27.10.2013 Aufrufe

Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de

Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de

Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ministerium für Generationen,<br />

Familie, <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Integration<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nordrhein-Westfalen<br />

<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong><br />

<strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Zweiter Bericht zur Umsetzung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sgleichstellungsgesetzes<br />

in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung Nordrhein-Westfalen<br />

www.mgffi.nrw.<strong>de</strong>


Impressum<br />

Herausgeber<br />

Ministerium für Generationen,<br />

Familie, <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Integration<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nordrhein-Westfalen<br />

Referat Kommunikation<br />

Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf<br />

Telefon: 0211-86 18-50<br />

info@mgffi.nrw.<strong>de</strong><br />

www.mgffi.nrw.<strong>de</strong><br />

Ansprechpartnerin<br />

Gabriela Rosenbaum<br />

Referat <strong>Gleichstellung</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Telefon: 0211-86 18-31 17<br />

Satz <strong>und</strong> Gestaltung<br />

Rainer Midlaszewski, Bochum<br />

Druck<br />

Heinendruck GmbH, Düsseldorf<br />

Bildquellen<br />

iStockphoto: Lise Gagné, Quebec<br />

© 2008/MGFFI 1068<br />

Die Druckfassung kann bestellt wer<strong>de</strong>n:<br />

– <strong>im</strong> Internet: www.mgffi.nrw.<strong>de</strong>/publikationen<br />

– telefonisch: 0 18 03-10 01 10<br />

C@ll-NRW (9 Cent/Min.*)<br />

*aus <strong>de</strong>m Festnetz <strong>de</strong>r Deutschen Telekom AG<br />

Bitte die Veröffentlichungsnummer 1068 angeben.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong><br />

<strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Zweiter Bericht zur Umsetzung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sgleichstellungsgesetzes<br />

in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung Nordrhein-Westfalen


Vorwort<br />

Die Potenziale <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> besser nutzen – das ist nicht nur aus gesellschaftspolitischer Sicht<br />

ein Gebot <strong>de</strong>r St<strong>und</strong>e. Es entspricht auch unserer Verfassung. So hat <strong>de</strong>r öffentliche Dienst<br />

eine Vorbildfunktion bei <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>s in Artikel 3 <strong>de</strong>s Gr<strong>und</strong>gesetzes verankerten <strong>Gleichstellung</strong>sgebotes.<br />

Sie ergibt sich aus <strong>de</strong>r unmittelbaren Gr<strong>und</strong>rechtsbindung <strong>de</strong>s öffentlichen<br />

Dienstes <strong>und</strong> seiner Finanzierung durch Steuergel<strong>de</strong>r.<br />

In Zeiten, in <strong>de</strong>nen die fehlen<strong>de</strong> Präsenz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in <strong>de</strong>n Führungsetagen <strong>de</strong>r Privatwirtschaft<br />

zunehmend kritisch bewertet wird, muss sich auch <strong>de</strong>r öffentliche Dienst einer kritischen Analyse<br />

seiner Personalpolitik stellen.<br />

In Nordrhein-Westfalen ist die regelmäßige Bilanzierung <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>s öffentlichen<br />

Dienstes hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit durch das Lan<strong>de</strong>sgleichstellungsgesetz (LGG)<br />

vorgeschrieben. Nach <strong>de</strong>m ersten Bericht, <strong>de</strong>r die Entwicklung <strong>de</strong>r Jahre 2000 bis 2003 dokumentiert,<br />

hat die Lan<strong>de</strong>sregierung nunmehr zum zweiten Mal Daten erhoben <strong>und</strong> ausgewertet.<br />

Folgen<strong>de</strong> Fragen stan<strong>de</strong>n dabei <strong>im</strong> Vor<strong>de</strong>rgr<strong>und</strong>: Wie ist die aktuelle Situation <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Männern</strong> in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung Nordrhein Westfalens? Welche Fortschritte wur<strong>de</strong>n erreicht?<br />

Wo gibt es weiter Handlungsbedarf?<br />

Der zweite Bericht bezieht sich auf <strong>de</strong>n Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Oktober 2006.<br />

Er knüpft an <strong>de</strong>n Vorgängerbericht an, dokumentiert die Entwicklung seit<strong>de</strong>m <strong>und</strong> vergleicht,<br />

soweit das möglich ist, die Ergebnisse.<br />

Alles in allem lässt sich feststellen: Es gibt Anlass zu Opt<strong>im</strong>ismus! Die positive Entwicklung, die<br />

mit <strong>de</strong>m Inkrafttreten <strong>de</strong>s LGG in Gang gesetzt wur<strong>de</strong>, hat sich auch <strong>im</strong> zweiten Berichtszeitraum<br />

fortgesetzt. <strong>Frauen</strong> stellen heute mehr als die Hälfte <strong>de</strong>r Beschäftigten <strong>im</strong> öffentlichen<br />

Dienst <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s – Ten<strong>de</strong>nz steigend. Und, ganz wichtig: Die stärkere <strong>Frauen</strong>präsenz zeigt<br />

sich dabei erfreulicherweise auch <strong>im</strong> höheren Dienst. In dieser Laufbahngruppe sind erneut die<br />

stärksten Zuwächse bei <strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong>anteilen zu verzeichnen. So holen <strong>Frauen</strong> auch bei <strong>de</strong>r Besetzung<br />

<strong>von</strong> Führungspositionen <strong>im</strong> öffentlichen Dienst <strong>im</strong>mer mehr auf. Dies ist ein wichtiges<br />

Ziel <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung.<br />

Hinzu kommt: Maßnahmen zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r beruflichen Entwicklung <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> zur Verbesserung<br />

<strong>de</strong>r Vereinbarkeit <strong>von</strong> Familie <strong>und</strong> Beruf haben sich als feste Elemente <strong>de</strong>r Personalpolitik<br />

in <strong>im</strong>mer mehr Dienststellen etabliert. Ein beson<strong>de</strong>rer Dank gebührt hier allen <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten,<br />

die durch ihre engagierte Arbeit einen wichtigen Beitrag zu diesem Erfolg<br />

geleistet haben.<br />

Für Jubel besteht allerdings noch kein Anlass. Das Ziel <strong>de</strong>r gleichen Präsenz <strong>von</strong> <strong>Männern</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Frauen</strong> ist längst nicht auf allen Ebenen <strong>und</strong> in allen Aufgabengebieten erreicht. So zeigt die Verteilung<br />

<strong>von</strong> männlichen <strong>und</strong> weiblichen Beschäftigten auf die einzelnen Laufbahngruppen, dass<br />

Männer mehrheitlich <strong>im</strong> gehobenen <strong>und</strong> höheren Dienst tätig sind, die Mehrzahl <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong><br />

hingegen <strong>im</strong> mittleren <strong>und</strong> gehobenen Dienst arbeitet.


Ebenso wenig akzeptabel ist die Unterrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> bei Beför<strong>de</strong>rungen, in Führungspositionen<br />

o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Besetzung <strong>von</strong> Gremien. Der vorliegen<strong>de</strong> Bericht macht <strong>de</strong>utlich,<br />

dass hier strukturelle Nachteile vorliegen, <strong>de</strong>nen mit einem Gesetz nur begrenzt beizukommen<br />

ist. Hier müssen an<strong>de</strong>re, ergänzen<strong>de</strong> Maßnahmen greifen.<br />

Das gilt auch für Defizite, die sich auf Seiten <strong>de</strong>r Männer zeigen. Man <strong>de</strong>nke etwa daran, wie<br />

klein noch die Zahl <strong>de</strong>r Männer ist, die die Angebote zur besseren Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong><br />

Familie in Anspruch nehmen – Elternzeit, Beurlaubung o<strong>de</strong>r Teilzeit. Das Lan<strong>de</strong>sgleichstellungsgesetz<br />

zielt jedoch ausdrücklich auf die gleichberechtigte Verantwortung <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Männern</strong> für Familie. Es kann aber eben nur Angebote machen.<br />

Diese Angebote macht das Lan<strong>de</strong>sgleichstellungsgesetz, ein mo<strong>de</strong>rnes Gesetz, das sich bewährt<br />

hat. Mit <strong>de</strong>m LGG hat Nordrhein-Westfalen ein Stück europäische Rechtsgeschichte<br />

geschrieben, insbeson<strong>de</strong>re mit <strong>de</strong>r Verankerung <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>quote <strong>im</strong> öffentlichen Dienst.<br />

Seine Umsetzung allerdings erfor<strong>de</strong>rt weiter Beharrlichkeit <strong>und</strong> ein gehöriges Maß an Kreativität.<br />

Ich bin überzeugt: Die Mühe lohnt! So wird Nordrhein-Westfalen zum Land <strong>de</strong>r neuen<br />

Chancen für <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Männer!<br />

Armin Laschet<br />

Minister für Generationen, Familie, <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Integration<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nordrhein-Westfalen


Inhaltsverzeichnis<br />

Teil 1 – Wesentliche Ergebnisse <strong>im</strong> Überblick <strong>und</strong> Bewertung<br />

Teil 2 – Datenreport<br />

<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

1. Beschäftigtensituation 8<br />

2. <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne 12<br />

3. Stellenbesetzungsverfahren 15<br />

4. Ausbildung <strong>und</strong> Fortbildung 18<br />

5. Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie 23<br />

6. Gremienbesetzung 26<br />

7. Privatisierung 29<br />

8. <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte 30<br />

9. Son<strong>de</strong>rbereich Hochschulen 34<br />

(Universitäten, Fachhochschulen <strong>und</strong> Kunsthochschulen)<br />

I. Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> methodisches Vorgehen 40<br />

II. Umsetzung <strong>de</strong>r Regelungen <strong>im</strong> Einzelnen 43<br />

1. Beschäftigtensituation 43<br />

1.1 Beschäftigte <strong>im</strong> höheren Dienst 47<br />

1.2 <strong>Frauen</strong> in Führungs- <strong>und</strong> Leitungsfunktionen 50<br />

1.3 Beschäftigte <strong>im</strong> gehobenen Dienst 53<br />

1.4 Beschäftigte <strong>im</strong> mittleren Dienst 56<br />

1.5 Beschäftigte <strong>im</strong> einfachen Dienst 57<br />

1.6 Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeiter 58<br />

2. <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne 60<br />

2.1 Erstellung <strong>und</strong> Fortschreibung 60<br />

2.2 Bestandteile 61<br />

2.3 Zielvorgaben 62<br />

2.4 Maßnahmen zur Erreichung <strong>de</strong>r Zielvorgaben <strong>und</strong> Controlling 63<br />

2.5 <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne als Teil <strong>von</strong> Personalentwicklungskonzepten 64<br />

3. Stellenbesetzungsverfahren 65<br />

3.1 Ausschreibungen 65<br />

3.2 Bewerbungen 67<br />

3.3 Vorstellungsgespräche 68<br />

3.4 Besetzungsentscheidungen 68<br />

3.5 Son<strong>de</strong>rbereich Einstellungen <strong>von</strong> Lehrkräften in <strong>de</strong>n Schuldienst 71<br />

4. Ausbildung <strong>und</strong> Fortbildung 75<br />

4.1 Duale Ausbildung 75<br />

4.2 Vorbereitungsdienst 76<br />

4.3 Fortbildung 78


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

5. Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie 83<br />

5.1 Arbeitszeit 83<br />

5.2 Teilzeitbeschäftigung 84<br />

5.3 Beurlaubung aus familienpolitischen Grün<strong>de</strong>n <strong>und</strong> Elternzeit 88<br />

(rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen)<br />

6. Gremienbesetzung 91<br />

6.1 Besetzung <strong>von</strong> Gremien in <strong>de</strong>r eigenen Dienststelle 91<br />

6.2 Entsendung in Gremien 93<br />

7. Privatisierung 94<br />

8. <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte 95<br />

8.1 Bestellung 95<br />

8.2 Qualifikation 96<br />

8.3 Arbeitssituation 97<br />

8.4 Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>r Dienststelle 100<br />

8.5 Rechte 100<br />

8.6 Mitarbeit in Gremien 103<br />

8.7 Durchführung <strong>von</strong> Sprechst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> <strong>Frauen</strong>versammlungen/Vernetzung 104<br />

8.8 Ansprechpartnerinnen für <strong>Gleichstellung</strong>sfragen an Schulen 105<br />

<strong>und</strong> Studienseminaren<br />

9. Son<strong>de</strong>rbereich Hochschulen 107<br />

(Universitäten, Fachhochschulen <strong>und</strong> Kunsthochschulen)<br />

9.1 Beschäftigtensituation 107<br />

9.2 <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne 112<br />

9.3 Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie 114<br />

9.4 Mittelvergabe 115<br />

9.5 Gremienbesetzungen 116<br />

9.6 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte 116<br />

Anhang – Dokumentation <strong>de</strong>r Erhebungsbögen<br />

Erhebungsbogen für die Dienststellen 122<br />

Erhebungsbogen für die Hochschulen 142<br />

Erhebungsbogen für die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten 162


Teil 1<br />

Wesentliche Ergebnisse <strong>im</strong> Überblick<br />

<strong>und</strong> Bewertung


8 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

1. Beschäftigtensituation<br />

§ 1<br />

Ziel <strong>de</strong>s Gesetzes<br />

(1) Dieses Gesetz dient <strong>de</strong>r Verwirklichung <strong>de</strong>s Gr<strong>und</strong>rechts <strong>de</strong>r Gleichberechtigung <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Männern</strong>. Nach Maßgabe dieses Gesetzes <strong>und</strong> an<strong>de</strong>rer Vorschriften zur <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Männern</strong> wer<strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong> geför<strong>de</strong>rt, um bestehen<strong>de</strong> Benachteiligungen abzubauen. Ziel <strong>de</strong>s Gesetzes<br />

ist es auch, die Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie für <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Männer zu verbessern.<br />

(2) <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Männer dürfen wegen ihres Geschlechts nicht diskr<strong>im</strong>iniert wer<strong>de</strong>n. Eine Diskr<strong>im</strong>inierung<br />

liegt auch dann vor, wenn sich eine geschlechtsneutral formulierte Regelung o<strong>de</strong>r Maßnahme<br />

tatsächlich auf ein Geschlecht wesentlich häufiger nachteilig o<strong>de</strong>r seltener vorteilhaft auswirkt<br />

<strong>und</strong> dies nicht durch zwingen<strong>de</strong> Grün<strong>de</strong> objektiv gerechtfertigt ist. Maßnahmen zur För<strong>de</strong>rung <strong>von</strong><br />

<strong>Frauen</strong> mit <strong>de</strong>m Ziel, tatsächlich bestehen<strong>de</strong> Ungleichheiten zu beseitigen, bleiben unberührt.<br />

(3) Die Erfüllung <strong>de</strong>s Verfassungsauftrages aus Artikel 3 Abs. 2 <strong>de</strong>s Gr<strong>und</strong>gesetzes <strong>und</strong> die Umsetzung<br />

dieses Gesetzes sind beson<strong>de</strong>re Aufgaben <strong>de</strong>r Dienstkräfte mit Leitungsfunktionen.<br />

Das 1999 in Kraft getretene Lan<strong>de</strong>sgleichstellungsgesetz (LGG) fasst erstmals die gesetzlichen<br />

Gr<strong>und</strong>lagen zur Verwirklichung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen<br />

Dienst zusammen <strong>und</strong> schafft dabei einheitliches Recht für <strong>de</strong>n öffentlichen Dienst <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s sowie <strong>de</strong>r Kommunen.<br />

Dabei ist das LGG mehr als ein reines Instrument <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rung. Neben <strong>de</strong>m Abbau<br />

bestehen<strong>de</strong>r Benachteiligungen <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> ist auch die Verbesserung <strong>de</strong>r Vereinbarkeit <strong>von</strong><br />

Beruf <strong>und</strong> Familie für <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Männer ausdrücklich als Ziel verankert. Damit ist das Gesetz<br />

umfassend auf die Verbesserung <strong>de</strong>r beruflichen Entwicklungschancen <strong>und</strong> Rahmenbedingungen<br />

für <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Männer in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung ausgerichtet. Gr<strong>und</strong>lage dafür bietet<br />

die Vorgabe einer geschlechtsspezifisch differenzierten Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Analyse <strong>de</strong>r<br />

Beschäftigtensituation. Auf dieser Basis wer<strong>de</strong>n Zielvorgaben <strong>und</strong> Handlungsschwerpunkte<br />

entwickelt. Sie können dabei <strong>im</strong>mer wie<strong>de</strong>r an die Entwicklungen <strong>und</strong> Gegebenheiten in <strong>de</strong>r<br />

einzelnen Dienststelle angepasst <strong>und</strong> in das allgemeine Personalentwicklungskonzept integriert<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Da eine paritätische Repräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> auf allen Ebenen <strong>und</strong> in allen Funktionen auch<br />

<strong>im</strong> öffentlichen Dienst noch nicht verwirklicht ist, behalten die frauenför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Regelungen<br />

<strong>de</strong>rzeit noch ihren beson<strong>de</strong>ren Stellenwert.<br />

Dies betrifft zum einen die leistungsbezogene Quote für Einstellungen <strong>und</strong> Beför<strong>de</strong>rungen.<br />

Sie wur<strong>de</strong> bereits mit <strong>de</strong>m <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rungsgesetz in Nordrhein-Westfalen eingeführt, mit ihr<br />

wur<strong>de</strong> Rechtsgeschichte in Sachen „<strong>Gleichstellung</strong>“ geschrieben: 1997 erklärte <strong>de</strong>r Europäische<br />

Gerichtshof die umstrittene Regelung – als einzige Lan<strong>de</strong>sregelung dieser Art – für vereinbar<br />

mit europäischem Recht. 1999 wur<strong>de</strong> sie in das LGG als <strong>de</strong>ssen „Herzstück“ übernommen.<br />

Aber auch die Vorgaben zur Ausschreibung <strong>und</strong> zum Auswahlverfahren, die <strong>im</strong> Vorfeld<br />

<strong>von</strong> Besetzungsentscheidungen greifen, sowie die Festlegungen in <strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplänen<br />

spielen eine entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Rolle bei <strong>de</strong>r Herstellung <strong>von</strong> Chancengleichheit für <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong><br />

öffentlichen Dienst.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Die Ergebnisse für die ersten vier Jahre nach Inkrafttreten sind <strong>im</strong> ersten Bericht zur Umsetzung<br />

<strong>de</strong>s LGG aus 2005 dokumentiert. Bereits hier zeigen sich eine positive Gr<strong>und</strong>ten<strong>de</strong>nz<br />

<strong>und</strong> Verbesserungen bei <strong>de</strong>r beruflichen <strong>Gleichstellung</strong> in vielen Bereichen <strong>de</strong>s öffentlichen<br />

Dienstes. Für <strong>de</strong>n jetzt untersuchten Berichtszeitraum vom 01.01.2004 – 31.10.2006 setzt<br />

sich dieser Trend <strong>im</strong> Wesentlichen fort. Im Einzelnen be<strong>de</strong>utet dies 1 :<br />

Bei einer Gesamtbetrachtung <strong>de</strong>r allgemeinen Beschäftigtensituation in <strong>de</strong>r unmittelbaren<br />

Lan<strong>de</strong>sverwaltung seit En<strong>de</strong> 2003 ist ein Rückgang <strong>de</strong>r Beschäftigtenzahlen um <strong>im</strong>merhin<br />

zwei Prozent festzustellen. Diese Gesamtentwicklung geht jedoch nicht zu Lasten <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong>.<br />

Im Gegenteil: Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl <strong>de</strong>r weiblichen Beschäftigten um 2.224 auf<br />

192.812 Personen an. Zum Stichtag (31.10.2006) liegt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil über <strong>de</strong>r 50-Prozent-<br />

Marke. Gegenüber <strong>de</strong>m Stichtag 31.12.2003 wird damit eine weitere Steigerung <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>anteils<br />

um 1,5 Prozentpunkte erreicht. Allerdings relativiert sich dieses positive Ergebnis be<strong>im</strong><br />

Blick auf die einzelnen Laufbahngruppen <strong>de</strong>s mittleren, gehobenen <strong>und</strong> höheren Dienstes:<br />

Während über vier Fünftel <strong>de</strong>r Männer <strong>im</strong> gehobenen <strong>und</strong> höheren Dienst beschäftigt sind, gilt<br />

dies bei <strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong> nur für gut drei Viertel. Knapp ein Viertel <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong> ist <strong>im</strong> mittleren Dienst<br />

tätig, ein sehr viel höherer Anteil als bei <strong>de</strong>n <strong>Männern</strong>. Weiterhin relativiert sich die kontinuierliche<br />

Steigerung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r beschäftigten <strong>Frauen</strong> bei Betrachtung <strong>de</strong>s Beschäftigungsvolumens,<br />

da <strong>Frauen</strong> zu einem sehr viel höheren Prozentsatz Teilzeit arbeiten als Männer.<br />

Auch bei <strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong>quoten innerhalb <strong>de</strong>r Laufbahngruppen setzen sich die geschlechtsspezifischen<br />

Unterschie<strong>de</strong> fort, allerdings sind hier Bewegungen festzustellen. Im Vergleich<br />

zu <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>s letzten Berichtszeitraums weisen – mit Ausnahme <strong>de</strong>s einfachen<br />

Dienstes – alle Laufbahngruppen gestiegene <strong>Frauen</strong>anteile auf. Der größte Zuwachs entfällt<br />

dabei auf <strong>de</strong>n höheren Dienst (incl. Angestellte). Dies ist ein wichtiger Fortschritt. Da hier<br />

großer Nachholbedarf bestand, fehlen jedoch noch <strong>im</strong>mer gut 10 Prozentpunkte bis zum Erreichen<br />

<strong>de</strong>r Geschlechterparität. Im mittleren Dienst hat sich <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil bei nur noch<br />

geringer Steigerung auf knapp zwei Drittel eingepen<strong>de</strong>lt, <strong>im</strong> gehobenen Dienst, bei ebenfalls<br />

noch leichtem Anstieg, auf gut 50 %. In <strong>de</strong>n Bereichen einfacher Dienst sowie Arbeiterinnen/<br />

Arbeiter haben sich die <strong>Frauen</strong>anteile <strong>im</strong> Berichtszeitraum angeglichen <strong>und</strong> liegen jeweils bei<br />

r<strong>und</strong> einem Fünftel.<br />

Positiv ist auch die Entwicklung bei <strong>de</strong>n Neueinstellungen: Hier konnte mit einem Ergebnis<br />

<strong>von</strong> <strong>de</strong>utlich über 50 % <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil erneut gesteigert wer<strong>de</strong>n. Dieser Prozentsatz liegt<br />

noch über <strong>de</strong>m <strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>r Gesamtzahl <strong>de</strong>r Beschäftigten. Damit haben sich Neueinstellungen<br />

als wirksames Instrument erwiesen, zu einer Verbesserung <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>repräsentanz<br />

<strong>im</strong> öffentlichen Dienst beizutragen.<br />

Kritisch zu sehen ist allerdings das Gesamtergebnis bei <strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungen. Nach wie vor profitieren<br />

<strong>Frauen</strong> anteilmäßig weit weniger <strong>von</strong> Beför<strong>de</strong>rungen/Höhergruppierungen/Höherreihungen<br />

als es ihrem Beschäftigtenanteil entspräche. Unterschie<strong>de</strong> zeigen sich hier zwischen<br />

<strong>de</strong>n Beschäftigtengruppen wie auch innerhalb <strong>de</strong>r Laufbahngruppen. So gilt für <strong>de</strong>n höheren<br />

Dienst – <strong>im</strong> Gegensatz zum gehobenen Dienst – dass die Beför<strong>de</strong>rungsquote <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> erfreulicherweise<br />

nahezu ihren Beschäftigtenanteil erreicht. Für <strong>de</strong>n Angestelltenbereich – an<strong>de</strong>rs<br />

als für <strong>de</strong>n Beamtenbereich – ist festzustellen, dass <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>n Höhergruppierungen<br />

sogar ihren Beschäftigtenanteil übersteigt.<br />

Unabhängig da<strong>von</strong> besteht – je<strong>de</strong>nfalls partiell – Handlungsbedarf. Dies betrifft insbeson<strong>de</strong>re<br />

die Laufbahngruppe <strong>de</strong>s gehobenen Dienstes bei <strong>de</strong>n Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten, in geringerem<br />

Maße aber auch dieselbe Laufbahngruppe bei <strong>de</strong>n Angestellten sowie <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r<br />

1 Die Daten zur nachfolgend dargestellten Entwicklung basieren auf <strong>de</strong>m Bestand <strong>de</strong>s LBV sowie auf <strong>de</strong>n durch die Landtagsverwaltung<br />

erfassten Beschäftigtendaten.<br />

9


10 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeiter. Überall da, wo sich Handlungsbedarf durch geschlechtsspezifische<br />

Schieflagen in <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rungsstatistik zeigt, müssen die Grün<strong>de</strong> dafür genau analysiert<br />

wer<strong>de</strong>n. Eines beson<strong>de</strong>ren Augenmerks bedürfen etwa die Zusammenhänge zwischen<br />

Teilzeitbeschäftigung <strong>und</strong> beruflicher Entwicklung. Auch die Frage, wie Beurteilungen sich auf<br />

das berufliche Fortkommen <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> auswirken, <strong>und</strong> dies unter <strong>de</strong>m Blickwinkel<br />

<strong>de</strong>r Geschlechtergerechtigkeit, bedarf beson<strong>de</strong>rer Aufmerksamkeit. Beurteilungsverfahren<br />

sind nicht per se geschlechtsneutral, sie bergen system<strong>im</strong>manente Benachteiligungsrisiken.<br />

Hilfreich sind die statistische Dokumentation <strong>de</strong>r Beurteilungsergebnisse <strong>und</strong> ihre<br />

geschlechtsdifferenzierte Auswertung, um solche Risiken zu i<strong>de</strong>ntifizieren <strong>und</strong> zumin<strong>de</strong>st zu<br />

min<strong>im</strong>ieren.<br />

Langsam sind die Fortschritte bei <strong>de</strong>r Repräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in Führungspositionen:<br />

Wie schon <strong>im</strong> Zeitraum zwischen 2000 <strong>und</strong> 2003 ist auch <strong>im</strong> aktuellen Berichtszeitraum ein<br />

positiver Trend zu verzeichnen. Dennoch bleibt es durchgängig bei einer erheblichen Unterrepräsentanz<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in Leitungs- <strong>und</strong> Führungsfunktionen. Eine Ausnahme bil<strong>de</strong>t lediglich<br />

<strong>de</strong>r Schulbereich. Bei <strong>de</strong>r Leitung <strong>von</strong> Schulen besteht inzwischen beinahe Geschlechterparität.<br />

Bei <strong>de</strong>n stellvertreten<strong>de</strong>n Schulleitungen stellen <strong>Frauen</strong> sogar die Mehrheit. In <strong>de</strong>n<br />

Führungspositionen bei <strong>de</strong>n Ministerien, <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>srechnungshof <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Landtagsverwaltung<br />

(Abteilungsleitung, stellvertreten<strong>de</strong> Abteilungsleitung/Gruppenleitung, Referatsleitung)<br />

sind <strong>Frauen</strong> jedoch nur zu r<strong>und</strong> einem Viertel vertreten (26,5 %). Auf <strong>de</strong>n Leitungsebenen<br />

<strong>de</strong>r Gerichte <strong>und</strong> Staatsanwaltschaften bewegt sich <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil ebenfalls bei<br />

etwa einem Viertel. Bei <strong>de</strong>n Hochschulen ist bezüglich <strong>de</strong>r Teilhabe <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> an leiten<strong>de</strong>n<br />

Positionen ebenfalls eine Stagnation festzustellen, allerdings auf noch niedrigerem Niveau<br />

(18,0 %). Deutlich aufholen konnten hingegen die nachgeordneten Dienststellen <strong>de</strong>r übrigen<br />

Geschäftsbereiche. Bei <strong>de</strong>n Dienststellenleitungen stieg hier <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil um fast 20 Prozentpunkte<br />

auf über ein Drittel; bei <strong>de</strong>n stellvertreten<strong>de</strong>n Dienststellenleitungen sogar noch<br />

etwas stärker. Der <strong>Frauen</strong>anteil erreicht hier über 40 %.<br />

Die Ergebnisse belegen, dass auch <strong>de</strong>r öffentliche Dienst <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s erheblichen Nachholbedarf<br />

bei <strong>de</strong>r Rekrutierung weiblichen Führungspersonals hat. Allerdings steht die künftige Entwicklung<br />

dabei unter günstigen Vorzeichen. Die Zahlen zu <strong>de</strong>n Neueinstellungen <strong>im</strong> höheren<br />

Dienst zeigen, dass sich die Basis <strong>de</strong>s potenziellen Führungsnachwuchses zunehmend verbreitert.<br />

Wie aktuelle Studien belegen, gilt außer<strong>de</strong>m gr<strong>und</strong>sätzlich: Je mehr <strong>Frauen</strong> in einem<br />

Betrieb bzw. einer Dienststelle beschäftigt sind, umso größer sind dort ihre Karrierechancen.<br />

Trotz <strong>de</strong>r relativ guten Ausgangssituation, die gleichstellungsrechtliche Lage eingeschlossen,<br />

wird die tatsächliche Chancengleichheit <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst jedoch auch<br />

zukünftig kein Selbstläufer sein. Eine gleichstellungsbezogene Personalpolitik mit <strong>de</strong>m Ziel,<br />

ambitionierte <strong>Frauen</strong> in ihrem Wer<strong>de</strong>gang möglichst umfassend zu unterstützen, bleibt unabdingbar.<br />

Mit vorbildlichen Rahmenbedingungen, die gera<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Flexibilisierungsbedürfnissen<br />

<strong>von</strong> Familien entgegen kommen, erfüllt <strong>de</strong>r öffentliche Dienst hierfür bereits eine wesentliche<br />

Vorbedingung. Allerdings gilt es, verstärkt flankieren<strong>de</strong> Konzepte zu entwickeln, die verhin<strong>de</strong>rn,<br />

dass die Inanspruchnahme, z.B. <strong>von</strong> Teilzeit <strong>und</strong> Beurlaubung, zu einem „Karriereknick“<br />

führt. Neben <strong>de</strong>r Schaffung <strong>von</strong> Arbeitsbedingungen, die die individuelle Lebensplanung <strong>de</strong>r<br />

Beschäftigten einbezieht, geht es zusätzlich darum, <strong>de</strong>n weiblichen Führungsnachwuchs<br />

aktiv zu för<strong>de</strong>rn. Junge <strong>Frauen</strong> müssen gezielt zur Übernahme <strong>von</strong> Führungsverantwortung<br />

motiviert, ermutigt <strong>und</strong> qualifiziert wer<strong>de</strong>n. In diesem Zusammenhang ist auch an <strong>de</strong>n Einsatz<br />

innovativer Instrumente <strong>de</strong>r Personalentwicklung, wie beispielsweise Mentoring, zu <strong>de</strong>nken.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Ausblick<br />

<strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rung <strong>im</strong> Kontext <strong>de</strong>s Gesetzes über das Personaleinsatzmanagement<br />

Nordrhein-Westfalen (PEMG)<br />

Mit <strong>de</strong>m <strong>im</strong> Sommer 2007 eingesetzten Personaleinsatzmanagement sollen bis zum<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Legislaturperio<strong>de</strong> 10.000 kw-Vermerke (künftig wegfallen<strong>de</strong> Stellen) beschleunigt<br />

abgebaut <strong>und</strong> die personellen Auswirkungen <strong>de</strong>r Verwaltungsstrukturreform<br />

begleitet wer<strong>de</strong>n. Dabei fußt die schnelle Realisierung <strong>de</strong>r kw-Vermerke auf zwei Säulen:<br />

Neben <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>s vermehrten Ausschei<strong>de</strong>ns <strong>von</strong> Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern<br />

aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung – unter Wahrung <strong>de</strong>r Freiwilligkeit <strong>und</strong> Vermeidung<br />

betriebsbedingter Entlassungen – kommt es nicht zuletzt auch darauf an, externe Einstellungen<br />

<strong>von</strong> Beschäftigten zu begrenzen <strong>und</strong> nach Möglichkeit auf vorhan<strong>de</strong>nes Personal,<br />

respektive auf Beschäftigte <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Personaleinsatzmanagement,<br />

zurückzugreifen. Das PEMG schreibt daher gr<strong>und</strong>sätzlich die Besetzung mit Beschäftigten<br />

aus diesem Kreis vor. Bei <strong>de</strong>r Auswahl geeigneter Beschäftigter zur Benennung<br />

gegenüber <strong>de</strong>r einstellen<strong>de</strong>n Dienststelle schafft die Vorgabe <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>samtsinternen<br />

Bekanntmachung die nötige Transparenz, damit alle potenziellen Bewerberinnen <strong>und</strong><br />

Bewerber <strong>von</strong> zu besetzen<strong>de</strong>n Stellen erfahren. Die Auswahl zur Stellenbesetzung<br />

erfolgt dann nach <strong>de</strong>n allgemeinen Vorschriften, d.h. auch unter Anwendung <strong>de</strong>s LGG.<br />

Soweit eine freie Stelle auf diesem Weg nicht besetzt wer<strong>de</strong>n kann, besteht zunächst<br />

die Möglichkeit zur lan<strong>de</strong>sweiten Ausschreibung. Bleibt auch diese ohne Erfolg, ist <strong>im</strong><br />

nächsten Schritt eine externe Ausschreibung möglich. Die Ausschreibungen haben<br />

inhaltlich <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s LGG zu entsprechen. Für das Auswahl- <strong>und</strong> Stellenbesetzungsverfahren<br />

gelten ebenfalls die Regelungen <strong>de</strong>s LGG.<br />

Eine zuverlässige Einschätzung <strong>de</strong>r Auswirkungen <strong>de</strong>s PEMG auf die künftige Entwicklung<br />

<strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>beschäftigung <strong>im</strong> Lan<strong>de</strong>sdienst <strong>und</strong> hier insbeson<strong>de</strong>re auf die Entwicklungs-<br />

<strong>und</strong> Aufstiegschancen <strong>de</strong>r weiblichen Beschäftigten ist mangels hinreichen<strong>de</strong>r<br />

Erfahrungen gegenwärtig nicht möglich. Angesichts <strong>de</strong>r Einschränkungen bei externen<br />

Einstellungen liegt es jedoch auf <strong>de</strong>r Hand, dass interne Karriereleitern – <strong>im</strong> öffentlichen<br />

Dienst ohnehin traditionell <strong>von</strong> beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung – <strong>und</strong> dabei die gezielte<br />

För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s eigenen weiblichen Führungsnachwuchses noch wichtiger wer<strong>de</strong>n.<br />

11


12 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

2. <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne<br />

§ 5 a<br />

Erstellung <strong>und</strong> Fortschreibung <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplänen<br />

(1) Je<strong>de</strong> Dienststelle mit min<strong>de</strong>stens 20 Beschäftigten erstellt <strong>im</strong> Rahmen ihrer Zuständigkeit für<br />

Personalangelegenheiten jeweils für <strong>de</strong>n Zeitraum <strong>von</strong> drei Jahren einen <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan; in an<strong>de</strong>ren<br />

Dienststellen kann ein <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan aufgestellt wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r Hochschule besteht <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan<br />

aus einem Rahmenplan für die gesamte Hochschule <strong>und</strong> aus <strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplänen<br />

<strong>de</strong>r Fachbereiche, <strong>de</strong>r Verwaltung, <strong>de</strong>r zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen <strong>und</strong> <strong>de</strong>r zentralen<br />

Betriebseinheiten, soweit min<strong>de</strong>stens 20 Beschäftigte vorhan<strong>de</strong>n sind. Die <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne <strong>de</strong>r<br />

Fachbereiche können weiter differenziert wer<strong>de</strong>n. Mehrere Dienststellen können in einem <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan<br />

zusammengefasst wer<strong>de</strong>n. Die Zusammenfassung darf eine erhebliche Unterrepräsentanz<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in einer Dienststelle nicht durch eine erhebliche Überrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in an<strong>de</strong>ren<br />

Dienststellen ausgleichen. Der <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan ist fortzuschreiben.<br />

(2) In <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung sind <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne <strong>de</strong>r Dienststelle vorzulegen, die die unmittelbare<br />

allgemeine Dienstaufsicht über die Dienststellen ausübt, für die <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan aufgestellt<br />

ist. Über die <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne <strong>de</strong>r Hochschulen beschließt <strong>de</strong>r Senat. Wi<strong>de</strong>rspricht die<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte einer nachgeordneten Dienststelle o<strong>de</strong>r einer Hochschule <strong>de</strong>m <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan,<br />

ist <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan <strong>de</strong>r Dienststelle nach Satz 1 zur Zust<strong>im</strong>mung vorzulegen.<br />

(3) Der <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan be<strong>im</strong> Landtag wird <strong>im</strong> Benehmen mit <strong>de</strong>m Landtagspräsidium aufgestellt.<br />

…<br />

§ 6<br />

Inhalt <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplanes<br />

(1) Gegenstand <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplanes sind Maßnahmen zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>, <strong>de</strong>r<br />

Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie <strong>und</strong> zum Abbau <strong>de</strong>r Unterrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong>.<br />

(2) Gr<strong>und</strong>lagen <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplanes sind eine Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Analyse <strong>de</strong>r Beschäftigtenstruktur<br />

sowie eine Prognose <strong>de</strong>r zu besetzen<strong>de</strong>n Stellen <strong>und</strong> <strong>de</strong>r möglichen Beför<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>und</strong> Höhergruppierungen.<br />

(3) Der <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan enthält für jeweils drei Jahre konkrete Zielvorgaben bezogen auf <strong>de</strong>n Anteil<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> bei Einstellungen, Beför<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong> Höhergruppierungen, um <strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong>anteil in <strong>de</strong>n<br />

Bereichen, in <strong>de</strong>nen sie unterrepräsentiert sind, auf 50 vom H<strong>und</strong>ert zu erhöhen.<br />

(4) Im <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan ist festzulegen, mit welchen personellen, organisatorischen <strong>und</strong> fortbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Maßnahmen die Zielvorgaben nach Absatz 3 erreicht wer<strong>de</strong>n sollen. Ist absehbar, dass auf<br />

Gr<strong>und</strong> personalwirtschaftlicher Regelungen Stellen gesperrt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r entfallen, soll <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan<br />

Maßnahmen aufzeigen, die geeignet sind, ein Absinken <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>anteils zu verhin<strong>de</strong>rn.<br />

Der <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan enthält auch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit <strong>von</strong> Familie <strong>und</strong> Beruf,<br />

zur Verbesserung <strong>de</strong>r Arbeitsbedingungen <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Arbeitszeitgestaltung <strong>und</strong> zur Aufwertung <strong>von</strong><br />

Tätigkeiten an überwiegend mit <strong>Frauen</strong> besetzten Arbeitsplätzen.<br />

(5) Wird während <strong>de</strong>r Geltungsdauer <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplans erkennbar, dass <strong>de</strong>ssen Ziele nicht erreicht<br />

wer<strong>de</strong>n, sind ergänzen<strong>de</strong> Maßnahmen zu ergreifen.<br />


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Mit seiner Orientierung an <strong>de</strong>r individuellen Situation <strong>und</strong> <strong>de</strong>n konkreten Möglichkeiten <strong>de</strong>r<br />

jeweiligen Dienststelle ist <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan das zentrale Instrument für die (schrittweise)<br />

Umsetzung <strong>de</strong>r Gesetzesziele. Wesentliche Elemente sind dabei zum einen die Analyse <strong>de</strong>s<br />

Status quo, zum an<strong>de</strong>ren aber auch perspektivische Betrachtungen.<br />

Die Zuständigkeit für das Aufstellen <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne liegt gemäß <strong>de</strong>n VV zu § 5 a LGG<br />

bei <strong>de</strong>n Dienststellen. Diese entschei<strong>de</strong>n in eigener Verantwortung, wen sie mit dieser Aufgabe<br />

beauftragen. Im Berichtszeitraum war dies in <strong>de</strong>r ganz überwiegen<strong>de</strong>n Zahl <strong>de</strong>r Fälle die Personalstelle,<br />

sei es, dass <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan gemeinsam mit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

erarbeitet wur<strong>de</strong>, sei es allein durch die Personalstelle. Dieses Verfahren korrespondiert<br />

damit, dass <strong>de</strong>r Personalstelle einerseits die für das Aufstellen <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplans notwendigen<br />

Informationen vorliegen <strong>und</strong> ihr an<strong>de</strong>rerseits auch gr<strong>und</strong>sätzlich die Verantwortung für<br />

Personalmaßnahmen obliegt. Dementsprechend erfolgte die Erstellung durch eine Arbeitsgruppe<br />

zu einem nur geringen Teil <strong>und</strong> sehr selten auch allein durch die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte.<br />

Auch für diesen Berichtszeitraum ist offensichtlich <strong>von</strong> einer frühzeitigen Beteiligung<br />

<strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten auszugehen, die ein Einvernehmen mit <strong>de</strong>r Personalstelle<br />

ermöglicht. Denn lan<strong>de</strong>sweit sind nur in zwei Fällen Wi<strong>de</strong>rsprüche gegen <strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan<br />

durch die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte erfasst.<br />

Der Verpflichtung zur Erstellung <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplänen kommen die Dienststellen inzwischen<br />

ganz überwiegend nach. Allerdings gibt es noch Defizite hinsichtlich <strong>de</strong>r inhaltlichen<br />

Ausgestaltung. So fehlt etwa in mehr als <strong>de</strong>r Hälfte <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne die erfor<strong>de</strong>rliche<br />

Prognose möglicher Beför<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong> Höhergruppierungen. Dabei bil<strong>de</strong>t sie eine gr<strong>und</strong>legen<strong>de</strong><br />

Voraussetzung für die Erarbeitung seriöser Ziel- <strong>und</strong> Zeitlinien zur Erhöhung <strong>de</strong>s<br />

<strong>Frauen</strong>anteils. Sie ist <strong>de</strong>shalb unverzichtbar. Offenbar tun sich viele Dienststellen schwer, <strong>im</strong><br />

Rahmen einer Prognose Festlegungen zu treffen, möglicherweise wegen <strong>de</strong>r naturgemäßen<br />

Unwägbarkeiten. Bei entsprechen<strong>de</strong>m Vorgehen können diese jedoch min<strong>im</strong>iert wer<strong>de</strong>n, so<br />

durch die Ermittlung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r zu besetzen<strong>de</strong>n Stellen <strong>und</strong> möglichen Beför<strong>de</strong>rungen/<br />

Höhergruppierungen/Höherreihungen unter Berücksichtigung zu erwarten<strong>de</strong>r Fluktuationen<br />

in <strong>de</strong>r Dienststelle. Ruhestand, Altersteilzeit, Versetzungen, Beför<strong>de</strong>rungen, Stellenabbau sowie<br />

Rückkehr aus Beurlaubungen sind beispielhafte Faktoren, die hierbei einzubeziehen sind.<br />

Können aus vorhan<strong>de</strong>nen Daten <strong>und</strong> Statistiken keine Aussagen entnommen wer<strong>de</strong>n, bieten<br />

