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Abschlussbericht zum Projekt - Freistaat Thüringen

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Bei einem Teil der Werkstatt-Klienten, die zuder Zeit des Modellprojektes die Angebote<br />

des ambulant betreuten Wohnens inAnspruch genommen haben, wurde<br />

der IBRP zur Bedarfsermittlung angewendet.<br />

Die Hilfebedarfe der Klienten, die vor 2005 außerhalb von Erfurt untergebracht worden<br />

sind, wurden im Berichtzeitrauminder Hilfeplankonferenz nicht geprüft.<br />

Pflichtversorgung für Menschen mit akutem Behandlungs- und Rehabilitationsbedarf<br />

wurde im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es zwar thematisiert, aber nicht verbindlich behandelt.<br />

Durch HPK wurden fehlende Versorgungsbausteine sichtbar. Das Fehlen von Soziotherapie,<br />

Ambulanten psychiatrische Pflege sowie strukturierten individuellen Arbeitsangeboten<br />

wurde thematisiert und es gibt erste Schritte zur Schließung der<br />

Lücken.<br />

Die Instrumente der Qualitätssicherung wie IBRP und Hilfeplanungskonferenz<br />

werden inErfurt angewendet.<br />

Allerdingsist hier noch eine Weiterentwicklung von Nöten:<br />

Es fehlt an den gemeinsam verabredeten Qualitätskriterien, an der Herstellung der<br />

Transparenz zur Qualitätskontrolle sowie des gemeinsamen Interesse und der Bereitschaft<br />

an der inhaltlichen Fortentwicklung der Instrumente für personenzentrierter<br />

Hilfebedarfsermittlung bzw. dessen Einsatzes und Auswertung einschließlich<br />

gemeinsamer Schulung der Mitarbeiter zu arbeiten.<br />

Themen der Budgetierung und Ressourcensteuerung waren im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es<br />

als Ziel gesetzt, aber nicht eingelöst.<br />

1.4 Perspektiven<br />

Die Stadtverwaltung Erfurt hat nach der Beendigung des Implementationsprojekt<br />

im Frühjahr 2008 die beteiligten Träger gebeten, einen gemeinsamen Vorschlag zur<br />

GPV- Gründung zu erarbeiten. Diesbezüglich wurde kein Konsens erzielt, da bei<br />

den Leistungserbringern <strong>zum</strong> GPV überwiegend eine ablehnende Haltung vorhanden<br />

ist.<br />

Die Stadt sieht zurzeit keine Notwendigkeit für die GPV-Gründung.<br />

Die Klärung dieser Problematik soll im Rahmen der anstehenden Fortschreibung<br />

des Psychiatrie- und Suchthilfeberichtes der LandeshauptstadtErfurt 2010 erfolgen.

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