am Ablaufschema des IBRP<br />
für die individuelle Hilfeplanung wird auch auf der Verbundebene die Planung gegliedert<br />
nach den Aspekten<br />
- aktuelle Themen,<br />
- Ziele und<br />
- Vorgehen.<br />
Bei zahlreichen angegebenen Aufgabenbereichen wird die Angabe abgefragt, ob<br />
Erwartung<br />
- nicht realisiert<br />
- teilweise realisiert oder<br />
- fast vollständigrealisiert<br />
sei. Jeweils gesondert wird abgefragt,obein Handlungsbedarf gesehen wird.<br />
Bei der Erhebung der in der Region vorgehaltenen Ressourcen wird eine differenzierte<br />
Bewertung abgefragt:<br />
1. fehlt im Versorgungsgebiet<br />
2. geplant<br />
3. nicht zugänglich<br />
4. nichtzugänglich wegen zu großer Entfernung<br />
5. nicht zugänglich wegen Selektion, fehlender Versorgungsverpflichtung<br />
6. nicht zugänglich aus anderen Gründen<br />
7. unzureichende Personaldichte<br />
8. eingeschränkte fachliche Ausrichtung<br />
9. fehlende spezielle Qualifikation<br />
10. Mängel in der Abstimmung /Koordination<br />
11. sonstige Probleme<br />
12. angemessen vom Umfang<br />
13. zeitnah realisierbar<br />
14. entfällt, nicht erforderlich<br />
(Mehrfachnennungen möglich)<br />
7 ReziPsych:siehe Anhang
Der ReziPsych soll ca. einmal pro Jahr im Verbund erarbeitet werden. Als Ergebnis<br />
soll eine abgestimmte Zielplanung für das folgende Jahr mit Prioritätensetzung,<br />
Vorgehensweisen und Verantwortlichkeiten erstellt und beschlossen werden.<br />
Der Umgang mit dem ReziPsych erfordert Fortbildung, Anleitung oder Erfahrung.<br />
Die Motivation zur Nutzung dieses Instruments stellt sich <strong>zum</strong>eist nicht spontan<br />
ein. Die Verbünde, die Erfahrungen mit diesem Instrument gesammelt haben, haben<br />
seine Vorteile hoch eingeschätzt.<br />
Diese Form der regionalen Entwicklungsplanung wurde in Altenburg, Gera und<br />
Saalfeld-Rudolstadt genutzt.
4 <strong>Projekt</strong>regionen<br />
Verlaufsbericht zur <strong>Projekt</strong>beteiligu<br />
<strong>Projekt</strong>beteiligung ng de derrRe Regio<br />
gion Alte Altenburge nburgerrLand Land<br />
1.1 Rahme Rahmen bedingungen und Au Ausgangsla sgangslage ge der region regionalen alen<br />
Versorgungsst<br />
Versorgungsstr ukt uktu rzu<strong>Projekt</strong> rzu<strong>Projekt</strong>beginn beginn<br />
1.1.1 AllgemeineAngaben zurRegion<br />
Landkreisca. 120.000 Einwohner, ländlich geprägt,<br />
<strong>Projekt</strong> ist aus keiner Vereinigung hervorgegangen.<br />
1.1.2 Psychiatrische Versorgungsstruktur in der Region zu Beginn<br />
des <strong>Projekt</strong>zeitraumes<br />
In der Region gab es keine vorangehenden <strong>Projekt</strong>e ähnlicher Art. Im Jahre 2003<br />
wurde ein Psychiatriebeirat gegründet, die Geschäftsordnung ist als Anhang beigefügt.<br />
Des Weiteren gibt es eine PSAG, schon seit Mitte /Ende der 90er.<br />
1.1.3 Regionale Versorgungsqualität<br />
In der Region wurde mit der Eröffnung einer psychiatrischen Tagesklinik im Juni<br />
1996 ein Grundstein für gute Versorgung der psychisch kranken Menschen gelegt,<br />
mit Eröffnung der Klinik für Psychiatrie 1998 und deren Erweiterung im Juli 1999<br />
weitere.<br />
Vor dem <strong>Projekt</strong>beginn wurden keine HPK durchgeführt. Es gab lediglich fallbezogenen<br />
Besprechungen inden einzelnen Einrichtungen ohne Hinzunahme und Information<br />
an den örtlichen Kostenträger.<br />
1.2 <strong>Projekt</strong>vereinbarung<br />
1.2.1 Prozess der Erarbeitung<br />
<strong>Projekt</strong>vereinbarung wurde im Umlaufverfahren unterschrieben, es gab keine öffentliche<br />
Präsentation, um dieses <strong>Projekt</strong> vorzustellen. Die <strong>Projekt</strong>vereinbarung ist<br />
als Kopie beigefügt.<br />
1.2.2 <strong>Projekt</strong>steuerungsgruppe<br />
Die projektbegleitende Gruppebestand aus folgenden Mitgliedern:<br />
Chefarzt der Klinik für Psychiatrie<br />
Horizonte gGmbH,Psycho-soz.Diakoniezentrum<br />
Stadtverwaltung Altenburg<br />
Lebenshilfe für geistig Behinderte<br />
FD Gesundheit, Sozialpsychiatr.Dienst<br />
Aktion psychisch Kranke e.V.<br />
Neue Arbeit GmbH<br />
SchmöllnerHeimbetriebsgesellschaft<br />
LRA Altenburger Land<br />
<strong>Projekt</strong>büro Equal
Arbeitsagentur Altenburg<br />
1.2.3 Örtliche <strong>Projekt</strong>koordination<br />
Leitung der projektbegleitenden Gruppe: LRA Altenburger Land, FD Unterhalt und<br />
Vormundschaft<br />
1.2.4 Zielgruppe<br />
Entsprechend der <strong>Projekt</strong>vereinbarung: Erwachsenenpsychiatrie, Sucht, Gerontopsychiatrie,<br />
junge Erwachsene.<br />
1.3 Erfahrungen und E rgebnisse, ak aktueller tueller Stand<br />
1.3.1 Qualitätsentwicklung von Hilfeplanung und Leistungserbringung<br />
1.3.1.1 Ausgangslage<br />
Vor Beginn des <strong>Projekt</strong>es gab es kein einheitliches Hilfeplanungsverfahren. Die<br />
Durchsetzung des einheitlichen Hilfeplanverfahrens war an verschiedenen Stellen<br />
mit Abstimmungsproblemen behaftet. Die Anforderungen, die durch die einheitliche<br />
Hilfeplanung an die Mitarbeiter gestellt wurden, waren neu, esgab Bedenken,<br />
diese Arbeit neben der schon eh hohen Arbeitsbelastung noch bewältigen zu können.<br />
1.3.1.2 Hilfeplanung<br />
1.3.1.2.1 Einheitliche Hilfeplanung<br />
Mit dem <strong>Projekt</strong> wurde der IBRP einheitlich eingeführt, dazu gab es entsprechende<br />
Weiterbildungen und auch ergänzende Fortbildungen, die besonders unter Federführung<br />
der Klinik für Psychiatrie vorbereitet und organisiert wurden.<br />
Der IBRP wird auch nach Auslaufen der <strong>Projekt</strong>phase weiterhin als Instrument der<br />
Hilfeplanung verwendet.<br />
1.3.1.2.2 Beteiligung der Klient/Inn/en und Bezugspersonen<br />
Jeder Klient kann an den Beratungen freiwillig teilnehmen, erkann aber auch im<br />
Anmeldebogen erklären, dass seine Daten anonym in der HPK behandelt werden.<br />
Es zeigt sich, dass im Verlaufe des <strong>Projekt</strong>es und auch nach Auslaufen des <strong>Projekt</strong>es<br />
immer mehr Klienten den Wunsch äußern, an den Beratungen teilzunehmen<br />
und sich auch entsprechend ihrer gesundheitlichen Verfassung in die Beratung<br />
einbringen und ihre Vorstellungen zur Hilfegewährung formulieren.<br />
1.3.1.2.3 Integrierte Hilfeplanung: einrichtungs- und berufsgruppenübergreifender<br />
Hilfedarf<br />
1.3.1.2.4 Zielorientierte Hilfeplanung
1.3.1.2.5 Hilfeplanung unabhängig von Wohnformen<br />
Zur weiteren Qualitätsverbesserung der Versorgung von jungen Erwachsenen mit<br />
paßgenauen Hilfen wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich aus Vertretern von<br />
Einrichtungen und Ämtern zusammensetzt, um die Anzahl der Betroffenen sowie<br />
die Hilfebedarfe dieser recht uneinheitlichen Personengruppe zu erarbeiten. Hier<br />
gibt es immer wieder Abstimmungsprobleme imRahmen von Zuständigkeiten zwischen<br />
Jugendhilfe und Sozialhilfe –Schnittstelle!<br />
1.3.1.3 Kooperation und Koordination bei Hilfeplanung und Leistungserbringung<br />
1.3.1.3.1 Koordinierende Bezugsperson<br />
Die koordinierende Bezugsperson ist in jedem Hilfeplanungsprozess namentlich<br />
benannt. Schwierigkeiten ergeben sich, wenn die benannte Bezugsperson ausfällt.<br />
(Keine Vertretungsregelung!), auch wird diese als Instrument in der Hilfeplanung<br />
noch nicht ausreichend genutzt.<br />
1.3.1.3.2 Organisation der HPK, Beteiligte, Geschäftsordnung etc.<br />
Die Koordination der HPK erfolgt durch die <strong>Projekt</strong>koordinatorin inAbstimmung<br />
mit dem FD Sozialhilfe des Landkreises. Die HPK findet immer amletzten Mittwoch<br />
des Monats statt. Somit ist es allen Teilnehmern möglich, langfristig zuplanen<br />
und im Verhinderungsfall seinen Stellvertreter zu benennen. Die Beratungen<br />
finden immer im Konferenzraum der Klinik für Psychiatrie statt und sind ganztägig<br />
verplant.Die Geschäftsordnung ist dem Bericht beigefügt.<br />
Teilnehmer der HPK sind die jeweiligen Betreuer der Klienten, sowie die Vertreter<br />
von Horizonte, Klinik für Psychiatrie, der Agentur für Arbeit, der Stadtverwaltung<br />
Altenburg, der Werkstatt für Behinderte, der Schmöllner Heimbetriebsgesellschaft,<br />
Vertreter des LRA/ SpDi und nach Bedarf andere Kostenträger.<br />
1.3.1.3.3 Erfahrungen mit der HPK<br />
1.3.1.3.4 Beteiligung der Klienten, Datenschutz<br />
Es findet eine regelmäßige Teilnahme der Beteiligten statt, so dass sich ein erfahrenes<br />
Fachteam entwickelt hat. Für Klienten ist die HPK durchschaubar und erzeugt<br />
keinerlei Ängste, dass hier etwas besprochen wird, was ihnen „schaden“ könnte.<br />
Dies zeigt sich auch darin, dass sich die Teilnahme von Klienten in den Beratungen<br />
der HPK ständig erhöht hat.<br />
Der Datenschutz wird inden Beratungen injedem Falle beachtet.<br />
1.3.1.3.5 Periodische Fortschreibung von Hilfeplänen<br />
Im Regelfalle erfolgt die Bewilligung der Leistung für 12 Monate, in besonderen<br />
Ausnahmefällen sind die Vorstellungstermine aber auch kürzer.
1.3.1.3.6 Dokumentation<br />
Die Beschlüsse der HPK werden in dem der Akte beigefügten Beschlussbogen dokumentiert.<br />
Der Überblick über die Anzahl und Art der Beschlüsse wird im FD Sozialhilfe<br />
dokumentiert.<br />
1.3.1.3.7 Finanzierung<br />
Die HPK gibt an den örtlichen Kostenträger fachlich fundierte Empfehlungen zur<br />
Hilfegewährung. Die Entscheidung über die Kostenzusage wird im FD Sozialhilfe<br />
vorgenommen. Bei Diskrepanzen zwischen Beschlussempfehlung aus der HPK und<br />
Entscheidungen des Kostenträgers gibt eszwischen HPK und örtlichem Sozialhilfeträgerentsprechende<br />
Abstimmungsmodalitäten.<br />
1.3.1.4 Zusammenfassende Bewertung zur Qualitätsentwicklung<br />
Von allen Beteiligten wird eingeschätzt, dass mit der Einführung einer einheitlichen<br />
Hilfeplanung mit dem IBRP ein Instrument geschaffen wurde, das den Hilfeplanprozess<br />
transparent gestaltet und eine entscheidende Qualitätsentwicklung im<br />
Vergleichzuder vordem <strong>Projekt</strong> praktizierten Planung darstellt.<br />
1.3.2 Verbundentwicklung<br />
1.3.2.1 Ausgangslage<br />
Vor <strong>Projekt</strong>beginn existierte im Landkreis eine PSAG, der Psychiatriebeirat wurde<br />
2003 gegründet.<br />
1.3.2.2 Versorgungsauftrag, Pflichtversorgung<br />
Vor <strong>Projekt</strong>beginn nicht formal geregelt.<br />
1.3.2.3 Verzahnungvon Leistungsbereichen und Finanzierungsformen<br />
Hier ist keine Aussage möglich.<br />
1.3.2.4 GPV- Organisation<br />
Die Psychiatriekoordinatorin ist mit einem Stundenvolumen von 0,5 VKimFDGesundheit<br />
als Leiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes angestellt. In diesem<br />
Rahmen sollen zusätzlich Koordinationsaufgaben erfolgen, wobei die Berufung<br />
durch den Landrat sich nur auf die Geschäftsführung des Psychiatriebeirats erstreckt.<br />
Es kann eingeschätzt werden, dass der zur Verfügung stehende Stundenpool<br />
(ca. 5pro Woche )bei weitem nicht ausreichend ist, umdie umfangreichen<br />
Arbeiten und Aufgaben einer umfassenden Psychiatriekoordination mit der entsprechenden<br />
Intensität zu erfüllen.<br />
Die formelle Gründung des GPV ist in Vorbereitung, obeine Mitgliedschaft in der<br />
BAG angestrebt wird, obliegt dann der Entscheidung der im GPV vertretenen Einrichtungen<br />
und Angeboten.<br />
Die HPK trifft sich jeweils amletzten Mittwoch des Monats, verantwortlich für die<br />
Vorbereitung ist eine Vertreterin des Landkreises und die Psychiatriekoordinatorin,
die auch an den entsprechenden Treffen der Psychiatriekoordinatoren des Landes<br />
teilnimmt.<br />
1.3.2.5 Budgetermittlung, Monitoring; Ressourcensteuerung<br />
1.3.2.6 Zusammenfassende Bewertung<br />
Die Ermittlung der Kostenströme für die einzelnen Maßnahmen der Eingliederungshilfe<br />
wird angestrebt, bisher gibt es noch keine aussagekräftigen Zahlen.<br />
Es kann für den Landkreis festgestellt werden, dass die ambulanten Maßnahmen<br />
überwiegen und stets bei den Beratungen Vorrang vor stationären haben.<br />
Nur in Ausnahmefällen werden Klienten außerhalb unserer Region untergebracht,<br />
ausschließlich in den Fällen, in denen der Landkreis auf Grund der Spezifik des<br />
Hilfebedarfs kein sinnvolles Angebot vorhalten kann.<br />
SoziotherapiewirdimLandkreis nicht angeboten.<br />
Ergotherapie erfolgt imRahmen von Komplexleistungen mit der Eingliederungshilfe<br />
bei entsprechendem Hilfebedarf.<br />
Im Landkreis existiert kein Pflegestützpunkt.<br />
Die Verbundentwicklungist im Landkreis in Vorbereitung.<br />
1.3.3 ZusammenfassendeBetrachtung des <strong>Projekt</strong>verlaufes: Akzeptanz,<br />
spezifische Problemfelder etc.<br />
Die Akzeptanz der Einführung der HPK und des IBRP wächst auch mittlerweile auf<br />
der Leistungsebene, da die Arbeit transparent dargestellt werden kann.<br />
Spezifische Problemfelder eröffnen sich anden Schnittstellen zwischen der Zuständigkeit<br />
bei der Hilfegewährung zwischen Jugendhilfe und Sozialhilfe. Wie bereits<br />
im Bericht erwähnt, wurde dazu eine Arbeitsgruppe gebildet.<br />
1.4 Perspektiven<br />
Die Anschlussvereinbarung wird ab April 2010 (neuerlich verschoben) in den verschieden<br />
Gremien des Kreistages vorgestellt und soll voraussichtlich über den<br />
Kreistag im 2.Quartal verabschiedet werden.<br />
Eine GPV-Fachtagung ist in Planung, voraussichtlich für den19.05.2010.<br />
Der Bericht wurde von:<br />
der <strong>Projekt</strong>koordinatorin in Zusammenarbeit mit der Psychiatriekoordinatorin erarbeitet.<br />
Anlagen:<br />
1. Geschäftsordnung des Psychiatriebeirates des LK Altenburger Land<br />
2. Vereinbarung zur Umsetzung des <strong>Projekt</strong>es „Implementation personenbezogener<br />
Hilfen<br />
3. Geschäftsordnung der Hilfeplankonferenz des Landkreises Altenburger Land<br />
Altenburg,den 16.04.2010
Verlaufsbericht zur <strong>Projekt</strong>beteiligu<br />
<strong>Projekt</strong>beteiligung ng d e rLand rLandeshaup eshauptstadt tstadt Erfur Erfurt<br />
1.1 Rahme Rahmen bedingungen und Ausg Ausgangslage angslage der regionalen Verso Versor -<br />
gungsstruktur zu <strong>Projekt</strong>begin<br />
<strong>Projekt</strong>beginn<br />
1.1.1 Allgemeine Angaben zur Region<br />
Die Landeshauptstadt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Thüringen</strong> Erfurt hatte <strong>zum</strong> 31.12.2004<br />
199.088 Einwohner.<br />
1.1.2 Psychiatrische Versorgungsstruktur in der Region zu Beginn des <strong>Projekt</strong>zeitraums<br />
Zu Beginn des <strong>Projekt</strong>zeitraumes imJahr 2005 existierten in Erfurt die Psychosoziale<br />
Arbeitsgemeinschaft (PSAG), welche im Jahr 1996 gegründet und von dem Sozialdezernenten<br />
geleitet wurde. In den Arbeitsgruppen der PSAG -Allgemeinpsychiatrie,<br />
Sucht sowie Gerontopsychiatrie trafen sich inregelmäßigen Abständen, zu<br />
themenbezogenen Absprachen, Mitarbeiter/-innen aus den Einrichtungen und<br />
Diensten zusammen.<br />
1.1.3 Regionale Versorgungsqualität<br />
Die Stadt Erfurt hat zwei Kliniken für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik,<br />
an dem Katholischen Krankenhaus St. Johann Nepomuk sowie andem HELIOS<br />
Klinikum.<br />
Im Vorfeld des <strong>Projekt</strong>es existierten keine kommunal gesteuerten Hilfeplankonferenzen.<br />
1 .2 P r ojekt ojektvere verein inba barun rung<br />
1.2.1 Prozess der Erarbeitung<br />
Die Erarbeitung der <strong>Projekt</strong>vereinbarung begann im März 2005. Im September<br />
wurde diese in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters und anschließend in<br />
dem Ausschuss Soziales, Familie und Gleichstellung vorgestellt.<br />
Mitte Dezember 2005 wurde die <strong>Projekt</strong>vereinbarung im Umlaufsverfahren ineiner<br />
Unterschriftsrunde an die Leiter bzw. Geschäftsführer der beteiligten Einrichtungen<br />
geschickt. Eshaben unterschrieben:<br />
- LandeshauptstadtErfurt,<br />
- Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit<br />
- Aktion Psychisch Kranke Bonn e. V.,<br />
- Trägerwerk Soziale Dienste e. V.,<br />
- Christophoruswerk gGmbH,<br />
- Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Helios Klinikums,<br />
- Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Katholischen<br />
Krankenhauses „St. Johann Nepomuk“,<br />
- Vertretung der Psychiatrieerfahrenen,<br />
- SHG Angehörigen psychisch kranker Menschen,
- Rehabilitation psychisch Kranker (RPK) Erfurt,<br />
- Arbeitsagentur,<br />
- ARGE.<br />
Der Deutsche Rentenversicherungsbund, die Verwaltungsberufsgenossenschaft<br />
(VBG), die AOK Erfurt, das Integrationsamt des Landesamtes für Soziales und Familie<br />
haben sich bereit erklärt fallbezogen mitzuarbeiten und haben ihre Kenntnisnahme<br />
ebenfallsmit einer Unterschrift bestätigt (siehe Anhang).<br />
1.2.2 <strong>Projekt</strong>steuerungsgruppe<br />
Im Februar 2005 wurde aus der Mitte der AG Allgemeinpsychiatrie eine <strong>Projekt</strong>begleitende<br />
Gruppe durch die Vertreter-/innen der Institutionen der gemeindepsychiatrischen<br />
Versorgung gegründet. Zur Mitarbeit hat sich jeweils eine autorisierte<br />
Person folgender Einrichtungen bereiterklärt:<br />
- Psychiatrie im Helios Klinikum,<br />
- Psychiatrie des Katholischen Krankenhauses St. Johann Nepomuk (KKH),<br />
- Trägerwerk Soziale Dienste e.V. (TWSD),<br />
- Christophoruswerk gGmbH (CWE),<br />
- Sozialamt und<br />
- Sozialpsychiatrische Dienste.<br />
Die <strong>Projekt</strong>begleitende Gruppe hat die <strong>Projekt</strong>vereinbarung erarbeitet und traf sich<br />
während der <strong>Projekt</strong>zeit monatlich zusammen.<br />
1.2.3 Örtliche <strong>Projekt</strong>koordination<br />
Mit der Leitung der <strong>Projekt</strong>begleitende Gruppe wurde die kommunale Psychiatrieund<br />
Suchtkoordinatorin beauftragt.<br />
1.2.4 Zielgruppe<br />
Zielgruppe: Psychisch kranke Menschen mit komplexem Hilfebedarf aus Erfurt<br />
(gewöhnlicher Aufenthalt). Darunter fallen alle Leistungsberechtigte, die Anspruch<br />
auf Hilfen für Leistungen zur Teilhabe entsprechend §4Sozialgesetzbuch IX haben.<br />
Ausdrücklich eingeschlossen sind psychisch kranke Erwachsene aus Erfurt, die außerhalb<br />
der Landeshauptstadt versorgt werden.<br />
1.3 Erfahrungen und und E rgebnisse, ak aktueller tueller Stand<br />
1.3.1 Qualitätsentwicklung von Hilfeplanung und Leistungserbringung<br />
1.3.1.1 Ausgangslage<br />
Vor der Kommunalisierung der Sozialhilfe in <strong>Thüringen</strong> im Jahr 2003 wurden die<br />
Kommunen, die Leistungserbringer u. a. unzureichend oder überhaupt nicht in die<br />
Vernetzung von Hilfen für psychisch kranke Menschen und weitere planerische<br />
Versorgungsstrukturen eingebunden. Diese Tatsache wurde imPsychiatrie- und<br />
Suchthilfebericht 2002 thematisiert.
Durch die im Jahr 2003 vollzogene Kommunalisierung der Sozialhilfe in <strong>Thüringen</strong>,<br />
die die Übertragung der Zuständigkeit und somit die Zusammenführung der Verantwortung<br />
für alle Leistungen der Eingliederungshilfe an die örtlichen Sozialhilfeträger<br />
brachte, ist eine alte Forderung im Prozess der Psychiatriereform vollzogen<br />
worden. Die Landeshauptstadt Erfurt als Sozialhilfeträger führte 2003 die Umsetzung<br />
des §46BSHG a.F. i.V.m. §5Absatz 3Rehabilitationsangleichungsgesetz<br />
nach Aufgabenstellung des §39Abs. 3und 4 BSHG a.F. ein. Schnell konnten die<br />
örtlichen Sozialhilfeträger direkt Instrumente zur Steuerung nutzen. Vor diesem<br />
Hintergrund gab es in der Stadt Erfurt <strong>zum</strong> Juli 2003 eine Verfügung des Oberbürgermeister<br />
u.a. arbeitsanweisend für die Eingliederungshilfen, die die Abläufe inder<br />
Gesamtplanung, im Interesse der behinderten Menschen verpflichtend vorgaben.<br />
Damit einhergehend vollzog sich im Hinblick auf die veränderte Rolle der Sachbearbeiter<br />
im Gesamtplanungs- und Hilfebewilligungsprozess eine Qualifizierung.<br />
Die Handlungsempfehlungen des Psychiatrieberichtes hielten die Flexibilisierung<br />
der Hilfen für dringend notwendig. Ein Verfahren, welches die Gewährung von Hilfen<br />
durch eine transparente und nachvollziehbare Bedarfsermittlung ermöglichen<br />
sollte, war aus der fachlichen Sicht ebenfalls von Nöten.<br />
In den Zusammenkünften der AG Allgemeinpsychiatrie wurde über dieses Thema<br />
kontinuierlich diskutiert.<br />
Mit Einführung des Implementationsprojektes in Erfurt für die Zielgruppe (s. 1.2.4)<br />
sind allerdings teilweise Parallelstrukturen entstanden. Diese wurden während der<br />
<strong>Projekt</strong>laufzeitvon 2Jahrentoleriert.<br />
1.3.1.2 Hilfeplanung<br />
1.3.1.2.1 Einheitliche Hilfeplanung<br />
Da es sich bei der Hilfeplanung um einen Prozess der Zusammenfassung unterschiedlicher,<br />
unter Umständen parallel erforderlichen Hilfen handelt, wurde zwischen<br />
den <strong>Projekt</strong>beteiligten eine einheitliche Hilfeplanung nach dem Verfahren<br />
des „Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplanes“ (IBRP) vereinbart. Diese<br />
integrierte Hilfeplanung sollte dann in einer integrierten Leistungserbringung münden.<br />
Die erste Weiterbildung dazu fand am01. September 2005 imErfurter Rathaus<br />
statt. Es haben daran trägerübergreifend 40 Teilnehmer/-innen teilgenommen.<br />
Zwei weitere gemeinsame Weiterbildungstage für 15 Mitarbeiter/-innen des SG<br />
Eingliederungshilfe, des Sozialpsychiatrischen Dienstes der Stadtverwaltung sowie<br />
des Trägerwerks Soziale Dienste e.V. folgten in den Jahren 2006-2007. Eine Weiterbildungsveranstaltung<br />
für die Mitarbeiter des Christophoruswerkes gGmbH fand<br />
ebenfalls statt (Veranstalter APK Herr Krüger, Frau Kruckenberg, Herr Prof. Kruckenberg).<br />
Am 21.03.2006 fand im Erfurter Rathaus die Fachtagung "Implementation personenzentrierte<br />
Hilfen für psychisch kranke Menschen in <strong>Thüringen</strong>" des Ministeriums<br />
für Soziales, Familie und Gesundheit statt, an welcher auch die Mitarbeiter der<br />
Einrichtungen und Dienste der psychiatrischen Versorgung der Stadt Erfurt zahlreich<br />
teilgenommen haben.
Nach der Beendigung der Modellphase im Dezember 2007 wurde der IBRP durch<br />
das Amt für Soziales und Gesundheit/SG Beratung -Teilhabe als eine verbindliche<br />
Arbeitsgrundlage in der Fallbearbeitung Eingliederungshilfe für Menschen mit psychischen<br />
Erkrankungen/ seelischenBehinderungenübernommen.<br />
1.3.1.2.2 Beteiligung der Klient(Inn)en und Bezugspersonen<br />
Die Beteiligung der Klient(Inn)en und Bezugspersonen ist obligatorisch seit <strong>Projekt</strong>beginn<br />
und auch nach <strong>Projekt</strong>abschluss unverzichtbarer Bestandteil jeder Hilfeplanung,<br />
die sich allein schon aus der gesetzlichen Normierung des SGBXII ergibt.<br />
1.3.1.2.3 Integrierte Hilfeplanung: einrichtungs- und berufsgruppenübergreifender<br />
Hilfebedarf<br />
Die Bereiche Wohnen, Arbeit, Tagesgestaltung und Grundversorgung werden einbezogen.<br />
Der leistungsrechtliche Schwerpunkt liegt bei der Eingliederungshilfe<br />
nach SGB XII und der psychiatrischen Behandlungnach SGBV.<br />
Vom Umfang her werden weniger einbezogen die Hilfen nach SGB II/III, Pflege und<br />
Jugendhilfe.<br />
1.3.1.2.4 Zielorientierte Hilfeplanung<br />
Die zielorientierteHilfeplanung ist zentraler Diskussionspunktinden HPK.<br />
1.3.1.2.5 Hilfeplanung unabhängig von Wohnformen<br />
Die Hilfeplanung erfolgt unabhängig von Wohnformen. Diskutiert wird oft, ob die<br />
einzelfall-bezogenen Hilfen innerhalb und außerhalb von Wohnheimen erbracht<br />
werden. Verwiesen wird auf das Erfurter Ambulantisierungsprojekt des TWSD e.V.<br />
mit der Planung und Durchführung intensiver ambulanter Hilfeprogramme (siehe<br />
Anhang).<br />
1.3.1.3 Kooperation und Koordination bei Hilfeplanung und Leistungserbringung<br />
1.3.1.3.1 Koordinierende Bezugsperson<br />
Die Expertenkommission der Bundesregierung spricht der Aufgaben der Koordinierenden<br />
Bezugsperson eine wichtige Bedeutung zu, weil unter bestimmten Voraussetzungen<br />
ihre Funktion einen enormen Qualitätsfortschritt darstellen kann. Dabei<br />
soll darauf geachtet werden, dass diese Funktion eine psychiatrische Fachkraft ausübt,<br />
die mit dem Klienten in kontinuierlichem Kontakt steht und als Ansprechpartner<br />
für den Klient und sonstige beteiligte Therapeuten dient und kein Außenstehender<br />
‚Casemanager’, der nur dirigiert, was andere erledigen.<br />
Die notwendigen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung dieser<br />
Aufgabe sind inErfurt noch nicht verbindlich geklärt.
1.3.1.3.2 Organisation der HPK, Beteiligte,Geschäftsordnung etc.<br />
Nach der Beendigung der Modellphase wird die Hilfeplankonferenz vom Sachgebiet<br />
Beratung/Teilhabe (früher Eingliederungshilfe) organisiert und geleitet.<br />
Ständige Beteiligte sind:<br />
- 1Vertreterin der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik<br />
des Katholischen Krankenhauses St. Johann Nepomuk (KKH),<br />
- 1Vertreter des Psychosozialen Zentrums (PSZ), Trägerwerk Soziale Dienste<br />
e.V. (TWSD),<br />
- 2Vertreterinnen des Christophoruswerks gGmbH (CWE),<br />
- 1Vertreterin der Rehabilitation psychisch Kranker (RPK) Erfurt,<br />
- 1Vertreter der sozialtherapeutischen Einrichtung TOPOi UG,<br />
- 2Vertreterinnen des Sachgebietes Beratung/Teilhabe,<br />
- 1Vertreter des Sozialpsychiatrischen Dienstes,<br />
- kommunale Koordinatorin fürPsychiatrie und Suchtkrankenhilfe<br />
Die Geschäftsordnung (siehe Anhang) wurde aus der Zeit des Modellprojektes<br />
übernommen. Zurzeit wird über ihre Anpassung an die aktuellen Verhältnisse<br />
nachgedacht.<br />
Der Rhythmus der HPK ist auf 12 ximJahr festgelegt und ist vorab allen Beteiligten<br />
bekannt und planbar. Die Dauer umfasst im Regelfall 4Zeitstunden.<br />
1.3.1.3.3 Erfahrungen mit der HPK<br />
Die Auswertung der HPK findet im Anschluss bei Bedarf statt.<br />
Die Erfahrungen aus der HPK werden gelegentlich in der AG Allgemeinpsychiatrie<br />
eingebracht und besprochen (siehe Anhang).<br />
1.3.1.3.4 Beteiligung der Klienten, Datenschutz<br />
Bei Bedarf und Wunsch nutzen vereinzelt Klienten die mögliche Teilnahme an der<br />
HPK. Eswerden auch anonyme Fälle vorgetragen und Empfehlungen für die Entscheidung<br />
der Hilfeplankonferenz formuliert. Die Fragen des Datenschutzes wurden<br />
im Rahmen des Geraer-<strong>Projekt</strong>es (2000-2003) mit dem Datenschutzbeauftragten<br />
des Landes geklärt. Das Einhalten des Datenschutzgebotes wird durch vorheriges<br />
Einholen der Zustimmung durch Unterschriftdes Klienten sichergestellt.<br />
1.3.1.3.5 Periodische Fortschreibung von Hilfeplänen<br />
Es können durchaus auch andere Zeiträume formuliert werden. Die Regel ist 12<br />
Monate.<br />
1.3.1.3.6 Dokumentation<br />
Die Empfehlung der HPK wird andie jeweils fallzuständigen Kostenträger und Leistungserbringer<br />
übergeben und geht indie Dokumentation der HPK ein.
1.3.1.3.7 Finanzierung /Abstimmung auf der Fallebene<br />
Soweit bekannt und realisierbar werden Entscheidungen direkt getroffen.<br />
Es sind auch andere Verfahren bei der Vielzahl der Verfahren und Leistungsträger<br />
möglich.<br />
1.3.1.4 Zusammenfassende Bewertung zur Qualitätsentwicklung<br />
Durch die Unterzeichnung der <strong>Projekt</strong>vereinbarung haben die Beteiligten eine Zusammenarbeit<br />
bei der Umsetzung des personenzentrierten Ansatzes im Sinne der<br />
Empfehlung der Aktion Psychisch Kranke e.V. vereinbart.<br />
Das Implementationsprojekt zielte darauf ab, Hilfeleistungen für psychisch kranke<br />
und seelisch behinderte Menschen mit komplexem Hilfebedarf aus Erfurt (gewöhnlicher<br />
Aufenthalt) zu verbessern. Darunter sollten alle Leistungsberechtigte, die<br />
Anspruch auf Hilfen für Leistungen zur Teilhabe entsprechend §4Sozialgesetzbuch<br />
IX fallen.<br />
Zurzeit wird bei der Hilfebedarfsermittlung und-planung für psychischkranke Menschen<br />
teils IBRP teils ITP verwendet.<br />
Die Vernetzung mit anderen Kostenträgern wird nach wie vor angestrebt. Allerdings<br />
zeigt sich bis auf wenige Ausnahmen, dass die Landeshauptstadt Erfurt als Sozialhilfeträger<br />
neben der Krankenversicherung der einzige Kostenträger ist, der die Kosten<br />
für die in der HPK empfohlenen Maßnahmenübernimmt.<br />
Die Teilnehmer der HPK sind kompetente und sehr engagierte Fachleute. Die HPK<br />
ist in der Lage, alle diese Ressourcen sozunutzen, dass auch in schwierigen Einzelfällen<br />
Entscheidungen getroffen oder Alternativen aufgezeigt werden können.<br />
1.3.2 Verbundentwicklung<br />
1.3.2.1 Ausgangslage<br />
Zu Beginn des <strong>Projekt</strong>zeitraumes im Jahr 2005 existierte in Erfurt die Psychosoziale<br />
Arbeitsgemeinschaft (PSAG), welche im Jahr 1996 gegründet und vom Sozialdezernenten<br />
geleitet wurde. In den Arbeitsgruppen der PSAG -Allgemeinpsychiatrie,<br />
Sucht sowie Gerontopsychiatrie -trafen sich in regelmäßigen Abständen, zu themenbezogenen<br />
Absprachen, Mitarbeiter/-innen aus den Einrichtungen und Diensten.<br />
Gemeindepsychiatrischer Verbund im Sinne der Psychiatrie-Enquetegab es nicht.<br />
Nach dem <strong>Projekt</strong>abschluss wurde keine Anschlussvereinbarung für die Fortführung<br />
der <strong>Projekt</strong>ergebnisse verbindlich verabredet.<br />
1.3.2.2 Versorgungsauftrag, Pflichtversorgung<br />
Eine verbindliche vom Planungs- bzw. Leistungsträger vorgegebene regionale Vereinbarung<br />
mit Verpflichtungscharakter hat es vor dem <strong>Projekt</strong>nicht gegeben.<br />
Durch das Modellprojekt konnte festgestellt werden, dass eine Versorgungsverpflichtung<br />
für alle Einrichtungen des GPV durch gemeinsame Verantwortung für
egionale Bedarfsdeckung (Pflichtversorgung) erreicht werden kann, die setzt aber<br />
Transparenz und Vertrauen zwischen Kostenträger und Leistungserbringer voraus.<br />
1.3.2.3 Verzahnung von Leistungsbereichen und Finanzierungsformen<br />
Vor der Kommunalisierung der Sozialhilfe in <strong>Thüringen</strong> im Jahr 2003 wurden die<br />
Kommunen, die Leistungserbringer u. a. unzureichend oder überhaupt nicht in die<br />
Vernetzung von Hilfen für psychisch kranke Menschen und weitere planerische<br />
Versorgungsstrukturen eingebunden. Diese Tatsache wurde imPsychiatrie- und<br />
Suchthilfebericht 2002 thematisiert.<br />
Durch die im Jahr 2003 vollzogene Kommunalisierung der Sozialhilfe in <strong>Thüringen</strong>,<br />
die die Übertragung der Zuständigkeit und somit die Zusammenführung der Verantwortung<br />
für alle Leistungen der Eingliederungshilfe an die örtlichen Sozialhilfeträger<br />
brachte, ist eine alte Forderung im Prozess der Psychiatriereform vollzogen<br />
worden. Die Landeshauptstadt Erfurt als Sozialhilfeträger führte 2003 die Umsetzung<br />
des §46BSHG a.F. i.V.m. §5Absatz 3Rehabilitationsangleichungsgesetz<br />
nach Aufgabenstellung des §39Abs. 3und 4 BSHG a.F. ein. Schnell konnten die<br />
örtlichen Sozialhilfeträger direkt Instrumente zur Steuerung nutzen. Vor diesem<br />
Hintergrund gab es in der Stadt Erfurt <strong>zum</strong> Juli 2003 eine Verfügung des Oberbürgermeister<br />
u.a. arbeitsanweisend für die Eingliederungshilfen, die die Abläufe inder<br />
Gesamtplanung im Interesse der behinderten Menschen verpflichtend vorgaben.<br />
Damit einhergehend vollzog sich im Hinblick auf die veränderte Rolle der Sachbearbeiter<br />
im Gesamtplanungs- und Hilfebewilligungsprozess eine Qualifizierung.<br />
1.3.2.4 GPV-Organisation<br />
Die Landeshauptstadt Erfurt verfügt über eine Planstelle für Koordination<br />
der Psychiatrie und Suchtkrankenhilfe mit 40 h/Wo.<br />
Die GPV-Gründung soll im Rahmen der anstehenden Fortschreibung des<br />
Psychiatrie- und Suchthilfeberichtes Landeshauptstadt Erfurt 2010 geklärt<br />
werden.<br />
Die kommunale Psychiatrie und Suchtkoordinatorin nimmt regelmäßig am<br />
Treffen der Psychiatriekoordinatoren <strong>Thüringen</strong> teil.<br />
1.3.2.5 Budgetermittlung, Monitoring, Ressourcensteuerung<br />
1.3.2.5.1 Deskriptive Ermittlung von Kostenströmen<br />
Einer bezüglich der Zielgruppe differenzierte Ermittlung bzw. Darlegung der Eingliederungshilfekosten<br />
wird nicht durchgeführt.<br />
1.3.2.5.2 Klientenbewegungen mehr Klienten ambulant? Mehr Klienten in<br />
Heimatregion?<br />
Eine systematische Ermittlung bzw. Analyse der Klientenbewegung wird nicht<br />
durchgeführt.
1.3.2.5.3 Sozialrechtliche Ansprüche neben SGB XII<br />
Mit Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes <strong>zum</strong> 01.07.2008 wurde die<br />
Einrichtung von Pflegestützpunkten der Pflegekassen gesetzlich verankert. Die Entscheidung<br />
darüber obliegt den jeweiligen Landesbehörden.<br />
Die Landeshauptstadt Erfurt hat keinen Pflegestützpunkt eingerichtet, stattdessen<br />
nahmabdem 03. August 2009das Pflegenetz_Erfurt seine Tätigkeit auf.<br />
Das Pflegenetz_Erfurt ist eine in <strong>Thüringen</strong> einmalige Initiative zwischen einer<br />
Kommune und Pflegekassen; esversteht sich als erste Anlaufstelle für die Bürger<br />
zu allen Fragen der Pflege und des Älterwerdens.<br />
Das Pflegenetz_Erfurt-Center befindet sich am Juri-Gagarin-Ring 56a und seine Angebote<br />
sind in den Seniorenclubs als Pflegenetz_Erfurt-Points wochentags für Erstkontakte<br />
und Vermittlung erreichbar.<br />
1.3.2.6 Zusammenfassende Bewertung <strong>zum</strong> Stand der Verbundentwicklung<br />
s. P. 1.3.2.4<br />
1.3.3 ZusammenfassendeBetrachtungdes <strong>Projekt</strong>verlaufs:Akzeptanz,<br />
spezifische Problemfelder etc.<br />
Modellprojekt in Zahlen:<br />
Von Oktober 2005 bis Dezember 2007 fanden 28 Hilfeplankonferenzen sowie<br />
26 projektbegleitenden Gruppen einmalimMonat statt.<br />
Zum Beginn des Modellprojektes bezogen 395 Personen aus dem Personenkreis<br />
seelisch behinderter Menschendie EingliederungshilfenachSGBXII.<br />
Bei 184 Klienten (46,6%) wurde der individuelle Hilfebedarf mit dem integrierten<br />
Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP) ermittelt. Allen Klienten wurde ermöglicht<br />
an der HPK teilzunehmen. Wenn der Klient dazu bereit und in der Lage<br />
war, wurde geprüft, ob er in die Konferenz einbezogen werden soll oder als "stiller<br />
Beobachter" agiert. Ein Teil der Klienten hat an der HPK teilgenommen.<br />
Es fanden 245 Vorstellungen statt, davon 68 Wiedervorstellungen.<br />
In 238 (97,1%) Fällen wurde eine Empfehlung zur Kostenübernahme an den örtlichen<br />
Kostenträger Stadt Erfurt ausgesprochen.<br />
In 7(2,9%) Fällen handelt es sich um Empfehlungen an die ARGE in drei Fällen, an<br />
den Dt. Rentenversicherung Bund ebenfalls in drei Fällen sowie an die Rentenversicherung<br />
Mitteldeutschland in einem Fall.<br />
Im Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) wurden in der Regel<br />
keine IBRP's angewendet. Seitens der am Fachausschuss Beteiligten sowie der<br />
Leistungserbringer (CWE) wurde auf doppelten Arbeitszeitaufwand hingewiesen -<br />
die HPK tagt monatlich und der Fachausschuss, als nach der Werkstattverordnung<br />
gesetzlichvorgegebenes Instrument, vierteljährlich.
Bei einem Teil der Werkstatt-Klienten, die zuder Zeit des Modellprojektes die Angebote<br />
des ambulant betreuten Wohnens inAnspruch genommen haben, wurde<br />
der IBRP zur Bedarfsermittlung angewendet.<br />
Die Hilfebedarfe der Klienten, die vor 2005 außerhalb von Erfurt untergebracht worden<br />
sind, wurden im Berichtzeitrauminder Hilfeplankonferenz nicht geprüft.<br />
Pflichtversorgung für Menschen mit akutem Behandlungs- und Rehabilitationsbedarf<br />
wurde im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es zwar thematisiert, aber nicht verbindlich behandelt.<br />
Durch HPK wurden fehlende Versorgungsbausteine sichtbar. Das Fehlen von Soziotherapie,<br />
Ambulanten psychiatrische Pflege sowie strukturierten individuellen Arbeitsangeboten<br />
wurde thematisiert und es gibt erste Schritte zur Schließung der<br />
Lücken.<br />
Die Instrumente der Qualitätssicherung wie IBRP und Hilfeplanungskonferenz<br />
werden inErfurt angewendet.<br />
Allerdingsist hier noch eine Weiterentwicklung von Nöten:<br />
Es fehlt an den gemeinsam verabredeten Qualitätskriterien, an der Herstellung der<br />
Transparenz zur Qualitätskontrolle sowie des gemeinsamen Interesse und der Bereitschaft<br />
an der inhaltlichen Fortentwicklung der Instrumente für personenzentrierter<br />
Hilfebedarfsermittlung bzw. dessen Einsatzes und Auswertung einschließlich<br />
gemeinsamer Schulung der Mitarbeiter zu arbeiten.<br />
Themen der Budgetierung und Ressourcensteuerung waren im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es<br />
als Ziel gesetzt, aber nicht eingelöst.<br />
1.4 Perspektiven<br />
Die Stadtverwaltung Erfurt hat nach der Beendigung des Implementationsprojekt<br />
im Frühjahr 2008 die beteiligten Träger gebeten, einen gemeinsamen Vorschlag zur<br />
GPV- Gründung zu erarbeiten. Diesbezüglich wurde kein Konsens erzielt, da bei<br />
den Leistungserbringern <strong>zum</strong> GPV überwiegend eine ablehnende Haltung vorhanden<br />
ist.<br />
Die Stadt sieht zurzeit keine Notwendigkeit für die GPV-Gründung.<br />
Die Klärung dieser Problematik soll im Rahmen der anstehenden Fortschreibung<br />
des Psychiatrie- und Suchthilfeberichtes der LandeshauptstadtErfurt 2010 erfolgen.
Verlaufsbericht zur <strong>Projekt</strong>bet <strong>Projekt</strong>beteiligung eiligung der Region Gera<br />
1.1 Rahmenbedingunge<br />
Rahmenbedingungennund und Ausgangslage der regionalenVersor- gungsstruktur zu <strong>Projekt</strong> <strong>Projekt</strong>beginn beginn<br />
1.1.1 Allgemeine Angaben zur Region<br />
Gera ist eine kreisfreie Stadt im Osten <strong>Thüringen</strong>s und nach der Landeshauptstadt<br />
Erfurt und Jena die bevölkerungsmäßig drittgrößte Stadt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Thüringen</strong><br />
und gleichzeitig die bevölkerungsmäßig kleinste Großstadt Deutschlands.<br />
Die Einwohnerzahl der Stadt Gera überschritt um 1959 die Grenze von 100.000,<br />
wodurch sie zur Großstadt wurde. Vor dem Fall der Mauer 1989 erreichte sie mit<br />
etwa 135.000 ihren höchsten Wert. In dieser Zeit war das Neubaugebiet Lusan weitestgehend<br />
fertiggestellt und Bieblach-Ost befand sich im Bau. Seit Anfang der<br />
1990er-Jahre sinkt die Einwohnerzahl permanent und liegt derzeit bei etwa 103.000<br />
Einwohnern. Das Durchschnittsalter ist 2009 auf 46,29 Jahre angestiegen. Der Anteil<br />
der älteren Bevölkerung nimmt zu. Zum 31.12.2009 waren 25729 Bürger älter als<br />
65 Jahre, das sind ca. 25 %der Bevölkerung.<br />
Die Arbeitslosenquote betrug im Februar 2010 15,1 %gegenüber 15,4 %imFebruar<br />
2009.<br />
1.1.2 Psychiatrische Versorgungsstruktur in der Region zu Beginn des <strong>Projekt</strong>zeitraums<br />
Mit Information des Thüringer Gesundheitsministeriums im Januar 2000 an das<br />
Dezernat Soziales und das Gesundheitsamt der Stadt Gera wurde die Möglichkeit<br />
der Beteiligung aneinem Forschungsprojekt des Bundesministeriums für Gesundheit<br />
avisiert. <strong>Projekt</strong>begleitet durch die Aktion Psychisch Kranke e.V. (kurz APK)<br />
Bonn sollte in einer Modelllaufzeit von 3Jahren inursprünglich 3, später 6ausgewählten<br />
Modellreferenzregionen der personenzentrierte Ansatz im gemeindepsychiatrischen<br />
Verbund entwickelt und umgesetzt werden.<br />
Bereits 1992 nahmen die Akteure der psychiatrischen Versorgung in Gera die Herausforderung<br />
der Beteiligung aneinem Bundesmodellprojekt an. Das Modellprogramm<br />
„Gemeindepsychiatrische Versorgung in den neuen Bundesländern<br />
(MRP)“ hatte die grundsätzliche Neuorientierung und Neuordnung der psychiatrischen<br />
und psychosozialen Versorgung inden neuen Bundesländern, den Aufbau<br />
eines gemeindeintegrierten, in Bausteine aufgefächerten Versorgungssystems <strong>zum</strong><br />
Ziel. Während der Modelllaufzeit bis 1995 konnten in Gera wesentliche Bausteine<br />
einer gemeindenahen psychiatrischen Versorgung wie Tagesstätten für psychisch<br />
Kranke, ambulant betreutes Wohnen und Gremienstrukturen wie die Psychosoziale<br />
Arbeitsgemeinschaft (PSAG), Sucht- Arbeitsgemeinschaft (Sucht- AG) und ein Psychiatriebeirat<br />
etabliert werden.<br />
Dies war ein wesentlicher Umstand und Voraussetzung dafür, dass die Versorgungsregion<br />
Gera als eine von 6Referenzregionen aneinem weiteren Modellprojekt<br />
des Bundesgesundheitsministeriums unter dem Namen „Implementation des<br />
personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung“ ausgewählt wurde.<br />
Die Umsetzung und wissenschaftliche Begleitung des Modellprojektes übernahm<br />
die „Aktion psychisch Kranke e.V.“ Bonn. Trotz des anfänglich sehr langen Entscheidungsfindungsprozesses<br />
der Mitglieder unserer PSAG in Abstimmung mit der
Sozialdezernentin war der Konsens darüber groß, den neuen Ansatz der personenzentrierten<br />
Hilfeplanung für die Klientel psychisch kranker oder behinderter Menschen<br />
zu versuchen und über träger- und institutionelle Interessen hinweg, mitzuwirken.<br />
Seit dem Einstieg ins <strong>Projekt</strong> im Januar 2000 hat sich vieles entwickelt, einiges<br />
hat sich wieder überholt oder musste verworfen werden. Die Umsetzung des<br />
personenzentrierten Ansatzes ist ein ständiger Prozess, der im wesentlichen vom<br />
Engagement der Mitwirkenden, in hohem Maße von den lokalen Rahmenbedingungen<br />
wie dem Spektrum der Leistungsanbieter, der Flexibilität der Leistungsanbieter<br />
und Leistungsträger und maßgeblich von den sozialrechtlichen Rahmenbedingungen<br />
abhängt.<br />
Mit dem 30. Juni 2003 endete dieses Modellprojekt. Um die bis dahin erzielten Ergebnisse,<br />
d.h. den Stand der Anwendung der personenzentrierten Hilfen und vor<br />
allem das weitere Zusammenwirken von Leistungsanbietern und –trägern zu sichern,<br />
trat <strong>zum</strong> 01. Juli 2003 ein unbefristeter Kooperationsvertrag aller Beteiligten<br />
in Kraft. Damit wurde die Fortsetzung des Prozesses bis heute gesichert und der<br />
Gemeindepsychiatrische Verbund –kurz GPV war damit ins Leben gerufen unter<br />
Beteiligung der Leistungsträger Sozialhilfeträger, Arbeitsamt und der Leistungserbringer<br />
Psychiatrische Klinik, Beratungsstellen einschließlich SpDi, Wohnformen,<br />
Tagesstätten, WfbM, Träger von Beschäftigungsprojekten, später ambulante Dienste.<br />
Vertraglich wurde die Verpflichtung fixiert, bestimmte Qualitätskriterien einzuhalten.<br />
Diese Kriterien weisen sich in einer Versorgungsverpflichtung allen Geraer<br />
Klienten gegenüber aus, inder Anwendung eines einheitlichen Hilfeplanverfahrens<br />
sowie in der gemeindenahenund bedarfsgerechtenVersorgung.<br />
1.1.3 Regionale Versorgungsqualität<br />
Vor <strong>Projekt</strong>beginn gab es Absprachen und Teamberatungen sowohl innerhalb der<br />
Verantwortungsbereiche als auch zwischen dem Sozialpsychiatrischen Dienst und<br />
der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie. An diesen Beratungen nahmen nicht<br />
die Kostenträger teil. Es erfolgt keine einheitliche Feststellung des individuellen<br />
Hilfebedarfs, aber der Lücken zwischen dem Hilfebedarf und den vorhandenen Angeboten<br />
und der Notwendigkeit von trägerübergreifenden Absprachen war man<br />
sich durchaus bewusst. Insbesondere aus Sicht der Klinik wurden die Hilfeplangespräche<br />
für die nachhaltige Etablierung von Hilfen nach dem Klinikaufenthalt angemahnt,<br />
um weitere Klinikaufenthalte zu vermeiden.<br />
1 .2 P r ojekt ojektvere verein inba barun rung<br />
1.2.1 Prozess der Erarbeitung<br />
Ausschlaggebende Gründe für die Beteiligung am<strong>Projekt</strong> waren, dass sich für die<br />
nächsten Jahre neue Wege einer qualitativ besseren Versorgung der Klientel chronisch<br />
psychisch Kranker eröffnen und imRahmen eines Modells auch "Irrwege "<br />
erproben lassen.<br />
Neue Fragen stellten sich und entwickelten sich imLaufe des Prozesses:<br />
- Fragen einer veränderten Zusammenarbeit und Abstimmung der vorhandenen<br />
Dienste und Einrichtungen untereinander und mit den Leistungsträgern<br />
- Fragen der Erweiterung und Flexibilisierungdes Angebotsspektrums<br />
- Weiterentwicklung des gemeindepsychiatrischen Verbundes<br />
- Fragen einesregionalen Psychiatriebudgets
- die Einführung und einheitliche Anwendung des Integrierten Behandlungs- und<br />
Rehabilitationsplanes<br />
Für den Ablauf des Modellprojektes waren 3Phasen vorgesehen:<br />
Die erste Phase diente der Konkretisierung der <strong>Projekt</strong>ziele mit regional unterschiedlicher<br />
Akzentuierung und dem Abschluss verbindlicher Vereinbarungen über<br />
die Mitwirkung am <strong>Projekt</strong>. Der Entwurf der vertraglichen Vereinbarung zwischen<br />
der Aktion Psychisch Kranke im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit<br />
und der psychiatrischen Versorgungsregion Gera zur Implementation der personenbezogenen<br />
Hilfen in Anlehnung an die Verträge mit den anderen Modellregionen<br />
erarbeitet und über mehrere Monate in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft<br />
und einrichtungs- und trägerintern diskutiert.<br />
Am 29. September 2001 fand imRahmen des <strong>Thüringen</strong>tages inGera inForm einer<br />
öffentlichen Veranstaltung die Vertragsunterzeichnung <strong>zum</strong> Implementationsprojekt<br />
durch den damaligen Thüringer Sozialminister Herrn Dr. Pietzsch, den<br />
Oberbürgermeister der Stadt Gera, Herrn Rauch, Herrn Krüger von der Aktion Psychisch<br />
Kranke sowie durch Vertreter von allen wesentlichen an der psychiatrischen<br />
Versorgung beteiligten Diensten und Einrichtungen einschließlich den Leistungsträgern<br />
der Stadt statt.<br />
1.2.2 <strong>Projekt</strong>steuerungsgruppe<br />
Seit Juni 2001 wurde die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft gleichzeitig als projektbegleitende<br />
Arbeitsgruppe tätig. Dies hatte den Vorteil, dass auch nach Abschluss<br />
des Modellprojektes die Arbeit kontinuierlich fortgesetzt wurde und bildete<br />
gleichzeitig die Basis für die Beteiligung an weiteren Bundesmodellprojekten<br />
"Implementation personenzentrierter Hilfen zur Teilhabe psychisch kranker Menschen<br />
an Arbeit und Beschäftigung" 2005-2007, EQUAL und Trägerübergreifendes<br />
Persönliches Budget.<br />
1.2.3 Örtliche <strong>Projekt</strong>koordination<br />
Mit dem Einstieg in die zweite <strong>Projekt</strong>phase des Implementationsprojektes (Beginn<br />
des regionalen Umsetzungsprozesses, welcher durch die Beratung der APK gefördert,<br />
kontinuierlich ausgewertet und optimiert wurde) intensivierte sich die <strong>Projekt</strong>arbeit,<br />
so dass eine <strong>Projekt</strong>koordination mit folgenden Aufgabenschwerpunkten<br />
erforderlich wurde:<br />
- Analyse der psychiatrischen und psychosozialen Versorgungssituation in der<br />
Stadt Gera und des Gemeindepsychiatrischen Verbundes<br />
- Kontaktaufnahme mit allen beteiligten Institutionen (Leistungsanbieter und<br />
Leistungsträger) zwecks Vermittlung und Absprachen zu<strong>Projekt</strong>inhalten und<br />
zur <strong>Projekt</strong>steuerung<br />
- Organisation der personenzentrierten Hilfeplanung mit Hilfeplanungskonferenzen<br />
- Koordination und Verbesserung der Kooperation aller Beteiligten, Vorbereitung<br />
von Leistungsverträgen zur Sicherstellung der Versorgung gemäß Versorgungsauftrag,<br />
Organisation desGPV<br />
- Qualitätssicherung (Formulierung von Qualitätskriterien, Verbesserung in der<br />
Handhabung und Nutzung des IBRP, Erfassung von Nutzerzufriedenheit, Beschwerdemanagement,Gesundheitsberichterstattung<br />
u.a.
- Budgetermittlung(Ermittlung und Offenlegung von Kostenströmen, Klientenbewegungen)<br />
- Koordinierung und Organisation der Aufgaben der projektbegleitenden Arbeitsgruppe<br />
- Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung zur Veröffentlichung der Ergebnisse, Teilnahme<br />
anWorkshops etc.<br />
- Informationsaustausch mit den anderen Modellreferenzregionen<br />
Im April 2002 wurde diese Forderung durch Aufnahme der Tätigkeit der Sucht und<br />
Psychiatriekoordinatorin realisiert und somit eine solide Ausgangsbasis für das<br />
Gelingen des <strong>Projekt</strong>es geschaffen.<br />
1.2.4 Zielgruppe<br />
Die Spezifik gegenüber anderen Referenzregionen bestand vor allem darin, dass die<br />
Zielgruppe auf psychisch Kranke mit komplexem Hilfebedarf aus der Stadt Gera<br />
beschränkt wurde. Ausgeschlossen wurden die Bereiche der Suchtkrankenversorgung,<br />
Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Versorgung geistig behinderter Menschen.<br />
Der Grund dafür bestand darin, ein überschaubares Erprobungsfeld zu erhalten.<br />
Dabei war klar, dass später eine Erweiterung der Zielgruppe notwendig sein<br />
wird.<br />
1.3 Erfahrungen und E rgebnisse, ak aktueller tueller Stand<br />
1.3.1 Qualitätsentwicklung von Hilfeplanung und Leistungserbringung<br />
1.3.1.1 Ausgangslage<br />
Zu Beginn des Bundesmodellprojektes (2000) gab es in Gera noch kein einheitliches<br />
Hilfeplanverfahren. Die wesentlichen Bausteine einer gemeindenahen psychiatrischen<br />
Versorgung, der komplementäre Bereich, Tagesstätten für psychisch<br />
kranke Menschen, Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle, betreutes Einzelund<br />
Gruppenwohnen und die Gremienstrukturen wie die PSAG, die AG-Sucht und<br />
der Psychiatriebeirat waren geschaffen. Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie<br />
am Waldklinikum Gera gGmbH erkannte das notwendige Zusammenspiel zwischen<br />
den stationären und ambulanten Diensten und Einrichtungen, um eine Basis<br />
für eine bessere Integration für die chronisch psychisch kranken Menschen in das<br />
normale Wohnumfeld zu erhalten. Insbesondere der damalige Chefarzt Dr. Serfling<br />
unterstützte die <strong>Projekt</strong>idee und schuf in der Klinik die entsprechenden Voraussetzungen.<br />
Gleichlaufend erkannten die Mitarbeiter/innen imSozialpsychiatrischen<br />
Dienst, die Chance, durch Zusammenarbeit und gegenseitige Abstimmung im Gemeindepsychiatrischen<br />
Verbund die Versorgungssituation in Gera zu verbessern.<br />
1.3.1.2 Hilfeplanung<br />
1.3.1.2.1 Einheitliche Hilfeplanung<br />
Der Einstieg in die inhaltliche Arbeit erfolgte über 2Fortbildungsmaßnahmen <strong>zum</strong><br />
Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan -IBRP-, die von Herrn Krüger<br />
von der APK im Rahmen des Modells kostenlos durchgeführt wurden. Nachschulungen<br />
konnten für die später eingestiegenen Träger der Suchthilfe und für das So-
zialamt über eine Beteiligung an den Einführungsveranstaltungen in Altenburg<br />
2005/2006 ermöglicht werden. Der Versorgungsbereich Altenburg begann zu diesem<br />
Zeitpunkt mit dem Aufbau der Hilfeplanung und HPK. Weitere Fortbildungsmöglichkeiten<br />
wurden durch den regen Besuch von Workshops und Tagungen der<br />
APK e.V. intensiv genutzt.<br />
1.3.1.2.2 Beteiligung der Klient(Inn)en und Bezugspersonen<br />
Gerade durch die Einbeziehung der Klienten in den Hilfeplanungsprozess wurde<br />
eine neue Qualität in der Hilfeleistung erreicht. Der kranke Mensch mit seinen Bedürfnissen,<br />
Einschränkungen und Fähigkeiten steht im Mittelpunkt. Ohne die Mitwirkung<br />
des Klienten oder seines Betreuers können weder Ziele vereinbart werden,<br />
noch das Vorgehen abgestimmt oder Leistungserbringer benannt werden. Die Mitwirkungspflicht<br />
zeigt sich auch darin, dass <strong>zum</strong> Beispiel eine Vorstellung inder<br />
HPK nur möglich ist, wenn eine Bestätigung des Einverständnisses mit der Unterschrift<br />
auf den Dokumenten vorliegt. Eine Beteiligung des Klienten ist unverzichtbar.<br />
1.3.1.2.3 Integrierte Hilfeplanung: einrichtungs- und berufsgruppenübergreifender<br />
Hilfebedarf<br />
Die Anwendung des IBRP wurde zu Beginn zögerlich, dann aber sukzessive von<br />
allen <strong>Projekt</strong>beteiligten akzeptiert. Mit zunehmender Routine im Handling überzeugte<br />
der IBRP immer mehr durch seine Übersichtlichkeit in der direkten Gegenüberstellung<br />
von Problemlage- Ziele -Vorgehen und ausführende Personen. Die<br />
trägerübergreifende Sichtweise gelang zu Beginn nicht immer. Eine qualifizierte<br />
trägerunabhängige Planung erfolgte von den Sozialarbeitern des SPDI und den Sozialarbeitern<br />
des SRH Wald-Klinikums bei einer Vielzahl von Neufällen, leider reichten<br />
die Kapazitäten nicht für allechronisch psychisch krankenGeraer Bürger.<br />
Auf die trägerübergreifende Sichtweise wurde insbesondere inden Fallvorstellungenbei<br />
den Hilfeplanungskonferenzen geachtet.<br />
Auch im <strong>Projekt</strong> -Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch kranke Menschen-<br />
wurde verstärkt der Aspekt -sinnstiftende Tätigkeit- trägerübergreifend behandelt<br />
und Leistungen nach SGB IIund III sowie SGB Vund VI als auch SGB IX<br />
(Integration) berücksichtigt. Der Bogen 3b -Übersichtsbogen Arbeit und Beschäftigung-<br />
wurde <strong>zum</strong> festen Bestandteil jedes IBRP.<br />
1.3.1.2.4 Zielorientierte Hilfeplanung<br />
Mehr oder weniger große Probleme bereiten die Bestimmung und die Formulierungder<br />
Ziele.<br />
Die zielorientierte Hilfeplanung wurde zur Selbstverständlichkeit, obwohl es nach<br />
wie vor vorkommt, dass eine Hilfeform (z.B. betreutes Wohnen) als Ziel benannt<br />
wird.<br />
Ziele bestehen in der Verbesserung der Teilhabe in den Bereichen medizinische<br />
Versorgung, Wohnen, Tagesstrukturierung, Kontaktfindung, Arbeit und Beschäftigung.<br />
Der personenzentrierte Ansatz ist auch im Sprachgebrauch konsequent umzusetzen.
