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Abschlussbericht zum Projekt - Freistaat Thüringen

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Thüringer Ministerium<br />

für Soziales, Familie<br />

und Gesundheit<br />

<strong>Abschlussbericht</strong><strong>zum</strong> <strong>Projekt</strong><br />

"Implementation<br />

personenbezogenerHilfen<br />

in der psychiatrischen Versorgung<br />

in <strong>Thüringen</strong>"


<strong>Abschlussbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Projekt</strong><br />

„Implementation<br />

personenbezogener Hilfen<br />

in der psychiatrischen Versorgung<br />

in <strong>Thüringen</strong>“


Implementation des personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen Versor-<br />

gung in <strong>Thüringen</strong>


Autoren<br />

Ulrich Krüger<br />

KatharinaFröhlich<br />

Verlaufsberichte der <strong>Projekt</strong>regionen<br />

- Stadt Gera<br />

- Stadt Erfurt<br />

- Landkreis Altenburger Land<br />

- Landkreis Saalfeld –Rudolstadt<br />

- Ilm-Kreis<br />

- Stadt Weimar und Landkreis Weimarer Land<br />

Herausgeber<br />

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit<br />

Referat M2/Presse und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Werner-Seelenbinder-Str. 6<br />

99096 Erfurt<br />

Telefon: 0361 /3798730<br />

Telefax: 0361 /3798874<br />

E-Mail: poststelle@tmsfg.thueringen.de<br />

Diese Druckschrift wird imRahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Thüringer Minis-<br />

teriums für Soziales, Familie und Gesundheit herausgegeben und darf nicht zur<br />

Wahlwerbung verwendet werden.<br />

Juni 2010


Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Ich freue mich, Ihnen den <strong>Abschlussbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Projekt</strong> „Implementation perso-<br />

nenbezogener Hilfen in der psychiatrischen Versorgung in<strong>Thüringen</strong>“ zur Verfü-<br />

gung stellen zu können. Der vorliegende Bericht gibt Ihnen einen Überblick über<br />

den Verlauf und die Ergebnisse dieses <strong>Projekt</strong>s in ausgewählten Referenzregionen<br />

<strong>Thüringen</strong>s.<br />

Ziel dieses Landesmodellprojekts war die Umgestaltung des bisherigen Versor-<br />

gungssystems zu einem integrierten personenzentrierten regionalen Hilfesystem,<br />

um die Versorgungsqualität für psychisch erkrankte Menschen zu verbessern und<br />

gleichzeitig die vorhandenen Ressourcen besser zunutzen.<br />

Durch die konsequente Orientierung am individuellen Bedarf sollen psychisch<br />

kranke Menschen möglichst in ihrer eigenen Lebenswelt leben können, statt auf<br />

Dauer in einer Einrichtung betreut zuwerden. Diesem Ziel folgend, haben alle Refe-<br />

renzregionen die Einführung der einrichtungsübergreifenden Hilfeplanung, die Bil-<br />

dung von Hilfeplankonferenzen, die Benennung einer koordinierenden Bezugsper-<br />

son für jeden Hilfeempfänger und die Flexibilisierung der Hilfeleistungen als<br />

Grundlagen für die Umsetzung der personenzentrierten Hilfeplanung vereinbart<br />

und mit Erfolg umgesetzt.<br />

Der Verlauf des <strong>Projekt</strong>s gestaltete sich entsprechend der vorhandenen Strukturen<br />

in den Regionen sehr unterschiedlich. Dennoch wird deutlich, dass eine verbindli-<br />

che Zusammenarbeit aller Beteiligten und die Akzeptanz untereinander die Voraus-<br />

setzung für die Schaffung personenzentrierter Gemeindepsychiatrischer Verbünde<br />

bildet.<br />

Der in <strong>Thüringen</strong> bereits Anfang 2001 eingeleitete Strukturwandel zur personen-<br />

zentrierten Hilfeplanung ist u.a. von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterent-<br />

wicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“ in der 86. Ar-


eits- und Sozialministerkonferenz 2009 bekräftigt worden und entspricht damit<br />

auch der Forderung der UN-Konvention nach Selbstbestimmung und Eigenverant-<br />

wortung von Menschen mit Behinderungen. Der <strong>Freistaat</strong> <strong>Thüringen</strong> wird diese<br />

Entwicklung aufbauend auf den Ergebnissen der Referenzregionen mit dem Ziel der<br />

Bildung Gemeindepsychiatrischer Verbünde weiterhin unterstützen.<br />

Im Fokus dieser Entwicklung stehen darüber hinaus auch die Möglichkeiten des<br />

Persönlichen Budgets und die Schaffung alternativerBeschäftigungsmöglichkeiten.<br />

Die vorliegenden Ergebnisse können für bereits fortgeschrittene Verbundregionen<br />

nutzbar sein, aber auch für solche, in denen dieser Ansatz erst neu diskutiert wird.<br />

Die große Nachfrage nach der Veröffentlichung des vorliegenden Berichts belegt,<br />

dass das Interesse an der Entwicklung des personenzentrierten Ansatzes groß ist.<br />

Ich wünsche allen Akteuren und Partnern viele Anregungen aus diesem Bericht und<br />

neue Ideen, um diesen Entwicklungsprozess der psychiatrischen Versorgung in<br />

<strong>Thüringen</strong> zu unterstützen. Den beteiligten <strong>Projekt</strong>regionen danke ich für ihr Enga-<br />

gement, Frau Fröhlich für die Koordination und Herrn Krüger von der Aktion Psy-<br />

chisch Kranke e.V. für die wissenschaftliche Begleitung in den Regionen.<br />

Heike Taubert<br />

Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit


Inhaltsv Inhaltsve r ze zeic ichnis hnis<br />

1 Das <strong>Projekt</strong><br />

1.1 Die Ausgangssituation<br />

1.2 Die Ziele des <strong>Projekt</strong>s<br />

1.3 Der <strong>Projekt</strong>beginn<br />

1.4 Die regionalen <strong>Projekt</strong>vereinbarungen<br />

1.5 Das Vorgehen in den Regionen<br />

1.6 Neue Methoden und Instrumente der Steuerung<br />

1.7 Wechselwirkungen zwischen Implementationsprojekt<br />

und anderen <strong>Projekt</strong>en<br />

1.8 Die Ergebnisse<br />

2 Individuelle Hilfeplanung<br />

2.1 Das IBRP-Verfahren<br />

2.2 Die Personenkonferenz<br />

2.3 Auswertung der Hilfeleistungen und Fortschreibung<br />

des Hilfeplans<br />

3 Organisation Organisat on pe persone rsonenzent nzentrierte rierterrHilf Hil en<br />

3.1 Die Hilfeplankonferenz<br />

3.2 Die koordinierende Bezugsperson<br />

3.3 Der Gemeindepsychiatrische Verbund (GPV)<br />

3.4 Der „ReziPsych“<br />

4 <strong>Projekt</strong>regionen<br />

Altenburger Land<br />

Erfurt<br />

Gera<br />

Ilm-Kreis<br />

Saalfeld-Rudolstadt<br />

Weimar /Weimarer Land<br />

5 Ausblick /Emp /Empf ehlungen<br />

6 An Anhan hang<br />

Regionale<strong>Projekt</strong>vereinbarungen<br />

Sonstige Vereinbarungen in den <strong>Projekt</strong>regionen<br />

Formblätter/Merkblätter<br />

Sonstiges


1 Das Pro Proje jek t<br />

1 .1 D ieA eAu sga sgangssit ngssituat uation ion<br />

Das Bundesministerium für Gesundheit hat in den Jahren 1992-96 das Forschungsprojekt<br />

„Personalbemessung im komplementären Bereich der psychiatrischen<br />

Versorgung“ gefördert. Nachdem der <strong>Abschlussbericht</strong> 1 Anfang 1999 veröffentlicht<br />

und im April 1999 auf der Tagung der Aktion Psychisch Kranke daran anknüpfend<br />

‚personenzentrierte Hilfen’ gefordert wurden, war das Interesse stark und<br />

die Bewertung überraschend positiv.<br />

Das bestehende Hilfesystem war als ‚institutionszentriert’, ‚angebotsorientiert’,<br />

‚unflexibel’ und ‚unwirtschaftlich’ sehr grundlegend kritisiert worden. Auf allen Ebenen<br />

wurden einschneidende Reformen gefordert, die einem Paradigmenwechsel<br />

gleichkommen. Man hätte also einen Aufschrei der Empörung erwarten können,<br />

denn die meisten Akteure der psychiatrischen Versorgung waren beteiligt an den<br />

kritisierten Verhältnissen. Stattdessen war der Tenor der Reaktionen ganz überwiegend<br />

zustimmend.<br />

Allerdings bezog sich die Zustimmung vor allem auf die Grundkonzeption, die<br />

‚personenzentrierte Haltung’, nach der die individuellen Bedarfe und Bedürfnisse<br />

psychisch kranker Menschen sehr viel stärker ins Zentrum der Beachtung gestellt<br />

werden sollten. Bezüglich der konkreten Umsetzung beherrschten Ratlosigkeit und<br />

Skepsis die Diskussion.<br />

Bei Einrichtungsträgern und auf Seiten der Mitarbeiter inden Einrichtungen und<br />

Diensten wurden vor allem folgende Befürchtungen geäußert:<br />

- Sparmaßnahmen und Leistungsabbau<br />

- Verlust von Entscheidungskompetenz, Machtzuwachs derLeistungsträger<br />

- Verlust von Leistungsvielfalt<br />

- Qualitätsverlust durch Aufgabenerweiterung<br />

- Bürokratiezuwachs durch erhöhten Dokumentationsaufwand<br />

- Marktverschiebungen zugunsten von konkurrierenden Trägern<br />

Aus den Reihen der Verantwortlichen für die Finanzierung der Leistungen kamen<br />

teilweise spiegelverkehrteBefürchtungen:<br />

- Kostensteigerungen durch Leistungsausweitungen<br />

- Verlust der Richtlinienkompetenz, Machtzuwachs der Anbieterseite<br />

- Unüberschaubarkeit des Leistungsgeschehens<br />

- Qualitätsverlust nach Delegation von Aufgaben<br />

- Überforderung durch Wachsen des Verwaltungsaufwands<br />

- Kompetenzverschiebungen (intern und zu anderen Leistungsträgern)<br />

1 Autorengruppe Kruckenberg Pu.a., Von institutions-zupersonenzentrierten Hilfen in derpsychiatrischenVersorgung,Band116<br />

der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit, Nomos Verlagsgesellschaft,<br />

Baden-Baden 1999;siehe auch Kap. 2.1


Gemeinsam waren Befürchtungen bezüglich des Zeitaufwands, des Datenschutzes<br />

und der Kompatibilität mit geltenden Gesetzen.<br />

Doch über alle Bedenken hinweg blieb das Interesse an den Empfehlungen stark.<br />

Psychiatrieerfahrene und Angehörige psychisch Kranker forderten dringlich eine<br />

zügige Realisierung. Wesentliche Fachverbände äußerten sich in der gleichen Richtung.<br />

In zahlreichen regionalen Planungs- und Abstimmungsgremien wurde nach<br />

Möglichkeiten der Umsetzung gesucht. Aber auch bei den zustimmend Interessierten<br />

wurde deutlich, dass bei aller Bereitschaft zu einer Umgestaltung der Hilfen für<br />

psychisch kranke Menschen auch noch viele Fragen offen und positive Beispiele<br />

gefragt waren.<br />

Vor diesem Hintergrund entstand bei der Aktion Psychisch Kranke die Idee eines<br />

Umsetzungsprojekts.<br />

Durch wissenschaftliche Beratung und Begleitung bei der Entwicklung personenzentrierter<br />

Gemeindepsychiatrischer Verbünde sollte die Umsetzung der Empfehlungen<br />

der Kommission »Personalbemessung« in einzelnen ‚Referenzregionen’<br />

gefördert werden. Damit war weder eine finanzielle Förderung für Leistungsanbieter<br />

oder Regionen als Starthilfe verbunden, noch eine Evaluations- oder Begleitforschung.<br />

Das Angebot für interessierte, im Aufbau begriffene Gemeindepsychiatrischer<br />

Verbünde bestand im Wesentlichen aus dem fachkompetenten Rat einer Arbeitsgruppe<br />

2 ,dem etwa monatlichen Besuch eines <strong>Projekt</strong>mitarbeiters inder Region<br />

3 und der Chance voneinander zu lernen.<br />

Durch Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit wurde ein entsprechendes<br />

<strong>Projekt</strong> ermöglicht. Dabei waren bundesweit 6Regionen 4 einbezogen, davon<br />

im Land <strong>Thüringen</strong> die Stadt Gera.<br />

Der Entwicklungsprozess in Gera verlief nach Einschätzung aller Beteiligten sehr<br />

positiv. Die Ergebnisse wurden in einer landesweiten Fachtagung des Thüringer<br />

Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit am 6.10.2003 in Altenburg vorgestellt.<br />

Das Interesse in der Thüringer psychiatrischen Fachwelt drückte sich in<br />

zahlreichen Anfragen, Kontakten und Besuchen inGera aus. Verstärkt wurde der<br />

Wunsch geäußert, einen ähnlichen Prozess in dereigenen Region durchzuführen.<br />

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit entschied sich zur<br />

Förderung der wissenschaftlichen Beratung in Thüringer Regionen, die auf der<br />

Grundlage einer <strong>Projekt</strong>vereinbarung die Implementation personenzentrierter Hilfen<br />

verfolgen wollten. Dies führte <strong>zum</strong> hier beschriebenen <strong>Projekt</strong>.<br />

2 Mitglieder Arbeitsgruppe: Prof. Dr. HeinrichKunze [<strong>Projekt</strong>leiter], UlrichKrüger[<strong>Projekt</strong>koordinator],<br />

Karl-Ernst Brill, Prof.Dr. Petra Gromann, Rainer Hölzke, Prof. Dr.Peter Kruckenberg,Dr. NielsPörksen,<br />

DieterStahlkopf<br />

3 Die Beratung inden Regionen leistete der <strong>Projekt</strong>koordinatorUlrichKrüger.<br />

4 Berlin-Reinickendorf,Gera, Kaiserslautern,Kaufbeuren, Mainz, München-Süd


1.2 Die Ziele des Pr <strong>Projekt</strong>s ojekts "Implementation des perso personenzent nenzentrierten riertenAn- satzes in der psyc psychiatrischen hiatrischen Versorgu Versorgun gg in Th Thürin üringen gen"<br />

Das zentrale Ziel der Psychiatriereform gemäß Psychiatrieenquete und Bericht der<br />

Expertenkommission von 1988 besteht im Aufbau gemeindeintegrierter Hilfesysteme,<br />

die auch chronisch psychisch kranken Menschen mit fortbestehenden schweren<br />

Störungen an ihrem Wohnort und in ihrem gewohnten sozialen Umfeld ein<br />

Leben entsprechend ihren Neigungen und Fähigkeiten unter möglichst normalen<br />

Rahmenbedingungen ermöglichen soll. Das ist weiterhin aktuell.<br />

Entsprechend ist das Ziel des Landesmodellprojekts „Implementation personenbezogener<br />

Hilfen“ die Umgestaltung des bisherigen regionalen Versorgungssystems<br />

zu einem personenzentrierten Hilfesystem, um die Hilfeleistungen für psychisch<br />

erkrankte Menschen zu verbessern.<br />

Bisher werden noch entschieden zu viele psychisch kranke Menschen in oft wohnortfernen<br />

Heimen untergebracht, nicht weil sie gerne in großen Gruppen leben,<br />

sondern weil die erforderlichen Hilfen ambulant nicht erbracht werden können.<br />

Nach Aufnahme der Hilfeleistung führen wechselnde Hilfebedarfe nicht selten zu<br />

erzwungenen Einrichtungswechseln mit Verlust der vertrauten Umgebung und der<br />

vertrauten Bezugspersonen. Sofern mehrere Hilfearten gleichzeitig erforderlich<br />

sind, werden diese von verschiedenen Einrichtungen erbracht. Deren Abstimmung<br />

ist oft nicht ausreichend.<br />

Auf der Basis dieser Analyse wurde von der Aktion Psychisch Kranke das Konzept<br />

der ‚personenzentrierten Hilfen’ entwickelt. Dabei stehen folgende Aspekte imVordergrund:<br />

- die konsequente Orientierung am individuellen Hilfebedarf des psychisch kranken<br />

Menschen,<br />

- die integrierte Hilfeleistung unter Einbeziehung aller erforderlichen Hilfen und<br />

- der zeitnahe und gesicherte Zugang zu den erforderlichen Hilfen.<br />

Zentrale Ziele des Modellprojekts waren entsprechend:<br />

- Einführung einer einrichtungs- und leistungsbereichsübergreifend vereinheitlichten<br />

Behandlungs- und Rehabilitationsplanung mit dem IBRP (Integrierter<br />

Behandlungs- und Rehabilitationsplan),<br />

- Komplexleistungen bei komplexen Hilfebedarf, insbesondere ambulante Komplexleistungen,<br />

- Bildung einer Hilfeplankonferenz zur Abstimmung einer einheitlichen Einschätzungder<br />

individuellen Hilfeplanung,<br />

- regionale Pflichtversorgung: kein psychisch kranker oder behinderter Mensch<br />

wird wegen Art oder Umfang seines Hilfebedarfs von Hilfen in der Region ausgeschlossen<br />

- Bildung eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes<br />

Im Modellprojekt ging es weder um eine Weiterentwicklung noch umdie Erprobung<br />

des personenzentrierten Ansatzes, sondern um die Förderung des Prozesses


der Umsetzung des Konzepts in drei bis vier ausgewählten Referenzregionen. Daher<br />

wurde von einem ‚Implementationsprojekt’ gesprochen. Die Ergebnisse sollten<br />

sowohl für fortgeschrittene Verbundregionen nutzbar sein als auch für solche, in<br />

denen das personenzentrierte Konzept erstneu diskutiertwird.<br />

Trotz konsequenter Orientierung an den vorliegenden Empfehlungen der Kommission<br />

Personalbemessung konnte es nicht um schematische Übertragungen der<br />

Erfahrung inGera oder die Schaffung eines Einheitssystems gehen. Bei der Realisierung<br />

personenzentrierter Hilfesysteme sollten die regionalen Besonderheiten<br />

berücksichtigwerden.<br />

Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>s sollten Implementationshilfen, (fortlaufende) Überprüfungen,<br />

Qualitätsimpulse nach dem Benchmarking-Konzept und Darstellung der<br />

Schwierigkeiten bei der Umsetzung positiver Lösungsansätze zu folgenden Aspekten<br />

geleistet werden:<br />

- Qualitätssicherung: Umstellung der Hilfeleistungen auf den personenzentrierten<br />

Ansatz,<br />

- Bedarfsgerechtigkeit der Leistungen (Vermeidung von Unter- und Überversorgung<br />

in den Bereichen sozialpsychiatrische Behandlung, Rehabilitation und<br />

Eingliederungshilfe-jeweils stationär und ambulant),<br />

- Übernahme und Erfüllung von Pflichtversorgungsaufgaben in den Bereichen<br />

Behandlung, Rehabilitation und Eingliederungshilfe,<br />

- Wirtschaftlichkeit der Erbringung von Leistungen (auf der Einzelfall- und der<br />

regionalenEbene),<br />

- Dokumentation der Leistungen (Einzelfall, Einrichtung/Funktionsbereich, Region),<br />

- finanzielle Steuerung (Budgetregelungen bzw. Aufstellen und Einhaltung realistischer<br />

Finanzplanungsgrößen; Optimierung desRessourceneinsatzes),<br />

- einrichtungsübergreifende Kooperation und Koordination:<br />

Gemeindepsychiatrischer Verbund; Bildung von Funktionsbereichen; Steuerungsinstrumente<br />

zur Planung, Abstimmung, Entscheidung und Evaluation,<br />

- leistungsträgerübergreifende Kooperation und Koordination:<br />

einheitliche oder <strong>zum</strong>indest kompatible Hilfeplanungsverfahren und –instrumente;<br />

Gesamtplan zur Erbringung der erforderlichen Hilfen in verschiedenen<br />

Leistungsbereichen;gemeinsame bzw. angeglichene Begutachtung.<br />

Der Umbau des Versorgungssystems sollte sichauf mehreren Ebenen vollziehen:<br />

• Einzelfallebene<br />

-eineauf derBeteiligung der Hilfeempfänger basierende verbindliche und im<br />

Verfahren einheitliche Hilfeplanung,<br />

-individuelle Hilfeplanung bei allen in der Regionlebenden Hilfebedürftigen<br />

psychisch kranken Menschen<br />

-personen- statt einrichtungszentrierte Konzepte und Arbeitsformen<br />

-IBRP als Gesamtplan für alle erforderlichen Hilfen


• Einrichtungsebene<br />

-Flexibilisierung der Leistungen,umdie Funktionen im Gemeindepsychiatrischen<br />

Verbund zu erfüllen,<br />

• Steuerungsebene<br />

-zunehmend aufeinander bezogene Informations-, Abstimmungs-und Entscheidungsprozesse<br />

-Schwerpunktverlagerung vom stationären in den teilstationären und ambulanten<br />

Bereich<br />

• Sozialrecht und Finanzierung<br />

-imRahmen des gegebenen Sozialrechts Wegeeröffnen, personenzentrierte<br />

Komplexleistungenambulantzurealisieren<br />

-Förderung der Einführung trägerübergreifender persönlicher Budgets<br />

In der zu Beginn des <strong>Projekt</strong>s verschickten „<strong>Projekt</strong>skizze“ hieß es:<br />

Die Kommission hat mit ihrem <strong>Projekt</strong>bericht die fachlichen Voraussetzungen für<br />

diesen Umsteuerungsprozess geschaffen. Jetzt geht es um ein umsetzungsorientiertes<br />

Anschlussprojekt, das nach dem Benchmarking-Ansatz konzipiert ist: Sich<br />

entwickelnde Regionen sollen über externe Vergleiche darin gefördert werden, die<br />

jeweils besten Problemlösungen von anderen zu übernehmen und in Qualitätsmanagementprozessen<br />

(der Einrichtungen sowie der Region) umzusetzen. Gefördert<br />

werden soll die Vernetzung der regionalen Umsetzungen, nicht die Dienste in den<br />

Regionen.<br />

Damit waren die <strong>Projekt</strong>ziele benannt. Es war aber immer wieder wichtig, darauf<br />

hin zu weisen, was nicht Gegenstand des Implementationsprojekts war:<br />

- Es fließen keinerlei finanzielle Mittel in die <strong>Projekt</strong>regionen oder im Sinne einer<br />

Anschubförderung.<br />

- Es gibt keine Aufwandsentschädigung für im Zusammenhang mit dem <strong>Projekt</strong><br />

geleisteteMehrarbeit.<br />

- Es wird keine Evaluation der regionalen Versorgungssituation oder deren Entwicklung<br />

geleistet.<br />

- Außer der Beratung werden keinerlei Leistungen von der Aktion Psychisch<br />

Kranke übernommen. Insbesondere muss die Koordination der <strong>Projekt</strong>aktivitäten<br />

vor Ort geleistet werden.<br />

Das Angebot für die Regionen war also klar: Es wird eine Menge Arbeit geben, viel<br />

Unsicherheit und dafür kein Geld –aber vielleicht die Chance, bei einem Prozess,<br />

den man ohnehindurchführen möchte, Unterstützung zu bekommen.


1.3 Der <strong>Projekt</strong>beginn<br />

Voraussetzung zur Teilnahme war:<br />

- die Einbeziehung der wesentlichen Leistungserbringer<br />

- die Einbeziehung der Sozialhilfeträger; die Teilnahme weiterer Leistungsträger<br />

war erwünscht,<br />

- die Einbeziehung der Kommune<br />

- die Übernahme regionaler Versorgungsverpflichtung der wesentlichen Träger<br />

- <strong>zum</strong>indest die Absicht, einrichtungsübergreifend den IBRP (Integrierten Behandlungs-<br />

und Rehabilitationsplan) oder ein analoges Verfahren mit dessen<br />

Standards zur Hilfeplanung einzusetzen.<br />

Diese Voraussetzungen waren in folgenden Regionen erfüllt:<br />

- Landkreis Altenburger Land<br />

- Stadt Erfurt<br />

- Stadt Gera<br />

- Ilm-Kreis<br />

- Landkreis Saalfeld-Rudolstadt<br />

- Stadt Weimar /Landkreis Weimarer Land<br />

In jeder dieser Regionen wurde zunächst eine schriftliche <strong>Projekt</strong>vereinbarung abgestimmt.<br />

1 .4 D ieregionalen eregionalen <strong>Projekt</strong> <strong>Projekt</strong>verein vereinba baru rungen ngen<br />

In jeder <strong>Projekt</strong>region wurde eine <strong>Projekt</strong>vereinbarungausgehandelt 5 .<br />

Im Mittelpunkt der regionalen <strong>Projekt</strong>vereinbarungen standen in allen Regionen<br />

Qualitätsverbesserungendurch<br />

- konsequente Orientierung am individuellen Hilfebedarf,<br />

- personenzentrierte Zusammenarbeit der Therapeuten,<br />

- Übernahme regionaler Verantwortung /Beteiligung anregionaler Steuerung.<br />

Die folgenden Eckpunkte sind ebenfalls übereinstimmend in allen <strong>Projekt</strong>vereinbarungen:<br />

- individueller Gesamtplan für Behandlung und Hilfe zur Teilhabe (IBRP),<br />

- transparente Beschlussfassung über individuellen Hilfebedarf (Hilfeplankonferenz),<br />

5 siehe Anhang


- therapeutische Kontinuität und Abstimmung im Verlauf der Hilfen (koordinierende<br />

Bezugsperson),<br />

- gemeinsame Verantwortung für regionale Bedarfsdeckung (Pflichtversorgung) –<br />

obligatorisches Hilfeangebot in der Region,<br />

- lebensweltbezogene Hilfen weniger stationär –mehr ambulant; weniger psychiatrisch<br />

–mehr nicht-psychiatrisch,<br />

- weniger Sozialhilfe –mehrversicherungsfinanzierte Leistungen,<br />

- Flexibilisierung der Hilfeleistungen,<br />

- gemeinsame Verantwortung für Qualitätsentwicklung und finanzielle Steuerung.<br />

Unterschiede gab es z.B. bei der Zielgruppenbestimmung: Ein- oder (vorläufiger)<br />

Ausschluss von suchtkranken Menschen oder psychisch kranken alten Menschen.<br />

Diese Vereinbarungen wurden <strong>zum</strong>eist in öffentlichen Veranstaltungen unterzeichnet,<br />

in der Regel mit politisch Verantwortlichen und Presse. Dadurch wurde das<br />

<strong>Projekt</strong> auch über den Kreis der direkt Einbezogenen bekannt gemacht und der offizielle<br />

Start in der Region markiert. Gleichzeitig war damit aber bereits ein wesentlicher<br />

Schritt getan: Dass innerhalb weniger Monate unter Partnern mit stark divergierenden<br />

Interessen eine weit gehende Übereinkunft über ein gemeinsames Vorgehen<br />

zur Verbesserung von Hilfen für psychisch kranke Menschen erreicht wurde,<br />

war vor den Implementationsprojekten unerreicht.<br />

Bisher traf man sich in ähnlicher Zusammensetzung bei der Eröffnung neuer psychosozialer<br />

oder psychiatrischer Einrichtungen oder in ‚Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften<br />

/PSAG’ mit wenig Verbindlichkeit. Mit der <strong>Projekt</strong>vereinbarung wurde<br />

eine Übereinkunft zu einschneidenden Strukturänderungen geschlossen.<br />

1 .5 D a sVorge sVorgehen hen in de dennRe Re gionen<br />

Als erstes wurden inden <strong>Projekt</strong>regionen ‚projektbegleitende Arbeitsgruppen’ gebildet,<br />

die sich monatlich trafen. Darin trafen sich Vertreter der Leistungserbringer,<br />

der Leistungsträger (<strong>zum</strong>indest der Sozialhilfeträger) und <strong>zum</strong>eist der Psychiatrie-<br />

Erfahrenen und der Angehörigen.<br />

Die Leitung der <strong>Projekt</strong>begleitendenArbeitsgruppenübernahmen:<br />

- im Landkreis Altenburger Land: Landratsamt Altenburger<br />

Land, Fachdienst Unterhalt und Vormundschaften<br />

- in Erfurt: Psychiatrie- und Suchtkoordinatorin<br />

- in Gera: Psychiatrie- undSuchtkoordinatorin<br />

- im Ilm-Kreis: Gesundheitsamt/SpDi Ilm-Kreis<br />

- im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt: Leiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes<br />

- inWeimar /Landkreis Weimarer Land:Chefarzt der psychiatrischen Klinik


Der weitere Verlauf war in allen Regionen ähnlich:<br />

1. Zunächst wurde die Hilfeplanung mit und nach dem Integrierten Behandlungsund<br />

Rehabilitationsplan eingeführt. Dazu gab es jeweils mehrere ganztägige<br />

Fortbildungen.<br />

2. Anschließend wurden Hilfeplankonferenzen gebildet, in denen die Ergebnisse<br />

der individuellen Hilfeplanung vorgestellt und Beschlüsse über die Hilfeleistungen<br />

getroffen werden. In den Hilfeplankonferenzen wurden routinemäßig koordinierende<br />

Bezugspersonen benannt. Es wurde von einer regionalen Pflichtversorgung<br />

ausgegangen. Auch wenn es dazu noch keine vertragliche Vereinbarung<br />

im Sinne eines Sicherstellungsauftrags gab, wurde alles daran gesetzt, für<br />

psychisch kranke Menschen aus der Region in der Region Hilfemöglichkeiten<br />

anzubieten.<br />

3. Aus der individuellen Hilfeplanung ergab sich die Notwendigkeit einer Flexibilisierung<br />

der Hilfeleistungen. In den Regionen wurden bisher standardisierte Hilfen<br />

auf die individuellen Hilfebedarfe angepasst: Manchmal weniger, manchmal<br />

mehr, oft an einem neuen Ort. Dazu mussten auch die Finanzierungsformen<br />

flexibilisiert werden. Zum Beispiel wurde esmöglich, eine Tagesstätte nur an<br />

einzelnen Tagen oderstundenweise zu nutzen.<br />

4. Das Erreichte sollte über die <strong>Projekt</strong>laufzeit hinaus erhalten werden. Die formelle<br />

Verbundgestaltung wurde im letzten <strong>Projekt</strong>jahr <strong>zum</strong> zentralen Thema.<br />

5. Benchmarking: Während des gesamten Prozesses war der Austausch mit den<br />

anderen<strong>Projekt</strong>regionen von hohem Wert.<br />

1.6 Neue Methoden und Instrumente der Steuerung<br />

Die Hauptinstrumente der Entwicklung personenzentrierter regionaler Hilfesysteme<br />

werdennun kurz skizziert.<br />

1.6.1 Der Integrierte Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP)<br />

Der Schlüssel zur personenzentrierten Hilfeleistung ist die integrierte individuelle<br />

Hilfeplanung. Esgeht dabei nicht umdas Instrument, sondern um das Verfahren,<br />

mit dem Klienten einen mit allen beteiligten Therapeuten und Helfern abgestimmten<br />

Gesamtplan zu erstellen. Es gibt dabei nur einen Hilfeplan pro Person. Darin<br />

sind alle erforderlichen Hilfen behandelt, auch die nicht-psychiatrischen.<br />

Der Integrierte Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP) ist ein einheitliches<br />

Instrument und geeignet zur<br />

- Planung: zielorientiert, lebensweltbezogen, integriert;<br />

- Koordination im Verlauf und<br />

- Evaluation.<br />

Der IBRP war in den <strong>Projekt</strong>regionen bereits bekannt und wurde teilweise auch<br />

schon genutzt. Trotzdem haben die trägerübergreifenden Schulungen eine starke<br />

Wirkung entfaltet. Sie schafften die Grundlage für gemeinsame Konzepte und Sprache<br />

und haben die Kooperationsbereitschaft ungemein erhöht.


Da die <strong>Projekt</strong>vereinbarungen auf der Leitungsebene verhandelt und beschlossen<br />

wurden, waren hier die Mitarbeiter mit all ihren Fragen und auch Zweifeln am <strong>Projekt</strong><br />

noch nicht beteiligt. Dadurch, dass einzelfallbezogen anhand individueller Hilfeplanungen<br />

über mögliche Änderungen gesprochen werden konnte, haben sich<br />

auch auf dieser Ebene die <strong>Projekt</strong>ziele erschlossen. Auch inder Folge waren es immer<br />

wieder die individuellen Hilfeplanungen, die auf Mängel im Hilfesystem aufmerksam<br />

machten. Immer wieder wurde festgestellt, dass die Standardangebote<br />

nicht passen. Wenn dann gemeinsam innovative Lösungen gefunden wurden,<br />

wussten alle Beteiligten, weshalb sich die Mühe von individueller Hilfeplanung und<br />

gemeinsamer Besprechung lohnt.<br />

1.6.2 Die Hilfeplankonferenz<br />

Der Rahmen der gemeinsamen Besprechung ist die Hilfeplankonferenz (HPK).<br />

Dort werden die Ergebnisse der individuellen Hilfeplanung in ca. zehn Minuten<br />

vorgestellt und anschließend diskutiert. Auch das soll im Durchschnitt nicht mehr<br />

als zehn Minuten in Anspruch nehmen. Falls das nicht reicht, wird beschlossen,<br />

eine Personenkonferenz, also eine individuelle Hilfebedarfsbesprechung mit den<br />

Beteiligten abzuhalten. Wichtig ist, dass die Teilnehmer der HPK autorisiert sind,<br />

damit sichergestellt ist, dass die gefundenen Lösungen anschließend auch umgesetzt<br />

werden. Dafür bedarf eskeiner formalen Beschlusskompetenz. Die liegt weiterhin<br />

beim zuständigen Leistungsträger.<br />

Die Teilnehmerder Hilfekonferenz waren und sind:<br />

- der Psychiatriekoordinator /die Psychiatriekoordinatorin<br />

- (autorisierte) Vertreter derLeistungserbringer darunter:<br />

- Klinik<br />

- Sozialpsychiatrischer Dienst<br />

- Leistungserbringer aus den Bereichen Selbstversorgung/Wohnen, Tagesgestaltung/Kontaktfindung,<br />

Arbeit/Ausbildung, Grundversorgung und<br />

spezielle Therapieverfahren<br />

- Wohnungslosenhilfe<br />

- Leistungsträger (überall örtlicher und überörtlicher Träger der Sozialhilfe, teilweise:<br />

Krankenkasse)<br />

- Auf Wunsch:<br />

- Betroffene,<br />

- Angehörige,<br />

- gesetzliche Betreuer<br />

In den <strong>Projekt</strong>regionen hat sich für die Hilfeplankonferenzen ein vierwöchiger<br />

Rhythmus entwickelt.<br />

Die Hilfeplankonferenz ist der Dreh- und Angelpunkt der regionalen einzelfallbezogenen<br />

Steuerung. Der Qualitätsgewinn durch die Überprüfung und Ergänzung der<br />

individuellen Hilfeplanungen durch ein solch fachkompetentes Gremium ist erheblich.<br />

Da alle für die Entscheidung erforderlichen Personen anwesend sind, ist eine<br />

sehr zügige und transparente Entscheidung möglich. Lücken im regionalen Hilfesystemwerdenfür<br />

alle Beteiligtensofortdeutlich.


So wie die Einführung der integrierten individuellen Hilfeplanung mit einem Lernprozess<br />

verbunden ist, somüssen auch bei der Einführung einer Hilfeplankonferenz<br />

einige Hürden übersprungen werden. Anfangs sind Hemmungen zuüberwinden,<br />

die eigenen Überlegungen zur Hilfeplanung offen zu legen. Es könnte etwas<br />

vergessen sein oder man fürchtet, die Dramatik des Einzelfalls nicht deutlich genug<br />

zu machen. Erste Hilfeplankonferenzen sind oft zu detailliert und dauern daher zu<br />

lang. Manchmal werden Diskussionen geführt, die weit über den Einzelfall hinausgehen.<br />

Fragen des Datenschutzes, der Finanzierung, der Einbeziehung gesetzlicher<br />

Betreuer oder der Gerichte usw. sind natürlich nötig. Sie gehören aber nicht in die<br />

Hilfeplankonferenz.<br />

1.6.3 Die koordinierende Bezugsperson<br />

Die koordinierende Bezugsperson ist eine psychiatrische Fachkraft, die mit dem<br />

Klienten in kontinuierlichem Kontakt steht und als Ansprechpartner für den Klienten<br />

und sonstige beteiligte Therapeuten dient. Es ist also kein außenstehender „case-manager“,<br />

der nur dirigiert, was andere erledigen.<br />

Die koordinierende Bezugsperson ist:<br />

- einrichtungsübergreifend und leistungsbereichsübergreifend zuständig<br />

(verschiedene Leistungsträger),<br />

- Ansprechpartner für Klient und sonstige beteiligte Therapeuten,<br />

- zuständig für die nächste Hilfeplanung und Einbringen in die HPK,<br />

- nachBeschluss der HPKimAmt,bis der Beschluss aufgehoben wird,<br />

- ohne Entscheidungskompetenz, hat aber Informationsrecht und Recht zur<br />

Stellungnahme.<br />

1.6.4 Regionale Pflichtversorgung<br />

Die gemeinsame Verantwortung für die regionale Bedarfsdeckung und Pflichtversorgung<br />

beginnt zunächst mit einer Absichtserklärung. Zumindest kann eine klare<br />

Zuständigkeit abder ersten Besprechung in der Hilfeplankonferenz sichergestellt<br />

werden, auch in den Fällen, in denen noch nicht sofort die optimale Hilfe geleistet<br />

werden kann.<br />

Die Hilfeaufnahme darf sich auch und gerade bei Menschen mit schwankender<br />

Motivation, störenden Verhaltensweisen oder komplexem Hilfebedarf nicht verzögern.<br />

Dies ist in den Referenzregionen weitgehend gelungen. Die Ausnahmen werden<br />

<strong>zum</strong>indest offen gelegt und können so problematisiert werden.<br />

1.6.5 Flexibilisierung der Leistungsangebote<br />

In allen <strong>Projekt</strong>regionen wurde der Vorrang ambulanter Hilfen betont. Vor dem Beschluss<br />

stationärer Hilfen wurde sehr eingehend geprüft, obdiese nicht mit neuartigen<br />

ambulanten Hilfen vermieden werden kann. Dies ist in zahlreichen Einzelfällen<br />

gelungen.<br />

Die flexible Leistungserbringung erfordert eine flexible Vergütung. In <strong>Thüringen</strong><br />

wird das Ambulant Betreute Wohnen flexibel über zeitbezogene Vergütungen finan-


ziert. Stationäre und teilstationäre Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft<br />

werden durch einrichtungsspezifisch vereinbarte Tagespauschalen vergütet<br />

und lassen wenig Spielraum zu individuellen Bedarfsfeststellungen. Diesbezüglich<br />

ist in Erfurt eine zukunftsweisende Neuregelung vereinbart worden. Ein Träger<br />

(Trägerwerk Soziale Dienste in<strong>Thüringen</strong>) erbringt sämtliche sozialpsychiatrischen<br />

Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ambulant als Fachleistungsstunden<br />

vergütete Eingliederungshilfe. 6 Dadurch konnte ein Wohnheim und eine<br />

Tagesstätte als Einrichtungstypen aufgelöst werden. Die entsprechenden Dienstleistungen<br />

werden individuell bedarfsgerecht geleistet.<br />

1.6.6 Informelle Vernetzung und Benchmarking<br />

Alle <strong>Projekt</strong>regionen berichten von einer deutlich erhöhten Entwicklungsdynamik in<br />

der <strong>Projekt</strong>laufzeit. Dazu hat erheblich der schnelle Informationsfluss zwischen den<br />

Regionen beigetragen. Dadurch konnte aus erzielten Ergebnissen auch inanderen<br />

Regionen ein schneller Nutzen gezogen werden. Das hat Arbeitsteilungen ermöglicht<br />

und viel Mühe erspart. Ein Beispiel: Auch ohne entsprechende Vorgabe ähneln<br />

sich die <strong>Projekt</strong>vereinbarungen auffällig. Eswar einfach hilfreich, andernorts bereits<br />

erzielte Einigungen weitgehend zu übernehmen und nur bei Erfordernis auf die<br />

regionalenBesonderheiten anzupassen.<br />

Ein passwortgeschütztes Informationsnetz im Internet stand allen Beteiligten der<br />

<strong>Projekt</strong>regionen zur Verfügung. Gegliedert nach <strong>Projekt</strong>regionen und Themenbereichen<br />

wurden zeitnah alle wichtigen Dokumente eingestellt.<br />

Die Themenbereiche waren z.B.:<br />

- <strong>Projekt</strong>vereinbarungen (ggf. mit Zusatzvereinbarungen)<br />

- <strong>Projekt</strong>begleitende Gruppe (mit allen Protokollen)<br />

- Hilfeplanung (mit abgeschlossenen Geschäftordnungen, Informationen <strong>zum</strong><br />

Ablauf, Hinweisen zur Dokumentation der Beschlüsse und den Protokollen der<br />

Hilfeplankonferenzen)<br />

- GPV-Vereinbarungen (mit Beispielen regionaler Versorgungsverträge und den<br />

Vereinbarungen zur Fortsetzung der Zusammenarbeit nach <strong>Projekt</strong>abschluss)<br />

- Datenschutz (mit Formularen zur Schweigepflicht der Teilnehmer der HPK,<br />

Einverständniserklärungen der Klienten und Hilfesuchenden und Schriftwechseln<br />

mit Datenschutzbeauftragten der Länder)<br />

- Finanzierungen (mit Vereinbarungen zu persönlichen Budgets, Soziotherapie<br />

usw.)<br />

- Presse (mit Presseberichten über das Implementationsprojekt)<br />

6 Ein Beispiel für ein integriertes Leistungsangebot, das neben Hilfen der Eingliederungshilfe auch Hilfen<br />

zur Arbeit und Beschäftigung sowie Behandlungsleistungen einschließt und dabei Pflichtversorgung<br />

ausschließlichüber ambulante Leistungen erbringt. (Präsentation: sieheAnhang)


1.7 Wechselwirkungen zwischen Im Implementationsp<br />

plementationsprojekt rojekt und anderen<br />

<strong>Projekt</strong>en<br />

Die Regionen<br />

- Altenburger Land<br />

- Gera<br />

- Saalfeld-Rudolstadt<br />

beteiligten sich auch am vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten<br />

<strong>Projekt</strong> „Arbeit und Beschäftigung für psychisch kranke Menschen“.<br />

In diesem Zusammenhang waren Träger in Gera und Altenburg auch in ein aus EU-<br />

Mitteln gefördertes <strong>Projekt</strong> („Equal“) zur Integration von psychisch kranken und<br />

behinderten Menschen in Arbeit einbezogen.<br />

Die neue Finanzierungsform Persönliches Budget wurde bundesweit imRahmen<br />

eines vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten <strong>Projekt</strong>s evaluiert.<br />

Dabei wurde die Stadt Gera einbezogen.<br />

Diese <strong>Projekt</strong>beteiligungen waren nur möglich, weil im Landesmodellprojekt bereits<br />

Strukturen entwickelt worden waren (einheitliche Hilfeplanung, Hilfeplankonferenz,<br />

projektbegleitende Arbeitsgruppe), die auch in diesen <strong>Projekt</strong>en genutzt werden<br />

konnten.<br />

1 .8 D ieE eErge rgebn bnisse isse<br />

Die Kernziele der <strong>Projekt</strong>vereinbarungen wurden inallen <strong>Projekt</strong>regionen erreicht:<br />

- die Einführung einer einrichtungsübergreifenden Hilfeplanung mit und nach<br />

IBRP<br />

- die Bildung von Hilfeplankonferenzen, in denen sämtliche Hilfebedarfe zur<br />

Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft von seelisch behinderten Menschen<br />

der Region abgestimmt werden<br />

- die routinemäßige Benennung einer koordinierenden Bezugsperson für jeden<br />

Hilfeempfänger<br />

- die Überwachung der Erfüllung regionalerPflichtversorgung<br />

- die Flexibilisierung der Hilfeleistungen<br />

Das Persönliche Budget wurde in den <strong>Projekt</strong>regionen, vor allem in Gera, besonders<br />

zügig und im Bundesvergleich wesentlich stärker eingesetzt. Dadurch wurden<br />

völlig neueHilfeformen ermöglicht.<br />

In Erfurt wurde durch die Vereinbarung zur personenzentrierten Vergütung zwischen<br />

dem Sozialhilfeträger und dem Trägerwerk Soziale Dienste in <strong>Thüringen</strong> gezeigt,<br />

dass eine personenbezogene Finanzierung ohne Bezugnahme auf Einrich-


tungstypen überlegen ist. Diesen Weg will die Sozialministerkonferenz gemäß Beschluss<br />

vom Oktober 2008 bundesweit generalisieren.<br />

Da alle Ziele nur für die <strong>Projekt</strong>laufzeit vereinbart waren, war über eine abschließende<br />

Auswertung zu klären, obund welche Instrumente der personenzentrierten<br />

Steuerung der Hilfen beibehalten werden. Inallen <strong>Projekt</strong>regionen wurde an allen<br />

genannten Formen der personenzentrierten Steuerung festgehalten.<br />

Allerdings standen bisher die Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im<br />

Mittelpunkt und oft allein imFokus der Hilfeplanung. Schon jetzt ist eine Ausstrahlung<br />

des Konzepts Persönliches Budget auch auf andere Bereiche des Gesundheitsund<br />

Sozialwesens festzustellen. Diese muss aber intensiviert werden.<br />

Die Entwicklung zu verbindlichen regionalen Verbundstrukturen ist bundesweit<br />

erheblich forciert worden. Zurzeit wird ein Netz personenzentrierter Gemeindepsychiatrischer<br />

Verbünde aufgebaut, die ihre Entwicklung gemeinsam managen und<br />

sich dabei an gemeinsamen personenzentrierten Qualitätsstandards orientieren:<br />

die Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbund (BAG GPV).


2 Individuelle Hilfeplanung<br />

2.1 Das IBR IBRP-Ve P-Ver fahren<br />

Der Schlüssel zur personenzentrierten Hilfeleistung ist die integrierte individuelle<br />

Hilfeplanung. Esgeht dabei nicht um das Instrument, sondern umdas Verfahren,<br />

mit dem Klienten einen, mit allen beteiligten Therapeuten und Helfern abgestimmten<br />

Gesamtplan zu erstellen. Es gibt dabei nur einen Hilfeplan pro Person. Darin<br />

sind alle erforderlichen Hilfen behandelt, auch die nicht-psychiatrischen. Damit<br />

wird die Grundlage gelegt für einen zügigen Zugang zu in Bezug auf Art und Umfang<br />

bedarfsgerechter Hilfe, zur Abstimmung der Leistung und zur Entscheidung<br />

über die Finanzierung.<br />

individueller<br />

Hilfebedarf<br />

Integrierter<br />

Behandlungs- und<br />

Rehabilitationsplan<br />

Koordination<br />

und bedarfsgerechte<br />

Steuerung Finanzierung<br />

Der Integrierte Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP) ist ein einheitliches<br />

Instrument und geeignet zur<br />

- Individuellen Hilfeplanung: zielorientiert, lebensweltbezogen, integriert;<br />

- Koordination im Verlauf und<br />

- Evaluation.<br />

Die Notwendigkeit einer individuellen Hilfeplanung ergibt sich aus den Grundprinzipien<br />

personenzentrierterHilfe:<br />

- Welche Hilfen benötigt der Klient?<br />

nicht:<br />

- Welches verfügbare Angebot ist für ihn das geeignetste?


- kein Umzug, um Hilfen zuerhalten,<br />

sondern<br />

- bedarfsgerechte Hilfen werden am Lebensort organisiert<br />

- kein Betreuerwechsel bei verändertem Hilfebedarf,<br />

sondern<br />

- flexible Anpassung der Hilfen an den Bedarf des Klienten<br />

(quantitativ und qualitativ)<br />

Die Hilfen, nach neuerem Sprachgebrauch des SGB IX ‚Hilfen zur Teilhabe’ sollen<br />

- zielorientiert,<br />

- lebensfeldbezogen und<br />

- integriert<br />

erbracht werden. Dem entspricht die Hilfeplanung mit dem IBRP.<br />

Die zielorientierte Hilfeplanung orientiert sich an den Fragestellungen:<br />

Welche Fähigkeiten können und wollen er/sie entwickeln?<br />

Welche Beeinträchtigungen lassen sich überwinden oder reduzieren?<br />

Allgemeine Zielbestimmungen wie ‚Gesundheit’. ‚psychische Stabilisierung’,<br />

‚Selbstsicherheit’ usw. sind hier nicht hilfreich. Ebenfalls abzulehnen sind institutionelle<br />

Zielbestimmung (z.B. ‚Betreutes Wohnen’, ‚Tagesstätte’ usw.). Es geht um<br />

konkrete Zielbestimmungen, deren Erreichung auf der Verhaltensebene überprüfbar<br />

ist.<br />

Lebensfeldbezogen ist eine Hilfeplanung, die sich anfolgenden Fragestellungen<br />

orientiert:<br />

Welche Lebensform strebt der Klient /die Klientin an im Hinblick auf<br />

- die Wohnform<br />

- Arbeit, Beschäftigung<br />

- Tagesgestaltung, Kontakte, Teilnahme am öffentlichen Leben<br />

und daraus folgend:<br />

Welche Hilfen sind dort erforderlich?<br />

bzw.<br />

WelcheHilfensind erforderlich, um dieses Ziel zu erreichen?<br />

Welche Hilfeleistungen von Angehörigen, Freunden/innen und Bekannten sind<br />

möglich?<br />

Eine integrierte Hilfeplanung<br />

- umfasst alle erforderlichen Leistungen und<br />

- ermöglicht therapeutische Kontinuität.<br />

Einerseits sollen alle erforderlichen Hilfen, die gleichzeitig nötig sind, tatsächlich<br />

auch zusammengefasst werden und gemeinsam in den Blick genommen werden.


Es geht aber auch darum, dass über Maßnahmebündel hinaus, oder erst recht über<br />

Einzelmaßnahmen hinaus, die therapeutische Kontinuität sehr deutlich verstärkt<br />

wird, z.B. bei Einrichtungswechsel. Daher werden die erforderlichen Hilfen nicht<br />

einrichtungsbezogen, sondern funktional beschrieben:<br />

- Umgang mit Beeinträchtigungen und Gefährdungen durch die psychische Erkrankung<br />

- Gestaltung persönlicher und sozialer Beziehungen<br />

- Selbstversorgung, Tagesgestaltung, Arbeit<br />

Das Hilfeplanungsverfahren mit dem IBRP zeichnet sich dadurch aus, dass die verschiedenen<br />

Hilfebereiche, in denen psychisch kranke Menschen Hilfe benötigen,<br />

gemeinsam in den Blick genommen werden. Das ist eine Umstellung, die zunächst<br />

erlernt werden muss. Natürlich hat bisher in allen Einrichtungen und Diensten<br />

auch ein Aufnahmeverfahren stattgefunden. Dieses war jedoch in der Regel bezogen<br />

auf das Angebot, das man dann aus den eigenen Ressourcen heraus anbieten<br />

kann. Also primär eigentlich ein Prüfungsverfahren, ob hier in der eigenen Einrichtung<br />

angebotene Hilfe diesemMenschen nützlich sein kann und ob er bereit ist, sie<br />

in Anspruch zu nehmen. Alle anderen Hilfen, die eventuell gleichzeitig oder vor<br />

oder nachher erforderlich waren, waren allenfalls sekundär im Blick.<br />

Die integrierte Hilfeplanung bezieht sich auf die Bereiche<br />

- Selbstversorgung im Wohnbereich<br />

- Arbeit /Ausbildung<br />

- Tagesgestaltung, Kontaktfindung, Teilhabe am öffentlichen Leben<br />

- sozialpsychiatrische Grundversorgung<br />

- spezielle Therapieverfahren<br />

- Koordination, Hilfeplanung und Abstimmung<br />

- nicht-psychiatrische Hilfen (Grundpflege, Arbeitsförderung, Haushaltshilfe<br />

usw.)<br />

- ggf. weitere<br />

Diese Leistungen sind alsKomplexleistung zu erbringen.<br />

2.2 Die Personenkonferenz<br />

Das Zeitbudget zur Erörterung einzelner Hilfebedarfe inder Hilfeplankonferenz ist<br />

begrenzt. Die integrierte Hilfeplanung sollte daher <strong>zum</strong> größten Teil bereits im Vorfeld<br />

geleistet werden. Dies schließt bei Bedarf Treffen der an der aktuellen Hilfeleistung<br />

beteiligten Therapeuten ein. Solche Treffen werden Personenkonferenzen genannt.<br />

Im Unterschied zur Hilfeplankonferenz tagen Personenkonferenzen nur bei Bedarf<br />

und werden speziell zur Abstimmung eines einzigen Hilfebedarfs einberufen. Ein<br />

Bedarf besteht insbesondere, wenn bei der Hilfeplanung unterschiedliche Positionen<br />

verschiedener Beteiligter deutlich werden oder wenn angesichts besonderer<br />

Problemlagen Lösungen schwer zu finden sind oder besonders enge Kooperationsformen<br />

erforderlich machen.


2.3 Auswertung der Hilfelei Hilfeleistungen stungen und Fortschrei Fortschreibung bung des Hilfeplans<br />

In besondere Weise bewährt sich die zielorientierte Hilfeplanung und einrichtungsübergreifende<br />

Erörterung der Hilfebedarfe bei erneuter Vorstellung in der Hilfeplankonferenz<br />

vor Ablauf des Bewilligungszeitraums.<br />

Da in der Regel ein Planungszeitraum von 12 Monaten gewählt wird, lässt sich bei<br />

der Auswertung der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Hilfeempfänger die Zielerreichung<br />

überprüfen. Die ermöglicht eine Plausibilitätsprüfung der nun vorgelegten<br />

Hilfeplanung auf höherem Niveau. Es lässt sich feststellen, ob die bei der letzten<br />

Hilfeplanung beschlossene Vorgehensweise zu einer <strong>zum</strong>indest teilweisen Zielerreichung<br />

geführt hat.<br />

Diesen Einschnitt in den üblichen Hilfealltag schätzen in der Regel auch die Klienten<br />

sehr. Gibt es doch dadurch die Möglichkeit, graduelle Erfolge zur Kenntnis zu<br />

nehmen, auch wenn der erreichte Zustand noch nicht befriedigend ist.


3 Organisation personenzentrierter Hilfen<br />

Bei der Organisation personenzentrierter Hilfen geht esvor allem um die einzelfallbezogene<br />

Koordination der Leistungserbringung. Die wesentlichen Instrumente<br />

der Koordination sind die ‚Hilfeplankonferenz’‚ die ‚koordinierende Bezugsperson’<br />

und im Bedarfsfall einzelfallbezogene ‚Personenkonferenzen’.<br />

3. 3.1 Die Hilfeplankonferenz<br />

Einer integrierten Hilfeplanung hat als nächster Schritt die abgestimmte Beschlussfassung<br />

über die erforderlichen Hilfen zu folgen. Dazu wird vorgeschlagen, eine<br />

Hilfeplanungskonferenz zu bilden, an der autorisierte Vertreter teilnehmen<br />

- der Leistungserbringer für Hilfen zur Teilhabe,<br />

- des sozialpsychiatrischen Dienstes<br />

- der versorgungsverpflichteten psychiatrischen Klinik(en),<br />

- der Wohnungslosenhilfe,<br />

- der Leistungsträger.<br />

Hilfeempfänger, ihre Angehörigen oder sonstigen Bezugspersonen, gesetzliche<br />

Betreuer werden grundsätzlich eingeladen und können auf Wunsch teilnehmen.<br />

Ihre Teilnahme ist nicht obligatorisch.<br />

Diese Hilfeplankonferenzen tagen im festen Rhythmus alle 2-4Wochen und werden<br />

inder Regel durch den Psychiatriekoordinator geleitet.<br />

Die Hilfeplankonferenzen beschließen einvernehmlich eine Stellungnahme <strong>zum</strong><br />

Hilfebedarf. Dies ersetzt oder präjudiziert nicht eine Entscheidung des zuständigen<br />

Leistungsträgers. Esist jedoch davon aus zu gehen, dass ein einheitliches Votum<br />

eines solchen multiprofessionell besetzten Gremiums nach einhergehender individueller<br />

Hilfeplanung ein hohes Gewicht hat.<br />

Oftmals gibt esnoch weitere Klärungen, die dann leistungsträgerspezifisch sind,<br />

z.B. die Vermögensprüfung im Rahmen der Sozialhilfe. Insofern ist die Hilfeplanungskonferenz<br />

kein abschließendes Entscheidungsgremium. Es ist aber ein –was<br />

den inhaltlichen Hilfebedarf anbelangt –äußerst kompetentes und aufgrund seiner<br />

heterogenen Zusammensetzung auch relativ unparteiliches Fach-Gremium. Hier<br />

sitzen auch Fachleute am Tisch, die an Hilfeplanungen für Menschen mitwirken,<br />

für die sie anschließend keine Leistungen erbringen bzw. auch für solche, für die sie<br />

nicht die Kosten übernehmen. Dadurch fließen immer auch unabhängige Einschätzungen<br />

ein und der gemeinsame Beschluss ist wenig von Partikularinteressen beeinflusst.<br />

Der typische Ablauf gestaltet sich wie folgt:<br />

1. Beschlusskontrolle anhand des Protokoll der letztenSitzung<br />

2. Aktuelle Informationen aus dem Verbund<br />

3. Auslastung der Einrichtungen (Aufnahmen, Entlassungen, sonstige Veränderungen)<br />

4. Hilfeanliegenwerden benannt (ermöglicht Zeitplanung)


5. Vorstellung der Hilfebedarfe mit IBRP (Wohnform; unterschrieben?)<br />

6. ggf. Beschluss überweitere Schritte (Ergänzung der Hilfeplanung)<br />

7. Beschluss über den individuellen Hilfebedarf<br />

8. Einschätzungdes quantitativen Hilfebedarfs<br />

9. Festlegung der Zuständigkeit /Erbringung durch<br />

10. Kostenübernahmeantragbzw. Unterschrift des anwesenden Leistungsträgers<br />

Die Vorstellung eines Hilfebedarfs mit Hilfe des IBRP sollte nicht über 10 Minuten<br />

in Anspruch nehmen. Für die anschließende Diskussion stehen ebenfalls durchschnittlich<br />

10 Minuten zur Verfügung. Dadurch soll erreicht werden, dass sämtliche<br />

Hilfebedarfe von psychisch kranken Menschen der Region mit komplexem Hilfebedarf<br />

in der Hilfeplankonferenz behandelt werden können.<br />

Die Hilfeplankonferenz<br />

- sichert intensivere Hilfeplanung, da die Ergebnisse der Hilfeplanung in einem<br />

Fachgremiumzur Diskussion gestellt werden,<br />

- ist kompetentes Fachgremium unterschiedlicher Professionen und Spezialisierungen,<br />

- dient der Überprüfung der Prozessstandards zur Hilfeplanung (Klient einbezogen?<br />

berufsgruppenübergreifend erhoben? usw.),<br />

- ermöglicht eine inhaltliche Überprüfung der Hilfeplanung,<br />

- hat die Möglichkeit zur Intervention (Änderungen des Hilfeplans, Durchführung<br />

einer Personenkonferenz),<br />

- führt zu beschleunigter Entscheidung (alle Akteure an einem Tisch),<br />

- schafft Transparenz über die Entscheidungsfindung,<br />

- dient der Ergebniskontrolle und der Plausibilitätskontrolle auf höherem Niveau<br />

bei Wiedervorstellungeninder HPK,<br />

- macht Versorgungslücken transparent.<br />

Die bestehenden Hilfeplankonferenzen leisten auf diese Weise einen erheblichen<br />

Beitrag zur Qualitätsverbesserung der regionalen Versorgung: Wenn man die Anfangsschwierigkeiten<br />

dieser Form von einrichtungsübergreifenden Besprechungen<br />

überwunden hat, ist es enorm, welch ein Qualitätsschub von diesem einem Gremium<br />

ausgeht.<br />

3. 3.2 Die koordinierende Bezugsperson<br />

Wenn mehrere Dienste, Einrichtungen oder Leistungsbereiche (psychiatrische Behandlung,<br />

Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Hilfe zur Teilhabe am<br />

Arbeitsleben, Pflege usw.) an der Hilfeleistung für einen psychisch kranken Mensch<br />

beteiligt sind, ist es entscheidend, dass er einen übergreifend ‚zuständigen’ Ansprechpartner<br />

erhält: die ‚koordinierende Bezugsperson’.<br />

Die koordinierende Bezugsperson ist eine psychiatrische Fachkraft, die mit dem<br />

Klienten in kontinuierlichem Kontakt steht und als Ansprechpartner für den Klienten<br />

und sonstige beteiligte Therapeuten dient. Esist in diesem Sinne kein außenstehender<br />

‚case-manager’, der nur dirigiert, was andere erledigen.


Die koordinierende Bezugsperson ist:<br />

- einrichtungsübergreifend zuständig<br />

- leistungsbereichsübergreifend zuständig (verschiedene Leistungsträger)<br />

- Ansprechpartner für Klient und sonstige beteiligte Therapeuten<br />

- zuständig für die nächste Hilfeplanung und Einbringen in die HPK<br />

- nach Beschluss der HPK so lange im Amt bis derBeschlussaufgehobenwird<br />

- ohne Entscheidungskompetenz, hat aber Informationsrecht und Recht zur Stellungnahme<br />

Sie sorgt für das Zustandekommen eines bedarfsgerechten Hilfeprogramms, wertet<br />

dieses im Verlauf mit dem Klienten und den beteiligten Diensten und Einrichtungen<br />

kontinuierlich aus, sorgt für Änderungen bei gewandelten Hilfebedarf, stellt<br />

den notwendigen Informationsfluss und erforderliche Abstimmungen sicher und<br />

schafft Kontinuität im Hilfeprogramm, weil sie auch bei Einrichtungswechsel oder<br />

Unterbrechung der Hilfeleistungen trotz fortbestehendem Hilfebedarfs inder Funktion<br />

bleibt.<br />

Wenn dieses Konzept funktioniert, stellt es einen enormen Qualitätsfortschritt dar.<br />

Selbst eine hochkompetente, äußerst engagierte und vom Klienten gewünschte<br />

koordinierende Bezugsperson benötigt jedoch Rahmenbedingungen, die den Erfolg<br />

erst ermöglicht:<br />

- Die koordinierende Bezugsperson muss von den beteiligten Diensten und Einrichtungen<br />

akzeptiert werden. Es müssen also a) vorher Beschlüsse über die<br />

Funktion gefasst worden sein und b) eine Einigung erreicht worden sein, wer<br />

diese Aufgabe im konkreten Fall übernimmt.<br />

- Das Hilfeprogramm, das sie koordiniert, muss klar und von allen Beteiligten<br />

akzeptiert sein. Vorraussetzung ist also c) eine integrierte individuelle Hilfeplanung<br />

und d) eine gemeinsame Abstimmungüber diesen Gesamtplan.<br />

- Abstimmung gibt nur Sinn, wenn sie auch zu Veränderungen im Hilfeprogramm<br />

führen kann. Bei der Hilfe in den beteiligten Einrichtungen und Diensten<br />

müssen daher e) Spielräume bestehen, die Leistungen bedarfsgerecht zu<br />

variieren.<br />

- Die Finanzierung von einrichtungs- und erst recht von leistungsbereichsübergreifenden<br />

Tätigkeiten ist sehr kompliziert, weil es jeweils unterschiedliche<br />

rechtliche Voraussetzungen gibt, wer mit welcher Vergütung aufgrund welcher<br />

Entscheidung tätig werden darf. Es muss also f) klar sein, dass die koordinierende<br />

Bezugsperson die Funktion entweder im Rahmen ihrer sonstigen Tätigkeit<br />

erfüllen kann (<strong>zum</strong> Beispiel im Hinblick darauf, dass sie oder der Dienst in<br />

anderen Fällen Entlastung erfährt, weil andere die Funktion übernehmen), oder<br />

es muss eine zusätzliche Finanzierung geben (z.B. Leistungsbereich ‚Hilfeplanung<br />

undAbstimmung’ im Rahmen der Hilfe zur Teilhabe oder Soziotherapie).<br />

3. 3.3 De DerrGe Gemeindepsych<br />

meindepsychiat iatrische rische Verbund (GPV)<br />

Bei der Umsetzung personenzentrierter, einrichtungs- und leistungsträgerübergreifender<br />

Hilfen für psychisch kranke und behinderte Menschen nimmt –wie die Er-


fahrungen aus den Regionen der Implementationsregionen zeigen –der Aufbau<br />

und die Entwicklung von verbindlich ausgestalteten Verbundstrukturen eine<br />

Schlüsselstellung ein.<br />

Der in den Empfehlungen der Expertenkommission (1988) enthaltene Vorschlag<br />

<strong>zum</strong> Aufbau und zur verbindlichen Ausgestaltung des Gemeindepsychiatrischen<br />

Verbundes (GPV) ist zwar bereits frühzeitig als ein „Kernstück“ der Empfehlungen<br />

bezeichnet worden. Die Umsetzung in den Ländern und Regionen erfolgte jedoch<br />

sehr unterschiedlich und war weithin von einer letztlich eher unverbindlichen Struktur<br />

geprägt.<br />

In Anbetracht des Fehlens von einheitlichen Mindestanforderungen an einen ”Gemeindepsychiatrischen<br />

Verbund”, und da der Begriff in den Ländern unterschiedlich<br />

verstanden wurde, haben die Psychiatriereferenten der Länder im Herbst 2001<br />

„Mindeststandards zur Realisierung eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes“<br />

(GPV) festgelegt. Erforderlich wurde dies nicht zuletzt, weil die Erbringung bestimmter<br />

Leistungen, wie z. B. der „Soziotherapie“, an die Einbringung in einen<br />

GPV oder ähnliche Strukturen geknüpft wurden.<br />

Wesentliches Ziel und Aufgabe eines GPV ist die Sicherstellung<br />

- bedarfsgerechter Hilfen (lebensfeldbezogene Hilfen zur Behandlung, Rehabilitation<br />

und Teilhabe) in der jeweiligen Region<br />

- der Kooperation der Leistungserbringer durch Etablierung verbindlicher Kooperationsstrukturen<br />

- die verbindliche Festlegung auf Qualitätsstandards, die eine personenzentrierte<br />

Leistungserbringung ermöglichen<br />

Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>s wurden in allen <strong>Projekt</strong>regionen intensivierte Formen der<br />

Zusammenarbeit bei der Organisation psychiatrischer Hilfen aufgebaut. Diese Zusammenarbeit<br />

hat sich außerordentlich bewährt und personenzentrierte Hilfen oft<br />

erst möglich gemacht. In allen Regionen wurde entschieden, dieser intensivierten<br />

Kooperation auf der Basis gemeinsamer Qualitätsstandards einen organisatorischen<br />

Rahmen zugeben: den Gemeindepsychiatrischen Verbund.<br />

In der Folge haben sich in Gera, Saalfeld-Rudolstadt, Ilm-Kreis und Weimar/Weimarer<br />

Land auf der Basis einer Kooperationsvereinbarung formelle Gemeindepsychiatrische<br />

Verbünde gebildet. Gera und Saalfeld-Rudolstadt sind bisher<br />

Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde<br />

(BAG GPV). Damit ist auch dokumentiert, dass die Verbünde die hohen Qualitätsanforderungen<br />

der BAG GPV erfüllen.<br />

In Erfurt und Altenburger Land sind die Vorbereitungen zur Bildung eines Gemeindepsychiatrischen<br />

Verbundes weit fortgeschritten. Inbeiden Regionen ist die Bildung<br />

eines Verbundes durch Abschluss einer Kooperationsvereinbarung vorgesehen.


3 .4 De Der r"ReziP "ReziPsyc<br />

sych "<br />

Um zielgerichtete Prozesse des Aufbaus und der Entwicklung regionaler personenzentrierter<br />

Hilfesysteme zu unterstützen, wurde der ‚Bogen zur regionalen Zielplanung<br />

in der Psychiatrie’ entwickelt –inder Praxis als ‚ReziPsych’ bezeichnet. 7<br />

Dieser Bogen ist gegliedert nach den Umsetzungsebenen gemäß Kapitel 3.1 und<br />

behandelt differenziert die Arbeitsebene, die Organisationsebene, die vorhandenen<br />

Ressourcen sowie die Verbundgestaltung. Orientiert am Ablaufschema des IBRP<br />

für die individuelle Hilfeplanung wird auch auf der Verbundebene die Planung gegliedert<br />

nach den Aspekten<br />

- aktuelle Themen,<br />

- Ziele und<br />

- Vorgehen.<br />

Bei zahlreichen angegebenen Aufgabenbereichen wird die Angabe abgefragt, ob<br />

Erwartung<br />

- nicht realisiert<br />

- teilweise realisiert oder<br />

- fast vollständigrealisiert<br />

sei. Jeweils gesondert wird abgefragt,obein Handlungsbedarf gesehen wird.<br />

Bei der Erhebung der in der Region vorgehaltenen Ressourcen wird eine differenzierte<br />

Bewertung abgefragt:<br />

1. fehlt im Versorgungsgebiet<br />

2. geplant<br />

3. nicht zugänglich<br />

4. nichtzugänglich wegen zu großer Entfernung<br />

5. nicht zugänglich wegen Selektion, fehlender Versorgungsverpflichtung<br />

6. nicht zugänglich aus anderen Gründen<br />

7. unzureichende Personaldichte<br />

8. eingeschränkte fachliche Ausrichtung<br />

9. fehlende spezielle Qualifikation<br />

10. Mängel in der Abstimmung /Koordination<br />

11. sonstige Probleme<br />

12. angemessen vom Umfang<br />

13. zeitnah realisierbar<br />

14. entfällt, nicht erforderlich<br />

(Mehrfachnennungen möglich)<br />

7 ReziPsych:siehe Anhang


Der ReziPsych soll ca. einmal pro Jahr im Verbund erarbeitet werden. Als Ergebnis<br />

soll eine abgestimmte Zielplanung für das folgende Jahr mit Prioritätensetzung,<br />

Vorgehensweisen und Verantwortlichkeiten erstellt und beschlossen werden.<br />

Der Umgang mit dem ReziPsych erfordert Fortbildung, Anleitung oder Erfahrung.<br />

Die Motivation zur Nutzung dieses Instruments stellt sich <strong>zum</strong>eist nicht spontan<br />

ein. Die Verbünde, die Erfahrungen mit diesem Instrument gesammelt haben, haben<br />

seine Vorteile hoch eingeschätzt.<br />

Diese Form der regionalen Entwicklungsplanung wurde in Altenburg, Gera und<br />

Saalfeld-Rudolstadt genutzt.