Durchschnittswerte, wie sie sich in <strong>de</strong>r Dienststelle in <strong>de</strong>r Vergangenheit ergeben haben, eine<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die Prognose.<br />

Entsprechend <strong>de</strong>n genannten Defiziten bei <strong>de</strong>n Prognosen wer<strong>de</strong>n auch häufiger die Zielvorgaben<br />

zum Abbau <strong>de</strong>r Unterrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> nicht hinreichend <strong>de</strong>finiert. Die Formulierung<br />

<strong>von</strong> Zielvorgaben stellt die Dienststelle vor die Herausfor<strong>de</strong>rung, einerseits <strong>de</strong>m<br />

Gr<strong>und</strong>satz <strong>de</strong>r Bestenauslese Rechnung zu tragen, an<strong>de</strong>rerseits aber eine konsequente<br />

gleichstellungsorientierte Personalplanung zu betreiben. In vielen Fällen fehlen jedoch entsprechen<strong>de</strong><br />

Festlegungen. Dabei sind Laufbahngruppen unterschiedlich betroffen. Beson<strong>de</strong>rs<br />

hohe „Ausfallquoten“ sind bei <strong>de</strong>n Zielvorgaben für Einstellungen <strong>im</strong> Bereich <strong>de</strong>s einfachen<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>s höheren Dienstes festzustellen sowie – bei <strong>de</strong>n Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeitern – für <strong>de</strong>n<br />

mittleren Dienst. Zielvorgaben für Beför<strong>de</strong>rungen bzw. Höhergruppierungen fehlen am häufigsten<br />

in oberen Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen <strong>de</strong>s höheren Dienstes. Der Festlegung<br />

<strong>von</strong> Zielvorgaben als Leitlinien <strong>de</strong>r Personalentwicklung muss nach diesem Ergebnis bei <strong>de</strong>r<br />

Erstellung <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplänen künftig noch <strong>de</strong>utlich mehr Beachtung geschenkt wer<strong>de</strong>n.<br />

Zu <strong>de</strong>r Verankerung <strong>von</strong> weiteren personellen, organisatorischen <strong>und</strong> fortbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Maßnahmen,<br />

mit <strong>de</strong>nen das Erreichen <strong>de</strong>r Zielvorgaben beför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n soll, ist folgen<strong>de</strong>s festzustellen:<br />

Zu einem sehr hohen Anteil sehen die Dienststellen Maßnahmen zur Verbesserung<br />

<strong>de</strong>r Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie vor. Schwieriger scheint es zu sein, gleichstellungspolitische<br />

Flankierungen für die Personalauswahl bzw. Personalentwicklung zu verankern.<br />

Gera<strong>de</strong> diese verdienen aber <strong>im</strong> Hinblick auf <strong>de</strong>n Abbau <strong>de</strong>r Unterrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong><br />

13


14 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

beson<strong>de</strong>re Aufmerksamkeit. Dass hier in vielen Breichen noch Nachholbedarf besteht, zeigen<br />

nicht nur die Daten zur allgemeinen Beschäftigtensituation; es spiegelt sich auch darin wi<strong>de</strong>r,<br />

dass dort, wo die <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne Zielvorgaben festlegen, diese vielfach nicht erreicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Das gilt sowohl für Einstellungen als auch für Beför<strong>de</strong>rungen bzw. Höhergruppierungen<br />

<strong>und</strong> betrifft – ten<strong>de</strong>nziell – in beson<strong>de</strong>rem Maße <strong>de</strong>n höheren Dienst.<br />

Maßnahmen aus weiteren gleichstellungsbezogenen Handlungsfel<strong>de</strong>rn fin<strong>de</strong>n sich vergleichsweise<br />

selten, so etwa zur Gremienbesetzung. Je nach <strong>de</strong>r individuellen Situation in<br />

<strong>de</strong>r Dienststelle sollten <strong>de</strong>shalb künftig stärker als bislang auch an<strong>de</strong>re Maßnahmen, die zur<br />

Verbesserung <strong>de</strong>r beruflichen Chancen <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> beitragen können, in <strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan<br />

einbezogen wer<strong>de</strong>n. Die VV zu § 6 LGG enthalten hierzu eine beispielhafte Auflistung (u.a.<br />

systematische Nachwuchsentwicklung, weiterqualifizieren<strong>de</strong> Son<strong>de</strong>raufträge, Beteiligung an<br />

Ausbildungs- <strong>und</strong> Lehrtätigkeiten <strong>und</strong> an Projektgruppen, Fortbildung, Verbesserungen/Anpassungen<br />

<strong>von</strong> Arbeitsbedingungen <strong>und</strong> Aufgaben etc.).<br />

Das <strong>im</strong> Gesetz verankerte regelmäßige Controlling dient dazu, sich auch innerhalb <strong>de</strong>r dreijährigen<br />

Laufzeit <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplans einen Überblick über die Wirksamkeit <strong>de</strong>r ergriffenen<br />

Maßnahmen zu verschaffen. Diese Verpflichtung wird nur <strong>von</strong> gut <strong>de</strong>r Hälfte <strong>de</strong>r Dienststellen<br />

beachtet. Dies ist nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus lässt sich nur ein geringer<br />

Anteil an Dienststellen ausmachen, die aufgr<strong>und</strong> eines Controllings tatsächlich ergänzen<strong>de</strong><br />

Maßnahmen ergriffen haben. Allenfalls für einen Teil <strong>de</strong>r Fälle ist zu vermuten, dass für eine<br />

Nachsteuerung kein Bedarf bestand. Generell ist festzustellen, dass die Vorgaben <strong>de</strong>s LGG für<br />

<strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne eher als isolierte Pflichten begriffen <strong>und</strong> „abgearbeitet“ wer<strong>de</strong>n, statt eine<br />

sinnvolle Einbindung <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplänen in allgemeine Personalentwicklungskonzepte<br />

anzustreben.<br />

Fazit: Aufgr<strong>und</strong> unterschiedlicher Gr<strong>und</strong>gesamtheiten (2000 – 2003 waren die Schuldienststellen<br />

nicht mitberücksichtigt) ist ein direkter Vergleich mit <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>s vorhergehen<strong>de</strong>n<br />

Berichtszeitraums nicht möglich. Unabhängig <strong>von</strong> <strong>de</strong>r insoweit offenen Frage <strong>de</strong>r<br />

Entwicklungsten<strong>de</strong>nzen sind in je<strong>de</strong>m Fall noch Defizite bei <strong>de</strong>n Kernpunkten <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplänen<br />

zu konstatieren. Auch die Einbeziehung <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne in die allgemeine<br />

Personalpolitik <strong>de</strong>r Dienststellen erfolgt nur in begrenztem Maße. Strukturen für das vorgeschriebene<br />

Controlling sind noch nicht flächen<strong>de</strong>ckend etabliert. Alle Dienststellen sind <strong>de</strong>shalb<br />

aufgefor<strong>de</strong>rt, ihre Praxis zur inhaltlichen Gestaltung <strong>und</strong> Kontrolle <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne<br />

noch einmal kritisch zu hinterfragen <strong>und</strong> – wo nötig – nachzubessern.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

3. Stellenbesetzungsverfahren<br />

§ 8<br />

Ausschreibung<br />

(1) In Bereichen, in <strong>de</strong>nen <strong>Frauen</strong> nach Maßgabe <strong>de</strong>s § 7 unterrepräsentiert sind, sind zu besetzen<strong>de</strong><br />

Stellen in allen Dienststellen <strong>de</strong>s Dienstherrn o<strong>de</strong>r Arbeitgebers auszuschreiben. Soweit Stellen auf<br />

Gr<strong>und</strong> beson<strong>de</strong>rer fachspezifischer Anfor<strong>de</strong>rungen mit Absolventinnen <strong>und</strong> Absolventen einschlägiger<br />

Ausbildungsgänge besetzt wer<strong>de</strong>n müssen, die nicht in allen Dienststellen beschäftigt sind,<br />

sind diese in <strong>de</strong>n jeweiligen Dienststellen <strong>de</strong>s Dienstherrn o<strong>de</strong>r Arbeitgebers auszuschreiben. Darüber<br />

hinaus kann <strong>im</strong> Benehmen mit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>von</strong> dienststellenübergreifen<strong>de</strong>r<br />

Ausschreibung abgesehen wer<strong>de</strong>n. Bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen <strong>de</strong>s wissenschaftlichen<br />

Personals an Hochschulen kann entsprechend <strong>de</strong>n Sätzen 1 <strong>und</strong> 2 verfahren wer<strong>de</strong>n. In Fällen<br />

<strong>de</strong>s § 7 Abs. 1 <strong>de</strong>s Personaleinsatzmanagementgesetzes NRW vom 19. Juni 2007 (GV. NRW. S. 242)<br />

sind Stellen dienststellenintern auszuschreiben.<br />

(2) Liegen nach einer Ausschreibung in allen Dienststellen <strong>de</strong>s Dienstherrn o<strong>de</strong>r Arbeitgebers keine<br />

Bewerbungen <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> vor, die die gefor<strong>de</strong>rte Qualifikation erfüllen, <strong>und</strong> ist durch haushaltsrechtliche<br />

Best<strong>im</strong>mungen eine interne Besetzung nicht zwingend vorgeschrieben, soll die Ausschreibung<br />

öffentlich einmal wie<strong>de</strong>rholt wer<strong>de</strong>n. Im Einvernehmen mit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten kann<br />

<strong>von</strong> einer öffentlichen Ausschreibung abgesehen wer<strong>de</strong>n.<br />

…<br />

(6) Soweit zwingen<strong>de</strong> dienstliche Belange nicht entgegenstehen, sind die Stellen einschließlich <strong>de</strong>r<br />

Funktionen mit Vorgesetzten- <strong>und</strong> Leitungsaufgaben zur Besetzung auch in Teilzeit auszuschreiben.<br />

…<br />

(9) Die Absätze 1 bis 3 <strong>und</strong> 7 bis 8 fin<strong>de</strong>n für das Verfahren <strong>de</strong>r Stellenbesetzung gemäß § 7 Abs.<br />

2 bis 5 <strong>und</strong> Abs. 9 <strong>de</strong>s Personaleinsatzmanagementgesetzes NRW vom 19. Juni 2007 (GV. NRW. S.<br />

242) keine Anwendung.<br />

§ 9<br />

Vorstellungsgespräch<br />

(1) In Bereichen, in <strong>de</strong>nen <strong>Frauen</strong> unterrepräsentiert sind, sind min<strong>de</strong>stens ebenso viele <strong>Frauen</strong> wie<br />

Männer o<strong>de</strong>r alle Bewerberinnen zum Vorstellungsgespräch einzula<strong>de</strong>n, wenn sie die gefor<strong>de</strong>rte<br />

Qualifikation für die Besetzung <strong>de</strong>s Arbeitsplatzes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s zu übertragen<strong>de</strong>n Amtes erfüllen.<br />

(2) Auswahlkommissionen sollen zur Hälfte mit <strong>Frauen</strong> besetzt wer<strong>de</strong>n. Ist dies aus zwingen<strong>de</strong>n<br />

Grün<strong>de</strong>n nicht möglich, sind die Grün<strong>de</strong> aktenk<strong>und</strong>ig zu machen.<br />

…<br />

Die Ausschreibung zu besetzen<strong>de</strong>r Stellen ist ein ganz wesentliches Instrument, um <strong>Frauen</strong><br />

mehr faktische Bewerbungschancen zu eröffnen. Sie ist <strong>de</strong>shalb für Stellenbesetzungen in<br />

Bereichen, in <strong>de</strong>nen <strong>Frauen</strong> unterrepräsentiert sind, nach <strong>de</strong>m LGG gr<strong>und</strong>sätzlich verpflichtend.<br />

15


16 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Ausblick<br />

Ausschreibung <strong>im</strong> Kontext <strong>de</strong>s Gesetzes über das Personaleinsatzmanagement<br />

Nordrhein-Westfalen (PEMG)<br />

Mit <strong>de</strong>m <strong>im</strong> Juni 2007 in Kraft getretenen PEMG wur<strong>de</strong> in § 8 Abs. 9 LGG <strong>im</strong> Hinblick<br />

auf das Stellenbesetzungsverfahren nach § 7 PEMG eine Ausnahme <strong>von</strong> <strong>de</strong>n Ausschreibungsverpflichtungen<br />

<strong>de</strong>r Vorschrift angefügt. Die Ausschreibungsverpflichtungen nach<br />

<strong>de</strong>m LGG sind in<strong>de</strong>ssen nicht ersatzlos weggefallen. Im PEMG selbst ist für das Vermittlungsverfahren<br />

be<strong>im</strong> Lan<strong>de</strong>samt für Personaleinsatzmanagement vorgesehen, geeignete<br />

Kandidatinnen <strong>und</strong> Kandidaten zur Benennung an die Dienststellen durch eine<br />

lan<strong>de</strong>samtsinterne Ausschreibung zu ermitteln. Damit ist auch in diesem Verfahren die<br />

<strong>von</strong> <strong>de</strong>n Ausschreibungsregelungen <strong>de</strong>s LGG intendierte Transparenz hergestellt, die<br />

insbeson<strong>de</strong>re auch zur Chancengleichheit <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> Auswahlverfahren beiträgt.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s vorgesehenen Stufenverfahrens bei <strong>de</strong>r Stellenbesetzung nach <strong>de</strong>m<br />

PEMG erlauben darüber hinaus weitere Regelungen lan<strong>de</strong>sweite bzw. auch externe Aus-<br />

schreibungen. Diese sind dann ggf. gemäß <strong>de</strong>n inhaltlichen Vorgaben <strong>de</strong>s LGG zu fassen.<br />

Für die Besetzung <strong>von</strong> Stellen <strong>und</strong> Planstellen innerhalb <strong>de</strong>r Geschäftsbereiche <strong>de</strong>r<br />

Ressorts durch Versetzung o<strong>de</strong>r Umsetzung gemäß § 7 Abs. 1 <strong>de</strong>s PEMG gibt § 8 Abs. 1<br />

S. 5 LGG schließlich ausdrücklich vor, dienststellenintern auszuschreiben.<br />

Erfreulicherweise hat sich die Ausschreibung freier Stellen <strong>und</strong> Planstellen in vielen Dienststellen<br />

<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung inzwischen als gute Praxis etabliert. Ein Drittel <strong>de</strong>r erfassten<br />

29.000 Ausschreibungen bezieht sich sogar auf Bereiche, in <strong>de</strong>nen keine Unterrepräsentanz<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> somit keine Verpflichtung zur Ausschreibung nach <strong>de</strong>m LGG bestand. Negativ<br />

fällt allerdings auf, dass in <strong>de</strong>r Hälfte <strong>de</strong>r r<strong>und</strong> 2.000 Fälle, in <strong>de</strong>nen nicht ausgeschrieben wur<strong>de</strong>,<br />

dies auf Grün<strong>de</strong>n beruhte, die nicht <strong>im</strong> Gesetz vorgesehen sind. Es muss <strong>de</strong>shalb an dieser<br />

Stelle noch einmal darauf hingewiesen wer<strong>de</strong>n, dass bei Stellenbesetzungen in Bereichen, in<br />

<strong>de</strong>nen <strong>Frauen</strong> unterrepräsentiert sind – abgesehen <strong>von</strong> <strong>de</strong>n ausdrücklich <strong>im</strong> Gesetz genannten<br />

Ausnahmen bezüglich best<strong>im</strong>mter Stellen – auf je<strong>de</strong>n Fall zumin<strong>de</strong>st eine dienststelleninterne<br />

Ausschreibung zu erfolgen hat. Von diesem Erfor<strong>de</strong>rnis kann auch nicht etwa <strong>im</strong> Benehmen<br />

mit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten abgesehen wer<strong>de</strong>n.<br />

Immer häufiger wer<strong>de</strong>n Stellen zur Besetzung auch in Teilzeit ausgeschrieben. Inzwischen<br />

enthalten drei Viertel aller Ausschreibungen ein Teilzeitangebot. Das sind <strong>de</strong>utlich mehr als<br />

2003 (+ 10 Prozentpunkte). Noch ausgeprägter zeigt sich <strong>de</strong>r Trend bei <strong>de</strong>n ausgeschriebenen<br />

Stellen mit Vorgesetzten- <strong>und</strong> Leitungsaufgaben. Hier enthalten sogar r<strong>und</strong> 80 % <strong>de</strong>n<br />

Hinweis auf eine Teilzeitoption (+ 17,2 Prozentpunkte). Diese Entwicklung ist ausgesprochen<br />

positiv zu bewerten. Eine Ausschreibung hat <strong>im</strong>mer auch eine Leitbildfunktion. Die gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

in <strong>de</strong>r Ausschreibung <strong>im</strong>plizierte Aussage, dass Teilzeit <strong>und</strong> Führung nicht automatisch<br />

unvereinbar sind, beeinflusst die Vorstellung <strong>von</strong> Vorgesetzten <strong>und</strong> Beschäftigten gleichermaßen<br />

<strong>und</strong> kann hier zu einem Bewusstseinswan<strong>de</strong>l beitragen. Auch faktisch erweitern sich<br />

damit die Chancen, insbeson<strong>de</strong>re für <strong>Frauen</strong>, eine Position mit Leitungsaufgaben in Teilzeit<br />

auszuüben. Erwähnenswert ist schließlich, dass auch die Vorgaben <strong>de</strong>s LGG zur öffentlichen<br />

Ausschreibung mittlerweile sehr viel stärker in die Praxis übernommen wer<strong>de</strong>n.<br />

In <strong>de</strong>n weiteren Stufen <strong>de</strong>s Stellenbesetzungsverfahrens – Bewerbung, Vorstellungsgespräch,<br />

Einstellung – sind <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt jeweils zu r<strong>und</strong> 40 % vertreten. Durchweg<br />

gilt, dass <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil bei <strong>de</strong>n Besetzungsentscheidungen ihren Anteil an <strong>de</strong>n Beschäftigten<br />

in <strong>de</strong>r jeweiligen Laufbahngruppe übertrifft. Eine Ausnahme macht hier lediglich <strong>de</strong>r<br />

mittlere Dienst. Hier sind <strong>Frauen</strong> allerdings ohnehin bereits überdurchschnittlich vertreten.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Im Berichtszeitraum geht somit die festgestellte Steigerung <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>anteils <strong>im</strong> Lan<strong>de</strong>sdienst<br />

in einem hohen Maß auf die Stellenbesetzungen zurück. Die gewonnenen Ergebnisse<br />

markieren daher eine wichtige <strong>und</strong> sehr positive Entwicklung.<br />

Kritisch zu bewerten sind in<strong>de</strong>ssen die Resultate zur geschlechtsparitätischen Besetzung<br />

<strong>von</strong> Auswahlkommissionen. Hier<strong>von</strong> kann laut Gesetz nur aus zwingen<strong>de</strong>n, aktenk<strong>und</strong>ig zu<br />

machen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n abgewichen wer<strong>de</strong>n. Gleichwohl sind Auswahlkommissionen <strong>im</strong> Berichtszeitraum<br />

nur in r<strong>und</strong> 40 % <strong>de</strong>r Fälle paritätisch mit <strong>Männern</strong> <strong>und</strong> <strong>Frauen</strong> besetzt. Damit<br />

liegt gegenüber <strong>de</strong>m vergangenen Berichtszeitraum eine <strong>de</strong>utliche Verschlechterung vor. Im<br />

Sinne eines aktiven Interessenausgleichs gilt es daher, wie bei <strong>de</strong>r Gremienbesetzung generell,<br />

auch bei <strong>de</strong>r Besetzung <strong>von</strong> Auswahlgremien in je<strong>de</strong>m Einzelfall – auch <strong>und</strong> gera<strong>de</strong> bei<br />

funktionsbezogenen Besetzungen – zu prüfen, ob anstelle <strong>de</strong>s männlichen Funktionsträgers<br />

nicht auch eine Frau mit <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Sachnähe die Vertretung in <strong>de</strong>r Auswahlkommission<br />

wahrnehmen kann.<br />

Ein beson<strong>de</strong>res Verfahren gilt bei <strong>de</strong>r Einstellung <strong>von</strong> Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrern in <strong>de</strong>n Schuldienst.<br />

Hier besteht seit <strong>de</strong>m Jahr 2000 eine gr<strong>und</strong>sätzliche Selbstverpflichtung zur Ausschreibung<br />

aller Stellen, ergänzend wird noch nach <strong>de</strong>m sog. Listenverfahren besetzt; die<br />

Zusammensetzung <strong>de</strong>r Auswahlkommissionen ist – überwiegend funktionsbezogen – vorgegeben;<br />

Teilzeit ist bei allen Einstellungen möglich. Die Gesamtzahl <strong>von</strong> Bewerbungen <strong>und</strong> Einladungen<br />

zu Auswahlgesprächen wird nicht erfasst. Da sich die Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber<br />

vielfach bei mehreren Schulen parallel bewerben, ließe eine Betrachtung nach absoluten Personenzahlen<br />

letztlich auch keine realistische Bewertung <strong>de</strong>r Nachfrage hinsichtlich etwaiger<br />

geschlechtsspezifischer Unausgewogenheiten zu. Im Ergebnis waren <strong>Frauen</strong> bei <strong>de</strong>n Neueinstellungen<br />

in <strong>de</strong>n Schuldienst <strong>im</strong> jährlichen Durchschnitt <strong>de</strong>r Jahre 2004 – 2006 mit Anteilen<br />

zwischen 69,2 % <strong>und</strong> 70,9 % vertreten.<br />

17


18 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

4. Ausbildung <strong>und</strong> Fortbildung<br />

Duale Ausbildung<br />

§ 7<br />

Vergabe <strong>von</strong> Ausbildungsplätzen, Einstellungen, Beför<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>und</strong> Übertragung höherwertiger Tätigkeiten<br />

…<br />

(3) Gruppen <strong>de</strong>r Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong> Arbeitnehmer sind die Angestellten <strong>de</strong>r Vergütungsgruppen<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es-Angestelltentarifvertrages (BAT) in Tätigkeiten, die <strong>im</strong> Bereich <strong>de</strong>r Beamtinnen <strong>und</strong><br />

Beamten in einer Laufbahn erfasst sind <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren Gruppenzugehörigkeit sich <strong>im</strong> Vergleich <strong>von</strong> Vergütungs-<br />

<strong>und</strong> Besoldungsgruppen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s § 11 BAT best<strong>im</strong>men lässt. Arbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Arbeiter bis Lohngruppe 2a sowie ab Lohngruppe 3 <strong>de</strong>r Lohngruppenverzeichnisse zum<br />

Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeiter <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r (MTArb) <strong>und</strong> zum<br />

B<strong>und</strong>esmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen <strong>und</strong> Betriebe (BMT-G II) bil<strong>de</strong>n<br />

jeweils eine Gruppe <strong>de</strong>r Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong> Arbeitnehmer. Zu <strong>de</strong>n Angestellten, Arbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Arbeitern gehören auch die Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n. In Bereichen, in <strong>de</strong>nen die genannten Tarifverträge<br />

nicht gelten, bil<strong>de</strong>n eine Gruppe <strong>de</strong>r Arbeitnehmerinnen <strong>und</strong> Arbeitnehmer diejenigen Arbeitnehmerinnen<br />

<strong>und</strong> Arbeitnehmer in artverwandten <strong>und</strong> in aufeinan<strong>de</strong>r aufbauen<strong>de</strong>n Tätigkeitsbereichen,<br />

<strong>de</strong>ren Tätigkeiten üblicherweise eine gleiche Vorbildung o<strong>de</strong>r eine gleiche Ausbildung o<strong>de</strong>r eine gleiche<br />

Berufserfahrung voraussetzen.<br />

…<br />

§ 8<br />

Ausschreibung<br />

…<br />

(3) Ausbildungsplätze sind öffentlich auszuschreiben. Beträgt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil in einem Ausbildungsgang<br />

weniger als 20 vom H<strong>und</strong>ert, ist zusätzlich öffentlich mit <strong>de</strong>m Ziel zu werben, <strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong>anteil<br />

zu erhöhen. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.<br />

…<br />

Mit <strong>de</strong>r Besetzung <strong>von</strong> Ausbildungsplätzen <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r dualen Ausbildung leistet die Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />

einen wichtigen Beitrag, um jungen Menschen <strong>de</strong>n Einstieg in das Berufsleben<br />

zu ermöglichen. Die damit einhergehen<strong>de</strong> positive Zukunftsperspektive auf eine eigenständige<br />

<strong>und</strong> eigenverantwortliche Lebensführung ist dabei schon lange für <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Männer<br />

gleichermaßen <strong>von</strong> Be<strong>de</strong>utung.<br />

In <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung wer<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Berichtszeitraum 2004 – 2006 Einstellungen <strong>von</strong><br />

Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n in folgen<strong>de</strong>n Wirtschaftsbereichen erfasst:<br />

– Industrie- <strong>und</strong> Han<strong>de</strong>l<br />

(z.B. Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation, Bauzeichnerin/ Bauzeichner, Chemielaborantin/Chemielaborant,<br />

Fachinformatikerin/Fachinformatiker, Bürokauffrau/Bürokaufmann,<br />

Industriemechanikerin/Industriemechaniker),<br />

– Handwerk<br />

(z.B. Elektronikerin/Elektroniker, Feinmechanikerin/Feinmechaniker, Tischlerin/ Tischler,<br />

KFZ-Mechatronikerin/-Mechatroniker),


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

– Öffentlicher Dienst<br />

(z.B. Verwaltungsfachangestellte/-fachangestellter, Vermessungstechnikerin/-techniker,<br />

Justizfachangestellte/-fachangestellter, Fachangestellte/Fachangestellter für Bürokommunikation,<br />

Fachangestellte/Fachangestellter für Medien/Infodienste, Straßenwärterin/<br />

Straßenwärter),<br />

– Übriger Bereich<br />

(z.B. Forstwirtin/Forstwirt, Gärtnerin/Gärtner, Landwirtin/Landwirt).<br />

Für <strong>de</strong>n aktuellen Berichtszeitraum wer<strong>de</strong>n <strong>im</strong> jährlichen Durchschnitt 1.423 neu abgeschlossene<br />

Verträge erfasst. Dies be<strong>de</strong>utet, dass gegenüber <strong>de</strong>m Zeitraum 2000 – 2003 pro Jahr 111<br />

mehr Ausbildungsplätze vergeben wur<strong>de</strong>n. <strong>Frauen</strong> können hier<strong>von</strong> jedoch unter <strong>de</strong>m Strich<br />

nicht profitieren. Der durchschnittliche <strong>Frauen</strong>anteil liegt zum Stichtag 31.10.2006 mit 44,5 %<br />

<strong>im</strong> Vergleich zum letzten Berichtszeitraum um 2,5 Prozentpunkte niedriger. Mit Ausnahme <strong>de</strong>r<br />

Sparte „Übriger Bereich“, wo eine vermehrte Vergabe <strong>von</strong> Ausbildungsplätzen an junge <strong>Frauen</strong><br />

festzustellen ist (2003: 28,0 %; 2006: 35,2 %), ging <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil durchweg zurück. Dies<br />

betrifft in beson<strong>de</strong>rem Maße sogar <strong>de</strong>n klassischen <strong>Frauen</strong>bereich „Öffentlicher Dienst“ (– 14<br />

Prozentpunkte). Aber auch in <strong>de</strong>n Berufssparten mit ohnehin niedrigem <strong>Frauen</strong>anteil, nämlich<br />

„Industrie <strong>und</strong> Han<strong>de</strong>l“ (35,0 %) sowie „Handwerk“ (12,9 %), ist ein Rückgang <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>anteils<br />

festzustellen, wenn auch in sehr viel geringerem Umfang (um 1,6 bzw. um 0,5 Prozentpunkte).<br />

Gleichwohl liegt damit die Gesamt-<strong>Frauen</strong>quote bei <strong>de</strong>n Ausbildungsverträgen <strong>de</strong>r<br />

Lan<strong>de</strong>sverwaltung <strong>im</strong>mer noch um 3,9 Prozentpunkte über <strong>de</strong>m lan<strong>de</strong>sweiten <strong>Frauen</strong>anteil<br />

aller in Nordrhein-Westfalen neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Dieser beträgt <strong>im</strong><br />

Jahr 2006 40,4 %.<br />

Der absinken<strong>de</strong> <strong>Frauen</strong>anteil bei <strong>de</strong>r Vergabe <strong>von</strong> Ausbildungsplätzen ist nicht hinnehmbar. Es<br />

ist dringend erfor<strong>de</strong>rlich, dass sich die ausbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Dienststellen, insbeson<strong>de</strong>re auch in <strong>de</strong>n<br />

nachgeordneten Geschäftsbereichen <strong>de</strong>r Ressorts, offensiv um weibliche Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> bemühen.<br />

So bietet etwa <strong>de</strong>r jährlich <strong>im</strong> Frühjahr ausgerufene Girls‘Day eine gute Gelegenheit,<br />

Schülerinnen über vorhan<strong>de</strong>ne Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren. Dieses Forum kann<br />

<strong>und</strong> sollte <strong>von</strong> <strong>de</strong>n Dienststellen sehr viel stärker genutzt wer<strong>de</strong>n, um Mädchen einen Einblick<br />

in Technik, IT, Handwerk <strong>und</strong> naturwissenschaftliche Berufe zu gewähren <strong>und</strong> ihr Interesse für<br />

eine Ausbildung in diesen Bereichen zu wecken. Zu<strong>de</strong>m gilt es, <strong>de</strong>r Verpflichtung zur öffentlichen<br />

Ausschreibung <strong>von</strong> Ausbildungsplätzen konsequent nachzukommen. Beträgt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil<br />

in einem Ausbildungsgang weniger als 20 %, ist in je<strong>de</strong>m Fall öffentlich mit <strong>de</strong>m Ziel<br />

zu werben, <strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong>anteil zu erhöhen.<br />

Vorbereitungsdienst<br />

Im Vorbereitungsdienst wer<strong>de</strong>n Nachwuchskräfte für die unterschiedlichen Laufbahngruppen<br />

<strong>im</strong> Bereich <strong>de</strong>r Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten (mittlerer, gehobener <strong>und</strong> höherer Dienst) ausgebil<strong>de</strong>t.<br />

Die Einstellung, Ausbildung <strong>und</strong> Prüfung <strong>de</strong>r Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten auf Wi<strong>de</strong>rruf<br />

erfolgt auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsverordnungen. Das theoretische<br />

Wissen wird an Studieninstituten o<strong>de</strong>r Fachhochschulen vermittelt. Parallel hierzu fin<strong>de</strong>t die<br />

praktische Ausbildung in <strong>de</strong>n Dienststellen statt.<br />

Zum Stichtag 31.10.2006 sind <strong>von</strong> <strong>de</strong>n insgesamt 15.037 Beschäftigten <strong>im</strong> Vorbereitungsdienst<br />

9.122 <strong>Frauen</strong> (60,7 %). Die hierin enthaltenen juristischen Referendarinnen <strong>und</strong><br />

Referendare, Lehramtsanwärterinnen <strong>und</strong> -anwärter sowie Studienreferendarinnen <strong>und</strong><br />

-referendare wer<strong>de</strong>n jedoch ohne Auswahlverfahren in <strong>de</strong>n Vorbereitungsdienst übernom-<br />

men. Insofern ist die genannte Zahl für die Frage <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sgleichstellungsgesetzes<br />

weniger aussagekräftig.<br />

19


20 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Lässt man das juristische Referendariat sowie <strong>de</strong>n Vorbereitungsdienst <strong>de</strong>r Lehrerinnen <strong>und</strong><br />

Lehrer unberücksichtigt, sinkt <strong>de</strong>r festgestellte <strong>Frauen</strong>anteil zwar beträchtlich, liegt aber<br />

<strong>im</strong>mer noch bei über 50 % (1.890 <strong>Frauen</strong> <strong>von</strong> 3.641 insgesamt). Der Vergleich zum vorhergehen<strong>de</strong>n<br />

Berichtszeitraum weist hier sogar einen Anstieg um gut 5,1 Prozentpunkte aus (2003:<br />

46,8 %). Angesichts <strong>de</strong>s Rückgangs <strong>de</strong>r Gesamtzahl um gut ein Viertel (2003: 4.878) fällt dies<br />

beson<strong>de</strong>rs positiv ins Gewicht. Auch die Betrachtung nach Laufbahngruppen zeigt durchgehend<br />

positive Ergebnisse bzw. Entwicklungsten<strong>de</strong>nzen. Lediglich <strong>im</strong> mittleren Dienst erreicht<br />

<strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil noch nicht die 50 %-Marke. Mit einer Einstellungsquote <strong>von</strong> 47,0 % <strong>Frauen</strong><br />

zeichnet sich aber auch hier eine künftige paritätische Repräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> ab.<br />

Fortbildung<br />

§ 11<br />

Fortbildung<br />

(1) Bei <strong>de</strong>r Vergabe <strong>von</strong> Plätzen für Fortbildungsmaßnahmen, insbeson<strong>de</strong>re für Weiterqualifikationen,<br />

sind – soweit die erfor<strong>de</strong>rlichen Voraussetzungen erfüllt sind – weibliche Beschäftigte<br />

min<strong>de</strong>stens entsprechend ihrem Anteil an <strong>de</strong>n Bewerbungen zu <strong>de</strong>r Fortbildungsmaßnahme zuzulassen.<br />

(2) Für weibliche Beschäftigte wer<strong>de</strong>n auch beson<strong>de</strong>re Fortbildungsmaßnahmen angeboten, die auf<br />

die Übernahme <strong>von</strong> Tätigkeiten vorbereiten, bei <strong>de</strong>nen <strong>Frauen</strong> unterrepräsentiert sind.<br />

(3) Die Fortbildungsmaßnahmen sollen so durchgeführt wer<strong>de</strong>n, dass Beschäftigten, die Kin<strong>de</strong>r<br />

betreuen o<strong>de</strong>r pflegebedürftige Angehörige versorgen, sowie Teilzeitbeschäftigten die Teilnahme<br />

möglich ist. Entstehen durch die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen notwendige Kosten für<br />

die Betreuung <strong>von</strong> Kin<strong>de</strong>rn unter zwölf Jahren, so sind diese vom Dienstherrn o<strong>de</strong>r Arbeitgeber zu<br />

erstatten.<br />

(4) In das Fortbildungsprogramm sind regelmäßig die Themen <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> Frau <strong>und</strong> Mann<br />

<strong>und</strong> Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz aufzunehmen. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re für die<br />

Fortbildung <strong>von</strong> Beschäftigten mit Leitungsaufgaben <strong>und</strong> <strong>von</strong> Beschäftigten, die <strong>im</strong> Organisations<strong>und</strong><br />

Personalwesen tätig sind.<br />

(5) <strong>Frauen</strong> sind verstärkt als Leiterinnen <strong>und</strong> Referentinnen für Fortbildungsmaßnahmen einzusetzen.<br />

Die Fortbildungsprogramme <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung leisten einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung<br />

<strong>de</strong>r beruflichen Chancen <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong>. Sie dienen <strong>de</strong>m Erhalt <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

Erweiterung beruflicher Qualifikation <strong>und</strong> damit <strong>de</strong>r Stärkung <strong>de</strong>r beruflichen Potenziale. In<strong>de</strong>m<br />

gleichermaßen Fach- <strong>und</strong> Schlüsselkompetenzen vermittelt wer<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n die Beschäftigten<br />

dabei unterstützt, <strong>de</strong>n sich ständig än<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n beruflichen Herausfor<strong>de</strong>rungen mit <strong>de</strong>r<br />

notwendigen Flexibilität zu begegnen. Somit ist die Teilnahme <strong>von</strong> Beschäftigten <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

an Fortbildungsveranstaltungen eine wichtige Gr<strong>und</strong>lage für die berufliche Entwicklung. Dementsprechend<br />

hat sie auch unter <strong>Gleichstellung</strong>sgesichtspunkten eine beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung.<br />

Das LGG enthält eine Reihe <strong>von</strong> Vorgaben. Neben <strong>de</strong>r Chancengleichheit bei <strong>de</strong>r Vergabe <strong>von</strong><br />

Plätzen betreffen diese eine gleichstellungsorientierte Ausgestaltung <strong>de</strong>s Fortbildungsangebots,<br />

sowohl in inhaltlicher als auch in organisatorischer Hinsicht.<br />

Der Hinweis <strong>de</strong>s Gesetzes auf die Belange <strong>von</strong> Beschäftigten, die Kin<strong>de</strong>r betreuen o<strong>de</strong>r pflegebedürftige<br />

Angehörige versorgen, sowie <strong>von</strong> Teilzeitbeschäftigten zielt insbeson<strong>de</strong>re auf die<br />

Ausgestaltung <strong>und</strong> die Wahl <strong>de</strong>s Ortes für die Fortbildungsveranstaltung. Gr<strong>und</strong>sätzlich sind


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Fortbildungsveranstaltungen mit einer Kin<strong>de</strong>rbetreuung anzubieten. Die vorgesehene Erstattung<br />

hierfür notwendiger Kosten ist ein weiteres Element, um (<strong>de</strong>n vorwiegend weiblichen)<br />

Beschäftigten mit Familienpflichten die Teilnahme zu erleichtern. Auch sind <strong>Frauen</strong> verstärkt<br />

als Leiterinnen <strong>und</strong> Referentinnen für Fortbildungsmaßnahmen einzusetzen.<br />

Die Fortbildungsaka<strong>de</strong>mie <strong>de</strong>s IM, Mont-Cenis in Herne, bietet <strong>de</strong>mentsprechend während<br />

<strong>de</strong>r Seminare Betreuungsmöglichkeiten an, damit auch berufstätige Eltern stressfrei an <strong>de</strong>n<br />

Veranstaltungen teilnehmen können. Hierzu gehört die Betreuung in einer benachbarten Kin<strong>de</strong>rtagesstätte<br />

ebenso wie die Möglichkeit, eine Betreuungsperson mitzubringen, verb<strong>und</strong>en<br />

mit <strong>de</strong>m Angebot, ein Mutter-Kind-Z<strong>im</strong>mer sowie ein Z<strong>im</strong>mer für die Betreuungsperson in<br />

Anspruch zu nehmen. Eine Kostenerstattung ist gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r Fortbildungskontingente<br />

<strong>de</strong>r Dienststellen möglich.<br />

Neben dieser organisatorischen Ausgestaltung <strong>de</strong>r Fortbildungsmaßnahmen fin<strong>de</strong>t das<br />

Thema „<strong>Gleichstellung</strong>“ auch inhaltlich Berücksichtigung, so u.a. durch ein umfangreiches<br />

Angebot für <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte, das beständig weiterentwickelt wird, sowie beispielsweise<br />

<strong>im</strong> Rahmen <strong>von</strong> fachübergreifen<strong>de</strong>n (Führungs-)Fortbildungen, wo auch das Thema<br />

Gen<strong>de</strong>r Mainstreaming in <strong>de</strong>r Führungsrolle zu <strong>de</strong>n behan<strong>de</strong>lten Inhalten zählt.<br />

Zum Stichtag beträgt die Teilnahmequote <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> an Fortbildungsmaßnahmen 37,0 %<br />

(ohne Schulbereich). Zum <strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>n Beschäftigten <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung (42,0 %,<br />

ohne Lehrkräfte) besteht damit noch ein Abstand <strong>von</strong> 5 Prozentpunkten.<br />

Wie bereits für <strong>de</strong>n Berichtszeitraum 2000 – 2003 festgestellt, unterschei<strong>de</strong>n sich die Anteile<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> an Fortbildungsmaßnahmen je nach Beschäftigtengruppe. Hier spiegeln sich die<br />

unterschiedlichen <strong>Frauen</strong>quoten bezogen auf die Gesamtbeschäftigten <strong>de</strong>r Gruppen wi<strong>de</strong>r 2 .<br />

Bei <strong>de</strong>n Angestellten liegt er in allen drei erfassten Fortbildungsarten (fachspezifisch, fachübergreifend,<br />

IT) bei über 50 %. Unter <strong>de</strong>n Teilnehmen<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Beamtenbereich befin<strong>de</strong>n<br />

sich hingegen nur ca. ein Drittel <strong>Frauen</strong> (32,7 %). Im Arbeiterbereich liegt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil<br />

bei Fortbildungsveranstaltungen nach wie vor am niedrigsten (25,7 %). Allerdings haben<br />

hier die <strong>Frauen</strong> enorm aufgeholt: Erstmalig sind sie bei Fortbildungen überproportional zu<br />

ihrem Beschäftigtenanteil in dieser Gruppe (22,3 %) vertreten. Für die <strong>Frauen</strong>quoten bei <strong>de</strong>n<br />

Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten sowie <strong>de</strong>n Angestellten gilt, dass diese in etwa <strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong>anteilen<br />

in <strong>de</strong>r jeweiligen Beschäftigtengruppe entsprechen.<br />

Die Erstattung <strong>von</strong> Kin<strong>de</strong>rbetreuungskosten erfolgt in <strong>de</strong>n allermeisten Fällen ohne Probleme.<br />

Von <strong>de</strong>n <strong>im</strong> jährlichen Durchschnitt gestellten 167 Anträgen konnten fast alle (98,9 %)<br />

bewilligt wer<strong>de</strong>n. Bei einem leichtem Absinken <strong>de</strong>r Antragszahlen hat sich damit die Bewilligungsrate<br />

sogar noch etwas erhöht (2003: 97 %).<br />

Weitere Maßnahmen, die Teilzeitbeschäftigten <strong>und</strong> Beurlaubten die Teilnahme an Fortbildungen<br />

erleichtern, wer<strong>de</strong>n <strong>im</strong> Vergleich zu 2003 sehr viel häufiger genannt. Das gilt z.B.<br />

für das Angebot einer Kin<strong>de</strong>rbetreuung bei hausinternen Lehrgängen o<strong>de</strong>r das Durchführen<br />

hausinterner Lehrgänge als Halbtagsveranstaltungen. Auch besteht inzwischen in zahlreichen<br />

Dienststellen die Praxis, <strong>Frauen</strong> gezielt anzusprechen. Alle diese Maßnahmen hatten für <strong>de</strong>n<br />

Berichtszeitraum 2000 – 2003 noch kaum eine Rolle gespielt, so dass hier eine <strong>de</strong>utlich positive<br />

Ten<strong>de</strong>nz zu verzeichnen ist. Angesichts <strong>de</strong>r <strong>im</strong>mer noch in weiten Teilen festgestellten<br />

Unterrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> Bereich Fortbildung müssen hier allerdings noch erheblich<br />

mehr Dienststellen <strong>de</strong>m guten Beispiel folgen <strong>und</strong> ihre Angebote räumlich <strong>und</strong> zeitlich so ausgestalten,<br />

dass sie insbeson<strong>de</strong>re mit <strong>de</strong>n Belangen <strong>von</strong> Beschäftigten mit Familienpflichten<br />

<strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Teilzeitkräften nicht kollidieren.<br />

2 Beamtenbereich <strong>und</strong> Angestellte jeweils ohne Lehrkräfte, da die Fortbildung für Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer geson<strong>de</strong>rt<br />

betrachtet wird.<br />

21


22 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Bei <strong>de</strong>n dargestellten Gesamtergebnissen ist die Fortbildung für Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer an<br />