1.3.1.2.5 Hilfeplanung unabhängig von Wohnformen<br />
In der Versorgungsregion Gera spielte der Aspekt -Hilfen außerhalb von Wohnheimen-<br />
eine besondere Rolle. Dies war und ist auch der Tatsache geschuldet, dass<br />
stationäre Kapazitäten in Wohnheimen der Eingliederungshilfe defacto nicht zur<br />
Verfügung standen und stehen.<br />
Nachdem alle ambulanten Ressourcen abgeprüft und ausgeschöpft waren, konnte<br />
ein stationärer Rahmen nur außerhalb der Versorgungsregion vermittelt werden.<br />
Intensive ambulante Hilfeprogramme wurden entwickelt und auch mit Leistungen<br />
aus dem Persönlichen Budget erfolgreich ergänzt und umgesetzt, andere Hilfen<br />
führten instationäre Einrichtungen außerhalb von Gera.<br />
1.3.1.3 Kooperation und Koordination bei Hilfeplanung und Leistungserbringung<br />
1.3.1.3.1 Koordinierende Bezugsperson<br />
Der Begriff -koordinierende Bezugsperson- wurde bereits bei der Einführung in den<br />
<strong>Projekt</strong>gruppen intensiv diskutiert. Die Bereitschaft, die Aufgaben der koordinierenden<br />
Bezugsperson zu übernehmen, war von Anfang ansehr hoch. Die Übernahme<br />
erfolgte durch die Mitarbeiter der Institutionen oder beteiligten Dienste und<br />
Einrichtungen, an die sich der Klient oderdessen Angehörigegewendet haben, oder<br />
in der er sich momentan in Betreuung befindet. Probleme betrafen weniger die Einsicht<br />
in die Notwendigkeit eine solchen Funktion zuübernehmen sondern eher die<br />
Umsetzung in die Praxis (Akzeptanz,trägerübergreifende Fragen).<br />
1.3.1.3.2 Organisation der HPK, Beteiligte,Geschäftsordnung etc.<br />
Unter Begleitung durch die APK wurden Ende 2001 die ersten Hilfeplanungskonferenzen<br />
verbindlich durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein beschlussfähiges<br />
Gremium, dessen Empfehlungen die Kostenträger akzeptieren, wenn der Hilfebedarf<br />
bestätigt wird. Als Kostenträger waren zuBeginn der örtliche und überörtliche<br />
Sozialhilfeträger, die Bundesagentur für Arbeit und später die ARGE beteiligt. Viel<br />
Zeit, Engagement und Kraft wurde investiert, umdie anderen Sozialleistungsträger<br />
(Krankenkassen, Rentenversicherungsträger; Integrationsamt) verbindlich und<br />
dauerhaft in die Hilfeplanungskonferenz einzubeziehen. Großes Interesse war bei<br />
den Sozialleistungsträgern vorhanden, es erfolgte <strong>zum</strong> Teil eine intensive Mitarbeit<br />
in den projektbegleitenden Gruppen. Außerdem galt die Zusicherung, im Einzelfall<br />
an den Besprechungen teilzunehmen. Eine strukturelle Einbindung ist jedoch nicht<br />
gelungen.<br />
Das Interesse an den HPK war zuBeginn sogroß, dass der feste Teilnehmerkreis<br />
auf je einen Vertreter der Leistungserbringer eingeschränkt werden musste, um den<br />
Klienten selbst die Teilnahme zu ermöglichen und um ein arbeitsfähiges Gremium<br />
zu erreichen.<br />
Die HPK findet einmal monatlich statt, seit März 2002 obliegt die Moderation und<br />
organisatorische Leitung der Koordinatorin für Sucht und Psychiatrie. Regelmäßig<br />
erfolgt nach Abschluss der Vorstellungen eine Auswertung zur Durchführung der<br />
HPK. Die selbst aufgestellten Regeln aus der Praxis wurden imSeptember 2002 in<br />
der Geschäftsordnung der HPK festgeschrieben, die bis heute Bestand hat. Ziele,<br />
Zielgruppen, Inhalte und der formale Ablauf sind Bestandteil der Geschäftsordnung<br />
(siehe Anhang).
Seit März 2007 wurden wegen der Spezifik und der Anzahl der Fälle vorwiegend die<br />
stationär betreuten Suchtklienten ineiner vierteljährlich stattfindenden gesonderten<br />
HPKbesprochen.<br />
Diese findet im Sozialtherapeutischen Wohnheim unter Einbeziehung der Leistungsanbieter<br />
der Suchtkrankenhilfe statt und hat vor allem den Vorteil, dass die<br />
Beteiligung der Klienten erleichtert wird.<br />
Obligatorisch wurde in der HPK der Planungszeitraum der Hilfen festgelegt, individuell<br />
dem Bedarf angepasst. Dieser lag zwischen 6und 12 Monaten, bei Neufällen<br />
auch kürzer. Der Planungszeitraum entsprach dem Bewilligungszeitraum des Leistungsträgers.<br />
Dem gemäß gestalteten sich die Wiedervorstellungstermine. Durch<br />
diese Verfahrensweise stellte sich eine Falltransparenz ein und für die Hilfeleistenden<br />
eine konsequente Handlungs- und Nachweispflicht ihrer Leistungen in Bezug<br />
auf die Effektivität fürden Klienten.<br />
1.3.1.3.3 Erfahrungen mit der HPK<br />
Je länger und intensiver mit den Instrumenten des personenzentrierten Ansatzes<br />
(IBRP und HPK) gearbeitetwurde, umso mehr zeigt sich, dass der Weg richtig ist.<br />
Durch die individuelle integrierte Hilfeplanung wird der einzelne Klient vielmehr in<br />
seiner Gesamtheit und in seinem sozialen Kontext wahrgenommen. Auf die Einbeziehung<br />
nichtpsychiatrischer Hilfen wird großer Wert gelegt, obwohl hier noch Reserven<br />
zu erschließen sind umdas Ziel, tatsächlich eine Integration oder Inklusion<br />
der Menschen mit chronischen psychischen Störungen in der Stadt zu erreichen.<br />
Die Entscheidung des Sozialhilfeträgers nach der Kommunalisierung der Aufgaben,<br />
für die Zielgruppe der Menschen mit komplexen psychischen Störungen (einschließlich<br />
Sucht) Eingliederungshilfe nur zu leisten, wenn ein IBRP vorliegt und<br />
eine Vorstellung in der HPK erfolgt ist, hat wesentlich zur Akzeptanz der HPK beigetragen.<br />
Durch diese Entscheidung kam kein Hilfeempfänger, kein Betreuer oder<br />
auch Leistungserbringer an dem Verfahren vorbei. Leider entwickelte sich diese<br />
Verbindlichkeit nur beim örtlichen Sozialhilfeträger und nicht bei den anderen Sozialleistungsträgern.<br />
AlsProblem dabeistand aber immer:<br />
Wer erstellt die Hilfepläne unter Beachtung der geforderten Qualitätskriterien- mit<br />
dem Klienten anZielen orientiert, einrichtungs- und berufsgruppenübergreifend,<br />
integriert, anden Lebensfeld orientiert, unabhängig von der Wohnform, unter Einbeziehung<br />
der nichtpsychiatrischen Hilfen und unter dem Gesichtspunkt ambulant<br />
vor stationär und unter wirtschaftlichen Aspekten.<br />
Diese Qualitätskriterien sind imKooperationsvertrag vom 1.7.2003 festgeschrieben.<br />
Die hilfeplanenden Beteiligten erreichten mehr oder weniger, teilweise auch objektiv<br />
begründet die formulierten Ziele. Die HPK hat die Aufgabe, die Plausibilität zu<br />
prüfen und insbesondere die nicht vollständig auszublendenden Trägerinteressen<br />
zu objektivieren.
Die Anzahl der zu besprechenden Fälle stieg kontinuierlich an<br />
Jahr Gesamt Erstvors Erstvorstellung tellung Wiedervorstellung<br />
2001 3 3 -<br />
2002 77 55 22<br />
2003 133 65 68<br />
2004 137 39 98<br />
2005 170 59 111<br />
2006 211 84 127<br />
2007 193 39 154<br />
2008 234 54 180<br />
2009*) 139 16 123<br />
*) ab April 2009 Änderung der Verfahrensweise durch den Fachdienst Soziale-und Unterhaltsleistungen<br />
Mit dem Einstieg ins Implementationsprojekt wurde auch rasch klar, dass allein mit<br />
institutionellen Angeboten personenzentrierte Hilfen nicht umsetzbar sind.<br />
Die Vorstellungen und Phantasien über die Gestaltung von neuen Hilfen wurden<br />
teilweise sehr schnell von den sozialrechtlichen Rahmenbedingungen eingeholt<br />
und limitiert.<br />
1.3.1.3.4 Beteiligung der Klienten, Datenschutz<br />
Die Erarbeitung der Hilfepläne ist zwingend mit Gesprächen mit dem Klienten und<br />
oder seinem Betreuer verbunden. Spätestens bei der Einreichung der Formulare<br />
bestätigt der Hilfesuchende mit seiner Unterschrift die Beteiligung. Gleichzeitig<br />
wird der Klient über die Aufgabe der HPK informiert und über sein Wahlrecht, an<br />
dem Abstimmungsverfahren unter Nennung seines Namens oder anonym teilzunehmen.<br />
Außerdem kann er darüber entscheiden, ob er persönlich inder HPK erscheinen<br />
will oder nicht.<br />
Der Wunsch der Klienten, an der HPK teilzunehmen, ist sehr unterschiedlich. Es<br />
wird jedem Klienten angeboten, jedoch nicht aufgezwungen.<br />
Unsere Erfahrungen zeigen, dass bei den Patienten mit Abhängigkeitserkrankungen<br />
die Hemmschwelle nicht so groß ist wie oftmals bei den psychisch kranken Menschen.<br />
Der relativ große Personenkreis (10 Mitglieder HPK +Sachbearbeiter Eingliederungshilfe<br />
+Studenten und Praktikanten) hielt eine erhebliche Zahl an Klienten von<br />
derTeilnahme ab.<br />
Andere waren enttäuscht, dass die Besprechung auf 15Minuten begrenzt war. Wieder<br />
andere nahmen ein Mal teil und verzichteten bei den Wiedervorstellungen auf<br />
das persönliche Erleben, „da sie ja wussten, wie esabläuft“. Viele der Klienten vertrauten<br />
ihrer hilfeplanenden bzw. koordinierenden Bezugsperson. Anfragen vom<br />
Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz zur Gestaltung der Einverständniserklärung<br />
wurden 2003 berücksichtigt.<br />
Ende 2009 gab eseine erneute Nachfrage des Thüringer Landesbeauftragten für<br />
den Datenschutz. Durch Ergänzung eines Merkblattes wird noch deutlicher Sinn<br />
und Zweck der Hilfeplanung und der Abstimmung zwischen den Leistungserbringern<br />
inder HPK erläutert und gleichzeitig ergeht der Hinweis, dass auch bei Ablehnung<br />
der Besprechung inder HPK der Anspruch auf die Sozialleistung bestehen<br />
bleibt. Mit Schreiben vom 02. Februar 2010 wird vom Thüringer Landesbeauftrag-
ten für den Datenschutz bestätigt, dass mit dem überarbeiteten Formular keine<br />
datenschutzrechtlichen Bedenken mehr bestehen.<br />
1.3.1.3.5 Periodische Fortschreibung von Hilfeplänen<br />
Die Wiedervorstellungstermine richteten sich nach dem individuellen Hilfebedarf,<br />
dem Vorgehen und dem Verlauf. Der Sozialhilfeträger verlangte eine Überprüfung<br />
des Hilfeplanes nach maximal einem Jahr. Bei Erstvorstellungen und relativ geringer<br />
Kenntnis von Person und Fallkonstellation, erfolgte ein wesentlich kürzerer<br />
Zeitraum von 1-3 Monaten bis 6Monate.<br />
Es zeigte sich imLaufe der Jahre, dass eine erhebliche Anzahl von Klienten, die z. B.<br />
Hilfeleistungen zur Tagesstrukturierung oder <strong>zum</strong> Erhalt der Fähigkeit in der eigenen<br />
Wohnung zu leben, über eine längeren Zeitraum benötigen, teilweise mit mehr<br />
oder weniger hoher Intensität, aber dauerhaft. Durch die vom Sozialhilfeträger auferlegte<br />
Pflicht der jährlichen Wiedervorstellungen nahmen die Anzahl der Fälle, die<br />
zu besprechen waren, kontinuierlich zu.<br />
1.3.1.3.6 Dokumentation<br />
Zu jeder Fallvorstellung gehört ein Anmeldeformular, eine Einverständniserklärung<br />
des Betroffenen, der IBRP und bei Wiedervorstellungen der Bogen zur Zielerreichung.<br />
Auf der Rückseite des Anmeldeformulars wird jeweils die Empfehlung der HPK für<br />
den Kostenträger einvernehmlich festgehalten und mit Unterschrift des Kostenträgers,<br />
des Leistungserbringers und der Koordinatorin für Sucht und Psychiatrie bestätigt.<br />
Das Original des Beschlusses der HPK erhält der Kostenträger, eine Kopie<br />
die koordinierende Bezugsperson sowie die Geschäftsführung der HPK, nachdem<br />
ein fortlaufendes Aktenzeichen vergeben wurde.<br />
Die Geschäftsführung der HPK erhielt somit einen Überblick über die getroffenen<br />
Beschlüsse. Die Auswertung dient der Bedarfseinschätzung und der Überwachung<br />
der Wiedervorstellungstermine.<br />
Die Empfehlung als Beschluss der HPK enthält neben den inhaltlichen Hinweisen<br />
und dem Wiedervorstellungstermin auch die Bestimmung der koordinierenden<br />
Bezugsperson.<br />
Die Aufgabe der koordinierenden Bezugsperson wurde von den Mitgliedern des<br />
Gemeindepsychiatrischen Verbundes übernommen, die den intensivsten Kontakt<br />
zu dem Klienten haben. Die koordinierende Bezugsperson erhielt mit einer Kopie<br />
des Beschlusses das Merkblatt mit den Aufgaben, dem Planungszeitraum und dem<br />
Wiedervorstellungstermin.<br />
1.3.1.3.7 Finanzierung (Abstimmung auf der Fallebene)<br />
Die Empfehlungen der HPK werden vom Sozialhilfeträger inder Regel akzeptiert<br />
und die Kostenzusage entsprechend gestaltet Andere Leistungsträger <strong>zum</strong> Beispiel<br />
ARGE oder Agentur für Arbeit nehmen an den Fallvorstellungen teil und stimmen<br />
das Vorgehen ab (<strong>zum</strong> Beispiel: Abprüfen der Erwerbsfähigkeit durch Gutachten<br />
oder Vormerkenfür eine bestimmteArbeitsmaßnahme).<br />
Eine verbindliche Entscheidung erging ebenso wenig von den Krankenkassen oder<br />
Rentenversicherungsträger.
1.3.1.4 Zusammenfassende Bewertung zur Qualitätsentwicklung<br />
In der Versorgungsregion Gera gibt es Erfahrungen von 2001 –2009, also von 97<br />
Hilfeplanungskonferenzen mit 1297 Fallvorstellungen.<br />
Zum Abschluss jeder HPK gab eseine Auswertung <strong>zum</strong> Ablauf der HPK, organisatorische<br />
und inhaltliche Veränderungen wurden im Konsens vorgenommen. Es<br />
entwickelte sich eine auf guter Qualität beruhende Routine, die sich auf die Anwendung<br />
des IBRP und der dazu gehörenden einheitlichen Sprache entwickelte. Geschuldet<br />
vor allem der jährlichen Wiedervorstellungspflicht fanden bis zu20Fallvorstellungen<br />
pro HPK statt. Der zeitliche und Kräfteaufwand war sehr groß und die<br />
Anzahl der Fälle führte zur Unzufriedenheit bei den Teilnehmern. Andererseits ergab<br />
sich eine hohe Transparenz, da ohne Vorstellung in der HPK keine Eingliederungshilfe<br />
gewährt wurde.<br />
Beim Kostenträger entwickelte sich eine zunehmende Unzufriedenheit, nach seiner<br />
Ansicht wurde der Kostenträger zu spät eingeschaltet. Die 14 Tagesfrist reichte<br />
nicht mehr aus, um die Hilfepläne tatsächlich zu prüfen und die sozialrechtlichen<br />
Voraussetzungen zu klären. Der Sozialhilfeträger begann mit dem Aufbau des<br />
Fallmanagements und besann sich auf den gesetzlichen Auftrag nach SGB XII, und<br />
führte die Gesamtplanung ein und übernahm die Steuerung.<br />
Im Verfahren zur HPK wurde der Hilfebedarf von den unterschiedlichen Partnern<br />
bereits so aussagefähig mit dem Klienten und dem Leistungserbringer abgestimmt,<br />
dass der Sozialhilfeträger auf den erarbeiteten Hilfeplan Vertrauen konnte und "nur<br />
noch bestätigen" brauchte. Dies war u.a. ein Qualitätszeichen unserer langjährigen<br />
Arbeit mit dem IBRP und unserer ständigen Auseinandersetzung mit den Verbesserungen<br />
im Handling mit dem IBRP.<br />
Durch die Beteiligung an den Bundesmodellprojekten „Trägerübergreifendes Persönliches<br />
Budget“, „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“<br />
und „EQUAL“ geriet der IBRP noch mehr in den Mittelpunkt aller Aktivitäten und<br />
erreichte die Qualitätskriterien auch als Gesamtplan nach §58SGB XII.<br />
Die zunehmenden Fallzahlen und die damit verbundenen Kostenentwicklungen<br />
führten zu neuen Entscheidungen des örtlichen Trägers der Sozialhilfe. (siehe<br />
Punkt 1.4. Perspektiven).<br />
1.3.2 Verbundentwicklung<br />
1.3.2.1 Ausgangslage<br />
Aufgrund der Versorgungsentwicklung und der Beteiligung an den verschiedenen<br />
Modellprojekten bestand von Anfang an eine gute Zusammenarbeit zwischen der<br />
Stadt Gera, dem Wald-Klinikum Gera und den an der Versorgung psychisch kranker<br />
Menschen beteiligten Leistungserbringer im komplementären Bereich. Bereits<br />
2002 wurde von der Entwicklung im Gemeindepsychiatrischen Verbund gesprochen.<br />
Im Jahr 2003 konnten wir einem niedergelassenen Facharzt für die Zulassung der<br />
Verordnung von Soziotherapie die Mitarbeit Arbeit im Gemeindepsychiatrischen<br />
Verbund bescheinigen.<br />
Anzeichen für den Willen zur Zusammenarbeit und zur Existenz des Verbundes<br />
bilden außerdem die relativ unproblematischen Unterzeichnungen und damit verbunden<br />
eine inhaltliche Zustimmung zu den <strong>Projekt</strong>vereinbarungen <strong>zum</strong> Imple-
mentationsprojekt, <strong>zum</strong> TAB <strong>Projekt</strong>, zur unbefristeten Kooperationsvereinbarung<br />
und letztlich in der Vereinbarung <strong>zum</strong> Beitritt in die BAG GPV.<br />
1.3.2.2 Versorgungsauftrag, Pflichtversorgung<br />
Eine festgelegte Versorgungsverpflichtung gab es vor <strong>Projekt</strong>beginn nur für die stationäre<br />
psychiatrische Hilfe im Rahmen der Krankenhausplanung.<br />
1.3.2.3 Verzahnungvon Leistungsbereichen und Finanzierungsformen<br />
Vor der Kommunalisierung der Sozialhilfe in <strong>Thüringen</strong> im Jahr 2003 gelang es im<br />
Implementationsprojekt sozialpsychiatrische ambulante Leistungen gemeinsam<br />
vom örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe im Rahmen eines Trägerverbundes<br />
als Vorschau für das Persönliche Budget zuetablieren. Dies erwies sich<br />
auch als Steuerungsinstrument in den ambulanten Bereich, indem die finanziellen<br />
Mittel aus dem stationären in den ambulanten Bereich geflossen sind, aber die Gesamtkosten<br />
nicht überschritten werden durften. Die Kommunalisierung erlaubt und<br />
vereinfacht die Steuerung durch die Kommune.<br />
1.3.2.4 GPV- Organisation<br />
Von Anfang an bestand das Bestreben, die Leistungen der Anbieter zu flexibilisieren,<br />
d.h. auf den individuellen Bedarf einzustellen. Dabei galt als Grundsatz, nicht<br />
neue auf den Markt drängende Leistungsanbieter zufördern, sondern die etablierten<br />
und routinierten Träger zu befähigen, die Leistungen bedarfsgerecht und flexibel<br />
anzubieten. Dies ist ein Prozess, der mit dem tage- und stunden- weisen Besuch<br />
der Tagesstätten begann und mit individuellen Fachleistungsstunden weitergeführt<br />
wurde. Es gelang sogar in Gera, sozialpsychiatrische Leistungen im Trägerverbund<br />
zu einem einheitlichen Kostensatz zu etablieren. 2Leistungserbringer sind<br />
heutenochtätig.<br />
Wesentliches Ziel und Aufgabe eines GPV ist die Sicherstellung<br />
- bedarfsgerechter Hilfen (lebensumfeldbezogene Hilfen zur Behandlung, Rehabilitation<br />
und Teilhabe) in der jeweiligen Region<br />
- der Kooperation der Leistungserbringer durch Etablierung verbindlicher Kooperationsstrukturen<br />
- die verbindliche Festlegung auf Qualitätsstandards, die eine personenzentrierte<br />
Leistungserbringung ermöglichen<br />
Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>s wurden intensiviere Formen der Zusammenarbeit bei der<br />
Organisation psychiatrischer Hilfen aufgebaut. Diese Zusammenarbeit hat sich<br />
außerordentlich bewährt und personenzentrierteHilfen oft erst möglich gemacht.<br />
Dieser Verbund existiert in Gera spätestens seit Abschluss der unbefristeten Kooperationsvereinbarung.<br />
Der Abschluss des Bundesmodellprojektes "Teilhabe an<br />
Arbeit und Beschäftigung für psychisch kranke Menschen" und "Equal-<strong>Projekt</strong>"<br />
<strong>zum</strong> Jahresende 2007 trug zur Motivation bei, den Antrag auf Aufnahme in die BAG<br />
GPV <strong>zum</strong> 1.7.2007 zu stellen.<br />
Allen Mitgliedern des GPV war bewusst, wie wichtig die fachliche Begleitung durch<br />
die APK, inPerson Herr Krüger, für die Entwicklung der psychosozialen Versorgung<br />
in Gera geworden ist. Mit dem Beitritt zur BAG GPV sollte vor allem die weitere
direkte Anbindung an die bundesweite Entwicklung fortgesetzt werden. Der GPV<br />
Gera wurde <strong>zum</strong> beantragten Termin aufgenommen. Damit ist auch dokumentiert,<br />
dass der Verbund die hohen Qualitätsanforderungen der BAG GPV erfüllt.<br />
Gegenwärtig ist die Arbeit imGPV organisiert durch:<br />
- monatlich stattfindende HPK<br />
- vierteljährliche Treffen der PSAG /projektbegleitende Gruppe<br />
- vierteljährliche Treffen der AG Sucht<br />
- den Psychiatriebeirat<br />
und die gemeinsame Vorbereitung und Durchführung von verschiedenen Aktionen<br />
im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, z.B. inder Woche der seelischenGesundheit.<br />
Die Organisation und Moderation der Aktivitäten obliegt der Koordinatorin für<br />
Sucht und Psychiatrie. Gleichzeitig ist sie die beauftragte Vertreterin in der BAG<br />
GPV, nimmt an den Veranstaltungen teil und sorgt für die Information der Mitglieder.<br />
Eine weitere wichtige Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen und sich gegenseitig<br />
zu beraten, besteht bei den Treffen des Arbeitskreises der Thüringer Psychiatriekoordinatoren.<br />
Diese Beratungen finden vierteljährlich statt. Beschäftigt wurde sich z.B. mit der<br />
Aufgabenbeschreibung der/s Psychiatriekoordinator/in, die als Empfehlung den<br />
<strong>Thüringen</strong> Kommunen und Landkreisen über das Thüringer Ministerium für Soziales,<br />
Familie und Gesundheit zur Verfügung gestellt wurde.<br />
1.3.2.5 Budgetermittlung, Monitoring, Ressourcensteuerung<br />
1.3.2.5.1 Deskriptive Ermittlung von Kostenströmen<br />
Eine gesonderte Erfassung der Eingliederungshilfekosten und eine Analyse der<br />
Entwicklungstrends der finanziellen Mittel für den Personenkreis der seelisch behinderten<br />
Menschen konnte nicht ermittelt werden. Die Einführung und Umsetzung<br />
eines Psychiatriebudgets ist nicht gelungen.<br />
Aufgrund von Durchschnittswerten für Fachleistungsstunden, Tagessätzen für stationäre<br />
Wohnheime, Tagessätzen für Tagesstätten usw. wurde am Ende einer HPK<br />
für den Einzelfall eine Überschlagsberechnung durchgeführt, um transparent zu<br />
machen, wie viel die gerade empfohlene Hilfe kostet.<br />
1.3.2.5.2 Klientenbewegungen<br />
Sehr deutlich wird inGera die beabsichtigte Steuerung der Hilfen inden ambulanten<br />
Bereich.<br />
Die konsequente Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs erfordert neue Angebote<br />
und neue Wege. Flexible auf den Bedarf abgestimmte, vom Regelangebot abweichende<br />
Hilfen wurden im ambulanten Bereich inder Modellphase entwickelt und<br />
dauerhaft eingeführt. Stationäre Aufnahmen in Wohnheimen konnten inden ersten<br />
Jahren vermieden bzw. hinausgezögert werden.<br />
Der Vergleich der Kap Kapa zitäten von 2002 und 2010 zeigt die Entwicklung und Erweiterung<br />
in derambulantenVersorgung.
Angebote/ Kapazitäten<br />
Ambulant betreutes Wohnen (AWO AJS)<br />
Plätze<br />
2002<br />
Plätze<br />
Einzelwohnen und Wohngemeinschaften 24 30<br />
Ambulant betreutes Wohnen (Pflegedienst<br />
„pro balance“)<br />
Sozialpsychiatrische Leistungen aus dem<br />
Trägerverbund<br />
2010<br />
- 50<br />
- NachFachleistungsstunden<br />
Tagesstätte für psychisch Kranke 24+16 24+16<br />
Wohnheim der AWO AJS 12 12<br />
Wie erkennbar ist, gab eseine quantitative Erweiterung nur im ambulanten Bereich.<br />
Gleichzeitig konnte eine erhebliche Verbesserung des qualitativen Angebotes durch<br />
die personenzentrierten Leistungen auf der Basis von Fachleistungsstunden nach<br />
individuellem Hilfebedarf erreicht werden. Die Hilfeleistungen werden von Anfang<br />
an flexibel mit individueller Betreuungsintensität erbracht. Anbieter sind die Träger<br />
des betreuten Wohnens (AWO AJS, Pflegeunternehmen „pro balance“) bzw. der<br />
Trägerverbund zu den Sozialpsychiatrischen Hilfeleistungen (bezeichnet als „Persönliches<br />
Budget“).<br />
Auch über die Nutzung der neuen Hilfeform „Persönliches Budget“ wurden passgenaue<br />
und personenzentrierte Hilfen erreicht.<br />
Die Angebotspalette wurde vielfältiger. Nicht bestätigt hat sich die Überlegung,<br />
gänzlich auf einen über Eingliederungshilfe finanzierten Wohnheimbereich verzichten<br />
zu können. Es ist in Gera nicht gelungen, die Hilfen so zu organisieren, dass bei<br />
Bedarfalle Angebote mit gestaffelter Intensität zur Verfügung stehen.<br />
In dem Wohnheim der AWO AJS konnte die notwendige Durchlässigkeit nicht erreicht<br />
werden. Mit dem Umzug der letzten 12 Bewohner in das neue Wohn- und<br />
Pflegeheim der AWO AJS in die Robert Havemann Straße wurde im November<br />
2005 die Entflechtung des „Fritz Koch Heimes“ abgeschlossen, die im Jahr 1992<br />
begann.<br />
Im „Fritz Koch Heim“ wurden damals: 64 geistig und körperlich mehrfach Behinderte,<br />
52 chronisch psychisch Behinderte, 33 geronto- psychiatrisch Behinderte, 24<br />
suchtkranke Menschen „aufbewahrt“.<br />
Unter den neuen Rahmenbedingungen werden die 12 Bewohner ihrer Behinderung<br />
entsprechend betreut und versorgt. Die Bewohner weisen individuell unterschiedlich<br />
Verbesserungen in ihrem allgemeinen Leistungsvermögen und in ihrer sozialen<br />
Kompetenz auf.<br />
Nicht gelungen ist es aber, die Bewohner für Schritte in ein anderes Wohnumfeld<br />
zu motivieren. Veränderungswünsche seitens der Klienten, der Betreuer und der
Angehörigen konnten nicht geweckt werden, da diese mit Mehrbelastung und mehr<br />
Eigenverantwortung verbunden sind. Ärztliche Gutachten, Interventionen des Kostenträgers<br />
und auch die Hilfeplanungskonferenzen führten nicht zu einer gravierenden<br />
Änderung.<br />
Für die Bewohner und auch für den Betreiber scheint es nicht klar zusein, dass ein<br />
Wohnheim nicht Ort einer lebenslangen Unterbringung, nicht die Endstation ist.<br />
Aber selbst den als Übergangswohnheime deklarierten Wohneinrichtungen (in Gera<br />
auch nicht vorhanden) gelingt eshäufig nicht, kurzfristig ihre Bewohner in ambulante<br />
Wohnformen zuentlassen.<br />
Benötigt wird ein Angebot, welches den chronisch psychisch kranken Menschen die<br />
Perspektive eröffnet, im strukturierten Rahmen die Kompetenzen zu entwickeln, die<br />
für ein selbständiges Wohnen auch mit Unterstützung erforderlich sind. Die Erfahrungen<br />
der letzten Jahre verdeutlichen, dass ein bedarfsgerechtes flexibles Hilfesystem<br />
erst dann wirksam werden und der Auftrag imSinne der Versorgungsverpflichtung<br />
erfüllt werden kann, wenn alle Bausteine der Versorgung vorhanden sind.<br />
Psychisch kranke und seelisch behinderte Bürger der Stadt Gera, für deren Versorgung<br />
die ambulanten Angebote trotz guter therapeutischer Ansätze der Anbieter,<br />
Fallbesprechungen, Vernetzungs- und Abstimmungsrunden nicht ausreichten,<br />
mussten in stationären Einrichtungen außerhalb der Region versorgt werden. Die<br />
Entwicklung verstärkte sich ab dem Jahr 2006.<br />
Nach der Stichtagserhebung vom 20.August 2008 werden 24,1 %(32 Klienten) der<br />
über die Hilfeplanungskonferenz erfassten Fälle außerhalb von Gera versorgt, wobei<br />
sich 28,1 %auf den ambulanten Bereich, 12,5 %auf die psychiatrische Familienpflege<br />
und 59,4 %auf stationäre Einrichtungen beziehen.<br />
Insgesamtwurden in der Region Gera:<br />
15 %stationär, 53,4 %ambulant+ 3% psychiatrische Familienpflege und 28,6% der<br />
Klienten teilstationär versorgt. ( Stichtag: 20.August 2008: Quelle: Über die HPK erfasste Fälle)<br />
1.3.2.5.3 Sozialrechtliche Ansprüche neben SGB XII<br />
Von Anfang an wurden auch durch Herrn Krüger angeregt, die neuen gesetzlichen<br />
Möglichkeiten (Soziotherapie, häusliche psychiatrischen Pflege, Ergotherapie aus<br />
dem SGB Vund das Persönliche Budget aus dem SGB IX) intensiv besprochen und<br />
nach Umsetzungsmöglichkeiten geprüft. Angebote zur Erbringung für die häusliche<br />
psychiatrische Pflege und die Soziotherapie waren im GPV vorhanden. Ein Anbieter<br />
der Soziotherapie hat einen Klienten aus Gera übernommen, die Zulassung für die<br />
Erbringung von Soziotherapie liegt vor. Die Erbringung der häuslichen psychiatrischen<br />
Pflege scheiterte anden hohen Anforderungen zur Qualifikation und zur Anzahl<br />
des Fachpersonals.<br />
Die Ergotherapie ist <strong>zum</strong> festen Bestandteil in der Beratungstätigkeit geworden und<br />
wird bei der Hilfeplanung und auch bei Hilfeplanungskonferenzen einbezogen.<br />
Während bei der Einführung der Soziotherapie und auch bei der häuslichen psychiatrischen<br />
Pflege die Umsetzungsmodalitäten nicht erfüllbar sind, kommen Ergotherapie<br />
undpersönliches Budget häufig in Frage.
1.3.2.6 Zusammenfassende Bewertung <strong>zum</strong> Stand der Verbundentwicklung<br />
Das Interesse an der Verbesserung der Situation für die Menschen mit seelischen<br />
Störungen verbindet die im Gemeindepsychiatrischen Verbund mitarbeitenden<br />
Leistungserbringer.<br />
Der kontinuierliche Austausch zuanstehenden Problemen, die Information zu neuen<br />
Entwicklungen, der Austausch <strong>zum</strong> Bedarf oder auch zu Bedarfslücken sind fester<br />
Bestandteil der Arbeit geworden. Dabei bildet sich ein Vertrauensverhältnis heraus<br />
und Konkurrenzaspekte treten in den Hintergrund. Auch für die Besprechung<br />
von Einzelfällen und die damit verbundene kollegiale Beratung werden die Treffen<br />
genutzt.<br />
Festzustellen ist auch, dass die Arbeit im Verbund noch erheblich weiter entwickelt<br />
werden kann und sollte, um noch besser personenbezogene Hilfen anbieten zu<br />
können.<br />
1.3.3 ZusammenfassendeBetrachtung des <strong>Projekt</strong>verlaufs:Akzeptanz,<br />
spezifische Problemfelder etc.<br />
1.4 Perspektiven<br />
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenzen (AMSK) befassten sich 2007, 08 und<br />
09 mit der Reform der Eingliederungshilfe. Es wird angeregt, die Eingliederungshilfe<br />
von einer überwiegend einrichtungszentrierten Hilfe zu einer personenzentrierten<br />
Hilfe neu auszurichten. Damit wird ein Ansatz verfolgt, der die Forderungen der<br />
UN-Konvention und die Grundsätze des SGB IX und XII aufgreift und vor allem<br />
dem Grundrecht auf Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung<br />
Rechnung trägt.<br />
Bei der personenzentrierten Hilfe steht der Klient im Mittelpunkt. Gleichzeitig ist<br />
ein durchlässiges flexibles Hilfesystem erforderlich, ausgestattet mit einer Finanzierung,<br />
die losgelöst vom Einrichtungsbegriff ist. Zur Verbesserung der Einzelfallsteuerung<br />
wird die Durchführung eines Bedarfsfeststellungsverfahrens auf der<br />
Grundlage von bundeseinheitlichen Kriterien vorgeschlagen. Außerdem soll mit<br />
dem Aufbau des Fallmanagements als zentrales Instrument erreicht werden, dass<br />
die individuell notwendigen Unterstützungs- und Leistungsansprüche möglichst<br />
kostenträgerübergreifend gewährt werden können. Die zunehmende Fallzahl im<br />
Bereich der Eingliederungshilfe erhöht den Kostendruck. Jeder Leistungsträger versucht<br />
auf Kosten anderer zu sparen.<br />
Die AMSK fordert die Träger der Sozialhilfe zur Neuausrichtung der Eingliederungshilfe<br />
auf und erinnert an die Gesamtsteuerungsverantwortung, über eine einheitliche<br />
Hilfeplanung für alle behinderten Menschen die Aufgabe im Rahmen des<br />
Teilhabemanagementszuübernehmen.<br />
Für Gera wurde folgendes eingeführt:<br />
Der Sozialhilfeträger erkannte seinen gesetzlichen Auftrag darin, den Hilfebedarf<br />
selbst festzustellen und nach §58SGB XII den Gesamtplan zuerarbeiten. Seit April<br />
2009 erstellen die Fallmanager des Fachdienstes Soziale und Unterhaltsleistungen<br />
die Gesamtpläne auf der Grundlage der vom Leistungserbringer erstellten IBRP<br />
auch für alle seelisch wesentlich behinderte Menschen. Aufgrund eines Antrages<br />
auf Eingliederungshilfe ermittelt der Fallmanager des Fachdienstes den Hilfebedarf,<br />
erstellt einen Grobplan und setzt nach einer Fallbesprechung im Fachdienst
eine Hilfe für 3-6 Monate in Gang. Innerhalb dieser Zeitspanne wird der IBRP vom<br />
Leistungserbringer gemeinsam mit dem Klienten erstellt, mit dem Fallmanager<br />
besprochen und später inder HPK vom Leistungserbringer vorgestellt.<br />
Bei Beantragung der Fortführung einer Hilfeleistung entscheidet der Sachbearbeiter<br />
in Verbindung mit dem Fallmanager eigenständig über die Weitergewährung der<br />
Hilfeleistung. Er ist nur verpflichtet, bei Änderung (Erhöhung) der Hilfe, die HPK<br />
einzuschalten.<br />
Allerdings besteht auch eine Verpflichtung, spätestens nach 2Jahren jeden Fall in<br />
der HPK vorzustellen. Die Anmeldung zur HPK erfolgt ausschließlich über den<br />
Sachbearbeiter des Fachdienstes.<br />
Diese Regelung gilt seit April 2009, ander praktischen Umsetzung wird weiter gearbeitet.<br />
Gespräche zwischen Fachdienst und HPK finden statt.<br />
Diese Neuregelung hat folgende Vorteile:<br />
- Die Frage, wer erstellt den Hilfeplan ist geregelt. Die Forderung nach der Erstellung<br />
der Hilfepläne von neutralen, träger unabhängigen Personen ist erfüllt.<br />
Der Kostenträger übernimmt die Steuerung der Hilfeleistung. Bei Anmeldung<br />
zur HPK ist sichergestellt, dass alle sozialhilferechtlichen Voraussetzungen<br />
vorliegen und der FachdienstKenntnis davon hat.<br />
- Die Zahl der in der HPK zu besprechenden Fälle verringerte sich von durchschnittlich<br />
18- 20 pro HPK auf 3-5 Fälle. Die Zahl der Erstbesprechungen verringerte<br />
sichauf 30 %imVergleich zu den Vorjahren.<br />
Für die HPK stand und steht die Frage: :Kann Kann die HPK den Sinn noch erfüllen?<br />
Wie schon herausgearbeitet, ist Aufgabe der HPK:<br />
Plausibilitätsprüfung des vorgestellten Hilfeplanes<br />
Erarbeitung einer Empfehlung anden Kostenträger nach Art, Umfang und<br />
Zeitraum der Hilfe<br />
Festlegung des Wiedervorstellungstermins<br />
Bestimmungder koordinierenden Bezugsperson<br />
Transparenz zuBedarf und Angebot im Versorgungssystem, Erkennen von<br />
Versorgungslücken,<br />
Einigkeit bestand bei den Mitgliedern der HPK und im GPV, dass das Instrument<br />
HPK erhalten werden sollte. Der Kostenträger ist vor allem an der Plausibilitätsprüfung<br />
interessiert und hat die Zeiträume für die Hilfegewährung auf 2Jahre erweitert.<br />
Z ur ge gegenwä genwär t igen Sit Situat uation ion<br />
Die geringere Anzahl an Fällen in der HPK erlaubt eine intensivere Beschäftigung<br />
mit den einzelnen Hilfeplänen und fördert eine angeregtere Besprechung. In letzter<br />
Zeit nahmen mehr Klienten selbst teil (im März 80%).<br />
Die Transparenz und Übersicht zu den insgesamt bestehenden Fällen ist verlorengegangen,<br />
die Einflussnahme des Fachgremiums auf Hilfepläne für noch nicht bekannte<br />
seelisch behinderte Menschen wird erst nach 6Monaten möglich.<br />
Die Aufgaben der koordinierenden Bezugsperson haben sich verlagert und geteilt.<br />
Die Fallmanager übernehmen die Aufgaben der Koordination in der Gesamtpla-
nung, vom Leistungserbringer wird die übergreifende Sicht nicht mehr erwartet.<br />
DerKlient hat wieder verschiedene Ansprechpartner.<br />
Der Einfluss der HPK auf die Qualität der Erstellung der Hilfepläne kann nur noch<br />
bedingt ausgeübt werden. Die trägerübergreifende Einbeziehung anderer Kostenträger<br />
bzw. die Einbeziehung nicht psychiatrischer Hilfen obliegen den Fallmanagern.<br />
Der Einfluss von sozialpsychiatrischen Kompetenzen ist eingeschränkt. Die<br />
Verläufe der psychischen Störungen zeichnen sich durch einen ständig wechselnden<br />
Hilfebedarf aus, der sich nicht ausschließlich in der Höhe der Fachleistungsstunden<br />
ausdrückt.<br />
Die Hilfeplanungskonferenz ist ein wesentlicher und wichtiger Bestandteil der Arbeit<br />
imGemeindepsychiatrischen Verbund. Die Einführung der einheitlichen Hilfeplanung<br />
und der Aufbau der Hilfeplanungskonferenz ist sinnvoll und erfordert viel<br />
Engagement von den Akteuren. Der Prozess der Umstellung auf ein personenzentriertes<br />
Hilfesystem erfordert immer wieder die Einstellung auf neue Bedingungen.<br />
Das gleiche gilt für die praktische Umsetzung der Hilfeplanungskonferenzen. Gemeinsam<br />
mit der BAG GPV werden neue Ansätze erarbeitet werden müssen. Der<br />
Fachtag zur Hilfeplanungskonferenz am15. April 2010wirdneueWegeaufzeigen.<br />
Es ist anzuregen und es wäre sinnvoll, die Vorteile der HPK für den Personenkreis<br />
der seelisch wesentlich behinderten Menschen und das gestellte Ziel des Gemeindepsychiatrischen<br />
Verbund, nämlich keinen psychisch kranken Menschen wegen<br />
Art und Schwere seiner Erkrankung (Versorgungsverpflichtung) abzuweisen, in den<br />
Prozess der Neustrukturierung der Eingliederungshilfe aktiv einzubeziehen und die<br />
gesammelten Erfahrungen auch für alle weiteren Behindertengruppen zu nutzen.<br />
Gera, 31.März2010
Verlaufsbericht zur <strong>Projekt</strong>betei <strong>Projekt</strong>beteiligung ligung der Region Ilm-Kreis<br />
1.1 Rahme Rahmen bedingungen und Ausg Ausgangslage angslage der regionalen<br />
Versorgungsst<br />
Versorgungsstr ukt uktu rzu<strong>Projekt</strong> rzu<strong>Projekt</strong>beginn beginn<br />
1.1.1 AllgemeineAngaben zurRegion<br />
Der Ilm-Kreis ist ein Flächenkreis (843,3 km²), der aus der Vereinigung der Kreise<br />
Ilmenau und Arnstadt im Jahr 1992 hervorgegangen ist. Insgesamt gibt es 113 000<br />
Einwohner (Stand: 31.12.2009), 44 Gemeinden, die Kreisstadt ist Arnstadt.<br />
1.1.2 Psychiatrische Versorgungsstruktur in der Region zuBeginn des <strong>Projekt</strong>zeitraumes<br />
Im Vorfeld fanden im Ilm-Kreis Psychosoziale Arbeitsgemeinschaften seit 1997<br />
statt. Die Beratungen erfolgten im vierteljährlichen Abstand. Die Vorbereitung des<br />
<strong>Projekt</strong>es begann Anfang 2007. Die Unterzeichnung der <strong>Projekt</strong>vereinbarung erfolgte<br />
am 11.03.2008. Die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung GPV Ilm-<br />
Kreis fand am25.11.2009 statt.<br />
1.1.3 Regionale Versorgungsqualität<br />
Vor der <strong>Projekt</strong>zeit waren folgende Angebote vorhanden:<br />
• Zwei WfbM, eine über den Träger Marienstift in Arnstadt und eine über den<br />
Träger Lebenshilfewerk Ilmenau-Rudolstadt e. V. in Ilmenau,<br />
• Außenstelle der WfbM für psychisch kranke Menschen (Werkstatt „Am<br />
Wald“ des Lebenshilfewerks Ilmenau-Rudolstadt e. V.)<br />
• Eine Tagesstätte für psychisch kranke Menschen in Ilmenau über den Träger<br />
Lebenshilfe Ilmenau e.V., jetzt Ilm-Kreis e.V. 17 Plätze<br />
• Ambulant betreutes Wohnen u. a. für psychisch kranke Menschen, Träger<br />
ist die Lebenshilfe Ilmenau e.V., jetzt Ilm-Kreis e. V.<br />
• Ein Sozialtherapeutisches Zentrum der Kontext gGmbH für Suchtkranke<br />
mit Wohnheim und Tagesstätte<br />
• ABW für Suchtkranke, Träger ist die Diakonie/Marienstift<br />
• PSBS des Marienstiftes Arnstadt mit Sitz in Ilmenau und Arnstadt<br />
• fünf niedergelassene Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie in 3Praxen,<br />
• fünf niedergelassene Psychotherapeuten in 4Praxen<br />
• zwei Familien- und Erziehungsberatungsstelle, jeweils Standort Ilmenau<br />
und Arnstadt, Träger ist das Trägerwerk soziale Dienste<br />
• ein Wohnhaus für psychisch kranke Menschen in Ilmenau, Träger Lebenshilfe<br />
Ilmenau e. V., jetzt Ilm-Kreise.V. ,15Wohnhausplätze<br />
• ein Lebenshof Ettischleben e. V. der ABW (10 Plätze) und eine Tagesstätte<br />
(15 Plätze) für psychisch kranke Menschen anbietet,<br />
• mehrere Selbsthilfegruppen für psychisch kranke Menschen, Suchtkranke<br />
und deren Angehörige bei verschiedenen Trägern,<br />
• ein Sozialpsychiatrischer Dienst (3 Sozialarbeiterinnen, 1Psychologin, 1Ärztin)<br />
• Kontinuierliche Rufbereitschaftsdienste des SpDi über 24 Stunden.
• eine Suchtklinik als Zweigklinik der Ilm-Kreis-Klinik mit Sitz in Großbreitenbach.<br />
Eine weitere psychiatrische Klinik existiert nicht. Daher erfolgen die stationären<br />
Therapien in den Fachkliniken Hildburghausen und Mühlhausen als Zuweisungskliniken<br />
für Einweisungen nach PsychKG, ansonsten auch als freiwillige Therapien<br />
im Helios-Klinikum und imKatholischen Krankenhaus Erfurt sowie in der Hufeland-Klinik<br />
Weimar.<br />
Im Bedarfsfall fanden auch schon Fallbesprechungen mit betroffenen freien Trägern,<br />
ABW, WfbM etc. statt.<br />
Es gab eine Mitarbeit im Fachausschuss der WfbM Ilmenau.<br />
Vor <strong>Projekt</strong>beginn gab es keine Durchführung von Hilfeplankonferenzen oder Anwendung<br />
des IBRP. Bei schwierigen Antragsstellungen kam es gelegentlich zu Fallbesprechungen.<br />
1 .2 P r ojekt ojektvere verein inba barun rung<br />
1.2.1 Prozess der Erarbeitung<br />
Die <strong>Projekt</strong>vereinbarung wurde am 11.03.2008 unterzeichnet durch:<br />
• Ilm-Kreis, vertreten durch den Beigeordneten und Vertreter des Landrates<br />
• Gesundheitsamt, vertreten durch die Amtsärztin<br />
• Sozialamt, vertreten durch den Amtsleiter<br />
• Aktion Psychisch Kranke e. V., vertreten durch den Geschäftsführer<br />
• ARGE SGB II Ilm-Kreis, vertreten durch den Geschäftsführer<br />
• Kontext-Ilmenau gGmbH, vertreten durch den Geschäftsführer<br />
• Lebenshilfe Ilmenau e. V., jetzt Lebenshilfe Ilm-Kreis e. V., vertreten durch<br />
den stellv. Geschäftsführer<br />
• Lebenshilfewerk Ilmenau-Rudolstadt e. V., vertreten durch die Geschäftsführerin<br />
• Lebenshof Ettischleben e. V.<br />
• Marienstift Arnstadt, vertreten durch den Direktor<br />
• Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Hildburghausen GmbH,<br />
vertreten durch die Geschäftsführerin (nachträglich unterzeichnet am<br />
24.11.2008)<br />
DieUnterzeichnungerfolgteineiner Veranstaltung.<br />
1.2.2 <strong>Projekt</strong>steuerungsgruppe<br />
Die <strong>Projekt</strong>gruppe traf sich monatlich, unter Leitung des Gesundheitsamtes/SpDi,<br />
Mitglieder waren Vertreter allero.g.Träger.<br />
1.2.3 Örtliche <strong>Projekt</strong>koordination<br />
Örtliche <strong>Projekt</strong>koordination siehe 1.2.2
1.2.4 Zielgruppe<br />
Zielgruppe war inerster Linie die Erwachsenenpsychiatrie, zu der auch Suchtpatienten<br />
zählen.<br />
1.3 Erfahrungen und E rgebnisse, ak aktueller tueller Stand<br />
1.3.1 Qualitätsentwicklung von Hilfeplanung und Leistungserbringung<br />
1.3.1.1 Ausgangslage<br />
Eine einheitliche Hilfeplanung vor <strong>Projekt</strong>beginn bestand im Ilm-Kreis nicht. Die<br />
Transparenz, der zeitliche Ablauf sowie die Patientenbezogenheit waren verbesserungswürdig.<br />
Trägerübergreifende Eingliederungen waren jedoch möglich. Einen<br />
positiven Input boten die Modellregionen Gera und Saalfeld-Rudolstadt, sowie Weiterbildungen<br />
der Sozialpsychiatrischen Dienste beim Landesverwaltungsamt und<br />
die Arbeitstreffen der Sozialpsychiatrischen Dienste auf ministerieller Ebene.<br />
1.3.1.2 Hilfeplanung<br />
Der IBRP wurde als einheitliches Instrument der Hilfeplanung im Ilm-Kreis eingeführt.<br />
Für alle freien Träger erfolgten zwei zertifizierte Fortbildungen <strong>zum</strong> IBRP. In<br />
der <strong>Projekt</strong>vereinbarung ist der Beschluss beinhaltet, den IBRP als Instrument zu<br />
verwenden. Dies wurde letztendlich in die Kooperationsvereinbarung übernommen.<br />
1.3.1.2.2 Beteiligung der Klienten/Innen und Bezugspersonen an Hilfeplanung<br />
und Leistungserbringung<br />
Die Beteiligung der Klienten/Innen und Bezugspersonen ist unverzichtbarer Bestandteil<br />
jeder Hilfeplanung und obligatorisch seit <strong>Projekt</strong>beginn. Die Voraussetzung<br />
ist die Zustimmung der Betroffenen/des Betroffenen, auch an der HPK persönlich<br />
teilnehmen zu wollen. Ansonsten erfolgt die Teilnahme der koordinierenden<br />
Bezugsperson oder des gesetzlichen Vertreters (Betreuer).<br />
Die Teilnahme der Betroffenen/des Betroffenen muss jedoch immer in Abhängigkeit<br />
des aktuellen psychischen Befundes gesehen werden und ist dadurch durchaus<br />
nicht die Regel.<br />
Daneben verweigert ein kleiner Anteil der Klienten seine Bereitschaft, seine persönlichen<br />
Probleme in großen, leistungsträger- und leistungserbringerübergreifenden<br />
Gremien beraten zu lassen.<br />
1.3.1.2.3 Integrierte Hilfeplanung: einrichtungs- und berufsgruppenübergreifen<br />
der Hilfebedarf<br />
Die integrierte Hilfeplanung ist Ziel der Eingliederung. Gewonnen werden konnten<br />
u.a. deshalb auch die ARGE, der Integrationsfachdienst und die Tagesklinik, die<br />
mittlerweile seit24.11.2008imIlm-Kreis als Außenstelle des Fachkrankenhauses für<br />
Neurologie und Psychiatrie Hildburghausen GmbH implementiert ist.<br />
Vertreter der Krankenversicherung und Rentenversicherung konnten bisher nicht<br />
gewonnen werden. Auch die Vernetzungen mit der Jugendhilfe, niedergelassenen<br />
Psychiatern und Psychotherapeuten waren bisher nicht möglich.
1.3.1.2.4 Zielorientierte Hilfeplanung<br />
Auf der Grundlage der Fortbildungen <strong>zum</strong> IBRP steht die zielorientierte Hilfeplanung<br />
grundsätzlich im Mittelpunkt.<br />
1.3.1.2.5 Hilfeplanung unabhängigvon Wohnformen<br />
Bisher konnte nicht jede Hilfe innerhalb und außerhalb von Wohnheimen erbracht<br />
werden. Intensive ambulante Hilfeprogramme wären durch Vernetzung von unterschiedlichen<br />
freien Trägern, die für eine Klientin/einen Klienten tätig werden, sowie<br />
entsprechende Gestaltung der Frequenz der Eingliederungsmaßnahmen denkbar<br />
und werden bisherinEinzelfällen realisiert.<br />
1.3.1.3 Kooperation und Koordination bei Hilfeplanung und Leistungserbringung<br />
1.3.1.3.1 Koordinierende Bezugsperson<br />
Eine koordinierende Bezugsperson wird prinzipiell benannt. Die koordinierende<br />
Bezugsperson ist unseres Erachtens prinzipiell diejenige, die den IBRP erstellt (gemeinsam<br />
mit dem Betroffenen), unterzeichnet und diesen ggf. in der HPK vertritt,<br />
wenn die Antragsstellerin/der Antragsteller nicht inder Lage ist oder eine Teilnahme<br />
an derHPK fürsie/ihn ausanderen Gründennicht in Frage kommt.<br />
Bei Erstanträgen wird der IBRP bisher durch eine Mitarbeiterin des Sozialamtes<br />
erstellt und auch in der HPK vorgestellt. Sobald die Antragsstellerin/der Antragsteller<br />
in einer Eingliederungsmaßnahme integriert wurde, übernimmt eine Mitarbeiterin/ein<br />
Mitarbeiter des vorrangigen Leistungserbringers die Funktion der koordinierenden<br />
Bezugsperson. Der weitere Verlauf des Hilfeprozesses wird von der koordinierenden<br />
Bezugsperson überwacht, sie sorgt für die weiteren Abstimmungen aller<br />
am Prozess beteiligten Personen und ergreift ggf. Korrekturmaßnahmen ander<br />
Hilfeplanung. Bisher wurde noch nie der Antrag gestellt, die koordinierende Bezugsperson<br />
aus den nicht psychiatrischen Hilfenzurekrutieren.<br />
1.3.1.3.2 Organisation der HPK<br />
Die Koordination der HPK erfolgt zurzeit durch eine Geschäftsstelle im Gesundheitsamt/SpDi.<br />
Die Hilfeplankonferenzen finden einmal monatlich über einen Zeitraum<br />
von jeweils 2bis 4Stunden statt. Beteiligt sind Vertreter aller Leistungserbringer<br />
und Leistungsträger, vergl. 1.3.1.2.3).<br />
1.3.1.3.3 Erfahrungen mit der HPK<br />
Alle Mitglieder der HPK (Leistungsträger und Leistungserbringer) nehmen regelmäßig<br />
an der HPK teil. Die Teilnahme der Antragsstellerin/Antragssteller ist abhängig<br />
vom aktuellen psychischen Befund. Prinzipiell ist an<strong>zum</strong>erken, dass die<br />
Schwelle zur Teilnahme an der HPK und das freie Sprechen vor den Mitgliedern<br />
sich mitunter schwierig gestalten können. Nach Teilnahme der Antragsstellerin/des<br />
Antragssteller erfolgte bisher ein durchweg positives Feedback. Die Antragsstellerin/<br />
der Antragssteller fühlt sich Ernst genommen, prozessbeteiligt und wird in die<br />
Lage versetzt, die Eingliederung aktiv mit zu gestalten. Problematisch ist mitunter<br />
der zeitliche Ablauf, d.h.insbesondere die Durchführung der HPK vor Durchfüh-
ung der Maßnahme. Insbesondere dann, wenn esumdie Notwendigkeit rascher<br />
Eingliederungen z. B. nach stationären Behandlungen o.ä. geht.<br />
1.3.1.3.4 Beteiligung der Klienten, Datenschutz<br />
Der Datenschutz wurde ausgiebig vor Implementation des <strong>Projekt</strong>es diskutiert.<br />
Entsprechende Unterpunkte wurden in die <strong>Projekt</strong>vereinbarung und Kooperationsvereinbarung<br />
des GPV aufgenommen. (Siehe Protokoll des <strong>Projekt</strong>gruppentreffens<br />
vom 23.06.2008 Punkt 5) Die IBRPs werden geschwärzt verschickt, die Liste zu den<br />
Personalien wird getrenntgeführt (vergl. Anhang).<br />
Alle Mitglieder der HPK haben eine Verpflichtung unterzeichnet, über alle personenbezogenen<br />
Informationen und/oder Daten, von denen sie im Zusammenhang<br />
mit ihrer Tätigkeit in der HPK Kenntnis bekommen haben, Stillschweigen zu wahren.<br />
1.3.1.3.5 Periodische Fortschreibung von Hilfeplänen<br />
Die Fortschreibung von Hilfeplänen erfolgt klientenangepasst nach max. 12 Monaten.<br />
Sachstandsberichte werden mitunter vierteljährlich terminiert. In 40 bis 50%<br />
der Fälle erfolgt das Erstellen von Hilfeplänen halbjährlich.<br />
1.3.1.3.6 Dokumentation<br />
Die Beschlüsse der HPK werden dokumentiert. Sie werden in der Geschäftsstelle<br />
der HPK abgelegt. Ein Überblick über Anzahl und Art der Beschlüsse existiert inder<br />
Geschäftsstelle und bei den jeweiligen Kostenträgern.<br />
1.3.1.3.7 Finanzierung (Abstimmung auf der Fallebene)<br />
Die Entscheidungen über Eingliederungshilfe erfolgen direkt in der HPK.<br />
1.3.1.4 Zusammenfassende Bewertung zur Qualitätsentwicklung<br />
Die Einführung der Hilfeplanung im Ilm-Kreis hat deutlich zur Qualitätsentwicklung<br />
bezüglich der personenorientierten Hilfen für psychisch kranke Menschen beigetragen.<br />
Dies bezieht sich insbesondere auf die passgenauere Hilfe für die Antragsstellerin/<br />
den Antragssteller, auf die strenge Formulierung von Eingliederungszielen,<br />
auf die Transparenz der Hilfen, auf gezielte Koordination zwischen den Leistungserbringern<br />
sowie auf die Schaffung von Transparenz hinsichtlich von Lücken in der<br />
psychiatrischen Versorgung.<br />
Durch die bessere Kommunikation aller Beteiligten können Maßnahmen an veränderte<br />
Situationen angepasst bzw. optimiert werden, jenach aktuellem Befund der<br />
Antragsstellerin/des Antragssteller (Stabilisierung, Regression, etc.)<br />
1.3.2 Verbundentwicklung<br />
1.3.2.1 Ausgangslage (vergl. 1.1.2)
1.3.2.2 Versorgungsauftrag Pflichtversorgung<br />
Die Pflichtversorgung war auch vordem <strong>Projekt</strong> formal geregelt.<br />
1.3.2.3 Verzahnung von Leistungsbereichen und Finanzierungsformen<br />
Eine Absprache zwischen den Leistungsträgern ist in Einzelfällen vor der Entwicklung<br />
des Verbundes erfolgt. Die Verzahnung ist im Rahmen des Verbundes intensiver<br />
und effektiver möglich.<br />
1.3.2.4 GPV-Organisation<br />
Die Ausschreibung einer Stelle Psychiatriekoordinator/Psychiatriekoordinatorin ist<br />
für das Haushaltsjahr 2010 geplant. Der GPV wurde am 25.11.2009 gegründet unter<br />
Beteiligung der o. g. Mitglieder. Die Mitgliedschaft in der BAG GPV ist mit Datum<br />
vom17.02.2010beantragt.<br />
Die HPK trifft sich monatlich, verantwortliche Leiterin ist gegenwärtig eine Dipl.<br />
Sozialarbeiterin des SpDi. Die Konferenz GPV trifft sich <strong>zum</strong> gegenwärtigen Zeitpunkt<br />
vierteljährlich, verantwortlich ist eine Ärztin des Gesundheitsamtes.<br />
Die Teilnahme am Treffen der Psychiatriekoordinatoren/Psychiatriekoordinatorinnen<br />
wird zurzeit durch Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des SpDi realisiert.<br />
1.3.2.5 Budgetermittlung, Monitoring, Ressourcensteuerungund ff.<br />
In den nächsten Konferenzen wird eine Gewichtung der künftigen Aufgaben erfolgen,<br />
das betrifft u. a. auch die deskriptive Ermittlung von Kostenströmen, Klientenbewegungen<br />
und sozialrechtlichen Ansprüchen neben SGB XII sowie die Entwicklung<br />
der psychiatrischen und nichtpsychiatrischen Angebote.<br />
Folgende Schwierigkeiten sind hinsichtlich der bedarfsgerechten Versorgung zu<br />
berücksichtigen:<br />
• Reduzierung der ambulant tätigen Fachärzte,<br />
• lange Wartezeiten bei notwendiger psychotherapeutischer Intervention,<br />
• psychiatrische Krankenpflege nur in Einzelfällen,<br />
• fehlende Ansprechpartner bei den Krankenkassen im Rahmen der HPK bzw.<br />
den Fachausschüssen,<br />
• problematische Zuständigkeiten innerhalb eines Landkreises (getrennte Zuständigkeiten<br />
von Fachkrankenhäusern, Gerichten, Arbeitsagenturen, Integrationsfachdiensten).