4 <strong>Projekt</strong>regionen<br />

Verlaufsbericht zur <strong>Projekt</strong>beteiligu<br />

<strong>Projekt</strong>beteiligung ng de derrRe Regio<br />

gion Alte Altenburge nburgerrLand Land<br />

1.1 Rahme Rahmen bedingungen und Au Ausgangsla sgangslage ge der region regionalen alen<br />

Versorgungsst<br />

Versorgungsstr ukt uktu rzu<strong>Projekt</strong> rzu<strong>Projekt</strong>beginn beginn<br />

1.1.1 AllgemeineAngaben zurRegion<br />

Landkreisca. 120.000 Einwohner, ländlich geprägt,<br />

<strong>Projekt</strong> ist aus keiner Vereinigung hervorgegangen.<br />

1.1.2 Psychiatrische Versorgungsstruktur in der Region zu Beginn<br />

des <strong>Projekt</strong>zeitraumes<br />

In der Region gab es keine vorangehenden <strong>Projekt</strong>e ähnlicher Art. Im Jahre 2003<br />

wurde ein Psychiatriebeirat gegründet, die Geschäftsordnung ist als Anhang beigefügt.<br />

Des Weiteren gibt es eine PSAG, schon seit Mitte /Ende der 90er.<br />

1.1.3 Regionale Versorgungsqualität<br />

In der Region wurde mit der Eröffnung einer psychiatrischen Tagesklinik im Juni<br />

1996 ein Grundstein für gute Versorgung der psychisch kranken Menschen gelegt,<br />

mit Eröffnung der Klinik für Psychiatrie 1998 und deren Erweiterung im Juli 1999<br />

weitere.<br />

Vor dem <strong>Projekt</strong>beginn wurden keine HPK durchgeführt. Es gab lediglich fallbezogenen<br />

Besprechungen inden einzelnen Einrichtungen ohne Hinzunahme und Information<br />

an den örtlichen Kostenträger.<br />

1.2 <strong>Projekt</strong>vereinbarung<br />

1.2.1 Prozess der Erarbeitung<br />

<strong>Projekt</strong>vereinbarung wurde im Umlaufverfahren unterschrieben, es gab keine öffentliche<br />

Präsentation, um dieses <strong>Projekt</strong> vorzustellen. Die <strong>Projekt</strong>vereinbarung ist<br />

als Kopie beigefügt.<br />

1.2.2 <strong>Projekt</strong>steuerungsgruppe<br />

Die projektbegleitende Gruppebestand aus folgenden Mitgliedern:<br />

Chefarzt der Klinik für Psychiatrie<br />

Horizonte gGmbH,Psycho-soz.Diakoniezentrum<br />

Stadtverwaltung Altenburg<br />

Lebenshilfe für geistig Behinderte<br />

FD Gesundheit, Sozialpsychiatr.Dienst<br />

Aktion psychisch Kranke e.V.<br />

Neue Arbeit GmbH<br />

SchmöllnerHeimbetriebsgesellschaft<br />

LRA Altenburger Land<br />

<strong>Projekt</strong>büro Equal


Arbeitsagentur Altenburg<br />

1.2.3 Örtliche <strong>Projekt</strong>koordination<br />

Leitung der projektbegleitenden Gruppe: LRA Altenburger Land, FD Unterhalt und<br />

Vormundschaft<br />

1.2.4 Zielgruppe<br />

Entsprechend der <strong>Projekt</strong>vereinbarung: Erwachsenenpsychiatrie, Sucht, Gerontopsychiatrie,<br />

junge Erwachsene.<br />

1.3 Erfahrungen und E rgebnisse, ak aktueller tueller Stand<br />

1.3.1 Qualitätsentwicklung von Hilfeplanung und Leistungserbringung<br />

1.3.1.1 Ausgangslage<br />

Vor Beginn des <strong>Projekt</strong>es gab es kein einheitliches Hilfeplanungsverfahren. Die<br />

Durchsetzung des einheitlichen Hilfeplanverfahrens war an verschiedenen Stellen<br />

mit Abstimmungsproblemen behaftet. Die Anforderungen, die durch die einheitliche<br />

Hilfeplanung an die Mitarbeiter gestellt wurden, waren neu, esgab Bedenken,<br />

diese Arbeit neben der schon eh hohen Arbeitsbelastung noch bewältigen zu können.<br />

1.3.1.2 Hilfeplanung<br />

1.3.1.2.1 Einheitliche Hilfeplanung<br />

Mit dem <strong>Projekt</strong> wurde der IBRP einheitlich eingeführt, dazu gab es entsprechende<br />

Weiterbildungen und auch ergänzende Fortbildungen, die besonders unter Federführung<br />

der Klinik für Psychiatrie vorbereitet und organisiert wurden.<br />

Der IBRP wird auch nach Auslaufen der <strong>Projekt</strong>phase weiterhin als Instrument der<br />

Hilfeplanung verwendet.<br />

1.3.1.2.2 Beteiligung der Klient/Inn/en und Bezugspersonen<br />

Jeder Klient kann an den Beratungen freiwillig teilnehmen, erkann aber auch im<br />

Anmeldebogen erklären, dass seine Daten anonym in der HPK behandelt werden.<br />

Es zeigt sich, dass im Verlaufe des <strong>Projekt</strong>es und auch nach Auslaufen des <strong>Projekt</strong>es<br />

immer mehr Klienten den Wunsch äußern, an den Beratungen teilzunehmen<br />

und sich auch entsprechend ihrer gesundheitlichen Verfassung in die Beratung<br />

einbringen und ihre Vorstellungen zur Hilfegewährung formulieren.<br />

1.3.1.2.3 Integrierte Hilfeplanung: einrichtungs- und berufsgruppenübergreifender<br />

Hilfedarf<br />

1.3.1.2.4 Zielorientierte Hilfeplanung


1.3.1.2.5 Hilfeplanung unabhängig von Wohnformen<br />

Zur weiteren Qualitätsverbesserung der Versorgung von jungen Erwachsenen mit<br />

paßgenauen Hilfen wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich aus Vertretern von<br />

Einrichtungen und Ämtern zusammensetzt, um die Anzahl der Betroffenen sowie<br />

die Hilfebedarfe dieser recht uneinheitlichen Personengruppe zu erarbeiten. Hier<br />

gibt es immer wieder Abstimmungsprobleme imRahmen von Zuständigkeiten zwischen<br />

Jugendhilfe und Sozialhilfe –Schnittstelle!<br />

1.3.1.3 Kooperation und Koordination bei Hilfeplanung und Leistungserbringung<br />

1.3.1.3.1 Koordinierende Bezugsperson<br />

Die koordinierende Bezugsperson ist in jedem Hilfeplanungsprozess namentlich<br />

benannt. Schwierigkeiten ergeben sich, wenn die benannte Bezugsperson ausfällt.<br />

(Keine Vertretungsregelung!), auch wird diese als Instrument in der Hilfeplanung<br />

noch nicht ausreichend genutzt.<br />

1.3.1.3.2 Organisation der HPK, Beteiligte, Geschäftsordnung etc.<br />

Die Koordination der HPK erfolgt durch die <strong>Projekt</strong>koordinatorin inAbstimmung<br />

mit dem FD Sozialhilfe des Landkreises. Die HPK findet immer amletzten Mittwoch<br />

des Monats statt. Somit ist es allen Teilnehmern möglich, langfristig zuplanen<br />

und im Verhinderungsfall seinen Stellvertreter zu benennen. Die Beratungen<br />

finden immer im Konferenzraum der Klinik für Psychiatrie statt und sind ganztägig<br />

verplant.Die Geschäftsordnung ist dem Bericht beigefügt.<br />

Teilnehmer der HPK sind die jeweiligen Betreuer der Klienten, sowie die Vertreter<br />

von Horizonte, Klinik für Psychiatrie, der Agentur für Arbeit, der Stadtverwaltung<br />

Altenburg, der Werkstatt für Behinderte, der Schmöllner Heimbetriebsgesellschaft,<br />

Vertreter des LRA/ SpDi und nach Bedarf andere Kostenträger.<br />

1.3.1.3.3 Erfahrungen mit der HPK<br />

1.3.1.3.4 Beteiligung der Klienten, Datenschutz<br />

Es findet eine regelmäßige Teilnahme der Beteiligten statt, so dass sich ein erfahrenes<br />

Fachteam entwickelt hat. Für Klienten ist die HPK durchschaubar und erzeugt<br />

keinerlei Ängste, dass hier etwas besprochen wird, was ihnen „schaden“ könnte.<br />

Dies zeigt sich auch darin, dass sich die Teilnahme von Klienten in den Beratungen<br />

der HPK ständig erhöht hat.<br />

Der Datenschutz wird inden Beratungen injedem Falle beachtet.<br />

1.3.1.3.5 Periodische Fortschreibung von Hilfeplänen<br />

Im Regelfalle erfolgt die Bewilligung der Leistung für 12 Monate, in besonderen<br />

Ausnahmefällen sind die Vorstellungstermine aber auch kürzer.


1.3.1.3.6 Dokumentation<br />

Die Beschlüsse der HPK werden in dem der Akte beigefügten Beschlussbogen dokumentiert.<br />

Der Überblick über die Anzahl und Art der Beschlüsse wird im FD Sozialhilfe<br />

dokumentiert.<br />

1.3.1.3.7 Finanzierung<br />

Die HPK gibt an den örtlichen Kostenträger fachlich fundierte Empfehlungen zur<br />

Hilfegewährung. Die Entscheidung über die Kostenzusage wird im FD Sozialhilfe<br />

vorgenommen. Bei Diskrepanzen zwischen Beschlussempfehlung aus der HPK und<br />

Entscheidungen des Kostenträgers gibt eszwischen HPK und örtlichem Sozialhilfeträgerentsprechende<br />

Abstimmungsmodalitäten.<br />

1.3.1.4 Zusammenfassende Bewertung zur Qualitätsentwicklung<br />

Von allen Beteiligten wird eingeschätzt, dass mit der Einführung einer einheitlichen<br />

Hilfeplanung mit dem IBRP ein Instrument geschaffen wurde, das den Hilfeplanprozess<br />

transparent gestaltet und eine entscheidende Qualitätsentwicklung im<br />

Vergleichzuder vordem <strong>Projekt</strong> praktizierten Planung darstellt.<br />

1.3.2 Verbundentwicklung<br />

1.3.2.1 Ausgangslage<br />

Vor <strong>Projekt</strong>beginn existierte im Landkreis eine PSAG, der Psychiatriebeirat wurde<br />

2003 gegründet.<br />

1.3.2.2 Versorgungsauftrag, Pflichtversorgung<br />

Vor <strong>Projekt</strong>beginn nicht formal geregelt.<br />

1.3.2.3 Verzahnungvon Leistungsbereichen und Finanzierungsformen<br />

Hier ist keine Aussage möglich.<br />

1.3.2.4 GPV- Organisation<br />

Die Psychiatriekoordinatorin ist mit einem Stundenvolumen von 0,5 VKimFDGesundheit<br />

als Leiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes angestellt. In diesem<br />

Rahmen sollen zusätzlich Koordinationsaufgaben erfolgen, wobei die Berufung<br />

durch den Landrat sich nur auf die Geschäftsführung des Psychiatriebeirats erstreckt.<br />

Es kann eingeschätzt werden, dass der zur Verfügung stehende Stundenpool<br />

(ca. 5pro Woche )bei weitem nicht ausreichend ist, umdie umfangreichen<br />

Arbeiten und Aufgaben einer umfassenden Psychiatriekoordination mit der entsprechenden<br />

Intensität zu erfüllen.<br />

Die formelle Gründung des GPV ist in Vorbereitung, obeine Mitgliedschaft in der<br />

BAG angestrebt wird, obliegt dann der Entscheidung der im GPV vertretenen Einrichtungen<br />

und Angeboten.<br />

Die HPK trifft sich jeweils amletzten Mittwoch des Monats, verantwortlich für die<br />

Vorbereitung ist eine Vertreterin des Landkreises und die Psychiatriekoordinatorin,


die auch an den entsprechenden Treffen der Psychiatriekoordinatoren des Landes<br />

teilnimmt.<br />

1.3.2.5 Budgetermittlung, Monitoring; Ressourcensteuerung<br />

1.3.2.6 Zusammenfassende Bewertung<br />

Die Ermittlung der Kostenströme für die einzelnen Maßnahmen der Eingliederungshilfe<br />

wird angestrebt, bisher gibt es noch keine aussagekräftigen Zahlen.<br />

Es kann für den Landkreis festgestellt werden, dass die ambulanten Maßnahmen<br />

überwiegen und stets bei den Beratungen Vorrang vor stationären haben.<br />

Nur in Ausnahmefällen werden Klienten außerhalb unserer Region untergebracht,<br />

ausschließlich in den Fällen, in denen der Landkreis auf Grund der Spezifik des<br />

Hilfebedarfs kein sinnvolles Angebot vorhalten kann.<br />

SoziotherapiewirdimLandkreis nicht angeboten.<br />

Ergotherapie erfolgt imRahmen von Komplexleistungen mit der Eingliederungshilfe<br />

bei entsprechendem Hilfebedarf.<br />

Im Landkreis existiert kein Pflegestützpunkt.<br />

Die Verbundentwicklungist im Landkreis in Vorbereitung.<br />

1.3.3 ZusammenfassendeBetrachtung des <strong>Projekt</strong>verlaufes: Akzeptanz,<br />

spezifische Problemfelder etc.<br />

Die Akzeptanz der Einführung der HPK und des IBRP wächst auch mittlerweile auf<br />

der Leistungsebene, da die Arbeit transparent dargestellt werden kann.<br />

Spezifische Problemfelder eröffnen sich anden Schnittstellen zwischen der Zuständigkeit<br />

bei der Hilfegewährung zwischen Jugendhilfe und Sozialhilfe. Wie bereits<br />

im Bericht erwähnt, wurde dazu eine Arbeitsgruppe gebildet.<br />

1.4 Perspektiven<br />

Die Anschlussvereinbarung wird ab April 2010 (neuerlich verschoben) in den verschieden<br />

Gremien des Kreistages vorgestellt und soll voraussichtlich über den<br />

Kreistag im 2.Quartal verabschiedet werden.<br />

Eine GPV-Fachtagung ist in Planung, voraussichtlich für den19.05.2010.<br />

Der Bericht wurde von:<br />

der <strong>Projekt</strong>koordinatorin in Zusammenarbeit mit der Psychiatriekoordinatorin erarbeitet.<br />

Anlagen:<br />

1. Geschäftsordnung des Psychiatriebeirates des LK Altenburger Land<br />

2. Vereinbarung zur Umsetzung des <strong>Projekt</strong>es „Implementation personenbezogener<br />

Hilfen<br />

3. Geschäftsordnung der Hilfeplankonferenz des Landkreises Altenburger Land<br />

Altenburg,den 16.04.2010


Verlaufsbericht zur <strong>Projekt</strong>beteiligu<br />

<strong>Projekt</strong>beteiligung ng d e rLand rLandeshaup eshauptstadt tstadt Erfur Erfurt<br />

1.1 Rahme Rahmen bedingungen und Ausg Ausgangslage angslage der regionalen Verso Versor -<br />

gungsstruktur zu <strong>Projekt</strong>begin<br />

<strong>Projekt</strong>beginn<br />

1.1.1 Allgemeine Angaben zur Region<br />

Die Landeshauptstadt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Thüringen</strong> Erfurt hatte <strong>zum</strong> 31.12.2004<br />

199.088 Einwohner.<br />

1.1.2 Psychiatrische Versorgungsstruktur in der Region zu Beginn des <strong>Projekt</strong>zeitraums<br />

Zu Beginn des <strong>Projekt</strong>zeitraumes imJahr 2005 existierten in Erfurt die Psychosoziale<br />

Arbeitsgemeinschaft (PSAG), welche im Jahr 1996 gegründet und von dem Sozialdezernenten<br />

geleitet wurde. In den Arbeitsgruppen der PSAG -Allgemeinpsychiatrie,<br />

Sucht sowie Gerontopsychiatrie trafen sich inregelmäßigen Abständen, zu<br />

themenbezogenen Absprachen, Mitarbeiter/-innen aus den Einrichtungen und<br />

Diensten zusammen.<br />

1.1.3 Regionale Versorgungsqualität<br />

Die Stadt Erfurt hat zwei Kliniken für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik,<br />

an dem Katholischen Krankenhaus St. Johann Nepomuk sowie andem HELIOS<br />

Klinikum.<br />

Im Vorfeld des <strong>Projekt</strong>es existierten keine kommunal gesteuerten Hilfeplankonferenzen.<br />

1 .2 P r ojekt ojektvere verein inba barun rung<br />

1.2.1 Prozess der Erarbeitung<br />

Die Erarbeitung der <strong>Projekt</strong>vereinbarung begann im März 2005. Im September<br />

wurde diese in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters und anschließend in<br />

dem Ausschuss Soziales, Familie und Gleichstellung vorgestellt.<br />

Mitte Dezember 2005 wurde die <strong>Projekt</strong>vereinbarung im Umlaufsverfahren ineiner<br />

Unterschriftsrunde an die Leiter bzw. Geschäftsführer der beteiligten Einrichtungen<br />

geschickt. Eshaben unterschrieben:<br />

- LandeshauptstadtErfurt,<br />

- Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit<br />

- Aktion Psychisch Kranke Bonn e. V.,<br />

- Trägerwerk Soziale Dienste e. V.,<br />

- Christophoruswerk gGmbH,<br />

- Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Helios Klinikums,<br />

- Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Katholischen<br />

Krankenhauses „St. Johann Nepomuk“,<br />

- Vertretung der Psychiatrieerfahrenen,<br />

- SHG Angehörigen psychisch kranker Menschen,


- Rehabilitation psychisch Kranker (RPK) Erfurt,<br />

- Arbeitsagentur,<br />

- ARGE.<br />

Der Deutsche Rentenversicherungsbund, die Verwaltungsberufsgenossenschaft<br />

(VBG), die AOK Erfurt, das Integrationsamt des Landesamtes für Soziales und Familie<br />

haben sich bereit erklärt fallbezogen mitzuarbeiten und haben ihre Kenntnisnahme<br />

ebenfallsmit einer Unterschrift bestätigt (siehe Anhang).<br />

1.2.2 <strong>Projekt</strong>steuerungsgruppe<br />

Im Februar 2005 wurde aus der Mitte der AG Allgemeinpsychiatrie eine <strong>Projekt</strong>begleitende<br />

Gruppe durch die Vertreter-/innen der Institutionen der gemeindepsychiatrischen<br />

Versorgung gegründet. Zur Mitarbeit hat sich jeweils eine autorisierte<br />

Person folgender Einrichtungen bereiterklärt:<br />

- Psychiatrie im Helios Klinikum,<br />

- Psychiatrie des Katholischen Krankenhauses St. Johann Nepomuk (KKH),<br />

- Trägerwerk Soziale Dienste e.V. (TWSD),<br />

- Christophoruswerk gGmbH (CWE),<br />

- Sozialamt und<br />

- Sozialpsychiatrische Dienste.<br />

Die <strong>Projekt</strong>begleitende Gruppe hat die <strong>Projekt</strong>vereinbarung erarbeitet und traf sich<br />

während der <strong>Projekt</strong>zeit monatlich zusammen.<br />

1.2.3 Örtliche <strong>Projekt</strong>koordination<br />

Mit der Leitung der <strong>Projekt</strong>begleitende Gruppe wurde die kommunale Psychiatrieund<br />

Suchtkoordinatorin beauftragt.<br />

1.2.4 Zielgruppe<br />

Zielgruppe: Psychisch kranke Menschen mit komplexem Hilfebedarf aus Erfurt<br />

(gewöhnlicher Aufenthalt). Darunter fallen alle Leistungsberechtigte, die Anspruch<br />

auf Hilfen für Leistungen zur Teilhabe entsprechend §4Sozialgesetzbuch IX haben.<br />

Ausdrücklich eingeschlossen sind psychisch kranke Erwachsene aus Erfurt, die außerhalb<br />

der Landeshauptstadt versorgt werden.<br />

1.3 Erfahrungen und und E rgebnisse, ak aktueller tueller Stand<br />

1.3.1 Qualitätsentwicklung von Hilfeplanung und Leistungserbringung<br />

1.3.1.1 Ausgangslage<br />

Vor der Kommunalisierung der Sozialhilfe in <strong>Thüringen</strong> im Jahr 2003 wurden die<br />

Kommunen, die Leistungserbringer u. a. unzureichend oder überhaupt nicht in die<br />

Vernetzung von Hilfen für psychisch kranke Menschen und weitere planerische<br />

Versorgungsstrukturen eingebunden. Diese Tatsache wurde imPsychiatrie- und<br />

Suchthilfebericht 2002 thematisiert.


Durch die im Jahr 2003 vollzogene Kommunalisierung der Sozialhilfe in <strong>Thüringen</strong>,<br />

die die Übertragung der Zuständigkeit und somit die Zusammenführung der Verantwortung<br />

für alle Leistungen der Eingliederungshilfe an die örtlichen Sozialhilfeträger<br />

brachte, ist eine alte Forderung im Prozess der Psychiatriereform vollzogen<br />

worden. Die Landeshauptstadt Erfurt als Sozialhilfeträger führte 2003 die Umsetzung<br />

des §46BSHG a.F. i.V.m. §5Absatz 3Rehabilitationsangleichungsgesetz<br />

nach Aufgabenstellung des §39Abs. 3und 4 BSHG a.F. ein. Schnell konnten die<br />

örtlichen Sozialhilfeträger direkt Instrumente zur Steuerung nutzen. Vor diesem<br />

Hintergrund gab es in der Stadt Erfurt <strong>zum</strong> Juli 2003 eine Verfügung des Oberbürgermeister<br />

u.a. arbeitsanweisend für die Eingliederungshilfen, die die Abläufe inder<br />

Gesamtplanung, im Interesse der behinderten Menschen verpflichtend vorgaben.<br />

Damit einhergehend vollzog sich im Hinblick auf die veränderte Rolle der Sachbearbeiter<br />

im Gesamtplanungs- und Hilfebewilligungsprozess eine Qualifizierung.<br />

Die Handlungsempfehlungen des Psychiatrieberichtes hielten die Flexibilisierung<br />

der Hilfen für dringend notwendig. Ein Verfahren, welches die Gewährung von Hilfen<br />

durch eine transparente und nachvollziehbare Bedarfsermittlung ermöglichen<br />

sollte, war aus der fachlichen Sicht ebenfalls von Nöten.<br />

In den Zusammenkünften der AG Allgemeinpsychiatrie wurde über dieses Thema<br />

kontinuierlich diskutiert.<br />

Mit Einführung des Implementationsprojektes in Erfurt für die Zielgruppe (s. 1.2.4)<br />

sind allerdings teilweise Parallelstrukturen entstanden. Diese wurden während der<br />

<strong>Projekt</strong>laufzeitvon 2Jahrentoleriert.<br />

1.3.1.2 Hilfeplanung<br />

1.3.1.2.1 Einheitliche Hilfeplanung<br />

Da es sich bei der Hilfeplanung um einen Prozess der Zusammenfassung unterschiedlicher,<br />

unter Umständen parallel erforderlichen Hilfen handelt, wurde zwischen<br />

den <strong>Projekt</strong>beteiligten eine einheitliche Hilfeplanung nach dem Verfahren<br />

des „Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplanes“ (IBRP) vereinbart. Diese<br />

integrierte Hilfeplanung sollte dann in einer integrierten Leistungserbringung münden.<br />

Die erste Weiterbildung dazu fand am01. September 2005 imErfurter Rathaus<br />

statt. Es haben daran trägerübergreifend 40 Teilnehmer/-innen teilgenommen.<br />

Zwei weitere gemeinsame Weiterbildungstage für 15 Mitarbeiter/-innen des SG<br />

Eingliederungshilfe, des Sozialpsychiatrischen Dienstes der Stadtverwaltung sowie<br />

des Trägerwerks Soziale Dienste e.V. folgten in den Jahren 2006-2007. Eine Weiterbildungsveranstaltung<br />

für die Mitarbeiter des Christophoruswerkes gGmbH fand<br />

ebenfalls statt (Veranstalter APK Herr Krüger, Frau Kruckenberg, Herr Prof. Kruckenberg).<br />

Am 21.03.2006 fand im Erfurter Rathaus die Fachtagung "Implementation personenzentrierte<br />

Hilfen für psychisch kranke Menschen in <strong>Thüringen</strong>" des Ministeriums<br />

für Soziales, Familie und Gesundheit statt, an welcher auch die Mitarbeiter der<br />

Einrichtungen und Dienste der psychiatrischen Versorgung der Stadt Erfurt zahlreich<br />

teilgenommen haben.


Nach der Beendigung der Modellphase im Dezember 2007 wurde der IBRP durch<br />

das Amt für Soziales und Gesundheit/SG Beratung -Teilhabe als eine verbindliche<br />

Arbeitsgrundlage in der Fallbearbeitung Eingliederungshilfe für Menschen mit psychischen<br />

Erkrankungen/ seelischenBehinderungenübernommen.<br />

1.3.1.2.2 Beteiligung der Klient(Inn)en und Bezugspersonen<br />

Die Beteiligung der Klient(Inn)en und Bezugspersonen ist obligatorisch seit <strong>Projekt</strong>beginn<br />

und auch nach <strong>Projekt</strong>abschluss unverzichtbarer Bestandteil jeder Hilfeplanung,<br />

die sich allein schon aus der gesetzlichen Normierung des SGBXII ergibt.<br />

1.3.1.2.3 Integrierte Hilfeplanung: einrichtungs- und berufsgruppenübergreifender<br />

Hilfebedarf<br />

Die Bereiche Wohnen, Arbeit, Tagesgestaltung und Grundversorgung werden einbezogen.<br />

Der leistungsrechtliche Schwerpunkt liegt bei der Eingliederungshilfe<br />

nach SGB XII und der psychiatrischen Behandlungnach SGBV.<br />

Vom Umfang her werden weniger einbezogen die Hilfen nach SGB II/III, Pflege und<br />

Jugendhilfe.<br />

1.3.1.2.4 Zielorientierte Hilfeplanung<br />

Die zielorientierteHilfeplanung ist zentraler Diskussionspunktinden HPK.<br />

1.3.1.2.5 Hilfeplanung unabhängig von Wohnformen<br />

Die Hilfeplanung erfolgt unabhängig von Wohnformen. Diskutiert wird oft, ob die<br />

einzelfall-bezogenen Hilfen innerhalb und außerhalb von Wohnheimen erbracht<br />

werden. Verwiesen wird auf das Erfurter Ambulantisierungsprojekt des TWSD e.V.<br />

mit der Planung und Durchführung intensiver ambulanter Hilfeprogramme (siehe<br />

Anhang).<br />

1.3.1.3 Kooperation und Koordination bei Hilfeplanung und Leistungserbringung<br />

1.3.1.3.1 Koordinierende Bezugsperson<br />

Die Expertenkommission der Bundesregierung spricht der Aufgaben der Koordinierenden<br />

Bezugsperson eine wichtige Bedeutung zu, weil unter bestimmten Voraussetzungen<br />

ihre Funktion einen enormen Qualitätsfortschritt darstellen kann. Dabei<br />

soll darauf geachtet werden, dass diese Funktion eine psychiatrische Fachkraft ausübt,<br />

die mit dem Klienten in kontinuierlichem Kontakt steht und als Ansprechpartner<br />

für den Klient und sonstige beteiligte Therapeuten dient und kein Außenstehender<br />

‚Casemanager’, der nur dirigiert, was andere erledigen.<br />

Die notwendigen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung dieser<br />

Aufgabe sind inErfurt noch nicht verbindlich geklärt.


1.3.1.3.2 Organisation der HPK, Beteiligte,Geschäftsordnung etc.<br />

Nach der Beendigung der Modellphase wird die Hilfeplankonferenz vom Sachgebiet<br />

Beratung/Teilhabe (früher Eingliederungshilfe) organisiert und geleitet.<br />

Ständige Beteiligte sind:<br />

- 1Vertreterin der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik<br />

des Katholischen Krankenhauses St. Johann Nepomuk (KKH),<br />

- 1Vertreter des Psychosozialen Zentrums (PSZ), Trägerwerk Soziale Dienste<br />

e.V. (TWSD),<br />

- 2Vertreterinnen des Christophoruswerks gGmbH (CWE),<br />

- 1Vertreterin der Rehabilitation psychisch Kranker (RPK) Erfurt,<br />

- 1Vertreter der sozialtherapeutischen Einrichtung TOPOi UG,<br />

- 2Vertreterinnen des Sachgebietes Beratung/Teilhabe,<br />

- 1Vertreter des Sozialpsychiatrischen Dienstes,<br />

- kommunale Koordinatorin fürPsychiatrie und Suchtkrankenhilfe<br />

Die Geschäftsordnung (siehe Anhang) wurde aus der Zeit des Modellprojektes<br />

übernommen. Zurzeit wird über ihre Anpassung an die aktuellen Verhältnisse<br />

nachgedacht.<br />

Der Rhythmus der HPK ist auf 12 ximJahr festgelegt und ist vorab allen Beteiligten<br />

bekannt und planbar. Die Dauer umfasst im Regelfall 4Zeitstunden.<br />

1.3.1.3.3 Erfahrungen mit der HPK<br />

Die Auswertung der HPK findet im Anschluss bei Bedarf statt.<br />

Die Erfahrungen aus der HPK werden gelegentlich in der AG Allgemeinpsychiatrie<br />

eingebracht und besprochen (siehe Anhang).<br />

1.3.1.3.4 Beteiligung der Klienten, Datenschutz<br />

Bei Bedarf und Wunsch nutzen vereinzelt Klienten die mögliche Teilnahme an der<br />

HPK. Eswerden auch anonyme Fälle vorgetragen und Empfehlungen für die Entscheidung<br />

der Hilfeplankonferenz formuliert. Die Fragen des Datenschutzes wurden<br />

im Rahmen des Geraer-<strong>Projekt</strong>es (2000-2003) mit dem Datenschutzbeauftragten<br />

des Landes geklärt. Das Einhalten des Datenschutzgebotes wird durch vorheriges<br />

Einholen der Zustimmung durch Unterschriftdes Klienten sichergestellt.<br />

1.3.1.3.5 Periodische Fortschreibung von Hilfeplänen<br />

Es können durchaus auch andere Zeiträume formuliert werden. Die Regel ist 12<br />

Monate.<br />

1.3.1.3.6 Dokumentation<br />

Die Empfehlung der HPK wird andie jeweils fallzuständigen Kostenträger und Leistungserbringer<br />

übergeben und geht indie Dokumentation der HPK ein.


1.3.1.3.7 Finanzierung /Abstimmung auf der Fallebene<br />

Soweit bekannt und realisierbar werden Entscheidungen direkt getroffen.<br />

Es sind auch andere Verfahren bei der Vielzahl der Verfahren und Leistungsträger<br />

möglich.<br />

1.3.1.4 Zusammenfassende Bewertung zur Qualitätsentwicklung<br />

Durch die Unterzeichnung der <strong>Projekt</strong>vereinbarung haben die Beteiligten eine Zusammenarbeit<br />

bei der Umsetzung des personenzentrierten Ansatzes im Sinne der<br />

Empfehlung der Aktion Psychisch Kranke e.V. vereinbart.<br />

Das Implementationsprojekt zielte darauf ab, Hilfeleistungen für psychisch kranke<br />

und seelisch behinderte Menschen mit komplexem Hilfebedarf aus Erfurt (gewöhnlicher<br />

Aufenthalt) zu verbessern. Darunter sollten alle Leistungsberechtigte, die<br />

Anspruch auf Hilfen für Leistungen zur Teilhabe entsprechend §4Sozialgesetzbuch<br />

IX fallen.<br />

Zurzeit wird bei der Hilfebedarfsermittlung und-planung für psychischkranke Menschen<br />

teils IBRP teils ITP verwendet.<br />

Die Vernetzung mit anderen Kostenträgern wird nach wie vor angestrebt. Allerdings<br />

zeigt sich bis auf wenige Ausnahmen, dass die Landeshauptstadt Erfurt als Sozialhilfeträger<br />

neben der Krankenversicherung der einzige Kostenträger ist, der die Kosten<br />

für die in der HPK empfohlenen Maßnahmenübernimmt.<br />

Die Teilnehmer der HPK sind kompetente und sehr engagierte Fachleute. Die HPK<br />

ist in der Lage, alle diese Ressourcen sozunutzen, dass auch in schwierigen Einzelfällen<br />

Entscheidungen getroffen oder Alternativen aufgezeigt werden können.<br />

1.3.2 Verbundentwicklung<br />

1.3.2.1 Ausgangslage<br />

Zu Beginn des <strong>Projekt</strong>zeitraumes im Jahr 2005 existierte in Erfurt die Psychosoziale<br />

Arbeitsgemeinschaft (PSAG), welche im Jahr 1996 gegründet und vom Sozialdezernenten<br />

geleitet wurde. In den Arbeitsgruppen der PSAG -Allgemeinpsychiatrie,<br />

Sucht sowie Gerontopsychiatrie -trafen sich in regelmäßigen Abständen, zu themenbezogenen<br />

Absprachen, Mitarbeiter/-innen aus den Einrichtungen und Diensten.<br />

Gemeindepsychiatrischer Verbund im Sinne der Psychiatrie-Enquetegab es nicht.<br />

Nach dem <strong>Projekt</strong>abschluss wurde keine Anschlussvereinbarung für die Fortführung<br />

der <strong>Projekt</strong>ergebnisse verbindlich verabredet.<br />

1.3.2.2 Versorgungsauftrag, Pflichtversorgung<br />

Eine verbindliche vom Planungs- bzw. Leistungsträger vorgegebene regionale Vereinbarung<br />

mit Verpflichtungscharakter hat es vor dem <strong>Projekt</strong>nicht gegeben.<br />

Durch das Modellprojekt konnte festgestellt werden, dass eine Versorgungsverpflichtung<br />

für alle Einrichtungen des GPV durch gemeinsame Verantwortung für


egionale Bedarfsdeckung (Pflichtversorgung) erreicht werden kann, die setzt aber<br />

Transparenz und Vertrauen zwischen Kostenträger und Leistungserbringer voraus.<br />

1.3.2.3 Verzahnung von Leistungsbereichen und Finanzierungsformen<br />

Vor der Kommunalisierung der Sozialhilfe in <strong>Thüringen</strong> im Jahr 2003 wurden die<br />

Kommunen, die Leistungserbringer u. a. unzureichend oder überhaupt nicht in die<br />

Vernetzung von Hilfen für psychisch kranke Menschen und weitere planerische<br />

Versorgungsstrukturen eingebunden. Diese Tatsache wurde imPsychiatrie- und<br />

Suchthilfebericht 2002 thematisiert.<br />

Durch die im Jahr 2003 vollzogene Kommunalisierung der Sozialhilfe in <strong>Thüringen</strong>,<br />

die die Übertragung der Zuständigkeit und somit die Zusammenführung der Verantwortung<br />

für alle Leistungen der Eingliederungshilfe an die örtlichen Sozialhilfeträger<br />

brachte, ist eine alte Forderung im Prozess der Psychiatriereform vollzogen<br />

worden. Die Landeshauptstadt Erfurt als Sozialhilfeträger führte 2003 die Umsetzung<br />

des §46BSHG a.F. i.V.m. §5Absatz 3Rehabilitationsangleichungsgesetz<br />

nach Aufgabenstellung des §39Abs. 3und 4 BSHG a.F. ein. Schnell konnten die<br />

örtlichen Sozialhilfeträger direkt Instrumente zur Steuerung nutzen. Vor diesem<br />

Hintergrund gab es in der Stadt Erfurt <strong>zum</strong> Juli 2003 eine Verfügung des Oberbürgermeister<br />

u.a. arbeitsanweisend für die Eingliederungshilfen, die die Abläufe inder<br />

Gesamtplanung im Interesse der behinderten Menschen verpflichtend vorgaben.<br />

Damit einhergehend vollzog sich im Hinblick auf die veränderte Rolle der Sachbearbeiter<br />

im Gesamtplanungs- und Hilfebewilligungsprozess eine Qualifizierung.<br />

1.3.2.4 GPV-Organisation<br />

Die Landeshauptstadt Erfurt verfügt über eine Planstelle für Koordination<br />

der Psychiatrie und Suchtkrankenhilfe mit 40 h/Wo.<br />

Die GPV-Gründung soll im Rahmen der anstehenden Fortschreibung des<br />

Psychiatrie- und Suchthilfeberichtes Landeshauptstadt Erfurt 2010 geklärt<br />

werden.<br />

Die kommunale Psychiatrie und Suchtkoordinatorin nimmt regelmäßig am<br />

Treffen der Psychiatriekoordinatoren <strong>Thüringen</strong> teil.<br />

1.3.2.5 Budgetermittlung, Monitoring, Ressourcensteuerung<br />

1.3.2.5.1 Deskriptive Ermittlung von Kostenströmen<br />

Einer bezüglich der Zielgruppe differenzierte Ermittlung bzw. Darlegung der Eingliederungshilfekosten<br />

wird nicht durchgeführt.<br />

1.3.2.5.2 Klientenbewegungen mehr Klienten ambulant? Mehr Klienten in<br />

Heimatregion?<br />

Eine systematische Ermittlung bzw. Analyse der Klientenbewegung wird nicht<br />

durchgeführt.


1.3.2.5.3 Sozialrechtliche Ansprüche neben SGB XII<br />

Mit Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes <strong>zum</strong> 01.07.2008 wurde die<br />

Einrichtung von Pflegestützpunkten der Pflegekassen gesetzlich verankert. Die Entscheidung<br />

darüber obliegt den jeweiligen Landesbehörden.<br />

Die Landeshauptstadt Erfurt hat keinen Pflegestützpunkt eingerichtet, stattdessen<br />

nahmabdem 03. August 2009das Pflegenetz_Erfurt seine Tätigkeit auf.<br />

Das Pflegenetz_Erfurt ist eine in <strong>Thüringen</strong> einmalige Initiative zwischen einer<br />

Kommune und Pflegekassen; esversteht sich als erste Anlaufstelle für die Bürger<br />

zu allen Fragen der Pflege und des Älterwerdens.<br />

Das Pflegenetz_Erfurt-Center befindet sich am Juri-Gagarin-Ring 56a und seine Angebote<br />

sind in den Seniorenclubs als Pflegenetz_Erfurt-Points wochentags für Erstkontakte<br />

und Vermittlung erreichbar.<br />

1.3.2.6 Zusammenfassende Bewertung <strong>zum</strong> Stand der Verbundentwicklung<br />

s. P. 1.3.2.4<br />

1.3.3 ZusammenfassendeBetrachtungdes <strong>Projekt</strong>verlaufs:Akzeptanz,<br />

spezifische Problemfelder etc.<br />

Modellprojekt in Zahlen:<br />

Von Oktober 2005 bis Dezember 2007 fanden 28 Hilfeplankonferenzen sowie<br />

26 projektbegleitenden Gruppen einmalimMonat statt.<br />

Zum Beginn des Modellprojektes bezogen 395 Personen aus dem Personenkreis<br />

seelisch behinderter Menschendie EingliederungshilfenachSGBXII.<br />

Bei 184 Klienten (46,6%) wurde der individuelle Hilfebedarf mit dem integrierten<br />

Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP) ermittelt. Allen Klienten wurde ermöglicht<br />

an der HPK teilzunehmen. Wenn der Klient dazu bereit und in der Lage<br />

war, wurde geprüft, ob er in die Konferenz einbezogen werden soll oder als "stiller<br />

Beobachter" agiert. Ein Teil der Klienten hat an der HPK teilgenommen.<br />

Es fanden 245 Vorstellungen statt, davon 68 Wiedervorstellungen.<br />

In 238 (97,1%) Fällen wurde eine Empfehlung zur Kostenübernahme an den örtlichen<br />

Kostenträger Stadt Erfurt ausgesprochen.<br />

In 7(2,9%) Fällen handelt es sich um Empfehlungen an die ARGE in drei Fällen, an<br />

den Dt. Rentenversicherung Bund ebenfalls in drei Fällen sowie an die Rentenversicherung<br />

Mitteldeutschland in einem Fall.<br />

Im Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) wurden in der Regel<br />

keine IBRP's angewendet. Seitens der am Fachausschuss Beteiligten sowie der<br />

Leistungserbringer (CWE) wurde auf doppelten Arbeitszeitaufwand hingewiesen -<br />

die HPK tagt monatlich und der Fachausschuss, als nach der Werkstattverordnung<br />

gesetzlichvorgegebenes Instrument, vierteljährlich.


Bei einem Teil der Werkstatt-Klienten, die zuder Zeit des Modellprojektes die Angebote<br />

des ambulant betreuten Wohnens inAnspruch genommen haben, wurde<br />

der IBRP zur Bedarfsermittlung angewendet.<br />

Die Hilfebedarfe der Klienten, die vor 2005 außerhalb von Erfurt untergebracht worden<br />

sind, wurden im Berichtzeitrauminder Hilfeplankonferenz nicht geprüft.<br />

Pflichtversorgung für Menschen mit akutem Behandlungs- und Rehabilitationsbedarf<br />

wurde im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es zwar thematisiert, aber nicht verbindlich behandelt.<br />

Durch HPK wurden fehlende Versorgungsbausteine sichtbar. Das Fehlen von Soziotherapie,<br />

Ambulanten psychiatrische Pflege sowie strukturierten individuellen Arbeitsangeboten<br />

wurde thematisiert und es gibt erste Schritte zur Schließung der<br />

Lücken.<br />

Die Instrumente der Qualitätssicherung wie IBRP und Hilfeplanungskonferenz<br />

werden inErfurt angewendet.<br />

Allerdingsist hier noch eine Weiterentwicklung von Nöten:<br />

Es fehlt an den gemeinsam verabredeten Qualitätskriterien, an der Herstellung der<br />

Transparenz zur Qualitätskontrolle sowie des gemeinsamen Interesse und der Bereitschaft<br />

an der inhaltlichen Fortentwicklung der Instrumente für personenzentrierter<br />

Hilfebedarfsermittlung bzw. dessen Einsatzes und Auswertung einschließlich<br />

gemeinsamer Schulung der Mitarbeiter zu arbeiten.<br />

Themen der Budgetierung und Ressourcensteuerung waren im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es<br />

als Ziel gesetzt, aber nicht eingelöst.<br />

1.4 Perspektiven<br />

Die Stadtverwaltung Erfurt hat nach der Beendigung des Implementationsprojekt<br />

im Frühjahr 2008 die beteiligten Träger gebeten, einen gemeinsamen Vorschlag zur<br />

GPV- Gründung zu erarbeiten. Diesbezüglich wurde kein Konsens erzielt, da bei<br />

den Leistungserbringern <strong>zum</strong> GPV überwiegend eine ablehnende Haltung vorhanden<br />

ist.<br />

Die Stadt sieht zurzeit keine Notwendigkeit für die GPV-Gründung.<br />

Die Klärung dieser Problematik soll im Rahmen der anstehenden Fortschreibung<br />

des Psychiatrie- und Suchthilfeberichtes der LandeshauptstadtErfurt 2010 erfolgen.


Verlaufsbericht zur <strong>Projekt</strong>bet <strong>Projekt</strong>beteiligung eiligung der Region Gera<br />

1.1 Rahmenbedingunge<br />

Rahmenbedingungennund und Ausgangslage der regionalenVersor- gungsstruktur zu <strong>Projekt</strong> <strong>Projekt</strong>beginn beginn<br />

1.1.1 Allgemeine Angaben zur Region<br />

Gera ist eine kreisfreie Stadt im Osten <strong>Thüringen</strong>s und nach der Landeshauptstadt<br />

Erfurt und Jena die bevölkerungsmäßig drittgrößte Stadt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Thüringen</strong><br />

und gleichzeitig die bevölkerungsmäßig kleinste Großstadt Deutschlands.<br />

Die Einwohnerzahl der Stadt Gera überschritt um 1959 die Grenze von 100.000,<br />

wodurch sie zur Großstadt wurde. Vor dem Fall der Mauer 1989 erreichte sie mit<br />

etwa 135.000 ihren höchsten Wert. In dieser Zeit war das Neubaugebiet Lusan weitestgehend<br />

fertiggestellt und Bieblach-Ost befand sich im Bau. Seit Anfang der<br />

1990er-Jahre sinkt die Einwohnerzahl permanent und liegt derzeit bei etwa 103.000<br />

Einwohnern. Das Durchschnittsalter ist 2009 auf 46,29 Jahre angestiegen. Der Anteil<br />

der älteren Bevölkerung nimmt zu. Zum 31.12.2009 waren 25729 Bürger älter als<br />

65 Jahre, das sind ca. 25 %der Bevölkerung.<br />

Die Arbeitslosenquote betrug im Februar 2010 15,1 %gegenüber 15,4 %imFebruar<br />

2009.<br />

1.1.2 Psychiatrische Versorgungsstruktur in der Region zu Beginn des <strong>Projekt</strong>zeitraums<br />

Mit Information des Thüringer Gesundheitsministeriums im Januar 2000 an das<br />

Dezernat Soziales und das Gesundheitsamt der Stadt Gera wurde die Möglichkeit<br />

der Beteiligung aneinem Forschungsprojekt des Bundesministeriums für Gesundheit<br />

avisiert. <strong>Projekt</strong>begleitet durch die Aktion Psychisch Kranke e.V. (kurz APK)<br />

Bonn sollte in einer Modelllaufzeit von 3Jahren inursprünglich 3, später 6ausgewählten<br />

Modellreferenzregionen der personenzentrierte Ansatz im gemeindepsychiatrischen<br />

Verbund entwickelt und umgesetzt werden.<br />

Bereits 1992 nahmen die Akteure der psychiatrischen Versorgung in Gera die Herausforderung<br />

der Beteiligung aneinem Bundesmodellprojekt an. Das Modellprogramm<br />

„Gemeindepsychiatrische Versorgung in den neuen Bundesländern<br />

(MRP)“ hatte die grundsätzliche Neuorientierung und Neuordnung der psychiatrischen<br />

und psychosozialen Versorgung inden neuen Bundesländern, den Aufbau<br />

eines gemeindeintegrierten, in Bausteine aufgefächerten Versorgungssystems <strong>zum</strong><br />

Ziel. Während der Modelllaufzeit bis 1995 konnten in Gera wesentliche Bausteine<br />

einer gemeindenahen psychiatrischen Versorgung wie Tagesstätten für psychisch<br />

Kranke, ambulant betreutes Wohnen und Gremienstrukturen wie die Psychosoziale<br />

Arbeitsgemeinschaft (PSAG), Sucht- Arbeitsgemeinschaft (Sucht- AG) und ein Psychiatriebeirat<br />

etabliert werden.<br />

Dies war ein wesentlicher Umstand und Voraussetzung dafür, dass die Versorgungsregion<br />

Gera als eine von 6Referenzregionen aneinem weiteren Modellprojekt<br />

des Bundesgesundheitsministeriums unter dem Namen „Implementation des<br />

personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung“ ausgewählt wurde.<br />

Die Umsetzung und wissenschaftliche Begleitung des Modellprojektes übernahm<br />

die „Aktion psychisch Kranke e.V.“ Bonn. Trotz des anfänglich sehr langen Entscheidungsfindungsprozesses<br />

der Mitglieder unserer PSAG in Abstimmung mit der


Sozialdezernentin war der Konsens darüber groß, den neuen Ansatz der personenzentrierten<br />

Hilfeplanung für die Klientel psychisch kranker oder behinderter Menschen<br />

zu versuchen und über träger- und institutionelle Interessen hinweg, mitzuwirken.<br />

Seit dem Einstieg ins <strong>Projekt</strong> im Januar 2000 hat sich vieles entwickelt, einiges<br />

hat sich wieder überholt oder musste verworfen werden. Die Umsetzung des<br />

personenzentrierten Ansatzes ist ein ständiger Prozess, der im wesentlichen vom<br />

Engagement der Mitwirkenden, in hohem Maße von den lokalen Rahmenbedingungen<br />

wie dem Spektrum der Leistungsanbieter, der Flexibilität der Leistungsanbieter<br />

und Leistungsträger und maßgeblich von den sozialrechtlichen Rahmenbedingungen<br />

abhängt.<br />

Mit dem 30. Juni 2003 endete dieses Modellprojekt. Um die bis dahin erzielten Ergebnisse,<br />

d.h. den Stand der Anwendung der personenzentrierten Hilfen und vor<br />

allem das weitere Zusammenwirken von Leistungsanbietern und –trägern zu sichern,<br />

trat <strong>zum</strong> 01. Juli 2003 ein unbefristeter Kooperationsvertrag aller Beteiligten<br />

in Kraft. Damit wurde die Fortsetzung des Prozesses bis heute gesichert und der<br />

Gemeindepsychiatrische Verbund –kurz GPV war damit ins Leben gerufen unter<br />

Beteiligung der Leistungsträger Sozialhilfeträger, Arbeitsamt und der Leistungserbringer<br />

Psychiatrische Klinik, Beratungsstellen einschließlich SpDi, Wohnformen,<br />

Tagesstätten, WfbM, Träger von Beschäftigungsprojekten, später ambulante Dienste.<br />

Vertraglich wurde die Verpflichtung fixiert, bestimmte Qualitätskriterien einzuhalten.<br />

Diese Kriterien weisen sich in einer Versorgungsverpflichtung allen Geraer<br />

Klienten gegenüber aus, inder Anwendung eines einheitlichen Hilfeplanverfahrens<br />

sowie in der gemeindenahenund bedarfsgerechtenVersorgung.<br />

1.1.3 Regionale Versorgungsqualität<br />

Vor <strong>Projekt</strong>beginn gab es Absprachen und Teamberatungen sowohl innerhalb der<br />

Verantwortungsbereiche als auch zwischen dem Sozialpsychiatrischen Dienst und<br />

der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie. An diesen Beratungen nahmen nicht<br />

die Kostenträger teil. Es erfolgt keine einheitliche Feststellung des individuellen<br />

Hilfebedarfs, aber der Lücken zwischen dem Hilfebedarf und den vorhandenen Angeboten<br />

und der Notwendigkeit von trägerübergreifenden Absprachen war man<br />

sich durchaus bewusst. Insbesondere aus Sicht der Klinik wurden die Hilfeplangespräche<br />

für die nachhaltige Etablierung von Hilfen nach dem Klinikaufenthalt angemahnt,<br />

um weitere Klinikaufenthalte zu vermeiden.<br />

1 .2 P r ojekt ojektvere verein inba barun rung<br />

1.2.1 Prozess der Erarbeitung<br />

Ausschlaggebende Gründe für die Beteiligung am<strong>Projekt</strong> waren, dass sich für die<br />

nächsten Jahre neue Wege einer qualitativ besseren Versorgung der Klientel chronisch<br />

psychisch Kranker eröffnen und imRahmen eines Modells auch "Irrwege "<br />

erproben lassen.<br />

Neue Fragen stellten sich und entwickelten sich imLaufe des Prozesses:<br />

- Fragen einer veränderten Zusammenarbeit und Abstimmung der vorhandenen<br />

Dienste und Einrichtungen untereinander und mit den Leistungsträgern<br />

- Fragen der Erweiterung und Flexibilisierungdes Angebotsspektrums<br />

- Weiterentwicklung des gemeindepsychiatrischen Verbundes<br />

- Fragen einesregionalen Psychiatriebudgets


- die Einführung und einheitliche Anwendung des Integrierten Behandlungs- und<br />

Rehabilitationsplanes<br />

Für den Ablauf des Modellprojektes waren 3Phasen vorgesehen:<br />

Die erste Phase diente der Konkretisierung der <strong>Projekt</strong>ziele mit regional unterschiedlicher<br />

Akzentuierung und dem Abschluss verbindlicher Vereinbarungen über<br />

die Mitwirkung am <strong>Projekt</strong>. Der Entwurf der vertraglichen Vereinbarung zwischen<br />

der Aktion Psychisch Kranke im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit<br />

und der psychiatrischen Versorgungsregion Gera zur Implementation der personenbezogenen<br />

Hilfen in Anlehnung an die Verträge mit den anderen Modellregionen<br />

erarbeitet und über mehrere Monate in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft<br />

und einrichtungs- und trägerintern diskutiert.<br />

Am 29. September 2001 fand imRahmen des <strong>Thüringen</strong>tages inGera inForm einer<br />

öffentlichen Veranstaltung die Vertragsunterzeichnung <strong>zum</strong> Implementationsprojekt<br />

durch den damaligen Thüringer Sozialminister Herrn Dr. Pietzsch, den<br />

Oberbürgermeister der Stadt Gera, Herrn Rauch, Herrn Krüger von der Aktion Psychisch<br />

Kranke sowie durch Vertreter von allen wesentlichen an der psychiatrischen<br />

Versorgung beteiligten Diensten und Einrichtungen einschließlich den Leistungsträgern<br />

der Stadt statt.<br />

1.2.2 <strong>Projekt</strong>steuerungsgruppe<br />

Seit Juni 2001 wurde die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft gleichzeitig als projektbegleitende<br />

Arbeitsgruppe tätig. Dies hatte den Vorteil, dass auch nach Abschluss<br />

des Modellprojektes die Arbeit kontinuierlich fortgesetzt wurde und bildete<br />

gleichzeitig die Basis für die Beteiligung an weiteren Bundesmodellprojekten<br />

"Implementation personenzentrierter Hilfen zur Teilhabe psychisch kranker Menschen<br />

an Arbeit und Beschäftigung" 2005-2007, EQUAL und Trägerübergreifendes<br />

Persönliches Budget.<br />

1.2.3 Örtliche <strong>Projekt</strong>koordination<br />

Mit dem Einstieg in die zweite <strong>Projekt</strong>phase des Implementationsprojektes (Beginn<br />

des regionalen Umsetzungsprozesses, welcher durch die Beratung der APK gefördert,<br />

kontinuierlich ausgewertet und optimiert wurde) intensivierte sich die <strong>Projekt</strong>arbeit,<br />

so dass eine <strong>Projekt</strong>koordination mit folgenden Aufgabenschwerpunkten<br />

erforderlich wurde:<br />

- Analyse der psychiatrischen und psychosozialen Versorgungssituation in der<br />

Stadt Gera und des Gemeindepsychiatrischen Verbundes<br />

- Kontaktaufnahme mit allen beteiligten Institutionen (Leistungsanbieter und<br />

Leistungsträger) zwecks Vermittlung und Absprachen zu<strong>Projekt</strong>inhalten und<br />

zur <strong>Projekt</strong>steuerung<br />

- Organisation der personenzentrierten Hilfeplanung mit Hilfeplanungskonferenzen<br />

- Koordination und Verbesserung der Kooperation aller Beteiligten, Vorbereitung<br />

von Leistungsverträgen zur Sicherstellung der Versorgung gemäß Versorgungsauftrag,<br />

Organisation desGPV<br />

- Qualitätssicherung (Formulierung von Qualitätskriterien, Verbesserung in der<br />

Handhabung und Nutzung des IBRP, Erfassung von Nutzerzufriedenheit, Beschwerdemanagement,Gesundheitsberichterstattung<br />

u.a.


- Budgetermittlung(Ermittlung und Offenlegung von Kostenströmen, Klientenbewegungen)<br />

- Koordinierung und Organisation der Aufgaben der projektbegleitenden Arbeitsgruppe<br />

- Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung zur Veröffentlichung der Ergebnisse, Teilnahme<br />

anWorkshops etc.<br />

- Informationsaustausch mit den anderen Modellreferenzregionen<br />

Im April 2002 wurde diese Forderung durch Aufnahme der Tätigkeit der Sucht und<br />

Psychiatriekoordinatorin realisiert und somit eine solide Ausgangsbasis für das<br />

Gelingen des <strong>Projekt</strong>es geschaffen.<br />

1.2.4 Zielgruppe<br />

Die Spezifik gegenüber anderen Referenzregionen bestand vor allem darin, dass die<br />

Zielgruppe auf psychisch Kranke mit komplexem Hilfebedarf aus der Stadt Gera<br />

beschränkt wurde. Ausgeschlossen wurden die Bereiche der Suchtkrankenversorgung,<br />

Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Versorgung geistig behinderter Menschen.<br />

Der Grund dafür bestand darin, ein überschaubares Erprobungsfeld zu erhalten.<br />

Dabei war klar, dass später eine Erweiterung der Zielgruppe notwendig sein<br />

wird.<br />

1.3 Erfahrungen und E rgebnisse, ak aktueller tueller Stand<br />

1.3.1 Qualitätsentwicklung von Hilfeplanung und Leistungserbringung<br />

1.3.1.1 Ausgangslage<br />

Zu Beginn des Bundesmodellprojektes (2000) gab es in Gera noch kein einheitliches<br />

Hilfeplanverfahren. Die wesentlichen Bausteine einer gemeindenahen psychiatrischen<br />

Versorgung, der komplementäre Bereich, Tagesstätten für psychisch<br />

kranke Menschen, Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle, betreutes Einzelund<br />

Gruppenwohnen und die Gremienstrukturen wie die PSAG, die AG-Sucht und<br />

der Psychiatriebeirat waren geschaffen. Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie<br />

am Waldklinikum Gera gGmbH erkannte das notwendige Zusammenspiel zwischen<br />

den stationären und ambulanten Diensten und Einrichtungen, um eine Basis<br />

für eine bessere Integration für die chronisch psychisch kranken Menschen in das<br />

normale Wohnumfeld zu erhalten. Insbesondere der damalige Chefarzt Dr. Serfling<br />

unterstützte die <strong>Projekt</strong>idee und schuf in der Klinik die entsprechenden Voraussetzungen.<br />

Gleichlaufend erkannten die Mitarbeiter/innen imSozialpsychiatrischen<br />

Dienst, die Chance, durch Zusammenarbeit und gegenseitige Abstimmung im Gemeindepsychiatrischen<br />

Verbund die Versorgungssituation in Gera zu verbessern.<br />

1.3.1.2 Hilfeplanung<br />

1.3.1.2.1 Einheitliche Hilfeplanung<br />

Der Einstieg in die inhaltliche Arbeit erfolgte über 2Fortbildungsmaßnahmen <strong>zum</strong><br />

Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan -IBRP-, die von Herrn Krüger<br />

von der APK im Rahmen des Modells kostenlos durchgeführt wurden. Nachschulungen<br />

konnten für die später eingestiegenen Träger der Suchthilfe und für das So-


zialamt über eine Beteiligung an den Einführungsveranstaltungen in Altenburg<br />

2005/2006 ermöglicht werden. Der Versorgungsbereich Altenburg begann zu diesem<br />

Zeitpunkt mit dem Aufbau der Hilfeplanung und HPK. Weitere Fortbildungsmöglichkeiten<br />

wurden durch den regen Besuch von Workshops und Tagungen der<br />

APK e.V. intensiv genutzt.<br />

1.3.1.2.2 Beteiligung der Klient(Inn)en und Bezugspersonen<br />

Gerade durch die Einbeziehung der Klienten in den Hilfeplanungsprozess wurde<br />

eine neue Qualität in der Hilfeleistung erreicht. Der kranke Mensch mit seinen Bedürfnissen,<br />

Einschränkungen und Fähigkeiten steht im Mittelpunkt. Ohne die Mitwirkung<br />

des Klienten oder seines Betreuers können weder Ziele vereinbart werden,<br />

noch das Vorgehen abgestimmt oder Leistungserbringer benannt werden. Die Mitwirkungspflicht<br />

zeigt sich auch darin, dass <strong>zum</strong> Beispiel eine Vorstellung inder<br />

HPK nur möglich ist, wenn eine Bestätigung des Einverständnisses mit der Unterschrift<br />

auf den Dokumenten vorliegt. Eine Beteiligung des Klienten ist unverzichtbar.<br />

1.3.1.2.3 Integrierte Hilfeplanung: einrichtungs- und berufsgruppenübergreifender<br />

Hilfebedarf<br />

Die Anwendung des IBRP wurde zu Beginn zögerlich, dann aber sukzessive von<br />

allen <strong>Projekt</strong>beteiligten akzeptiert. Mit zunehmender Routine im Handling überzeugte<br />

der IBRP immer mehr durch seine Übersichtlichkeit in der direkten Gegenüberstellung<br />

von Problemlage- Ziele -Vorgehen und ausführende Personen. Die<br />

trägerübergreifende Sichtweise gelang zu Beginn nicht immer. Eine qualifizierte<br />

trägerunabhängige Planung erfolgte von den Sozialarbeitern des SPDI und den Sozialarbeitern<br />

des SRH Wald-Klinikums bei einer Vielzahl von Neufällen, leider reichten<br />

die Kapazitäten nicht für allechronisch psychisch krankenGeraer Bürger.<br />

Auf die trägerübergreifende Sichtweise wurde insbesondere inden Fallvorstellungenbei<br />

den Hilfeplanungskonferenzen geachtet.<br />

Auch im <strong>Projekt</strong> -Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch kranke Menschen-<br />

wurde verstärkt der Aspekt -sinnstiftende Tätigkeit- trägerübergreifend behandelt<br />

und Leistungen nach SGB IIund III sowie SGB Vund VI als auch SGB IX<br />

(Integration) berücksichtigt. Der Bogen 3b -Übersichtsbogen Arbeit und Beschäftigung-<br />

wurde <strong>zum</strong> festen Bestandteil jedes IBRP.<br />

1.3.1.2.4 Zielorientierte Hilfeplanung<br />

Mehr oder weniger große Probleme bereiten die Bestimmung und die Formulierungder<br />

Ziele.<br />

Die zielorientierte Hilfeplanung wurde zur Selbstverständlichkeit, obwohl es nach<br />

wie vor vorkommt, dass eine Hilfeform (z.B. betreutes Wohnen) als Ziel benannt<br />

wird.<br />

Ziele bestehen in der Verbesserung der Teilhabe in den Bereichen medizinische<br />

Versorgung, Wohnen, Tagesstrukturierung, Kontaktfindung, Arbeit und Beschäftigung.<br />

Der personenzentrierte Ansatz ist auch im Sprachgebrauch konsequent umzusetzen.


1.3.1.2.5 Hilfeplanung unabhängig von Wohnformen<br />

In der Versorgungsregion Gera spielte der Aspekt -Hilfen außerhalb von Wohnheimen-<br />

eine besondere Rolle. Dies war und ist auch der Tatsache geschuldet, dass<br />

stationäre Kapazitäten in Wohnheimen der Eingliederungshilfe defacto nicht zur<br />

Verfügung standen und stehen.<br />

Nachdem alle ambulanten Ressourcen abgeprüft und ausgeschöpft waren, konnte<br />

ein stationärer Rahmen nur außerhalb der Versorgungsregion vermittelt werden.<br />

Intensive ambulante Hilfeprogramme wurden entwickelt und auch mit Leistungen<br />

aus dem Persönlichen Budget erfolgreich ergänzt und umgesetzt, andere Hilfen<br />

führten instationäre Einrichtungen außerhalb von Gera.<br />

1.3.1.3 Kooperation und Koordination bei Hilfeplanung und Leistungserbringung<br />

1.3.1.3.1 Koordinierende Bezugsperson<br />

Der Begriff -koordinierende Bezugsperson- wurde bereits bei der Einführung in den<br />

<strong>Projekt</strong>gruppen intensiv diskutiert. Die Bereitschaft, die Aufgaben der koordinierenden<br />

Bezugsperson zu übernehmen, war von Anfang ansehr hoch. Die Übernahme<br />

erfolgte durch die Mitarbeiter der Institutionen oder beteiligten Dienste und<br />

Einrichtungen, an die sich der Klient oderdessen Angehörigegewendet haben, oder<br />

in der er sich momentan in Betreuung befindet. Probleme betrafen weniger die Einsicht<br />

in die Notwendigkeit eine solchen Funktion zuübernehmen sondern eher die<br />

Umsetzung in die Praxis (Akzeptanz,trägerübergreifende Fragen).<br />

1.3.1.3.2 Organisation der HPK, Beteiligte,Geschäftsordnung etc.<br />

Unter Begleitung durch die APK wurden Ende 2001 die ersten Hilfeplanungskonferenzen<br />

verbindlich durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein beschlussfähiges<br />

Gremium, dessen Empfehlungen die Kostenträger akzeptieren, wenn der Hilfebedarf<br />

bestätigt wird. Als Kostenträger waren zuBeginn der örtliche und überörtliche<br />

Sozialhilfeträger, die Bundesagentur für Arbeit und später die ARGE beteiligt. Viel<br />

Zeit, Engagement und Kraft wurde investiert, umdie anderen Sozialleistungsträger<br />

(Krankenkassen, Rentenversicherungsträger; Integrationsamt) verbindlich und<br />

dauerhaft in die Hilfeplanungskonferenz einzubeziehen. Großes Interesse war bei<br />

den Sozialleistungsträgern vorhanden, es erfolgte <strong>zum</strong> Teil eine intensive Mitarbeit<br />

in den projektbegleitenden Gruppen. Außerdem galt die Zusicherung, im Einzelfall<br />

an den Besprechungen teilzunehmen. Eine strukturelle Einbindung ist jedoch nicht<br />

gelungen.<br />

Das Interesse an den HPK war zuBeginn sogroß, dass der feste Teilnehmerkreis<br />

auf je einen Vertreter der Leistungserbringer eingeschränkt werden musste, um den<br />

Klienten selbst die Teilnahme zu ermöglichen und um ein arbeitsfähiges Gremium<br />

zu erreichen.<br />

Die HPK findet einmal monatlich statt, seit März 2002 obliegt die Moderation und<br />

organisatorische Leitung der Koordinatorin für Sucht und Psychiatrie. Regelmäßig<br />

erfolgt nach Abschluss der Vorstellungen eine Auswertung zur Durchführung der<br />

HPK. Die selbst aufgestellten Regeln aus der Praxis wurden imSeptember 2002 in<br />

der Geschäftsordnung der HPK festgeschrieben, die bis heute Bestand hat. Ziele,<br />

Zielgruppen, Inhalte und der formale Ablauf sind Bestandteil der Geschäftsordnung<br />

(siehe Anhang).


Seit März 2007 wurden wegen der Spezifik und der Anzahl der Fälle vorwiegend die<br />

stationär betreuten Suchtklienten ineiner vierteljährlich stattfindenden gesonderten<br />

HPKbesprochen.<br />

Diese findet im Sozialtherapeutischen Wohnheim unter Einbeziehung der Leistungsanbieter<br />

der Suchtkrankenhilfe statt und hat vor allem den Vorteil, dass die<br />

Beteiligung der Klienten erleichtert wird.<br />

Obligatorisch wurde in der HPK der Planungszeitraum der Hilfen festgelegt, individuell<br />

dem Bedarf angepasst. Dieser lag zwischen 6und 12 Monaten, bei Neufällen<br />

auch kürzer. Der Planungszeitraum entsprach dem Bewilligungszeitraum des Leistungsträgers.<br />

Dem gemäß gestalteten sich die Wiedervorstellungstermine. Durch<br />

diese Verfahrensweise stellte sich eine Falltransparenz ein und für die Hilfeleistenden<br />

eine konsequente Handlungs- und Nachweispflicht ihrer Leistungen in Bezug<br />

auf die Effektivität fürden Klienten.<br />

1.3.1.3.3 Erfahrungen mit der HPK<br />

Je länger und intensiver mit den Instrumenten des personenzentrierten Ansatzes<br />

(IBRP und HPK) gearbeitetwurde, umso mehr zeigt sich, dass der Weg richtig ist.<br />

Durch die individuelle integrierte Hilfeplanung wird der einzelne Klient vielmehr in<br />

seiner Gesamtheit und in seinem sozialen Kontext wahrgenommen. Auf die Einbeziehung<br />

nichtpsychiatrischer Hilfen wird großer Wert gelegt, obwohl hier noch Reserven<br />

zu erschließen sind umdas Ziel, tatsächlich eine Integration oder Inklusion<br />

der Menschen mit chronischen psychischen Störungen in der Stadt zu erreichen.<br />

Die Entscheidung des Sozialhilfeträgers nach der Kommunalisierung der Aufgaben,<br />

für die Zielgruppe der Menschen mit komplexen psychischen Störungen (einschließlich<br />

Sucht) Eingliederungshilfe nur zu leisten, wenn ein IBRP vorliegt und<br />

eine Vorstellung in der HPK erfolgt ist, hat wesentlich zur Akzeptanz der HPK beigetragen.<br />

Durch diese Entscheidung kam kein Hilfeempfänger, kein Betreuer oder<br />

auch Leistungserbringer an dem Verfahren vorbei. Leider entwickelte sich diese<br />

Verbindlichkeit nur beim örtlichen Sozialhilfeträger und nicht bei den anderen Sozialleistungsträgern.<br />

AlsProblem dabeistand aber immer:<br />

Wer erstellt die Hilfepläne unter Beachtung der geforderten Qualitätskriterien- mit<br />

dem Klienten anZielen orientiert, einrichtungs- und berufsgruppenübergreifend,<br />

integriert, anden Lebensfeld orientiert, unabhängig von der Wohnform, unter Einbeziehung<br />

der nichtpsychiatrischen Hilfen und unter dem Gesichtspunkt ambulant<br />

vor stationär und unter wirtschaftlichen Aspekten.<br />

Diese Qualitätskriterien sind imKooperationsvertrag vom 1.7.2003 festgeschrieben.<br />

Die hilfeplanenden Beteiligten erreichten mehr oder weniger, teilweise auch objektiv<br />

begründet die formulierten Ziele. Die HPK hat die Aufgabe, die Plausibilität zu<br />

prüfen und insbesondere die nicht vollständig auszublendenden Trägerinteressen<br />

zu objektivieren.