Schulen ausgeklammert, da sie inhaltlich <strong>und</strong> strukturell beson<strong>de</strong>ren Anfor<strong>de</strong>rungen zu folgen<br />

hat <strong>und</strong> insofern nicht mit <strong>de</strong>n allgemeinen Bewertungskategorien messbar ist. Aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>s hohen <strong>Frauen</strong>anteils <strong>von</strong> mehr als 60 % ist die geschlechtsparitätische Teilhabe an Fortbildungen<br />

in diesem Bereich kein Problem. Auch spiegelt sich <strong>de</strong>r zunehmen<strong>de</strong> <strong>Frauen</strong>anteil<br />

an Leitungspositionen entsprechend in <strong>de</strong>r Teilnahme <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> an <strong>de</strong>n Fortbildungen für<br />

Schulleitungen <strong>und</strong> stellvertreten<strong>de</strong> Schulleitungen wi<strong>de</strong>r. So beträgt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>r<br />

lan<strong>de</strong>sweit angebotenen Fortbildung „Neu <strong>im</strong> Amt als stellvertreten<strong>de</strong> Schulleitung“ 58,9 %;<br />

an <strong>de</strong>r Fortbildung „Neu <strong>im</strong> Amt als Schulleitung“ 59,7 % sowie an Fortbildungen für Schulleitungen,<br />

die länger <strong>im</strong> Amt sind, 50,4 %.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

5. Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie<br />

§ 13<br />

Arbeitszeit <strong>und</strong> Teilzeit<br />

(1) Im Rahmen <strong>de</strong>r gesetzlichen, tarifvertraglichen o<strong>de</strong>r sonstigen Regelungen <strong>de</strong>r Arbeitszeit sind<br />

Beschäftigten, die min<strong>de</strong>stens ein Kind unter 18 Jahren o<strong>de</strong>r einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen<br />

tatsächlich betreuen o<strong>de</strong>r pflegen, Arbeitszeiten zu ermöglichen, die eine Vereinbarkeit<br />

<strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie erleichtern, soweit zwingen<strong>de</strong> dienstliche Belange nicht entgegenstehen.<br />

(2) Die Dienststellen sollen ihre Beschäftigten über die Möglichkeiten <strong>von</strong> Teilzeitbeschäftigung<br />

informieren. Sie sollen <strong>de</strong>n Beschäftigten <strong>de</strong>m Bedarf entsprechend Teilzeitarbeitsplätze anbieten;<br />

dies gilt auch für Arbeitsplätze mit Vorgesetzten- <strong>und</strong> Leitungsaufgaben.<br />

(3) Anträgen <strong>von</strong> Beschäftigten auf Ermäßigung <strong>de</strong>r regelmäßigen Arbeitszeit bis auf die Hälfte zur<br />

tatsächlichen Betreuung o<strong>de</strong>r Pflege min<strong>de</strong>stens eines Kin<strong>de</strong>s unter 18 Jahren o<strong>de</strong>r eines pflegebedürftigen<br />

sonstigen Angehörigen ist zu entsprechen, soweit zwingen<strong>de</strong> dienstliche Belange nicht<br />

entgegenstehen. Die Teilzeitbeschäftigung ist bis zur Dauer <strong>von</strong> fünf Jahren mit <strong>de</strong>r Möglichkeit <strong>de</strong>r<br />

Verlängerung zu befristen.<br />

(4) Die Ermäßigung <strong>de</strong>r Arbeitszeit darf das berufliche Fortkommen nicht beeinträchtigen; eine unterschiedliche<br />

Behandlung <strong>von</strong> Beschäftigten mit ermäßigter Arbeitszeit gegenüber Beschäftigten<br />

mit regelmäßiger Arbeitszeit ist nur zulässig, wenn zwingen<strong>de</strong> sachliche Grün<strong>de</strong> sie rechtfertigen.<br />

Teilzeitbeschäftigung darf sich nicht nachteilig auf die dienstliche Beurteilung auswirken.<br />

…<br />

§ 14<br />

Beurlaubung<br />

(1) Anträgen <strong>von</strong> Beschäftigten auf Beurlaubung zur tatsächlichen Betreuung o<strong>de</strong>r Pflege min<strong>de</strong>stens<br />

eines Kin<strong>de</strong>s unter 18 Jahren o<strong>de</strong>r eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen ist zu entsprechen,<br />

soweit zwingen<strong>de</strong> dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Die Beurlaubung ist bis zur<br />

Dauer <strong>von</strong> drei Jahren mit <strong>de</strong>r Möglichkeit <strong>de</strong>r Verlängerung zu befristen.<br />

(2) Nach Beendigung <strong>de</strong>r Beurlaubung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Erziehungsurlaubes sollen die Beschäftigten in <strong>de</strong>r<br />

Regel wie<strong>de</strong>r am alten Dienstort o<strong>de</strong>r wohnortnah eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

…<br />

(4) Bei Beurlaubungen aus familiären Grün<strong>de</strong>n <strong>im</strong> Sinne <strong>de</strong>s Absatzes 1 Satz 1 <strong>und</strong> bei Inanspruchnahme<br />

<strong>von</strong> Erziehungsurlaub ist unter Ausschöpfen aller haushaltsrechtlichen Möglichkeiten ein<br />

personeller, sonst ein organisatorischer Ausgleich vorzunehmen.<br />

(5) Beurlaubten Beschäftigten <strong>im</strong> Sinne <strong>de</strong>s Absatzes 4 sind insbeson<strong>de</strong>re Urlaubs- <strong>und</strong> Krankheitsvertretungen<br />

vorrangig anzubieten.<br />

(6) Mit <strong>de</strong>n Beschäftigten sind rechtzeitig vor Ablauf einer Beurlaubung <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Erziehungsurlaubes<br />

Beratungsgespräche zu führen, in <strong>de</strong>nen sie über die Möglichkeiten ihrer Beschäftigung nach<br />

<strong>de</strong>r Beurlaubung informiert wer<strong>de</strong>n<br />

(7) Beschäftigte, die sich <strong>im</strong> Erziehungsurlaub o<strong>de</strong>r in einer Beurlaubung befin<strong>de</strong>n, sollen über das<br />

Fortbildungsangebot unterrichtet wer<strong>de</strong>n; <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Angebotes sind ihnen Fortbildungsmaßnahmen<br />

anzubieten, die geeignet sind, einen Wie<strong>de</strong>reinstieg in <strong>de</strong>n Beruf zu erleichtern.<br />

…<br />

23


24 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Im LGG steht die bessere Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie für <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Männer neben<br />

<strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rung als Ziel <strong>im</strong> Mittelpunkt. In Verbindung mit <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sbeamtengesetz,<br />

<strong>de</strong>n tarifrechtlichen Regelungen <strong>und</strong> weiteren Rechtsgr<strong>und</strong>lagen, wie z.B. <strong>de</strong>r Arbeitszeitverordnung,<br />

ermöglichen die einzelnen Vorschriften hierzu ein Bün<strong>de</strong>l <strong>von</strong> Maßnahmen, um <strong>de</strong>n<br />

Beschäftigten mit Familienpflichten günstige Rahmenbedingungen zu bieten. Hierzu gehören<br />

beispielsweise auch Arbeitszeitmo<strong>de</strong>lle zur alternieren<strong>de</strong>n (Tele-) He<strong>im</strong>arbeit.<br />

Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Arbeitszeit verweist § 13 Abs. 1 LGG insbeson<strong>de</strong>re auf die Verordnung<br />

über die Arbeitszeit <strong>de</strong>r Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten <strong>im</strong> Land Nordrhein-Westfalen<br />

(AZVO), die auch für die tariflich Beschäftigten gilt. Die novellierte AZVO vom 4. Juli 2006,<br />

die zum 1. August 2006 in Kraft getreten ist, eröffnet hier <strong>im</strong> Vergleich zu <strong>de</strong>n vorherigen<br />

Regelungen noch weitergehen<strong>de</strong> Spielräume für eine flexible Gestaltung <strong>de</strong>r Arbeitszeit, <strong>von</strong><br />

<strong>de</strong>nen Beschäftigte mit Familienpflichten profitieren können. Dies betrifft z.B. <strong>de</strong>n Wegfall<br />

<strong>de</strong>r Kernarbeitszeit bei flexibler Arbeitszeit, die Ausweitung <strong>de</strong>r Übertragungsmöglichkeit <strong>von</strong><br />

Zeitguthaben <strong>und</strong> Zeitschul<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r auch <strong>de</strong>n Verzicht auf kleinteilige Vorgaben zum Freizeitausgleich.<br />

Diese Än<strong>de</strong>rungen basieren insbeson<strong>de</strong>re auf <strong>de</strong>n Erfahrungen mit Arbeitszeitmo<strong>de</strong>llen, die<br />

<strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r Exper<strong>im</strong>entierklausel, die die AZVO in <strong>de</strong>r vorhergehen<strong>de</strong>n Fassung enthielt,<br />

durchgeführt wur<strong>de</strong>n. Auch die neue AZVO enthält wie<strong>de</strong>r eine Exper<strong>im</strong>entierklausel zur Erprobung<br />

weitergehen<strong>de</strong>r Arbeitszeitmo<strong>de</strong>lle, insbeson<strong>de</strong>re <strong>von</strong> Langzeit- <strong>und</strong> Lebensarbeitszeitkonten.<br />

Neben Mo<strong>de</strong>llen zur Gestaltung <strong>de</strong>r Arbeitszeit tragen insbeson<strong>de</strong>re auch die Angebote zur<br />

alternieren<strong>de</strong>n (Tele-)He<strong>im</strong>arbeit dazu bei, Arbeit <strong>und</strong> familiäre Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Beschäftigten<br />

besser aufeinan<strong>de</strong>r abzust<strong>im</strong>men. Diese bewährte Form einer familienfre<strong>und</strong>lichen<br />

Arbeitsgestaltung wird in allen Ministerien auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage entsprechen<strong>de</strong>r Dienstvereinbarungen<br />

angeboten.<br />

Bei <strong>de</strong>n alternieren<strong>de</strong>n He<strong>im</strong>arbeitsplätzen, bei <strong>de</strong>nen die Arbeitsleistung zum Teil in <strong>de</strong>r<br />

Dienststelle <strong>und</strong> zum Teil in <strong>de</strong>r Privatwohnung erbracht wird, han<strong>de</strong>lt es sich bis auf eine<br />

Ausnahme um Telehe<strong>im</strong>arbeit, das heißt die Beschäftigten sind während <strong>de</strong>r häuslichen<br />

Arbeits zeit mit <strong>de</strong>m Ministerium durch elektronische Kommunikationsmittel verb<strong>und</strong>en.<br />

Die räumlichen <strong>und</strong> technischen Voraussetzungen <strong>im</strong> häuslichen Bereich müssen <strong>de</strong>n allgemeinen<br />

Arbeitsplatzanfor<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Arbeitsschutzbest<strong>im</strong>mungen entsprechen sowie<br />

die Einhaltung datenschutzrechtlicher Best<strong>im</strong>mungen gewährleisten. Die Anzahl <strong>de</strong>r vergebenen<br />

Telearbeitsplätze bewegt sich zwischen 7 <strong>und</strong> 41 pro Ministerium. Die Kosten für die<br />

Einrichtung <strong>de</strong>s Telearbeitsplatzes sowie die laufen<strong>de</strong>n Kosten für die Kommunikationstechnologie<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Dienststelle übernommen.<br />

Telearbeitsplätze wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n meisten Ministerien vorrangig – in einigen ausschließlich – an<br />

Beschäftigte vergeben, die aufgr<strong>und</strong> <strong>von</strong> Kin<strong>de</strong>rbetreuung, <strong>de</strong>r Pflege Angehöriger o<strong>de</strong>r einer<br />

(Schwer)Behin<strong>de</strong>rung eine beson<strong>de</strong>re Unterstützung benötigen.<br />

Die Ergebnisse für <strong>de</strong>n aktuellen Berichtszeitraum zu <strong>de</strong>n Themen Teilzeit <strong>und</strong> Beurlaubung<br />

zeigen, dass die vorhan<strong>de</strong>nen Möglichkeiten <strong>von</strong> vielen Beschäftigten aufgegriffen wer<strong>de</strong>n.<br />

Zum Stichtag (31.10.2006) liegt die Teilzeitquote bei r<strong>und</strong> einem Viertel <strong>de</strong>r Gesamtbeschäftigten.<br />

Teilzeit aus familienpolitischen Grün<strong>de</strong>n <strong>und</strong> insbeson<strong>de</strong>re Elternzeit <strong>und</strong> Beurlaubung<br />

bleiben dabei jedoch – unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>ssen, dass die Angebote gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong><br />

Männer gleichermaßen ansprechen – nach wie vor eine klare <strong>Frauen</strong>domäne.<br />

Aus <strong>de</strong>n ersten lan<strong>de</strong>sweiten Daten zur Inanspruchnahme <strong>de</strong>s neuen Elterngel<strong>de</strong>s geht hervor,<br />

dass dieses zu knapp 10 % <strong>von</strong> <strong>Männern</strong> in Anspruch genommen wird <strong>und</strong> damit bei Vätern<br />

<strong>de</strong>utlich beliebter ist als das alte Erziehungsgeld. Etwa die Hälfte entschei<strong>de</strong>t sich dabei für


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

die zwei Partnermonate <strong>und</strong> <strong>im</strong>merhin ein Viertel verzichtet für ein volles Jahr ganz o<strong>de</strong>r<br />

teilweise auf die Erwerbstätigkeit. Hier bleibt abzuwarten, inwieweit die Entwicklung auch <strong>im</strong><br />

öffentlichen Dienst ihren Nie<strong>de</strong>rschlag fin<strong>de</strong>t.<br />

Entschei<strong>de</strong>nd wird dabei sein, dass die Inanspruchnahme <strong>de</strong>r gegebenen Möglichkeiten die<br />

beruflichen Entwicklungschancen nicht beeinträchtigt. Die aktuellen Resultate belegen, dass<br />

Teilzeit noch in vielen Fällen als „Karrierebremse“ wirkt. Exemplarisch zeigt sich dies an <strong>de</strong>r<br />

Beför<strong>de</strong>rungsquote, die bei <strong>de</strong>n Teilzeitbeschäftigten nur etwa halb so hoch liegt wie bei <strong>de</strong>n<br />

Vollzeitkräften; ebenso be<strong>im</strong> Anteil <strong>de</strong>r Teilzeitbeschäftigten an <strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungen. Dieser<br />

liegt zwar etwas höher als 2003, erreicht aber erneut bei weitem nicht <strong>de</strong>n Anteil <strong>de</strong>r Teilzeitbeschäftigten<br />

an <strong>de</strong>n Gesamtbeschäftigten.<br />

In <strong>de</strong>r Personalpolitik <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung muss daher noch <strong>de</strong>utlicher sichtbar wer<strong>de</strong>n,<br />

dass die Frage <strong>de</strong>r Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie nicht als individuelles – o<strong>de</strong>r weibliches<br />

– Problem angesehen wird. Die Vereinbarkeitsfrage muss als integrierter Bestandteil <strong>von</strong> Personalentwicklung<br />

begriffen wer<strong>de</strong>n; Personalentwicklungskonzepte müssen stärker als bisher<br />

auch die individuelle Lebensplanung <strong>de</strong>r Beschäftigten systematisch mit einbeziehen.<br />

Ein wesentlicher Faktor für die Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie ist das Betreuungsangebot.<br />

Auch hier ist das Land als öffentlicher Arbeitgeber in einer Vorbildfunktion gefragt <strong>und</strong><br />

kann auf eine Reihe <strong>von</strong> Maßnahmen verweisen. So besteht für die Ministerien die Möglichkeit,<br />

auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage eines Sukzessivleistungsvertrages ohne hohen Verwaltungsaufwand<br />

Einzelverträge abzuschließen, um ihren Beschäftigten ein lan<strong>de</strong>sweit <strong>und</strong> <strong>de</strong>zentral vorgehaltenes<br />

Beratungs- <strong>und</strong> Vermittlungsangebot bereit zu stellen <strong>und</strong> sie damit bei <strong>de</strong>r Organisation<br />

<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rbetreuung aktiv zu unterstützen. Dieses Instrument, das bislang <strong>von</strong> sieben Ministerien<br />

genutzt wur<strong>de</strong>, wird auch weiterhin erhalten bleiben. Gegenwärtig ist die Fortgeltung<br />

bis 2010 vereinbart.<br />

Ein weiteres Beispiel, das verstärkt Schule machen sollte, sind Eltern-Kind-Büros in <strong>de</strong>r<br />

Dienststelle, die bislang nur vereinzelt eingerichtet wur<strong>de</strong>n. Hierhin können Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiter ihre Kin<strong>de</strong>r <strong>im</strong> Notfall mit zur Arbeit bringen <strong>und</strong> sie in einem speziell eingerichteten<br />

Raum mit (PC-)Arbeitsplatz <strong>und</strong> Spielecke beaufsichtigen.<br />

Bisher drei Lan<strong>de</strong>sministerien erhielten zu<strong>de</strong>m das Zertifikat audit beruf<strong>und</strong>familie® <strong>de</strong>r Gemeinnützigen<br />

Hertie-Stiftung, mit <strong>de</strong>m sie sich in beson<strong>de</strong>rer Weise auf eine familienbewusste<br />

Personalpolitik verpflichtet haben. Im Zuge <strong>de</strong>s Auditierungsverfahrens wer<strong>de</strong>n die vorhan<strong>de</strong>nen<br />

personalpolitischen Angebote zur besseren Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie für die<br />

Beschäftigten überprüft <strong>und</strong> weiterentwickelt. Dabei gehören zum Maßnahmenspektrum <strong>de</strong>s<br />

Audits neben solchen, die sich an Eltern mit kleineren Kin<strong>de</strong>rn richten, zusätzlich auch Unterstützungsmöglichkeiten<br />

für Beschäftigte mit kranken bzw. zu pflegen<strong>de</strong>n älteren Angehörigen.<br />

Im Sinne einer umfassen<strong>de</strong>n „Vereinbarkeitspolitik“ für unterschiedliche Beschäftigtengruppen<br />

ist diese Maßnahme beson<strong>de</strong>rs zur Nachahmung zu empfehlen.<br />

25


26 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

6. Gremienbesetzung<br />

§ 12<br />

Gremien<br />

(1) Kommissionen, Beiräte, Verwaltungs- <strong>und</strong> Aufsichtsräte sowie sonstige Gremien sollen geschlechtsparitätisch<br />

besetzt wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>von</strong> Listen <strong>und</strong> Kandidaturen für Wahlgremien<br />

<strong>und</strong> –organe soll auf die paritätische Repräsentanz geachtet wer<strong>de</strong>n.<br />

(2) Wer<strong>de</strong>n bei Dienststellen nach § 3 Gremien gebil<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rbesetzt, sollen die entsen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Stellen ebenso viele <strong>Frauen</strong> wie Männer benennen. Besteht das Benennungsrecht nur für<br />

eine Person, sollen <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Männer alternierend berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Bei ungera<strong>de</strong>r Personenzahl<br />

gilt Satz 2 entsprechend für die letzte Position. Die Sätze 1 bis 3 gelten für die Begründung<br />

<strong>de</strong>r Mitgliedschaft in einem Gremium durch Berufungsakt einer Dienststelle entsprechend. Weiter<br />

gehen<strong>de</strong> Vorschriften bleiben unberührt.<br />

(3) Absatz 2 gilt entsprechend für die Entsendung <strong>von</strong> Vertreterinnen <strong>und</strong> Vertretern durch Dienststellen<br />

o<strong>de</strong>r Einrichtungen <strong>im</strong> Sinne <strong>de</strong>s § 3 in Gremien außerhalb <strong>de</strong>s Geltungsbereiches dieses<br />

Gesetzes.<br />

…<br />

Mit § 12 LGG ist 1999 erstmalig eine allgemeine Regelung zur geschlechtsparitätischen Besetzung<br />

<strong>von</strong> Gremien geschaffen wor<strong>de</strong>n, um eine gleichberechtigte Repräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong><br />

in allen Gremien <strong>im</strong> Geltungsbereich <strong>de</strong>s Gesetzes zu erreichen. Nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r 1. LGG-Bericht<br />

einen Überblick über die Situation vier Jahre nach Inkrafttreten gegeben hat, wird nun die Entwicklung<br />

bis zum Stichtag 31.10.2006 <strong>im</strong> folgen<strong>de</strong>n erstmals <strong>im</strong> Vergleich betrachtet.<br />

Entsprechend <strong>de</strong>r gesetzlichen Regelung wer<strong>de</strong>n auch <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r LGG-Berichterstattung<br />

zwei Kategorien unterschie<strong>de</strong>n: Die erste Einteilung betrifft Kommissionen, Beiräte, Verwaltungs-<br />

<strong>und</strong> Aufsichtsräte, d.h. Gremien mit Leitungs-, Kontroll- <strong>und</strong> Beratungsaufgaben, die<br />

vielfach Organfunktion besitzen <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren Errichtung <strong>und</strong> Zusammensetzung zumeist auf<br />

einer rechtlichen Gr<strong>und</strong>lage basiert. Die zweite Kategorie umfasst die sogenannten sonstigen<br />

Gremien, d.h. insbeson<strong>de</strong>re solche, die durch Geschäftsanweisung eingerichtet wer<strong>de</strong>n, z.B.<br />

(Interministerielle) Arbeitsgruppen <strong>und</strong> -ausschüsse, Steuerungs- <strong>und</strong> Projektgruppen.<br />

Insgesamt verbesserte sich die Repräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in Gremien. Allerdings zeigen sich<br />

bei differenzierter Betrachtung <strong>de</strong>utliche Unterschie<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>n Gremienarten, aber<br />

auch bei <strong>de</strong>m Entsendungsverhalten <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen berechtigten Stellen. Festzuhalten ist<br />

zu<strong>de</strong>m, dass auch zum Stichtag 31.10.2006 eine geschlechtsparitätische Besetzung in r<strong>und</strong><br />

zwei Dritteln <strong>de</strong>r Gremien noch nicht erreicht ist.<br />

Gera<strong>de</strong> die einflussreicheren Kommissionen, Beiräte, Verwaltungs- <strong>und</strong> Aufsichtsräte konnten<br />

<strong>von</strong> <strong>de</strong>r durchschnittlich positiven Entwicklung nicht in gleicher Weise profitieren wie die sonstigen<br />

Gremien. Im Gegenteil: Hier zeigen sich rückläufige Ten<strong>de</strong>nzen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Betrachtung <strong>de</strong>r Ergebnisse ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Regelungen zur<br />

Gremienbesetzung nur ein begrenztes Instrumentarium bieten. Gera<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n Bereichen,<br />

die aktuell beson<strong>de</strong>rs <strong>im</strong> Mittelpunkt <strong>de</strong>r Aufmerksamkeit stehen, d.h. bei <strong>de</strong>n Leitungs- <strong>und</strong><br />

Aufsichtsgremien, können sie lediglich in begrenztem Umfang greifen: Häufig han<strong>de</strong>lt es sich<br />

um Wahlgremien bzw. erfolgt die Besetzung <strong>im</strong> Rahmen eines Wahlverfahrens. Für diesen<br />

Fall sieht das LGG lediglich vor, dass <strong>im</strong> Vorfeld <strong>de</strong>r Wahl, bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>von</strong> Listen <strong>und</strong>


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Kandi daturen, dafür Sorge getragen wer<strong>de</strong>n soll, dass Männer <strong>und</strong> <strong>Frauen</strong> gleichberechtigt<br />

vertreten sind. Für <strong>de</strong>n Wahlakt selbst ist die Gremienregelung nicht anzuwen<strong>de</strong>n. Hinzu<br />

kommt, dass gera<strong>de</strong> bei diesen Gremien Entsendungs- bzw. Vorschlags- <strong>und</strong> Benennungsrechte<br />

häufig (auch) bei Stellen liegen, die nicht unter <strong>de</strong>n Geltungsbereich <strong>de</strong>s LGG fallen,<br />

beispielsweise außerhalb <strong>de</strong>r Verwaltung stehen<strong>de</strong> Organisationen <strong>und</strong> gesellschaftliche<br />

Gruppen. Hier beschränkt sich nach <strong>de</strong>m LGG <strong>de</strong>r Einfluss <strong>de</strong>r Dienststelle, bei <strong>de</strong>r das Gremium<br />

angesie<strong>de</strong>lt ist, darauf, auf diese Stellen „einzuwirken“, die Geschlechterparität zu beachten.<br />

Schließlich ist zu berücksichtigen, dass bei Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- <strong>und</strong><br />

Aufsichtsräten häufig funktionsbezogene Besetzungen rechtlich vorgegeben sind. Die Unterrepräsentanz<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Funktionen schlägt sich dann in einer Unterrepräsentanz<br />

bei <strong>de</strong>r Gremienvertretung nie<strong>de</strong>r. Die festgestellten Entwicklungen sind <strong>de</strong>shalb<br />

nur bedingt als Defizite bei <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>s LGG zu werten. Sie sind vielmehr Konsequenz<br />

einer gesetzgeberischen Ausgestaltung, die auch <strong>im</strong> Hinblick auf verfassungsrechtliche Grenzen<br />

begrenzt sein muss.<br />

Diesen Schwierigkeiten bezüglich <strong>de</strong>r Reichweite <strong>de</strong>r Regelung stehen Schwierigkeiten bei<br />

<strong>de</strong>r Subsumtion gegenüber, die insbeson<strong>de</strong>re auch <strong>de</strong>r Vielfalt <strong>de</strong>r unterschiedlichen Gremien-<br />

strukturen <strong>und</strong> Gremienbesetzungsverfahren geschul<strong>de</strong>t sind: Für welche Gremien gilt die<br />

Vorgabe <strong>de</strong>r Geschlechterparität? Wie ist das LGG bei <strong>de</strong>n unterschiedlichen Besetzungsvorgängen<br />

anzuwen<strong>de</strong>n? Auch wenn § 12 LGG hier Ausdifferenzierungen vorn<strong>im</strong>mt, ist nicht zu<br />

verkennen, dass die Umsetzung die Verwaltungspraxis vor Probleme stellt. Entsprechen<strong>de</strong>s ist<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>r Datenerfassung zu <strong>de</strong>n Gremienbesetzungen zu vermuten. Hieraus ergeben<br />

sich weitere relativieren<strong>de</strong> Faktoren bei <strong>de</strong>r Interpretation <strong>de</strong>r Ergebnisse in diesem Themenfeld.<br />

Unabhängig da<strong>von</strong> steht außer Frage, dass hinsichtlich <strong>de</strong>r geschlechtsparitätischen Gremienbesetzung<br />

weiterhin Handlungsbedarf besteht <strong>und</strong> vorhan<strong>de</strong>ne Spielräume zur Benennung<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> künftig sehr viel stärker als bislang auszuschöpfen sind. Für die Dienststellen be<strong>de</strong>utet<br />

das, in Zukunft bei <strong>de</strong>r Wahrnehmung <strong>von</strong> Berufungs-, Entsendungs-, Vorschlags- <strong>und</strong><br />

Benennungsrechten sehr viel stärker als bisher gezielt <strong>Frauen</strong> zu benennen, um die bestehen<strong>de</strong>n<br />

Teilhabe-Defizite abzubauen <strong>und</strong> Geschlechterparität herzustellen.<br />

Es ist erklärtes Ziel <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung, die Kompetenzen <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> künftig stärker zu nutzen<br />

<strong>und</strong> <strong>Frauen</strong> in <strong>und</strong> für Führungspositionen gezielt zu för<strong>de</strong>rn. Dieser politische Wille muss<br />

auch <strong>im</strong> Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Gremienbesetzung – <strong>und</strong> ggf. auch jenseits <strong>de</strong>s Geltungsbereichs<br />

<strong>de</strong>s LGG – konsequent umgesetzt <strong>und</strong> nicht zuletzt auch allen externen Stellen vermittelt<br />

wer<strong>de</strong>n, die Einfluss auf die Besetzung nehmen.<br />

Die geschlechtsparitätische Gremienbesetzung ist ein wichtiges Instrument, um <strong>im</strong> Interesse<br />

ausgewogener Entscheidungen die Sichtweisen <strong>und</strong> Interessen <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in das Verwaltungshan<strong>de</strong>ln<br />

einzubringen. Sie trägt dazu bei, die Position <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

zu stärken. Eine Gremienmitarbeit kann zu<strong>de</strong>m Chancen für die berufliche Weiterentwicklung<br />

eröffnen. Dies gilt nicht nur für die „gewichtigeren“ Kommissionen, Beiräte Verwaltungsräte<br />

etc. Gera<strong>de</strong> auch <strong>de</strong>r großen Gruppe <strong>de</strong>r sonstigen Gremien ist Aufmerksamkeit zu schenken.<br />

Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Datenerhebung <strong>de</strong>uten darauf hin, dass auch hier trotz positiver<br />

Entwicklungen noch Nachholbedarf besteht. Dabei ist insbeson<strong>de</strong>re die verbreitete Praxis <strong>de</strong>r<br />

funktionsbezogenen Besetzung – soweit nicht verbindlich vorgegeben – in je<strong>de</strong>m Einzelfall<br />

noch einmal kritisch zu hinterfragen. Da <strong>Frauen</strong> in <strong>de</strong>n Führungspositionen <strong>de</strong>s öffentlichen<br />

Dienstes nach wie vor unterrepräsentiert sind, trägt diese Praxis dazu bei, die Unterrepräsentanz<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in <strong>de</strong>n Gremien weiter zu verfestigen. Dies kann nur durchbrochen wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn verstärkt auch <strong>Frauen</strong> aus niedrigeren Hierarchieebenen für eine Gremienvertretung befähigt<br />

<strong>und</strong> bevollmächtigt wer<strong>de</strong>n, d.h. in<strong>de</strong>m insgesamt <strong>de</strong>r Kreis <strong>de</strong>r in Betracht gezogenen<br />

Beschäftigten erweitert wird, um dann gezielt zu prüfen, ob eine Frau mit <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Nähe zum gefragten Aufgabengebiet entsen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann. Zu<strong>de</strong>m sollte auch <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>-<br />

27


28 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

för<strong>de</strong>rplan künftig stärker als Instrument zur Erhöhung <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>anteils in Gremien genutzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Neben organisatorischen Maßnahmen <strong>de</strong>r Dienststellenleitung zur Verbesserung<br />

<strong>de</strong>r eigenen Auswahlverfahren, wie z.B. die sachgebietsbezogene Erstellung <strong>von</strong> Expertinnen-<br />

Listen, ist auch in diesem Zusammenhang an Maßnahmen zu <strong>de</strong>nken, die auf Verän<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>im</strong> Entsen<strong>de</strong>verhalten <strong>von</strong> Stellen außerhalb <strong>de</strong>r eigenen Dienststellen zielen. Wie die Berichtsergebnisse<br />

zum Thema <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne zeigen, wiesen <strong>im</strong> Berichtszeitraum nur r<strong>und</strong><br />

ein Drittel da<strong>von</strong> Maßnahmen <strong>im</strong> Bereich Gremienbesetzung auf (s.o. Kapitel 2.). Auch <strong>de</strong>r<br />

Bericht zum <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan ist hier <strong>von</strong> Be<strong>de</strong>utung. Es ist Aufgabe <strong>de</strong>r Dienststellen, dafür<br />

zu sorgen, dass er nachvollziehbare Aussagen über die Umsetzung <strong>de</strong>r Gremienbesetzungsregelungen<br />

enthält (vgl. § 12 Abs. 4 LGG). Diese Dokumentation kann dann – soweit geboten<br />

– als Gr<strong>und</strong>lage für weitere Maßnahmen zur Erhöhung <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>anteils in Gremien dienen.


7. Privatisierung<br />

<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

§ 2<br />

Geltungsbereich<br />

…<br />

(3) Bei <strong>de</strong>r Gründung eines Unternehmens in Rechtsformen <strong>de</strong>s Privatrechts durch das Land, eine<br />

Gemein<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r einen Gemein<strong>de</strong>verband soll die Anwendung dieses Gesetzes <strong>im</strong> Gesellschaftsvertrag<br />

vereinbart wer<strong>de</strong>n. Gehört <strong>de</strong>m Land, einer Gemein<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r einem Gemein<strong>de</strong>verband allein o<strong>de</strong>r<br />

gemeinsam mit an<strong>de</strong>ren Gebietskörperschaften die Mehrheit <strong>de</strong>r Anteile eines Unternehmens in<br />

einer Rechtsform <strong>de</strong>s privaten Rechts, wirken die Vertreterinnen <strong>und</strong> Vertreter darauf hin, dass in<br />

<strong>de</strong>m Unternehmen die Ziele dieses Gesetzes beachtet wer<strong>de</strong>n.<br />

…<br />

Um die Geltung <strong>de</strong>r Regelungen <strong>de</strong>s LGG auch <strong>im</strong> Falle <strong>von</strong> Privatisierungen zu gewährleisten<br />

<strong>und</strong> somit <strong>Gleichstellung</strong>s<strong>de</strong>fizite als Folge <strong>von</strong> Privatisierungen zu vermei<strong>de</strong>n, schreibt das<br />

LGG für Unternehmensgründungen <strong>de</strong>r öffentlichen Hand (Land, Gemein<strong>de</strong>, Gemein<strong>de</strong>verbän<strong>de</strong>)<br />

in <strong>de</strong>r Rechtsform <strong>de</strong>s Privatrechts vor, die Gesetzesanwendung <strong>im</strong> Gesellschaftsvertrag<br />

zu vereinbaren. Die Pflicht, auf diese Weise das <strong>Gleichstellung</strong>sziel abzusichern, liegt bei<br />

<strong>de</strong>r privatisieren<strong>de</strong>n Körperschaft. Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Mitwirkungsbefugnis <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

u.a. bei <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>s LGG (vgl. § 17 Abs. 1 LGG) kommen ihr auch bei <strong>de</strong>r<br />

Organisationsprivatisierung entsprechen<strong>de</strong> Beteiligungsrechte zu. Hier, wie in an<strong>de</strong>ren gleichstellungsrelevanten<br />

Entscheidungsprozessen, setzt dies die rechtzeitige <strong>und</strong> umfassen<strong>de</strong> Information<br />

<strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten bereits <strong>im</strong> Planungsstadium voraus. Nur so ist die<br />

tatsächliche Mitgestaltung <strong>im</strong> Willensbildungsprozess, wie vom LGG intendiert, möglich.<br />

Im Berichtszeitraum erfolgten bei <strong>de</strong>n obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n keine Privatisierungen.<br />

29


30 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

8. <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

§ 15<br />

Bestellung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Ansprechpartnerinnen<br />

für <strong>Gleichstellung</strong>sfragen<br />

(1) Je<strong>de</strong> Dienststelle mit min<strong>de</strong>stens 20 Beschäftigten bestellt eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte <strong>und</strong><br />

eine Stellvertreterin. Soweit auf Gr<strong>und</strong> <strong>von</strong> Satz 1 eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte nicht zu bestellen<br />

ist, n<strong>im</strong>mt die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte <strong>de</strong>r übergeordneten Dienststelle o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Dienststelle, die<br />

die Rechtsaufsicht ausübt, diese Aufgabe wahr.<br />

(2) An Schulen <strong>und</strong> Studienseminaren, an <strong>de</strong>nen die weiblichen Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Lehrerkonferenz<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Seminarkonferenz dies beschließen, wird eine Ansprechpartnerin für <strong>Gleichstellung</strong>sfragen<br />

bestellt.<br />

(3) Als <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte ist eine Frau zu bestellen. Ihre fachliche Qualifikation soll <strong>de</strong>n<br />

umfassen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen ihres Aufgabengebietes gerecht wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 16<br />

Dienstliche Stellung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

(1) Die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte n<strong>im</strong>mt ihre Aufgabe als Angehörige <strong>de</strong>r Verwaltung <strong>de</strong>r Dienststelle<br />

wahr.<br />

(2) Die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte ist mit <strong>de</strong>n zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen sächlichen<br />

Mitteln auszustatten <strong>und</strong> bei Bedarf personell zu unterstützen. Sie ist <strong>im</strong> erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang <strong>von</strong><br />

<strong>de</strong>n sonstigen dienstlichen Aufgaben <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r verfügbaren Stellen zu entlasten. Die Entlastung<br />

soll in <strong>de</strong>r Regel betragen<br />

a. in Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten min<strong>de</strong>stens die Hälfte <strong>de</strong>r regelmäßigen Arbeitszeit,<br />

b. in Dienststellen mit mehr als 500 Beschäftigten min<strong>de</strong>stens die volle regelmäßige Arbeitszeit.<br />

In Fällen <strong>von</strong> § 15 Abs. 1 Satz 2 ist die Zahl <strong>de</strong>r Beschäftigten <strong>de</strong>r nachgeordneten Dienststellen o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Dienststellen, die <strong>de</strong>r Aufsicht <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s unterstehen, bei <strong>de</strong>r Entlastungsregelung <strong>de</strong>r zuständigen<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten zusätzlich zu berücksichtigen.<br />

…<br />

§ 18<br />

Rechte <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

(1) Die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte erhält Einsicht in alle Akten, die Maßnahmen betreffen, an <strong>de</strong>nen<br />

sie zu beteiligen ist. Bei Personalentscheidungen gilt dies auch für Bewerbungsunterlagen, einschließlich<br />

<strong>de</strong>r <strong>von</strong> Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerbern, die nicht in die engere Auswahl einbezogen<br />

wer<strong>de</strong>n, sowie für Personalakten nach Maßgabe <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>s § 102 Abs. 3 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbeamtengesetzes.<br />

(2) Die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte ist frühzeitig über beabsichtigte Maßnahmen zu unterrichten<br />

<strong>und</strong> anzuhören. Ihr ist innerhalb einer angemessenen Frist, die in <strong>de</strong>r Regel eine Woche nicht unterschreiten<br />

darf, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Bei fristlosen Entlassungen <strong>und</strong> außeror<strong>de</strong>ntlichen<br />

Kündigungen beträgt die Frist drei Arbeitstage; die Personalvertretung kann in diesen<br />

Fällen zeitgleich mit <strong>de</strong>r Unterrichtung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten beteiligt wer<strong>de</strong>n. Soweit die<br />

Maßnahme einer an<strong>de</strong>ren Dienststelle zur Entscheidung vorgelegt wird, kann die <strong>Gleichstellung</strong>sbe-


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

auftragte eine schriftliche Stellungnahme beifügen; bei fristlosen Entlassungen <strong>und</strong> außeror<strong>de</strong>nt-<br />

lichen Kündigungen ist die Angelegenheit unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>s Vorliegens <strong>de</strong>r Stellungnahme unverzüg-<br />

lich <strong>de</strong>r zuständigen Dienststelle vorzulegen.<br />

…<br />

(4) Die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte hat ein unmittelbares Vortragsrecht bei <strong>de</strong>r Dienststellenleitung.<br />

Ihr ist Gelegenheit zur Teilnahme an allen Besprechungen ihrer Dienststelle zu geben, die Angelegenheiten<br />

ihres Aufgabenbereichs betreffen. Dies gilt auch für Besprechungen nach § 63 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>spersonalvertretungsgesetzes<br />

(LPVG) vom 3. Dezember 1974 (GV. NRW. S. 1514), zuletzt geän<strong>de</strong>rt<br />

durch Gesetz vom 20. April 1999 (GV. NRW. S. 148).<br />

§ 19<br />

Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht<br />

(1) Hält die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte eine Maßnahme für unvereinbar mit diesem Gesetz, an<strong>de</strong>ren<br />

Vorschriften zur <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> Frau <strong>und</strong> Mann o<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan, kann sie<br />

innerhalb einer Woche nach ihrer Unterrichtung <strong>de</strong>r Maßnahme wi<strong>de</strong>rsprechen; bei außeror<strong>de</strong>ntlichen<br />

Kündigungen <strong>und</strong> fristlosen Entlassungen ist <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rspruch spätestens innerhalb <strong>von</strong> drei<br />

Kalen<strong>de</strong>rtagen einzulegen. Die Dienststellenleitung entschei<strong>de</strong>t erneut über die Maßnahme. Bis zur<br />

erneuten Entscheidung ist <strong>de</strong>r Vollzug <strong>de</strong>r Maßnahme auszusetzen. § 18 Abs. 3 Satz 3 <strong>und</strong> 4 gelten<br />

entsprechend.<br />

(2) Wird <strong>de</strong>m Wi<strong>de</strong>rspruch <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten einer nachgeordneten Dienststelle nicht<br />

abgeholfen, kann sie innerhalb einer Woche nach <strong>de</strong>r erneuten Entscheidung <strong>de</strong>r Dienststelle nach<br />

Absatz 1 Satz 2 nach rechtzeitiger Unterrichtung <strong>de</strong>r Dienststellenleitung eine Stellungnahme <strong>de</strong>r<br />

übergeordneten Dienststelle einholen. Bei fristlosen Entlassungen <strong>und</strong> außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigungen<br />

ist die Stellungnahme innerhalb <strong>von</strong> drei Kalen<strong>de</strong>rtagen einzuholen; in diesen Fällen gilt die<br />

beabsichtigte Maßnahme als gebilligt, wenn nicht innerhalb <strong>von</strong> drei Kalen<strong>de</strong>rtagen eine Stellungnahme<br />

<strong>de</strong>r übergeordneten Dienststelle vorliegt. Absatz 1 Satz 3 <strong>und</strong> 4 gelten entsprechend.<br />

Die gesetzliche Vorgabe zur Bestellung einer <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>und</strong> ihrer Stellvertreterin<br />

für Dienstsstellen ab einer Größe <strong>von</strong> 20 Beschäftigten markiert eine Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rung.<br />

Gera<strong>de</strong> in größeren Dienststellen kann es – insbeson<strong>de</strong>re für Vertretungsfälle <strong>und</strong> bei<br />

<strong>de</strong>r Zusammenlegung <strong>von</strong> Dienststellen – geboten sein, mehrere Personen mit <strong>de</strong>n Aufgaben<br />

<strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten bzw. <strong>de</strong>r Vertretung zu betrauen. Und auch für kleinere<br />

Dienststellen, die <strong>de</strong>r Pflicht nicht unterliegen, kann es durchaus sinnvoll sein, die Vertretung<br />

<strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbelange einer zur <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten bestellten Mitarbeiterin zu<br />

übertragen.<br />

95,9 % <strong>de</strong>r Dienststellen haben min<strong>de</strong>stens eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte bestellt, 80,6 %<br />

min<strong>de</strong>stens eine Stellvertreterin. Teilweise waren zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Abfrage die Bestellungsverfahren<br />

noch nicht abgeschlossen. Ihrer Verpflichtung zur Bestellung kommen <strong>de</strong>mnach die<br />

Dienststellen ganz überwiegend nach. Organisatorisch ist die <strong>Gleichstellung</strong>saufgabe noch<br />

überwiegend in <strong>de</strong>n Fachbereichen angesie<strong>de</strong>lt (39,7 %), wird inzwischen jedoch zunehmend<br />

als Stabsstelle wahrgenommen (35,3 %). Ein Viertel <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten ist <strong>de</strong>r<br />

Personalverwaltung zugeordnet.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r Entlastung <strong>von</strong> sonstigen dienstlichen Aufgaben sind gegenüber <strong>de</strong>m letzten<br />