Verlaufsbericht zur <strong>Projekt</strong>beteiligu<br />
<strong>Projekt</strong>beteiligung ng de derrRe Regio<br />
gion S a alfeld-Rudolstadt<br />
1.1. Rahmenbedingunge<br />
Rahmenbedingungennund und Ausgangslage der regionalenVersor- gungsstruktur zu <strong>zum</strong>m<strong>Projekt</strong>beginn <strong>Projekt</strong>beginn<br />
1.1.1 Allgemeine Angaben zur Region<br />
Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, im Osten <strong>Thüringen</strong>s gelegen, misst eine Fläche<br />
von 1.035 km 2 und hat eine Population von ca. 120.000 Einwohnern. Die Städte<br />
Saalfeld, Rudolstadt und Bad Blankenburg haben eine Bevölkerung von ca. 59.000<br />
Einwohnern und liegen imUmkreis von ca. 12 km. Die übrige Bevölkerung von ca.<br />
61.000 Einwohnernverteilt sich in einem Flächenkreis.<br />
1.1.2 Psychiatrische Versorgungsstruktur inder Region zu Beginn des <strong>Projekt</strong>zeitraums<br />
Im ehemaligen Landkreis Rudolstadt gab es seit 1991 Gemeindepsychiatrische Verbundstrukturen,<br />
die im 1. Landespsychiatrieplan 1994 vom Thüringer Ministerium<br />
für Soziales und Gesundheit veröffentlicht wurden. Bereits imJahr 1994 gehörten<br />
<strong>zum</strong> Gemeindepsychiatrischen Verbund Rudolstadt der Sozialpsychiatrische Dienst<br />
des Gesundheitsamtes, die Gemeindepsychiatrische Kontakt- und Beratungsstelle<br />
des Diakonischen Werkes sowie die Tagesstätte und das Übergangswohnheim des<br />
Diakonievereins Rudolstadt. Der Gemeindepsychiatrische Verbund arbeitete in<br />
Form eines multiprofessionellen Teams, bestehend aus einem Arzt, Sozialarbeiter/innen,<br />
einer Krankenschwester und einer Psychologin, die eine trägerübergreifende<br />
Zusammenarbeit und Personal- und Urlaubsplanung betrieben und sich in<br />
wöchentlichem Rhythmus ingemeinsamen Teambesprechungen klientenzentriert<br />
über die jeweils anstehenden Aufgaben verständigten. Dieses Arbeitsprinzip einer<br />
trägerübergreifenden fallbezogenen Zusammenarbeit im Rahmen wöchentlicher<br />
Teambesprechungen wurde auch nach der Kreisreform 1994 imneuen Landkreis<br />
Saalfeld-Rudolstadt beibehalten sowie um weitere Träger erweitert.<br />
Vor <strong>Projekt</strong>beginn gab es folgende Formen der Zusammenarbeit verschiedener<br />
Träger im Landkreis:<br />
Jeden Donnerstag von 8.00 bis ca. 9.00 Uhr fanden fallbezogene Teambesprechungenstatt.<br />
Dabei trafen sich in wöchentlichen Abständen:<br />
-Sozialpsychiatrischer Dienst<br />
-Gemeindepsychiatrische Kontakt- und Beratungsstelle<br />
-Betreutes Wohnen der GKBS<br />
In zweiwöchigen Abständen kamen hinzu:<br />
-Tagesstätte<br />
-Übergangswohnheim<br />
-Zuverdienstprojekt
In vierwöchigen Abständen wurden die Teambesprechungenergänzt durch:<br />
- Ärzte, Psychologen und Sozialarbeiter derKlinik für Psychiatrie,Psychotherapie<br />
und Psychosomatische Medizin Saalfeld<br />
- Zweigwerkstatt für psychisch Kranke der WfbM Saalfeld<br />
-Psychiatrisches Wohnheim u. Ambulant Betreutes Wohnen der AWO Saalfeld<br />
in Könitz<br />
-Bildungszentrum Saalfeld<br />
-Psychiatrisches Wohn- und Pflegeheim Hirschhügel<br />
Die PSAG des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt traf sich in ca. zweimonatigen Abständen.<br />
Im Landkreis existierte kein Psychiatriebeirat.<br />
1.1.3 Regionale Versorgungsqualität<br />
Im Landkreis gibt eseine Psychiatrische Abteilung an einem Allgemeinkrankenhaus.<br />
Einzelfallbezogene Absprachen im Sinne von Problemfallbesprechungen fanden vor<br />
<strong>Projekt</strong>beginn zwischen den Trägern im Gemeindepsychiatrischen Verbund statt<br />
(siehe 1.1.2.). Eine individuelle Hilfeplanung mit einem einheitlichen Instrument<br />
und HPK`s gab es nicht. Individuelle Hilfeplanung wurde in den Einrichtungen und<br />
Diensten <strong>zum</strong> Teil mit verschiedenen Instrumenten durchgeführt.<br />
1 .2 P r ojekt ojektvere verein inba barun rung<br />
1.2.1 Prozess der Erarbeitung<br />
Bereits im Jahre 2002 gab es im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Überlegungen, die<br />
personenzentrierte Hilfeplanung mittels IBRP und Hilfeplankonferenzen einzuführen.<br />
Auftaktveranstaltung im Rahmen einer Regionalkonferenz 2002 mit allen Trägern<br />
der psychiatrischen Versorgung im Landkreis, eingeladen durch die Landrätin,<br />
im Beisein der damaligen Psychiatriereferentin, Frau Dr. Bever, und Herrn Chefarzt<br />
Dr. Serfling. Er berichtete über die Erfahrungen, die bei der Teilnahme der Stadt<br />
Gera am Bundesmodellprojekt zur Implementation des personenzentrierten Ansatzes<br />
in der psychiatrischen Versorgung gesammelt wurden. Danach wurden in einem<br />
Prozess von ca. 1½bis 2Jahren von allen Leistungserbringern der Region Leitlinien<br />
für die psychiatrische Arbeit, Qualitätskriterien und eine <strong>Projekt</strong>vereinbarung<br />
erarbeitet.<br />
Die <strong>Projekt</strong>vereinbarung wurde von folgenden Mitgliedern unterschrieben: AWO<br />
Saalfeld gGmbH, Bildungszentrum Saalfeld GmbH, Diakonieverein Rudolstadt e.V.,<br />
Evangelische Stiftung Christopherushof, Lebenshilfewerk Ilmenau/Rudolstadt e.V.,<br />
Sozialwerk Heuser, <strong>Thüringen</strong>-Kliniken Saalfeld-Rudolstadt gGmbH, Landkreis<br />
Saalfeld-Rudolstadt.<br />
Die Unterzeichnung erfolgte im Rahmen einer Veranstaltung unter Mitwirkung des<br />
MinistersDr. Zeh und der Landrätin Frau Philipp.<br />
1.2.2 <strong>Projekt</strong>steuerungsgruppe<br />
Die <strong>Projekt</strong>steuerung erfolgte durch eine projektbegleitende Gruppe, inder jeweils<br />
ein autorisierter Vertreter aller Leistungserbringer und Kostenträger zusammenarbeiteten<br />
(Treffen einmal monatlich).
1.2.3 Örtliche <strong>Projekt</strong>koordination<br />
Die örtliche <strong>Projekt</strong>koordination erfolgte durch Mitarbeiter des SpDi. Der Facharzt<br />
des SpDi leitete die projektbegleitende Gruppe und ein Sozialarbeiter war für die<br />
Vorbereitung und Durchführung der Hilfeplankonferenzen verantwortlich. Eine zusätzliche<br />
Stelle für einen Psychiatriekoordinator wurde im Landkreis Saalfeld-<br />
Rudolstadtnicht geschaffen.<br />
1.2.4 Zielgruppe<br />
Zielgruppeder <strong>Projekt</strong>vereinbarung: Erwachsenenpsychiatrie<br />
1.3 Erfahrungen und E rgebnisse, ak aktueller tueller Stand<br />
1.3.1 Qualitätsentwicklung von Hilfeplanung und Leistungserbringung<br />
1.3.1.1 Ausgangslage<br />
Vor <strong>Projekt</strong>beginn gab es kein einheitliches Hilfeplanungsverfahren und kein fachliches<br />
Gremium, in dem die Hilfebedarfe der Klienten in transparenter Weise vorgestellt<br />
wurden.<br />
Gut entwickelt waren vor <strong>Projekt</strong>beginn bereits die Kooperationsbeziehungen zwischen<br />
den verschiedenen Trägern, verbunden mit Problemfallbesprechungen und<br />
einzelfallbezogenen Abstimmungsgesprächen.<br />
Die Idee, am Landesmodellprojekt teilzunehmen, resultierte aus dem empfundenen<br />
Mangel aneinem einheitlichen Hilfeplanungsinstrument und einem transparenten<br />
Verfahren bei der Bewilligung von Hilfen für psychisch kranke Menschen im<br />
zersplitterten System von unterschiedlichen Zuständigkeiten.<br />
Hoffnungen machten darüber hinaus die positiven Erfahrungen, die in Gera bei der<br />
Beteiligung amBundesmodellprojekt gesammelt wurden.<br />
1.3.1.2 Hilfeplanung<br />
1.3.1.2.1 Einheitliche Hilfeplanung<br />
Es gab insgesamt drei Fortbildungen <strong>zum</strong> IBRP im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt<br />
und der IBRP wurde einvernehmlich das für alle Leistungserbringer und den örtlichen<br />
Sozialhilfeträger verbindliche Hilfeplanungsinstrument. Lediglich ein Träger<br />
verwendetnoch den IBRP-ähnlichen IHP(Rheinland-Pfalz).<br />
Diese Vereinbarung gilt auch überdie <strong>Projekt</strong>zeit hinaus weiter.<br />
1.3.1.2.2 Beteiligung der Klient(Inn)enund Bezugspersonen<br />
Die Beteiligung der Klient(Inn)en an der Hilfeplanung ist seit <strong>Projekt</strong>beginn obligatorisch<br />
und wird auch weitergeführt.<br />
1.3.1.2.3 Integrierte Hilfeplanung: einrichtungs- und berufsgruppenübergreifender<br />
Hilfebedarf<br />
Dem Prinzip einer integrierten Hilfeplanung, einrichtungs- und berufsgruppenübergreifend,<br />
für die Bereiche Wohnen, Arbeit, Tagesgestaltung und Grundversor-
gung wurde in der <strong>Projekt</strong>phase und auch jetzt noch eine besondere Aufmerksamkeit<br />
geschenkt. Dabei gelang es aber nur ansatzweise, die Rentenversicherungsträger<br />
in den Prozess einzubeziehen. Die AOK wurde regelmäßig eingeladen, nahm an<br />
den Hilfeplankonferenzen aber nicht teil. Vertreten war sie lediglich in einigen projektbegleitenden<br />
Gruppen.<br />
1.3.1.2.4 Zielorientierte Hilfeplanung<br />
Grundsätzlich wird die Hilfeplanung gemeinsam mit den Klienten zielorientiert<br />
durchgeführt und die Vorstellung inden Hilfeplankonferenzen erfolgt mit besonderem<br />
Fokus auf die Zielorientierung.<br />
1.3.1.2.5 Hilfeplanungunabhängigvon Wohnform<br />
Während der <strong>Projekt</strong>laufzeit gelang eszunehmend besser, die erforderlichen Hilfen<br />
unabhängig von der Wohnform zu planen und zu organisieren. Neuaufnahmen in<br />
Psychiatrische Wohnheime gab es nach den Protokollen der HPK seit <strong>Projekt</strong>beginn<br />
nur noch sehr selten. Im Zeitraum 2004-2008 gab es insgesamt 6Neuaufnahmen<br />
in Wohnheime zur längerfristigen Betreuung für psychisch kranke/seelisch behinderte<br />
Menschen. Darunter waren 3Klienten mit schweren psychoorganischen Störungen<br />
infolge Alkoholabhängigkeit, 2Klienten mit einer Demenz (dabei einmal bei<br />
Corea Huntington) und nur ein Klient litt aneiner paranoiden Schizophrenie bei<br />
leichter Intelligenzminderung.<br />
Im Übergangswohnheim für psychisch kranke Menschen mit einer durchschnittlichen<br />
Aufenthaltsdauer von 25,5 Monaten wurden 2004-2008 insgesamt 15 Personen<br />
neu aufgenommen. Parallel zur Reduzierung stationärer Hilfeformen entwickelte<br />
sich im <strong>Projekt</strong>zeitraum eine zunehmende Ausweitung intensiver ambulant<br />
begleitender Hilfen und des ABW.<br />
1.3.1.3 Kooperation und Koordination bei Hilfeplanung und Leistungserbringung<br />
1.3.1.3.1 Koordinierende Bezugsperson<br />
Eine koordinierende Bezugsperson wird in den Hilfeplankonferenzen in der Regel<br />
für alle Klient(Inn)en ernannt.<br />
1.3.1.3.2 Organisation der HPK, Beteiligte, Geschäftsordnung etc.<br />
Die Hilfeplankonferenzen werden von einem Sozialarbeiter des SpDi vorbereitet<br />
und moderiert. Sie finden regelmäßig einmal monatlich immer am letzten Donnerstag<br />
des Monats statt (Dauer ca. 4–5Stunden). Beteiligt sind die autorisierten<br />
Vertreter bzw. ihre Stellvertreter aller Leistungserbringer der Region (siehe Kooperationsvereinbarung<br />
vom 1.7.2007), Vertreter des örtlichen Sozialhilfeträgers, der<br />
Reha-Beraterin des Arbeitsamtes, und eingeladen wurden immer auch Krankenkassen<br />
und Rentenversicherungsträger(Teilnahme aber nur sporadisch).<br />
Geschäftsordnung:<br />
Bereits vor <strong>Projekt</strong>beginn 2004 wurde im Gemeindepsychiatrischen Verbund eine<br />
Geschäftsordnung für die Hilfeplankonferenzen gemeinsam erarbeitet (siehe An-
hang). Dieser Entwurf der Geschäftsordnung fand inhaltlich Eingang in die Kooperationsvereinbarung<br />
und wurde deswegen formell nicht unterzeichnet.<br />
1.3.1.3.3 Erfahrungen mit der HPK<br />
Alle Hilfeplankonferenzen wurden dokumentiert. ImRahmen der Fortschreibung<br />
des Psychiatrie- und Suchthilfeberichtes des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt werden<br />
gegenwärtig alle Protokolle der Hilfeplankonferenzen seit Anfang 2004 ausgewertet<br />
und wichtige Trends analysiert.<br />
Die Vertreter der Leistungserbringer waren immer anwesend, ebenso Vertreter des<br />
örtlichen Sozialhilfeträgers. Die Reha-Beraterin der Agentur für Arbeit war während<br />
der <strong>Projekt</strong>phase meist in den Hilfeplankonferenzen vertreten, selten dagegen Vertreter<br />
der Rentenversicherungsträger und Vertreter der Krankenkassen nahmen nie<br />
an den HPK`s teil. Klient(Inn)en nahmen inetwa 10Prozent der Fälle an den Hilfeplankonferenzen<br />
teil. Eine systematische Evaluation zur Frage der Akzeptanz der<br />
Hilfeplankonferenzen durch die Klient(Inn)en hat bisher nicht stattgefunden. Wenn<br />
die Hilfeplanung gemeinsam mit den Klient(Inn)en imVorfeld der HPK qualitativ<br />
gut erfolgte, bestand der Eindruck, dass die Klient(Inn)en die Vorstellung in den<br />
Hilfeplankonferenzen positiv erlebten.<br />
1.3.1.3.4 Beteiligung der Klienten, Datenschutz<br />
Klienten haben grundsätzlich das Recht zur Teilnahme an den Hilfeplankonferenzen,<br />
nehmen dieses Recht aber eher selten wahr (ca. 10 %).<br />
Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden beachtet. Die Klienten geben vorher<br />
grundsätzlich ihre Zustimmung zur Vorstellung in der Hilfeplankonferenz.<br />
1.3.1.3.5 Periodische Fortschreibung von Hilfeplänen<br />
In der Regel erfolgen Bewilligungen für die Dauer von zwölf Monaten. In geringer<br />
Zahl kürzere Laufzeiten. In wenigen Fällenmit konstantem Hilfebedarf über längere<br />
Zeit bis maximal zwei Jahre.<br />
1.3.1.3.6 Dokumentation<br />
Die Beschlüsse der Hilfeplankonferenzen werden dokumentiert und die Protokolle<br />
werden allen Mitgliedern der HPK zusammen mit der Einladung zur nächsten HPK<br />
zugestellt.<br />
1.3.1.3.7 Finanzierung (Abstimmung auf Fallebene)<br />
Entscheidungen über Eingliederungshilfeleistungen werden direkt in der HPK getroffen<br />
(<strong>zum</strong> Teil unter Vorbehalt der sozialhilferechtlichen Prüfung). Auch Leistungen<br />
der Bundesagentur für Arbeit, soweit die Reha-Beraterin dafür zuständig war,<br />
konnten <strong>zum</strong> Teil konkret in den Hilfeplankonferenzen besprochen und abgestimmt<br />
werden. Völlig unbefriedigend blieb im<strong>Projekt</strong>zeitraum bis jetzt die Einbeziehung<br />
von Leistungen der Rentenversicherungsträger und der Krankenkassen in<br />
die komplexe individuelleHilfeplanung.
1.3.1.4 Zusammenfassende Bewertung zur Qualitätsentwicklung<br />
Die Qualität der Arbeit mit dem IBRP und die stringente Beachtung und Umsetzung<br />
der Qualitätskriterien, die in der <strong>Projekt</strong>vereinbarung von 2005 und der Kooperationsvereinbarung<br />
zur Arbeit im Gemeindepsychiatrischen Leistungserbringerverbund<br />
imLandkreis Saalfeld-Rudolstadt von 2007 beschrieben sind, ist bei<br />
den einzelnen Leistungserbringern noch etwas unterschiedlich. Insgesamt konnten<br />
durch die Beteiligung am Landesmodellprojekt die fachliche Qualität der Arbeit im<br />
GPV und die Zusammenarbeit der Leistungserbringer und Kostenträger (Sozialamt,<br />
Reha-Bereich der Agentur für Arbeit) deutlich verbessert werden. Für die<br />
Klient(Inn)en ergab sich durch die Teilnahme am Modellprojekt eine bessere<br />
Transparenz und Einbeziehung in die Hilfeplanung und die Organisation der erforderlichen<br />
Hilfen.<br />
1.3.2 Verbundentwicklung<br />
1.3.2.1 Ausgangslage<br />
siehe Punkt 1.1.2.<br />
1.3.2.2 Versorgungsauftrag/Pflichtversorgung<br />
Die Psychiatrische Abteilung am Allgemeinkrankenhaus hatte vor <strong>Projekt</strong>beginn<br />
einen Pflichtversorgungsauftrag, ebenso der SpDi und die Gemeindepsychiatrische<br />
Kontakt- und Beratungsstelle. Ein Versorgungsauftrag bzw. eine Pflichtversorgung<br />
war in den übrigen Bereichen der psychiatrischen Versorgung vor Beteiligung am<br />
Landesmodellprojekt formal nicht geregelt.<br />
1.3.2.3 Verzahnungvon Leistungsbereichen und Finanzierungsformen<br />
Mit der Kommunalisierung der Sozialhilfe im Jahr 2003 ist die Zuständigkeit der<br />
Eingliederungshilfe seitdem auf der örtlichen Ebene zusammengeführt.<br />
1.3.2.4 GPV-Organisation<br />
Formell gibt es im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt noch keinen Psychiatriekoordinator.<br />
Während der <strong>Projekt</strong>laufzeit übernahmen der Arzt des SpDi und ein Sozialarbeiter<br />
die Koordination der <strong>Projekt</strong>gruppe bzw. der Hilfeplankonferenzen (personelle<br />
Ausstattung des SpDi: 1Facharzt, 2Sozialarbeiter und 0,5 Sekretärin/Verwaltung<br />
fürca. 120.000Einwohner).<br />
Seit einigen Monaten ist eine zusätzliche Sozialarbeiterin anteilig im SpDi beschäftigt,<br />
die zurzeitTeilbereiche der Psychiatriekoordination übernommen hat.<br />
Das Gesundheitsamt kämpft gegenwärtig darum, imStellenplan des Landratsamtes<br />
die Aufgaben der Psychiatrie- und Suchthilfekoordination mit einem Stellenanteil<br />
zu verankern, da anderenfalls die erforderlichen Aufgaben nicht erfüllt werden<br />
können.<br />
Nachdem esseit ca. 1992/93 Strukturen imSinne eines GPV im Landkreis gab,<br />
erfolgte am 1.7.2007 formell die Gründung eines Gemeindepsychiatrischen Leistungserbringerverbundes<br />
(Kooperationsvereinbarung im Anhang beigefügt).<br />
Die beteiligten Mitglieder sind der Kooperationsvereinbarung zuentnehmen.
Seit 2008 ist der GPLV des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
GemeindepsychiatrischerVerbünde.<br />
Die Hilfeplankonferenz trifft sich weiterhin einmal monatlich. Verantwortlich dafür<br />
ist ein Sozialarbeiter des SpDi.<br />
Die projektbegleitende Gruppe (Treffen einmal monatlich) wurde nach Beendigung<br />
der <strong>Projekt</strong>laufzeit als Steuerungsgruppe weitergeführt (Treffen weiterhin in der<br />
Regel einmalmonatlich).Verantwortlich dafür ist der Facharzt des SpDi.<br />
Der Landkreis beteiligt sich anden Treffen der Psychiatriekoordinatoren und an der<br />
BundesarbeitsgemeinschaftGemeindepsychiatrischer Verbünde.<br />
1.3.2.5 Budgetermittlung, Monitoring, Ressourcensteuerung<br />
1.3.2.5.1 Deskriptive Ermittlung von Kostenströmen<br />
Die Ermittlung des regionalen Psychiatriebudgets war eine Zielstellung im Rahmen<br />
der <strong>Projekt</strong>laufzeit, die nicht realisiert werden konnte.<br />
Eine differenzierte Ermittlung der Eingliederungshilfekosten für den Personenkreis<br />
psychisch kranker und suchtkranker Menschen scheiterte u.a.auch annoch nicht<br />
ausreichend entwickelten Datenverarbeitungsmöglichkeiten im Sozialamt und die<br />
anderen Kostenträger sahen während der <strong>Projekt</strong>laufzeit keinerlei Möglichkeiten,<br />
AngabenüberihreKostenströme für psychisch Kranke mitzuteilen.<br />
In den Protokollen der HPK wurden teilweise fallbezogen die Kosten für die bewilligten<br />
Leistungendokumentiert.<br />
1.3.2.5.2 Klientenbewegungen<br />
Genaue quantitative Aussagen zu den Klientenbewegungen seit 2004 können gegenwärtig<br />
nicht gemacht werden. Im Rahmen der Fortschreibung des Psychiatrieund<br />
Suchthilfeberichtes des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt ist beabsichtigt, durch<br />
die Auswertung aller Protokolle der HPK genauere Aussagen bezüglich der Klientenbewegungen<br />
zu erlangen.<br />
Grundsätzlich kann man annehmen, dass sich seit 2004 das Gewicht von stationären<br />
Hilfeformen inRichtung ambulanter Hilfen verschoben hat. Die Kosten für das<br />
Ambulant Betreute Wohnen stiegen von 2004 –2008 um mehr als das Doppelte.<br />
Dagegen konnten die Kosten für stationäre Hilfen (einschließlich der WfbM) gesenkt<br />
werden (siehe Grafik).<br />
Ausgaben derEingliederungshilfe ambulantund<br />
stationär<br />
18.000.000<br />
16.000.000<br />
14.000.000<br />
12.000.000<br />
10.000.000<br />
Kosten (€)<br />
8.000.000<br />
6.000.000<br />
4.000.000<br />
2.000.000<br />
0<br />
333.958 746.926<br />
Ausgaben<br />
ambulant<br />
16.931.738<br />
15.228.378<br />
Ausgaben<br />
stationär<br />
Bereich der Kosten<br />
17.265.996<br />
15.975.304<br />
Ausgaben<br />
gesamt<br />
2004<br />
2008
Einschränkend muss zu dieser Grafik gesagt werden, dass sie die Gesamtkosten<br />
der Eingliederungshilfe erfasst. Aus technischen und personellen Gründen war es<br />
bisher nicht möglich, die Eingliederungshilfekosten für den Personenkreis psychisch<br />
kranker und suchtkranker Menschengetrennt zu erfassen.<br />
Vermittlungen psychisch Kranker aus dem Heimatkreis inandere Regionen gab es<br />
seit 2004 nur noch sehr selten (4 Personen 2004 -2008), die z. B. aus Gründen<br />
besserer Arbeitsmöglichkeiten in ein Übergangswohnheim nach Jena gingen.<br />
Die Aufnahme in ein auswärtiges Dauerwohnheim wurde in einem Fall veranlasst.<br />
1.3.2.5.3 Sozialrechtliche Ansprüche neben SGB XII<br />
Trotz mehrfacher Bemühungen gelang es im <strong>Projekt</strong>zeitraum nicht, die Soziotherapie<br />
und die häusliche psychiatrische Krankenpflege imLandkreis zuetablieren, weil<br />
die Zugangsvoraussetzungen für potentielle Leistungserbringer durch die Kostenträger<br />
zu hoch waren.<br />
Ergotherapie wird erbracht, aber nicht imRahmen von Komplexleistungen mit Eingliederungshilfe.<br />
Einen Pflegestützpunkt gibt es im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt nicht.<br />
1.3.2.6 Zusammenfassende Bewertung <strong>zum</strong> Stand der Verbundentwicklung<br />
Die Verbundentwicklung und die Verbindlichkeit der Zusammenarbeit von Leistungserbringern,<br />
dem örtlichen Sozialhilfeträger und dem SpDi hat sich im <strong>Projekt</strong>zeitraum<br />
weiter gefestigt.<br />
Die Hilfeplankonferenzen und die Termine der Steuerungsgruppe sind fest etabliert.<br />
Darüber hinaus gibt es auch weiterhin die im Punkt 1.1.2 beschriebenen Formen<br />
der trägerübergreifenden Zusammenarbeit.<br />
1.3.3 Zusammenfassende Betrachtung des <strong>Projekt</strong>verlaufes<br />
Die Einführung der personenzentrierten Hilfeplanung mit einem einheitlichen Hilfeplanungsinstrument<br />
(IBRP), gemeinsam mit dem Klienten, hat sich bewährt und<br />
trugzueiner Qualitätsverbesserung im psychiatrischen Hilfesystem bei.<br />
Sehr vorteilhaft war auch, dass die Hilfeplanung durch die Leistungserbringer erfolgte,<br />
bei denen die Klienten zuerst Kontakt aufnahmen und eine Beziehung entwickelten<br />
und dass sie Bestandteil der Rehabilitation bzw. Behandlung ist, wie es in<br />
der <strong>Projekt</strong>vereinbarung gefordert wird. Eine ausschließliche Hilfeplanung durch<br />
Sozialarbeiter des Sozialamtes, wie in anderen Landkreisen teilweise praktiziert,<br />
wird den oft sehr wechselhaften Krankheitsverläufen psychisch kranker Menschen<br />
mitschnell verändertenHilfebedarfen fachlich nicht gerecht.<br />
Die koordinierenden Bezugspersonen haben eine zentrale Bedeutung bei der Steuerungder<br />
Hilfen des Einzelfalles.<br />
Zu Beginn der Modellphase gab es mehrfach Klagen der Beteiligten über einen zu<br />
hohen Zeitaufwand bei der Hilfeplanung und den begleitenden Prozessen. Obwohl<br />
ein zusätzlicher Zeitaufwand bei der Hilfeplanung weiterhin besteht, überwiegen<br />
aber in der Beurteilung allgemein die gemachten positiven Erfahrungen und die<br />
positiven Effekte auf die Qualitätsentwicklung.
Eine unzureichende Akzeptanz fand das Anliegen der Realisierung von ambulanten<br />
Komplexleistungen bei den Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern, die<br />
sich nur wenig engagiert in den Prozess einbrachten.<br />
Schwierigkeiten gab und gibt es z. B. immer wieder bei den Möglichkeiten zur Teilhabe<br />
an Arbeit fürchronisch psychisch kranke Menschen.<br />
Einerseits gibt es bisher keine ausreichenden Alternativen zur WfbM und andererseits<br />
gelang es nicht, das alternative Arbeitsprojekt „SAFARI“, BZ Unterwellenborn,<br />
über die <strong>Projekt</strong>phase hinaus zu verlängern.<br />
Die Bewilligungen für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich der<br />
WfbM`s erfolgen durch die vorrangigen Kostenträger Agentur für Arbeit bzw. Rentenversicherung<br />
in den Fachausschüssen der WfbM, ohne dass es dabei eine geregelte<br />
Zusammenarbeit mit der HPK gibt und ohne dass die Ergebnisse der individuellen<br />
Hilfeplanung mittels IBRP indie Entscheidungen der Fachausschüsse einfließen.<br />
So ergibt sich die Situation, dass die integrierte Hilfeplanung zu den Bereichen<br />
Wohnen, Tagesgestaltung und Grundversorgung durch die Beteiligung amLandesmodellprojekt<br />
qualitativ deutlich verbessert werden konnte, dass sie dem gegenüberaberimBereichArbeit<br />
völlig unzureichend entwickelt ist.<br />
1.4 Perspektiven<br />
Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ist beabsichtigt, auch nach Abschluss der Modellphase<br />
nach den fachlichen Qualitätsstandards zu arbeiten, die in der Kooperationsvereinbarung<br />
2007 beschrieben sind.<br />
Weitere Ziele:<br />
- Ermittlung des regionalen Psychiatriebudgets aller Eingliederungshilfeleistungen<br />
für psychisch kranke und suchtkranke Menschen<br />
- Weiterentwicklung alternativer Formen zur Teilhabe an Arbeit für psychisch<br />
kranke und suchtkranke Menschen außerhalb von WfbM´s<br />
- Evaluierung der Akzeptanz der Hilfeplanung und der Hilfeplankonferenzen<br />
bei den betroffenen Klient(Inn)en<br />
- Entwicklung adäquater Hilfsangebote für junge Menschen mit seelischer<br />
Behinderung an der Schnittstelle Jugendamt/Sozialamt.<br />
Der Bericht des Landkreises <strong>zum</strong> Verlauf des Modellprojektes und der weiteren<br />
Perspektiven wurde mit allen Leistungserbringern und dem örtlichen Sozialhilfeträger<br />
in der Steuerungsgruppe am 24.02.2010 diskutiertund abgestimmt.<br />
Facharzt für<br />
Psychiatrie/Neurologie<br />
SpDi des Gesundheitsamtes<br />
Saalfeld-Rudolstadt<br />
Anlagen<br />
Entwurfder Geschäftsordnungder HPK<br />
Kooperationsvereinbarung zur Arbeit im GPLV
Verlaufsbericht zur Proj <strong>Projekt</strong>beteiligung ektbeteiligung der Regi onen Stadt Wei Weim ar und<br />
Land Landkreis kreis Wei Weim ar arer er Land<br />
1. 1.1 R ahmenbed ahmenbedingungen ngungen und Ausgangslage der regionalen Versor-<br />
gungsstruktur zu <strong>Projekt</strong> <strong>Projekt</strong>beginn beginn<br />
1.1.1 Allgemeine Angaben zur Region<br />
Einwohnerzahl Stadt Weimar: ca. 65.000<br />
LK WE –Land: ca. 85.500<br />
1.1.2 Psychiatrische Versorgungsstruktur in der Region zu Beginn<br />
des<strong>Projekt</strong>zeitraums<br />
Von 1996 bis 12-2009 eine PSAG für beide Regionen, Vorsitz durch jeweils zuständigen<br />
Beigeordneten für Familie, Soziales etc. Vorsitz hat jährlich gewechselt, Sprecherfunktion<br />
1.1.3 Regionale Versorgungsqualität<br />
- Sophien- und Hufeland Klinikum Weimar gGmbH mit psychiatrischer Abteilung<br />
sowie psychiatrischen Institutsambulanzen und Tageskliniken in der<br />
Stadtund demLandkreis mitVersorgungsauftrag fürdie o.g. Regionen<br />
- einzelfallbezogene Hilfeplangespräche im ambulanten, teil- sowie vollstationären<br />
Bereich haben stattgefunden<br />
Teilnehmer: Vertreter Leistungsträger, Leistungserbringer, Klient, Vertreter<br />
SpDi, ggf. gesetzl. Betreuer, Bezugsbetreuer aus dem jeweiligen Angebot<br />
- Fallgespräche intern wie extern, auch trägerübergreifend<br />
- keine HPK in der bekannten Struktur<br />
1 .2 P r ojekt ojektvere verein inba barun rung<br />
1.2.1 Prozess der Erarbeitung<br />
<strong>Projekt</strong>vereinbarung wurde von den teilnehmenden Vertretern der Leistungsträger<br />
sowie Leistungserbringer sowie Herrn Krüger unterzeichnet. Keine Unterzeichnung<br />
seitens des Rentenversicherers sowie derAgentur für Arbeit.<br />
Nach Klärung der wesentlichen Eckpunkte erfolgte die detaillierte Erarbeitung der<br />
Vereinbarung erst nach <strong>Projekt</strong>beginn, war faktisch aber während des <strong>Projekt</strong>zeitraums<br />
bereitsArbeitsgrundlage und wurde erst <strong>zum</strong> Ende unterschrieben.<br />
1.2.2 <strong>Projekt</strong>steuerungsgruppe<br />
<strong>Projekt</strong>begleitende Gruppe mit (autorisierten) Vertretern der teilnehmenden Leistungsträger<br />
und -erbringer sowie Installation der Leitung der projektbegleitenden<br />
Gruppe.<br />
1.2.3 Örtliche <strong>Projekt</strong>koordination<br />
Die Leitung der projektbegleitenden Gruppe übernahm der Leiter der Klinik für Psychiatrie<br />
und Psychotherapie des Sophien- und Hufeland –Klinikums Weimar.
1.2.4 Zielgruppe<br />
Das <strong>Projekt</strong> richtete sich ausschließlich an erwachsene Menschen mit psychischer<br />
Erkrankung. Bezogen auf den Einzelfall gab es Schnittstellen zu den Bereichen Geronto-psychiatrie,<br />
Sucht.<br />
1.3 Erfahrungen und E rgebnisse, ak aktueller tueller Stand<br />
1.3.1 Qualitätsentwicklung von Hilfeplanung und Leistungserbringung<br />
1.3.1.1 Ausgangslage<br />
- vor Beginn gab es im Landkreis ein einheitliches, gemeinsam entwickeltes<br />
Verfahren zur Hilfebedarfserfassung mit einem Träger, keinerlei weitere einheitliche<br />
Verwendung von anerkannten Verfahren<br />
- in der Stadt Weimar wurde durch den Sozialhilfeträger seit 2006 ein Hilfeplanverfahren<br />
eingeführt und umgesetzt. Dieses wurde jedoch nicht von allen<br />
Leistungserbringern gleichermaßen angenommen.<br />
- Hilfeplangespräche auf Grund der personellen Situation nur eingeschränkt,<br />
bzw. inkleinemRahmen möglich<br />
- Vorstellung des <strong>Projekt</strong>es in der PSAG → Entscheidung zur Teilnahme aus<br />
der PSAG heraus, verbunden mit den Erwartungen:<br />
→ Verfahren /Abläufe zu vereinheitlichen → Zeitgewinn<br />
→ Transparenz in der Zusammenarbeit zwischen Leistungsträgern und<br />
-erbringern zu erreichen<br />
→ Qualität des Einbezugs der Klienten zu verbessern (stärkerer Einbezug)<br />
→ weitere mögliche Leistungsträger zur Teilnahme zu gewinnen<br />
→ Qualität der Hilfeplanung zu verbessern<br />
→ Umsetzung der Arbeit nach dem personenzentriertem Ansatz<br />
1.3.1.2 Hilfeplanung<br />
1.3.1.2.1 Einheitliche Hilfeplanung<br />
- das Instrument des Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplanes<br />
wurde in beiden Regionen eingeführt<br />
- Fortbildungen zur Anwendung des IBRP haben stattgefunden, intern wie extern<br />
- IBRP wird auch nach Abschluss des <strong>Projekt</strong>es in beiden Regionen für den<br />
Personenkreis der psychisch kranken Menschen weiterhin genutzt und soll<br />
auch weiterhin genutzt werden. Die Überlegungen des <strong>Freistaat</strong>es zur Etablierung<br />
eines thüringenweit einheitlichen Verfahrens zur Hilfebedarfsfeststellung<br />
irritieren und laufen dieser Absicht entgegen. Es sollte jedoch auch<br />
im Interesse des TMSFG als Initiator der Implementierungsprojekte sein,<br />
dass die damit eingeführten Instrumente Bestand haben.<br />
Ein formeller Beschluss des GPV zur Anwendung des IBRP als Standard im<br />
Hilfeplanungsprozess steht noch aus.
1.3.1.2.2 Beteiligung der Klient(Inn)enund Bezugspersonen<br />
- Klienten waren bereits vor <strong>Projekt</strong>beginn in ihre Hilfeplanung eingebunden, weitestgehend<br />
alle beteiligten Leistungserbringer haben schon vor <strong>Projekt</strong>start nach<br />
den Prinzipien des Bezugsbetreuersystems gearbeitet und diese Erfahrungen einfließen<br />
lassen<br />
1.3.1.2.3 Integrierte Hilfeplanung: einrichtungs- und berufsgruppenübergreifender<br />
Hilfebedarf<br />
Die integrierte Hilfeplanung findet derzeit immer noch nicht im gewünschten Maße<br />
Rehaträgerübergreifend statt, wird jedoch weiterhin konsequentangestrebt.<br />
Auf Ebene des leistungsrechtlichen Bereiches nach Bedarf für den Einzelfall (verbunden<br />
mit speziellen Anliegen, weniger mit Blick auf die klassische Situation eines<br />
Hilfeplangesprächs) immer auch in Abhängigkeit des Engagements der koord. Bezugsperson,bzw.<br />
der Rahmenbedingungen der jeweiligen Einrichtung, etc.<br />
1.3.1.2.4 Zielorientierte Hilfeplanung<br />
Mit der Einführung des IBRP und dessen regelmäßigen Bearbeitung, wurde immer<br />
mehr der Schwerpunkt auf eine zielorientierte Hilfeplanung gelegt. ImRahmen der<br />
Fallbetrachtung in der HPK und auch in dem davorliegenden Hilfeplanungsprozess<br />
wird die Zielbetrachtung und –beschreibung imVorfeld der Maßnahmeüberlegungen<br />
in den Vordergrund gestellt.<br />
1.3.1.2.5 Hilfeplanung unabhängigvon Wohnformen<br />
Nicht jede Hilfeplanung kann derzeit unabhängig von der Wohnform erfolgen (speziell<br />
im stationären Bereich eine Schwierigkeit).<br />
Intensive ambulante Hilfeangebote werden entsprechend dem individuellen Bedarf<br />
weitestgehend entwickelt.<br />
1.3.1.3 Kooperation und Koordination bei Hilfeplanung und Leistungserbringung<br />
1.3.1.3.1 Koordinierende Bezugsperson<br />
Wird benannt, gewinnt zusehends an Bedeutung.<br />
1.3.1.3.2 Organisation der HPK, Beteiligte, Geschäftsordnung etc.<br />
Die Koordination erfolgt durch die jeweiligen Sozialhilfeträger, die Leitung der HPK<br />
wird derzeit noch durch den Leiter der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des<br />
Sophien- und Hufeland –Klinikums Weimarwahrgenommen.<br />
Die HPK fand bis März 2010 einmal monatlich gemeinsam für beide Regionen an<br />
einem Ort statt. Dauer der gemeinsamen HPK bisherrd. 7Stunden.<br />
Ab April 2010 wird die HPK getrennt für Landkreis und Stadt stattfinden. Damit<br />
entfallen für einen Teil der Teilnehmer Fahrzeiten. Ebenfalls ist von einem Qualitätsgewinn<br />
(Konzentration) auszugehen, wenn die Teilnehmer an einem Tag statt<br />
bis zu 25 Fällen nur etwa die Hälftedavon zu bewältigen haben.<br />
Die Leitlinie der HPK wird derzeit durch die Steuerungsgruppe vorbereitet.
1.3.1.3.3 Erfahrungen mit der HPK<br />
Die autorisierten Vertreter der Leistungserbringer sowie die Vertreter der Leistungsträger<br />
nehmen als ständige Mitglieder regelmäßig an den HPK teil. Seit 2010 wird<br />
auch nach und nach die Vertretungssituation bei den einzelnen Leistungserbringern<br />
geklärt.Eine generelle Vertretungsregelung sollte noch diskutiert werden.<br />
Perspektivisch wird (für die Einzelfälle) auch ein Vertreter des Rentenversicherers<br />
Mitteldeutschland sowie Fallmanager der Arge an den HPK teilnehmen. Organisation<br />
soll über die koord. Bezugspersonen erfolgen.<br />
Eine allgemeine Auswertung der HPK findet grundsätzlich am Ende der Veranstaltung<br />
statt.<br />
Für die Klienten hat zu Beginn der Kreis der HPK ein großes Hemmnis dargestellt<br />
(zu viele (fremde) Menschen, ungünstiges Zeitmanagement, verbunden mit hohen<br />
Wartezeiten). Mittlerweile nimmt zunehmend eine größere Anzahl von Klienten<br />
diese Runde persönlich wahr, stellt sich teilweise auch persönlich mit ihren Anliegen<br />
und Zielen vor. Eine noch höhere Beteiligung wird evtl. durch die „getrennten“<br />
HPK erreicht werden. Am vorgeschalteten Fachgespräch eines Leistungsträgers<br />
nehmen fast alle Klienten persönlich teil.<br />
Die intensive Beteiligung der Klienten am Hilfeplanprozess ist unbestritten notwendig<br />
und wichtig. Jedoch die Erfahrungen und Wirkungen bei der Teilnahme an<br />
der HPK und im Nachgang dazu weisen darauf hin, dass es nicht im Vorfeld der<br />
HPK eindeutig sicherzustellen ist, dass die Teilnahme zielführend ist. Umso wichtiger<br />
ist die Einbeziehung im Vorfeld und natürlich nach der HPK zur Abstimmung<br />
und Klärung des Einverständnisses des Klienten (Qualität der Auswertung).<br />
1.3.1.3.4 Beteiligung der Klienten, Datenschutz<br />
Die Beteiligung der Klienten am Hilfeplanungsprozess ist selbstverständlich, ebenso<br />
die Wahrung des Datenschutzes.<br />
1.3.1.3.5 Periodische Fortschreibung von Hilfeplänen<br />
Die Hilfepläne werden periodisch fortgeschrieben. Zeiträume der Überprüfungen<br />
sind Leistungserbringer unterschiedlich. Die Bewilligung von Hilfen wird in der Regel<br />
für den Zeitraum von 12 Monaten bewilligt. In wenigen Einzelfällen wird von<br />
dieser Regel Abstand genommen (Überprüfung der Angemessenheit von Hilfen,<br />
etc.).<br />
1.3.1.3.6 Dokumentation<br />
Die Beschlüsse der HPK werden für jeden Einzelfall auf dem Formblatt „Empfehlung<br />
der HPK“ schriftlich dokumentiert. Der Leiter der HPK pflegt und trägt die<br />
Anzahl und Art der Beschlüssezusammen.<br />
1.3.1.3.7 Finanzierung (Abstimmung auf der Fallebene)<br />
Die geplanten Hilfearten, der individuelle Bedarf sowie der Bewilligungszeitraum<br />
werden in den vorgeschalteten Fachgesprächen, bzw. Fachteams auf der Fallebene<br />
abgestimmt und dem Gremium der HPK vorgestellt. Die HPK führt die Plausibili-
tätsprüfung zur geplanten Art der Hilfen, etc. durch und formuliert für die koord.<br />
Bezugsperson Arbeitsaufträge bezüglich des Einbezuges weiterer Leistungsarten<br />
(Informationspflicht). Die zuständigen Leistungsträger formulieren mündlich wie<br />
schriftlich ihre Absichtserklärung. Der notwendige schriftliche Bewilligungsbescheid<br />
ergeht zeitnah im Anschluss an die HPK.<br />
1.3.1.4 Zusammenfassende Bewertung zur Qualitätsentwicklung<br />
Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>zeitraums und der damit verbundenen regelmäßig und<br />
engmaschigen Arbeit der projektbegleitenden Gruppe konnte sich eine verbindliche<br />
und transparente Struktur zur individuellen Hilfeplanung etablieren. Die Plausibilitätsprüfung<br />
der beantragten Hilfen wird mit einem hohen kritischem Blick in den<br />
HPK hinterfragt und eingeschätzt. Zur positiven konstruktiven Entwicklung der Zusammenarbeit<br />
der ständigen Mitglieder inder HPK hat sich parallel dazu die Qualität<br />
der eingereichten Hilfepläne deutlich verbessert. Daraus abgeleitet kann festgestellt<br />
werden, dass sich auch das Bewusstsein der einzelnen, vielen „Hilfeplaner“ in<br />
die Richtung der personenzentrierten Arbeit verändert hat. Es gilt für die Leistungserbringer,<br />
diesen Standard und diese Struktur zu erhalten. Das bedeutet aber auch,<br />
kontinuierlich mit Personal wie Klienten die Themen Qualität der Hilfeplanung,<br />
Zielformulieren, Auftrag der Eingliederungshilfe, Wunsch- und Wahlrecht, etc. zu<br />
thematisieren und daran zu arbeiten. Der Austausch mit der Basis zu diesen Fragen<br />
ist hierein wesentlicher Grundstein.<br />
Ein wesentliches Hemmnis in der Hilfeplanung unter dem Aspekt „unabhängig von<br />
Wohn- und Leistungsform“ stellen die Regelungen gemäß Landesrahmenvertrag<br />
<strong>Thüringen</strong> dar. Hier sind mit dem Blick auf Stichworte wie „Leistungstypen“, „Kapazitätenregelung“,<br />
etc. ganz klar Grenzen in der Arbeit mit flexibleren individuellen<br />
Hilfen gesetzt, die auch in der praktischen Arbeit der HPK immer wieder deutlich<br />
werden. Individuelle und flexible Hilfen ohne die entsprechenden Rahmenbedingungen<br />
sind derzeit auch nur bedingt umsetzbar und widersprechen den Zielen der<br />
personenzentriertenArbeit.<br />
1.3.2 Verbundentwicklung<br />
1.3.2.1 Ausgangslage<br />
Vor der Beteiligung am Modellprojekt waren die psychiatrisch tätigen sowie weitere<br />
Leistungserbringer und die Leistungsträger in der PSAG der Stadt Weimar und dem<br />
Landkreis Weimarer Land organisiert. Die Arbeitsgruppe „Allgemeinpsychiatrie“ hat<br />
sich regelmäßig <strong>zum</strong>fachlichen Austausch getroffen.<br />
1.3.2.2 Versorgungsauftrag, Pflichtversorgung<br />
Der Versorgungsauftrag war in der Geschäftsordnung der PSAG geregelt. Die<br />
Pflichtversorgung wurde in die Vereinbarungdes GPV neu aufgenommen.<br />
1.3.2.3 Verzahnung von Leistungsbereichen und Finanzierungsformen<br />
Die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe ist auf der Ebene der örtlichen Sozialhilfeträger<br />
zusammengeführt worden.
1.3.2.4 GPV-Organisation<br />
Für beide Regionen ist derzeit kein Psychiatriekoordinator tätig.<br />
Der GPV wurde am 09.12.2009 gegründet, laut GO tagt dieser einmal jährlich.<br />
Beteiligte Träger, Vereinbarung und GO –siehe Anhang.<br />
Eine Mitgliedschaft in der BAG GPV wird derzeit nicht diskutiert.<br />
Die Steuerungsgruppe des GPV tagt viermal pro Jahr unter Geschäftsführung der<br />
Stadt und des Landkreises. Darüber hinaus werden inhaltliche Themen in temporären<br />
Arbeitsgruppen aufbereitet.<br />
Auf der überregionalen Ebene arbeitet ein Mitglied seit 2010 bei den Treffen der<br />
Thüringer Psychiatriekoordinatoren mit.<br />
1.3.2.5 Budgetermittlung, Monitoring, Ressourcensteuerung<br />
1.3.2.5.1 Deskriptive Ermittlung von Kostenströmen<br />
Seitens der Leistungsträger wurden die Eingliederungshilfekosten für die letzten<br />
Jahre differenziert ermittelt und dargelegt nach:<br />
ambulant /stationär<br />
innerhalb /außerhalb der Versorgungsregion<br />
Wohnen /Arbeit /Tagesgestaltung<br />
Die Ermittlung von Kostenströmen und deren Beschreibung ist noch entwicklungsbedürftig.<br />
1.3.2.5.2 Klientenbewegungen<br />
Innerhalb des <strong>Projekt</strong>zeitraumes ist eine erhebliche Steigerung der ambulanten<br />
Hilfen (Bsp.: Ambulant Betreutes Wohnen Landkreis Weimarer Land: Steigerung<br />
der Betreuten um 65% von 2007 bis 2009) bei relativ gleichbleibenden vollstationären<br />
Hilfen zu verzeichnen.<br />
Die stärkere Tendenz zur ambulanten Versorgungist gegeben.<br />
1.3.2.5.3 Sozialrechtliche Ansprüche neben SGB XII<br />
Für den Einzelfall werden weitere sozialrechtliche Ansprüche neben dem des SGB<br />
XII geltend gemacht. Das Angebot von Soziotherapie wird in beiden Regionen nicht<br />
vorgehalten. Das Angebot von häuslicher psychiatrischer Pflege besteht nur in der<br />
Stadt Weimar. Die Verordnung von Ergotherapie auf Grundlage des SGB Vwird<br />
durchgeführt. In der Kombination mit Eingliederungshilfe besteht die Möglichkeit,<br />
bzw. wird innerhalb der Leistungen der Eingliederungshilfe durch entsprechendes<br />
Fachpersonal vorgehalten.<br />
Pflegestützpunkt seitens eines Leistungserbringers, Kooperation über den Einzelfall.<br />
1.3.2.6 Zusammenfassende Bewertung <strong>zum</strong> Stand der Verbundentwicklung<br />
Der GPV wurde u.a. als ein Ergebnis des Modellprojektes am 09.12.2009 gegründet.<br />
Die Gründungsveranstaltung fand im Rathaus Weimar unter Anwesenheit der<br />
Psychiatriereferentin des Landes <strong>Thüringen</strong>, Frau E.-M. Weppler-Rommelfanger
sowie des Oberbürgermeisters der Stadt Weimar sowie des Beigeordneten des<br />
Kreises Weimarer Land statt.<br />
Der GPV hat zur Erfüllung seiner Aufgaben die Trägerversammlung, die Steuerungsgruppemit<br />
temporären Arbeitsgruppen und die Hilfeplankonferenz.<br />
Aufgabe der Steuerungsgruppe ist es, die Verbesserung der Versorgung der Betroffenen<br />
und die optimale Steuerung der Ressourcen zu initiieren. Angehörigen- und<br />
Betroffenen-Vertreter sind nach Möglichkeit einzubeziehen.<br />
In der Steuerungsgruppe, unter Geschäftsführung der Stadt und des Landkreises<br />
als Sozialhilfeträger, sind Träger und Anbieter von Versorgungsleistungen mit jeweils<br />
einem Sitz und einer Stimme sowie als beratende Mitglieder die Agentur für<br />
Arbeit, die Krankenkassen und der Rentenversicherungsträger vertreten.<br />
Die Steuerungsgruppe übernimmt die aktive Steuerung der Entwicklung des Verbundes,<br />
insbesondere durch:<br />
• Definition von Zielen und Festlegung von Prioritäten<br />
• Sicherstellung geeigneter Rahmenbedingungen<br />
• Erarbeitung von Handlungsfeldern zur Ableitung von Maßnahmen oder <strong>Projekt</strong>en<br />
• Entgegennahme von Ergebnissen und Berichten aus den Arbeitsgruppen<br />
• Vor- und Nachbereitung der Inhalte der Sitzungen der Trägerversammlung<br />
(Tagesordnung,Berichte, Vorlagen, Ergebnissicherung)<br />
• Gegenseitige Information über bestehende Leistungsangebote der Mitglieder,<br />
insbesondere zu Änderungen des Leistungsangebots.<br />
• Entgegennahme und Weiterbehandlung der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen<br />
Die Steuerungsgruppe hat sich im Januar 2010 gebildet und mit dem Zusammentragen<br />
der diesjährigen Arbeitsschwerpunkte die Arbeit aufgenommen. Eine umfassende<br />
Einschätzung <strong>zum</strong> Stand der Verbundentwicklung kann <strong>zum</strong> jetzigen<br />
Zeitpunkt noch nicht formuliert werden.<br />
1.3.3 Zusammenfassende Betrachtung des <strong>Projekt</strong>verlaufs: Akzeptanz,<br />
spezifische Problemfelder etc.<br />
Akzeptanz bei allen Beteiligten als beratende Instanz für die eigene qualitative Arbeit<br />
mit den Klienten ist zunehmend, hat jedoch in hohem Maß der Information,<br />
der allgemeinen Aufklärungsarbeit, der Erfahrungen des Einzelnen im Umgang mit<br />
der HPK sowie dem Verständnis für personenzentriertes arbeiten benötigt.<br />
Problemfelder: Psychiatriekoordinator als organisatorische Instanz, Teilnahme aller<br />
Rehabilitationsträger mit übergreifenderHilfeplanung.<br />
1.4 Perspektiven<br />
Generell:<br />
bedarfsorientierte Gestaltung der Angebote in der Region (Anregung zu <strong>Projekt</strong>en,<br />
neuen Konzepten, etc.)<br />
Einzelfallbezogen:<br />
verbesserte Abstimmung inder Hilfeplanung und –umsetzung zwischen den bereits<br />
beteiligten Instanzen und Einrichtungen mit einer koordinierenden Bezugsperson<br />
(Kompetenz und Verantwortung dieser Funktion)
5 A usbli usblick ck /Empf /Empfehl ehlun ung en<br />
Folgende Kernziele der <strong>Projekt</strong>vereinbarungen, die in allen <strong>Projekt</strong>regionen erreicht<br />
wurden, haben sich bewährt und sollten in inden den <strong>Projekt</strong>regionen<br />
fort fortgefüh geführ t und in<br />
weite weiter en Regionen in Th Thürin üringen gen übe über nommen werden:<br />
a) die Einführung einer einrichtungsübergreifenden Hilfeplanung mit<br />
und nachIBRP<br />
b) die Bildung von Hilfeplankonferenzen, in denen sämtliche Hilfebedarfe<br />
zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft von seelisch behinderten<br />
Menschen der Region abgestimmt werden,<br />
c) die routinemäßige Benennung einer koordinierenden Bezugsperson<br />
für jeden Hilfeempfänger<br />
d) die Überwachung der Erfüllung regionalerPflichtversorgung<br />
e) die Flexibilisierung der Hilfeleistungen<br />
f) Bildung von Gemeindepsychiatrischen Verbünden<br />
Zu a)<br />
Das Verfahren der personenzentrierten Hilfeplanung sollte in <strong>Thüringen</strong> flächendeckend<br />
vereinbart werden. Auch über die <strong>Projekt</strong>regionen hinaus findet der IBRP<br />
(Integrierter Behandlungs- und Rehabilitationsplan) als Instrument der personenzentrierten<br />
Hilfeplanung Anwendung. Auch der teilweise eingesetzte IHP (Individueller<br />
Hilfepan) dient als Instrument personenzentrierter Hilfeplanung.<br />
In Regionen, die an keinem Implementationsprojekt teilgenommen haben, sollte –<br />
sofern nochnicht geschehen –als erster Schritt zur Bildung personenzentrierter<br />
Strukturen eine einheitliche personenzentrierten Hilfeplanung eingeführt werden.<br />
Perspektivisch sollte zur qualitativen individuellenHilfeplanung auch die individuelle<br />
Bedarfsklärung quantitativer Hilfebedarfe treten. Dies ist konsequent bishernur<br />
bei ambulanter Eingliederungshilfe realisiert. Die Hilfeplanung für Hilfen inTagesstätten,<br />
in Werkstätten für Menschen mit Behinderung und in Wohnheimenerfolgt<br />
weitgehend maßnahmebezogen.<br />
Zu b)<br />
Die Hilfeplankonferenzen sind als Organisationsformen kooperativer Entscheidungsfindung<br />
und verlässlicher Bedarfsklärung optimal. Sie setzen jedoch ein abgestimmtes<br />
Hilfeplanverfahrenvoraus.<br />
Hilfeplankonferenzen sollte grundsätzlich Leistungsbereichs-übergreifend arbeiten,<br />
das heißt für psychisch kranke Menschen alle Hilfen zur Teilhabe behandeln (Eingliederungshilfe,<br />
Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben, medizinische Rehabilitation)<br />
sowie alle sonstigen Hilfen für psychisch kranke Menschen mit (fraglichem) Bedarf<br />
an Hilfe zur Teilhabe, also z.B. auch Selbst- und Familienselbsthilfe, Nachbarschaftshilfe,<br />
Bürgerhilfe sowie professionelle Hilfen neben der Hilfe zur Teilhabe,<br />
z.B. psychiatrische Behandlung (fachärztlich durch niedergelassene Psychiater oder<br />
fachärztlich geleitet multiprofessionell durch psychiatrisch-psychotherapeutische<br />
Fachkliniken oder Abteilungen, aber auch Krankenpflege, Soziotherapie, Ergotherapie,<br />
Physiotherapie usw.), Pflege nach SGB XIund Leistungen zu Arbeit und Beschäftigung<br />
nach SGB II und III.
Zu c)<br />
Damit alle psychisch kranken Menschen, aber auch ihre wesentlichen Bezugspersonen<br />
über die verschiedenen Phasen eines Hilfeprogramms hinweg einen verlässlichen<br />
und kontinuierlichen Ansprechpartner haben, sollte im Rahmen jeder Hilfeplanung<br />
in<strong>Thüringen</strong> eine koordinierende Bezugsperson benannt werden. Deren<br />
Aufgabe besteht in der Koordination der Leistungen, im Bedarfsfall in der Anpassung<br />
der Hilfen an den aktuellen Bedarf und in der Unterstützung und Förderung<br />
von Selbsthilfe und Nachbarschaftshilfe.<br />
Zu d)<br />
Das Prinzip, dass jeder psychisch kranke Mensch Anspruch auf zeitnahe bedarfsgerechte<br />
Hilfe in seiner Heimatregion hat, lässt sich nur dann realisieren, wenn das<br />
regionale Hilfesystem ausreichend entwickelt und so flexibel ist, dass es individuell<br />
unterschiedliche Bedarfe bedienen kann. Die Anzahl der Menschen, die um bedarfsgerechte<br />
Hilfe zu erhalten, in eine andere Wohnregion wechseln mussten,<br />
konnte in den <strong>Projekt</strong>regionen erheblich reduziert werden. Alle Versorgungsregionen<br />
sollten es sich <strong>zum</strong> Ziel setzen, die Anzahl der auswärtigen Hilfeleistungen<br />
weiter zu reduzieren. Die Zielerreichung sollte jährlich überprüft werden.<br />
Zu e)<br />
Eine weitere Flexibilisierung der Hilfeleistungen im Bereich der Eingliederungshilfe<br />
lässt sich nur durch konsequente Abkehr von Einrichtungs-bezogener Finanzierung<br />
erreichen. Esist eine Umstellung auf eine zeitbezogene Festlegung des Hilfebedarfs<br />
unabhängig vom Ort der Erbringung und unabhängig vom Leistungserbringer<br />
sinnvoll. Ein solches System sollte zunächst punktuell durch Vereinbarung mit einzelnen<br />
Einrichtungsträgern und schließlich flächendeckend eingeführtwerden.<br />
Eine weitere Flexibilisierung sonstiger Hilfen lässt sich durch Leistungsfinanzierung<br />
über ‚persönliche Budgets’ fördern. Dabei sollten insbesondere trägerübergreifende<br />
Hilfeprogrammen geschaffen werden.<br />
Zu f)<br />
In jeder Thüringer Versorgungsregion sollte ein Gemeindepsychiatrischer Verbund<br />
auf Grundlage der Qualitätsstandards der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer<br />
Verbünde (BAG GPV) gebildet werden.<br />
Die Gemeindepsychiatrischen Verbünde dienen der Sicherstellung eines individuell<br />
bedarfsgerechten Angebots auf einem definierten qualitativen Niveau. Bei Realisierung<br />
der oben genannten <strong>Projekt</strong>ziele a) bis f) sind die wesentlichen Voraussetzungen<br />
für die Aufnahme in die (BAG GPV) gegeben. Als Beleg personenzentrierter<br />
Qualität und <strong>zum</strong> überregionalen Austausch sollten die regionalen GPV daher der<br />
BAG-GPV beitreten.