Die Anzahl der zu besprechenden Fälle stieg kontinuierlich an<br />

Jahr Gesamt Erstvors Erstvorstellung tellung Wiedervorstellung<br />

2001 3 3 -<br />

2002 77 55 22<br />

2003 133 65 68<br />

2004 137 39 98<br />

2005 170 59 111<br />

2006 211 84 127<br />

2007 193 39 154<br />

2008 234 54 180<br />

2009*) 139 16 123<br />

*) ab April 2009 Änderung der Verfahrensweise durch den Fachdienst Soziale-und Unterhaltsleistungen<br />

Mit dem Einstieg ins Implementationsprojekt wurde auch rasch klar, dass allein mit<br />

institutionellen Angeboten personenzentrierte Hilfen nicht umsetzbar sind.<br />

Die Vorstellungen und Phantasien über die Gestaltung von neuen Hilfen wurden<br />

teilweise sehr schnell von den sozialrechtlichen Rahmenbedingungen eingeholt<br />

und limitiert.<br />

1.3.1.3.4 Beteiligung der Klienten, Datenschutz<br />

Die Erarbeitung der Hilfepläne ist zwingend mit Gesprächen mit dem Klienten und<br />

oder seinem Betreuer verbunden. Spätestens bei der Einreichung der Formulare<br />

bestätigt der Hilfesuchende mit seiner Unterschrift die Beteiligung. Gleichzeitig<br />

wird der Klient über die Aufgabe der HPK informiert und über sein Wahlrecht, an<br />

dem Abstimmungsverfahren unter Nennung seines Namens oder anonym teilzunehmen.<br />

Außerdem kann er darüber entscheiden, ob er persönlich inder HPK erscheinen<br />

will oder nicht.<br />

Der Wunsch der Klienten, an der HPK teilzunehmen, ist sehr unterschiedlich. Es<br />

wird jedem Klienten angeboten, jedoch nicht aufgezwungen.<br />

Unsere Erfahrungen zeigen, dass bei den Patienten mit Abhängigkeitserkrankungen<br />

die Hemmschwelle nicht so groß ist wie oftmals bei den psychisch kranken Menschen.<br />

Der relativ große Personenkreis (10 Mitglieder HPK +Sachbearbeiter Eingliederungshilfe<br />

+Studenten und Praktikanten) hielt eine erhebliche Zahl an Klienten von<br />

derTeilnahme ab.<br />

Andere waren enttäuscht, dass die Besprechung auf 15Minuten begrenzt war. Wieder<br />

andere nahmen ein Mal teil und verzichteten bei den Wiedervorstellungen auf<br />

das persönliche Erleben, „da sie ja wussten, wie esabläuft“. Viele der Klienten vertrauten<br />

ihrer hilfeplanenden bzw. koordinierenden Bezugsperson. Anfragen vom<br />

Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz zur Gestaltung der Einverständniserklärung<br />

wurden 2003 berücksichtigt.<br />

Ende 2009 gab eseine erneute Nachfrage des Thüringer Landesbeauftragten für<br />

den Datenschutz. Durch Ergänzung eines Merkblattes wird noch deutlicher Sinn<br />

und Zweck der Hilfeplanung und der Abstimmung zwischen den Leistungserbringern<br />

inder HPK erläutert und gleichzeitig ergeht der Hinweis, dass auch bei Ablehnung<br />

der Besprechung inder HPK der Anspruch auf die Sozialleistung bestehen<br />

bleibt. Mit Schreiben vom 02. Februar 2010 wird vom Thüringer Landesbeauftrag-


ten für den Datenschutz bestätigt, dass mit dem überarbeiteten Formular keine<br />

datenschutzrechtlichen Bedenken mehr bestehen.<br />

1.3.1.3.5 Periodische Fortschreibung von Hilfeplänen<br />

Die Wiedervorstellungstermine richteten sich nach dem individuellen Hilfebedarf,<br />

dem Vorgehen und dem Verlauf. Der Sozialhilfeträger verlangte eine Überprüfung<br />

des Hilfeplanes nach maximal einem Jahr. Bei Erstvorstellungen und relativ geringer<br />

Kenntnis von Person und Fallkonstellation, erfolgte ein wesentlich kürzerer<br />

Zeitraum von 1-3 Monaten bis 6Monate.<br />

Es zeigte sich imLaufe der Jahre, dass eine erhebliche Anzahl von Klienten, die z. B.<br />

Hilfeleistungen zur Tagesstrukturierung oder <strong>zum</strong> Erhalt der Fähigkeit in der eigenen<br />

Wohnung zu leben, über eine längeren Zeitraum benötigen, teilweise mit mehr<br />

oder weniger hoher Intensität, aber dauerhaft. Durch die vom Sozialhilfeträger auferlegte<br />

Pflicht der jährlichen Wiedervorstellungen nahmen die Anzahl der Fälle, die<br />

zu besprechen waren, kontinuierlich zu.<br />

1.3.1.3.6 Dokumentation<br />

Zu jeder Fallvorstellung gehört ein Anmeldeformular, eine Einverständniserklärung<br />

des Betroffenen, der IBRP und bei Wiedervorstellungen der Bogen zur Zielerreichung.<br />

Auf der Rückseite des Anmeldeformulars wird jeweils die Empfehlung der HPK für<br />

den Kostenträger einvernehmlich festgehalten und mit Unterschrift des Kostenträgers,<br />

des Leistungserbringers und der Koordinatorin für Sucht und Psychiatrie bestätigt.<br />

Das Original des Beschlusses der HPK erhält der Kostenträger, eine Kopie<br />

die koordinierende Bezugsperson sowie die Geschäftsführung der HPK, nachdem<br />

ein fortlaufendes Aktenzeichen vergeben wurde.<br />

Die Geschäftsführung der HPK erhielt somit einen Überblick über die getroffenen<br />

Beschlüsse. Die Auswertung dient der Bedarfseinschätzung und der Überwachung<br />

der Wiedervorstellungstermine.<br />

Die Empfehlung als Beschluss der HPK enthält neben den inhaltlichen Hinweisen<br />

und dem Wiedervorstellungstermin auch die Bestimmung der koordinierenden<br />

Bezugsperson.<br />

Die Aufgabe der koordinierenden Bezugsperson wurde von den Mitgliedern des<br />

Gemeindepsychiatrischen Verbundes übernommen, die den intensivsten Kontakt<br />

zu dem Klienten haben. Die koordinierende Bezugsperson erhielt mit einer Kopie<br />

des Beschlusses das Merkblatt mit den Aufgaben, dem Planungszeitraum und dem<br />

Wiedervorstellungstermin.<br />

1.3.1.3.7 Finanzierung (Abstimmung auf der Fallebene)<br />

Die Empfehlungen der HPK werden vom Sozialhilfeträger inder Regel akzeptiert<br />

und die Kostenzusage entsprechend gestaltet Andere Leistungsträger <strong>zum</strong> Beispiel<br />

ARGE oder Agentur für Arbeit nehmen an den Fallvorstellungen teil und stimmen<br />

das Vorgehen ab (<strong>zum</strong> Beispiel: Abprüfen der Erwerbsfähigkeit durch Gutachten<br />

oder Vormerkenfür eine bestimmteArbeitsmaßnahme).<br />

Eine verbindliche Entscheidung erging ebenso wenig von den Krankenkassen oder<br />

Rentenversicherungsträger.


1.3.1.4 Zusammenfassende Bewertung zur Qualitätsentwicklung<br />

In der Versorgungsregion Gera gibt es Erfahrungen von 2001 –2009, also von 97<br />

Hilfeplanungskonferenzen mit 1297 Fallvorstellungen.<br />

Zum Abschluss jeder HPK gab eseine Auswertung <strong>zum</strong> Ablauf der HPK, organisatorische<br />

und inhaltliche Veränderungen wurden im Konsens vorgenommen. Es<br />

entwickelte sich eine auf guter Qualität beruhende Routine, die sich auf die Anwendung<br />

des IBRP und der dazu gehörenden einheitlichen Sprache entwickelte. Geschuldet<br />

vor allem der jährlichen Wiedervorstellungspflicht fanden bis zu20Fallvorstellungen<br />

pro HPK statt. Der zeitliche und Kräfteaufwand war sehr groß und die<br />

Anzahl der Fälle führte zur Unzufriedenheit bei den Teilnehmern. Andererseits ergab<br />

sich eine hohe Transparenz, da ohne Vorstellung in der HPK keine Eingliederungshilfe<br />

gewährt wurde.<br />

Beim Kostenträger entwickelte sich eine zunehmende Unzufriedenheit, nach seiner<br />

Ansicht wurde der Kostenträger zu spät eingeschaltet. Die 14 Tagesfrist reichte<br />

nicht mehr aus, um die Hilfepläne tatsächlich zu prüfen und die sozialrechtlichen<br />

Voraussetzungen zu klären. Der Sozialhilfeträger begann mit dem Aufbau des<br />

Fallmanagements und besann sich auf den gesetzlichen Auftrag nach SGB XII, und<br />

führte die Gesamtplanung ein und übernahm die Steuerung.<br />

Im Verfahren zur HPK wurde der Hilfebedarf von den unterschiedlichen Partnern<br />

bereits so aussagefähig mit dem Klienten und dem Leistungserbringer abgestimmt,<br />

dass der Sozialhilfeträger auf den erarbeiteten Hilfeplan Vertrauen konnte und "nur<br />

noch bestätigen" brauchte. Dies war u.a. ein Qualitätszeichen unserer langjährigen<br />

Arbeit mit dem IBRP und unserer ständigen Auseinandersetzung mit den Verbesserungen<br />

im Handling mit dem IBRP.<br />

Durch die Beteiligung an den Bundesmodellprojekten „Trägerübergreifendes Persönliches<br />

Budget“, „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“<br />

und „EQUAL“ geriet der IBRP noch mehr in den Mittelpunkt aller Aktivitäten und<br />

erreichte die Qualitätskriterien auch als Gesamtplan nach §58SGB XII.<br />

Die zunehmenden Fallzahlen und die damit verbundenen Kostenentwicklungen<br />

führten zu neuen Entscheidungen des örtlichen Trägers der Sozialhilfe. (siehe<br />

Punkt 1.4. Perspektiven).<br />

1.3.2 Verbundentwicklung<br />

1.3.2.1 Ausgangslage<br />

Aufgrund der Versorgungsentwicklung und der Beteiligung an den verschiedenen<br />

Modellprojekten bestand von Anfang an eine gute Zusammenarbeit zwischen der<br />

Stadt Gera, dem Wald-Klinikum Gera und den an der Versorgung psychisch kranker<br />

Menschen beteiligten Leistungserbringer im komplementären Bereich. Bereits<br />

2002 wurde von der Entwicklung im Gemeindepsychiatrischen Verbund gesprochen.<br />

Im Jahr 2003 konnten wir einem niedergelassenen Facharzt für die Zulassung der<br />

Verordnung von Soziotherapie die Mitarbeit Arbeit im Gemeindepsychiatrischen<br />

Verbund bescheinigen.<br />

Anzeichen für den Willen zur Zusammenarbeit und zur Existenz des Verbundes<br />

bilden außerdem die relativ unproblematischen Unterzeichnungen und damit verbunden<br />

eine inhaltliche Zustimmung zu den <strong>Projekt</strong>vereinbarungen <strong>zum</strong> Imple-


mentationsprojekt, <strong>zum</strong> TAB <strong>Projekt</strong>, zur unbefristeten Kooperationsvereinbarung<br />

und letztlich in der Vereinbarung <strong>zum</strong> Beitritt in die BAG GPV.<br />

1.3.2.2 Versorgungsauftrag, Pflichtversorgung<br />

Eine festgelegte Versorgungsverpflichtung gab es vor <strong>Projekt</strong>beginn nur für die stationäre<br />

psychiatrische Hilfe im Rahmen der Krankenhausplanung.<br />

1.3.2.3 Verzahnungvon Leistungsbereichen und Finanzierungsformen<br />

Vor der Kommunalisierung der Sozialhilfe in <strong>Thüringen</strong> im Jahr 2003 gelang es im<br />

Implementationsprojekt sozialpsychiatrische ambulante Leistungen gemeinsam<br />

vom örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe im Rahmen eines Trägerverbundes<br />

als Vorschau für das Persönliche Budget zuetablieren. Dies erwies sich<br />

auch als Steuerungsinstrument in den ambulanten Bereich, indem die finanziellen<br />

Mittel aus dem stationären in den ambulanten Bereich geflossen sind, aber die Gesamtkosten<br />

nicht überschritten werden durften. Die Kommunalisierung erlaubt und<br />

vereinfacht die Steuerung durch die Kommune.<br />

1.3.2.4 GPV- Organisation<br />

Von Anfang an bestand das Bestreben, die Leistungen der Anbieter zu flexibilisieren,<br />

d.h. auf den individuellen Bedarf einzustellen. Dabei galt als Grundsatz, nicht<br />

neue auf den Markt drängende Leistungsanbieter zufördern, sondern die etablierten<br />

und routinierten Träger zu befähigen, die Leistungen bedarfsgerecht und flexibel<br />

anzubieten. Dies ist ein Prozess, der mit dem tage- und stunden- weisen Besuch<br />

der Tagesstätten begann und mit individuellen Fachleistungsstunden weitergeführt<br />

wurde. Es gelang sogar in Gera, sozialpsychiatrische Leistungen im Trägerverbund<br />

zu einem einheitlichen Kostensatz zu etablieren. 2Leistungserbringer sind<br />

heutenochtätig.<br />

Wesentliches Ziel und Aufgabe eines GPV ist die Sicherstellung<br />

- bedarfsgerechter Hilfen (lebensumfeldbezogene Hilfen zur Behandlung, Rehabilitation<br />

und Teilhabe) in der jeweiligen Region<br />

- der Kooperation der Leistungserbringer durch Etablierung verbindlicher Kooperationsstrukturen<br />

- die verbindliche Festlegung auf Qualitätsstandards, die eine personenzentrierte<br />

Leistungserbringung ermöglichen<br />

Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>s wurden intensiviere Formen der Zusammenarbeit bei der<br />

Organisation psychiatrischer Hilfen aufgebaut. Diese Zusammenarbeit hat sich<br />

außerordentlich bewährt und personenzentrierteHilfen oft erst möglich gemacht.<br />

Dieser Verbund existiert in Gera spätestens seit Abschluss der unbefristeten Kooperationsvereinbarung.<br />

Der Abschluss des Bundesmodellprojektes "Teilhabe an<br />

Arbeit und Beschäftigung für psychisch kranke Menschen" und "Equal-<strong>Projekt</strong>"<br />

<strong>zum</strong> Jahresende 2007 trug zur Motivation bei, den Antrag auf Aufnahme in die BAG<br />

GPV <strong>zum</strong> 1.7.2007 zu stellen.<br />

Allen Mitgliedern des GPV war bewusst, wie wichtig die fachliche Begleitung durch<br />

die APK, inPerson Herr Krüger, für die Entwicklung der psychosozialen Versorgung<br />

in Gera geworden ist. Mit dem Beitritt zur BAG GPV sollte vor allem die weitere


direkte Anbindung an die bundesweite Entwicklung fortgesetzt werden. Der GPV<br />

Gera wurde <strong>zum</strong> beantragten Termin aufgenommen. Damit ist auch dokumentiert,<br />

dass der Verbund die hohen Qualitätsanforderungen der BAG GPV erfüllt.<br />

Gegenwärtig ist die Arbeit imGPV organisiert durch:<br />

- monatlich stattfindende HPK<br />

- vierteljährliche Treffen der PSAG /projektbegleitende Gruppe<br />

- vierteljährliche Treffen der AG Sucht<br />

- den Psychiatriebeirat<br />

und die gemeinsame Vorbereitung und Durchführung von verschiedenen Aktionen<br />

im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, z.B. inder Woche der seelischenGesundheit.<br />

Die Organisation und Moderation der Aktivitäten obliegt der Koordinatorin für<br />

Sucht und Psychiatrie. Gleichzeitig ist sie die beauftragte Vertreterin in der BAG<br />

GPV, nimmt an den Veranstaltungen teil und sorgt für die Information der Mitglieder.<br />

Eine weitere wichtige Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen und sich gegenseitig<br />

zu beraten, besteht bei den Treffen des Arbeitskreises der Thüringer Psychiatriekoordinatoren.<br />

Diese Beratungen finden vierteljährlich statt. Beschäftigt wurde sich z.B. mit der<br />

Aufgabenbeschreibung der/s Psychiatriekoordinator/in, die als Empfehlung den<br />

<strong>Thüringen</strong> Kommunen und Landkreisen über das Thüringer Ministerium für Soziales,<br />

Familie und Gesundheit zur Verfügung gestellt wurde.<br />

1.3.2.5 Budgetermittlung, Monitoring, Ressourcensteuerung<br />

1.3.2.5.1 Deskriptive Ermittlung von Kostenströmen<br />

Eine gesonderte Erfassung der Eingliederungshilfekosten und eine Analyse der<br />

Entwicklungstrends der finanziellen Mittel für den Personenkreis der seelisch behinderten<br />

Menschen konnte nicht ermittelt werden. Die Einführung und Umsetzung<br />

eines Psychiatriebudgets ist nicht gelungen.<br />

Aufgrund von Durchschnittswerten für Fachleistungsstunden, Tagessätzen für stationäre<br />

Wohnheime, Tagessätzen für Tagesstätten usw. wurde am Ende einer HPK<br />

für den Einzelfall eine Überschlagsberechnung durchgeführt, um transparent zu<br />

machen, wie viel die gerade empfohlene Hilfe kostet.<br />

1.3.2.5.2 Klientenbewegungen<br />

Sehr deutlich wird inGera die beabsichtigte Steuerung der Hilfen inden ambulanten<br />

Bereich.<br />

Die konsequente Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs erfordert neue Angebote<br />

und neue Wege. Flexible auf den Bedarf abgestimmte, vom Regelangebot abweichende<br />

Hilfen wurden im ambulanten Bereich inder Modellphase entwickelt und<br />

dauerhaft eingeführt. Stationäre Aufnahmen in Wohnheimen konnten inden ersten<br />

Jahren vermieden bzw. hinausgezögert werden.<br />

Der Vergleich der Kap Kapa zitäten von 2002 und 2010 zeigt die Entwicklung und Erweiterung<br />

in derambulantenVersorgung.


Angebote/ Kapazitäten<br />

Ambulant betreutes Wohnen (AWO AJS)<br />

Plätze<br />

2002<br />

Plätze<br />

Einzelwohnen und Wohngemeinschaften 24 30<br />

Ambulant betreutes Wohnen (Pflegedienst<br />

„pro balance“)<br />

Sozialpsychiatrische Leistungen aus dem<br />

Trägerverbund<br />

2010<br />

- 50<br />

- NachFachleistungsstunden<br />

Tagesstätte für psychisch Kranke 24+16 24+16<br />

Wohnheim der AWO AJS 12 12<br />

Wie erkennbar ist, gab eseine quantitative Erweiterung nur im ambulanten Bereich.<br />

Gleichzeitig konnte eine erhebliche Verbesserung des qualitativen Angebotes durch<br />

die personenzentrierten Leistungen auf der Basis von Fachleistungsstunden nach<br />

individuellem Hilfebedarf erreicht werden. Die Hilfeleistungen werden von Anfang<br />

an flexibel mit individueller Betreuungsintensität erbracht. Anbieter sind die Träger<br />

des betreuten Wohnens (AWO AJS, Pflegeunternehmen „pro balance“) bzw. der<br />

Trägerverbund zu den Sozialpsychiatrischen Hilfeleistungen (bezeichnet als „Persönliches<br />

Budget“).<br />

Auch über die Nutzung der neuen Hilfeform „Persönliches Budget“ wurden passgenaue<br />

und personenzentrierte Hilfen erreicht.<br />

Die Angebotspalette wurde vielfältiger. Nicht bestätigt hat sich die Überlegung,<br />

gänzlich auf einen über Eingliederungshilfe finanzierten Wohnheimbereich verzichten<br />

zu können. Es ist in Gera nicht gelungen, die Hilfen so zu organisieren, dass bei<br />

Bedarfalle Angebote mit gestaffelter Intensität zur Verfügung stehen.<br />

In dem Wohnheim der AWO AJS konnte die notwendige Durchlässigkeit nicht erreicht<br />

werden. Mit dem Umzug der letzten 12 Bewohner in das neue Wohn- und<br />

Pflegeheim der AWO AJS in die Robert Havemann Straße wurde im November<br />

2005 die Entflechtung des „Fritz Koch Heimes“ abgeschlossen, die im Jahr 1992<br />

begann.<br />

Im „Fritz Koch Heim“ wurden damals: 64 geistig und körperlich mehrfach Behinderte,<br />

52 chronisch psychisch Behinderte, 33 geronto- psychiatrisch Behinderte, 24<br />

suchtkranke Menschen „aufbewahrt“.<br />

Unter den neuen Rahmenbedingungen werden die 12 Bewohner ihrer Behinderung<br />

entsprechend betreut und versorgt. Die Bewohner weisen individuell unterschiedlich<br />

Verbesserungen in ihrem allgemeinen Leistungsvermögen und in ihrer sozialen<br />

Kompetenz auf.<br />

Nicht gelungen ist es aber, die Bewohner für Schritte in ein anderes Wohnumfeld<br />

zu motivieren. Veränderungswünsche seitens der Klienten, der Betreuer und der


Angehörigen konnten nicht geweckt werden, da diese mit Mehrbelastung und mehr<br />

Eigenverantwortung verbunden sind. Ärztliche Gutachten, Interventionen des Kostenträgers<br />

und auch die Hilfeplanungskonferenzen führten nicht zu einer gravierenden<br />

Änderung.<br />

Für die Bewohner und auch für den Betreiber scheint es nicht klar zusein, dass ein<br />

Wohnheim nicht Ort einer lebenslangen Unterbringung, nicht die Endstation ist.<br />

Aber selbst den als Übergangswohnheime deklarierten Wohneinrichtungen (in Gera<br />

auch nicht vorhanden) gelingt eshäufig nicht, kurzfristig ihre Bewohner in ambulante<br />

Wohnformen zuentlassen.<br />

Benötigt wird ein Angebot, welches den chronisch psychisch kranken Menschen die<br />

Perspektive eröffnet, im strukturierten Rahmen die Kompetenzen zu entwickeln, die<br />

für ein selbständiges Wohnen auch mit Unterstützung erforderlich sind. Die Erfahrungen<br />

der letzten Jahre verdeutlichen, dass ein bedarfsgerechtes flexibles Hilfesystem<br />

erst dann wirksam werden und der Auftrag imSinne der Versorgungsverpflichtung<br />

erfüllt werden kann, wenn alle Bausteine der Versorgung vorhanden sind.<br />

Psychisch kranke und seelisch behinderte Bürger der Stadt Gera, für deren Versorgung<br />

die ambulanten Angebote trotz guter therapeutischer Ansätze der Anbieter,<br />

Fallbesprechungen, Vernetzungs- und Abstimmungsrunden nicht ausreichten,<br />

mussten in stationären Einrichtungen außerhalb der Region versorgt werden. Die<br />

Entwicklung verstärkte sich ab dem Jahr 2006.<br />

Nach der Stichtagserhebung vom 20.August 2008 werden 24,1 %(32 Klienten) der<br />

über die Hilfeplanungskonferenz erfassten Fälle außerhalb von Gera versorgt, wobei<br />

sich 28,1 %auf den ambulanten Bereich, 12,5 %auf die psychiatrische Familienpflege<br />

und 59,4 %auf stationäre Einrichtungen beziehen.<br />

Insgesamtwurden in der Region Gera:<br />

15 %stationär, 53,4 %ambulant+ 3% psychiatrische Familienpflege und 28,6% der<br />

Klienten teilstationär versorgt. ( Stichtag: 20.August 2008: Quelle: Über die HPK erfasste Fälle)<br />

1.3.2.5.3 Sozialrechtliche Ansprüche neben SGB XII<br />

Von Anfang an wurden auch durch Herrn Krüger angeregt, die neuen gesetzlichen<br />

Möglichkeiten (Soziotherapie, häusliche psychiatrischen Pflege, Ergotherapie aus<br />

dem SGB Vund das Persönliche Budget aus dem SGB IX) intensiv besprochen und<br />

nach Umsetzungsmöglichkeiten geprüft. Angebote zur Erbringung für die häusliche<br />

psychiatrische Pflege und die Soziotherapie waren im GPV vorhanden. Ein Anbieter<br />

der Soziotherapie hat einen Klienten aus Gera übernommen, die Zulassung für die<br />

Erbringung von Soziotherapie liegt vor. Die Erbringung der häuslichen psychiatrischen<br />

Pflege scheiterte anden hohen Anforderungen zur Qualifikation und zur Anzahl<br />

des Fachpersonals.<br />

Die Ergotherapie ist <strong>zum</strong> festen Bestandteil in der Beratungstätigkeit geworden und<br />

wird bei der Hilfeplanung und auch bei Hilfeplanungskonferenzen einbezogen.<br />

Während bei der Einführung der Soziotherapie und auch bei der häuslichen psychiatrischen<br />

Pflege die Umsetzungsmodalitäten nicht erfüllbar sind, kommen Ergotherapie<br />

undpersönliches Budget häufig in Frage.


1.3.2.6 Zusammenfassende Bewertung <strong>zum</strong> Stand der Verbundentwicklung<br />

Das Interesse an der Verbesserung der Situation für die Menschen mit seelischen<br />

Störungen verbindet die im Gemeindepsychiatrischen Verbund mitarbeitenden<br />

Leistungserbringer.<br />

Der kontinuierliche Austausch zuanstehenden Problemen, die Information zu neuen<br />

Entwicklungen, der Austausch <strong>zum</strong> Bedarf oder auch zu Bedarfslücken sind fester<br />

Bestandteil der Arbeit geworden. Dabei bildet sich ein Vertrauensverhältnis heraus<br />

und Konkurrenzaspekte treten in den Hintergrund. Auch für die Besprechung<br />

von Einzelfällen und die damit verbundene kollegiale Beratung werden die Treffen<br />

genutzt.<br />

Festzustellen ist auch, dass die Arbeit im Verbund noch erheblich weiter entwickelt<br />

werden kann und sollte, um noch besser personenbezogene Hilfen anbieten zu<br />

können.<br />

1.3.3 ZusammenfassendeBetrachtung des <strong>Projekt</strong>verlaufs:Akzeptanz,<br />

spezifische Problemfelder etc.<br />

1.4 Perspektiven<br />

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenzen (AMSK) befassten sich 2007, 08 und<br />

09 mit der Reform der Eingliederungshilfe. Es wird angeregt, die Eingliederungshilfe<br />

von einer überwiegend einrichtungszentrierten Hilfe zu einer personenzentrierten<br />

Hilfe neu auszurichten. Damit wird ein Ansatz verfolgt, der die Forderungen der<br />

UN-Konvention und die Grundsätze des SGB IX und XII aufgreift und vor allem<br />

dem Grundrecht auf Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung<br />

Rechnung trägt.<br />

Bei der personenzentrierten Hilfe steht der Klient im Mittelpunkt. Gleichzeitig ist<br />

ein durchlässiges flexibles Hilfesystem erforderlich, ausgestattet mit einer Finanzierung,<br />

die losgelöst vom Einrichtungsbegriff ist. Zur Verbesserung der Einzelfallsteuerung<br />

wird die Durchführung eines Bedarfsfeststellungsverfahrens auf der<br />

Grundlage von bundeseinheitlichen Kriterien vorgeschlagen. Außerdem soll mit<br />

dem Aufbau des Fallmanagements als zentrales Instrument erreicht werden, dass<br />

die individuell notwendigen Unterstützungs- und Leistungsansprüche möglichst<br />

kostenträgerübergreifend gewährt werden können. Die zunehmende Fallzahl im<br />

Bereich der Eingliederungshilfe erhöht den Kostendruck. Jeder Leistungsträger versucht<br />

auf Kosten anderer zu sparen.<br />

Die AMSK fordert die Träger der Sozialhilfe zur Neuausrichtung der Eingliederungshilfe<br />

auf und erinnert an die Gesamtsteuerungsverantwortung, über eine einheitliche<br />

Hilfeplanung für alle behinderten Menschen die Aufgabe im Rahmen des<br />

Teilhabemanagementszuübernehmen.<br />

Für Gera wurde folgendes eingeführt:<br />

Der Sozialhilfeträger erkannte seinen gesetzlichen Auftrag darin, den Hilfebedarf<br />

selbst festzustellen und nach §58SGB XII den Gesamtplan zuerarbeiten. Seit April<br />

2009 erstellen die Fallmanager des Fachdienstes Soziale und Unterhaltsleistungen<br />

die Gesamtpläne auf der Grundlage der vom Leistungserbringer erstellten IBRP<br />

auch für alle seelisch wesentlich behinderte Menschen. Aufgrund eines Antrages<br />

auf Eingliederungshilfe ermittelt der Fallmanager des Fachdienstes den Hilfebedarf,<br />

erstellt einen Grobplan und setzt nach einer Fallbesprechung im Fachdienst


eine Hilfe für 3-6 Monate in Gang. Innerhalb dieser Zeitspanne wird der IBRP vom<br />

Leistungserbringer gemeinsam mit dem Klienten erstellt, mit dem Fallmanager<br />

besprochen und später inder HPK vom Leistungserbringer vorgestellt.<br />

Bei Beantragung der Fortführung einer Hilfeleistung entscheidet der Sachbearbeiter<br />

in Verbindung mit dem Fallmanager eigenständig über die Weitergewährung der<br />

Hilfeleistung. Er ist nur verpflichtet, bei Änderung (Erhöhung) der Hilfe, die HPK<br />

einzuschalten.<br />

Allerdings besteht auch eine Verpflichtung, spätestens nach 2Jahren jeden Fall in<br />

der HPK vorzustellen. Die Anmeldung zur HPK erfolgt ausschließlich über den<br />

Sachbearbeiter des Fachdienstes.<br />

Diese Regelung gilt seit April 2009, ander praktischen Umsetzung wird weiter gearbeitet.<br />

Gespräche zwischen Fachdienst und HPK finden statt.<br />

Diese Neuregelung hat folgende Vorteile:<br />

- Die Frage, wer erstellt den Hilfeplan ist geregelt. Die Forderung nach der Erstellung<br />

der Hilfepläne von neutralen, träger unabhängigen Personen ist erfüllt.<br />

Der Kostenträger übernimmt die Steuerung der Hilfeleistung. Bei Anmeldung<br />

zur HPK ist sichergestellt, dass alle sozialhilferechtlichen Voraussetzungen<br />

vorliegen und der FachdienstKenntnis davon hat.<br />

- Die Zahl der in der HPK zu besprechenden Fälle verringerte sich von durchschnittlich<br />

18- 20 pro HPK auf 3-5 Fälle. Die Zahl der Erstbesprechungen verringerte<br />

sichauf 30 %imVergleich zu den Vorjahren.<br />

Für die HPK stand und steht die Frage: :Kann Kann die HPK den Sinn noch erfüllen?<br />

Wie schon herausgearbeitet, ist Aufgabe der HPK:<br />

Plausibilitätsprüfung des vorgestellten Hilfeplanes<br />

Erarbeitung einer Empfehlung anden Kostenträger nach Art, Umfang und<br />

Zeitraum der Hilfe<br />

Festlegung des Wiedervorstellungstermins<br />

Bestimmungder koordinierenden Bezugsperson<br />

Transparenz zuBedarf und Angebot im Versorgungssystem, Erkennen von<br />

Versorgungslücken,<br />

Einigkeit bestand bei den Mitgliedern der HPK und im GPV, dass das Instrument<br />

HPK erhalten werden sollte. Der Kostenträger ist vor allem an der Plausibilitätsprüfung<br />

interessiert und hat die Zeiträume für die Hilfegewährung auf 2Jahre erweitert.<br />

Z ur ge gegenwä genwär t igen Sit Situat uation ion<br />

Die geringere Anzahl an Fällen in der HPK erlaubt eine intensivere Beschäftigung<br />

mit den einzelnen Hilfeplänen und fördert eine angeregtere Besprechung. In letzter<br />

Zeit nahmen mehr Klienten selbst teil (im März 80%).<br />

Die Transparenz und Übersicht zu den insgesamt bestehenden Fällen ist verlorengegangen,<br />

die Einflussnahme des Fachgremiums auf Hilfepläne für noch nicht bekannte<br />

seelisch behinderte Menschen wird erst nach 6Monaten möglich.<br />

Die Aufgaben der koordinierenden Bezugsperson haben sich verlagert und geteilt.<br />

Die Fallmanager übernehmen die Aufgaben der Koordination in der Gesamtpla-


nung, vom Leistungserbringer wird die übergreifende Sicht nicht mehr erwartet.<br />

DerKlient hat wieder verschiedene Ansprechpartner.<br />

Der Einfluss der HPK auf die Qualität der Erstellung der Hilfepläne kann nur noch<br />

bedingt ausgeübt werden. Die trägerübergreifende Einbeziehung anderer Kostenträger<br />

bzw. die Einbeziehung nicht psychiatrischer Hilfen obliegen den Fallmanagern.<br />

Der Einfluss von sozialpsychiatrischen Kompetenzen ist eingeschränkt. Die<br />

Verläufe der psychischen Störungen zeichnen sich durch einen ständig wechselnden<br />

Hilfebedarf aus, der sich nicht ausschließlich in der Höhe der Fachleistungsstunden<br />

ausdrückt.<br />

Die Hilfeplanungskonferenz ist ein wesentlicher und wichtiger Bestandteil der Arbeit<br />

imGemeindepsychiatrischen Verbund. Die Einführung der einheitlichen Hilfeplanung<br />

und der Aufbau der Hilfeplanungskonferenz ist sinnvoll und erfordert viel<br />

Engagement von den Akteuren. Der Prozess der Umstellung auf ein personenzentriertes<br />

Hilfesystem erfordert immer wieder die Einstellung auf neue Bedingungen.<br />

Das gleiche gilt für die praktische Umsetzung der Hilfeplanungskonferenzen. Gemeinsam<br />

mit der BAG GPV werden neue Ansätze erarbeitet werden müssen. Der<br />

Fachtag zur Hilfeplanungskonferenz am15. April 2010wirdneueWegeaufzeigen.<br />

Es ist anzuregen und es wäre sinnvoll, die Vorteile der HPK für den Personenkreis<br />

der seelisch wesentlich behinderten Menschen und das gestellte Ziel des Gemeindepsychiatrischen<br />

Verbund, nämlich keinen psychisch kranken Menschen wegen<br />

Art und Schwere seiner Erkrankung (Versorgungsverpflichtung) abzuweisen, in den<br />

Prozess der Neustrukturierung der Eingliederungshilfe aktiv einzubeziehen und die<br />

gesammelten Erfahrungen auch für alle weiteren Behindertengruppen zu nutzen.<br />

Gera, 31.März2010


Verlaufsbericht zur <strong>Projekt</strong>betei <strong>Projekt</strong>beteiligung ligung der Region Ilm-Kreis<br />

1.1 Rahme Rahmen bedingungen und Ausg Ausgangslage angslage der regionalen<br />

Versorgungsst<br />

Versorgungsstr ukt uktu rzu<strong>Projekt</strong> rzu<strong>Projekt</strong>beginn beginn<br />

1.1.1 AllgemeineAngaben zurRegion<br />

Der Ilm-Kreis ist ein Flächenkreis (843,3 km²), der aus der Vereinigung der Kreise<br />

Ilmenau und Arnstadt im Jahr 1992 hervorgegangen ist. Insgesamt gibt es 113 000<br />

Einwohner (Stand: 31.12.2009), 44 Gemeinden, die Kreisstadt ist Arnstadt.<br />

1.1.2 Psychiatrische Versorgungsstruktur in der Region zuBeginn des <strong>Projekt</strong>zeitraumes<br />

Im Vorfeld fanden im Ilm-Kreis Psychosoziale Arbeitsgemeinschaften seit 1997<br />

statt. Die Beratungen erfolgten im vierteljährlichen Abstand. Die Vorbereitung des<br />

<strong>Projekt</strong>es begann Anfang 2007. Die Unterzeichnung der <strong>Projekt</strong>vereinbarung erfolgte<br />

am 11.03.2008. Die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung GPV Ilm-<br />

Kreis fand am25.11.2009 statt.<br />

1.1.3 Regionale Versorgungsqualität<br />

Vor der <strong>Projekt</strong>zeit waren folgende Angebote vorhanden:<br />

• Zwei WfbM, eine über den Träger Marienstift in Arnstadt und eine über den<br />

Träger Lebenshilfewerk Ilmenau-Rudolstadt e. V. in Ilmenau,<br />

• Außenstelle der WfbM für psychisch kranke Menschen (Werkstatt „Am<br />

Wald“ des Lebenshilfewerks Ilmenau-Rudolstadt e. V.)<br />

• Eine Tagesstätte für psychisch kranke Menschen in Ilmenau über den Träger<br />

Lebenshilfe Ilmenau e.V., jetzt Ilm-Kreis e.V. 17 Plätze<br />

• Ambulant betreutes Wohnen u. a. für psychisch kranke Menschen, Träger<br />

ist die Lebenshilfe Ilmenau e.V., jetzt Ilm-Kreis e. V.<br />

• Ein Sozialtherapeutisches Zentrum der Kontext gGmbH für Suchtkranke<br />

mit Wohnheim und Tagesstätte<br />

• ABW für Suchtkranke, Träger ist die Diakonie/Marienstift<br />

• PSBS des Marienstiftes Arnstadt mit Sitz in Ilmenau und Arnstadt<br />

• fünf niedergelassene Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie in 3Praxen,<br />

• fünf niedergelassene Psychotherapeuten in 4Praxen<br />

• zwei Familien- und Erziehungsberatungsstelle, jeweils Standort Ilmenau<br />

und Arnstadt, Träger ist das Trägerwerk soziale Dienste<br />

• ein Wohnhaus für psychisch kranke Menschen in Ilmenau, Träger Lebenshilfe<br />

Ilmenau e. V., jetzt Ilm-Kreise.V. ,15Wohnhausplätze<br />

• ein Lebenshof Ettischleben e. V. der ABW (10 Plätze) und eine Tagesstätte<br />

(15 Plätze) für psychisch kranke Menschen anbietet,<br />

• mehrere Selbsthilfegruppen für psychisch kranke Menschen, Suchtkranke<br />

und deren Angehörige bei verschiedenen Trägern,<br />

• ein Sozialpsychiatrischer Dienst (3 Sozialarbeiterinnen, 1Psychologin, 1Ärztin)<br />

• Kontinuierliche Rufbereitschaftsdienste des SpDi über 24 Stunden.


• eine Suchtklinik als Zweigklinik der Ilm-Kreis-Klinik mit Sitz in Großbreitenbach.<br />

Eine weitere psychiatrische Klinik existiert nicht. Daher erfolgen die stationären<br />

Therapien in den Fachkliniken Hildburghausen und Mühlhausen als Zuweisungskliniken<br />

für Einweisungen nach PsychKG, ansonsten auch als freiwillige Therapien<br />

im Helios-Klinikum und imKatholischen Krankenhaus Erfurt sowie in der Hufeland-Klinik<br />

Weimar.<br />

Im Bedarfsfall fanden auch schon Fallbesprechungen mit betroffenen freien Trägern,<br />

ABW, WfbM etc. statt.<br />

Es gab eine Mitarbeit im Fachausschuss der WfbM Ilmenau.<br />

Vor <strong>Projekt</strong>beginn gab es keine Durchführung von Hilfeplankonferenzen oder Anwendung<br />

des IBRP. Bei schwierigen Antragsstellungen kam es gelegentlich zu Fallbesprechungen.<br />

1 .2 P r ojekt ojektvere verein inba barun rung<br />

1.2.1 Prozess der Erarbeitung<br />

Die <strong>Projekt</strong>vereinbarung wurde am 11.03.2008 unterzeichnet durch:<br />

• Ilm-Kreis, vertreten durch den Beigeordneten und Vertreter des Landrates<br />

• Gesundheitsamt, vertreten durch die Amtsärztin<br />

• Sozialamt, vertreten durch den Amtsleiter<br />

• Aktion Psychisch Kranke e. V., vertreten durch den Geschäftsführer<br />

• ARGE SGB II Ilm-Kreis, vertreten durch den Geschäftsführer<br />

• Kontext-Ilmenau gGmbH, vertreten durch den Geschäftsführer<br />

• Lebenshilfe Ilmenau e. V., jetzt Lebenshilfe Ilm-Kreis e. V., vertreten durch<br />

den stellv. Geschäftsführer<br />

• Lebenshilfewerk Ilmenau-Rudolstadt e. V., vertreten durch die Geschäftsführerin<br />

• Lebenshof Ettischleben e. V.<br />

• Marienstift Arnstadt, vertreten durch den Direktor<br />

• Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Hildburghausen GmbH,<br />

vertreten durch die Geschäftsführerin (nachträglich unterzeichnet am<br />

24.11.2008)<br />

DieUnterzeichnungerfolgteineiner Veranstaltung.<br />

1.2.2 <strong>Projekt</strong>steuerungsgruppe<br />

Die <strong>Projekt</strong>gruppe traf sich monatlich, unter Leitung des Gesundheitsamtes/SpDi,<br />

Mitglieder waren Vertreter allero.g.Träger.<br />

1.2.3 Örtliche <strong>Projekt</strong>koordination<br />

Örtliche <strong>Projekt</strong>koordination siehe 1.2.2


1.2.4 Zielgruppe<br />

Zielgruppe war inerster Linie die Erwachsenenpsychiatrie, zu der auch Suchtpatienten<br />

zählen.<br />

1.3 Erfahrungen und E rgebnisse, ak aktueller tueller Stand<br />

1.3.1 Qualitätsentwicklung von Hilfeplanung und Leistungserbringung<br />

1.3.1.1 Ausgangslage<br />

Eine einheitliche Hilfeplanung vor <strong>Projekt</strong>beginn bestand im Ilm-Kreis nicht. Die<br />

Transparenz, der zeitliche Ablauf sowie die Patientenbezogenheit waren verbesserungswürdig.<br />

Trägerübergreifende Eingliederungen waren jedoch möglich. Einen<br />

positiven Input boten die Modellregionen Gera und Saalfeld-Rudolstadt, sowie Weiterbildungen<br />

der Sozialpsychiatrischen Dienste beim Landesverwaltungsamt und<br />

die Arbeitstreffen der Sozialpsychiatrischen Dienste auf ministerieller Ebene.<br />

1.3.1.2 Hilfeplanung<br />

Der IBRP wurde als einheitliches Instrument der Hilfeplanung im Ilm-Kreis eingeführt.<br />

Für alle freien Träger erfolgten zwei zertifizierte Fortbildungen <strong>zum</strong> IBRP. In<br />

der <strong>Projekt</strong>vereinbarung ist der Beschluss beinhaltet, den IBRP als Instrument zu<br />

verwenden. Dies wurde letztendlich in die Kooperationsvereinbarung übernommen.<br />

1.3.1.2.2 Beteiligung der Klienten/Innen und Bezugspersonen an Hilfeplanung<br />

und Leistungserbringung<br />

Die Beteiligung der Klienten/Innen und Bezugspersonen ist unverzichtbarer Bestandteil<br />

jeder Hilfeplanung und obligatorisch seit <strong>Projekt</strong>beginn. Die Voraussetzung<br />

ist die Zustimmung der Betroffenen/des Betroffenen, auch an der HPK persönlich<br />

teilnehmen zu wollen. Ansonsten erfolgt die Teilnahme der koordinierenden<br />

Bezugsperson oder des gesetzlichen Vertreters (Betreuer).<br />

Die Teilnahme der Betroffenen/des Betroffenen muss jedoch immer in Abhängigkeit<br />

des aktuellen psychischen Befundes gesehen werden und ist dadurch durchaus<br />

nicht die Regel.<br />

Daneben verweigert ein kleiner Anteil der Klienten seine Bereitschaft, seine persönlichen<br />

Probleme in großen, leistungsträger- und leistungserbringerübergreifenden<br />

Gremien beraten zu lassen.<br />

1.3.1.2.3 Integrierte Hilfeplanung: einrichtungs- und berufsgruppenübergreifen<br />

der Hilfebedarf<br />

Die integrierte Hilfeplanung ist Ziel der Eingliederung. Gewonnen werden konnten<br />

u.a. deshalb auch die ARGE, der Integrationsfachdienst und die Tagesklinik, die<br />

mittlerweile seit24.11.2008imIlm-Kreis als Außenstelle des Fachkrankenhauses für<br />

Neurologie und Psychiatrie Hildburghausen GmbH implementiert ist.<br />

Vertreter der Krankenversicherung und Rentenversicherung konnten bisher nicht<br />

gewonnen werden. Auch die Vernetzungen mit der Jugendhilfe, niedergelassenen<br />

Psychiatern und Psychotherapeuten waren bisher nicht möglich.


1.3.1.2.4 Zielorientierte Hilfeplanung<br />

Auf der Grundlage der Fortbildungen <strong>zum</strong> IBRP steht die zielorientierte Hilfeplanung<br />

grundsätzlich im Mittelpunkt.<br />

1.3.1.2.5 Hilfeplanung unabhängigvon Wohnformen<br />

Bisher konnte nicht jede Hilfe innerhalb und außerhalb von Wohnheimen erbracht<br />

werden. Intensive ambulante Hilfeprogramme wären durch Vernetzung von unterschiedlichen<br />

freien Trägern, die für eine Klientin/einen Klienten tätig werden, sowie<br />

entsprechende Gestaltung der Frequenz der Eingliederungsmaßnahmen denkbar<br />

und werden bisherinEinzelfällen realisiert.<br />

1.3.1.3 Kooperation und Koordination bei Hilfeplanung und Leistungserbringung<br />

1.3.1.3.1 Koordinierende Bezugsperson<br />

Eine koordinierende Bezugsperson wird prinzipiell benannt. Die koordinierende<br />

Bezugsperson ist unseres Erachtens prinzipiell diejenige, die den IBRP erstellt (gemeinsam<br />

mit dem Betroffenen), unterzeichnet und diesen ggf. in der HPK vertritt,<br />

wenn die Antragsstellerin/der Antragsteller nicht inder Lage ist oder eine Teilnahme<br />

an derHPK fürsie/ihn ausanderen Gründennicht in Frage kommt.<br />

Bei Erstanträgen wird der IBRP bisher durch eine Mitarbeiterin des Sozialamtes<br />

erstellt und auch in der HPK vorgestellt. Sobald die Antragsstellerin/der Antragsteller<br />

in einer Eingliederungsmaßnahme integriert wurde, übernimmt eine Mitarbeiterin/ein<br />

Mitarbeiter des vorrangigen Leistungserbringers die Funktion der koordinierenden<br />

Bezugsperson. Der weitere Verlauf des Hilfeprozesses wird von der koordinierenden<br />

Bezugsperson überwacht, sie sorgt für die weiteren Abstimmungen aller<br />

am Prozess beteiligten Personen und ergreift ggf. Korrekturmaßnahmen ander<br />

Hilfeplanung. Bisher wurde noch nie der Antrag gestellt, die koordinierende Bezugsperson<br />

aus den nicht psychiatrischen Hilfenzurekrutieren.<br />

1.3.1.3.2 Organisation der HPK<br />

Die Koordination der HPK erfolgt zurzeit durch eine Geschäftsstelle im Gesundheitsamt/SpDi.<br />

Die Hilfeplankonferenzen finden einmal monatlich über einen Zeitraum<br />

von jeweils 2bis 4Stunden statt. Beteiligt sind Vertreter aller Leistungserbringer<br />

und Leistungsträger, vergl. 1.3.1.2.3).<br />

1.3.1.3.3 Erfahrungen mit der HPK<br />

Alle Mitglieder der HPK (Leistungsträger und Leistungserbringer) nehmen regelmäßig<br />

an der HPK teil. Die Teilnahme der Antragsstellerin/Antragssteller ist abhängig<br />

vom aktuellen psychischen Befund. Prinzipiell ist an<strong>zum</strong>erken, dass die<br />

Schwelle zur Teilnahme an der HPK und das freie Sprechen vor den Mitgliedern<br />

sich mitunter schwierig gestalten können. Nach Teilnahme der Antragsstellerin/des<br />

Antragssteller erfolgte bisher ein durchweg positives Feedback. Die Antragsstellerin/<br />

der Antragssteller fühlt sich Ernst genommen, prozessbeteiligt und wird in die<br />

Lage versetzt, die Eingliederung aktiv mit zu gestalten. Problematisch ist mitunter<br />

der zeitliche Ablauf, d.h.insbesondere die Durchführung der HPK vor Durchfüh-


ung der Maßnahme. Insbesondere dann, wenn esumdie Notwendigkeit rascher<br />

Eingliederungen z. B. nach stationären Behandlungen o.ä. geht.<br />

1.3.1.3.4 Beteiligung der Klienten, Datenschutz<br />

Der Datenschutz wurde ausgiebig vor Implementation des <strong>Projekt</strong>es diskutiert.<br />

Entsprechende Unterpunkte wurden in die <strong>Projekt</strong>vereinbarung und Kooperationsvereinbarung<br />

des GPV aufgenommen. (Siehe Protokoll des <strong>Projekt</strong>gruppentreffens<br />

vom 23.06.2008 Punkt 5) Die IBRPs werden geschwärzt verschickt, die Liste zu den<br />

Personalien wird getrenntgeführt (vergl. Anhang).<br />

Alle Mitglieder der HPK haben eine Verpflichtung unterzeichnet, über alle personenbezogenen<br />

Informationen und/oder Daten, von denen sie im Zusammenhang<br />

mit ihrer Tätigkeit in der HPK Kenntnis bekommen haben, Stillschweigen zu wahren.<br />

1.3.1.3.5 Periodische Fortschreibung von Hilfeplänen<br />

Die Fortschreibung von Hilfeplänen erfolgt klientenangepasst nach max. 12 Monaten.<br />

Sachstandsberichte werden mitunter vierteljährlich terminiert. In 40 bis 50%<br />

der Fälle erfolgt das Erstellen von Hilfeplänen halbjährlich.<br />

1.3.1.3.6 Dokumentation<br />

Die Beschlüsse der HPK werden dokumentiert. Sie werden in der Geschäftsstelle<br />

der HPK abgelegt. Ein Überblick über Anzahl und Art der Beschlüsse existiert inder<br />

Geschäftsstelle und bei den jeweiligen Kostenträgern.<br />

1.3.1.3.7 Finanzierung (Abstimmung auf der Fallebene)<br />

Die Entscheidungen über Eingliederungshilfe erfolgen direkt in der HPK.<br />

1.3.1.4 Zusammenfassende Bewertung zur Qualitätsentwicklung<br />

Die Einführung der Hilfeplanung im Ilm-Kreis hat deutlich zur Qualitätsentwicklung<br />

bezüglich der personenorientierten Hilfen für psychisch kranke Menschen beigetragen.<br />

Dies bezieht sich insbesondere auf die passgenauere Hilfe für die Antragsstellerin/<br />

den Antragssteller, auf die strenge Formulierung von Eingliederungszielen,<br />

auf die Transparenz der Hilfen, auf gezielte Koordination zwischen den Leistungserbringern<br />

sowie auf die Schaffung von Transparenz hinsichtlich von Lücken in der<br />

psychiatrischen Versorgung.<br />

Durch die bessere Kommunikation aller Beteiligten können Maßnahmen an veränderte<br />

Situationen angepasst bzw. optimiert werden, jenach aktuellem Befund der<br />

Antragsstellerin/des Antragssteller (Stabilisierung, Regression, etc.)<br />

1.3.2 Verbundentwicklung<br />

1.3.2.1 Ausgangslage (vergl. 1.1.2)


1.3.2.2 Versorgungsauftrag Pflichtversorgung<br />

Die Pflichtversorgung war auch vordem <strong>Projekt</strong> formal geregelt.<br />

1.3.2.3 Verzahnung von Leistungsbereichen und Finanzierungsformen<br />

Eine Absprache zwischen den Leistungsträgern ist in Einzelfällen vor der Entwicklung<br />

des Verbundes erfolgt. Die Verzahnung ist im Rahmen des Verbundes intensiver<br />

und effektiver möglich.<br />

1.3.2.4 GPV-Organisation<br />

Die Ausschreibung einer Stelle Psychiatriekoordinator/Psychiatriekoordinatorin ist<br />

für das Haushaltsjahr 2010 geplant. Der GPV wurde am 25.11.2009 gegründet unter<br />

Beteiligung der o. g. Mitglieder. Die Mitgliedschaft in der BAG GPV ist mit Datum<br />

vom17.02.2010beantragt.<br />

Die HPK trifft sich monatlich, verantwortliche Leiterin ist gegenwärtig eine Dipl.<br />

Sozialarbeiterin des SpDi. Die Konferenz GPV trifft sich <strong>zum</strong> gegenwärtigen Zeitpunkt<br />

vierteljährlich, verantwortlich ist eine Ärztin des Gesundheitsamtes.<br />

Die Teilnahme am Treffen der Psychiatriekoordinatoren/Psychiatriekoordinatorinnen<br />

wird zurzeit durch Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des SpDi realisiert.<br />

1.3.2.5 Budgetermittlung, Monitoring, Ressourcensteuerungund ff.<br />

In den nächsten Konferenzen wird eine Gewichtung der künftigen Aufgaben erfolgen,<br />

das betrifft u. a. auch die deskriptive Ermittlung von Kostenströmen, Klientenbewegungen<br />

und sozialrechtlichen Ansprüchen neben SGB XII sowie die Entwicklung<br />

der psychiatrischen und nichtpsychiatrischen Angebote.<br />

Folgende Schwierigkeiten sind hinsichtlich der bedarfsgerechten Versorgung zu<br />

berücksichtigen:<br />

• Reduzierung der ambulant tätigen Fachärzte,<br />

• lange Wartezeiten bei notwendiger psychotherapeutischer Intervention,<br />

• psychiatrische Krankenpflege nur in Einzelfällen,<br />

• fehlende Ansprechpartner bei den Krankenkassen im Rahmen der HPK bzw.<br />

den Fachausschüssen,<br />

• problematische Zuständigkeiten innerhalb eines Landkreises (getrennte Zuständigkeiten<br />

von Fachkrankenhäusern, Gerichten, Arbeitsagenturen, Integrationsfachdiensten).


Verlaufsbericht zur <strong>Projekt</strong>beteiligu<br />

<strong>Projekt</strong>beteiligung ng de derrRe Regio<br />

gion S a alfeld-Rudolstadt<br />

1.1. Rahmenbedingunge<br />

Rahmenbedingungennund und Ausgangslage der regionalenVersor- gungsstruktur zu <strong>zum</strong>m<strong>Projekt</strong>beginn <strong>Projekt</strong>beginn<br />

1.1.1 Allgemeine Angaben zur Region<br />

Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, im Osten <strong>Thüringen</strong>s gelegen, misst eine Fläche<br />

von 1.035 km 2 und hat eine Population von ca. 120.000 Einwohnern. Die Städte<br />

Saalfeld, Rudolstadt und Bad Blankenburg haben eine Bevölkerung von ca. 59.000<br />

Einwohnern und liegen imUmkreis von ca. 12 km. Die übrige Bevölkerung von ca.<br />

61.000 Einwohnernverteilt sich in einem Flächenkreis.<br />

1.1.2 Psychiatrische Versorgungsstruktur inder Region zu Beginn des <strong>Projekt</strong>zeitraums<br />

Im ehemaligen Landkreis Rudolstadt gab es seit 1991 Gemeindepsychiatrische Verbundstrukturen,<br />

die im 1. Landespsychiatrieplan 1994 vom Thüringer Ministerium<br />

für Soziales und Gesundheit veröffentlicht wurden. Bereits imJahr 1994 gehörten<br />

<strong>zum</strong> Gemeindepsychiatrischen Verbund Rudolstadt der Sozialpsychiatrische Dienst<br />

des Gesundheitsamtes, die Gemeindepsychiatrische Kontakt- und Beratungsstelle<br />

des Diakonischen Werkes sowie die Tagesstätte und das Übergangswohnheim des<br />

Diakonievereins Rudolstadt. Der Gemeindepsychiatrische Verbund arbeitete in<br />

Form eines multiprofessionellen Teams, bestehend aus einem Arzt, Sozialarbeiter/innen,<br />

einer Krankenschwester und einer Psychologin, die eine trägerübergreifende<br />

Zusammenarbeit und Personal- und Urlaubsplanung betrieben und sich in<br />

wöchentlichem Rhythmus ingemeinsamen Teambesprechungen klientenzentriert<br />

über die jeweils anstehenden Aufgaben verständigten. Dieses Arbeitsprinzip einer<br />

trägerübergreifenden fallbezogenen Zusammenarbeit im Rahmen wöchentlicher<br />

Teambesprechungen wurde auch nach der Kreisreform 1994 imneuen Landkreis<br />

Saalfeld-Rudolstadt beibehalten sowie um weitere Träger erweitert.<br />

Vor <strong>Projekt</strong>beginn gab es folgende Formen der Zusammenarbeit verschiedener<br />

Träger im Landkreis:<br />

Jeden Donnerstag von 8.00 bis ca. 9.00 Uhr fanden fallbezogene Teambesprechungenstatt.<br />

Dabei trafen sich in wöchentlichen Abständen:<br />

-Sozialpsychiatrischer Dienst<br />

-Gemeindepsychiatrische Kontakt- und Beratungsstelle<br />

-Betreutes Wohnen der GKBS<br />

In zweiwöchigen Abständen kamen hinzu:<br />

-Tagesstätte<br />

-Übergangswohnheim<br />

-Zuverdienstprojekt


In vierwöchigen Abständen wurden die Teambesprechungenergänzt durch:<br />

- Ärzte, Psychologen und Sozialarbeiter derKlinik für Psychiatrie,Psychotherapie<br />

und Psychosomatische Medizin Saalfeld<br />

- Zweigwerkstatt für psychisch Kranke der WfbM Saalfeld<br />

-Psychiatrisches Wohnheim u. Ambulant Betreutes Wohnen der AWO Saalfeld<br />

in Könitz<br />

-Bildungszentrum Saalfeld<br />

-Psychiatrisches Wohn- und Pflegeheim Hirschhügel<br />

Die PSAG des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt traf sich in ca. zweimonatigen Abständen.<br />

Im Landkreis existierte kein Psychiatriebeirat.<br />

1.1.3 Regionale Versorgungsqualität<br />

Im Landkreis gibt eseine Psychiatrische Abteilung an einem Allgemeinkrankenhaus.<br />

Einzelfallbezogene Absprachen im Sinne von Problemfallbesprechungen fanden vor<br />

<strong>Projekt</strong>beginn zwischen den Trägern im Gemeindepsychiatrischen Verbund statt<br />

(siehe 1.1.2.). Eine individuelle Hilfeplanung mit einem einheitlichen Instrument<br />

und HPK`s gab es nicht. Individuelle Hilfeplanung wurde in den Einrichtungen und<br />

Diensten <strong>zum</strong> Teil mit verschiedenen Instrumenten durchgeführt.<br />

1 .2 P r ojekt ojektvere verein inba barun rung<br />

1.2.1 Prozess der Erarbeitung<br />

Bereits im Jahre 2002 gab es im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Überlegungen, die<br />

personenzentrierte Hilfeplanung mittels IBRP und Hilfeplankonferenzen einzuführen.<br />

Auftaktveranstaltung im Rahmen einer Regionalkonferenz 2002 mit allen Trägern<br />

der psychiatrischen Versorgung im Landkreis, eingeladen durch die Landrätin,<br />

im Beisein der damaligen Psychiatriereferentin, Frau Dr. Bever, und Herrn Chefarzt<br />

Dr. Serfling. Er berichtete über die Erfahrungen, die bei der Teilnahme der Stadt<br />

Gera am Bundesmodellprojekt zur Implementation des personenzentrierten Ansatzes<br />

in der psychiatrischen Versorgung gesammelt wurden. Danach wurden in einem<br />

Prozess von ca. 1½bis 2Jahren von allen Leistungserbringern der Region Leitlinien<br />

für die psychiatrische Arbeit, Qualitätskriterien und eine <strong>Projekt</strong>vereinbarung<br />

erarbeitet.<br />

Die <strong>Projekt</strong>vereinbarung wurde von folgenden Mitgliedern unterschrieben: AWO<br />

Saalfeld gGmbH, Bildungszentrum Saalfeld GmbH, Diakonieverein Rudolstadt e.V.,<br />

Evangelische Stiftung Christopherushof, Lebenshilfewerk Ilmenau/Rudolstadt e.V.,<br />

Sozialwerk Heuser, <strong>Thüringen</strong>-Kliniken Saalfeld-Rudolstadt gGmbH, Landkreis<br />

Saalfeld-Rudolstadt.<br />

Die Unterzeichnung erfolgte im Rahmen einer Veranstaltung unter Mitwirkung des<br />

MinistersDr. Zeh und der Landrätin Frau Philipp.<br />

1.2.2 <strong>Projekt</strong>steuerungsgruppe<br />

Die <strong>Projekt</strong>steuerung erfolgte durch eine projektbegleitende Gruppe, inder jeweils<br />

ein autorisierter Vertreter aller Leistungserbringer und Kostenträger zusammenarbeiteten<br />

(Treffen einmal monatlich).


1.2.3 Örtliche <strong>Projekt</strong>koordination<br />

Die örtliche <strong>Projekt</strong>koordination erfolgte durch Mitarbeiter des SpDi. Der Facharzt<br />

des SpDi leitete die projektbegleitende Gruppe und ein Sozialarbeiter war für die<br />

Vorbereitung und Durchführung der Hilfeplankonferenzen verantwortlich. Eine zusätzliche<br />

Stelle für einen Psychiatriekoordinator wurde im Landkreis Saalfeld-<br />

Rudolstadtnicht geschaffen.<br />

1.2.4 Zielgruppe<br />

Zielgruppeder <strong>Projekt</strong>vereinbarung: Erwachsenenpsychiatrie<br />

1.3 Erfahrungen und E rgebnisse, ak aktueller tueller Stand<br />

1.3.1 Qualitätsentwicklung von Hilfeplanung und Leistungserbringung<br />

1.3.1.1 Ausgangslage<br />

Vor <strong>Projekt</strong>beginn gab es kein einheitliches Hilfeplanungsverfahren und kein fachliches<br />

Gremium, in dem die Hilfebedarfe der Klienten in transparenter Weise vorgestellt<br />

wurden.<br />

Gut entwickelt waren vor <strong>Projekt</strong>beginn bereits die Kooperationsbeziehungen zwischen<br />

den verschiedenen Trägern, verbunden mit Problemfallbesprechungen und<br />

einzelfallbezogenen Abstimmungsgesprächen.<br />

Die Idee, am Landesmodellprojekt teilzunehmen, resultierte aus dem empfundenen<br />

Mangel aneinem einheitlichen Hilfeplanungsinstrument und einem transparenten<br />

Verfahren bei der Bewilligung von Hilfen für psychisch kranke Menschen im<br />

zersplitterten System von unterschiedlichen Zuständigkeiten.<br />

Hoffnungen machten darüber hinaus die positiven Erfahrungen, die in Gera bei der<br />

Beteiligung amBundesmodellprojekt gesammelt wurden.<br />

1.3.1.2 Hilfeplanung<br />

1.3.1.2.1 Einheitliche Hilfeplanung<br />

Es gab insgesamt drei Fortbildungen <strong>zum</strong> IBRP im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt<br />

und der IBRP wurde einvernehmlich das für alle Leistungserbringer und den örtlichen<br />

Sozialhilfeträger verbindliche Hilfeplanungsinstrument. Lediglich ein Träger<br />

verwendetnoch den IBRP-ähnlichen IHP(Rheinland-Pfalz).<br />

Diese Vereinbarung gilt auch überdie <strong>Projekt</strong>zeit hinaus weiter.<br />

1.3.1.2.2 Beteiligung der Klient(Inn)enund Bezugspersonen<br />

Die Beteiligung der Klient(Inn)en an der Hilfeplanung ist seit <strong>Projekt</strong>beginn obligatorisch<br />

und wird auch weitergeführt.<br />

1.3.1.2.3 Integrierte Hilfeplanung: einrichtungs- und berufsgruppenübergreifender<br />

Hilfebedarf<br />

Dem Prinzip einer integrierten Hilfeplanung, einrichtungs- und berufsgruppenübergreifend,<br />

für die Bereiche Wohnen, Arbeit, Tagesgestaltung und Grundversor-


gung wurde in der <strong>Projekt</strong>phase und auch jetzt noch eine besondere Aufmerksamkeit<br />

geschenkt. Dabei gelang es aber nur ansatzweise, die Rentenversicherungsträger<br />

in den Prozess einzubeziehen. Die AOK wurde regelmäßig eingeladen, nahm an<br />

den Hilfeplankonferenzen aber nicht teil. Vertreten war sie lediglich in einigen projektbegleitenden<br />

Gruppen.<br />

1.3.1.2.4 Zielorientierte Hilfeplanung<br />

Grundsätzlich wird die Hilfeplanung gemeinsam mit den Klienten zielorientiert<br />

durchgeführt und die Vorstellung inden Hilfeplankonferenzen erfolgt mit besonderem<br />

Fokus auf die Zielorientierung.<br />

1.3.1.2.5 Hilfeplanungunabhängigvon Wohnform<br />

Während der <strong>Projekt</strong>laufzeit gelang eszunehmend besser, die erforderlichen Hilfen<br />

unabhängig von der Wohnform zu planen und zu organisieren. Neuaufnahmen in<br />

Psychiatrische Wohnheime gab es nach den Protokollen der HPK seit <strong>Projekt</strong>beginn<br />

nur noch sehr selten. Im Zeitraum 2004-2008 gab es insgesamt 6Neuaufnahmen<br />

in Wohnheime zur längerfristigen Betreuung für psychisch kranke/seelisch behinderte<br />

Menschen. Darunter waren 3Klienten mit schweren psychoorganischen Störungen<br />

infolge Alkoholabhängigkeit, 2Klienten mit einer Demenz (dabei einmal bei<br />

Corea Huntington) und nur ein Klient litt aneiner paranoiden Schizophrenie bei<br />

leichter Intelligenzminderung.<br />

Im Übergangswohnheim für psychisch kranke Menschen mit einer durchschnittlichen<br />

Aufenthaltsdauer von 25,5 Monaten wurden 2004-2008 insgesamt 15 Personen<br />

neu aufgenommen. Parallel zur Reduzierung stationärer Hilfeformen entwickelte<br />

sich im <strong>Projekt</strong>zeitraum eine zunehmende Ausweitung intensiver ambulant<br />

begleitender Hilfen und des ABW.<br />

1.3.1.3 Kooperation und Koordination bei Hilfeplanung und Leistungserbringung<br />

1.3.1.3.1 Koordinierende Bezugsperson<br />

Eine koordinierende Bezugsperson wird in den Hilfeplankonferenzen in der Regel<br />

für alle Klient(Inn)en ernannt.<br />

1.3.1.3.2 Organisation der HPK, Beteiligte, Geschäftsordnung etc.<br />

Die Hilfeplankonferenzen werden von einem Sozialarbeiter des SpDi vorbereitet<br />

und moderiert. Sie finden regelmäßig einmal monatlich immer am letzten Donnerstag<br />

des Monats statt (Dauer ca. 4–5Stunden). Beteiligt sind die autorisierten<br />

Vertreter bzw. ihre Stellvertreter aller Leistungserbringer der Region (siehe Kooperationsvereinbarung<br />

vom 1.7.2007), Vertreter des örtlichen Sozialhilfeträgers, der<br />

Reha-Beraterin des Arbeitsamtes, und eingeladen wurden immer auch Krankenkassen<br />

und Rentenversicherungsträger(Teilnahme aber nur sporadisch).<br />

Geschäftsordnung:<br />

Bereits vor <strong>Projekt</strong>beginn 2004 wurde im Gemeindepsychiatrischen Verbund eine<br />

Geschäftsordnung für die Hilfeplankonferenzen gemeinsam erarbeitet (siehe An-


hang). Dieser Entwurf der Geschäftsordnung fand inhaltlich Eingang in die Kooperationsvereinbarung<br />

und wurde deswegen formell nicht unterzeichnet.<br />

1.3.1.3.3 Erfahrungen mit der HPK<br />

Alle Hilfeplankonferenzen wurden dokumentiert. ImRahmen der Fortschreibung<br />

des Psychiatrie- und Suchthilfeberichtes des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt werden<br />

gegenwärtig alle Protokolle der Hilfeplankonferenzen seit Anfang 2004 ausgewertet<br />

und wichtige Trends analysiert.<br />

Die Vertreter der Leistungserbringer waren immer anwesend, ebenso Vertreter des<br />

örtlichen Sozialhilfeträgers. Die Reha-Beraterin der Agentur für Arbeit war während<br />

der <strong>Projekt</strong>phase meist in den Hilfeplankonferenzen vertreten, selten dagegen Vertreter<br />

der Rentenversicherungsträger und Vertreter der Krankenkassen nahmen nie<br />

an den HPK`s teil. Klient(Inn)en nahmen inetwa 10Prozent der Fälle an den Hilfeplankonferenzen<br />

teil. Eine systematische Evaluation zur Frage der Akzeptanz der<br />

Hilfeplankonferenzen durch die Klient(Inn)en hat bisher nicht stattgefunden. Wenn<br />

die Hilfeplanung gemeinsam mit den Klient(Inn)en imVorfeld der HPK qualitativ<br />

gut erfolgte, bestand der Eindruck, dass die Klient(Inn)en die Vorstellung in den<br />

Hilfeplankonferenzen positiv erlebten.<br />

1.3.1.3.4 Beteiligung der Klienten, Datenschutz<br />

Klienten haben grundsätzlich das Recht zur Teilnahme an den Hilfeplankonferenzen,<br />

nehmen dieses Recht aber eher selten wahr (ca. 10 %).<br />

Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden beachtet. Die Klienten geben vorher<br />

grundsätzlich ihre Zustimmung zur Vorstellung in der Hilfeplankonferenz.<br />

1.3.1.3.5 Periodische Fortschreibung von Hilfeplänen<br />

In der Regel erfolgen Bewilligungen für die Dauer von zwölf Monaten. In geringer<br />

Zahl kürzere Laufzeiten. In wenigen Fällenmit konstantem Hilfebedarf über längere<br />

Zeit bis maximal zwei Jahre.<br />

1.3.1.3.6 Dokumentation<br />

Die Beschlüsse der Hilfeplankonferenzen werden dokumentiert und die Protokolle<br />

werden allen Mitgliedern der HPK zusammen mit der Einladung zur nächsten HPK<br />

zugestellt.<br />

1.3.1.3.7 Finanzierung (Abstimmung auf Fallebene)<br />

Entscheidungen über Eingliederungshilfeleistungen werden direkt in der HPK getroffen<br />

(<strong>zum</strong> Teil unter Vorbehalt der sozialhilferechtlichen Prüfung). Auch Leistungen<br />

der Bundesagentur für Arbeit, soweit die Reha-Beraterin dafür zuständig war,<br />

konnten <strong>zum</strong> Teil konkret in den Hilfeplankonferenzen besprochen und abgestimmt<br />

werden. Völlig unbefriedigend blieb im<strong>Projekt</strong>zeitraum bis jetzt die Einbeziehung<br />

von Leistungen der Rentenversicherungsträger und der Krankenkassen in<br />

die komplexe individuelleHilfeplanung.