Berichtszeitraum ten<strong>de</strong>nzielle Verbesserungen festzustellen. Obwohl zum Stichtag 31.10.2006<br />

mehr <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte entlastet sind als En<strong>de</strong> 2003 (+ 3,2 Prozentpunkte), erhält<br />

jedoch mehr als die Hälfte <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten (56,2 %) noch <strong>im</strong>mer keine Entlastung.<br />

Hierbei schlägt u.a. auch zu Buche, dass für <strong>de</strong>n Schulbereich durchweg keine Entlastung<br />

ausgewiesen ist. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Schulaufsichtsbeamtinnen,<br />

die bei <strong>de</strong>n Bezirksregierungen <strong>und</strong> Schulämtern zu <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten bestellt sind,<br />

31


32 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

für diese Funktion zwar keine in St<strong>und</strong>en festgelegte Entlastung erhalten, aber die Wahrnehmung<br />

gleichstellungsrelevanter Aufgaben <strong>im</strong> Aufgabenbestand <strong>de</strong>s Produkt- <strong>und</strong> Leistungskatalogs<br />

bzw. <strong>de</strong>r Geschäftsverteilung als Generalie enthalten ist.<br />

Der Umfang <strong>de</strong>r Entlastung variiert. So wird es <strong>im</strong>mer noch in einigen Dienststellen nötig<br />

sein, die Arbeitssituation <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten (weiter) zu verbessern <strong>und</strong> ihrem<br />

umfangreichen Tätigkeitsspektrum anzupassen. Die personalwirtschaftliche Gesamtsituation<br />

legt es dabei, gera<strong>de</strong> in kleineren Dienststellen, sicherlich nahe, verstärkt auch <strong>im</strong> Rahmen<br />

entsprechen<strong>de</strong>r organisatorischer Maßnahmen nach Lösungen zu suchen, wenn Stellenanteile<br />

hierfür nicht zur Verfügung stehen, z.B. durch Aufgabenkritik o<strong>de</strong>r Umverteilung <strong>von</strong><br />

Aufgaben.<br />

Im Berichtszeitraum ist eine rückläufige Inanspruchnahme <strong>von</strong> Beteiligungsrechten (Abgabe<br />

<strong>von</strong> Stellungnahmen, Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Personalakteneinsichtsrechts, unmittelbares<br />

Vortragsrecht, Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht) festzustellen. Immer noch erfolgt auch die Beteiligung<br />

<strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten entgegen <strong>de</strong>r Regelung <strong>de</strong>s LGG nicht frühzeitig, d.h. bereits<br />

innerhalb <strong>de</strong>s verwaltungsinternen Abst<strong>im</strong>mungsprozesses, son<strong>de</strong>rn gleichzeitig mit <strong>de</strong>m Personalrat.<br />

Dieses Verfahren wi<strong>de</strong>rspricht <strong>de</strong>m <strong>im</strong> LGG <strong>und</strong> seinen in Verwaltungsvorschriften<br />

festgelegten Gr<strong>und</strong>sätzen, wonach die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte bei allen Maßnahmen<br />

bereits <strong>im</strong> Planungsstadium zu beteiligen ist. Ihr Recht auf Abgabe einer Stellungnahme tritt<br />

prinzipiell vor das personalvertretungsrechtliche Beteiligungsverfahren. Nur dann ist gewährleistet,<br />

dass die Maßnahme für die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte noch mitgestaltungsfähig ist<br />

<strong>und</strong> sie ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen kann. Im Zweifel bietet es sich an, über Form <strong>und</strong><br />

Umfang <strong>de</strong>r Beteiligung zwischen Dienststelle <strong>und</strong> <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragter Absprachen<br />

zu treffen. Die Verwaltungsvorschriften sehen diese Möglichkeit ausdrücklich vor. Ebenso gibt<br />

es <strong>im</strong>mer noch Dienststellen, die ihre <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte nicht regelmäßig beteiligen.<br />

An<strong>de</strong>rerseits wird die Teilnahme <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten an Besprechungen <strong>im</strong>mer<br />

mehr gängige Praxis. Auch hinsichtlich ihrer Einbindung in die Gremienarbeit <strong>de</strong>r Dienststellen<br />

hat sich die Situation merklich verbessert.<br />

Dies ist ein wichtiger Fortschritt. Die gegenseitige Information <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Meinungsaustausch <strong>im</strong><br />

Rahmen <strong>von</strong> Besprechungsr<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Gremien <strong>de</strong>r Dienststelle bil<strong>de</strong>n eine ganz wesentliche<br />

Gr<strong>und</strong>lage dafür, gleichstellungspolitische Aspekte rechtzeitig in <strong>de</strong>n Willensbildungsprozess<br />

einzuspeisen <strong>und</strong> damit Einfluss zu nehmen. Entsprechend negativ wirkt sich <strong>de</strong>mgegenüber<br />

eine Beteiligung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten erst <strong>im</strong> Zuge <strong>de</strong>r Personalratsbeteiligung<br />

aus: Ihr ist faktisch keine Mitgestaltung mehr möglich. Im Hinblick auf die gesetzliche Vorgabe<br />

in Verbindung mit <strong>de</strong>r Verwaltungsvorschrift Nr. 2.3 zu § 18 Abs. 2 LGG, die ausdrücklich <strong>de</strong>m<br />

Recht auf Abgabe einer Stellungnahme <strong>de</strong>n Vortritt gegenüber <strong>de</strong>m personalvertretungsrechtlichen<br />

Verfahren einräumt, ist diese Praxis <strong>von</strong> <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Dienststellen dringend<br />

zu korrigieren. Von allen Dienststellen ist zu<strong>de</strong>m die gesetzmäßige umfassen<strong>de</strong> Beteiligung<br />

<strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten an allen gleichstellungsrelevanten Maßnahmen zu gewähren.<br />

Damit korrespondierend seien die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten an dieser Stelle auch noch einmal<br />

ausdrücklich ermuntert, die ihnen zustehen<strong>de</strong>n Beteiligungsrechte offensiv in Anspruch<br />

zu nehmen, d.h. ihre Mitwirkung überall da einzufor<strong>de</strong>rn, wo sie <strong>Gleichstellung</strong>sbelange berührt<br />

sehen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong>n Dienststelleneigenschaft <strong>de</strong>r r<strong>und</strong> 6.300 öffentlichen Schulen <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r Studienseminare in NRW sind diese selbst nicht zur Bestellung <strong>von</strong> <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

verpflichtet. Dienststellen für die <strong>im</strong> Lan<strong>de</strong>sdienst beschäftigten Lehrkräfte sind<br />

vielmehr die Bezirksregierungen <strong>und</strong> Schulämter. Das LGG sieht jedoch vor, dass eine Ansprechpartnerin<br />

für <strong>Gleichstellung</strong>sfragen bestellt wird, wenn die weiblichen Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Lehrerkonferenz o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r (Studien)Seminarkonferenz dies beschließen. Sie soll die schulfachliche<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte auf Schulaufsichtsebene unterstützen, hat jedoch prin-


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

zipiell nicht <strong>de</strong>ren Rechtsstellung. Nach <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Erlassvorgaben ist sie allerdings<br />

st<strong>im</strong>mberechtigtes (Pflicht)Mitglied in <strong>de</strong>n schulischen Auswahlkommissionen für die Einstellung<br />

<strong>von</strong> Lehrkräften.<br />

Die Bereitschaft zur Bestellung <strong>von</strong> Ansprechpartnerinnen an Schulen ist <strong>im</strong> Berichtszeitraum<br />

überwiegend konstant, ten<strong>de</strong>nziell dabei leicht rückläufig. Speziell in <strong>de</strong>n Gr<strong>und</strong>schulen,<br />

traditionell ein Bereich mit extrem hohem <strong>Frauen</strong>anteil, wird oft (noch) kein frauen- bzw. geschlechterpolitischer<br />

Handlungsbedarf gesehen. Hier ist noch Überzeugungsarbeit zu leisten,<br />

nicht zuletzt auch vor <strong>de</strong>m Hintergr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r neu aufgeworfenen Debatte um spezifische Jungen-<br />

<strong>und</strong> Mädchenför<strong>de</strong>rung. Schulen, die mit <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>von</strong> Ansprechpartnerinnen Erfahrungen<br />

gesammelt haben <strong>und</strong> zunehmend <strong>von</strong> <strong>de</strong>ren gleichstellungspolitischer Kompetenz<br />

profitieren, können dabei als Vorbild dienen.<br />

Mit <strong>de</strong>r zunehmen<strong>de</strong>n Eigenverantwortlichkeit <strong>de</strong>r Schulen durch die Novellierung <strong>de</strong>s Schulgesetzes<br />

<strong>im</strong> Jahr 2006 geht künftig auch die teilweise Verlagerung gleichstellungsrechtlicher<br />

Aufgaben <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Schulaufsichtsebene auf die Schulen einher. Die Ansprechpartnerinnen<br />

wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Neuregelung faktisch zu Stellvertreterinnen <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

<strong>im</strong> Sinne <strong>de</strong>s § 15 Abs. 1 LGG. Entsprechend wird sich die Qualität ihrer Aufgaben <strong>und</strong> Rechte<br />

än<strong>de</strong>rn.<br />

Bereits seit <strong>de</strong>m Jahr 2000 bestehen Empfehlungen zur Entlastung <strong>de</strong>r Ansprechpartnerinnen<br />

(z.B. Befreiung <strong>von</strong> Pausenaufsicht/Vertretungsunterricht/sonstigen außerunterrichtlichen<br />

Aufgaben, Vergabe <strong>von</strong> Entlastungsst<strong>und</strong>en). Von diesen Möglichkeiten wird <strong>im</strong><br />

Berichtszeitraum jedoch nur in geringem Umfang Gebrauch gemacht. Da die Beratung <strong>und</strong><br />

Mitwirkung <strong>de</strong>r Ansprechpartnerinnen außer in <strong>de</strong>n Auswahlkommissionen in weiteren vielfältigen<br />

Zusammenhängen gefragt ist, sollten die vorhan<strong>de</strong>nen Möglichkeiten künftig besser<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n. Dies wür<strong>de</strong> auch die Motivation erhöhen, die Funktion wahrzunehmen <strong>und</strong><br />

das Amt aufwerten. Vor allem aber wür<strong>de</strong> eine adäquate Aufgabenwahrnehmung gemäß <strong>de</strong>n<br />

Intentionen <strong>de</strong>s LGG erleichtert. Dies gilt umso mehr angesichts <strong>de</strong>r oben aufgezeigten Perspektiven,<br />

wie sie sich <strong>im</strong> Licht <strong>de</strong>r Schulgesetz-Novelle ergeben.<br />

33


34 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

9. Son<strong>de</strong>rbereich Hochschulen<br />

(Universitäten, Fachhochschulen <strong>und</strong> Kunsthochschulen)<br />

§ 5<br />

Leistungsorientierte Mittelvergabe<br />

Bei <strong>de</strong>r leistungsorientierten Mittelvergabe an Hochschulen <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren medizinische Einrichtungen<br />

sind auch Fortschritte bei <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>s <strong>Gleichstellung</strong>sauftrages aus Artikel 3 Abs. 2 Gr<strong>und</strong>gesetz<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Umsetzung dieses Gesetzes zu berücksichtigen. Fortschritte sind insbeson<strong>de</strong>re zu<br />

messen am Umfang <strong>de</strong>r Teilhabe <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> an innovativen Entwicklungen <strong>und</strong> Projekten, am Anteil<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> bei <strong>de</strong>n wissenschaftlich Beschäftigten <strong>und</strong> Professuren sowie Juniorprofessuren <strong>und</strong><br />

am Abbau <strong>de</strong>r Unterrepräsentanz <strong>von</strong> Stu<strong>de</strong>ntinnen vor allem in natur-, ingenieurwissenschaftlichen<br />

<strong>und</strong> medizinischen Studiengängen.<br />

§ 5 a<br />

Erstellung <strong>und</strong> Fortschreibung <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplänen<br />

(1) Je<strong>de</strong> Dienststelle mit min<strong>de</strong>stens 20 Beschäftigten erstellt <strong>im</strong> Rahmen ihrer Zuständigkeit für<br />

Personalangelegenheiten jeweils für <strong>de</strong>n Zeitraum <strong>von</strong> drei Jahren einen <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan; in an<strong>de</strong>ren<br />

Dienststellen kann ein <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan aufgestellt wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r Hochschule besteht <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan<br />

aus einem Rahmenplan für die gesamte Hochschule <strong>und</strong> aus <strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplänen<br />

<strong>de</strong>r Fachbereiche, <strong>de</strong>r Verwaltung, <strong>de</strong>r zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen <strong>und</strong> <strong>de</strong>r zentralen<br />

Betriebseinheiten, soweit min<strong>de</strong>stens 20 Beschäftigte vorhan<strong>de</strong>n sind. Die <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne <strong>de</strong>r<br />

Fachbereiche können weiter differenziert wer<strong>de</strong>n. Mehrere Dienststellen können in einem <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan<br />

zusammengefasst wer<strong>de</strong>n. Die Zusammenfassung darf eine erhebliche Unterrepräsentanz<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in einer Dienststelle nicht durch eine erhebliche Überrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in an<strong>de</strong>ren<br />

Dienststellen ausgleichen. Der <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan ist fortzuschreiben.<br />

(2) In <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung sind <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne <strong>de</strong>r Dienststelle vorzulegen, die die unmittelbare<br />

allgemeine Dienstaufsicht über die Dienststellen ausübt, für die <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan aufgestellt<br />

ist. Über die <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne <strong>de</strong>r Hochschulen beschließt <strong>de</strong>r Senat. Wi<strong>de</strong>rspricht die<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte einer nachgeordneten Dienststelle o<strong>de</strong>r einer Hochschule <strong>de</strong>m <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan,<br />

ist <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan <strong>de</strong>r Dienststelle nach Satz 1 zur Zust<strong>im</strong>mung vorzulegen.<br />

…<br />

§ 3<br />

Hochschulgesetz NRW – Aufgaben<br />

…<br />

(4) Die Hochschulen för<strong>de</strong>rn bei <strong>de</strong>r Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung<br />

<strong>de</strong>r Gleichberechtigung <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> in <strong>de</strong>r Hochschule <strong>und</strong> wirken auf die Beseitigung<br />

<strong>de</strong>r für <strong>Frauen</strong> bestehen<strong>de</strong>n Nachteile hin. Bei allen Vorschlägen <strong>und</strong> Entscheidungen sind die geschlechtsspezifischen<br />

Auswirkungen zu beachten (Gen<strong>de</strong>r Mainstreaming). 3<br />

…<br />

3 Hochschulgesetz vom 14. März 2000, seit <strong>de</strong>m 31.12.2006 außer Kraft, wortgleich mit § 3 Abs. 4 HG in <strong>de</strong>r Fassung<br />

<strong>de</strong>s Hochschulreformweiterentwicklungsgesetzes vom 30.11.2004; aktuelle Norm: § 3 Abs. 4 <strong>de</strong>s Hochschulgesetzes<br />

vom 31.10.2006.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

§ 5<br />

Hochschulgesetz NRW – Staatliche Finanzierung <strong>und</strong> Globalhaushalt<br />

(1) Die staatliche Finanzierung <strong>de</strong>r Hochschulen orientiert sich an <strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Erfüllung ihrer Auf-<br />

gaben erbrachten Leistungen insbeson<strong>de</strong>re in Forschung <strong>und</strong> Lehre sowie bei <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

wissenschaftlichen <strong>und</strong> künstlerischen Nachwuchses. Dabei sind auch Fortschritte bei <strong>de</strong>r Erfüllung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Gleichstellung</strong>sauftrages (§ 3 Abs. 4) zu berücksichtigen. 4<br />

…<br />

§ 23<br />

Hochschulgesetz NRW – <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

(1) Die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte hat die Belange <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>, die Mitglie<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Angehörige <strong>de</strong>r<br />

Hochschule sind, wahrzunehmen. Sie wirkt auf die Einbeziehung frauenrelevanter Aspekte bei <strong>de</strong>r<br />

Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben <strong>de</strong>r Hochschule hin, insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r wissenschaftlichen Arbeit, bei<br />

<strong>de</strong>r Entwicklungsplanung <strong>und</strong> bei <strong>de</strong>r leistungsorientierten Mittelvergabe. Sie kann hierzu an <strong>de</strong>n<br />

Sitzungen <strong>de</strong>s Senats, <strong>de</strong>s Rektorats, <strong>de</strong>r Fachbereichsräte, <strong>de</strong>r Berufungskommissionen <strong>und</strong><br />

an<strong>de</strong>rer Gremien mit Antrags- <strong>und</strong> Re<strong>de</strong>recht teilnehmen; sie ist wie ein Mitglied zu la<strong>de</strong>n <strong>und</strong> zu<br />

informieren. Die Gr<strong>und</strong>ordnung regelt insbeson<strong>de</strong>re Wahl, Bestellung <strong>und</strong> Amtszeit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

<strong>und</strong> ihrer Stellvertretung.<br />

(2) Zur Beratung <strong>und</strong> Unterstützung <strong>de</strong>r Hochschule <strong>und</strong> <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten soll an<br />

<strong>de</strong>r Hochschule eine <strong>Gleichstellung</strong>skommission gebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, die insbeson<strong>de</strong>re die Aufstellung<br />

<strong>und</strong> Einhaltung <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplane überwacht <strong>und</strong> an <strong>de</strong>r internen Mittelvergabe mitwirkt.<br />

(3) Im Übrigen fin<strong>de</strong>n die Vorschriften <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sgleichstellungsgesetzes Anwendung. 5<br />

Die Hochschulen nehmen durch die in § 3 <strong>de</strong>s Hochschulgesetzes (HG) beschriebenen Aufgaben<br />

eine Son<strong>de</strong>rstellung unter <strong>de</strong>n Dienststellen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung NRW ein. Die Gewinnung<br />

wissenschaftlicher Erkenntnisse, die Pflege <strong>und</strong> Entwicklung <strong>de</strong>r Wissenschaften durch<br />

Forschung, Lehre <strong>und</strong> Studium bewirken beson<strong>de</strong>re Arbeitsbedingungen <strong>und</strong> erfor<strong>de</strong>rn an<strong>de</strong>re<br />

Organisationsstrukturen. Die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r tatsächlichen Durchsetzung <strong>de</strong>r Gleichberechtigung<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong>, die ebenfalls in § 3 HG in Form <strong>de</strong>s Gen<strong>de</strong>r Mainstreaming<br />

Prinzips verankert ist, ist damit vor <strong>de</strong>m Hintergr<strong>und</strong> spezifischer Gegebenheiten zu sehen,<br />

wie z.B. <strong>de</strong>m Qualifikationserwerb für eine wissenschaftliche Karriere o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Nachwuchsrekrutierung<br />

<strong>und</strong> -för<strong>de</strong>rung, die durch För<strong>de</strong>rbeziehungen bzw. die Unterstützung durch<br />

wissenschaftliche Bezugspersonen geprägt sind. Diese Beson<strong>de</strong>rheiten spiegeln sich auch in<br />

<strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r Erhebung wi<strong>de</strong>r, die sich zum Teil erheblich <strong>von</strong> <strong>de</strong>nen für die an<strong>de</strong>ren<br />

Dienststellen unterschei<strong>de</strong>n.<br />

So liegt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil unter <strong>de</strong>n 43.306 Beschäftigten (ohne stu<strong>de</strong>ntische sowie wissenschaftliche<br />

<strong>und</strong> künstlerische Hilfskräfte) an <strong>de</strong>n Hochschulen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s NRW (40,2 %)<br />

<strong>de</strong>utlich unter <strong>de</strong>m lan<strong>de</strong>sweiten Durchschnitt (53,3 %). An<strong>de</strong>rerseits weist aber auch <strong>de</strong>r<br />

Bereich Teilzeit einen <strong>Frauen</strong>anteil (60,0 %) erheblich unterhalb <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>sweiten Quote<br />

(81,7 %) auf. Dies ist auf die – geschlechtsübergreifend – sehr hohe Teilzeitquote unter <strong>de</strong>n<br />

wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter an <strong>de</strong>n Hochschulen zurückzuführen.<br />

4 Hochschulgesetz vom 14. März 2000, seit <strong>de</strong>m 31.12.2006 außer Kraft, wortgleich mit § 5 Abs. 1 HG in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>s<br />

Hochschulreformweiterentwicklungsgesetzes vom 30.11.2004.<br />

5 Hochschulgesetz vom 14. März 2000, seit <strong>de</strong>m 31.12.2006 außer Kraft, wortgleich mit § 23 HG in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>s Hochschulreformweiterentwicklungsgesetzes<br />

vom 30.11.2004; aktuelle Norm: § 24 <strong>de</strong>s Hochschulgesetzes vom 31.10.2006.<br />

35


36 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Aus <strong>de</strong>r o.g. Aufgabenstellung <strong>de</strong>r Hochschulen resultiert, dass mehr als die Hälfte <strong>de</strong>r Beschäftigten<br />

(53,9 %) <strong>de</strong>r Laufbahngruppe <strong>de</strong>s höheren Dienstes angehört. Darunter sind<br />

<strong>Frauen</strong> trotz steigen<strong>de</strong>r Ten<strong>de</strong>nz nur zu gut einem Viertel (27,5 %) vertreten. Die Unterrepräsentanz<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> ist hier bei <strong>de</strong>n Professorinnen <strong>und</strong> Professoren beson<strong>de</strong>rs ausgeprägt,<br />

gilt aber auch für die Qualifikationsstufe <strong>de</strong>r wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter.<br />

In<strong>de</strong>s stieg <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil bei <strong>de</strong>n Professorinnen <strong>und</strong> Professoren (C 2 – C 4, W 2,<br />

W 3) <strong>im</strong> Vergleich zum 1. LGG-Bericht nur leicht an <strong>und</strong> liegt nun bei 14,7 %. Bei <strong>de</strong>n zumeist<br />

befristet beschäftigten wissenschaftlichen <strong>und</strong> künstlerischen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern<br />

liegt <strong>de</strong>r – ebenfalls leicht angestiegene – <strong>Frauen</strong>anteil bei 28,7 %. Eine positive Ten<strong>de</strong>nz<br />

zeichnet sich bei <strong>de</strong>n neu eingerichteten Juniorprofessuren <strong>und</strong> bei <strong>de</strong>n W 2-Professuren ab:<br />

Im Vergleich zu <strong>de</strong>n übrigen C- <strong>und</strong> W-Besoldungsgruppen sind hier etwas höhere <strong>Frauen</strong>anteile<br />

zu erkennen. Es ist zu hoffen, dass sich dies langfristig auch bei <strong>de</strong>n W 3-Professuren<br />

fortsetzen wird.<br />

Mit weniger als einem Fünftel ist <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil bei <strong>de</strong>n Führungspositionen insgesamt nur<br />

leicht angestiegen (+ 0,1 Prozentpunkte). Am gravierendsten ist die Unterrepräsentanz <strong>von</strong><br />

<strong>Frauen</strong> in <strong>de</strong>r Funktion <strong>de</strong>r Rektorin (6,7 %) <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Dekanin (6,5 %).<br />

Die Daten zur Gremienbesetzung zeigen rückläufige Ten<strong>de</strong>nzen, was die Anzahl <strong>de</strong>r paritätisch<br />

o<strong>de</strong>r mit mehr <strong>Frauen</strong> besetzten Gremien betrifft. Sie liegen weit unter <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt.<br />

Nahezu alle Gremienentsendungen erfolgen innerhalb <strong>de</strong>r Hochschule, an <strong>de</strong>r<br />

das Gremium angesie<strong>de</strong>lt ist. <strong>Frauen</strong> wer<strong>de</strong>n dabei nur zu gut einem Viertel <strong>de</strong>r Fälle berücksichtigt.<br />

Da Gremien vielfach funktionsbezogen mit Führungs- <strong>und</strong> wissenschaftlichem Personal<br />

besetzt sind, spiegeln sich hier die für diesen Bereich festgestellten niedrigen <strong>Frauen</strong>anteile<br />

wi<strong>de</strong>r.<br />

Die vorgenannten Ergebnisse belegen, dass <strong>im</strong> wissenschaftlichen Karriereverlauf nach wie<br />

vor mit steigen<strong>de</strong>r Position bzw. Qualifikation <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong> abn<strong>im</strong>mt. Auch die Daten<br />

zu <strong>de</strong>n wissenschaftlichen Qualifikationsverläufen <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in Nordrhein-Westfalen untermauern<br />

dies. So waren zwar die Hälfte aller Hochschulabsolventinnen <strong>und</strong> -absolventen <strong>im</strong><br />

Jahr 2005 <strong>Frauen</strong> (49,9 %), <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil unter <strong>de</strong>n Promovieren<strong>de</strong>n lag jedoch nur bei<br />

38,0 % <strong>und</strong> unter <strong>de</strong>n Habilitieren<strong>de</strong>n sogar nur bei 25,3 %. 6 Damit besteht weiterhin beson<strong>de</strong>rer<br />

Bedarf für gezielte gleichstellungspolitische Maßnahmen zur Erhöhung <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>anteils<br />

unter <strong>de</strong>n Professorinnen <strong>und</strong> Professoren wie auch bei <strong>de</strong>n Nachwuchswissenschaftlerinnen<br />

<strong>und</strong> -wissenschaftlern. Eine stärkere Repräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in Gremien muss<br />

auch in Zukunft auf <strong>de</strong>r Tagesordnung <strong>de</strong>r Hochschulen bleiben. Zu diesem Schluss kommt<br />

auch <strong>de</strong>r Wissenschaftsrat. Er hat die fortbestehen<strong>de</strong> Notwendigkeit, Chancengleichheit <strong>im</strong><br />

Wissenschaftssystem durchzusetzen, u.a. zum Anlass genommen, <strong>im</strong> November 2006 eine<br />

Tagung zum Thema „Exzellenz in Wissenschaft <strong>und</strong> Forschung. Neue Wege in <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>spolitik“<br />

durchzuführen. Ziel <strong>de</strong>r Tagung war es, neben <strong>de</strong>r Analyse <strong>de</strong>r Situation <strong>von</strong><br />

Wissenschaftlerinnen (insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Ursachen ihrer Benachteiligung) vor allem Maßnahmen<br />

für eine leistungs- <strong>und</strong> gleichstellungsorientierte Umgestaltung <strong>de</strong>s Wissenschafts- <strong>und</strong><br />

Forschungssystems auszuarbeiten. Basierend auf <strong>de</strong>n zentralen Ergebnissen <strong>und</strong> Botschaften<br />

<strong>de</strong>r Tagung hat <strong>de</strong>r Wissenschaftsrat am 13. Juli 2007 „Empfehlungen zur Chancengleichheit<br />

<strong>von</strong> Wissenschaftlerinnen <strong>und</strong> Wissenschaftlern“ verabschie<strong>de</strong>t 7 .<br />

6 Lan<strong>de</strong>samt für Datenverarbeitung <strong>und</strong> Statistik Nordrhein-Westfalen, Pressemeldungen vom 02.08.2006, 14.06.2006;<br />

B<strong>und</strong>-Län<strong>de</strong>r-Kommission für Bildungsplanung <strong>und</strong> Forschungsför<strong>de</strong>rung, Chancengleichheit in Wissenschaft <strong>und</strong> Forschung,<br />

Elfte Fortschreibung <strong>de</strong>s Datenmaterials (2005/2006) zu <strong>Frauen</strong> in Hochschulen <strong>und</strong> außerhochschulischen<br />

Forschungseinrichtungen, Heft 139, Tabelle 3.1.<br />

7 Wissenschaftsrat, „Empfehlungen zur Chancengleichheit <strong>von</strong> Wissenschaftlerinnen <strong>und</strong> Wissenschaftlern“, Drs. 8036-<br />

07, Berlin, 13. Juli 2007.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Für Stellenbesetzungen in Bereichen, in <strong>de</strong>nen <strong>Frauen</strong> unterrepräsentiert sind, sieht das LGG<br />

eine Verpflichtung zur Ausschreibung vor, um möglichst viele potenzielle Bewerberinnen zu<br />

erreichen. Insgesamt sind für <strong>de</strong>n Berichtszeitraum an <strong>de</strong>n Hochschulen 6.070 Stellenausschreibungen<br />

erfasst, da<strong>von</strong> sogar knapp ein Drittel in Bereichen ohne Unterrepräsentanz<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong>. In 291 <strong>de</strong>r 409 Fälle, in <strong>de</strong>nen <strong>von</strong> einer Ausschreibung abgesehen wur<strong>de</strong>, lag zwar<br />

kein Ausnahmetatbestand nach <strong>de</strong>m LGG vor. Allerdings sind <strong>im</strong> Hochschulgesetz weitere<br />

Ausnahmetatbestän<strong>de</strong> geregelt, die <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren dienstrechtlichen <strong>und</strong> personalwirtschaftlichen<br />

Gegebenheiten an <strong>de</strong>n Hochschulen geschul<strong>de</strong>t sind. Insgesamt sprechen die<br />

Ergebnisse dafür, dass die Ausschreibung freier Stellen <strong>und</strong> Planstellen auch an <strong>de</strong>n Hochschulen<br />

inzwischen als gute Praxis etabliert ist.<br />

Entgegen <strong>de</strong>r Vorgabe <strong>de</strong>s LGG <strong>und</strong> auch gegenläufig zum lan<strong>de</strong>sweit festgestellten Trend<br />

ist <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r Ausschreibungen mit Teilzeitmöglichkeit zwar rückläufig <strong>und</strong> beträgt nur<br />

noch r<strong>und</strong> 50 %. Positiv ist aber festzuhalten, dass inzwischen in viel stärkerem Maße auch<br />

Ausschreibungen für Stellen mit Vorgesetzten- <strong>und</strong> Leitungsaufgaben eine Teilzeitoption beinhalten.<br />

Trotz <strong>de</strong>r insoweit begrüßenswerten Entwicklung besteht insgesamt noch erheblicher<br />

Nachholbedarf. Mit Blick auf die gesellschaftspolitisch angestrebte <strong>und</strong> <strong>im</strong> LGG als Ziel verankerte<br />

Verbesserung <strong>de</strong>r Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie sind hier noch einmal <strong>de</strong>utliche<br />

Korrekturen <strong>de</strong>r bisherigen Praxis angezeigt.<br />

Bei <strong>de</strong>n Stellenbesetzungen sind <strong>Frauen</strong> in etwa gemäß ihrem Anteil an <strong>de</strong>n Bewerbungen<br />

vertreten. Hier schlagen sich die niedrigen Bewerbungsquoten <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> – insbeson<strong>de</strong>re bei<br />

<strong>de</strong>n Professuren, wo sie nur ein Fünftel ausmachen – nie<strong>de</strong>r. Dies macht einmal mehr die Notwendigkeit<br />

<strong>de</strong>utlich, <strong>Frauen</strong> bei ihrer wissenschaftlichen Qualifizierung noch sehr viel stärker<br />

zu unterstützen. Insbeson<strong>de</strong>re sind strukturelle Barrieren, wie z.B. fehlen<strong>de</strong> Formalisierung<br />

<strong>und</strong> Transparenz bei <strong>de</strong>r Stellenvergabe o<strong>de</strong>r lange, oft durch Unwägbarkeiten geprägte Qualifizierungswege<br />

abzubauen. Da <strong>Frauen</strong> nach wie vor stärker <strong>von</strong> Familienpflichten beansprucht<br />

wer<strong>de</strong>n als Männer, spielt für sie nicht nur die Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie eine große<br />

Rolle. Beson<strong>de</strong>rs be<strong>de</strong>utsam ist für sie auch eine ökonomische Planungssicherheit bei Entscheidungen,<br />

die ihr weiteres Berufsleben betreffen. Flexiblere <strong>und</strong> freier gestaltete Arbeitsbedingungen<br />

sowie die Akzeptanz <strong>von</strong> Teilzeitbeschäftigung auch auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Professuren<br />

wür<strong>de</strong>n dazu beitragen, dass <strong>Frauen</strong> nicht wegen <strong>de</strong>r Wahrnehmung <strong>von</strong> Familienpflichten auf<br />

eine wissenschaftliche Karriere verzichten müssen.<br />

Für die Umsetzung <strong>de</strong>r Ziele <strong>de</strong>s LGG – die Verwirklichung <strong>de</strong>s Gr<strong>und</strong>rechts <strong>de</strong>r Gleichberechtigung<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>und</strong> die Verbesserung <strong>de</strong>r Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie<br />

– sind <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan <strong>und</strong> die Arbeit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten wesentliche<br />

Elemente. Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n, als Beson<strong>de</strong>rheit <strong>im</strong> Hochschulbereich, zwischen <strong>de</strong>m Wissenschaftsministerium<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>n Hochschulen Ziel- <strong>und</strong> Leistungsvereinbarungen geschlossen,<br />

in <strong>de</strong>nen ebenfalls Maßnahmen zur För<strong>de</strong>rung <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in <strong>de</strong>r Wissenschaft <strong>und</strong> zur Vereinbarkeit<br />

<strong>von</strong> Familie <strong>und</strong> Beruf verankert sind.<br />

Die Arbeitssituation <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten an <strong>de</strong>n Hochschulen – die Entlastung<br />

<strong>von</strong> dienstlichen Aufgaben, die Einbindung in die Gremienarbeit (ohne Auswahlgremien) o<strong>de</strong>r<br />

die Einladung zu Dienstbesprechungen – <strong>und</strong> vor allem ihre finanzielle Ausstattung stellen<br />

sich insgesamt positiver dar als in <strong>de</strong>n übrigen Teilen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung. Auch nehmen<br />

prozentual mehr <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte <strong>de</strong>r Hochschulen ihre Rechte (Personalakteneinsichtsrecht,<br />

unmittelbares Vortragsrecht, Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht) in Anspruch als ihre Kolleginnen<br />

aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung. Dennoch bestehen auch an <strong>de</strong>n Hochschulen bezüglich<br />

<strong>de</strong>r dienstlichen Entlastung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>und</strong> insbeson<strong>de</strong>re hinsichtlich<br />

ihrer rechtzeitigen Beteiligung noch Defizite. Zur Frage <strong>de</strong>r Entlastungen ist anzumerken, dass<br />

möglicherweise nicht alle <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten eine Entlastung <strong>von</strong> ihren dienstlichen<br />

Tätigkeiten wünschen bzw. eine solche nur in begrenztem Umfang wollen, da sie an<strong>de</strong>rnfalls<br />

37


38 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Nachteile für ihre weitere (wissenschaftliche) Karriere befürchten. In diesem Fall o<strong>de</strong>r wenn<br />

keine verfügbaren Stellen für eine Entlastung zur Verfügung stehen, kann die Entlastung jedoch<br />

auch organisatorisch durch eine Aufgabenumverteilung erreicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r erstmaligen Beteiligung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten belegt die Erhebung,<br />

dass diese parallel zur übrigen Lan<strong>de</strong>sverwaltung auch bei <strong>de</strong>n Hochschulen oft erst mit <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung <strong>de</strong>s Personalrates erfolgt. Insoweit gilt das in Kapitel 8 Gesagte entsprechend.<br />

Der Pflicht zur Erstellung eines Rahmenplans kommen alle an <strong>de</strong>r Erhebung beteiligten<br />

Hochschulen nach. Ein Fünftel <strong>de</strong>r Hochschulen verfügt jedoch nicht über <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>r-<br />

pläne für die Fachbereiche, die Verwaltung, die zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen<br />

<strong>und</strong> die größeren zentralen Betriebseinheiten (mit min<strong>de</strong>stens 20 Beschäftigten), obwohl<br />

diese vom Gesetz als Bestandteil <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplans vorgesehen sind. Die große Mehrheit<br />

<strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne enthält Zielvorgaben bei <strong>de</strong>n Professuren, <strong>de</strong>n Studieren<strong>de</strong>n <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>m wissenschaftlichen Nachwuchs. Damit liegt <strong>de</strong>r Fokus auf <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Abbau <strong>von</strong> Unterrepräsentanzen<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> beson<strong>de</strong>rs wichtigen Bereichen. Die übrigen, zu einem geringeren<br />

Anteil vertretenen Vorgaben dürfen jedoch hinsichtlich ihrer Be<strong>de</strong>utung für das angestrebte<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sziel nicht unterbewertet wer<strong>de</strong>n, wie z.B. Vorgaben zum Personal in Medizin,<br />

Technik <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Verwaltung <strong>und</strong> zu Lehrstuhlvertretungen, die vermehrt in die <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne<br />

aufgenommen wor<strong>de</strong>n sind. Bei <strong>de</strong>n gleichstellungspolitischen Maßnahmen dominieren<br />

die Bereiche Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie, Personalauswahl, Fortbildung <strong>und</strong> Personalentwicklung.<br />

Darüber hinaus haben Mentoring <strong>und</strong> Kooperationsverträge mit Unternehmen<br />

<strong>de</strong>utlich an Be<strong>de</strong>utung gewonnen. An<strong>de</strong>re für die För<strong>de</strong>rung <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> ebenfalls wichtige<br />

Maßnahmen, wie z.B. Kin<strong>de</strong>rbetreuungsangebote für Studieren<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r die vorrangige Vergabe<br />

<strong>von</strong> Lehraufträgen, Gastprofessuren <strong>und</strong> Lehrstuhlvertretungen an <strong>Frauen</strong> wur<strong>de</strong>n <strong>im</strong>mer<br />

noch, aber <strong>im</strong> Vergleich zum Vorbericht weniger angeboten.<br />

Ähnlich wie in <strong>de</strong>r sonstigen Lan<strong>de</strong>sverwaltung ist auch für die Hochschulen kritisch zu sehen,<br />

dass nur noch knapp die Hälfte <strong>de</strong>r Hochschulen <strong>und</strong> damit <strong>de</strong>utlich weniger als 2003 für die<br />

Umsetzung <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne ein Controlling <strong>im</strong> Sinne <strong>de</strong>r VV Nr. 5 zu § 6 LGG vorgesehen<br />

hat. Das hierzu oben unter 2. Gesagte gilt für die Hochschulen ebenso wie für die übrigen<br />

Dienststellen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung.<br />

Ausblick<br />

Auswirkungen <strong>de</strong>s zum 01.01.2007 in Kraft getretenen Hochschulfreiheitsgesetzes<br />

Bis zum 31.12.2006 waren die Universitäten <strong>und</strong> Fachhochschulen Körperschaften <strong>de</strong>s<br />

öffentlichen Rechts <strong>und</strong> zugleich Einrichtungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s.<br />

Mit Inkrafttreten <strong>de</strong>s Hochschulfreiheitsgesetzes hat sich <strong>de</strong>r Staat aus <strong>de</strong>r Detailsteuerung<br />

zurückgezogen <strong>und</strong> die Eigenverantwortung <strong>de</strong>r Hochschulen gestärkt.<br />

Seit <strong>de</strong>m 01.01.2007 sind die Universitäten <strong>und</strong> Fachhochschulen Körperschaften <strong>de</strong>s<br />

Öffentlichen Rechts mit eigener Dienstherreneigenschaft. Deshalb wer<strong>de</strong>n sie zukünftig<br />

<strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>s LGG-Berichts nicht mehr erfasst wer<strong>de</strong>n. Das MIWFT wird hier, um<br />

<strong>de</strong>m Informationsrecht <strong>de</strong>s Landtags Rechnung zu tragen, zukünftig in regelmäßigen<br />

Abstän<strong>de</strong>n durch das Netzwerk <strong>Frauen</strong>forschung einen Gen<strong>de</strong>r-Report zur geschlechtergerechten<br />

Hochschule erstellen lassen.


