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Abschlussbericht zum Projekt - Freistaat Thüringen

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Durch die im Jahr 2003 vollzogene Kommunalisierung der Sozialhilfe in <strong>Thüringen</strong>,<br />

die die Übertragung der Zuständigkeit und somit die Zusammenführung der Verantwortung<br />

für alle Leistungen der Eingliederungshilfe an die örtlichen Sozialhilfeträger<br />

brachte, ist eine alte Forderung im Prozess der Psychiatriereform vollzogen<br />

worden. Die Landeshauptstadt Erfurt als Sozialhilfeträger führte 2003 die Umsetzung<br />

des §46BSHG a.F. i.V.m. §5Absatz 3Rehabilitationsangleichungsgesetz<br />

nach Aufgabenstellung des §39Abs. 3und 4 BSHG a.F. ein. Schnell konnten die<br />

örtlichen Sozialhilfeträger direkt Instrumente zur Steuerung nutzen. Vor diesem<br />

Hintergrund gab es in der Stadt Erfurt <strong>zum</strong> Juli 2003 eine Verfügung des Oberbürgermeister<br />

u.a. arbeitsanweisend für die Eingliederungshilfen, die die Abläufe inder<br />

Gesamtplanung, im Interesse der behinderten Menschen verpflichtend vorgaben.<br />

Damit einhergehend vollzog sich im Hinblick auf die veränderte Rolle der Sachbearbeiter<br />

im Gesamtplanungs- und Hilfebewilligungsprozess eine Qualifizierung.<br />

Die Handlungsempfehlungen des Psychiatrieberichtes hielten die Flexibilisierung<br />

der Hilfen für dringend notwendig. Ein Verfahren, welches die Gewährung von Hilfen<br />

durch eine transparente und nachvollziehbare Bedarfsermittlung ermöglichen<br />

sollte, war aus der fachlichen Sicht ebenfalls von Nöten.<br />

In den Zusammenkünften der AG Allgemeinpsychiatrie wurde über dieses Thema<br />

kontinuierlich diskutiert.<br />

Mit Einführung des Implementationsprojektes in Erfurt für die Zielgruppe (s. 1.2.4)<br />

sind allerdings teilweise Parallelstrukturen entstanden. Diese wurden während der<br />

<strong>Projekt</strong>laufzeitvon 2Jahrentoleriert.<br />

1.3.1.2 Hilfeplanung<br />

1.3.1.2.1 Einheitliche Hilfeplanung<br />

Da es sich bei der Hilfeplanung um einen Prozess der Zusammenfassung unterschiedlicher,<br />

unter Umständen parallel erforderlichen Hilfen handelt, wurde zwischen<br />

den <strong>Projekt</strong>beteiligten eine einheitliche Hilfeplanung nach dem Verfahren<br />

des „Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplanes“ (IBRP) vereinbart. Diese<br />

integrierte Hilfeplanung sollte dann in einer integrierten Leistungserbringung münden.<br />

Die erste Weiterbildung dazu fand am01. September 2005 imErfurter Rathaus<br />

statt. Es haben daran trägerübergreifend 40 Teilnehmer/-innen teilgenommen.<br />

Zwei weitere gemeinsame Weiterbildungstage für 15 Mitarbeiter/-innen des SG<br />

Eingliederungshilfe, des Sozialpsychiatrischen Dienstes der Stadtverwaltung sowie<br />

des Trägerwerks Soziale Dienste e.V. folgten in den Jahren 2006-2007. Eine Weiterbildungsveranstaltung<br />

für die Mitarbeiter des Christophoruswerkes gGmbH fand<br />

ebenfalls statt (Veranstalter APK Herr Krüger, Frau Kruckenberg, Herr Prof. Kruckenberg).<br />

Am 21.03.2006 fand im Erfurter Rathaus die Fachtagung "Implementation personenzentrierte<br />

Hilfen für psychisch kranke Menschen in <strong>Thüringen</strong>" des Ministeriums<br />

für Soziales, Familie und Gesundheit statt, an welcher auch die Mitarbeiter der<br />

Einrichtungen und Dienste der psychiatrischen Versorgung der Stadt Erfurt zahlreich<br />

teilgenommen haben.

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