1.3.1.4 Zusammenfassende Bewertung zur Qualitätsentwicklung<br />

Die Qualität der Arbeit mit dem IBRP und die stringente Beachtung und Umsetzung<br />

der Qualitätskriterien, die in der <strong>Projekt</strong>vereinbarung von 2005 und der Kooperationsvereinbarung<br />

zur Arbeit im Gemeindepsychiatrischen Leistungserbringerverbund<br />

imLandkreis Saalfeld-Rudolstadt von 2007 beschrieben sind, ist bei<br />

den einzelnen Leistungserbringern noch etwas unterschiedlich. Insgesamt konnten<br />

durch die Beteiligung am Landesmodellprojekt die fachliche Qualität der Arbeit im<br />

GPV und die Zusammenarbeit der Leistungserbringer und Kostenträger (Sozialamt,<br />

Reha-Bereich der Agentur für Arbeit) deutlich verbessert werden. Für die<br />

Klient(Inn)en ergab sich durch die Teilnahme am Modellprojekt eine bessere<br />

Transparenz und Einbeziehung in die Hilfeplanung und die Organisation der erforderlichen<br />

Hilfen.<br />

1.3.2 Verbundentwicklung<br />

1.3.2.1 Ausgangslage<br />

siehe Punkt 1.1.2.<br />

1.3.2.2 Versorgungsauftrag/Pflichtversorgung<br />

Die Psychiatrische Abteilung am Allgemeinkrankenhaus hatte vor <strong>Projekt</strong>beginn<br />

einen Pflichtversorgungsauftrag, ebenso der SpDi und die Gemeindepsychiatrische<br />

Kontakt- und Beratungsstelle. Ein Versorgungsauftrag bzw. eine Pflichtversorgung<br />

war in den übrigen Bereichen der psychiatrischen Versorgung vor Beteiligung am<br />

Landesmodellprojekt formal nicht geregelt.<br />

1.3.2.3 Verzahnungvon Leistungsbereichen und Finanzierungsformen<br />

Mit der Kommunalisierung der Sozialhilfe im Jahr 2003 ist die Zuständigkeit der<br />

Eingliederungshilfe seitdem auf der örtlichen Ebene zusammengeführt.<br />

1.3.2.4 GPV-Organisation<br />

Formell gibt es im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt noch keinen Psychiatriekoordinator.<br />

Während der <strong>Projekt</strong>laufzeit übernahmen der Arzt des SpDi und ein Sozialarbeiter<br />

die Koordination der <strong>Projekt</strong>gruppe bzw. der Hilfeplankonferenzen (personelle<br />

Ausstattung des SpDi: 1Facharzt, 2Sozialarbeiter und 0,5 Sekretärin/Verwaltung<br />

fürca. 120.000Einwohner).<br />

Seit einigen Monaten ist eine zusätzliche Sozialarbeiterin anteilig im SpDi beschäftigt,<br />

die zurzeitTeilbereiche der Psychiatriekoordination übernommen hat.<br />

Das Gesundheitsamt kämpft gegenwärtig darum, imStellenplan des Landratsamtes<br />

die Aufgaben der Psychiatrie- und Suchthilfekoordination mit einem Stellenanteil<br />

zu verankern, da anderenfalls die erforderlichen Aufgaben nicht erfüllt werden<br />

können.<br />

Nachdem esseit ca. 1992/93 Strukturen imSinne eines GPV im Landkreis gab,<br />

erfolgte am 1.7.2007 formell die Gründung eines Gemeindepsychiatrischen Leistungserbringerverbundes<br />

(Kooperationsvereinbarung im Anhang beigefügt).<br />

Die beteiligten Mitglieder sind der Kooperationsvereinbarung zuentnehmen.


Seit 2008 ist der GPLV des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

GemeindepsychiatrischerVerbünde.<br />

Die Hilfeplankonferenz trifft sich weiterhin einmal monatlich. Verantwortlich dafür<br />

ist ein Sozialarbeiter des SpDi.<br />

Die projektbegleitende Gruppe (Treffen einmal monatlich) wurde nach Beendigung<br />

der <strong>Projekt</strong>laufzeit als Steuerungsgruppe weitergeführt (Treffen weiterhin in der<br />

Regel einmalmonatlich).Verantwortlich dafür ist der Facharzt des SpDi.<br />

Der Landkreis beteiligt sich anden Treffen der Psychiatriekoordinatoren und an der<br />

BundesarbeitsgemeinschaftGemeindepsychiatrischer Verbünde.<br />

1.3.2.5 Budgetermittlung, Monitoring, Ressourcensteuerung<br />

1.3.2.5.1 Deskriptive Ermittlung von Kostenströmen<br />

Die Ermittlung des regionalen Psychiatriebudgets war eine Zielstellung im Rahmen<br />

der <strong>Projekt</strong>laufzeit, die nicht realisiert werden konnte.<br />

Eine differenzierte Ermittlung der Eingliederungshilfekosten für den Personenkreis<br />

psychisch kranker und suchtkranker Menschen scheiterte u.a.auch annoch nicht<br />

ausreichend entwickelten Datenverarbeitungsmöglichkeiten im Sozialamt und die<br />

anderen Kostenträger sahen während der <strong>Projekt</strong>laufzeit keinerlei Möglichkeiten,<br />

AngabenüberihreKostenströme für psychisch Kranke mitzuteilen.<br />

In den Protokollen der HPK wurden teilweise fallbezogen die Kosten für die bewilligten<br />

Leistungendokumentiert.<br />

1.3.2.5.2 Klientenbewegungen<br />

Genaue quantitative Aussagen zu den Klientenbewegungen seit 2004 können gegenwärtig<br />

nicht gemacht werden. Im Rahmen der Fortschreibung des Psychiatrieund<br />

Suchthilfeberichtes des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt ist beabsichtigt, durch<br />

die Auswertung aller Protokolle der HPK genauere Aussagen bezüglich der Klientenbewegungen<br />

zu erlangen.<br />

Grundsätzlich kann man annehmen, dass sich seit 2004 das Gewicht von stationären<br />

Hilfeformen inRichtung ambulanter Hilfen verschoben hat. Die Kosten für das<br />

Ambulant Betreute Wohnen stiegen von 2004 –2008 um mehr als das Doppelte.<br />

Dagegen konnten die Kosten für stationäre Hilfen (einschließlich der WfbM) gesenkt<br />

werden (siehe Grafik).<br />

Ausgaben derEingliederungshilfe ambulantund<br />

stationär<br />

18.000.000<br />

16.000.000<br />

14.000.000<br />

12.000.000<br />

10.000.000<br />

Kosten (€)<br />

8.000.000<br />

6.000.000<br />

4.000.000<br />

2.000.000<br />

0<br />

333.958 746.926<br />

Ausgaben<br />

ambulant<br />

16.931.738<br />

15.228.378<br />

Ausgaben<br />

stationär<br />

Bereich der Kosten<br />

17.265.996<br />

15.975.304<br />

Ausgaben<br />

gesamt<br />

2004<br />

2008


Einschränkend muss zu dieser Grafik gesagt werden, dass sie die Gesamtkosten<br />

der Eingliederungshilfe erfasst. Aus technischen und personellen Gründen war es<br />

bisher nicht möglich, die Eingliederungshilfekosten für den Personenkreis psychisch<br />

kranker und suchtkranker Menschengetrennt zu erfassen.<br />

Vermittlungen psychisch Kranker aus dem Heimatkreis inandere Regionen gab es<br />

seit 2004 nur noch sehr selten (4 Personen 2004 -2008), die z. B. aus Gründen<br />

besserer Arbeitsmöglichkeiten in ein Übergangswohnheim nach Jena gingen.<br />

Die Aufnahme in ein auswärtiges Dauerwohnheim wurde in einem Fall veranlasst.<br />

1.3.2.5.3 Sozialrechtliche Ansprüche neben SGB XII<br />

Trotz mehrfacher Bemühungen gelang es im <strong>Projekt</strong>zeitraum nicht, die Soziotherapie<br />

und die häusliche psychiatrische Krankenpflege imLandkreis zuetablieren, weil<br />

die Zugangsvoraussetzungen für potentielle Leistungserbringer durch die Kostenträger<br />

zu hoch waren.<br />

Ergotherapie wird erbracht, aber nicht imRahmen von Komplexleistungen mit Eingliederungshilfe.<br />

Einen Pflegestützpunkt gibt es im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt nicht.<br />

1.3.2.6 Zusammenfassende Bewertung <strong>zum</strong> Stand der Verbundentwicklung<br />

Die Verbundentwicklung und die Verbindlichkeit der Zusammenarbeit von Leistungserbringern,<br />

dem örtlichen Sozialhilfeträger und dem SpDi hat sich im <strong>Projekt</strong>zeitraum<br />

weiter gefestigt.<br />

Die Hilfeplankonferenzen und die Termine der Steuerungsgruppe sind fest etabliert.<br />

Darüber hinaus gibt es auch weiterhin die im Punkt 1.1.2 beschriebenen Formen<br />

der trägerübergreifenden Zusammenarbeit.<br />

1.3.3 Zusammenfassende Betrachtung des <strong>Projekt</strong>verlaufes<br />

Die Einführung der personenzentrierten Hilfeplanung mit einem einheitlichen Hilfeplanungsinstrument<br />

(IBRP), gemeinsam mit dem Klienten, hat sich bewährt und<br />

trugzueiner Qualitätsverbesserung im psychiatrischen Hilfesystem bei.<br />

Sehr vorteilhaft war auch, dass die Hilfeplanung durch die Leistungserbringer erfolgte,<br />

bei denen die Klienten zuerst Kontakt aufnahmen und eine Beziehung entwickelten<br />

und dass sie Bestandteil der Rehabilitation bzw. Behandlung ist, wie es in<br />

der <strong>Projekt</strong>vereinbarung gefordert wird. Eine ausschließliche Hilfeplanung durch<br />

Sozialarbeiter des Sozialamtes, wie in anderen Landkreisen teilweise praktiziert,<br />

wird den oft sehr wechselhaften Krankheitsverläufen psychisch kranker Menschen<br />

mitschnell verändertenHilfebedarfen fachlich nicht gerecht.<br />

Die koordinierenden Bezugspersonen haben eine zentrale Bedeutung bei der Steuerungder<br />

Hilfen des Einzelfalles.<br />

Zu Beginn der Modellphase gab es mehrfach Klagen der Beteiligten über einen zu<br />

hohen Zeitaufwand bei der Hilfeplanung und den begleitenden Prozessen. Obwohl<br />

ein zusätzlicher Zeitaufwand bei der Hilfeplanung weiterhin besteht, überwiegen<br />

aber in der Beurteilung allgemein die gemachten positiven Erfahrungen und die<br />

positiven Effekte auf die Qualitätsentwicklung.


Eine unzureichende Akzeptanz fand das Anliegen der Realisierung von ambulanten<br />

Komplexleistungen bei den Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern, die<br />

sich nur wenig engagiert in den Prozess einbrachten.<br />

Schwierigkeiten gab und gibt es z. B. immer wieder bei den Möglichkeiten zur Teilhabe<br />

an Arbeit fürchronisch psychisch kranke Menschen.<br />

Einerseits gibt es bisher keine ausreichenden Alternativen zur WfbM und andererseits<br />

gelang es nicht, das alternative Arbeitsprojekt „SAFARI“, BZ Unterwellenborn,<br />

über die <strong>Projekt</strong>phase hinaus zu verlängern.<br />

Die Bewilligungen für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich der<br />

WfbM`s erfolgen durch die vorrangigen Kostenträger Agentur für Arbeit bzw. Rentenversicherung<br />

in den Fachausschüssen der WfbM, ohne dass es dabei eine geregelte<br />

Zusammenarbeit mit der HPK gibt und ohne dass die Ergebnisse der individuellen<br />

Hilfeplanung mittels IBRP indie Entscheidungen der Fachausschüsse einfließen.<br />

So ergibt sich die Situation, dass die integrierte Hilfeplanung zu den Bereichen<br />

Wohnen, Tagesgestaltung und Grundversorgung durch die Beteiligung amLandesmodellprojekt<br />

qualitativ deutlich verbessert werden konnte, dass sie dem gegenüberaberimBereichArbeit<br />

völlig unzureichend entwickelt ist.<br />

1.4 Perspektiven<br />

Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ist beabsichtigt, auch nach Abschluss der Modellphase<br />

nach den fachlichen Qualitätsstandards zu arbeiten, die in der Kooperationsvereinbarung<br />

2007 beschrieben sind.<br />

Weitere Ziele:<br />

- Ermittlung des regionalen Psychiatriebudgets aller Eingliederungshilfeleistungen<br />

für psychisch kranke und suchtkranke Menschen<br />

- Weiterentwicklung alternativer Formen zur Teilhabe an Arbeit für psychisch<br />

kranke und suchtkranke Menschen außerhalb von WfbM´s<br />

- Evaluierung der Akzeptanz der Hilfeplanung und der Hilfeplankonferenzen<br />

bei den betroffenen Klient(Inn)en<br />

- Entwicklung adäquater Hilfsangebote für junge Menschen mit seelischer<br />

Behinderung an der Schnittstelle Jugendamt/Sozialamt.<br />

Der Bericht des Landkreises <strong>zum</strong> Verlauf des Modellprojektes und der weiteren<br />

Perspektiven wurde mit allen Leistungserbringern und dem örtlichen Sozialhilfeträger<br />

in der Steuerungsgruppe am 24.02.2010 diskutiertund abgestimmt.<br />

Facharzt für<br />

Psychiatrie/Neurologie<br />

SpDi des Gesundheitsamtes<br />

Saalfeld-Rudolstadt<br />

Anlagen<br />

Entwurfder Geschäftsordnungder HPK<br />

Kooperationsvereinbarung zur Arbeit im GPLV


Verlaufsbericht zur Proj <strong>Projekt</strong>beteiligung ektbeteiligung der Regi onen Stadt Wei Weim ar und<br />

Land Landkreis kreis Wei Weim ar arer er Land<br />

1. 1.1 R ahmenbed ahmenbedingungen ngungen und Ausgangslage der regionalen Versor-<br />

gungsstruktur zu <strong>Projekt</strong> <strong>Projekt</strong>beginn beginn<br />

1.1.1 Allgemeine Angaben zur Region<br />

Einwohnerzahl Stadt Weimar: ca. 65.000<br />

LK WE –Land: ca. 85.500<br />

1.1.2 Psychiatrische Versorgungsstruktur in der Region zu Beginn<br />

des<strong>Projekt</strong>zeitraums<br />

Von 1996 bis 12-2009 eine PSAG für beide Regionen, Vorsitz durch jeweils zuständigen<br />

Beigeordneten für Familie, Soziales etc. Vorsitz hat jährlich gewechselt, Sprecherfunktion<br />

1.1.3 Regionale Versorgungsqualität<br />

- Sophien- und Hufeland Klinikum Weimar gGmbH mit psychiatrischer Abteilung<br />

sowie psychiatrischen Institutsambulanzen und Tageskliniken in der<br />

Stadtund demLandkreis mitVersorgungsauftrag fürdie o.g. Regionen<br />

- einzelfallbezogene Hilfeplangespräche im ambulanten, teil- sowie vollstationären<br />

Bereich haben stattgefunden<br />

Teilnehmer: Vertreter Leistungsträger, Leistungserbringer, Klient, Vertreter<br />

SpDi, ggf. gesetzl. Betreuer, Bezugsbetreuer aus dem jeweiligen Angebot<br />

- Fallgespräche intern wie extern, auch trägerübergreifend<br />

- keine HPK in der bekannten Struktur<br />

1 .2 P r ojekt ojektvere verein inba barun rung<br />

1.2.1 Prozess der Erarbeitung<br />

<strong>Projekt</strong>vereinbarung wurde von den teilnehmenden Vertretern der Leistungsträger<br />

sowie Leistungserbringer sowie Herrn Krüger unterzeichnet. Keine Unterzeichnung<br />

seitens des Rentenversicherers sowie derAgentur für Arbeit.<br />

Nach Klärung der wesentlichen Eckpunkte erfolgte die detaillierte Erarbeitung der<br />

Vereinbarung erst nach <strong>Projekt</strong>beginn, war faktisch aber während des <strong>Projekt</strong>zeitraums<br />

bereitsArbeitsgrundlage und wurde erst <strong>zum</strong> Ende unterschrieben.<br />

1.2.2 <strong>Projekt</strong>steuerungsgruppe<br />

<strong>Projekt</strong>begleitende Gruppe mit (autorisierten) Vertretern der teilnehmenden Leistungsträger<br />

und -erbringer sowie Installation der Leitung der projektbegleitenden<br />

Gruppe.<br />

1.2.3 Örtliche <strong>Projekt</strong>koordination<br />

Die Leitung der projektbegleitenden Gruppe übernahm der Leiter der Klinik für Psychiatrie<br />

und Psychotherapie des Sophien- und Hufeland –Klinikums Weimar.


1.2.4 Zielgruppe<br />

Das <strong>Projekt</strong> richtete sich ausschließlich an erwachsene Menschen mit psychischer<br />

Erkrankung. Bezogen auf den Einzelfall gab es Schnittstellen zu den Bereichen Geronto-psychiatrie,<br />

Sucht.<br />

1.3 Erfahrungen und E rgebnisse, ak aktueller tueller Stand<br />

1.3.1 Qualitätsentwicklung von Hilfeplanung und Leistungserbringung<br />

1.3.1.1 Ausgangslage<br />

- vor Beginn gab es im Landkreis ein einheitliches, gemeinsam entwickeltes<br />

Verfahren zur Hilfebedarfserfassung mit einem Träger, keinerlei weitere einheitliche<br />

Verwendung von anerkannten Verfahren<br />

- in der Stadt Weimar wurde durch den Sozialhilfeträger seit 2006 ein Hilfeplanverfahren<br />

eingeführt und umgesetzt. Dieses wurde jedoch nicht von allen<br />

Leistungserbringern gleichermaßen angenommen.<br />

- Hilfeplangespräche auf Grund der personellen Situation nur eingeschränkt,<br />

bzw. inkleinemRahmen möglich<br />

- Vorstellung des <strong>Projekt</strong>es in der PSAG → Entscheidung zur Teilnahme aus<br />

der PSAG heraus, verbunden mit den Erwartungen:<br />

→ Verfahren /Abläufe zu vereinheitlichen → Zeitgewinn<br />

→ Transparenz in der Zusammenarbeit zwischen Leistungsträgern und<br />

-erbringern zu erreichen<br />

→ Qualität des Einbezugs der Klienten zu verbessern (stärkerer Einbezug)<br />

→ weitere mögliche Leistungsträger zur Teilnahme zu gewinnen<br />

→ Qualität der Hilfeplanung zu verbessern<br />

→ Umsetzung der Arbeit nach dem personenzentriertem Ansatz<br />

1.3.1.2 Hilfeplanung<br />

1.3.1.2.1 Einheitliche Hilfeplanung<br />

- das Instrument des Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplanes<br />

wurde in beiden Regionen eingeführt<br />

- Fortbildungen zur Anwendung des IBRP haben stattgefunden, intern wie extern<br />

- IBRP wird auch nach Abschluss des <strong>Projekt</strong>es in beiden Regionen für den<br />

Personenkreis der psychisch kranken Menschen weiterhin genutzt und soll<br />

auch weiterhin genutzt werden. Die Überlegungen des <strong>Freistaat</strong>es zur Etablierung<br />

eines thüringenweit einheitlichen Verfahrens zur Hilfebedarfsfeststellung<br />

irritieren und laufen dieser Absicht entgegen. Es sollte jedoch auch<br />

im Interesse des TMSFG als Initiator der Implementierungsprojekte sein,<br />

dass die damit eingeführten Instrumente Bestand haben.<br />

Ein formeller Beschluss des GPV zur Anwendung des IBRP als Standard im<br />

Hilfeplanungsprozess steht noch aus.


1.3.1.2.2 Beteiligung der Klient(Inn)enund Bezugspersonen<br />

- Klienten waren bereits vor <strong>Projekt</strong>beginn in ihre Hilfeplanung eingebunden, weitestgehend<br />

alle beteiligten Leistungserbringer haben schon vor <strong>Projekt</strong>start nach<br />

den Prinzipien des Bezugsbetreuersystems gearbeitet und diese Erfahrungen einfließen<br />

lassen<br />

1.3.1.2.3 Integrierte Hilfeplanung: einrichtungs- und berufsgruppenübergreifender<br />

Hilfebedarf<br />

Die integrierte Hilfeplanung findet derzeit immer noch nicht im gewünschten Maße<br />

Rehaträgerübergreifend statt, wird jedoch weiterhin konsequentangestrebt.<br />

Auf Ebene des leistungsrechtlichen Bereiches nach Bedarf für den Einzelfall (verbunden<br />

mit speziellen Anliegen, weniger mit Blick auf die klassische Situation eines<br />

Hilfeplangesprächs) immer auch in Abhängigkeit des Engagements der koord. Bezugsperson,bzw.<br />

der Rahmenbedingungen der jeweiligen Einrichtung, etc.<br />

1.3.1.2.4 Zielorientierte Hilfeplanung<br />

Mit der Einführung des IBRP und dessen regelmäßigen Bearbeitung, wurde immer<br />

mehr der Schwerpunkt auf eine zielorientierte Hilfeplanung gelegt. ImRahmen der<br />

Fallbetrachtung in der HPK und auch in dem davorliegenden Hilfeplanungsprozess<br />

wird die Zielbetrachtung und –beschreibung imVorfeld der Maßnahmeüberlegungen<br />

in den Vordergrund gestellt.<br />

1.3.1.2.5 Hilfeplanung unabhängigvon Wohnformen<br />

Nicht jede Hilfeplanung kann derzeit unabhängig von der Wohnform erfolgen (speziell<br />

im stationären Bereich eine Schwierigkeit).<br />

Intensive ambulante Hilfeangebote werden entsprechend dem individuellen Bedarf<br />

weitestgehend entwickelt.<br />

1.3.1.3 Kooperation und Koordination bei Hilfeplanung und Leistungserbringung<br />

1.3.1.3.1 Koordinierende Bezugsperson<br />

Wird benannt, gewinnt zusehends an Bedeutung.<br />

1.3.1.3.2 Organisation der HPK, Beteiligte, Geschäftsordnung etc.<br />

Die Koordination erfolgt durch die jeweiligen Sozialhilfeträger, die Leitung der HPK<br />

wird derzeit noch durch den Leiter der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des<br />

Sophien- und Hufeland –Klinikums Weimarwahrgenommen.<br />

Die HPK fand bis März 2010 einmal monatlich gemeinsam für beide Regionen an<br />

einem Ort statt. Dauer der gemeinsamen HPK bisherrd. 7Stunden.<br />

Ab April 2010 wird die HPK getrennt für Landkreis und Stadt stattfinden. Damit<br />

entfallen für einen Teil der Teilnehmer Fahrzeiten. Ebenfalls ist von einem Qualitätsgewinn<br />

(Konzentration) auszugehen, wenn die Teilnehmer an einem Tag statt<br />

bis zu 25 Fällen nur etwa die Hälftedavon zu bewältigen haben.<br />

Die Leitlinie der HPK wird derzeit durch die Steuerungsgruppe vorbereitet.


1.3.1.3.3 Erfahrungen mit der HPK<br />

Die autorisierten Vertreter der Leistungserbringer sowie die Vertreter der Leistungsträger<br />

nehmen als ständige Mitglieder regelmäßig an den HPK teil. Seit 2010 wird<br />

auch nach und nach die Vertretungssituation bei den einzelnen Leistungserbringern<br />

geklärt.Eine generelle Vertretungsregelung sollte noch diskutiert werden.<br />

Perspektivisch wird (für die Einzelfälle) auch ein Vertreter des Rentenversicherers<br />

Mitteldeutschland sowie Fallmanager der Arge an den HPK teilnehmen. Organisation<br />

soll über die koord. Bezugspersonen erfolgen.<br />

Eine allgemeine Auswertung der HPK findet grundsätzlich am Ende der Veranstaltung<br />

statt.<br />

Für die Klienten hat zu Beginn der Kreis der HPK ein großes Hemmnis dargestellt<br />

(zu viele (fremde) Menschen, ungünstiges Zeitmanagement, verbunden mit hohen<br />

Wartezeiten). Mittlerweile nimmt zunehmend eine größere Anzahl von Klienten<br />

diese Runde persönlich wahr, stellt sich teilweise auch persönlich mit ihren Anliegen<br />

und Zielen vor. Eine noch höhere Beteiligung wird evtl. durch die „getrennten“<br />

HPK erreicht werden. Am vorgeschalteten Fachgespräch eines Leistungsträgers<br />

nehmen fast alle Klienten persönlich teil.<br />

Die intensive Beteiligung der Klienten am Hilfeplanprozess ist unbestritten notwendig<br />

und wichtig. Jedoch die Erfahrungen und Wirkungen bei der Teilnahme an<br />

der HPK und im Nachgang dazu weisen darauf hin, dass es nicht im Vorfeld der<br />

HPK eindeutig sicherzustellen ist, dass die Teilnahme zielführend ist. Umso wichtiger<br />

ist die Einbeziehung im Vorfeld und natürlich nach der HPK zur Abstimmung<br />

und Klärung des Einverständnisses des Klienten (Qualität der Auswertung).<br />

1.3.1.3.4 Beteiligung der Klienten, Datenschutz<br />

Die Beteiligung der Klienten am Hilfeplanungsprozess ist selbstverständlich, ebenso<br />

die Wahrung des Datenschutzes.<br />

1.3.1.3.5 Periodische Fortschreibung von Hilfeplänen<br />

Die Hilfepläne werden periodisch fortgeschrieben. Zeiträume der Überprüfungen<br />

sind Leistungserbringer unterschiedlich. Die Bewilligung von Hilfen wird in der Regel<br />

für den Zeitraum von 12 Monaten bewilligt. In wenigen Einzelfällen wird von<br />

dieser Regel Abstand genommen (Überprüfung der Angemessenheit von Hilfen,<br />

etc.).<br />

1.3.1.3.6 Dokumentation<br />

Die Beschlüsse der HPK werden für jeden Einzelfall auf dem Formblatt „Empfehlung<br />

der HPK“ schriftlich dokumentiert. Der Leiter der HPK pflegt und trägt die<br />

Anzahl und Art der Beschlüssezusammen.<br />

1.3.1.3.7 Finanzierung (Abstimmung auf der Fallebene)<br />

Die geplanten Hilfearten, der individuelle Bedarf sowie der Bewilligungszeitraum<br />

werden in den vorgeschalteten Fachgesprächen, bzw. Fachteams auf der Fallebene<br />

abgestimmt und dem Gremium der HPK vorgestellt. Die HPK führt die Plausibili-


tätsprüfung zur geplanten Art der Hilfen, etc. durch und formuliert für die koord.<br />

Bezugsperson Arbeitsaufträge bezüglich des Einbezuges weiterer Leistungsarten<br />

(Informationspflicht). Die zuständigen Leistungsträger formulieren mündlich wie<br />

schriftlich ihre Absichtserklärung. Der notwendige schriftliche Bewilligungsbescheid<br />

ergeht zeitnah im Anschluss an die HPK.<br />

1.3.1.4 Zusammenfassende Bewertung zur Qualitätsentwicklung<br />

Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>zeitraums und der damit verbundenen regelmäßig und<br />

engmaschigen Arbeit der projektbegleitenden Gruppe konnte sich eine verbindliche<br />

und transparente Struktur zur individuellen Hilfeplanung etablieren. Die Plausibilitätsprüfung<br />

der beantragten Hilfen wird mit einem hohen kritischem Blick in den<br />

HPK hinterfragt und eingeschätzt. Zur positiven konstruktiven Entwicklung der Zusammenarbeit<br />

der ständigen Mitglieder inder HPK hat sich parallel dazu die Qualität<br />

der eingereichten Hilfepläne deutlich verbessert. Daraus abgeleitet kann festgestellt<br />

werden, dass sich auch das Bewusstsein der einzelnen, vielen „Hilfeplaner“ in<br />

die Richtung der personenzentrierten Arbeit verändert hat. Es gilt für die Leistungserbringer,<br />

diesen Standard und diese Struktur zu erhalten. Das bedeutet aber auch,<br />

kontinuierlich mit Personal wie Klienten die Themen Qualität der Hilfeplanung,<br />

Zielformulieren, Auftrag der Eingliederungshilfe, Wunsch- und Wahlrecht, etc. zu<br />

thematisieren und daran zu arbeiten. Der Austausch mit der Basis zu diesen Fragen<br />

ist hierein wesentlicher Grundstein.<br />

Ein wesentliches Hemmnis in der Hilfeplanung unter dem Aspekt „unabhängig von<br />

Wohn- und Leistungsform“ stellen die Regelungen gemäß Landesrahmenvertrag<br />

<strong>Thüringen</strong> dar. Hier sind mit dem Blick auf Stichworte wie „Leistungstypen“, „Kapazitätenregelung“,<br />

etc. ganz klar Grenzen in der Arbeit mit flexibleren individuellen<br />

Hilfen gesetzt, die auch in der praktischen Arbeit der HPK immer wieder deutlich<br />

werden. Individuelle und flexible Hilfen ohne die entsprechenden Rahmenbedingungen<br />

sind derzeit auch nur bedingt umsetzbar und widersprechen den Zielen der<br />

personenzentriertenArbeit.<br />

1.3.2 Verbundentwicklung<br />

1.3.2.1 Ausgangslage<br />

Vor der Beteiligung am Modellprojekt waren die psychiatrisch tätigen sowie weitere<br />

Leistungserbringer und die Leistungsträger in der PSAG der Stadt Weimar und dem<br />

Landkreis Weimarer Land organisiert. Die Arbeitsgruppe „Allgemeinpsychiatrie“ hat<br />

sich regelmäßig <strong>zum</strong>fachlichen Austausch getroffen.<br />

1.3.2.2 Versorgungsauftrag, Pflichtversorgung<br />

Der Versorgungsauftrag war in der Geschäftsordnung der PSAG geregelt. Die<br />

Pflichtversorgung wurde in die Vereinbarungdes GPV neu aufgenommen.<br />

1.3.2.3 Verzahnung von Leistungsbereichen und Finanzierungsformen<br />

Die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe ist auf der Ebene der örtlichen Sozialhilfeträger<br />

zusammengeführt worden.


1.3.2.4 GPV-Organisation<br />

Für beide Regionen ist derzeit kein Psychiatriekoordinator tätig.<br />

Der GPV wurde am 09.12.2009 gegründet, laut GO tagt dieser einmal jährlich.<br />

Beteiligte Träger, Vereinbarung und GO –siehe Anhang.<br />

Eine Mitgliedschaft in der BAG GPV wird derzeit nicht diskutiert.<br />

Die Steuerungsgruppe des GPV tagt viermal pro Jahr unter Geschäftsführung der<br />

Stadt und des Landkreises. Darüber hinaus werden inhaltliche Themen in temporären<br />

Arbeitsgruppen aufbereitet.<br />

Auf der überregionalen Ebene arbeitet ein Mitglied seit 2010 bei den Treffen der<br />

Thüringer Psychiatriekoordinatoren mit.<br />

1.3.2.5 Budgetermittlung, Monitoring, Ressourcensteuerung<br />

1.3.2.5.1 Deskriptive Ermittlung von Kostenströmen<br />

Seitens der Leistungsträger wurden die Eingliederungshilfekosten für die letzten<br />

Jahre differenziert ermittelt und dargelegt nach:<br />

ambulant /stationär<br />

innerhalb /außerhalb der Versorgungsregion<br />

Wohnen /Arbeit /Tagesgestaltung<br />

Die Ermittlung von Kostenströmen und deren Beschreibung ist noch entwicklungsbedürftig.<br />

1.3.2.5.2 Klientenbewegungen<br />

Innerhalb des <strong>Projekt</strong>zeitraumes ist eine erhebliche Steigerung der ambulanten<br />

Hilfen (Bsp.: Ambulant Betreutes Wohnen Landkreis Weimarer Land: Steigerung<br />

der Betreuten um 65% von 2007 bis 2009) bei relativ gleichbleibenden vollstationären<br />

Hilfen zu verzeichnen.<br />

Die stärkere Tendenz zur ambulanten Versorgungist gegeben.<br />

1.3.2.5.3 Sozialrechtliche Ansprüche neben SGB XII<br />

Für den Einzelfall werden weitere sozialrechtliche Ansprüche neben dem des SGB<br />

XII geltend gemacht. Das Angebot von Soziotherapie wird in beiden Regionen nicht<br />

vorgehalten. Das Angebot von häuslicher psychiatrischer Pflege besteht nur in der<br />

Stadt Weimar. Die Verordnung von Ergotherapie auf Grundlage des SGB Vwird<br />

durchgeführt. In der Kombination mit Eingliederungshilfe besteht die Möglichkeit,<br />

bzw. wird innerhalb der Leistungen der Eingliederungshilfe durch entsprechendes<br />

Fachpersonal vorgehalten.<br />

Pflegestützpunkt seitens eines Leistungserbringers, Kooperation über den Einzelfall.<br />

1.3.2.6 Zusammenfassende Bewertung <strong>zum</strong> Stand der Verbundentwicklung<br />

Der GPV wurde u.a. als ein Ergebnis des Modellprojektes am 09.12.2009 gegründet.<br />

Die Gründungsveranstaltung fand im Rathaus Weimar unter Anwesenheit der<br />

Psychiatriereferentin des Landes <strong>Thüringen</strong>, Frau E.-M. Weppler-Rommelfanger


sowie des Oberbürgermeisters der Stadt Weimar sowie des Beigeordneten des<br />

Kreises Weimarer Land statt.<br />

Der GPV hat zur Erfüllung seiner Aufgaben die Trägerversammlung, die Steuerungsgruppemit<br />

temporären Arbeitsgruppen und die Hilfeplankonferenz.<br />

Aufgabe der Steuerungsgruppe ist es, die Verbesserung der Versorgung der Betroffenen<br />

und die optimale Steuerung der Ressourcen zu initiieren. Angehörigen- und<br />

Betroffenen-Vertreter sind nach Möglichkeit einzubeziehen.<br />

In der Steuerungsgruppe, unter Geschäftsführung der Stadt und des Landkreises<br />

als Sozialhilfeträger, sind Träger und Anbieter von Versorgungsleistungen mit jeweils<br />

einem Sitz und einer Stimme sowie als beratende Mitglieder die Agentur für<br />

Arbeit, die Krankenkassen und der Rentenversicherungsträger vertreten.<br />

Die Steuerungsgruppe übernimmt die aktive Steuerung der Entwicklung des Verbundes,<br />

insbesondere durch:<br />

• Definition von Zielen und Festlegung von Prioritäten<br />

• Sicherstellung geeigneter Rahmenbedingungen<br />

• Erarbeitung von Handlungsfeldern zur Ableitung von Maßnahmen oder <strong>Projekt</strong>en<br />

• Entgegennahme von Ergebnissen und Berichten aus den Arbeitsgruppen<br />

• Vor- und Nachbereitung der Inhalte der Sitzungen der Trägerversammlung<br />

(Tagesordnung,Berichte, Vorlagen, Ergebnissicherung)<br />

• Gegenseitige Information über bestehende Leistungsangebote der Mitglieder,<br />

insbesondere zu Änderungen des Leistungsangebots.<br />

• Entgegennahme und Weiterbehandlung der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen<br />

Die Steuerungsgruppe hat sich im Januar 2010 gebildet und mit dem Zusammentragen<br />

der diesjährigen Arbeitsschwerpunkte die Arbeit aufgenommen. Eine umfassende<br />

Einschätzung <strong>zum</strong> Stand der Verbundentwicklung kann <strong>zum</strong> jetzigen<br />

Zeitpunkt noch nicht formuliert werden.<br />

1.3.3 Zusammenfassende Betrachtung des <strong>Projekt</strong>verlaufs: Akzeptanz,<br />

spezifische Problemfelder etc.<br />

Akzeptanz bei allen Beteiligten als beratende Instanz für die eigene qualitative Arbeit<br />

mit den Klienten ist zunehmend, hat jedoch in hohem Maß der Information,<br />

der allgemeinen Aufklärungsarbeit, der Erfahrungen des Einzelnen im Umgang mit<br />

der HPK sowie dem Verständnis für personenzentriertes arbeiten benötigt.<br />

Problemfelder: Psychiatriekoordinator als organisatorische Instanz, Teilnahme aller<br />

Rehabilitationsträger mit übergreifenderHilfeplanung.<br />

1.4 Perspektiven<br />

Generell:<br />

bedarfsorientierte Gestaltung der Angebote in der Region (Anregung zu <strong>Projekt</strong>en,<br />

neuen Konzepten, etc.)<br />

Einzelfallbezogen:<br />

verbesserte Abstimmung inder Hilfeplanung und –umsetzung zwischen den bereits<br />

beteiligten Instanzen und Einrichtungen mit einer koordinierenden Bezugsperson<br />

(Kompetenz und Verantwortung dieser Funktion)


5 A usbli usblick ck /Empf /Empfehl ehlun ung en<br />

Folgende Kernziele der <strong>Projekt</strong>vereinbarungen, die in allen <strong>Projekt</strong>regionen erreicht<br />

wurden, haben sich bewährt und sollten in inden den <strong>Projekt</strong>regionen<br />

fort fortgefüh geführ t und in<br />

weite weiter en Regionen in Th Thürin üringen gen übe über nommen werden:<br />

a) die Einführung einer einrichtungsübergreifenden Hilfeplanung mit<br />

und nachIBRP<br />

b) die Bildung von Hilfeplankonferenzen, in denen sämtliche Hilfebedarfe<br />

zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft von seelisch behinderten<br />

Menschen der Region abgestimmt werden,<br />

c) die routinemäßige Benennung einer koordinierenden Bezugsperson<br />

für jeden Hilfeempfänger<br />

d) die Überwachung der Erfüllung regionalerPflichtversorgung<br />

e) die Flexibilisierung der Hilfeleistungen<br />

f) Bildung von Gemeindepsychiatrischen Verbünden<br />

Zu a)<br />

Das Verfahren der personenzentrierten Hilfeplanung sollte in <strong>Thüringen</strong> flächendeckend<br />

vereinbart werden. Auch über die <strong>Projekt</strong>regionen hinaus findet der IBRP<br />

(Integrierter Behandlungs- und Rehabilitationsplan) als Instrument der personenzentrierten<br />

Hilfeplanung Anwendung. Auch der teilweise eingesetzte IHP (Individueller<br />

Hilfepan) dient als Instrument personenzentrierter Hilfeplanung.<br />

In Regionen, die an keinem Implementationsprojekt teilgenommen haben, sollte –<br />

sofern nochnicht geschehen –als erster Schritt zur Bildung personenzentrierter<br />

Strukturen eine einheitliche personenzentrierten Hilfeplanung eingeführt werden.<br />

Perspektivisch sollte zur qualitativen individuellenHilfeplanung auch die individuelle<br />

Bedarfsklärung quantitativer Hilfebedarfe treten. Dies ist konsequent bishernur<br />

bei ambulanter Eingliederungshilfe realisiert. Die Hilfeplanung für Hilfen inTagesstätten,<br />

in Werkstätten für Menschen mit Behinderung und in Wohnheimenerfolgt<br />

weitgehend maßnahmebezogen.<br />

Zu b)<br />

Die Hilfeplankonferenzen sind als Organisationsformen kooperativer Entscheidungsfindung<br />

und verlässlicher Bedarfsklärung optimal. Sie setzen jedoch ein abgestimmtes<br />

Hilfeplanverfahrenvoraus.<br />

Hilfeplankonferenzen sollte grundsätzlich Leistungsbereichs-übergreifend arbeiten,<br />

das heißt für psychisch kranke Menschen alle Hilfen zur Teilhabe behandeln (Eingliederungshilfe,<br />

Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben, medizinische Rehabilitation)<br />

sowie alle sonstigen Hilfen für psychisch kranke Menschen mit (fraglichem) Bedarf<br />

an Hilfe zur Teilhabe, also z.B. auch Selbst- und Familienselbsthilfe, Nachbarschaftshilfe,<br />

Bürgerhilfe sowie professionelle Hilfen neben der Hilfe zur Teilhabe,<br />

z.B. psychiatrische Behandlung (fachärztlich durch niedergelassene Psychiater oder<br />

fachärztlich geleitet multiprofessionell durch psychiatrisch-psychotherapeutische<br />

Fachkliniken oder Abteilungen, aber auch Krankenpflege, Soziotherapie, Ergotherapie,<br />

Physiotherapie usw.), Pflege nach SGB XIund Leistungen zu Arbeit und Beschäftigung<br />

nach SGB II und III.


Zu c)<br />

Damit alle psychisch kranken Menschen, aber auch ihre wesentlichen Bezugspersonen<br />

über die verschiedenen Phasen eines Hilfeprogramms hinweg einen verlässlichen<br />

und kontinuierlichen Ansprechpartner haben, sollte im Rahmen jeder Hilfeplanung<br />

in<strong>Thüringen</strong> eine koordinierende Bezugsperson benannt werden. Deren<br />

Aufgabe besteht in der Koordination der Leistungen, im Bedarfsfall in der Anpassung<br />

der Hilfen an den aktuellen Bedarf und in der Unterstützung und Förderung<br />

von Selbsthilfe und Nachbarschaftshilfe.<br />

Zu d)<br />

Das Prinzip, dass jeder psychisch kranke Mensch Anspruch auf zeitnahe bedarfsgerechte<br />

Hilfe in seiner Heimatregion hat, lässt sich nur dann realisieren, wenn das<br />

regionale Hilfesystem ausreichend entwickelt und so flexibel ist, dass es individuell<br />

unterschiedliche Bedarfe bedienen kann. Die Anzahl der Menschen, die um bedarfsgerechte<br />

Hilfe zu erhalten, in eine andere Wohnregion wechseln mussten,<br />

konnte in den <strong>Projekt</strong>regionen erheblich reduziert werden. Alle Versorgungsregionen<br />

sollten es sich <strong>zum</strong> Ziel setzen, die Anzahl der auswärtigen Hilfeleistungen<br />

weiter zu reduzieren. Die Zielerreichung sollte jährlich überprüft werden.<br />

Zu e)<br />

Eine weitere Flexibilisierung der Hilfeleistungen im Bereich der Eingliederungshilfe<br />

lässt sich nur durch konsequente Abkehr von Einrichtungs-bezogener Finanzierung<br />

erreichen. Esist eine Umstellung auf eine zeitbezogene Festlegung des Hilfebedarfs<br />

unabhängig vom Ort der Erbringung und unabhängig vom Leistungserbringer<br />

sinnvoll. Ein solches System sollte zunächst punktuell durch Vereinbarung mit einzelnen<br />

Einrichtungsträgern und schließlich flächendeckend eingeführtwerden.<br />

Eine weitere Flexibilisierung sonstiger Hilfen lässt sich durch Leistungsfinanzierung<br />

über ‚persönliche Budgets’ fördern. Dabei sollten insbesondere trägerübergreifende<br />

Hilfeprogrammen geschaffen werden.<br />

Zu f)<br />

In jeder Thüringer Versorgungsregion sollte ein Gemeindepsychiatrischer Verbund<br />

auf Grundlage der Qualitätsstandards der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer<br />

Verbünde (BAG GPV) gebildet werden.<br />

Die Gemeindepsychiatrischen Verbünde dienen der Sicherstellung eines individuell<br />

bedarfsgerechten Angebots auf einem definierten qualitativen Niveau. Bei Realisierung<br />

der oben genannten <strong>Projekt</strong>ziele a) bis f) sind die wesentlichen Voraussetzungen<br />

für die Aufnahme in die (BAG GPV) gegeben. Als Beleg personenzentrierter<br />

Qualität und <strong>zum</strong> überregionalen Austausch sollten die regionalen GPV daher der<br />

BAG-GPV beitreten.


6 Anhang<br />

Regionale <strong>Projekt</strong>vereinbarungen


Vereinbarung<br />

zur<br />

Umsetzung des <strong>Projekt</strong>es<br />

"Implementation der<br />

Personenbezogenen Hilfen"


Vereinbarung zur Umsetz Umsetzung ung de dessProjek Proje tes „Im „Imp l e mentation der Per Pers one<br />

nenbez nbezogene ogenen Hilfe Hilfen" n"<br />

Die unterzeichnenden Beteiligten vereinbaren eine Zusammenarbeit bei der Umsetzungdes<br />

personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung. Allgemeine<br />

konzeptionelle Leitlinie ist der personenzentrierte Ansatz im Sinne der Empfehlungen<br />

der AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V. Die Umsetzung knüpft an der aktuellenVersorgungsstruktur<br />

in LandkreisAltenburger Land an und berücksichtigt regionale<br />

Besonderheiten.<br />

1 . Ziel Zieled ede sPr sProj ojekt ekte s<br />

Das <strong>Projekt</strong> zielt darauf ab, Hilfeleistungen für psychisch kranke Menschen zu<br />

verbessern.<br />

Dies soll durch Umgestaltungen der Versorgunginein integriertes personenzentriertes<br />

regionalesHilfesystem (IPRH) auf<br />

- der Arbeitsebene<br />

- der Ebene der Organisation von Maßnahmen und<br />

- der Ebene der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen<br />

- der Ebene der Steuerung der Leistungs- und Ressourcenentwicklung<br />

erreicht werden.<br />

Die ausgewählten <strong>Projekt</strong>e streben dabei an, auf allen Ebenen Fortschritte zu erzielen,<br />

diesich inder Struktur-, Prozess- undErgebnisqualität (einschließlich Wirtschaftlichkeit)<br />

auf der Arbeitsebene darstellenlassen.<br />

Als Ergebnis sollten Lösungen für Fragen<br />

- der personenzentriertenHilfeplanung,<br />

- der Verbundentwicklungund -gestaltung,<br />

- der Qualitätssicherung,<br />

- der optimierten Nutzung vorhandener Ressourcen und<br />

- der Steuerung<br />

gefunden werden, die auch für künftige Prozesse in anderen Bereichen genutzt werden<br />

könnten.


2. Arbeitsschwerpunkte<br />

Als Schwerpunkte im Landkreis Altenburger Land gelten:<br />

- Qualitätsmanagement<br />

- Budgetermittlung<br />

- Organisation des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV)<br />

2.1. Qualitätsmanagement<br />

Folgende Bereiche werden im <strong>Projekt</strong> besonders beachtet, beobachtet und optimiert:<br />

2.1.1. Hilfeplanung<br />

Bei der Hilfeplanung handelt es sich um einen Prozess, in dem es um die Zusammenfassung<br />

der unterschiedlichen, unter Umständen parallel erforderlichen Hilfen<br />

geht. Daraus ergibt sich,dass die integrierte Hilfeplanung auch in eine integrierte<br />

Leistungserbringung münden soll.<br />

Es wirdeineeinheitliche Hilfeplanung mit dem „Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan"<br />

(IBRP) praktiziert. Die Erfahrungen werden kontinuierlich ausgetauscht.<br />

Die Einbeziehung der Klienten im Hilfeplanverfahren und bei der Auswertung der<br />

Zusammenarbeit nach Abschluss der Planungsphase muss sichergestellt werden.<br />

Die Hilfeplanung ist Bestandteil der Rehabilitation bzw. Behandlung und wird integriert<br />

im Sinne eines Gesamtplanes vorgenommen. Dabei werden alle psychiatrischen<br />

und nichtpsychiatrischen Hilfen einschließlich der Hilfen von Angehörigen und sonstigen<br />

Personen des sozialen Umfeldes berücksichtigt.<br />

Die Hilfeplanung ist an konkreten Zielen orientiert. Diese werden aus der individuell<br />

angestrebten Lebensform des Betroffenen abgeleitet und lebensweltbezogen beschrieben.<br />

Hilfeplanung und Hilfeerbringungsollen unabhängigvon der aktuellen oderangestrebten<br />

Wohnform vorgenommen werden.<br />

Der individuelle Hilfebedarf wird einrichtungs- und berufsgruppenübergreifend ermittelt.<br />

Art und Umfang des diesbezüglich erforderlichen Austausches hat den fachlichen<br />

Anforderungen, ökonomischen Aspekten und den Wünschen des Klienten Rechnung<br />

zu tragen. Der auf diese Weise gemäß IBRP ermittelte<br />

Hilfebedarf wird in der Hilfeplankonferenz erörtert. Ziel ist die einvernehmliche Absprache<br />

über Ziele und Vorgehensweise.<br />

Die Auswertungmit demKlienten und der einrichtungs- und trägerübergreifende<br />

Austausch in der Fallkonferenz sind zentrale Elemente der Qualitätssicherung.<br />

Der IBRP, der unter diesen Vorgaben erstellt wurde, bildet die Grundlage der Beratung<br />

in den Hilfeplankonferenzen.


2.1.2. Hilfeplankonferenz<br />

Der auf diese Weise ermittelte Hilfebedarf wird in der Hilfeplanungskonferenz erörtert.<br />

Die Teilnehmer nehmenkonstruktiv-kritisch Stellung und erfragen ggf. zusätzliche<br />

Informationen. Sie legen fest, wer die Leistungen inwelchem Umfang erbringt. Ziel<br />

sind einvernehmliche Beschlüsse über Ziele und Vorgehensweise.<br />

Der einvernehmliche Beschluss der Hilfeplankonferenz ist in der Regel die wesentliche<br />

Grundlage für die Entscheidung der Leistungsträger über den Hilfebedarf. Bei<br />

Änderungen ist die Hilfeplanungskonferenz entsprechend zu informieren.<br />

Die Hilfeplanungskonferenz überprüft die Umsetzung ihrer Beschlüsse innerhalb<br />

eines festgelegten Zeitraums.<br />

2.1.3. Teilnehmerder Hilfeplanungskonferenz(HPK)<br />

An den HPK nehmen als ständige Mitglieder teil: jeweils ein/e autorisierte/r Vertreter/in<br />

mit Mandat<br />

- der in derRegiontätigen Leistungserbringer im Bereich der Hilfe zur Teilhabe,<br />

• Stadtverwaltung Altenburg<br />

• Lebenshilfe für geistig Behinderte Altenburg e.V.<br />

• Horizonte- Psychosoziales Diakoniezentrum AltenburgerLand e.V.<br />

• SchmöllnerHeimbetriebsgesellschaft mbH<br />

- der zuständigen Klinik mit Pflichtversorgungsauftrag,<br />

- des LandratsamtesAltenburger Land, Fachbereich Soziales und Jugend<br />

- des SozialpsychiatrischenDienstes<br />

Darüberhinaus nehmenggf. einzelfallbezogen teil:<br />

- auf eigenen Wunsch der Hilfesuchende und/oder einevon ihm benannte Vertrauensperson,<br />

Angehörige, Partner<br />

- die koordinierende Bezugsperson<br />

- Leistungserbringer der Soziotherapie<br />

- zuständige Krankenkasse<br />

- zuständiger Rentenversicherungsträger<br />

DieFederführung der Hilfeplanungskonferenzen obliegtdem LandratsamtAltenburger<br />

Land.<br />

2.1.4. Qualitätssicherungdurch Hilfeplanung<br />

NachAblauf des Planungszeitraums wird die Angemessenheit (Art und Umfang) der<br />

Leistungen mit dem Klienten bilanziert. Diese Auswertung und der einrichtungs- und<br />

trägerübergreifendeAustausch in der Hilfeplankonferenz sind zentrale Elemente der<br />

Qualitätssicherung.<br />

Der Hilfeplan wird nach einem festgelegten Zeitraum in der Hilfeplankonferenz<br />

überprüft, der nicht größer als 12 Monate sein soll.


2.1.5. Kooperation und Koordination<br />

DieBeteiligten stimmen die Leistungserbringungmiteinander ab und informieren<br />

sichimInteresse des Klienten. Bei der Abstimmung sind die Klienten einzubeziehen.<br />

Der Hilfeplan wird spätestens nach der Befristung entsprechend der Hilfeplankonferenz<br />

überprüft; imBedarfsfall häufiger.<br />

Im Rahmen der Hilfeplanung soll eine koordinierende Bezugsperson mit ihren Aufgaben<br />

benannt. Diese Person ist fürdie trägerübergreifendeAbstimmung im Verlauf<br />

und imBedarfsfall für die erneute Hilfeplanungund Wiedereinbringung in die Hilfeplankonferenzzuständig.<br />

Die Unterzeichnendenerklären die Bereitschaft, die koordinierende Bezugsperson in<br />

ihrer Funktion zu unterstützen:<br />

Datenschutz und Schweigepflicht sindjederzeit zu beachten. Art und Umfang des<br />

vorgesehenenund vorgenommenen Austausches sind für den Klienten offen zu legen.<br />

2.1.6.Versorgungsauftrag<br />

Die Beteiligten haben die Pflichtversorgung für schwer psychisch kranke Burger mit<br />

komplexen Hilfebedarf sicher zu stellen. Dies beinhaltet die Bereitschaft, Menschen<br />

mit akutem komplexen Behandlungs- bzw. Rehabilitierungsbedarf kurzfristig Leistungen<br />

anzubieten und keinen psychisch kranken Menschen wegen Art und Schwere<br />

der Störung abzuweisen. Entlassungen bei fortbestehendem Hilfebedarf insbesondere<br />

gegen den Willender Betroffenenmüssen mit allen Beteiligten abgestimmt werden.<br />

Im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers der Sozialhilfe sind die vorhandenen<br />

Kapazitäten zu nutzen.<br />

Der Versorgungsauftrag soll formell durch Leistungsvertrage geregelt werden.Dies<br />

wird imRahmen des <strong>Projekt</strong>es vorbereitet.<br />

2.1.7.Qualitätssicherung<br />

Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es gilt es<br />

- Qualitätskriterien zu formulieren<br />

- Transparenzzur Qualitätskontrolle herzustellen<br />

- Einsatz, Führung (Schulung) und Auswertung des IBRP inhaltlich zu verbessern<br />

undggf. aufgabenspezifisch anzupassen.<br />

Sitzungsfrequenzund die Zusammensetzung der einzelnen GremiensolltenimVerlauf<br />

des <strong>Projekt</strong>es kritisch überprüft werden.


2.2. Budgetierung und Ressourcensteuerung<br />

Kostenströme lassen sichnur bedingtverfolgen im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es sollen die<br />

Aufwendungen für Rehabilitation undBehandlung psychisch kranker Menschen des<br />

Landkreises ermittelt und offengelegt werden. Dabei wirken die von den Unterzeichnenden<br />

vertretenen Institutionen mit.<br />

Das persönlicheBudgetals neue Finanzierungsform im SGB IXist sinnvoll umzusetzen.<br />

Ziel ist ein Steuerungsverfahren, dass flexible Leistungserbringung ermöglicht.<br />

Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es soll konstruktivnach geeigneten Lösungen gesucht werden.<br />

Dabei sind ggf. bestehende Finanzierungsformen zur Disposition zu stellen.<br />

Ein flexibler Einsatz der Ressourcen gemäß individuellem Bedarf bei gleichzeitiger<br />

Steuerung des Gesamtbudgets auf Kreis- und Trägerebene zieht<br />

die Notwendigkeit eines Rückmeldesystems nach sich, dass die jeweilige Ausschöpfung<br />

des Jahresbudgets transparent macht.<br />

Die bisherigen Schritte beim Aufbau eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes werden<br />

aufgegriffen und weiterentwickelt.<br />

3 . Vernet Vernetzun zung de derLe rLeistu istungsbe ngsbere reiche iche<br />

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen mit Rehabilitations-und Behandlungsleistungen-<br />

ambulante Behandlung, ambulante psychiatrische Pflege, medizinische<br />

und berufliche Rehabilitation- verzahntwerden.<br />

4. Zielgruppe<br />

Einbezogen sind psychisch kranke Menschen mit komplexem Hilfebedarf.<br />

Darunter fallen alle Leistungsberechtigte, die Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe<br />

entsprechend §4Sozialgesetzbuch IXhaben, einschließlich Suchtkranke.<br />

Inwieweit Kinder und Jugendliche einbezogen werden, wird im Verlauf des <strong>Projekt</strong>es<br />

entschieden<br />

.<br />

Beteiligt sinddie Leistungsbereiche Selbstversorgung/Wohnen,<br />

Arbeit/Ausbildung, Tagesgestaltung/Kontakte, sozialpsychiatrische Grundversorgung<br />

und spezielle Therapieverfahren, soweit sie Bestandteil von Komplexleistungen sind.<br />

Ausdrücklich eingeschlossen sind Leistungenfür psychisch krankeErwachsene aus<br />

dem Landkreis,die außerhalb des Landkreises versorgt werden. Die Leistungsträger<br />

stellen sicher, dass auch die Hilfen für diese Personen vor Bewilligung einer Maßnahme<br />

in derHilfeplankonferenz besprochen werden.<br />

5. <strong>Projekt</strong>gruppe<br />

Die unterzeichnenden Einrichtungen und Dienste benennen autorisierte Personen,<br />

die regelmäßig an der projektbegleitenden Gruppe teilnehmen.


6. <strong>Projekt</strong>beirat<br />

Den <strong>Projekt</strong>beirat bilden die Vertreter der Leitungsebenen der am <strong>Projekt</strong> beteiligten<br />

Einrichtungenund Dienste. Der Beirat tritt 2-3 mal jährlich zusammen,umüberden<br />

Verlaufdes <strong>Projekt</strong>es zu beraten.<br />

7. Verantwortlichkeiten<br />

Die Unterzeichnenden erklären ihre Bereitschaft,imSinne dervorgenannten Prinzipien<br />

undZiele im.<strong>Projekt</strong> konstruktivbei derEntwicklung des regionalen psychiatrischenVersorgungsangebotes<br />

mitzuwirken.<br />

Altenburg, 16.06.2005<br />

Landrat Thüringer Ministerium für<br />

Soziales, Familieund<br />

Gesundheit<br />

Oberbürgermeister Aktion Psychisch Kranke e.V.<br />

Evang. Lukas-Stiftung Altenburg Horizonte Verein e.V.<br />

Klinik fürPsychiatrie Psychosoziales Diakoniezentrum<br />

Altenburger Land<br />

Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Lebenshilfe für geistig Behinder-<br />

Altenburger Land teAltenburg e.V.<br />

Schmöllner Heimbetriebs- Psychiatriebeirat des<br />

Gesellschaft mbH Landkreises Altenburger Land<br />

Vertreterder niedergelassenen<br />

Psychiater undNervenärzte im<br />

Landkreis Altenburger Land


Landeshauptstadt Erfurt<br />

Stadtverwaltung<br />

Vereinbarung<br />

zur Umsetzung des <strong>Projekt</strong>es<br />

"Implementation personenzentrierter Hilfen<br />

für psychisch kranke Menschen"<br />

Oktober 2005


Pr Präamb äambel el<br />

Die unterzeichnenden Beteiligten vereinbaren eine Zusammenarbeit bei der Umsetzungdes<br />

personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung im Rahmen<br />

des vom ThüringerMinisteriumfür Soziales, Familie und Gesundheit geförderten<br />

<strong>Projekt</strong>es "Implementation personenzentrierter Hilfen für psychisch kranke Menschen"<br />

mit Laufzeit voraussichtlich bis <strong>zum</strong>31.12.2006.<br />

Die <strong>Projekt</strong>förderungbezieht sich ausschließlich auf die wissenschaftliche Begleitung<br />

des<strong>Projekt</strong>es.<br />

Allgemeine konzeptionelle Leitlinie ist der personenzentrierte AnsatzimSinne der<br />

Empfehlung der AKTION PSYCHISCH KRANKER e.V. Die Umsetzung knüpft an der<br />

aktuellen Versorgungsstrukturinder LandeshauptstadtErfurt an und berücksichtigt<br />

regionale Besonderheiten.<br />

1. Ziel des Pro <strong>Projekt</strong>es ektes /Zielgruppe<br />

Das <strong>Projekt</strong> zielt darauf ab, Hilfeleistungen für psychisch kranke Menschen mit komplexem<br />

Hilfebedarf aus Erfurt (gewöhnlicher Aufenthalt) zu verbessern. Darunter<br />

fallen alle Leistungsberechtigte,die Anspruch auf Hilfen für Leistungen zur Teilhabe<br />

entsprechend §4Sozialgesetzbuch IX haben.<br />

Beteiligt sinddie Leistungsbereiche Selbstversorgung/Wohnen, Arbeit/Ausbildung,<br />

Tagesgestaltung/Kontakte, sozialpsychiatrische Grundversorgung und spezielle Therapieverfahren,<br />

soweit sie Bestandteilvon Komplexleistungen sind.<br />

Ausdrücklich eingeschlossen sind Leistungenfür psychisch kranke Erwachseneaus<br />

Erfurt, dieaußerhalb derLandeshauptstadt versorgt werden. Die Leistungsträger stellen<br />

sicher, dass auch die Hilfen für diese Personen vor Bewilligung einer Maßnahme<br />

in der Hilfeplankonferenz besprochen werden.<br />

Dies soll durch Umgestaltungen der Versorgung in ein Integriertes Personenzentriertes<br />

RegionalesHilfesystem (IPRH) auf<br />

-der Arbeitsebene,<br />

-der Ebene der Organisation von Maßnahmen,<br />

-der Ebene der sozialrechtlichenRahmenbedingungen und<br />

-der Ebene der Steuerung der Leistungs- und Ressourcenentwicklung<br />

erreicht werden.<br />

Die ausgewählten beteiligten Einrichtungen streben dabei an, auf allen Ebenen Fortschritte<br />

zu erzielen, die sich in der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität (einschließlich<br />

Wirtschaftlichkeit) auf der Arbeitsebene darstellenlassen.<br />

Als Ergebnis sollten Lösungen für Fragen<br />

-der personenzentrierten Hilfeplanung,<br />

-der Weiterentwicklung und -gestaltung des Verbundes,<br />

-der Qualitätssicherung,<br />

-der optimiertenNutzung vorhandener Ressourcen sowie<br />

-der Steuerung<br />

gefunden werden, die auch für künftige Prozesse in anderen Bereichen genutzt werden<br />

können.


2. Arbeitsschwerpunkte<br />

Als Schwerpunkte gelten:<br />

-Qualitätsmanagement,<br />

-Budgetermittlungund Budgetsteuerung,<br />

-Weiterausbau des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV),<br />

-Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturenunter Berücksichtigung von<br />

Arbeitsmöglichkeiten auf dem ersten bzw. zweiten Arbeitsmarkt<br />

-Umsetzungdes Grundsatzes „ambulant vor stationär“ sowie<br />

-Versorgungsverpflichtung für alle Einrichtungen des GPV.<br />

2.1 Qual Qualitätsmanagement<br />

itätsmanagement<br />

Folgende Bereiche werden im <strong>Projekt</strong>beachtet, beobachtet und optimiert:<br />

2.1.1 Hilfeplanung<br />

Bei der Hilfeplanung handelt es sich um einen Prozess, in dem es um die Zusammenfassung<br />

der unterschiedlichen, unter Umständen parallel erforderlichen Hilfen<br />

geht. Daraus ergibt sich,dass die integrierte Hilfeplanung auch in eine integrierte<br />

Leistungserbringung münden soll.<br />

Es wirdeineeinheitliche Hilfeplanung nach dem Verfahren des „Integrierten Behandlungs-<br />

und Rehabilitationsplanes“ (IBRP)praktiziert. Die Erfahrungen werden bei<br />

vorher vereinbarten dicht gestaffelten Meetings (Fallbesprechungen) ausgetauscht.<br />

Bei der Hilfeplanung wird auch der Hilfebedarf im Bereich Arbeit, Ausbildung und<br />

Beschäftigung ermittelt nach dem die Prüfung von Maßnahmen <strong>zum</strong> Erhalt oder der<br />

Erlangung bzw. Wiedererlangung von Erwerbsfähigkeit abgeschlossen sind. Dabei<br />

geht es auch umpassgenaue Arbeit und Beschäftigungfür psychisch kranke Menschen<br />

mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit. Im Bedarfsfall wird eine Einschätzung<br />

zur aktuellen Erwerbsfähigkeitabgestimmt.<br />

Die Einbeziehung der Klienten im Hilfeplanverfahren und bei der Auswertung der<br />

Zusammenarbeit nach Abschluss der Planungsphase steht bestimmendimVordergrund.<br />

Die Hilfeplanung bildet das Fundament der Rehabilitation bzw. Behandlung und wird<br />

integriert im Sinne eines Gesamtplanes vorgenommen. Dabei werden alle psychiatrischen<br />

und nichtpsychiatrischen Hilfen einschließlich der Hilfen von Angehörigen und<br />

sonstigen Personen des sozialen Umfeldes berücksichtigt.<br />

Die Hilfeplanung ist an konkreten Zielen (lang- und kurzfristig) orientiert. Diese werden<br />

aus der individuell angestrebten Lebensformen des Betroffenen abgeleitet und<br />

lebensweltbezogen beschrieben.<br />

Hilfeplanung und Hilfeerbringungsollen unabhängigvon der aktuellen oderangestrebten<br />

Wohnform vorgenommen werden. Die Hilfeplanung bezieht Hilfen zur Teilhabe<br />

am gesellschaftlichen Leben sowie an Arbeit und Beschäftigung ein.<br />

Der individuell ermittelte Hilfebedarf wirdeinrichtungs- undberufsgruppenübergreifend<br />

unabhängig von Trägerinteressen ermittelt.


Art und Umfang des diesbezüglich erforderlichen Austausches hat den fachlichen<br />

Anforderungen,ökonomischen Aspekten, den Fähigkeiten und dabei soweit wie möglich<br />

den Wünschen des Klienten Rechnung zu tragen.<br />

Der Hilfeplan, der unter diesen Vorgaben erstellt wurde, bildet die Grundlage der<br />

Beratung in der HPK und entspricht den Anforderungen des §58SGB XII nach einem<br />

Gesamtplan.<br />

2.1.2 Hilfeplankonferenz /Teilnehmer<br />

Der auf diese Weise ermittelte Hilfebedarf wird in derHPK erörtert.Die Teilnehmer<br />

nehmen konstruktiv-kritisch Stellung <strong>zum</strong> ermittelten Hilfebedarf und erfragen zusätzliche<br />

Informationen. Vorbehaltlich der notwendigensozialrechtlichen Prüfung<br />

legen sie fest, wer die Leistungenerbringen soll. Ziel ist die einvernehmliche Absprache<br />

über Ziele und Vorgehensweise, in welchen der Bedarf des Klienten im Vordergrund<br />

steht.<br />

Der einvernehmliche Beschluss der Hilfeplankonferenz ist als fachliche Stellungnahme<br />

zu verstehen, die in der Regel die wesentliche Grundlage für die Entscheidung der<br />

Leistungsträger über den Hilfebedarf bildet. Bei Änderungen sind alle ander Hilfeplanung<br />

Beteiligte entsprechend zu informieren.<br />

Die Hilfeplankonferenz überprüft die Umsetzung ihrerBeschlüsse innerhalb eines<br />

festgelegten Zeitraumes.<br />

Als ständige Mitglieder nehmen an derHPK jeweilsein/e autorisierte/r Vertreter/-in<br />

mitMandat teil:<br />

- der in der Regiontätigen Leistungserbringer im Bereich der Hilfe zur Teilhabe<br />

•Trägerwerk Soziale Dienste in<strong>Thüringen</strong> e.V. (TWSD),<br />

•Christophoruswerk Erfurt gGmbH (CWE),<br />

- des örtlichen Träger der Sozialhilfe Stadt Erfurt<br />

•Gesundheitsamt /SozialpsychiatrischerDienst,<br />

•Amt für Sozial- und Wohnungswesen /Abt. Sozialhilfe<br />

- HELIOS Klinikum Erfurt GmbH, Klinik für Psychiatrie,<br />

- Katholisches Krankenhaus „St.Johann Nepomuk“ Erfurt, Klinik für Psychiatrie,<br />

- RPK -Rehabilitation PsychischKranker Erfurt,<br />

- der Agentur für Arbeit /ARGE sowie<br />

- Koordinator/-in für Psychiatrie und Suchtkrankenhilfe.<br />

Darüberhinaus nehmenggf. einzelfallbezogen teil:<br />

- auf eigenen Wunsch der Hilfesuchende und /oder eine von ihm benannte<br />

Vertrauensperson,Angehörige, Partner, gesetzlicher Betreuer,<br />

- die koordinierende Bezugsperson,<br />

- Leistungserbringer für Soziotherapie,<br />

- zuständiger Pflegedienst,<br />

- Ergotherapeuten,<br />

- zuständige Krankenkasse,<br />

- zuständige Rentenversicherung,<br />

- Integrationsfachdienst,<br />

- Servicestellen nach SGB IX,


- Fachärzte /Hausärzte /Psychotherapeuten sowie<br />

- weitere Leistungserbringer.<br />

Die Federführung der Hilfeplankonferenzen obliegt der Stadtverwaltung derLandeshauptstadt<br />

Erfurt, Gesundheitsamt/Sozialpsychiatrischem Dienst in Person der/des<br />

Koordinatorin/ Koordinators für Psychiatrie und Suchtkrankenhilfe.<br />

2.1.3 Qualitätssicherungdurch Hilfeplanung<br />

NachAblauf des Planungszeitraums wird die Angemessenheit (Art und Umfang) der<br />

Leistungen mit dem Klienten reflektiert. Diese Reflektion und der einrichtungs- und<br />

trägerübergreifende Austausch in der Hilfeplankonferenz sind zentrale Elemente der<br />

Qualitätssicherung.Der Hilfeplan wird nach einem festgelegten Zeitraum in der Hilfeplankonferenz<br />

überprüft, der nicht größer als 12 Monate sein soll.<br />

2.1.4 Kooperation und Koordination<br />

Die Beteiligtenstimmen die Leistungserbringungmiteinander ab und informieren<br />

sich im Interessedes Klienten.Bei derAbstimmung sind die Klienten einbezogen.<br />

Der Hilfeplan wird spätestens nach der Befristung entsprechend der Hilfeplankonferenz<br />

überprüft, im Bedarfsfall häufiger.<br />

Im Rahmen der Hilfeplanung soll eine koordinierende Bezugsperson mit ihren Aufgabenbenannt<br />

werden. Diese Person ist für die trägerübergreifende Abstimmung im<br />

Verlauf und im Bedarfsfall für die erneute Hilfeplanung und Wiedereinbringung in die<br />

Hilfeplankonferenz zuständig. Die Unterzeichnenden erklären die Bereitschaft, die<br />

koordinierende Bezugsperson in ihrer Funktion zu unterstützen.<br />

Datenschutz und Schweigepflicht gegenüber nicht an der IHP Beteiligten sind jederzeitzubeachten.<br />

Art und Umfang desvorgesehenen und vorgenommenen Austausches<br />

sind für den Klienten offen zu legen.<br />

2.1.5 Versorgungsauftrag<br />

Die am <strong>Projekt</strong> beteiligten Leistungserbringer haben die Pflichtversorgung für schwer<br />

psychisch kranke Bürger mit komplexem Hilfebedarf sicher zu stellen. Dies beinhaltet<br />

die Bereitschaft, Menschen mit komplexem Behandlungs- bzw. Rehabilitierungsbedarf<br />

kurzfristig Leistungen anzubieten und keinen psychisch kranken Menschen wegen<br />

Art und Schwere der Störung abzuweisen.<br />

Entlassungen bei fortbestehendem Hilfebedarf insbesondere gegen den Willen der<br />

Betroffenen müssen mit allen Beteiligten abgestimmt werden. Unberührt davon<br />

bleibt der Grundsatz,dass die Aufnahme, Behandlungund Entlassungineiner psychiatrischen<br />

Klinik nur unter medizinischen Gesichtspunkten erfolgt.<br />

Im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers der Sozialhilfe sind die vorhandenen<br />

Kapazitäten zu nutzen.<br />

Der Versorgungsauftrag soll verbindlich durchLeistungsverträge geregelt werden.<br />

DieswirdimRahmen des <strong>Projekt</strong>es vorbereitet.