6 Anhang<br />
Regionale <strong>Projekt</strong>vereinbarungen
Vereinbarung<br />
zur<br />
Umsetzung des <strong>Projekt</strong>es<br />
"Implementation der<br />
Personenbezogenen Hilfen"
Vereinbarung zur Umsetz Umsetzung ung de dessProjek Proje tes „Im „Imp l e mentation der Per Pers one<br />
nenbez nbezogene ogenen Hilfe Hilfen" n"<br />
Die unterzeichnenden Beteiligten vereinbaren eine Zusammenarbeit bei der Umsetzungdes<br />
personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung. Allgemeine<br />
konzeptionelle Leitlinie ist der personenzentrierte Ansatz im Sinne der Empfehlungen<br />
der AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V. Die Umsetzung knüpft an der aktuellenVersorgungsstruktur<br />
in LandkreisAltenburger Land an und berücksichtigt regionale<br />
Besonderheiten.<br />
1 . Ziel Zieled ede sPr sProj ojekt ekte s<br />
Das <strong>Projekt</strong> zielt darauf ab, Hilfeleistungen für psychisch kranke Menschen zu<br />
verbessern.<br />
Dies soll durch Umgestaltungen der Versorgunginein integriertes personenzentriertes<br />
regionalesHilfesystem (IPRH) auf<br />
- der Arbeitsebene<br />
- der Ebene der Organisation von Maßnahmen und<br />
- der Ebene der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen<br />
- der Ebene der Steuerung der Leistungs- und Ressourcenentwicklung<br />
erreicht werden.<br />
Die ausgewählten <strong>Projekt</strong>e streben dabei an, auf allen Ebenen Fortschritte zu erzielen,<br />
diesich inder Struktur-, Prozess- undErgebnisqualität (einschließlich Wirtschaftlichkeit)<br />
auf der Arbeitsebene darstellenlassen.<br />
Als Ergebnis sollten Lösungen für Fragen<br />
- der personenzentriertenHilfeplanung,<br />
- der Verbundentwicklungund -gestaltung,<br />
- der Qualitätssicherung,<br />
- der optimierten Nutzung vorhandener Ressourcen und<br />
- der Steuerung<br />
gefunden werden, die auch für künftige Prozesse in anderen Bereichen genutzt werden<br />
könnten.
2. Arbeitsschwerpunkte<br />
Als Schwerpunkte im Landkreis Altenburger Land gelten:<br />
- Qualitätsmanagement<br />
- Budgetermittlung<br />
- Organisation des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV)<br />
2.1. Qualitätsmanagement<br />
Folgende Bereiche werden im <strong>Projekt</strong> besonders beachtet, beobachtet und optimiert:<br />
2.1.1. Hilfeplanung<br />
Bei der Hilfeplanung handelt es sich um einen Prozess, in dem es um die Zusammenfassung<br />
der unterschiedlichen, unter Umständen parallel erforderlichen Hilfen<br />
geht. Daraus ergibt sich,dass die integrierte Hilfeplanung auch in eine integrierte<br />
Leistungserbringung münden soll.<br />
Es wirdeineeinheitliche Hilfeplanung mit dem „Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan"<br />
(IBRP) praktiziert. Die Erfahrungen werden kontinuierlich ausgetauscht.<br />
Die Einbeziehung der Klienten im Hilfeplanverfahren und bei der Auswertung der<br />
Zusammenarbeit nach Abschluss der Planungsphase muss sichergestellt werden.<br />
Die Hilfeplanung ist Bestandteil der Rehabilitation bzw. Behandlung und wird integriert<br />
im Sinne eines Gesamtplanes vorgenommen. Dabei werden alle psychiatrischen<br />
und nichtpsychiatrischen Hilfen einschließlich der Hilfen von Angehörigen und sonstigen<br />
Personen des sozialen Umfeldes berücksichtigt.<br />
Die Hilfeplanung ist an konkreten Zielen orientiert. Diese werden aus der individuell<br />
angestrebten Lebensform des Betroffenen abgeleitet und lebensweltbezogen beschrieben.<br />
Hilfeplanung und Hilfeerbringungsollen unabhängigvon der aktuellen oderangestrebten<br />
Wohnform vorgenommen werden.<br />
Der individuelle Hilfebedarf wird einrichtungs- und berufsgruppenübergreifend ermittelt.<br />
Art und Umfang des diesbezüglich erforderlichen Austausches hat den fachlichen<br />
Anforderungen, ökonomischen Aspekten und den Wünschen des Klienten Rechnung<br />
zu tragen. Der auf diese Weise gemäß IBRP ermittelte<br />
Hilfebedarf wird in der Hilfeplankonferenz erörtert. Ziel ist die einvernehmliche Absprache<br />
über Ziele und Vorgehensweise.<br />
Die Auswertungmit demKlienten und der einrichtungs- und trägerübergreifende<br />
Austausch in der Fallkonferenz sind zentrale Elemente der Qualitätssicherung.<br />
Der IBRP, der unter diesen Vorgaben erstellt wurde, bildet die Grundlage der Beratung<br />
in den Hilfeplankonferenzen.
2.1.2. Hilfeplankonferenz<br />
Der auf diese Weise ermittelte Hilfebedarf wird in der Hilfeplanungskonferenz erörtert.<br />
Die Teilnehmer nehmenkonstruktiv-kritisch Stellung und erfragen ggf. zusätzliche<br />
Informationen. Sie legen fest, wer die Leistungen inwelchem Umfang erbringt. Ziel<br />
sind einvernehmliche Beschlüsse über Ziele und Vorgehensweise.<br />
Der einvernehmliche Beschluss der Hilfeplankonferenz ist in der Regel die wesentliche<br />
Grundlage für die Entscheidung der Leistungsträger über den Hilfebedarf. Bei<br />
Änderungen ist die Hilfeplanungskonferenz entsprechend zu informieren.<br />
Die Hilfeplanungskonferenz überprüft die Umsetzung ihrer Beschlüsse innerhalb<br />
eines festgelegten Zeitraums.<br />
2.1.3. Teilnehmerder Hilfeplanungskonferenz(HPK)<br />
An den HPK nehmen als ständige Mitglieder teil: jeweils ein/e autorisierte/r Vertreter/in<br />
mit Mandat<br />
- der in derRegiontätigen Leistungserbringer im Bereich der Hilfe zur Teilhabe,<br />
• Stadtverwaltung Altenburg<br />
• Lebenshilfe für geistig Behinderte Altenburg e.V.<br />
• Horizonte- Psychosoziales Diakoniezentrum AltenburgerLand e.V.<br />
• SchmöllnerHeimbetriebsgesellschaft mbH<br />
- der zuständigen Klinik mit Pflichtversorgungsauftrag,<br />
- des LandratsamtesAltenburger Land, Fachbereich Soziales und Jugend<br />
- des SozialpsychiatrischenDienstes<br />
Darüberhinaus nehmenggf. einzelfallbezogen teil:<br />
- auf eigenen Wunsch der Hilfesuchende und/oder einevon ihm benannte Vertrauensperson,<br />
Angehörige, Partner<br />
- die koordinierende Bezugsperson<br />
- Leistungserbringer der Soziotherapie<br />
- zuständige Krankenkasse<br />
- zuständiger Rentenversicherungsträger<br />
DieFederführung der Hilfeplanungskonferenzen obliegtdem LandratsamtAltenburger<br />
Land.<br />
2.1.4. Qualitätssicherungdurch Hilfeplanung<br />
NachAblauf des Planungszeitraums wird die Angemessenheit (Art und Umfang) der<br />
Leistungen mit dem Klienten bilanziert. Diese Auswertung und der einrichtungs- und<br />
trägerübergreifendeAustausch in der Hilfeplankonferenz sind zentrale Elemente der<br />
Qualitätssicherung.<br />
Der Hilfeplan wird nach einem festgelegten Zeitraum in der Hilfeplankonferenz<br />
überprüft, der nicht größer als 12 Monate sein soll.
2.1.5. Kooperation und Koordination<br />
DieBeteiligten stimmen die Leistungserbringungmiteinander ab und informieren<br />
sichimInteresse des Klienten. Bei der Abstimmung sind die Klienten einzubeziehen.<br />
Der Hilfeplan wird spätestens nach der Befristung entsprechend der Hilfeplankonferenz<br />
überprüft; imBedarfsfall häufiger.<br />
Im Rahmen der Hilfeplanung soll eine koordinierende Bezugsperson mit ihren Aufgaben<br />
benannt. Diese Person ist fürdie trägerübergreifendeAbstimmung im Verlauf<br />
und imBedarfsfall für die erneute Hilfeplanungund Wiedereinbringung in die Hilfeplankonferenzzuständig.<br />
Die Unterzeichnendenerklären die Bereitschaft, die koordinierende Bezugsperson in<br />
ihrer Funktion zu unterstützen:<br />
Datenschutz und Schweigepflicht sindjederzeit zu beachten. Art und Umfang des<br />
vorgesehenenund vorgenommenen Austausches sind für den Klienten offen zu legen.<br />
2.1.6.Versorgungsauftrag<br />
Die Beteiligten haben die Pflichtversorgung für schwer psychisch kranke Burger mit<br />
komplexen Hilfebedarf sicher zu stellen. Dies beinhaltet die Bereitschaft, Menschen<br />
mit akutem komplexen Behandlungs- bzw. Rehabilitierungsbedarf kurzfristig Leistungen<br />
anzubieten und keinen psychisch kranken Menschen wegen Art und Schwere<br />
der Störung abzuweisen. Entlassungen bei fortbestehendem Hilfebedarf insbesondere<br />
gegen den Willender Betroffenenmüssen mit allen Beteiligten abgestimmt werden.<br />
Im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers der Sozialhilfe sind die vorhandenen<br />
Kapazitäten zu nutzen.<br />
Der Versorgungsauftrag soll formell durch Leistungsvertrage geregelt werden.Dies<br />
wird imRahmen des <strong>Projekt</strong>es vorbereitet.<br />
2.1.7.Qualitätssicherung<br />
Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es gilt es<br />
- Qualitätskriterien zu formulieren<br />
- Transparenzzur Qualitätskontrolle herzustellen<br />
- Einsatz, Führung (Schulung) und Auswertung des IBRP inhaltlich zu verbessern<br />
undggf. aufgabenspezifisch anzupassen.<br />
Sitzungsfrequenzund die Zusammensetzung der einzelnen GremiensolltenimVerlauf<br />
des <strong>Projekt</strong>es kritisch überprüft werden.
2.2. Budgetierung und Ressourcensteuerung<br />
Kostenströme lassen sichnur bedingtverfolgen im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es sollen die<br />
Aufwendungen für Rehabilitation undBehandlung psychisch kranker Menschen des<br />
Landkreises ermittelt und offengelegt werden. Dabei wirken die von den Unterzeichnenden<br />
vertretenen Institutionen mit.<br />
Das persönlicheBudgetals neue Finanzierungsform im SGB IXist sinnvoll umzusetzen.<br />
Ziel ist ein Steuerungsverfahren, dass flexible Leistungserbringung ermöglicht.<br />
Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es soll konstruktivnach geeigneten Lösungen gesucht werden.<br />
Dabei sind ggf. bestehende Finanzierungsformen zur Disposition zu stellen.<br />
Ein flexibler Einsatz der Ressourcen gemäß individuellem Bedarf bei gleichzeitiger<br />
Steuerung des Gesamtbudgets auf Kreis- und Trägerebene zieht<br />
die Notwendigkeit eines Rückmeldesystems nach sich, dass die jeweilige Ausschöpfung<br />
des Jahresbudgets transparent macht.<br />
Die bisherigen Schritte beim Aufbau eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes werden<br />
aufgegriffen und weiterentwickelt.<br />
3 . Vernet Vernetzun zung de derLe rLeistu istungsbe ngsbere reiche iche<br />
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen mit Rehabilitations-und Behandlungsleistungen-<br />
ambulante Behandlung, ambulante psychiatrische Pflege, medizinische<br />
und berufliche Rehabilitation- verzahntwerden.<br />
4. Zielgruppe<br />
Einbezogen sind psychisch kranke Menschen mit komplexem Hilfebedarf.<br />
Darunter fallen alle Leistungsberechtigte, die Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe<br />
entsprechend §4Sozialgesetzbuch IXhaben, einschließlich Suchtkranke.<br />
Inwieweit Kinder und Jugendliche einbezogen werden, wird im Verlauf des <strong>Projekt</strong>es<br />
entschieden<br />
.<br />
Beteiligt sinddie Leistungsbereiche Selbstversorgung/Wohnen,<br />
Arbeit/Ausbildung, Tagesgestaltung/Kontakte, sozialpsychiatrische Grundversorgung<br />
und spezielle Therapieverfahren, soweit sie Bestandteil von Komplexleistungen sind.<br />
Ausdrücklich eingeschlossen sind Leistungenfür psychisch krankeErwachsene aus<br />
dem Landkreis,die außerhalb des Landkreises versorgt werden. Die Leistungsträger<br />
stellen sicher, dass auch die Hilfen für diese Personen vor Bewilligung einer Maßnahme<br />
in derHilfeplankonferenz besprochen werden.<br />
5. <strong>Projekt</strong>gruppe<br />
Die unterzeichnenden Einrichtungen und Dienste benennen autorisierte Personen,<br />
die regelmäßig an der projektbegleitenden Gruppe teilnehmen.
6. <strong>Projekt</strong>beirat<br />
Den <strong>Projekt</strong>beirat bilden die Vertreter der Leitungsebenen der am <strong>Projekt</strong> beteiligten<br />
Einrichtungenund Dienste. Der Beirat tritt 2-3 mal jährlich zusammen,umüberden<br />
Verlaufdes <strong>Projekt</strong>es zu beraten.<br />
7. Verantwortlichkeiten<br />
Die Unterzeichnenden erklären ihre Bereitschaft,imSinne dervorgenannten Prinzipien<br />
undZiele im.<strong>Projekt</strong> konstruktivbei derEntwicklung des regionalen psychiatrischenVersorgungsangebotes<br />
mitzuwirken.<br />
Altenburg, 16.06.2005<br />
Landrat Thüringer Ministerium für<br />
Soziales, Familieund<br />
Gesundheit<br />
Oberbürgermeister Aktion Psychisch Kranke e.V.<br />
Evang. Lukas-Stiftung Altenburg Horizonte Verein e.V.<br />
Klinik fürPsychiatrie Psychosoziales Diakoniezentrum<br />
Altenburger Land<br />
Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Lebenshilfe für geistig Behinder-<br />
Altenburger Land teAltenburg e.V.<br />
Schmöllner Heimbetriebs- Psychiatriebeirat des<br />
Gesellschaft mbH Landkreises Altenburger Land<br />
Vertreterder niedergelassenen<br />
Psychiater undNervenärzte im<br />
Landkreis Altenburger Land
Landeshauptstadt Erfurt<br />
Stadtverwaltung<br />
Vereinbarung<br />
zur Umsetzung des <strong>Projekt</strong>es<br />
"Implementation personenzentrierter Hilfen<br />
für psychisch kranke Menschen"<br />
Oktober 2005
Pr Präamb äambel el<br />
Die unterzeichnenden Beteiligten vereinbaren eine Zusammenarbeit bei der Umsetzungdes<br />
personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung im Rahmen<br />
des vom ThüringerMinisteriumfür Soziales, Familie und Gesundheit geförderten<br />
<strong>Projekt</strong>es "Implementation personenzentrierter Hilfen für psychisch kranke Menschen"<br />
mit Laufzeit voraussichtlich bis <strong>zum</strong>31.12.2006.<br />
Die <strong>Projekt</strong>förderungbezieht sich ausschließlich auf die wissenschaftliche Begleitung<br />
des<strong>Projekt</strong>es.<br />
Allgemeine konzeptionelle Leitlinie ist der personenzentrierte AnsatzimSinne der<br />
Empfehlung der AKTION PSYCHISCH KRANKER e.V. Die Umsetzung knüpft an der<br />
aktuellen Versorgungsstrukturinder LandeshauptstadtErfurt an und berücksichtigt<br />
regionale Besonderheiten.<br />
1. Ziel des Pro <strong>Projekt</strong>es ektes /Zielgruppe<br />
Das <strong>Projekt</strong> zielt darauf ab, Hilfeleistungen für psychisch kranke Menschen mit komplexem<br />
Hilfebedarf aus Erfurt (gewöhnlicher Aufenthalt) zu verbessern. Darunter<br />
fallen alle Leistungsberechtigte,die Anspruch auf Hilfen für Leistungen zur Teilhabe<br />
entsprechend §4Sozialgesetzbuch IX haben.<br />
Beteiligt sinddie Leistungsbereiche Selbstversorgung/Wohnen, Arbeit/Ausbildung,<br />
Tagesgestaltung/Kontakte, sozialpsychiatrische Grundversorgung und spezielle Therapieverfahren,<br />
soweit sie Bestandteilvon Komplexleistungen sind.<br />
Ausdrücklich eingeschlossen sind Leistungenfür psychisch kranke Erwachseneaus<br />
Erfurt, dieaußerhalb derLandeshauptstadt versorgt werden. Die Leistungsträger stellen<br />
sicher, dass auch die Hilfen für diese Personen vor Bewilligung einer Maßnahme<br />
in der Hilfeplankonferenz besprochen werden.<br />
Dies soll durch Umgestaltungen der Versorgung in ein Integriertes Personenzentriertes<br />
RegionalesHilfesystem (IPRH) auf<br />
-der Arbeitsebene,<br />
-der Ebene der Organisation von Maßnahmen,<br />
-der Ebene der sozialrechtlichenRahmenbedingungen und<br />
-der Ebene der Steuerung der Leistungs- und Ressourcenentwicklung<br />
erreicht werden.<br />
Die ausgewählten beteiligten Einrichtungen streben dabei an, auf allen Ebenen Fortschritte<br />
zu erzielen, die sich in der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität (einschließlich<br />
Wirtschaftlichkeit) auf der Arbeitsebene darstellenlassen.<br />
Als Ergebnis sollten Lösungen für Fragen<br />
-der personenzentrierten Hilfeplanung,<br />
-der Weiterentwicklung und -gestaltung des Verbundes,<br />
-der Qualitätssicherung,<br />
-der optimiertenNutzung vorhandener Ressourcen sowie<br />
-der Steuerung<br />
gefunden werden, die auch für künftige Prozesse in anderen Bereichen genutzt werden<br />
können.
2. Arbeitsschwerpunkte<br />
Als Schwerpunkte gelten:<br />
-Qualitätsmanagement,<br />
-Budgetermittlungund Budgetsteuerung,<br />
-Weiterausbau des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV),<br />
-Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturenunter Berücksichtigung von<br />
Arbeitsmöglichkeiten auf dem ersten bzw. zweiten Arbeitsmarkt<br />
-Umsetzungdes Grundsatzes „ambulant vor stationär“ sowie<br />
-Versorgungsverpflichtung für alle Einrichtungen des GPV.<br />
2.1 Qual Qualitätsmanagement<br />
itätsmanagement<br />
Folgende Bereiche werden im <strong>Projekt</strong>beachtet, beobachtet und optimiert:<br />
2.1.1 Hilfeplanung<br />
Bei der Hilfeplanung handelt es sich um einen Prozess, in dem es um die Zusammenfassung<br />
der unterschiedlichen, unter Umständen parallel erforderlichen Hilfen<br />
geht. Daraus ergibt sich,dass die integrierte Hilfeplanung auch in eine integrierte<br />
Leistungserbringung münden soll.<br />
Es wirdeineeinheitliche Hilfeplanung nach dem Verfahren des „Integrierten Behandlungs-<br />
und Rehabilitationsplanes“ (IBRP)praktiziert. Die Erfahrungen werden bei<br />
vorher vereinbarten dicht gestaffelten Meetings (Fallbesprechungen) ausgetauscht.<br />
Bei der Hilfeplanung wird auch der Hilfebedarf im Bereich Arbeit, Ausbildung und<br />
Beschäftigung ermittelt nach dem die Prüfung von Maßnahmen <strong>zum</strong> Erhalt oder der<br />
Erlangung bzw. Wiedererlangung von Erwerbsfähigkeit abgeschlossen sind. Dabei<br />
geht es auch umpassgenaue Arbeit und Beschäftigungfür psychisch kranke Menschen<br />
mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit. Im Bedarfsfall wird eine Einschätzung<br />
zur aktuellen Erwerbsfähigkeitabgestimmt.<br />
Die Einbeziehung der Klienten im Hilfeplanverfahren und bei der Auswertung der<br />
Zusammenarbeit nach Abschluss der Planungsphase steht bestimmendimVordergrund.<br />
Die Hilfeplanung bildet das Fundament der Rehabilitation bzw. Behandlung und wird<br />
integriert im Sinne eines Gesamtplanes vorgenommen. Dabei werden alle psychiatrischen<br />
und nichtpsychiatrischen Hilfen einschließlich der Hilfen von Angehörigen und<br />
sonstigen Personen des sozialen Umfeldes berücksichtigt.<br />
Die Hilfeplanung ist an konkreten Zielen (lang- und kurzfristig) orientiert. Diese werden<br />
aus der individuell angestrebten Lebensformen des Betroffenen abgeleitet und<br />
lebensweltbezogen beschrieben.<br />
Hilfeplanung und Hilfeerbringungsollen unabhängigvon der aktuellen oderangestrebten<br />
Wohnform vorgenommen werden. Die Hilfeplanung bezieht Hilfen zur Teilhabe<br />
am gesellschaftlichen Leben sowie an Arbeit und Beschäftigung ein.<br />
Der individuell ermittelte Hilfebedarf wirdeinrichtungs- undberufsgruppenübergreifend<br />
unabhängig von Trägerinteressen ermittelt.
Art und Umfang des diesbezüglich erforderlichen Austausches hat den fachlichen<br />
Anforderungen,ökonomischen Aspekten, den Fähigkeiten und dabei soweit wie möglich<br />
den Wünschen des Klienten Rechnung zu tragen.<br />
Der Hilfeplan, der unter diesen Vorgaben erstellt wurde, bildet die Grundlage der<br />
Beratung in der HPK und entspricht den Anforderungen des §58SGB XII nach einem<br />
Gesamtplan.<br />
2.1.2 Hilfeplankonferenz /Teilnehmer<br />
Der auf diese Weise ermittelte Hilfebedarf wird in derHPK erörtert.Die Teilnehmer<br />
nehmen konstruktiv-kritisch Stellung <strong>zum</strong> ermittelten Hilfebedarf und erfragen zusätzliche<br />
Informationen. Vorbehaltlich der notwendigensozialrechtlichen Prüfung<br />
legen sie fest, wer die Leistungenerbringen soll. Ziel ist die einvernehmliche Absprache<br />
über Ziele und Vorgehensweise, in welchen der Bedarf des Klienten im Vordergrund<br />
steht.<br />
Der einvernehmliche Beschluss der Hilfeplankonferenz ist als fachliche Stellungnahme<br />
zu verstehen, die in der Regel die wesentliche Grundlage für die Entscheidung der<br />
Leistungsträger über den Hilfebedarf bildet. Bei Änderungen sind alle ander Hilfeplanung<br />
Beteiligte entsprechend zu informieren.<br />
Die Hilfeplankonferenz überprüft die Umsetzung ihrerBeschlüsse innerhalb eines<br />
festgelegten Zeitraumes.<br />
Als ständige Mitglieder nehmen an derHPK jeweilsein/e autorisierte/r Vertreter/-in<br />
mitMandat teil:<br />
- der in der Regiontätigen Leistungserbringer im Bereich der Hilfe zur Teilhabe<br />
•Trägerwerk Soziale Dienste in<strong>Thüringen</strong> e.V. (TWSD),<br />
•Christophoruswerk Erfurt gGmbH (CWE),<br />
- des örtlichen Träger der Sozialhilfe Stadt Erfurt<br />
•Gesundheitsamt /SozialpsychiatrischerDienst,<br />
•Amt für Sozial- und Wohnungswesen /Abt. Sozialhilfe<br />
- HELIOS Klinikum Erfurt GmbH, Klinik für Psychiatrie,<br />
- Katholisches Krankenhaus „St.Johann Nepomuk“ Erfurt, Klinik für Psychiatrie,<br />
- RPK -Rehabilitation PsychischKranker Erfurt,<br />
- der Agentur für Arbeit /ARGE sowie<br />
- Koordinator/-in für Psychiatrie und Suchtkrankenhilfe.<br />
Darüberhinaus nehmenggf. einzelfallbezogen teil:<br />
- auf eigenen Wunsch der Hilfesuchende und /oder eine von ihm benannte<br />
Vertrauensperson,Angehörige, Partner, gesetzlicher Betreuer,<br />
- die koordinierende Bezugsperson,<br />
- Leistungserbringer für Soziotherapie,<br />
- zuständiger Pflegedienst,<br />
- Ergotherapeuten,<br />
- zuständige Krankenkasse,<br />
- zuständige Rentenversicherung,<br />
- Integrationsfachdienst,<br />
- Servicestellen nach SGB IX,
- Fachärzte /Hausärzte /Psychotherapeuten sowie<br />
- weitere Leistungserbringer.<br />
Die Federführung der Hilfeplankonferenzen obliegt der Stadtverwaltung derLandeshauptstadt<br />
Erfurt, Gesundheitsamt/Sozialpsychiatrischem Dienst in Person der/des<br />
Koordinatorin/ Koordinators für Psychiatrie und Suchtkrankenhilfe.<br />
2.1.3 Qualitätssicherungdurch Hilfeplanung<br />
NachAblauf des Planungszeitraums wird die Angemessenheit (Art und Umfang) der<br />
Leistungen mit dem Klienten reflektiert. Diese Reflektion und der einrichtungs- und<br />
trägerübergreifende Austausch in der Hilfeplankonferenz sind zentrale Elemente der<br />
Qualitätssicherung.Der Hilfeplan wird nach einem festgelegten Zeitraum in der Hilfeplankonferenz<br />
überprüft, der nicht größer als 12 Monate sein soll.<br />
2.1.4 Kooperation und Koordination<br />
Die Beteiligtenstimmen die Leistungserbringungmiteinander ab und informieren<br />
sich im Interessedes Klienten.Bei derAbstimmung sind die Klienten einbezogen.<br />
Der Hilfeplan wird spätestens nach der Befristung entsprechend der Hilfeplankonferenz<br />
überprüft, im Bedarfsfall häufiger.<br />
Im Rahmen der Hilfeplanung soll eine koordinierende Bezugsperson mit ihren Aufgabenbenannt<br />
werden. Diese Person ist für die trägerübergreifende Abstimmung im<br />
Verlauf und im Bedarfsfall für die erneute Hilfeplanung und Wiedereinbringung in die<br />
Hilfeplankonferenz zuständig. Die Unterzeichnenden erklären die Bereitschaft, die<br />
koordinierende Bezugsperson in ihrer Funktion zu unterstützen.<br />
Datenschutz und Schweigepflicht gegenüber nicht an der IHP Beteiligten sind jederzeitzubeachten.<br />
Art und Umfang desvorgesehenen und vorgenommenen Austausches<br />
sind für den Klienten offen zu legen.<br />
2.1.5 Versorgungsauftrag<br />
Die am <strong>Projekt</strong> beteiligten Leistungserbringer haben die Pflichtversorgung für schwer<br />
psychisch kranke Bürger mit komplexem Hilfebedarf sicher zu stellen. Dies beinhaltet<br />
die Bereitschaft, Menschen mit komplexem Behandlungs- bzw. Rehabilitierungsbedarf<br />
kurzfristig Leistungen anzubieten und keinen psychisch kranken Menschen wegen<br />
Art und Schwere der Störung abzuweisen.<br />
Entlassungen bei fortbestehendem Hilfebedarf insbesondere gegen den Willen der<br />
Betroffenen müssen mit allen Beteiligten abgestimmt werden. Unberührt davon<br />
bleibt der Grundsatz,dass die Aufnahme, Behandlungund Entlassungineiner psychiatrischen<br />
Klinik nur unter medizinischen Gesichtspunkten erfolgt.<br />
Im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers der Sozialhilfe sind die vorhandenen<br />
Kapazitäten zu nutzen.<br />
Der Versorgungsauftrag soll verbindlich durchLeistungsverträge geregelt werden.<br />
DieswirdimRahmen des <strong>Projekt</strong>es vorbereitet.
2.1.6 Qualitätssicherung<br />
Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es gilt es:<br />
-Qualitätskriterien zu formulieren,<br />
-Transparenzzur Qualitätskontrolle herzustellen,<br />
-Einsatz, Führung (Schulung) und Auswertung des IBRP inhaltlich zu<br />
verbessern und ggf. aufgabenspezifisch anzupassen.<br />
Sitzungsfrequenzen und die Zusammensetzung der einzelnen Gremien sollen im<br />
Verlauf des <strong>Projekt</strong>es kritisch überprüft werden.<br />
2. 2.22Bu B d g e ti tier eru n g un und Ressourcensteuerung<br />
Kostenströme lassen sich nur bedingt verfolgen.ImRahmendes <strong>Projekt</strong>essollendie<br />
Aufwendungen für Rehabilitation und Behandlung psychisch kranker Menschen in<br />
der Landeshauptstadt ermittelt und offen gelegt werden. Dabei wirken die von den<br />
UnterzeichnendenvertretenenInstitutionen mit.<br />
Das persönlicheBudgetals neue Finanzierungsform im SGB IXist sinnvoll umzusetzen.<br />
Ziel ist ein Steuerungsverfahren, das flexible Leistungserbringung ermöglicht. Im<br />
Rahmen des <strong>Projekt</strong>es soll konstruktiv nachgeeigneten Lösungen gesucht werden.<br />
Dabei sind ggf. bestehende Finanzierungsformen zur Disposition zu stellen.<br />
Ein flexibler Einsatz der Ressourcen gemäß individuellem Hilfebedarf bei gleichzeitiger<br />
Steuerung des Gesamtbudgets auf kommunaler und Trägerebenezieht die Notwendigkeit<br />
eines Rückmeldesystems nach sich, das die jeweilige Ausschöpfung des<br />
Jahresbudgets transparent macht.<br />
Die bisherigen Schritte beim Ausbau des Gemeindepsychiatrischen Verbundes werden<br />
aufgegriffen und weiterentwickelt.<br />
3 . Vernet Vernetzun zung de derLe rLeistu istungsbe ngsbere reiche iche<br />
Die Leistungender Eingliederungshilfenach§§53, 54 SGB XII sollen mit den Leistungen<br />
nach den Gesetzbüchern SGB II, SGB III, SGB V, SGB IX, SGB XI verzahnt werden.<br />
4. <strong>Projekt</strong>gruppe<br />
Die unterzeichnenden Einrichtungen und Dienste benennen autorisierte Personen,<br />
die regelmäßig an der projektbegleitenden Gruppe teilnehmen.<br />
Die <strong>Projekt</strong>gruppe trifft sich monatlich.
5. <strong>Projekt</strong>beirat<br />
Den <strong>Projekt</strong>beirat bilden die Vertreter der Leitungsebeneder am <strong>Projekt</strong> beteiligten<br />
Einrichtungen und Dienste. Der Beirat trifft sich 2-3 mal jährlich, um über den Verlauf<br />
des <strong>Projekt</strong>es zu beraten.<br />
6. Verantwortlichkeiten<br />
Die Unterzeichnenden erklären ihre Bereitschaft,imSinne dervorgenannten Prinzipien<br />
undZiele im <strong>Projekt</strong>konstruktiv beider Weiterentwicklung des regionalen psychiatrischen<br />
Versorgungsangebotes mitzuwirken.<br />
Erfurt,<br />
September 2005
Die Vereinbarung zur Umsetzung des <strong>Projekt</strong>es "Implementation personenzentrierter<br />
Hilfen für psychisch kranke Menschen" unterzeichnen:<br />
<strong>Projekt</strong>partner Ort, Datum Unterschrift<br />
Landeshauptstadt Erfurt<br />
Oberbürgermeister<br />
Aktion psychisch Kranke e.V.<br />
Geschäftsführer<br />
.......................................... ........................................<br />
.......................................... ..........................................<br />
Thüringer Ministerium für Soziales,<br />
Familie und Gesundheit<br />
Ref.47Psychiatrische Versorgung<br />
.......................................... .......................................<br />
Trägerwerk Soziale Dienste<br />
in <strong>Thüringen</strong>e.V.(TWSD)<br />
Geschäftsführer .......................................... .......................................<br />
ChristophoruswerkgGmbH<br />
Geschäftsführer .......................................... .......................................<br />
Helios Klinikum Erfurt GmbH<br />
Geschäftsführer .......................................... .......................................<br />
Katholisches Krankenhaus<br />
"St. Johann Nepomuk" Erfurt<br />
Geschäftsführer .......................................... ......................................<br />
SiT –Suchthilfe in<strong>Thüringen</strong><br />
gGmbH<br />
Geschäftsführer .......................................... .......................................<br />
Diakonie Erfurt<br />
Ev. Stadtmission und Gemeindedienst<br />
gGmbH<br />
Geschäftsführer .......................................... .......................................
<strong>Projekt</strong>partner Ort, Datum Unterschrift<br />
Caritasverband für das Bistum<br />
Erfurt<br />
Diözesandirektor<br />
Jüdische Landesgemeinde <strong>Thüringen</strong><br />
Vorsitzender<br />
Rehabilitation psychisch Kranke<br />
(RPK) gGmbH Halle<br />
NiederlassungErfurt<br />
Geschäftsführer<br />
SHG Angehörige psychisch<br />
kranke Menschen<br />
SHG Depression<br />
.......................................... ..........................................<br />
…………………………….. …………………………….<br />
......................................... ..........................................<br />
.......................................... ..........................................<br />
.......................................... ..........................................
Zustimmend zur Kenntnis genommen:<br />
Agentur für Arbeit Erfurt<br />
Vorsitzender Geschäftsführer<br />
Ort, Datum Unterschrift<br />
.......................................... ..........................................<br />
ARGE SGB II im Jobcenter Erfurt<br />
Geschäftsführer .......................................... ..........................................<br />
Landesversicherungsanstalt<br />
(LVA) <strong>Thüringen</strong><br />
Bundesversicherungsanstalt für<br />
Angestellte(BfA) Erfurt<br />
AOK –Die Gesundheitskasse in<br />
<strong>Thüringen</strong><br />
Verwaltungsberufsgenossenschaft<br />
(VBG)<br />
.......................................... ..........................................<br />
.......................................... ..........................................<br />
.......................................... ..........................................<br />
.......................................... ..........................................<br />
Landesamt für Soziales und<br />
Familie<br />
Abt. 3–Versorgung und Integrationsamt<br />
.......................................... ..........................................
Vere Verein inba barung rung zwische zwischennde derAkt<br />
rAktion on psych psychisc ischhKr Ka<br />
nke e.V. und de der<br />
psych psychiat atrische rischennVersorgungsre Versorgungsregion<br />
gion Stadt Gera z u rImple rImplem ent enta tion de derrpe personen<br />
rsonenb ezo<br />
zogenen genen Hilfen<br />
Die unterzeichnenden Beteiligten und die Arbeitsgruppe „Personenzentrierter Ansatz"der<br />
Aktion psychischKranke e.V. (APK) vereinbaren eine Zusammenarbeit<br />
(15.12.2000 bis 30.06.2003) im Rahmen des BMG-geförderten Forschungsprojektes<br />
(Implementation des personenzentriertenAnsatzes in derpsychiatrischen Versorgung).<br />
Die Zusammenarbeit wird auf folgender Grundlage vereinbart:<br />
1 . Vorbeme Vorbemerku rkungen ngen<br />
Allgemeine konzeptionelle Leitlinie ist der personenzentrierte AnsatzimSinne der<br />
Empfehlungen der KommissionPersonalbemessung der AKTION PSYCHISCH<br />
KRANKE (1992 —1998) (1). Die Umsetzung knüpft an der aktuellen Versorgungsstruktur<br />
in derStadt Gera an und berücksichtigt regionale Besonderheiten.<br />
2. Ziele des Implementierungsp<br />
Implementierungsprojektes rojektes<br />
Die Ausrichtung des <strong>Projekt</strong>s ergibt sich ausder <strong>Projekt</strong>skizze „Implementation des<br />
personenzentrierten Ansatzes". Das Implementierungsprojekt zielt darauf ab, Hilfeleistungen<br />
für psychisch kranke Menschen zu verbessern. Dies soll erreicht werden<br />
durch Umgestaltungen der Versorgunginein „integrie „integriertes<br />
rtes personenzent<br />
personenzentrie rierte rtes re regigi onalen Hilfesystem" (IPRH) auf<br />
• der Arbeitsebene,<br />
• der Ebeneder Organisation derMaßnahmen,<br />
• der Ebene der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und<br />
• der Ebene der Steuerung der Leistungs- und Ressourcenentwicklung (2).<br />
Die ausgewählten <strong>Projekt</strong>e streben dabei an, auf allen vier Ebenen Fortschritte zu<br />
erzielen, die sich inder Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität(einschl. der Wirtschaftlichkeit)<br />
auf der Arbeitsebene darstellen lassen.<br />
(1) Der <strong>Abschlussbericht</strong> der Kommission ist erschienen in: Bundesministerium für Gesundheit (Hg.):<br />
Von institutions- zu personenzentrierten Hilfen in der psychiatrischen Versorgung, Schriftreihe des<br />
BMG Band 11611; und Ambulante Komplexleistungen—Sozialrechtliche Voraussetzungen zur Realisierung<br />
personenzentrierter Hilfen in der psychiatrischen Versorgung.Schriftreihe des BMG, Sand<br />
116/11, Nomos-Verlag Baden-Baden 1999. Siehe auch' Kurzbericht <strong>Projekt</strong> Personalbemessung"<br />
(2) Erläuterungen zu den Ebenen: siehe <strong>Projekt</strong>skizze.
Im Ergebnis sollten beispielhafte Lösungen für Fragen<br />
• der personenzentriertenHilfeplanung,<br />
• der Verbundentwicklungund —gestaltung,<br />
• der Qualitätssicherung,<br />
• der optimierten Nutzung vorhandener Ressourcenund<br />
• der Steuerung<br />
gefunden werden, die auch für künftige Prozesse in anderen Regionen nützlich sind.<br />
Ein IPRH soll ein „lernendes System" werden, des mit anderen IPRHs im Sinne des<br />
,benchmarking"-Ansatzes in einen befruchtenden Austauscheintritt.<br />
3. Thematische Arbeitssch Arbeitsschwerpunkte werpunkte inde in de rStadt Gera<br />
Als thematische Schwerpunkte in der Stadt Gerawerden benannt:<br />
3.1.Qualitätsmanagement<br />
3.2. Budgetermittlung, Monitoring<br />
3.3. Organisation des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV)<br />
3.1. Q ual ualitätsmanagement<br />
itätsmanagement<br />
Hinsichtlich des Qualitätsmanagements werdenfolgende Aspekte im<strong>Projekt</strong> besonders<br />
beachtet, beobachtet und optimiert.<br />
3.1.1 Hilfeplanung<br />
3.1.1.1 E inheitlic nheitlich eHilfeplanung<br />
Es wird eine einheitliche Hilfeplanung mit dem „Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan"<br />
(IBRP) praktiziert. Die Erfahrungen werden kontinuierlich ausgetauscht.<br />
3.1.1.2 E inbeziehung nbeziehung der Klienten Kliente<br />
Die Einbeziehung der Klienten im Hilfeplanungsverfahren und bei der Auswertung<br />
der Zusammenarbeit nach Abschluss der Planungsphase muss sichergestellt werden.<br />
Die Hilfeplanung ist Bestandteil der Rehabilitation bzw. Behandlung, d.h. ebenfalls<br />
personenzentriert zu gestalten.<br />
3.1.1.3 integrierte Hilfeplanung<br />
Die Hilfeplanung wird integriert, im Sinne eines Gesamtplans vorgenommen. Dabei<br />
werden alle psychiatrischenund nicht-psychiatrischen Hilfen einschließlich der Hilfen<br />
von Angehörigen, Freunden und sonstigen Personen dessozialen Umfelds berücksichtigt.<br />
3.1.1.4 AnZielen An Zielen o rient rientierte ierte Hilfeplanung<br />
Die Hilfeplanung ist an konkreten Zielen orientiert Die Ziele werden aus der individuell<br />
angestrebten Lebensform des Betroffenen abgeleitet und lehensweltbezogen<br />
beschrieben.Die Zielbestimmung dient auch der Evaluation der Zusammenarbeit<br />
mit dem Klienten.<br />
3. 3.1. 1.1. 1.55Hilf Hilfepla<br />
eplanu nung ng u n ab abhä häng ngig ig v o nWoh nWohn f o r men<br />
Die Hilfeplanung und die Hilfeerbringung sollen unabhängig von der aktuellen oder<br />
angestrebten Wohnform vorgenommen werden.
3 .1.1 1.1.6E 6Einricht nrichtun ungs- gs- und berufsgruppenübergre<br />
berufsgruppenübergreifende<br />
ifende H ilfeplan lfeplanu n g<br />
Der individuelle Hilfebedarf wird einrichtungs- und berufsgruppenübergreifend ermittelt.<br />
Art und Umfangdes diesbezüglich erforderlichen Austauschs hat den Wünschen<br />
des Klienten, den fachlichen Anforderungen und zeitökonomischen Aspekten Rechnung<br />
zu tragen.<br />
3.1.1.7 Hil Hilf eplankonfe eplankonferenze renzen<br />
Der auf diese Weise gemäß IBRPermittelteHilfebedarf wird in der nochzuschaffenden<br />
Hilfeplankonferenz erörtert. Die Teilnehmer nehmen konstruktiv-kritisch Stellung<br />
underfragenggf. zusätzliche Informationen. Ziel sind einvernehmlicheAbsprachen<br />
über Ziele und Vorgehensweise.<br />
3.1.1.8 Steuerungsrunde<br />
Entscheidungen zu Ressourcen bzw. Kontingentender Versorgungsregionwerden in<br />
der Steuerungsrunde getroffen.<br />
3.1.1.9 E inbeziehung nbeziehung von Kliente Klienten<br />
Die Auswertungmit demKlienten und der einrichtungs- und trägerübergreifende<br />
Austausch in der Fallkonferenz sind zentrale Elemente der Qualitätssicherung.<br />
3.1.1.10 Stellungnahme des SpD nach IBRP<br />
Ein IBRP, der unter diesen Vorgaben erstellt wurde, ist die wesentliche Grundlage für<br />
die gutachterliche Stellungnahme des SoziaIpsychiatrischen Dienstes (SpD) für den<br />
Leistungsträger.<br />
3.1.2. Kooperation und Koordination<br />
3.1.2.1 Kooperation der Beteiligten<br />
Die Beteiligten beziehen die Leistungserbringung aufeinander und informieren sich<br />
im Interesse des Klienten. Bei der Abstimmung imVerlauf sind die Klienten einzubeziehen.<br />
3. 3.1. 1.2. 2.22Üb Üb er erprü prüfu fun gdes Hilfeplans<br />
Der Hilfeplan wird spätestens nach der Befristung in der Fallkonferenzüberprüft,im<br />
Bedarfsfall häufiger.<br />
3.1.2 3.1.2.3Koo 3Koor d inie nier ende Be Bezugspe zugsperson rson<br />
Im Rahmen der Hilfeplanung wird einekoordinierende Bezugsperson mit ihren Aufgaben<br />
benannt. Diese Person ist fürdie trägerübergreifendeAbstimmung im Verlauf<br />
und imBedarfsfall für die erneute Hilfeplanungund Wiedereinbringung in die Fallkonferenz<br />
zuständig.<br />
Die Unterzeichnenden erklären die Bereitschaft, die koordinierende Bezugsperson in<br />
ihrer Funktion zu unterstützen.<br />
3 .1.2 1.2.4 .4 Daten Datenschutz schutz beachte beachten<br />
Datenschutz und Schweigepflicht sind jederzeit zu beachten. Art und Umfang des<br />
vorgesehenenund vorgenommenen Austauschs sind für Klienten offen zu legen.
3.1.2 3.1.2.5Dokumentat<br />
5Dokumentation ion<br />
Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>s besteht die Absicht,eine Leistungsdokumentation zu entwickeln.Ein<br />
in relevanten Bereichen kompatibles einrichtungs- und leistungsbereichsübergreifendes<br />
Modulsystem soll die Dokumentation erleichtern und effektivieren.<br />
Den Aspekten des Datenschutzes ist Rechnung zu tragen. Vorarbeiten zu einem solchen<br />
Dokumentationssystem werden im Rahmen eines gesonderten Forschungsprojektes<br />
der Aktion Psychisch Kranke geleistet.<br />
3. 3.1. 1.33Versor Versorgu<br />
gung ngsa sauf uftra trag<br />
3. 3.1. 1.3. 3.11Pf Pli<br />
lich chtv tvers erso rg rgu n g<br />
Die Beteiligten haben die Pflichtversorgung für schwerer psychisch kranke Bürger mit<br />
komplexem Hilfebedarf für die Stadt Gera. Dies beinhaltet die Bereitschaft, Menschen<br />
mit akutem komplexen Behandlungs- bzw. Rehabilitationsbedarf kurzfristig<br />
Leistungen anzubieten und insbesondere keinen psychisch kranken Menschen wegen<br />
Art oder Schwere der Störung abzuweisen. Entlassungen bei fortbestehendem Hilfebedarf<br />
insbesondere gegen den Willen der Betroffenen müssen in den Sektorenkonferenzen/Suchtkonferenzen<br />
und der Steuerungsrunde mit allen Beteiligten abgestimmt<br />
werden.<br />
3 .1.3 .1.3.2 .2 Vert Verträ räge ge<br />
Der Versorgungsauftrag soll formell durch Leistungsverträge geregelt werden.Dies<br />
wirdimRahmen des <strong>Projekt</strong>s vorbereitet.<br />
3 .1.4. 1.4. Qualität Qualitätssic ssicherung herung<br />
IBRP, Fall- bzw. Sektorenkonferenzen, Suchtkonferenz,Steuerungsrunde, Pflichtversorgung<br />
sind Instrumente, die günstige Bedingungen für gute Qualität schaffen. Ihre<br />
Nutzung garantiert jedoch noch keine gute Qualität. Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>s gilt es<br />
• Qualitätskriterien zu formulieren,<br />
• Transparenz zur Qualitätskontrolle herzustellen,<br />
• Einsatz, Führung (Schulung) und Auswertung des IBRP inhaltlichzuverbessern<br />
und ggf. aufgabenspezifisch anzupassen.<br />
Die Sitzungsfrequenz und die Zusammensetzung der einzelnen Gremien sollte im<br />
Verlauf des <strong>Projekt</strong>es kritisch überprüft werden.<br />
3.1.5 Weitere <strong>Projekt</strong>themen<br />
Weitere Aspekte eines gemeinsamen regionalen Qualitätsmanagements sind:<br />
• Nutzerzufriedenheit<br />
• Gesundheitsberichterstattung<br />
• Beschwerdemanagement<br />
• Evaluation<br />
• Mitarbeiterzufriedenheit<br />
• Anpassung der Krankenhausstrukturen an Erfordernisse des GPV.<br />
3.2 Budgetermittlung, Budgettranspare<br />
Budgettransparenz, nz, Monitoring, Ressourcensteu-<br />
Ressourcensteue<br />
r ung<br />
3.2.1 Ermittlung und O ffenl ffenlegung egung der Ko Kostenströme stenströme<br />
Die Kostenströme lassen sich nur bedingtverfolgen.ImRahmen des <strong>Projekt</strong>s sollen<br />
die Aufwendungen für Rehabilitation und Behandlungpsychisch kranker Bürgerinnen
und Bürger der Stadt Gera ermittelt und offengelegt werden. Dabei wirken die von<br />
den unterzeichnendenvertretenenInstitutionen mit.<br />
3.2.2 Klientenbewegungen<br />
Klientenbewegungen über die Stadtgrenzenhinaus sind zuerfassen. Die Beteiligten<br />
erwarten von der Stadtverwaltung die erforderliche Unterstützung zur Ermittlung<br />
(von Leistungen nach dem BSHG) von Aufwendungen zur Versorgung seelisch Behinderter<br />
außerhalb der Stadtgrenzen.<br />
3.2.3 Finanzierun Finanzierungsformen gsformen im BSHG<br />
Die neuen Finanzierungsformen im BSHG-Bereich sind sinnvoll umzusetzen. Ziel ist<br />
ein Steuerungsverfahren, dass flexible Leistungserbringung ermöglicht. Im Rahmen<br />
des <strong>Projekt</strong>s soll konstruktiv nach geeigneten Lösungen gesucht werden. Dabei sind<br />
ggf. bestehende Finanzierungsformen zur Disposition zu stellen.<br />
3.2.4 Einsatz der Ressourcen<br />
Ein flexiblerer Einsatz derRessourcen gemäß individuellem Bedarf bei gleichzeitiger<br />
Steuerung des Gesamtbudgets auf Stadt- bzw.Trägerebene zieht die Notwendigkeit<br />
einesRückmeldesystemsnachsich, dasdie jeweilige Ausschöpfung des Jahresbudgets<br />
transparent macht.<br />
3.3. GPV-Or GPV-Organisation ganisation<br />
Die bisherigen Erfolge beim Aufbau des Gemeindepsychiatrischen Verbundes werden<br />
aufgegriffen und weiterentwickelt.<br />
Die rechtlich verbindliche Ausgestaltung des GPV ist noch offen und soll geklärt werden<br />
(auch: Pflichtversorgung, Bedingungen zur Mitwirkung). ImRahmen des <strong>Projekt</strong>s<br />
werden Möglichkeiten der engen Kooperation erarbeitet und Vertragsabschlüsse<br />
vorbereitet.<br />
4 . Verzah Verzahnun nung de derLe rLeistu istungsbe ngsbere reiche iche<br />
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen mit sonstigen Rehabilitations- und Behandlungsleistungen<br />
verzahnt werden: ambulante Behandlung (niedergelassene Psychiater,<br />
Institutsambulanz, Soziotherapie), ambulante psychiatrische Pflege,medizinische<br />
und berufliche Rehabilitation.<br />
5. Ziel Zielgruppe gruppe<br />
Einbezogen sind alle Leistungen für psychisch Kranke, die aus der Stadt Gera stammen,<br />
soweit sie Leistungen im Rahmen des Sicherstellungsauftrages der niedergelassenen<br />
Ärzte überschreiten. Der Bereich Gerontopsychiatrie ist eingeschlossen. Die<br />
Bereiche Suchtkrankenversorgung, Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Versorgung<br />
geistig Behinderter sind ausgeschlossen.<br />
Beteiligt sinddie LeistungsbereicheSelbstversorgung/Wohnen, Arbeit/Ausbildung,<br />
Tagesgestaltung/Kontakte, sozialpsychiatrische Grundversorgung und spezielle Therapieverfahren,<br />
soweit sie Bestandteilvon Komplexleistungen sind.<br />
Ausdrücklich eingeschlossen sind Leistungenfür psychisch kranke Erwachseneaus<br />
der Stadt Gera, die außerhalb der Stadtgrenze versorgt werden. Die Leistungsträger<br />
stellen sicher, dass auch die Hilfen für diese Personen vor Bewilligungeiner Maßnahme<br />
in derHilfeplanungskonferenz besprochen werden.
6. <strong>Projekt</strong>gruppe<br />
Die unterzeichnenden Dienste und Einrichtungen benennen autorisierte Personen,<br />
die regelmäßig ander projektbegleitenden Gruppe teilnehmen.<br />
7. Überregionale Auswirkungen<br />
Die Ergebnisse der Zusammenarbeit im Forschungsprojekt sollen auch für die Entwicklung<br />
personenzentrierter gemeindepsychiatrischer Verbünde in anderen Regionen<br />
genutzt werden. Über Erfahrungen und Zwischenberichte inder Stadt Gera wird<br />
regelmäßig berichtet. Eine enge Zusammenarbeit mit den anderen Modellregionen<br />
wird angestrebt.<br />
8. Verantwortlichkeiten<br />
8. Verantwortlichkeiten<br />
Die Arbeitsgruppe „Personenzentrierter Ansatz" der APK bietet wissenschaftliche<br />
Beratung und Begleitung an und organisiert den Austausch zwischen den Referenzregionen.<br />
Die Entscheidungskompetenz über die Entwicklung des regionalen Versorgungsverbundes<br />
verbleibt bei den jeweils in der Stadt Gera Verantwortlichen.
Die Unterzeichnenden erklären ihre Bereitschaft,imSinne dervorgenannten Prinzipien<br />
und Ziele im Rahmen des Forschungsprojekts „Implementation des personenzentrierten<br />
Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung“ konstruktiv bei einer Weiterentwicklungdes<br />
regionalen psychiatrischen Versorgungsangebots mitzuwirken.<br />
Gera, den 29.09.2001<br />
Oberbürgermeister Thüringer Minister für Soziales,<br />
Familie und Gesundheit<br />
Dezernentin für Jugend, <strong>Projekt</strong>koordinator der<br />
Soziales und Gesundheit Aktion Psychisch Kranke<br />
Der Präsident Vorsitzender des<br />
des Landesamtesfür Psychiatriebeirates Gera<br />
Soziales und Familie<br />
Amtsarzt Sozialpsychiatrischer<br />
Gesundheitsamt Dienst der Stadt Gera<br />
Amtsleiterin Betreuungsbehörde<br />
Sozial- u. Wohnungsamt Gesundheitsamt<br />
Gera<br />
Bereichsleiter Geschäftsführer<br />
Krankenhäuser Diakoniezentrum Gera<br />
AOK–Die gGmbH<br />
Gesundheitskasse in<br />
<strong>Thüringen</strong><br />
Geschäftsführer Tagesstätte für psychisch<br />
Trägerwerk soziale Dienste Kranke<br />
Gera gGmbH Verein„Hilfefür psychisch<br />
Kranke e.V.“
Geschäftsführer Geschäftsführer<br />
Caritas Verband für Geraer Werkstätten<br />
Ostthüringen e.V.<br />
Geschäftsführer Betreuungsverein<br />
AWO e.V. Lebensbrückee.V.<br />
Arbeitsamt Gera Nervenarzt<br />
Gera<br />
Vertreter der<br />
Angehörigengruppe<br />
Gera
P roj rojek ekt ver vereinba einbarung rung Ilm Ilm–Kreis –Kreis<br />
Vere Verein inba barung rung zwische zwischen: n: den Vertreternder psychiatrischen Versorgung<br />
(Leistungsträger<br />
Kreises<br />
und Leistungserbringer) des Ilm-<br />
(siehe 3.2.1.7.; Aktualisierung jederzeit möglich) unter<br />
Beratung durch die Aktion psychisch Kranke e. V.<br />
Die Zusammenarbeit wird sofort beginnend bis <strong>zum</strong> 31.12.2009 auf folgender Grundlage<br />
vereinbart:<br />
1 . Vorbeme Vorbemerku rkungen ngen<br />
Allgemeine konzeptionelle Leitlinie ist der personenzentrierte Ansatz im Sinne der<br />
Empfehlung der Kommission Personalbemessung der AKTION PSYCHISCH KRAN-<br />
KE (1992-1998). Die Umsetzung knüpft an der aktuellen Versorgungsstruktur imIlm-<br />
Kreis an und berücksichtigt die regionalen Besonderheiten.<br />
2. Ziele des Implementationsp<br />
Implementationsprojektes rojektes<br />
Das Implementationsprojekt zielt darauf ab, die Hilfeleistungen für psychisch kranke<br />
oder seelisch behinderte oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung<br />
bedrohte Menschen zuverbessern. Dies soll realisiert werden durch die<br />
Umgestaltung und Weiterentwicklung des Versorgungssystems zueinem integrierten<br />
personenzentrierten regionalem Hilfesystem (IPRH) auf:<br />
- der Arbeitsebene,<br />
- der Ebene der Organisation der Maßnahmen,<br />
- der Ebene der Anwendung der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und<br />
- der Ebene der Steuerung der Leistungs- und Ressourcenentwicklung.<br />
Die ausgewählten <strong>Projekt</strong>e streben dabei an, auf allen vier Ebenen Fortschritte zu<br />
erzielen, die sich in der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität (einschließlich der<br />
Wirtschaftlichkeit) auf der Arbeitsebene darstellen lassen.<br />
Im Ergebnis sollen beispielhafte Lösungen für Fragen:<br />
- der personenzentrierten Hilfeplanung,<br />
- der Verbundentwicklungund –gestaltung,<br />
- der Qualitätssicherung,<br />
- der optimierten Nutzung vorhandener Ressourcen und<br />
- der Steuerung<br />
gefunden werden. Diese könnten auch für künftige Prozesse in anderen Regionen<br />
nützlich sein.<br />
3. Thematische Arbeitsschwe<br />
Arbeitsschwerpunkte rpunkte im imIlm-Kreis Ilm-Kreis sind:<br />
33 ..1. 1. O O rr gan ganisat isatiion on de dessGe Gemeindep<br />
meindepsych sychiat iatrr isc ischen hen Ve Verbundes rbundes (GPV) (GPV) des des Ilm-K Ilm-Krr ee ise ises. s.<br />
Der gemeindepsychiatrische Verbund soll im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es aufgebaut werden.<br />
Die rechtlich verbindliche Ausgestaltung des GPV ist noch offen und soll geklärt<br />
werden (auch Pflichtversorgung, Bedingungen zur Mitwirkung). Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es<br />
werden Möglichkeiten der engen Kooperation erarbeitet und Vertragsabschlüsse<br />
vorbereitet.
33 ..2. 2. Qualit Qualitäts-<br />
äts- und und Le Leistu istungsmana ngsmanage gement ment<br />
Hinsichtlich des Qualitätsmanagements werden folgende Aspekte im <strong>Projekt</strong> besonders<br />
beachtet, beobachtet und optimiert:<br />
3.2.1. 3.2.1. Hilfeplanung,<br />
Hilfeplanung, Hilfeplankonferenz<br />
Hilfeplankonferenz<br />
3. 3.2. 2.1. 1.1. 1. Ei Einh nhei eitli tliche che Hilfeplanung<br />
Hilfeplanung<br />
Es wird eine einheitliche Hilfeplanung mit dem Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan<br />
(IBRP) praktiziert. Hierzu werden allen Beteiligten entsprechende gemeinsame<br />
Fortbildungen angeboten. Die Erfahrungen werden kontinuierlich ausgetauscht,<br />
wodurch das IBRP-Verfahren weiterentwickelt werden kann.<br />
3.2.1.2. 3.2.1.2. Beteiligung Beteiligung der der Klientinnen Klientinnen und und Klienten Klienten<br />
Die Beteiligung der Klientinnen und Klienten im Hilfeplanungsverfahren und bei der<br />
Auswertung der Zusammenarbeit muss sichergestellt werden. Die Hilfeplanung ist<br />
Bestandteil der Rehabilitation bzw. Behandlung, deshalb ist sie ebenfalls personenzentriert<br />
zu gestalten.<br />
3.2.1.3. 3.2.1.3. Einbeziehung Einbeziehung andere andererrBeteiligter Beteiligter au aussdem dem Umfeld Umfeld<br />
Die Beteiligung von Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld des Klienten –insbesondere<br />
der Angehörigen –imHilfeplanungsverfahren, ist je nach Lage des Einzelfalles<br />
und in Absprache mit dem Klienten sicherzustellen.<br />
3.2.1.4. 3.2.1.4. Integrier Integrierte te Hilfeplanung<br />
Hilfeplanung<br />
Die Hilfeplanung wird integriert im Sinne des Gesamtplans vorgenommen (siehe<br />
§58SGB XII). Dabei werden alle psychiatrischen und nichtpsychiatrischen Hilfen,<br />
einschließlich der Hilfen von Angehörigen, Freunden und sonstigen Personen des<br />
sozialen Umfeldes berücksichtigt.<br />
3.2.1.5. 3.2.1.5. Zielorienti Zielorientierte erte Hilfeplanung<br />
Hilfeplanung<br />
Die Hilfeplanung ist an konkreten Zielen orientiert. Die Ziele werden aus der individuell<br />
angestrebten Lebensform des/der Betroffenen abgeleitet und lebensfeldbezogen<br />
für einen individuell festgelegten Zeitraum beschrieben. Die Zielbestimmung<br />
dient auch der Evaluation der Zusammenarbeit mit den Klienten und ggf. der Fortschreibung<br />
des Hilfeplanes.<br />
3.2.1.6. Hilfeplankonferenz<br />
3.2.1.6. Hilfeplankonferenz<br />
Die Darstellung des Hilfebedarfs erfolgt in der Hilfeplankonferenz (HPK). Ziel ist eine<br />
einvernehmliche und verbindliche Beschlussfassung über die erforderlichen Hilfen.<br />
Die Vorbereitung und Einberufung der HPK ist Aufgabe eines Koordinators, der vom<br />
Ilm-Kreis gestellt wird.<br />
Der einvernehmliche Beschluss der Hilfeplankonferenz ist als fachliche Stellungnahme<br />
zu verstehen, die in der Regel die wesentliche Grundlage für die Entscheidung der<br />
Leistungsträger über den Hilfebedarf bildet. Bei Änderungen sind alle ander Hilfeplanung<br />
Beteiligten zu informieren.<br />
Die Hilfeplankonferenz überprüft die Umsetzung ihrer Beschlüsse innerhalb eines<br />
festgelegten Zeitraumes.
