Abschlussbericht zum Projekt - Freistaat Thüringen
Abschlussbericht zum Projekt - Freistaat Thüringen
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Bei einem Teil der Werkstatt-Klienten, die zuder Zeit des Modellprojektes die Angebote<br />
des ambulant betreuten Wohnens inAnspruch genommen haben, wurde<br />
der IBRP zur Bedarfsermittlung angewendet.<br />
Die Hilfebedarfe der Klienten, die vor 2005 außerhalb von Erfurt untergebracht worden<br />
sind, wurden im Berichtzeitrauminder Hilfeplankonferenz nicht geprüft.<br />
Pflichtversorgung für Menschen mit akutem Behandlungs- und Rehabilitationsbedarf<br />
wurde im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es zwar thematisiert, aber nicht verbindlich behandelt.<br />
Durch HPK wurden fehlende Versorgungsbausteine sichtbar. Das Fehlen von Soziotherapie,<br />
Ambulanten psychiatrische Pflege sowie strukturierten individuellen Arbeitsangeboten<br />
wurde thematisiert und es gibt erste Schritte zur Schließung der<br />
Lücken.<br />
Die Instrumente der Qualitätssicherung wie IBRP und Hilfeplanungskonferenz<br />
werden inErfurt angewendet.<br />
Allerdingsist hier noch eine Weiterentwicklung von Nöten:<br />
Es fehlt an den gemeinsam verabredeten Qualitätskriterien, an der Herstellung der<br />
Transparenz zur Qualitätskontrolle sowie des gemeinsamen Interesse und der Bereitschaft<br />
an der inhaltlichen Fortentwicklung der Instrumente für personenzentrierter<br />
Hilfebedarfsermittlung bzw. dessen Einsatzes und Auswertung einschließlich<br />
gemeinsamer Schulung der Mitarbeiter zu arbeiten.<br />
Themen der Budgetierung und Ressourcensteuerung waren im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es<br />
als Ziel gesetzt, aber nicht eingelöst.<br />
1.4 Perspektiven<br />
Die Stadtverwaltung Erfurt hat nach der Beendigung des Implementationsprojekt<br />
im Frühjahr 2008 die beteiligten Träger gebeten, einen gemeinsamen Vorschlag zur<br />
GPV- Gründung zu erarbeiten. Diesbezüglich wurde kein Konsens erzielt, da bei<br />
den Leistungserbringern <strong>zum</strong> GPV überwiegend eine ablehnende Haltung vorhanden<br />
ist.<br />
Die Stadt sieht zurzeit keine Notwendigkeit für die GPV-Gründung.<br />
Die Klärung dieser Problematik soll im Rahmen der anstehenden Fortschreibung<br />
des Psychiatrie- und Suchthilfeberichtes der LandeshauptstadtErfurt 2010 erfolgen.