2.1.6 Qualitätssicherung<br />

Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es gilt es:<br />

-Qualitätskriterien zu formulieren,<br />

-Transparenzzur Qualitätskontrolle herzustellen,<br />

-Einsatz, Führung (Schulung) und Auswertung des IBRP inhaltlich zu<br />

verbessern und ggf. aufgabenspezifisch anzupassen.<br />

Sitzungsfrequenzen und die Zusammensetzung der einzelnen Gremien sollen im<br />

Verlauf des <strong>Projekt</strong>es kritisch überprüft werden.<br />

2. 2.22Bu B d g e ti tier eru n g un und Ressourcensteuerung<br />

Kostenströme lassen sich nur bedingt verfolgen.ImRahmendes <strong>Projekt</strong>essollendie<br />

Aufwendungen für Rehabilitation und Behandlung psychisch kranker Menschen in<br />

der Landeshauptstadt ermittelt und offen gelegt werden. Dabei wirken die von den<br />

UnterzeichnendenvertretenenInstitutionen mit.<br />

Das persönlicheBudgetals neue Finanzierungsform im SGB IXist sinnvoll umzusetzen.<br />

Ziel ist ein Steuerungsverfahren, das flexible Leistungserbringung ermöglicht. Im<br />

Rahmen des <strong>Projekt</strong>es soll konstruktiv nachgeeigneten Lösungen gesucht werden.<br />

Dabei sind ggf. bestehende Finanzierungsformen zur Disposition zu stellen.<br />

Ein flexibler Einsatz der Ressourcen gemäß individuellem Hilfebedarf bei gleichzeitiger<br />

Steuerung des Gesamtbudgets auf kommunaler und Trägerebenezieht die Notwendigkeit<br />

eines Rückmeldesystems nach sich, das die jeweilige Ausschöpfung des<br />

Jahresbudgets transparent macht.<br />

Die bisherigen Schritte beim Ausbau des Gemeindepsychiatrischen Verbundes werden<br />

aufgegriffen und weiterentwickelt.<br />

3 . Vernet Vernetzun zung de derLe rLeistu istungsbe ngsbere reiche iche<br />

Die Leistungender Eingliederungshilfenach§§53, 54 SGB XII sollen mit den Leistungen<br />

nach den Gesetzbüchern SGB II, SGB III, SGB V, SGB IX, SGB XI verzahnt werden.<br />

4. <strong>Projekt</strong>gruppe<br />

Die unterzeichnenden Einrichtungen und Dienste benennen autorisierte Personen,<br />

die regelmäßig an der projektbegleitenden Gruppe teilnehmen.<br />

Die <strong>Projekt</strong>gruppe trifft sich monatlich.


5. <strong>Projekt</strong>beirat<br />

Den <strong>Projekt</strong>beirat bilden die Vertreter der Leitungsebeneder am <strong>Projekt</strong> beteiligten<br />

Einrichtungen und Dienste. Der Beirat trifft sich 2-3 mal jährlich, um über den Verlauf<br />

des <strong>Projekt</strong>es zu beraten.<br />

6. Verantwortlichkeiten<br />

Die Unterzeichnenden erklären ihre Bereitschaft,imSinne dervorgenannten Prinzipien<br />

undZiele im <strong>Projekt</strong>konstruktiv beider Weiterentwicklung des regionalen psychiatrischen<br />

Versorgungsangebotes mitzuwirken.<br />

Erfurt,<br />

September 2005


Die Vereinbarung zur Umsetzung des <strong>Projekt</strong>es "Implementation personenzentrierter<br />

Hilfen für psychisch kranke Menschen" unterzeichnen:<br />

<strong>Projekt</strong>partner Ort, Datum Unterschrift<br />

Landeshauptstadt Erfurt<br />

Oberbürgermeister<br />

Aktion psychisch Kranke e.V.<br />

Geschäftsführer<br />

.......................................... ........................................<br />

.......................................... ..........................................<br />

Thüringer Ministerium für Soziales,<br />

Familie und Gesundheit<br />

Ref.47Psychiatrische Versorgung<br />

.......................................... .......................................<br />

Trägerwerk Soziale Dienste<br />

in <strong>Thüringen</strong>e.V.(TWSD)<br />

Geschäftsführer .......................................... .......................................<br />

ChristophoruswerkgGmbH<br />

Geschäftsführer .......................................... .......................................<br />

Helios Klinikum Erfurt GmbH<br />

Geschäftsführer .......................................... .......................................<br />

Katholisches Krankenhaus<br />

"St. Johann Nepomuk" Erfurt<br />

Geschäftsführer .......................................... ......................................<br />

SiT –Suchthilfe in<strong>Thüringen</strong><br />

gGmbH<br />

Geschäftsführer .......................................... .......................................<br />

Diakonie Erfurt<br />

Ev. Stadtmission und Gemeindedienst<br />

gGmbH<br />

Geschäftsführer .......................................... .......................................


<strong>Projekt</strong>partner Ort, Datum Unterschrift<br />

Caritasverband für das Bistum<br />

Erfurt<br />

Diözesandirektor<br />

Jüdische Landesgemeinde <strong>Thüringen</strong><br />

Vorsitzender<br />

Rehabilitation psychisch Kranke<br />

(RPK) gGmbH Halle<br />

NiederlassungErfurt<br />

Geschäftsführer<br />

SHG Angehörige psychisch<br />

kranke Menschen<br />

SHG Depression<br />

.......................................... ..........................................<br />

…………………………….. …………………………….<br />

......................................... ..........................................<br />

.......................................... ..........................................<br />

.......................................... ..........................................


Zustimmend zur Kenntnis genommen:<br />

Agentur für Arbeit Erfurt<br />

Vorsitzender Geschäftsführer<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

.......................................... ..........................................<br />

ARGE SGB II im Jobcenter Erfurt<br />

Geschäftsführer .......................................... ..........................................<br />

Landesversicherungsanstalt<br />

(LVA) <strong>Thüringen</strong><br />

Bundesversicherungsanstalt für<br />

Angestellte(BfA) Erfurt<br />

AOK –Die Gesundheitskasse in<br />

<strong>Thüringen</strong><br />

Verwaltungsberufsgenossenschaft<br />

(VBG)<br />

.......................................... ..........................................<br />

.......................................... ..........................................<br />

.......................................... ..........................................<br />

.......................................... ..........................................<br />

Landesamt für Soziales und<br />

Familie<br />

Abt. 3–Versorgung und Integrationsamt<br />

.......................................... ..........................................


Vere Verein inba barung rung zwische zwischennde derAkt<br />

rAktion on psych psychisc ischhKr Ka<br />

nke e.V. und de der<br />

psych psychiat atrische rischennVersorgungsre Versorgungsregion<br />

gion Stadt Gera z u rImple rImplem ent enta tion de derrpe personen<br />

rsonenb ezo<br />

zogenen genen Hilfen<br />

Die unterzeichnenden Beteiligten und die Arbeitsgruppe „Personenzentrierter Ansatz"der<br />

Aktion psychischKranke e.V. (APK) vereinbaren eine Zusammenarbeit<br />

(15.12.2000 bis 30.06.2003) im Rahmen des BMG-geförderten Forschungsprojektes<br />

(Implementation des personenzentriertenAnsatzes in derpsychiatrischen Versorgung).<br />

Die Zusammenarbeit wird auf folgender Grundlage vereinbart:<br />

1 . Vorbeme Vorbemerku rkungen ngen<br />

Allgemeine konzeptionelle Leitlinie ist der personenzentrierte AnsatzimSinne der<br />

Empfehlungen der KommissionPersonalbemessung der AKTION PSYCHISCH<br />

KRANKE (1992 —1998) (1). Die Umsetzung knüpft an der aktuellen Versorgungsstruktur<br />

in derStadt Gera an und berücksichtigt regionale Besonderheiten.<br />

2. Ziele des Implementierungsp<br />

Implementierungsprojektes rojektes<br />

Die Ausrichtung des <strong>Projekt</strong>s ergibt sich ausder <strong>Projekt</strong>skizze „Implementation des<br />

personenzentrierten Ansatzes". Das Implementierungsprojekt zielt darauf ab, Hilfeleistungen<br />

für psychisch kranke Menschen zu verbessern. Dies soll erreicht werden<br />

durch Umgestaltungen der Versorgunginein „integrie „integriertes<br />

rtes personenzent<br />

personenzentrie rierte rtes re regigi onalen Hilfesystem" (IPRH) auf<br />

• der Arbeitsebene,<br />

• der Ebeneder Organisation derMaßnahmen,<br />

• der Ebene der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und<br />

• der Ebene der Steuerung der Leistungs- und Ressourcenentwicklung (2).<br />

Die ausgewählten <strong>Projekt</strong>e streben dabei an, auf allen vier Ebenen Fortschritte zu<br />

erzielen, die sich inder Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität(einschl. der Wirtschaftlichkeit)<br />

auf der Arbeitsebene darstellen lassen.<br />

(1) Der <strong>Abschlussbericht</strong> der Kommission ist erschienen in: Bundesministerium für Gesundheit (Hg.):<br />

Von institutions- zu personenzentrierten Hilfen in der psychiatrischen Versorgung, Schriftreihe des<br />

BMG Band 11611; und Ambulante Komplexleistungen—Sozialrechtliche Voraussetzungen zur Realisierung<br />

personenzentrierter Hilfen in der psychiatrischen Versorgung.Schriftreihe des BMG, Sand<br />

116/11, Nomos-Verlag Baden-Baden 1999. Siehe auch' Kurzbericht <strong>Projekt</strong> Personalbemessung"<br />

(2) Erläuterungen zu den Ebenen: siehe <strong>Projekt</strong>skizze.


Im Ergebnis sollten beispielhafte Lösungen für Fragen<br />

• der personenzentriertenHilfeplanung,<br />

• der Verbundentwicklungund —gestaltung,<br />

• der Qualitätssicherung,<br />

• der optimierten Nutzung vorhandener Ressourcenund<br />

• der Steuerung<br />

gefunden werden, die auch für künftige Prozesse in anderen Regionen nützlich sind.<br />

Ein IPRH soll ein „lernendes System" werden, des mit anderen IPRHs im Sinne des<br />

,benchmarking"-Ansatzes in einen befruchtenden Austauscheintritt.<br />

3. Thematische Arbeitssch Arbeitsschwerpunkte werpunkte inde in de rStadt Gera<br />

Als thematische Schwerpunkte in der Stadt Gerawerden benannt:<br />

3.1.Qualitätsmanagement<br />

3.2. Budgetermittlung, Monitoring<br />

3.3. Organisation des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV)<br />

3.1. Q ual ualitätsmanagement<br />

itätsmanagement<br />

Hinsichtlich des Qualitätsmanagements werdenfolgende Aspekte im<strong>Projekt</strong> besonders<br />

beachtet, beobachtet und optimiert.<br />

3.1.1 Hilfeplanung<br />

3.1.1.1 E inheitlic nheitlich eHilfeplanung<br />

Es wird eine einheitliche Hilfeplanung mit dem „Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan"<br />

(IBRP) praktiziert. Die Erfahrungen werden kontinuierlich ausgetauscht.<br />

3.1.1.2 E inbeziehung nbeziehung der Klienten Kliente<br />

Die Einbeziehung der Klienten im Hilfeplanungsverfahren und bei der Auswertung<br />

der Zusammenarbeit nach Abschluss der Planungsphase muss sichergestellt werden.<br />

Die Hilfeplanung ist Bestandteil der Rehabilitation bzw. Behandlung, d.h. ebenfalls<br />

personenzentriert zu gestalten.<br />

3.1.1.3 integrierte Hilfeplanung<br />

Die Hilfeplanung wird integriert, im Sinne eines Gesamtplans vorgenommen. Dabei<br />

werden alle psychiatrischenund nicht-psychiatrischen Hilfen einschließlich der Hilfen<br />

von Angehörigen, Freunden und sonstigen Personen dessozialen Umfelds berücksichtigt.<br />

3.1.1.4 AnZielen An Zielen o rient rientierte ierte Hilfeplanung<br />

Die Hilfeplanung ist an konkreten Zielen orientiert Die Ziele werden aus der individuell<br />

angestrebten Lebensform des Betroffenen abgeleitet und lehensweltbezogen<br />

beschrieben.Die Zielbestimmung dient auch der Evaluation der Zusammenarbeit<br />

mit dem Klienten.<br />

3. 3.1. 1.1. 1.55Hilf Hilfepla<br />

eplanu nung ng u n ab abhä häng ngig ig v o nWoh nWohn f o r men<br />

Die Hilfeplanung und die Hilfeerbringung sollen unabhängig von der aktuellen oder<br />

angestrebten Wohnform vorgenommen werden.


3 .1.1 1.1.6E 6Einricht nrichtun ungs- gs- und berufsgruppenübergre<br />

berufsgruppenübergreifende<br />

ifende H ilfeplan lfeplanu n g<br />

Der individuelle Hilfebedarf wird einrichtungs- und berufsgruppenübergreifend ermittelt.<br />

Art und Umfangdes diesbezüglich erforderlichen Austauschs hat den Wünschen<br />

des Klienten, den fachlichen Anforderungen und zeitökonomischen Aspekten Rechnung<br />

zu tragen.<br />

3.1.1.7 Hil Hilf eplankonfe eplankonferenze renzen<br />

Der auf diese Weise gemäß IBRPermittelteHilfebedarf wird in der nochzuschaffenden<br />

Hilfeplankonferenz erörtert. Die Teilnehmer nehmen konstruktiv-kritisch Stellung<br />

underfragenggf. zusätzliche Informationen. Ziel sind einvernehmlicheAbsprachen<br />

über Ziele und Vorgehensweise.<br />

3.1.1.8 Steuerungsrunde<br />

Entscheidungen zu Ressourcen bzw. Kontingentender Versorgungsregionwerden in<br />

der Steuerungsrunde getroffen.<br />

3.1.1.9 E inbeziehung nbeziehung von Kliente Klienten<br />

Die Auswertungmit demKlienten und der einrichtungs- und trägerübergreifende<br />

Austausch in der Fallkonferenz sind zentrale Elemente der Qualitätssicherung.<br />

3.1.1.10 Stellungnahme des SpD nach IBRP<br />

Ein IBRP, der unter diesen Vorgaben erstellt wurde, ist die wesentliche Grundlage für<br />

die gutachterliche Stellungnahme des SoziaIpsychiatrischen Dienstes (SpD) für den<br />

Leistungsträger.<br />

3.1.2. Kooperation und Koordination<br />

3.1.2.1 Kooperation der Beteiligten<br />

Die Beteiligten beziehen die Leistungserbringung aufeinander und informieren sich<br />

im Interesse des Klienten. Bei der Abstimmung imVerlauf sind die Klienten einzubeziehen.<br />

3. 3.1. 1.2. 2.22Üb Üb er erprü prüfu fun gdes Hilfeplans<br />

Der Hilfeplan wird spätestens nach der Befristung in der Fallkonferenzüberprüft,im<br />

Bedarfsfall häufiger.<br />

3.1.2 3.1.2.3Koo 3Koor d inie nier ende Be Bezugspe zugsperson rson<br />

Im Rahmen der Hilfeplanung wird einekoordinierende Bezugsperson mit ihren Aufgaben<br />

benannt. Diese Person ist fürdie trägerübergreifendeAbstimmung im Verlauf<br />

und imBedarfsfall für die erneute Hilfeplanungund Wiedereinbringung in die Fallkonferenz<br />

zuständig.<br />

Die Unterzeichnenden erklären die Bereitschaft, die koordinierende Bezugsperson in<br />

ihrer Funktion zu unterstützen.<br />

3 .1.2 1.2.4 .4 Daten Datenschutz schutz beachte beachten<br />

Datenschutz und Schweigepflicht sind jederzeit zu beachten. Art und Umfang des<br />

vorgesehenenund vorgenommenen Austauschs sind für Klienten offen zu legen.


3.1.2 3.1.2.5Dokumentat<br />

5Dokumentation ion<br />

Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>s besteht die Absicht,eine Leistungsdokumentation zu entwickeln.Ein<br />

in relevanten Bereichen kompatibles einrichtungs- und leistungsbereichsübergreifendes<br />

Modulsystem soll die Dokumentation erleichtern und effektivieren.<br />

Den Aspekten des Datenschutzes ist Rechnung zu tragen. Vorarbeiten zu einem solchen<br />

Dokumentationssystem werden im Rahmen eines gesonderten Forschungsprojektes<br />

der Aktion Psychisch Kranke geleistet.<br />

3. 3.1. 1.33Versor Versorgu<br />

gung ngsa sauf uftra trag<br />

3. 3.1. 1.3. 3.11Pf Pli<br />

lich chtv tvers erso rg rgu n g<br />

Die Beteiligten haben die Pflichtversorgung für schwerer psychisch kranke Bürger mit<br />

komplexem Hilfebedarf für die Stadt Gera. Dies beinhaltet die Bereitschaft, Menschen<br />

mit akutem komplexen Behandlungs- bzw. Rehabilitationsbedarf kurzfristig<br />

Leistungen anzubieten und insbesondere keinen psychisch kranken Menschen wegen<br />

Art oder Schwere der Störung abzuweisen. Entlassungen bei fortbestehendem Hilfebedarf<br />

insbesondere gegen den Willen der Betroffenen müssen in den Sektorenkonferenzen/Suchtkonferenzen<br />

und der Steuerungsrunde mit allen Beteiligten abgestimmt<br />

werden.<br />

3 .1.3 .1.3.2 .2 Vert Verträ räge ge<br />

Der Versorgungsauftrag soll formell durch Leistungsverträge geregelt werden.Dies<br />

wirdimRahmen des <strong>Projekt</strong>s vorbereitet.<br />

3 .1.4. 1.4. Qualität Qualitätssic ssicherung herung<br />

IBRP, Fall- bzw. Sektorenkonferenzen, Suchtkonferenz,Steuerungsrunde, Pflichtversorgung<br />

sind Instrumente, die günstige Bedingungen für gute Qualität schaffen. Ihre<br />

Nutzung garantiert jedoch noch keine gute Qualität. Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>s gilt es<br />

• Qualitätskriterien zu formulieren,<br />

• Transparenz zur Qualitätskontrolle herzustellen,<br />

• Einsatz, Führung (Schulung) und Auswertung des IBRP inhaltlichzuverbessern<br />

und ggf. aufgabenspezifisch anzupassen.<br />

Die Sitzungsfrequenz und die Zusammensetzung der einzelnen Gremien sollte im<br />

Verlauf des <strong>Projekt</strong>es kritisch überprüft werden.<br />

3.1.5 Weitere <strong>Projekt</strong>themen<br />

Weitere Aspekte eines gemeinsamen regionalen Qualitätsmanagements sind:<br />

• Nutzerzufriedenheit<br />

• Gesundheitsberichterstattung<br />

• Beschwerdemanagement<br />

• Evaluation<br />

• Mitarbeiterzufriedenheit<br />

• Anpassung der Krankenhausstrukturen an Erfordernisse des GPV.<br />

3.2 Budgetermittlung, Budgettranspare<br />

Budgettransparenz, nz, Monitoring, Ressourcensteu-<br />

Ressourcensteue<br />

r ung<br />

3.2.1 Ermittlung und O ffenl ffenlegung egung der Ko Kostenströme stenströme<br />

Die Kostenströme lassen sich nur bedingtverfolgen.ImRahmen des <strong>Projekt</strong>s sollen<br />

die Aufwendungen für Rehabilitation und Behandlungpsychisch kranker Bürgerinnen


und Bürger der Stadt Gera ermittelt und offengelegt werden. Dabei wirken die von<br />

den unterzeichnendenvertretenenInstitutionen mit.<br />

3.2.2 Klientenbewegungen<br />

Klientenbewegungen über die Stadtgrenzenhinaus sind zuerfassen. Die Beteiligten<br />

erwarten von der Stadtverwaltung die erforderliche Unterstützung zur Ermittlung<br />

(von Leistungen nach dem BSHG) von Aufwendungen zur Versorgung seelisch Behinderter<br />

außerhalb der Stadtgrenzen.<br />

3.2.3 Finanzierun Finanzierungsformen gsformen im BSHG<br />

Die neuen Finanzierungsformen im BSHG-Bereich sind sinnvoll umzusetzen. Ziel ist<br />

ein Steuerungsverfahren, dass flexible Leistungserbringung ermöglicht. Im Rahmen<br />

des <strong>Projekt</strong>s soll konstruktiv nach geeigneten Lösungen gesucht werden. Dabei sind<br />

ggf. bestehende Finanzierungsformen zur Disposition zu stellen.<br />

3.2.4 Einsatz der Ressourcen<br />

Ein flexiblerer Einsatz derRessourcen gemäß individuellem Bedarf bei gleichzeitiger<br />

Steuerung des Gesamtbudgets auf Stadt- bzw.Trägerebene zieht die Notwendigkeit<br />

einesRückmeldesystemsnachsich, dasdie jeweilige Ausschöpfung des Jahresbudgets<br />

transparent macht.<br />

3.3. GPV-Or GPV-Organisation ganisation<br />

Die bisherigen Erfolge beim Aufbau des Gemeindepsychiatrischen Verbundes werden<br />

aufgegriffen und weiterentwickelt.<br />

Die rechtlich verbindliche Ausgestaltung des GPV ist noch offen und soll geklärt werden<br />

(auch: Pflichtversorgung, Bedingungen zur Mitwirkung). ImRahmen des <strong>Projekt</strong>s<br />

werden Möglichkeiten der engen Kooperation erarbeitet und Vertragsabschlüsse<br />

vorbereitet.<br />

4 . Verzah Verzahnun nung de derLe rLeistu istungsbe ngsbere reiche iche<br />

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen mit sonstigen Rehabilitations- und Behandlungsleistungen<br />

verzahnt werden: ambulante Behandlung (niedergelassene Psychiater,<br />

Institutsambulanz, Soziotherapie), ambulante psychiatrische Pflege,medizinische<br />

und berufliche Rehabilitation.<br />

5. Ziel Zielgruppe gruppe<br />

Einbezogen sind alle Leistungen für psychisch Kranke, die aus der Stadt Gera stammen,<br />

soweit sie Leistungen im Rahmen des Sicherstellungsauftrages der niedergelassenen<br />

Ärzte überschreiten. Der Bereich Gerontopsychiatrie ist eingeschlossen. Die<br />

Bereiche Suchtkrankenversorgung, Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Versorgung<br />

geistig Behinderter sind ausgeschlossen.<br />

Beteiligt sinddie LeistungsbereicheSelbstversorgung/Wohnen, Arbeit/Ausbildung,<br />

Tagesgestaltung/Kontakte, sozialpsychiatrische Grundversorgung und spezielle Therapieverfahren,<br />

soweit sie Bestandteilvon Komplexleistungen sind.<br />

Ausdrücklich eingeschlossen sind Leistungenfür psychisch kranke Erwachseneaus<br />

der Stadt Gera, die außerhalb der Stadtgrenze versorgt werden. Die Leistungsträger<br />

stellen sicher, dass auch die Hilfen für diese Personen vor Bewilligungeiner Maßnahme<br />

in derHilfeplanungskonferenz besprochen werden.


6. <strong>Projekt</strong>gruppe<br />

Die unterzeichnenden Dienste und Einrichtungen benennen autorisierte Personen,<br />

die regelmäßig ander projektbegleitenden Gruppe teilnehmen.<br />

7. Überregionale Auswirkungen<br />

Die Ergebnisse der Zusammenarbeit im Forschungsprojekt sollen auch für die Entwicklung<br />

personenzentrierter gemeindepsychiatrischer Verbünde in anderen Regionen<br />

genutzt werden. Über Erfahrungen und Zwischenberichte inder Stadt Gera wird<br />

regelmäßig berichtet. Eine enge Zusammenarbeit mit den anderen Modellregionen<br />

wird angestrebt.<br />

8. Verantwortlichkeiten<br />

8. Verantwortlichkeiten<br />

Die Arbeitsgruppe „Personenzentrierter Ansatz" der APK bietet wissenschaftliche<br />

Beratung und Begleitung an und organisiert den Austausch zwischen den Referenzregionen.<br />

Die Entscheidungskompetenz über die Entwicklung des regionalen Versorgungsverbundes<br />

verbleibt bei den jeweils in der Stadt Gera Verantwortlichen.


Die Unterzeichnenden erklären ihre Bereitschaft,imSinne dervorgenannten Prinzipien<br />

und Ziele im Rahmen des Forschungsprojekts „Implementation des personenzentrierten<br />

Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung“ konstruktiv bei einer Weiterentwicklungdes<br />

regionalen psychiatrischen Versorgungsangebots mitzuwirken.<br />

Gera, den 29.09.2001<br />

Oberbürgermeister Thüringer Minister für Soziales,<br />

Familie und Gesundheit<br />

Dezernentin für Jugend, <strong>Projekt</strong>koordinator der<br />

Soziales und Gesundheit Aktion Psychisch Kranke<br />

Der Präsident Vorsitzender des<br />

des Landesamtesfür Psychiatriebeirates Gera<br />

Soziales und Familie<br />

Amtsarzt Sozialpsychiatrischer<br />

Gesundheitsamt Dienst der Stadt Gera<br />

Amtsleiterin Betreuungsbehörde<br />

Sozial- u. Wohnungsamt Gesundheitsamt<br />

Gera<br />

Bereichsleiter Geschäftsführer<br />

Krankenhäuser Diakoniezentrum Gera<br />

AOK–Die gGmbH<br />

Gesundheitskasse in<br />

<strong>Thüringen</strong><br />

Geschäftsführer Tagesstätte für psychisch<br />

Trägerwerk soziale Dienste Kranke<br />

Gera gGmbH Verein„Hilfefür psychisch<br />

Kranke e.V.“


Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

Caritas Verband für Geraer Werkstätten<br />

Ostthüringen e.V.<br />

Geschäftsführer Betreuungsverein<br />

AWO e.V. Lebensbrückee.V.<br />

Arbeitsamt Gera Nervenarzt<br />

Gera<br />

Vertreter der<br />

Angehörigengruppe<br />

Gera


P roj rojek ekt ver vereinba einbarung rung Ilm Ilm–Kreis –Kreis<br />

Vere Verein inba barung rung zwische zwischen: n: den Vertreternder psychiatrischen Versorgung<br />

(Leistungsträger<br />

Kreises<br />

und Leistungserbringer) des Ilm-<br />

(siehe 3.2.1.7.; Aktualisierung jederzeit möglich) unter<br />

Beratung durch die Aktion psychisch Kranke e. V.<br />

Die Zusammenarbeit wird sofort beginnend bis <strong>zum</strong> 31.12.2009 auf folgender Grundlage<br />

vereinbart:<br />

1 . Vorbeme Vorbemerku rkungen ngen<br />

Allgemeine konzeptionelle Leitlinie ist der personenzentrierte Ansatz im Sinne der<br />

Empfehlung der Kommission Personalbemessung der AKTION PSYCHISCH KRAN-<br />

KE (1992-1998). Die Umsetzung knüpft an der aktuellen Versorgungsstruktur imIlm-<br />

Kreis an und berücksichtigt die regionalen Besonderheiten.<br />

2. Ziele des Implementationsp<br />

Implementationsprojektes rojektes<br />

Das Implementationsprojekt zielt darauf ab, die Hilfeleistungen für psychisch kranke<br />

oder seelisch behinderte oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung<br />

bedrohte Menschen zuverbessern. Dies soll realisiert werden durch die<br />

Umgestaltung und Weiterentwicklung des Versorgungssystems zueinem integrierten<br />

personenzentrierten regionalem Hilfesystem (IPRH) auf:<br />

- der Arbeitsebene,<br />

- der Ebene der Organisation der Maßnahmen,<br />

- der Ebene der Anwendung der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und<br />

- der Ebene der Steuerung der Leistungs- und Ressourcenentwicklung.<br />

Die ausgewählten <strong>Projekt</strong>e streben dabei an, auf allen vier Ebenen Fortschritte zu<br />

erzielen, die sich in der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität (einschließlich der<br />

Wirtschaftlichkeit) auf der Arbeitsebene darstellen lassen.<br />

Im Ergebnis sollen beispielhafte Lösungen für Fragen:<br />

- der personenzentrierten Hilfeplanung,<br />

- der Verbundentwicklungund –gestaltung,<br />

- der Qualitätssicherung,<br />

- der optimierten Nutzung vorhandener Ressourcen und<br />

- der Steuerung<br />

gefunden werden. Diese könnten auch für künftige Prozesse in anderen Regionen<br />

nützlich sein.<br />

3. Thematische Arbeitsschwe<br />

Arbeitsschwerpunkte rpunkte im imIlm-Kreis Ilm-Kreis sind:<br />

33 ..1. 1. O O rr gan ganisat isatiion on de dessGe Gemeindep<br />

meindepsych sychiat iatrr isc ischen hen Ve Verbundes rbundes (GPV) (GPV) des des Ilm-K Ilm-Krr ee ise ises. s.<br />

Der gemeindepsychiatrische Verbund soll im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es aufgebaut werden.<br />

Die rechtlich verbindliche Ausgestaltung des GPV ist noch offen und soll geklärt<br />

werden (auch Pflichtversorgung, Bedingungen zur Mitwirkung). Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es<br />

werden Möglichkeiten der engen Kooperation erarbeitet und Vertragsabschlüsse<br />

vorbereitet.


33 ..2. 2. Qualit Qualitäts-<br />

äts- und und Le Leistu istungsmana ngsmanage gement ment<br />

Hinsichtlich des Qualitätsmanagements werden folgende Aspekte im <strong>Projekt</strong> besonders<br />

beachtet, beobachtet und optimiert:<br />

3.2.1. 3.2.1. Hilfeplanung,<br />

Hilfeplanung, Hilfeplankonferenz<br />

Hilfeplankonferenz<br />

3. 3.2. 2.1. 1.1. 1. Ei Einh nhei eitli tliche che Hilfeplanung<br />

Hilfeplanung<br />

Es wird eine einheitliche Hilfeplanung mit dem Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan<br />

(IBRP) praktiziert. Hierzu werden allen Beteiligten entsprechende gemeinsame<br />

Fortbildungen angeboten. Die Erfahrungen werden kontinuierlich ausgetauscht,<br />

wodurch das IBRP-Verfahren weiterentwickelt werden kann.<br />

3.2.1.2. 3.2.1.2. Beteiligung Beteiligung der der Klientinnen Klientinnen und und Klienten Klienten<br />

Die Beteiligung der Klientinnen und Klienten im Hilfeplanungsverfahren und bei der<br />

Auswertung der Zusammenarbeit muss sichergestellt werden. Die Hilfeplanung ist<br />

Bestandteil der Rehabilitation bzw. Behandlung, deshalb ist sie ebenfalls personenzentriert<br />

zu gestalten.<br />

3.2.1.3. 3.2.1.3. Einbeziehung Einbeziehung andere andererrBeteiligter Beteiligter au aussdem dem Umfeld Umfeld<br />

Die Beteiligung von Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld des Klienten –insbesondere<br />

der Angehörigen –imHilfeplanungsverfahren, ist je nach Lage des Einzelfalles<br />

und in Absprache mit dem Klienten sicherzustellen.<br />

3.2.1.4. 3.2.1.4. Integrier Integrierte te Hilfeplanung<br />

Hilfeplanung<br />

Die Hilfeplanung wird integriert im Sinne des Gesamtplans vorgenommen (siehe<br />

§58SGB XII). Dabei werden alle psychiatrischen und nichtpsychiatrischen Hilfen,<br />

einschließlich der Hilfen von Angehörigen, Freunden und sonstigen Personen des<br />

sozialen Umfeldes berücksichtigt.<br />

3.2.1.5. 3.2.1.5. Zielorienti Zielorientierte erte Hilfeplanung<br />

Hilfeplanung<br />

Die Hilfeplanung ist an konkreten Zielen orientiert. Die Ziele werden aus der individuell<br />

angestrebten Lebensform des/der Betroffenen abgeleitet und lebensfeldbezogen<br />

für einen individuell festgelegten Zeitraum beschrieben. Die Zielbestimmung<br />

dient auch der Evaluation der Zusammenarbeit mit den Klienten und ggf. der Fortschreibung<br />

des Hilfeplanes.<br />

3.2.1.6. Hilfeplankonferenz<br />

3.2.1.6. Hilfeplankonferenz<br />

Die Darstellung des Hilfebedarfs erfolgt in der Hilfeplankonferenz (HPK). Ziel ist eine<br />

einvernehmliche und verbindliche Beschlussfassung über die erforderlichen Hilfen.<br />

Die Vorbereitung und Einberufung der HPK ist Aufgabe eines Koordinators, der vom<br />

Ilm-Kreis gestellt wird.<br />

Der einvernehmliche Beschluss der Hilfeplankonferenz ist als fachliche Stellungnahme<br />

zu verstehen, die in der Regel die wesentliche Grundlage für die Entscheidung der<br />

Leistungsträger über den Hilfebedarf bildet. Bei Änderungen sind alle ander Hilfeplanung<br />

Beteiligten zu informieren.<br />

Die Hilfeplankonferenz überprüft die Umsetzung ihrer Beschlüsse innerhalb eines<br />

festgelegten Zeitraumes.


3.2.1.7. 3.2.1.7. Te Teilnehme ilnehmerr der der Hil Hilff eplankonfere<br />

eplankonferenz nz<br />

An der Hilfeplankonferenz nimmt als ständiges Mitglied jeweils ein/e autorisierte/r<br />

Vertreter/in mitMandat:<br />

• der in der Region tätigenLeistungserbringer:<br />

Kontext Ilmenau GmbH,<br />

Lebenshilfe Ilmenau e.V.,<br />

Lebenshilfewerk Ilmenau/Rudolstadt e.V.,<br />

Lebenshof Ettischleben,<br />

Marienstift Arnstadt,<br />

• der Leistungsträger:<br />

Sozialamt,<br />

ARGE Ilm-Kreis,<br />

• des Gesundheitsamtes/Sozialpsychiatrischer Dienst,<br />

• bei Bedarf andere Leistungsträger und –erbringer,<br />

• darüber hinaus im Einzelfall:<br />

1. der Klient<br />

2. die (koordinierende) Bezugsperson, durch die der IBRPerarbeitet wurde,<br />

3. auf Wunsch des jeweiligen Hilfesuchenden und/oder seines gesetzlichen<br />

Betreuers bzw. einer anderen vom Hilfesuchenden benannten Vertrauensperson<br />

teil.<br />

4. derRentenversicherungsträger<br />

5. die zuständige Agentur für Arbeit<br />

Die Leitung der Hilfeplankonferenz obliegt einer Fachkraft des örtlichen Gesundheitsamtes.<br />

33 ..2.1 2.1..8. 8. Qualität Qualitätssiche ssicherun rungg<br />

Art und Umfang der Leistungen werden mit dem Klienten bilanziert. Diese Auswertung<br />

und der einrichtungs- und trägerübergreifende Austausch in der Hilfeplankonferenz<br />

dienen auch der Qualitätssicherung.<br />

3.2.2. 3.2.2. Koope Kooperation ration und und Koordination<br />

Koordination<br />

3.2.2.1. 3.2.2.1. Kooperation Kooperation der der Beteiligten Beteiligten<br />

Die Beteiligten stimmen die Erbringung der Leistungen untereinander unter Einbeziehung<br />

des Klienten ab und informieren sich imInteresse und mit Einwilligung des<br />

Klienten.<br />

3.2.2.2. 3.2.2.2. Koordini Koordiniee rr ende ende Bezu Bezugspe<br />

gsperson rson<br />

Im Rahmen der Hilfeplanung wird für jeden Klienten eine koordinierende Bezugsperson<br />

benannt, die den Klienten während der Maßnahme begleitet. Zu ihren Aufgaben<br />

gehört die trägerübergreifende Abstimmung imVerlauf und imBedarfsfall die erneute<br />

Hilfeplanung und Wiedereinbringung in die Hilfeplankonferenz. Weitere Aufgaben<br />

können in der Konferenz festgelegt werden. Die Unterzeichner erklären ihre Bereitschaft,<br />

die koordinierende Bezugsperson in ihrer Funktion zu unterstützen.<br />

3.2.2.3. Datenschutz<br />

3.2.2.3. Datenschutz<br />

Datenschutz und Schweigepflicht sind jederzeit zu beachten. Art und Umfang des<br />

vorgesehenen und vorgenommenen Austauschs sind für Klienten offen zu legen. Das


Einverständnis des Klienten ist Voraussetzung. Die Bestimmungen hinsichtlich Datenschutz<br />

und Schweigepflicht gelten ebenfalls für Daten, die die Angehörigen des<br />

Klienten betreffen.<br />

3. 3.2. 2.3. 3. Vers Versor orgu gung ngsa sauf uftrag trag im im Il Ilm-Kre m-Kreiiss<br />

3. 3.2. 2.3. 3.1. 1. PP ff li lich chtv tver erss oo rr gg uu nn gg<br />

Die am <strong>Projekt</strong> beteiligten Leistungserbringer streben andie Pflichtversorgung für<br />

schwer psychisch kranke Bürger mit komplexem Hilfebedarf sicher zu stellen. Dies<br />

beinhaltet die Bereitschaft, Menschen mit komplexem Hilfebedarf kurzfristig Leistungen<br />

anzubieten und keinen psychisch kranken Menschen wegen Art und Schwere<br />

der Störung abzuweisen.<br />

3.2.3.2. 3.2.3.2. Versorgungsplanung<br />

Versorgungsplanung<br />

Die Unterzeichnenden verpflichten sich, sich vor Veränderungen ihrer jeweiligen Angebote<br />

mit den Kooperationspartnern auszutauschen.<br />

3.3. 3.3. Monitoring Monitoring und und Resso Ressourcens urcensteuerung teuerung<br />

3.3.1. 3.3.1. Kl Klientenbewegungen<br />

ientenbewegungen<br />

Die Klientenbewegungen über den Ilm-Kreis hinaus sind zu erfassen. Die Beteiligten<br />

informieren sich gegenseitig über Aufwendungen zur Versorgung von psychisch<br />

kranken oder seelisch behinderten oder von psychischer Krankheit oder seelischer<br />

Behinderung bedrohter Menschen außerhalb des Kreises.<br />

3.3.2 3.3.2.. Finanzie Finanzierungsformen<br />

rungsformen<br />

Die neuen Finanzierungsformen sind sinnvoll umzusetzen. Ziel ist ein Steuerungsverfahren,<br />

das flexible Leistungserbringung ermöglicht. Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es soll<br />

konstruktiv nach geeigneten Lösungen gesucht werden. Dabei sind ggf. bestehende<br />

Finanzierungsformen zur Disposition zu stellen.<br />

3. 3.3. 3. Bu Budg dgettr ettraa ns nspar paree nz nz u u nn dd Ressourcensteuerung<br />

Ressourcensteuerung<br />

Kostenströme lassen sich zurzeit nur bedingt verfolgen. ImRahmen des <strong>Projekt</strong>es<br />

sollen die Aufwendungen für Rehabilitation und Behandlung für psychisch kranke<br />

oder seelisch behinderte oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung<br />

bedrohte Menschen des Ilm-Kreises ermittelt und offen gelegt werden.<br />

Dabei wirken die von den Unterzeichnern vertretenen Institutionen mit.<br />

4 . Verzah Verzahnun nung de derLe rLeistu istungsbe ngsbere reiche iche<br />

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen mit sonstigen Rehabilitations- und Behandlungsleistungen<br />

verzahnt werden: ambulante Behandlung (niedergelassene Psychiater,<br />

Tagesklinik, Soziotherapie), ambulante psychiatrische Pflege, medizinische<br />

undberuflicheRehabilitation.<br />

5. Ziel Zielgruppe gruppe<br />

Einbezogen sind alle Leistungen für erwachsene Bürger des Ilm-Kreises mit einer<br />

psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung oder die von einer psychischen<br />

Erkrankung oder seelischen Behinderung bedroht sind und Suchtkranke, soweit<br />

sie Leistungen im Rahmen des Sicherstellungsauftrages der niedergelassenen<br />

Ärzte überschreiten. In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich.


6. <strong>Projekt</strong>gruppe<br />

Die unterzeichnenden Dienste und Einrichtungen benennen autorisierte Personen,<br />

die monatlich an der projektbegleitenden Gruppe teilnehmen.<br />

7. Verantwortlichkeiten<br />

Die Unterzeichnenden erklären ihre Bereitschaft, imSinne der vorgenannten Prinzipien<br />

und Ziele im Rahmen des Forschungsprojektes „Implementation des personenzentrierten<br />

Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung“ konstruktiv bei einer<br />

Weiterentwicklung des regionalen psychiatrischen Versorgungsangebotes mitzuwirken.<br />

Herr Krüger, Aktion Psychisch Kranke, steht während des <strong>Projekt</strong>es als Berater zur<br />

Verfügung. Er nimmt anden <strong>Projekt</strong>gruppen, dem <strong>Projekt</strong>beirat und den Hilfeplankonferenzen<br />

teil.<br />

8. Kosten<br />

Die Kosten, die den Unterzeichnenden der <strong>Projekt</strong>vereinbarung für in dieser Vereinbarung<br />

zu erbringenden Leistungen anfallen, deckt jeder Vertragspartner selbst.<br />

Abweichungen von dieser Kostentragungspflicht bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.<br />

9. Anpassungskl<br />

Anpassungskla usel<br />

Ist das gemeinsame <strong>Projekt</strong> in der hier vorgesehenen Form nicht durchführbar, verpflichten<br />

sich die Vertragspartner, die Vereinbarungen den geänderten Bedingungen<br />

anzupassen.<br />

Ilmenau, den 20.02.2008<br />

Vertragspartnerder <strong>Projekt</strong>vereinbarung:<br />

Ilm-Kreis, vertreten durch den Beigeordneten und Vertreter des Landrates<br />

Ilm-Kreis, Gesundheitsamt, vertretendurch die Amtsärztin<br />

----------------------------------------<br />

Ort, Datum, Unterschrift<br />

----------------------------------------<br />

Ort, Datum, Unterschrift


Ilm-Kreis, Sozialamt, vertreten durch den Amtsleiter<br />

----------------------------------------<br />

Ort, Datum, Unterschrift<br />

Aktion Psychisch Kranke e.V., vertreten durch den Geschäftsführer<br />

ARGE SGB II, vertreten durch den Geschäftsführer<br />

Kontext Ilmenau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer<br />

----------------------------------------<br />

Ort, Datum, Unterschrift<br />

----------------------------------------<br />

Ort, Datum, Unterschrift<br />

-----------------------------------------<br />

Ort, Datum, Unterschrift<br />

Lebenshilfe Ilmenau e.V., vertreten durch den stellvertretenden Geschäftsführer<br />

----------------------------------------<br />

Ort, Datum, Unterschrift<br />

Lebenshilfewerk Ilmenau e.V., vertreten durch die Geschäftsführerin<br />

----------------------------------------<br />

Ort, Datum, Unterschrift


Lebenshof Ettischleben e. V.<br />

Marienstift Arnstadt, vertreten durch den Direktor<br />

----------------------------------------<br />

Ort, Datum, Unterschrift<br />

----------------------------------------<br />

Ort, Datum, Unterschrift<br />

Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Hildburghausen GmbH, vertreten<br />

durch die Geschäftsführerin<br />

----------------------------------------<br />

Ort, Datum, Unterschrift


Vereinbarung zur Um Umsetzung setzung des Pro <strong>Projekt</strong>es ektes<br />

„Imple „Implementat mentation ion personen personenzentrie<br />

zentrierte rter H ilfe lfennfür für p s ych ychisc isch hkranke kranke Men Mens che chen" n"<br />

Die unterzeichnenden Beteiligten vereinbaren eine Zusammenarbeit bei der Umsetzung<br />

des personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung im Rahmen<br />

des vom TMFSG geförderten <strong>Projekt</strong>s ,Implementation personenzentrierter Hilfen<br />

für psychisch kranke Menschen' bis <strong>zum</strong> 31.12.2005. Die Verlängerung des <strong>Projekt</strong>s<br />

umein Jahr wird angestrebt.<br />

Allgemeine konzeptionelle Leitlinie ist der personenzentrierte Ansatz im Sinne der<br />

Empfehlungen der AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V. Die Umsetzung knüpft an der<br />

aktuellen Versorgungsstruktur inLandkreis Saalfeld-Rudolstadt anund berücksichtigt<br />

regionale Besonderheiten.<br />

1. Ziele des <strong>Projekt</strong>es<br />

Das <strong>Projekt</strong> zielt darauf ab, Hilfeleistungen für psychisch kranke Menschen zu<br />

verbessern. Dies soll durch Umgestaltungen der Versorgung inein integriertes personenzentriertesregionales<br />

Hilfesystem (IPRH) auf<br />

- der Arbeitsebene<br />

- der Ebene der Organisation von Maßnahmen<br />

- der Ebene der sozialrechtlichenRahmenbedingungen und<br />

- der Ebene der Steuerung der Leistungs- und Ressourcenentwicklung<br />

erreicht werden.<br />

Die ausgewählten <strong>Projekt</strong>e streben dabei an, auf allen Ebenen Fortschritte zu erzielen,<br />

die sich inder Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität (einschließlich Wirtschaftlichkeit)<br />

auf der Arbeitsebene darstellen lassen.<br />

Als Ergebnis sollten Lösungen für Fragen<br />

- der personenzentriertenHilfeplanung,<br />

- der Verbundentwicklungund -gestaltung,<br />

- der Qualitätssicherung,<br />

- der optimierten Nutzung vorhandener Ressourcen und -der Steuerung<br />

gefunden werden, die auch für künftige Prozesse in anderen Bereichen genutzt werden<br />

können.<br />

2. Arbeitsschwerpunkte<br />

Als Schwerpunkte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gelten:<br />

- Qualitätsmanagement<br />

- Budgetermittlung und Budgetsteuerung<br />

- Organisation des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV)<br />

- Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen unter Berücksichtigung von<br />

Arbeitsmöglichkeiten


2.1. Qualitätsmanagement<br />

Folgende Bereiche werden im <strong>Projekt</strong> besonders beachtet, beobachtet und optimiert:<br />

2.1.1.Hilfeplanung<br />

Bei der Hilfeplanung handelt es sich um einen Prozess, in dem es um die Zusammenfassung<br />

der unterschiedlichen, unter Umstanden parallel erforderlichen Hilfen<br />

geht. Daraus ergibt sich, dass die integrierte Hilfeplanung auch ineine integrierte<br />

Leistungserbringung münden soll.<br />

Es wird eine einheitliche Hilfeplanung nach dem Verfahren des „Integrierten Behandlungs-<br />

und Rehabilitationsplan" (IBRP) praktiziert. Die Erfahrungen werden kontinuierlich<br />

ausgetauscht. Bei der Hilfeplanung wird auch der Hilfebedarf im Bereich Arbeit,<br />

Ausbildung und Beschäftigung ermittelt und ggf. die Erfordernis von Maßnahmen<br />

<strong>zum</strong> Erhalt oder der Erlangung bzw. Wiedererlangung von Erwerbsfähigkeit geprüft.<br />

Dabei geht es auch um passgenaue Arbeit und Beschäftigung für psychisch<br />

kranke Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit. Im Bedarfsfall wird eine<br />

Einschätzungzur aktuellen Erwerbsfähigkeit abgestimmt.<br />

Die Einbeziehung der Klienten im Hilfeplanverfahren und bei der Auswertung der<br />

Zusammenarbeit nach Abschluss der Planungsphase muss sichergestellt werden.<br />

Die Hilfeplanung ist Bestandteil der Rehabilitation bzw. Behandlung und wird integriert<br />

im Sinne eines Gesamtplanes vorgenommen. Dabei werden alle psychiatrischen<br />

und nichtpsychiatrischen Hilfen einschließlich der Hilfen von Angehörigen und sonstigen<br />

Personen des sozialen Umfeldes berücksichtigt.<br />

Die Hilfeplanung ist an konkreten Zielen orientiert. Diese werden aus der individuell<br />

angestrebten Lebensform des Betroffenen abgeleitet und lebensweltbezogen beschrieben.<br />

Hilfeplanung und Hilfeerbringung sollen unabhängig von der aktuellen oder angestrebten<br />

Wohnform vorgenommen werden. Die Hilfeplanung bezieht auch Hilfen zur<br />

Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung ein.<br />

Der individuelle Hilfebedarf wird einrichtungs- und berufsgruppenübergreifend ermittelt.<br />

Art und Umfang des diesbezüglich erforderlichen Austausches hat den fachlichen<br />

Anforderungen, ökonomischen Aspekten und den Wünschen des Klienten Rechnung<br />

zu tragen. Der auf diese Weise ermittelte Hilfebedarf wird in der Hilfeplankonferenz<br />

erörtert. Ziel ist die einvernehmliche Absprache über Ziele und Vorgehensweise.<br />

Die Auswertung mit dem Klienten und der einrichtungs- und trägerübergreifende<br />

Austausch inder Fallkonferenz sind zentrale Elemente der Qualitätssicherung.<br />

Der Hilfeplan, der unter diesen Vorgaben erstellt wurde, bildet die Grundlage der<br />

Beratung in den Hilfeplankonferenzen und entspricht den Anforderungen des §58<br />

SGB XII nacheinem Gesamtplan.


2.1.2. Hilfeplankonferenz<br />

Der auf diese Weise ermittelte Hilfebedarf wird in der Hilfeplanungskonferenz erörtert.<br />

Die Teilnehmer nehmen konstruktiv-kritisch Stellung und erfragen ggf. zusätzliche<br />

Informationen. Sie legen fest, wer die Leistungen erbringen soll (1). Ziel sind einvernehmliche<br />

Beschlüsse über Ziele und Vorgehensweise.<br />

Der einvernehmliche Beschluss der Hilfeplankonferenz ist als fachliche Stellungnahme<br />

zu verstehen, die in der Regel die wesentliche Grundlage für die Entscheidung der<br />

Leistungsträger über den Hilfebedarf bildet. Bei Änderungen ist die Hilfeplanungskonferenz<br />

entsprechend zu informieren.<br />

Die Hilfeplanungskonferenz überprüft die Umsetzung ihrer Beschlüsse innerhalb<br />

eines festgelegtenZeitraums.<br />

2.1.3. Teilnehmerder Hilfeplanungskonferenz(HPK)<br />

An denHPK nehmen teil:<br />

Als ständige Mitglieder jeweils ein/e autorisierte/r Vertreter/in mit Mandat:<br />

- der in der Region tätigenLeistungserbringer imBereich der Hilfe zur Teilhabe,<br />

•AWO Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.V.<br />

•Bildungszentrum Saalfeld GmbH<br />

•Diakonieverein Rudolstadt<br />

•Ev. StiftungChristopherushof<br />

•Lebenshilfewerk Ilmenau-Rudolstadt e.V.<br />

•SozialwerkHeuser<br />

- Klinik für Psychiatrie undPsychotherapie Saalfeld,<br />

- des örtlichen Trägers der Sozialhilfe Saalfeld-Rudolstadt,<br />

- der Agentur für Arbeit /ARGE<br />

- der Servicestelle nach SGB IX<br />

- des Sozialpsychiatrischen Dienstes.:<br />

Darüberhinaus nehmenggf. einzelfallbezogen teil<br />

- auf eigenen Wunsch der Hilfesuchende und bzw.odereinevon ihm benannte<br />

Vertrauensperson, Angehörige, Partner<br />

- die koordinierende Bezugsperson<br />

- Leistungserbringer fair Soziotherapie<br />

- zuständige Krankenkasse<br />

- zuständige Rentenversicherung<br />

- das Integrationsamt<br />

- der Integrationsfachdienst<br />

- weitere Leistungserbringer<br />

DieFederführung der Hilfeplanungskonferenzen obliegt dem Landratsamt Saalfeld-<br />

Rudolstadt.<br />

(1)Die Zusage der Leistungsträger im Rahmen der Hilfeplankonferenzerfolgen vorbehaltlich der notwendigen<br />

sozialrechtlichenPrüfungen.


2.1.4. Qualitätssicherungdurch Hilfeplanung<br />

Nach Ablauf des Planungszeitraums wird die Angemessenheit (Art und Umfang) der<br />

Leistungen mit dem Klienten bilanziert. Diese Auswertung und der einrichtungs- und<br />

trägerübergreifende Austausch in der Hilfeplankonferenz sind zentrale Elemente der<br />

Qualitätssicherung. Der Hilfeplan wird nach einem festgelegten Zeitraum in der Hilfeplankonferenz<br />

überprüft, der nicht größer als 12 Monate sein soll.<br />

2.1.5. Kooperation und Koordination<br />

Die Beteiligten stimmen die Leistungserbringung miteinander ab und informieren<br />

sich im Interesse des Klienten. Bei der Abstimmung sind die Klienten einzubeziehen.<br />

Der Hilfeplan wird spätestens nach der Befristung entsprechend der Hilfeplankonferenz<br />

überprüft; imBedarfsfall häufiger.<br />

Im Rahmen der Hilfeplanung soll eine koordinierende Bezugsperson mit ihren Aufgaben<br />

benannt werden. Diese Person ist für die trägerübergreifende Abstimmung im<br />

Verlauf und im Bedarfsfall für die erneute Hilfeplanung und Wiedereinbringung in die<br />

Hilfeplankonferenz zuständig.<br />

Die Unterzeichnenden erklären die Bereitschaft, die koordinierende Bezugsperson in<br />

ihrer Funktion zuunterstützen.<br />

Datenschutz und Schweigepflicht sind jederzeit zu beachten. Art und Umfang des<br />

vorgesehenen und vorgenommenen Austausches sind für den Klienten offen zu legen.<br />

2.1.6. Versorgungsauftrag<br />

Die am <strong>Projekt</strong> beteiligten Leistungserbringer haben die Pflichtversorgung für schwer<br />

psychisch kranke Bürger mit komplexem Hilfebedarf sicher zu stellen. Dies beinhaltet<br />

die Bereitschaft, Menschen mit akutem komplexen Behandlungs- bzw. Rehabilitierungsbedarf<br />

kurzfristig Leistungen anzubieten und keinen psychisch kranken Menschen<br />

wegen Art und Schwere der Störung abzuweisen.<br />

Entlassungen bei fortbestehendem Hilfebedarf insbesondere gegen den Willen der<br />

Betroffenen müssen mit allen Beteiligten abgestimmt werden.<br />

Im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers der Sozialhilfe sind die vorhandenen<br />

Kapazitäten zu nutzen. Es ist von denvorhandenen Kapazitäten auszugehen.<br />

Der Versorgungsauftrag soll formell durch Leistungsverträge geregelt werden. Dies<br />

wird imRahmen des <strong>Projekt</strong>es vorbereitet.<br />

2.1.7. Qualitätssicherung<br />

Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es gilt es<br />

- Qualitätskriterien zu formulieren<br />

- Transparenzzur Qualitätskontrolle herzustellen<br />

- Einsatz, Führung (Schulung) und Auswertung des IBRP inhaltlich zu verbessern<br />

undggf. aufgabenspezifisch anzupassen.<br />

Sitzungsfrequenz und die Zusammensetzung der einzelnen Gremien sollten imVerlauf<br />

des <strong>Projekt</strong>es kritisch überprüft werden.


2.2. Budgetierung und Ressourcensteuerung<br />

Kostenströme lassen sich nur bedingt verfolgen. Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es sollen die<br />

Aufwendungen für Rehabilitation und Behandlung psychisch kranker Menschen des<br />

Landkreises ermittelt und offengelegt werden. Dabei wirken die von den Unterzeichnenden<br />

vertretenen Institutionen mit.<br />

Das persönliche Budget als neue Finanzierungsform im SGB IXist sinnvoll umzusetzen.<br />

Ziel ist ein Steuerungsverfahren, dass flexible Leistungserbringung ermöglicht.<br />

Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es soll konstruktiv nach geeigneten Lösungen gesucht werden.<br />

Dabei sind ggf. bestehende Finanzierungsformen zur Disposition zu stellen.<br />

Ein flexibler Einsatz der Ressourcen gemäß individuellem Bedarf bei gleichzeitiger<br />

Steuerung des Gesamtbudgets auf Kreis- und Trägerebene zieht die Notwendigkeit<br />

eines Rückmeldesystems nach sich, dass die jeweilige Ausschöpfung des Jahresbudgets<br />

transparent macht.<br />

Die bisherigen Schritte beim Aufbau eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes werden<br />

aufgegriffen und weiterentwickelt.<br />

3 . Vernet Vernetzun zung de derLe rLeistu istungsbe ngsbere reiche iche<br />

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen mit Rehabilitations- und Behandlungsleistungen-<br />

ambulante Behandlung, ambulante psychiatrische Pflege, medizinische<br />

und berufliche Rehabilitation verzahnt werden.<br />

4. Zielgruppe<br />

Einbezogen sind psychisch kranke Menschen mit komplexem Hilfebedarf aus dem<br />

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (gewöhnlicher Aufenthalt). Darunter fallen alle Leistungsberechtigte,<br />

die Anspruch auf Hilfen für Leistungen zur Teilhabe entsprechend<br />

§4Sozialgesetzbuch IX haben.<br />

Beteiligt sind die Leistungsbereiche Selbstversorgung/Wohnen, Arbeit/Ausbildung,<br />

Tagesgestaltung/Kontakte, sozialpsychiatrische Grundversorgung und spezielle Therapieverfahren,<br />

soweit sie Bestandteil von Komplexleistungen sind.<br />

Ausdrücklich eingeschlossen sind Leistungen fit psychisch kranke Erwachsene aus<br />

dem Landkreis, die außerhalb des Landkreises versorgt werden. Die Leistungsträger<br />

stellen sicher, dass auch die Hilfen für diese Personen vor Bewilligung einer Maßnahme<br />

in derHilfeplankonferenz besprochen werden.<br />

5. <strong>Projekt</strong>gruppe<br />

Die unterzeichnenden Einrichtungen und Dienste benennen autorisierte Personen,<br />

die regelmäßig ander projektbegleitenden Gruppe teilnehmen. Die <strong>Projekt</strong>gruppe<br />

trifft sich monatlich.


6. <strong>Projekt</strong>beirat<br />

Den <strong>Projekt</strong>beirat bilden die Vertreter der Leitungsebenen der am <strong>Projekt</strong> beteiligten<br />

Einrichtungenund Dienste. Der Beirat tritt 2-3 mal jährlich zusammen,umüberden<br />

Verlaufdes <strong>Projekt</strong>es zu beraten.<br />

7. Verantwortlichkeiten<br />

Die Unterzeichnenden erklären ihre Bereitschaft,imSinne dervorgenannten Prinzipien<br />

undZiele im <strong>Projekt</strong>konstruktiv beider Entwicklung des regionalen psychiatrischen<br />

Versorgungsangebotes mitzuwirken.<br />

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt<br />

Le Leist istun ungse gserbrin rbring er:<br />

AWO Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.V.Ev. Stiftung Christopherushof<br />

Diakonieverein Rudolstadt<br />

Lebenshilfewerk Ilmenau Rudolstadt e.V. Sozialwerk Heuser<br />

Integrationsfachdienst<br />

Bildungszentrum Saalfeld GmbH<br />

LRA Saalfeld-Rudolstadt Gesundheitsamt SpDi<br />

Le Leist istun ungst gsträ räge ger: r:<br />

Örtlicher Träger der Sozialhilfe Saalfeld-Rudolstadt<br />

Agentur für Arbeit Saalfeld<br />

ARGE<br />

LVA<strong>Thüringen</strong> BfAErfurt<br />

Integrationsamt<br />

Selbsthilfegruppen:<br />

SHG4Jahreszeiten<br />

Angehörige Psychisch kranke<br />

TMSFG<br />

Wissenschaftliche Beratung<br />

….……………........ …………………......<br />

Ort/Datum Stempel/Unterschrift


Vereinbarung zur Umse Umsetz tzung ung de dessProjek Proje tes<br />

„I „Impl mple men mentati tatio n p e rs rson onen enzentri zentriert erte r Hilfen für p s ychisch kranke Men-<br />

schen“<br />

Die unterzeichnenden Beteiligten vereinbaren eine Zusammenarbeit bei der Umsetzung<br />

des personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung im Rahmen<br />

des vom TMSFG geförderten <strong>Projekt</strong>es „Implementation personenzentrierter<br />

Hilfen fürpsychisch kranke Menschen“ bis <strong>zum</strong>31. 12. 2009.<br />

Allgemeine konzeptionelle Leitlinie ist der personenzentrierte Ansatz im Sinne der<br />

Empfehlung der AKTION PSYCHISCH KRANKE e.V. Die Umsetzung knüpft an den<br />

aktuellen Versorgungsstrukturen der Stadt Weimar und des Landkreises Weimarer<br />

Land an und berücksichtigt die regionalen Besonderheiten.<br />

1. Ziele des <strong>Projekt</strong>es<br />

Das <strong>Projekt</strong> zielt darauf ab, die Hilfeleistungen für psychisch kranke Menschen zu<br />

verbessern.<br />

Dies soll durch Umgestaltung der Versorgung in ein integriertes personenzentriertes<br />

regionales Hilfesystems (IPRH) auf<br />

• der Arbeitsebene<br />

• der Ebene der Organisation von Maßnahmen<br />

• der Ebene der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und<br />

• der Ebene der Steuerung der Leistungen und Ressourcenentwicklung<br />

erreicht werden. Eswird dabei angestrebt, auf allen Ebenen Fortschritte zu erzielen,<br />

die sich in der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität (einschließlich Wirtschaftlichkeit)<br />

auf der Arbeitsebene darstellen lassen.<br />

Als Ergebnis sollten Lösungen für Fragen<br />

• der personenzentrierten Hilfeplanung<br />

• der Verbundentwicklungund –gestaltung<br />

• der Qualitätssicherung<br />

• der optimierten Nutzung vorhandener Ressourcen und<br />

• der Steuerung<br />

gefunden werden, die auch für künftige Prozesse in anderen Bereichen genutzt werden<br />

können.<br />

Dieses <strong>Projekt</strong> dient insbesondere dazu, ein einheitliches und transparentes Hilfeplanverfahren<br />

unter Beteiligung der Leistungserbringer und Leistungsträger zu erarbeiten.<br />

Dadurch soll erreicht werden, dass die Leistungen flexibler als bisher orientiert<br />

am individuellen Bedarf und unter Kombination der verschiedenen Leistungsangebote<br />

gewährt werden.


2. Arbeitsschwerpunkte<br />

Als Schwerpunkte in der Stadt Weimar und des Kreises Weimarer Land gelten:<br />

• Qualitätsmanagement<br />

• Budgetermittlung und Budgetsteuerung<br />

• Organisation des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV)<br />

• Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen unter Berücksichtigung von Arbeitsmöglichkeiten<br />

2.1 Qualitätsmanagement<br />

Folgende Bereiche werden im <strong>Projekt</strong> besonders beachtet, beobachtet und optimiert:<br />

2.1.1 Hilfeplanung<br />

Bei der Hilfeplanung handelt es sich um einen Prozess, in dem es um die Zusammenfassung<br />

der unterschiedlichen, unter Umständen parallel erforderlichen Hilfen<br />

geht. Daraus ergibt sich, dass die integrierte Hilfeplanung auch ineine integrierte<br />

Leistungserbringung münden soll.<br />

Es wird eine einheitliche Hilfeplanung nach dem Verfahren „integrierter Behandlungs-<br />

und Rehabilitationsplan“ angestrebt. Dazu wird der aktuelle IBRP der Aktion<br />

psychisch Kranke (APK) eingesetzt, bis eine Einigung auf ein anderes Dokument erfolgt.<br />

Die Erfahrungen werden kontinuierlich ausgetauscht. Bei der Hilfeplanung wird<br />

auch der Hilfebedarf im Bereich Arbeit, Ausbildung und Beschäftigung ermittelt und<br />

ggf. die Erfordernis von Maßnahmen <strong>zum</strong> Erhalt oder der Erlangung bzw. Wiedererlangung<br />

von Erwerbsfähigkeit geprüft. Dabei geht es auch um passgenaue Arbeit und<br />

Beschäftigung für psychisch kranke Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit.<br />

Im Bedarfsfall wird eine Einschätzung zur aktuellen Erwerbsfähigkeit abgestimmt.<br />

Die Einbeziehung der Klienten im Hilfeplanverfahren und bei der Auswertung der<br />

Zusammenarbeit nach Abschluss der Planungsphase musssichergestellt werden.<br />

Die Hilfeplanung ist Bestandteil der Rehabilitation bzw. Behandlung und wird integriert<br />

im Sinne eines Gesamtplanes vorgenommen. Dabei werden alle psychiatrischen<br />

und nichtpsychiatrischen Hilfen einschließlich der Hilfen von Angehörigen und sonstigen<br />

Personen des sozialen Umfeldes berücksichtigt.<br />

Die Hilfeplanung ist an konkreten Zielen orientiert. Diese werden aus der individuell<br />

angestrebten Lebensform des Betroffenen abgeleitet und lebensweltbezogen beschrieben.<br />

Hilfeplanung und Hilfeerbringung sollen unabhängig von der aktuellen oder angestrebten<br />

Wohnform vorgenommen werden. Die Hilfeplanung bezieht auch Hilfen zur<br />

Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung ein.<br />

Der individuelle Hilfebedarf wird einrichtungs- und berufsgruppen-übergreifend ermittelt.<br />

Art und Umfang des diesbezüglich erforderlichen Austausches hat den fachlichen<br />

Anforderungen, ökonomischen Aspekten und den Wünschen des Klienten Rechnung<br />

zu tragen. Der auf diese Weise ermittelte Hilfebedarf wird in der Hilfeplankonferenz<br />

erörtert. Ziel ist die einvernehmliche Absprache über Ziele und Vorgehensweise.


Die Auswertung mit dem Klienten und der einrichtungs- und trägerübergreifende<br />

Austausch inder Fallkonferenz sind zentrale Elemente der Qualitätssicherung.<br />

Der Hilfeplan, der unter diesen Vorgaben erstellt wurde, bildet die Grundlage der<br />

Beratung in den Hilfeplankonferenzen und entspricht den Anforderungen des §58<br />

SGB XII nacheinem Gesamtplan.<br />

2.1.2 Hilfeplankonferenz (HPK)<br />

Die Hilfeplankonferenz überprüft, oballe relevanten Leistungsbereiche in der Hilfeplanung<br />

berücksichtigt wurden, die dargestellten Probleme, Ziele und vorgesehenen<br />

Hilfen schlüssig erscheinen und die Erbringung der vorgesehenen Hilfen sichergestellt<br />

ist. Die Teilnehmer nehmen konstruktiv-kritisch Stellung und erfragen ggf. zusätzliche<br />

Informationen. Wichtig ist, dass die Teilnehmer der Hilfeplankonferenz autorisiert<br />

sind, damit sichergestellt ist, dass die gefundenen Lösungen anschließend<br />

auch umgesetzt werden. Dafür bedarf es keiner formalen Beschlusskompetenz, da<br />

diese beim zuständigen Leistungsträger liegt. In der HPK wird eine einvernehmliche<br />

Regelung abgestimmt. Der Sozialhilfeträger beabsichtigt, in der Regel eine Entscheidung<br />

direkt in der HPK zu treffen.<br />

2.1.3 Teilnehmer der Hilfeplanungskonferenz (HPK)<br />

An den HPK nehmenteil:<br />

Alsständige Mitgliederjeweils ein/e autorisierte/r Vertreter/in<br />

des örtlichen Trägers der Sozialhilfe der Stadt Weimar,<br />

des örtlichen Trägers der Sozialhilfe des KreisesWeimarer Land,<br />

desLebenshilfewerkes Weimar/Apoldae.V.,<br />

der Lebensräume e.V.,<br />

derStiftung Carolinenheim Apolda,<br />

der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Sophien- und Hufeland-Klinikums<br />

Weimar,<br />

desSozialpsychiatrischen Dienstes Weimar/WeimarerLand und<br />

des Vereins „Psychosoziale Integration e.V.“ (PSI)<br />

Darüber hinaus nehmenggf. einzelfallbezogen teil<br />

• auf eigenen Wunsch der Hilfesuchende und bzw. oder eine von ihm benannte<br />

Vertrauensperson,Angehörige, Partner<br />

• gesetzliche Betreuer<br />

• die koordinierende Bezugsperson<br />

• Leistungserbringer für Soziotherapie<br />

• zuständige Krankenkasse<br />

• zuständige Rentenversicherung<br />

• das Integrationsamt<br />

• der Integrationsfachdienst<br />

• weiter Leistungserbringer<br />

• ARGE Weimar


Die Leitung der Hilfeplankonferenz liegt für Klienten der Stadt Weimar beim Familien-<br />

und Wohnungsamt der Stadtverwaltung Weimar und für Klienten aus dem Kreis<br />

Weimarer Land beim Sozialamt des Landratsamtes Weimarer Land.<br />

2.1.4 Qualitätssicherungdurch Hilfeplanung<br />

Nach Ablauf des Planungszeitraumes wird die Angemessenheit (Art und Umfang)<br />

der Leistungen mit dem Klienten bilanziert. Diese Auswertung und der einrichtungsund<br />

trägerübergreifende Austausch in der Hilfeplankonferenz sind zentrale Elemente<br />

der Qualitätssicherung. Der Hilfeplan wird nach einem festgelegten Zeitraum in der<br />

Hilfeplankonferenz überprüft, der nicht größer als 12 Monate sein soll.<br />

2.1.5 Kooperation und Koordination<br />

Die Beteiligten stimmen die Leistungserbringung miteinander ab und informieren<br />

sich im Interesse des Klienten. Bei der Abstimmung werden die Klienten inder Regel<br />

miteinbezogen.<br />

Der Hilfeplan wird spätestens nach der Befristung entsprechend der Hilfeplankonferenz<br />

überprüft, imBedarfsfall häufiger.<br />

Im Rahmen der Hilfeplanung soll eine koordinierende Bezugsperson mit ihren Aufgaben<br />

benannt werden. Diese Person ist für die trägerübergreifende Abstimmung im<br />

Verlauf und im Bedarfsfall für die erneute Hilfeplanung und Wiedereinbringung in die<br />

Hilfeplankonferenz zuständig.<br />

Die Unterzeichnenden erklären die Bereitschaft, die koordinierende Bezugsperson in<br />

ihrer Funktion zuunterstützen.<br />

Datenschutz, Schweigepflicht und Informationsrechte sindjederzeit zu beachten.<br />

2.1.6 Versorgungsauftrag<br />

Die am <strong>Projekt</strong> beteiligten Leistungserbringer haben gemeinsam im Sinne einer „regionalen<br />

Versorgungsverpflichtung“ Leistungen für psychisch kranke Menschen in<br />

der Stadt Weimar und im Kreis Weimarer Land sicherzustellen. Dies beinhaltet die<br />

Verpflichtung, Menschen mit akutem Behandlungs- bzw. Rehabilitationsbedarf kurzfristig<br />

Leistungen anzubieten und keine psychisch kranken Menschen wegen Art oder<br />

Schwere der Störung abzuweisen. Inder Regel sollen bei fortbestehendem Hilfebedarf<br />

Leistungen nicht ohne vorherige Abstimmung in der Hilfeplankonferenz eingestellt<br />

werden.<br />

Die in der Stadt und im Kreis vorhandenen Kapazitäten sind zu nutzen, wobei von<br />

den vorhandenen Kapazitäten auszugehen ist.<br />

Der Versorgungsauftrag soll formell durch Leistungsvereinbarungen geregelt werden.<br />

Dies wird im Rahmen des<strong>Projekt</strong>es vorbereitet.<br />

Sicherstellungs- bzw. Versorgungsaufträge zur ambulanten und stationären ärztlichen<br />

und nicht nichtärztlichen Versorgung bleiben hiervon unberührt.<br />

Die am <strong>Projekt</strong> beteiligten Leistungserbringer haben die Pflichtversorgung für schwer<br />

psychisch kranke Menschen mit komplexem Hilfebedarf sicher zu stellen. Dies beinhaltet<br />

die Verpflichtung, Menschen mit akutem komplexem Behandlungs- und Rehabilitationsbedarf<br />

kurzfristig Leistungen anzubieten und keinen psychisch kranken<br />

Menschen wegen Art und Schwere der Störung abzuweisen.