3.2.1.7. 3.2.1.7. Te Teilnehme ilnehmerr der der Hil Hilff eplankonfere<br />
eplankonferenz nz<br />
An der Hilfeplankonferenz nimmt als ständiges Mitglied jeweils ein/e autorisierte/r<br />
Vertreter/in mitMandat:<br />
• der in der Region tätigenLeistungserbringer:<br />
Kontext Ilmenau GmbH,<br />
Lebenshilfe Ilmenau e.V.,<br />
Lebenshilfewerk Ilmenau/Rudolstadt e.V.,<br />
Lebenshof Ettischleben,<br />
Marienstift Arnstadt,<br />
• der Leistungsträger:<br />
Sozialamt,<br />
ARGE Ilm-Kreis,<br />
• des Gesundheitsamtes/Sozialpsychiatrischer Dienst,<br />
• bei Bedarf andere Leistungsträger und –erbringer,<br />
• darüber hinaus im Einzelfall:<br />
1. der Klient<br />
2. die (koordinierende) Bezugsperson, durch die der IBRPerarbeitet wurde,<br />
3. auf Wunsch des jeweiligen Hilfesuchenden und/oder seines gesetzlichen<br />
Betreuers bzw. einer anderen vom Hilfesuchenden benannten Vertrauensperson<br />
teil.<br />
4. derRentenversicherungsträger<br />
5. die zuständige Agentur für Arbeit<br />
Die Leitung der Hilfeplankonferenz obliegt einer Fachkraft des örtlichen Gesundheitsamtes.<br />
33 ..2.1 2.1..8. 8. Qualität Qualitätssiche ssicherun rungg<br />
Art und Umfang der Leistungen werden mit dem Klienten bilanziert. Diese Auswertung<br />
und der einrichtungs- und trägerübergreifende Austausch in der Hilfeplankonferenz<br />
dienen auch der Qualitätssicherung.<br />
3.2.2. 3.2.2. Koope Kooperation ration und und Koordination<br />
Koordination<br />
3.2.2.1. 3.2.2.1. Kooperation Kooperation der der Beteiligten Beteiligten<br />
Die Beteiligten stimmen die Erbringung der Leistungen untereinander unter Einbeziehung<br />
des Klienten ab und informieren sich imInteresse und mit Einwilligung des<br />
Klienten.<br />
3.2.2.2. 3.2.2.2. Koordini Koordiniee rr ende ende Bezu Bezugspe<br />
gsperson rson<br />
Im Rahmen der Hilfeplanung wird für jeden Klienten eine koordinierende Bezugsperson<br />
benannt, die den Klienten während der Maßnahme begleitet. Zu ihren Aufgaben<br />
gehört die trägerübergreifende Abstimmung imVerlauf und imBedarfsfall die erneute<br />
Hilfeplanung und Wiedereinbringung in die Hilfeplankonferenz. Weitere Aufgaben<br />
können in der Konferenz festgelegt werden. Die Unterzeichner erklären ihre Bereitschaft,<br />
die koordinierende Bezugsperson in ihrer Funktion zu unterstützen.<br />
3.2.2.3. Datenschutz<br />
3.2.2.3. Datenschutz<br />
Datenschutz und Schweigepflicht sind jederzeit zu beachten. Art und Umfang des<br />
vorgesehenen und vorgenommenen Austauschs sind für Klienten offen zu legen. Das
Einverständnis des Klienten ist Voraussetzung. Die Bestimmungen hinsichtlich Datenschutz<br />
und Schweigepflicht gelten ebenfalls für Daten, die die Angehörigen des<br />
Klienten betreffen.<br />
3. 3.2. 2.3. 3. Vers Versor orgu gung ngsa sauf uftrag trag im im Il Ilm-Kre m-Kreiiss<br />
3. 3.2. 2.3. 3.1. 1. PP ff li lich chtv tver erss oo rr gg uu nn gg<br />
Die am <strong>Projekt</strong> beteiligten Leistungserbringer streben andie Pflichtversorgung für<br />
schwer psychisch kranke Bürger mit komplexem Hilfebedarf sicher zu stellen. Dies<br />
beinhaltet die Bereitschaft, Menschen mit komplexem Hilfebedarf kurzfristig Leistungen<br />
anzubieten und keinen psychisch kranken Menschen wegen Art und Schwere<br />
der Störung abzuweisen.<br />
3.2.3.2. 3.2.3.2. Versorgungsplanung<br />
Versorgungsplanung<br />
Die Unterzeichnenden verpflichten sich, sich vor Veränderungen ihrer jeweiligen Angebote<br />
mit den Kooperationspartnern auszutauschen.<br />
3.3. 3.3. Monitoring Monitoring und und Resso Ressourcens urcensteuerung teuerung<br />
3.3.1. 3.3.1. Kl Klientenbewegungen<br />
ientenbewegungen<br />
Die Klientenbewegungen über den Ilm-Kreis hinaus sind zu erfassen. Die Beteiligten<br />
informieren sich gegenseitig über Aufwendungen zur Versorgung von psychisch<br />
kranken oder seelisch behinderten oder von psychischer Krankheit oder seelischer<br />
Behinderung bedrohter Menschen außerhalb des Kreises.<br />
3.3.2 3.3.2.. Finanzie Finanzierungsformen<br />
rungsformen<br />
Die neuen Finanzierungsformen sind sinnvoll umzusetzen. Ziel ist ein Steuerungsverfahren,<br />
das flexible Leistungserbringung ermöglicht. Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es soll<br />
konstruktiv nach geeigneten Lösungen gesucht werden. Dabei sind ggf. bestehende<br />
Finanzierungsformen zur Disposition zu stellen.<br />
3. 3.3. 3. Bu Budg dgettr ettraa ns nspar paree nz nz u u nn dd Ressourcensteuerung<br />
Ressourcensteuerung<br />
Kostenströme lassen sich zurzeit nur bedingt verfolgen. ImRahmen des <strong>Projekt</strong>es<br />
sollen die Aufwendungen für Rehabilitation und Behandlung für psychisch kranke<br />
oder seelisch behinderte oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung<br />
bedrohte Menschen des Ilm-Kreises ermittelt und offen gelegt werden.<br />
Dabei wirken die von den Unterzeichnern vertretenen Institutionen mit.<br />
4 . Verzah Verzahnun nung de derLe rLeistu istungsbe ngsbere reiche iche<br />
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen mit sonstigen Rehabilitations- und Behandlungsleistungen<br />
verzahnt werden: ambulante Behandlung (niedergelassene Psychiater,<br />
Tagesklinik, Soziotherapie), ambulante psychiatrische Pflege, medizinische<br />
undberuflicheRehabilitation.<br />
5. Ziel Zielgruppe gruppe<br />
Einbezogen sind alle Leistungen für erwachsene Bürger des Ilm-Kreises mit einer<br />
psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung oder die von einer psychischen<br />
Erkrankung oder seelischen Behinderung bedroht sind und Suchtkranke, soweit<br />
sie Leistungen im Rahmen des Sicherstellungsauftrages der niedergelassenen<br />
Ärzte überschreiten. In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich.
6. <strong>Projekt</strong>gruppe<br />
Die unterzeichnenden Dienste und Einrichtungen benennen autorisierte Personen,<br />
die monatlich an der projektbegleitenden Gruppe teilnehmen.<br />
7. Verantwortlichkeiten<br />
Die Unterzeichnenden erklären ihre Bereitschaft, imSinne der vorgenannten Prinzipien<br />
und Ziele im Rahmen des Forschungsprojektes „Implementation des personenzentrierten<br />
Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung“ konstruktiv bei einer<br />
Weiterentwicklung des regionalen psychiatrischen Versorgungsangebotes mitzuwirken.<br />
Herr Krüger, Aktion Psychisch Kranke, steht während des <strong>Projekt</strong>es als Berater zur<br />
Verfügung. Er nimmt anden <strong>Projekt</strong>gruppen, dem <strong>Projekt</strong>beirat und den Hilfeplankonferenzen<br />
teil.<br />
8. Kosten<br />
Die Kosten, die den Unterzeichnenden der <strong>Projekt</strong>vereinbarung für in dieser Vereinbarung<br />
zu erbringenden Leistungen anfallen, deckt jeder Vertragspartner selbst.<br />
Abweichungen von dieser Kostentragungspflicht bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.<br />
9. Anpassungskl<br />
Anpassungskla usel<br />
Ist das gemeinsame <strong>Projekt</strong> in der hier vorgesehenen Form nicht durchführbar, verpflichten<br />
sich die Vertragspartner, die Vereinbarungen den geänderten Bedingungen<br />
anzupassen.<br />
Ilmenau, den 20.02.2008<br />
Vertragspartnerder <strong>Projekt</strong>vereinbarung:<br />
Ilm-Kreis, vertreten durch den Beigeordneten und Vertreter des Landrates<br />
Ilm-Kreis, Gesundheitsamt, vertretendurch die Amtsärztin<br />
----------------------------------------<br />
Ort, Datum, Unterschrift<br />
----------------------------------------<br />
Ort, Datum, Unterschrift
Ilm-Kreis, Sozialamt, vertreten durch den Amtsleiter<br />
----------------------------------------<br />
Ort, Datum, Unterschrift<br />
Aktion Psychisch Kranke e.V., vertreten durch den Geschäftsführer<br />
ARGE SGB II, vertreten durch den Geschäftsführer<br />
Kontext Ilmenau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer<br />
----------------------------------------<br />
Ort, Datum, Unterschrift<br />
----------------------------------------<br />
Ort, Datum, Unterschrift<br />
-----------------------------------------<br />
Ort, Datum, Unterschrift<br />
Lebenshilfe Ilmenau e.V., vertreten durch den stellvertretenden Geschäftsführer<br />
----------------------------------------<br />
Ort, Datum, Unterschrift<br />
Lebenshilfewerk Ilmenau e.V., vertreten durch die Geschäftsführerin<br />
----------------------------------------<br />
Ort, Datum, Unterschrift
Lebenshof Ettischleben e. V.<br />
Marienstift Arnstadt, vertreten durch den Direktor<br />
----------------------------------------<br />
Ort, Datum, Unterschrift<br />
----------------------------------------<br />
Ort, Datum, Unterschrift<br />
Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Hildburghausen GmbH, vertreten<br />
durch die Geschäftsführerin<br />
----------------------------------------<br />
Ort, Datum, Unterschrift
Vereinbarung zur Um Umsetzung setzung des Pro <strong>Projekt</strong>es ektes<br />
„Imple „Implementat mentation ion personen personenzentrie<br />
zentrierte rter H ilfe lfennfür für p s ych ychisc isch hkranke kranke Men Mens che chen" n"<br />
Die unterzeichnenden Beteiligten vereinbaren eine Zusammenarbeit bei der Umsetzung<br />
des personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung im Rahmen<br />
des vom TMFSG geförderten <strong>Projekt</strong>s ,Implementation personenzentrierter Hilfen<br />
für psychisch kranke Menschen' bis <strong>zum</strong> 31.12.2005. Die Verlängerung des <strong>Projekt</strong>s<br />
umein Jahr wird angestrebt.<br />
Allgemeine konzeptionelle Leitlinie ist der personenzentrierte Ansatz im Sinne der<br />
Empfehlungen der AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V. Die Umsetzung knüpft an der<br />
aktuellen Versorgungsstruktur inLandkreis Saalfeld-Rudolstadt anund berücksichtigt<br />
regionale Besonderheiten.<br />
1. Ziele des <strong>Projekt</strong>es<br />
Das <strong>Projekt</strong> zielt darauf ab, Hilfeleistungen für psychisch kranke Menschen zu<br />
verbessern. Dies soll durch Umgestaltungen der Versorgung inein integriertes personenzentriertesregionales<br />
Hilfesystem (IPRH) auf<br />
- der Arbeitsebene<br />
- der Ebene der Organisation von Maßnahmen<br />
- der Ebene der sozialrechtlichenRahmenbedingungen und<br />
- der Ebene der Steuerung der Leistungs- und Ressourcenentwicklung<br />
erreicht werden.<br />
Die ausgewählten <strong>Projekt</strong>e streben dabei an, auf allen Ebenen Fortschritte zu erzielen,<br />
die sich inder Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität (einschließlich Wirtschaftlichkeit)<br />
auf der Arbeitsebene darstellen lassen.<br />
Als Ergebnis sollten Lösungen für Fragen<br />
- der personenzentriertenHilfeplanung,<br />
- der Verbundentwicklungund -gestaltung,<br />
- der Qualitätssicherung,<br />
- der optimierten Nutzung vorhandener Ressourcen und -der Steuerung<br />
gefunden werden, die auch für künftige Prozesse in anderen Bereichen genutzt werden<br />
können.<br />
2. Arbeitsschwerpunkte<br />
Als Schwerpunkte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gelten:<br />
- Qualitätsmanagement<br />
- Budgetermittlung und Budgetsteuerung<br />
- Organisation des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV)<br />
- Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen unter Berücksichtigung von<br />
Arbeitsmöglichkeiten
2.1. Qualitätsmanagement<br />
Folgende Bereiche werden im <strong>Projekt</strong> besonders beachtet, beobachtet und optimiert:<br />
2.1.1.Hilfeplanung<br />
Bei der Hilfeplanung handelt es sich um einen Prozess, in dem es um die Zusammenfassung<br />
der unterschiedlichen, unter Umstanden parallel erforderlichen Hilfen<br />
geht. Daraus ergibt sich, dass die integrierte Hilfeplanung auch ineine integrierte<br />
Leistungserbringung münden soll.<br />
Es wird eine einheitliche Hilfeplanung nach dem Verfahren des „Integrierten Behandlungs-<br />
und Rehabilitationsplan" (IBRP) praktiziert. Die Erfahrungen werden kontinuierlich<br />
ausgetauscht. Bei der Hilfeplanung wird auch der Hilfebedarf im Bereich Arbeit,<br />
Ausbildung und Beschäftigung ermittelt und ggf. die Erfordernis von Maßnahmen<br />
<strong>zum</strong> Erhalt oder der Erlangung bzw. Wiedererlangung von Erwerbsfähigkeit geprüft.<br />
Dabei geht es auch um passgenaue Arbeit und Beschäftigung für psychisch<br />
kranke Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit. Im Bedarfsfall wird eine<br />
Einschätzungzur aktuellen Erwerbsfähigkeit abgestimmt.<br />
Die Einbeziehung der Klienten im Hilfeplanverfahren und bei der Auswertung der<br />
Zusammenarbeit nach Abschluss der Planungsphase muss sichergestellt werden.<br />
Die Hilfeplanung ist Bestandteil der Rehabilitation bzw. Behandlung und wird integriert<br />
im Sinne eines Gesamtplanes vorgenommen. Dabei werden alle psychiatrischen<br />
und nichtpsychiatrischen Hilfen einschließlich der Hilfen von Angehörigen und sonstigen<br />
Personen des sozialen Umfeldes berücksichtigt.<br />
Die Hilfeplanung ist an konkreten Zielen orientiert. Diese werden aus der individuell<br />
angestrebten Lebensform des Betroffenen abgeleitet und lebensweltbezogen beschrieben.<br />
Hilfeplanung und Hilfeerbringung sollen unabhängig von der aktuellen oder angestrebten<br />
Wohnform vorgenommen werden. Die Hilfeplanung bezieht auch Hilfen zur<br />
Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung ein.<br />
Der individuelle Hilfebedarf wird einrichtungs- und berufsgruppenübergreifend ermittelt.<br />
Art und Umfang des diesbezüglich erforderlichen Austausches hat den fachlichen<br />
Anforderungen, ökonomischen Aspekten und den Wünschen des Klienten Rechnung<br />
zu tragen. Der auf diese Weise ermittelte Hilfebedarf wird in der Hilfeplankonferenz<br />
erörtert. Ziel ist die einvernehmliche Absprache über Ziele und Vorgehensweise.<br />
Die Auswertung mit dem Klienten und der einrichtungs- und trägerübergreifende<br />
Austausch inder Fallkonferenz sind zentrale Elemente der Qualitätssicherung.<br />
Der Hilfeplan, der unter diesen Vorgaben erstellt wurde, bildet die Grundlage der<br />
Beratung in den Hilfeplankonferenzen und entspricht den Anforderungen des §58<br />
SGB XII nacheinem Gesamtplan.
2.1.2. Hilfeplankonferenz<br />
Der auf diese Weise ermittelte Hilfebedarf wird in der Hilfeplanungskonferenz erörtert.<br />
Die Teilnehmer nehmen konstruktiv-kritisch Stellung und erfragen ggf. zusätzliche<br />
Informationen. Sie legen fest, wer die Leistungen erbringen soll (1). Ziel sind einvernehmliche<br />
Beschlüsse über Ziele und Vorgehensweise.<br />
Der einvernehmliche Beschluss der Hilfeplankonferenz ist als fachliche Stellungnahme<br />
zu verstehen, die in der Regel die wesentliche Grundlage für die Entscheidung der<br />
Leistungsträger über den Hilfebedarf bildet. Bei Änderungen ist die Hilfeplanungskonferenz<br />
entsprechend zu informieren.<br />
Die Hilfeplanungskonferenz überprüft die Umsetzung ihrer Beschlüsse innerhalb<br />
eines festgelegtenZeitraums.<br />
2.1.3. Teilnehmerder Hilfeplanungskonferenz(HPK)<br />
An denHPK nehmen teil:<br />
Als ständige Mitglieder jeweils ein/e autorisierte/r Vertreter/in mit Mandat:<br />
- der in der Region tätigenLeistungserbringer imBereich der Hilfe zur Teilhabe,<br />
•AWO Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.V.<br />
•Bildungszentrum Saalfeld GmbH<br />
•Diakonieverein Rudolstadt<br />
•Ev. StiftungChristopherushof<br />
•Lebenshilfewerk Ilmenau-Rudolstadt e.V.<br />
•SozialwerkHeuser<br />
- Klinik für Psychiatrie undPsychotherapie Saalfeld,<br />
- des örtlichen Trägers der Sozialhilfe Saalfeld-Rudolstadt,<br />
- der Agentur für Arbeit /ARGE<br />
- der Servicestelle nach SGB IX<br />
- des Sozialpsychiatrischen Dienstes.:<br />
Darüberhinaus nehmenggf. einzelfallbezogen teil<br />
- auf eigenen Wunsch der Hilfesuchende und bzw.odereinevon ihm benannte<br />
Vertrauensperson, Angehörige, Partner<br />
- die koordinierende Bezugsperson<br />
- Leistungserbringer fair Soziotherapie<br />
- zuständige Krankenkasse<br />
- zuständige Rentenversicherung<br />
- das Integrationsamt<br />
- der Integrationsfachdienst<br />
- weitere Leistungserbringer<br />
DieFederführung der Hilfeplanungskonferenzen obliegt dem Landratsamt Saalfeld-<br />
Rudolstadt.<br />
(1)Die Zusage der Leistungsträger im Rahmen der Hilfeplankonferenzerfolgen vorbehaltlich der notwendigen<br />
sozialrechtlichenPrüfungen.
2.1.4. Qualitätssicherungdurch Hilfeplanung<br />
Nach Ablauf des Planungszeitraums wird die Angemessenheit (Art und Umfang) der<br />
Leistungen mit dem Klienten bilanziert. Diese Auswertung und der einrichtungs- und<br />
trägerübergreifende Austausch in der Hilfeplankonferenz sind zentrale Elemente der<br />
Qualitätssicherung. Der Hilfeplan wird nach einem festgelegten Zeitraum in der Hilfeplankonferenz<br />
überprüft, der nicht größer als 12 Monate sein soll.<br />
2.1.5. Kooperation und Koordination<br />
Die Beteiligten stimmen die Leistungserbringung miteinander ab und informieren<br />
sich im Interesse des Klienten. Bei der Abstimmung sind die Klienten einzubeziehen.<br />
Der Hilfeplan wird spätestens nach der Befristung entsprechend der Hilfeplankonferenz<br />
überprüft; imBedarfsfall häufiger.<br />
Im Rahmen der Hilfeplanung soll eine koordinierende Bezugsperson mit ihren Aufgaben<br />
benannt werden. Diese Person ist für die trägerübergreifende Abstimmung im<br />
Verlauf und im Bedarfsfall für die erneute Hilfeplanung und Wiedereinbringung in die<br />
Hilfeplankonferenz zuständig.<br />
Die Unterzeichnenden erklären die Bereitschaft, die koordinierende Bezugsperson in<br />
ihrer Funktion zuunterstützen.<br />
Datenschutz und Schweigepflicht sind jederzeit zu beachten. Art und Umfang des<br />
vorgesehenen und vorgenommenen Austausches sind für den Klienten offen zu legen.<br />
2.1.6. Versorgungsauftrag<br />
Die am <strong>Projekt</strong> beteiligten Leistungserbringer haben die Pflichtversorgung für schwer<br />
psychisch kranke Bürger mit komplexem Hilfebedarf sicher zu stellen. Dies beinhaltet<br />
die Bereitschaft, Menschen mit akutem komplexen Behandlungs- bzw. Rehabilitierungsbedarf<br />
kurzfristig Leistungen anzubieten und keinen psychisch kranken Menschen<br />
wegen Art und Schwere der Störung abzuweisen.<br />
Entlassungen bei fortbestehendem Hilfebedarf insbesondere gegen den Willen der<br />
Betroffenen müssen mit allen Beteiligten abgestimmt werden.<br />
Im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers der Sozialhilfe sind die vorhandenen<br />
Kapazitäten zu nutzen. Es ist von denvorhandenen Kapazitäten auszugehen.<br />
Der Versorgungsauftrag soll formell durch Leistungsverträge geregelt werden. Dies<br />
wird imRahmen des <strong>Projekt</strong>es vorbereitet.<br />
2.1.7. Qualitätssicherung<br />
Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es gilt es<br />
- Qualitätskriterien zu formulieren<br />
- Transparenzzur Qualitätskontrolle herzustellen<br />
- Einsatz, Führung (Schulung) und Auswertung des IBRP inhaltlich zu verbessern<br />
undggf. aufgabenspezifisch anzupassen.<br />
Sitzungsfrequenz und die Zusammensetzung der einzelnen Gremien sollten imVerlauf<br />
des <strong>Projekt</strong>es kritisch überprüft werden.
2.2. Budgetierung und Ressourcensteuerung<br />
Kostenströme lassen sich nur bedingt verfolgen. Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es sollen die<br />
Aufwendungen für Rehabilitation und Behandlung psychisch kranker Menschen des<br />
Landkreises ermittelt und offengelegt werden. Dabei wirken die von den Unterzeichnenden<br />
vertretenen Institutionen mit.<br />
Das persönliche Budget als neue Finanzierungsform im SGB IXist sinnvoll umzusetzen.<br />
Ziel ist ein Steuerungsverfahren, dass flexible Leistungserbringung ermöglicht.<br />
Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es soll konstruktiv nach geeigneten Lösungen gesucht werden.<br />
Dabei sind ggf. bestehende Finanzierungsformen zur Disposition zu stellen.<br />
Ein flexibler Einsatz der Ressourcen gemäß individuellem Bedarf bei gleichzeitiger<br />
Steuerung des Gesamtbudgets auf Kreis- und Trägerebene zieht die Notwendigkeit<br />
eines Rückmeldesystems nach sich, dass die jeweilige Ausschöpfung des Jahresbudgets<br />
transparent macht.<br />
Die bisherigen Schritte beim Aufbau eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes werden<br />
aufgegriffen und weiterentwickelt.<br />
3 . Vernet Vernetzun zung de derLe rLeistu istungsbe ngsbere reiche iche<br />
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen mit Rehabilitations- und Behandlungsleistungen-<br />
ambulante Behandlung, ambulante psychiatrische Pflege, medizinische<br />
und berufliche Rehabilitation verzahnt werden.<br />
4. Zielgruppe<br />
Einbezogen sind psychisch kranke Menschen mit komplexem Hilfebedarf aus dem<br />
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (gewöhnlicher Aufenthalt). Darunter fallen alle Leistungsberechtigte,<br />
die Anspruch auf Hilfen für Leistungen zur Teilhabe entsprechend<br />
§4Sozialgesetzbuch IX haben.<br />
Beteiligt sind die Leistungsbereiche Selbstversorgung/Wohnen, Arbeit/Ausbildung,<br />
Tagesgestaltung/Kontakte, sozialpsychiatrische Grundversorgung und spezielle Therapieverfahren,<br />
soweit sie Bestandteil von Komplexleistungen sind.<br />
Ausdrücklich eingeschlossen sind Leistungen fit psychisch kranke Erwachsene aus<br />
dem Landkreis, die außerhalb des Landkreises versorgt werden. Die Leistungsträger<br />
stellen sicher, dass auch die Hilfen für diese Personen vor Bewilligung einer Maßnahme<br />
in derHilfeplankonferenz besprochen werden.<br />
5. <strong>Projekt</strong>gruppe<br />
Die unterzeichnenden Einrichtungen und Dienste benennen autorisierte Personen,<br />
die regelmäßig ander projektbegleitenden Gruppe teilnehmen. Die <strong>Projekt</strong>gruppe<br />
trifft sich monatlich.
6. <strong>Projekt</strong>beirat<br />
Den <strong>Projekt</strong>beirat bilden die Vertreter der Leitungsebenen der am <strong>Projekt</strong> beteiligten<br />
Einrichtungenund Dienste. Der Beirat tritt 2-3 mal jährlich zusammen,umüberden<br />
Verlaufdes <strong>Projekt</strong>es zu beraten.<br />
7. Verantwortlichkeiten<br />
Die Unterzeichnenden erklären ihre Bereitschaft,imSinne dervorgenannten Prinzipien<br />
undZiele im <strong>Projekt</strong>konstruktiv beider Entwicklung des regionalen psychiatrischen<br />
Versorgungsangebotes mitzuwirken.<br />
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt<br />
Le Leist istun ungse gserbrin rbring er:<br />
AWO Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.V.Ev. Stiftung Christopherushof<br />
Diakonieverein Rudolstadt<br />
Lebenshilfewerk Ilmenau Rudolstadt e.V. Sozialwerk Heuser<br />
Integrationsfachdienst<br />
Bildungszentrum Saalfeld GmbH<br />
LRA Saalfeld-Rudolstadt Gesundheitsamt SpDi<br />
Le Leist istun ungst gsträ räge ger: r:<br />
Örtlicher Träger der Sozialhilfe Saalfeld-Rudolstadt<br />
Agentur für Arbeit Saalfeld<br />
ARGE<br />
LVA<strong>Thüringen</strong> BfAErfurt<br />
Integrationsamt<br />
Selbsthilfegruppen:<br />
SHG4Jahreszeiten<br />
Angehörige Psychisch kranke<br />
TMSFG<br />
Wissenschaftliche Beratung<br />
….……………........ …………………......<br />
Ort/Datum Stempel/Unterschrift
Vereinbarung zur Umse Umsetz tzung ung de dessProjek Proje tes<br />
„I „Impl mple men mentati tatio n p e rs rson onen enzentri zentriert erte r Hilfen für p s ychisch kranke Men-<br />
schen“<br />
Die unterzeichnenden Beteiligten vereinbaren eine Zusammenarbeit bei der Umsetzung<br />
des personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung im Rahmen<br />
des vom TMSFG geförderten <strong>Projekt</strong>es „Implementation personenzentrierter<br />
Hilfen fürpsychisch kranke Menschen“ bis <strong>zum</strong>31. 12. 2009.<br />
Allgemeine konzeptionelle Leitlinie ist der personenzentrierte Ansatz im Sinne der<br />
Empfehlung der AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V. Die Umsetzung knüpft an den<br />
aktuellen Versorgungsstrukturen der Stadt Weimar und des Landkreises Weimarer<br />
Land an und berücksichtigt die regionalen Besonderheiten.<br />
1. Ziele des <strong>Projekt</strong>es<br />
Das <strong>Projekt</strong> zielt darauf ab, die Hilfeleistungen für psychisch kranke Menschen zu<br />
verbessern.<br />
Dies soll durch Umgestaltung der Versorgung in ein integriertes personenzentriertes<br />
regionales Hilfesystems (IPRH) auf<br />
• der Arbeitsebene<br />
• der Ebene der Organisation von Maßnahmen<br />
• der Ebene der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und<br />
• der Ebene der Steuerung der Leistungen und Ressourcenentwicklung<br />
erreicht werden. Eswird dabei angestrebt, auf allen Ebenen Fortschritte zu erzielen,<br />
die sich in der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität (einschließlich Wirtschaftlichkeit)<br />
auf der Arbeitsebene darstellen lassen.<br />
Als Ergebnis sollten Lösungen für Fragen<br />
• der personenzentrierten Hilfeplanung<br />
• der Verbundentwicklungund –gestaltung<br />
• der Qualitätssicherung<br />
• der optimierten Nutzung vorhandener Ressourcen und<br />
• der Steuerung<br />
gefunden werden, die auch für künftige Prozesse in anderen Bereichen genutzt werden<br />
können.<br />
Dieses <strong>Projekt</strong> dient insbesondere dazu, ein einheitliches und transparentes Hilfeplanverfahren<br />
unter Beteiligung der Leistungserbringer und Leistungsträger zu erarbeiten.<br />
Dadurch soll erreicht werden, dass die Leistungen flexibler als bisher orientiert<br />
am individuellen Bedarf und unter Kombination der verschiedenen Leistungsangebote<br />
gewährt werden.
2. Arbeitsschwerpunkte<br />
Als Schwerpunkte in der Stadt Weimar und des Kreises Weimarer Land gelten:<br />
• Qualitätsmanagement<br />
• Budgetermittlung und Budgetsteuerung<br />
• Organisation des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV)<br />
• Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen unter Berücksichtigung von Arbeitsmöglichkeiten<br />
2.1 Qualitätsmanagement<br />
Folgende Bereiche werden im <strong>Projekt</strong> besonders beachtet, beobachtet und optimiert:<br />
2.1.1 Hilfeplanung<br />
Bei der Hilfeplanung handelt es sich um einen Prozess, in dem es um die Zusammenfassung<br />
der unterschiedlichen, unter Umständen parallel erforderlichen Hilfen<br />
geht. Daraus ergibt sich, dass die integrierte Hilfeplanung auch ineine integrierte<br />
Leistungserbringung münden soll.<br />
Es wird eine einheitliche Hilfeplanung nach dem Verfahren „integrierter Behandlungs-<br />
und Rehabilitationsplan“ angestrebt. Dazu wird der aktuelle IBRP der Aktion<br />
psychisch Kranke (APK) eingesetzt, bis eine Einigung auf ein anderes Dokument erfolgt.<br />
Die Erfahrungen werden kontinuierlich ausgetauscht. Bei der Hilfeplanung wird<br />
auch der Hilfebedarf im Bereich Arbeit, Ausbildung und Beschäftigung ermittelt und<br />
ggf. die Erfordernis von Maßnahmen <strong>zum</strong> Erhalt oder der Erlangung bzw. Wiedererlangung<br />
von Erwerbsfähigkeit geprüft. Dabei geht es auch um passgenaue Arbeit und<br />
Beschäftigung für psychisch kranke Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit.<br />
Im Bedarfsfall wird eine Einschätzung zur aktuellen Erwerbsfähigkeit abgestimmt.<br />
Die Einbeziehung der Klienten im Hilfeplanverfahren und bei der Auswertung der<br />
Zusammenarbeit nach Abschluss der Planungsphase musssichergestellt werden.<br />
Die Hilfeplanung ist Bestandteil der Rehabilitation bzw. Behandlung und wird integriert<br />
im Sinne eines Gesamtplanes vorgenommen. Dabei werden alle psychiatrischen<br />
und nichtpsychiatrischen Hilfen einschließlich der Hilfen von Angehörigen und sonstigen<br />
Personen des sozialen Umfeldes berücksichtigt.<br />
Die Hilfeplanung ist an konkreten Zielen orientiert. Diese werden aus der individuell<br />
angestrebten Lebensform des Betroffenen abgeleitet und lebensweltbezogen beschrieben.<br />
Hilfeplanung und Hilfeerbringung sollen unabhängig von der aktuellen oder angestrebten<br />
Wohnform vorgenommen werden. Die Hilfeplanung bezieht auch Hilfen zur<br />
Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung ein.<br />
Der individuelle Hilfebedarf wird einrichtungs- und berufsgruppen-übergreifend ermittelt.<br />
Art und Umfang des diesbezüglich erforderlichen Austausches hat den fachlichen<br />
Anforderungen, ökonomischen Aspekten und den Wünschen des Klienten Rechnung<br />
zu tragen. Der auf diese Weise ermittelte Hilfebedarf wird in der Hilfeplankonferenz<br />
erörtert. Ziel ist die einvernehmliche Absprache über Ziele und Vorgehensweise.
Die Auswertung mit dem Klienten und der einrichtungs- und trägerübergreifende<br />
Austausch inder Fallkonferenz sind zentrale Elemente der Qualitätssicherung.<br />
Der Hilfeplan, der unter diesen Vorgaben erstellt wurde, bildet die Grundlage der<br />
Beratung in den Hilfeplankonferenzen und entspricht den Anforderungen des §58<br />
SGB XII nacheinem Gesamtplan.<br />
2.1.2 Hilfeplankonferenz (HPK)<br />
Die Hilfeplankonferenz überprüft, oballe relevanten Leistungsbereiche in der Hilfeplanung<br />
berücksichtigt wurden, die dargestellten Probleme, Ziele und vorgesehenen<br />
Hilfen schlüssig erscheinen und die Erbringung der vorgesehenen Hilfen sichergestellt<br />
ist. Die Teilnehmer nehmen konstruktiv-kritisch Stellung und erfragen ggf. zusätzliche<br />
Informationen. Wichtig ist, dass die Teilnehmer der Hilfeplankonferenz autorisiert<br />
sind, damit sichergestellt ist, dass die gefundenen Lösungen anschließend<br />
auch umgesetzt werden. Dafür bedarf es keiner formalen Beschlusskompetenz, da<br />
diese beim zuständigen Leistungsträger liegt. In der HPK wird eine einvernehmliche<br />
Regelung abgestimmt. Der Sozialhilfeträger beabsichtigt, in der Regel eine Entscheidung<br />
direkt in der HPK zu treffen.<br />
2.1.3 Teilnehmer der Hilfeplanungskonferenz (HPK)<br />
An den HPK nehmenteil:<br />
Alsständige Mitgliederjeweils ein/e autorisierte/r Vertreter/in<br />
des örtlichen Trägers der Sozialhilfe der Stadt Weimar,<br />
des örtlichen Trägers der Sozialhilfe des KreisesWeimarer Land,<br />
desLebenshilfewerkes Weimar/Apoldae.V.,<br />
der Lebensräume e.V.,<br />
derStiftung Carolinenheim Apolda,<br />
der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Sophien- und Hufeland-Klinikums<br />
Weimar,<br />
desSozialpsychiatrischen Dienstes Weimar/WeimarerLand und<br />
des Vereins „Psychosoziale Integration e.V.“ (PSI)<br />
Darüber hinaus nehmenggf. einzelfallbezogen teil<br />
• auf eigenen Wunsch der Hilfesuchende und bzw. oder eine von ihm benannte<br />
Vertrauensperson,Angehörige, Partner<br />
• gesetzliche Betreuer<br />
• die koordinierende Bezugsperson<br />
• Leistungserbringer für Soziotherapie<br />
• zuständige Krankenkasse<br />
• zuständige Rentenversicherung<br />
• das Integrationsamt<br />
• der Integrationsfachdienst<br />
• weiter Leistungserbringer<br />
• ARGE Weimar
Die Leitung der Hilfeplankonferenz liegt für Klienten der Stadt Weimar beim Familien-<br />
und Wohnungsamt der Stadtverwaltung Weimar und für Klienten aus dem Kreis<br />
Weimarer Land beim Sozialamt des Landratsamtes Weimarer Land.<br />
2.1.4 Qualitätssicherungdurch Hilfeplanung<br />
Nach Ablauf des Planungszeitraumes wird die Angemessenheit (Art und Umfang)<br />
der Leistungen mit dem Klienten bilanziert. Diese Auswertung und der einrichtungsund<br />
trägerübergreifende Austausch in der Hilfeplankonferenz sind zentrale Elemente<br />
der Qualitätssicherung. Der Hilfeplan wird nach einem festgelegten Zeitraum in der<br />
Hilfeplankonferenz überprüft, der nicht größer als 12 Monate sein soll.<br />
2.1.5 Kooperation und Koordination<br />
Die Beteiligten stimmen die Leistungserbringung miteinander ab und informieren<br />
sich im Interesse des Klienten. Bei der Abstimmung werden die Klienten inder Regel<br />
miteinbezogen.<br />
Der Hilfeplan wird spätestens nach der Befristung entsprechend der Hilfeplankonferenz<br />
überprüft, imBedarfsfall häufiger.<br />
Im Rahmen der Hilfeplanung soll eine koordinierende Bezugsperson mit ihren Aufgaben<br />
benannt werden. Diese Person ist für die trägerübergreifende Abstimmung im<br />
Verlauf und im Bedarfsfall für die erneute Hilfeplanung und Wiedereinbringung in die<br />
Hilfeplankonferenz zuständig.<br />
Die Unterzeichnenden erklären die Bereitschaft, die koordinierende Bezugsperson in<br />
ihrer Funktion zuunterstützen.<br />
Datenschutz, Schweigepflicht und Informationsrechte sindjederzeit zu beachten.<br />
2.1.6 Versorgungsauftrag<br />
Die am <strong>Projekt</strong> beteiligten Leistungserbringer haben gemeinsam im Sinne einer „regionalen<br />
Versorgungsverpflichtung“ Leistungen für psychisch kranke Menschen in<br />
der Stadt Weimar und im Kreis Weimarer Land sicherzustellen. Dies beinhaltet die<br />
Verpflichtung, Menschen mit akutem Behandlungs- bzw. Rehabilitationsbedarf kurzfristig<br />
Leistungen anzubieten und keine psychisch kranken Menschen wegen Art oder<br />
Schwere der Störung abzuweisen. Inder Regel sollen bei fortbestehendem Hilfebedarf<br />
Leistungen nicht ohne vorherige Abstimmung in der Hilfeplankonferenz eingestellt<br />
werden.<br />
Die in der Stadt und im Kreis vorhandenen Kapazitäten sind zu nutzen, wobei von<br />
den vorhandenen Kapazitäten auszugehen ist.<br />
Der Versorgungsauftrag soll formell durch Leistungsvereinbarungen geregelt werden.<br />
Dies wird im Rahmen des<strong>Projekt</strong>es vorbereitet.<br />
Sicherstellungs- bzw. Versorgungsaufträge zur ambulanten und stationären ärztlichen<br />
und nicht nichtärztlichen Versorgung bleiben hiervon unberührt.<br />
Die am <strong>Projekt</strong> beteiligten Leistungserbringer haben die Pflichtversorgung für schwer<br />
psychisch kranke Menschen mit komplexem Hilfebedarf sicher zu stellen. Dies beinhaltet<br />
die Verpflichtung, Menschen mit akutem komplexem Behandlungs- und Rehabilitationsbedarf<br />
kurzfristig Leistungen anzubieten und keinen psychisch kranken<br />
Menschen wegen Art und Schwere der Störung abzuweisen.
Entlassungen bei fortbestehendem Hilfebedarf insbesondere gegen den Willen der<br />
Betroffenen müssen mit allen Beteiligten abgestimmtwerden.<br />
Im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers der Sozialhilfe sind die vorhandenen<br />
Kapazitäten zu nutzen. Es ist von denvorhandenen Kapazitäten auszugehen.<br />
Der Versorgungsauftrag soll formell durch Leistungsverträge geregelt werden. Dies<br />
wird imRahmen des <strong>Projekt</strong>es vorbereitet.<br />
2.1.7Qualitätssicherung<br />
Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es gilt es<br />
• Qualitätskriterien zu formulieren<br />
• Transparenz zur Qualitätskontrolle herzustellen<br />
• Einsatz, Führung (Schulung) und Auswertung des noch festzulegenden Instrumentes<br />
der Hilfeplanung inhaltlich zuverbessern und ggf. aufgabenspezifischanzupassen.<br />
Sitzungsfrequenz und die Zusammensetzung der einzelnen Gremien sollten imVerlauf<br />
des <strong>Projekt</strong>es kritisch überprüft werden.<br />
2.2 Budgetierung und Ressourcensteuerung<br />
Kostenströme lassen sich zur Zeit nur bedingt verfolgen. Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es<br />
sollen die Aufwendungen für Rehabilitation und Behandlung psychisch kranker Menschen<br />
der Stadt Weimar und des Kreises Weimarer Land ermittelt und offengelegt<br />
werden. Dabei wirken die von den Unterzeichnenden vertretenen Institutionen mit.<br />
Das persönliche Budget als neue Finanzierungsform imSGB IX ist sinnvoll umzusetzen.<br />
Ziel ist ein Steuerungsverfahren, das flexible Leistungserbringung ermöglicht. Im<br />
Rahmen des <strong>Projekt</strong>es soll konstruktiv nach geeigneten Lösungen gesucht werden.<br />
Dabei sind ggf. bestehende Finanzierungsformen zur Disposition zu stellen.<br />
Ein flexibler Einsatz der Ressourcen gemäß individuellem Bedarf bei gleichzeitiger<br />
Steuerung des Haushalts auf Kreis- und Trägerebene zieht die Notwendigkeit eines<br />
Rückmeldesystems nach sich, das die jeweilige Nutzung der Haushaltsmittel transparent<br />
macht.<br />
Die bisherigen Schritte beim Aufbau eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes werden<br />
geprüft und weiterentwickelt.<br />
3 . Vernet Vernetzun zung de derLe rLeistu istungsbe ngsbere reiche iche<br />
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen mit Rehabilitations- und Behandlungsleistungen-<br />
ambulante Behandlung, ambulante psychiatrische Pflege medizinische<br />
und berufliche Rehabilitation verzahnt werden.<br />
4. Zielgruppe<br />
Einbezogen sind psychisch kranke Bürger der Stadt Weimar und des Kreises Weimarer<br />
Land mit komplexem Hilfebedarf. Darunter fallen alle Leistungsberechtigten, die<br />
Anspruch auf Hilfen für Leistungen zur Teilhabe entsprechend §4Sozialgesetzbuch<br />
IX haben.
Beteiligt sind die Leistungsbereiche Selbstversorgung/Wohnen, Arbeit/ Ausbildung,<br />
Tagesgestaltung/Kontakte, sozialpsychiatrische Grundversorgung und spezielle Therapieverfahren,<br />
soweit sie Bestandteilvon Komplexleistungen sind.<br />
Ausdrücklich eingeschlossen sind Leistungen für psychisch kranke Erwachsene aus<br />
der Stadt Weimar und dem Kreis Weimarer Land, die außerhalb der Stadt oder des<br />
Kreises versorgt werden. Die Leistungsträger stellen sicher, dass auch die Hilfen für<br />
diese Personen vor Bewilligung einer Maßnahme inder Hilfeplankonferenz besprochen<br />
werden.<br />
5. <strong>Projekt</strong>gruppe<br />
Die unterzeichnenden Einrichtungen und Dienste benennen autorisierte Personen,<br />
die regelmäßig ander projektbegleitenden Gruppe teilnehmen. Die <strong>Projekt</strong>gruppe<br />
trifft sich monatlich.<br />
6 .Verantwortlichkeiten<br />
Die Unterzeichnenden erklären ihre Bereitschaft, im Sinne der vorgenannten Prinzipien<br />
und Ziele im <strong>Projekt</strong> konstruktiv bei der Entwicklung des regionalen psychiatrischen<br />
Versorgungsangebotes mitzuwirken.<br />
Vorstandsvorsitzende<br />
Lebenshilfewerk Weimar/Apolda e.V.<br />
Vorstandsvorsitzender<br />
Lebensräume e.V.<br />
Psychosoziale Integration e.V. (PSI)<br />
Chefarzt<br />
Klinik fürPsychiatrie und Psychotherapie des<br />
Sophien- und Hufeland-Klinikums Weimar<br />
Geschäftsführer<br />
Stiftung Carolinenheim Apolda (ambulant betreutes Wohnen)
Oberbürgermeister<br />
Stadt Weimar<br />
Landrat<br />
Kreis Weimarer Land<br />
Deutsche Rentenversicherung<br />
Agentur für Arbeit<br />
TMSFG<br />
Aktion Psychisch Kranke Bonn, wissenschaftliche Beratung<br />
Weimar, 20. Juni 2007
Sonstige Vereinbarungen in den <strong>Projekt</strong>regionen
§1Geschäftsführung<br />
Geschäftsord<br />
Geschäftsordnung nung des Psychiatri Psychiatrieb ebeirat eirate s<br />
des Landkreises Altenburger Land<br />
(1) Die Geschäftsführung obliegt dem Psychiatriekoordinator. Die Funktion<br />
des Psychiatriekoordinators wird vom Sozialpsychiatrischen Dienst des<br />
Gesundheitsamtes wahrgenommen.<br />
(2) Die Mitglieder des Psychiatriebeirates und ihre Stellvertreter sind Vertreter<br />
der sie entsendenden Stellen inFragen der Versorgung psychisch kranker,<br />
seelisch behinderter und suchtkranker Menschen.<br />
§ 2Gesc 2Geschä häftsgang ftsgang<br />
(1) Die Einberufungder Sitzungenerfolgt durchden Psychiatriekoordinator.<br />
(2) Der Psychiatriebeirat tritt mindestens zweimal jährlich zusammen.<br />
(3) Der Psychiatriebeirat soll unverzüglich eingeladen werden, wenn mindestens<br />
ein Viertel der Mitglieder es schriftlich unter Angabe des Beratungsgegenstandes<br />
verlangt. Dies gilt nicht,wenn der Beratungsgegenstand bereits<br />
behandelt wurde, außer die Sach- und Rechtslage hat sich wesentlich geändert.<br />
(4) Die Mitglieder sollen 14 Tage vor jeder Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung<br />
schriftlich eingeladen werden. Die Tagesordnung und die Beratungsunterlagen<br />
werden auch den Stellvertretern zugesandt.<br />
(5) Tischvorlagen sind ausnahmsweise zugelassen.<br />
§3Be §3Beschl schlussfassun ussfassung<br />
(1)Die Beschlussfähigkeit regelt §8derSatzung desPsychiatriebeirates.<br />
(2) Findet eine Sitzung wegen Beschlussunfähigkeit nicht statt oder muss wegen<br />
eintretender Beschlussunfähigkeit abgebrochen werden, erfolgt eine<br />
erneute Einladung gemäß §2mit gleicher Tagesordnung.<br />
Zur zweiten Sitzung ist der Psychiatriebeirat ohne Rücksicht auf. die Anzahl<br />
der erschienenen Mitgliederbeschlussfähig.<br />
(3) Durch jedesanwesende Mitglied kann geheime Abstimmung beantragt<br />
werden. Über den Antrag ist zu beschließen.
§ 4Te 4Teilna ilnahmepfl hmepflicht icht<br />
(1) Die Mitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen des Psychiatriebeirates<br />
teilzunehmen.<br />
(2) Im Verhinderungsfall hat das Mitglied rechtzeitig dafür Sorge zu tragen,<br />
dass der benannteVertreter an der Sitzung teilnimmt.<br />
§ 5Ta 5Tageso gesordn rdnu ng<br />
(1) Die Festlegung der Tagesordnung erfolgtdurch denVorsitzendenimEinvernehmen<br />
mit der Geschäftsführung.<br />
(2) Über eine Erweiterung derTagesordnung ist mit einfacher Stimmenmehrheit<br />
in derSitzung zu entscheiden.<br />
§6Be §6Beschl schlussvorI ussvorIa ge gen<br />
(1) Beschlussvorlagen werden durch den. Vorsitzenden oder die Geschäftsführung<br />
schriftlich eingebracht.<br />
(2) Anträge einzelner Mitglieder auf Beschlussfassung sollen dem Vorsitzenden<br />
oder der Geschäftsführung schriftlich mindestens drei Wochen vor der<br />
nächsten Sitzung zugestellt und in dieser behandelt werden.<br />
§7Ant §7Antragsrecht ragsrecht und Aufragen<br />
(1) Jedes Mitglied hat das Recht, Antrage an den Psychiatriebeirat zu stellen.<br />
(2) Anträge sind mindestensdrei Wochen vor der jeweiligenSitzungschriftlich<br />
zu steIlen und in der Sitzung mündlich zu begründen.<br />
(3) Über Anträge ist spätestens zur nächsten Sitzung zu entscheiden.<br />
(4) Anfragen können während der Sitzung mündlich oder schriftlich gestellt<br />
werden.<br />
(5) Eine Antwort in schriftlicher Form ist in angemessener Frist zu geben.<br />
§8Sitzungsverlauf<br />
(1) Die Sitzung leitet der Vorsitzende oder sein Stellvertreter.<br />
(2) Zu Beginn der Sitzung sind. die Teilnahme und die Beschlussfähigkeit festzustellen.<br />
(3) Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt der Vorsitzende das Wort<br />
in der Reihenfolge der Meldungen. Der Vorsitzende kann jederzeit das<br />
Wort ergreifen.
(4) Nach Abschluss der Diskussion leitet der Vorsitzende das Abstimmungsverfahren<br />
zu den vorliegenden Beschlüssen.<br />
(5) Über jede Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen. Dieses muss Tag, Ort,<br />
Namen der anwesenden Mitglieder bzw. Vertreter, die behandelten Gegenstände,<br />
die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthalten.<br />
(6) Das Protokoll ist durch den Vorsitzenden und den Protokollanten zu unterzeichnen<br />
und in der nächsten Sitzung zu bestätigen.<br />
§9Wahl des Vorsitzenden<br />
(1) Der Vorsitzende wird in geheimer Wahl gewählt.<br />
(2) Es können nur solche Personen gewählt werden, die den Psychiatriebeirat<br />
vor der Wahlvorgeschlagenworden sind.<br />
(3) Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen<br />
erhält. Stimmenthaltungen, leere, gestrichene, zerrissene und Stimmzettel<br />
mit Zusätzen sind ungültig.<br />
Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ungültig ist die Wahl zu wiederholen.<br />
(4) Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der<br />
Bewerber die Mehrheit, so tritt eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern<br />
mit der höchsten Stimmenzahl ein.<br />
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit in der<br />
Stichwahl entscheidet das durch die Kandidaten gezogene Los.<br />
§10Inkrafttreten<br />
Die Geschäftsordnung tritt mit Wirkung von 22. September 2003 in Kraft.
Geschäftsordnung<br />
derHilfeplankonferenzdes<br />
LandkreisesAltenburger Land<br />
A rbe rbeit itsst sstand: and: 24. 24.0 8.2005
In Inhalt haltsve sverzeichn rzeichnis<br />
1. Präambel<br />
2. Aufgaben<br />
3. Mitglieder/Teilnehmer<br />
4. Anmeldeverfahren<br />
5. Wahrungder Rechte derBetroffenen<br />
6. Leitung, Sitzungsfrequenz und Durchführung<br />
7. Besondere Aufgaben der Hilfeplankonferenz<br />
8. Inkrafttreten und Änderungen
1. Pr Präamb äambel el<br />
Für den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Altenburger Land wird im Rahmen<br />
des Modellprojektes „Implementation des personenzentrierten Ansatzes in der ambulanten<br />
psychiatrischen Versorgung" eine Hilfeplankonferenz für psychisch behinderte<br />
Menschen eingerichtet. Die Hilfeplankonferenz arbeitet nach folgender Geschäftsordnung.<br />
Der im Rahmen des Bundesmodellprojektes verbleibende Zeitraum<br />
soll dazu genutzt werden, das beschriebene Verfahren zuerproben und weiterzuentwickeln.<br />
In diesem Sinne versteht sich die Hilfeplankonferenz auch als ein Experimentierfeld<br />
mit dem Ziel, ein praktikables und effektives Verfahren auf Dauer zu<br />
etablieren.<br />
2. Aufgaben<br />
Die Hilfeplankonferenz verfolgt das allgemeine Ziel, die Versorgungsverpflichtung<br />
des Gemeindepsychiatrischen Verbundes des Landkreises Altenburger Land und die<br />
personenzentrierte Komplexleistung für den Versorgungsbedarf psychisch kranker<br />
Menschen im Landkreis Altenburger Land zu sichern. Insbesondere legt sie die Zuständigkeit<br />
für die Leistungserbringung fest und trifft eine Einschätzung über Art,<br />
Inhalt, Ziel und Umfang der erforderlichen Hilfen.<br />
Die Aufgaben der Hilfeplankonferenz sind:<br />
• Plausibilitätsprüfung des eingebrachten IBRP (Integrierter Behandlungs- und<br />
Rehabilitationsplan)<br />
• Erarbeitung einer Einzelfall bezogenen, qualifizierten und wirtschaftlichen<br />
Empfehlung zurErbringungder Leistung<br />
• Festlegung einer koordinierenden Bezugsperson<br />
• Beschluss derHilfeplankonferenz über die Einschätzung des Hilfebedarfs<br />
3. Mitglieder /Teilnehmer<br />
In der Hilfeplankonferenz arbeiten zunächst die Mitglieder des Gemeindepsychiatrischen<br />
Verbundes zusammen, die der Vereinbarung <strong>zum</strong> Bundesmodellprojekt<br />
„Implementation des personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung"<br />
zugestimmt haben.<br />
Der Teilnehmerkreis setzt sich zusammen aus:<br />
Vertretern der<br />
• Kostenträger (entsprechend der Zuständigkeit)<br />
• Leistungserbringer mit je einem Vertreter<br />
-Klinik für Psychiatrie (Lukasstiftung)<br />
-Verein Horizonte mit Tagesstätte, U-Wohnheim, betreutes Einzelwohnen,<br />
Gärtnerei<br />
-Horizonte-Integration gGmbH<br />
-Lebenshilfe Werkstatt
-Schmöllner Heimbetriebsgesellschaft<br />
-Neue Arbeit<br />
-Stadtverwaltung<br />
Bei Bedarf werden andere Ämter, Kostenträger und Leistungserbringer eingeladen<br />
bzw. hinzugezogen. Es soll eine Kontinuität der Teilnehmer angestrebt werden. Betroffene,<br />
Angehörige und Betreuer/innen können an der Hilfeplankonferenz teilnehmen.<br />
4. Anmeldeverfahren für die Hilfeplankonferenz<br />
Die Vorstellung in der Hilfeplankonferenz erfolgt auf Grundlage eines im IBRP festgestellten<br />
Hilfebedarfs von Klienten, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Altenburger<br />
Land haben und dem Personenkreis psychisch kranker Menschen mit komplexemHilfebedarfangehören.<br />
Die Anmeldung von Klient/innen zur Hilfeplankonferenz hat bis spätestens zwei Wochen<br />
vor dem festgelegten Termin der Hilfeplankonferenz in schriftlicher Form anhand<br />
des Anmeldeformulars zu erfolgen. Zur Anmeldung muss eine unterzeichnete<br />
Einverständniserklärung der/des Betroffenen vorliegen, die in Kopie dem Antragsformular<br />
beigefügt wird. Die Anmeldung erhält die Koordinatorin der Hilfeplankonferenz.<br />
Die Person, die eine/n Klienten/in für die Hilfeplankonferenz anmeldet, ist dafür verantwortlich,<br />
dass<br />
a) alle sozialrechtlichen Unterlagen rechtzeitig beim vermutlich zuständigen<br />
Leistungsträger vorliegen (Ausnahme bildet der Eilfall, der ohne<br />
Aufnahme in die Beratung mit erheblichen Folgen für den Kostenträger<br />
bzw. den Leistungsempfänger belastet sein wird)<br />
b) alle beteiligten Personen informiert und in Abstimmung mit der Koordinatorin<br />
der Hilfeplankonferenz eingeladen werden.<br />
5. Wahrung der Rechte Betro Betrof fener<br />
Die psychisch kranken Menschen, deren IBRP inder Hilfeplankonferenz vorgestellt<br />
werden soll, haben das Recht, ander sie betreffenden Hilfeplankonferenz teilzunehmen<br />
und ihre Sicht der Dinge zu vertreten. Durch<br />
die gemeinsame prozesshafte Erarbeitung des IBRP ist die Beteiligung des Betroffenen<br />
gesichert und wird durch die zwingend notwendige Unterschrift des Betroffenen<br />
auf dem IBRP dokumentiert.<br />
Dem Betroffenen ist der Zweck der Datenerhebung mitzuteilen. Voraussetzung ist<br />
dieZustimmungdes Klienten <strong>zum</strong> Verfahren.<br />
Die Mitglieder der Hilfeplankonferenz werden zur Verschwiegenheit schriftlich verpflichtet,<br />
indem sie eine einmalige Schweigepflichtserklärung unterschreiben.
6. Leitung, Sitzungsfrequen<br />
Sitzungsfrequenzzund und Durchführung der Hilfe<br />
pla plan konf konfer erenzen enzen<br />
Die Hilfeplankonferenz findet einmal pro Monat, immer am letzten Mittwoch des<br />
Monats, imKonferenzraum der Klinik fürPsychiatrie in 04600 Altenburg,<br />
ZeitzerStraße 28 statt.<br />
Die Koordination und Leitungobliegt der Koordinatorin des <strong>Projekt</strong>es.<br />
Die Hilfeplankonferenz beginnt mit der Beschlusskontrolle, Rückmeldung zuUmsetzungsproblemen<br />
bereits vorgestellter Hilfebedarfe und Information zu den aktuellen<br />
Kapazitäten der einzelnen Anbieter.<br />
Im Hauptteil der Hilfeplankonferenz findet die Neu- bzw. Wiedervorstellung der Hilfebedarfe<br />
statt. Die Vorstellung der Klienten erfolgt in der Regel von der benannten<br />
koordinierenden Bezugsperson oder von der bei der Hilfeplanung federführenden<br />
Person.<br />
Die vorstellende Person ist aufgefordert, inmaximal 15 Minuten die aktuelle Problemlage,<br />
die mit dem Klienten erarbeiteten Ziele, das Vorgehen und die potenziellen<br />
Leistungserbringer zu benennen. Die Hilfeplanungskonferenz ist keine Fallkonferenz.<br />
Sie dient zur Plausibilitätsprüfung des an Hand des IBRP festgestellten individuellen<br />
Hilfebedarfs und dementsprechend der daraus erwachsenen sozial rechtlichen Ansprüche<br />
Die Vorstellung des Hilfebedarfs endet mit einer Beschlussfassung. Der Beschluss<br />
wird schriftlich fixiert.<br />
Der Beschluss ergeht als Ausnahme unter Vorbehalt, wenn benötigte Unterlagen fehlen.<br />
Für die Beschlüsse der Hilfeplankonferenz wird fortlaufend ein Aktenzeichen vergeben,<br />
ein Zeitraum für die Hilfegewährung und ein Wiedervorstellungstermin festgelegt.<br />
Die Beschlüsse der Hilfeplankonferenz sind einvernehmlich zu fassen, es wird fortlaufend<br />
ein Aktenzeichen vergeben und ein Zeitraum für die Hilfegewährung mit<br />
Wiedervorstellungstermin festgelegt.<br />
Im Anschluss an die Hilfeplankonferenz findet eine Evaluierung der Abläufe in der<br />
Hilfeplankonferenz statt. Das Ergebnis ist in einem Protokoll niederzulegen.<br />
7. B e s o nder ndere Au Aufg fgab aben en der Hilfeplankonferenz<br />
Die Hilfeplankonferenz des Landkreises Altenburger Land bietet als Gremium Qualitätssicherung<br />
für die Arbeit des Gemeindepsychiatrischen Verbundes des Landkreises.<br />
8. Inkrafttreten und Änderung<br />
Die Geschäftsordnung der Hilfeplankonferenz des Landkreises Altenburger Land tritt<br />
<strong>zum</strong> 01.09.2005 in Kraft.
Notwendige Änderungen der Geschäftsordnung, die z.B. durch geänderte gesetzliche<br />
Lagen entstehen können, werden inenger Abstimmung mit den Mitgliedern der Hilfeplankonferenz<br />
durch die <strong>Projekt</strong>koordinatorin vorgenommen.<br />
Altenburg,den 24.08.2005<br />
__________<br />
Unterschrift
Geschäftsord<br />
Geschäftsordnung nung der Hilfeplankonferenz<br />
im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es<br />
"Implementation personenzentrierterHilfen für psychisch kranke Menschen in Erfurt"<br />
1. Aufgaben<br />
2. Mitglieder /Teilnehmer<br />
3. Anmeldeverfahren<br />
4. Wahrung der Rechteder Betroffenen<br />
5. Leitung, Sitzungsfrequenz und Durchführung<br />
6. Besondere Aufgaben der Hilfeplankonferenz<br />
7. Inkrafttreten und Änderungen
1. Au Aufg fgab aben en<br />
Die Hilfeplankonferenz verfolgt das allgemeine Ziel, die Versorgungsverpflichtung<br />
des Gemeindepsychiatrischen Verbundes der Stadt Erfurt und die personenzentrierte<br />
Komplexleistung für den Versorgungsbedarf psychisch kranker Menschen in Erfurt zu<br />
sichern.<br />
Insbesondere legt sie die Zuständigkeit für die Leistungserbringung fest und gibt<br />
eine Empfehlung nach Art, Inhalt, Ziel und Umfang der erforderlichen Hilfen.<br />
Ihre genauerenAufgabensind:<br />
•Plausibilitätsprüfungdes eingebrachten Individuellen Hilfeplanes (IHP),<br />
•Erarbeitung einer einzelfallbezogenen, qualifizierten und wirtschaftlichen Empfehlung<br />
zur Erbringungder Leistung,<br />
•Festlegungeiner koordinierenden Bezugsperson,<br />
•Beschluss der HPK als Empfehlung andie Kostenträger<br />
2. Mitglieder /Teilnehmer<br />
In der Hilfeplankonferenz arbeiten die Mitglieder des Gemeindepsychiatrischen Verbundes<br />
der Stadt Erfurt zusammen, die sich inder Psychosozialer Arbeitsgemeinschaft<br />
(PSAG) als Vertretung der an der psychiatrischen Versorgung einschließlich<br />
der Suchtkrankenhilfe beteiligten Einrichtungen und freien Träger<br />
sowie ihrer AG's zusammengeschlossen haben.<br />
Als ständige Mitglieder nehmen an der HPK jeweils ein/e autorisierte/r Vertreter/-in<br />
mit Mandat teil:<br />
- der in der Region tätigenLeistungserbringer imBereich der Hilfe zur Teilhabe<br />
•Trägerwerk Soziale Dienstein<strong>Thüringen</strong>. e.V.(TWSD),<br />
•Christophoruswerk Erfurt gGmbH,<br />
- des örtlichen Träger der Sozialhilfe Stadt Erfurt<br />
•Gesundheitsamt /SozialpsychiatrischerDienst,<br />
•Amt für Sozial- und Wohnungswesen /Abt. Sozialhilfe<br />
- HELIOS Klinikum Erfurt GmbH, Klinik für Psychiatrie,<br />
- Katholisches Krankenhaus „St.Johann Nepomuk“ Erfurt,Klinikfür Psychiatrie,<br />
- RPK -Rehabilitation Psychisch Kranker Erfurt,<br />
- Koordinator/-in für Psychiatrie und Suchtkrankenhilfe.<br />
Darüberhinaus nehmenggf. einzelfallbezogen teil:<br />
- auf eigenen Wunsch der Hilfesuchende und /oder eine von ihm benannte<br />
Vertrauensperson,Angehörige, Partner, gesetzlicher Betreuer,<br />
- die koordinierende Bezugsperson,<br />
- Leistungserbringer für Soziotherapie,<br />
- zuständiger Pflegedienst,<br />
- Ergotherapeuten<br />
- zuständige Krankenkasse,<br />
- zuständige Rentenversicherung,<br />
- Agentur für Arbeit /ARGE,<br />
- Integrationsfachdienst,<br />
- Servicestellen nachSGB IX sowie<br />
- Fachärzte /Hausärzte /Psychotherapeuten.
