Abschlussbericht zum Projekt - Freistaat Thüringen
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Durch die im Jahr 2003 vollzogene Kommunalisierung der Sozialhilfe in <strong>Thüringen</strong>,<br />
die die Übertragung der Zuständigkeit und somit die Zusammenführung der Verantwortung<br />
für alle Leistungen der Eingliederungshilfe an die örtlichen Sozialhilfeträger<br />
brachte, ist eine alte Forderung im Prozess der Psychiatriereform vollzogen<br />
worden. Die Landeshauptstadt Erfurt als Sozialhilfeträger führte 2003 die Umsetzung<br />
des §46BSHG a.F. i.V.m. §5Absatz 3Rehabilitationsangleichungsgesetz<br />
nach Aufgabenstellung des §39Abs. 3und 4 BSHG a.F. ein. Schnell konnten die<br />
örtlichen Sozialhilfeträger direkt Instrumente zur Steuerung nutzen. Vor diesem<br />
Hintergrund gab es in der Stadt Erfurt <strong>zum</strong> Juli 2003 eine Verfügung des Oberbürgermeister<br />
u.a. arbeitsanweisend für die Eingliederungshilfen, die die Abläufe inder<br />
Gesamtplanung, im Interesse der behinderten Menschen verpflichtend vorgaben.<br />
Damit einhergehend vollzog sich im Hinblick auf die veränderte Rolle der Sachbearbeiter<br />
im Gesamtplanungs- und Hilfebewilligungsprozess eine Qualifizierung.<br />
Die Handlungsempfehlungen des Psychiatrieberichtes hielten die Flexibilisierung<br />
der Hilfen für dringend notwendig. Ein Verfahren, welches die Gewährung von Hilfen<br />
durch eine transparente und nachvollziehbare Bedarfsermittlung ermöglichen<br />
sollte, war aus der fachlichen Sicht ebenfalls von Nöten.<br />
In den Zusammenkünften der AG Allgemeinpsychiatrie wurde über dieses Thema<br />
kontinuierlich diskutiert.<br />
Mit Einführung des Implementationsprojektes in Erfurt für die Zielgruppe (s. 1.2.4)<br />
sind allerdings teilweise Parallelstrukturen entstanden. Diese wurden während der<br />
<strong>Projekt</strong>laufzeitvon 2Jahrentoleriert.<br />
1.3.1.2 Hilfeplanung<br />
1.3.1.2.1 Einheitliche Hilfeplanung<br />
Da es sich bei der Hilfeplanung um einen Prozess der Zusammenfassung unterschiedlicher,<br />
unter Umständen parallel erforderlichen Hilfen handelt, wurde zwischen<br />
den <strong>Projekt</strong>beteiligten eine einheitliche Hilfeplanung nach dem Verfahren<br />
des „Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplanes“ (IBRP) vereinbart. Diese<br />
integrierte Hilfeplanung sollte dann in einer integrierten Leistungserbringung münden.<br />
Die erste Weiterbildung dazu fand am01. September 2005 imErfurter Rathaus<br />
statt. Es haben daran trägerübergreifend 40 Teilnehmer/-innen teilgenommen.<br />
Zwei weitere gemeinsame Weiterbildungstage für 15 Mitarbeiter/-innen des SG<br />
Eingliederungshilfe, des Sozialpsychiatrischen Dienstes der Stadtverwaltung sowie<br />
des Trägerwerks Soziale Dienste e.V. folgten in den Jahren 2006-2007. Eine Weiterbildungsveranstaltung<br />
für die Mitarbeiter des Christophoruswerkes gGmbH fand<br />
ebenfalls statt (Veranstalter APK Herr Krüger, Frau Kruckenberg, Herr Prof. Kruckenberg).<br />
Am 21.03.2006 fand im Erfurter Rathaus die Fachtagung "Implementation personenzentrierte<br />
Hilfen für psychisch kranke Menschen in <strong>Thüringen</strong>" des Ministeriums<br />
für Soziales, Familie und Gesundheit statt, an welcher auch die Mitarbeiter der<br />
Einrichtungen und Dienste der psychiatrischen Versorgung der Stadt Erfurt zahlreich<br />
teilgenommen haben.