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Patientenberatung in Essen - Frauenportal Essen

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Speziell zum Thema Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten war im Vorfeld der Arbeitsgruppe<br />

Klärungsbedarf benannt worden, da durch die Vielzahl und Verschiedenartigkeit der<br />

im Umlauf bef<strong>in</strong>dlichen Formulare Verunsicherungen und auch Zweifel an deren rechtlicher<br />

Wirksamkeit und Angemessenheit für unterschiedliche Lebenssituation (z. B. gleichgeschlechtliche<br />

Paare) bestehen.<br />

Der Bestand<br />

Die Arbeitsgruppe erstellte nach gründlicher Recherche folgende Übersicht über die Stellen, an<br />

die sich Patienten und Patient<strong>in</strong>nen zur Information und Klärung ihrer Rechte wenden können.<br />

Krankenkassen<br />

• jeweils zuständige Stellen bei den e<strong>in</strong>zelnen Krankenkassen<br />

• Widerspruchsausschüsse der Krankenkassen<br />

• E<strong>in</strong>ige Krankenkassen: onl<strong>in</strong>e – Informationsdienste<br />

Niedergelassene Ärzte und Ärzt<strong>in</strong>nen<br />

• Kreisstelle <strong>Essen</strong> der Ärztekammer Nordrhe<strong>in</strong><br />

• <strong>Patientenberatung</strong> und Clear<strong>in</strong>gstelle der Ärztekammer Nordrhe<strong>in</strong>, Düsseldorf<br />

auch Vermittlung zur Gutachterkommission bei entstandenem Schaden und dr<strong>in</strong>gendem Verdacht auf<br />

ärztliche Behandlungsfehler<br />

• Kassenärztliche Vere<strong>in</strong>igung Nordrhe<strong>in</strong>, Bezirksstelle <strong>Essen</strong>/Koord<strong>in</strong>ierungsstelle Psychotherapie<br />

• Bezirksstelle <strong>Essen</strong> der Zahnärztekammer Nordrhe<strong>in</strong><br />

• <strong>Patientenberatung</strong> der Zahnärztekammer Nordrhe<strong>in</strong><br />

Heilpraktiker<br />

Das Gesundheitsamt ist für die Erlaubniserteilung und Aufsicht über die niedergelassenen Heilpraktiker<br />

zuständig.<br />

Gesundheitsfachberufe<br />

Das Gesundheitsamt erteilt Erlaubnisse und führt die Aufsicht über die niedergelassenen<br />

Gesundheitsfachberufe z. B. Physiotherapeuten (Krankengymnasten/Masseure) und Logopäden.<br />

Krankenhäuser<br />

• Verwaltungsleitung, ärztliche Leitung und die Pflegedienstleitung<br />

• Patientenfürsprecher <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Krankenhäusern<br />

• Rechtsaufsicht nach Krankenhausgesetz des Landes NRW beim Gesundheitsamt<br />

Apotheken<br />

Arzneimittelüberwachung des Gesundheitsamtes<br />

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