Teil 2<br />

Datenreport


40 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

I. Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> methodisches Vorgehen<br />

Nach § 22 LGG berichtet die Lan<strong>de</strong>sregierung <strong>de</strong>m Landtag <strong>im</strong> Abstand <strong>von</strong> drei Jahren über<br />

die Umsetzung <strong>de</strong>s Gesetzes in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung. Der 2. LGG-Bericht knüpft dabei nicht<br />

nur zeitlich, son<strong>de</strong>rn – soweit möglich – auch inhaltlich an <strong>de</strong>n 1. LGG-Bericht an, um eine Vergleichbarkeit<br />

<strong>de</strong>r Daten <strong>und</strong> Ergebnisse zu gewährleisten. Aus diesem Gr<strong>und</strong> umfasst <strong>de</strong>r 2.<br />

LGG-Bericht nicht <strong>de</strong>n regulären Berichtszeitraum <strong>von</strong> drei Jahren (01.01.2004 – 31.12.2006),<br />

son<strong>de</strong>rn lediglich <strong>de</strong>n Zeitraum bis zum 31.10.2006. Diese Verkürzung <strong>de</strong>s Berichtszeitraums<br />

um zwei Monate war aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Neuordnung <strong>de</strong>s Tarifrechts für die Län<strong>de</strong>r zum 01.11.2006<br />

geboten. An<strong>de</strong>rnfalls wäre ein Vergleich <strong>de</strong>r Ergebnisse für <strong>de</strong>n Tarifbereich (Vergütungs- <strong>und</strong><br />

Lohngruppen) nicht möglich gewesen.<br />

Unter Bezugnahme auf die inhaltliche Struktur <strong>und</strong> die Ergebnisse <strong>de</strong>s 1. Berichts informiert<br />

dieser Bericht insbeson<strong>de</strong>re über die Entwicklung <strong>de</strong>r Personalstruktur in <strong>de</strong>r unmittelbaren<br />

Lan<strong>de</strong>sverwaltung <strong>und</strong> enthält außer<strong>de</strong>m Ausführungen zu <strong>de</strong>n Themenkomplexen<br />

– Führungspositionen,<br />

– Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie,<br />

– <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan,<br />

– Stellenbesetzungsverfahren,<br />

– <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte,<br />

– Aus- <strong>und</strong> Fortbildung,<br />

– Gremien <strong>und</strong><br />

– Privatisierungen.<br />

Auch die in <strong>de</strong>r VV zu § 22 LGG genannten Gesichtspunkte wur<strong>de</strong>n berücksichtigt.<br />

Der 2. Bericht zur Umsetzung <strong>de</strong>s LGG wur<strong>de</strong> fe<strong>de</strong>rführend vom Ministerium für Generationen,<br />

Familie, <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Integration (MGFFI) in Abst<strong>im</strong>mung mit <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Lan<strong>de</strong>sressorts<br />

erstellt. Das Lan<strong>de</strong>samt für Datenverarbeitung <strong>und</strong> Statistik (LDS) hat das für <strong>de</strong>n Bericht<br />

benötigte Datenmaterial bereitgestellt.<br />

Dazu hat es zum einen auf <strong>de</strong>n Datenbestand <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Besoldung <strong>und</strong> Versorgung<br />

(LBV) zurückgegriffen. Auf diese Weise wur<strong>de</strong>n die Beschäftigtendaten zum Stichtag<br />

31.10.2006 sowie die Daten <strong>de</strong>r <strong>im</strong> Erhebungszeitraum (01.01.2004 – 31.10.2006) neueingestellten<br />

<strong>und</strong> ausgeschie<strong>de</strong>nen Beschäftigten für alle Dienststellen mit Ausnahme <strong>de</strong>r Landtagsverwaltung<br />

(LTV) ermittelt. Die Daten <strong>de</strong>r Landtagsverwaltung wur<strong>de</strong>n <strong>von</strong> dieser in Anlehnung<br />

an die Struktur <strong>de</strong>r LBV-Daten direkt an das LDS übermittelt.<br />

Zum an<strong>de</strong>ren wur<strong>de</strong>n die Daten für die übrigen Themengebiete wie<strong>de</strong>r durch eine Befragung,<br />

sowohl <strong>de</strong>r Personalstellen als auch <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten, in allen Dienststellen<br />

<strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung mittels Fragebogen erhoben. Da die Auswertung <strong>de</strong>s 1.<br />

Berichts ergeben hatte, dass einzelne Fragestellungen ohne Verluste für die Aussagekraft vereinfacht<br />

wer<strong>de</strong>n können o<strong>de</strong>r verzichtbar sind, wur<strong>de</strong>n die Fragebögen für <strong>de</strong>n 2. Bericht entsprechend<br />

überarbeitet <strong>und</strong> <strong>de</strong>utlich gestrafft. Dies trug auch <strong>de</strong>m Anliegen <strong>de</strong>r Dienststellen<br />

Rechnung, <strong>de</strong>n Aufwand für die Datenerfassung möglichst gering zu halten.<br />

Es wur<strong>de</strong>n zwei Fragebogenversionen für die Personalstellen entwickelt; ein Fragebogen ausschließlich<br />

für die Hochschulen sowie eine Fassung für die übrigen Dienststellen. Auf diese<br />

Weise konnten die Fragestellungen, insbeson<strong>de</strong>re zum Themenkomplex „<strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan“,


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

auf die unterschiedlichen Gegebenheiten zugeschnitten wer<strong>de</strong>n. Die Hochschulen sowie die<br />

übrigen Dienststellen erhielten so jeweils nur die für ihren Bereich relevanten Fragen.<br />

Auch erfolgte zusätzlich wie<strong>de</strong>r eine geson<strong>de</strong>rte Befragung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

über die Wahrnehmung ihrer Rechte <strong>und</strong> Aufgaben auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage eines eigenen Fragebogens.<br />

Die Befragungen erfolgten erstmals in <strong>de</strong>r Form <strong>de</strong>r Online-Erhebung. Die technische Basis<br />

bil<strong>de</strong>te hierfür „intra.view“, eine vom LDS entwickelte Anwendung für Online-Befragungen.<br />

Durch die Vergabe <strong>von</strong> Dienststellenkennungen <strong>und</strong> Kennwörtern war sichergestellt, dass<br />

nur autorisierte Personen Zugriff auf <strong>de</strong>n Online-Fragebogen hatten <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Fragebogen pro<br />

Dienststelle bzw. <strong>von</strong> je<strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten nur einmal ausgefüllt wer<strong>de</strong>n konnte.<br />

Vorgegebene Plausibilitätsregeln sorgten außer<strong>de</strong>m dafür, dass eine Rücksendung <strong>de</strong>r Fragebögen<br />

nur dann möglich war, wenn alle Fragen vollständig <strong>und</strong> fehlerfrei beantwortet waren.<br />

Für die Online-Befragung wur<strong>de</strong>n ein Web-Server, <strong>de</strong>r über das Lan<strong>de</strong>sverwaltungsnetz zur<br />

Verfügung gestellt wur<strong>de</strong>, sowie ein weiterer Server <strong>im</strong> Internet eingerichtet. Lediglich <strong>von</strong><br />

einigen wenigen Dienststellen <strong>und</strong> <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten, die auf bei<strong>de</strong>n Servern nicht<br />

mel<strong>de</strong>n konnten, wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Fragebogen in Papierform ausgefüllt.<br />

Insgesamt wur<strong>de</strong>n 713 Dienststellen <strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung befragt. Körperschaften,<br />

Stiftungen, Anstalten <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts <strong>und</strong> medizinische Einrichtungen sowie<br />

Gemein<strong>de</strong>n <strong>und</strong> Gemein<strong>de</strong>verbän<strong>de</strong> waren, wie bereits <strong>im</strong> 1. Bericht, nicht mit einbezogen.<br />

Etwas mehr als vier Fünftel <strong>de</strong>r Dienststellen (587) entfallen auf lediglich vier Geschäftsbereiche,<br />

nämlich die Finanzverwaltung (158), die Justizverwaltung (274) sowie die Geschäftsbereiche<br />

<strong>de</strong>s Ministeriums für Schule <strong>und</strong> Weiterbildung (85 8 ) <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Innenministeriums<br />

(70). Die restlichen 126 Dienststellen verteilen sich auf die übrigen Geschäftsbereiche, wobei<br />

diese überwiegend nur wenige Dienststellen umfassen: Landtagsverwaltung (1), Ministerpräsi<strong>de</strong>nten/Staatskanzlei<br />

(2), Ministerium für Generationen, Familie, <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Integration (2),<br />

Ministerium für Bauen <strong>und</strong> Verkehr (5), Lan<strong>de</strong>srechnungshof (7), Ministerium für Wirtschaft,<br />

Mittelstand <strong>und</strong> Energie (9), Ministerium für Arbeit, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales (28), Ministerium<br />

für Umwelt <strong>und</strong> Naturschutz, Landwirtschaft <strong>und</strong> Verbraucherschutz (29) sowie Ministerium<br />

für Innovation, Wissenschaft, Forschung <strong>und</strong> Technologie (43).<br />

Die Einstellungsdaten <strong>de</strong>r Lehrkräfte wur<strong>de</strong>n aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r dort gelten<strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>rheiten<br />

nicht durch Befragung mittels Fragebogen, son<strong>de</strong>rn wie<strong>de</strong>r auf Basis vorhan<strong>de</strong>ner personalstatistischer<br />

Dateien erfasst. Die Angaben zur Lehrerfortbildung wur<strong>de</strong>n durch das Ministerium<br />

für Schule <strong>und</strong> Weiterbildung übermittelt, da viele Fortbildungen schulintern durchgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> <strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Befragung beteiligten Schuldienststellen (Schulämter, Bezirksregierungen)<br />

hierzu keine Daten vorliegen.<br />

Angaben zur leistungsorientierten Mittelvergabe wur<strong>de</strong>n direkt durch das Ministerium für Innovation,<br />

Wissenschaft, Forschung <strong>und</strong> Technologie übermittelt.<br />

Die Finanzämter wur<strong>de</strong>n aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>rheiten in <strong>de</strong>r Finanzverwaltung erneut per Erlass<br />

durch das Finanzministerium <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Beantwortung <strong>de</strong>r Fragen zu <strong>de</strong>n Bestandteilen <strong>und</strong><br />

konkreten Zielvorgaben <strong>im</strong> <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan befreit. Diese Daten liegen daher nicht vor. In <strong>de</strong>n<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Tabellen <strong>und</strong> Auswertungen wird hierauf hingewiesen. Die Beson<strong>de</strong>rheiten<br />

wur<strong>de</strong>n vom Finanzministerium schriftlich erläutert.<br />

8 Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r komplexen Struktur <strong>und</strong> hohen Personalstärke <strong>de</strong>s Schulressorts sind die Beschäftigtenzahlen in <strong>de</strong>n<br />

Dienststellen <strong>und</strong> Einrichtungen mit weiter gehen<strong>de</strong>r Differenzierung (Schularten Studienseminaren, etc.) erhoben<br />

<strong>und</strong> ausgewertet wor<strong>de</strong>n. Der Begriff <strong>de</strong>r Dienststelle wird hier insofern vor <strong>de</strong>m Hintergr<strong>und</strong> <strong>de</strong>s § 3 LGG <strong>im</strong> Interesse<br />

größerer Erhebungstransparenz nicht qualitativ, son<strong>de</strong>rn quantitativ in erweitertem Sinne verwen<strong>de</strong>t.<br />

41


42 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Teil 1 <strong>de</strong>s Berichts enthält eine zusammenfassen<strong>de</strong> Bewertung <strong>de</strong>r wesentlichen Ergebnisse<br />

zu <strong>de</strong>n einzelnen Themenkomplexen. Teil 2 enthält zu je<strong>de</strong>m Themenkomplex einen ausführlichen<br />

Datenreport. Hier wer<strong>de</strong>n die Ergebnisse zur Umsetzung <strong>de</strong>r LGG-Regelungen<br />

ausführlich in <strong>de</strong>taillierter Betrachtung dargestellt. Dies beinhaltet u.a. auch eine Auswertung<br />

<strong>de</strong>r Ergebnisse bezogen auf die Geschäftbereiche <strong>de</strong>r Ressorts. Dies sind die zehn Lan<strong>de</strong>sministerien,<br />

die Landtagsverwaltung (LTV), <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>srechnungshof (LRH) sowie <strong>de</strong>r Minister-<br />

präsi<strong>de</strong>nt/die Staatskanzlei (MP/StK) einschließlich ihrer nachgeordneten Bereiche. Bei <strong>de</strong>n<br />

zehn Ministerien han<strong>de</strong>lt es sich um:<br />

– Finanzministerium (FM),<br />

– Innenministerium, einschließlich <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbeauftragten für Datenschutz <strong>und</strong><br />

Datensicherheit (IM),<br />

– Justizministerium (JM),<br />

– Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung <strong>und</strong> Technologie (MIWFT),<br />

– Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand <strong>und</strong> Energie (MWME),<br />

– Ministerium für Arbeit, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales (MAGS),<br />

– Ministerium für Generationen, Familie, <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Integration (MGFFI),<br />

– Ministerium für Bauen <strong>und</strong> Verkehr (MBV),<br />

– Ministerium für Schule <strong>und</strong> Weiterbildung (MSW),<br />

– Ministerium für Umwelt <strong>und</strong> Naturschutz, Landwirtschaft <strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />

(MUNLV).<br />

Zur Darstellung <strong>de</strong>r während <strong>de</strong>s Berichtszeitraums aufgetretenen Entwicklungsten<strong>de</strong>nzen<br />

<strong>und</strong> Verän<strong>de</strong>rungen n<strong>im</strong>mt <strong>de</strong>r Bericht an vielen Stellen vergleichend auf die Ergebnisse <strong>de</strong>s<br />

1. Berichts zur Umsetzung <strong>de</strong>s LGG Bezug, <strong>de</strong>r zum Stichtag 31.12.2003 erstellt wur<strong>de</strong> <strong>und</strong><br />

insgesamt die Jahre 2000 bis 2003 umfasst. Von ressortspezifischen Vergleichen wird jedoch<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r zwischenzeitlich erfolgten Neuressortierung <strong>de</strong>r Ministerien, die zum Teil auch<br />

zu erheblichen Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Personalstrukturen <strong>de</strong>r jeweiligen Rechtsnachfolger geführt<br />

hat, abgesehen.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

II. Umsetzung <strong>de</strong>r Regelungen <strong>im</strong> Einzelnen<br />

1. Beschäftigtensituation<br />

Am 31.10.2006 sind in <strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung in Nordrhein-Westfalen insgesamt<br />

361.446 Beschäftigte (ohne Anwärterinnen/Anwärter/Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>) tätig. Dies sind<br />

6.515 Personen bzw. 1,8 % weniger als am 31.12.2003. Trotz <strong>de</strong>s allgemeinen Beschäftigtenrückgangs<br />

stieg die Zahl <strong>de</strong>r weiblichen Beschäftigten um 2.224 auf 192.812 Personen <strong>und</strong><br />

liegt zum Stichtag bei 53,3 %. Dies be<strong>de</strong>utet gegenüber 2003 eine Steigerung <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>anteils<br />

um 1,5 Prozentpunkte.<br />

Anteil <strong>de</strong>r Beschäftigten in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung NRW nach Geschlecht am 31.10.2006<br />

46,7 % Männer 53,3 % <strong>Frauen</strong><br />

Dieser insgesamt höhere Anteil <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> relativiert sich jedoch, wenn man die Verteilung<br />

<strong>von</strong> <strong>Männern</strong> <strong>und</strong> <strong>Frauen</strong> auf die Laufbahngruppen betrachtet. Von <strong>de</strong>n 192.812 beschäftigten<br />

<strong>Frauen</strong> sind 2006 0,2 % <strong>im</strong> einfachen Dienst (– 0,1 Prozentpunkte), 22,8 % <strong>im</strong> mittleren<br />

Dienst (– 1,8 Prozentpunkte), 55,8 % (+ 0,6 Prozentpunkte) <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> gehobenen Dienst<br />

<strong>und</strong> lediglich 20,3 % (+ 1,5 Prozentpunkte) <strong>im</strong> höheren Dienst tätig. Von <strong>de</strong>n 168.634 männlichen<br />

Lan<strong>de</strong>sbediensteten arbeiten zum Stichtag 31.10.2006 13,2 % <strong>im</strong> mittleren Dienst,<br />

47,0 % <strong>im</strong> gehobenen Dienst <strong>und</strong> 35,4 % <strong>im</strong> höheren Dienst.<br />

Den größten Anteil unter <strong>de</strong>n Beschäftigten <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s stellen die Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer<br />

mit 46,7 % (168.637 Personen), was gegenüber 2003 einer Steigerung um 1,1 Prozentpunkte<br />

entspricht. Der <strong>Frauen</strong>anteil unter <strong>de</strong>n Lehrkräften ist <strong>im</strong> selben Zeitraum um 1,3 Prozentpunkte<br />

auf 66,3 % gestiegen.<br />

Klammert man diesen Bereich mit traditionell sehr hohem <strong>Frauen</strong>anteil aus, liegt <strong>de</strong>r Anteil<br />

<strong>de</strong>r weiblichen Beschäftigten lan<strong>de</strong>sweit bei 42,0 % <strong>und</strong> damit um 1,3 Prozentpunkte höher<br />

als En<strong>de</strong> 2003. In dieser Zahl ist jedoch auch <strong>de</strong>r Polizeibereich enthalten, <strong>de</strong>r nach wie vor<br />

durch überproportionale Männerbeschäftigung gekennzeichnet ist. Zahlen für <strong>de</strong>n Geschäftsbereich<br />

<strong>de</strong>s IM <strong>im</strong> folgen<strong>de</strong>n Text umfassen auch <strong>de</strong>n Polizeibereich, sofern nicht ausdrücklich<br />

etwas an<strong>de</strong>res benannt ist.<br />

Nach Beschäftigungsgruppen betrachtet stellt sich die Situation zum 31.10.2006 wie folgt dar:<br />

Im unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sdienst waren 253.285 (70,0 %) Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte, Richterinnen<br />

<strong>und</strong> Richter, 100.740 (27,9 %) Angestellte <strong>und</strong> 7.421 (2,0 %) Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeiter<br />

43


44 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

beschäftigt. In allen drei Beschäftigungsgruppen ist seit <strong>de</strong>m 31.12.2003 eine Steigerung <strong>de</strong>s<br />

<strong>Frauen</strong>anteils zu verzeichnen: <strong>im</strong> Beamtenbereich um 1,8 Prozentpunkte auf 51,3 %, <strong>im</strong> Angestelltenbereich<br />

um 0,5 Prozentpunkte auf 60,9 % <strong>und</strong> <strong>im</strong> Arbeiterbereich um 2,7 Prozentpunkte<br />

auf 22,3 %.<br />

Der <strong>Frauen</strong>anteil insgesamt <strong>und</strong> in <strong>de</strong>n einzelnen Beschäftigungsgruppen stellt sich in <strong>de</strong>n<br />

Ressorts recht unterschiedlich dar:<br />

Anteile beschäftigter <strong>Frauen</strong> in <strong>de</strong>n Ressorts <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung NRW<br />

nach Beschäftigungsgruppen am 31.10.2006 in Prozent<br />

Ressort<br />

MP/StK<br />

FM<br />

IM<br />

IM (ohne Polizei)<br />

JM<br />

MIWFT<br />

MWME<br />

MAGS<br />

MGFFI<br />

MBV<br />

MSW<br />

MSW (ohne Schulen)<br />

MUNLV<br />

LRH<br />

LTV<br />

NRW<br />

insgesamt Beamtinnen/<br />

Richterinnen<br />

Angestellte Arbeiterinnen<br />

46,7<br />

55,4<br />

25,1<br />

40,2<br />

54,2<br />

40,4<br />

36,4<br />

58,7<br />

63,8<br />

32,4<br />

66,2<br />

59,8<br />

41,6<br />

29,8<br />

51,3<br />

53,3<br />

Der hohe <strong>Frauen</strong>anteil <strong>von</strong> 53,3 % an <strong>de</strong>r Gesamtbeschäftigtenzahl erklärt sich aus <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utlich<br />

überproportionalen Beschäftigung <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> Geschäftsbereich <strong>de</strong>s MSW. Die niedrigsten<br />

weiblichen Beschäftigungsanteile weisen mit 25,1 % das IM 9 , mit 29,8 % <strong>de</strong>r LRH, mit<br />

32,4 % das MBV <strong>und</strong> mit 36,4 % das MWME auf.<br />

Beson<strong>de</strong>rs große Unterschie<strong>de</strong> zeigen sich innerhalb <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>sweit zahlenmäßig größten<br />

Gruppe <strong>de</strong>r verbeamteten Beschäftigten. In <strong>de</strong>n Geschäftsbereichen <strong>de</strong>s IM 10 , MUNLV, LRH,<br />

MBV <strong>und</strong> MIWFT ist <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil unter <strong>de</strong>n Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten mit 18,4 % bis<br />

26,2 % relativ niedrig. In <strong>de</strong>n Geschäftsbereichen <strong>de</strong>s FM (52,3 %), <strong>de</strong>s MGFFI (57,0 %) <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>s MSW (66,4 %) hingegen ist er überdurchschnittlich hoch.<br />

38,1<br />

52,3<br />

18,4<br />

31,4<br />

40,3<br />

26,2<br />

21,5<br />

44,4<br />

57,0<br />

26,0<br />

66,4<br />

39,6<br />

18,5<br />

24,1<br />

32,0<br />

Der Anteil <strong>de</strong>r weiblichen Angestellten ist in fast allen Ressorts <strong>de</strong>utlich höher <strong>und</strong> bewegt sich<br />

überwiegend zwischen 52,1 % <strong>und</strong> 81,0 %. Lediglich in <strong>de</strong>n Geschäftsbereichen <strong>de</strong>s MBV <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>s MIWFT liegt er mit 47,2 % bzw. 47,4 % leicht unter <strong>de</strong>r 50%-Marke.<br />

Arbeiterinnen sind – abgesehen vom MSW (57,6 %), JM (48,4 %) <strong>und</strong> MAGS (41,9 %) –<br />

in allen Ressorts nur mit geringen Anteilen bzw. gar nicht vertreten, insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n<br />

Geschäftsbereichen <strong>de</strong>s MBV (8,2 %), MWME (7,9 %) <strong>und</strong> LRH (0,0 %).<br />

9 u. 10 Einschließlich Polizeibereich.<br />

51,3<br />

59,1<br />

65,7<br />

58,1<br />

53,9<br />

81,0<br />

47,4<br />

52,1<br />

68,3<br />

72,4<br />

47,2<br />

65,6<br />

66,9<br />

55,9<br />

71,4<br />

62,4<br />

60,9<br />

21,4<br />

27,7<br />

22,5<br />

21,3<br />

48,4<br />

15,8<br />

7,9<br />

41,9<br />

26,5<br />

8,2<br />

57,6<br />

57,6<br />

13,6<br />

0,0<br />

24,2<br />

22,3


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Ein Ressortvergleich hinsichtlich <strong>de</strong>r Beschäftigtenstruktur zum Erhebungsstichtag <strong>im</strong> Jahr<br />

2003 ist wegen <strong>de</strong>r zwischenzeitlich erfolgten Neuressortierung nicht möglich.<br />

Bezogen auf die Laufbahngruppen ist festzustellen, dass mit Ausnahme <strong>de</strong>s einfachen<br />

Dienstes <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil in allen Laufbahngruppen gestiegen ist (s. Diagramm unten). Die<br />

größten Steigerungen konnten mit 2,8 Prozentpunkten <strong>im</strong> höheren Dienst (einschließlich<br />

vergleichbare Angestellte) bzw. mit 2,7 Prozentpunkten <strong>im</strong> Bereich <strong>de</strong>r Arbeiterinnen erzielt<br />

wer<strong>de</strong>n. Aber auch <strong>im</strong> mittleren <strong>und</strong> gehobenen Dienst stieg <strong>de</strong>r ohnehin schon überproportional<br />

hohe <strong>Frauen</strong>teil weiter um je 1,1 Prozentpunkte. Lediglich in <strong>de</strong>r Laufbahngruppe <strong>de</strong>s<br />

einfachen Dienstes (einschließlich vergleichbare Angestellte) ging <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil um 3,3<br />

Prozentpunkte zurück. Hier waren <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> Vergleich zu ihrem Beschäftigtenanteil (21,0 %)<br />

überproportional (zu 38,0 %) vom Stellenabbau betroffen.<br />

<strong>Frauen</strong>anteil in <strong>de</strong>n Laufbahngruppen in %<br />

(Beamtinnen, Richterinnen, Staatsanwältinnen, Angestellte, Arbeiterinnen)<br />

einfacher Dienst<br />

mittlerer Dienst<br />

gehobener Dienst<br />

höherer Dienst<br />

Arbeiterinnen<br />

insgesamt<br />

24,3%<br />

21,0%<br />

65,3%<br />

66,4%<br />

56,5%<br />

57,6%<br />

36,8%<br />

39,6%<br />

19,6%<br />

22,3%<br />

51,8%<br />

53,3%<br />

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70%<br />

weiblich 31.12.2003 weiblich 31.10.2006<br />

54,6 % <strong>de</strong>r Neueingestellten in <strong>de</strong>n unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sdienst waren <strong>im</strong> Berichtszeitraum<br />

<strong>Frauen</strong>. Damit liegt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil hier 3 Prozentpunkte über <strong>de</strong>mjenigen aus <strong>de</strong>m Berichtszeitraum<br />

2000 – 2003. Der <strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>r Gesamtzahl <strong>de</strong>r Beschäftigten <strong>von</strong> 53,3 %<br />

(zum Stichtag 31.10.2006) wird somit noch um 1,3 Prozentpunkte übertroffen. Mit Ausnahme<br />

<strong>de</strong>r Einstellungen in <strong>de</strong>n einfachen Dienst, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r weiblichen Beschäftigten um<br />

7,4 Prozentpunkte auf 39,9 % sank, stiegen in allen an<strong>de</strong>ren Laufbahngruppen die <strong>Frauen</strong>anteile:<br />

<strong>im</strong> mittleren Dienst um 4,5 Prozentpunkte auf 68,0 %, <strong>im</strong> gehobenen Dienst um 4,4 Prozentpunkte<br />

auf 72,2 %, <strong>im</strong> höheren Dienst um 2,2 Prozentpunkte auf 41,9 % <strong>und</strong> <strong>im</strong> Bereich<br />

<strong>de</strong>r Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeiter sogar um 14,3 Prozentpunkte auf 26,0 %.<br />

Die höchsten Einstellungsquoten <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> wer<strong>de</strong>n <strong>im</strong> Berichtszeitraum vom MSW mit<br />

71,2 %, vom MGFFI mit 71,1 %, <strong>von</strong> <strong>de</strong>r LTV mit 63,0 % <strong>und</strong> <strong>de</strong>m JM mit 53,2 % genannt. Bemerkenswert<br />

ist, dass die <strong>Frauen</strong>einstellungsquote <strong>de</strong>s IM mit 43,4 % um 18,3 Prozentpunkte<br />

über <strong>de</strong>ssen <strong>Frauen</strong>anteil <strong>von</strong> 25,1 % liegt. Hier wirkt sich aus, dass auch <strong>im</strong> Polizeibereich<br />

die Einstellungsquote <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> mit 42,8 % recht hoch ist. Der Anteil <strong>de</strong>r eingestellten Richterinnen<br />

<strong>und</strong> Staatsanwältinnen sank <strong>im</strong> Vergleich zum vorhergehen<strong>de</strong>n Berichtszeitraum<br />

leicht um einen Prozentpunkt auf 50,7 %. Der Anteil <strong>de</strong>r eingestellten Professorinnen hingegen<br />

konnte weiter gesteigert wer<strong>de</strong>n, <strong>und</strong> zwar um 2,5 Prozentpunkte auf 20,9 %.<br />

45


46 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Der <strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>n insgesamt 43.685 Beför<strong>de</strong>rungen, Höhergruppierungen <strong>und</strong> höheren<br />

Einreihungen liegt <strong>im</strong> aktuellen Erhebungszeitraum bei 40,9 % <strong>und</strong> damit geringfügig (– 0,2<br />

Prozentpunkte) unter <strong>de</strong>m Wert <strong>de</strong>s Erhebungszeitraums 2000 – 2003. Damit haben 15,3 %<br />

aller beschäftigten Männer <strong>und</strong> nur 9,3 % aller beschäftigten <strong>Frauen</strong> <strong>von</strong> einer höheren Bezahlung<br />

profitiert.<br />

Berücksichtigt man, dass <strong>Frauen</strong> unter <strong>de</strong>n verbeamteten Beschäftigten lan<strong>de</strong>sweit mit<br />

51,3 % vertreten sind, n<strong>im</strong>mt sich <strong>de</strong>r Anteil <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> bei Beför<strong>de</strong>rungen mit 32,1 % eher<br />

beschei<strong>de</strong>n aus. Auch hat sich damit die Differenz zwischen <strong>de</strong>m <strong>Frauen</strong>anteil <strong>im</strong> Beamtenbereich<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>m <strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungen vergrößert, <strong>und</strong> zwar <strong>von</strong> 15,9 Prozentpunkten<br />

auf 19,2 Prozentpunkte. Von <strong>de</strong>n 29.148 Beför<strong>de</strong>rungen profitierten nur 9.344 <strong>Frauen</strong>.<br />

Die meisten Beför<strong>de</strong>rungen erfolgten <strong>im</strong> gehobenen Dienst (18.354). Der <strong>Frauen</strong>anteil liegt<br />

hier mit 27,5 % <strong>de</strong>utlich unter ihrem Beschäftigtenanteil <strong>von</strong> 57,5 %. Im höheren Dienst erreicht<br />

<strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungen mit 39,0 % nahezu ihren Beschäftigtenanteil<br />

<strong>von</strong> 39,7 %. Bei <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rungssituation fällt <strong>de</strong>r Polizeibereich nach wie vor ins Gewicht.<br />

Ohne <strong>de</strong>n Polizeibereich beträgt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil an allen Beför<strong>de</strong>rungen <strong>im</strong>merhin 44,4 %.<br />

Im Angestelltenbereich stellt sich die Situation positiver dar: Mit einem <strong>Frauen</strong>anteil <strong>von</strong> 64,1 %<br />

(8.283 <strong>von</strong> 12.916) an allen Höhergruppierungen liegt dieser sogar um 3,2 Prozentpunkte über<br />

<strong>de</strong>m <strong>Frauen</strong>anteil an allen Beschäftigten <strong>im</strong> Angestelltenverhältnis. Die meisten Höhergrup-<br />

pierungen (63,2 %) verzeichnet <strong>de</strong>r mittlere Dienst (Vergütungsgruppen BAT VIII bis BAT V b).<br />

Der <strong>Frauen</strong>anteil <strong>von</strong> 78,4 % entspricht hier nahezu <strong>de</strong>m Beschäftigtenanteil <strong>von</strong> 79,1 %. Auch<br />

<strong>im</strong> höheren Dienst wird mit einer weiblichen Höhergruppierungsquote <strong>von</strong> 35,4 % <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>-<br />

anteil <strong>von</strong> 39,5 % nur knapp verfehlt. Lediglich <strong>im</strong> gehobenen Dienst bleibt <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r höher-<br />

gruppierten <strong>Frauen</strong> mit 40,8 % <strong>de</strong>utlich hinter ihrem Beschäftigtenanteil <strong>von</strong> 57,7 % zurück.<br />

Von <strong>de</strong>n 1.621 höheren Einreihungen <strong>im</strong> Bereich <strong>de</strong>r Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeiter haben <strong>Frauen</strong><br />

nur zu 13,9 % (225) profitiert. Damit liegt <strong>de</strong>r Anteil <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> an höheren Einreihungen wie<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>utlich unter ihrem Beschäftigtenanteil <strong>von</strong> 22,3 %.<br />

Anteile <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> bei Neueinstellungen <strong>und</strong> Beför<strong>de</strong>rungen/Höhergruppierungen/höheren<br />

Einreihungen in Prozent in <strong>de</strong>n Geschäftsbereichen<br />

Ressort<br />

MP/StK<br />

FM<br />

IM<br />

IM (ohne Polizei)<br />

JM<br />

MIWFT<br />

MWME<br />

MAGS<br />

MGFFI<br />

MBV<br />

MSW<br />

MUNLV<br />

LRH<br />

LTV<br />

NRW<br />

Beschäftigtenanteil<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong><br />

46,7<br />

55,4<br />

25,1<br />

40,2<br />

54,2<br />

40,4<br />

36,4<br />

58,7<br />

63,8<br />

32,4<br />

66,2<br />

41,6<br />

29,8<br />

51,3<br />

53,3<br />

Neueinstellungen Beförd./Höhergr./höhere Einr.<br />

Anteil <strong>Frauen</strong> in Bezug zu<br />

43,9<br />

50,3<br />

43,4<br />

44,0<br />

53,2<br />

37,2<br />

46,9<br />

59,3<br />

71,1<br />

46,6<br />

71,2<br />

35,5<br />

28,6<br />

63,0<br />

54,6<br />

Besch.-Anteil<br />

(Prozentpunkte)<br />

– 2,8<br />

– 5,1<br />

+ 18,3<br />

+ 3,8<br />

– 1,0<br />

– 3,2<br />

+ 10,5<br />

+ 0,6<br />

+ 7,3<br />

+ 14,2<br />

+ 5,0<br />

– 6,1<br />

– 1,2<br />

+ 8,7<br />

+ 1,3<br />

Anteil <strong>Frauen</strong> in Bezug zu<br />

48,6<br />

57,3<br />

20,8<br />

36,6<br />

60,5<br />

43,6<br />

32,7<br />

53,7<br />

63,4<br />

19,5<br />

51,4<br />

47,9<br />

36,4<br />

58,6<br />

40,9<br />

Besch.-Anteil<br />

(Prozentpunkte)<br />

+ 1,9<br />

+ 1,9<br />

– 4,3<br />

– 3,6<br />

+ 6,3<br />

+ 3,2<br />

– 3,7<br />

– 5,0<br />

– 0,4<br />

– 12,9<br />

– 14,8<br />

+6,3<br />

+ 6,6<br />

+ 7,3<br />

– 12,4


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Die Tabelle zeigt, dass <strong>Frauen</strong> in sieben Geschäftsbereichen über ihrem Beschäftigtenanteil<br />

beför<strong>de</strong>rt, höhergruppiert o<strong>de</strong>r höher eingereiht wur<strong>de</strong>n, <strong>und</strong> in sechs Geschäftsbereichen<br />

darunter. MSW <strong>und</strong> MBV verfehlen <strong>de</strong>n Beschäftigtenanteil um mehr als 10 Prozentpunkte.<br />

1.1 Beschäftigte <strong>im</strong> höheren Dienst<br />

Im höheren Dienst <strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung stieg <strong>im</strong> Berichtszeitraum 2004 –<br />

2006 <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>n Beschäftigten, <strong>de</strong>n Einstellungen sowie <strong>de</strong>n Höhergruppierungen.<br />

Bei <strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungen sank <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil <strong>im</strong> Vergleich zum Berichtszeitraum<br />

2000 – 2003.<br />

Am 31.10.2006 sind <strong>im</strong> höheren Dienst insgesamt 98.835 Personen beschäftigt, <strong>und</strong> zwar<br />

71.085 Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte sowie 27.750 Angestellte. Der <strong>Frauen</strong>anteil liegt bei 39,6 %<br />

(39.181 Personen). Dies entspricht einer Steigerung um 2,8 Prozentpunkte. Eine paritätische<br />

Repräsentanz ist aber nach wie vor nicht erreicht.<br />

Dabei stellt sich die Situation in ausgewählten Bereichen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung differenziert<br />

dar. Im Schulbereich liegt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil <strong>im</strong> höheren Dienst mit 45,6 % erneut über <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt <strong>von</strong> 39,6 %. Im Vergleich zum 1. Bericht be<strong>de</strong>utet dies eine Steigerung<br />

um 3,3 Prozentpunkte. Im Bereich <strong>de</strong>r Richterinnen <strong>und</strong> Richter sowie <strong>de</strong>r Staatsanwältinnen<br />

<strong>und</strong> Staatsanwälte ist er um 2,2 Prozentpunkte auf 36,8 % gestiegen. Im Polizeibereich liegt<br />

<strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil zum Stichtag 31.10.2006 mit 11,4 % hingegen um 0,5 Prozentpunkte niedriger<br />

als En<strong>de</strong> 2003.<br />

Lässt man <strong>de</strong>n Schulbereich mit <strong>de</strong>m traditionell hohen <strong>Frauen</strong>anteil außer Betracht, beläuft<br />

sich <strong>de</strong>r Anteil <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> höheren Dienst nur auf 31,2 % (+ 1,2 Prozentpunkte).<br />

Auch <strong>im</strong> Berichtszeitraum 2004 – 2006 stieg <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil in fast allen Besoldungs- <strong>und</strong><br />

Vergütungsgruppen weiter an. Dennoch liegt er in allen Besoldungs- <strong>und</strong> Vergütungsgruppen<br />

– mit Ausnahme <strong>de</strong>r Besoldungsgruppe A 13 (55,9 %) – weiterhin <strong>de</strong>utlich unter 50 %. Auch<br />

ist festzustellen, dass <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil sowohl in <strong>de</strong>n Besoldungs- als auch in <strong>de</strong>n Vergütungs-<br />

<strong>und</strong> Lohngruppen <strong>von</strong> <strong>de</strong>n niedrigsten zu <strong>de</strong>n höher dotierten Gruppen nach wie vor ten<strong>de</strong>nziell<br />

abn<strong>im</strong>mt.<br />

So liegt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil in <strong>de</strong>r Besoldungsgruppe A 13 am 31.10.2006 bei 55,9 % (14.517<br />

Personen). In A 16 beträgt er nur noch 21,7 %, was aber <strong>im</strong>merhin noch einer Steigerung <strong>von</strong><br />

2,9 Prozentpunkten <strong>im</strong> Vergleich zu 2003 entspricht. Im Angestelltenbereich war die Situation<br />

ähnlich: In Vergütungsgruppe BAT II a eingruppiert sind 9.554 <strong>Frauen</strong> bzw. 41,1 %, in BAT I a<br />

sind es nur noch 24,6 %. Gegenüber <strong>de</strong>m 1. LGG-Bericht ist eine <strong>de</strong>utliche Steigerung (+ 5,5<br />

Prozentpunkte) zu verzeichnen. Lediglich in Vergütungsgruppe BAT I (<strong>Frauen</strong>anteil 35,0 %)<br />

ist gegenüber <strong>de</strong>m Zeitraum 2000 – 2003 ein Rückgang um 3,4 Prozentpunkte festzustellen.<br />

Richterinnen <strong>und</strong> Staatsanwältinnen erreichen in <strong>de</strong>r Besoldungsgruppe R 1 einen Anteil <strong>von</strong><br />

44,5 % (+ 2,3 Prozentpunkte); dagegen sind sie in <strong>de</strong>n Besoldungsgruppen R 4 bis R 10 nur zu<br />

18,2 % vertreten. Im Vergleich zum Zeitraum 2000 – 2003 entspricht dies einem Rückgang<br />

um 1,0 Prozentpunkt. Im Bereich <strong>de</strong>r Professuren ist <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil, trotz einer Steigerung<br />

um 1,9 Prozentpunkte, noch geringer. Im Durchschnitt liegt er bei 14,7 %. Bei <strong>de</strong>n C 2-Professuren<br />

sind es 17,3 %, bei <strong>de</strong>n C 4-Professuren nur noch 10,8 %. In <strong>de</strong>r Besoldungsgruppe W 2<br />

sind <strong>Frauen</strong> zu 23,5 % vertreten, in W 3 nur noch zu 15,6 %.<br />

47


48 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Beschäftigte <strong>im</strong> höheren Dienst nach Besoldungs- <strong>und</strong> Vergütungsgruppen <strong>und</strong> Geschlecht<br />

in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung NRW <strong>im</strong> Vergleich <strong>de</strong>r Jahre 2003/2006 in absoluten Zahlen<br />

Besoldungs- <strong>und</strong><br />

Vergütungsgruppen<br />

höherer Dienst insgesamt<br />

31.12.2003 31.10.2006<br />

insgesamt darunter weiblich<br />

A-Besoldung <strong>und</strong> vergleichbare Vergütungsgruppen<br />

A13<br />

A14<br />

A15<br />

A16<br />

A-Besoldung insgesamt<br />

BAT IIa<br />

BAT Ib<br />

BAT Ia<br />

BAT I<br />

BAT insgesamt<br />

B-Besoldung <strong>und</strong> vergleichbare Vergütungsgruppen<br />

B2<br />

B3<br />

B4<br />

B5 – B10<br />

B-Besoldung insgesamt<br />

B2 u. höher (außertarifl.)<br />

Richterinnen/Richter <strong>und</strong> Staatsanwältinnen/Staatsanwälte<br />

R1<br />

R2<br />

R3<br />

R4 – R11<br />

R-Besoldung insgesamt<br />

Professuren<br />

C2<br />

C3<br />

C4<br />

W2<br />

W3<br />

Professuren insgesamt<br />

96 148<br />

22 805<br />

21 398<br />

9 363<br />

1 874<br />

55 440<br />

24 313<br />

3 111<br />

477<br />

99<br />

28 000<br />

384<br />

68<br />

142<br />

90<br />

684<br />

99<br />

4 195<br />

1 651<br />

276<br />

52<br />

6 174<br />

972<br />

2 660<br />

2 119<br />

–<br />

–<br />

5 751<br />

35 566<br />

12 270<br />

insgesamt darunter weiblich<br />

Der <strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>n Neueinstellungen in <strong>de</strong>n höheren Dienst konnte <strong>im</strong> Berichtszeitraum<br />

weiter gesteigert wer<strong>de</strong>n. Er erhöhte sich um 2,2 Prozentpunkte auf 41,9 %. Die meisten<br />

Einstellungen entfallen nach wie vor auf die Eingangsämter. Hier liegt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil bei<br />

42,9 %. Richterinnen <strong>und</strong> Staatsanwältinnen wur<strong>de</strong>n <strong>im</strong> Eingangsamt R 1 sogar zu 50,4 %<br />

eingestellt, was allerdings <strong>im</strong> Vergleich zum Berichtszeitraum 2000 – 2003 einen Rückgang<br />

um 1,1 Prozentpunkte darstellt. Der Anteil an neueingestellten Professorinnen ist mit 20,9 %<br />

recht niedrig, liegt aber um 2,5 Prozentpunkte höher als <strong>im</strong> Zeitraum 2000 – 2003.<br />

7 291<br />

1 994<br />

352<br />

21 907<br />

9 626<br />

896<br />

91<br />

38<br />

10 651<br />

70<br />

14<br />

18<br />

16<br />

118<br />

24<br />

1 769<br />

324<br />

33<br />

10<br />

2 136<br />

150<br />

378<br />

202<br />

–<br />

–<br />

730<br />

98 018<br />

25 972<br />

21 138<br />

8 864<br />

1 828<br />

57 802<br />

23 228<br />

3 512<br />

544<br />

120<br />

27 404<br />

395<br />

70<br />

133<br />

91<br />

689<br />

346<br />

4 101<br />

1 658<br />

272<br />

55<br />

6 086<br />

841<br />

2 385<br />

1 908<br />

301<br />

256<br />

5 691<br />

38 980<br />

14 517<br />

7 736<br />

2 154<br />

397<br />

24 804<br />

9 554<br />

1 148<br />

134<br />

42<br />

10 878<br />

86<br />

15<br />

23<br />

16<br />

140<br />

82<br />

1 826<br />

366<br />

41<br />

10<br />

2 243<br />

150<br />

366<br />

206<br />

71<br />

40<br />

833


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Über 50 % <strong>Frauen</strong>anteil an Neueinstellungen <strong>im</strong> höheren Dienst erzielten MGFFI (73,7 %),<br />

MAGS (59,5 %), LTV (54,5 %), MSW (52,9 %), JM (51,5 %), <strong>und</strong> FM (50,7 %). Unterhalb <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sdurchschnitts <strong>von</strong> 41,9 % lagen MBV (39,4 %), MUNLV (33,3 %), MIWFT (33,2 %) <strong>und</strong><br />

MP/StK (32,7 %).<br />

<strong>Frauen</strong>anteile <strong>im</strong> höheren Dienst an Beschäftigung, Einstellungen <strong>und</strong> Beför<strong>de</strong>rungen/<br />

Höhergruppierungen nach Ressorts am 31.10.2006<br />

Ressort<br />

MP/StK<br />

FM<br />

IM<br />

IM (ohne Polizei)<br />

JM<br />

MIWFT<br />

MWME<br />

MAGS<br />

MGFFI<br />

MBV<br />

MSW<br />

MUNLV<br />

LRH<br />

LTV<br />

NRW<br />

Beschäftigung<br />

32,1<br />

25,6<br />

24,0<br />

28,5<br />

41,7<br />

27,6<br />

23,3<br />

42,4<br />

60,2<br />

25,9<br />

45,5<br />

30,2<br />

15,7<br />

35,8<br />

39,6<br />

Neueinstellungen<br />

32,7<br />

50,7<br />

42,5<br />

44,0<br />

51,5<br />

33,2<br />

43,5<br />

59,5<br />

73,7<br />

39,4<br />

52,9<br />

33,3<br />

<strong>Frauen</strong>anteile in % an<br />

–<br />

54,5<br />

41,9<br />

Beför<strong>de</strong>rungen<br />

33,3<br />

24,7<br />

22,1<br />

30,0<br />

25,6<br />

22,6<br />

19,6<br />

50,0<br />

50,0<br />

27,5<br />

45,3<br />

23,5<br />

21,4<br />

100,0<br />

Höhergruppierungen<br />

Von insgesamt 6.254 Beför<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong> 1.287 Höhergruppierungen profitierten <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong><br />

höheren Dienst zu 38,4 % (Beför<strong>de</strong>rungen 39,0 %, Höhergruppierungen 35,4 %). Dies entspricht<br />

einem Rückgang <strong>von</strong> 1,7 Prozentpunkten <strong>im</strong> Vergleich zum Zeitraum 2000 – 2003.<br />

Auch ist festzustellen, dass <strong>Frauen</strong> in dieser Laufbahngruppe überwiegend in <strong>de</strong>n niedrigeren<br />

Besoldungsgruppen beför<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>n, z.B. in die Besoldungsgruppe A 14 zu 44,6 %, in die<br />

Besoldungsgruppe A 16 hingegen nur noch zu 26,8 % <strong>und</strong> nach B 2 sogar nur noch zu 24,5 %.<br />

Trotz allem be<strong>de</strong>utet dies in vielen Besoldungsgruppen eine Steigerung gegenüber 2003 (z.B.<br />

A 14: + 2,1 Prozentpunkte; A 16: + 4,6 Prozentpunkte; B 2: + 4,9 Prozentpunkte).<br />

Auch <strong>im</strong> Bereich <strong>de</strong>r Angestellten lässt sich eine ähnliche Ten<strong>de</strong>nz feststellen. <strong>Frauen</strong> kamen<br />

zu 45,8 % in <strong>de</strong>n Genuss <strong>von</strong> Höhergruppierungen in Vergütungsgruppe BAT II a. In <strong>de</strong>n höheren<br />

Vergütungsgruppen kamen <strong>Frauen</strong> anteilsmäßig seltener zum Zuge (BAT I b: 35,3 %;<br />

BAT I a: 31,8 %; außertariflich vergleichbar B 1 <strong>und</strong> höher: 20,0 %).<br />

39,0<br />

25,0<br />

27,3<br />

39,1<br />

42,1<br />

21,4<br />

26,4<br />

16,7<br />

52,9<br />

33,3<br />

33,3<br />

43,3<br />

46,9<br />

–<br />

50,0<br />

35,4<br />

49


50 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

1.2 <strong>Frauen</strong> in Führungs- <strong>und</strong> Leitungsfunktionen<br />

Die <strong>Frauen</strong>anteile an Führungspositionen stellen sich in ausgewählten Bereichen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />

wie folgt dar:<br />

Führungspositionen in ausgewählten Bereichen<br />

Hochschulen<br />

Schulen<br />

Ministerien, Lan<strong>de</strong>srechnungshof <strong>und</strong> Landtagsverwaltung<br />

übrige nachgeordnete Dienststellen<br />

(ohne Hochschulen, Schulen, Gerichte <strong>und</strong> Staatsanwaltschaften)<br />

<strong>Frauen</strong>anteil<br />

18,0 %<br />

51,9 %<br />

26,5 %<br />

24,5 %<br />

Wie schon <strong>im</strong> Zeitraum 2000 – 2003 haben sich die Anteile <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in Führungspositionen<br />

in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung <strong>im</strong> Berichtszeitraum weiter erhöht.<br />

Ministerien, Lan<strong>de</strong>srechnungshof <strong>und</strong> Landtagsverwaltung<br />

In <strong>de</strong>n Ministerien, bei <strong>de</strong>r Landtagsverwaltung <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>srechnungshof stieg <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil<br />

an Führungspositionen (AL, stellv. AL/GL <strong>und</strong> RL) <strong>im</strong> Berichtszeitraum um 3,4 Prozentpunkte<br />

auf 26,5 % an. Bezogen auf einzelne Führungspositionen stellt sich die Situation<br />

wie folgt dar:<br />

Referatsleitungen sind zum Stichtag 31.10.2006 zu 27,9 % mit <strong>Frauen</strong> besetzt (+ 3,7 Prozentpunkte).<br />

Bei <strong>de</strong>n Gruppenleitungen/stellvertreten<strong>de</strong>n Abteilungsleitungen konnte mit einem<br />

Plus <strong>von</strong> 4 Prozentpunkten eine Steigerung auf 25,0 % erreicht wer<strong>de</strong>n. Konstant blieb die<br />

absolute Zahl <strong>de</strong>r Abteilungsleiterinnen. Ihr Anteil sank aufgr<strong>und</strong> erhöhter Gr<strong>und</strong>gesamtheit<br />

geringfügig um 0,2 Prozent <strong>und</strong> liegt zum Stichtag bei 16,2 %.<br />

<strong>Frauen</strong> in ausgewählten Führungspositionen in <strong>de</strong>n Bereichen Ministerien, Landtagsverwaltung,<br />

Lan<strong>de</strong>srechnungshof NRW <strong>im</strong> Vergleich <strong>de</strong>r Jahre 2003/2006<br />

Abteilungsleitung*<br />

Stellvertreten<strong>de</strong> Abteilungsleitung/<br />

Gruppenleitung<br />

B 3 Referatsleitung/Referatsleitung<br />

11 16,4 %<br />

11 16,2 %<br />

25 21,0 %<br />

29 25,0 %<br />

146 24,2 %<br />

172 27,9 %<br />

* Die <strong>im</strong> 1. LGG-Bericht auf S. 52 genannte Zahl<br />

<strong>von</strong> 16,9 % versteht sich ohne LTV;<br />

die Zahl 16,4 % beinhaltet auch die LTV<br />

31.12.2003 31.10.2006<br />

<strong>Frauen</strong> in Führungspositionen sind in <strong>de</strong>n Ministerien unterschiedlich repräsentiert. Einen<br />

über <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt <strong>von</strong> 26,5 % liegen<strong>de</strong>n Wert weisen lediglich das MSW mit<br />

26,8 %, das MBV mit 28,6 %, das MIWFT mit 29,3 % <strong>und</strong> das MGFFI mit 64,2 % auf. Deutlich<br />

darunter liegen die entsprechen<strong>de</strong>n Werte be<strong>im</strong> LRH (12,1 %), <strong>de</strong>m MWME (15,9 %) <strong>und</strong> bei<br />

<strong>de</strong>r LTV (20,0 %).


