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Abschlussbericht zum Projekt - Freistaat Thüringen

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1.3.1.3.2 Organisation der HPK, Beteiligte,Geschäftsordnung etc.<br />

Nach der Beendigung der Modellphase wird die Hilfeplankonferenz vom Sachgebiet<br />

Beratung/Teilhabe (früher Eingliederungshilfe) organisiert und geleitet.<br />

Ständige Beteiligte sind:<br />

- 1Vertreterin der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik<br />

des Katholischen Krankenhauses St. Johann Nepomuk (KKH),<br />

- 1Vertreter des Psychosozialen Zentrums (PSZ), Trägerwerk Soziale Dienste<br />

e.V. (TWSD),<br />

- 2Vertreterinnen des Christophoruswerks gGmbH (CWE),<br />

- 1Vertreterin der Rehabilitation psychisch Kranker (RPK) Erfurt,<br />

- 1Vertreter der sozialtherapeutischen Einrichtung TOPOi UG,<br />

- 2Vertreterinnen des Sachgebietes Beratung/Teilhabe,<br />

- 1Vertreter des Sozialpsychiatrischen Dienstes,<br />

- kommunale Koordinatorin fürPsychiatrie und Suchtkrankenhilfe<br />

Die Geschäftsordnung (siehe Anhang) wurde aus der Zeit des Modellprojektes<br />

übernommen. Zurzeit wird über ihre Anpassung an die aktuellen Verhältnisse<br />

nachgedacht.<br />

Der Rhythmus der HPK ist auf 12 ximJahr festgelegt und ist vorab allen Beteiligten<br />

bekannt und planbar. Die Dauer umfasst im Regelfall 4Zeitstunden.<br />

1.3.1.3.3 Erfahrungen mit der HPK<br />

Die Auswertung der HPK findet im Anschluss bei Bedarf statt.<br />

Die Erfahrungen aus der HPK werden gelegentlich in der AG Allgemeinpsychiatrie<br />

eingebracht und besprochen (siehe Anhang).<br />

1.3.1.3.4 Beteiligung der Klienten, Datenschutz<br />

Bei Bedarf und Wunsch nutzen vereinzelt Klienten die mögliche Teilnahme an der<br />

HPK. Eswerden auch anonyme Fälle vorgetragen und Empfehlungen für die Entscheidung<br />

der Hilfeplankonferenz formuliert. Die Fragen des Datenschutzes wurden<br />

im Rahmen des Geraer-<strong>Projekt</strong>es (2000-2003) mit dem Datenschutzbeauftragten<br />

des Landes geklärt. Das Einhalten des Datenschutzgebotes wird durch vorheriges<br />

Einholen der Zustimmung durch Unterschriftdes Klienten sichergestellt.<br />

1.3.1.3.5 Periodische Fortschreibung von Hilfeplänen<br />

Es können durchaus auch andere Zeiträume formuliert werden. Die Regel ist 12<br />

Monate.<br />

1.3.1.3.6 Dokumentation<br />

Die Empfehlung der HPK wird andie jeweils fallzuständigen Kostenträger und Leistungserbringer<br />

übergeben und geht indie Dokumentation der HPK ein.

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