Entlassungen bei fortbestehendem Hilfebedarf insbesondere gegen den Willen der<br />

Betroffenen müssen mit allen Beteiligten abgestimmtwerden.<br />

Im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers der Sozialhilfe sind die vorhandenen<br />

Kapazitäten zu nutzen. Es ist von denvorhandenen Kapazitäten auszugehen.<br />

Der Versorgungsauftrag soll formell durch Leistungsverträge geregelt werden. Dies<br />

wird imRahmen des <strong>Projekt</strong>es vorbereitet.<br />

2.1.7Qualitätssicherung<br />

Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es gilt es<br />

• Qualitätskriterien zu formulieren<br />

• Transparenz zur Qualitätskontrolle herzustellen<br />

• Einsatz, Führung (Schulung) und Auswertung des noch festzulegenden Instrumentes<br />

der Hilfeplanung inhaltlich zuverbessern und ggf. aufgabenspezifischanzupassen.<br />

Sitzungsfrequenz und die Zusammensetzung der einzelnen Gremien sollten imVerlauf<br />

des <strong>Projekt</strong>es kritisch überprüft werden.<br />

2.2 Budgetierung und Ressourcensteuerung<br />

Kostenströme lassen sich zur Zeit nur bedingt verfolgen. Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es<br />

sollen die Aufwendungen für Rehabilitation und Behandlung psychisch kranker Menschen<br />

der Stadt Weimar und des Kreises Weimarer Land ermittelt und offengelegt<br />

werden. Dabei wirken die von den Unterzeichnenden vertretenen Institutionen mit.<br />

Das persönliche Budget als neue Finanzierungsform imSGB IX ist sinnvoll umzusetzen.<br />

Ziel ist ein Steuerungsverfahren, das flexible Leistungserbringung ermöglicht. Im<br />

Rahmen des <strong>Projekt</strong>es soll konstruktiv nach geeigneten Lösungen gesucht werden.<br />

Dabei sind ggf. bestehende Finanzierungsformen zur Disposition zu stellen.<br />

Ein flexibler Einsatz der Ressourcen gemäß individuellem Bedarf bei gleichzeitiger<br />

Steuerung des Haushalts auf Kreis- und Trägerebene zieht die Notwendigkeit eines<br />

Rückmeldesystems nach sich, das die jeweilige Nutzung der Haushaltsmittel transparent<br />

macht.<br />

Die bisherigen Schritte beim Aufbau eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes werden<br />

geprüft und weiterentwickelt.<br />

3 . Vernet Vernetzun zung de derLe rLeistu istungsbe ngsbere reiche iche<br />

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen mit Rehabilitations- und Behandlungsleistungen-<br />

ambulante Behandlung, ambulante psychiatrische Pflege medizinische<br />

und berufliche Rehabilitation verzahnt werden.<br />

4. Zielgruppe<br />

Einbezogen sind psychisch kranke Bürger der Stadt Weimar und des Kreises Weimarer<br />

Land mit komplexem Hilfebedarf. Darunter fallen alle Leistungsberechtigten, die<br />

Anspruch auf Hilfen für Leistungen zur Teilhabe entsprechend §4Sozialgesetzbuch<br />

IX haben.


Beteiligt sind die Leistungsbereiche Selbstversorgung/Wohnen, Arbeit/ Ausbildung,<br />

Tagesgestaltung/Kontakte, sozialpsychiatrische Grundversorgung und spezielle Therapieverfahren,<br />

soweit sie Bestandteilvon Komplexleistungen sind.<br />

Ausdrücklich eingeschlossen sind Leistungen für psychisch kranke Erwachsene aus<br />

der Stadt Weimar und dem Kreis Weimarer Land, die außerhalb der Stadt oder des<br />

Kreises versorgt werden. Die Leistungsträger stellen sicher, dass auch die Hilfen für<br />

diese Personen vor Bewilligung einer Maßnahme inder Hilfeplankonferenz besprochen<br />

werden.<br />

5. <strong>Projekt</strong>gruppe<br />

Die unterzeichnenden Einrichtungen und Dienste benennen autorisierte Personen,<br />

die regelmäßig ander projektbegleitenden Gruppe teilnehmen. Die <strong>Projekt</strong>gruppe<br />

trifft sich monatlich.<br />

6 .Verantwortlichkeiten<br />

Die Unterzeichnenden erklären ihre Bereitschaft, im Sinne der vorgenannten Prinzipien<br />

und Ziele im <strong>Projekt</strong> konstruktiv bei der Entwicklung des regionalen psychiatrischen<br />

Versorgungsangebotes mitzuwirken.<br />

Vorstandsvorsitzende<br />

Lebenshilfewerk Weimar/Apolda e.V.<br />

Vorstandsvorsitzender<br />

Lebensräume e.V.<br />

Psychosoziale Integration e.V. (PSI)<br />

Chefarzt<br />

Klinik fürPsychiatrie und Psychotherapie des<br />

Sophien- und Hufeland-Klinikums Weimar<br />

Geschäftsführer<br />

Stiftung Carolinenheim Apolda (ambulant betreutes Wohnen)


Oberbürgermeister<br />

Stadt Weimar<br />

Landrat<br />

Kreis Weimarer Land<br />

Deutsche Rentenversicherung<br />

Agentur für Arbeit<br />

TMSFG<br />

Aktion Psychisch Kranke Bonn, wissenschaftliche Beratung<br />

Weimar, 20. Juni 2007


Sonstige Vereinbarungen in den <strong>Projekt</strong>regionen


§1Geschäftsführung<br />

Geschäftsord<br />

Geschäftsordnung nung des Psychiatri Psychiatrieb ebeirat eirate s<br />

des Landkreises Altenburger Land<br />

(1) Die Geschäftsführung obliegt dem Psychiatriekoordinator. Die Funktion<br />

des Psychiatriekoordinators wird vom Sozialpsychiatrischen Dienst des<br />

Gesundheitsamtes wahrgenommen.<br />

(2) Die Mitglieder des Psychiatriebeirates und ihre Stellvertreter sind Vertreter<br />

der sie entsendenden Stellen inFragen der Versorgung psychisch kranker,<br />

seelisch behinderter und suchtkranker Menschen.<br />

§ 2Gesc 2Geschä häftsgang ftsgang<br />

(1) Die Einberufungder Sitzungenerfolgt durchden Psychiatriekoordinator.<br />

(2) Der Psychiatriebeirat tritt mindestens zweimal jährlich zusammen.<br />

(3) Der Psychiatriebeirat soll unverzüglich eingeladen werden, wenn mindestens<br />

ein Viertel der Mitglieder es schriftlich unter Angabe des Beratungsgegenstandes<br />

verlangt. Dies gilt nicht,wenn der Beratungsgegenstand bereits<br />

behandelt wurde, außer die Sach- und Rechtslage hat sich wesentlich geändert.<br />

(4) Die Mitglieder sollen 14 Tage vor jeder Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung<br />

schriftlich eingeladen werden. Die Tagesordnung und die Beratungsunterlagen<br />

werden auch den Stellvertretern zugesandt.<br />

(5) Tischvorlagen sind ausnahmsweise zugelassen.<br />

§3Be §3Beschl schlussfassun ussfassung<br />

(1)Die Beschlussfähigkeit regelt §8derSatzung desPsychiatriebeirates.<br />

(2) Findet eine Sitzung wegen Beschlussunfähigkeit nicht statt oder muss wegen<br />

eintretender Beschlussunfähigkeit abgebrochen werden, erfolgt eine<br />

erneute Einladung gemäß §2mit gleicher Tagesordnung.<br />

Zur zweiten Sitzung ist der Psychiatriebeirat ohne Rücksicht auf. die Anzahl<br />

der erschienenen Mitgliederbeschlussfähig.<br />

(3) Durch jedesanwesende Mitglied kann geheime Abstimmung beantragt<br />

werden. Über den Antrag ist zu beschließen.


§ 4Te 4Teilna ilnahmepfl hmepflicht icht<br />

(1) Die Mitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen des Psychiatriebeirates<br />

teilzunehmen.<br />

(2) Im Verhinderungsfall hat das Mitglied rechtzeitig dafür Sorge zu tragen,<br />

dass der benannteVertreter an der Sitzung teilnimmt.<br />

§ 5Ta 5Tageso gesordn rdnu ng<br />

(1) Die Festlegung der Tagesordnung erfolgtdurch denVorsitzendenimEinvernehmen<br />

mit der Geschäftsführung.<br />

(2) Über eine Erweiterung derTagesordnung ist mit einfacher Stimmenmehrheit<br />

in derSitzung zu entscheiden.<br />

§6Be §6Beschl schlussvorI ussvorIa ge gen<br />

(1) Beschlussvorlagen werden durch den. Vorsitzenden oder die Geschäftsführung<br />

schriftlich eingebracht.<br />

(2) Anträge einzelner Mitglieder auf Beschlussfassung sollen dem Vorsitzenden<br />

oder der Geschäftsführung schriftlich mindestens drei Wochen vor der<br />

nächsten Sitzung zugestellt und in dieser behandelt werden.<br />

§7Ant §7Antragsrecht ragsrecht und Aufragen<br />

(1) Jedes Mitglied hat das Recht, Antrage an den Psychiatriebeirat zu stellen.<br />

(2) Anträge sind mindestensdrei Wochen vor der jeweiligenSitzungschriftlich<br />

zu steIlen und in der Sitzung mündlich zu begründen.<br />

(3) Über Anträge ist spätestens zur nächsten Sitzung zu entscheiden.<br />

(4) Anfragen können während der Sitzung mündlich oder schriftlich gestellt<br />

werden.<br />

(5) Eine Antwort in schriftlicher Form ist in angemessener Frist zu geben.<br />

§8Sitzungsverlauf<br />

(1) Die Sitzung leitet der Vorsitzende oder sein Stellvertreter.<br />

(2) Zu Beginn der Sitzung sind. die Teilnahme und die Beschlussfähigkeit festzustellen.<br />

(3) Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt der Vorsitzende das Wort<br />

in der Reihenfolge der Meldungen. Der Vorsitzende kann jederzeit das<br />

Wort ergreifen.


(4) Nach Abschluss der Diskussion leitet der Vorsitzende das Abstimmungsverfahren<br />

zu den vorliegenden Beschlüssen.<br />

(5) Über jede Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen. Dieses muss Tag, Ort,<br />

Namen der anwesenden Mitglieder bzw. Vertreter, die behandelten Gegenstände,<br />

die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthalten.<br />

(6) Das Protokoll ist durch den Vorsitzenden und den Protokollanten zu unterzeichnen<br />

und in der nächsten Sitzung zu bestätigen.<br />

§9Wahl des Vorsitzenden<br />

(1) Der Vorsitzende wird in geheimer Wahl gewählt.<br />

(2) Es können nur solche Personen gewählt werden, die den Psychiatriebeirat<br />

vor der Wahlvorgeschlagenworden sind.<br />

(3) Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen<br />

erhält. Stimmenthaltungen, leere, gestrichene, zerrissene und Stimmzettel<br />

mit Zusätzen sind ungültig.<br />

Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ungültig ist die Wahl zu wiederholen.<br />

(4) Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der<br />

Bewerber die Mehrheit, so tritt eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern<br />

mit der höchsten Stimmenzahl ein.<br />

Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit in der<br />

Stichwahl entscheidet das durch die Kandidaten gezogene Los.<br />

§10Inkrafttreten<br />

Die Geschäftsordnung tritt mit Wirkung von 22. September 2003 in Kraft.


Geschäftsordnung<br />

derHilfeplankonferenzdes<br />

LandkreisesAltenburger Land<br />

A rbe rbeit itsst sstand: and: 24. 24.0 8.2005


In Inhalt haltsve sverzeichn rzeichnis<br />

1. Präambel<br />

2. Aufgaben<br />

3. Mitglieder/Teilnehmer<br />

4. Anmeldeverfahren<br />

5. Wahrungder Rechte derBetroffenen<br />

6. Leitung, Sitzungsfrequenz und Durchführung<br />

7. Besondere Aufgaben der Hilfeplankonferenz<br />

8. Inkrafttreten und Änderungen


1. Pr Präamb äambel el<br />

Für den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Altenburger Land wird im Rahmen<br />

des Modellprojektes „Implementation des personenzentrierten Ansatzes in der ambulanten<br />

psychiatrischen Versorgung" eine Hilfeplankonferenz für psychisch behinderte<br />

Menschen eingerichtet. Die Hilfeplankonferenz arbeitet nach folgender Geschäftsordnung.<br />

Der im Rahmen des Bundesmodellprojektes verbleibende Zeitraum<br />

soll dazu genutzt werden, das beschriebene Verfahren zuerproben und weiterzuentwickeln.<br />

In diesem Sinne versteht sich die Hilfeplankonferenz auch als ein Experimentierfeld<br />

mit dem Ziel, ein praktikables und effektives Verfahren auf Dauer zu<br />

etablieren.<br />

2. Aufgaben<br />

Die Hilfeplankonferenz verfolgt das allgemeine Ziel, die Versorgungsverpflichtung<br />

des Gemeindepsychiatrischen Verbundes des Landkreises Altenburger Land und die<br />

personenzentrierte Komplexleistung für den Versorgungsbedarf psychisch kranker<br />

Menschen im Landkreis Altenburger Land zu sichern. Insbesondere legt sie die Zuständigkeit<br />

für die Leistungserbringung fest und trifft eine Einschätzung über Art,<br />

Inhalt, Ziel und Umfang der erforderlichen Hilfen.<br />

Die Aufgaben der Hilfeplankonferenz sind:<br />

• Plausibilitätsprüfung des eingebrachten IBRP (Integrierter Behandlungs- und<br />

Rehabilitationsplan)<br />

• Erarbeitung einer Einzelfall bezogenen, qualifizierten und wirtschaftlichen<br />

Empfehlung zurErbringungder Leistung<br />

• Festlegung einer koordinierenden Bezugsperson<br />

• Beschluss derHilfeplankonferenz über die Einschätzung des Hilfebedarfs<br />

3. Mitglieder /Teilnehmer<br />

In der Hilfeplankonferenz arbeiten zunächst die Mitglieder des Gemeindepsychiatrischen<br />

Verbundes zusammen, die der Vereinbarung <strong>zum</strong> Bundesmodellprojekt<br />

„Implementation des personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung"<br />

zugestimmt haben.<br />

Der Teilnehmerkreis setzt sich zusammen aus:<br />

Vertretern der<br />

• Kostenträger (entsprechend der Zuständigkeit)<br />

• Leistungserbringer mit je einem Vertreter<br />

-Klinik für Psychiatrie (Lukasstiftung)<br />

-Verein Horizonte mit Tagesstätte, U-Wohnheim, betreutes Einzelwohnen,<br />

Gärtnerei<br />

-Horizonte-Integration gGmbH<br />

-Lebenshilfe Werkstatt


-Schmöllner Heimbetriebsgesellschaft<br />

-Neue Arbeit<br />

-Stadtverwaltung<br />

Bei Bedarf werden andere Ämter, Kostenträger und Leistungserbringer eingeladen<br />

bzw. hinzugezogen. Es soll eine Kontinuität der Teilnehmer angestrebt werden. Betroffene,<br />

Angehörige und Betreuer/innen können an der Hilfeplankonferenz teilnehmen.<br />

4. Anmeldeverfahren für die Hilfeplankonferenz<br />

Die Vorstellung in der Hilfeplankonferenz erfolgt auf Grundlage eines im IBRP festgestellten<br />

Hilfebedarfs von Klienten, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Altenburger<br />

Land haben und dem Personenkreis psychisch kranker Menschen mit komplexemHilfebedarfangehören.<br />

Die Anmeldung von Klient/innen zur Hilfeplankonferenz hat bis spätestens zwei Wochen<br />

vor dem festgelegten Termin der Hilfeplankonferenz in schriftlicher Form anhand<br />

des Anmeldeformulars zu erfolgen. Zur Anmeldung muss eine unterzeichnete<br />

Einverständniserklärung der/des Betroffenen vorliegen, die in Kopie dem Antragsformular<br />

beigefügt wird. Die Anmeldung erhält die Koordinatorin der Hilfeplankonferenz.<br />

Die Person, die eine/n Klienten/in für die Hilfeplankonferenz anmeldet, ist dafür verantwortlich,<br />

dass<br />

a) alle sozialrechtlichen Unterlagen rechtzeitig beim vermutlich zuständigen<br />

Leistungsträger vorliegen (Ausnahme bildet der Eilfall, der ohne<br />

Aufnahme in die Beratung mit erheblichen Folgen für den Kostenträger<br />

bzw. den Leistungsempfänger belastet sein wird)<br />

b) alle beteiligten Personen informiert und in Abstimmung mit der Koordinatorin<br />

der Hilfeplankonferenz eingeladen werden.<br />

5. Wahrung der Rechte Betro Betrof fener<br />

Die psychisch kranken Menschen, deren IBRP inder Hilfeplankonferenz vorgestellt<br />

werden soll, haben das Recht, ander sie betreffenden Hilfeplankonferenz teilzunehmen<br />

und ihre Sicht der Dinge zu vertreten. Durch<br />

die gemeinsame prozesshafte Erarbeitung des IBRP ist die Beteiligung des Betroffenen<br />

gesichert und wird durch die zwingend notwendige Unterschrift des Betroffenen<br />

auf dem IBRP dokumentiert.<br />

Dem Betroffenen ist der Zweck der Datenerhebung mitzuteilen. Voraussetzung ist<br />

dieZustimmungdes Klienten <strong>zum</strong> Verfahren.<br />

Die Mitglieder der Hilfeplankonferenz werden zur Verschwiegenheit schriftlich verpflichtet,<br />

indem sie eine einmalige Schweigepflichtserklärung unterschreiben.


6. Leitung, Sitzungsfrequen<br />

Sitzungsfrequenzzund und Durchführung der Hilfe<br />

pla plan konf konfer erenzen enzen<br />

Die Hilfeplankonferenz findet einmal pro Monat, immer am letzten Mittwoch des<br />

Monats, imKonferenzraum der Klinik fürPsychiatrie in 04600 Altenburg,<br />

ZeitzerStraße 28 statt.<br />

Die Koordination und Leitungobliegt der Koordinatorin des <strong>Projekt</strong>es.<br />

Die Hilfeplankonferenz beginnt mit der Beschlusskontrolle, Rückmeldung zuUmsetzungsproblemen<br />

bereits vorgestellter Hilfebedarfe und Information zu den aktuellen<br />

Kapazitäten der einzelnen Anbieter.<br />

Im Hauptteil der Hilfeplankonferenz findet die Neu- bzw. Wiedervorstellung der Hilfebedarfe<br />

statt. Die Vorstellung der Klienten erfolgt in der Regel von der benannten<br />

koordinierenden Bezugsperson oder von der bei der Hilfeplanung federführenden<br />

Person.<br />

Die vorstellende Person ist aufgefordert, inmaximal 15 Minuten die aktuelle Problemlage,<br />

die mit dem Klienten erarbeiteten Ziele, das Vorgehen und die potenziellen<br />

Leistungserbringer zu benennen. Die Hilfeplanungskonferenz ist keine Fallkonferenz.<br />

Sie dient zur Plausibilitätsprüfung des an Hand des IBRP festgestellten individuellen<br />

Hilfebedarfs und dementsprechend der daraus erwachsenen sozial rechtlichen Ansprüche<br />

Die Vorstellung des Hilfebedarfs endet mit einer Beschlussfassung. Der Beschluss<br />

wird schriftlich fixiert.<br />

Der Beschluss ergeht als Ausnahme unter Vorbehalt, wenn benötigte Unterlagen fehlen.<br />

Für die Beschlüsse der Hilfeplankonferenz wird fortlaufend ein Aktenzeichen vergeben,<br />

ein Zeitraum für die Hilfegewährung und ein Wiedervorstellungstermin festgelegt.<br />

Die Beschlüsse der Hilfeplankonferenz sind einvernehmlich zu fassen, es wird fortlaufend<br />

ein Aktenzeichen vergeben und ein Zeitraum für die Hilfegewährung mit<br />

Wiedervorstellungstermin festgelegt.<br />

Im Anschluss an die Hilfeplankonferenz findet eine Evaluierung der Abläufe in der<br />

Hilfeplankonferenz statt. Das Ergebnis ist in einem Protokoll niederzulegen.<br />

7. B e s o nder ndere Au Aufg fgab aben en der Hilfeplankonferenz<br />

Die Hilfeplankonferenz des Landkreises Altenburger Land bietet als Gremium Qualitätssicherung<br />

für die Arbeit des Gemeindepsychiatrischen Verbundes des Landkreises.<br />

8. Inkrafttreten und Änderung<br />

Die Geschäftsordnung der Hilfeplankonferenz des Landkreises Altenburger Land tritt<br />

<strong>zum</strong> 01.09.2005 in Kraft.


Notwendige Änderungen der Geschäftsordnung, die z.B. durch geänderte gesetzliche<br />

Lagen entstehen können, werden inenger Abstimmung mit den Mitgliedern der Hilfeplankonferenz<br />

durch die <strong>Projekt</strong>koordinatorin vorgenommen.<br />

Altenburg,den 24.08.2005<br />

__________<br />

Unterschrift


Geschäftsord<br />

Geschäftsordnung nung der Hilfeplankonferenz<br />

im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es<br />

"Implementation personenzentrierterHilfen für psychisch kranke Menschen in Erfurt"<br />

1. Aufgaben<br />

2. Mitglieder /Teilnehmer<br />

3. Anmeldeverfahren<br />

4. Wahrung der Rechteder Betroffenen<br />

5. Leitung, Sitzungsfrequenz und Durchführung<br />

6. Besondere Aufgaben der Hilfeplankonferenz<br />

7. Inkrafttreten und Änderungen


1. Au Aufg fgab aben en<br />

Die Hilfeplankonferenz verfolgt das allgemeine Ziel, die Versorgungsverpflichtung<br />

des Gemeindepsychiatrischen Verbundes der Stadt Erfurt und die personenzentrierte<br />

Komplexleistung für den Versorgungsbedarf psychisch kranker Menschen in Erfurt zu<br />

sichern.<br />

Insbesondere legt sie die Zuständigkeit für die Leistungserbringung fest und gibt<br />

eine Empfehlung nach Art, Inhalt, Ziel und Umfang der erforderlichen Hilfen.<br />

Ihre genauerenAufgabensind:<br />

•Plausibilitätsprüfungdes eingebrachten Individuellen Hilfeplanes (IHP),<br />

•Erarbeitung einer einzelfallbezogenen, qualifizierten und wirtschaftlichen Empfehlung<br />

zur Erbringungder Leistung,<br />

•Festlegungeiner koordinierenden Bezugsperson,<br />

•Beschluss der HPK als Empfehlung andie Kostenträger<br />

2. Mitglieder /Teilnehmer<br />

In der Hilfeplankonferenz arbeiten die Mitglieder des Gemeindepsychiatrischen Verbundes<br />

der Stadt Erfurt zusammen, die sich inder Psychosozialer Arbeitsgemeinschaft<br />

(PSAG) als Vertretung der an der psychiatrischen Versorgung einschließlich<br />

der Suchtkrankenhilfe beteiligten Einrichtungen und freien Träger<br />

sowie ihrer AG's zusammengeschlossen haben.<br />

Als ständige Mitglieder nehmen an der HPK jeweils ein/e autorisierte/r Vertreter/-in<br />

mit Mandat teil:<br />

- der in der Region tätigenLeistungserbringer imBereich der Hilfe zur Teilhabe<br />

•Trägerwerk Soziale Dienstein<strong>Thüringen</strong>. e.V.(TWSD),<br />

•Christophoruswerk Erfurt gGmbH,<br />

- des örtlichen Träger der Sozialhilfe Stadt Erfurt<br />

•Gesundheitsamt /SozialpsychiatrischerDienst,<br />

•Amt für Sozial- und Wohnungswesen /Abt. Sozialhilfe<br />

- HELIOS Klinikum Erfurt GmbH, Klinik für Psychiatrie,<br />

- Katholisches Krankenhaus „St.Johann Nepomuk“ Erfurt,Klinikfür Psychiatrie,<br />

- RPK -Rehabilitation Psychisch Kranker Erfurt,<br />

- Koordinator/-in für Psychiatrie und Suchtkrankenhilfe.<br />

Darüberhinaus nehmenggf. einzelfallbezogen teil:<br />

- auf eigenen Wunsch der Hilfesuchende und /oder eine von ihm benannte<br />

Vertrauensperson,Angehörige, Partner, gesetzlicher Betreuer,<br />

- die koordinierende Bezugsperson,<br />

- Leistungserbringer für Soziotherapie,<br />

- zuständiger Pflegedienst,<br />

- Ergotherapeuten<br />

- zuständige Krankenkasse,<br />

- zuständige Rentenversicherung,<br />

- Agentur für Arbeit /ARGE,<br />

- Integrationsfachdienst,<br />

- Servicestellen nachSGB IX sowie<br />

- Fachärzte /Hausärzte /Psychotherapeuten.


Bei Bedarf werden andere Ämter, Kostenträger und Leistungserbringer eingeladen<br />

bzw. hinzugezogen.<br />

Teilnahme der Betroffenen soll gefördert werden, Angehörige und Betreuer/innen<br />

nehmen auf ihr Wunsch ebenfalls an der HPK teil.<br />

Es soll Kontinuität der Teilnehmer/innen angestrebt werden.<br />

3. Anmeldeverfahren<br />

Die Vorstellung in der HPK erfolgt auf Grundlage eines im Integrierten Behandlungsund<br />

Rehabilitationsplan (IBRP) festgestellten Hilfebedarfs von Klienten/innen, die<br />

ihren Hauptwohnsitz in Erfurt haben und nachweislich dem Personenkreis psychisch<br />

kranker Menschen angehören.<br />

Die Anmeldung zur HPK soll bis spätestens zwei Wochen vor dem HPK-Termin in<br />

schriftlicherFormanhand des Anmeldeformularserfolgen.<br />

Zur Anmeldung muss eine unterzeichnete Einverständniserklärung (Schweigepflichtentbindung)<br />

der/des Betroffenen vorliegen, die inKopie dem Anmeldeformular beigefügt<br />

wird.<br />

Die Anmeldung erhält die Psychiatriekoordinatorin.<br />

Die Person, die eine/n Klienten/-in für die HPK anmeldet, ist dafür verantwortlich,<br />

dass<br />

a) alle sozialrechtlichen Unterlagen rechtzeitig beim zuständigenLeistungsträger<br />

vorliegen (Ausnahme Eilfall),<br />

b) allebeteiligten Personeninformiert und ggf. in Abstimmung mit der Koordinatorin<br />

für Psychiatrie und Suchtkrankenhilfe zur HPK eingeladen werden.<br />

4. Wahrung der Rech Rechte te der Betro Betroffenen ffenen<br />

Die psychisch kranken Menschen, deren IHP inder Hilfeplankonferenz vorgestellt<br />

werden soll, haben das Recht an der sie betreffenden Hilfeplankonferenz teilzunehmen<br />

und ihre Sicht der Dinge zu vertreten. Durch die gemeinsame prozesshafte Erarbeitung<br />

des IHP ist die Beteiligung des Betroffenen gesichert und wird durch die<br />

zwingend notwendige Unterschrift desBetroffenen auf dem IHP dokumentiert.<br />

Dem Betroffenen ist der Zweck der Datenerhebung mitzuteilen. Es ist auf eine partielle<br />

Entbindung von der Schweigepflicht hinzuarbeiten und somit die unter<br />

Punkt 3benannten Einverständniserklärung vorzulegen.<br />

Die Mitglieder der Hilfeplankonferenz werden zur Verschwiegenheit schriftlich verpflichtet,<br />

in dem sie eine einmalige Schweigepflichterklärungunterschreiben.<br />

5. Leitung, Sitzungsfrequen<br />

Sitzungsfrequenzzund und Durchführung der HPK<br />

Die HPK in Erfurt findet einmal im Monat, immer am letzten Donnerstag des Monats,<br />

im Rathaus statt.<br />

Zeitrahmen von 14:00 -16:00 Uhr.<br />

Danach findet die Auswertung sowie die Sitzung der projektbegleitende Gruppe von<br />

16:15 -18:00 Uhr statt.<br />

Es ergehteine schriftliche Einladung.<br />

Der Teilnehmerinnenkreis ist nicht eingeschränkt, alle an der Versorgung der Betroffenen<br />

beteiligten sind zur konstruktiven Mitarbeit aufgefordert.


Die Organisation und Koordinierung der HPK obliegt dem/der Koordinator/-in für<br />

Psychiatrie und Suchtkrankenhilfe.<br />

Ab Ablau lauf<br />

Die HPK beginnt mit der Beschlusskontrolle, Rückmeldungen zuUmsetzungsproblemen<br />

bereits vorgestellter Klienten/innen und Informationen zu den aktuellen Kapazitäten<br />

der einzelnen Anbieter.<br />

Im Hauptteil der HPK findet die Neu- und Wiedervorstellung der Klienten/innen<br />

statt. Die Vorstellung der Klienten erfolgt inder Regel von der benannten koordinierenden<br />

Bezugsperson oder von der bei der Hilfeplanung federführenden Person.<br />

Die vorstellende Person ist aufgefordert, in max. 10 Minuten die aktuelle Problemlage,<br />

die mit dem Klienten erarbeiteten Ziele, das Vorgehen und potenziellen Leistungserbringer<br />

zu benennen. Die HPK ist keine Fallkonferenz. Sie dient Plausibilitätsprüfung<br />

des an Hand des IBRP festgestellten Hilfebedarfs und Erteilung der Empfehlung<br />

an die Kostenträger.<br />

Die Klienten/-innenvorstellung endet mit einer Beschlussfassung, die fixiert wird. Der<br />

Beschluss ergeht als Ausnahme unter Vorbehalt, wenn benötigte Unterlagen fehlen.<br />

Für die Beschlüsse der HPK wird fortlaufend ein Aktenzeichen vergeben, ein Zeitrahmen<br />

für die Hilfegewährung und ein Wiedervorstellungstermin festgelegt.<br />

Im Anschluss andie HPK findet eine Auswertung statt. Es werden gemeinsam Lösungen<br />

und Regelungen für aufgetretene Schwierigkeiten gesucht.<br />

6. Besondere Aufgaben der HPK<br />

Die Hilfeplankonferenz der Stadt Erfurt bietet als Gremium Qualitätssicherung für<br />

die Arbeit des Gemeindepsychiatrischen Verbundes der Stadt Erfurt.<br />

7. Inkrafttreten und Änderungen<br />

Die Geschäftsordnung der Erfurter Hilfeplankonferenz tritt <strong>zum</strong> 22.12.2005 in Kraft.<br />

Notwendige Änderungen der Geschäftsordnung, die beispielsweise durch geänderte<br />

Gesetzeslage entstehen können, werden in enger Abstimmung mit den Mitgliedern<br />

der Hilfeplankonferenz durch den/die Koordinator/-in für Psychiatrie und Suchtkrankenhilfe<br />

vorgenommen.<br />

Erfurt,22.12.2005<br />

Datum<br />

Unterschriften: …………………….. …………………… ………………….<br />

Sozialamt Psychiatrie Helios Klinikum PsychiatrieKKH<br />

…………………….. …………………… ………………….<br />

Trägerwerk Soziale Dienste Christophoruswerk RPK Erfurt<br />

…………………….. …………………… …………………<br />

Sozialpsychiatrischer Dienst Arbeitsagentur /ARGE Koordinatorin


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Präambel<br />

2. Aufgaben<br />

HilfePlanungsKonferenz der Stadt Gera Gesc Geschä häft ftsordn sordnung ung<br />

3. Mitglieder/Teilnehmer<br />

4. Anmeldeverfahren<br />

5. Wahrungder Rechte derBetroffenen<br />

6. Leitung, Sitzungsfrequenz und Durchführung<br />

7. Besondere Aufgaben der Hilfeplanungskonferenz<br />

8. Inkrafttretenund Änderungen<br />

Stadtverwaltung Gera ● Dezernat Soziales ● Sucht- und Psychiatriekoordinatorin<br />

Gagarinstr. 99-101 ● 07545Gera ● Tel.: 0365 /838 31 48 ● Fax: 0365 /838 31 22


1. Pr Präamb äambel el<br />

HilfePlanungsKonferenz der Stadt Gera Gesc Geschä häft ftsordn sordnung ung<br />

Für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Gera wird imRahmen des Modellprojektes<br />

„Implementation des personenzentrierten Ansatzes inder ambulanten psychiatrischen<br />

Versorgung“ eine Hilfeplanungskonferenz für psychisch behinderte Menschen<br />

eingerichtet. Die Hilfeplanungskonferenz gibt sich auf der Grundlage von gemeinsamen<br />

Besprechungen eine Geschäftsordnung. Die darin enthaltenen Festlegungen<br />

beinhalten die bisher im Rahmen der HPK und projektbegleitenden Gruppe /PSAG<br />

getroffenen Regelungen zur Durchführung der HPK vom März und Juli 2002. Der im<br />

Rahmen des Bundesmodellprojektes verbleibende Zeitraum soll auch dazu genutzt<br />

werden, das beschriebene Verfahren zu erproben und weiterzuentwickeln. Indiesem<br />

Sinne versteht sich die Hilfeplanungskonferenz auch als ein Übungs- und Experimentierfeld<br />

mit dem Ziel, ein praktikables und effektives Verfahren auf Dauer zu etablieren.<br />

2. Aufgaben<br />

Die Hilfeplanungskonferenz verfolgt das allgemeine Ziel, die Versorgungsverpflichtung<br />

des Gemeindepsychiatrischen Verbundes der Stadt Gera und die personenzentrierte<br />

Komplexleistung für den Ver-sorgungsbedarf psychisch kranker Menschen in<br />

Gera zu sichern. Insbesondere legt sie die Zuständigkeit für die Leistungserbringung<br />

fest und gibt eine Empfehlung nach Art, Inhalt, Ziel und Umfang der erforderlichen<br />

Hilfen.<br />

Ihre genauerenAufgabensind:<br />

• Plausibilitätsprüfungdes eingebrachten IBRP<br />

• Erarbeitung einer einzelfallbezogenen, qualifizierten und wirtschaftlichen Empfehlung<br />

zur Erbringungder Leistung<br />

• Festlegung einer koordinierenden Bezugsperson<br />

• Beschluss der HPK als Empfehlung an die Kostenträger<br />

3. Mitglieder /Teilnehmer<br />

In der Hilfeplanungskonferenz arbeiten zunächst die Mitglieder des Gemeindepsychiatrischen<br />

Verbundes zusammen, die der Vereinbarung <strong>zum</strong> Bundesmodellprojekt<br />

„Implementation des personenzentriertenAnsatzesinder psychiatrischen Versorgung“<br />

zugestimmt haben.<br />

Der Teilnehmerkreis setzt sich zusammen :<br />

• Kostenträger (Landessozialamt, Sozialamt )<br />

Stadtverwaltung Gera ● Dezernat Soziales ● Sucht- und Psychiatriekoordinatorin<br />

Gagarinstr. 99-101 ● 07545Gera ● Tel.: 0365 /838 31 48 ● Fax: 0365 /838 31 22


HilfePlanungsKonferenz der Stadt Gera Gesc Geschä häft ftsordn sordnung ung<br />

• Leistungserbringer mit je einem Vertreter<br />

Psychiatrische Klinik,Wald-Klinikum Gera gGmbH<br />

BetreutesWohnen und PSBKSdes Diakoniezentrums Gera gGmbH<br />

Tagesstätten des Vereines „Hilfen für psychisch Kranke“ e.V.<br />

Caritasheim „Haus Emmaus“ des Caritasverbandesfür Ostthüringen e.V.<br />

GeraerWerkstättengGmbH<br />

Trägerwerke Soziale Dienste gGmbH<br />

Wohn- und Pflegeheim der AWO AJS gGmbH<br />

• Sozialpsychiatrischer Dienst<br />

• Koordinatorin für Sucht und Psychiatrie<br />

Bei Bedarf werden andere Ämter, Kostenträger und Leistungserbringer eingeladen<br />

bzw. hinzugezogen. Es soll eine Kontinuität der Teilnehmer angestrebt werden. Betroffene,<br />

Angehörige undBetreuerinnen nehmen auf Wunsch an der HPK teil.<br />

4. Anmeldeverfahr<br />

Anmeldeverfahren en für die HPK<br />

Die Vorstellung in der HPK erfolgt auf Grundlage eines im IBRP festgestellten Hilfebedarfs<br />

von Klientinnen, die ihren Hauptwohnsitz in Gera haben und nachweislich<br />

dem Personenkreis psychisch k r anke ankerrMensch Mensc en angehören.<br />

Die Anmeldung von Klienten/innen zur HPK soll bis spätestens zwei Wochen vor<br />

dem HPK Termin in schriftlicher Form anhand des Anmeldeformulars erfolgen. Zur<br />

Anmeldung muss eine unterzeichnete Einverständniserklärung der/des Betroffenen<br />

vorliegen, die in Kopie dem Anmeldeformular beigefügt wird. Die Anmeldung erhält<br />

diePsychiatriekoordinatorin.<br />

Die Person, die eine/n Klienten/in für die HPK anmeldet, ist dafür verantwortlich,<br />

dass<br />

a) alle sozialrechtlichen Unterlagen rechtzeitig beim zuständigen Leistungsträger<br />

vorliegen (Ausnahme:Eilfall)<br />

b) alle beteiligten Personen informiert und ggf. inAbstimmung mit der Koordinatorin<br />

für Sucht und Psychiatrie zur HPK eingeladen werden.<br />

5. Wahrung der Rech Rechte te der Betro Betroffenen ffenen<br />

Die psychisch kranken Menschen, deren IBRP in der Hilfeplanungskonferenz vorgestellt<br />

werden soll, haben das Recht an der sie betreffenden Hilfeplanungskonferenz<br />

teilzunehmen und ihre Sicht der Dinge zu vertreten. Durch die gemeinsame prozess-<br />

Stadtverwaltung Gera ● Dezernat Soziales ● Sucht- und Psychiatriekoordinatorin<br />

Gagarinstr. 99-101 ● 07545Gera ● Tel.: 0365 /838 31 48 ● Fax: 0365 /838 31 22


HilfePlanungsKonferenz der Stadt Gera Gesc Geschä häft ftsordn sordnung ung<br />

hafte Erarbeitung des IBRP ist die Beteiligung des Betroffenen gesichert und wird<br />

durch die zwingend notwendige Unterschrift des Betroffenen auf dem IBRP dokumentiert.<br />

Dem Betroffenen ist der Zweck der Datenerhebung mitzuteilen. Esist auf eine partielle<br />

Entbindung von der Schweigepflicht hinzuarbeiten und somit die unter Punkt 4<br />

benannte Einverständniserklärung vorzulegen.<br />

Die Mitglieder der Hilfeplanungskonferenz werden zur Verschwiegenheit schriftlich<br />

verpflichtet, in dem sie eine einmalige Schweigepflichtserklärung unterschreiben.<br />

6. Leitung, Sitzungsfrequen<br />

Sitzungsfrequenzzund und Durchf Durchfü hr hrung ung der HPK<br />

Die HPK in Gera findet einmal pro Monat, immer am dritten M ittwoch ttwoch des Monats,<br />

im Sozial und Wohnungsamt, Gagarinstraße 99-101 statt. Zeitrah Zeitrahm<br />

en von 10 10.00 .00 -<br />

12 12.30 .30 Uhr.<br />

Danach findet die Sitzung der Psychosozialen<br />

A rbe rbeit itsge sgeme meinsc inscha haft ft ( P SAG) bzw bzw. pro<br />

jektbegleitenden G r uppe von 13.00 -15.00 Uhr statt. Eine schriftliche Einladung ergeht<br />

nicht mehr. Der Teilnehmerkreis der PSAG ist nicht eingeschränkt, alle ander<br />

Versorgung psychisch Kranker in Gera beteiligten sind zur konstruktiven Mitarbeit<br />

aufgefordert.<br />

Die Organisation und Koordinierung obliegt der Koordinatorin für Sucht und Psychiatrie.<br />

Die HPK beginnt mit der Beschlusskontrolle, Rückmeldungen zu Umsetzungsproblemen<br />

bereits vorgestellter Klienten/innen und Informationen zuden aktuellen Kapazitäten<br />

der einzelnen Anbieter.<br />

Im Hauptteil der HPK findet die Neu- und Wiedervorstellung der Klienten/innen<br />

statt. Die Vorstellung der Klienten erfolgt inder Regel von der benannten koordinierenden<br />

Bezugsperson oder von der bei der Hilfeplanung federführenden Person.<br />

Die vorstellende Person ist aufgefordert, in max. 10 Minuten die aktuelle Problemlage,<br />

die mit dem Klienten erarbeiteten Ziele,das Vorgehen und die potenziellen Leistungserbringer<br />

zu benennen. Die HPK ist keine Fallkonferenz. Sie dient zur Plausibilitätsprüfung<br />

des an Hand des IBRP festgestellten individuellen Hilfebedarfs und<br />

dementsprechend der Kostenzusage. Die Klienten/innenvorstellung endet mit einer<br />

Stadtverwaltung Gera ● Dezernat Soziales ● Sucht- und Psychiatriekoordinatorin<br />

Gagarinstr. 99-101 ● 07545Gera ● Tel.: 0365 /838 31 48 ● Fax: 0365 /838 31 22


HilfePlanungsKonferenz der Stadt Gera Gesc Geschä häft ftsordn sordnung ung<br />

Beschlussfassung, die fixiert wird. Damit verbunden ist eine verbindliche Kostenzusage<br />

durch den zuständigen Kostenträger. Der Beschluss ergeht als Ausnahme unter<br />

Vorbehalt, wenn benötigte Unterlagen fehlen.<br />

Für die Beschlüsse der HPK wird fortlaufend ein Aktenzeichen vergeben, ein Zeitrahmen<br />

für die Hilfegewährung und ein Wiedervorstellungstermin festgelegt.<br />

Im Anschluss andie HPK findet eine Auswertung statt. Es werden gemeinsam Lösungen<br />

und Regelungen für aufgetretene Schwierigkeiten gesucht.<br />

7. Besondere Aufgaben der HPK<br />

Die Hilfeplanungskonferenz der Stadt Gera bietet als Gremium Qualitätssicherung<br />

für die Arbeit des Gemeindepsychiatrischen Verbundes der Stadt Gera.<br />

8. Inkrafttreten und Änderung<br />

Die Geschäftsordnung der Geraer Hilfeplanungskonferenz tritt <strong>zum</strong> 01.09.2002 in<br />

Kraft.<br />

Notwendige Änderungen der Geschäftsordnung, die z.B. durch geänderte gesetzliche<br />

Lagen entstehen können, werden inenger Abstimmung mit den Mitgliedern der Hilfeplanungskonferenz<br />

durch die Koordinatorin für Sucht und Psychiatrie vorgenommen.<br />

Gera, 20.08.2002<br />

________________________________________________<br />

Sucht- und Psychiatriekoordination<br />

Stadtverwaltung Gera ● Dezernat Soziales ● Sucht- und Psychiatriekoordinatorin<br />

Gagarinstr. 99-101 ●07545 Gera ●Tel.: 0365 /838 31 48 ●Fax: 0365 /838 31 22


Vereinba Vereinbaru rung ng<br />

zwischen Partnern des Gemeindepsychiatrischen Verbundes<br />

und der Stadt Gera zur Weiterführun<br />

Weiterführunggder der Kooperation nach<br />

Beendigun Beendigung des <strong>Projekt</strong>es Impl Implementation ementation personenbezogener<br />

Hilfen ab 01. 07. 2003<br />

1. Vorbemerkung<br />

Die Vereinbarung knüpft an die im Rahmen des BMG-geförderten Forschungsprojektes<br />

„Implementation des personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung“<br />

(2000 –2003) (1) erreichten Ergebnisse inder personenbezogenen Hilfeplanung,<br />

in der Verbundgestaltung und bei der Umsetzung sozialrechtlicher Rahmenbedingungen<br />

an und ist Grundlage einer zielgerichteten Weiterentwicklung.<br />

2. Zie Ziele<br />

Die Vereinbarung hat die Sicherstellung von bedarfsgerechter Behandlung und Hilfe<br />

chronisch psychisch krankerMenschen in den Leistungsbereichen<br />

- Selbstversorgung und Wohnen<br />

- Tagesgestaltung und Kontaktfindung<br />

- Arbeit, Ausbildung und Beschäftigung<br />

- spezielle Therapieverfahren (Soziotherapie, Ergotherapie, psychiatrischmedizinische<br />

imengerenSinne)<br />

- sozialpsychiatrische Grundversorgung (Krisenintervention, SPDI)<br />

Diese Kooperationsvereinbarung soll eine einrichtungsübergreifende integrierte Behandlung<br />

und Rehabilitation unterstützen. Sie richtet sich an die psychisch kranken<br />

Menschen der Stadt Gera und fördert eine Betreuung im Versorgungsgebiet. Kein<br />

psychisch Kranker aus dem Versorgungsgebiet soll wegen Schwere und Art der Erkrankung<br />

abgewiesenwerden.<br />

3. Zielgruppe<br />

Zielgruppe sind die chronisch psychisch kranken Menschen der Stadt Gera, die häufig<br />

in ihren Betreuungserfordernissen Leistungen bedürfen, die nur gemeinsam im<br />

Rahmen des Sicherstellungsauftrages der niedergelassenen Ärzte und den Anbietern<br />

des Gemeindepsychiatrischen Verbundes erbracht werden können. Dies betrifft Patienten<br />

der Allgemeinpsychiatrie und der Suchtkrankenversorgung. Nachdem im<br />

Implementationsprojekt „Personenzentrierter Hilfen“ die Abhängigkeitserkrankten<br />

ausgeschlossen waren, sollten diese im besonderen Maße durch diese Vereinbarung<br />

erreicht werden. Die Bereiche Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Versorgung von<br />

geistig Behinderten werden primär nicht berücksichtigt.<br />

_____________________________________________________________________<br />

(1) Vereinbarung zwischen der Aktion psychisch Kranke e.V. und der psychiatrischen Versorgungsregion Stadt Gera zur Implementationder<br />

personenbezogenen Hilfen –Gera, den 29.09. 2001


4. Arbe Arbeits itse be bene nen<br />

Durch diese Vereinbarung werden in folgenden Arbeitsbereichen Verbindliche Regelungen<br />

getroffen.<br />

4.1 Hilfeplanung<br />

4.1.1 E inhe nheitlic tlich e Hil Hilf eplanung<br />

Es wird eine einheitliche Hilfeplanung mit dem „Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan“<br />

(IBRP) praktiziert unter Beachtung gültiger Thüringer Regelungen.<br />

4 .1.2 E inbe nbez ie iehun hungde gde rKl ienten<br />

Die Einbeziehung der Klienten im Hilfeplanungsverfahren und den Absprachen zwischen<br />

den Einrichtungen wird sichergestellt. Die Auswertung mit dem Klienten und<br />

der einrichtungs- und trägerübergreifende Austausch in der Fallkonferenz sind zentraleElemente<br />

der Qualitätssicherung.<br />

4.1.3 Integ Inte rie rierte rte Hil Hilf eplanung<br />

Die Hilfeplanung wird integriert, imSinne eines Gesamtplans vorgenommen. Dabei<br />

werden alle psychiatrischen und nichtpsychiatrischen Hilfen einschließlich der Hilfen<br />

von Angehörigen, Freunden und sonstigen Personen des sozialen Umfelds berücksichtigt.<br />

4.1.4 An Ziele Zielennorientierte orientierte<br />

Hilfeplanung<br />

Die Hilfeplanung ist an konkreten Zielen orientiert. Die Ziele werden aus der individuell<br />

angestrebten Lebensform des Betroffenen abgeleitet und lebensweltbezogen<br />

beschrieben. Die Zielbestimmung dient auch der Evaluation der Zusammenarbeit<br />

mit dem Klienten.<br />

4. 4.1. 1.5 H ilf lfepla eplanu nung ng un una b hä hängig ngig von Woh Wohnfo nformen rmen<br />

Die Hilfeplanung und die Hilfeerbringung sollen unabhängig von der aktuellen oder<br />

angestrebtenWohnform vorgenommen werden.<br />

4 .1.6 1.6 E inricht nrichtun ungs- gs- und berufsgruppenü<br />

berufsgruppenübe bergreifende rgreifende H il f eplanu eplanung ng<br />

Der individuelle Hilfebedarf wird einrichtungs- und berufsgruppenübergreifend ermittelt.<br />

Art und Umfang des diesbezüglich erforderlichen Austauschs haben den Wünschen<br />

des Klienten, den fachlichen Anforderungen und zeitökonomischen Aspekten<br />

Rechnung zu tragen.<br />

4.1.7 Hil Hilf eplankonfere<br />

eplankonferenzen nzen<br />

Der auf diese Weise gemäß IBRP ermittelte Hilfebedarf wird in einer regelmäßig<br />

stattfindenden Hilfeplankonferenz erörtert. Die Teilnehmer nehmen konstruktivkritisch<br />

Stellung und erfragen ggf. zusätzliche Informationen. Ziel sind einvernehmliche<br />

Absprachen über Ziele und Vorgehensweise.<br />

4.1.8 Steuerungsrunde<br />

Entscheidungen zu Ressourcen bzw. Kontingenten der Versorgungsregion werden in<br />

der fortbestehendenPsychosozialen Arbeitsgruppe (PSAG) oder Sucht-AG getroffen.


4.1.9 Stellung des IBRP im Entscheidungsprozess der Leist ungsträger<br />

Der IBRP, der unter diesen Vorgaben erstellt wurde, ist mit der sozialmedizinischen<br />

Stellungnahme des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDI) wesentliche Grundlage für<br />

die Entscheidungen des Leistungsträgers.<br />

4.1.10 Überp Überpr üfung des Hilfeplans<br />

Der Hilfeplan wird spätestens nach der Befristung in der Hilfeplankonferenz überprüft,<br />

im Bedarfsfall häufiger.<br />

4.1.11 Koo Koor dinierende Bezugsperson<br />

Im Rahmen der Hilfeplanung wird eine koordinierende Bezugsperson mit ihren Aufgaben<br />

benannt. Diese Person ist für die trägerübergreifende Abstimmung im Verlauf<br />

und im Bedarfsfall für die erneute Hilfeplanung und Wiedereinbringung in die Fallkonferenz<br />

zuständig.<br />

Die Unterzeichnenden erklären die Bereitschaft, die koordinierende Bezugsperson in<br />

ihrer Funktion zuunterstützen.<br />

4.1.12 Daten Datenschutz schutz beac beachten hten<br />

Datenschutz und Schweigepflicht sind jederzeit zu beachten. Art und Umfang des<br />

vorgesehenen und vorgenommenen Austauschessind für die Klienten offen zu legen.<br />

Entsprechende Schweigepflichtsentbindungs- und Einverständniserklärungen sind<br />

beizubringen.<br />

4. 4.2. 2. Ve Verbundgestaltung rbundgestaltung und Ve Verso rsorgungsve rgungsverpflic rpflich tung<br />

4.2.1 Verbundgestaltung<br />

Diese Vereinbarung regelt die Kooperation der Vertragspartner bei der Erbringung<br />

sozialpsychiatrischer Dienstleistungen. Davon unberührt bleibt die Rechtsträgerschaft<br />

der Dienste und Einrichtungen, die in den Verbund einbezogen sind. Verträge<br />

und Vereinbarungen mit Leistungsträgern werden von den jeweiligen Rechtsträgern<br />

gesondert allein oder in Gemeinschaft geschlossen. Dabei können spezielle Träger-<br />

Verbünde gebildet werden (z. B. Verbund der Erbringer von Leistungen der Hilfe zur<br />

Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe<br />

am Arbeitsleben, von Soziotherapie, von Hilfen zur Tagesgestaltung und Kontaktfindung<br />

usw.).<br />

4.2.2 Mi Mitg tgli lieds edsch chaf aft<br />

Das Recht auf Mitgliedschaft besteht für jeden Leistungserbringer, der die Ziele und<br />

die noch zu erstellende Satzung des GPV anerkennt. Die Mitglieder verpflichten sich<br />

zur wechselseitigen Information und zuBeratungen über das eigene Leistungsangebot,<br />

insbesondere zu Änderungen des Leistungsangebots. Die Mitglieds Mitgliedschaft chaft endet<br />

du durch rch Kü Kündigun ndigung. g.<br />

4.2.3 Pf Pfli lich chtv tvers erso rgu rgun g<br />

Die Beteiligten haben die Pflichtversorgung für schwerer psychisch kranke Bürger mit<br />

komplexem Hilfebedarf für die Stadt Gera. Dies beinhaltet die Bereitschaft, Menschen<br />

mit akutem komplexen Behandlungs- bzw. Rehabilitationsbedarf kurzfristig<br />

Leistungen anzubieten und insbesondere keinen psychisch kranken Menschen wegen<br />

Art und Schwere der Störung abzuweisen. Entlastungen bei fortbestehendem Hilfe-


edarf, insbesondere gegen den Willen der Betroffenen, müssen in der Hilfeplankonferenzmit<br />

allen Beteiligtenabgestimmt werden.<br />

4. 4.3. 3. Qu Qualit alität ätss ssic iche heru rung ng<br />

4 .3. 3.1 1 Qu alit alitätsk ätskrite riterien rien<br />

IBRP, Hilfeplankonferenz, Steuerungsrunden in der PSAG, vertragliche Vereinbarungen<br />

zwischen den einzelnen Leistungserbringern sind Instrumente, die günstige Bedingungen<br />

für gute Qualität schaffen. Ihre Nutzung garantiert jedoch noch keine<br />

Qualität. Die Mitglieder des Verbundes verpflichten sich<br />

- Qualitätskriterien zu formulieren,<br />

- Transparenz zur Qualitätskontrolle herzustellen,<br />

- Einsatz, Führung (Schulung) und Auswertung des IBRP inhaltlich zuverbessern<br />

und ggf. aufgabenspezifisch anzupassen.<br />

4.3.2 Weitere Themen<br />

Weitere Aspekt eines gemeinsamenregionalen Qualitätsmanagements sind:<br />

- Nutzerzufriedenheit<br />

- Gesundheitsberichterstattung<br />

- Beschwerdemanagement<br />

- Evaluation<br />

- Mitarbeiterzufriedenheit<br />

- Anpassung der Krankenhausstrukturen an Erfordernisse des GPV.<br />

4. 4.4. 4. B u dget dgetermittl ermittlun ung, g, B u dgettr dgettran anspar sparen enz, z, n e ue Finan Finanz ier ieru n gsf gsformen ormen<br />

4.4.1 Ermittlung und Offenlegung Offenleg ung der Kos Kostenströme tenströme<br />

Die Kostenströme lassen sich zurzeit nur bedingt verfolgen. Die Vereinbarung dient<br />

auch dazu, die Aufwendungen für Rehabilitation und Behandlung psychisch kranker<br />

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gera zu ermitteln und offen zu legen. Dabei wirken<br />

die von den Unterzeichnenden vertretenen Institutionen mit.<br />

Kl Klienten ientenbewe bewegun gung en<br />

Klientenbewegungen über die Stadtgrenzen hinaus sind zuerfassen. Die Beteiligten<br />

erwarten von der Stadtverwaltung die erforderliche Unterstützung zur Ermittlung<br />

(von Leistungen nach dem BSHG) von Aufwendungen zur Versorgung seelisch Behinderter<br />

außerhalb der Stadtgrenzen.<br />

Finanzierungsformen imBSHG im BSHG<br />

Die neuen Finanzierungsformen im BSHG-Bereich sind sinnvoll umzusetzen. Ziel ist<br />

ein Steuerungsverfahren, das flexible Leistungserbringung ermöglicht. Anknüpfend<br />

an die Erfahrungen zur Vereinbarung <strong>zum</strong> „Persönlichen Budget“(2) soll konstruktiv<br />

nach weiteren Lösungen gesucht werden. Dabei sind ggf. bestehende Finanzierungsformen<br />

zur Disposition zu stellen.<br />

___________________________________________________________________________<br />

(2) Ergänzende Vereinbarung zwischen dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, dem Landesamt für<br />

Soziales und Familie und der Stadt Gera zur Implementation der personenbezogenen Hilfe auf der Grundlage „persönlicher<br />

Budgets“


4.4.2 Einsatz der Ressourcen<br />

Ein flexiblerer Einsatz der Ressourcen gemäß individuellem Bedarf bei gleichzeitiger<br />

Steuerung des Gesamtbudgets auf Stadt- bzw. Trägerebene zieht die Notwendigkeit<br />

eine Rückmeldesystems nach sich, das die jeweilige Ausschöpfung des Jahresbudgets<br />

transparent mach.<br />

5. Ve Verzahnung rzahnung de derrLe Leistungs<br />

istungsb e r eiche<br />

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen mit sonstigen Rehabilitations- und Behandlungsleistungen<br />

verzahnt werden: ambulante Behandlung (niedergelassene Psychiater,<br />

Institutsambulanz, Soziotherapie), ambulante psychiatrische Pflege, medizinische<br />

und berufliche Rehabilitation.<br />

6. Überr Überre gi gionale onale Zusammenarbeit<br />

Die Ergebnisse bei der Fortführung der Kooperation im BPV Gera sollen auch für die<br />

Entwicklung personenzentrierter gemeindepsychiatrischer Verbünde in anderen Regionen<br />

genutzt werden. Über Erfahrungen und Zwischenberichte inder Stadt Gera<br />

wird auf bundes- und landesweiten Fachtagungen regelmäßig berichtet. Eine enge<br />

Zusammenarbeit mit den anderen Regionen wird angestrebt.<br />

7. Kündigung<br />

Die Vereinbarung kann mit einer Frist von 2Monaten <strong>zum</strong> Ende eines Kalendermonatsgekündigt<br />

werden.<br />

Aus der Vereinbarung ergeben sich keine neuen zusätzlichen Ansprüche zwischen<br />

Leistungs- erbringern und Klienten; es sind nur Kooperationsbeziehungen betroffen.<br />

Andere bestehende Vereinbarungen werden nicht berührt oder ersetzt.<br />

Die Unterzeichnenden erklären ihre Bereitschaft, imSinne der vorgenannten Prinzipien<br />

und Ziele konstruktiv bei einer Weiterentwicklung des regionalen psychiatrischen<br />

Versorgungs- angebots mitzuwirken.<br />

Gera,Juni2003<br />

Oberbürgermeister Dezernentin Jugend/Soziales/<br />

Stadt Gera Gesundheit


Amtsarzt Gesundheits- und Hygieneamt Sozialpsychiatrischer Dienst<br />

Amtsleiter Jugendamt Amtsleiterin Sozial- und<br />

Wohnungsamt<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

Caritas Verband für Ostthüringen e.V. Diakoniezentrum Gera gGmbH<br />

Geschäftsführer Tagesstätte für psychisch Kranke<br />

Trägerwerke Soziale Dienste Gera gGmbH Verein „Hilfe für psychisch<br />

Kranke e.V.“<br />

AWO Alten-,Jugend- und Geschäftsführer<br />

Sozialhilfe gGmbH Geraer Werkstätten gGmbH<br />

Leiterin der Psych. soz. Beratungs- und Geschäftsführer<br />

Behandlungsstelle für Suchtkranke Wald-KlinikumGeragGmbH<br />

des Diakonieverbundes Gera e.V.<br />

Suchthilfe in <strong>Thüringen</strong> gGmbH Soz. therapeutisches Wohnheim<br />

„Rasthaus Obolus“<br />

Leiterin Jugendhilfen Gera Vorsitzender<br />

SOS Kinderdorf e.V. Streetwork Gera e.V.