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Bei <strong>de</strong>n Abteilungsleitungen liegt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil lan<strong>de</strong>sweit bei 16,2 %. Keine Abteilungsleiterin<br />

gibt es <strong>im</strong> FM, JM, LTV, MUNLV <strong>und</strong> MWME, während <strong>im</strong> MGFFI (60,0 %), MSW (40,0 %),<br />

LRH (25,0 %) <strong>und</strong> MIWFT (25,0 %) <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil in dieser Position weit über <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt<br />

liegt.<br />

Auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Gruppenleitung/stellvertreten<strong>de</strong>n Abteilungsleitung sind <strong>Frauen</strong> lan<strong>de</strong>sweit<br />

zu 25,0 % vertreten. Im MAGS <strong>und</strong> in <strong>de</strong>r LTV gibt es keine Gruppenleiterin/stellvertreten<strong>de</strong><br />

Abteilungsleiterin. Dagegen sind <strong>im</strong> MGFFI (60,0 %), MUNLV (37,5 %), MP/StK (33,3 %) <strong>und</strong><br />

MIWFT (30,0 %) die <strong>Frauen</strong>anteile überdurchschnittlich hoch.<br />

Den höchsten Anteil stellen <strong>Frauen</strong> in Referatsleitungen: 27,9 % (einschließlich B 3-Referatsleitung).<br />

Deutlich über <strong>de</strong>m Durchschnitt liegt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil in dieser Funktion be<strong>im</strong> FM<br />

(43,3 %) <strong>und</strong> <strong>de</strong>m MGFFI (65,8 %). Deutlich darunter liegen die LTV (21,4 %), <strong>de</strong>r LRH (5,3 %)<br />

<strong>und</strong> das MWME (18,5 %).<br />

Schulen<br />

Mit 51,9 % (2003: 47,1 %) sind in <strong>de</strong>n Schulen weiterhin <strong>de</strong>utlich mehr <strong>Frauen</strong> in Führungspositionen<br />

tätig als in allen übrigen Verwaltungsbereichen. Das erreichte Plus <strong>von</strong> 4,8 Prozentpunkten<br />

ist umso bemerkenswerter, als <strong>im</strong> selben Zeitraum ein Rückgang <strong>de</strong>r besetzten<br />

Positionen <strong>im</strong> Leitungsbereich <strong>de</strong>r Schulen <strong>von</strong> insgesamt 106 Stellen zu verzeichnen ist. Auf<br />

<strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Schulleitungen besteht mit 49,5 % inzwischen beinahe Geschlechterparität<br />

(2003: 44,3 %). Bei <strong>de</strong>n stellvertreten<strong>de</strong>n Schulleitungen stellen <strong>Frauen</strong> mit 54,9 % sogar die<br />

Mehrheit (2003: 50,9 %). Allerdings gibt es zwischen <strong>de</strong>n einzelnen Schulformen nach wie vor<br />

erhebliche Unterschie<strong>de</strong>. Im Bereich <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>schulen sind 70,1 % <strong>de</strong>r Führungspositionen<br />

(Schulleitung, stellvertreten<strong>de</strong> Schulleitung) mit <strong>Frauen</strong> besetzt. Bei <strong>de</strong>n Real- <strong>und</strong> För<strong>de</strong>rschulen<br />

liegt <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> <strong>Frauen</strong>anteil bei 44,1 % bzw. 46,1 %. In <strong>de</strong>n Hauptschulen<br />

(34,9 %), Gesamtschulen (25,9 %), Gymnasien (23,2 %) <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Berufs- <strong>und</strong> Weiterbildungskollegs<br />

(19,7 %) sind <strong>Frauen</strong> in diesen Positionen weiterhin stark unterrepräsentiert.<br />

<strong>Frauen</strong> in Führungspositionen <strong>im</strong> Schulbereich NRW <strong>im</strong> Vergleich <strong>de</strong>r Jahre 2003/2006<br />

Leitungsebenen <strong>im</strong> Bereich Schulen<br />

Schulleitungen<br />

stellvertreten<strong>de</strong> Schulleitungen<br />

47,1 %<br />

51,9 %<br />

44,3 %<br />

49,5 %<br />

50,9 %<br />

54,9 %<br />

31.12.2003 31.10.2006<br />

51


52 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Hochschulen<br />

Im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum sind in leiten<strong>de</strong>n Positionen an Hochschulen 70<br />

Personen weniger beschäftigt, was einem Rückgang <strong>von</strong> 9,1 % entspricht. Prozentual trifft<br />

dieser Rückgang <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Männer nahezu gleich (<strong>Frauen</strong>: – 8,7 Prozentpunkte; Männer:<br />

– 9,2 Prozentpunkte).<br />

<strong>Frauen</strong> konnten auch <strong>im</strong> aktuellen Berichtszeitraum nur in begrenztem Umfang an leiten<strong>de</strong>n<br />

Positionen in Hochschulen teilhaben. Gegenüber <strong>de</strong>m 31.12.2003 blieb <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil in<br />

Leitungsebenen mit 18,0 % nahezu unverän<strong>de</strong>rt (2003: 17,9 % 11 ). In <strong>de</strong>n meisten Bereichen<br />

hat er sich sogar verringert. Bei <strong>de</strong>n Prorektorinnen/Prorektoren sank er um 3,4 Prozentpunkte<br />

auf 19,6 %, bei <strong>de</strong>n Leitungen <strong>de</strong>r zentralen Einrichtungen um 3,1 Prozentpunkte auf<br />

22,2 %. Dekaninnen sind 2006 nur zu 6,5 % (– 1,3 Prozentpunkte) <strong>und</strong> Kanzlerinnen zu<br />

13,8 % (– 2,3 Prozentpunkte) vertreten. Bei <strong>de</strong>r Besetzung <strong>de</strong>r Rektorate haben sich absolut<br />

keine <strong>und</strong> relativ betrachtet nur geringfügige Verän<strong>de</strong>rungen aufgr<strong>und</strong> geringerer Gr<strong>und</strong>gesamtheit<br />

ergeben: Zum Stichtag 31.10.2006 beträgt <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r Rektorinnen 6,7 %, 2003<br />

waren es 6,3 %. Lediglich <strong>de</strong>r weibliche Anteil bei <strong>de</strong>n Dezernentinnen/Dezernenten ist <strong>von</strong><br />

26,2 % auf fast ein Drittel (32,9 %) angestiegen.<br />

<strong>Frauen</strong> in ausgewählten Führungspositionen an <strong>de</strong>n Hochschulen in NRW<br />

<strong>im</strong> Vergleich <strong>de</strong>r Jahre 2003/2006<br />

Dezernentinnen<br />

Leitung einer zentralen<br />

Einrichtung<br />

Kanzlerinnen<br />

Dekaninnen<br />

Prorektorinnen<br />

Rektorinnen<br />

26,2 %<br />

32,9 %<br />

25,3 %<br />

22,2 %<br />

16,1 %<br />

13,8 %<br />

7,8 %<br />

6,5 %<br />

23,0 %<br />

19,6 %<br />

6,3 %<br />

6,7 %<br />

Übrige nachgeordnete Dienststellen<br />

31.12.2003 31.10.2006<br />

In <strong>de</strong>n übrigen nachgeordneten Dienststellen <strong>de</strong>r Geschäftsbereiche (ohne Hochschulen,<br />

Schulen, Gerichte <strong>und</strong> Staatsanwaltschaften) konnten <strong>Frauen</strong> bei <strong>de</strong>n Führungspositionen<br />

„Dienststellenleitung“ <strong>und</strong> „stellvertreten<strong>de</strong> Dienststellenleitung“ <strong>de</strong>utlich aufholen. Der <strong>Frauen</strong>anteil<br />

bei <strong>de</strong>n Dienststellenleitungen stieg um 18,8 Prozentpunkte auf 35,6 %, bei <strong>de</strong>n stellvertreten<strong>de</strong>n<br />

Dienststellenleitungen sogar um 23,4 Prozentpunkte auf 41,1 % 12 . Auch bei <strong>de</strong>r<br />

11 Der prozentuale Anteil <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in Führungspositionen insgesamt unterschei<strong>de</strong>t sich <strong>von</strong> <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Tabelle <strong>de</strong>s 1. LGG-Berichts. Dort wur<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Berechnung die Positionen „Leitung einer zentralen Einrichtung“ <strong>und</strong><br />

„Dezernentinnen/Dezernenten in <strong>de</strong>r Verwaltung“ nicht mit einbezogen.<br />

12 Ohne Gerichte <strong>und</strong> Staatsanwaltschaften (<strong>im</strong> 1. Bericht inkl. Gerichte <strong>und</strong> Staatsanwaltschaften, s. dort Tabelle S. 53).


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

nächst niedrigeren Führungsebene (z.B. Geschäftsbereichsleitungen, Abteilungsleitungen,<br />

Dezernatsleitungen) <strong>und</strong> <strong>de</strong>r weiteren Führungsebene ist eine Steigerung <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>anteils<br />

zu verzeichnen, <strong>und</strong> zwar um 4 bzw. 6,2 Prozentpunkte.<br />

<strong>Frauen</strong> in Führungspositionen in <strong>de</strong>n nachgeordneten Dienststellen (ohne Hochschul- <strong>und</strong><br />

Schulbereich, Gerichte <strong>und</strong> Staatsanwaltschaften) in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung NRW <strong>im</strong> Vergleich<br />

<strong>de</strong>r Jahre 2003 / 2006<br />

Dienststellenleitung<br />

stellvertreten<strong>de</strong> Dienststellenleitung<br />

nächst niedrigere Führungsebene<br />

weitere Führungsebene<br />

1.3 Beschäftigte <strong>im</strong> gehobenen Dienst<br />

16,8 %<br />

35,6 %<br />

17,7 %<br />

41,1 %<br />

19,1 %<br />

23,1 %<br />

14,3 %<br />

20,5 %<br />

31.12.2003 31.10.2006<br />

Am 31.10.2006 sind 186.891 Personen <strong>im</strong> gehobenen Dienst beschäftigt. Damit stellen die Beschäftigten<br />

dieser Laufbahngruppe mit 51,7 % die Mehrheit in <strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung.<br />

Der <strong>Frauen</strong>anteil liegt mit 57,6 % (107.595) um 1,1 Prozentpunkt höher als En<strong>de</strong> 2003.<br />

In einzelnen Verwaltungsbereichen stellt sich die Situation nach wie vor sehr unterschiedlich<br />

dar:<br />

Die überwiegen<strong>de</strong> Anzahl <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong> (84.916) ist <strong>im</strong> Schuldienst beschäftigt, einem Bereich,<br />

in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil mit 77,2 % (+ 1,2 Prozentpunkt) weiterhin überdurchschnittlich hoch<br />

ausfällt. Im Polizeibereich sind <strong>Frauen</strong> nur zu 14,3 % <strong>im</strong> gehobenen Dienst vertreten, was jedoch<br />

einer Steigerung um 3,7 Prozentpunkte gegenüber 2003 entspricht. Klammert man diese<br />

bei<strong>de</strong>n Bereiche aus, ergibt sich ein <strong>Frauen</strong>anteil <strong>im</strong> gehobenen Dienst <strong>von</strong> 43,2 %.<br />

Für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten ist festzustellen, dass <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil mit<br />

Ausnahme <strong>de</strong>r Besoldungsgruppen A 11 <strong>und</strong> A 13 Z in allen Besoldungsgruppen gestiegen ist.<br />

Die größten Steigerungen entfallen dabei auf die Besoldungsgruppe A 9 (+ 6,9 Prozentpunkte<br />

auf 34,5 %), gefolgt <strong>von</strong> <strong>de</strong>n Besoldungsgruppen A 10 (+ 1,8 Prozentpunkte auf 33,2 %),<br />

A 12 (+ 1,4 Prozentpunkte auf 74,4 %) <strong>und</strong> A 13 (+ 1,3 Prozentpunkte auf 62,3 %). In <strong>de</strong>n<br />

Besol dungsgruppen A 11 <strong>und</strong> A 13 Z sank <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil um 3,0 bzw. 2,7 Prozentpunkte auf<br />

29,2 % bzw. auf 19,0 %. Die überproportional hohen Anteile <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in <strong>de</strong>n Besoldungsgruppen<br />

A 12 <strong>und</strong> A 13 gehen auf <strong>de</strong>n hohen weiblichen Beschäftigtenanteil <strong>im</strong> Schulbereich<br />

zurück. Lässt man die Lehrkräfte bei <strong>de</strong>r Betrachtung außen vor, beträgt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil in<br />

A 12 nur 24,7 %, in A 13 sogar nur 18,0 %. Allerdings be<strong>de</strong>utet dies gegenüber 2003 <strong>im</strong>mer<br />

noch eine Steigerung um 0,7 Prozentpunkte (A 12) bzw. 2,7 Prozentpunkte (A 13).<br />

Lan<strong>de</strong>sweit hat sich <strong>de</strong>r Anteil bei <strong>de</strong>n weiblichen Angestellten leicht um 0,6 Prozentpunkte<br />

auf 57,7 % erhöht, während ihre absolute Zahl leicht sank (<strong>von</strong> 19.549 En<strong>de</strong> 2003 auf 19.377).<br />

Die größte Steigerung verzeichnet die Vergütungsgruppe BAT II a. Am 31.10.2006 liegt <strong>de</strong>r<br />

<strong>Frauen</strong>anteil hier bei 41,7 % <strong>und</strong> damit um 9,9 Prozentpunkte höher als En<strong>de</strong> 2003. In <strong>de</strong>n Ver-<br />

53


54 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

gütungsgruppen BAT IV a <strong>und</strong> IV b gab es leichte Steigerungen (+ 0,7 bzw. 2,2 Prozentpunkte).<br />

In <strong>de</strong>n übrigen Vergütungsgruppen sind rückläufige Werte festzustellen.<br />

Für die Angestellten ist ebenfalls zu beobachten, dass nach Abzug <strong>de</strong>r Lehrerinnen in <strong>de</strong>n höheren<br />

Vergütungsgruppen BAT III <strong>und</strong> BAT II a <strong>Frauen</strong> <strong>de</strong>utlich unterrepräsentiert sind. In BAT<br />

III liegt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil bei 32,2 %, in BAT II a bei 15,4 %. Im Vergleich zum vorhergehen<strong>de</strong>n<br />

Berichtszeitraum entspricht dies einer Steigerung um 9 Prozentpunkte (BAT III) bzw. um 5,4<br />

Prozentpunkte (BAT II a).<br />

Ein Ressortvergleich ergibt folgen<strong>de</strong>s Bild:<br />

Beschäftigte <strong>im</strong> gehobenen Dienst am 31.10.2006<br />

Ressort A 9 – A 11<br />

BAT V b – IV a<br />

MP/StK<br />

FM<br />

IM<br />

IM<br />

JM<br />

MIWFT<br />

MWME<br />

MAGS<br />

MGFFI<br />

MBV<br />

MSW<br />

MUNLV<br />

LRH<br />

LTV<br />

NRW<br />

(ohne<br />

Polizei)<br />

insg. weiblich <strong>Frauen</strong><br />

in %<br />

80 45 56,3<br />

10.980<br />

35.413<br />

2.693<br />

4.152<br />

4.334<br />

152<br />

586<br />

50<br />

513<br />

10.740<br />

895<br />

54<br />

33<br />

67.982<br />

6.234<br />

5.903<br />

968<br />

2.623<br />

2.205<br />

48<br />

280<br />

29<br />

198<br />

7.645<br />

302<br />

19<br />

21<br />

25.552<br />

56,8<br />

16,7<br />

35,9<br />

63,2<br />

50,9<br />

31,6<br />

47,8<br />

58,0<br />

38,6<br />

71,2<br />

33,7<br />

35,2<br />

63,6<br />

37,6<br />

insg. weiblich <strong>Frauen</strong><br />

in %<br />

34<br />

4.232<br />

4.028<br />

1.406<br />

1.027<br />

1.686<br />

120<br />

200<br />

33<br />

366<br />

73.088<br />

334<br />

75<br />

27<br />

85.250<br />

A 12<br />

BAT III<br />

18<br />

1.237<br />

542<br />

331<br />

440<br />

491<br />

27<br />

59<br />

23<br />

69<br />

58.837<br />

99<br />

28<br />

17<br />

61.887<br />

52,9<br />

29,2<br />

13,5<br />

23,5<br />

42,8<br />

29,1<br />

22,5<br />

29,5<br />

69,7<br />

18,9<br />

80,5<br />

29,6<br />

37,3<br />

63,0<br />

72,6<br />

insg. weiblich <strong>Frauen</strong><br />

in %<br />

48<br />

2.178<br />

2.021<br />

814<br />

584<br />

695<br />

115<br />

102<br />

44<br />

250<br />

27.077<br />

367<br />

151<br />

27<br />

33.659<br />

A 13, A 13 Z<br />

BAT II b, II a<br />

21<br />

329<br />

205<br />

138<br />

183<br />

126<br />

17<br />

33<br />

19<br />

44<br />

19.075<br />

68<br />

27<br />

9<br />

20.156<br />

43,8<br />

15,1<br />

10,1<br />

17,0<br />

31,3<br />

18,1<br />

14,8<br />

32,4<br />

43,2<br />

17,6<br />

70,4<br />

18,5<br />

17,9<br />

33,3<br />

59,9<br />

insg. weiblich <strong>Frauen</strong><br />

in %<br />

162<br />

17.390<br />

41.462<br />

4.913<br />

5.763<br />

6.715<br />

387<br />

888<br />

127<br />

1.129<br />

110.905<br />

1.596<br />

280<br />

87<br />

186.891<br />

g. D. insgesamt<br />

84<br />

7.800<br />

6.650<br />

1.437<br />

3.246<br />

2.822<br />

92<br />

372<br />

71<br />

311<br />

85.557<br />

469<br />

74<br />

47<br />

107.595<br />

Außer <strong>de</strong>m MSW, mit beson<strong>de</strong>rs hoher <strong>Frauen</strong>beschäftigung bei <strong>de</strong>n Lehrkräften, weisen auch<br />

JM, MGFFI, LTV <strong>und</strong> MP/StK überdurchschnittlich hohe Anteilswerte für <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> gehobenen<br />

Dienst auf (51,9 % bis 56,3 %). Es zeigt sich aber auch ein abnehmen<strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil Richtung<br />

Endamt A 13 bzw. BAT II a. Beson<strong>de</strong>rs zu erwähnen sind hier FM, JM, MIWFT <strong>und</strong> LTV.<br />

Dort liegen die Anteile <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> Endamt A 13 bzw. BAT II a zwischen 20,7 <strong>und</strong> 29,8 Prozentpunkte<br />

unter <strong>de</strong>m Gesamtbeschäftigtenanteil <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> gehobenen Dienst.<br />

Neueinstellungen <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> gehobenen Dienst liegen mit 72,2 % noch 4,4 Prozentpunkte<br />

höher als <strong>im</strong> vorhergehen<strong>de</strong>n Berichtszeitraum <strong>und</strong> um 14,6 Prozentpunkte über ihrem Beschäftigtenanteil.<br />

Auch in diesem Berichtszeitraum waren die Anteile in <strong>de</strong>n Besoldungs- bzw.<br />

Vergütungsgruppen A 12 bzw. BAT III <strong>und</strong> A 13 sowie A 13 Z bzw. BAT II b aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Einstellungen<br />

<strong>von</strong> Lehre rinnen beson<strong>de</strong>rs hoch (84,8 % bzw. 78,8 %). Die höchsten Einstellungs-<br />

quoten <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> hatten neben <strong>de</strong>m MSW mit 78,9 % das JM (77,5 %), das MGFFI (70,0 %),<br />

die LTV (57,1 %) sowie das MAGS (53,8 %). Deutlich unter <strong>de</strong>r 50 %-Marke war <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>-<br />

anteil an Neueinstellungen <strong>im</strong> gehobenen Dienst be<strong>im</strong> MIWFT (39,3 %), MP/StK (37,5 %),<br />

IM (35,8 %; ohne Polizei: 43,0 %), MWME (30,0 %) sowie MUNLV (17,5 %).<br />

Im Bereich <strong>de</strong>r Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten wur<strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong> zu 27,5 % beför<strong>de</strong>rt. Dies entspricht<br />

einer Steigerung um 1,4 Prozentpunkte. Differenziert nach <strong>de</strong>n einzelnen Besoldungsgruppen<br />

ergibt sich ein Anstieg <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>anteils an <strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungen – mit Ausnahme <strong>de</strong>r<br />

Besoldungsgruppe A 11 –, <strong>und</strong> zwar zwischen 1,5 <strong>und</strong> 7,8 Prozentpunkten. Lediglich bei Beför<strong>de</strong>rungen<br />

nach A 11 ist <strong>de</strong>r Anteil <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> Vergleich zum letzten Berichtszeitraum um<br />

51,9<br />

44,9<br />

16,0<br />

29,2<br />

56,3<br />

42,0<br />

23,8<br />

41,9<br />

55,9<br />

27,5<br />

77,1<br />

29,4<br />

26,4<br />

54,0<br />

57,6


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

6,9 Prozentpunkte gesunken. Allerdings bleiben die Anteilswerte bei <strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungen <strong>von</strong><br />

<strong>Frauen</strong> nach wie vor zum Teil <strong>de</strong>utlich hinter <strong>de</strong>m <strong>Frauen</strong>anteil <strong>de</strong>r nächstniedrigeren Besoldungsgruppe<br />

zurück. Eine Ausnahme bil<strong>de</strong>n hier lediglich Beför<strong>de</strong>rungen nach A 12. Mit<br />

30,4 % liegt dieser Wert knapp über <strong>de</strong>m <strong>Frauen</strong>anteil <strong>von</strong> 29,2 % in Besoldungsgruppe A 11.<br />

Am größten ist die Diskrepanz bei Beför<strong>de</strong>rungen nach A 13. Der <strong>Frauen</strong>anteil beträgt hier<br />

48,4 %, obwohl <strong>Frauen</strong> in A 12 zu 74,4 % vertreten sind. Wie<strong>de</strong>r ist <strong>de</strong>r verhältnismäßig hohe<br />

Anteil <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> an Beför<strong>de</strong>rungen nach A 13 hauptsächlich auf das Lehrpersonal zurückzuführen.<br />

Ohne Berücksichtigung <strong>de</strong>s Schulbereichs errechnet sich ein <strong>Frauen</strong>anteil an Beför<strong>de</strong>rungen<br />

nach A 13 <strong>von</strong> 22,1 %.<br />

Bei <strong>de</strong>n Angestellten liegt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil an Höhergruppierungen bei 40,8 % <strong>und</strong> damit<br />

ebenfalls 1,4 Prozentpunkte höher als <strong>im</strong> Zeitraum 2000 – 2003. Im Angestelltenbereich ist<br />

festzustellen, dass <strong>Frauen</strong> an Höhergruppierungen in <strong>de</strong>n unteren Vergütungsgruppen (BAT V<br />

b – BAT IV b) weniger berücksichtigt wur<strong>de</strong>n. Die Werte sanken zwischen 0,5 <strong>und</strong> 9,7 Prozentpunkten,<br />

während in <strong>de</strong>n oberen Vergütungsgruppen (BAT IV a – BAT II a) Zuwächse zwischen<br />

3,2 <strong>und</strong> 10,6 Prozentpunkten zu verzeichnen sind. Am stärksten profitierten <strong>Frauen</strong> bei Höhergruppierungen<br />

nach BAT II a. Dort stieg <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil <strong>von</strong> 25,3 % auf 35,9 %. Jedoch gilt<br />

auch hier: In allen Vergütungsgruppen bleiben die <strong>Frauen</strong>anteile an <strong>de</strong>n Höhergruppierungen<br />

durchweg hinter ihrem Beschäftigtenanteil zurück.<br />

<strong>Frauen</strong>anteile an Beschäftigung, Einstellungen <strong>und</strong> Beför<strong>de</strong>rungen/Höhergruppierungen<br />

<strong>im</strong> gehobenen Dienst nach Ressorts in Prozent<br />

Ressort<br />

MP/StK<br />

FM<br />

IM<br />

IM (ohne Polizei)<br />

JM<br />

MIWFT<br />

MWME<br />

MAGS<br />

MGFFI<br />

MBV<br />

MSW<br />

MUNLV<br />

LRH<br />

LTV<br />

NRW<br />

Beschäftigung<br />

51,9<br />

44,9<br />

16,0<br />

29,2<br />

56,3<br />

42,0<br />

23,8<br />

41,9<br />

55,9<br />

27,5<br />

77,1<br />

29,4<br />

26,4<br />

54,0<br />

57,6<br />

<strong>Frauen</strong>anteile an<br />

Einstellungen<br />

37,5<br />

50,0<br />

35,8<br />

43,0<br />

77,5<br />

39,3<br />

30,0<br />

53,8<br />

70,0<br />

40,0<br />

78,9<br />

17,5<br />

40,0<br />

57,1<br />

72,2<br />

Beför<strong>de</strong>rungen/<br />

Höhergruppierungen<br />

62,5<br />

48,3<br />

14,6<br />

26,8<br />

50,4<br />

37,9<br />

28,7<br />

39,4<br />

52,9<br />

28,5<br />

62,7<br />

34,9<br />

36,8<br />

66,7<br />

29,5<br />

55


56 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

1.4 Beschäftigte <strong>im</strong> mittleren Dienst<br />

Am 31.10.2006 sind insgesamt 66.130 Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte sowie Angestellte <strong>im</strong> mittleren<br />

Dienst beschäftigt. In dieser Laufbahngruppe ist mit 66,4 % wie<strong>de</strong>rum <strong>de</strong>r höchste<br />

<strong>Frauen</strong>anteil aller Laufbahngruppen zu verzeichnen. Gegenüber 2003 ergibt sich sogar noch<br />

eine weitere Steigerung um 1,1 Prozentpunkte. Mit 13.218 Beamtinnen liegt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil in<br />

dieser Beschäftigtengruppe bei 48,4 % (+ 1,3 Prozentpunkte). In <strong>de</strong>r Gruppe <strong>de</strong>r Angestellten<br />

sind <strong>Frauen</strong> (30.710) mit 79,1 % nach wie vor <strong>de</strong>utlich mehr vertreten (+ 0,9 Prozentpunkte).<br />

Bei einer differenzierten Betrachtung nach Besoldungsgruppen ist festzustellen, dass <strong>de</strong>r<br />

Anteil <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> mit steigen<strong>de</strong>n Besoldungsgruppen ten<strong>de</strong>nziell sinkt. So beträgt er in Besoldungsgruppe<br />

A 6 71,9 %, in A 7 49,5 % <strong>und</strong> in A 8 44,4 %. In A 9 steigt er zwar nochmals auf<br />

53,5 %, sinkt dann aber in <strong>de</strong>r höchsten Besoldungsgruppe A 9 Z auf 39,0 % (– 0,3 Prozentpunkte)<br />

ab. Mit Ausnahme <strong>de</strong>r Besoldungsgruppe A 9 Z stieg damit <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil in allen<br />

Besoldungsgruppen an. Die größte Steigerung (+ 4,6 Prozentpunkte) erfolgte <strong>im</strong> Mittelfeld<br />

<strong>de</strong>r Besoldungsgruppen, in A 7.<br />

An<strong>de</strong>rs als <strong>im</strong> Beamtenbereich steigt <strong>im</strong> Angestelltenbereich <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil zunächst mit<br />

zunehmen<strong>de</strong>r Vergütungsgruppe, <strong>und</strong> zwar <strong>von</strong> 61,4 % in BAT VIII über 84,9 % in BAT VII bis<br />

hin zu 85,3 % in BAT VI b. Erst ab Vergütungsgruppe BAT V c ergibt sich wie<strong>de</strong>r ein geringerer<br />

<strong>Frauen</strong>anteil <strong>von</strong> 79,5 %; dieser entspricht aber <strong>im</strong>mer noch in etwa <strong>de</strong>m <strong>Frauen</strong>anteil bei <strong>de</strong>n<br />

Angestellten <strong>im</strong> mittleren Dienst insgesamt <strong>von</strong> 79,1 %. In <strong>de</strong>r höchsten Vergütungsgruppe<br />

BAT V b sind <strong>Frauen</strong> nur noch mit 63,3 % vertreten. Im Vergleich zu 2003 ist jedoch gera<strong>de</strong><br />

hier die größte Steigerung <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>anteils (+ 9,6 Prozentpunkte) zu verzeichnen. Aber auch<br />

in <strong>de</strong>n Vergütungsgruppen BAT V c <strong>und</strong> BAT VI b gibt es Steigerungen um 2,5 bzw. 1,4 Prozentpunkte.<br />

Ein Rückgang <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>anteils <strong>im</strong> Vergleich zu 2003 ist nur in <strong>de</strong>n unteren Vergütungsgruppen<br />

BAT VII (– 1,9 Prozentpunkte) <strong>und</strong> BAT VIII (– 4,8 Prozentpunkte) festzustellen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Beschäftigung <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> mittleren Dienst ergibt sich für die Dienststellen <strong>de</strong>r Geschäftsbereiche<br />

wie<strong>de</strong>r ein überwiegend einheitliches Bild. Über <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt <strong>von</strong><br />

66,4 % liegen FM, LRH, MAGS, MBV, MGFFI, MIWFT, MSW <strong>und</strong> MUNLV. Die niedrigste Beschäftigungsquote<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> mittleren Dienst hat IM mit 57,4 % (ohne Polizei: 63,6 %).<br />

Im Berichtszeitraum wur<strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong> zu 68,0 % in <strong>de</strong>n mittleren Dienst eingestellt. Erwähnenswert<br />

ist, dass <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil bei Neueinstellungen in <strong>de</strong>n obersten Gehaltsgruppen (A 9,<br />

A 9 Z <strong>und</strong> BAT V b) <strong>im</strong> Vergleich zum letzten Berichtszeitraum 2000 – 2003 um 17,5 Prozentpunkte<br />

stieg <strong>und</strong> bei 47,5 % liegt. Über diesem Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt liegen MWME, JM, LTV,<br />

MIWFT, MGFFI <strong>und</strong> MAGS.<br />

Der <strong>Frauen</strong>anteil bei <strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong> Höhergruppierungen steigerte sich gegenüber<br />

<strong>de</strong>m letzten Berichtszeitraum erneut um 3,7 Prozentpunkte; allerdings hat <strong>de</strong>r Zuwachs an<br />

Dynamik verloren. Mit 66,2 % entspricht <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong> Höhergruppierungen<br />

<strong>im</strong>mer noch in etwa <strong>de</strong>m Anteil an <strong>de</strong>n Beschäftigten. Dies spiegelt sich auch<br />

in <strong>de</strong>n Ressortzahlen wi<strong>de</strong>r. Es ist festzustellen, dass in allen Ressorts mehr <strong>Frauen</strong> als Männer<br />

am beruflichen Aufstieg teilgenommen haben. Allerdings bleibt diese Quote bei IM, MWME,<br />

MBV <strong>und</strong> LRH <strong>de</strong>nnoch <strong>de</strong>utlich hinter <strong>de</strong>m <strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>n Beschäftigten <strong>im</strong> mittleren<br />

Dienst zurück.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

<strong>Frauen</strong>anteile an Beschäftigung, Einstellungen <strong>und</strong> Beför<strong>de</strong>rungen/Höhergruppierungen<br />

<strong>im</strong> mittleren Dienst nach Ressorts in Prozent<br />

Ressort<br />

MP/StK<br />

FM<br />

IM<br />

IM (ohne Polizei)<br />

JM<br />

MIWFT<br />

MWME<br />

MAGS<br />

MGFFI<br />

MBV<br />

MSW<br />

MUNLV<br />

LRH<br />

LTV<br />

NRW<br />

1.5 Beschäftigte <strong>im</strong> einfachen Dienst<br />

Beschäftigung<br />

65,6<br />

71,7<br />

57,4<br />

63,6<br />

62,3<br />

75,4<br />

61,0<br />

72,3<br />

81,8<br />

67,1<br />

74,2<br />

68,6<br />

77,8<br />

64,1<br />

66,4<br />

*nur eine Einstellung <strong>im</strong> Erhebungszeitraum<br />

<strong>Frauen</strong>anteile an<br />

Einstellungen<br />

Beför<strong>de</strong>rungen/<br />

Höhergruppierungen<br />

Im einfachen Dienst waren am 31.10.2006 insgesamt 2.169 Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte sowie<br />

Angestellte tätig, da<strong>von</strong> 456 <strong>Frauen</strong>. Der <strong>Frauen</strong>anteil beträgt damit 21,0 %, was gegenüber<br />

2003 einem Rückgang <strong>von</strong> 3,3 Prozentpunkten entspricht.<br />

Gut ein Drittel <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong> (161 o<strong>de</strong>r 35,3 %) ist <strong>im</strong> Beamtenverhältnis beschäftigt, knapp zwei<br />

Drittel (295 o<strong>de</strong>r 64,7 %) sind Angestellte. Bei <strong>de</strong>n Beschäftigten <strong>im</strong> Beamtenverhältnis bil<strong>de</strong>n<br />

<strong>Frauen</strong> somit nur eine kleine Min<strong>de</strong>rheit <strong>von</strong> 10,0 %, bei <strong>de</strong>n Angestellten mit 53,2 % hingegen<br />

die Mehrheit. Von <strong>de</strong>n 161 Beamtinnen befin<strong>de</strong>t sich mit 70,8 % <strong>de</strong>r ganz überwiegen<strong>de</strong> Teil<br />

(114) in <strong>de</strong>n unteren Besoldungsgruppen. Nur 29,2 % (47) sind in <strong>de</strong>n Besoldungsgruppen<br />

A 5 <strong>und</strong> A 6. Gegenüber 2003 be<strong>de</strong>utet dies eine Steigerung um 9,5 Prozentpunkte. Im Angestelltenbereich<br />

zeichnet sich ein etwas an<strong>de</strong>res Bild. Hier befin<strong>de</strong>n sich zum Stichtag 71,5 %<br />

<strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong> in <strong>de</strong>n zwei oberen Vergütungsgruppen BAT IX a <strong>und</strong> BAT VIII (<strong>im</strong> Bewährungsaufstieg).<br />

Insgesamt liegt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil in allen Vergütungsgruppen über 50 %, in <strong>de</strong>r niedrigsten<br />

Vergütungsgruppe BAT X <strong>und</strong> <strong>de</strong>r höchsten Vergütungsgruppe BAT VIII (<strong>im</strong> Bewährungsaufstieg)<br />

jeweils über 70 %.<br />

In <strong>de</strong>n Ressorts <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung ist <strong>de</strong>r einfache Dienst unterschiedlich stark vertreten.<br />

Fast drei Viertel (71,1 % o<strong>de</strong>r 1.543) <strong>de</strong>r gesamten Beschäftigten <strong>im</strong> einfachen Dienst sind <strong>im</strong><br />

Geschäftsbereich <strong>de</strong>s JM tätig, sowie weitere 19,8 % (416) <strong>im</strong> Geschäftsbereich <strong>de</strong>s FM, so<br />

dass sich über 90 % <strong>de</strong>r Beschäftigten auf zwei Geschäftsbereiche verteilen. In <strong>de</strong>n übrigen<br />

Ressorts beziehen sich die <strong>Frauen</strong>anteile daher auf einen kleinen Personenkreis, z.B. drei<br />

<strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> MUNLV <strong>und</strong> eine Frau <strong>im</strong> MBV. In <strong>de</strong>n Geschäftsbereichen <strong>de</strong>s LRH <strong>und</strong> bei <strong>de</strong>r LTV<br />

gibt es keine Beschäftigten <strong>im</strong> einfachen Dienst.<br />

64,4<br />

54,4<br />

54,8<br />

50,8<br />

79,6<br />

75,1<br />

80,0<br />

70,0<br />

75,0<br />

67,3<br />

66,0<br />

67,6<br />

0*<br />

77,8<br />

68,0<br />

69,4<br />

71,5<br />

50,5<br />

60,3<br />

69,5<br />

73,3<br />

53,8<br />

68,0<br />

84,6<br />

52,4<br />

81,0<br />

67,8<br />

69,2<br />

73,3<br />

66,2<br />

57


58 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Bei <strong>de</strong>n Neueinstellungen <strong>im</strong> Berichtszeitraum liegt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil bei 39,9 % <strong>und</strong> damit<br />

um 7,4 Prozentpunkte niedriger als <strong>im</strong> Vergleichszeitraum 2000 – 2003. Hierbei ist allerdings<br />

zu berücksichtigen, dass die Zahl <strong>de</strong>r Neueinstellungen mit 213 insgesamt recht niedrig war.<br />

Positiv anzumerken ist, dass <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil bei <strong>de</strong>n Einstellungen in <strong>de</strong>n höheren Gehaltsgruppen<br />

(A 5, A 6, BAT VIII) mit 66,7 % <strong>de</strong>utlich über <strong>de</strong>m Mittel <strong>von</strong> 39,9 % liegt <strong>und</strong> sich um<br />

2,4 Prozentpunkte steigern konnte.<br />

Der <strong>Frauen</strong>anteil an Beför<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong> Höhergruppierungen stieg mit durchschnittlich 26,2<br />

% <strong>im</strong> Vergleich zum Zeitraum 2000 – 2003 nur min<strong>im</strong>al um 0,3 Prozentpunkte an. Allerdings<br />

variiert er bei <strong>de</strong>n einzelnen Ressorts recht stark.<br />

<strong>Frauen</strong>anteile an Beschäftigung, Einstellungen <strong>und</strong> Beför<strong>de</strong>rungen/Höhergruppierungen<br />

<strong>im</strong> einfachen Dienst nach Ressorts in Prozent<br />

Ressort<br />

MP/StK<br />

FM<br />

IM<br />

IM (ohne Polizei)<br />

JM<br />

MIWFT<br />

MWME<br />

MAGS<br />

MGFFI<br />

MBV<br />

MSW<br />

MUNLV<br />

LRH<br />

LTV<br />

NRW<br />

*eine Person<br />

1.6 Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeiter<br />

Beschäftigung<br />

87,5<br />

40,1<br />

52,7<br />

44,2<br />

13,0<br />

40,9<br />

83,3<br />

41,4<br />

0,0<br />

100,0*<br />

57,1<br />

8,3<br />

–<br />

–<br />

21,0<br />

<strong>Frauen</strong>anteile an<br />

Einstellungen<br />

Beför<strong>de</strong>rungen/<br />

Höhergruppierungen<br />

Bei <strong>de</strong>n Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeitern setzte sich <strong>im</strong> Berichtszeitraum <strong>de</strong>r bereits für <strong>de</strong>n Zeitraum<br />

