Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de
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<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />
Ausblick<br />
<strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rung <strong>im</strong> Kontext <strong>de</strong>s Gesetzes über das Personaleinsatzmanagement<br />
Nordrhein-Westfalen (PEMG)<br />
Mit <strong>de</strong>m <strong>im</strong> Sommer 2007 eingesetzten Personaleinsatzmanagement sollen bis zum<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Legislaturperio<strong>de</strong> 10.000 kw-Vermerke (künftig wegfallen<strong>de</strong> Stellen) beschleunigt<br />
abgebaut <strong>und</strong> die personellen Auswirkungen <strong>de</strong>r Verwaltungsstrukturreform<br />
begleitet wer<strong>de</strong>n. Dabei fußt die schnelle Realisierung <strong>de</strong>r kw-Vermerke auf zwei Säulen:<br />
Neben <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>s vermehrten Ausschei<strong>de</strong>ns <strong>von</strong> Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern<br />
aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung – unter Wahrung <strong>de</strong>r Freiwilligkeit <strong>und</strong> Vermeidung<br />
betriebsbedingter Entlassungen – kommt es nicht zuletzt auch darauf an, externe Einstellungen<br />
<strong>von</strong> Beschäftigten zu begrenzen <strong>und</strong> nach Möglichkeit auf vorhan<strong>de</strong>nes Personal,<br />
respektive auf Beschäftigte <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Personaleinsatzmanagement,<br />
zurückzugreifen. Das PEMG schreibt daher gr<strong>und</strong>sätzlich die Besetzung mit Beschäftigten<br />
aus diesem Kreis vor. Bei <strong>de</strong>r Auswahl geeigneter Beschäftigter zur Benennung<br />
gegenüber <strong>de</strong>r einstellen<strong>de</strong>n Dienststelle schafft die Vorgabe <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>samtsinternen<br />
Bekanntmachung die nötige Transparenz, damit alle potenziellen Bewerberinnen <strong>und</strong><br />
Bewerber <strong>von</strong> zu besetzen<strong>de</strong>n Stellen erfahren. Die Auswahl zur Stellenbesetzung<br />
erfolgt dann nach <strong>de</strong>n allgemeinen Vorschriften, d.h. auch unter Anwendung <strong>de</strong>s LGG.<br />
Soweit eine freie Stelle auf diesem Weg nicht besetzt wer<strong>de</strong>n kann, besteht zunächst<br />
die Möglichkeit zur lan<strong>de</strong>sweiten Ausschreibung. Bleibt auch diese ohne Erfolg, ist <strong>im</strong><br />
nächsten Schritt eine externe Ausschreibung möglich. Die Ausschreibungen haben<br />
inhaltlich <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s LGG zu entsprechen. Für das Auswahl- <strong>und</strong> Stellenbesetzungsverfahren<br />
gelten ebenfalls die Regelungen <strong>de</strong>s LGG.<br />
Eine zuverlässige Einschätzung <strong>de</strong>r Auswirkungen <strong>de</strong>s PEMG auf die künftige Entwicklung<br />
<strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>beschäftigung <strong>im</strong> Lan<strong>de</strong>sdienst <strong>und</strong> hier insbeson<strong>de</strong>re auf die Entwicklungs-<br />
<strong>und</strong> Aufstiegschancen <strong>de</strong>r weiblichen Beschäftigten ist mangels hinreichen<strong>de</strong>r<br />
Erfahrungen gegenwärtig nicht möglich. Angesichts <strong>de</strong>r Einschränkungen bei externen<br />
Einstellungen liegt es jedoch auf <strong>de</strong>r Hand, dass interne Karriereleitern – <strong>im</strong> öffentlichen<br />
Dienst ohnehin traditionell <strong>von</strong> beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung – <strong>und</strong> dabei die gezielte<br />
För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s eigenen weiblichen Führungsnachwuchses noch wichtiger wer<strong>de</strong>n.<br />
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