Bei Bedarf werden andere Ämter, Kostenträger und Leistungserbringer eingeladen<br />
bzw. hinzugezogen.<br />
Teilnahme der Betroffenen soll gefördert werden, Angehörige und Betreuer/innen<br />
nehmen auf ihr Wunsch ebenfalls an der HPK teil.<br />
Es soll Kontinuität der Teilnehmer/innen angestrebt werden.<br />
3. Anmeldeverfahren<br />
Die Vorstellung in der HPK erfolgt auf Grundlage eines im Integrierten Behandlungsund<br />
Rehabilitationsplan (IBRP) festgestellten Hilfebedarfs von Klienten/innen, die<br />
ihren Hauptwohnsitz in Erfurt haben und nachweislich dem Personenkreis psychisch<br />
kranker Menschen angehören.<br />
Die Anmeldung zur HPK soll bis spätestens zwei Wochen vor dem HPK-Termin in<br />
schriftlicherFormanhand des Anmeldeformularserfolgen.<br />
Zur Anmeldung muss eine unterzeichnete Einverständniserklärung (Schweigepflichtentbindung)<br />
der/des Betroffenen vorliegen, die inKopie dem Anmeldeformular beigefügt<br />
wird.<br />
Die Anmeldung erhält die Psychiatriekoordinatorin.<br />
Die Person, die eine/n Klienten/-in für die HPK anmeldet, ist dafür verantwortlich,<br />
dass<br />
a) alle sozialrechtlichen Unterlagen rechtzeitig beim zuständigenLeistungsträger<br />
vorliegen (Ausnahme Eilfall),<br />
b) allebeteiligten Personeninformiert und ggf. in Abstimmung mit der Koordinatorin<br />
für Psychiatrie und Suchtkrankenhilfe zur HPK eingeladen werden.<br />
4. Wahrung der Rech Rechte te der Betro Betroffenen ffenen<br />
Die psychisch kranken Menschen, deren IHP inder Hilfeplankonferenz vorgestellt<br />
werden soll, haben das Recht an der sie betreffenden Hilfeplankonferenz teilzunehmen<br />
und ihre Sicht der Dinge zu vertreten. Durch die gemeinsame prozesshafte Erarbeitung<br />
des IHP ist die Beteiligung des Betroffenen gesichert und wird durch die<br />
zwingend notwendige Unterschrift desBetroffenen auf dem IHP dokumentiert.<br />
Dem Betroffenen ist der Zweck der Datenerhebung mitzuteilen. Es ist auf eine partielle<br />
Entbindung von der Schweigepflicht hinzuarbeiten und somit die unter<br />
Punkt 3benannten Einverständniserklärung vorzulegen.<br />
Die Mitglieder der Hilfeplankonferenz werden zur Verschwiegenheit schriftlich verpflichtet,<br />
in dem sie eine einmalige Schweigepflichterklärungunterschreiben.<br />
5. Leitung, Sitzungsfrequen<br />
Sitzungsfrequenzzund und Durchführung der HPK<br />
Die HPK in Erfurt findet einmal im Monat, immer am letzten Donnerstag des Monats,<br />
im Rathaus statt.<br />
Zeitrahmen von 14:00 -16:00 Uhr.<br />
Danach findet die Auswertung sowie die Sitzung der projektbegleitende Gruppe von<br />
16:15 -18:00 Uhr statt.<br />
Es ergehteine schriftliche Einladung.<br />
Der Teilnehmerinnenkreis ist nicht eingeschränkt, alle an der Versorgung der Betroffenen<br />
beteiligten sind zur konstruktiven Mitarbeit aufgefordert.
Die Organisation und Koordinierung der HPK obliegt dem/der Koordinator/-in für<br />
Psychiatrie und Suchtkrankenhilfe.<br />
Ab Ablau lauf<br />
Die HPK beginnt mit der Beschlusskontrolle, Rückmeldungen zuUmsetzungsproblemen<br />
bereits vorgestellter Klienten/innen und Informationen zu den aktuellen Kapazitäten<br />
der einzelnen Anbieter.<br />
Im Hauptteil der HPK findet die Neu- und Wiedervorstellung der Klienten/innen<br />
statt. Die Vorstellung der Klienten erfolgt inder Regel von der benannten koordinierenden<br />
Bezugsperson oder von der bei der Hilfeplanung federführenden Person.<br />
Die vorstellende Person ist aufgefordert, in max. 10 Minuten die aktuelle Problemlage,<br />
die mit dem Klienten erarbeiteten Ziele, das Vorgehen und potenziellen Leistungserbringer<br />
zu benennen. Die HPK ist keine Fallkonferenz. Sie dient Plausibilitätsprüfung<br />
des an Hand des IBRP festgestellten Hilfebedarfs und Erteilung der Empfehlung<br />
an die Kostenträger.<br />
Die Klienten/-innenvorstellung endet mit einer Beschlussfassung, die fixiert wird. Der<br />
Beschluss ergeht als Ausnahme unter Vorbehalt, wenn benötigte Unterlagen fehlen.<br />
Für die Beschlüsse der HPK wird fortlaufend ein Aktenzeichen vergeben, ein Zeitrahmen<br />
für die Hilfegewährung und ein Wiedervorstellungstermin festgelegt.<br />
Im Anschluss andie HPK findet eine Auswertung statt. Es werden gemeinsam Lösungen<br />
und Regelungen für aufgetretene Schwierigkeiten gesucht.<br />
6. Besondere Aufgaben der HPK<br />
Die Hilfeplankonferenz der Stadt Erfurt bietet als Gremium Qualitätssicherung für<br />
die Arbeit des Gemeindepsychiatrischen Verbundes der Stadt Erfurt.<br />
7. Inkrafttreten und Änderungen<br />
Die Geschäftsordnung der Erfurter Hilfeplankonferenz tritt <strong>zum</strong> 22.12.2005 in Kraft.<br />
Notwendige Änderungen der Geschäftsordnung, die beispielsweise durch geänderte<br />
Gesetzeslage entstehen können, werden in enger Abstimmung mit den Mitgliedern<br />
der Hilfeplankonferenz durch den/die Koordinator/-in für Psychiatrie und Suchtkrankenhilfe<br />
vorgenommen.<br />
Erfurt,22.12.2005<br />
Datum<br />
Unterschriften: …………………….. …………………… ………………….<br />
Sozialamt Psychiatrie Helios Klinikum PsychiatrieKKH<br />
…………………….. …………………… ………………….<br />
Trägerwerk Soziale Dienste Christophoruswerk RPK Erfurt<br />
…………………….. …………………… …………………<br />
Sozialpsychiatrischer Dienst Arbeitsagentur /ARGE Koordinatorin
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Präambel<br />
2. Aufgaben<br />
HilfePlanungsKonferenz der Stadt Gera Gesc Geschä häft ftsordn sordnung ung<br />
3. Mitglieder/Teilnehmer<br />
4. Anmeldeverfahren<br />
5. Wahrungder Rechte derBetroffenen<br />
6. Leitung, Sitzungsfrequenz und Durchführung<br />
7. Besondere Aufgaben der Hilfeplanungskonferenz<br />
8. Inkrafttretenund Änderungen<br />
Stadtverwaltung Gera ● Dezernat Soziales ● Sucht- und Psychiatriekoordinatorin<br />
Gagarinstr. 99-101 ● 07545Gera ● Tel.: 0365 /838 31 48 ● Fax: 0365 /838 31 22
1. Pr Präamb äambel el<br />
HilfePlanungsKonferenz der Stadt Gera Gesc Geschä häft ftsordn sordnung ung<br />
Für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Gera wird imRahmen des Modellprojektes<br />
„Implementation des personenzentrierten Ansatzes inder ambulanten psychiatrischen<br />
Versorgung“ eine Hilfeplanungskonferenz für psychisch behinderte Menschen<br />
eingerichtet. Die Hilfeplanungskonferenz gibt sich auf der Grundlage von gemeinsamen<br />
Besprechungen eine Geschäftsordnung. Die darin enthaltenen Festlegungen<br />
beinhalten die bisher im Rahmen der HPK und projektbegleitenden Gruppe /PSAG<br />
getroffenen Regelungen zur Durchführung der HPK vom März und Juli 2002. Der im<br />
Rahmen des Bundesmodellprojektes verbleibende Zeitraum soll auch dazu genutzt<br />
werden, das beschriebene Verfahren zu erproben und weiterzuentwickeln. Indiesem<br />
Sinne versteht sich die Hilfeplanungskonferenz auch als ein Übungs- und Experimentierfeld<br />
mit dem Ziel, ein praktikables und effektives Verfahren auf Dauer zu etablieren.<br />
2. Aufgaben<br />
Die Hilfeplanungskonferenz verfolgt das allgemeine Ziel, die Versorgungsverpflichtung<br />
des Gemeindepsychiatrischen Verbundes der Stadt Gera und die personenzentrierte<br />
Komplexleistung für den Ver-sorgungsbedarf psychisch kranker Menschen in<br />
Gera zu sichern. Insbesondere legt sie die Zuständigkeit für die Leistungserbringung<br />
fest und gibt eine Empfehlung nach Art, Inhalt, Ziel und Umfang der erforderlichen<br />
Hilfen.<br />
Ihre genauerenAufgabensind:<br />
• Plausibilitätsprüfungdes eingebrachten IBRP<br />
• Erarbeitung einer einzelfallbezogenen, qualifizierten und wirtschaftlichen Empfehlung<br />
zur Erbringungder Leistung<br />
• Festlegung einer koordinierenden Bezugsperson<br />
• Beschluss der HPK als Empfehlung an die Kostenträger<br />
3. Mitglieder /Teilnehmer<br />
In der Hilfeplanungskonferenz arbeiten zunächst die Mitglieder des Gemeindepsychiatrischen<br />
Verbundes zusammen, die der Vereinbarung <strong>zum</strong> Bundesmodellprojekt<br />
„Implementation des personenzentriertenAnsatzesinder psychiatrischen Versorgung“<br />
zugestimmt haben.<br />
Der Teilnehmerkreis setzt sich zusammen :<br />
• Kostenträger (Landessozialamt, Sozialamt )<br />
Stadtverwaltung Gera ● Dezernat Soziales ● Sucht- und Psychiatriekoordinatorin<br />
Gagarinstr. 99-101 ● 07545Gera ● Tel.: 0365 /838 31 48 ● Fax: 0365 /838 31 22
HilfePlanungsKonferenz der Stadt Gera Gesc Geschä häft ftsordn sordnung ung<br />
• Leistungserbringer mit je einem Vertreter<br />
Psychiatrische Klinik,Wald-Klinikum Gera gGmbH<br />
BetreutesWohnen und PSBKSdes Diakoniezentrums Gera gGmbH<br />
Tagesstätten des Vereines „Hilfen für psychisch Kranke“ e.V.<br />
Caritasheim „Haus Emmaus“ des Caritasverbandesfür Ostthüringen e.V.<br />
GeraerWerkstättengGmbH<br />
Trägerwerke Soziale Dienste gGmbH<br />
Wohn- und Pflegeheim der AWO AJS gGmbH<br />
• Sozialpsychiatrischer Dienst<br />
• Koordinatorin für Sucht und Psychiatrie<br />
Bei Bedarf werden andere Ämter, Kostenträger und Leistungserbringer eingeladen<br />
bzw. hinzugezogen. Es soll eine Kontinuität der Teilnehmer angestrebt werden. Betroffene,<br />
Angehörige undBetreuerinnen nehmen auf Wunsch an der HPK teil.<br />
4. Anmeldeverfahr<br />
Anmeldeverfahren en für die HPK<br />
Die Vorstellung in der HPK erfolgt auf Grundlage eines im IBRP festgestellten Hilfebedarfs<br />
von Klientinnen, die ihren Hauptwohnsitz in Gera haben und nachweislich<br />
dem Personenkreis psychisch k r anke ankerrMensch Mensc en angehören.<br />
Die Anmeldung von Klienten/innen zur HPK soll bis spätestens zwei Wochen vor<br />
dem HPK Termin in schriftlicher Form anhand des Anmeldeformulars erfolgen. Zur<br />
Anmeldung muss eine unterzeichnete Einverständniserklärung der/des Betroffenen<br />
vorliegen, die in Kopie dem Anmeldeformular beigefügt wird. Die Anmeldung erhält<br />
diePsychiatriekoordinatorin.<br />
Die Person, die eine/n Klienten/in für die HPK anmeldet, ist dafür verantwortlich,<br />
dass<br />
a) alle sozialrechtlichen Unterlagen rechtzeitig beim zuständigen Leistungsträger<br />
vorliegen (Ausnahme:Eilfall)<br />
b) alle beteiligten Personen informiert und ggf. inAbstimmung mit der Koordinatorin<br />
für Sucht und Psychiatrie zur HPK eingeladen werden.<br />
5. Wahrung der Rech Rechte te der Betro Betroffenen ffenen<br />
Die psychisch kranken Menschen, deren IBRP in der Hilfeplanungskonferenz vorgestellt<br />
werden soll, haben das Recht an der sie betreffenden Hilfeplanungskonferenz<br />
teilzunehmen und ihre Sicht der Dinge zu vertreten. Durch die gemeinsame prozess-<br />
Stadtverwaltung Gera ● Dezernat Soziales ● Sucht- und Psychiatriekoordinatorin<br />
Gagarinstr. 99-101 ● 07545Gera ● Tel.: 0365 /838 31 48 ● Fax: 0365 /838 31 22
HilfePlanungsKonferenz der Stadt Gera Gesc Geschä häft ftsordn sordnung ung<br />
hafte Erarbeitung des IBRP ist die Beteiligung des Betroffenen gesichert und wird<br />
durch die zwingend notwendige Unterschrift des Betroffenen auf dem IBRP dokumentiert.<br />
Dem Betroffenen ist der Zweck der Datenerhebung mitzuteilen. Esist auf eine partielle<br />
Entbindung von der Schweigepflicht hinzuarbeiten und somit die unter Punkt 4<br />
benannte Einverständniserklärung vorzulegen.<br />
Die Mitglieder der Hilfeplanungskonferenz werden zur Verschwiegenheit schriftlich<br />
verpflichtet, in dem sie eine einmalige Schweigepflichtserklärung unterschreiben.<br />
6. Leitung, Sitzungsfrequen<br />
Sitzungsfrequenzzund und Durchf Durchfü hr hrung ung der HPK<br />
Die HPK in Gera findet einmal pro Monat, immer am dritten M ittwoch ttwoch des Monats,<br />
im Sozial und Wohnungsamt, Gagarinstraße 99-101 statt. Zeitrah Zeitrahm<br />
en von 10 10.00 .00 -<br />
12 12.30 .30 Uhr.<br />
Danach findet die Sitzung der Psychosozialen<br />
A rbe rbeit itsge sgeme meinsc inscha haft ft ( P SAG) bzw bzw. pro<br />
jektbegleitenden G r uppe von 13.00 -15.00 Uhr statt. Eine schriftliche Einladung ergeht<br />
nicht mehr. Der Teilnehmerkreis der PSAG ist nicht eingeschränkt, alle ander<br />
Versorgung psychisch Kranker in Gera beteiligten sind zur konstruktiven Mitarbeit<br />
aufgefordert.<br />
Die Organisation und Koordinierung obliegt der Koordinatorin für Sucht und Psychiatrie.<br />
Die HPK beginnt mit der Beschlusskontrolle, Rückmeldungen zu Umsetzungsproblemen<br />
bereits vorgestellter Klienten/innen und Informationen zuden aktuellen Kapazitäten<br />
der einzelnen Anbieter.<br />
Im Hauptteil der HPK findet die Neu- und Wiedervorstellung der Klienten/innen<br />
statt. Die Vorstellung der Klienten erfolgt inder Regel von der benannten koordinierenden<br />
Bezugsperson oder von der bei der Hilfeplanung federführenden Person.<br />
Die vorstellende Person ist aufgefordert, in max. 10 Minuten die aktuelle Problemlage,<br />
die mit dem Klienten erarbeiteten Ziele,das Vorgehen und die potenziellen Leistungserbringer<br />
zu benennen. Die HPK ist keine Fallkonferenz. Sie dient zur Plausibilitätsprüfung<br />
des an Hand des IBRP festgestellten individuellen Hilfebedarfs und<br />
dementsprechend der Kostenzusage. Die Klienten/innenvorstellung endet mit einer<br />
Stadtverwaltung Gera ● Dezernat Soziales ● Sucht- und Psychiatriekoordinatorin<br />
Gagarinstr. 99-101 ● 07545Gera ● Tel.: 0365 /838 31 48 ● Fax: 0365 /838 31 22
HilfePlanungsKonferenz der Stadt Gera Gesc Geschä häft ftsordn sordnung ung<br />
Beschlussfassung, die fixiert wird. Damit verbunden ist eine verbindliche Kostenzusage<br />
durch den zuständigen Kostenträger. Der Beschluss ergeht als Ausnahme unter<br />
Vorbehalt, wenn benötigte Unterlagen fehlen.<br />
Für die Beschlüsse der HPK wird fortlaufend ein Aktenzeichen vergeben, ein Zeitrahmen<br />
für die Hilfegewährung und ein Wiedervorstellungstermin festgelegt.<br />
Im Anschluss andie HPK findet eine Auswertung statt. Es werden gemeinsam Lösungen<br />
und Regelungen für aufgetretene Schwierigkeiten gesucht.<br />
7. Besondere Aufgaben der HPK<br />
Die Hilfeplanungskonferenz der Stadt Gera bietet als Gremium Qualitätssicherung<br />
für die Arbeit des Gemeindepsychiatrischen Verbundes der Stadt Gera.<br />
8. Inkrafttreten und Änderung<br />
Die Geschäftsordnung der Geraer Hilfeplanungskonferenz tritt <strong>zum</strong> 01.09.2002 in<br />
Kraft.<br />
Notwendige Änderungen der Geschäftsordnung, die z.B. durch geänderte gesetzliche<br />
Lagen entstehen können, werden inenger Abstimmung mit den Mitgliedern der Hilfeplanungskonferenz<br />
durch die Koordinatorin für Sucht und Psychiatrie vorgenommen.<br />
Gera, 20.08.2002<br />
________________________________________________<br />
Sucht- und Psychiatriekoordination<br />
Stadtverwaltung Gera ● Dezernat Soziales ● Sucht- und Psychiatriekoordinatorin<br />
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Vereinba Vereinbaru rung ng<br />
zwischen Partnern des Gemeindepsychiatrischen Verbundes<br />
und der Stadt Gera zur Weiterführun<br />
Weiterführunggder der Kooperation nach<br />
Beendigun Beendigung des <strong>Projekt</strong>es Impl Implementation ementation personenbezogener<br />
Hilfen ab 01. 07. 2003<br />
1. Vorbemerkung<br />
Die Vereinbarung knüpft an die im Rahmen des BMG-geförderten Forschungsprojektes<br />
„Implementation des personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung“<br />
(2000 –2003) (1) erreichten Ergebnisse inder personenbezogenen Hilfeplanung,<br />
in der Verbundgestaltung und bei der Umsetzung sozialrechtlicher Rahmenbedingungen<br />
an und ist Grundlage einer zielgerichteten Weiterentwicklung.<br />
2. Zie Ziele<br />
Die Vereinbarung hat die Sicherstellung von bedarfsgerechter Behandlung und Hilfe<br />
chronisch psychisch krankerMenschen in den Leistungsbereichen<br />
- Selbstversorgung und Wohnen<br />
- Tagesgestaltung und Kontaktfindung<br />
- Arbeit, Ausbildung und Beschäftigung<br />
- spezielle Therapieverfahren (Soziotherapie, Ergotherapie, psychiatrischmedizinische<br />
imengerenSinne)<br />
- sozialpsychiatrische Grundversorgung (Krisenintervention, SPDI)<br />
Diese Kooperationsvereinbarung soll eine einrichtungsübergreifende integrierte Behandlung<br />
und Rehabilitation unterstützen. Sie richtet sich an die psychisch kranken<br />
Menschen der Stadt Gera und fördert eine Betreuung im Versorgungsgebiet. Kein<br />
psychisch Kranker aus dem Versorgungsgebiet soll wegen Schwere und Art der Erkrankung<br />
abgewiesenwerden.<br />
3. Zielgruppe<br />
Zielgruppe sind die chronisch psychisch kranken Menschen der Stadt Gera, die häufig<br />
in ihren Betreuungserfordernissen Leistungen bedürfen, die nur gemeinsam im<br />
Rahmen des Sicherstellungsauftrages der niedergelassenen Ärzte und den Anbietern<br />
des Gemeindepsychiatrischen Verbundes erbracht werden können. Dies betrifft Patienten<br />
der Allgemeinpsychiatrie und der Suchtkrankenversorgung. Nachdem im<br />
Implementationsprojekt „Personenzentrierter Hilfen“ die Abhängigkeitserkrankten<br />
ausgeschlossen waren, sollten diese im besonderen Maße durch diese Vereinbarung<br />
erreicht werden. Die Bereiche Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Versorgung von<br />
geistig Behinderten werden primär nicht berücksichtigt.<br />
_____________________________________________________________________<br />
(1) Vereinbarung zwischen der Aktion psychisch Kranke e.V. und der psychiatrischen Versorgungsregion Stadt Gera zur Implementationder<br />
personenbezogenen Hilfen –Gera, den 29.09. 2001
4. Arbe Arbeits itse be bene nen<br />
Durch diese Vereinbarung werden in folgenden Arbeitsbereichen Verbindliche Regelungen<br />
getroffen.<br />
4.1 Hilfeplanung<br />
4.1.1 E inhe nheitlic tlich e Hil Hilf eplanung<br />
Es wird eine einheitliche Hilfeplanung mit dem „Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan“<br />
(IBRP) praktiziert unter Beachtung gültiger Thüringer Regelungen.<br />
4 .1.2 E inbe nbez ie iehun hungde gde rKl ienten<br />
Die Einbeziehung der Klienten im Hilfeplanungsverfahren und den Absprachen zwischen<br />
den Einrichtungen wird sichergestellt. Die Auswertung mit dem Klienten und<br />
der einrichtungs- und trägerübergreifende Austausch in der Fallkonferenz sind zentraleElemente<br />
der Qualitätssicherung.<br />
4.1.3 Integ Inte rie rierte rte Hil Hilf eplanung<br />
Die Hilfeplanung wird integriert, imSinne eines Gesamtplans vorgenommen. Dabei<br />
werden alle psychiatrischen und nichtpsychiatrischen Hilfen einschließlich der Hilfen<br />
von Angehörigen, Freunden und sonstigen Personen des sozialen Umfelds berücksichtigt.<br />
4.1.4 An Ziele Zielennorientierte orientierte<br />
Hilfeplanung<br />
Die Hilfeplanung ist an konkreten Zielen orientiert. Die Ziele werden aus der individuell<br />
angestrebten Lebensform des Betroffenen abgeleitet und lebensweltbezogen<br />
beschrieben. Die Zielbestimmung dient auch der Evaluation der Zusammenarbeit<br />
mit dem Klienten.<br />
4. 4.1. 1.5 H ilf lfepla eplanu nung ng un una b hä hängig ngig von Woh Wohnfo nformen rmen<br />
Die Hilfeplanung und die Hilfeerbringung sollen unabhängig von der aktuellen oder<br />
angestrebtenWohnform vorgenommen werden.<br />
4 .1.6 1.6 E inricht nrichtun ungs- gs- und berufsgruppenü<br />
berufsgruppenübe bergreifende rgreifende H il f eplanu eplanung ng<br />
Der individuelle Hilfebedarf wird einrichtungs- und berufsgruppenübergreifend ermittelt.<br />
Art und Umfang des diesbezüglich erforderlichen Austauschs haben den Wünschen<br />
des Klienten, den fachlichen Anforderungen und zeitökonomischen Aspekten<br />
Rechnung zu tragen.<br />
4.1.7 Hil Hilf eplankonfere<br />
eplankonferenzen nzen<br />
Der auf diese Weise gemäß IBRP ermittelte Hilfebedarf wird in einer regelmäßig<br />
stattfindenden Hilfeplankonferenz erörtert. Die Teilnehmer nehmen konstruktivkritisch<br />
Stellung und erfragen ggf. zusätzliche Informationen. Ziel sind einvernehmliche<br />
Absprachen über Ziele und Vorgehensweise.<br />
4.1.8 Steuerungsrunde<br />
Entscheidungen zu Ressourcen bzw. Kontingenten der Versorgungsregion werden in<br />
der fortbestehendenPsychosozialen Arbeitsgruppe (PSAG) oder Sucht-AG getroffen.
4.1.9 Stellung des IBRP im Entscheidungsprozess der Leist ungsträger<br />
Der IBRP, der unter diesen Vorgaben erstellt wurde, ist mit der sozialmedizinischen<br />
Stellungnahme des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDI) wesentliche Grundlage für<br />
die Entscheidungen des Leistungsträgers.<br />
4.1.10 Überp Überpr üfung des Hilfeplans<br />
Der Hilfeplan wird spätestens nach der Befristung in der Hilfeplankonferenz überprüft,<br />
im Bedarfsfall häufiger.<br />
4.1.11 Koo Koor dinierende Bezugsperson<br />
Im Rahmen der Hilfeplanung wird eine koordinierende Bezugsperson mit ihren Aufgaben<br />
benannt. Diese Person ist für die trägerübergreifende Abstimmung im Verlauf<br />
und im Bedarfsfall für die erneute Hilfeplanung und Wiedereinbringung in die Fallkonferenz<br />
zuständig.<br />
Die Unterzeichnenden erklären die Bereitschaft, die koordinierende Bezugsperson in<br />
ihrer Funktion zuunterstützen.<br />
4.1.12 Daten Datenschutz schutz beac beachten hten<br />
Datenschutz und Schweigepflicht sind jederzeit zu beachten. Art und Umfang des<br />
vorgesehenen und vorgenommenen Austauschessind für die Klienten offen zu legen.<br />
Entsprechende Schweigepflichtsentbindungs- und Einverständniserklärungen sind<br />
beizubringen.<br />
4. 4.2. 2. Ve Verbundgestaltung rbundgestaltung und Ve Verso rsorgungsve rgungsverpflic rpflich tung<br />
4.2.1 Verbundgestaltung<br />
Diese Vereinbarung regelt die Kooperation der Vertragspartner bei der Erbringung<br />
sozialpsychiatrischer Dienstleistungen. Davon unberührt bleibt die Rechtsträgerschaft<br />
der Dienste und Einrichtungen, die in den Verbund einbezogen sind. Verträge<br />
und Vereinbarungen mit Leistungsträgern werden von den jeweiligen Rechtsträgern<br />
gesondert allein oder in Gemeinschaft geschlossen. Dabei können spezielle Träger-<br />
Verbünde gebildet werden (z. B. Verbund der Erbringer von Leistungen der Hilfe zur<br />
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe<br />
am Arbeitsleben, von Soziotherapie, von Hilfen zur Tagesgestaltung und Kontaktfindung<br />
usw.).<br />
4.2.2 Mi Mitg tgli lieds edsch chaf aft<br />
Das Recht auf Mitgliedschaft besteht für jeden Leistungserbringer, der die Ziele und<br />
die noch zu erstellende Satzung des GPV anerkennt. Die Mitglieder verpflichten sich<br />
zur wechselseitigen Information und zuBeratungen über das eigene Leistungsangebot,<br />
insbesondere zu Änderungen des Leistungsangebots. Die Mitglieds Mitgliedschaft chaft endet<br />
du durch rch Kü Kündigun ndigung. g.<br />
4.2.3 Pf Pfli lich chtv tvers erso rgu rgun g<br />
Die Beteiligten haben die Pflichtversorgung für schwerer psychisch kranke Bürger mit<br />
komplexem Hilfebedarf für die Stadt Gera. Dies beinhaltet die Bereitschaft, Menschen<br />
mit akutem komplexen Behandlungs- bzw. Rehabilitationsbedarf kurzfristig<br />
Leistungen anzubieten und insbesondere keinen psychisch kranken Menschen wegen<br />
Art und Schwere der Störung abzuweisen. Entlastungen bei fortbestehendem Hilfe-
edarf, insbesondere gegen den Willen der Betroffenen, müssen in der Hilfeplankonferenzmit<br />
allen Beteiligtenabgestimmt werden.<br />
4. 4.3. 3. Qu Qualit alität ätss ssic iche heru rung ng<br />
4 .3. 3.1 1 Qu alit alitätsk ätskrite riterien rien<br />
IBRP, Hilfeplankonferenz, Steuerungsrunden in der PSAG, vertragliche Vereinbarungen<br />
zwischen den einzelnen Leistungserbringern sind Instrumente, die günstige Bedingungen<br />
für gute Qualität schaffen. Ihre Nutzung garantiert jedoch noch keine<br />
Qualität. Die Mitglieder des Verbundes verpflichten sich<br />
- Qualitätskriterien zu formulieren,<br />
- Transparenz zur Qualitätskontrolle herzustellen,<br />
- Einsatz, Führung (Schulung) und Auswertung des IBRP inhaltlich zuverbessern<br />
und ggf. aufgabenspezifisch anzupassen.<br />
4.3.2 Weitere Themen<br />
Weitere Aspekt eines gemeinsamenregionalen Qualitätsmanagements sind:<br />
- Nutzerzufriedenheit<br />
- Gesundheitsberichterstattung<br />
- Beschwerdemanagement<br />
- Evaluation<br />
- Mitarbeiterzufriedenheit<br />
- Anpassung der Krankenhausstrukturen an Erfordernisse des GPV.<br />
4. 4.4. 4. B u dget dgetermittl ermittlun ung, g, B u dgettr dgettran anspar sparen enz, z, n e ue Finan Finanz ier ieru n gsf gsformen ormen<br />
4.4.1 Ermittlung und Offenlegung Offenleg ung der Kos Kostenströme tenströme<br />
Die Kostenströme lassen sich zurzeit nur bedingt verfolgen. Die Vereinbarung dient<br />
auch dazu, die Aufwendungen für Rehabilitation und Behandlung psychisch kranker<br />
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gera zu ermitteln und offen zu legen. Dabei wirken<br />
die von den Unterzeichnenden vertretenen Institutionen mit.<br />
Kl Klienten ientenbewe bewegun gung en<br />
Klientenbewegungen über die Stadtgrenzen hinaus sind zuerfassen. Die Beteiligten<br />
erwarten von der Stadtverwaltung die erforderliche Unterstützung zur Ermittlung<br />
(von Leistungen nach dem BSHG) von Aufwendungen zur Versorgung seelisch Behinderter<br />
außerhalb der Stadtgrenzen.<br />
Finanzierungsformen imBSHG im BSHG<br />
Die neuen Finanzierungsformen im BSHG-Bereich sind sinnvoll umzusetzen. Ziel ist<br />
ein Steuerungsverfahren, das flexible Leistungserbringung ermöglicht. Anknüpfend<br />
an die Erfahrungen zur Vereinbarung <strong>zum</strong> „Persönlichen Budget“(2) soll konstruktiv<br />
nach weiteren Lösungen gesucht werden. Dabei sind ggf. bestehende Finanzierungsformen<br />
zur Disposition zu stellen.<br />
___________________________________________________________________________<br />
(2) Ergänzende Vereinbarung zwischen dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, dem Landesamt für<br />
Soziales und Familie und der Stadt Gera zur Implementation der personenbezogenen Hilfe auf der Grundlage „persönlicher<br />
Budgets“
4.4.2 Einsatz der Ressourcen<br />
Ein flexiblerer Einsatz der Ressourcen gemäß individuellem Bedarf bei gleichzeitiger<br />
Steuerung des Gesamtbudgets auf Stadt- bzw. Trägerebene zieht die Notwendigkeit<br />
eine Rückmeldesystems nach sich, das die jeweilige Ausschöpfung des Jahresbudgets<br />
transparent mach.<br />
5. Ve Verzahnung rzahnung de derrLe Leistungs<br />
istungsb e r eiche<br />
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen mit sonstigen Rehabilitations- und Behandlungsleistungen<br />
verzahnt werden: ambulante Behandlung (niedergelassene Psychiater,<br />
Institutsambulanz, Soziotherapie), ambulante psychiatrische Pflege, medizinische<br />
und berufliche Rehabilitation.<br />
6. Überr Überre gi gionale onale Zusammenarbeit<br />
Die Ergebnisse bei der Fortführung der Kooperation im BPV Gera sollen auch für die<br />
Entwicklung personenzentrierter gemeindepsychiatrischer Verbünde in anderen Regionen<br />
genutzt werden. Über Erfahrungen und Zwischenberichte inder Stadt Gera<br />
wird auf bundes- und landesweiten Fachtagungen regelmäßig berichtet. Eine enge<br />
Zusammenarbeit mit den anderen Regionen wird angestrebt.<br />
7. Kündigung<br />
Die Vereinbarung kann mit einer Frist von 2Monaten <strong>zum</strong> Ende eines Kalendermonatsgekündigt<br />
werden.<br />
Aus der Vereinbarung ergeben sich keine neuen zusätzlichen Ansprüche zwischen<br />
Leistungs- erbringern und Klienten; es sind nur Kooperationsbeziehungen betroffen.<br />
Andere bestehende Vereinbarungen werden nicht berührt oder ersetzt.<br />
Die Unterzeichnenden erklären ihre Bereitschaft, imSinne der vorgenannten Prinzipien<br />
und Ziele konstruktiv bei einer Weiterentwicklung des regionalen psychiatrischen<br />
Versorgungs- angebots mitzuwirken.<br />
Gera,Juni2003<br />
Oberbürgermeister Dezernentin Jugend/Soziales/<br />
Stadt Gera Gesundheit
Amtsarzt Gesundheits- und Hygieneamt Sozialpsychiatrischer Dienst<br />
Amtsleiter Jugendamt Amtsleiterin Sozial- und<br />
Wohnungsamt<br />
Geschäftsführer Geschäftsführer<br />
Caritas Verband für Ostthüringen e.V. Diakoniezentrum Gera gGmbH<br />
Geschäftsführer Tagesstätte für psychisch Kranke<br />
Trägerwerke Soziale Dienste Gera gGmbH Verein „Hilfe für psychisch<br />
Kranke e.V.“<br />
AWO Alten-,Jugend- und Geschäftsführer<br />
Sozialhilfe gGmbH Geraer Werkstätten gGmbH<br />
Leiterin der Psych. soz. Beratungs- und Geschäftsführer<br />
Behandlungsstelle für Suchtkranke Wald-KlinikumGeragGmbH<br />
des Diakonieverbundes Gera e.V.<br />
Suchthilfe in <strong>Thüringen</strong> gGmbH Soz. therapeutisches Wohnheim<br />
„Rasthaus Obolus“<br />
Leiterin Jugendhilfen Gera Vorsitzender<br />
SOS Kinderdorf e.V. Streetwork Gera e.V.
Chefarzt der Klinik für Psychiatrie Sucht-u.Psychiatriekoordinatorin<br />
und Psychotherapie<br />
Vorsitzender des Psychiatrierates<br />
Z u st stimmu immung ng zu Pu Punkt nkt 5de 5derVere rVerein inba baru rung ng<br />
Direktor Arbeitsamt Gera Nervenarzt Gera<br />
Vertreterin der Angehörigengruppe Gera Gebietsleiter Kundenservice<br />
AOK Gesundheitskasse in<br />
<strong>Thüringen</strong>, Geschäftsstelle Gera<br />
Betreuungsbehörde Leiter Betreuungsverein<br />
„Lebensbrücke e.V.“<br />
Sprecher Sozialer Dienst Leiterin<br />
in der Justiz Ratgeberzentrale„DAS NETZ“<br />
Bewährungshilfe
Vereinbarung zwischen de derrAktion Aktion<br />
Psychi Psychisch sch Kranke<br />
und der Psychiatrischen V e rsorgun rsorgung sr sregion egion Ger Geraazur zur I m pl plement ementation ation<br />
personenzentrierter Hilfen zur Teilhabe psychisc psychischhkranker kranker Menschen an<br />
Arbeit und Beschäftigung<br />
Die unterzeichnenden Beteiligten und die Arbeitsgruppe „Teilhabe an Arbeit und Be<br />
schäftigung" der Aktion Psychisch Kranke vereinbaren eine Zusammenarbeit über<br />
den Zeitraum vom 01.10.2004 bis <strong>zum</strong> 31.12.2005 im Rahmen des vom Bundesministerium<br />
für Gesundheit und Soziale Sicherung geförderten <strong>Projekt</strong>s „Teilhabe an<br />
Arbeit und Beschäftigung für psychisch kranke Menschen –Entwicklung regionaler,<br />
integrierter und personenzentrierter Hilfesysteme".<br />
Die Zusammenarbeit wird auf folgender Grundlage vereinbart:<br />
1 . Vorbeme Vorbemerku rkun g<br />
Allgemeine konzeptionelle Leitlinie ist der personenzentrierte Ansatz im Sinne der<br />
Kommission Personalbemessung der Aktion Psychisch Kranke (im Folgenden: APK)<br />
(1992 -1998) 8 .Die Umsetzung der Prinzipien personenzentrierter Hilfen knüpft an<br />
den aktuellen Hilfestrukturen der Stadt Gera an und berücksichtigt die regionalen<br />
Besonderheiten.<br />
2. <strong>Projekt</strong>ziele und Vorgehen<br />
Die Ausrichtung des <strong>Projekt</strong>s folgt der <strong>Projekt</strong>skizze „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung<br />
–Entwicklung regionaler, integrierter und personenzentrierter Hilfesysteme“<br />
der APK. Das Implementationsprojekt zielt darauf ab, Hilfeleistungen für psychisch<br />
kranke Menschen im Bereich der Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung zu verbessern.<br />
Bei der Implementation von Konzepten und Handlungsstrategien zur<br />
Teilhabe psychisch kranker bzw. seelisch behinderter Menschen am Arbeitslebenstehen<br />
Fragender Steuerung im Vordergrund auf der Ebene<br />
a) des Einzelfalls<br />
b) der Organisation von Hilfen im regionalen Hilfesystem (Verbund)<br />
c) des Zusammenwirkens der Leistungsträger undder Leistungserbringer<br />
mit dem Ziel der Qualitätsverbesserung durch<br />
- konsequente Orientierung am individuellen Bedarf<br />
- personenzentrierte Zusammenarbeit der Leistungserbringer<br />
- Übernahme gemeinsamer Verantwortung und regionaler Versorgungsverpflichtung<br />
In dieser Zielsetzung geht eszugleich umdie Umsetzung und Evaluation<br />
der Vorgaben des SGB IX.<br />
8 Der <strong>Abschlussbericht</strong> der Kommission isterschienen in:Bundesministerium für Gesundheit (HG):<br />
Von Institutions- zu Personenzentrierten Hilfen in der Psychiatrischen Versorgung, Schriftenreihe des<br />
BMG Band 116/1, Nomos-Verlag, Baden-Baden 1999. Siehe auch: Kurzbericht <strong>Projekt</strong> „Personalbmessung",<br />
Arbeitshilfe 11, Psychiatrie-Verlag, 4.Aufl., Bonn 2004
Dies soll erreicht werden durch exemplarische Entwicklung eines personenzentrierten<br />
Hilfesystems zur Teilhabe am Arbeitsleben für psychisch kranke Menschen mit Auswirkungen<br />
auf<br />
- der Ebene der Arbeit mit Klienten: personen-statt einrichtungszentrierte<br />
Konzepte, Arbeitsformen, Gesamtplan (personenbezogen und Hilfe-<br />
Institutionen übergreifend)<br />
- der Ebene der Organisation von Leistungen: Weiterentwicklung der vorhandenen<br />
Einrichtungen, so dass sieimRahmeneines gemeindepsychiatrischen<br />
Verbundes flexible und abgestimmteHilfen zur Teilhabe an<br />
Arbeit und Beschäftigung leisten,<br />
- der Ebene der Steuerung der Leistungen und des Ressourceneinsatzes:<br />
zunehmend aufeinander bezogene Informations-, Abstimmungs- und<br />
Entscheidungsprozesse mit dem Ziel der Schwerpunktverlagerung von<br />
Hilfeleistungen in spezialisierten Einrichtungen zu Hilfen im allgemeinen<br />
Arbeitsleben,<br />
- der Ebene des Sozialrechts und der Finanzierung:Komplexe Leistungen<br />
sind eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass auch schwer und<br />
chronisch psychisch kranke Personen auf Dauer zur Teilhabe an Arbeit<br />
und Beschäftigung befähigt werden. Bestehende sozialrechtliche Ansprüche<br />
und Fördermöglichkeiten müssen personenbezogen gebündelt<br />
und wesentlich flexibilisiert werden.<br />
Die <strong>Projekt</strong>beteiligten streben dabei an, auf allen vier Ebenen Fortschritte zu erzielen,<br />
die sich in der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität (einschl. der Wirtschaftlichkeit)auf<br />
derArbeitsebene darstellen lassen.<br />
Im Ergebnis sollten beispielhafte Lösungen gefunden werden für Fragen<br />
- der personenzentrierten Hilfeplanung,<br />
- der Verbundentwicklungund -gestaltung,<br />
- der Qualitätssicherung,<br />
- der optimierten Nutzung vorhandener Ressourcen und<br />
- der Steuerung einschließlich der Sicherstellung bedarfsgerechter Hilfen<br />
in der Region<br />
im Bereich Arbeit und Beschäftigung, die auch für künftige Prozesse in anderen Regionennützlich<br />
sind.<br />
3. Thematische Arbeit Arbeitsschwerpunkte sschwerpunkte in inder der <strong>Projekt</strong>region Gera<br />
Als thematische Schwerpunkte werden benannt:<br />
- Qualitätsmanagement<br />
- Flexibilisierung der Hilfeleistungen<br />
- Kooperation und Koordination<br />
- Monitoring und Ressourcensteuerung<br />
- Einbindung der Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung in den Gemeindepsychiatrischen<br />
Verbund
3.1. Q ual ualitätsmanagement<br />
itätsmanagement<br />
Das <strong>Projekt</strong> dient der Verbesserung der Zusammenarbeit der ortsnahen Angebote<br />
zur Teilhabe durch die Weiterentwicklung der Abstimmungsverfahren untereinander<br />
und mit den Rehabilitationsträgern. Im Vordergrund steht die Entwicklung von Verfahren<br />
zur angemessenen Platzierung und Sicherung nahtloser Rehabilitationswege,<br />
die möglichst schnell zuArbeitsplätzen und Beschäftigungsverhältnissen führen, und<br />
die Einbindung der arbeitsbezogenen Hilfeplanung indie bestehende Hilfeplanungskonferenz.<br />
Die folgenden Punkte 3.1.1 bis 3.1.9. sind als Ziel zu verstehen, das im Laufe des <strong>Projekt</strong>es<br />
erreicht werden soll. Die Implementation erfolgt schrittweise nach der erforderlichen<br />
Vorbereitung undAbstimmung.<br />
3. 3.1. 1.1. 1. Ei Ein h ei eitli tlic h e H ilf lfeplan eplanu ng<br />
Es wird eine einheitliche Gesamthilfeplanung nach dem Verfahren des Integrierten<br />
Behandlungs- und Rehabilitationsplans (IBRP) praktiziert. Ergänzend wird für den<br />
Leistungsbereich ‚Arbeit und Beschäftigung’ nach dem gleichen Grundverfahren eine<br />
differenzierte individuelle Hilfeplanung zur Teilhabe amArbeitsleben betrieben. Dazu<br />
werden neue Instrumente entwickelt, die von allen <strong>Projekt</strong>beteiligten einrichtungsund<br />
leistungsbereichsübergreifend eingesetzt werden. Die Erfahrungen imUmgang<br />
mit dem Instrumentarium werden kontinuierlich ausgetauscht. Bei der Hilfeplanung<br />
wird insbesondere auch der Hilfebedarf im Bereich Arbeit, Ausbildung und Beschäftigung<br />
ermittelt und ggf. das Erfordernis von Maßnahmen <strong>zum</strong> Erhalt oder der Erlangung<br />
bzw. Wiedererlangung von Erwerbsfähigkeit geprüft. Dabei geht es auch um<br />
passgenaue Arbeit und Beschäftigung für psychisch kranke Menschen mit eingeschränkter<br />
Leistungsfähigkeit. Im Bedarfsfall wird eine Einschätzung zur aktuellen<br />
Erwerbsfähigkeit abgestimmt.<br />
3. 3.1. 1.2. 2. Bete Beteiligun iligungde gde rKl ienten<br />
Die Beteiligung der Klienten im Hilfeplanungsverfahren, bei der Abstimmung im Verlauf<br />
der Hilfeleistungen und bei der Auswertung der Zusammenarbeit nach Abschluss<br />
der Planungsphase muss sichergestellt werden. Die Hilfeplanung ist Bestandteil<br />
der Rehabilitation bzw. Behandlung, d. h. sie ist ebenfalls personenzentriert<br />
zu gestalten.<br />
3. 3.1. 1.3. 3. Einbeziehung anderer Beteiligt Beteiligter er aus dem sozi sozialen alen Umfeld<br />
Die Einbeziehung anderer Beteiligter aus dem sozialen Umfeld des Klienten oder der<br />
Klientin -insbesondere der Angehörigen -imHilfeplanungsverfahren ist, je nach Lage<br />
des Einzelfalles, sicherzustellen.<br />
3. 3.1.4 1.4. Integrierte Hilfeplanung<br />
Die Hilfeplanung wird integriert im Sinne eines Gesamtplans vorgenommen. Dabei<br />
werden alle psychiatrischen und nicht-psychiatrischen Hilfen, einschließlich der Hilfen<br />
von Angehörigen, Freunden und sonstigen Personen des sozialen Umfelds berücksichtigt.<br />
3.1.5. Zielo Zielorientierte rientierte Hilfeplanung<br />
Die Hilfeplanung ist an konkreten Zielen orientiert. Die Ziele werden aus der individuell<br />
angestrebten Arbeits- oder Beschäftigungsform des/der Betroffenen abgeleitet
und lebensweltbezogen beschrieben. Die Zielbestimmung dient auch der Evaluation<br />
der Zusammenarbeit mit dem Klienten.<br />
3. 3.1. 1.6. 6. Einricht Einrichtun ungs- gs- und berufsgruppen<br />
berufsgruppenübergreifender übergreifender Hilfebedarf<br />
Der individuelle Hilfebedarf wird einrichtungs- und berufsgruppenübergreifend ermittelt.<br />
Art und Umfang des diesbezüglich erforderlichen Austauschs hat den Wünschen<br />
des Klienten, den fachlichen Anforderungen und zeitökonomischen Aspekten Rechnungzutragen.<br />
3.1.7. Hil Hilf eplanungskonfe<br />
eplanungskonferenz renz<br />
Der auf diese Weise ermittelte Hilfebedarf wird in der Hilfeplanungskonferenz erörtert.<br />
Die Teilnehmer nehmen konstruktiv-kritisch Stellung und erfragen ggf. zusätzliche<br />
Informationen. Sie legen fest, wer die Leistungen inwelchem Umfang erbringt.<br />
Ziel sind einvernehmliche Beschlüsse über Ziele und Vorgehensweise. Die einvernehmlichen<br />
Beschlüsse der Hilfeplanungskonferenz sind -vorbehaltlich der notwendigen<br />
sozialhilferechtlichen Prüfungen -nicht ohne zwingenden Grund zu verändern,<br />
die Hilfeplanungskonferenz ist entsprechend zu informieren.<br />
Die Hilfeplanungskonferenz überprüft die Umsetzung ihrer Beschlüsse innerhalb<br />
eines festgelegtenZeitraums.<br />
3.1.8. Teilnehmer der Hilf Hilfeplanu eplanungskon ngskonferen ferenz z(H (H PK)<br />
Die Hilfeplanung im Bereich Arbeit und Beschäftigung wird als Bestandteil der individuellen<br />
Gesamtplanung verstanden. Die Hilfeplanungen im Bereich Teilhabe an<br />
Arbeit und Beschäftigung sollen in die bestehenden HPK der Stadt Gera einbezogen<br />
werden. Für den Ablauf gilt die Geschäftsordnung derbestehenden HPK.<br />
An den HPK nehmenfür den Bereich Arbeit und Beschäftigung teil:<br />
Als ständige Mitglieder jeweils ein/e autorisierte/r Vertreter/in mit Mandat:<br />
- der in der Region tätigen Leistungserbringer im Bereich der Hilfe zur<br />
Teilhabe,<br />
• Geraer Werkstätten gGmbH<br />
• Trägerwerke Soziale Dienste gGmbH<br />
• IKDS Industrie und Kommunaldienste Schmidt GmbH<br />
- der zuständigen Klinik mit Pflichtversorgungsauftrag, SRH Wald-<br />
Klinikum Gera gGmbH<br />
- des Integrationsfachdienstes<br />
- des Sozialamtes 9 ,<br />
- der Agentur für Arbeit<br />
- -der Servicestelle nach SGB IX<br />
- des Integrationsamtes<br />
- dem Sozialpsychiatrischen Dienst.<br />
Die Federführung der Hilfeplanungskonferenzen obliegt der Koordinatorin der HPK.<br />
3 .1.9 1.9. Qual Qualität itätssic ssicheru herung ng durch Hilfeplanung<br />
Nach Ablauf des Planungszeitraums wird die Angemessenheit (Art und Umfang) der<br />
Leistungen mit dem Klienten bilanziert. Diese Auswertung und der einrichtungs- und<br />
9 Die Zusagen der Leistungsträger im Rahmen der Hilfeplankonferenz erfolgen vorbehaltlich der notwendigen<br />
sozialrechtlichen Prüfungen.
trägerübergreifende Austausch in der Hilfeplankonferenz sind zentrale Elemente der<br />
Qualitätssicherung.<br />
Der Hilfeplan wird nach einem festgelegten Zeitraum in der Hilfeplankonferenz überprüft,<br />
der nicht größer als 12 Monate sein soll.<br />
3.2. Flexibilisierung der Hilfeleistungen<br />
3 .2.1 2.1 we weitere itere Diffe Differenz renzierun ierung de derrRehabil Rehabilitat<br />
itationsziele ionsziele<br />
Sofern volle Erwerbsfähigkeit trotz Hilfen zurTeilhabe (aktuell) nicht erreicht werden<br />
kann, soll den Neigungen und Fähigkeitender Person entsprechende Arbeit und Beschäftigungunterhalb<br />
derSchwelle der vollen Erwerbsfähigkeit gefördert werden.<br />
Hilfe zur Teilhabe an Arbeitund Beschäftigung soll auch die Förderung von Teilzeitarbeit,<br />
diskontinuierlicher Tätigkeit und Arbeit und Beschäftigungunter spezifischen<br />
Arbeitsbedingungen, die den individuellen Beeinträchtigungen Rechnung tragen, umfassen.<br />
Ausdrücklich eingeschlossen sind auch Hilfen zuArbeit und Beschäftigung<br />
für Menschen mit Erwerbsfähigkeit unter 3Std./Tag.<br />
Zu den <strong>Projekt</strong>zielen gehört auch der Aufbau niedrigschwelliger Beschäftigungsangebote<br />
(Zuverdienst).<br />
3.2.2 Lebensfeldo<br />
Lebensfeldorientierung rientierung<br />
Erforderliche Hilfeleistungen sollen nach Möglichkeit dort erbracht werden, wodie<br />
Teilhabe am Arbeitsleben auch nach Abschluss der Einzelmaßnahmen oder nach<br />
Beendigung sämtlicher Hilfeleistungen fortgeführt werden kann, das heißt vorrangig<br />
nicht in für psychisch kranke Menschen spezialisierten Einrichtungen.<br />
Zu den <strong>Projekt</strong>zielen gehört auch die weitere Flexibilisierung von WfbM -Plätzen sowie<br />
deren Ansiedlung in nicht auf behinderte Menschen spezialisierten Arbeitsmilieus.<br />
3 .2.3 2.3 Fö Förderu rderung ng der Sch Schaffu affung ng ba barrie rrierefre refreier er Arbe Arbeitspl itsplä tze fü fürrps pych<br />
ychisch isch be behinde hinder te<br />
Menschen<br />
Die Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung zielen nicht nur auf die Förderung der Fähigkeiten<br />
des Hilfeempfängers ab, sondern auch auf die Anpassung der Arbeits- und<br />
Beschäftigungsmöglichkeiten an die individuellen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen.<br />
Die Bemühung um Neuschaffung eines barrierefreien Arbeitsplatzes oder die<br />
entsprechende Umgestaltung bestehender Arbeitsmöglichkeiten ist Bestandteil<br />
passgenauer Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung.<br />
3.2.4 Vorrang vergüteter Ar Arbeit beit und Beschäftigung<br />
Soweit aufgrund der psychischen Erkrankung Hilfen zur Tages- und Wochengestaltung<br />
erforderlich sind, sollen vorrangig vergütete Arbeitsmöglichkeiten bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
außerhalb von spezialisierten Einrichtungen angestrebt werden.<br />
Dies soll im Einzelfall auch dazu dienen, Hilfen imWohnbereich und Hilfen zur<br />
Tagesgestaltung zu reduzieren oder zu ersetzen.<br />
3 .2.5. 2.5. Integrat Integration onsfirmen sfirmen<br />
Es wird angestrebt, imRahmen des Modellprojekts integrative Arbeitsformen und<br />
Firmeninitiativen, die psychisch kranken Menschen offen stehen, zu entwickeln und<br />
gegebenenfalls zu erproben.<br />
3 .2.6 2.6 Med Medizin zinisc ische he Reh Rehabil abilitat itation ion<br />
Die Versorgungslücke inder ambulanten medizinischen Rehabilitation für psychisch<br />
Kranke (gemäß §140 a-e SGB V) soll geschlossen werden, indem eine integrierte
ambulante medizinische Rehabilitation in Zusammenarbeit verschiedener ambulanterund<br />
klinischer Leistungsanbieterentwickeltwird.<br />
3.2.7 Arbeitsplatzerhalt<br />
Zu den <strong>Projekt</strong>inhalten gehört auch die Förderung personenzentrierter Hilfen für psychisch<br />
kranke Menschen in Arbeit, deren Arbeitsplatz gefährdet ist oder aufgrund<br />
krankheitsbedingter Beeinträchtigungen der Umgestaltung bedarf. Die Sicherung von<br />
Arbeitsplätzen genießt in diesen Fällen absoluten Vorrang. Die Vernetzung der sonstigen<br />
Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung mit den berufsbegleitenden Hilfen wird verstärkt.<br />
3.2.8 Entw Entwicklungsplanung<br />
icklungsplanung<br />
Die Entwicklungsplanung des ortsnahen Systems zur Sicherung der Teilhabe an Arbeit<br />
soll verbessert und die Träger der medizinischen und beruflichen Rehabilitation<br />
verstärkt in die Gesamtplanung einbezogen werden.<br />
3.2.9 Dokumentation<br />
Die Hilfeangebote im Bereich Arbeit und Beschäftigung sollen bei der Anwendung<br />
der jährlichen Basisdokumentationeinbezogenwerden. .<br />
3.3 Kooperation un unddKoordination Koordination<br />
3.3.1. Kooperation der Beteiligten<br />
Die Beteiligten stimmen die Erbringung der Leistung gemeinsam mit dem Klienten<br />
ab und informieren sich imInteresse und mit Einwilligung des Klienten. Die bestehende<br />
Gremienstruktur wird genutzt und weiterentwickelt.<br />
3. 3.3. 3.2. 2. Da Datensch tenschu t z<br />
Datenschutz und Schweigepflicht sind jederzeit zu beachten.. Das Einverständnis des<br />
Klienten bzw. derKlientin ist Voraussetzung für die Vorstellung in der HPK.<br />
Die Bestimmungen hinsichtlich Datenschutz und Schweigepflicht gelten ebenfalls für<br />
Daten, dieAngehörigedes Klienten betreffen.<br />
3. 3.3. 3.3. 3. K o or ordi dini nier erende ende B e zu zugs gspers person on<br />
Im Rahmen der Hilfeplanung wird für jede Klientin/jeden Klienten eine koordinierende<br />
Bezugsperson benannt, die den Klienten/die Klientin begleitet. Zuihren Aufgaben<br />
gehört die trägerübergreifende Abstimmung imVerlauf und im Bedarfsfall, die erneute<br />
Hilfeplanung und Wiedereinbringung in die Hilfeplankonferenz. Die Aufgaben sind<br />
im Merkblatt zur Koordinierenden Bezugsperson festgelegt.<br />
3 .3.4. 3.4. Pfl Pflichtversorgun<br />
chtversorgung<br />
In der Vereinbarung zwischen Partnern des Gemeindepsychiatrischen Verbundes und<br />
der Stadt Gera zur Weiterführung der Kooperation nach Beendigung des <strong>Projekt</strong>es<br />
Implementation personenbezogener Hilfen ab 01.07.2003 ist die Pflichtversorgung<br />
für alle psychisch kranken oder seelisch behinderten Bürger/innen der Hilferegion<br />
Gera festgelegt, die Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft im Sinne des §<br />
4SGB IX benötigen. ImRahmen des Implementationsprojekts soll dies für Hilfen im<br />
Bereich Arbeit und Beschäftigung möglichst weitgehend realisiert werden. Die Verpflichtung<br />
zur gemeinsamen Umsetzung der Pflichtversorgung ist in der Geschäftsordnung<br />
zur HPK geregelt. Dies beinhaltet die Verpflichtung, Menschen mit akutem<br />
Behandlungs- und Rehabilitationsbedarf im Bereich Arbeit und Beschäftigung Leis-
tungen anzubieten. Dabei sind nicht nur Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne<br />
des Kapitel 5des SGB IX eingeschlossen, sondern auch auf den Bereich Arbeit<br />
und Beschäftigung abzielende Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft<br />
sowie auf die (Wieder-) Herstellung der Erwerbsfähigkeit abzielende medizinische<br />
Rehabilitation oder ärztliche und ärztlich verordnete Leistungen zur Behandlung.<br />
Die Beteiligten verpflichten sich, soweitdie für eine Versorgung notwendige Finanzierung<br />
gesichertist,<br />
- die erforderlichen Leistungen zu erbringen, zu dokumentieren und ihre<br />
Qualität zu sichern,<br />
- die Versorgungssituation laufend zu beobachten, zu überprüfen und dabei<br />
auftauchende Versorgungsdefizite festzustellen,<br />
- Versorgungslücken zu schließen und qualitative Defizite zu beheben.<br />
Es sollen keine Hilfesuchenden der genannten Zielgruppe aus der Versorgungsregion<br />
auf Grund der Schwere der Behinderung/Erkrankung von der Versorgung ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Bei fortbestehendem Hilfebedarf bedarf die Beendigung der Hilfeleistungen einer<br />
vorherigen Abspracheinder Hilfeplanungskonferenz.<br />
3.3.5. Versorgungsplanung<br />
Die unterzeichnenden Träger verpflichten sich, beabsichtigte Veränderungen in ihrem<br />
jeweiligen Versorgungsumfang den Kooperationspartnern vorzustellen. Gremium<br />
dazu ist die "<strong>Projekt</strong>begleitende Gruppe" gem. Ziffer 6.<br />
3 .4. Monitoring und Re Resso ssource urcenste nsteue uerun rung<br />
3.4.1. Finanzierungsformen<br />
Anforderungen der Sozialgesetze- insbesondere aktuelle Änderungen und Entwicklungen<br />
sind sinnvoll umzusetzen. Ziel ist ein Steuerungsverfahren, das flexible Leistungserbringung<br />
ermöglicht. Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>s soll konstruktiv nach geeigneten<br />
Lösungen gesucht werden. Die Förderung und Evaluation der Umsetzung der<br />
Reformen der Sozialgesetzbücher II, IX und XII bilden einen Schwerpunkt des <strong>Projekt</strong>s.<br />
Dies schließt den Einsatz von Persönlichen Budgets ein.<br />
Besondere Beachtung wird dem Thema Arbeit und Beschäftigung für psychisch kranke<br />
Menschen mit stark eingeschränkter Leistungsfähigkeit geschenkt. Die Finanzierung<br />
derZuverdienstmöglichkeitenab2005ist zu klären.<br />
3 .4.2 Finanzierung<br />
Der Hilfeplan, der unter den Vorgaben von 3.1.1. bis 3.1.9. erstellt und abgestimmt<br />
wurde, ist die wesentliche fachliche Grundlage für die Entscheidungen der jeweils<br />
zuständigen Leistungsträger zur Kostenübernahme. Die auf die Eingliederungshilfe<br />
bezogenen Entscheidungen erfolgen auf der Grundlage des imSozialhilferecht maßgebenden<br />
Verfahrens und der gesetzlichen Voraussetzungen.<br />
3.4.3. Ve Verzahnung rzahnung de derrLe Leist<br />
istungsbere ungsbereiche che<br />
Die Leistungen der Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen mit sonstigen Rehabilitationsleistungen<br />
(wie Teilhabe am Leben der Gemeinschaft, medizinische Rehabilitation)<br />
und Behandlungsleistungen (dabei sind außer ambulanter psychiatrischer
Behandlung auch ärztlich verordnete Leistungen wie Ergotherapie, Soziotherapie und<br />
häusliche psychiatrische Krankenpflege zu berücksichtigen) sowie sonstigen Hilfen<br />
verzahnt werden.<br />
3 .4. .4.4Vorrang 4Vorrang a rbe rbeit itsbezoge sbezogener ner Ve Vergüt rgütu n g<br />
Sofern bei einem Hilfeempfänger verschiedene Leistungsarten zusammentreffen,<br />
sollen diese gebündelt und vorrangig als Vergütung für geleistete Arbeit ausgezahlt<br />
werden.<br />
3.4.5 3.4.5. .Ermittlung Ermittlung und O f fen fenlegung legung de derrFinanzströme Finanzströme<br />
Die Kostenströme lassen sich zurzeit nur bedingt verfolgen. Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>s<br />
sollen die Aufwendungen für Hilfen zur Teilhabe anArbeit und Beschäftigung psychisch<br />
kranker und seelisch behinderter Bürgerinnen und Bürger der Versorgungsregion<br />
ermittelt und offengelegt werden. Dabei wirken die Beteiligten mit. Die Offenlegung<br />
interner betriebswirtschaftlicher Daten und Informationen ist nicht beabsichtigt.<br />
Die beteiligten Kooperationspartner verständigen sich im Laufe des <strong>Projekt</strong>es<br />
über die zuermittelnden Daten und über eine geeignete Form der Darstellung.<br />
3 .4.6 .4.6. .Kl Klienten<br />
ientenbewegungen<br />
bewegungen<br />
Klientenbewegungen aufgrund des Hilfebedarfs über die Kreisgrenzen hinaus sollen<br />
erfasst werden. Die Aufwendungen für psychisch kranke Einwohner der Versorgungsregion<br />
Gera, die außerhalb der Versorgungsregion Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />
erhalten, sind ebenfalls zu ermitteln.<br />
3.5. Organisation eines Verbundes<br />
3.5.1. Kooperati Koope rationsstrukturen<br />
onsstrukturen<br />
Organisation und rechtlich verbindliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit der Anbieter<br />
der Hilfen zur Arbeit und Beschäftigung werden imRahmen des Gemeindepsychiatrischen<br />
Verbundes geregelt.<br />
3.5.2 Gremienstruktur<br />
Die Sitzungsfrequenz und die Zusammensetzung der Gremien sollte im Verlauf des<br />
<strong>Projekt</strong>s in Hinblick auf Notwendigkeit und Effizienz kritisch überprüft werden.<br />
4. Zielgruppe<br />
Einbezogen sind alle Leistungen für erwachsene Menschen mit psychischer Erkrankung/seelischer<br />
Behinderung, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Versorgungsregion<br />
haben, soweit sie Beschäftigung benötigen, unabhängig vom Ausmaß<br />
ihrer aktuellen oder erreichbaren Erwerbsfähigkeit oder ihres aktuellen Beschäftigungsstatus.<br />
Das selbe gilt für psychisch kranke erwachsene Menschen aus Gera,<br />
die außerhalb der Kreisgrenzen versorgt werden, sofern die Rückkehr ihrem Wunsch<br />
entspricht.<br />
5. <strong>Projekt</strong>begleitende Gruppe<br />
In der Versorgungsregion bilden die unterzeichnenden Dienste und Einrichtungen<br />
eine "<strong>Projekt</strong>begleitende Gruppe". Sie benennen jeweils eine autorisierte Person und<br />
deren Vertreter, die regelmäßig an dieser Gruppe teilnehmen. Die Gruppe tagt etwa<br />
einmal im Monat.