2000 – 2003 festgestellte Rückgang <strong>de</strong>r Beschäftigtenzahlen fort. An<strong>de</strong>rs als zuvor<br />

sind hier<strong>von</strong> jedoch Männer stärker betroffen als <strong>Frauen</strong>. Die Gesamtzahl <strong>de</strong>r Arbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Arbeiter beträgt am 31.10.2006 7.421 Personen, da<strong>von</strong> 22,3 % (1.652) <strong>Frauen</strong> (2003:<br />

9.987 Personen, da<strong>von</strong> 1.953 <strong>Frauen</strong>). Der <strong>im</strong> Zeitraum zwischen 2000 bis 2003 verzeichnete<br />

Rückgang <strong>de</strong>s Arbeiterinnenanteils hat sich somit aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r geringeren Gr<strong>und</strong>gesamtheit<br />

in eine Steigerung umgekehrt (+ 2,7 Prozentpunkte), obwohl ihre absolute Zahl <strong>im</strong> Vergleich<br />

zum 31.12.2003 niedriger ist.<br />

Beson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>utlich zeigt sich die Unterrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in <strong>de</strong>n höheren Lohngruppen.<br />

In MTArb 4 a liegt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil bei 10,7 % (+ 2,1 Prozentpunkte), in MTArb 6 a bei 7,9 %<br />

(+ 4,6 Prozentpunkte), in <strong>de</strong>n obersten Lohngruppen MTArb 8 a <strong>und</strong> 9 nur noch bei 1,8 %<br />

–<br />

47,8<br />

40,0<br />

0,0<br />

35,2<br />

40,0<br />

100,0<br />

–<br />

–<br />

100,0*<br />

50,0<br />

–<br />

–<br />

–<br />

39,9<br />

100,0<br />

33,5<br />

52,9<br />

42,9<br />

16,7<br />

55,6<br />

100,0<br />

50,0<br />

0,0<br />

–<br />

100,0<br />

50,0<br />

–<br />

–<br />

26,2


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

(+ 0,1 Prozentpunkt) bzw. 2,7 % (+ 0,6 Prozentpunkte). Trotz<strong>de</strong>m die <strong>Frauen</strong>quote hier gegenüber<br />

2003 etwas anstieg ist, sind in <strong>de</strong>n oberen Lohngruppen ab MTArb 4 a insgesamt nur<br />

15,9 % <strong>de</strong>r Arbeiterinnen beschäftigt (+ 0,3 Prozentpunkte).<br />

42,6 % <strong>de</strong>r Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeiter sind in <strong>de</strong>n Dienststellen <strong>de</strong>s MIWFT beschäftigt. Hier<br />

liegt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil nur bei 15,8 %. Ebenfalls höhere Beschäftigtenzahlen <strong>von</strong> Arbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Arbeitern weisen das IM (1.578), das JM (905), das MUNLV (696) <strong>und</strong> das FM (499) auf.<br />

Dabei liegt das JM mit einem <strong>Frauen</strong>anteil <strong>von</strong> 48,4 % <strong>de</strong>utlich über <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt,<br />

das MUNLV mit 13,6 % <strong>de</strong>utlich darunter.<br />

Entsprechend <strong>de</strong>m allgemeinen Stellenabbau in diesem Bereich erfolgten <strong>im</strong> Berichtszeitraum<br />

weniger Neueinstellungen, insgesamt 628. Dabei wur<strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong> zu 26,0 % berücksichtigt,<br />

d.h. etwas über ihrem Beschäftigtenanteil <strong>von</strong> 22,3 % (3,7 Prozentpunkte). Im Zeitraum<br />

2000 – 2003 hatte die Einstellungsquote <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> lediglich 11,6 % betragen <strong>und</strong> damit <strong>de</strong>n<br />

Beschäftigtenanteil um 8,0 Prozentpunkte verfehlt. Die <strong>im</strong> Berichtszeitraum erreichte Steigerung<br />

<strong>von</strong> 14,4 Prozentpunkten geht jedoch überwiegend auf Einstellungen in <strong>de</strong>n unteren<br />

Lohngruppen zurück. So liegt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil in <strong>de</strong>n Lohngruppen MTArb 1 – 3 a bei 40,1 %,<br />

in <strong>de</strong>n Lohngruppen MTArb 4 – 7 a bei 6,3 % <strong>und</strong> in <strong>de</strong>n obersten Lohngruppen MTArb 8 – 9<br />

nur noch bei 4,8 %. Trotz allem konnten in allen Bereichen Steigerungen zwischen 0,9 <strong>und</strong> 2,5<br />

Prozentpunkten erreicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Insgesamt wur<strong>de</strong>n <strong>im</strong> Zeitraum 2004 – 2006 1.621 Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeiter höher eingereiht.<br />

<strong>Frauen</strong> haben hieran nur einen Anteil <strong>von</strong> 13,9 %. Dies entspricht zwar einer Steigerung<br />

um 3,2 Prozentpunkte, allerdings liegt diese Quote <strong>im</strong>mer noch 8,4 Prozentpunkte unter <strong>de</strong>m<br />

Beschäftigtenanteil <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> (2000 – 2003: 8,9 Prozentpunkte).<br />

In <strong>de</strong>n einzelnen Ressorts stellt sich die Situation wie folgt dar:<br />

<strong>Frauen</strong>anteile an Beschäftigung, Einstellungen <strong>und</strong> höheren Einreihungen in Prozent<br />

Ressort<br />

MP/StK<br />

FM<br />

IM<br />

IM (ohne Polizei)<br />

JM<br />

MIWFT<br />

MWME<br />

MAGS<br />

MGFFI<br />

MBV<br />

MSW<br />

MUNLV<br />

LRH<br />

LTV<br />

NRW<br />

*nur eine Einstellung<br />

Beschäftigung<br />

21,4<br />

27,7<br />

22,5<br />

21,3<br />

48,4<br />

15,8<br />

7,9<br />

41,9<br />

26,5<br />

8,2<br />

57,6<br />

13,6<br />

0,0<br />

24,2<br />

22,3<br />

<strong>Frauen</strong>anteile an<br />

Einstellungen<br />

31,3<br />

31,0<br />

25,1<br />

35,0<br />

34,2<br />

19,7<br />

0,0*<br />

33,3<br />

0,0<br />

4,8<br />

33,3<br />

51,5<br />

0,0*<br />

–<br />

26,0<br />

Höhere Einreihungen<br />

13,6<br />

12,9<br />

18,6<br />

27,3<br />

34,6<br />

11,5<br />

10,3<br />

50,0<br />

0,0<br />

3,3<br />

75,0<br />

44,2<br />

0,0<br />

0,0<br />

13,9<br />

59


60 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

2. <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne<br />

2.1 Erstellung <strong>und</strong> Fortschreibung<br />

Die unmittelbare Lan<strong>de</strong>sverwaltung umfasst am 31.10.2006 713 Dienststellen, darunter 33<br />

Hochschulen.<br />

Einzelheiten zu <strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplänen an <strong>de</strong>n Hochschulen sind in Kapitel II. 9.2 separat dargestellt<br />

<strong>und</strong>, an<strong>de</strong>rs als <strong>im</strong> 1. LGG-Bericht, in <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Ausführungen nicht enthalten.<br />

Die folgen<strong>de</strong>n Ausführungen beziehen sich somit nur auf die übrigen Lan<strong>de</strong>sdienststellen<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Schuldienststellen. Letztere waren <strong>im</strong> 1. LGG-Bericht wegen aufgetretener<br />

Probleme bei <strong>de</strong>r Erhebung nicht berücksichtigt wor<strong>de</strong>n. Da diese Schwierigkeiten bei <strong>de</strong>r<br />

Erhebung für <strong>de</strong>n 2. LGG-Bericht ausgeräumt wer<strong>de</strong>n konnten, sind die Schuldienststellen in<br />

<strong>de</strong>n nachstehen<strong>de</strong>n Ausführungen, wenn nicht an<strong>de</strong>rs kenntlich gemacht, enthalten. Aus <strong>de</strong>n<br />

genannten Grün<strong>de</strong>n muss jedoch auf Vergleiche mit Zahlen aus <strong>de</strong>m 1. LGG-Bericht verzichtet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Daten für die Lehrkräfte wur<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>n 59 Schuldienststellen (54 Schulämter <strong>und</strong> 5<br />

Bezirksregierungen) differenziert nach <strong>de</strong>n sechs Schulformen erfragt. Der Rücklauf <strong>de</strong>r<br />

Erhebungsbögen beläuft sich auf 96,2 %. Danach ist die Verpflichtung zum Aufstellen eines<br />

<strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplans zu 95,4 % erfüllt.<br />

Von <strong>de</strong>n übrigen 621 Dienststellen <strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung haben 599 (96,5 %)<br />

<strong>de</strong>n Fragebogen ausgefüllt zurückgeschickt. 560 dieser Dienststellen sind aufgr<strong>und</strong> ihrer Beschäftigtenzahl<br />

verpflichtet, einen <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan aufzustellen. Da<strong>von</strong> haben 526 (93,9 %)<br />

einen – dienststelleneigenen o<strong>de</strong>r dienststellenübergreifen<strong>de</strong>n – <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan erstellt.<br />

Von <strong>de</strong>n 39 Dienststellen mit weniger als 20 Beschäftigten verfügen <strong>im</strong>merhin 8 über einen<br />

eigenen <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan, weitere 8 sind durch einen übergreifen<strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan erfasst.<br />

Die Dienststellen in <strong>de</strong>n Geschäftsbereichen MP/StK, FM, LRH, LTV, MBV sowie MGFFI sind<br />

vollständig durch <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne erfasst. In <strong>de</strong>n übrigen Geschäftsbereichen gibt es einzelne<br />

Dienststellen, bei <strong>de</strong>nen dies nicht <strong>de</strong>r Fall ist, insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n Geschäftsbereichen<br />

<strong>von</strong> JM, MSW <strong>und</strong> MIWFT.<br />

Die Zuständigkeit für das Aufstellen <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne liegt gemäß <strong>de</strong>n VV zu § 5 a LGG<br />

bei <strong>de</strong>n Dienststellen, wobei diese in eigener Verantwortung entschei<strong>de</strong>n, wen sie mit dieser<br />

Aufgabe beauftragen. Da die Personalstelle die für das Aufstellen <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplans notwendigen<br />

Informationen besitzt, ist sie <strong>de</strong>mentsprechend in <strong>de</strong>r ganz überwiegen<strong>de</strong>n Zahl<br />

<strong>de</strong>r Fälle maßgeblich an <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne beteiligt: Mehr als die Hälfte<br />

<strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne (54,3 %) wur<strong>de</strong> durch die Personalstelle zusammen mit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

erarbeitet, 27,4 % allein durch die Personalstelle. 12,3 % <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne<br />

wur<strong>de</strong>n durch eine Arbeitsgruppe erstellt <strong>und</strong> nur 4,3 % alleine durch die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte.<br />

Auch in diesem Berichtszeitraum wer<strong>de</strong>n die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

offensichtlich frühzeitig beteiligt, so dass Einvernehmen mit <strong>de</strong>r Personalstelle erzielt wer<strong>de</strong>n<br />

kann. Denn lan<strong>de</strong>sweit wer<strong>de</strong>n nur in zwei Fällen Wi<strong>de</strong>rsprüche gegen <strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan<br />

durch die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte genannt.


2.2 Bestandteile<br />

<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Dienststellen (ohne Hochschulen) in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung NRW am 31.10.2006<br />

mit <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan nach <strong>de</strong>ssen Erstellung<br />

AG mit Beteiligung <strong>de</strong>r<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

0,7%<br />

Personalstelle u. <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

gemeinsam<br />

54,3%<br />

* z.B. durch übergeordnete Dienststelle <strong>im</strong> Schulbereich<br />

AG ohne Beteiligung <strong>de</strong>r<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

11,6%<br />

weitere Person<br />

1,6%*<br />

Personalstelle<br />

27,4%<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

4,3%<br />

Die Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Analyse <strong>de</strong>r Beschäftigtenstruktur sowie die voraussehbare<br />

Entwicklung <strong>de</strong>r personellen Fluktuation bil<strong>de</strong>n die Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplans. Daher<br />

wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n VV zu § 6 LGG festgelegt, welche Daten in <strong>de</strong>n Dienststellen erhoben wer<strong>de</strong>n<br />

müssen.<br />

Fast alle <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne (97,3 %) in <strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung (einschließlich<br />

Schuldienststellen) enthalten die vorgeschriebene Bestandsaufnahme <strong>de</strong>r Beschäftigtenstruktur.<br />

Die nach <strong>de</strong>m LGG vorgesehene Analyse unter gleichstellungspolitischen Gesichtspunkten<br />

erfolgt in 93,4 % <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne. Von diesem lan<strong>de</strong>sweiten Durchschnitt<br />

weicht mit 85,9 % insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Geschäftsbereich <strong>de</strong>s MSW ab.<br />

Für die durch § 6 LGG gefor<strong>de</strong>rte Prognose zur Personalentwicklung ist es erfor<strong>de</strong>rlich, die<br />

Zahl <strong>de</strong>r zu besetzen<strong>de</strong>n Stellen <strong>und</strong> möglichen Beför<strong>de</strong>rungen/Höhergruppierungen/höheren<br />

Einreihungen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Fluktuation zu ermitteln.<br />

Im Hinblick auf die zu besetzen<strong>de</strong>n Stellen erfolgt diese Prognose nur in 63,6 % <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne.<br />

Hier liegt wie<strong>de</strong>rum das MSW mit 31,3 % <strong>de</strong>utlich unterhalb <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sdurchschnitts.<br />

Lässt man <strong>de</strong>n Geschäftsbereich <strong>de</strong>s MSW außer Betracht, so weisen 73,3 % <strong>de</strong>r<br />

<strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne eine Prognose hinsichtlich <strong>de</strong>r zu besetzen<strong>de</strong>n Stellen auf.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r Prognose möglicher Beför<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong> Höhergruppierungen wird ein <strong>de</strong>utlich<br />

niedrigeres Ergebnis erzielt (34,1 %). Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass aus<br />

ressortspezifischen Grün<strong>de</strong>n (s. hierzu Kapitel I.) dazu keine Angaben aus <strong>de</strong>r Finanzverwaltung<br />

vorliegen. Lässt man diesen Bereich bei <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>gesamtheit außer Betracht, fin<strong>de</strong>n<br />

sich in 46,3 % <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne Aussagen dazu, wie viele Beför<strong>de</strong>rungen bzw. Höhergruppierungen<br />

während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplans voraussichtlich erfolgen können.<br />

Deutlich unterhalb dieses Wertes liegen die Nennungen aus <strong>de</strong>m MSW mit 25,0 %, während<br />

sich für JM (67,4 %), MGFFI (100 %), MWME (100 %), MP/StK (100 %) <strong>und</strong> LRH (100 %)<br />

<strong>de</strong>utlich darüber liegen<strong>de</strong> Werte ergeben.<br />

61


62 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

2.3 Zielvorgaben<br />

Dienststellen (ohne Hochschulen) in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung NRW nach ausgewählten<br />

Bestandteilen <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplans gemäß § 6 Abs. 2 LGG am 31.10.2006<br />

Bestandsaufnahme <strong>de</strong>r Beschäftigtenstruktur<br />

Analyse <strong>de</strong>r Beschäftigtenstruktur<br />

Prognose hinsichtlich <strong>de</strong>r zu besetzen<strong>de</strong>n Stellen<br />

Prognose* hinsichtlich <strong>de</strong>r möglichen<br />

Beför<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong> Höhergruppierungen<br />

97,3 %<br />

93,4 %<br />

63,6 %<br />

34,1 %<br />

* ohne Geschäftsbereich FM<br />

Die Zahlen zeigen, dass die <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne bis auf wenige Ausnahmen die nach <strong>de</strong>m LGG<br />

gefor<strong>de</strong>rte Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Analyse <strong>de</strong>r Beschäftigtenstruktur aufweisen. Bei <strong>de</strong>r<br />

gefor<strong>de</strong>rten Prognose zur Personalentwicklung besteht jedoch noch <strong>de</strong>utlicher Handlungsbedarf.<br />

Die Schätzung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r zu besetzen<strong>de</strong>n Stellen <strong>und</strong> möglichen Beför<strong>de</strong>rungen/<br />

Höhergruppierunge/höheren Einreihungen bil<strong>de</strong>t jedoch eine gr<strong>und</strong>legen<strong>de</strong> Voraussetzung,<br />

um Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen für die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r beruflichen <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Männern</strong> entwickeln zu können. Es wird <strong>de</strong>shalb an dieser Stelle noch einmal auf die VV zu<br />

§ 6 LGG hingewiesen, worin diese Bestandteile <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplans einschließlich Ausführungshinweisen<br />

beschrieben sind.<br />

Die Pflicht zur Festlegung <strong>von</strong> Zielvorgaben ist zunächst daran gekoppelt, dass <strong>Frauen</strong> in<br />

<strong>de</strong>m jeweiligen Bereich unterrepräsentiert sind. Zu<strong>de</strong>m sind Zielvorgaben für die Dienststellen<br />

nicht erfor<strong>de</strong>rlich, die keine Personalhoheit besitzen o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>nen die jeweilige Laufbahngruppe<br />

nicht vertreten ist. Nach dieser Maßgabe stellt sich die Situation wie folgt dar:<br />

Im Bereich <strong>de</strong>r Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten sowie Angestellten weisen trotz bestehen<strong>de</strong>r Unterrepräsentanz<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in <strong>de</strong>r jeweiligen Laufbahngruppe <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne <strong>im</strong> einfachen<br />

Dienst zu 41,6 %, <strong>im</strong> mittleren Dienst zu 15,9 %, <strong>im</strong> gehobenen Dienst zu 30,6 % sowie <strong>im</strong><br />

höheren Dienst sogar zu 43,5 % keine Zielvorgaben für Einstellungen <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> auf. Für die<br />

Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeiter betrifft dies <strong>im</strong> einfachen Dienst 29,6 % <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne<br />

<strong>und</strong> <strong>im</strong> mittleren Dienst 51,1 %. Für die Staatsanwältinnen <strong>und</strong> Staatsanwälte liegt die diesbezügliche<br />

Quote bei 17,6 %, für die Richterinnen <strong>und</strong> Richter bei 22,2 %.<br />

Für die Fälle, in <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan konkrete Zielvorgaben <strong>im</strong> Hinblick auf Einstellungen<br />

enthält, ergeben sich folgen<strong>de</strong> Zielerreichungsquoten: höherer Dienst 50,7 %, gehobener<br />

Dienst 54,7 %, mittlerer Dienst 65,0 % <strong>und</strong> einfacher Dienst 89,5 %; Arbeiterinnen <strong>und</strong><br />

Arbeiter <strong>im</strong> einfachen Dienst 66,7 %, <strong>im</strong> mittleren Dienst 68,0 %. Für die Staatsanwältinnen<br />

<strong>und</strong> Staatsanwälte ergibt sich eine entsprechen<strong>de</strong> Quote <strong>von</strong> 66,7 %, für Richterinnen <strong>und</strong><br />

Richter <strong>von</strong> 71,4 %.<br />

Bezogen auf die Verankerung <strong>von</strong> Zielvorgaben für Beför<strong>de</strong>rungen, Höhergruppierungen <strong>und</strong><br />

höhere Einreihungen ergibt sich für einzelne ausgewählte Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen<br />

folgen<strong>de</strong>s Bild:<br />

Die höchsten Anteile an <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplänen, in <strong>de</strong>nen trotz Unterrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong><br />

keine entsprechen<strong>de</strong>n Zielvorgaben festgelegt sind, fin<strong>de</strong>n sich in <strong>de</strong>r Besoldungsgruppe<br />

A 16 Z (50,9 %), gefolgt <strong>von</strong> Besoldungsgruppe A 16 bzw. Vergütungsgruppe BAT I mit 50,3 %.<br />

Für die übrigen Besoldungs- <strong>und</strong> Vergütungsgruppen liegen diese Anteile zwischen 25,3 %<br />

(A 9 bzw. BAT V b) <strong>und</strong> 49,1 % (A 15 bzw. BAT I a).


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Der Anteil <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne, bei <strong>de</strong>nen die Zielvorgaben für die einzelnen Besoldungs-,<br />

Vergütungs- <strong>und</strong> Lohngruppen erreicht wur<strong>de</strong>n, bewegt sich zwischen 35,1 % (A 16 bzw.<br />

BAT I) <strong>und</strong> 71,4 % (MTArb 8). Die niedrigsten Zielerreichungsquoten weisen insbeson<strong>de</strong>re<br />

die folgen<strong>de</strong>n Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen <strong>de</strong>s höheren Dienstes auf: A 15 bzw.<br />

BAT I a 40,3 %; A 16 bzw. BAT I 35,1 %; A 16 Z 40,0 %; B2 <strong>und</strong> B2 außertariflich 46,2 %; R2<br />

<strong>und</strong> R2 Z 45,5 %; R3 44,4 %.<br />

Erreichen <strong>de</strong>r konkreten Zielvorgaben für Beför<strong>de</strong>rungen/Höhergruppierungen/<br />

höhere Einreihungen <strong>de</strong>r Dienststellen* (ohne Hochschulen) in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung NRW<br />

am 31.10.2006 nach ausgewählten Besoldungs- <strong>und</strong> Vergütungsgruppen<br />

A9 bzw. BAT Vb<br />

A9 Z<br />

A12 bzw. BAT III<br />

A13 bzw. BAT IIa (g. D.)<br />

A13 Z (g. D.)<br />

A15 bzw. BAT Ia<br />

A16 bzw. BAT I<br />

A16 Z<br />

B2 u. B2 (außertariflich)<br />

R1 Z<br />

R2 <strong>und</strong> R2Z<br />

R3<br />

MTArb 8<br />

MTArb 9<br />

* ohne Geschäftsbereich FM<br />

68,7%<br />

60,5%<br />

59,7%<br />

52,1%<br />

48,9%<br />

40,3%<br />

35,1%<br />

40,0%<br />

46,2%<br />

60,0%<br />

45,5%<br />

44,4%<br />

71,4%<br />

50,0%<br />

Zielvorgabe erreicht Zielvorgabe nicht erreicht<br />

2.4 Maßnahmen zur Erreichung <strong>de</strong>r Zielvorgaben <strong>und</strong> Controlling<br />

31,3%<br />

39,5%<br />

40,3%<br />

47,9%<br />

51,1%<br />

59,7%<br />

64,9%<br />

60,0%<br />

53,8%<br />

40,0%<br />

54,5%<br />

55,6%<br />

28,6%<br />

50,0%<br />

Maßnahmen in <strong>de</strong>n einzelnen Bereichen basieren auf einer Analyse <strong>de</strong>r Grün<strong>de</strong> für die Unterrepräsentanz<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong>. Hinzu kommen Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf<br />

<strong>und</strong> Familie, zur Verbesserung <strong>de</strong>r Arbeitsbedingungen <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Arbeitszeitgestaltung <strong>und</strong> zur<br />

Aufwertung <strong>von</strong> Tätigkeiten an überwiegend mit <strong>Frauen</strong> besetzten Arbeitsplätzen sowie – <strong>im</strong><br />

Bedarfsfall – ergänzen<strong>de</strong> Maßnahmen auf <strong>de</strong>r Basis eines durchzuführen<strong>de</strong>n Controllings<br />

(§ 6 Abs. 4 Sätze 3 <strong>und</strong> 4 <strong>und</strong> Abs. 5 LGG).<br />

Maßnahmen zu familienfre<strong>und</strong>lichen Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit o<strong>de</strong>r (alternieren<strong>de</strong>r) (Tele-)<br />

He<strong>im</strong>arbeit fin<strong>de</strong>n sich in 87,3 % <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne, 70,1 % enthalten Fortbildungsangebote<br />

zur Erleichterung <strong>de</strong>s Wie<strong>de</strong>reinstiegs in <strong>de</strong>n Beruf nach einer Beurlaubung. Der Bereich<br />

<strong>de</strong>r Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie stellt damit lan<strong>de</strong>sweit <strong>de</strong>n Schwerpunkt bei <strong>de</strong>n<br />

Maßnahmen in <strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplänen.<br />

Aber auch Maßnahmen in <strong>de</strong>n Bereichen Personalauswahl <strong>und</strong> Personalentwicklung sind relativ<br />

häufig vertreten. So beinhalten 69,2 % <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne Maßnahmen zur Gestaltung<br />

<strong>de</strong>s Personalauswahlverfahrens unter Beachtung <strong>de</strong>r Vorgaben <strong>de</strong>s § 7 LGG <strong>und</strong> jeweils mehr<br />

63


64 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

als die Hälfte aller <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne Maßnahmen zur gezielten Anwerbung <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong><br />

(51,6 %) sowie zur gezielten Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung <strong>von</strong> Führungskräften (55,6 %).<br />

Weniger <strong>im</strong> Vor<strong>de</strong>rgr<strong>und</strong> stehen gleichstellungsrelevante Maßnahmen zur Erhöhung <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>anteils<br />

bei <strong>de</strong>r Besetzung <strong>von</strong> Gremien (36,2 %), zu Fortbildungsmaßnahmen für Beschäftigte,<br />

<strong>de</strong>ren Arbeitsplätze aufgr<strong>und</strong> technischer Entwicklungen o<strong>de</strong>r aufgr<strong>und</strong> <strong>von</strong> Organisationsentscheidungen<br />

abgebaut wer<strong>de</strong>n (16,3 %) sowie zur Umgestaltung (z.B. durch bauliche<br />

Maßnahmen) <strong>von</strong> überwiegend mit <strong>Männern</strong> besetzten Arbeitsplätzen (4,7 %).<br />

Die nach § 6 Abs. 5 LGG während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplans vorgesehene Überprüfung,<br />

ob die Zielvorgaben durch die personellen, organisatorischen <strong>und</strong> fortbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Maßnahmen<br />

auch tatsächlich erreicht wer<strong>de</strong>n, wird für 339 (60,8 %) <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne als durchgeführt<br />

angegeben. Insbeson<strong>de</strong>re für die Dienststellen <strong>im</strong> Geschäftsbereich <strong>de</strong>s JM ergibt<br />

sich mit 37,3 % ein unterdurchschnittlicher Wert bezüglich <strong>de</strong>s Controllings. Die Durchführung<br />

ergänzen<strong>de</strong>r Maßnahmen aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>s Controllings geben nur 10,0 % <strong>de</strong>r Dienststellen an.<br />

2.5 <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne als Teil <strong>von</strong> Personalentwicklungskonzepten<br />

Nach VV 1 zu § 6 LGG sind die Dienststellen gehalten, bei allen Personalentscheidungen <strong>und</strong><br />

-planungen sowie bei ihrer Personalpolitik die <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne einzubeziehen. 59,9 % <strong>de</strong>r<br />

Dienststellen mit <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan <strong>und</strong> durchgeführtem Controlling verfügen am 31.10.2006<br />

auch über ein Personalentwicklungskonzept. Die Einbindung <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplans bei <strong>de</strong>r<br />

Erarbeitung <strong>de</strong>s Personalentwicklungskonzeptes trifft jedoch nur für ein Drittel (33,0 %) zu,<br />

bei gut zwei Dritteln dieser Dienststellen (67,0 %) ist dies nicht gegeben.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

3. Stellenbesetzungsverfahren<br />

3.1 Ausschreibungen<br />

Im Erhebungszeitraum wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Dienststellen <strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung r<strong>und</strong><br />

29.000 Stellen ausgeschrieben (ohne Einstellungsverfahren <strong>de</strong>r Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer; siehe<br />

dazu unten Abschnitt II.3.5). Im Gegensatz zum 1. LGG-Bericht wur<strong>de</strong>n die Daten in <strong>de</strong>n Dienst-<br />

stellen unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt abgefragt, ob eine Unterrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> vorlag<br />

o<strong>de</strong>r nicht. In knapp zwei Dritteln <strong>de</strong>r Fälle (64,9 %) erfolgte die Ausschreibung in Bereichen<br />

mit Unterrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong>, in gut einem Drittel <strong>de</strong>r Fälle (35,1 %) wur<strong>de</strong> ausgeschrieben,<br />

obwohl keine Unterrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> vorlag.<br />

Anteil <strong>de</strong>r ausgeschriebenen Stellen (ohne Lehrereinstellungsverfahren)<br />

in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung NRW nach Bereichen mit <strong>und</strong> ohne Unterrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong><br />

<strong>im</strong> Erhebungszeitraum 2004 – 2006<br />

NRW<br />

MP/StK<br />

FM<br />

IM<br />

JM<br />

MIWFT<br />

MWME<br />

MAGS<br />

MGFFI<br />

MBV<br />

MSW<br />

MUNLV<br />

LRH<br />

LTV<br />

64,9 %<br />

30,6 %<br />

43,7 %<br />

82,4 %<br />

49,2 %<br />

67,5 %<br />

59,5 %<br />

60,3 %<br />

30,9 %<br />

66,8 %<br />

79,1 %<br />

77,7 %<br />

98,4 %<br />

48,6 %<br />

35,1 %<br />

69,4 %<br />

56,3 %<br />

17,6 %<br />

50,8 %<br />

32,5 %<br />

40,5 %<br />

39,7 %<br />

69,1 %<br />

33,2 %<br />

20,9 %<br />

22,3 %<br />

1,6 %<br />

51,4 %<br />

mit Unterrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> ohne Unterrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong><br />

In r<strong>und</strong> 2.000 Fällen wur<strong>de</strong> <strong>von</strong> einer Ausschreibung abgesehen. Als Grün<strong>de</strong> hierfür wer<strong>de</strong>n<br />

die fehlen<strong>de</strong> Unterrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> (13,5 %) sowie Ausnahmen <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Ausschreibungsverpflichtung<br />

nach § 8 Abs. 8 LGG (36,4 %) genannt. In 50,0 % <strong>de</strong>r Fälle wur<strong>de</strong> aus<br />

Grün<strong>de</strong>n <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Ausschreibung abgesehen, die nicht <strong>im</strong> Gesetz vorgesehen sind. Dies betrifft<br />

insbeson<strong>de</strong>re Dienststellen in <strong>de</strong>n Geschäftsbereichen <strong>de</strong>s IM, JM, MIWFT <strong>und</strong> FM.<br />

Mit 37,9 % erfolgte ein gutes Drittel <strong>de</strong>r Ausschreibungen in <strong>de</strong>r eigenen Dienststelle bzw. <strong>im</strong><br />

eigenen Geschäftsbereich. Damit wur<strong>de</strong> diese Form <strong>de</strong>r Ausschreibung <strong>im</strong> Berichtszeitraum<br />

<strong>de</strong>utlich weniger genutzt als <strong>im</strong> Berichtszeitraum 2000 – 2003: Der entsprechen<strong>de</strong> Anteil lag<br />

damals noch bei 51,9 %. In 17,0 % <strong>de</strong>r Fälle erfolgten die Ausschreibungen gleichzeitig dienststellenintern<br />

<strong>und</strong> dienststellenübergreifend, d. h. in allen Dienststellen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s, zu 13,3 %<br />

65


66 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

allein dienststellenübergreifend. Knapp ein Drittel <strong>de</strong>r Ausschreibungen (31,8 %) erfolgte<br />

öffentlich. Der starke Rückgang bei dienststelleninternen Ausschreibungen ist darauf zurückzuführen,<br />

dass <strong>de</strong>r Anteil dieser Ausschreibungen be<strong>im</strong> FM stark zurückging, wenn auch<br />

auf hohem Niveau. Erfolgten <strong>im</strong> Zeitraum 2000 – 2003 dort noch über 90 % <strong>de</strong>r Ausschreibungen<br />

wegen <strong>de</strong>r fachspezifischen Anfor<strong>de</strong>rungen dienststellenintern, waren es <strong>im</strong> Zeitraum<br />

2004 – 2006 nur noch 81,7 %. Überdurchschnittlich viele dienststelleninterne Ausschreibungen<br />

verzeichnen außer FM insbeson<strong>de</strong>re auch IM, MBV <strong>und</strong> MP/StK. Ohne die Ausschreibungen<br />

<strong>de</strong>s FM liegt <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r internen Ausschreibungen nur noch bei 27,5 %.<br />

Damit kommen die Dienststellen <strong>de</strong>m Anliegen <strong>de</strong>s LGG, freie Arbeitsplätze einer möglichst<br />

großen Anzahl <strong>von</strong> Bewerberinnen anzubieten, inzwischen bei 62,1 % <strong>de</strong>r Ausschreibungen<br />

nach. Dies entspricht einer Steigerung um 14,0 Prozentpunkte.<br />

Ausschreibungspraxis in <strong>de</strong>n Dienststellen<br />

dienststellenintern 37,9 %<br />

dienststellenübergreifend<br />

gleichzeitig intern <strong>und</strong><br />

dienststellenübergreifend<br />

öffentlich<br />

Ausschreibungen in Teilzeit<br />

13,3 %<br />

17,0 %<br />

31,8 %<br />

Nach § 8 Abs. 6 LGG sind Stellen einschließlich <strong>de</strong>r Funktionen mit Vorgesetzten- <strong>und</strong> Leitungs-<br />

aufgaben zur Besetzung auch in Teilzeit auszuschreiben, soweit zwingen<strong>de</strong> dienstliche Belange<br />

nicht entgegenstehen. Diese Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rung gilt unabhängig vom Vorliegen einer<br />

Unterrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong>.<br />

Bei mehr als drei Viertel <strong>de</strong>r Arbeitsplätze, die ausgeschrieben wur<strong>de</strong>n, erfolgte die Ausschreibung<br />

auch zur Besetzung in Teilzeit (78,0 %). Damit liegt <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r Ausschreibungen auch<br />

in Teilzeit um fast 10 Prozentpunkte höher als <strong>im</strong> Zeitraum 2000 – 2003. Knapp ein Viertel<br />

(23,7 %) <strong>de</strong>r so ausgeschriebenen Stellen waren solche mit Vorgesetzten- <strong>und</strong> Leitungsaufgaben.<br />

Dies be<strong>de</strong>utet gegenüber <strong>de</strong>m Zeitraum 2000 – 2003 eine <strong>de</strong>utliche Steigerung um<br />

6,4 Prozentpunkte. Ausschreibungen ohne Teilzeitangebot erfolgten in 22,0 % <strong>de</strong>r Fälle.<br />

Hier beträgt <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r Stellen in Leitungsfunktionen 20,7 %, was einem geringfügigen<br />

Rückgang um 1,1 Prozentpunkte entspricht. D.h. 80,3 % <strong>de</strong>r Stellen mit Vorgesetzten- <strong>und</strong><br />

Leitungsaufgaben wur<strong>de</strong>n auch in Teilzeit ausgeschrieben (+ 17,2 Prozentpunkte). Somit liegt<br />

<strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r Stellen, die auch in Teilzeit ausgeschrieben wur<strong>de</strong>n, bei Stellen mit Vorgesetzten-<br />

<strong>und</strong> Leitungsaufgaben sogar höher als bei Stellen ohne Vorgesetzten- <strong>und</strong> Leitungsaufgaben<br />

(77,4 %). Im Vergleichszeitraum 2000 – 2003 war dieses Verhältnis umgekehrt:<br />

Damals wur<strong>de</strong>n 69,5 % <strong>de</strong>r Stellen ohne Vorgesetzten- <strong>und</strong> Leitungsaufgaben auch in Teilzeit<br />

ausgeschrieben, aber nur 63,1 % <strong>de</strong>r Stellen mit Vorgesetzten- <strong>und</strong> Leitungsaufgaben. Diese<br />

Entwicklung ist sehr positiv. Darüber hinaus erweitern sich damit auch faktisch die Chancen,<br />

insbeson<strong>de</strong>re für <strong>Frauen</strong>, eine Position mit Leitungsaufgaben in Teilzeit auszuüben.<br />

Nach Ressorts differenziert stellen sich die Anteile <strong>von</strong> Ausschreibungen mit Teilzeitangebot<br />

recht unterschiedlich dar. Während be<strong>im</strong> LRH <strong>und</strong> <strong>de</strong>m MBV alle bzw. fast alle Stellen auch in<br />

Teilzeit ausgeschrieben wur<strong>de</strong>n, gilt dies <strong>im</strong> Bereich <strong>de</strong>s MIWFT nur für 53,0 % <strong>de</strong>r Ausschreibungen.<br />

Oberhalb <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sdurchschnitts <strong>von</strong> 78,0 % liegen FM (91,9 %), MSW (93,8 %),<br />

MAGS (88,6 %), MUNLV (85,9 %), MWME (80,8 %), MP/StK (79,2 %) <strong>und</strong> JM (78,3 %).