Chefarzt der Klinik für Psychiatrie Sucht-u.Psychiatriekoordinatorin<br />

und Psychotherapie<br />

Vorsitzender des Psychiatrierates<br />

Z u st stimmu immung ng zu Pu Punkt nkt 5de 5derVere rVerein inba baru rung ng<br />

Direktor Arbeitsamt Gera Nervenarzt Gera<br />

Vertreterin der Angehörigengruppe Gera Gebietsleiter Kundenservice<br />

AOK Gesundheitskasse in<br />

<strong>Thüringen</strong>, Geschäftsstelle Gera<br />

Betreuungsbehörde Leiter Betreuungsverein<br />

„Lebensbrücke e.V.“<br />

Sprecher Sozialer Dienst Leiterin<br />

in der Justiz Ratgeberzentrale„DAS NETZ“<br />

Bewährungshilfe


Vereinbarung zwischen de derrAktion Aktion<br />

Psychi Psychisch sch Kranke<br />

und der Psychiatrischen V e rsorgun rsorgung sr sregion egion Ger Geraazur zur I m pl plement ementation ation<br />

personenzentrierter Hilfen zur Teilhabe psychisc psychischhkranker kranker Menschen an<br />

Arbeit und Beschäftigung<br />

Die unterzeichnenden Beteiligten und die Arbeitsgruppe „Teilhabe an Arbeit und Be<br />

schäftigung" der Aktion Psychisch Kranke vereinbaren eine Zusammenarbeit über<br />

den Zeitraum vom 01.10.2004 bis <strong>zum</strong> 31.12.2005 im Rahmen des vom Bundesministerium<br />

für Gesundheit und Soziale Sicherung geförderten <strong>Projekt</strong>s „Teilhabe an<br />

Arbeit und Beschäftigung für psychisch kranke Menschen –Entwicklung regionaler,<br />

integrierter und personenzentrierter Hilfesysteme".<br />

Die Zusammenarbeit wird auf folgender Grundlage vereinbart:<br />

1 . Vorbeme Vorbemerku rkun g<br />

Allgemeine konzeptionelle Leitlinie ist der personenzentrierte Ansatz im Sinne der<br />

Kommission Personalbemessung der Aktion Psychisch Kranke (im Folgenden: APK)<br />

(1992 -1998) 8 .Die Umsetzung der Prinzipien personenzentrierter Hilfen knüpft an<br />

den aktuellen Hilfestrukturen der Stadt Gera an und berücksichtigt die regionalen<br />

Besonderheiten.<br />

2. <strong>Projekt</strong>ziele und Vorgehen<br />

Die Ausrichtung des <strong>Projekt</strong>s folgt der <strong>Projekt</strong>skizze „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung<br />

–Entwicklung regionaler, integrierter und personenzentrierter Hilfesysteme“<br />

der APK. Das Implementationsprojekt zielt darauf ab, Hilfeleistungen für psychisch<br />

kranke Menschen im Bereich der Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung zu verbessern.<br />

Bei der Implementation von Konzepten und Handlungsstrategien zur<br />

Teilhabe psychisch kranker bzw. seelisch behinderter Menschen am Arbeitslebenstehen<br />

Fragender Steuerung im Vordergrund auf der Ebene<br />

a) des Einzelfalls<br />

b) der Organisation von Hilfen im regionalen Hilfesystem (Verbund)<br />

c) des Zusammenwirkens der Leistungsträger undder Leistungserbringer<br />

mit dem Ziel der Qualitätsverbesserung durch<br />

- konsequente Orientierung am individuellen Bedarf<br />

- personenzentrierte Zusammenarbeit der Leistungserbringer<br />

- Übernahme gemeinsamer Verantwortung und regionaler Versorgungsverpflichtung<br />

In dieser Zielsetzung geht eszugleich umdie Umsetzung und Evaluation<br />

der Vorgaben des SGB IX.<br />

8 Der <strong>Abschlussbericht</strong> der Kommission isterschienen in:Bundesministerium für Gesundheit (HG):<br />

Von Institutions- zu Personenzentrierten Hilfen in der Psychiatrischen Versorgung, Schriftenreihe des<br />

BMG Band 116/1, Nomos-Verlag, Baden-Baden 1999. Siehe auch: Kurzbericht <strong>Projekt</strong> „Personalbmessung",<br />

Arbeitshilfe 11, Psychiatrie-Verlag, 4.Aufl., Bonn 2004


Dies soll erreicht werden durch exemplarische Entwicklung eines personenzentrierten<br />

Hilfesystems zur Teilhabe am Arbeitsleben für psychisch kranke Menschen mit Auswirkungen<br />

auf<br />

- der Ebene der Arbeit mit Klienten: personen-statt einrichtungszentrierte<br />

Konzepte, Arbeitsformen, Gesamtplan (personenbezogen und Hilfe-<br />

Institutionen übergreifend)<br />

- der Ebene der Organisation von Leistungen: Weiterentwicklung der vorhandenen<br />

Einrichtungen, so dass sieimRahmeneines gemeindepsychiatrischen<br />

Verbundes flexible und abgestimmteHilfen zur Teilhabe an<br />

Arbeit und Beschäftigung leisten,<br />

- der Ebene der Steuerung der Leistungen und des Ressourceneinsatzes:<br />

zunehmend aufeinander bezogene Informations-, Abstimmungs- und<br />

Entscheidungsprozesse mit dem Ziel der Schwerpunktverlagerung von<br />

Hilfeleistungen in spezialisierten Einrichtungen zu Hilfen im allgemeinen<br />

Arbeitsleben,<br />

- der Ebene des Sozialrechts und der Finanzierung:Komplexe Leistungen<br />

sind eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass auch schwer und<br />

chronisch psychisch kranke Personen auf Dauer zur Teilhabe an Arbeit<br />

und Beschäftigung befähigt werden. Bestehende sozialrechtliche Ansprüche<br />

und Fördermöglichkeiten müssen personenbezogen gebündelt<br />

und wesentlich flexibilisiert werden.<br />

Die <strong>Projekt</strong>beteiligten streben dabei an, auf allen vier Ebenen Fortschritte zu erzielen,<br />

die sich in der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität (einschl. der Wirtschaftlichkeit)auf<br />

derArbeitsebene darstellen lassen.<br />

Im Ergebnis sollten beispielhafte Lösungen gefunden werden für Fragen<br />

- der personenzentrierten Hilfeplanung,<br />

- der Verbundentwicklungund -gestaltung,<br />

- der Qualitätssicherung,<br />

- der optimierten Nutzung vorhandener Ressourcen und<br />

- der Steuerung einschließlich der Sicherstellung bedarfsgerechter Hilfen<br />

in der Region<br />

im Bereich Arbeit und Beschäftigung, die auch für künftige Prozesse in anderen Regionennützlich<br />

sind.<br />

3. Thematische Arbeit Arbeitsschwerpunkte sschwerpunkte in inder der <strong>Projekt</strong>region Gera<br />

Als thematische Schwerpunkte werden benannt:<br />

- Qualitätsmanagement<br />

- Flexibilisierung der Hilfeleistungen<br />

- Kooperation und Koordination<br />

- Monitoring und Ressourcensteuerung<br />

- Einbindung der Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung in den Gemeindepsychiatrischen<br />

Verbund


3.1. Q ual ualitätsmanagement<br />

itätsmanagement<br />

Das <strong>Projekt</strong> dient der Verbesserung der Zusammenarbeit der ortsnahen Angebote<br />

zur Teilhabe durch die Weiterentwicklung der Abstimmungsverfahren untereinander<br />

und mit den Rehabilitationsträgern. Im Vordergrund steht die Entwicklung von Verfahren<br />

zur angemessenen Platzierung und Sicherung nahtloser Rehabilitationswege,<br />

die möglichst schnell zuArbeitsplätzen und Beschäftigungsverhältnissen führen, und<br />

die Einbindung der arbeitsbezogenen Hilfeplanung indie bestehende Hilfeplanungskonferenz.<br />

Die folgenden Punkte 3.1.1 bis 3.1.9. sind als Ziel zu verstehen, das im Laufe des <strong>Projekt</strong>es<br />

erreicht werden soll. Die Implementation erfolgt schrittweise nach der erforderlichen<br />

Vorbereitung undAbstimmung.<br />

3. 3.1. 1.1. 1. Ei Ein h ei eitli tlic h e H ilf lfeplan eplanu ng<br />

Es wird eine einheitliche Gesamthilfeplanung nach dem Verfahren des Integrierten<br />

Behandlungs- und Rehabilitationsplans (IBRP) praktiziert. Ergänzend wird für den<br />

Leistungsbereich ‚Arbeit und Beschäftigung’ nach dem gleichen Grundverfahren eine<br />

differenzierte individuelle Hilfeplanung zur Teilhabe amArbeitsleben betrieben. Dazu<br />

werden neue Instrumente entwickelt, die von allen <strong>Projekt</strong>beteiligten einrichtungsund<br />

leistungsbereichsübergreifend eingesetzt werden. Die Erfahrungen imUmgang<br />

mit dem Instrumentarium werden kontinuierlich ausgetauscht. Bei der Hilfeplanung<br />

wird insbesondere auch der Hilfebedarf im Bereich Arbeit, Ausbildung und Beschäftigung<br />

ermittelt und ggf. das Erfordernis von Maßnahmen <strong>zum</strong> Erhalt oder der Erlangung<br />

bzw. Wiedererlangung von Erwerbsfähigkeit geprüft. Dabei geht es auch um<br />

passgenaue Arbeit und Beschäftigung für psychisch kranke Menschen mit eingeschränkter<br />

Leistungsfähigkeit. Im Bedarfsfall wird eine Einschätzung zur aktuellen<br />

Erwerbsfähigkeit abgestimmt.<br />

3. 3.1. 1.2. 2. Bete Beteiligun iligungde gde rKl ienten<br />

Die Beteiligung der Klienten im Hilfeplanungsverfahren, bei der Abstimmung im Verlauf<br />

der Hilfeleistungen und bei der Auswertung der Zusammenarbeit nach Abschluss<br />

der Planungsphase muss sichergestellt werden. Die Hilfeplanung ist Bestandteil<br />

der Rehabilitation bzw. Behandlung, d. h. sie ist ebenfalls personenzentriert<br />

zu gestalten.<br />

3. 3.1. 1.3. 3. Einbeziehung anderer Beteiligt Beteiligter er aus dem sozi sozialen alen Umfeld<br />

Die Einbeziehung anderer Beteiligter aus dem sozialen Umfeld des Klienten oder der<br />

Klientin -insbesondere der Angehörigen -imHilfeplanungsverfahren ist, je nach Lage<br />

des Einzelfalles, sicherzustellen.<br />

3. 3.1.4 1.4. Integrierte Hilfeplanung<br />

Die Hilfeplanung wird integriert im Sinne eines Gesamtplans vorgenommen. Dabei<br />

werden alle psychiatrischen und nicht-psychiatrischen Hilfen, einschließlich der Hilfen<br />

von Angehörigen, Freunden und sonstigen Personen des sozialen Umfelds berücksichtigt.<br />

3.1.5. Zielo Zielorientierte rientierte Hilfeplanung<br />

Die Hilfeplanung ist an konkreten Zielen orientiert. Die Ziele werden aus der individuell<br />

angestrebten Arbeits- oder Beschäftigungsform des/der Betroffenen abgeleitet


und lebensweltbezogen beschrieben. Die Zielbestimmung dient auch der Evaluation<br />

der Zusammenarbeit mit dem Klienten.<br />

3. 3.1. 1.6. 6. Einricht Einrichtun ungs- gs- und berufsgruppen<br />

berufsgruppenübergreifender übergreifender Hilfebedarf<br />

Der individuelle Hilfebedarf wird einrichtungs- und berufsgruppenübergreifend ermittelt.<br />

Art und Umfang des diesbezüglich erforderlichen Austauschs hat den Wünschen<br />

des Klienten, den fachlichen Anforderungen und zeitökonomischen Aspekten Rechnungzutragen.<br />

3.1.7. Hil Hilf eplanungskonfe<br />

eplanungskonferenz renz<br />

Der auf diese Weise ermittelte Hilfebedarf wird in der Hilfeplanungskonferenz erörtert.<br />

Die Teilnehmer nehmen konstruktiv-kritisch Stellung und erfragen ggf. zusätzliche<br />

Informationen. Sie legen fest, wer die Leistungen inwelchem Umfang erbringt.<br />

Ziel sind einvernehmliche Beschlüsse über Ziele und Vorgehensweise. Die einvernehmlichen<br />

Beschlüsse der Hilfeplanungskonferenz sind -vorbehaltlich der notwendigen<br />

sozialhilferechtlichen Prüfungen -nicht ohne zwingenden Grund zu verändern,<br />

die Hilfeplanungskonferenz ist entsprechend zu informieren.<br />

Die Hilfeplanungskonferenz überprüft die Umsetzung ihrer Beschlüsse innerhalb<br />

eines festgelegtenZeitraums.<br />

3.1.8. Teilnehmer der Hilf Hilfeplanu eplanungskon ngskonferen ferenz z(H (H PK)<br />

Die Hilfeplanung im Bereich Arbeit und Beschäftigung wird als Bestandteil der individuellen<br />

Gesamtplanung verstanden. Die Hilfeplanungen im Bereich Teilhabe an<br />

Arbeit und Beschäftigung sollen in die bestehenden HPK der Stadt Gera einbezogen<br />

werden. Für den Ablauf gilt die Geschäftsordnung derbestehenden HPK.<br />

An den HPK nehmenfür den Bereich Arbeit und Beschäftigung teil:<br />

Als ständige Mitglieder jeweils ein/e autorisierte/r Vertreter/in mit Mandat:<br />

- der in der Region tätigen Leistungserbringer im Bereich der Hilfe zur<br />

Teilhabe,<br />

• Geraer Werkstätten gGmbH<br />

• Trägerwerke Soziale Dienste gGmbH<br />

• IKDS Industrie und Kommunaldienste Schmidt GmbH<br />

- der zuständigen Klinik mit Pflichtversorgungsauftrag, SRH Wald-<br />

Klinikum Gera gGmbH<br />

- des Integrationsfachdienstes<br />

- des Sozialamtes 9 ,<br />

- der Agentur für Arbeit<br />

- -der Servicestelle nach SGB IX<br />

- des Integrationsamtes<br />

- dem Sozialpsychiatrischen Dienst.<br />

Die Federführung der Hilfeplanungskonferenzen obliegt der Koordinatorin der HPK.<br />

3 .1.9 1.9. Qual Qualität itätssic ssicheru herung ng durch Hilfeplanung<br />

Nach Ablauf des Planungszeitraums wird die Angemessenheit (Art und Umfang) der<br />

Leistungen mit dem Klienten bilanziert. Diese Auswertung und der einrichtungs- und<br />

9 Die Zusagen der Leistungsträger im Rahmen der Hilfeplankonferenz erfolgen vorbehaltlich der notwendigen<br />

sozialrechtlichen Prüfungen.


trägerübergreifende Austausch in der Hilfeplankonferenz sind zentrale Elemente der<br />

Qualitätssicherung.<br />

Der Hilfeplan wird nach einem festgelegten Zeitraum in der Hilfeplankonferenz überprüft,<br />

der nicht größer als 12 Monate sein soll.<br />

3.2. Flexibilisierung der Hilfeleistungen<br />

3 .2.1 2.1 we weitere itere Diffe Differenz renzierun ierung de derrRehabil Rehabilitat<br />

itationsziele ionsziele<br />

Sofern volle Erwerbsfähigkeit trotz Hilfen zurTeilhabe (aktuell) nicht erreicht werden<br />

kann, soll den Neigungen und Fähigkeitender Person entsprechende Arbeit und Beschäftigungunterhalb<br />

derSchwelle der vollen Erwerbsfähigkeit gefördert werden.<br />

Hilfe zur Teilhabe an Arbeitund Beschäftigung soll auch die Förderung von Teilzeitarbeit,<br />

diskontinuierlicher Tätigkeit und Arbeit und Beschäftigungunter spezifischen<br />

Arbeitsbedingungen, die den individuellen Beeinträchtigungen Rechnung tragen, umfassen.<br />

Ausdrücklich eingeschlossen sind auch Hilfen zuArbeit und Beschäftigung<br />

für Menschen mit Erwerbsfähigkeit unter 3Std./Tag.<br />

Zu den <strong>Projekt</strong>zielen gehört auch der Aufbau niedrigschwelliger Beschäftigungsangebote<br />

(Zuverdienst).<br />

3.2.2 Lebensfeldo<br />

Lebensfeldorientierung rientierung<br />

Erforderliche Hilfeleistungen sollen nach Möglichkeit dort erbracht werden, wodie<br />

Teilhabe am Arbeitsleben auch nach Abschluss der Einzelmaßnahmen oder nach<br />

Beendigung sämtlicher Hilfeleistungen fortgeführt werden kann, das heißt vorrangig<br />

nicht in für psychisch kranke Menschen spezialisierten Einrichtungen.<br />

Zu den <strong>Projekt</strong>zielen gehört auch die weitere Flexibilisierung von WfbM -Plätzen sowie<br />

deren Ansiedlung in nicht auf behinderte Menschen spezialisierten Arbeitsmilieus.<br />

3 .2.3 2.3 Fö Förderu rderung ng der Sch Schaffu affung ng ba barrie rrierefre refreier er Arbe Arbeitspl itsplä tze fü fürrps pych<br />

ychisch isch be behinde hinder te<br />

Menschen<br />

Die Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung zielen nicht nur auf die Förderung der Fähigkeiten<br />

des Hilfeempfängers ab, sondern auch auf die Anpassung der Arbeits- und<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten an die individuellen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen.<br />

Die Bemühung um Neuschaffung eines barrierefreien Arbeitsplatzes oder die<br />

entsprechende Umgestaltung bestehender Arbeitsmöglichkeiten ist Bestandteil<br />

passgenauer Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung.<br />

3.2.4 Vorrang vergüteter Ar Arbeit beit und Beschäftigung<br />

Soweit aufgrund der psychischen Erkrankung Hilfen zur Tages- und Wochengestaltung<br />

erforderlich sind, sollen vorrangig vergütete Arbeitsmöglichkeiten bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

außerhalb von spezialisierten Einrichtungen angestrebt werden.<br />

Dies soll im Einzelfall auch dazu dienen, Hilfen imWohnbereich und Hilfen zur<br />

Tagesgestaltung zu reduzieren oder zu ersetzen.<br />

3 .2.5. 2.5. Integrat Integration onsfirmen sfirmen<br />

Es wird angestrebt, imRahmen des Modellprojekts integrative Arbeitsformen und<br />

Firmeninitiativen, die psychisch kranken Menschen offen stehen, zu entwickeln und<br />

gegebenenfalls zu erproben.<br />

3 .2.6 2.6 Med Medizin zinisc ische he Reh Rehabil abilitat itation ion<br />

Die Versorgungslücke inder ambulanten medizinischen Rehabilitation für psychisch<br />

Kranke (gemäß §140 a-e SGB V) soll geschlossen werden, indem eine integrierte


ambulante medizinische Rehabilitation in Zusammenarbeit verschiedener ambulanterund<br />

klinischer Leistungsanbieterentwickeltwird.<br />

3.2.7 Arbeitsplatzerhalt<br />

Zu den <strong>Projekt</strong>inhalten gehört auch die Förderung personenzentrierter Hilfen für psychisch<br />

kranke Menschen in Arbeit, deren Arbeitsplatz gefährdet ist oder aufgrund<br />

krankheitsbedingter Beeinträchtigungen der Umgestaltung bedarf. Die Sicherung von<br />

Arbeitsplätzen genießt in diesen Fällen absoluten Vorrang. Die Vernetzung der sonstigen<br />

Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung mit den berufsbegleitenden Hilfen wird verstärkt.<br />

3.2.8 Entw Entwicklungsplanung<br />

icklungsplanung<br />

Die Entwicklungsplanung des ortsnahen Systems zur Sicherung der Teilhabe an Arbeit<br />

soll verbessert und die Träger der medizinischen und beruflichen Rehabilitation<br />

verstärkt in die Gesamtplanung einbezogen werden.<br />

3.2.9 Dokumentation<br />

Die Hilfeangebote im Bereich Arbeit und Beschäftigung sollen bei der Anwendung<br />

der jährlichen Basisdokumentationeinbezogenwerden. .<br />

3.3 Kooperation un unddKoordination Koordination<br />

3.3.1. Kooperation der Beteiligten<br />

Die Beteiligten stimmen die Erbringung der Leistung gemeinsam mit dem Klienten<br />

ab und informieren sich imInteresse und mit Einwilligung des Klienten. Die bestehende<br />

Gremienstruktur wird genutzt und weiterentwickelt.<br />

3. 3.3. 3.2. 2. Da Datensch tenschu t z<br />

Datenschutz und Schweigepflicht sind jederzeit zu beachten.. Das Einverständnis des<br />

Klienten bzw. derKlientin ist Voraussetzung für die Vorstellung in der HPK.<br />

Die Bestimmungen hinsichtlich Datenschutz und Schweigepflicht gelten ebenfalls für<br />

Daten, dieAngehörigedes Klienten betreffen.<br />

3. 3.3. 3.3. 3. K o or ordi dini nier erende ende B e zu zugs gspers person on<br />

Im Rahmen der Hilfeplanung wird für jede Klientin/jeden Klienten eine koordinierende<br />

Bezugsperson benannt, die den Klienten/die Klientin begleitet. Zuihren Aufgaben<br />

gehört die trägerübergreifende Abstimmung imVerlauf und im Bedarfsfall, die erneute<br />

Hilfeplanung und Wiedereinbringung in die Hilfeplankonferenz. Die Aufgaben sind<br />

im Merkblatt zur Koordinierenden Bezugsperson festgelegt.<br />

3 .3.4. 3.4. Pfl Pflichtversorgun<br />

chtversorgung<br />

In der Vereinbarung zwischen Partnern des Gemeindepsychiatrischen Verbundes und<br />

der Stadt Gera zur Weiterführung der Kooperation nach Beendigung des <strong>Projekt</strong>es<br />

Implementation personenbezogener Hilfen ab 01.07.2003 ist die Pflichtversorgung<br />

für alle psychisch kranken oder seelisch behinderten Bürger/innen der Hilferegion<br />

Gera festgelegt, die Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft im Sinne des §<br />

4SGB IX benötigen. ImRahmen des Implementationsprojekts soll dies für Hilfen im<br />

Bereich Arbeit und Beschäftigung möglichst weitgehend realisiert werden. Die Verpflichtung<br />

zur gemeinsamen Umsetzung der Pflichtversorgung ist in der Geschäftsordnung<br />

zur HPK geregelt. Dies beinhaltet die Verpflichtung, Menschen mit akutem<br />

Behandlungs- und Rehabilitationsbedarf im Bereich Arbeit und Beschäftigung Leis-


tungen anzubieten. Dabei sind nicht nur Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne<br />

des Kapitel 5des SGB IX eingeschlossen, sondern auch auf den Bereich Arbeit<br />

und Beschäftigung abzielende Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft<br />

sowie auf die (Wieder-) Herstellung der Erwerbsfähigkeit abzielende medizinische<br />

Rehabilitation oder ärztliche und ärztlich verordnete Leistungen zur Behandlung.<br />

Die Beteiligten verpflichten sich, soweitdie für eine Versorgung notwendige Finanzierung<br />

gesichertist,<br />

- die erforderlichen Leistungen zu erbringen, zu dokumentieren und ihre<br />

Qualität zu sichern,<br />

- die Versorgungssituation laufend zu beobachten, zu überprüfen und dabei<br />

auftauchende Versorgungsdefizite festzustellen,<br />

- Versorgungslücken zu schließen und qualitative Defizite zu beheben.<br />

Es sollen keine Hilfesuchenden der genannten Zielgruppe aus der Versorgungsregion<br />

auf Grund der Schwere der Behinderung/Erkrankung von der Versorgung ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Bei fortbestehendem Hilfebedarf bedarf die Beendigung der Hilfeleistungen einer<br />

vorherigen Abspracheinder Hilfeplanungskonferenz.<br />

3.3.5. Versorgungsplanung<br />

Die unterzeichnenden Träger verpflichten sich, beabsichtigte Veränderungen in ihrem<br />

jeweiligen Versorgungsumfang den Kooperationspartnern vorzustellen. Gremium<br />

dazu ist die "<strong>Projekt</strong>begleitende Gruppe" gem. Ziffer 6.<br />

3 .4. Monitoring und Re Resso ssource urcenste nsteue uerun rung<br />

3.4.1. Finanzierungsformen<br />

Anforderungen der Sozialgesetze- insbesondere aktuelle Änderungen und Entwicklungen<br />

sind sinnvoll umzusetzen. Ziel ist ein Steuerungsverfahren, das flexible Leistungserbringung<br />

ermöglicht. Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>s soll konstruktiv nach geeigneten<br />

Lösungen gesucht werden. Die Förderung und Evaluation der Umsetzung der<br />

Reformen der Sozialgesetzbücher II, IX und XII bilden einen Schwerpunkt des <strong>Projekt</strong>s.<br />

Dies schließt den Einsatz von Persönlichen Budgets ein.<br />

Besondere Beachtung wird dem Thema Arbeit und Beschäftigung für psychisch kranke<br />

Menschen mit stark eingeschränkter Leistungsfähigkeit geschenkt. Die Finanzierung<br />

derZuverdienstmöglichkeitenab2005ist zu klären.<br />

3 .4.2 Finanzierung<br />

Der Hilfeplan, der unter den Vorgaben von 3.1.1. bis 3.1.9. erstellt und abgestimmt<br />

wurde, ist die wesentliche fachliche Grundlage für die Entscheidungen der jeweils<br />

zuständigen Leistungsträger zur Kostenübernahme. Die auf die Eingliederungshilfe<br />

bezogenen Entscheidungen erfolgen auf der Grundlage des imSozialhilferecht maßgebenden<br />

Verfahrens und der gesetzlichen Voraussetzungen.<br />

3.4.3. Ve Verzahnung rzahnung de derrLe Leist<br />

istungsbere ungsbereiche che<br />

Die Leistungen der Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen mit sonstigen Rehabilitationsleistungen<br />

(wie Teilhabe am Leben der Gemeinschaft, medizinische Rehabilitation)<br />

und Behandlungsleistungen (dabei sind außer ambulanter psychiatrischer


Behandlung auch ärztlich verordnete Leistungen wie Ergotherapie, Soziotherapie und<br />

häusliche psychiatrische Krankenpflege zu berücksichtigen) sowie sonstigen Hilfen<br />

verzahnt werden.<br />

3 .4. .4.4Vorrang 4Vorrang a rbe rbeit itsbezoge sbezogener ner Ve Vergüt rgütu n g<br />

Sofern bei einem Hilfeempfänger verschiedene Leistungsarten zusammentreffen,<br />

sollen diese gebündelt und vorrangig als Vergütung für geleistete Arbeit ausgezahlt<br />

werden.<br />

3.4.5 3.4.5. .Ermittlung Ermittlung und O f fen fenlegung legung de derrFinanzströme Finanzströme<br />

Die Kostenströme lassen sich zurzeit nur bedingt verfolgen. Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>s<br />

sollen die Aufwendungen für Hilfen zur Teilhabe anArbeit und Beschäftigung psychisch<br />

kranker und seelisch behinderter Bürgerinnen und Bürger der Versorgungsregion<br />

ermittelt und offengelegt werden. Dabei wirken die Beteiligten mit. Die Offenlegung<br />

interner betriebswirtschaftlicher Daten und Informationen ist nicht beabsichtigt.<br />

Die beteiligten Kooperationspartner verständigen sich im Laufe des <strong>Projekt</strong>es<br />

über die zuermittelnden Daten und über eine geeignete Form der Darstellung.<br />

3 .4.6 .4.6. .Kl Klienten<br />

ientenbewegungen<br />

bewegungen<br />

Klientenbewegungen aufgrund des Hilfebedarfs über die Kreisgrenzen hinaus sollen<br />

erfasst werden. Die Aufwendungen für psychisch kranke Einwohner der Versorgungsregion<br />

Gera, die außerhalb der Versorgungsregion Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />

erhalten, sind ebenfalls zu ermitteln.<br />

3.5. Organisation eines Verbundes<br />

3.5.1. Kooperati Koope rationsstrukturen<br />

onsstrukturen<br />

Organisation und rechtlich verbindliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit der Anbieter<br />

der Hilfen zur Arbeit und Beschäftigung werden imRahmen des Gemeindepsychiatrischen<br />

Verbundes geregelt.<br />

3.5.2 Gremienstruktur<br />

Die Sitzungsfrequenz und die Zusammensetzung der Gremien sollte im Verlauf des<br />

<strong>Projekt</strong>s in Hinblick auf Notwendigkeit und Effizienz kritisch überprüft werden.<br />

4. Zielgruppe<br />

Einbezogen sind alle Leistungen für erwachsene Menschen mit psychischer Erkrankung/seelischer<br />

Behinderung, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Versorgungsregion<br />

haben, soweit sie Beschäftigung benötigen, unabhängig vom Ausmaß<br />

ihrer aktuellen oder erreichbaren Erwerbsfähigkeit oder ihres aktuellen Beschäftigungsstatus.<br />

Das selbe gilt für psychisch kranke erwachsene Menschen aus Gera,<br />

die außerhalb der Kreisgrenzen versorgt werden, sofern die Rückkehr ihrem Wunsch<br />

entspricht.<br />

5. <strong>Projekt</strong>begleitende Gruppe<br />

In der Versorgungsregion bilden die unterzeichnenden Dienste und Einrichtungen<br />

eine "<strong>Projekt</strong>begleitende Gruppe". Sie benennen jeweils eine autorisierte Person und<br />

deren Vertreter, die regelmäßig an dieser Gruppe teilnehmen. Die Gruppe tagt etwa<br />

einmal im Monat.


Aufgabe der <strong>Projekt</strong>begleitenden Gruppe ist<br />

-die Begleitungdes <strong>Projekt</strong>es<br />

-die Abstimmungder Versorgungsplanung.<br />

-die Vorbereitung des Leistungsverbundes ‚Teilhabe an Arbeit und Beschäf<br />

tigung’imRahmen des Gemeindepsychiatrischen Verbundes<br />

Weitere Mitglieder können auf Beschluss der <strong>Projekt</strong>begleitenden Gruppe aufgenommen<br />

werden.<br />

Die regionale <strong>Projekt</strong>koordination und die Leitung der projektbegleitenden Gruppe<br />

wirdvon der Psychiatriekoordinatorinübernommen.<br />

6. Übe Über regionale Au Auswirkun swirkung en<br />

Die Ergebnisse der Zusammenarbeit im Rahmen des Implementationsprojekts sollen<br />

auch für die Entwicklung personenzentrierter Gemeindepsychiatrischer Verbünde in<br />

anderen Regionen genutzt werden. Gegebenenfalls sind Veränderungen der gesetzlichen<br />

Rahmenbedingungen zu empfehlen. Mit den sonstigen <strong>Projekt</strong>regionen wird<br />

ein Informations- und Erfahrungsaustausch gewährleistet.<br />

7. Verantwortlichkeiten<br />

Die Arbeitsgruppe „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung“ der Aktion Psychisch<br />

Kranke bietet wissenschaftliche Beratung und Begleitung an. Die Entscheidungskompetenz<br />

über die Entwicklung des regionalen Hilfeverbundes verbleibt in der Verantwortung<br />

der Beteiligten in der Region.<br />

8. Leistungen de derrAktion Akt on Psyc Psychisch hisch Kranke<br />

Die Verantwortung für die <strong>Projekt</strong>e liegt bei der Arbeitsgruppe "Teilhabe an Arbeit<br />

und Beschäftigung "der APK, inder die Erfahrungen in den <strong>Projekt</strong>regionen kontinuierlich<br />

ausgewertet werden. Die APK bringt darüber hinaus im Einzelnen folgende<br />

Leistungen ein:<br />

• Wissenschaftliche Beratung bei der Umsetzung der in dieserVereinbarung<br />

festgehaltenen Arbeitsvorhaben<br />

• Die Beratung beinhaltet insbesondere die gemeinsame Reflektion des Umsetzungsprozesses<br />

unddie gemeinsame Bearbeitung von relevanten Themen<br />

unter besonderer Berücksichtigung von vorliegenden Erfahrungen und Zwischenergebnissen<br />

aus dem Zusammenhang der verschiedenen <strong>Projekt</strong>e<br />

• Stellung eines Hauptansprechpartners für die Region Gera. Zur Verfügung<br />

stehenca. 10 Beratungstage/Jahr vorOrt. Hauptansprechpartner ist Herr<br />

Krüger (<strong>Projekt</strong>koordinator) Außerdem steht Herr Dr. Pörksen (<strong>Projekt</strong>leiter)<br />

zur Beratung zur Verfügung.<br />

WeitereLeistungen der APK:<br />

• Einbeziehung der Region Gera in die Vernetzung der <strong>Projekt</strong>regionen<br />

• Förderung des Austausches mit anderen <strong>Projekt</strong>regionen sowie des regionsübergreifenden<br />

themenspezifischenAustausches<br />

• Vorstellung von Ergebnissen und Erfahrungen der <strong>Projekt</strong>regionen im Rahmen<br />

fachöffentlicher Tagungen und Workshops sowie in Veröffentlichungen.<br />

• Erstellung eines <strong>Abschlussbericht</strong>s <strong>zum</strong> Gesamtprojekt


Die Unterzeichnenden erklären ihre Bereitschaft,imSinne dervorgenannten Prinzipien<br />

undZiele im Rahmen desForschungsprojektes „Personenbezogene Hilfen zur<br />

Teilhabe psychischkranker Menschen an Arbeit und Beschäftigung“ konstruktiv bei<br />

einer Weiterentwicklung des regionalen psychiatrischen Versorgungsangebotes mitzuwirken.<br />

Gera, den<br />

Oberbürgermeister Geschäftsführer<br />

Stadt Gera Aktion Psychisch Kranke<br />

e.V.<br />

Vorsitzende der Geschäftsführung<br />

der Agentur für Arbeit Gera<br />

der Bundesagentur für Arbeit<br />

Integrationsfachdienst-Vermittlung<br />

FirmengruppeDr. Busch<br />

Amtsleiter Versorgungsamt<br />

Integrationsamt<br />

Integrationsfachdienst-Berufsbegleitung<br />

Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V.<br />

Geschäftsführer


Berufsförderungswerk <strong>Thüringen</strong> GmbH<br />

Geschäftsführer<br />

CJDBerufsbildungswerk Gera gGmbH<br />

Geschäftsführer<br />

Caritas Verband für Ostthüringen e.V.<br />

Geschäftsführer<br />

Trägerwerke Soziale Dienste Gera gGmbH<br />

AWO Alten-, Jugend- und<br />

Sozialhilfe gGmbH<br />

Geschäftsführer<br />

Geraer WerkstättengGmbH<br />

Geschäftsführer<br />

Rehabilitations-Zentrum Stadtroda gGmbH<br />

Haupt-Geschäftsführer<br />

SRH Wald-KlinikumGeragGmbH<br />

Chefarzt der Klinik für Psychiatrie<br />

und Psychotherapie<br />

SRH Wald-KlinikumGeragGmbH<br />

Geschäftsführer<br />

Industrie- und Kommunaldienste Schmidt GmbH


Nervenarzt Gera<br />

Vertreterin der Angehörigengruppe Gera<br />

LeiterBetreuungsverein<br />

„Lebensbrücke e.V.“<br />

Z uu st stimmend immend z u rKenntn rKenntnisgeno sgenommen: mmen:<br />

Bundesversicherungsanstalt für<br />

Angestellte<br />

Landesversicherungsanstalt<br />

<strong>Thüringen</strong><br />

Verband der Angestellten Krankenkassen<br />

AOK Hauptverwaltung


Vereinbarung<br />

zwischen 1. Stadt Gera<br />

2. SRHWaldklinikumGeragGmbH<br />

3. AWOAJS gGmbH<br />

4. LebenshilfeWerkstätten Gera gGmbH<br />

5. Rehabilitationszentrum- StadtrodagGmbH<br />

6. Neustart gGmbH<br />

7. M.I.T. gGmbH<br />

8. BBA- Verein Betreuung, Bildung, Arbeit e.V.<br />

9. Pflegeunternehmen „pro balance“<br />

10.Industrie-und Kommunaldienste Schmidt GMBH<br />

11.OTEGAU mbH Arbeit und Umwelt<br />

z um Antrag au auffMitg Mit lied liedscha schaft ft in de derrBu B ndesarbeit ndesarbeitsge sgeme meinscha inschaft ft<br />

Gemeindepsychiatrische Verbünde (BAG G P V)<br />

1. Aufbauend und in Umsetzung der „Vereinbarung zwischen Partnern des Gemeindepsychiatrischen<br />

Verbundes und der Stadt Gera zur Weiterführung der Kooperation<br />

nach Beendigung des <strong>Projekt</strong>es Implementation personenbezogener<br />

Hilfen ab 1.7.2003“ vereinbaren die Parteien, dass die Stadt Gera eine Person als<br />

beauftragten Vertreter gemäß §3Abs.1 der Satzung der BAG GPV in den Verein<br />

BAG GPV nach entsprechender Antragstellung als Mitglied entsendet, befristet<br />

satzungsgemäßauf 4Jahre.<br />

2. Der Vertreter der Stadt hat folgende Leistungen zu erbringen:<br />

- Teilnahme an den Mitgliederversammlungen<br />

- Vorherige Abstimmung der zu besprechenden Probleme mit den übrigen Vertragspartnern<br />

- Information der Vertragspartner.<br />

Die anderen Parteien verpflichten sich, die notwendigen Fachinformationen<br />

rechtzeitig an den beauftragten Vertreter zu geben.<br />

Die der Stadt entstehenden Aufwendungen wie z.B. Fahrtkosten trägt die Stadt.<br />

3. Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist anteilig von jedem Vertragspartner in gleicher<br />

Höhe zu tragen und für das jeweilige Jahr bis spätestens 15.02. der Stadt zu überweisen.<br />

Im Fall der nicht erfolgten oder trotz Mahnung nicht rechtzeitig erfolgten Bezahlung<br />

scheidet der jeweilige Vertragspartner <strong>zum</strong> Jahresende aus. Für den Fall,<br />

dass ein Vertragspartner seinen Anteil nicht fristgerecht bezahlt, haben sich die<br />

übrigenVertragsparteienanteilig an den Kosten zu beteiligen.<br />

Wenn der ausstehende Anteil der Stadt nicht bis <strong>zum</strong> 25.02. überwiesen wird,<br />

dann endet diese Vereinbarung automatisch<strong>zum</strong> Jahresende.<br />

Bei Aufnahme nach dem 1.Juli ist für das laufende Jahr der halbe Mitgliedsbeitrag<br />

zu entrichten.


4. Diese Vereinbarung ist unbefristet.<br />

Jede Vertragspartei ist berechtigt, diese Vereinbarung mit einer Frist von 7Monaten<br />

<strong>zum</strong> Jahresende zu kündigen.<br />

Im Falle der Kündigung durch einen oder mehreren Vertragspartnern endet die<br />

Vereinbarung für alle Vertragspartner <strong>zum</strong> Jahresende.<br />

Diese Vertragsbeendigung gilt nicht, wenn ein kündigender Vertragspartner einen<br />

Ersatzvertragspartner anbietet, der die Vertragsverpflichtung voll übernimmt und<br />

von den übrigen Vertragspartnernakzeptiert wird.<br />

Die Vertragsbeendigung tritt ebenfalls nicht ein, wenn nach Kündigung eines oder<br />

mehrerer Vertragspartner andere Leistungsanbieter sich bereit erklären, diesem<br />

Vertragbeizutreten und die übrigen Vertragspartner dem zustimmen.<br />

5. Weitere Leistungsanbieter werden aufgenommen, wenn sie der „Vereinbarung<br />

zwischen Partnern des Gemeindepsychiatrischen Verbundes und der Stadt Gera<br />

zur Weiterführung der Kooperation nach Beendigung des <strong>Projekt</strong>es Implementation<br />

personenbezogener Hilfen ab 01.07.2003“ zustimmen, die Rechte und Pflichten<br />

dieser Vereinbarung akzeptieren und alle Vertragspartner damit einverstanden<br />

sind.<br />

Gera, 21.03.07<br />

Beigeordnete und Dezernentin<br />

Geschäftsführer<br />

SRHWald-Klinikum Gera gGmbH<br />

Geschäftsführer<br />

AWO AJS gGmbH<br />

Geschäftsführer<br />

Lebenshilfe Werkstätten Gera gGmbH<br />

Geschäftsführer<br />

Rehabilitations-ZentrumStadtroda gGmbH


Geschäftsführer<br />

M.I.T. gGmbH<br />

Vereinsvorsitzende<br />

BBA- Verein Betreuung, Bildung, Arbeit e.V.<br />

Pflegeunternehmen „pro balance“ GbR<br />

Geschäftsführer<br />

Industrie- und Kommunaldienste Schmidt GMBH<br />

Diplom-Sozialpädagogin (FH), Ltr.<br />

Neustart gGmbH<br />

Geschäftsführerin<br />

OTEGAU mbH


1 . Vorbeme Vorbemerku rkung ng<br />

Gemeindepsychiatrische<br />

Gemeindepsychiatrischer V e rb rbund und Il Ilm-Kr m-Kreis eis<br />

Kooperationsvereinbarung<br />

Die Vereinbarung knüpft an die im Rahmen des TMSFG-geförderten Forschungsprojektes<br />

„Implementation des personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen<br />

Versorgung“ erreichten Ergebnisse inder personenbezogenen Hilfeplanung, inder<br />

Verbundgestaltung und bei der Umsetzung sozialrechtlicher Rahmenbedingungen an<br />

und ist Grundlage einer zielgerichteten Weiterentwicklung der psychiatrischen Hilfen<br />

im Ilm-Kreis.<br />

Zweck dieses Verbundes ist die enge Zusammenarbeit seiner Kooperationspartner<br />

zur Verwirklichung einer bedarfsgerechten Versorgung psychisch kranker oder seelisch<br />

behinderter oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung<br />

bedrohter Menschen, einschließlich suchtkranker Menschen, im Versorgungsgebiet<br />

Ilm-Kreis.<br />

Die Kooperationspartner des GPV streben eine stärkere Vernetzung der bestehenden<br />

Hilfen und Institutionen an, um den Mitteleinsatz effizient und verantwortungsbewusst<br />

zu gestalten. Die Angebote und Strukturen sollen für alle Beteiligten transparent<br />

und zwischen den Institutionen durchlässig sein.<br />

2. Ziele<br />

Die Vereinbarung zielt darauf ab, Hilfeleistungen für psychisch kranke oder seelisch<br />

behinderte oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohte<br />

Menschen, einschließlich suchtkranke Menschen, im Ilm -Kreis durch enge<br />

Zusammenarbeit zu verbessern und auf eine bedarfsgerechte Behandlung und Hilfe<br />

hinzuwirken.Beteiligt sinddie Leistungsbereiche:<br />

- Selbstversorgung und Wohnen,<br />

- Tagesgestaltung und Kontaktfindung,<br />

- Arbeit, Ausbildung und Beschäftigung,<br />

- sozialpsychiatrische Grundversorgung und<br />

- spezielle Therapieverfahren, soweit sie Bestandteil von Komplexleistungen<br />

sind.<br />

Für psychisch kranke oder seelisch behinderte oder von einer psychischen Erkrankung<br />

oder seelischen Behinderung bedrohte Bürgerinnen und Bürger des Ilm- Kreises,<br />

einschließlich der Suchtkranken, soll eine einrichtungsübergreifende, integrierte<br />

Behandlung und Rehabilitation im Kreisgebiet sichergestellt werden: Keiner der oben<br />

genannten Bürger aus dem Versorgungsgebiet soll wegen Schwere und Art der Erkrankung<br />

abgewiesen werden. Ziel ist es, zu einer möglichst eigenständigen und<br />

selbstverantwortlichen Lebensführung in einem überschaubaren und vertrauten Lebens-<br />

und Sozialraum zu motivierenund zu befähigen.


3. Zi Zielgr elgru ppe<br />

Zielgruppe sind psychisch kranke oder seelisch behinderte oder von einer psychischen<br />

Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohte Menschen, einschließlich<br />

suchtkranke Menschen, des Ilm-Kreises, d.h. sie benötigen:<br />

- Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,<br />

- Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben,<br />

- medizinische Rehabilitation oder<br />

- mehrere Behandlungs- und sonstige Hilfeleistungenmit Abstimmungsbedarf.<br />

Eingeschlossen sind auch psychisch kranke oder seelisch behinderte oder von einer<br />

psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohte erwachsene Bürger,<br />

einschließlich suchtkranke Menschen, des Ilm-Kreises, die außerhalb der Kreisgrenzen<br />

versorgt werden.<br />

Dies betrifft Patienten der Allgemeinpsychiatrie und der Suchtkrankenversorgung.<br />

Die Bereiche Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Versorgung von Personen mit<br />

geistiger Behinderung werden primär nicht berücksichtigt. Weitere Personen können<br />

nachBedarf in die Vereinbarungaufgenommen werden.<br />

4. Le Leitlinien itlinien<br />

Zur Sicherstellung einer guten Qualität werden bei den Hilfen für psychisch kranke<br />

oder seelisch behinderte oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung<br />

bedrohte Menschen, einschließlich suchtkranke Menschen, folgende Leitlinien<br />

(4.1. –4.2.) beschlossen:<br />

4.1 Hilfeplanung<br />

4.1.1 Einhe itl tliche iche Hilf Hil eplanung<br />

Es wird eine einheitliche Hilfeplanung mit dem „Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan“<br />

(IBRP) praktiziert. Der IBRP, der unter den folgenden Vorgaben<br />

erstellt wurde, ist mit der sozialmedizinischen Stellungnahme des Leistungsträgers<br />

bzw. des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDI) wesentliche Grundlage für die Entscheidungendes<br />

Leistungsträgers.<br />

4.1.2 Einbeziehung der Klienten<br />

Die Einbeziehung der Klienten im Hilfeplanungsverfahren und den Absprachen zwischen<br />

den Einrichtungen wird sichergestellt. Die Auswertung mit dem Klienten und<br />

der einrichtungs- und trägerübergreifende Austausch in der Fallkonferenz sind zentrale<br />

Elemente der Qualitätssicherung. Die Hilfeplanung ist Bestandteil der Rehabilitation<br />

bzw. Behandlung, d.h. ebenfalls personenzentriert zu gestalten.


4.1.3 Inte Integ rie rier te Hilfepl Hilfepla nung<br />

Die Hilfeplanung wird integriert, im Sinne eines Gesamtplans vorgenommen. Dabei<br />

werden alle psychiatrischen und nichtpsychiatrischen Hilfen einschließlich der Hilfen<br />

von Angehörigen, Freunden und sonstigen Personen des sozialen Umfelds berücksichtigt,wobei<br />

nichtpsychiatrische Hilfen Vorrang haben.<br />

4.1.4 Zielorientier<br />

Zielorientierte te Hilfeplanung<br />

Die Hilfeplanung ist an konkreten Zielen orientiert. Die Ziele werden aus der individuell<br />

angestrebten Lebensform des Betroffenen abgeleitet und lebensweltbezogen<br />

beschrieben. Dabei werden die Fähigkeiten und Ressourcen der Klienten berücksichtigt.<br />

Die Zielbestimmung dient auch der Evaluation der Zusammenarbeit mit dem<br />

Klienten.<br />

4.1.5 E in ric richtungsun htungsunabhängige abhängige Hilfeplan Hilfeplanu n g<br />

Die Hilfeplanung wird unabhängig von der aktuellen oder angestrebten Situation<br />

vorgenommen und der tatsächliche Bedarf beschrieben.<br />

4.1.6 Ein Einr icht ichtun ungs- gs- und berufsgru berufsgruppenübergreifen<br />

ppenübergreifende de Hilfeplanung<br />

Der individuelle Hilfebedarf wird einrichtungs- und berufsgruppenübergreifend ermittelt.<br />

Art und Umfang des diesbezüglich erforderlichen Austauschs haben den Wünschen<br />

des Klienten, den fachlichen Anforderungen und zeitökonomischen Aspekten<br />

Rechnung zu tragen.<br />

4.1.7 Hilfeplankonfe<br />

Hilfeplankonferenz renz<br />

Der auf diese Weise gemäß IBRP ermittelte Hilfebedarf wird in einer regelmäßig<br />

stattfindenden Hilfeplankonferenz erörtert. Die Teilnehmer nehmen konstruktivkritisch<br />

Stellung und erfragen ggf. zusätzliche Informationen. Ziel ist eine einheitliche<br />

und verbindliche Beschlussfassung über die erforderlichen Hilfen.<br />

4.1.8 Üb Über erpr prüf üfung ung des Hi Hilf lfeplans eplans<br />

Der Hilfeplan wird spätestens bis <strong>zum</strong> inder Hilfeplankonferenz festgelegten Termin<br />

überprüft,imBedarfsfall häufiger.<br />

4.1.9 Qual Qualität itätssic ssicherung herung<br />

Die Hilfeplanung mittels des individuellen Hilfeplanverfahrens wird durch Fortbildung<br />

und Auswertung flächendeckend sukzessive optimiert.<br />

4.2 Koo Koor dinierende Bezugsperson<br />

Im Rahmen der Hilfeplanung wird eine koordinierende Bezugsperson mit ihren Aufgaben<br />

benannt. Diese Person ist für die trägerübergreifende Abstimmung im Verlauf<br />

und im Bedarfsfall für die erneute Hilfeplanung und Wiedereinbringung in die Fallkonferenz<br />

zuständig.


Die Kooperationspartner des GPV erklären die Bereitschaft, die koordinierende Bezugsperson<br />

in ihrerFunktion zu unterstützen.<br />

4 .3Z 3Zu sammena sammenarbe rbeit it mit Selbsth Selbsthil<br />

ilfegruppe fegruppen nPsychiatrieerfahrener Psychiatrieerfahrener<br />

und Angehöriger<br />

psychisc psychischhKranker Kranke<br />

Die Kooperationspartner des GPV arbeiten mit Selbsthilfegruppen von Psychiatrieerfahrenen,<br />

der Suchtkrankenhilfe und Angehörigen psychisch kranker oder seelisch<br />

behinderter oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung<br />

bedrohter Menschen, einschließlich suchtkranker Menschen, zusammen.<br />

4.4 Daten Datenschutz schutz<br />

Datenschutz und Schweigepflicht sind jederzeit von den Kooperationspartnern des<br />

GPV einzuhalten. Art und Umfang des vorgesehenen und vorgenommenen Austausches<br />

sind für die Klienten offen zu legen. Grundlage für die Speicherung und Weitergabe<br />

persönlicher Daten ist eine entsprechende Einverständniserklärung des<br />

Klienten. Der Umgang mit Daten hat den gesetzlichen Bestimmungen zuentsprechen.<br />

4.5 Pflichtverso Pflichtversorgung rgung<br />

Die Kooperationspartner des GPV streben die regionale Sicherstellung von bedarfsgerechten<br />

Hilfen für psychisch kranke oder seelisch behinderte oder von einer psychischen<br />

Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohte Menschen, einschließlich<br />

suchtkranke Menschen, mit komplexem Hilfebedarf an. Dies beinhaltet die Bereitschaft,<br />

Menschen mit akutem komplexen Behandlungs- bzw. Rehabilitationsbedarf<br />

kurzfristig Leistungen anzubieten und insbesondere keinen psychisch kranken<br />

oder seelisch behinderten oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischen<br />

Behinderung bedrohten Menschen, einschließlich suchtkranken Menschen, wegen<br />

Art und Schwere der Störung abzuweisen. Kündigungen nehmen die jeweiligen Leistungserbringer<br />

entsprechend ihrer Konzeption, des Heimvertrages, der Hausordnung<br />

und/oder aufgrund der bestehenden Kostenzusage vor. Über Kündigungen bei fortbestehendem<br />

Hilfebedarf, insbesondere gegen den Willen der Betroffenen wird die<br />

HPK informiert.<br />

4.6 Qualit Qualitätssiche ätssicher un unggde de sGPV<br />

Jeder Träger ist für die Maßnahmen der internen Qualitätssicherung selbst verantwortlich.<br />

Eine Verständigung über Qualitätsfragen des GPV soll regelmäßig imGPV<br />

erfolgen.<br />

Die Kooperationspartner verpflichten sich den gesetzlichen Bestimmungen und Leistungsvereinbarungen<br />

entsprechend qualifiziertes Personal zu beschäftigen und deren<br />

Fortbildung und Supervision sicherzustellen.<br />

Aspekte des Qualitätsmanagements des GPV sind:<br />

-Klientenzufriedenheit<br />

-Gesundheitsberichterstattung<br />

-Evaluation


4.7 Ve Verknüpfung rknüpfung der Leistungsbereiche<br />

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden mit sonstigen Rehabilitations- und<br />

Behandlungsleistungen verknüpft: ambulante Behandlung (niedergelassene Psychiater,<br />

Institutsambulanz, Soziotherapie, Sozialtherapie usw.), ambulante psychiatrische<br />

Pflege, medizinische undberufliche Rehabilitation.<br />

4.8 Überregio Überregionale nale Zusammenarbeit<br />

Die Ergebnisse bei der Fortführung der Kooperation im GPV Ilm- Kreis sollen auch<br />

für die Entwicklung personenzentrierter gemeindepsychiatrischer Verbünde in anderen<br />

Regionen genutzt werden. Eine enge Zusammenarbeit mit den anderen Regionen<br />

in der BAG GPV wird angestrebt. Hierfür wird ein Sprecher für den GPV Ilm-Kreis<br />

gewählt, der durch Mitgliedschaft in der BAG GPV <strong>zum</strong> Informationsaustausch beiträgt<br />

sowie darüber hinaus den GPV Ilm-Kreis nach außen vertritt (vgl. Punkt 5.2 dieser<br />

Vereinbarung).<br />

5. Struktur und O r ga ganisation nisation des GPV<br />

5.1 Verbundgestaltung<br />

Diese Vereinbarung regelt die Kooperation der Vertragspartner bei der Erbringung<br />

sozialpsychiatrischer Dienstleistungen. Hiervon unberührt bleibt die Rechtsträgerschaft<br />

der beteiligten Einrichtungen und Dienste ebenso wie deren Abschluss von<br />

Vereinbarungen mit Kosten- und Leistungsträgern.<br />

Es können spezielle Träger-Verbünde gebildet werden (z. B. Verbund der Erbringer<br />

von Leistungen der Hilfe zur Teilhabe am Leben inder Gemeinschaft, zur medizinischen<br />

Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, von Soziotherapie, von Sozialtherapie,<br />

von Hilfenzur Tagesgestaltung und Kontaktfindung usw.).<br />

Der GPV Ilm-Kreis definiert und steuert mit Hilfe der Konferenz der Kooperationspartner<br />

die gemeinsamen Interessen aller dort vertretenden Leistungserbringer. Das<br />

zuständige Gremium ist die Konferenz der Kooperationspartner.<br />

5.2 Konferenz der Koope Kooper at ationspa ionspartne rtnerrde desVerbunde<br />

sVerbundes<br />

Der Konferenz der Kooperationspartner gehört je ein Vertreter der im Verbund zusammengeschlossenen<br />

Leistungserbringer an. Die personelle Kontinuität ist anzustreben.<br />

Die Konferenz wählt einen Sprecher für den GPV Ilm-Kreis.<br />

Die Konferenz tagt mindestens einmal im Jahr. 14Tage vor dem Sitzungstermin wird<br />

mit der Tagesordnung eingeladen. Von den Sitzungen wird ein Protokoll erstellt, welches<br />

zeitnah analle Kooperationspartner versandt wird. Die Konferenz fasst Beschlüsse<br />

mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden (Konsensbeschlüsse werden angestrebt).<br />

DieKonferenz ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen worden ist.<br />

Aufgaben der Konferenz sind u.a.:<br />

-Informationsaustausch der Kooperationspartner<br />

-Vertretungder Interessen desVerbundes<br />

-Abstimmungder Qualitätsstandards des GPV<br />

-Offenlegung von Versorgungsdefiziten und EmpfehlungenzuAnpas-


sungen an den örtlichen Bedarf<br />

-Koordination der fachlichen Entwicklung der Angebote<br />

-Entscheidung über den Anschluss weiterer Kooperationspartner an und<br />

über den Ausschluss von Kooperationspartnern aus dem Verbund<br />

-Verknüpfung des LeistungsbereichsEingliederungshilfemit<br />

anderenRehabilitations- und Behandlungsleistungen<br />

5.3 Kooperationspartner<br />

Kooperationspartner des Gemeindepsychiatrischen Verbundes Ilm-Kreis sind die<br />

unterzeichnenden Träger der Leistungserbringer unabhängig von der leistungsrechtlichen<br />

Finanzierung. Der Ilm-Kreis tritt dem Verbund als Anbieter von Beratungen<br />

und Koordination von Hilfen für psychisch kranke oder seelisch behinderte oder von<br />

einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohte Menschen,<br />

einschließlich suchtkranker Menschen, bei. Seine Entscheidungsfreiheit als öffentlich-rechtlicher<br />

Leistungsträger bleibt unberührt.<br />

Weitere Leistungserbringer können sich dieser Kooperation anschließen, wenn sie<br />

dem vereinbarten Qualitätsmanagement entsprechen und sich zur Zusammenarbeit<br />

im Verbund verpflichten. Vor Vertragsschluss entscheiden die im Verbund zusammengeschlossenen<br />

Kooperationspartner gemeinsam, ob die vereinbarten Standards<br />

vom neuen Leistungserbringer erfüllt werden.<br />

Im Verbund der Leistungserbringer verpflichten sich die Kooperationspartner, ihre<br />

Leistungen für psychisch kranke oder seelisch behinderte oder von einer psychischen<br />

Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohte Menschen, einschließlich suchtkranke<br />

Menschen, inund aus dem Ilm-Kreis gemäß festgelegter Qualitätsstandards<br />

(vgl. Punkt 4dieser Vereinbarung) zu erbringen. Dies betrifft vor allem die Sicherstellung<br />

der Pflichtversorgung (vgl. Punkt 4.5 dieser Vereinbarung) imSinne einer bedarfsgerechten<br />

und trägerübergreifenden Leistungserbringung. Der Anschluss an den<br />

GPV erfolgt durch Unterzeichnung dieser Kooperationsvereinbarung.<br />

Die Kooperationspartner verpflichten sich zur wechselseitigen Information und zu<br />

Beratungen über das eigene Leistungsangebot, insbesondere zu Änderungen des<br />

Leistungsangebots.<br />

Ein Ausschluss eines Kooperationspartners kann bei grobem oder fortgesetztem Verstoß<br />

gegen diese Vereinbarung oder gegen die Qualitätsstandards durch Beschluss<br />

der Konferenz mit 2/3 Mehrheit der Kooperationspartner erklärt werden. Zuvor muss<br />

dem betreffenden Kooperationspartner mitgeteilt werden, welche seiner Verhaltensweisen<br />

zueinem Ausschluss führen könnten, und Gelegenheit zur Stellungnahme in<br />

der Konferenz gegeben werden.<br />

5.4. Inkrafttreten und Kündigu Kündigung ng dieser Vereinbarung<br />

Diese Vereinbarung wird mit Unterzeichnung wirksam. Sie gilt zunächst für ein Jahr.<br />

Sie kann von jedem Kooperationspartnern bis spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen<br />

Ende der Laufzeit gekündigt werden. Das Recht auf außerordentliche Kündigung<br />

aus wichtigen Gründen bleibt unberührt. Die Kündigung muss in Schriftform


erfolgen. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Laufzeit um ein Jahr. Die Kündigung<br />

eines Kooperationspartners berührt nicht den Fortbestand der Vereinbarung<br />

mit den anderen Partnern.<br />

6. Salvatorische Klausel<br />

Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Die Kooperationspartner<br />

haben keine mündlichen Nebenabstimmungen getroffen. Sollten einzelne Bestimmungen<br />

der Vereinbarung ungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen<br />

gleichwohl wirksam. Die unwirksame Bestimmung muss einvernehmlich durch eine<br />

wirksame ersetzt werden.<br />

Arnstadt, den 25.11.2009<br />

Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Hildburghausen GmbH, vertreten<br />

durch die Geschäftsführerin<br />

Ilm-Kreis, vertreten durch den Landrat<br />

KontextIlmenaugGmbH, vertreten durch den Geschäftsführer<br />

--------------------------------------------<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

--------------------------------------------<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

--------------------------------------------<br />

Ort, DatumUnterschrift


Lebenshilfe Ilm-Kreis e.V., vertreten durch die Vereinsratsvorsitzende und die Vorstandsvorsitzende<br />

--------------------------------------------------- --------------------------------------------<br />

Ort, Datum Unterschrift Ort, Datum Unterschrift<br />

Lebenshilfewerk Ilmenau/Rudolstadt e.V., vertretend durch die Geschäftführerin<br />

Lebenshof Ettischleben e.V.<br />

--------------------------------------------<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

--------------------------------------------<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

Marienstift Arnstadt, vertreten durch Pfarrer, Direktor, und Kaufmännische Direktorin<br />

--------------------------------------------------- --------------------------------------------<br />

Ort, DatumUnterschrift Ort, Datum Unterschrift


Gemeindepsychiatrische<br />

GemeindepsychiatrischennVerbund Verbund<br />

Il Ilm-Kr m-Kreis eis<br />

Geschäftsord<br />

Geschäftsordnung nung<br />

1. Zusammensetzun<br />

Zusammensetzunggund und Ne Neuaufnahme uaufnahme<br />

Der Gemeindepsychiatrische Verbund (GPV) Ilm-Kreis setzt sich aus Trägern zusammen,<br />

die im Bereich der Psychiatrie, inklusive der Suchthilfe, nach den Qualitätsstandards<br />

des GPV tätig sind. Der Landkreis ist im Rahmen seiner Pflichtaufgaben<br />

zur Daseinsvorsorge im GPV vertreten.<br />

Weitere Träger mit vorgenannten Arbeitsschwerpunkten können die Mitgliedschaft<br />

beantragen, wenn sie dem vereinbarten Qualitätsmanagement entsprechen und sich<br />

zur Zusammenarbeit im Verbund verpflichten. Über die Aufnahme neuer Mitglieder<br />

entscheidet die Konferenz der Kooperationspartner oder ein Mailverfahren (siehe<br />

Punkt 8der Geschäftsordnung).<br />

2. Aufgabe Aufgaben<br />

Die Kooperationspartner des GPV streben die regionale Sicherstellung von bedarfsgerechten<br />

Hilfen für psychisch kranke oder seelisch behinderte oder von einer psychischen<br />

Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohte Bürger, einschließlich<br />

suchtkranke Menschen, mit komplexen Hilfebedarf an.<br />

Für das benannte Klientel soll eine regionale einrichtungsübergreifende und integrierte<br />

Behandlung und Rehabilitation auf der Grundlage vereinbarter Qualitätsstandrads<br />

sichergestellt werden. Dafür sind die Leitlinien der Kooperationsvereinbarung des<br />

GPV Ilm-Kreis (siehe Punkt 4der Kooperationsvereinbarung) für die Leistungserbringer<br />

handlungsweisend.<br />

3. Konferenz der K oope ooperationspartner<br />

rationspartner<br />

Der Konferenz der Kooperationspartner gehört je ein Vertreter der imVerbund zusammengeschlossenen<br />

Leistungserbringer an. Die personelle Kontinuität ist anzustreben.<br />

4. Sprecher des GPV<br />

Die Mitglieder der Konferenz der Kooperationspartner wählen aus ihrer Mitte eine<br />

Sprecherin/einen Sprecher und deren Vertretung für den Zeitraum von 1Jahr. Wiederwahl<br />

ist möglich. Sprecher und Vertretung bleiben solange im Amt, bis eine<br />

Neuwahl erfolgt ist. Neuwahlen sind bei Bedarf auch außerhalb der Jahresfrist möglich.<br />

Dem Sprecher obliegt die Leitung der Sitzungen. Er vertritt den Verbund nach außen.<br />

5. Anzahl der Konfere Konferenzen nzen und E rstellung de dessKonferenzprotokolls Konferenzprotokolls<br />

Konferenzen werden durch die Sprecherin/den Sprecher mind. einmal jährlich einberufen.<br />

Darüber hinaus wird bei Bedarf eine Konferenz einberufen oder wenn dies ein<br />

Viertel der Vereinbarungspartner schriftlich beantragt.<br />

Der Konferenzort ist wechselnd bei den unterzeichneten Leistungserbringern. Über<br />

die Konferenz ist ein Protokoll zu fertigen. Die Protokollantin, der Protokollant wird<br />

durch den Ausrichter der Konferenz gestellt.


Das Protokoll muss Tag und Ort der Konferenz, die Namen der Anwesenden, die<br />

behandelten Gegenstände, die Beschlüsse und die Abstimmungsergebnisse enthalten.<br />

Jedes Mitglied erhält zeitnah nach der Konferenz eine Kopie des Protokolls.<br />

6. Tageso Tagesordnung rdnung und Lad Ladu ng<br />

Die Sprecherin/der Sprecher setzt die vorläufige Tagesordnung fest und lädt mit einer<br />

Ladungsfrist von mindestens14 Werktagen schriftlich ein.<br />

7 . Be Beschl schlussfassun ussfassung<br />

Die Beschlüsse können nur mit einer 2/3 Mehrheit der Konferenzanwesenden gefasst<br />

werden. Sie greifen nicht in die Autonomie der Verbundpartner ein.<br />

Ebenfalls ist es möglich, zwischen den Sitzungen Beschlüsse per Mailverfahren vorzunehmen.<br />

Abstimmungen kommen dabei nur zustande, wenn von keinem Vereinbarungspartner<br />

ein Beratungsbedarf <strong>zum</strong> Abstimmungsgegenstand besteht. Wird<br />

Beratungsbedarf angemeldet, ist der Beschluss in einer Konferenz zu fassen.<br />

Jeder Kooperationspartner besitzt eine Stimme.<br />

8. Be Beschlu schlus sfäh sfähigke igkeit<br />

Die Konferenz der Kooperationspartner ist beschlussfähig, wenn alle Vereinbarungspartner<br />

schriftlich mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen vor Beginn der Konferenz eingeladen<br />

wurden. Beschlüsse per Mailverfahren sind bindend, wenn alle Partner vollständige<br />

Informationen/Unterlagen übermittelt bekamen und eine Frist zur Stellungnahme<br />

von 14 Tagen gewährt wurde.<br />

9. Übe Über regionale Zu Zusammen sammenarbe arbeit it<br />

Zur überregionalen Zusammenarbeit wird die Mitgliedschaft in der Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

Gemeindepsychiatrischer Verbünde (BAG GPV) angestrebt. Der Sprecher<br />

vertritt, durch Mitgliedschaft in der BAG GPV, den GPV Ilm-Kreis. Alle anfallende<br />

Kosten (BAG GPV Mitgliedsbeitrag von 300,- €pro Jahr sowie die Fahrkosten zu<br />

Mitgliederversammlungen /Fachtagungen der BAG GPV) werden zu gleichen Teilen<br />

durch die Vereinbarungspartner getragen.<br />

10. Inkrafttreten<br />

Die Geschäftsordnung wurde am 25.11.2009 von den beteiligten Vereinbarungspartnernbeschlossen.<br />

Sie tritt mit ihrer Unterzeichnung inKraft.


Arnstadt, den 25.11.2009<br />

Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Hildburghausen GmbH, vertreten<br />

durch die Geschäftsführerin<br />

Ilm-Kreis, vertreten durch den Landrat<br />

KontextIlmenaugGmbH, vertreten durch den Geschäftsführer<br />

--------------------------------------------<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

--------------------------------------------<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

--------------------------------------------<br />

Ort, DatumUnterschrift<br />

Lebenshilfe Ilm-Kreis e.V., vertreten durch die Vereinsratsvorsitzende und die Vorstandsvorsitzende<br />

--------------------------------------------------- --------------------------------------------<br />

Ort, Datum Unterschrift Ort, Datum Unterschrift<br />

Lebenshilfewerk Ilmenau/Rudolstadt e.V., vertretend durch die<br />

Geschäftsführerin<br />

Lebenshof Ettischleben e.V.<br />

--------------------------------------------<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

--------------------------------------------<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

Marienstift Arnstadt, vertreten durch Pfarrer, Direktor, und Kaufmännische Direktorin<br />

--------------------------------------------------- -------------------------------------------<br />

Ort, DatumUnterschrift Ort, Datum Unterschrift


Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung zur zur Arbe Arbeit it im im Gemeindep Gemeindepsychiatrischen.<br />

sychiatrischen.<br />

Leistungserbringerverbun<br />

Leistungserbringerverbund d(GPLV) (GPLV) im im Landkreis Landkreis Saalfeld-Rudolstadt<br />

Saalfeld-Rudolstadt<br />

Die Partner dieser Vereinbarung<br />

AWO -SaalfeldgGmbH<br />

Bildungszentrum SaalfeldGmbH<br />

Diakonieverein Rudolstadt e.V.<br />

Evangelische Stiftung Christopherushof<br />

Lebenshilfewerk Ilmenau /Rudolstadt e.V.<br />

SozialwerkHeuser<br />

<strong>Thüringen</strong>-Kliniken Saalfeld-Rudolstadt gGmbH<br />

Landkreis Saalfeld /Rudolstadt<br />

vereinbaren eine Zusammenarbeit im Rahmen der psychiatrischen Versorgung im<br />

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt.<br />

I h rZu sa sammenwirken mmenwirken wird d u rc rchhfolgende folge de Grundhaltung/Leitlinien bestimmt:<br />

Die gemeindepsychiatrische Arbeit basiert auf den Bemühungen, neue Zugangsformen<br />

<strong>zum</strong> Verständnis psychischen Leidens zu erlangen. Dabei spielt systemisches<br />

Denken und Handeln eine wachsende Rolle, wobei von einer durch verschiedene organische<br />

und psychosoziale Faktoren verursachten Vulnerabilität ausgegangen wird.<br />

Aus dieser Perspektive werden psychiatrische Probleme vielmehr als Lösungsversuche<br />

von Menschen in schwierigen Situationen beschrieben, nicht mehr länger als<br />

Defizite des einzelnen psychisch kranken Menschen oder seiner Familie verstanden.<br />

Das Ziel gemeindepsychiatrischer Arbeit besteht darin, dass auch die schwer und<br />

chronisch psychisch kranken Menschen in ihrer Stadt/ ihrem Kreis auf Dauer leben<br />

können. Es geht darum, die Lebensqualität dieser Menschen in dem von ihnen gewählten<br />

Lebensfeld zu erhalten bzw. zu verbessern. Dabei gilt, dass niemand sogestört,<br />

so krank, sobehindert ist, dass sie/er vom Leben in der Gemeinde ausgeschlossen<br />

werden müsste –wenn nur die Hilfen entsprechend gestaltet sind und<br />

dabei die Individualität sowie die aktuelle Situation der/ des Betreffenden berücksichtigtwerden.<br />

In einer Wohnung für sich allein, mit Angehörigen oder selbst ausgewählten Personen<br />

zu leben, wird als menschliches Bedürfnis akzeptiert, das eine entscheidende<br />

Voraussetzung für soziale Verwurzelung, persönliche Identität und psychische Stabilität<br />

ist. Die eigene Wohnung gilt als Fix- und Angelpunkt für eine lebensfeldbezogene<br />

Rehabilitation und Eingliederung.<br />

Alle Hilfen basieren auf dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe "unter Beachtung des<br />

Rechtes auf Selbstbestimmung der psychisch kranken Menschen und orientieren<br />

sich konsequent am individuellen Hilfebedarf, der nach einen. einheitlichen Verfahren<br />

erhoben wird.


§1Ziel der Vereinbarung<br />

Ziel der Vereinbarungist es, Hilfenfür psychisch Kranke undseelisch behinderte<br />

Menschen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt,bei konsequenter Orientierung<br />

am individuellen Hilfebedarf zu koordinieren sowie transparent und flexibel<br />

zu gestalten. Die Partner der Vereinbarung übernehmen im Territorium<br />

die Versorgungspflicht und arbeitenimGemeindepsychiatrischen Leistungserbringerverbund<br />

(GPLV) zusammen. Sie wirken bei festgestellten Veränderungen<br />

der Hilfebedarfe auf eine Anpassung der bestehenden Versorgungsstrukturen<br />

hin und beteiligen sich an der regionalen Steuerung psychiatrischer<br />

Hilfen durch verbindlichen und kontinuierlichen Austausch mit dem Gemeindepsychiatrischer<br />

Steuerungsverbund GPSV<br />

(kommunalen Gesundheits –und Sozialverwaltung, den Leistungsträgern,<br />

Psychiatrieerfahrenen und Angehörigen psychisch Kranker).<br />

§2Aufgaben und Leistungen des GPLV<br />

Der Versorgungsauftrag für psychisch Kranke und seelisch behinderte Menschen<br />

umfaßt alle ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen, die<br />

nach den gesetzlichen Grundlagen des Sozialrechts, des Rehabilitationsrechts,<br />

des Gesundheitsrechts bzw. der Arbeitsförderung gewährt werden. Die<br />

Leistungen der Eingliederungshilfe sollen mit sonstigen Rehabilitations- und<br />

Behandlungsleistungen verzahnt werden.<br />

Die Vertragspartner verpflichten sich im Rahmen des GPLV, ihre Angebote<br />

aufeinander abzustimmen, die weitere Durchführung und Entwicklung eng zu<br />

koordinieren und die Hilfen personen- statt institutionenzentriert zu gestalten.<br />

Hierbei verpflichten sie sich insbesondere dazu, sich bezüglich der von<br />

ihnen im Rahmen von Komplexleistungsprogrammen erbrachten Hilfeleistungen<br />

in systematischer und aktiver Form mit den anderen jeweils beteiligten<br />

Leistungserbringern auszutauschen und die Hilfeleistungen <strong>zum</strong> Wohle der<br />

Betroffenen aufeinander abzustimmen.<br />

Das Leistungsangebot der Vereinbarungspartner soll dazu beitragen, die wichtigsten<br />

Basisfunktionen der Versorgung imbedarfs gerechtem Umfang sicherzustellen:<br />

ambulante sozialpsychiatrische Beratung, Begleitung und Behandlung<br />

sozialpsychiatrische Leistungen zurSelbstversorgung (Wohnen, Wirt-<br />

schaften)<br />

sozialpsychiatrische Leistungen zur Tagesgestaltung, Kontaktfindung und<br />

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben<br />

sozialpsychiatrische Leistungen im Bereich Arbeit, Ausbildung und Be-<br />

schäftigung<br />

sozialpsychiatrische Leistungen zur Koordination von Hilfen<br />

(Behandlungs –und Rehabilitationsplanung )


spezielle Therapieverfahren<br />

stationäre und teilstationäre Beratung, Begleitung und Behandlung<br />

Dabei wird angestrebt, dass vor allem für Menschen mit schweren, häufig<br />

chronisch verlaufenden psychischen Erkrankungen, die Leistungen im Rahmen<br />

eines Komplex-Leistungsprogrammeserbracht werden.<br />

Hiervon unberührt bleibt die Rechtsträgerschaft der beteiligten Dienste und<br />

Einrichtungen, ebenso wie deren Abschluss von Vereinbarungen mit Kostenbzw.Leistungsträgern.<br />

Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt tritt dem Verbund als Anbieter von Beratung<br />

und Koordination von Hilfen für psychisch Kranke und behinderte Menschen<br />

bei.<br />

Seine Entscheidungsfreiheit als öffentlich-rechtlicher Leistungsträger bleibt<br />

unberührt.<br />

§3Prinzipien und Qualitätsmerkmale der Leistungserbringung<br />

1. Einheitliche Hilfeplanung unter Einbeziehung des psychisch Kranken /<br />

seelisch behinderten Mensch.<br />

Den Wünschen des Hilfeempfängers, die sich auf die Gestaltung der Hilfe<br />

richtet, soll entsprochen werden, soweit sie angemessen sind.<br />

Die Teilnahme an der HPK ist sicherzustellen.<br />

2. Integrierte Hilfeplanung<br />

Die Hilfeplanung wird integriert, im Sinne eines Gesamtplanes vorgenommen.<br />

Dabei werdenalle psychiatrischen und nichtpsychiatrischen<br />

Hilfen, einschließlich der Hilfen vonAngehörigen, Freundenund sonstigen<br />

Personen des sozialen Umfelds berücksichtigt, wobei nichtpsychiatrische<br />

Hilfen Vorrang haben.<br />

3. Zielorientierte Hilfeplanung<br />

Die Hilfeplanung ist an konkreten Zielen orientiert. Die Ziele werden aus<br />

der individuell angestrebten Lebensformder/desBetroffenen abgeleitet<br />

und lebensweltbezogen beschrieben. Die Zielbestimmung dient auch der<br />

Evaluation der Zusammenarbeit mit dem Betroffenen.<br />

4. Hilfeplanung unabhängig von der Wohnform<br />

5. Einrichtungs- und berufsgruppenübergreifende Hilfeplanung<br />

Der individuelle Hilfebedarf wird einrichtungs- und berufsgruppenübergreifend<br />

ermittelt,falls erforderlich auch in Personenkonferenzen.<br />

6. Hilfeplankonferenz<br />

Die Darstellung des Hilfebedarfes erfolgt in der Hilfeplankonferenz<br />

(HPK).<br />

Ziel ist eine einvernehmliche und verbindliche Beschlussfassung über die<br />

erforderlichen Hilfen. Die Vorbereitung und Einberufungder HPK ist Aufgabe<br />

eines Koordinators, der vom Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gestellt<br />

wird.


7. Koordinierende Bezugsperson<br />

Im Rahmen der Hilfeplanung wird eine koordinierende Bezugsperson benannt.<br />

Sie ist für Abstimmungen im Verlaufder Leistungserbringung und<br />

im Bedarfsfall für die erneute Hilfeplanung und Wiedereinbringung in die<br />

HPK zuständig.<br />

Die Partner der Vereinbarung erklärendie Bereitschaft, die koordinierende<br />

Bezugsperson in ihrer Funktion zu unterstützen.<br />

8. Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen Psychiatrieerfahrener und Angehöriger<br />

psychisch Kranker.Selbsthilfegruppen können mit Rederecht an<br />

Versammlungen der GPLV teilnehmen.<br />

9. Datenschutz<br />

Datenschutzund Schweigepflicht sind jederzeit zu beachten. Der Umgang<br />

mit Daten hat den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen.<br />

§4Weiterentwicklung<br />

Der GPLVkannsichzur Erfüllung seiner,Aufgaben, vor allemzur Weiterentwicklung<br />

der Versorgungsstruktureninder Region, weitere Organe /Gremien<br />

geben. (Fachausschüsse ;Arbeitsgruppen) Dabei sind u.a. zukünftig zu bearbeiten:<br />

♦ Aspekte eines gemeinsamen regionalen Qualitätsmanagements<br />

♦ Budgetermittlung, Budgettransparenz und Ressourcensteuerung<br />

♦ gemeinsames Beschwerdemanagement<br />

§5Beitritt weiterer Kooperationspartner<br />

Der Verbund ist offen für alle neuen beitrittswilligen Kooperationspartner, sofern<br />

sie die in der Kooperationsvereinbarung genannten Grundsätze bei ihren<br />

Leistungsangeboten verbindlich beachten und eine 2/3-Mehrheit aller Vereinbarungspartnerzustimmen.<br />

§6Qualitätssicherung<br />

Jeder Träger ist für die Maßnahmen der internen Qualitätssicherung selbst<br />

verantwortlich. Dabei verpflichten sich die Einrichtungsträger <strong>zum</strong> kontinuierlichen<br />

Austausch über Qualitätslagen.<br />

Durch die Arbeit aller Leistungserbringer nach den Prinzipien der Kooperationsvereinbarung<br />

soll eine neue Qualität der fachlichen Arbeit auch über die<br />

Qualitätsstandards der einzelnen Leistungserbringer hinaus entstehen.<br />

Die Mitgliedschaft in der Bundesarbeitsgemeinschaft GemeindepsychiatrischerVerbünde(BAG<br />

GPV) wird angestrebt.