Aufgabe der <strong>Projekt</strong>begleitenden Gruppe ist<br />
-die Begleitungdes <strong>Projekt</strong>es<br />
-die Abstimmungder Versorgungsplanung.<br />
-die Vorbereitung des Leistungsverbundes ‚Teilhabe an Arbeit und Beschäf<br />
tigung’imRahmen des Gemeindepsychiatrischen Verbundes<br />
Weitere Mitglieder können auf Beschluss der <strong>Projekt</strong>begleitenden Gruppe aufgenommen<br />
werden.<br />
Die regionale <strong>Projekt</strong>koordination und die Leitung der projektbegleitenden Gruppe<br />
wirdvon der Psychiatriekoordinatorinübernommen.<br />
6. Übe Über regionale Au Auswirkun swirkung en<br />
Die Ergebnisse der Zusammenarbeit im Rahmen des Implementationsprojekts sollen<br />
auch für die Entwicklung personenzentrierter Gemeindepsychiatrischer Verbünde in<br />
anderen Regionen genutzt werden. Gegebenenfalls sind Veränderungen der gesetzlichen<br />
Rahmenbedingungen zu empfehlen. Mit den sonstigen <strong>Projekt</strong>regionen wird<br />
ein Informations- und Erfahrungsaustausch gewährleistet.<br />
7. Verantwortlichkeiten<br />
Die Arbeitsgruppe „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung“ der Aktion Psychisch<br />
Kranke bietet wissenschaftliche Beratung und Begleitung an. Die Entscheidungskompetenz<br />
über die Entwicklung des regionalen Hilfeverbundes verbleibt in der Verantwortung<br />
der Beteiligten in der Region.<br />
8. Leistungen de derrAktion Akt on Psyc Psychisch hisch Kranke<br />
Die Verantwortung für die <strong>Projekt</strong>e liegt bei der Arbeitsgruppe "Teilhabe an Arbeit<br />
und Beschäftigung "der APK, inder die Erfahrungen in den <strong>Projekt</strong>regionen kontinuierlich<br />
ausgewertet werden. Die APK bringt darüber hinaus im Einzelnen folgende<br />
Leistungen ein:<br />
• Wissenschaftliche Beratung bei der Umsetzung der in dieserVereinbarung<br />
festgehaltenen Arbeitsvorhaben<br />
• Die Beratung beinhaltet insbesondere die gemeinsame Reflektion des Umsetzungsprozesses<br />
unddie gemeinsame Bearbeitung von relevanten Themen<br />
unter besonderer Berücksichtigung von vorliegenden Erfahrungen und Zwischenergebnissen<br />
aus dem Zusammenhang der verschiedenen <strong>Projekt</strong>e<br />
• Stellung eines Hauptansprechpartners für die Region Gera. Zur Verfügung<br />
stehenca. 10 Beratungstage/Jahr vorOrt. Hauptansprechpartner ist Herr<br />
Krüger (<strong>Projekt</strong>koordinator) Außerdem steht Herr Dr. Pörksen (<strong>Projekt</strong>leiter)<br />
zur Beratung zur Verfügung.<br />
WeitereLeistungen der APK:<br />
• Einbeziehung der Region Gera in die Vernetzung der <strong>Projekt</strong>regionen<br />
• Förderung des Austausches mit anderen <strong>Projekt</strong>regionen sowie des regionsübergreifenden<br />
themenspezifischenAustausches<br />
• Vorstellung von Ergebnissen und Erfahrungen der <strong>Projekt</strong>regionen im Rahmen<br />
fachöffentlicher Tagungen und Workshops sowie in Veröffentlichungen.<br />
• Erstellung eines <strong>Abschlussbericht</strong>s <strong>zum</strong> Gesamtprojekt
Die Unterzeichnenden erklären ihre Bereitschaft,imSinne dervorgenannten Prinzipien<br />
undZiele im Rahmen desForschungsprojektes „Personenbezogene Hilfen zur<br />
Teilhabe psychischkranker Menschen an Arbeit und Beschäftigung“ konstruktiv bei<br />
einer Weiterentwicklung des regionalen psychiatrischen Versorgungsangebotes mitzuwirken.<br />
Gera, den<br />
Oberbürgermeister Geschäftsführer<br />
Stadt Gera Aktion Psychisch Kranke<br />
e.V.<br />
Vorsitzende der Geschäftsführung<br />
der Agentur für Arbeit Gera<br />
der Bundesagentur für Arbeit<br />
Integrationsfachdienst-Vermittlung<br />
FirmengruppeDr. Busch<br />
Amtsleiter Versorgungsamt<br />
Integrationsamt<br />
Integrationsfachdienst-Berufsbegleitung<br />
Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V.<br />
Geschäftsführer
Berufsförderungswerk <strong>Thüringen</strong> GmbH<br />
Geschäftsführer<br />
CJDBerufsbildungswerk Gera gGmbH<br />
Geschäftsführer<br />
Caritas Verband für Ostthüringen e.V.<br />
Geschäftsführer<br />
Trägerwerke Soziale Dienste Gera gGmbH<br />
AWO Alten-, Jugend- und<br />
Sozialhilfe gGmbH<br />
Geschäftsführer<br />
Geraer WerkstättengGmbH<br />
Geschäftsführer<br />
Rehabilitations-Zentrum Stadtroda gGmbH<br />
Haupt-Geschäftsführer<br />
SRH Wald-KlinikumGeragGmbH<br />
Chefarzt der Klinik für Psychiatrie<br />
und Psychotherapie<br />
SRH Wald-KlinikumGeragGmbH<br />
Geschäftsführer<br />
Industrie- und Kommunaldienste Schmidt GmbH
Nervenarzt Gera<br />
Vertreterin der Angehörigengruppe Gera<br />
LeiterBetreuungsverein<br />
„Lebensbrücke e.V.“<br />
Z uu st stimmend immend z u rKenntn rKenntnisgeno sgenommen: mmen:<br />
Bundesversicherungsanstalt für<br />
Angestellte<br />
Landesversicherungsanstalt<br />
<strong>Thüringen</strong><br />
Verband der Angestellten Krankenkassen<br />
AOK Hauptverwaltung
Vereinbarung<br />
zwischen 1. Stadt Gera<br />
2. SRHWaldklinikumGeragGmbH<br />
3. AWOAJS gGmbH<br />
4. LebenshilfeWerkstätten Gera gGmbH<br />
5. Rehabilitationszentrum- StadtrodagGmbH<br />
6. Neustart gGmbH<br />
7. M.I.T. gGmbH<br />
8. BBA- Verein Betreuung, Bildung, Arbeit e.V.<br />
9. Pflegeunternehmen „pro balance“<br />
10.Industrie-und Kommunaldienste Schmidt GMBH<br />
11.OTEGAU mbH Arbeit und Umwelt<br />
z um Antrag au auffMitg Mit lied liedscha schaft ft in de derrBu B ndesarbeit ndesarbeitsge sgeme meinscha inschaft ft<br />
Gemeindepsychiatrische Verbünde (BAG G P V)<br />
1. Aufbauend und in Umsetzung der „Vereinbarung zwischen Partnern des Gemeindepsychiatrischen<br />
Verbundes und der Stadt Gera zur Weiterführung der Kooperation<br />
nach Beendigung des <strong>Projekt</strong>es Implementation personenbezogener<br />
Hilfen ab 1.7.2003“ vereinbaren die Parteien, dass die Stadt Gera eine Person als<br />
beauftragten Vertreter gemäß §3Abs.1 der Satzung der BAG GPV in den Verein<br />
BAG GPV nach entsprechender Antragstellung als Mitglied entsendet, befristet<br />
satzungsgemäßauf 4Jahre.<br />
2. Der Vertreter der Stadt hat folgende Leistungen zu erbringen:<br />
- Teilnahme an den Mitgliederversammlungen<br />
- Vorherige Abstimmung der zu besprechenden Probleme mit den übrigen Vertragspartnern<br />
- Information der Vertragspartner.<br />
Die anderen Parteien verpflichten sich, die notwendigen Fachinformationen<br />
rechtzeitig an den beauftragten Vertreter zu geben.<br />
Die der Stadt entstehenden Aufwendungen wie z.B. Fahrtkosten trägt die Stadt.<br />
3. Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist anteilig von jedem Vertragspartner in gleicher<br />
Höhe zu tragen und für das jeweilige Jahr bis spätestens 15.02. der Stadt zu überweisen.<br />
Im Fall der nicht erfolgten oder trotz Mahnung nicht rechtzeitig erfolgten Bezahlung<br />
scheidet der jeweilige Vertragspartner <strong>zum</strong> Jahresende aus. Für den Fall,<br />
dass ein Vertragspartner seinen Anteil nicht fristgerecht bezahlt, haben sich die<br />
übrigenVertragsparteienanteilig an den Kosten zu beteiligen.<br />
Wenn der ausstehende Anteil der Stadt nicht bis <strong>zum</strong> 25.02. überwiesen wird,<br />
dann endet diese Vereinbarung automatisch<strong>zum</strong> Jahresende.<br />
Bei Aufnahme nach dem 1.Juli ist für das laufende Jahr der halbe Mitgliedsbeitrag<br />
zu entrichten.
4. Diese Vereinbarung ist unbefristet.<br />
Jede Vertragspartei ist berechtigt, diese Vereinbarung mit einer Frist von 7Monaten<br />
<strong>zum</strong> Jahresende zu kündigen.<br />
Im Falle der Kündigung durch einen oder mehreren Vertragspartnern endet die<br />
Vereinbarung für alle Vertragspartner <strong>zum</strong> Jahresende.<br />
Diese Vertragsbeendigung gilt nicht, wenn ein kündigender Vertragspartner einen<br />
Ersatzvertragspartner anbietet, der die Vertragsverpflichtung voll übernimmt und<br />
von den übrigen Vertragspartnernakzeptiert wird.<br />
Die Vertragsbeendigung tritt ebenfalls nicht ein, wenn nach Kündigung eines oder<br />
mehrerer Vertragspartner andere Leistungsanbieter sich bereit erklären, diesem<br />
Vertragbeizutreten und die übrigen Vertragspartner dem zustimmen.<br />
5. Weitere Leistungsanbieter werden aufgenommen, wenn sie der „Vereinbarung<br />
zwischen Partnern des Gemeindepsychiatrischen Verbundes und der Stadt Gera<br />
zur Weiterführung der Kooperation nach Beendigung des <strong>Projekt</strong>es Implementation<br />
personenbezogener Hilfen ab 01.07.2003“ zustimmen, die Rechte und Pflichten<br />
dieser Vereinbarung akzeptieren und alle Vertragspartner damit einverstanden<br />
sind.<br />
Gera, 21.03.07<br />
Beigeordnete und Dezernentin<br />
Geschäftsführer<br />
SRHWald-Klinikum Gera gGmbH<br />
Geschäftsführer<br />
AWO AJS gGmbH<br />
Geschäftsführer<br />
Lebenshilfe Werkstätten Gera gGmbH<br />
Geschäftsführer<br />
Rehabilitations-ZentrumStadtroda gGmbH
Geschäftsführer<br />
M.I.T. gGmbH<br />
Vereinsvorsitzende<br />
BBA- Verein Betreuung, Bildung, Arbeit e.V.<br />
Pflegeunternehmen „pro balance“ GbR<br />
Geschäftsführer<br />
Industrie- und Kommunaldienste Schmidt GMBH<br />
Diplom-Sozialpädagogin (FH), Ltr.<br />
Neustart gGmbH<br />
Geschäftsführerin<br />
OTEGAU mbH
1 . Vorbeme Vorbemerku rkung ng<br />
Gemeindepsychiatrische<br />
Gemeindepsychiatrischer V e rb rbund und Il Ilm-Kr m-Kreis eis<br />
Kooperationsvereinbarung<br />
Die Vereinbarung knüpft an die im Rahmen des TMSFG-geförderten Forschungsprojektes<br />
„Implementation des personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen<br />
Versorgung“ erreichten Ergebnisse inder personenbezogenen Hilfeplanung, inder<br />
Verbundgestaltung und bei der Umsetzung sozialrechtlicher Rahmenbedingungen an<br />
und ist Grundlage einer zielgerichteten Weiterentwicklung der psychiatrischen Hilfen<br />
im Ilm-Kreis.<br />
Zweck dieses Verbundes ist die enge Zusammenarbeit seiner Kooperationspartner<br />
zur Verwirklichung einer bedarfsgerechten Versorgung psychisch kranker oder seelisch<br />
behinderter oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung<br />
bedrohter Menschen, einschließlich suchtkranker Menschen, im Versorgungsgebiet<br />
Ilm-Kreis.<br />
Die Kooperationspartner des GPV streben eine stärkere Vernetzung der bestehenden<br />
Hilfen und Institutionen an, um den Mitteleinsatz effizient und verantwortungsbewusst<br />
zu gestalten. Die Angebote und Strukturen sollen für alle Beteiligten transparent<br />
und zwischen den Institutionen durchlässig sein.<br />
2. Ziele<br />
Die Vereinbarung zielt darauf ab, Hilfeleistungen für psychisch kranke oder seelisch<br />
behinderte oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohte<br />
Menschen, einschließlich suchtkranke Menschen, im Ilm -Kreis durch enge<br />
Zusammenarbeit zu verbessern und auf eine bedarfsgerechte Behandlung und Hilfe<br />
hinzuwirken.Beteiligt sinddie Leistungsbereiche:<br />
- Selbstversorgung und Wohnen,<br />
- Tagesgestaltung und Kontaktfindung,<br />
- Arbeit, Ausbildung und Beschäftigung,<br />
- sozialpsychiatrische Grundversorgung und<br />
- spezielle Therapieverfahren, soweit sie Bestandteil von Komplexleistungen<br />
sind.<br />
Für psychisch kranke oder seelisch behinderte oder von einer psychischen Erkrankung<br />
oder seelischen Behinderung bedrohte Bürgerinnen und Bürger des Ilm- Kreises,<br />
einschließlich der Suchtkranken, soll eine einrichtungsübergreifende, integrierte<br />
Behandlung und Rehabilitation im Kreisgebiet sichergestellt werden: Keiner der oben<br />
genannten Bürger aus dem Versorgungsgebiet soll wegen Schwere und Art der Erkrankung<br />
abgewiesen werden. Ziel ist es, zu einer möglichst eigenständigen und<br />
selbstverantwortlichen Lebensführung in einem überschaubaren und vertrauten Lebens-<br />
und Sozialraum zu motivierenund zu befähigen.
3. Zi Zielgr elgru ppe<br />
Zielgruppe sind psychisch kranke oder seelisch behinderte oder von einer psychischen<br />
Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohte Menschen, einschließlich<br />
suchtkranke Menschen, des Ilm-Kreises, d.h. sie benötigen:<br />
- Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,<br />
- Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben,<br />
- medizinische Rehabilitation oder<br />
- mehrere Behandlungs- und sonstige Hilfeleistungenmit Abstimmungsbedarf.<br />
Eingeschlossen sind auch psychisch kranke oder seelisch behinderte oder von einer<br />
psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohte erwachsene Bürger,<br />
einschließlich suchtkranke Menschen, des Ilm-Kreises, die außerhalb der Kreisgrenzen<br />
versorgt werden.<br />
Dies betrifft Patienten der Allgemeinpsychiatrie und der Suchtkrankenversorgung.<br />
Die Bereiche Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Versorgung von Personen mit<br />
geistiger Behinderung werden primär nicht berücksichtigt. Weitere Personen können<br />
nachBedarf in die Vereinbarungaufgenommen werden.<br />
4. Le Leitlinien itlinien<br />
Zur Sicherstellung einer guten Qualität werden bei den Hilfen für psychisch kranke<br />
oder seelisch behinderte oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung<br />
bedrohte Menschen, einschließlich suchtkranke Menschen, folgende Leitlinien<br />
(4.1. –4.2.) beschlossen:<br />
4.1 Hilfeplanung<br />
4.1.1 Einhe itl tliche iche Hilf Hil eplanung<br />
Es wird eine einheitliche Hilfeplanung mit dem „Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan“<br />
(IBRP) praktiziert. Der IBRP, der unter den folgenden Vorgaben<br />
erstellt wurde, ist mit der sozialmedizinischen Stellungnahme des Leistungsträgers<br />
bzw. des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDI) wesentliche Grundlage für die Entscheidungendes<br />
Leistungsträgers.<br />
4.1.2 Einbeziehung der Klienten<br />
Die Einbeziehung der Klienten im Hilfeplanungsverfahren und den Absprachen zwischen<br />
den Einrichtungen wird sichergestellt. Die Auswertung mit dem Klienten und<br />
der einrichtungs- und trägerübergreifende Austausch in der Fallkonferenz sind zentrale<br />
Elemente der Qualitätssicherung. Die Hilfeplanung ist Bestandteil der Rehabilitation<br />
bzw. Behandlung, d.h. ebenfalls personenzentriert zu gestalten.
4.1.3 Inte Integ rie rier te Hilfepl Hilfepla nung<br />
Die Hilfeplanung wird integriert, im Sinne eines Gesamtplans vorgenommen. Dabei<br />
werden alle psychiatrischen und nichtpsychiatrischen Hilfen einschließlich der Hilfen<br />
von Angehörigen, Freunden und sonstigen Personen des sozialen Umfelds berücksichtigt,wobei<br />
nichtpsychiatrische Hilfen Vorrang haben.<br />
4.1.4 Zielorientier<br />
Zielorientierte te Hilfeplanung<br />
Die Hilfeplanung ist an konkreten Zielen orientiert. Die Ziele werden aus der individuell<br />
angestrebten Lebensform des Betroffenen abgeleitet und lebensweltbezogen<br />
beschrieben. Dabei werden die Fähigkeiten und Ressourcen der Klienten berücksichtigt.<br />
Die Zielbestimmung dient auch der Evaluation der Zusammenarbeit mit dem<br />
Klienten.<br />
4.1.5 E in ric richtungsun htungsunabhängige abhängige Hilfeplan Hilfeplanu n g<br />
Die Hilfeplanung wird unabhängig von der aktuellen oder angestrebten Situation<br />
vorgenommen und der tatsächliche Bedarf beschrieben.<br />
4.1.6 Ein Einr icht ichtun ungs- gs- und berufsgru berufsgruppenübergreifen<br />
ppenübergreifende de Hilfeplanung<br />
Der individuelle Hilfebedarf wird einrichtungs- und berufsgruppenübergreifend ermittelt.<br />
Art und Umfang des diesbezüglich erforderlichen Austauschs haben den Wünschen<br />
des Klienten, den fachlichen Anforderungen und zeitökonomischen Aspekten<br />
Rechnung zu tragen.<br />
4.1.7 Hilfeplankonfe<br />
Hilfeplankonferenz renz<br />
Der auf diese Weise gemäß IBRP ermittelte Hilfebedarf wird in einer regelmäßig<br />
stattfindenden Hilfeplankonferenz erörtert. Die Teilnehmer nehmen konstruktivkritisch<br />
Stellung und erfragen ggf. zusätzliche Informationen. Ziel ist eine einheitliche<br />
und verbindliche Beschlussfassung über die erforderlichen Hilfen.<br />
4.1.8 Üb Über erpr prüf üfung ung des Hi Hilf lfeplans eplans<br />
Der Hilfeplan wird spätestens bis <strong>zum</strong> inder Hilfeplankonferenz festgelegten Termin<br />
überprüft,imBedarfsfall häufiger.<br />
4.1.9 Qual Qualität itätssic ssicherung herung<br />
Die Hilfeplanung mittels des individuellen Hilfeplanverfahrens wird durch Fortbildung<br />
und Auswertung flächendeckend sukzessive optimiert.<br />
4.2 Koo Koor dinierende Bezugsperson<br />
Im Rahmen der Hilfeplanung wird eine koordinierende Bezugsperson mit ihren Aufgaben<br />
benannt. Diese Person ist für die trägerübergreifende Abstimmung im Verlauf<br />
und im Bedarfsfall für die erneute Hilfeplanung und Wiedereinbringung in die Fallkonferenz<br />
zuständig.
Die Kooperationspartner des GPV erklären die Bereitschaft, die koordinierende Bezugsperson<br />
in ihrerFunktion zu unterstützen.<br />
4 .3Z 3Zu sammena sammenarbe rbeit it mit Selbsth Selbsthil<br />
ilfegruppe fegruppen nPsychiatrieerfahrener Psychiatrieerfahrener<br />
und Angehöriger<br />
psychisc psychischhKranker Kranke<br />
Die Kooperationspartner des GPV arbeiten mit Selbsthilfegruppen von Psychiatrieerfahrenen,<br />
der Suchtkrankenhilfe und Angehörigen psychisch kranker oder seelisch<br />
behinderter oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung<br />
bedrohter Menschen, einschließlich suchtkranker Menschen, zusammen.<br />
4.4 Daten Datenschutz schutz<br />
Datenschutz und Schweigepflicht sind jederzeit von den Kooperationspartnern des<br />
GPV einzuhalten. Art und Umfang des vorgesehenen und vorgenommenen Austausches<br />
sind für die Klienten offen zu legen. Grundlage für die Speicherung und Weitergabe<br />
persönlicher Daten ist eine entsprechende Einverständniserklärung des<br />
Klienten. Der Umgang mit Daten hat den gesetzlichen Bestimmungen zuentsprechen.<br />
4.5 Pflichtverso Pflichtversorgung rgung<br />
Die Kooperationspartner des GPV streben die regionale Sicherstellung von bedarfsgerechten<br />
Hilfen für psychisch kranke oder seelisch behinderte oder von einer psychischen<br />
Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohte Menschen, einschließlich<br />
suchtkranke Menschen, mit komplexem Hilfebedarf an. Dies beinhaltet die Bereitschaft,<br />
Menschen mit akutem komplexen Behandlungs- bzw. Rehabilitationsbedarf<br />
kurzfristig Leistungen anzubieten und insbesondere keinen psychisch kranken<br />
oder seelisch behinderten oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischen<br />
Behinderung bedrohten Menschen, einschließlich suchtkranken Menschen, wegen<br />
Art und Schwere der Störung abzuweisen. Kündigungen nehmen die jeweiligen Leistungserbringer<br />
entsprechend ihrer Konzeption, des Heimvertrages, der Hausordnung<br />
und/oder aufgrund der bestehenden Kostenzusage vor. Über Kündigungen bei fortbestehendem<br />
Hilfebedarf, insbesondere gegen den Willen der Betroffenen wird die<br />
HPK informiert.<br />
4.6 Qualit Qualitätssiche ätssicher un unggde de sGPV<br />
Jeder Träger ist für die Maßnahmen der internen Qualitätssicherung selbst verantwortlich.<br />
Eine Verständigung über Qualitätsfragen des GPV soll regelmäßig imGPV<br />
erfolgen.<br />
Die Kooperationspartner verpflichten sich den gesetzlichen Bestimmungen und Leistungsvereinbarungen<br />
entsprechend qualifiziertes Personal zu beschäftigen und deren<br />
Fortbildung und Supervision sicherzustellen.<br />
Aspekte des Qualitätsmanagements des GPV sind:<br />
-Klientenzufriedenheit<br />
-Gesundheitsberichterstattung<br />
-Evaluation
4.7 Ve Verknüpfung rknüpfung der Leistungsbereiche<br />
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden mit sonstigen Rehabilitations- und<br />
Behandlungsleistungen verknüpft: ambulante Behandlung (niedergelassene Psychiater,<br />
Institutsambulanz, Soziotherapie, Sozialtherapie usw.), ambulante psychiatrische<br />
Pflege, medizinische undberufliche Rehabilitation.<br />
4.8 Überregio Überregionale nale Zusammenarbeit<br />
Die Ergebnisse bei der Fortführung der Kooperation im GPV Ilm- Kreis sollen auch<br />
für die Entwicklung personenzentrierter gemeindepsychiatrischer Verbünde in anderen<br />
Regionen genutzt werden. Eine enge Zusammenarbeit mit den anderen Regionen<br />
in der BAG GPV wird angestrebt. Hierfür wird ein Sprecher für den GPV Ilm-Kreis<br />
gewählt, der durch Mitgliedschaft in der BAG GPV <strong>zum</strong> Informationsaustausch beiträgt<br />
sowie darüber hinaus den GPV Ilm-Kreis nach außen vertritt (vgl. Punkt 5.2 dieser<br />
Vereinbarung).<br />
5. Struktur und O r ga ganisation nisation des GPV<br />
5.1 Verbundgestaltung<br />
Diese Vereinbarung regelt die Kooperation der Vertragspartner bei der Erbringung<br />
sozialpsychiatrischer Dienstleistungen. Hiervon unberührt bleibt die Rechtsträgerschaft<br />
der beteiligten Einrichtungen und Dienste ebenso wie deren Abschluss von<br />
Vereinbarungen mit Kosten- und Leistungsträgern.<br />
Es können spezielle Träger-Verbünde gebildet werden (z. B. Verbund der Erbringer<br />
von Leistungen der Hilfe zur Teilhabe am Leben inder Gemeinschaft, zur medizinischen<br />
Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, von Soziotherapie, von Sozialtherapie,<br />
von Hilfenzur Tagesgestaltung und Kontaktfindung usw.).<br />
Der GPV Ilm-Kreis definiert und steuert mit Hilfe der Konferenz der Kooperationspartner<br />
die gemeinsamen Interessen aller dort vertretenden Leistungserbringer. Das<br />
zuständige Gremium ist die Konferenz der Kooperationspartner.<br />
5.2 Konferenz der Koope Kooper at ationspa ionspartne rtnerrde desVerbunde<br />
sVerbundes<br />
Der Konferenz der Kooperationspartner gehört je ein Vertreter der im Verbund zusammengeschlossenen<br />
Leistungserbringer an. Die personelle Kontinuität ist anzustreben.<br />
Die Konferenz wählt einen Sprecher für den GPV Ilm-Kreis.<br />
Die Konferenz tagt mindestens einmal im Jahr. 14Tage vor dem Sitzungstermin wird<br />
mit der Tagesordnung eingeladen. Von den Sitzungen wird ein Protokoll erstellt, welches<br />
zeitnah analle Kooperationspartner versandt wird. Die Konferenz fasst Beschlüsse<br />
mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden (Konsensbeschlüsse werden angestrebt).<br />
DieKonferenz ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen worden ist.<br />
Aufgaben der Konferenz sind u.a.:<br />
-Informationsaustausch der Kooperationspartner<br />
-Vertretungder Interessen desVerbundes<br />
-Abstimmungder Qualitätsstandards des GPV<br />
-Offenlegung von Versorgungsdefiziten und EmpfehlungenzuAnpas-
sungen an den örtlichen Bedarf<br />
-Koordination der fachlichen Entwicklung der Angebote<br />
-Entscheidung über den Anschluss weiterer Kooperationspartner an und<br />
über den Ausschluss von Kooperationspartnern aus dem Verbund<br />
-Verknüpfung des LeistungsbereichsEingliederungshilfemit<br />
anderenRehabilitations- und Behandlungsleistungen<br />
5.3 Kooperationspartner<br />
Kooperationspartner des Gemeindepsychiatrischen Verbundes Ilm-Kreis sind die<br />
unterzeichnenden Träger der Leistungserbringer unabhängig von der leistungsrechtlichen<br />
Finanzierung. Der Ilm-Kreis tritt dem Verbund als Anbieter von Beratungen<br />
und Koordination von Hilfen für psychisch kranke oder seelisch behinderte oder von<br />
einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohte Menschen,<br />
einschließlich suchtkranker Menschen, bei. Seine Entscheidungsfreiheit als öffentlich-rechtlicher<br />
Leistungsträger bleibt unberührt.<br />
Weitere Leistungserbringer können sich dieser Kooperation anschließen, wenn sie<br />
dem vereinbarten Qualitätsmanagement entsprechen und sich zur Zusammenarbeit<br />
im Verbund verpflichten. Vor Vertragsschluss entscheiden die im Verbund zusammengeschlossenen<br />
Kooperationspartner gemeinsam, ob die vereinbarten Standards<br />
vom neuen Leistungserbringer erfüllt werden.<br />
Im Verbund der Leistungserbringer verpflichten sich die Kooperationspartner, ihre<br />
Leistungen für psychisch kranke oder seelisch behinderte oder von einer psychischen<br />
Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohte Menschen, einschließlich suchtkranke<br />
Menschen, inund aus dem Ilm-Kreis gemäß festgelegter Qualitätsstandards<br />
(vgl. Punkt 4dieser Vereinbarung) zu erbringen. Dies betrifft vor allem die Sicherstellung<br />
der Pflichtversorgung (vgl. Punkt 4.5 dieser Vereinbarung) imSinne einer bedarfsgerechten<br />
und trägerübergreifenden Leistungserbringung. Der Anschluss an den<br />
GPV erfolgt durch Unterzeichnung dieser Kooperationsvereinbarung.<br />
Die Kooperationspartner verpflichten sich zur wechselseitigen Information und zu<br />
Beratungen über das eigene Leistungsangebot, insbesondere zu Änderungen des<br />
Leistungsangebots.<br />
Ein Ausschluss eines Kooperationspartners kann bei grobem oder fortgesetztem Verstoß<br />
gegen diese Vereinbarung oder gegen die Qualitätsstandards durch Beschluss<br />
der Konferenz mit 2/3 Mehrheit der Kooperationspartner erklärt werden. Zuvor muss<br />
dem betreffenden Kooperationspartner mitgeteilt werden, welche seiner Verhaltensweisen<br />
zueinem Ausschluss führen könnten, und Gelegenheit zur Stellungnahme in<br />
der Konferenz gegeben werden.<br />
5.4. Inkrafttreten und Kündigu Kündigung ng dieser Vereinbarung<br />
Diese Vereinbarung wird mit Unterzeichnung wirksam. Sie gilt zunächst für ein Jahr.<br />
Sie kann von jedem Kooperationspartnern bis spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen<br />
Ende der Laufzeit gekündigt werden. Das Recht auf außerordentliche Kündigung<br />
aus wichtigen Gründen bleibt unberührt. Die Kündigung muss in Schriftform
erfolgen. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Laufzeit um ein Jahr. Die Kündigung<br />
eines Kooperationspartners berührt nicht den Fortbestand der Vereinbarung<br />
mit den anderen Partnern.<br />
6. Salvatorische Klausel<br />
Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Die Kooperationspartner<br />
haben keine mündlichen Nebenabstimmungen getroffen. Sollten einzelne Bestimmungen<br />
der Vereinbarung ungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen<br />
gleichwohl wirksam. Die unwirksame Bestimmung muss einvernehmlich durch eine<br />
wirksame ersetzt werden.<br />
Arnstadt, den 25.11.2009<br />
Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Hildburghausen GmbH, vertreten<br />
durch die Geschäftsführerin<br />
Ilm-Kreis, vertreten durch den Landrat<br />
KontextIlmenaugGmbH, vertreten durch den Geschäftsführer<br />
--------------------------------------------<br />
Ort, Datum Unterschrift<br />
--------------------------------------------<br />
Ort, Datum Unterschrift<br />
--------------------------------------------<br />
Ort, DatumUnterschrift
Lebenshilfe Ilm-Kreis e.V., vertreten durch die Vereinsratsvorsitzende und die Vorstandsvorsitzende<br />
--------------------------------------------------- --------------------------------------------<br />
Ort, Datum Unterschrift Ort, Datum Unterschrift<br />
Lebenshilfewerk Ilmenau/Rudolstadt e.V., vertretend durch die Geschäftführerin<br />
Lebenshof Ettischleben e.V.<br />
--------------------------------------------<br />
Ort, Datum Unterschrift<br />
--------------------------------------------<br />
Ort, Datum Unterschrift<br />
Marienstift Arnstadt, vertreten durch Pfarrer, Direktor, und Kaufmännische Direktorin<br />
--------------------------------------------------- --------------------------------------------<br />
Ort, DatumUnterschrift Ort, Datum Unterschrift
Gemeindepsychiatrische<br />
GemeindepsychiatrischennVerbund Verbund<br />
Il Ilm-Kr m-Kreis eis<br />
Geschäftsord<br />
Geschäftsordnung nung<br />
1. Zusammensetzun<br />
Zusammensetzunggund und Ne Neuaufnahme uaufnahme<br />
Der Gemeindepsychiatrische Verbund (GPV) Ilm-Kreis setzt sich aus Trägern zusammen,<br />
die im Bereich der Psychiatrie, inklusive der Suchthilfe, nach den Qualitätsstandards<br />
des GPV tätig sind. Der Landkreis ist im Rahmen seiner Pflichtaufgaben<br />
zur Daseinsvorsorge im GPV vertreten.<br />
Weitere Träger mit vorgenannten Arbeitsschwerpunkten können die Mitgliedschaft<br />
beantragen, wenn sie dem vereinbarten Qualitätsmanagement entsprechen und sich<br />
zur Zusammenarbeit im Verbund verpflichten. Über die Aufnahme neuer Mitglieder<br />
entscheidet die Konferenz der Kooperationspartner oder ein Mailverfahren (siehe<br />
Punkt 8der Geschäftsordnung).<br />
2. Aufgabe Aufgaben<br />
Die Kooperationspartner des GPV streben die regionale Sicherstellung von bedarfsgerechten<br />
Hilfen für psychisch kranke oder seelisch behinderte oder von einer psychischen<br />
Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohte Bürger, einschließlich<br />
suchtkranke Menschen, mit komplexen Hilfebedarf an.<br />
Für das benannte Klientel soll eine regionale einrichtungsübergreifende und integrierte<br />
Behandlung und Rehabilitation auf der Grundlage vereinbarter Qualitätsstandrads<br />
sichergestellt werden. Dafür sind die Leitlinien der Kooperationsvereinbarung des<br />
GPV Ilm-Kreis (siehe Punkt 4der Kooperationsvereinbarung) für die Leistungserbringer<br />
handlungsweisend.<br />
3. Konferenz der K oope ooperationspartner<br />
rationspartner<br />
Der Konferenz der Kooperationspartner gehört je ein Vertreter der imVerbund zusammengeschlossenen<br />
Leistungserbringer an. Die personelle Kontinuität ist anzustreben.<br />
4. Sprecher des GPV<br />
Die Mitglieder der Konferenz der Kooperationspartner wählen aus ihrer Mitte eine<br />
Sprecherin/einen Sprecher und deren Vertretung für den Zeitraum von 1Jahr. Wiederwahl<br />
ist möglich. Sprecher und Vertretung bleiben solange im Amt, bis eine<br />
Neuwahl erfolgt ist. Neuwahlen sind bei Bedarf auch außerhalb der Jahresfrist möglich.<br />
Dem Sprecher obliegt die Leitung der Sitzungen. Er vertritt den Verbund nach außen.<br />
5. Anzahl der Konfere Konferenzen nzen und E rstellung de dessKonferenzprotokolls Konferenzprotokolls<br />
Konferenzen werden durch die Sprecherin/den Sprecher mind. einmal jährlich einberufen.<br />
Darüber hinaus wird bei Bedarf eine Konferenz einberufen oder wenn dies ein<br />
Viertel der Vereinbarungspartner schriftlich beantragt.<br />
Der Konferenzort ist wechselnd bei den unterzeichneten Leistungserbringern. Über<br />
die Konferenz ist ein Protokoll zu fertigen. Die Protokollantin, der Protokollant wird<br />
durch den Ausrichter der Konferenz gestellt.
Das Protokoll muss Tag und Ort der Konferenz, die Namen der Anwesenden, die<br />
behandelten Gegenstände, die Beschlüsse und die Abstimmungsergebnisse enthalten.<br />
Jedes Mitglied erhält zeitnah nach der Konferenz eine Kopie des Protokolls.<br />
6. Tageso Tagesordnung rdnung und Lad Ladu ng<br />
Die Sprecherin/der Sprecher setzt die vorläufige Tagesordnung fest und lädt mit einer<br />
Ladungsfrist von mindestens14 Werktagen schriftlich ein.<br />
7 . Be Beschl schlussfassun ussfassung<br />
Die Beschlüsse können nur mit einer 2/3 Mehrheit der Konferenzanwesenden gefasst<br />
werden. Sie greifen nicht in die Autonomie der Verbundpartner ein.<br />
Ebenfalls ist es möglich, zwischen den Sitzungen Beschlüsse per Mailverfahren vorzunehmen.<br />
Abstimmungen kommen dabei nur zustande, wenn von keinem Vereinbarungspartner<br />
ein Beratungsbedarf <strong>zum</strong> Abstimmungsgegenstand besteht. Wird<br />
Beratungsbedarf angemeldet, ist der Beschluss in einer Konferenz zu fassen.<br />
Jeder Kooperationspartner besitzt eine Stimme.<br />
8. Be Beschlu schlus sfäh sfähigke igkeit<br />
Die Konferenz der Kooperationspartner ist beschlussfähig, wenn alle Vereinbarungspartner<br />
schriftlich mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen vor Beginn der Konferenz eingeladen<br />
wurden. Beschlüsse per Mailverfahren sind bindend, wenn alle Partner vollständige<br />
Informationen/Unterlagen übermittelt bekamen und eine Frist zur Stellungnahme<br />
von 14 Tagen gewährt wurde.<br />
9. Übe Über regionale Zu Zusammen sammenarbe arbeit it<br />
Zur überregionalen Zusammenarbeit wird die Mitgliedschaft in der Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
Gemeindepsychiatrischer Verbünde (BAG GPV) angestrebt. Der Sprecher<br />
vertritt, durch Mitgliedschaft in der BAG GPV, den GPV Ilm-Kreis. Alle anfallende<br />
Kosten (BAG GPV Mitgliedsbeitrag von 300,- €pro Jahr sowie die Fahrkosten zu<br />
Mitgliederversammlungen /Fachtagungen der BAG GPV) werden zu gleichen Teilen<br />
durch die Vereinbarungspartner getragen.<br />
10. Inkrafttreten<br />
Die Geschäftsordnung wurde am 25.11.2009 von den beteiligten Vereinbarungspartnernbeschlossen.<br />
Sie tritt mit ihrer Unterzeichnung inKraft.
Arnstadt, den 25.11.2009<br />
Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Hildburghausen GmbH, vertreten<br />
durch die Geschäftsführerin<br />
Ilm-Kreis, vertreten durch den Landrat<br />
KontextIlmenaugGmbH, vertreten durch den Geschäftsführer<br />
--------------------------------------------<br />
Ort, Datum Unterschrift<br />
--------------------------------------------<br />
Ort, Datum Unterschrift<br />
--------------------------------------------<br />
Ort, DatumUnterschrift<br />
Lebenshilfe Ilm-Kreis e.V., vertreten durch die Vereinsratsvorsitzende und die Vorstandsvorsitzende<br />
--------------------------------------------------- --------------------------------------------<br />
Ort, Datum Unterschrift Ort, Datum Unterschrift<br />
Lebenshilfewerk Ilmenau/Rudolstadt e.V., vertretend durch die<br />
Geschäftsführerin<br />
Lebenshof Ettischleben e.V.<br />
--------------------------------------------<br />
Ort, Datum Unterschrift<br />
--------------------------------------------<br />
Ort, Datum Unterschrift<br />
Marienstift Arnstadt, vertreten durch Pfarrer, Direktor, und Kaufmännische Direktorin<br />
--------------------------------------------------- -------------------------------------------<br />
Ort, DatumUnterschrift Ort, Datum Unterschrift
Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung zur zur Arbe Arbeit it im im Gemeindep Gemeindepsychiatrischen.<br />
sychiatrischen.<br />
Leistungserbringerverbun<br />
Leistungserbringerverbund d(GPLV) (GPLV) im im Landkreis Landkreis Saalfeld-Rudolstadt<br />
Saalfeld-Rudolstadt<br />
Die Partner dieser Vereinbarung<br />
AWO -SaalfeldgGmbH<br />
Bildungszentrum SaalfeldGmbH<br />
Diakonieverein Rudolstadt e.V.<br />
Evangelische Stiftung Christopherushof<br />
Lebenshilfewerk Ilmenau /Rudolstadt e.V.<br />
SozialwerkHeuser<br />
<strong>Thüringen</strong>-Kliniken Saalfeld-Rudolstadt gGmbH<br />
Landkreis Saalfeld /Rudolstadt<br />
vereinbaren eine Zusammenarbeit im Rahmen der psychiatrischen Versorgung im<br />
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt.<br />
I h rZu sa sammenwirken mmenwirken wird d u rc rchhfolgende folge de Grundhaltung/Leitlinien bestimmt:<br />
Die gemeindepsychiatrische Arbeit basiert auf den Bemühungen, neue Zugangsformen<br />
<strong>zum</strong> Verständnis psychischen Leidens zu erlangen. Dabei spielt systemisches<br />
Denken und Handeln eine wachsende Rolle, wobei von einer durch verschiedene organische<br />
und psychosoziale Faktoren verursachten Vulnerabilität ausgegangen wird.<br />
Aus dieser Perspektive werden psychiatrische Probleme vielmehr als Lösungsversuche<br />
von Menschen in schwierigen Situationen beschrieben, nicht mehr länger als<br />
Defizite des einzelnen psychisch kranken Menschen oder seiner Familie verstanden.<br />
Das Ziel gemeindepsychiatrischer Arbeit besteht darin, dass auch die schwer und<br />
chronisch psychisch kranken Menschen in ihrer Stadt/ ihrem Kreis auf Dauer leben<br />
können. Es geht darum, die Lebensqualität dieser Menschen in dem von ihnen gewählten<br />
Lebensfeld zu erhalten bzw. zu verbessern. Dabei gilt, dass niemand sogestört,<br />
so krank, sobehindert ist, dass sie/er vom Leben in der Gemeinde ausgeschlossen<br />
werden müsste –wenn nur die Hilfen entsprechend gestaltet sind und<br />
dabei die Individualität sowie die aktuelle Situation der/ des Betreffenden berücksichtigtwerden.<br />
In einer Wohnung für sich allein, mit Angehörigen oder selbst ausgewählten Personen<br />
zu leben, wird als menschliches Bedürfnis akzeptiert, das eine entscheidende<br />
Voraussetzung für soziale Verwurzelung, persönliche Identität und psychische Stabilität<br />
ist. Die eigene Wohnung gilt als Fix- und Angelpunkt für eine lebensfeldbezogene<br />
Rehabilitation und Eingliederung.<br />
Alle Hilfen basieren auf dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe "unter Beachtung des<br />
Rechtes auf Selbstbestimmung der psychisch kranken Menschen und orientieren<br />
sich konsequent am individuellen Hilfebedarf, der nach einen. einheitlichen Verfahren<br />
erhoben wird.
§1Ziel der Vereinbarung<br />
Ziel der Vereinbarungist es, Hilfenfür psychisch Kranke undseelisch behinderte<br />
Menschen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt,bei konsequenter Orientierung<br />
am individuellen Hilfebedarf zu koordinieren sowie transparent und flexibel<br />
zu gestalten. Die Partner der Vereinbarung übernehmen im Territorium<br />
die Versorgungspflicht und arbeitenimGemeindepsychiatrischen Leistungserbringerverbund<br />
(GPLV) zusammen. Sie wirken bei festgestellten Veränderungen<br />
der Hilfebedarfe auf eine Anpassung der bestehenden Versorgungsstrukturen<br />
hin und beteiligen sich an der regionalen Steuerung psychiatrischer<br />
Hilfen durch verbindlichen und kontinuierlichen Austausch mit dem Gemeindepsychiatrischer<br />
Steuerungsverbund GPSV<br />
(kommunalen Gesundheits –und Sozialverwaltung, den Leistungsträgern,<br />
Psychiatrieerfahrenen und Angehörigen psychisch Kranker).<br />
§2Aufgaben und Leistungen des GPLV<br />
Der Versorgungsauftrag für psychisch Kranke und seelisch behinderte Menschen<br />
umfaßt alle ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen, die<br />
nach den gesetzlichen Grundlagen des Sozialrechts, des Rehabilitationsrechts,<br />
des Gesundheitsrechts bzw. der Arbeitsförderung gewährt werden. Die<br />
Leistungen der Eingliederungshilfe sollen mit sonstigen Rehabilitations- und<br />
Behandlungsleistungen verzahnt werden.<br />
Die Vertragspartner verpflichten sich im Rahmen des GPLV, ihre Angebote<br />
aufeinander abzustimmen, die weitere Durchführung und Entwicklung eng zu<br />
koordinieren und die Hilfen personen- statt institutionenzentriert zu gestalten.<br />
Hierbei verpflichten sie sich insbesondere dazu, sich bezüglich der von<br />
ihnen im Rahmen von Komplexleistungsprogrammen erbrachten Hilfeleistungen<br />
in systematischer und aktiver Form mit den anderen jeweils beteiligten<br />
Leistungserbringern auszutauschen und die Hilfeleistungen <strong>zum</strong> Wohle der<br />
Betroffenen aufeinander abzustimmen.<br />
Das Leistungsangebot der Vereinbarungspartner soll dazu beitragen, die wichtigsten<br />
Basisfunktionen der Versorgung imbedarfs gerechtem Umfang sicherzustellen:<br />
ambulante sozialpsychiatrische Beratung, Begleitung und Behandlung<br />
sozialpsychiatrische Leistungen zurSelbstversorgung (Wohnen, Wirt-<br />
schaften)<br />
sozialpsychiatrische Leistungen zur Tagesgestaltung, Kontaktfindung und<br />
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben<br />
sozialpsychiatrische Leistungen im Bereich Arbeit, Ausbildung und Be-<br />
schäftigung<br />
sozialpsychiatrische Leistungen zur Koordination von Hilfen<br />
(Behandlungs –und Rehabilitationsplanung )
spezielle Therapieverfahren<br />
stationäre und teilstationäre Beratung, Begleitung und Behandlung<br />
Dabei wird angestrebt, dass vor allem für Menschen mit schweren, häufig<br />
chronisch verlaufenden psychischen Erkrankungen, die Leistungen im Rahmen<br />
eines Komplex-Leistungsprogrammeserbracht werden.<br />
Hiervon unberührt bleibt die Rechtsträgerschaft der beteiligten Dienste und<br />
Einrichtungen, ebenso wie deren Abschluss von Vereinbarungen mit Kostenbzw.Leistungsträgern.<br />
Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt tritt dem Verbund als Anbieter von Beratung<br />
und Koordination von Hilfen für psychisch Kranke und behinderte Menschen<br />
bei.<br />
Seine Entscheidungsfreiheit als öffentlich-rechtlicher Leistungsträger bleibt<br />
unberührt.<br />
§3Prinzipien und Qualitätsmerkmale der Leistungserbringung<br />
1. Einheitliche Hilfeplanung unter Einbeziehung des psychisch Kranken /<br />
seelisch behinderten Mensch.<br />
Den Wünschen des Hilfeempfängers, die sich auf die Gestaltung der Hilfe<br />
richtet, soll entsprochen werden, soweit sie angemessen sind.<br />
Die Teilnahme an der HPK ist sicherzustellen.<br />
2. Integrierte Hilfeplanung<br />
Die Hilfeplanung wird integriert, im Sinne eines Gesamtplanes vorgenommen.<br />
Dabei werdenalle psychiatrischen und nichtpsychiatrischen<br />
Hilfen, einschließlich der Hilfen vonAngehörigen, Freundenund sonstigen<br />
Personen des sozialen Umfelds berücksichtigt, wobei nichtpsychiatrische<br />
Hilfen Vorrang haben.<br />
3. Zielorientierte Hilfeplanung<br />
Die Hilfeplanung ist an konkreten Zielen orientiert. Die Ziele werden aus<br />
der individuell angestrebten Lebensformder/desBetroffenen abgeleitet<br />
und lebensweltbezogen beschrieben. Die Zielbestimmung dient auch der<br />
Evaluation der Zusammenarbeit mit dem Betroffenen.<br />
4. Hilfeplanung unabhängig von der Wohnform<br />
5. Einrichtungs- und berufsgruppenübergreifende Hilfeplanung<br />
Der individuelle Hilfebedarf wird einrichtungs- und berufsgruppenübergreifend<br />
ermittelt,falls erforderlich auch in Personenkonferenzen.<br />
6. Hilfeplankonferenz<br />
Die Darstellung des Hilfebedarfes erfolgt in der Hilfeplankonferenz<br />
(HPK).<br />
Ziel ist eine einvernehmliche und verbindliche Beschlussfassung über die<br />
erforderlichen Hilfen. Die Vorbereitung und Einberufungder HPK ist Aufgabe<br />
eines Koordinators, der vom Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gestellt<br />
wird.
7. Koordinierende Bezugsperson<br />
Im Rahmen der Hilfeplanung wird eine koordinierende Bezugsperson benannt.<br />
Sie ist für Abstimmungen im Verlaufder Leistungserbringung und<br />
im Bedarfsfall für die erneute Hilfeplanung und Wiedereinbringung in die<br />
HPK zuständig.<br />
Die Partner der Vereinbarung erklärendie Bereitschaft, die koordinierende<br />
Bezugsperson in ihrer Funktion zu unterstützen.<br />
8. Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen Psychiatrieerfahrener und Angehöriger<br />
psychisch Kranker.Selbsthilfegruppen können mit Rederecht an<br />
Versammlungen der GPLV teilnehmen.<br />
9. Datenschutz<br />
Datenschutzund Schweigepflicht sind jederzeit zu beachten. Der Umgang<br />
mit Daten hat den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen.<br />
§4Weiterentwicklung<br />
Der GPLVkannsichzur Erfüllung seiner,Aufgaben, vor allemzur Weiterentwicklung<br />
der Versorgungsstruktureninder Region, weitere Organe /Gremien<br />
geben. (Fachausschüsse ;Arbeitsgruppen) Dabei sind u.a. zukünftig zu bearbeiten:<br />
♦ Aspekte eines gemeinsamen regionalen Qualitätsmanagements<br />
♦ Budgetermittlung, Budgettransparenz und Ressourcensteuerung<br />
♦ gemeinsames Beschwerdemanagement<br />
§5Beitritt weiterer Kooperationspartner<br />
Der Verbund ist offen für alle neuen beitrittswilligen Kooperationspartner, sofern<br />
sie die in der Kooperationsvereinbarung genannten Grundsätze bei ihren<br />
Leistungsangeboten verbindlich beachten und eine 2/3-Mehrheit aller Vereinbarungspartnerzustimmen.<br />
§6Qualitätssicherung<br />
Jeder Träger ist für die Maßnahmen der internen Qualitätssicherung selbst<br />
verantwortlich. Dabei verpflichten sich die Einrichtungsträger <strong>zum</strong> kontinuierlichen<br />
Austausch über Qualitätslagen.<br />
Durch die Arbeit aller Leistungserbringer nach den Prinzipien der Kooperationsvereinbarung<br />
soll eine neue Qualität der fachlichen Arbeit auch über die<br />
Qualitätsstandards der einzelnen Leistungserbringer hinaus entstehen.<br />
Die Mitgliedschaft in der Bundesarbeitsgemeinschaft GemeindepsychiatrischerVerbünde(BAG<br />
GPV) wird angestrebt.
§7Organisatorische Grundlage des GVLP<br />
Mitgliederversammlungen des GPLV finden mindestenseinmal jährlich statt,<br />
oder bei dringenden Fragen, wenn die Einberufung von einem Viertel der Mitglieder<br />
unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.<br />
Jedes Mitglied, das der Kooperationsvereinbarung beigetreten, ist, hat in der<br />
Mitgliederversammlung eineStimme. Jeder Träger im GPLV benennt<br />
einen stimmberechtigten Vertreter und einen Stellvertreter. Entscheidungen<br />
werdenmit der einfachenMehrheit der anwesenden Stimmberechtigten getroffen.<br />
Die Mitgliederversammlung des GPLV wählt für die Dauer von drei Jahreneinen<br />
Sprecher, der den GPLV auch in der 13undesarbeitsgemeinschaft<br />
GemeindepsychiatrischerVerbünde vertritt. In den ersten drei Jahren der Laufzeit<br />
der Kooperationsvereinbarung wird die Sprecherfunktion des GPLV vom<br />
Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes Saalfeld-Rudolstadt<br />
wahrgenommen.<br />
Die Beiträge zurMitgliedschaft in derBundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer<br />
Verbünde werden anteilmäßig von den Mitgliedern, der Kooperationsvereinbarung<br />
jährlich bis <strong>zum</strong> 31.März anden Sprecher eingezahlt.<br />
§8Schlußbestimmungen<br />
Änderungendieser Vereinbarungsindnur einstimmig möglich und bedürfen<br />
derSchriftform.<br />
Sie kann von jedem Vereinbarungspartner mit einer Frist von 6Monaten <strong>zum</strong><br />
Ende eines jeden Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.<br />
Der Verbund wird dann mit den verbleibenden Partnern weitergeführt, sofern<br />
diese ihn nicht in gegenseitigem Einvernehmen aufheben.<br />
Die Kooperationsvereinbarung gilt abdem …….
Unterstützung der Kooperationsvereinbarung zur Arbeit im Gemeindepsychiatrischen<br />
Leistungserbringerverbund (GPLV)imLandkreis Saalfeld-Rudolstadt<br />
AWO -Saalfeld gGmbH<br />
Bildungszentrum Saalfeld GmbH<br />
Diakonieverein Rudolstadt e. V.<br />
Evangelische Stiftung Christopherushof<br />
Lebenshilfewerk Ilmenau/Rudolstadt e.V.<br />
Sozialwerk Heuser<br />
<strong>Thüringen</strong>-Kliniken Saalfeld-Rudolstadt gGmbH<br />
Landkreis Saalfeld/Rudolstadt
Gesc Geschä häftso ftsordn rdnu ng der H il f eplankon eplankonfere ferenz nz (HPK)<br />
für psychisch kranke/ s eelisch behinderte Mensch Menschen en im Landkreis<br />
Saalfeld- Rudolstadt<br />
1. Pr Präamb äambel el<br />
Im Landkreis Saalfeld- Rudolstadt wird ab 0l.Oktober 2003 eine gemeinsame Versorgungsverantwortungaller<br />
Leistungserbringer für psychischkranke/ seelisch<br />
behinderte Menschen angestrebt. Dabei wird das Aufnahmeverfahren für Maßnahmen<br />
derEingliederungshilfe nach erfolgter Kommunalisierung der Sozialhilfe<br />
neu geregelt. Grundlagendes Hilfeplanverfahrenssind:<br />
personenzentrierte Hilfeplanung<br />
einheitlicher Hilfeplan, Mandelbogen Rheinland/Pfalz (IHP )<br />
Vorstellung des Hilfeplans in der HPK<br />
Indikationsbestätigung für den Kostenträger durch den Sozialpsychiatrischen<br />
Dienst nach Konsens inder HPK<br />
Die Teilnehmer/ Mitglieder der HPK erklärten ihre Absicht, die Pflichtversorgung<br />
für die psychisch erkrankten Bürger des Landkreises Saalfeld- Rudolstadt anzustrebenund<br />
umzusetzen.<br />
2. Aufgabe Aufgaben de derrHPK HPK<br />
a) Personenzentrierte Realisierung der Hilfeleistungenfür psychisch kranke/ seeisch<br />
behinderte Menschen, im Landkreis Saalfeld- Rudolstadt, die im Einzelfall<br />
notwendig sind.<br />
b) Festlegung der Zuständigkeiten für dieLeistungserbringung-Beschlußfassung<br />
der HPK als Empfehlung für den Kostenträger.<br />
c) Suche nach „Interimslösungen“, wenn benötigte Hilfen im Vorlauf der HPK<br />
nicht ermittelt werden konnten.<br />
d) Festlegung einer koordinierenden Bezugsperson.<br />
e) Datenerfassung über Versorgungsleistungen und Versorgungslücken als<br />
Grundlagefür dieweitere PsychiatrieplanungimLandkreis.<br />
3. Mitglieder/ Teilnehmer<br />
Feste Mitglieder der HPK sind autorisierte Vertreter:<br />
der Leistungserbringer (..die Leistungen im Sinne des §93ff. BSHG erbringen)<br />
des Sozialpsychiatrischen Dienstes<br />
des örtlichen Trägers der Sozialhilfe<br />
der versorgungspflichtigen psychiatrischen Klinik<br />
Eingeladen werden:<br />
die Mitarbeiterin/ der Mitarbeiter, die/ der den Bogen <strong>zum</strong> IHP erstellt hat<br />
auf Wunsch der Hilfesuchende und/ oder ein Vertreter seiner Wahl
4 . A u fnah fnahme meverfa verfah ren/ A rbe rbeit itsweise sweise<br />
Die HPK ist vorrangig für alle psychisch kranken/ seelisch behinderten Menschen<br />
zuständig, die im Landkreis Saalfeld- Rudolstadt ihren gewöhnlichen Aufenthalt<br />
habe haben. n.<br />
An die HPK des Landkreises kann sich der Hilfesuchende selbst oder eine von ihm<br />
beauftragtePerson bzw. die Einrichtungenund Dienste, mit denen der Hilfesuchende<br />
in Kontakt steht, wenden.<br />
Gemeldete oder in der Konferenz verabredete Hilfeleistungen basieren immer auf<br />
dem IHP, dergemeinsam vom Hilfesuchenden und dem Bedarfsmelderoder einer<br />
aufnehmenden Betreuungspersonerstellt wird. Eine erste Ermittlung des Hilfebedarfs<br />
im Sinne des §46BSHG hat i.d.R. schon vor der HPK stattgefunden.<br />
Diese arbeitet wie folgt:<br />
(1.) Vorstellung der Bedarfsmeldung oder schon eingeleiteter Hilfen und Prüfung<br />
der<br />
Plausibilität mit einem Zeitrahmen von 15Minuten pro Einzelfall<br />
Zweifelander Plausibilitätführen nicht <strong>zum</strong> Abbruch der Maßnahmen. Bei<br />
berechtigten Zweifeln wird die Dauer der Maßnahme auf einen kurzen Zeitraum<br />
verabredet. Indieser Zeit hat der Arzt des Sozialpsychiatrische Dienstes<br />
die Möglichkeit, mit dem<br />
Hilfeempfänger und/oder der koordinierenden Bezugsperson ein Gespräch zu<br />
führen, um für den Kostenträger die Plausibilität zuprüfen.<br />
(2.) Inhaltliche Aspekte:<br />
biographische Daten (auch Diagnose, Krankheitsgeschichte, bisherige<br />
Maßnahmen)<br />
gewünschte Wohn- und Lebensform<br />
Bezug <strong>zum</strong> Landkreis Saalfeld- Rudolstadt<br />
aktuelle Situation und Problemlage<br />
angestrebte Ziele<br />
erforderliche Hilfen, zeitlicher Umfang, angedachte Maßnahmen<br />
(3.) Festlegung der Zuständigkeit für die Leistungserbringung (auch Verabredung<br />
von komplexen. Hilfeleistungen, die im Vorfeld noch nicht organisiert werden<br />
konnten)<br />
(4.) Festlegung der koordinierenden Bezugsperson, die für die ev. Wiedervorstellung<br />
verantwortlich ist<br />
(5.) Stellungnahme der HPK mit Konsens der Teilnehmerals Empfehlung für den<br />
Kostenträger mit Unterschriften:<br />
des Vertreters des jeweiligen Leistungserbringers<br />
des Arztes des Sozialpsychiatrischen Dienstes für diePlausibilität im o.g.<br />
Sinne<br />
der Leitung der HPK für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens
Alle Maßnahmen, die in die Zuständigkeit des örtlichen Trägers der Sozialhilfe fallen,<br />
geltenmit dieserStellungnahme als bewilligt.<br />
Für Maßnahmen andererKostenträger ist diese Stellungnahme Bestandteil der<br />
Antragsunterlagen.<br />
(6.) Übermittlung des Ergebnisses an den Betroffenen und/ oder seinen Vertreter<br />
innerhalb der laufenden Woche.<br />
5. Wahrung der Rechte des Betroffenen<br />
Der Hilfeplan wird geme gemeinsam insam mit dem Betroffenen erstellt und fortgeschrieben.<br />
Ihm ist schriftlich mitzuteilen (Infoblatt), zu welchem Zweck dieser erstellt wird<br />
und an wen die Daten weitergegeben werden. Für die Erörterung des Hilfeplanes<br />
in der HPK ist eine Entbindungvon der Schweigepflicht einzuholen.<br />
Betroffene haben das Recht, an der sie betreffenden HPK teilzunehmen und ihre<br />
Sicht der Dinge zu vertreten. Sie könnensich aber auch durch ihren gesetzlichen<br />
Betreuer oder eine Vertrauensperson vertreten lassen oder den sie betreuenden<br />
Dienst damit beauftragen.<br />
Liegt keine Einwilligung des Betroffenenzur namentlichen Vorstellung in der HPK<br />
vor,ist der Hilfeplan anonym zu schildern.<br />
Die Mitgliederder HPK verpflichtensichvor ihrer ersten Konferenzteilnahme zur<br />
Verschwiegenheit.<br />
6. Sitzungsfrequenz und Le Leitu itung ng de derH rHP K<br />
Die HPK des Landkreises findet 1xmonatlich statt.<br />
Die Leitung und Geschäftsführung der HPK hat Gesundhe Gesundheitsamt/ itsamt/SozialpsychiatSozialpsychiatrischer rischer Dienst Dienst<br />
7 . Aufgaben de derrGeschäftsführung Geschäftsführung<br />
Entgegennahme der erforderlichen Unterlagen als Meldung für die HPK, spätestens<br />
bis 7Werktage vor der HPK<br />
Einladung der Teilnehmer (nach 3. dieserGeschäftsordnung)<br />
Dokumentation der fallbezogenen Ergebnisse (Stellungnahme)<br />
Sicherstellung der Fortschreibung<br />
8. Inkrafttreten und Änderung<br />
Die Geschäftsordnung der HPK des Landkreises Saalfeld- Rudolstadt wurde<br />
am durch beschlossen.<br />
Sie wird spätestens nach Ablauf eines halben Jahres überprüft.
zwischen<br />
der AltenhilfeSophienhaus gGmbH,<br />
Seite1der Vereinbarung <strong>zum</strong> Gemeindepsychiatrischen Verbund<br />
Vereinbarung<br />
<strong>zum</strong><br />
Gemeindepsychiatrisc<br />
Gemeindepsychiatrisch e n V e rbu rbun d(G PV PV)<br />
in der Stadt Wei Weim ar und<br />
im K r e i s We Weim ima r e r La Lan d<br />
der AWO Kreisverband Jena -Weimar e.V.,<br />
dem Deutschen Roten Kreuz -Kreisverband Weimar e. V.<br />
dem Lebenshilfewerk Weimar/Apolda e.V.,<br />
dem Lebensräume e.V.,<br />
dem Psychosoziale Integration e.V. (PSI),<br />
der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Sophien- und Hufeland-Klinikums<br />
Weimar,<br />
der Stiftung Carolinenheim Apolda, der Stiftung „Dr. Georg Haar"<br />
der Suchthilfe in <strong>Thüringen</strong> gGmbH, der Stadt Weimar und<br />
dem Kreis Weimarer Land.
