Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de
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<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />
Für Stellenbesetzungen in Bereichen, in <strong>de</strong>nen <strong>Frauen</strong> unterrepräsentiert sind, sieht das LGG<br />
eine Verpflichtung zur Ausschreibung vor, um möglichst viele potenzielle Bewerberinnen zu<br />
erreichen. Insgesamt sind für <strong>de</strong>n Berichtszeitraum an <strong>de</strong>n Hochschulen 6.070 Stellenausschreibungen<br />
erfasst, da<strong>von</strong> sogar knapp ein Drittel in Bereichen ohne Unterrepräsentanz<br />
<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong>. In 291 <strong>de</strong>r 409 Fälle, in <strong>de</strong>nen <strong>von</strong> einer Ausschreibung abgesehen wur<strong>de</strong>, lag zwar<br />
kein Ausnahmetatbestand nach <strong>de</strong>m LGG vor. Allerdings sind <strong>im</strong> Hochschulgesetz weitere<br />
Ausnahmetatbestän<strong>de</strong> geregelt, die <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren dienstrechtlichen <strong>und</strong> personalwirtschaftlichen<br />
Gegebenheiten an <strong>de</strong>n Hochschulen geschul<strong>de</strong>t sind. Insgesamt sprechen die<br />
Ergebnisse dafür, dass die Ausschreibung freier Stellen <strong>und</strong> Planstellen auch an <strong>de</strong>n Hochschulen<br />
inzwischen als gute Praxis etabliert ist.<br />
Entgegen <strong>de</strong>r Vorgabe <strong>de</strong>s LGG <strong>und</strong> auch gegenläufig zum lan<strong>de</strong>sweit festgestellten Trend<br />
ist <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r Ausschreibungen mit Teilzeitmöglichkeit zwar rückläufig <strong>und</strong> beträgt nur<br />
noch r<strong>und</strong> 50 %. Positiv ist aber festzuhalten, dass inzwischen in viel stärkerem Maße auch<br />
Ausschreibungen für Stellen mit Vorgesetzten- <strong>und</strong> Leitungsaufgaben eine Teilzeitoption beinhalten.<br />
Trotz <strong>de</strong>r insoweit begrüßenswerten Entwicklung besteht insgesamt noch erheblicher<br />
Nachholbedarf. Mit Blick auf die gesellschaftspolitisch angestrebte <strong>und</strong> <strong>im</strong> LGG als Ziel verankerte<br />
Verbesserung <strong>de</strong>r Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie sind hier noch einmal <strong>de</strong>utliche<br />
Korrekturen <strong>de</strong>r bisherigen Praxis angezeigt.<br />
Bei <strong>de</strong>n Stellenbesetzungen sind <strong>Frauen</strong> in etwa gemäß ihrem Anteil an <strong>de</strong>n Bewerbungen<br />
vertreten. Hier schlagen sich die niedrigen Bewerbungsquoten <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> – insbeson<strong>de</strong>re bei<br />
<strong>de</strong>n Professuren, wo sie nur ein Fünftel ausmachen – nie<strong>de</strong>r. Dies macht einmal mehr die Notwendigkeit<br />
<strong>de</strong>utlich, <strong>Frauen</strong> bei ihrer wissenschaftlichen Qualifizierung noch sehr viel stärker<br />
zu unterstützen. Insbeson<strong>de</strong>re sind strukturelle Barrieren, wie z.B. fehlen<strong>de</strong> Formalisierung<br />
<strong>und</strong> Transparenz bei <strong>de</strong>r Stellenvergabe o<strong>de</strong>r lange, oft durch Unwägbarkeiten geprägte Qualifizierungswege<br />
abzubauen. Da <strong>Frauen</strong> nach wie vor stärker <strong>von</strong> Familienpflichten beansprucht<br />
wer<strong>de</strong>n als Männer, spielt für sie nicht nur die Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie eine große<br />
Rolle. Beson<strong>de</strong>rs be<strong>de</strong>utsam ist für sie auch eine ökonomische Planungssicherheit bei Entscheidungen,<br />
die ihr weiteres Berufsleben betreffen. Flexiblere <strong>und</strong> freier gestaltete Arbeitsbedingungen<br />
sowie die Akzeptanz <strong>von</strong> Teilzeitbeschäftigung auch auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Professuren<br />
wür<strong>de</strong>n dazu beitragen, dass <strong>Frauen</strong> nicht wegen <strong>de</strong>r Wahrnehmung <strong>von</strong> Familienpflichten auf<br />
eine wissenschaftliche Karriere verzichten müssen.<br />
Für die Umsetzung <strong>de</strong>r Ziele <strong>de</strong>s LGG – die Verwirklichung <strong>de</strong>s Gr<strong>und</strong>rechts <strong>de</strong>r Gleichberechtigung<br />
<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>und</strong> die Verbesserung <strong>de</strong>r Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie<br />
– sind <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan <strong>und</strong> die Arbeit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten wesentliche<br />
Elemente. Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n, als Beson<strong>de</strong>rheit <strong>im</strong> Hochschulbereich, zwischen <strong>de</strong>m Wissenschaftsministerium<br />
<strong>und</strong> <strong>de</strong>n Hochschulen Ziel- <strong>und</strong> Leistungsvereinbarungen geschlossen,<br />
in <strong>de</strong>nen ebenfalls Maßnahmen zur För<strong>de</strong>rung <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in <strong>de</strong>r Wissenschaft <strong>und</strong> zur Vereinbarkeit<br />
<strong>von</strong> Familie <strong>und</strong> Beruf verankert sind.<br />
Die Arbeitssituation <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten an <strong>de</strong>n Hochschulen – die Entlastung<br />
<strong>von</strong> dienstlichen Aufgaben, die Einbindung in die Gremienarbeit (ohne Auswahlgremien) o<strong>de</strong>r<br />
die Einladung zu Dienstbesprechungen – <strong>und</strong> vor allem ihre finanzielle Ausstattung stellen<br />
sich insgesamt positiver dar als in <strong>de</strong>n übrigen Teilen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung. Auch nehmen<br />
prozentual mehr <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte <strong>de</strong>r Hochschulen ihre Rechte (Personalakteneinsichtsrecht,<br />
unmittelbares Vortragsrecht, Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht) in Anspruch als ihre Kolleginnen<br />
aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung. Dennoch bestehen auch an <strong>de</strong>n Hochschulen bezüglich<br />
<strong>de</strong>r dienstlichen Entlastung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>und</strong> insbeson<strong>de</strong>re hinsichtlich<br />
ihrer rechtzeitigen Beteiligung noch Defizite. Zur Frage <strong>de</strong>r Entlastungen ist anzumerken, dass<br />
möglicherweise nicht alle <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten eine Entlastung <strong>von</strong> ihren dienstlichen<br />
Tätigkeiten wünschen bzw. eine solche nur in begrenztem Umfang wollen, da sie an<strong>de</strong>rnfalls<br />
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