Abschlussbericht zum Projekt - Freistaat Thüringen
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1.3.1.3.2 Organisation der HPK, Beteiligte,Geschäftsordnung etc.<br />
Nach der Beendigung der Modellphase wird die Hilfeplankonferenz vom Sachgebiet<br />
Beratung/Teilhabe (früher Eingliederungshilfe) organisiert und geleitet.<br />
Ständige Beteiligte sind:<br />
- 1Vertreterin der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik<br />
des Katholischen Krankenhauses St. Johann Nepomuk (KKH),<br />
- 1Vertreter des Psychosozialen Zentrums (PSZ), Trägerwerk Soziale Dienste<br />
e.V. (TWSD),<br />
- 2Vertreterinnen des Christophoruswerks gGmbH (CWE),<br />
- 1Vertreterin der Rehabilitation psychisch Kranker (RPK) Erfurt,<br />
- 1Vertreter der sozialtherapeutischen Einrichtung TOPOi UG,<br />
- 2Vertreterinnen des Sachgebietes Beratung/Teilhabe,<br />
- 1Vertreter des Sozialpsychiatrischen Dienstes,<br />
- kommunale Koordinatorin fürPsychiatrie und Suchtkrankenhilfe<br />
Die Geschäftsordnung (siehe Anhang) wurde aus der Zeit des Modellprojektes<br />
übernommen. Zurzeit wird über ihre Anpassung an die aktuellen Verhältnisse<br />
nachgedacht.<br />
Der Rhythmus der HPK ist auf 12 ximJahr festgelegt und ist vorab allen Beteiligten<br />
bekannt und planbar. Die Dauer umfasst im Regelfall 4Zeitstunden.<br />
1.3.1.3.3 Erfahrungen mit der HPK<br />
Die Auswertung der HPK findet im Anschluss bei Bedarf statt.<br />
Die Erfahrungen aus der HPK werden gelegentlich in der AG Allgemeinpsychiatrie<br />
eingebracht und besprochen (siehe Anhang).<br />
1.3.1.3.4 Beteiligung der Klienten, Datenschutz<br />
Bei Bedarf und Wunsch nutzen vereinzelt Klienten die mögliche Teilnahme an der<br />
HPK. Eswerden auch anonyme Fälle vorgetragen und Empfehlungen für die Entscheidung<br />
der Hilfeplankonferenz formuliert. Die Fragen des Datenschutzes wurden<br />
im Rahmen des Geraer-<strong>Projekt</strong>es (2000-2003) mit dem Datenschutzbeauftragten<br />
des Landes geklärt. Das Einhalten des Datenschutzgebotes wird durch vorheriges<br />
Einholen der Zustimmung durch Unterschriftdes Klienten sichergestellt.<br />
1.3.1.3.5 Periodische Fortschreibung von Hilfeplänen<br />
Es können durchaus auch andere Zeiträume formuliert werden. Die Regel ist 12<br />
Monate.<br />
1.3.1.3.6 Dokumentation<br />
Die Empfehlung der HPK wird andie jeweils fallzuständigen Kostenträger und Leistungserbringer<br />
übergeben und geht indie Dokumentation der HPK ein.