§7Organisatorische Grundlage des GVLP<br />

Mitgliederversammlungen des GPLV finden mindestenseinmal jährlich statt,<br />

oder bei dringenden Fragen, wenn die Einberufung von einem Viertel der Mitglieder<br />

unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.<br />

Jedes Mitglied, das der Kooperationsvereinbarung beigetreten, ist, hat in der<br />

Mitgliederversammlung eineStimme. Jeder Träger im GPLV benennt<br />

einen stimmberechtigten Vertreter und einen Stellvertreter. Entscheidungen<br />

werdenmit der einfachenMehrheit der anwesenden Stimmberechtigten getroffen.<br />

Die Mitgliederversammlung des GPLV wählt für die Dauer von drei Jahreneinen<br />

Sprecher, der den GPLV auch in der 13undesarbeitsgemeinschaft<br />

GemeindepsychiatrischerVerbünde vertritt. In den ersten drei Jahren der Laufzeit<br />

der Kooperationsvereinbarung wird die Sprecherfunktion des GPLV vom<br />

Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes Saalfeld-Rudolstadt<br />

wahrgenommen.<br />

Die Beiträge zurMitgliedschaft in derBundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer<br />

Verbünde werden anteilmäßig von den Mitgliedern, der Kooperationsvereinbarung<br />

jährlich bis <strong>zum</strong> 31.März anden Sprecher eingezahlt.<br />

§8Schlußbestimmungen<br />

Änderungendieser Vereinbarungsindnur einstimmig möglich und bedürfen<br />

derSchriftform.<br />

Sie kann von jedem Vereinbarungspartner mit einer Frist von 6Monaten <strong>zum</strong><br />

Ende eines jeden Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.<br />

Der Verbund wird dann mit den verbleibenden Partnern weitergeführt, sofern<br />

diese ihn nicht in gegenseitigem Einvernehmen aufheben.<br />

Die Kooperationsvereinbarung gilt abdem …….


Unterstützung der Kooperationsvereinbarung zur Arbeit im Gemeindepsychiatrischen<br />

Leistungserbringerverbund (GPLV)imLandkreis Saalfeld-Rudolstadt<br />

AWO -Saalfeld gGmbH<br />

Bildungszentrum Saalfeld GmbH<br />

Diakonieverein Rudolstadt e. V.<br />

Evangelische Stiftung Christopherushof<br />

Lebenshilfewerk Ilmenau/Rudolstadt e.V.<br />

Sozialwerk Heuser<br />

<strong>Thüringen</strong>-Kliniken Saalfeld-Rudolstadt gGmbH<br />

Landkreis Saalfeld/Rudolstadt


Gesc Geschä häftso ftsordn rdnu ng der H il f eplankon eplankonfere ferenz nz (HPK)<br />

für psychisch kranke/ s eelisch behinderte Mensch Menschen en im Landkreis<br />

Saalfeld- Rudolstadt<br />

1. Pr Präamb äambel el<br />

Im Landkreis Saalfeld- Rudolstadt wird ab 0l.Oktober 2003 eine gemeinsame Versorgungsverantwortungaller<br />

Leistungserbringer für psychischkranke/ seelisch<br />

behinderte Menschen angestrebt. Dabei wird das Aufnahmeverfahren für Maßnahmen<br />

derEingliederungshilfe nach erfolgter Kommunalisierung der Sozialhilfe<br />

neu geregelt. Grundlagendes Hilfeplanverfahrenssind:<br />

personenzentrierte Hilfeplanung<br />

einheitlicher Hilfeplan, Mandelbogen Rheinland/Pfalz (IHP )<br />

Vorstellung des Hilfeplans in der HPK<br />

Indikationsbestätigung für den Kostenträger durch den Sozialpsychiatrischen<br />

Dienst nach Konsens inder HPK<br />

Die Teilnehmer/ Mitglieder der HPK erklärten ihre Absicht, die Pflichtversorgung<br />

für die psychisch erkrankten Bürger des Landkreises Saalfeld- Rudolstadt anzustrebenund<br />

umzusetzen.<br />

2. Aufgabe Aufgaben de derrHPK HPK<br />

a) Personenzentrierte Realisierung der Hilfeleistungenfür psychisch kranke/ seeisch<br />

behinderte Menschen, im Landkreis Saalfeld- Rudolstadt, die im Einzelfall<br />

notwendig sind.<br />

b) Festlegung der Zuständigkeiten für dieLeistungserbringung-Beschlußfassung<br />

der HPK als Empfehlung für den Kostenträger.<br />

c) Suche nach „Interimslösungen“, wenn benötigte Hilfen im Vorlauf der HPK<br />

nicht ermittelt werden konnten.<br />

d) Festlegung einer koordinierenden Bezugsperson.<br />

e) Datenerfassung über Versorgungsleistungen und Versorgungslücken als<br />

Grundlagefür dieweitere PsychiatrieplanungimLandkreis.<br />

3. Mitglieder/ Teilnehmer<br />

Feste Mitglieder der HPK sind autorisierte Vertreter:<br />

der Leistungserbringer (..die Leistungen im Sinne des §93ff. BSHG erbringen)<br />

des Sozialpsychiatrischen Dienstes<br />

des örtlichen Trägers der Sozialhilfe<br />

der versorgungspflichtigen psychiatrischen Klinik<br />

Eingeladen werden:<br />

die Mitarbeiterin/ der Mitarbeiter, die/ der den Bogen <strong>zum</strong> IHP erstellt hat<br />

auf Wunsch der Hilfesuchende und/ oder ein Vertreter seiner Wahl


4 . A u fnah fnahme meverfa verfah ren/ A rbe rbeit itsweise sweise<br />

Die HPK ist vorrangig für alle psychisch kranken/ seelisch behinderten Menschen<br />

zuständig, die im Landkreis Saalfeld- Rudolstadt ihren gewöhnlichen Aufenthalt<br />

habe haben. n.<br />

An die HPK des Landkreises kann sich der Hilfesuchende selbst oder eine von ihm<br />

beauftragtePerson bzw. die Einrichtungenund Dienste, mit denen der Hilfesuchende<br />

in Kontakt steht, wenden.<br />

Gemeldete oder in der Konferenz verabredete Hilfeleistungen basieren immer auf<br />

dem IHP, dergemeinsam vom Hilfesuchenden und dem Bedarfsmelderoder einer<br />

aufnehmenden Betreuungspersonerstellt wird. Eine erste Ermittlung des Hilfebedarfs<br />

im Sinne des §46BSHG hat i.d.R. schon vor der HPK stattgefunden.<br />

Diese arbeitet wie folgt:<br />

(1.) Vorstellung der Bedarfsmeldung oder schon eingeleiteter Hilfen und Prüfung<br />

der<br />

Plausibilität mit einem Zeitrahmen von 15Minuten pro Einzelfall<br />

Zweifelander Plausibilitätführen nicht <strong>zum</strong> Abbruch der Maßnahmen. Bei<br />

berechtigten Zweifeln wird die Dauer der Maßnahme auf einen kurzen Zeitraum<br />

verabredet. Indieser Zeit hat der Arzt des Sozialpsychiatrische Dienstes<br />

die Möglichkeit, mit dem<br />

Hilfeempfänger und/oder der koordinierenden Bezugsperson ein Gespräch zu<br />

führen, um für den Kostenträger die Plausibilität zuprüfen.<br />

(2.) Inhaltliche Aspekte:<br />

biographische Daten (auch Diagnose, Krankheitsgeschichte, bisherige<br />

Maßnahmen)<br />

gewünschte Wohn- und Lebensform<br />

Bezug <strong>zum</strong> Landkreis Saalfeld- Rudolstadt<br />

aktuelle Situation und Problemlage<br />

angestrebte Ziele<br />

erforderliche Hilfen, zeitlicher Umfang, angedachte Maßnahmen<br />

(3.) Festlegung der Zuständigkeit für die Leistungserbringung (auch Verabredung<br />

von komplexen. Hilfeleistungen, die im Vorfeld noch nicht organisiert werden<br />

konnten)<br />

(4.) Festlegung der koordinierenden Bezugsperson, die für die ev. Wiedervorstellung<br />

verantwortlich ist<br />

(5.) Stellungnahme der HPK mit Konsens der Teilnehmerals Empfehlung für den<br />

Kostenträger mit Unterschriften:<br />

des Vertreters des jeweiligen Leistungserbringers<br />

des Arztes des Sozialpsychiatrischen Dienstes für diePlausibilität im o.g.<br />

Sinne<br />

der Leitung der HPK für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens


Alle Maßnahmen, die in die Zuständigkeit des örtlichen Trägers der Sozialhilfe fallen,<br />

geltenmit dieserStellungnahme als bewilligt.<br />

Für Maßnahmen andererKostenträger ist diese Stellungnahme Bestandteil der<br />

Antragsunterlagen.<br />

(6.) Übermittlung des Ergebnisses an den Betroffenen und/ oder seinen Vertreter<br />

innerhalb der laufenden Woche.<br />

5. Wahrung der Rechte des Betroffenen<br />

Der Hilfeplan wird geme gemeinsam insam mit dem Betroffenen erstellt und fortgeschrieben.<br />

Ihm ist schriftlich mitzuteilen (Infoblatt), zu welchem Zweck dieser erstellt wird<br />

und an wen die Daten weitergegeben werden. Für die Erörterung des Hilfeplanes<br />

in der HPK ist eine Entbindungvon der Schweigepflicht einzuholen.<br />

Betroffene haben das Recht, an der sie betreffenden HPK teilzunehmen und ihre<br />

Sicht der Dinge zu vertreten. Sie könnensich aber auch durch ihren gesetzlichen<br />

Betreuer oder eine Vertrauensperson vertreten lassen oder den sie betreuenden<br />

Dienst damit beauftragen.<br />

Liegt keine Einwilligung des Betroffenenzur namentlichen Vorstellung in der HPK<br />

vor,ist der Hilfeplan anonym zu schildern.<br />

Die Mitgliederder HPK verpflichtensichvor ihrer ersten Konferenzteilnahme zur<br />

Verschwiegenheit.<br />

6. Sitzungsfrequenz und Le Leitu itung ng de derH rHP K<br />

Die HPK des Landkreises findet 1xmonatlich statt.<br />

Die Leitung und Geschäftsführung der HPK hat Gesundhe Gesundheitsamt/ itsamt/SozialpsychiatSozialpsychiatrischer rischer Dienst Dienst<br />

7 . Aufgaben de derrGeschäftsführung Geschäftsführung<br />

Entgegennahme der erforderlichen Unterlagen als Meldung für die HPK, spätestens<br />

bis 7Werktage vor der HPK<br />

Einladung der Teilnehmer (nach 3. dieserGeschäftsordnung)<br />

Dokumentation der fallbezogenen Ergebnisse (Stellungnahme)<br />

Sicherstellung der Fortschreibung<br />

8. Inkrafttreten und Änderung<br />

Die Geschäftsordnung der HPK des Landkreises Saalfeld- Rudolstadt wurde<br />

am durch beschlossen.<br />

Sie wird spätestens nach Ablauf eines halben Jahres überprüft.


zwischen<br />

der AltenhilfeSophienhaus gGmbH,<br />

Seite1der Vereinbarung <strong>zum</strong> Gemeindepsychiatrischen Verbund<br />

Vereinbarung<br />

<strong>zum</strong><br />

Gemeindepsychiatrisc<br />

Gemeindepsychiatrisch e n V e rbu rbun d(G PV PV)<br />

in der Stadt Wei Weim ar und<br />

im K r e i s We Weim ima r e r La Lan d<br />

der AWO Kreisverband Jena -Weimar e.V.,<br />

dem Deutschen Roten Kreuz -Kreisverband Weimar e. V.<br />

dem Lebenshilfewerk Weimar/Apolda e.V.,<br />

dem Lebensräume e.V.,<br />

dem Psychosoziale Integration e.V. (PSI),<br />

der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Sophien- und Hufeland-Klinikums<br />

Weimar,<br />

der Stiftung Carolinenheim Apolda, der Stiftung „Dr. Georg Haar"<br />

der Suchthilfe in <strong>Thüringen</strong> gGmbH, der Stadt Weimar und<br />

dem Kreis Weimarer Land.


1. Präambel<br />

Seite 2der Vereinbarung <strong>zum</strong> Gemeindepsychiatrischen Verbund<br />

Die Vereinbarung <strong>zum</strong> gemeindepsychiatrischen Verbund knüpft an das Forschungsprojekt<br />

„Implementation personenzentrierter Hilton für psychisch kranke Menschen„ an. Die Ergebnisse<br />

des <strong>Projekt</strong>es und die der personenbezogenen Hilfeplanung sind Grundlage der zielgerichteten<br />

Weiterentwicklung von psychiatrischen Hilfen inder Stadt Weimar und im Kreis<br />

Weimarer Land.<br />

Die Vereinbarung ersetzt die Vereinbarung gemeindepsychiatrisch tätiger Einrichtungen und<br />

ihrer Träger Ober das Zusammenwirken im gemeindepsychiatrischen Verbund der Region<br />

Weimar/Weimarer Land vom 2.2.1996 und die Geschäftsordnung der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft<br />

(PSAG) zur Versorgung chronisch Kranker/ seelisch Behinderter inder<br />

Stadt Weimar und im Kreis Weimarer Land vom 7.6.1996.<br />

Ziel des GPV ist es, allen Menschen mit einer wesentlichen seelischen Behinderung, die Unterstützung<br />

zur Führung eines selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebens brauchen,<br />

die von ihnen benötigte Hilfe bereit zustellen. Die Zusammenarbeit der Vereinbarungspartner<br />

im GPV soll eine einrichtungsübergreifende integrierte Behandlung und Rehabilitation<br />

unterstützen. Die Notwendigkeit zur Vereinbarung ergibt sich aus der Vielfalt der Träger der<br />

psychiatrischen Versorgungseinrichtungen, der Vielfalt der Sozialleistungsträger für den Personenkreis<br />

und der Notwendigkeit der Anpassung der jeweiligen Leistung an den häufig<br />

wechselnden Hilfebedarf bei den Betroffenen.<br />

Der GPV ist offen für alle Träger, die Leistungen für Menschen mit wesentlichen seeIischen<br />

Behinderungen entsprechend der Qualitätsstandards des GPV anbieten.<br />

Die Vereinbarungspartner des GPV verpflichten sich, die Ressourcen so effizient, effektiv und<br />

verantwortungsbewusst wie möglich einzusetzen und niemanden wegen Art und Schwere<br />

der Störung auszuschließen. Allgemeine konzeptionelle Leitlinie des GPV ist der personenzentrierte<br />

Ansatz.<br />

Die Vereinbarung zielt insbesondere auf die Sicherstellung von bedarfsgerechter Behandlung<br />

und Hilfe in den Leistungsbereichen<br />

• Selbstversorgung und Wohnen<br />

• Tagesgestaltung und Kontaktfindung<br />

• Arbeit, Ausbildung und Beschäftigung<br />

• spezielle Therapieverfahren, sozialpsychiatrische Grundversorgung<br />

Die Vereinbarungspartner im GPV informieren sich gegenseitig über das eigene Leistungsangebot,<br />

insbesondere zu Änderungen des Leistungsangebots. Sie erklären ihre Bereitschaft,<br />

im Sinne der vorgenannten Prinzipien und Ziele, konstruktiv ander Weiterentwicklung<br />

des regionalen psychiatrischen Versorgungsangebotes mitzuwirken.<br />

2 .Ar .Arbe beitse itsebenen benen des G eme emeinde indepsychiatris psychiatrisc hen Ver Verb und undes es<br />

Der GPV hat zur Erfüllung seiner Aufgaben die Trägerversammlung, die Steuerungsgruppe<br />

mit temporaren Arbeitsgruppen und die Hilfeplankonferenz. Für die Arbeitsebenen gibt es<br />

eine Geschäftsordnung. Bestandteil dieser Vereinbarung ist die Geschäftsordnung zwischen<br />

Partnern des GPV.


Seite3der Vereinbarung <strong>zum</strong> Gemeindepsychiatrischen Verbund<br />

2. 2.11Trägervers Trägerversamml<br />

ammlung ung<br />

In der Trägerversammlung werden Grundsatzfragen diskutiert und Grundsatzbeschlüsse<br />

gefasst. Vorschläge der Steuerungsgruppe hierzu werden umgesetzt, Synergien zwischen den<br />

Trägern abgesprochen, Organisationsstrukturen der psychiatrischen Versorgung optimiert<br />

und Trägervorhaben abgestimmt.<br />

2. 2.22Steuerungsgr Steuerungsgruppe<br />

uppe<br />

In der Steuerungsgruppe unter Geschäftsführung der Stadt und des Landkreises sind die<br />

Mitglieder des Verbundes vertreten. Leistungsträger, insbesondere die Agentur für Arbeit,<br />

Vertreter von Krankenkassen und der Rentenversicherungsträger sind beratend eingeladen.<br />

Aufgabe der Steuerungsgruppe ist es, die Verbesserung der Versorgung der Betroffenen und<br />

die optimale Steuerung der Ressourcen zu initiieren. Angehörigen- und Betroffenen-Vertreter<br />

sind nach Möglichkeit einzubeziehen. Die Steuerungsgruppe bereitet Vorlagen und Beschlüsse<br />

für die Trägerversammlung vor.<br />

2.4 Arb Arbe itsgrupp itsgruppen en<br />

Bei Bedarf werden durch die Steuerungsgruppe Arbeitsgruppen eingesetzt. Diese erarbeiten<br />

inhaltliche Vorschläge zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung in der Region.<br />

2.3 Hilfeplankonfer<br />

Hilfeplankonfere nz<br />

Die Träger der sozialpsychiatrischen Versorgung übernehmen eine gemeinsame Verpflichtung<br />

in den von ihnen angebotenen Leistungsbereichen und setzen diesen Anspruch in der<br />

Hilfeplankonferenz um. Die Leistungsträger und -erbringer wirken zusammen, um die Versorgungsverpflichtung<br />

einzulösen.<br />

3. Hilfeplanung<br />

Die beteiligten Träger verpflichten sich insbesondere zur Hilfeplanung und -durchführung<br />

entsprechend der beschlossenen Standards der Trägerversammlung des GPV, die einer regelmäßigen<br />

Qualitätskontrolle und -sicherung unterliegen.<br />

4. Qu Qualitäts alitätssicher sicheru ng<br />

Jeder Träger ist für die Maßnahmen der internen Qualitätssicherung selbst verantwortlich,<br />

dabei verpflichten sich die Einrichtungsträger <strong>zum</strong> kontinuierlichen Austausch über Qualitätsfragen.<br />

5. Künd Kündigung igung<br />

Die Vereinbarung kann mit einer Frist von 2Monaten <strong>zum</strong> Ende eines Kalendermonats gekündigt<br />

werden. Aus der Vereinbarung ergeben sich keine neuen zusätzlichen Ansprüche<br />

zwischen Leistungserbringern und Klienten; es sind nur Kooperationsbeziehungen betroffen.<br />

Andere bestehende Vereinbarungen werden nicht berührt oder ersetzt.


Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein gGmbH<br />

Geschäftsbereich: Altenhilfe<br />

Humboldtstr. 14<br />

99423 Weimar<br />

Geschäftsführer<br />

AWO Kreisverband Jena —Weimar e. V.<br />

Soproner Straße 1b<br />

99427 Weimar<br />

Vorstandsvorsitzender<br />

DRK Kreisverband Weimar e.V.<br />

Schwansee —Str. 101<br />

99427 Weimar<br />

Vorstandsvorsitzender<br />

Lebenshilfe -Werk Weimar /Apolda.e.V.<br />

Belvederer Allee 19<br />

99425 Weimar<br />

Vorstandsvorsitzende<br />

Lebensträume e.V.<br />

Washington —Str. 50<br />

99423 Weimar<br />

Vereinsvorsitzender<br />

Psychosoziale Integration e. V.<br />

Berkaer Str. 25<br />

99425 Weimar<br />

Vereinsvorsitzender<br />

Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH<br />

Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie<br />

Henry-van-de-Velde Str.2<br />

99425 Weimar<br />

Geschäftsführer<br />

Seite4der Vereinbarung <strong>zum</strong> Gemeindepsychiatrischen Verbund


Stiftung Carolinenheim<br />

Stobraer Str. 65 /67<br />

99510 Apolda<br />

Geschäftsführer<br />

Stiftung „Dr. Georg Haar"<br />

Dichterweg 02a<br />

99425 Weimar<br />

Geschäftsführer<br />

Suchthilfe in<strong>Thüringen</strong> gGmbH<br />

Steubenstr. 23<br />

99423 Weimar<br />

Geschäftsführer<br />

Oberbürgermeister<br />

der Stadt Weimar<br />

Markt 1<br />

99421 Weimar<br />

Landrat des Kreises Weimarer Land<br />

Bahnhofstraße 28<br />

99510Apolda<br />

Seite5der Vereinbarung <strong>zum</strong> Gemeindepsychiatrischen Verbund<br />

Der Oberbürgermeister<br />

Der Landrat


Geschäftsord<br />

Geschäftsordnung nung<br />

de des<br />

Gemeindepsychiatrisc<br />

Gemeindepsychiatrisch e n V e rbu rbun d(G PV PV)<br />

in de derrSt Sa<br />

d tW tWeim ima r u n dim K r e i s We Weim ima r e r L an and<br />

Entsprechend der Vereinbarung des GPV gilt diese Geschäftsordnung für die Trägerversammlung,<br />

die Steuerungsgruppe und die Arbeitsgruppe. Für die Hilfeplankonferenz<br />

gibt es eine gesonderte Geschäftsordnung.<br />

1. Zusammensetzun<br />

Zusammensetzunggund und Au Aufna fnah me<br />

Der GPV setzt sich aus Trägern zusammen, die im Bereich der Psychiatrie, inklusive<br />

der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Suchthilfe nach den Qualitätsstandards<br />

des GPV tätig sind. Der Landkreis und die Stadt sind imRahmen ihrer Pflichtaufgaben<br />

zur Daseinsvorsorge im GPV vertreten. Weitere Träger mit vorgenannten Arbeitsschwerpunkten<br />

können die Mitgliedschaft beantragen. Über die Aufnahme neuer<br />

Vereinbarungspartner entscheidet die Trägerversammlung.<br />

2. Au Aufgabe fgabende nderA rArbe rbeit itse sebenen benen de desGPV sGPV<br />

2.1 Trägerversammlung<br />

In der Trägerversammlung werden Grundsatzentscheidungen getroffen. Die Trägerversammlung<br />

entwickelt und beschließt die Standards für die Hilfeplanung und -<br />

durchführung.<br />

Vorschläge der Steuerungsgruppe hierzu werden umgesetzt, Synergien zwischen den<br />

Trägern abgesprochen, Organisationsstrukturen der psychiatrischen Versorgung optimiert<br />

und Trägervorhaben abgestimmt. Sie entscheidet über die Aufnahme neuer<br />

Vereinbarungspartnerund formuliert Arbeitsaufträge an die Steuerungsgruppe.<br />

2.2 Steuerungsgruppe<br />

Aufgabe der Steuerungsgruppe ist es, die Verbesserung der Versorgung der Betroffenen<br />

und die optimale Steuerung der Ressourcen zu initiieren. Angehörigen- und Betroffenen-Vertreter<br />

sind nach Möglichkeit einzubeziehen.<br />

In der Steuerungsgruppe, unter Geschäftsführung der Stadt und des Landkreises als<br />

Sozialhilfeträger, sind Träger und Anbieter von Versorgungsleistungen mit jeweils<br />

einem Sitz und einer Stimme sowie als beratende Mitglieder die Agentur für Arbeit,<br />

die Krankenkassen und der Rentenversicherungsträger vertreten.<br />

Die Steuerungsgruppe übernimmt die aktive Steuerung der Entwicklung des Verbundes,<br />

insbesondere durch:<br />

• Definition von Zielen und Festlegung von Prioritäten<br />

• Sicherstellung geeigneter Rahmenbedingungen<br />

• Erarbeitung von Handlungsfeldern zur Ableitung von Maßnahmen oder <strong>Projekt</strong>en<br />

• Entgegennahme von Ergebnissen und Berichten aus den Arbeitsgruppen<br />

• Vor- und Nachbereitung der Inhalte der Sitzungen der Trägerversammlung (Tagesordnung,<br />

Berichte, Vorlagen, Ergebnissicherung)


• Gegenseitige Information über bestehende Leistungsangebote der Mitglieder,<br />

insbesondere zu Änderungendes Leistungsangebots.<br />

• Entgegennahme und Weiterbehandlung der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen<br />

2. 2.33Arbe Arbeitsgruppen<br />

itsgruppen<br />

Bei Bedarfwerdendurch die Steuerungsgruppe Arbeitsgruppen eingesetzt.<br />

Aufgaben der Arbeitsgruppen werden grundsätzlich durch die Steuerungsgruppe<br />

formuliert. Zuden Aufgaben gehören unter anderem:<br />

• Erarbeitung von Stellungnahmen zu Problemen von regionaler Bedeutung<br />

• wechselseitige Beratung bei der Verbesserungder Angebote<br />

• Auffinden von Versorgungslücken und Fehlplatzierungen<br />

• Entwicklung neuer <strong>Projekt</strong>e<br />

• Erarbeitung von Fort- und Weiterbildungsangeboten Bedarfsermittlung und Versorgungsplanung<br />

• Koordinierung der Betreuungsangebote und Vorbereitung entsprechender Kooperationsvereinbarungen<br />

zwischen den beteiligten Trägern zur Gewährleistung<br />

eineroptimalen Versorgung<br />

• Vorbereitung von Beschlüssen für die Steuerungsgruppe<br />

Die Mitglieder der Arbeitsgruppen werden von der Steuerungsgruppe bestimmt. Die<br />

Mitarbeit in den Arbeitsgruppen ist nicht andie GPV- Mitgliedschaft gebunden.<br />

Die Arbeitsgruppenzusammenkünfte finden nach Bedarf statt. Die Arbeitsergebnisse<br />

werden derSteuerungsgruppe zur Kenntnis gegeben.<br />

2.4 Hilfeplankonferenzen<br />

Die Träger der sozialpsychiatrischen Versorgung übernehmen eine gemeinsame Verpflichtung<br />

in den von ihnen gebotenen Leistungsbereichen und setzen diesen Anspruch<br />

in der Hilfeplankonferenz um. Die Leistungsträger und -erbringer wirken zusammen,<br />

umdie Versorgungsverpflichtung einzulösen. Zum Verfahren und <strong>zum</strong><br />

Ablauf gibt es eine gesonderte Leitlinie.<br />

3. Vors Vorsit z<br />

Die Trägerversammlung und die Steuerungsgruppe wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende/einen<br />

Vorsitzenden und deren Vertretung für den Zeitraum von 3Jahren.<br />

Dem Vorsitzendenobliegt die Leitung der Sitzungen.<br />

4. Anzahl de derrSitz Sit ungen<br />

Sitzungen der Organe werden durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden einmal jährlich<br />

einberufen. Darüber hinaus wird bei Bedarf eine Versammlung einberufen, wenn<br />

dies ein Viertel der Vereinbarungspartner schriftlich beantragt.<br />

5. Ö ffentlichkeit<br />

Die Sitzungen des GPV sind grundsätzlich nicht öffentlich. Gäste können mit Beschlusszugelassen<br />

werden.


6. Tageso Tagesordnung rdnung und Lad Ladu ng<br />

Die Vorsitzende/der Vorsitzende setzt die vorläufige Tagesordnung fest und lädt mit<br />

einer Ladungsfrist von 30 Tagen schriftlich ein. Die Tagesordnung wird spätestens 14<br />

Werktage vor der Sitzungzugesandt.<br />

7. Antragstellung<br />

Anträge, die in einer Sitzung beschlossen werden sollen, sind schriftlich zu stellen<br />

und kurz zubegründen. Sie müssen bis spätestens 14 Werktage vor der Sitzung bei<br />

derVorsitzenden/ demVorsitzendeneingereicht werden.<br />

8. Niederschrift<br />

Über die Sitzungen einer Trägerversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die<br />

Niederschrift muss Tag und Ort der Sitzung, die Namen der Anwesenden, die behandelten<br />

Gegenstände, die Beschlüsse und die Abstimmungsergebnisse enthalten.<br />

Jedes Mitglied erhält spätestens mit der Ladung zur nächsten Sitzung einen Abdruck<br />

der letztenSitzungsniederschrift.<br />

9. Be Beschlussfassun<br />

schlussfassung<br />

Die Beschlüsse können nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Anwesenden gefasst<br />

werden. Sie greifen nicht in die Autonomie der Verbundpartner ein.<br />

10 10. .Be Beschl<br />

schlussfähigkeit ussfähigkeit<br />

Die Trägerversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Vereinbarungspartner schriftlich<br />

mit einer Ladungsfrist von 30 Tagen vor Beginn der Sitzung eingeladen wurden<br />

und mehr als die Hälfte der Vereinbarungspartner anwesend sind. Jeder Vereinbarungspartner<br />

hat eine Stimme.<br />

11. Inkrafttreten<br />

Die Geschäftsordnung wurde am von den beteiligten Vereinbarungspartnern beschlossen.<br />

Sie tritt mit ihrerUnterzeichnung in Kraft.<br />

Die Geschäftsordnung findet analog auf alle Untergliederungen Anwendung, soweit<br />

die Trägerversammlung nichts anderes bestimmt.<br />

30.10.2009


Formblätter /Merkblätter


HilfePlanungsKonferenz der Stadt Gera Anmeldebogen<br />

Erstvorstellung ________________________________________<br />

Name,Vorname<br />

Widervorstellung (AZ:__/__)<br />

______________________/__________________<br />

Vorstellungstermin:__.__.__ Straße Telefon<br />

Für den Zeitraumvom __.__.__bis__.__.__ _________________________________________<br />

PLZ Wohnort<br />

Aktuelle Situation und Hilfebedarf:<br />

Ziele:<br />

Geplante Förderung:<br />

________________________________ ___________________________________<br />

potentielle Leistungserbringer Kostenträger<br />

□ Einverständniserklärung des/der Klient/in liegt vor □ IBRP liegt vor<br />

□ sozialrechtliche Unterlagen /med.Gutachten liegen vor bei: _________________________________________<br />

__________________________ /_______________ ___________________________ /_______________<br />

vorstellende Person Telefon hilfeplanende Person Telefon<br />

__________________________ /_______________ __________________________ /________________<br />

koordinierende Bezugsperson Telefon gesetzliche/r Betreuer Telefon<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

weitere anwesende Personen zur HPK<br />

____________________________________________________________________<br />

Bemerkungen<br />

Stadtverwaltung Gera ● Fachdienst Gesundheit ● Sucht- undPsychiatriekoordinatorin<br />

Gagarinstr. 68 ● 07545 Gera ● Tel.: 0365 /838 3503 ● Fax: 0365 /838 3505


Beschluss der HPK vom: __.__.__<br />

HilfePlanungsKonferenz der Stadt Gera Be Beschl schlussbogen ussbogen<br />

________________________________________ ______________________________________<br />

Name, Vorname Straße<br />

______________________________________ ______________________________________<br />

Telefon PLZ Wohnort<br />

Aktenzeichen (AZ): __/__ Wiedervorstellungstermin: __.__.__<br />

Hilfebeginn:<br />

Aufgrund der Schilderung empfoh empfohlene lene Förderungen und Hilfen:<br />

Der Träger der Sozialhilfe wird nach Prüfung der sozialhilferechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen<br />

unter Berücksichtigung der obigen Feststellungen eine abschließende Entscheidung treffen und den/<br />

die Hilfesuchende/n (Betreuer/in) und den Leistungserbringer von der Entscheidung schriftlich unter-<br />

richten.<br />

Im Falleder Wiedervorstellung wird gemeinsam dafür Sorge getragen, dass der Fall<br />

rechtzeitig erneut in der Hilfeplanungskonferenz vorgestellt wird.<br />

Unterschrift Leistungserbringer Unterschrift Kostenträger Unterschrift<br />

Sucht- und Psychiatriekoordination<br />

Stadtverwaltung Gera ● Fachdienst Gesundheit ● Sucht- undPsychiatriekoordinatorin<br />

Gagarinstr. 68 ● 07545 Gera ● Tel.: 0365 /838 35 03 ● Fax: 0365 /838 3505


HilfePlanungsKonferenz der Stadt Gera Schweigep Schweigepf lich licht sbele sbelehrun hrung<br />

_________________________________ ________________________________________<br />

Name, Vorname Institution<br />

_________________________________ ________________________________________<br />

Telefon Straße<br />

________________________________________<br />

PLZ, Ort<br />

Mir ist bekannt, dass ich überalle Angelegenheiten, die Hilfesuchenden oder ihre Angehörigen<br />

betreffen, von denen ich während der Hilfeplanungskonferenz für den Gemeindepsychiatrischen Ver-<br />

bund der Stadt Gera Kenntnis erhalte, gegenüber allen anderen Personen Verschwiegenheit zu bewah-<br />

ren habe.<br />

Ich wurde darauf hingewiesen, dass diese Schweigepflicht auch nach Beendigung meiner Tätigkeit in<br />

der o.g.Einrichtungweiter gilt.<br />

________________________________ ___________________________________<br />

Datum Unterschrift<br />

___________________________________<br />

beglaubigt<br />

Stadtverwaltung Gera ● Fachdienst Gesundheit ● Sucht- undPsychiatriekoordinatorin<br />

Gagarinstr. 68 ● 07545 Gera ● Tel.: 0365 /838 3503 ● Fax: 0365 /838 3505


HilfePlanungsKonferenz der Stadt Gera Einverständniserklärung<br />

(vera (veraltet) ltet)<br />

__________________________________ _____________________________<br />

Name, Vorname Straße<br />

__________________________________ _____________________________<br />

Telefon PLZ Wohnort<br />

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die erfassten Daten aus dem IBRP Bogen sowie weitere<br />

personenbezogene Informationen, soweit diese zur Entscheidungsfindung bezüglich der beantragten<br />

Hilfen erforderlich und<br />

aktenkundig sind, von ___________________________________________<br />

den Beteiligten der Hilfeplanung in der HPK Gera dargelegt werden. Ich wurde darüber informiert,<br />

dass alle Beteiligten der Hilfeplanung (z.B.: FDSoziale und Unterhaltsleistungen, FD Gesundheit,<br />

Einrichtungen für Psychiatrie erfahrene Menschen, im Einzelfall beteiligte Personen oder Dienste und<br />

Krankenkassen) der Schweigepflicht unterliegen. Über den Zweck und das Verfahren der Abstimmung<br />

der Hilfeplanung bin ich informiert.<br />

Ich bin damit einverstanden, dass mein Antrag in der HPK unter Nennung meines Namens<br />

besprochen wird.<br />

Ich möchte, dass mein Antrag in der HPK in anonymisierter Form besprochenwird.<br />

______________________________ __________________________<br />

Datum Unterschrift<br />

_______________________________________<br />

ggf. gesetzlicher Betreuer<br />

Entsprechend der Geschäftsordnung der Hilfeplanungskonferenz für psychisch behinderte Menschen der Stadt Gera vom 20. August 2002 setzt<br />

sich der Teilnehmerkreis aus Kostenträgern (FD Soziale und Unterhaltsleistungen, Agentur für Arbeit, ARGE SGB IIStadt Gera), Leistungserbringern<br />

mit je einem/r Vertreter/in (Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am SRH Waldklinikum Gera gGmbH, Betreutes Wohnen, Psychosoziale<br />

Kontakt- und Beratungsstelle, Wohn und Pflegeheim der AWO AJS gGmbH, Tagesstätten des Rehabilitations-Zentrums Stadtroda gGmbH,<br />

Pflegeunternehmen pro balance GbR, Geraer Werkstätten gGmbH, M.I.T. gGmbH), dem Sozialpsychiatrischen Dienst sowie der Sucht- und<br />

Psychiatriekoordinatorinzusammen.<br />

Stadtverwaltung Gera ● FD Gesundheit ● Sucht- und Psychiatriekoordinatorin<br />

Gagarinstr. 68 ● 07545 Gera ● Tel.: 0365 /838 3503 ● Fax: 0365 /838 3505


HilfePlanungsKonferenz der Stadt Gera, Merkblatt und Einverständniserklärung<br />

Informat Information ion zur Hilfeplanung<br />

für Menschen mit psychische psychischerrErkrankung/ Erkrankung/ Behinderung<br />

in der Stadt Gera<br />

1. Wozu dient Hilfeplanung?<br />

Hilfeplanung soll dafür sorgen, dass Sie alleHilfen bekommen, die Sie brauchen und die Sie selbst<br />

wünschen. Alle beteiligten Dienste und Einrichtungen sollen dabei so gut wie möglich zusammenarbeiten.<br />

Damitdiese Ziele erreicht werden können, habensich alleDienste und Einrichtungen der psychiatrischen<br />

Versorgung in Gera auf ein einheitliches Vorgehen geeinigt:<br />

- Eswird ein einheitlicher Hilfeplan -Bogen (Integrierter Behandlungs- und Rehabilitationsplan<br />

-IBRP) verwendet.<br />

- Für jeden Hilfesuchenden wird eine koordinierende Bezugsperson benannt.<br />

- Ineiner Hilfeplanungskonferenz werden die nötigen Hilfen zwischen den Diensten und Einrichtungen<br />

sowie den Kostenträgern abgestimmt.<br />

2. Der Hilfeplanbogen (IBRP)<br />

Der Hilfeplan-Bogen dient dazu, gemeinsam mit Ihnen Ihre Wünsche,Ziele und Bedürfnisse, aber<br />

auch Ihre Schwierigkeitenherauszufinden. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Hilfeplanung. Die<br />

Hilfeplanung gilt jeweils für einen bestimmten Zeitraum. Danach wird neu geplant, das heißt, es wird<br />

geprüft, welche Ziele erreicht wordensindund welche Hilfen weiter gebraucht werden.<br />

Nur mit Ihrem Einverständniswird der IBRP an die Hilfeplanungskonferenz und an die Stellen weiter<br />

gegeben, die anden Hilfen beteiligt sind.<br />

3 . D ieH eHil f eplan eplanu n gskon gskonfere ferenz nz<br />

In der Hilfeplanungskonferenz kommen alle Dienste und Einrichtungen zusammen, die die Hilfen<br />

anbieten können, die Sie wünschen und die Sie brauchen. Die Bezugsperson, die mit Ihnen die Hilfeplanung<br />

erarbeitet hat, stelltdas Ergebnis inder Hilfeplanungskonferenz vor. Selbstverständlich können<br />

Sie ebenfalls an der Besprechung teilnehmen. Die Hilfeplanungskonferenz prüft den vorgelegten<br />

Hilfeplan und gibt weitere Empfehlungen zu Art, Inhalt, Ziel und Umfang der erforderlichen Hilfen.<br />

Die Hilfeplanungskonferenz fasst einen Beschluss als Empfehlung an die jeweiligen Kostenträger.<br />

An der Hilfeplanungskonferenz nehmen bestimmte Vertreter und Vertreterinnen der beteiligten Dienste<br />

und Einrichtungen aus der Versorgungsregion Gera teil. Alle haben sich noch einmal schriftlich zur<br />

Verschwiegenheit verpflichtet, obwohl sie bereits der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen.<br />

4. Em Empf pfeh ehlu lung ng<br />

Alle Einrichtungen und Dienste in Gera sind davon überzeugt, dass diese Art der Hilfeplanung für Sie<br />

sinnvoll ist und die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und allen anderen Beteiligten verbessert und erleichtert.<br />

Die Teilnahme an diesem Verfahren wird Ihnen deshalb sehr empfohlen.<br />

Wenn Sie allerdings nicht teilnehmen möchten, ändert das nichts anIhrem Rechtsanspruch auf Sozialleistungen.<br />

Stadtverwaltung Gera ● Fachdienst Gesundheit ● Sucht- undPsychiatriekoordinatorin<br />

Gagarinstr. 68 ● 07545 Gera ● Tel.: 0365 /838 3503 ● Fax: 0365 /838 3505


Le Leist istun ungse gserbrin rbring er<br />

SRH Wald-Klinikum Gera gGmbH<br />

Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie<br />

HilfePlanungsKonferenz der Stadt Gera: Einverständniserklärung<br />

Ständige Mitglieder der Hil Hilf eplanungskonfere<br />

eplanungskonferenz nz<br />

AWO AJS gGmbH<br />

BetreutesWohnen und Kontakt -und Beratungsstelle<br />

Pro balance GbR<br />

Leistungen nach SGB V,XI, XII<br />

Rehabilitationszentrum Stadtroda gGmbH Tagesstatten für psychisch Kranke<br />

Lebenshilfe Werkstatten gGmbH Werkstatt für behinderte Menschen<br />

Sozialpsychiatrischer Dienst<br />

Le Leist istun ungst gsträ räge ger<br />

Dezernat Soziales<br />

Fachgebiet Soziale Leistungen<br />

Bundesagentur für Arbeit ARGE SGB II Stadt Gera<br />

Gesc Geschä häftsfüh ftsführu rung ng<br />

Koordinatorin für Sucht undPsychiatrie<br />

Stadtverwaltung Gera ● Fachdienst Gesundheit ● Sucht- undPsychiatriekoordinatorin<br />

Gagarinstr. 68 ● 07545 Gera ● Tel.: 0365 /838 3503 ● Fax: 0365 /838 3505


HilfePlanungsKonferenzder Stadt Gera: Einverständniserklärung<br />

_________________________________ ______________________________<br />

Name, Vorname Straße<br />

_________________________________ ______________________________<br />

Telefon PLZ Wohnort<br />

1 . In Informat formation ion<br />

Über das Verfahren der Hilfeplanung in Gera bin ich informiert worden. Das Merkblatt sowie die Übersicht<br />

Ober die Mitglieder und die Geschäftsführung derHilfeplanungskonferenz habe ich erhalten.<br />

2. Einw Einwilligun illigungse gserklä rkläru rung ng zu zurTe rTeilnah ilnahm eamAbstimmungsverfa<br />

eamAbstimmungsverfahren<br />

hren in de der<br />

Hilfepl Hilfepla nungskonfe nungskonferenz renz<br />

Über die Aufgaben der Hilfeplanungskonferenz bin ich informiert. Mir ist bekannt, dass meine Einwilligung<br />

in die Besprechung meiner Hilfeplanung freiwillig ist und dass ichsie biszur Hilfeplanungskonferenz<br />

jederzeitwiderrufen kann.<br />

Meine Rechteauf Sozialleistungen werden dadurch nicht berührt.<br />

Ich bin damit einverstanden, dass meine Hilfeplanung in der HPK besprochen wird und dass<br />

meine Daten und Angaben <strong>zum</strong> Hilfebedarf für die Planung und Entwicklung der gemeindepsychiatrischen<br />

Versorgungdurch die Geschäftsführung der HPK ausgewertet werden können.<br />

Mein Name darf in der HPK genannt werden.<br />

Ich möchte, dass mein Antrag in der HPK in anonymisierter Form besprochen wird.<br />

____________________________ ______________________________<br />

Datum Unterschrift<br />

______________________________<br />

ggf. Unterschrift rechtliche/r Betreuer/in<br />

Stadtverwaltung Gera ● Fachdienst Gesundheit ● Sucht- undPsychiatriekoordinatorin<br />

Gagarinstr. 68 ● 07545 Gera ● Tel.: 0365 /838 3503 ● Fax: 0365 /838 3505


HilfePlanungsKonferenz der Stadt Gera Merk Merkblatt blatt<br />

Gemäß dem Beschluss der Hilfeplanungskonferenz Gera vom __.__.__ wurden Sie, Herr /Frau<br />

_____________________ als koordinierende Bezugsperson für Herrn / Frau<br />

_____________________ benannt.<br />

Wi Wichtig chtig:<br />

Sie behalten diese Funktion, bis die Hilfeplanungskonferenz den Beschluss ändert oder aufhebt. Bitte informieren Sie daher die<br />

HPK, wenn Sie diese Aufgabe nicht mehr erfüllen können oder wollen, koordinierte Hilfen nicht mehr für erforderlich halten<br />

oder derKlient /dieKlientin nicht (mehr) damit einverstanden ist, dass Sie diese Aufgabe übernehmen.<br />

Ihre Tätigkeit umfasst:<br />

f.d.R.<br />

- Sie erhalten den Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP) und den Beschluss der HPK und tragen<br />

dafür Sorge, dass beides auch dem Klienten /der Klientin ausgehändigt oder zurKenntnis gebracht wird.<br />

- Sie halten einen kontinuierlichen Kontakt <strong>zum</strong> Klienten /zur Klientin, um zu überprüfen, ob die in der HPK gefassten<br />

Beschlüsse umgesetzt werden und die im IBRP genannten Ziele und Vorgehensweisen noch zutreffen. Sie stehen<br />

weiter als Ansprechpartner/inzur Verfügung, falls er/sie Änderungen der Hilfeleistungen wünscht.<br />

- Sie sind dabei für alle erforderlichen psychiatrischen und nicht-psychiatrischen Hilfeleistungen zuständig, unabhän-<br />

gig davon, welcher Einrichtungoder welche/rTherapeut/in sie erbringt und welcher Leistungsträgerdafür aufkommt.<br />

- Sie stehen den sonstigen TherapeutInnen und HelferInnen als Ansprechpartner/in zur Verfügung, falls diese die im<br />

IBRP festgelegten Hilfennicht mehr leisten können oder sie nichtmehr oderinanderer Form fürerforderlich halten.<br />

- Sie sind berechtigt, sich bei anderen Diensten und TherapeutInnen über den Verlauf und die Ergebnisse der Hilfeleis-<br />

tungen zu informieren. Soweit Unklarheiten über Zuständigkeiten auftreten, sorgen Sie für eine Klärung. Gegebenen-<br />

falls laden sie zu einer Besprechung über die Hilfeleistungen ein (persönliche Hilfekonferenz).<br />

- Sie stehen Angehörigen und Bezugspersonen als Ansprechpartner/in zur Verfügung, falls diese Änderungen des Hil-<br />

febedarfs vermuten oder Zweifel an derplanmäßigen Hilfeleistung haben.<br />

- Die HPKhat Hilfeleistungen bis __.__.__<br />

- Falls Sie über diesen Zeitpunkt hinaus Hilfen für erforderlich halten, führen Sie mit dem Klienten /der Klientin eine<br />

neue Hilfeplanung durch oder sorgen dafür, dass eine andere Person diese Hilfeplanung mit dem Klienten /der<br />

Klientin durchführt.<br />

- Die Ergebnisse dieser Hilfeplanung werden von Ihnen spätestens am__.__.__der HPK zur Entscheidung vorge-<br />

legt.<br />

- Falls sich vorher der Hilfebedarf erheblich oder langfristig ändert, leiten Sie zu diesem Termin eine neue Hilfepla-<br />

im Auftrag<br />

nung ein.<br />

_______________________________________ _________________________________<br />

Datum Sucht- und Psychiatriekoordinatorin<br />

Stadtverwaltung Gera ● Fachdienst Gesundheit ● Sucht- undPsychiatriekoordinatorin<br />

Gagarinstr. 68 ● 07545 Gera ● Tel.: 0365 /838 3503 ● Fax: 0365 /838 3505


Merkblatt <strong>zum</strong> Hilfeplanverfahren<br />

Stand: 12. März 2010<br />

Die Hilfeplankonferenz ist eine Möglichkeit, den Rechtsanspruch auf Sozialleistungen<br />

geltend zu machen, Die Teilnahem ist freiwillig. Der Rechtsanspruch wird dadurch<br />

nicht berührt.<br />

D ie Hil Hilf eplankon eplankonfere ferenz nz (H (HPK) PK) de dessIl Ilm-K<br />

m-Kr e ise ises hat die Aufgabe, für erwachsene Menschen<br />

mit einer psychischen Erkrankung, einer seelischen Behinderung und/oder<br />

einer Suchterkrankung, die einen umfassenden Hilfebedarf haben, die für ihre Situation<br />

bestmögliche Wohn- und Lebensform zufinden und möglichst schnell zu realisieren.<br />

In der Hilfeplankonferenz wird der individuelle Hilfebedarf des Antragstellers/ der<br />

Antragstellerin auf der Grundlage eines aktuellen Behandlungs- und Rehabilitationsplanes<br />

(IBRP) vorgestellt. Die Einrichtungen und Dienste der Region geben in diesem<br />

Rahmen ihre Zusage zurLeistungserbringungab.<br />

Jeder/ jede Antragsteller/in ha hattdas das Recht, bei der Vorstellung seines/ ihre ihressAntrages Antrages<br />

in der Hilfeplankonferenz pe persönlich rsönlich anwe anwesend send z u sein ode oder sich von e ine nerrPe Perso<br />

rson<br />

seines/ ihres Vertraue Vertrauens ns vertreten oder be begleiten gleiten zu lassen.<br />

Die Hilfepläne werden in der Hilfeplankonferenz vorgestellt und erörtert. Die Ergebnisse<br />

werden von der koordinierenden Bezugsperson mit dem/ der Antragsteller/in<br />

besprochen (soweit er/ sie nicht selbst an der Konferenz teilgenommen hat) und<br />

zusammen mit dem Hilfeplan selbst, inAbstimmung mit dem/ der Antragsteller/in,<br />

den jeweils im Einzelfallbeteiligten und zuständigen Stellen zugänglich gemacht.<br />

Je ein Exemplar des Hilfeplanes verbleibt bei der Geschäftsführenden Stelle der Hilfeplankonferenz<br />

(Ilm-Kreis, Gesundheitsamt, Sozialpsychiatrischer Dienst) sowie<br />

beim zuständigen Kosten-/Leistungsträger (überörtlicher oder örtlicher Sozialhilfeträger<br />

ect.) und werden dort verschlossen aufbewahrt.<br />

Für alle Mitglieder der Hilfeplankonferenz (geschäftsführende Stelle, zuständige Kosten-/Leistungsträger,<br />

Leistungserbringer, Bezugsperson, Antragsteller) gilt Schweigepflicht<br />

hinsichtlich aller personenbezogenen Einzelheiten.<br />

Datum Unterschriftdes Antragstellers<br />

HilfePlanKonferenz des Ilm-Kreis


Schweigep Schweigepf lich licht sbele sbelehrun hrung<br />

Name,Vorname Telefon<br />

Institution<br />

Anschrift<br />

Mir ist bekannt, dass ich über alle Angelegenheiten, die Hilfesuchenden oder ihre<br />

Angehörigen betreffend, von denen ich während der Hilfeplankonferenz für den Gemeindepsychiatrischen<br />

Verbund des Ilm-Kreis Kenntnis erhalte, gegenüber allen anderen<br />

Personen Verschwiegenheit zu bewahrenhabe.<br />

Ich wurde darauf hingewiesen, dass diese Schweigepflicht auch nach Beendigung<br />

meiner Tätigkeit in der o.g. Einrichtung weiter gilt.<br />

Datum, Unterschrift


HilfePlanKonferenz (HPK) des Ilm-Kreis<br />

E inve nver ständn ständnise iserklä rkläru rung ng<br />

Name, Vorname Telefon<br />

Wohnanschrift (Straße, Haus-Nr., Ort)<br />

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die erfassten Daten aus dem IBRP Bogen<br />

sowie weitere personenbezogene Informationen, soweit diese zur Entscheidungsfindung<br />

bezüglich der beantragten Hilfe erforderlich und aktenkundig sind, vor den Beteiligten<br />

der Hilfeplanung in der HPKdes Ilm-Kreis dargelegtwerden.<br />

Ich wurde darüber informiert, dass alle Beteiligten der Hilfeplankonferenz (z.B. Sozialamt,<br />

Gesundheitsamt, im Einzelfall beteiligte Personen oder Dienste, sowie Krankenkassen)<br />

der Schweigepflicht unterliegen. Über den Zweck und das Verfahren der<br />

Abstimmungder Hilfeplanung bin ich informiert.<br />

Mir ist bekannt, dass der Rechtsanspruch auf Sozialleistungen der Eingliederungshilfe<br />

unabhängig von der Teilnahme der Hilfeplankonferenz besteht.<br />

□ Ich bin damit einverstanden, dass mein Antrag in der HPK unter Nennung<br />

meinesNamens besprochen wird.<br />

Datum,Unterschrift ggf. Unterschrift gesetzlicher Betreuer<br />

Entsprechend der Kooperationsvereinbarung des GPV des Ilm-Kreises für psychische<br />

kranke der seelisch behinderte Menschen vom 25.11.2009 setzt sich die Hilfeplankonferenz<br />

aus Kostenträgern (Sozialamt, Arbeitsamt / ARGE, Krankenkassen), Leistungserbringern<br />

mit je einem/r Vertreter/in (Kontext Ilmenau GmbH, Lebenshilfe<br />

Ilm-Kreis e.V., Lebenshilfewerk Ilmenau/Rudolstadt e.V., Lebenshof e.V. Ettischleben,<br />

Marienstift Arnstadt, Fachkrankenhaus für Psychiatrie/Neurologie Hildburghausen<br />

GmbH) dem Gesundheitsamt/ Sozialpsychiatrischer Dienst sowie bei Bedarf<br />

mit anderen Leistungsträgern und –erbringern zusammen.


M e rkbla rkblatt tt für die k oordi oordinier nierend ende B e zu zugsp gsperson erson<br />

Benennung und Aufgaben der koordinierenden Bezugsperson<br />

für die koordinierende Bezugsperson<br />

MitBeschluss derHilfeplankonferenz am:<br />

wurden Sie als koordinierende Bezugsperson für ________________ benannt.<br />

Wi Wich chti tig<br />

Sie behalten diese Funktion, bis die Hilfeplankonferenz (HPK) den Beschluss ändert<br />

oder aufhebt.<br />

Bitte informieren Sie daher die HPK, wenn Sie diese Aufgabe nicht mehr erfüllen<br />

können oder wollen, koordinierte Hilfen nicht mehr für erforderlich halten oder der<br />

Klient/ die Klientin nicht (mehr) damit einverstanden ist, dass Sie diese Aufgabe<br />

übernehmen.<br />

Zu IhrerTätigkeit gehört:<br />

Sie erhalten den Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP) und den<br />

Beschluss der HPK und tragen dafür Sorge, dass beides auch dem Klienten/ der<br />

Klientin ausgehändigt oder zur Kenntnis gebracht wird.<br />

Sie halten einen kontinuierlichen Kontakt <strong>zum</strong> Klienten/ zur Klientin, um zu überprüfen,<br />

ob die in der HPK gefassten Beschlüsse umgesetzt werden und die im IBRP genannten<br />

Ziele und Vorgehensweisen noch zutreffen. Sie stehen dem Klienten/ der<br />

Klientin als Ansprechpartner/in zur Verfügung, falls er/ sie Änderungen der Hilfeleistung<br />

wünscht.<br />

Sie stehen den Therapeuten und Helfern als Ansprechpartner/in zur Verfügung, falls<br />

diese die im IBRP festgelegten Hilfen nicht mehr leisten können oder sie nicht mehr<br />

oder in anderer Form für erforderlich halten.<br />

Sie stehen Angehörigen und Bezugspersonen als Ansprechpartner zur Verfügung,<br />

falls diese Änderungen des Hilfebedarfs vermuten oder Zweifel an der planmäßigen<br />

Hilfeleistunghaben.<br />

Sie sind berechtigt, sich bei anderen Diensten und Therapeuten über den Verlauf und<br />

die Ergebnisse der Hilfeleistungen zu informieren. Soweit Unklarheiten über Zuständigkeiten<br />

auftreten, sorgen Sie für eine Klärung. Gegebenenfalls laden Sie zu einer<br />

Besprechung über die Hilfeleistungein. („Fallbesprechung“)<br />

Falls sich der Hilfebedarf erheblich oder langfristig ändert oder Änderungen ander<br />

Hilfeerbringung erforderlich sind, leiten Sierechtzeitig eine neue Hilfeplanung ein.<br />

Mit meiner Unterschrift gebe ich mein Einverständnis als koordinierende Bezugsperson<br />

für o. G. tätig zu werden.<br />

Datum Unterschrift der koordinierenden Bezugsperson


<strong>Projekt</strong>gruppe Weimar und Weimarer Land<br />

Empfehlung der Hilfeplankonferenz (HPK) vom<br />

Erstvorstellung Wiedervorstellung AZ<br />

Na Name me Vor Vorn a me Geb Gebu rts rtsd a t u m<br />

Ans Ansc h r if t Te Tele f o n n u m me mer<br />

Die/Der Antragsteller leidet an einer psychischen Erkrankung und gehört <strong>zum</strong> Personenkreis<br />

der seelisch wesentlich behinderten Menschen oder ist von einer solchen Behinderung<br />

bedroht.<br />

Z iele: ele:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Vorgehen<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Der Hilfebeginn wird ab __ _________ ___________ ___und _und für den Zeitraum b is ___ _________ _______ ___ als notnotwendig erachtet.<br />

Di DieL eLei s tu tungstr ngsträ ger w e rd rden en nach Prüfung d e rre rrech chtlichen tlichen Vorausse Voraussetzun<br />

tzungen gen un unte terrBe B rücks rücksich chtig tigu ng d e robe roben ge genann nannte tennEmp Emp<br />

f e hl hlu n ge gen ei ein e abs absc hl hließ ieße nd nde E n t s ch cheid eidu n g tr tref eff e nun d d e n/ d i eH eHilf e s u c h e nd nde/ n<br />

( B e tr tre ue uer/ r/in in) )un un d de den/ n/ d ieLe eLeis t u n g se serb rbr i ng nge r von d e rE rEntsche ntscheidung dung s c h r iftlich un unte terrich rrichte ten. n.<br />

Als koordinierende Bezugsperson wird ___ _________ _______ _________ ___________ ___________ _______b _____benannt. enannt.<br />

Im F a ll lle ei einer ner Wi Wied ederv ervo rs rstell tellun ung, g, wird d u rc rchd hdie s e Sorg Sorge ge getra trag en, d a s s d e r F a ll r e c h tz tzeit eitig er ern e ut i n d e rH rHilf lfe p l a nko nkon f e re ren z<br />

vor vorg etragen wird wird.<br />

Unterschrift Leistungsträger Unterschrift Leistungserbringer


Aufgaben Ihrer Koordinierenden Bez Bezu gsperson<br />

Sehr geehrte/rFrau/Herr _____________________________________<br />

in Ihrer Behandlungs- undRehabilitationsplanung wurde eine Unterstützung in Form<br />

von<br />

_________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________<br />

____________________________________________________vereinbart.<br />

AlskoordinierendeBezugspersonwurde in Abstimmungmit Ihnen<br />

Frau/Herr ________________________________für Sie benannt.<br />

Frau/Herr ______________________________sorgt dafür, dass alle Vorgehen bei Ihrer<br />

Behandlung und Betreuung mit Ihnen und allen beteiligten Institutionen aufeinander<br />

abgestimmt wird. Dazu gehört z. B. auch darauf zuachten, dass nicht zu viele Veränderungen<br />

zur gleichen Zeit angegangen werden.<br />

Ihre koordinierende Bezugsperson sorgt dafür, dass Sie bei allen Planungen einbezogen<br />

werden.<br />

Frau/Herr _________________________bemüht sich aktiv um Informationen, die für die<br />

Umsetzung Ihrer Rehabilitationsplanung wichtig sind. Genauso ist es die Aufgabe der<br />

anderen Institutionen, Ihrer koordinierenden Bezugsperson wichtige Informationen mit<br />

zuteilen.<br />

Damit Ihre koordinierende Bezugsperson die Aufgaben erfüllen kann, muss sie sich bei<br />

Personenund Institutionen bekannt machen, die für Sie wichtig sind z.B.:<br />

___________________________________________________________<br />

___________________________________________________________<br />

___________________________________________________________<br />

Dort wird der Name Ihrer koordinierenden Bezugsperson in der Dokumentation vermerkt.<br />

Frau/Herr ________________________ist auch Ihr/e Ansprechpartner/in, wenn Sie den<br />

Wunsch haben, an Ihrer Unterstützungsform etwas zu ändern und kann bei Veränderungen<br />

auch weiterhin zuständig bleiben. Sollten Sie den Wechsel Ihrer koordinierenden<br />

Bezugsperson wünschen, ist dies möglich. In einer Fallkonferenz kann dieser Wechsel<br />

besprochen werden. Sie können selbst eine andere Person aus dem Helfersystem für<br />

dieseAufgabe vorschlagen.<br />

Vor Ablauf von Bewilligungen oder bei notwendigen Veränderungen inder Rehabilitationsplanung<br />

innerhalb des Kostenübernahmezeitraumes wird Frau/Herr _____________<br />

eine neue Fallkonferenzzur weiterenPlanung einberufen.<br />

Datum:_______________________ausgehändigt durch:____________________<br />

______________________ __________________________________<br />

UnterschriftKlient: Unterschrift KoordinierendeBezugsperson


Merkblatt für die koordi koordinierende nierende Bezugsperson<br />

Von der Hilfeplankonferenz wurden Sieals koordinierende Bezugsperson für<br />

………………………………….benannt.<br />

Sie behalten diese Funktion, bis die HPK denBeschluss ändert oder aufhebt.<br />

Bitte informieren Sie daher die HPK,wenn Sie diese Aufgabe nicht mehr erfüllen<br />

können oder wollen, koordinierte Hilfen nichtmehr für erforderlich halten<br />

oder der Klient/die Klientin nicht (mehr) damit einverstanden ist, dass Sie<br />

diese Aufgabe übernehmen.<br />

- Sie erhalten den Beschluss der HPK und den IBRP und tragen dafür Sorge,<br />

dass dies auch der Klientin/ dem Klient zur Kenntnis gebracht wird.<br />

- Sie halten kontinuierlichen Kontakt zu der Klientin/ dem Klienten, um zu<br />

überprüfen, ob die in der HPK gefassten Beschlüsse umgesetztwerdenund<br />

die im IBRP genannten Ziele und Vorgehensweisen verfolgt werden.<br />

- Sie stehen der Klientin/ dem Klienten auch als Ansprechpartner zur Verfügung,<br />

falls sie/er Änderungen der Hilfeleistung wünscht.<br />

- Sie sind für die Organisation und Koordination aller erforderlichen psychiatrischen<br />

Hilfeleistungen zuständig, unabhängig davon, wer sie erbringt und welcher<br />

Leistungsträger die Kosten trägt.<br />

- Sie stehen den Leistungserbringern als Ansprechpartner/in zur Verfügung,<br />

falls diese die imIBRP festgelegten Ziele nicht mehr leisten können oder sie<br />

nicht mehr oder inandererForm für erforderlich halten.<br />

- Sie sind berechtigt, sich bei allen Leistungserbringern über den Verlauf und<br />

die Ergebnisseder Hilfeleistungen zu informieren. Sobald Unklarheiten über<br />

Zuständigkeiten in der Hilfeleistung auftreten, sorgen sie für eine Klärung.<br />

- Sie stehen Angehörigenund Bezugspersonen als Ansprechpartner/in zur Verfügung,<br />

falls diese Änderungen des Hilfebedarfs vermuten oder auch Zweifel<br />

an der planmäßigen Hilfeleistung haben.<br />

- Sie schreiben den IBRP fort, entweder rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungs-<br />

Zeitraumes oder aufgrund von Änderungen im Hilfebedarf etc. auch vorher,<br />

reichen ihn beim örtlichen Sozialhilfeträger ein und stimmen mit diesemdie<br />

weitere Verfahrensweise ab. In der Regelstellen sie den Fall in der HPK vor.<br />

Datum:_________________________ausgehändigt durch: __________________


Sonstiges


Bö Bögen gen z u rreg rregionalen onalen Zielplan Zielplanung ung in der Ps Psychiatrie ychiatrie (Re (Rez iPs iPsy ch ch)


Stadtverwaltung Erfurt Erfurt, 29.10.2009<br />

Amt für Soziales und Gesundheit/ Abt. Gesundheit<br />

Koordinatorin für Psychiatrie und Suchtkrankenhilfe<br />

PROTO PROTOKOLL KOLL (Auszug)<br />

AG Allgeme Allgemein p sy sych chiatr iatrie ie<br />

Ze Zeit it :Die :Die., ., 27. 27.1 0. 2009, von 14:3 14:300bis bis ca ca. 16: 16:1 5 U h r<br />

Ort : HsD, Gel Gelb er Salon<br />

Te Teilnehmer ilnehmer :s :siehe ehe An Anwesen wesenh eitsl eitsliste ste<br />

TOP 5:<br />

Nach dem Abschluss der Modellprojektes "Implementation personenzentrierte Hilfe" im<br />

Januar 2008 wurde die Leitung der Hilfeplankonferenzen an das Sachgebiet<br />

Teilhabe/Pflege übertragen. Nach fast zwei Jahren praktischen Erfahrungen mit<br />

personenzentrierter Hilfeplanung soll eine Reflexion unter allen Beteiligten statt finden.<br />

Erfahrungs Erfahrungsaustausch austausch HPK:<br />

Integrierter Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP) wird zur Bedarfsermittlung als<br />

Regelinstrument verwendet. Hilfeplankonferenz als Fachgremium hat sich etabliert -jeden<br />

Monat findet eine Sitzung mit Beteiligung der ständigen Mitglieder statt.<br />

Der örtliche Sozialhilfeträger informierte über den aktuellen Stand:<br />

Zahlen: 140 Vorstellungen in22Sitzungen<br />

Erstvorstellungen: <strong>zum</strong>eist laut Entscheidung<br />

Wiedervorstellungen: weniger<br />

die Kontinuität wird positiv bewertet; 7-15 Fälle; 10-30 min pro Fall je Konferenz<br />

aus fachlicher Sicht den Anwesenden sind regelmäßige Wiedervorstellungen wichtig<br />

des Weiteren wird die Teilnahme der Klienten und der Ärztin des Katholischen Krankenhauses<br />

an der HPK als Bereicherung empfunden;<br />

in einigen Fällen wird die HPK als Fallbesprechung genutzt, um die Anwesenheit<br />

fachkompetenter Personen für entscheidungsrelevante Aspekte zu nutzen<br />

eine Differenzierung bzw. Klärung darüber, bei welchen Klienten, wie oft, wie ist Informationsfluss<br />

gesichert werden kann etc., ist erforderlich.<br />

damit die Wiedervorstellungen regelmäßig durchgeführt werden können, sollte überlegt<br />

werden, welchen Voraussetzungen dafür notwendig sind;<br />

Zeitfaktor wird als Hindernis genannt, die Ursachen sollten analysiert werden;<br />

Koordinierende Bezugsperson ist eine der Qualitätskriterien. Ihre Aufgaben sollten<br />

noch Mal erläutert und konkretisiert werden.<br />

Die Geschäftsordnung aus dem Modellprojekt sollte den aktuellen Verhältnissen<br />

angepasst werden und kann als Grundlage genutzt werden;<br />

aus Einzelfällen sollten Veränderungen bzw. Regelungen für strukturelle Veränderungen<br />

abgeleitet werden<br />

Die Anwesenden werden gebeten im Vorfeld des nächsten Arbeitstreffens ihre<br />

Lösungsvorschläge zuformulieren und diese als Diskussionsvorlage an die Psychiatrie-<br />

und Suchtkoordinatorin zukommen zu lassen.<br />

gez.<br />

Psychiatrie- und Suchtkoordinatorin


Stand November 2008<br />

Le Leist istun ungsbereic gsbereiche he des Ps Psycho ychosozialen sozialen Zentrums<br />

I Sozial ps psychiatr ychiatrische sche Leistun Leistungen<br />

gen zur Sel Selb st- und Grundversorgung<br />

► Aufsuchende psychosoziale Hilfen in Wohnungen bzw. Wohngemeinschaften in<br />

sieben Hilfebedarfsgruppen<br />

►Социальное сопровождение надому Aufsuchende psychosoziale Hilfen in<br />

Wohnungen für Menschen mit russischer Muttersprache<br />

► Ambulante Hilfen zur Erziehung für Kinder psychisch kranker Mütter/Väter/Eltern<br />

§27SGB VIII<br />

► Psychosoziale Hilfen für psychisch kranke Mütter/Väter/Eltern mit ihren Kindern in einer<br />

Wohngemeinschaft als Komplexleistung §34SGB VIII und §§53, 54 SGB XII<br />

Querschnittsaufgaben:<br />

► Suchtberatung<br />

► Nachtdienstteam -interner Krisendienst<br />

► Café „wunder.BAR“ -tägliches Angebot der Gemeinschaftsverpflegung<br />

II Soz Sozial alps psychiatr ychiatrische sche Le Leistun istungen gen z u rTages rTagesgestaltung gestaltung, Kont Kontaktfindun aktfindunggund und<br />

Teilnahme am öffentlichen öffentl chen Leben<br />

► T a gesstrukt gesstrukturierend urierendeeAngebote Angebote<br />

intern extern<br />

-Ergotherapie -Reiten<br />

-Physiotherapie -Waldangebot<br />

-Fotowerkstatt -Angebot im Zoo<br />

-Medienwerkstatt -Fahrradwerkstatt<br />

-Garten<br />

-Mariengarten<br />

-Küche<br />

-Kakteen Haage<br />

-Musik<br />

-Theater<br />

► “Wo “Woh nzim nzimmer” mer” interne Begegnungsstätte mitÖffnungszeiten: Mo. –Fr. 7:30 –21:00 Uhr<br />

Sa. –So. 11:30 –21:00 Uhr<br />

II III Soz Sozial alps psyc ychiatr hiatrisc sche he Le Leistun istung en i m Bere Bereic ichhAr Ar beit und A u s b ildu ildung ng<br />

► Arbeitsförderungszentr<br />

Arbeitsförderungszentrum um „Arbeit-P „Arbeit-Plus“ us“<br />

mit 15 psychosozial betreute Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung in verschiedenen<br />

Einsatzstellen<br />

► Virtuelle Werkstatt für seelisch behinderte Menschen mit 6-7 Klienten<br />

-Eingangsverfahren<br />

-Berufsbildungsbereich betriebsintegriert<br />

-Ambulant Betreutes Arbeiten<br />

IV Ambulante ps psychiatr ychiatrische sche Grund Grundversorgung versorgung<br />

V SSp<br />

ezielle T h erapieverfahren<br />

► Praxis für Physiotherapie<br />

► Praxis für Ergotherapie<br />

► Pflegedienst<br />

► Praxis Facharzt für Neurologie und Psychiatrie<br />

VI Koordination, Hilfep Hilfepl a nung und A b stim stimmun mung

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