1. Präambel<br />
Seite 2der Vereinbarung <strong>zum</strong> Gemeindepsychiatrischen Verbund<br />
Die Vereinbarung <strong>zum</strong> gemeindepsychiatrischen Verbund knüpft an das Forschungsprojekt<br />
„Implementation personenzentrierter Hilton für psychisch kranke Menschen„ an. Die Ergebnisse<br />
des <strong>Projekt</strong>es und die der personenbezogenen Hilfeplanung sind Grundlage der zielgerichteten<br />
Weiterentwicklung von psychiatrischen Hilfen inder Stadt Weimar und im Kreis<br />
Weimarer Land.<br />
Die Vereinbarung ersetzt die Vereinbarung gemeindepsychiatrisch tätiger Einrichtungen und<br />
ihrer Träger Ober das Zusammenwirken im gemeindepsychiatrischen Verbund der Region<br />
Weimar/Weimarer Land vom 2.2.1996 und die Geschäftsordnung der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft<br />
(PSAG) zur Versorgung chronisch Kranker/ seelisch Behinderter inder<br />
Stadt Weimar und im Kreis Weimarer Land vom 7.6.1996.<br />
Ziel des GPV ist es, allen Menschen mit einer wesentlichen seelischen Behinderung, die Unterstützung<br />
zur Führung eines selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebens brauchen,<br />
die von ihnen benötigte Hilfe bereit zustellen. Die Zusammenarbeit der Vereinbarungspartner<br />
im GPV soll eine einrichtungsübergreifende integrierte Behandlung und Rehabilitation<br />
unterstützen. Die Notwendigkeit zur Vereinbarung ergibt sich aus der Vielfalt der Träger der<br />
psychiatrischen Versorgungseinrichtungen, der Vielfalt der Sozialleistungsträger für den Personenkreis<br />
und der Notwendigkeit der Anpassung der jeweiligen Leistung an den häufig<br />
wechselnden Hilfebedarf bei den Betroffenen.<br />
Der GPV ist offen für alle Träger, die Leistungen für Menschen mit wesentlichen seeIischen<br />
Behinderungen entsprechend der Qualitätsstandards des GPV anbieten.<br />
Die Vereinbarungspartner des GPV verpflichten sich, die Ressourcen so effizient, effektiv und<br />
verantwortungsbewusst wie möglich einzusetzen und niemanden wegen Art und Schwere<br />
der Störung auszuschließen. Allgemeine konzeptionelle Leitlinie des GPV ist der personenzentrierte<br />
Ansatz.<br />
Die Vereinbarung zielt insbesondere auf die Sicherstellung von bedarfsgerechter Behandlung<br />
und Hilfe in den Leistungsbereichen<br />
• Selbstversorgung und Wohnen<br />
• Tagesgestaltung und Kontaktfindung<br />
• Arbeit, Ausbildung und Beschäftigung<br />
• spezielle Therapieverfahren, sozialpsychiatrische Grundversorgung<br />
Die Vereinbarungspartner im GPV informieren sich gegenseitig über das eigene Leistungsangebot,<br />
insbesondere zu Änderungen des Leistungsangebots. Sie erklären ihre Bereitschaft,<br />
im Sinne der vorgenannten Prinzipien und Ziele, konstruktiv ander Weiterentwicklung<br />
des regionalen psychiatrischen Versorgungsangebotes mitzuwirken.<br />
2 .Ar .Arbe beitse itsebenen benen des G eme emeinde indepsychiatris psychiatrisc hen Ver Verb und undes es<br />
Der GPV hat zur Erfüllung seiner Aufgaben die Trägerversammlung, die Steuerungsgruppe<br />
mit temporaren Arbeitsgruppen und die Hilfeplankonferenz. Für die Arbeitsebenen gibt es<br />
eine Geschäftsordnung. Bestandteil dieser Vereinbarung ist die Geschäftsordnung zwischen<br />
Partnern des GPV.
Seite3der Vereinbarung <strong>zum</strong> Gemeindepsychiatrischen Verbund<br />
2. 2.11Trägervers Trägerversamml<br />
ammlung ung<br />
In der Trägerversammlung werden Grundsatzfragen diskutiert und Grundsatzbeschlüsse<br />
gefasst. Vorschläge der Steuerungsgruppe hierzu werden umgesetzt, Synergien zwischen den<br />
Trägern abgesprochen, Organisationsstrukturen der psychiatrischen Versorgung optimiert<br />
und Trägervorhaben abgestimmt.<br />
2. 2.22Steuerungsgr Steuerungsgruppe<br />
uppe<br />
In der Steuerungsgruppe unter Geschäftsführung der Stadt und des Landkreises sind die<br />
Mitglieder des Verbundes vertreten. Leistungsträger, insbesondere die Agentur für Arbeit,<br />
Vertreter von Krankenkassen und der Rentenversicherungsträger sind beratend eingeladen.<br />
Aufgabe der Steuerungsgruppe ist es, die Verbesserung der Versorgung der Betroffenen und<br />
die optimale Steuerung der Ressourcen zu initiieren. Angehörigen- und Betroffenen-Vertreter<br />
sind nach Möglichkeit einzubeziehen. Die Steuerungsgruppe bereitet Vorlagen und Beschlüsse<br />
für die Trägerversammlung vor.<br />
2.4 Arb Arbe itsgrupp itsgruppen en<br />
Bei Bedarf werden durch die Steuerungsgruppe Arbeitsgruppen eingesetzt. Diese erarbeiten<br />
inhaltliche Vorschläge zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung in der Region.<br />
2.3 Hilfeplankonfer<br />
Hilfeplankonfere nz<br />
Die Träger der sozialpsychiatrischen Versorgung übernehmen eine gemeinsame Verpflichtung<br />
in den von ihnen angebotenen Leistungsbereichen und setzen diesen Anspruch in der<br />
Hilfeplankonferenz um. Die Leistungsträger und -erbringer wirken zusammen, um die Versorgungsverpflichtung<br />
einzulösen.<br />
3. Hilfeplanung<br />
Die beteiligten Träger verpflichten sich insbesondere zur Hilfeplanung und -durchführung<br />
entsprechend der beschlossenen Standards der Trägerversammlung des GPV, die einer regelmäßigen<br />
Qualitätskontrolle und -sicherung unterliegen.<br />
4. Qu Qualitäts alitätssicher sicheru ng<br />
Jeder Träger ist für die Maßnahmen der internen Qualitätssicherung selbst verantwortlich,<br />
dabei verpflichten sich die Einrichtungsträger <strong>zum</strong> kontinuierlichen Austausch über Qualitätsfragen.<br />
5. Künd Kündigung igung<br />
Die Vereinbarung kann mit einer Frist von 2Monaten <strong>zum</strong> Ende eines Kalendermonats gekündigt<br />
werden. Aus der Vereinbarung ergeben sich keine neuen zusätzlichen Ansprüche<br />
zwischen Leistungserbringern und Klienten; es sind nur Kooperationsbeziehungen betroffen.<br />
Andere bestehende Vereinbarungen werden nicht berührt oder ersetzt.
Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein gGmbH<br />
Geschäftsbereich: Altenhilfe<br />
Humboldtstr. 14<br />
99423 Weimar<br />
Geschäftsführer<br />
AWO Kreisverband Jena —Weimar e. V.<br />
Soproner Straße 1b<br />
99427 Weimar<br />
Vorstandsvorsitzender<br />
DRK Kreisverband Weimar e.V.<br />
Schwansee —Str. 101<br />
99427 Weimar<br />
Vorstandsvorsitzender<br />
Lebenshilfe -Werk Weimar /Apolda.e.V.<br />
Belvederer Allee 19<br />
99425 Weimar<br />
Vorstandsvorsitzende<br />
Lebensträume e.V.<br />
Washington —Str. 50<br />
99423 Weimar<br />
Vereinsvorsitzender<br />
Psychosoziale Integration e. V.<br />
Berkaer Str. 25<br />
99425 Weimar<br />
Vereinsvorsitzender<br />
Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH<br />
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie<br />
Henry-van-de-Velde Str.2<br />
99425 Weimar<br />
Geschäftsführer<br />
Seite4der Vereinbarung <strong>zum</strong> Gemeindepsychiatrischen Verbund
Stiftung Carolinenheim<br />
Stobraer Str. 65 /67<br />
99510 Apolda<br />
Geschäftsführer<br />
Stiftung „Dr. Georg Haar"<br />
Dichterweg 02a<br />
99425 Weimar<br />
Geschäftsführer<br />
Suchthilfe in<strong>Thüringen</strong> gGmbH<br />
Steubenstr. 23<br />
99423 Weimar<br />
Geschäftsführer<br />
Oberbürgermeister<br />
der Stadt Weimar<br />
Markt 1<br />
99421 Weimar<br />
Landrat des Kreises Weimarer Land<br />
Bahnhofstraße 28<br />
99510Apolda<br />
Seite5der Vereinbarung <strong>zum</strong> Gemeindepsychiatrischen Verbund<br />
Der Oberbürgermeister<br />
Der Landrat
Geschäftsord<br />
Geschäftsordnung nung<br />
de des<br />
Gemeindepsychiatrisc<br />
Gemeindepsychiatrisch e n V e rbu rbun d(G PV PV)<br />
in de derrSt Sa<br />
d tW tWeim ima r u n dim K r e i s We Weim ima r e r L an and<br />
Entsprechend der Vereinbarung des GPV gilt diese Geschäftsordnung für die Trägerversammlung,<br />
die Steuerungsgruppe und die Arbeitsgruppe. Für die Hilfeplankonferenz<br />
gibt es eine gesonderte Geschäftsordnung.<br />
1. Zusammensetzun<br />
Zusammensetzunggund und Au Aufna fnah me<br />
Der GPV setzt sich aus Trägern zusammen, die im Bereich der Psychiatrie, inklusive<br />
der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Suchthilfe nach den Qualitätsstandards<br />
des GPV tätig sind. Der Landkreis und die Stadt sind imRahmen ihrer Pflichtaufgaben<br />
zur Daseinsvorsorge im GPV vertreten. Weitere Träger mit vorgenannten Arbeitsschwerpunkten<br />
können die Mitgliedschaft beantragen. Über die Aufnahme neuer<br />
Vereinbarungspartner entscheidet die Trägerversammlung.<br />
2. Au Aufgabe fgabende nderA rArbe rbeit itse sebenen benen de desGPV sGPV<br />
2.1 Trägerversammlung<br />
In der Trägerversammlung werden Grundsatzentscheidungen getroffen. Die Trägerversammlung<br />
entwickelt und beschließt die Standards für die Hilfeplanung und -<br />
durchführung.<br />
Vorschläge der Steuerungsgruppe hierzu werden umgesetzt, Synergien zwischen den<br />
Trägern abgesprochen, Organisationsstrukturen der psychiatrischen Versorgung optimiert<br />
und Trägervorhaben abgestimmt. Sie entscheidet über die Aufnahme neuer<br />
Vereinbarungspartnerund formuliert Arbeitsaufträge an die Steuerungsgruppe.<br />
2.2 Steuerungsgruppe<br />
Aufgabe der Steuerungsgruppe ist es, die Verbesserung der Versorgung der Betroffenen<br />
und die optimale Steuerung der Ressourcen zu initiieren. Angehörigen- und Betroffenen-Vertreter<br />
sind nach Möglichkeit einzubeziehen.<br />
In der Steuerungsgruppe, unter Geschäftsführung der Stadt und des Landkreises als<br />
Sozialhilfeträger, sind Träger und Anbieter von Versorgungsleistungen mit jeweils<br />
einem Sitz und einer Stimme sowie als beratende Mitglieder die Agentur für Arbeit,<br />
die Krankenkassen und der Rentenversicherungsträger vertreten.<br />
Die Steuerungsgruppe übernimmt die aktive Steuerung der Entwicklung des Verbundes,<br />
insbesondere durch:<br />
• Definition von Zielen und Festlegung von Prioritäten<br />
• Sicherstellung geeigneter Rahmenbedingungen<br />
• Erarbeitung von Handlungsfeldern zur Ableitung von Maßnahmen oder <strong>Projekt</strong>en<br />
• Entgegennahme von Ergebnissen und Berichten aus den Arbeitsgruppen<br />
• Vor- und Nachbereitung der Inhalte der Sitzungen der Trägerversammlung (Tagesordnung,<br />
Berichte, Vorlagen, Ergebnissicherung)
• Gegenseitige Information über bestehende Leistungsangebote der Mitglieder,<br />
insbesondere zu Änderungendes Leistungsangebots.<br />
• Entgegennahme und Weiterbehandlung der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen<br />
2. 2.33Arbe Arbeitsgruppen<br />
itsgruppen<br />
Bei Bedarfwerdendurch die Steuerungsgruppe Arbeitsgruppen eingesetzt.<br />
Aufgaben der Arbeitsgruppen werden grundsätzlich durch die Steuerungsgruppe<br />
formuliert. Zuden Aufgaben gehören unter anderem:<br />
• Erarbeitung von Stellungnahmen zu Problemen von regionaler Bedeutung<br />
• wechselseitige Beratung bei der Verbesserungder Angebote<br />
• Auffinden von Versorgungslücken und Fehlplatzierungen<br />
• Entwicklung neuer <strong>Projekt</strong>e<br />
• Erarbeitung von Fort- und Weiterbildungsangeboten Bedarfsermittlung und Versorgungsplanung<br />
• Koordinierung der Betreuungsangebote und Vorbereitung entsprechender Kooperationsvereinbarungen<br />
zwischen den beteiligten Trägern zur Gewährleistung<br />
eineroptimalen Versorgung<br />
• Vorbereitung von Beschlüssen für die Steuerungsgruppe<br />
Die Mitglieder der Arbeitsgruppen werden von der Steuerungsgruppe bestimmt. Die<br />
Mitarbeit in den Arbeitsgruppen ist nicht andie GPV- Mitgliedschaft gebunden.<br />
Die Arbeitsgruppenzusammenkünfte finden nach Bedarf statt. Die Arbeitsergebnisse<br />
werden derSteuerungsgruppe zur Kenntnis gegeben.<br />
2.4 Hilfeplankonferenzen<br />
Die Träger der sozialpsychiatrischen Versorgung übernehmen eine gemeinsame Verpflichtung<br />
in den von ihnen gebotenen Leistungsbereichen und setzen diesen Anspruch<br />
in der Hilfeplankonferenz um. Die Leistungsträger und -erbringer wirken zusammen,<br />
umdie Versorgungsverpflichtung einzulösen. Zum Verfahren und <strong>zum</strong><br />
Ablauf gibt es eine gesonderte Leitlinie.<br />
3. Vors Vorsit z<br />
Die Trägerversammlung und die Steuerungsgruppe wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende/einen<br />
Vorsitzenden und deren Vertretung für den Zeitraum von 3Jahren.<br />
Dem Vorsitzendenobliegt die Leitung der Sitzungen.<br />
4. Anzahl de derrSitz Sit ungen<br />
Sitzungen der Organe werden durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden einmal jährlich<br />
einberufen. Darüber hinaus wird bei Bedarf eine Versammlung einberufen, wenn<br />
dies ein Viertel der Vereinbarungspartner schriftlich beantragt.<br />
5. Ö ffentlichkeit<br />
Die Sitzungen des GPV sind grundsätzlich nicht öffentlich. Gäste können mit Beschlusszugelassen<br />
werden.
6. Tageso Tagesordnung rdnung und Lad Ladu ng<br />
Die Vorsitzende/der Vorsitzende setzt die vorläufige Tagesordnung fest und lädt mit<br />
einer Ladungsfrist von 30 Tagen schriftlich ein. Die Tagesordnung wird spätestens 14<br />
Werktage vor der Sitzungzugesandt.<br />
7. Antragstellung<br />
Anträge, die in einer Sitzung beschlossen werden sollen, sind schriftlich zu stellen<br />
und kurz zubegründen. Sie müssen bis spätestens 14 Werktage vor der Sitzung bei<br />
derVorsitzenden/ demVorsitzendeneingereicht werden.<br />
8. Niederschrift<br />
Über die Sitzungen einer Trägerversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die<br />
Niederschrift muss Tag und Ort der Sitzung, die Namen der Anwesenden, die behandelten<br />
Gegenstände, die Beschlüsse und die Abstimmungsergebnisse enthalten.<br />
Jedes Mitglied erhält spätestens mit der Ladung zur nächsten Sitzung einen Abdruck<br />
der letztenSitzungsniederschrift.<br />
9. Be Beschlussfassun<br />
schlussfassung<br />
Die Beschlüsse können nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Anwesenden gefasst<br />
werden. Sie greifen nicht in die Autonomie der Verbundpartner ein.<br />
10 10. .Be Beschl<br />
schlussfähigkeit ussfähigkeit<br />
Die Trägerversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Vereinbarungspartner schriftlich<br />
mit einer Ladungsfrist von 30 Tagen vor Beginn der Sitzung eingeladen wurden<br />
und mehr als die Hälfte der Vereinbarungspartner anwesend sind. Jeder Vereinbarungspartner<br />
hat eine Stimme.<br />
11. Inkrafttreten<br />
Die Geschäftsordnung wurde am von den beteiligten Vereinbarungspartnern beschlossen.<br />
Sie tritt mit ihrerUnterzeichnung in Kraft.<br />
Die Geschäftsordnung findet analog auf alle Untergliederungen Anwendung, soweit<br />
die Trägerversammlung nichts anderes bestimmt.<br />
30.10.2009
Formblätter /Merkblätter
HilfePlanungsKonferenz der Stadt Gera Anmeldebogen<br />
Erstvorstellung ________________________________________<br />
Name,Vorname<br />
Widervorstellung (AZ:__/__)<br />
______________________/__________________<br />
Vorstellungstermin:__.__.__ Straße Telefon<br />
Für den Zeitraumvom __.__.__bis__.__.__ _________________________________________<br />
PLZ Wohnort<br />
Aktuelle Situation und Hilfebedarf:<br />
Ziele:<br />
Geplante Förderung:<br />
________________________________ ___________________________________<br />
potentielle Leistungserbringer Kostenträger<br />
□ Einverständniserklärung des/der Klient/in liegt vor □ IBRP liegt vor<br />
□ sozialrechtliche Unterlagen /med.Gutachten liegen vor bei: _________________________________________<br />
__________________________ /_______________ ___________________________ /_______________<br />
vorstellende Person Telefon hilfeplanende Person Telefon<br />
__________________________ /_______________ __________________________ /________________<br />
koordinierende Bezugsperson Telefon gesetzliche/r Betreuer Telefon<br />
___________________________________________________________________________________________<br />
weitere anwesende Personen zur HPK<br />
____________________________________________________________________<br />
Bemerkungen<br />
Stadtverwaltung Gera ● Fachdienst Gesundheit ● Sucht- undPsychiatriekoordinatorin<br />
Gagarinstr. 68 ● 07545 Gera ● Tel.: 0365 /838 3503 ● Fax: 0365 /838 3505
Beschluss der HPK vom: __.__.__<br />
HilfePlanungsKonferenz der Stadt Gera Be Beschl schlussbogen ussbogen<br />
________________________________________ ______________________________________<br />
Name, Vorname Straße<br />
______________________________________ ______________________________________<br />
Telefon PLZ Wohnort<br />
Aktenzeichen (AZ): __/__ Wiedervorstellungstermin: __.__.__<br />
Hilfebeginn:<br />
Aufgrund der Schilderung empfoh empfohlene lene Förderungen und Hilfen:<br />
Der Träger der Sozialhilfe wird nach Prüfung der sozialhilferechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen<br />
unter Berücksichtigung der obigen Feststellungen eine abschließende Entscheidung treffen und den/<br />
die Hilfesuchende/n (Betreuer/in) und den Leistungserbringer von der Entscheidung schriftlich unter-<br />
richten.<br />
Im Falleder Wiedervorstellung wird gemeinsam dafür Sorge getragen, dass der Fall<br />
rechtzeitig erneut in der Hilfeplanungskonferenz vorgestellt wird.<br />
Unterschrift Leistungserbringer Unterschrift Kostenträger Unterschrift<br />
Sucht- und Psychiatriekoordination<br />
Stadtverwaltung Gera ● Fachdienst Gesundheit ● Sucht- undPsychiatriekoordinatorin<br />
Gagarinstr. 68 ● 07545 Gera ● Tel.: 0365 /838 35 03 ● Fax: 0365 /838 3505
HilfePlanungsKonferenz der Stadt Gera Schweigep Schweigepf lich licht sbele sbelehrun hrung<br />
_________________________________ ________________________________________<br />
Name, Vorname Institution<br />
_________________________________ ________________________________________<br />
Telefon Straße<br />
________________________________________<br />
PLZ, Ort<br />
Mir ist bekannt, dass ich überalle Angelegenheiten, die Hilfesuchenden oder ihre Angehörigen<br />
betreffen, von denen ich während der Hilfeplanungskonferenz für den Gemeindepsychiatrischen Ver-<br />
bund der Stadt Gera Kenntnis erhalte, gegenüber allen anderen Personen Verschwiegenheit zu bewah-<br />
ren habe.<br />
Ich wurde darauf hingewiesen, dass diese Schweigepflicht auch nach Beendigung meiner Tätigkeit in<br />
der o.g.Einrichtungweiter gilt.<br />
________________________________ ___________________________________<br />
Datum Unterschrift<br />
___________________________________<br />
beglaubigt<br />
Stadtverwaltung Gera ● Fachdienst Gesundheit ● Sucht- undPsychiatriekoordinatorin<br />
Gagarinstr. 68 ● 07545 Gera ● Tel.: 0365 /838 3503 ● Fax: 0365 /838 3505
HilfePlanungsKonferenz der Stadt Gera Einverständniserklärung<br />
(vera (veraltet) ltet)<br />
__________________________________ _____________________________<br />
Name, Vorname Straße<br />
__________________________________ _____________________________<br />
Telefon PLZ Wohnort<br />
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die erfassten Daten aus dem IBRP Bogen sowie weitere<br />
personenbezogene Informationen, soweit diese zur Entscheidungsfindung bezüglich der beantragten<br />
Hilfen erforderlich und<br />
aktenkundig sind, von ___________________________________________<br />
den Beteiligten der Hilfeplanung in der HPK Gera dargelegt werden. Ich wurde darüber informiert,<br />
dass alle Beteiligten der Hilfeplanung (z.B.: FDSoziale und Unterhaltsleistungen, FD Gesundheit,<br />
Einrichtungen für Psychiatrie erfahrene Menschen, im Einzelfall beteiligte Personen oder Dienste und<br />
Krankenkassen) der Schweigepflicht unterliegen. Über den Zweck und das Verfahren der Abstimmung<br />
der Hilfeplanung bin ich informiert.<br />
Ich bin damit einverstanden, dass mein Antrag in der HPK unter Nennung meines Namens<br />
besprochen wird.<br />
Ich möchte, dass mein Antrag in der HPK in anonymisierter Form besprochenwird.<br />
______________________________ __________________________<br />
Datum Unterschrift<br />
_______________________________________<br />
ggf. gesetzlicher Betreuer<br />
Entsprechend der Geschäftsordnung der Hilfeplanungskonferenz für psychisch behinderte Menschen der Stadt Gera vom 20. August 2002 setzt<br />
sich der Teilnehmerkreis aus Kostenträgern (FD Soziale und Unterhaltsleistungen, Agentur für Arbeit, ARGE SGB IIStadt Gera), Leistungserbringern<br />
mit je einem/r Vertreter/in (Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am SRH Waldklinikum Gera gGmbH, Betreutes Wohnen, Psychosoziale<br />
Kontakt- und Beratungsstelle, Wohn und Pflegeheim der AWO AJS gGmbH, Tagesstätten des Rehabilitations-Zentrums Stadtroda gGmbH,<br />
Pflegeunternehmen pro balance GbR, Geraer Werkstätten gGmbH, M.I.T. gGmbH), dem Sozialpsychiatrischen Dienst sowie der Sucht- und<br />
Psychiatriekoordinatorinzusammen.<br />
Stadtverwaltung Gera ● FD Gesundheit ● Sucht- und Psychiatriekoordinatorin<br />
Gagarinstr. 68 ● 07545 Gera ● Tel.: 0365 /838 3503 ● Fax: 0365 /838 3505
HilfePlanungsKonferenz der Stadt Gera, Merkblatt und Einverständniserklärung<br />
Informat Information ion zur Hilfeplanung<br />
für Menschen mit psychische psychischerrErkrankung/ Erkrankung/ Behinderung<br />
in der Stadt Gera<br />
1. Wozu dient Hilfeplanung?<br />
Hilfeplanung soll dafür sorgen, dass Sie alleHilfen bekommen, die Sie brauchen und die Sie selbst<br />
wünschen. Alle beteiligten Dienste und Einrichtungen sollen dabei so gut wie möglich zusammenarbeiten.<br />
Damitdiese Ziele erreicht werden können, habensich alleDienste und Einrichtungen der psychiatrischen<br />
Versorgung in Gera auf ein einheitliches Vorgehen geeinigt:<br />
- Eswird ein einheitlicher Hilfeplan -Bogen (Integrierter Behandlungs- und Rehabilitationsplan<br />
-IBRP) verwendet.<br />
- Für jeden Hilfesuchenden wird eine koordinierende Bezugsperson benannt.<br />
- Ineiner Hilfeplanungskonferenz werden die nötigen Hilfen zwischen den Diensten und Einrichtungen<br />
sowie den Kostenträgern abgestimmt.<br />
2. Der Hilfeplanbogen (IBRP)<br />
Der Hilfeplan-Bogen dient dazu, gemeinsam mit Ihnen Ihre Wünsche,Ziele und Bedürfnisse, aber<br />
auch Ihre Schwierigkeitenherauszufinden. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Hilfeplanung. Die<br />
Hilfeplanung gilt jeweils für einen bestimmten Zeitraum. Danach wird neu geplant, das heißt, es wird<br />
geprüft, welche Ziele erreicht wordensindund welche Hilfen weiter gebraucht werden.<br />
Nur mit Ihrem Einverständniswird der IBRP an die Hilfeplanungskonferenz und an die Stellen weiter<br />
gegeben, die anden Hilfen beteiligt sind.<br />
3 . D ieH eHil f eplan eplanu n gskon gskonfere ferenz nz<br />
In der Hilfeplanungskonferenz kommen alle Dienste und Einrichtungen zusammen, die die Hilfen<br />
anbieten können, die Sie wünschen und die Sie brauchen. Die Bezugsperson, die mit Ihnen die Hilfeplanung<br />
erarbeitet hat, stelltdas Ergebnis inder Hilfeplanungskonferenz vor. Selbstverständlich können<br />
Sie ebenfalls an der Besprechung teilnehmen. Die Hilfeplanungskonferenz prüft den vorgelegten<br />
Hilfeplan und gibt weitere Empfehlungen zu Art, Inhalt, Ziel und Umfang der erforderlichen Hilfen.<br />
Die Hilfeplanungskonferenz fasst einen Beschluss als Empfehlung an die jeweiligen Kostenträger.<br />
An der Hilfeplanungskonferenz nehmen bestimmte Vertreter und Vertreterinnen der beteiligten Dienste<br />
und Einrichtungen aus der Versorgungsregion Gera teil. Alle haben sich noch einmal schriftlich zur<br />
Verschwiegenheit verpflichtet, obwohl sie bereits der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen.<br />
4. Em Empf pfeh ehlu lung ng<br />
Alle Einrichtungen und Dienste in Gera sind davon überzeugt, dass diese Art der Hilfeplanung für Sie<br />
sinnvoll ist und die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und allen anderen Beteiligten verbessert und erleichtert.<br />
Die Teilnahme an diesem Verfahren wird Ihnen deshalb sehr empfohlen.<br />
Wenn Sie allerdings nicht teilnehmen möchten, ändert das nichts anIhrem Rechtsanspruch auf Sozialleistungen.<br />
Stadtverwaltung Gera ● Fachdienst Gesundheit ● Sucht- undPsychiatriekoordinatorin<br />
Gagarinstr. 68 ● 07545 Gera ● Tel.: 0365 /838 3503 ● Fax: 0365 /838 3505
Le Leist istun ungse gserbrin rbring er<br />
SRH Wald-Klinikum Gera gGmbH<br />
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie<br />
HilfePlanungsKonferenz der Stadt Gera: Einverständniserklärung<br />
Ständige Mitglieder der Hil Hilf eplanungskonfere<br />
eplanungskonferenz nz<br />
AWO AJS gGmbH<br />
BetreutesWohnen und Kontakt -und Beratungsstelle<br />
Pro balance GbR<br />
Leistungen nach SGB V,XI, XII<br />
Rehabilitationszentrum Stadtroda gGmbH Tagesstatten für psychisch Kranke<br />
Lebenshilfe Werkstatten gGmbH Werkstatt für behinderte Menschen<br />
Sozialpsychiatrischer Dienst<br />
Le Leist istun ungst gsträ räge ger<br />
Dezernat Soziales<br />
Fachgebiet Soziale Leistungen<br />
Bundesagentur für Arbeit ARGE SGB II Stadt Gera<br />
Gesc Geschä häftsfüh ftsführu rung ng<br />
Koordinatorin für Sucht undPsychiatrie<br />
Stadtverwaltung Gera ● Fachdienst Gesundheit ● Sucht- undPsychiatriekoordinatorin<br />
Gagarinstr. 68 ● 07545 Gera ● Tel.: 0365 /838 3503 ● Fax: 0365 /838 3505
HilfePlanungsKonferenzder Stadt Gera: Einverständniserklärung<br />
_________________________________ ______________________________<br />
Name, Vorname Straße<br />
_________________________________ ______________________________<br />
Telefon PLZ Wohnort<br />
1 . In Informat formation ion<br />
Über das Verfahren der Hilfeplanung in Gera bin ich informiert worden. Das Merkblatt sowie die Übersicht<br />
Ober die Mitglieder und die Geschäftsführung derHilfeplanungskonferenz habe ich erhalten.<br />
2. Einw Einwilligun illigungse gserklä rkläru rung ng zu zurTe rTeilnah ilnahm eamAbstimmungsverfa<br />
eamAbstimmungsverfahren<br />
hren in de der<br />
Hilfepl Hilfepla nungskonfe nungskonferenz renz<br />
Über die Aufgaben der Hilfeplanungskonferenz bin ich informiert. Mir ist bekannt, dass meine Einwilligung<br />
in die Besprechung meiner Hilfeplanung freiwillig ist und dass ichsie biszur Hilfeplanungskonferenz<br />
jederzeitwiderrufen kann.<br />
Meine Rechteauf Sozialleistungen werden dadurch nicht berührt.<br />
Ich bin damit einverstanden, dass meine Hilfeplanung in der HPK besprochen wird und dass<br />
meine Daten und Angaben <strong>zum</strong> Hilfebedarf für die Planung und Entwicklung der gemeindepsychiatrischen<br />
Versorgungdurch die Geschäftsführung der HPK ausgewertet werden können.<br />
Mein Name darf in der HPK genannt werden.<br />
Ich möchte, dass mein Antrag in der HPK in anonymisierter Form besprochen wird.<br />
____________________________ ______________________________<br />
Datum Unterschrift<br />
______________________________<br />
ggf. Unterschrift rechtliche/r Betreuer/in<br />
Stadtverwaltung Gera ● Fachdienst Gesundheit ● Sucht- undPsychiatriekoordinatorin<br />
Gagarinstr. 68 ● 07545 Gera ● Tel.: 0365 /838 3503 ● Fax: 0365 /838 3505
HilfePlanungsKonferenz der Stadt Gera Merk Merkblatt blatt<br />
Gemäß dem Beschluss der Hilfeplanungskonferenz Gera vom __.__.__ wurden Sie, Herr /Frau<br />
_____________________ als koordinierende Bezugsperson für Herrn / Frau<br />
_____________________ benannt.<br />
Wi Wichtig chtig:<br />
Sie behalten diese Funktion, bis die Hilfeplanungskonferenz den Beschluss ändert oder aufhebt. Bitte informieren Sie daher die<br />
HPK, wenn Sie diese Aufgabe nicht mehr erfüllen können oder wollen, koordinierte Hilfen nicht mehr für erforderlich halten<br />
oder derKlient /dieKlientin nicht (mehr) damit einverstanden ist, dass Sie diese Aufgabe übernehmen.<br />
Ihre Tätigkeit umfasst:<br />
f.d.R.<br />
- Sie erhalten den Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP) und den Beschluss der HPK und tragen<br />
dafür Sorge, dass beides auch dem Klienten /der Klientin ausgehändigt oder zurKenntnis gebracht wird.<br />
- Sie halten einen kontinuierlichen Kontakt <strong>zum</strong> Klienten /zur Klientin, um zu überprüfen, ob die in der HPK gefassten<br />
Beschlüsse umgesetzt werden und die im IBRP genannten Ziele und Vorgehensweisen noch zutreffen. Sie stehen<br />
weiter als Ansprechpartner/inzur Verfügung, falls er/sie Änderungen der Hilfeleistungen wünscht.<br />
- Sie sind dabei für alle erforderlichen psychiatrischen und nicht-psychiatrischen Hilfeleistungen zuständig, unabhän-<br />
gig davon, welcher Einrichtungoder welche/rTherapeut/in sie erbringt und welcher Leistungsträgerdafür aufkommt.<br />
- Sie stehen den sonstigen TherapeutInnen und HelferInnen als Ansprechpartner/in zur Verfügung, falls diese die im<br />
IBRP festgelegten Hilfennicht mehr leisten können oder sie nichtmehr oderinanderer Form fürerforderlich halten.<br />
- Sie sind berechtigt, sich bei anderen Diensten und TherapeutInnen über den Verlauf und die Ergebnisse der Hilfeleis-<br />
tungen zu informieren. Soweit Unklarheiten über Zuständigkeiten auftreten, sorgen Sie für eine Klärung. Gegebenen-<br />
falls laden sie zu einer Besprechung über die Hilfeleistungen ein (persönliche Hilfekonferenz).<br />
- Sie stehen Angehörigen und Bezugspersonen als Ansprechpartner/in zur Verfügung, falls diese Änderungen des Hil-<br />
febedarfs vermuten oder Zweifel an derplanmäßigen Hilfeleistung haben.<br />
- Die HPKhat Hilfeleistungen bis __.__.__<br />
- Falls Sie über diesen Zeitpunkt hinaus Hilfen für erforderlich halten, führen Sie mit dem Klienten /der Klientin eine<br />
neue Hilfeplanung durch oder sorgen dafür, dass eine andere Person diese Hilfeplanung mit dem Klienten /der<br />
Klientin durchführt.<br />
- Die Ergebnisse dieser Hilfeplanung werden von Ihnen spätestens am__.__.__der HPK zur Entscheidung vorge-<br />
legt.<br />
- Falls sich vorher der Hilfebedarf erheblich oder langfristig ändert, leiten Sie zu diesem Termin eine neue Hilfepla-<br />
im Auftrag<br />
nung ein.<br />
_______________________________________ _________________________________<br />
Datum Sucht- und Psychiatriekoordinatorin<br />
Stadtverwaltung Gera ● Fachdienst Gesundheit ● Sucht- undPsychiatriekoordinatorin<br />
Gagarinstr. 68 ● 07545 Gera ● Tel.: 0365 /838 3503 ● Fax: 0365 /838 3505
Merkblatt <strong>zum</strong> Hilfeplanverfahren<br />
Stand: 12. März 2010<br />
Die Hilfeplankonferenz ist eine Möglichkeit, den Rechtsanspruch auf Sozialleistungen<br />
geltend zu machen, Die Teilnahem ist freiwillig. Der Rechtsanspruch wird dadurch<br />
nicht berührt.<br />
D ie Hil Hilf eplankon eplankonfere ferenz nz (H (HPK) PK) de dessIl Ilm-K<br />
m-Kr e ise ises hat die Aufgabe, für erwachsene Menschen<br />
mit einer psychischen Erkrankung, einer seelischen Behinderung und/oder<br />
einer Suchterkrankung, die einen umfassenden Hilfebedarf haben, die für ihre Situation<br />
bestmögliche Wohn- und Lebensform zufinden und möglichst schnell zu realisieren.<br />
In der Hilfeplankonferenz wird der individuelle Hilfebedarf des Antragstellers/ der<br />
Antragstellerin auf der Grundlage eines aktuellen Behandlungs- und Rehabilitationsplanes<br />
(IBRP) vorgestellt. Die Einrichtungen und Dienste der Region geben in diesem<br />
Rahmen ihre Zusage zurLeistungserbringungab.<br />
Jeder/ jede Antragsteller/in ha hattdas das Recht, bei der Vorstellung seines/ ihre ihressAntrages Antrages<br />
in der Hilfeplankonferenz pe persönlich rsönlich anwe anwesend send z u sein ode oder sich von e ine nerrPe Perso<br />
rson<br />
seines/ ihres Vertraue Vertrauens ns vertreten oder be begleiten gleiten zu lassen.<br />
Die Hilfepläne werden in der Hilfeplankonferenz vorgestellt und erörtert. Die Ergebnisse<br />
werden von der koordinierenden Bezugsperson mit dem/ der Antragsteller/in<br />
besprochen (soweit er/ sie nicht selbst an der Konferenz teilgenommen hat) und<br />
zusammen mit dem Hilfeplan selbst, inAbstimmung mit dem/ der Antragsteller/in,<br />
den jeweils im Einzelfallbeteiligten und zuständigen Stellen zugänglich gemacht.<br />
Je ein Exemplar des Hilfeplanes verbleibt bei der Geschäftsführenden Stelle der Hilfeplankonferenz<br />
(Ilm-Kreis, Gesundheitsamt, Sozialpsychiatrischer Dienst) sowie<br />
beim zuständigen Kosten-/Leistungsträger (überörtlicher oder örtlicher Sozialhilfeträger<br />
ect.) und werden dort verschlossen aufbewahrt.<br />
Für alle Mitglieder der Hilfeplankonferenz (geschäftsführende Stelle, zuständige Kosten-/Leistungsträger,<br />
Leistungserbringer, Bezugsperson, Antragsteller) gilt Schweigepflicht<br />
hinsichtlich aller personenbezogenen Einzelheiten.<br />
Datum Unterschriftdes Antragstellers<br />
HilfePlanKonferenz des Ilm-Kreis
Schweigep Schweigepf lich licht sbele sbelehrun hrung<br />
Name,Vorname Telefon<br />
Institution<br />
Anschrift<br />
Mir ist bekannt, dass ich über alle Angelegenheiten, die Hilfesuchenden oder ihre<br />
Angehörigen betreffend, von denen ich während der Hilfeplankonferenz für den Gemeindepsychiatrischen<br />
Verbund des Ilm-Kreis Kenntnis erhalte, gegenüber allen anderen<br />
Personen Verschwiegenheit zu bewahrenhabe.<br />
Ich wurde darauf hingewiesen, dass diese Schweigepflicht auch nach Beendigung<br />
meiner Tätigkeit in der o.g. Einrichtung weiter gilt.<br />
Datum, Unterschrift
HilfePlanKonferenz (HPK) des Ilm-Kreis<br />
E inve nver ständn ständnise iserklä rkläru rung ng<br />
Name, Vorname Telefon<br />
Wohnanschrift (Straße, Haus-Nr., Ort)<br />
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die erfassten Daten aus dem IBRP Bogen<br />
sowie weitere personenbezogene Informationen, soweit diese zur Entscheidungsfindung<br />
bezüglich der beantragten Hilfe erforderlich und aktenkundig sind, vor den Beteiligten<br />
der Hilfeplanung in der HPKdes Ilm-Kreis dargelegtwerden.<br />
Ich wurde darüber informiert, dass alle Beteiligten der Hilfeplankonferenz (z.B. Sozialamt,<br />
Gesundheitsamt, im Einzelfall beteiligte Personen oder Dienste, sowie Krankenkassen)<br />
der Schweigepflicht unterliegen. Über den Zweck und das Verfahren der<br />
Abstimmungder Hilfeplanung bin ich informiert.<br />
Mir ist bekannt, dass der Rechtsanspruch auf Sozialleistungen der Eingliederungshilfe<br />
unabhängig von der Teilnahme der Hilfeplankonferenz besteht.<br />
□ Ich bin damit einverstanden, dass mein Antrag in der HPK unter Nennung<br />
meinesNamens besprochen wird.<br />
Datum,Unterschrift ggf. Unterschrift gesetzlicher Betreuer<br />
Entsprechend der Kooperationsvereinbarung des GPV des Ilm-Kreises für psychische<br />
kranke der seelisch behinderte Menschen vom 25.11.2009 setzt sich die Hilfeplankonferenz<br />
aus Kostenträgern (Sozialamt, Arbeitsamt / ARGE, Krankenkassen), Leistungserbringern<br />
mit je einem/r Vertreter/in (Kontext Ilmenau GmbH, Lebenshilfe<br />
Ilm-Kreis e.V., Lebenshilfewerk Ilmenau/Rudolstadt e.V., Lebenshof e.V. Ettischleben,<br />
Marienstift Arnstadt, Fachkrankenhaus für Psychiatrie/Neurologie Hildburghausen<br />
GmbH) dem Gesundheitsamt/ Sozialpsychiatrischer Dienst sowie bei Bedarf<br />
mit anderen Leistungsträgern und –erbringern zusammen.
M e rkbla rkblatt tt für die k oordi oordinier nierend ende B e zu zugsp gsperson erson<br />
Benennung und Aufgaben der koordinierenden Bezugsperson<br />
für die koordinierende Bezugsperson<br />
MitBeschluss derHilfeplankonferenz am:<br />
wurden Sie als koordinierende Bezugsperson für ________________ benannt.<br />
Wi Wich chti tig<br />
Sie behalten diese Funktion, bis die Hilfeplankonferenz (HPK) den Beschluss ändert<br />
oder aufhebt.<br />
Bitte informieren Sie daher die HPK, wenn Sie diese Aufgabe nicht mehr erfüllen<br />
können oder wollen, koordinierte Hilfen nicht mehr für erforderlich halten oder der<br />
Klient/ die Klientin nicht (mehr) damit einverstanden ist, dass Sie diese Aufgabe<br />
übernehmen.<br />
Zu IhrerTätigkeit gehört:<br />
Sie erhalten den Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP) und den<br />
Beschluss der HPK und tragen dafür Sorge, dass beides auch dem Klienten/ der<br />
Klientin ausgehändigt oder zur Kenntnis gebracht wird.<br />
Sie halten einen kontinuierlichen Kontakt <strong>zum</strong> Klienten/ zur Klientin, um zu überprüfen,<br />
ob die in der HPK gefassten Beschlüsse umgesetzt werden und die im IBRP genannten<br />
Ziele und Vorgehensweisen noch zutreffen. Sie stehen dem Klienten/ der<br />
Klientin als Ansprechpartner/in zur Verfügung, falls er/ sie Änderungen der Hilfeleistung<br />
wünscht.<br />
Sie stehen den Therapeuten und Helfern als Ansprechpartner/in zur Verfügung, falls<br />
diese die im IBRP festgelegten Hilfen nicht mehr leisten können oder sie nicht mehr<br />
oder in anderer Form für erforderlich halten.<br />
Sie stehen Angehörigen und Bezugspersonen als Ansprechpartner zur Verfügung,<br />
falls diese Änderungen des Hilfebedarfs vermuten oder Zweifel an der planmäßigen<br />
Hilfeleistunghaben.<br />
Sie sind berechtigt, sich bei anderen Diensten und Therapeuten über den Verlauf und<br />
die Ergebnisse der Hilfeleistungen zu informieren. Soweit Unklarheiten über Zuständigkeiten<br />
auftreten, sorgen Sie für eine Klärung. Gegebenenfalls laden Sie zu einer<br />
Besprechung über die Hilfeleistungein. („Fallbesprechung“)<br />
Falls sich der Hilfebedarf erheblich oder langfristig ändert oder Änderungen ander<br />
Hilfeerbringung erforderlich sind, leiten Sierechtzeitig eine neue Hilfeplanung ein.<br />
Mit meiner Unterschrift gebe ich mein Einverständnis als koordinierende Bezugsperson<br />
für o. G. tätig zu werden.<br />
Datum Unterschrift der koordinierenden Bezugsperson
<strong>Projekt</strong>gruppe Weimar und Weimarer Land<br />
Empfehlung der Hilfeplankonferenz (HPK) vom<br />
Erstvorstellung Wiedervorstellung AZ<br />
Na Name me Vor Vorn a me Geb Gebu rts rtsd a t u m<br />
Ans Ansc h r if t Te Tele f o n n u m me mer<br />
Die/Der Antragsteller leidet an einer psychischen Erkrankung und gehört <strong>zum</strong> Personenkreis<br />
der seelisch wesentlich behinderten Menschen oder ist von einer solchen Behinderung<br />
bedroht.<br />
Z iele: ele:<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Vorgehen<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Der Hilfebeginn wird ab __ _________ ___________ ___und _und für den Zeitraum b is ___ _________ _______ ___ als notnotwendig erachtet.<br />
Di DieL eLei s tu tungstr ngsträ ger w e rd rden en nach Prüfung d e rre rrech chtlichen tlichen Vorausse Voraussetzun<br />
tzungen gen un unte terrBe B rücks rücksich chtig tigu ng d e robe roben ge genann nannte tennEmp Emp<br />
f e hl hlu n ge gen ei ein e abs absc hl hließ ieße nd nde E n t s ch cheid eidu n g tr tref eff e nun d d e n/ d i eH eHilf e s u c h e nd nde/ n<br />
( B e tr tre ue uer/ r/in in) )un un d de den/ n/ d ieLe eLeis t u n g se serb rbr i ng nge r von d e rE rEntsche ntscheidung dung s c h r iftlich un unte terrich rrichte ten. n.<br />
Als koordinierende Bezugsperson wird ___ _________ _______ _________ ___________ ___________ _______b _____benannt. enannt.<br />
Im F a ll lle ei einer ner Wi Wied ederv ervo rs rstell tellun ung, g, wird d u rc rchd hdie s e Sorg Sorge ge getra trag en, d a s s d e r F a ll r e c h tz tzeit eitig er ern e ut i n d e rH rHilf lfe p l a nko nkon f e re ren z<br />
vor vorg etragen wird wird.<br />
Unterschrift Leistungsträger Unterschrift Leistungserbringer
Aufgaben Ihrer Koordinierenden Bez Bezu gsperson<br />
Sehr geehrte/rFrau/Herr _____________________________________<br />
in Ihrer Behandlungs- undRehabilitationsplanung wurde eine Unterstützung in Form<br />
von<br />
_________________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________________<br />
____________________________________________________vereinbart.<br />
AlskoordinierendeBezugspersonwurde in Abstimmungmit Ihnen<br />
Frau/Herr ________________________________für Sie benannt.<br />
Frau/Herr ______________________________sorgt dafür, dass alle Vorgehen bei Ihrer<br />
Behandlung und Betreuung mit Ihnen und allen beteiligten Institutionen aufeinander<br />
abgestimmt wird. Dazu gehört z. B. auch darauf zuachten, dass nicht zu viele Veränderungen<br />
zur gleichen Zeit angegangen werden.<br />
Ihre koordinierende Bezugsperson sorgt dafür, dass Sie bei allen Planungen einbezogen<br />
werden.<br />
Frau/Herr _________________________bemüht sich aktiv um Informationen, die für die<br />
Umsetzung Ihrer Rehabilitationsplanung wichtig sind. Genauso ist es die Aufgabe der<br />
anderen Institutionen, Ihrer koordinierenden Bezugsperson wichtige Informationen mit<br />
zuteilen.<br />
Damit Ihre koordinierende Bezugsperson die Aufgaben erfüllen kann, muss sie sich bei<br />
Personenund Institutionen bekannt machen, die für Sie wichtig sind z.B.:<br />
___________________________________________________________<br />
___________________________________________________________<br />
___________________________________________________________<br />
Dort wird der Name Ihrer koordinierenden Bezugsperson in der Dokumentation vermerkt.<br />
Frau/Herr ________________________ist auch Ihr/e Ansprechpartner/in, wenn Sie den<br />
Wunsch haben, an Ihrer Unterstützungsform etwas zu ändern und kann bei Veränderungen<br />
auch weiterhin zuständig bleiben. Sollten Sie den Wechsel Ihrer koordinierenden<br />
Bezugsperson wünschen, ist dies möglich. In einer Fallkonferenz kann dieser Wechsel<br />
besprochen werden. Sie können selbst eine andere Person aus dem Helfersystem für<br />
dieseAufgabe vorschlagen.<br />
Vor Ablauf von Bewilligungen oder bei notwendigen Veränderungen inder Rehabilitationsplanung<br />
innerhalb des Kostenübernahmezeitraumes wird Frau/Herr _____________<br />
eine neue Fallkonferenzzur weiterenPlanung einberufen.<br />
Datum:_______________________ausgehändigt durch:____________________<br />
______________________ __________________________________<br />
UnterschriftKlient: Unterschrift KoordinierendeBezugsperson
Merkblatt für die koordi koordinierende nierende Bezugsperson<br />
Von der Hilfeplankonferenz wurden Sieals koordinierende Bezugsperson für<br />
………………………………….benannt.<br />
Sie behalten diese Funktion, bis die HPK denBeschluss ändert oder aufhebt.<br />
Bitte informieren Sie daher die HPK,wenn Sie diese Aufgabe nicht mehr erfüllen<br />
können oder wollen, koordinierte Hilfen nichtmehr für erforderlich halten<br />
oder der Klient/die Klientin nicht (mehr) damit einverstanden ist, dass Sie<br />
diese Aufgabe übernehmen.<br />
- Sie erhalten den Beschluss der HPK und den IBRP und tragen dafür Sorge,<br />
dass dies auch der Klientin/ dem Klient zur Kenntnis gebracht wird.<br />
- Sie halten kontinuierlichen Kontakt zu der Klientin/ dem Klienten, um zu<br />
überprüfen, ob die in der HPK gefassten Beschlüsse umgesetztwerdenund<br />
die im IBRP genannten Ziele und Vorgehensweisen verfolgt werden.<br />
- Sie stehen der Klientin/ dem Klienten auch als Ansprechpartner zur Verfügung,<br />
falls sie/er Änderungen der Hilfeleistung wünscht.<br />
- Sie sind für die Organisation und Koordination aller erforderlichen psychiatrischen<br />
Hilfeleistungen zuständig, unabhängig davon, wer sie erbringt und welcher<br />
Leistungsträger die Kosten trägt.<br />
- Sie stehen den Leistungserbringern als Ansprechpartner/in zur Verfügung,<br />
falls diese die imIBRP festgelegten Ziele nicht mehr leisten können oder sie<br />
nicht mehr oder inandererForm für erforderlich halten.<br />
- Sie sind berechtigt, sich bei allen Leistungserbringern über den Verlauf und<br />
die Ergebnisseder Hilfeleistungen zu informieren. Sobald Unklarheiten über<br />
Zuständigkeiten in der Hilfeleistung auftreten, sorgen sie für eine Klärung.<br />
- Sie stehen Angehörigenund Bezugspersonen als Ansprechpartner/in zur Verfügung,<br />
falls diese Änderungen des Hilfebedarfs vermuten oder auch Zweifel<br />
an der planmäßigen Hilfeleistung haben.<br />
- Sie schreiben den IBRP fort, entweder rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungs-<br />
Zeitraumes oder aufgrund von Änderungen im Hilfebedarf etc. auch vorher,<br />
reichen ihn beim örtlichen Sozialhilfeträger ein und stimmen mit diesemdie<br />
weitere Verfahrensweise ab. In der Regelstellen sie den Fall in der HPK vor.<br />
Datum:_________________________ausgehändigt durch: __________________
Sonstiges
Bö Bögen gen z u rreg rregionalen onalen Zielplan Zielplanung ung in der Ps Psychiatrie ychiatrie (Re (Rez iPs iPsy ch ch)
Stadtverwaltung Erfurt Erfurt, 29.10.2009<br />
Amt für Soziales und Gesundheit/ Abt. Gesundheit<br />
Koordinatorin für Psychiatrie und Suchtkrankenhilfe<br />
PROTO PROTOKOLL KOLL (Auszug)<br />
AG Allgeme Allgemein p sy sych chiatr iatrie ie<br />
Ze Zeit it :Die :Die., ., 27. 27.1 0. 2009, von 14:3 14:300bis bis ca ca. 16: 16:1 5 U h r<br />
Ort : HsD, Gel Gelb er Salon<br />
Te Teilnehmer ilnehmer :s :siehe ehe An Anwesen wesenh eitsl eitsliste ste<br />
TOP 5:<br />
Nach dem Abschluss der Modellprojektes "Implementation personenzentrierte Hilfe" im<br />
Januar 2008 wurde die Leitung der Hilfeplankonferenzen an das Sachgebiet<br />
Teilhabe/Pflege übertragen. Nach fast zwei Jahren praktischen Erfahrungen mit<br />
personenzentrierter Hilfeplanung soll eine Reflexion unter allen Beteiligten statt finden.<br />
Erfahrungs Erfahrungsaustausch austausch HPK:<br />
Integrierter Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP) wird zur Bedarfsermittlung als<br />
Regelinstrument verwendet. Hilfeplankonferenz als Fachgremium hat sich etabliert -jeden<br />
Monat findet eine Sitzung mit Beteiligung der ständigen Mitglieder statt.<br />
Der örtliche Sozialhilfeträger informierte über den aktuellen Stand:<br />
Zahlen: 140 Vorstellungen in22Sitzungen<br />
Erstvorstellungen: <strong>zum</strong>eist laut Entscheidung<br />
Wiedervorstellungen: weniger<br />
die Kontinuität wird positiv bewertet; 7-15 Fälle; 10-30 min pro Fall je Konferenz<br />
aus fachlicher Sicht den Anwesenden sind regelmäßige Wiedervorstellungen wichtig<br />
des Weiteren wird die Teilnahme der Klienten und der Ärztin des Katholischen Krankenhauses<br />
an der HPK als Bereicherung empfunden;<br />
in einigen Fällen wird die HPK als Fallbesprechung genutzt, um die Anwesenheit<br />
fachkompetenter Personen für entscheidungsrelevante Aspekte zu nutzen<br />
eine Differenzierung bzw. Klärung darüber, bei welchen Klienten, wie oft, wie ist Informationsfluss<br />
gesichert werden kann etc., ist erforderlich.<br />
damit die Wiedervorstellungen regelmäßig durchgeführt werden können, sollte überlegt<br />
werden, welchen Voraussetzungen dafür notwendig sind;<br />
Zeitfaktor wird als Hindernis genannt, die Ursachen sollten analysiert werden;<br />
Koordinierende Bezugsperson ist eine der Qualitätskriterien. Ihre Aufgaben sollten<br />
noch Mal erläutert und konkretisiert werden.<br />
Die Geschäftsordnung aus dem Modellprojekt sollte den aktuellen Verhältnissen<br />
angepasst werden und kann als Grundlage genutzt werden;<br />
aus Einzelfällen sollten Veränderungen bzw. Regelungen für strukturelle Veränderungen<br />
abgeleitet werden<br />
Die Anwesenden werden gebeten im Vorfeld des nächsten Arbeitstreffens ihre<br />
Lösungsvorschläge zuformulieren und diese als Diskussionsvorlage an die Psychiatrie-<br />
und Suchtkoordinatorin zukommen zu lassen.<br />
gez.<br />
Psychiatrie- und Suchtkoordinatorin
Stand November 2008<br />
Le Leist istun ungsbereic gsbereiche he des Ps Psycho ychosozialen sozialen Zentrums<br />
I Sozial ps psychiatr ychiatrische sche Leistun Leistungen<br />
gen zur Sel Selb st- und Grundversorgung<br />
► Aufsuchende psychosoziale Hilfen in Wohnungen bzw. Wohngemeinschaften in<br />
sieben Hilfebedarfsgruppen<br />
►Социальное сопровождение надому Aufsuchende psychosoziale Hilfen in<br />
Wohnungen für Menschen mit russischer Muttersprache<br />
► Ambulante Hilfen zur Erziehung für Kinder psychisch kranker Mütter/Väter/Eltern<br />
§27SGB VIII<br />
► Psychosoziale Hilfen für psychisch kranke Mütter/Väter/Eltern mit ihren Kindern in einer<br />
Wohngemeinschaft als Komplexleistung §34SGB VIII und §§53, 54 SGB XII<br />
Querschnittsaufgaben:<br />
► Suchtberatung<br />
► Nachtdienstteam -interner Krisendienst<br />
► Café „wunder.BAR“ -tägliches Angebot der Gemeinschaftsverpflegung<br />
II Soz Sozial alps psychiatr ychiatrische sche Le Leistun istungen gen z u rTages rTagesgestaltung gestaltung, Kont Kontaktfindun aktfindunggund und<br />
Teilnahme am öffentlichen öffentl chen Leben<br />
► T a gesstrukt gesstrukturierend urierendeeAngebote Angebote<br />
intern extern<br />
-Ergotherapie -Reiten<br />
-Physiotherapie -Waldangebot<br />
-Fotowerkstatt -Angebot im Zoo<br />
-Medienwerkstatt -Fahrradwerkstatt<br />
-Garten<br />
-Mariengarten<br />
-Küche<br />
-Kakteen Haage<br />
-Musik<br />
-Theater<br />
► “Wo “Woh nzim nzimmer” mer” interne Begegnungsstätte mitÖffnungszeiten: Mo. –Fr. 7:30 –21:00 Uhr<br />
Sa. –So. 11:30 –21:00 Uhr<br />
II III Soz Sozial alps psyc ychiatr hiatrisc sche he Le Leistun istung en i m Bere Bereic ichhAr Ar beit und A u s b ildu ildung ng<br />
► Arbeitsförderungszentr<br />
Arbeitsförderungszentrum um „Arbeit-P „Arbeit-Plus“ us“<br />
mit 15 psychosozial betreute Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung in verschiedenen<br />
Einsatzstellen<br />
► Virtuelle Werkstatt für seelisch behinderte Menschen mit 6-7 Klienten<br />
-Eingangsverfahren<br />
-Berufsbildungsbereich betriebsintegriert<br />
-Ambulant Betreutes Arbeiten<br />
IV Ambulante ps psychiatr ychiatrische sche Grund Grundversorgung versorgung<br />
V SSp<br />
ezielle T h erapieverfahren<br />
► Praxis für Physiotherapie<br />
► Praxis für Ergotherapie<br />
► Pflegedienst<br />
► Praxis Facharzt für Neurologie und Psychiatrie<br />
VI Koordination, Hilfep Hilfepl a nung und A b stim stimmun mung