3.2 Bewerbungen<br />

<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Öffentliche Ausschreibung<br />

Sofern keine Bewerbungen <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> vorliegen, die die gefor<strong>de</strong>rte Qualifikation erfüllen, soll<br />

die Ausschreibung öffentlich einmal wie<strong>de</strong>rholt wer<strong>de</strong>n, sofern durch haushaltsrechtliche<br />

Best<strong>im</strong>mungen eine interne Besetzung nicht zwingend vorgeschrieben ist. Im Einvernehmen<br />

mit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten kann <strong>von</strong> einer öffentlichen Ausschreibung abgesehen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

In 60 Dienststellen erfolgte die nach § 8 Abs. 2 Satz 1 LGG vorgeschriebene öffentliche Ausschreibung<br />

nicht, obwohl die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 2 LGG gegeben waren. Dies ist<br />

nicht akzeptabel, stellt aber <strong>im</strong> Vergleich zum Berichtszeitraum 2000 – 2003 eine <strong>de</strong>utliche<br />

Verbesserung dar. Damals war diese Praxis noch für ca. 200 Dienststellen festgestellt wor<strong>de</strong>n.<br />

In 28,5 % <strong>de</strong>r Fälle wur<strong>de</strong> aus haushaltsrechtlichen Grün<strong>de</strong>n <strong>von</strong> einer öffentlichen Ausschreibung<br />

abgesehen, in 71,5 % <strong>de</strong>r Fälle <strong>im</strong> Einvernehmen mit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n Bereichen <strong>de</strong>s MIWFT <strong>und</strong> <strong>de</strong>s IM wur<strong>de</strong> eine hohe Zahl <strong>von</strong> Ausschreibungen<br />

trotz Vorliegen <strong>de</strong>r Voraussetzungen <strong>im</strong> Einvernehmen mit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

nicht öffentlich wie<strong>de</strong>rholt.<br />

Von <strong>de</strong>n r<strong>und</strong> 253.000 Personen, die sich auf zu besetzen<strong>de</strong> Arbeitsplätze bewarben, waren<br />

42,8 % <strong>Frauen</strong>. Damit liegt <strong>de</strong>r Anteil <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> an Bewerbungen knapp über ihrem lan<strong>de</strong>sweiten<br />

Beschäftigtenanteil <strong>von</strong> 42,0 % (ohne Lehrkräfte).<br />

Bei <strong>de</strong>r Betrachtung nach Beschäftigtengruppen zeigt sich bei <strong>de</strong>n Angestellten mit 54,4 %<br />

<strong>de</strong>r höchste <strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>n Bewerbungen; bei <strong>de</strong>n Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeitern mit<br />

17,1 % <strong>de</strong>r niedrigste. Bei <strong>de</strong>n Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten liegt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil bei 44,0 %.<br />

Die meisten Bewerbungen gingen auf Stellen <strong>de</strong>s mittleren Dienstes ein. 61,1 % entfielen dabei<br />

auf <strong>Frauen</strong>, ein Wert, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Beschäftigtenanteil <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> mittleren Dienst (66,4 %;<br />

ohne Lehrkräfte) nur knapp verfehlt. In <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Laufbahngruppen liegt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil<br />

an <strong>de</strong>n Bewerbungen <strong>de</strong>utlich über <strong>de</strong>m jeweiligen lan<strong>de</strong>sweiten Beschäftigtenanteil. Im<br />

einfachen Dienst gingen 29,8 % <strong>de</strong>r Bewerbungen auf <strong>Frauen</strong> zurück (Beschäftigtenanteil<br />

21,0 %), <strong>im</strong> gehobenen Dienst 42,6 % (Beschäftigtenanteil 29,5 %) <strong>und</strong> <strong>im</strong> höheren Dienst<br />

43,4 % (Beschäftigtenanteil 31,2 %) 13 .<br />

In <strong>de</strong>n Dienststellen <strong>de</strong>s LRH, <strong>de</strong>s MIWFT, <strong>de</strong>s MUNLV, <strong>de</strong>s MWME <strong>und</strong> <strong>de</strong>s MP/StK liegt <strong>de</strong>r<br />

<strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>n Bewerbungen höher als <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>n Beschäftigten in <strong>de</strong>m<br />

jeweiligen Ressort. Der größte Unterschied zeigt sich <strong>im</strong> Bereich <strong>de</strong>s MUNLV. Bei einem <strong>Frauen</strong>anteil<br />

<strong>von</strong> 41,6 % an <strong>de</strong>n Beschäftigten liegt ihr entsprechen<strong>de</strong>r Anteil an <strong>de</strong>n Bewerbungen<br />

bei 49,8 %.<br />

Mehr als drei Viertel aller Bewerbungen <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> für <strong>de</strong>n höheren Dienst gingen bei Dienststellen<br />

<strong>im</strong> Bereich <strong>de</strong>s JM (21,3 %), <strong>de</strong>s MIWFT (25,7 %) <strong>und</strong> <strong>de</strong>s MSW (32,0 %) ein.<br />

13 Die Beschäftigtenanteile verstehen sich jeweils ohne Lehrkräfte.<br />

67


68 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

3.3 Vorstellungsgespräche<br />

Einladungen zu Vorstellungsgesprächen<br />

Durch die gesetzliche Regelung (§ 9 Abs. 1 LGG) soll bei Unterrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> die<br />

Chancengleichheit <strong>im</strong> Auswahlverfahren verbessert wer<strong>de</strong>n. Bei Einladungen zu Vorstellungsterminen<br />

sind min<strong>de</strong>stens zur Hälfte <strong>Frauen</strong> o<strong>de</strong>r alle qualifizierten Bewerberinnen zu berücksichtigen.<br />

Lan<strong>de</strong>sweit beträgt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil bei Vorstellungsgesprächen, unabhängig <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Frage<br />

<strong>de</strong>r Unterrepräsentanz, zum Stichtag 40,0 %. Deutlich darunter liegen nur die Dienststellen in<br />

<strong>de</strong>n Geschäftsbereichen <strong>de</strong>s IM (27,5 %) <strong>und</strong> <strong>de</strong>s MBV (26,2 %), wobei <strong>im</strong> Bereich <strong>de</strong>s IM <strong>de</strong>r<br />

<strong>Frauen</strong>anteil in <strong>de</strong>n Vorstellungsgesprächen noch über jenem an <strong>de</strong>n Bewerbungen (23,7 %)<br />

<strong>und</strong> auch über <strong>de</strong>m Beschäftigtenanteil <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> (25,1 %) rangiert.<br />

Eine geson<strong>de</strong>rte Betrachtung <strong>de</strong>r Laufbahngruppen zeigt folgen<strong>de</strong>s Bild: Für <strong>de</strong>n einfachen<br />

<strong>und</strong> höheren Dienst sowie die Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeiter ist festzustellen, dass <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil<br />

bei <strong>de</strong>n Vorstellungsgesprächen <strong>de</strong>utlich die 50 %-Marke unterschreitet (e. D.: 35,6 %;<br />

h. D.: 41,0 %; Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeiter: 20,3 %). Allerdings liegt er <strong>im</strong> einfachen Dienst <strong>und</strong><br />

bei <strong>de</strong>n Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeitern über <strong>de</strong>m <strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>n Bewerbungen. Im höheren<br />

Dienst bleibt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>n Vorstellungsgesprächen (41,0 %) dagegen etwas hinter<br />

<strong>de</strong>m <strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>n Bewerbungen (43,4 %) zurück, ebenso <strong>im</strong> gehobenen Dienst (<strong>Frauen</strong>anteil<br />

an Bewerbungen: 42,6 %; <strong>Frauen</strong>anteil an Vorstellungsgesprächen: 38,8 %). Im mittleren<br />

Dienst liegt <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>, die zu Vorstellungsgesprächen eingela<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n,<br />

mit 61,7 % knapp über ihrem Anteil an <strong>de</strong>n Bewerbungen (61,1 %).<br />

Auswahlkommissionen<br />

Die <strong>im</strong> Interesse ausgewogener Personalentscheidungen getroffene Regelung zur Besetzung<br />

<strong>de</strong>r Auswahlkommissionen untermauert die Be<strong>de</strong>utung, die <strong>de</strong>r Gesetzgeber <strong>de</strong>n Auswahlkommissionen<br />

beigemessen hat. Nur bei Vorliegen zwingen<strong>de</strong>r Grün<strong>de</strong> kann <strong>von</strong> <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Vorgabe abgewichen wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> die Grün<strong>de</strong> sind durch die Personalstelle aktenk<strong>und</strong>ig<br />

zu machen.<br />

Im Berichtszeitraum waren nur 41,5 % <strong>de</strong>r Auswahlkommissionen min<strong>de</strong>stens zur Hälfte mit<br />

<strong>Frauen</strong> besetzt. Das be<strong>de</strong>utet gegenüber <strong>de</strong>m Zeitraum 2000 – 2003 einen Rückgang um<br />

5,9 Prozentpunkte. Deutlich über diesem Durchschnitt liegen die Geschäftsbereiche <strong>de</strong>s MSW<br />

(95,2 %), MAGS (92,5 %), MP/StK (79,3 %), MGFFI (78,2 %), LTV (78,1 %), JM (64,3 %),<br />

MUNLV (53,9 %) <strong>und</strong> FM (53,8 %). Die Geschäftsbereiche <strong>von</strong> MWME (34,9 %), MBV (29,8 %),<br />

MIWFT (28,7 %), IM (19,1 %) <strong>und</strong> LRH (3,6 %) liegen mit ihren Anteilen hingegen <strong>de</strong>utlich<br />

darunter.<br />

3.4 Besetzungsentscheidungen<br />

Untersucht wur<strong>de</strong>n alle Stellenbesetzungen (einschließlich Umsetzungen <strong>und</strong> Versetzungen),<br />

die <strong>im</strong> Berichtszeitraum erfolgten. <strong>Frauen</strong> wur<strong>de</strong>n bei Stellenbesetzungen zu 42,9 % berücksichtigt.<br />

Dies entspricht einer Steigerung um 2,2 Prozentpunkte. Der <strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>n<br />

Stellen besetzungen übersteigt damit sogar knapp, d.h. um 0,1 Prozentpunkte, <strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong>anteil<br />

an <strong>de</strong>n Bewerbungen <strong>und</strong> liegt auch geringfügig (+ 0,9 Prozentpunkte) über <strong>de</strong>m Beschäftigtenanteil<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> (ohne Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer). Lediglich <strong>im</strong> mittleren Dienst wird bei<br />

<strong>de</strong>n Stellenbesetzungen <strong>de</strong>r Beschäftigtenanteil <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> um 5,4 Prozentpunkte verfehlt.<br />

Zu beachten ist hierbei jedoch, dass <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> mittleren Dienst bereits überdurchschnittlich


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

vertreten sind (66,4 %). In allen an<strong>de</strong>ren Laufbahngruppen übersteigt <strong>de</strong>r festgestellte Anteil<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> bei <strong>de</strong>n Besetzungen <strong>de</strong>n jeweiligen Beschäftigtenanteil: bei <strong>de</strong>n Arbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Arbeitern um 8,2 Prozentpunkte, <strong>im</strong> einfachen Dienst um 11,5 Prozentpunkte, <strong>im</strong> gehobenen<br />

Dienst um 10,4 Prozentpunkte <strong>und</strong> <strong>im</strong> höheren Dienst um 13,4 Prozentpunkte (jeweils<br />

ohne Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer). Im Berichtszeitraum trugen somit die Stellenbesetzungen in<br />

einem hohen Maß zur Steigerung <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>anteils bei.<br />

<strong>Frauen</strong>anteile an Bewerbungen, Einladungen, Stellenbesetzungen (einschl. Umsetzungen <strong>und</strong><br />

Versetzungen) in <strong>de</strong>n Dienststellen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung NRW (ohne Lehrereinstellungsverfahren)<br />

für zu besetzen<strong>de</strong> Stellen <strong>im</strong> Erhebungszeitraum 2004 – 2006<br />

Insgesamt<br />

einfacher Dienst<br />

mittlerer Dienst<br />

gehobener Dienst<br />

höherer Dienst<br />

Arbeiterinnen<br />

42,8 %<br />

40,0 %<br />

42,9 %<br />

29,8 %<br />

35,6 %<br />

32,5 %<br />

61,1 %<br />

61,7 %<br />

61,0 %<br />

42,6 %<br />

38,8 %<br />

39,9 %<br />

43,4 %<br />

41,0 %<br />

44,6 %<br />

17,1 %<br />

20,3 %<br />

30,5 %<br />

Bewerbungen Einladungen zu Vorstellungsgesprächen Stellenbesetzungen<br />

Die vorstehen<strong>de</strong> Grafik ver<strong>de</strong>utlicht noch einmal <strong>im</strong> Überblick die Anteile <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> an <strong>de</strong>n<br />

Bewerbungen, <strong>de</strong>n Einladungen zum Vorstellungsgespräch sowie <strong>de</strong>n Stellenbesetzungen<br />

bezogen auf die einzelnen Laufbahngruppen. Es zeigt sich, dass trotz <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>sweiten Steigerung<br />

<strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteile nur <strong>im</strong> mittleren Dienst die Marke <strong>von</strong> 50 % erreicht bzw. überschritten<br />

wird. Positiv festzustellen ist, dass <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>n Stellenbesetzungen <strong>im</strong><br />

einfachen <strong>und</strong> höheren Dienst sowie bei <strong>de</strong>n Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeitern über <strong>de</strong>m jeweiligen<br />

<strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>n Bewerbungen liegt.<br />

Die Situation in <strong>de</strong>n Ressorts stellt sich sehr unterschiedlich dar. Während in <strong>de</strong>n Geschäftsbereichen<br />

MGFFI (70,9 %), LTV (68,3 %), MAGS (61,2 %) <strong>und</strong> FM (57,4 %) <strong>Frauen</strong> bei Stellenbesetzungen<br />

<strong>de</strong>utlich oberhalb <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sdurchschnitts berücksichtigt wur<strong>de</strong>n, kamen sie in<br />

<strong>de</strong>n Bereichen <strong>von</strong> MBV (24,9 %) <strong>und</strong> IM (24,7 %) <strong>de</strong>utlich weniger oft zum Zuge. Im Bereich<br />

<strong>de</strong>s IM wird <strong>de</strong>r Beschäftigtenanteil <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> (25,1 %) knapp erreicht, während <strong>im</strong> Bereich<br />

<strong>de</strong>s MBV <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil an Stellenbesetzungen <strong>de</strong>utlich hinter <strong>de</strong>m <strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>n Beschäftigten<br />

(32,4 %) zurück bleibt.<br />

Mit 24,2 % konnten Teilzeitbeschäftigte <strong>im</strong> Vergleich zu 2000 – 2003 <strong>de</strong>utlich mehr an Stellenbesetzungen<br />

teilhaben (+ 5,7 Prozentpunkte) <strong>und</strong> kamen fast an ihren lan<strong>de</strong>sweiten Anteil<br />

an <strong>de</strong>n Beschäftigten <strong>von</strong> 26,8 % heran. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass fast die Hälfte<br />

69


70 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

<strong>de</strong>r Stellenbesetzungen in Teilzeit <strong>im</strong> Bereich <strong>de</strong>r wissenschaftlichen Beschäftigten (ohne Professorinnen<br />

<strong>und</strong> Professoren) erfolgte. Klammert man <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s MIWFT aus, ergibt sich<br />

lan<strong>de</strong>sweit ein Anteil <strong>von</strong> Stellenbesetzungen in Teilzeit <strong>von</strong> lediglich 13,8 %.<br />

<strong>Frauen</strong>anteile an Bewerbungen, Einladungen, Stellenbesetzungen (einschl. Umsetzungen)<br />

in <strong>de</strong>n Dienststellen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung NRW (ohne Lehrereinstellungsverfahren)<br />

für zu besetzen<strong>de</strong> Stellen <strong>im</strong> Erhebungszeitraum 2004 – 2006<br />

NRW<br />

MP/StK<br />

FM<br />

IM<br />

JM<br />

MIWFT<br />

darunter Hochschulen<br />

MWME<br />

MAGS<br />

MGFFI<br />

MBV<br />

MSW<br />

MUNLV<br />

LRH<br />

LTV<br />

42,8 %<br />

40,0 %<br />

42,9 %<br />

50,2 %<br />

48,7 %<br />

46,7 %<br />

51,4 %<br />

49,6 %<br />

57,4 %<br />

23,7 %<br />

27,5 %<br />

24,7 %<br />

51,1 %<br />

53,7 %<br />

52,8 %<br />

41,9 %<br />

38,5 %<br />

39,4 %<br />

41,9 %<br />

38,4 %<br />

39,2 %<br />

42,2 %<br />

42,4 %<br />

49,4 %<br />

51,2 %<br />

57,7 %<br />

61,2 %<br />

58,9 %<br />

67,1 %<br />

70,9 %<br />

31,8 %<br />

26,2 %<br />

24,9 %<br />

53,7 %<br />

63,8 %<br />

53,1 %<br />

49,8 %<br />

47,6 %<br />

50,5 %<br />

32,6 %<br />

39,8 %<br />

42,1 %<br />

36,9 %<br />

50,9 %<br />

68,3 %<br />

Bewerbungen Einladungen zu Vorstellungsgesprächen Stellenbesetzungen (einschl. Umsetzungen)


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

3.5 Son<strong>de</strong>rbereich Einstellungen <strong>von</strong> Lehrkräften<br />

in <strong>de</strong>n Schuldienst<br />

In Nordrhein-Westfalen wer<strong>de</strong>n jährlich mehrere Tausend Lehrkräfte in <strong>de</strong>n Schuldienst <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s eingestellt. Die Auswahlentscheidung für die Einstellung <strong>von</strong> Lehrkräften <strong>im</strong> Dauerbeschäftigungsverhältnis<br />

an <strong>de</strong>n Schulen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nordrhein-Westfalen wird auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage<br />

<strong>de</strong>s Ausschreibungsverfahrens o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Listenverfahrens getroffen.<br />

Ausschreibungsverfahren<br />

Mit <strong>de</strong>r gr<strong>und</strong>sätzlichen Selbstverpflichtung zur Ausschreibung <strong>von</strong> Einstellungsmöglichkeiten<br />

ab <strong>de</strong>m Jahr 2000 wur<strong>de</strong>n zunehmend mehr Stellen über das Ausschreibungsverfahren<br />

vergeben. Das Listenverfahren ist heute nur noch ein „Reststellenverfahren“, mit <strong>de</strong>m<br />

Stellen besetzt wer<strong>de</strong>n, für die sich <strong>im</strong> Ausschreibungsverfahren keine Bewerberinnen <strong>und</strong><br />

Bewerber gemel<strong>de</strong>t haben, o<strong>de</strong>r für Stellen, die nach <strong>de</strong>m Ausschreibungstermin kurzfristig<br />

frei gewor<strong>de</strong>n sind. Eine Eigeninitiative <strong>de</strong>r Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber auf ausgeschriebene<br />

Stellen ist insoweit zwingend erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Seit <strong>de</strong>m Schuljahresbeginn 2002/2003 wer<strong>de</strong>n nahezu alle Stellenausschreibungen <strong>im</strong> Internet<br />

veröffentlicht unter www.leo.nrw.<strong>de</strong>. Im Erhebungszeitraum wur<strong>de</strong>n ca. 18.000 Stellen<br />

besetzt, da<strong>von</strong> ca. 8.350 Stellen <strong>im</strong> gehobenen Dienst <strong>und</strong> 9.660 Stellen <strong>im</strong> höheren Dienst.<br />

Be<strong>im</strong> Ausschreibungsverfahren schreiben die Schulen zu besetzen<strong>de</strong> Stellen mit einem entsprechen<strong>de</strong>m<br />

Anfor<strong>de</strong>rungsprofil auf <strong>de</strong>r gemeinsamen Internetseite <strong>de</strong>r Bezirksregierungen<br />

(LEO – Lehrereinstellung-Online) öffentlich aus. Interessierte Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer bewerben<br />

sich unmittelbar bei <strong>de</strong>r Schule <strong>und</strong> teilen dies zeitgleich online <strong>de</strong>r Bezirksregierung mit.<br />

Die Gesamtzahl <strong>von</strong> Bewerbungen <strong>und</strong> Einladungen zu Auswahlgesprächen wird <strong>von</strong> <strong>de</strong>n<br />

einzelnen Schulen bzw. über die bestehen<strong>de</strong>n DV-Programme nicht erfasst. Nach bisherigen<br />

Erfahrungen lassen die Quantitäten, betrachtet nach absoluten Personenzahlen, eine realistische<br />

Bewertung <strong>de</strong>r Nachfrage bezüglich etwaiger geschlechtsspezifischer Unausgewogenheiten<br />

nicht zu, da vielfach die Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber sich bei mehreren Schulen<br />

parallel bewerben (können).<br />

Die Vorauswahl <strong>de</strong>r Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber <strong>und</strong> die Einladung zu einem Auswahlgespräch<br />

orientieren sich unter <strong>de</strong>n nach Fächeranfor<strong>de</strong>rungen zulässigen Bewerbungen an <strong>de</strong>r<br />

Durchschnittsnote <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Staatsprüfungen. Sofern die Ausschreibung über die eigentliche<br />

Lehramtsbefähigung hinausgehen<strong>de</strong>, schulbezogene Anfor<strong>de</strong>rungen an die Bewerberinnen<br />

<strong>und</strong> Bewerber (z.B. Erfahrungen <strong>im</strong> Bereich <strong>de</strong>s „Gemeinsamen Unterrichts“ o<strong>de</strong>r <strong>im</strong><br />

bilingualen Unterricht) stellt, wer<strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong> Qualifikationen zusätzlich in die Auswahlentscheidung<br />

einbezogen. Die Beachtung <strong>de</strong>r Vorgaben zur <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rung nach <strong>de</strong>m LGG<br />

ist dabei zusätzlich durch <strong>de</strong>taillierte Verfahrensvorgaben sicher gestellt. Da <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil<br />

unter <strong>de</strong>n Beschäftigten <strong>de</strong>s Schulbereichs je nach Schulform <strong>de</strong>utlich über o<strong>de</strong>r nah an <strong>de</strong>r<br />

50 %-Quote liegt, kommen die Vorschriften zur <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rung nur selten zur Anwendung.<br />

Nach Durchführung <strong>de</strong>r Auswahlgespräche wird <strong>de</strong>r bestgeeigneten Bewerberin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />

bestgeeigneten Bewerber <strong>im</strong> Auftrag <strong>de</strong>r zuständigen Bezirksregierung die Einstellung in Aussicht<br />

gestellt. Sollte dies abgelehnt wer<strong>de</strong>n, wird <strong>de</strong>r nächsten Bewerberin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m nächsten<br />

Bewerber <strong>de</strong>r Rangliste <strong>de</strong>r Auswahlkommission ein Angebot in Aussicht gestellt.<br />

71


72 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Die Zusammensetzung <strong>de</strong>r zu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Auswahlkommissionen an <strong>de</strong>n Schulen ist vorgegeben.<br />

Ihnen gehören mit St<strong>im</strong>mrecht an:<br />

– die Schulleiterin bzw. <strong>de</strong>r Schulleiter,<br />

– eine <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Lehrerkonferenz gewählte Lehrkraft,<br />

– ein <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Schulkonferenz aus ihrer Mitte gewähltes volljähriges Mitglied,<br />

– die Ansprechpartnerin für <strong>Gleichstellung</strong>sfragen.<br />

Beratend können Vertreterinnen bzw. Vertreter <strong>de</strong>r Schulaufsicht <strong>und</strong> <strong>de</strong>s zuständigen Personalrats<br />

sowie die Vertrauensperson für Schwerbehin<strong>de</strong>rte am Auswahlgespräch teilnehmen.<br />

Darüber hinaus ist geregelt, dass <strong>de</strong>r Auswahlkommission zur Hälfte <strong>Frauen</strong> mit St<strong>im</strong>mrecht<br />

angehören sollen. In <strong>de</strong>r Praxis ist die geschlechterparitätische Besetzung bei drei <strong>von</strong> vier<br />

Mitglie<strong>de</strong>rn abhängig <strong>von</strong> Funktionen bzw. Fachkompetenzen.<br />

Listenverfahren<br />

Bei Besetzungen <strong>im</strong> Listenverfahren han<strong>de</strong>lt es sich in <strong>de</strong>r Regel um Stellen, die in vorhergehen<strong>de</strong>n<br />

Ausschreibungsverfahren nicht besetzt wer<strong>de</strong>n konnten. Hierbei wer<strong>de</strong>n die Bewerberinnen<br />

<strong>und</strong> Bewerber aufgr<strong>und</strong> ihrer aus <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r Ersten <strong>und</strong> Zweiten Staatsprüfung<br />

gebil<strong>de</strong>ten Durchschnittsnote einer Ordnungsgruppe zugewiesen <strong>und</strong> können in <strong>de</strong>r sich daraus<br />

ergeben<strong>de</strong>n Reihenfolge unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s jeweiligen fächerspezifischen Bedarfs<br />

ein Angebot erhalten. Um alle Schulen mit Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrern zu versorgen, müssen<br />

<strong>im</strong> Listenverfahren die Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber gr<strong>und</strong>sätzlich bereit sein, in allen<br />

Schulformen zu unterrichten, für die ihre Lehrbefähigung gilt. Die Auswahlentscheidung über<br />

die Stellenzuweisungen wird in einer Konferenz aller Bezirksregierungen unter Beteiligung <strong>de</strong>r<br />

Personalvertretung, <strong>de</strong>r Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung <strong>und</strong> <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

getroffen.<br />

Beschäftigungsverhältnis<br />

Alle Stellen wer<strong>de</strong>n zunächst <strong>im</strong> Hinblick auf die notwendige Deckung <strong>de</strong>s Unterrichtsbedarfs<br />

in Vollzeitbeschäftigung angeboten, Teilzeitbeschäftigung ist jedoch bei allen Einstellungen<br />

möglich. Die Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber entschei<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Annahme eines Einstellungsangebots,<br />

ob <strong>und</strong> in welchem Umfang sie <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r gelten<strong>de</strong>n dienst- <strong>und</strong> tarifrechtlichen<br />

Best<strong>im</strong>mungen ein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis eingehen möchten.<br />

Die Einstellung erfolgt je nach Qualifikation <strong>und</strong> Einsatz in einer Schulform bzw. Schulstufe in<br />

<strong>de</strong>r Regel <strong>im</strong> Beamtenverhältnis, <strong>und</strong> zwar in <strong>de</strong>n Laufbahngruppen <strong>de</strong>s gehobenen <strong>und</strong> höheren<br />

Dienstes (Eingangsämter A 12 bzw. A 13 BBesG). Vereinfacht kann da<strong>von</strong> ausgegangen<br />

wer<strong>de</strong>n, dass Lehrkräfte an Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> För<strong>de</strong>rschulen <strong>und</strong> in <strong>de</strong>n Schulstufen <strong>de</strong>r Sek<strong>und</strong>arstufe<br />

I (Haupt- <strong>und</strong> Realschulen, Gesamtschule bis Kl. 10) <strong>de</strong>m gehobenen Dienst, in <strong>de</strong>n<br />

Schulformen/-stufen <strong>de</strong>r Sek<strong>und</strong>arstufe II (Gymnasium, Gesamtschule – Jahrgangsstufe 11<br />

– 13, Berufskolleg) <strong>de</strong>m höheren Dienst zuzurechnen sind.<br />

Statistische Daten<br />

Die Gesamtzahl <strong>de</strong>r Neueinstellungen <strong>im</strong> Erhebungszeitraum <strong>und</strong> <strong>de</strong>r darin enthaltenen <strong>Frauen</strong>anteile<br />

ergibt sich aus <strong>de</strong>n nachstehen<strong>de</strong>n Tabellen:


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

2004<br />

Schulformen<br />

Abendgymnasium (WBK)<br />

Abendrealschule (WBK)<br />

Berufskolleg<br />

Gr<strong>und</strong>schule<br />

Gesamtschule<br />

Gymnasium<br />

Hauptschule<br />

Kolleg (WBK)<br />

Realschule<br />

För<strong>de</strong>rschule<br />

Volksschule<br />

insgesamt<br />

2005<br />

Schulformen<br />

Abendgymnasium (WBK)<br />

Abendrealschule (WBK)<br />

Berufskolleg<br />

Gr<strong>und</strong>schule<br />

Gesamtschule<br />

Gymnasium<br />

Hauptschule<br />

Kolleg (WBK)<br />

Realschule<br />

För<strong>de</strong>rschule<br />

Volksschule<br />

insgesamt<br />

2006<br />

Schulformen<br />

Abendgymnasium (WBK)<br />

Abendrealschule (WBK)<br />

Berufskolleg<br />

Gr<strong>und</strong>schule<br />

Gesamtschule<br />

Gymnasium<br />

Hauptschule<br />

Kolleg (WBK)<br />

Realschule<br />

För<strong>de</strong>rschule<br />

Volksschule<br />

insgesamt<br />

insgesamt weiblich in Prozent<br />

33<br />

70<br />

1.061<br />

1.403<br />

677<br />

1.071<br />

416<br />

46<br />

419<br />

595<br />

4<br />

5.795<br />

insgesamt weiblich in Prozent<br />

36<br />

38<br />

945<br />

1.041<br />

737<br />

1.265<br />

64<br />

39<br />

171<br />

514<br />

0<br />

4.850<br />

17<br />

45<br />

564<br />

1.329<br />

407<br />

655<br />

273<br />

29<br />

294<br />

447<br />

3<br />

4.063<br />

26<br />

20<br />

486<br />

976<br />

447<br />

825<br />

40<br />

23<br />

109<br />

406<br />

0<br />

3.358<br />

51,5<br />

64,3<br />

53,2<br />

94,7<br />

60,1<br />

61,2<br />

65,6<br />

63,0<br />

70,2<br />

75,1<br />

75,0<br />

70,1<br />

72,2<br />

52,6<br />

51,4<br />

93,8<br />

60,7<br />

65,2<br />

62,5<br />

59,0<br />

63,7<br />

79,0<br />

0,0<br />

69,2<br />

insgesamt weiblich in Prozent<br />

30<br />

35<br />

851<br />

2.348<br />

847<br />

1.847<br />

656<br />

29<br />

358<br />

371<br />

0<br />

7.372<br />

16<br />

22<br />

432<br />

2.212<br />

523<br />

1.096<br />

411<br />

14<br />

225<br />

279<br />

0<br />

5.230<br />

53,3<br />

62,9<br />

50,8<br />

94,2<br />

61,7<br />

59,3<br />

62,7<br />

48,3<br />

62,8<br />

75,2<br />

0,0<br />

70,9<br />

73


74 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Im Erhebungszeitraum wur<strong>de</strong>n insgesamt 18.017 Lehrkräfte neu eingestellt; da<strong>von</strong> waren<br />

12.651 (70,2 %) weiblich.<br />

Einstellung in <strong>de</strong>n Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an Schulen;<br />

Seminareinweisungsverfahren<br />

Das lan<strong>de</strong>sweit durchgeführte rechnergestützte Seminareinweisungsverfahren SEVON wur<strong>de</strong><br />

<strong>im</strong> gesamten Berichtszeitraum (2004 – 2006) angewandt. Hiermit wer<strong>de</strong>n zu <strong>de</strong>n Einstellungsterminen<br />

alle Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber für <strong>de</strong>n Vorbereitungsdienst für ein Lehramt<br />

an Schulen <strong>de</strong>n Studienseminaren <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nordrhein-Westfalen zugewiesen. Die Zuweisung<br />

erfolgt nach <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Ordnung <strong>de</strong>s Vorbereitungsdienstes <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Zweiten Staatsprüfung<br />

für Lehrämter an Schulen (OVP) <strong>de</strong>finierten Gr<strong>und</strong>sätzen. Die Zuweisung an die Studienseminare<br />

richtet sich nach einer Rangliste aller Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Lehramtes. Zunächst wer<strong>de</strong>n alle mit Sozialpunkten, dann die übrigen Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber<br />

zugewiesen. Bei Punktgleichheit entschei<strong>de</strong>t das Los über <strong>de</strong>n Platz in <strong>de</strong>r Rangliste.<br />

Regelmäßige Einstellungstermine in <strong>de</strong>n Vorbereitungsdienst sind <strong>de</strong>r 1. Februar je<strong>de</strong>s Jahres<br />

<strong>und</strong> seit 2006 <strong>de</strong>r jeweilige Beginn <strong>de</strong>s neuen Schuljahres <strong>im</strong> Sommer. Die Bewerbung läuft in<br />

<strong>de</strong>r Regel online über das SEVON-Verfahren. Dies ist <strong>de</strong>m Bewerberkreis allgemein bekannt.<br />

Alle Informationen sind über das Internet je<strong>de</strong>rzeit zugänglich.<br />

Zulassungsverfahren (NC-Verfahren)<br />

Wer eine Erste Staatsprüfung für ein Lehramt erfolgreich abgelegt hat o<strong>de</strong>r wessen sonstige<br />

Hochschulabschlussprüfung als Erste Staatsprüfung für ein Lehramt anerkannt wor<strong>de</strong>n ist,<br />

hat Anspruch auf Aufnahme in <strong>de</strong>n Vorbereitungsdienst. In <strong>de</strong>r Regel kann allen Bewerberinnen<br />

<strong>und</strong> Bewerbern für <strong>de</strong>n Vorbereitungsdienst, die die Voraussetzungen erfüllen, zum<br />

gewünschten Einstellungstermin ein Einstellungsangebot unterbreitet wer<strong>de</strong>n. Sollte die Zahl<br />

<strong>de</strong>r Bewerbungen die Ausbildungskapazität übersteigen, ist gemäß § 4 <strong>de</strong>s Lehrerausbildungsgesetzes<br />

(LABG) i. V. m. <strong>de</strong>r Verordnung über die Festlegung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Ausbildungsplätze<br />

<strong>im</strong> Vorbereitungsdienst <strong>und</strong> das Zulassungsverfahren vom 4. Juli 1998, geän<strong>de</strong>rt durch<br />

Verordnung vom 20. November 2000, ein NC-Verfahren durchzuführen.<br />

Im Berichtszeitraum <strong>von</strong> 2004 – 2006 stan<strong>de</strong>n jeweils genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung,<br />

so dass NC-Verfahren nicht durchgeführt wer<strong>de</strong>n mussten.<br />

Einstellungszahlen Lehramtsanwärterinnen <strong>und</strong> -anwärter <strong>im</strong> Zeitraum <strong>von</strong> 2004 – 2006<br />

Lehramt Dienstantritte<br />

Pr<strong>im</strong>arstufe<br />

Sek<strong>und</strong>arstufe I<br />

Sek<strong>und</strong>arstufe II<br />

Gymnasium /Gesamtschule<br />

Sek<strong>und</strong>arstufe II /Berufskolleg<br />

Son<strong>de</strong>rpädagogik<br />

insgesamt<br />

weiblich männlich<br />

Gesamt<br />

3.802 (91,7 %)<br />

2.326 (53,9 %)<br />

4.725 (57,7 %)<br />

1.073 (44,0 %)<br />

1.582 (77,7 %)<br />

13.508 (63,9 %)<br />

345<br />

1.993<br />

3.466<br />

1.365<br />

455<br />

7.624<br />

4.147<br />

4.319<br />

8.191<br />

2.438<br />

2.037<br />

21.132


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

4. Ausbildung <strong>und</strong> Fortbildung<br />

4.1 Duale Ausbildung<br />

Wesentliche gleichstellungsbezogene Vorschriften für die Einstellungsverfahren in die duale<br />

Ausbildung sowie die Vorbereitungsdienste sind vor allem die §§ 7 bis 10 LGG (Vergabe <strong>von</strong><br />

Ausbildungsplätzen, Ausschreibung, Vorstellungsgespräch <strong>und</strong> Auswahlkriterien).<br />

Insgesamt wur<strong>de</strong>n 4.270 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen, da<strong>von</strong> 1.900 mit <strong>Frauen</strong>.<br />

Im vorhergehen<strong>de</strong>n Berichtszeitraum waren es 5.247, allerdings wur<strong>de</strong>n hier insgesamt vier<br />

Jahre erfasst (2000 – 2003). Bei einer vergleichen<strong>de</strong>n Betrachtung <strong>de</strong>s jährlichen Durchschnitts<br />

ergibt sich <strong>im</strong> aktuellen Berichtszeitraum mit 1.423 Verträgen pro Jahr ein Anstieg<br />

bei <strong>de</strong>n Neuabschlüssen (2000 – 2003: 1.312). <strong>Frauen</strong> konnten hier<strong>von</strong> jedoch in <strong>de</strong>r Gesamtsicht<br />

nicht profitieren. Der durchschnittliche <strong>Frauen</strong>anteil liegt zum Stichtag 31.10.2006 mit<br />

44,5 % <strong>im</strong> Vergleich zum letzten Berichtszeitraum um 2,5 Prozentpunkte niedriger. Aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r Umstrukturierung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung <strong>im</strong> Jahr 2005 können ressortbezogene Vergleiche<br />

zu <strong>de</strong>n Vorjahren nicht dargestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />

Jahr<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

insgesamt<br />

insgesamt<br />

1.468<br />

1.495<br />

1.307<br />

4.270<br />

weiblich<br />

662<br />

671<br />

567<br />

1.900<br />

<strong>Frauen</strong>anteil in %<br />

In <strong>de</strong>r Berufssparte „Öffentlicher Dienst“ ist <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil an abgeschlossenen Ausbildungsverträgen<br />

mit durchschnittlich 72,3 % <strong>von</strong> 1.405 Einstellungen <strong>im</strong>mer noch sehr hoch;<br />

gegenüber 2003 ist jedoch ein <strong>de</strong>utlicher Rückgang um 14,0 Prozentpunkte festzustellen.<br />

Auch in <strong>de</strong>r Berufssparte „Industrie <strong>und</strong> Han<strong>de</strong>l“ liegt <strong>de</strong>r durchschnittliche <strong>Frauen</strong>anteil mit<br />

35,0 % unter <strong>de</strong>m Anteil <strong>de</strong>s Jahres 2003, wenn auch nur geringfügig (– 1,6 Prozentpunkte).<br />

Den niedrigsten Anteil haben nach wie vor <strong>Frauen</strong> in <strong>de</strong>r Sparte „Handwerk“ mit durchschnittlich<br />

12,9 % <strong>von</strong> 543 Verträgen (2003: 13,4 %).<br />

Im „übrigen Bereich“ ist hingegen eine vermehrte Einstellung <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Mädchen zu<br />

verzeichnen, <strong>von</strong> 28,0 % in 2003 auf 35,2 % in 2006.<br />

45,1<br />

44,9<br />

43,4<br />

44,5<br />

75


76 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

4.2 Vorbereitungsdienst<br />

Am 31.10.2006 befin<strong>de</strong>n sich insgesamt 15.037 Beschäftigte <strong>im</strong> Vorbereitungsdienst, da<strong>von</strong><br />

9.122 <strong>Frauen</strong> (60,7 %). Hierin enthalten sind auch die juristischen Referendarinnen <strong>und</strong><br />

Referendare, die Lehramtsanwärterinnen <strong>und</strong> -anwärter sowie die Studienreferendarinnen<br />

<strong>und</strong> -referendare, die jeweils ohne Auswahlverfahren in <strong>de</strong>n Vorbereitungsdienst übernommen<br />

wer<strong>de</strong>n. Insofern ist die genannte Zahl für die Frage <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sgleichstellungsgesetzes<br />

wenig aussagekräftig.<br />

Nach Abzug dieser Beschäftigten ergibt sich <strong>de</strong>mentsprechend ein an<strong>de</strong>res Bild. Der <strong>Frauen</strong>anteil<br />

<strong>de</strong>r betrachteten 3.641 Beschäftigten <strong>im</strong> Vorbereitungsdienst beträgt danach 51,9 %<br />

(1.890 <strong>Frauen</strong>). Im Vergleich zum vorhergehen<strong>de</strong>n Berichtszeitraum entspricht dies einem<br />

Zuwachs <strong>von</strong> 5,1 Prozentpunkten (2003: 46,8 %), <strong>und</strong> dies, obwohl die Gesamtzahl um gut ein<br />

Viertel zurückging (2003: 4.878).<br />

Mittlerer Dienst<br />

In <strong>de</strong>n Geschäftsbereichen <strong>de</strong>s IM, <strong>de</strong>s MAGS <strong>und</strong> vor allem <strong>de</strong>s JM wur<strong>de</strong>n <strong>im</strong> Berichtszeitraum<br />

Nachwuchskräfte für die Laufbahngruppe <strong>de</strong>s mittleren Dienstes ausgebil<strong>de</strong>t.<br />

Zum Stichtag 31.10.2006 sind hier insgesamt 342 Beschäftigte <strong>im</strong> Vorbereitungsdienst<br />

erfasst, allesamt <strong>im</strong> Geschäftsbereich <strong>de</strong>s JM, da<strong>von</strong> 38,0 % <strong>Frauen</strong> (130). Dies entspricht<br />

einem Anstieg <strong>von</strong> 2,7 Prozentpunkten gegenüber 2003.<br />

Unter <strong>de</strong>n 4.701 <strong>im</strong> Berichtszeitraum eingegangenen Bewerbungen entfielen 2.216 auf <strong>Frauen</strong><br />

(47,1 %). 469 Bewerberinnen wur<strong>de</strong>n zu Vorstellungsgesprächen eingela<strong>de</strong>n. Dies entsprach<br />

<strong>im</strong>merhin 58,9 % <strong>de</strong>r an Vorstellungsgesprächen Teilnehmen<strong>de</strong>n. Schließlich wur<strong>de</strong>n 197<br />

<strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> 222 Männer eingestellt. Gegenüber <strong>de</strong>m Berichtszeitraum 2000 – 2003 hat sich<br />

damit die Einstellungsquote <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> um 1,8 Prozentpunkte auf 47,0 % erhöht <strong>und</strong> verfehlte<br />

nur knapp <strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>n Bewerbungen.<br />

Gehobener Dienst<br />

Im gehobenen Dienst, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Großteil <strong>de</strong>r Beschäftigten <strong>im</strong> Vorbereitungsdienst angesie<strong>de</strong>lt<br />

ist (84,8 %, ohne Lehramtsanwärter/-innen), wur<strong>de</strong>n <strong>im</strong> Berichtszeitraum 3.365 Personen<br />

in <strong>de</strong>n Vorbereitungsdienst eingestellt. Die Schwerpunkte lagen dabei in <strong>de</strong>n Bereichen<br />

allgemeine innere Verwaltung, Finanz- <strong>und</strong> Justizverwaltung sowie <strong>im</strong> Polizeivollzugsdienst.<br />

Am 31.10.2006 befin<strong>de</strong>n sich 6.752 Personen <strong>im</strong> Vorbereitungsdienst <strong>de</strong>s gehobenen Dienstes,<br />

da<strong>von</strong> 65,5 % <strong>Frauen</strong>. Ohne <strong>de</strong>n Schulbereich mit seinem traditionell hohen <strong>Frauen</strong>anteil bei<br />

<strong>de</strong>n Lehramtsanwärterinnen <strong>und</strong> -anwärtern, <strong>de</strong>r zum Stichtag 75,7 % beträgt, beläuft sich<br />

die <strong>Frauen</strong>quote auf 53,4 %. Im Vergleich zum Berichtszeitraum 2000 – 2003 be<strong>de</strong>utet dies<br />

eine Steigerung <strong>von</strong> 4,6 Prozentpunkten, obwohl die Beschäftigtenzahl <strong>im</strong> Vorbereitungsdienst<br />

für <strong>de</strong>n gehobenen Dienst insgesamt zurückging. Neben <strong>de</strong>m MSW weisen auch FM<br />

(62,7 %) <strong>und</strong> JM (80,0 %) Werte über <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt auf. MGFFI, MIWFT sowie LRH<br />

<strong>und</strong> LTV haben keine Stellen <strong>im</strong> Vorbereitungsdienst besetzt.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Vorbereitungsdienst <strong>im</strong> gehobenen Dienst <strong>im</strong> Berichtszeitraum (01.01.2004 – 31.10.2006)<br />

[ohne Lehramtsanwärterinnen <strong>und</strong> -anwärter]<br />

Ressort<br />

MP/StK<br />

FM<br />

IM<br />

JM<br />

MIWFT<br />

MWME<br />

MAGS<br />

MBV<br />

MUNLV<br />

insgesamt<br />

insgesamt<br />

Bewerbungen Vorstellungstermin Einstellungen<br />

31<br />

15.574<br />

27.792<br />

6.115<br />

–<br />

80<br />

–<br />

102<br />

78<br />

49.809<br />

<strong>Frauen</strong> in %<br />

67,7<br />

57,8<br />

39,9<br />

73,2<br />

–<br />

17,5<br />

–<br />

44,1<br />

12,8<br />

49,6<br />

insgesamt<br />

16<br />

3.688<br />

4.004<br />

744<br />

5<br />

20<br />

–<br />

31<br />

–<br />

8.575<br />

<strong>Frauen</strong> in %<br />

75,0<br />

63,9<br />

41,3<br />

75,3<br />

40,0<br />

20,0<br />

–<br />

38,7<br />

–<br />

54,3<br />

insgesamt<br />

4<br />

1.191<br />

1.927<br />

177<br />

–<br />

3<br />

6<br />

7<br />

48<br />

3.365<br />

<strong>Frauen</strong> in %<br />

75,0<br />

62,2<br />

46,0<br />

78,5<br />

–<br />

100,0<br />

Die Tabelle zeigt eine Einstellungsquote <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong>, die 1,1 Prozentpunkte unter <strong>de</strong>m Anteil<br />

bei Vorstellungsgesprächen, jedoch 3,6 Prozentpunkte über <strong>de</strong>m Anteil bei <strong>de</strong>n Bewerbungen<br />

liegt. Der Vergleich zum vorhergehen<strong>de</strong>n Berichtszeitraum belegt bei <strong>de</strong>r Einstellungsquote<br />

einen Anstieg um 1,1 Prozentpunkte auf 52,1 %.<br />

Höherer Dienst<br />

Zum Stichtag 31.10.2006 wer<strong>de</strong>n in Nordrhein-Westfalen insgesamt 7.731 Studienreferendarinnen<br />

<strong>und</strong> -referendare sowie juristische Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare ausgebil<strong>de</strong>t,<br />

da<strong>von</strong> 4.458 <strong>Frauen</strong>. Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erfolgt hier ohne Auswahlverfahren.<br />

In Studienreferendariaten liegt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil bei 61,4 %, in juristischen Referendariaten<br />

bei 52,2%. Gegenüber 2003 ist ein Rückgang <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>anteils in <strong>de</strong>n Studienreferendariaten<br />

<strong>von</strong> 1,3 Prozentpunkten <strong>und</strong> bei <strong>de</strong>n juristischen Referendarinnen ein Anstieg <strong>von</strong> 3,4<br />

Prozentpunkten zu verzeichnen. Weitere 212 Personen <strong>im</strong> Vorbereitungsdienst <strong>de</strong>s höheren<br />

Dienstes verteilen sich auf die Geschäftsbereiche <strong>von</strong> IM, MBV, MUNLV <strong>und</strong> MP/STK, darunter<br />

109 <strong>Frauen</strong> (51,4 %).<br />

Die Betrachtung <strong>de</strong>s Vorbereitungsdienstes/höherer Dienst insgesamt ergibt einen Anstieg<br />

<strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>anteils um 1,0 Prozentpunkt auf 57,5 %. Hier ist <strong>im</strong> Berichtszeitraum gleichzeitig<br />

ein erheblicher Rückgang <strong>de</strong>r Beschäftigtenzahl um 40,3 % festzustellen.<br />

33,3<br />

42,9<br />

18,8<br />

53,2<br />

77


78 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

4.3 Fortbildung<br />

Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen<br />

Im Berichtszeitraum nahmen insgesamt 400.065 Beschäftigte (ohne Lehrkräftefortbildung)<br />

an Fortbildungsmaßnahmen teil. Darunter waren lan<strong>de</strong>sweit 37,0 % <strong>Frauen</strong>. Sie sind damit in<br />

Fortbildungsveranstaltungen 5,0 Prozentpunkte unter ihrem Anteil an <strong>de</strong>n Beschäftigten <strong>de</strong>r<br />

Lan<strong>de</strong>sverwaltung <strong>von</strong> 42,0 % (ohne Lehrkräfte) vertreten.<br />

Ressortbezogen stellen sich die <strong>Frauen</strong>anteile sehr unterschiedlich dar:<br />

Beschäftigte <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung NRW (ohne Lehrkräfte) nach Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen<br />

<strong>im</strong> jährlichen Durchschnitt <strong>de</strong>s Erhebungszeitraums 2004 – 2006 nach Ressorts<br />

53,4 %<br />

46,7 %<br />

55,5 %<br />

25,1 %<br />

54,2 %<br />

40,4 %<br />

36,4 %<br />

58,8 %<br />

63,8 %<br />

32,4 %<br />

40,4 %<br />

41,6 %<br />

29,9 %<br />

51,4 %<br />

NRW<br />

MP/StK<br />

FM<br />

Im JM, MGFFI, MIWFT, MSW, MP/Stk <strong>und</strong> in <strong>de</strong>r LTV liegen die Teilnahmequoten <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> an<br />

Fortbildungsmaßnahmen jeweils <strong>de</strong>utlich über 50 %, erreichen aber auch hier zum Teil nicht<br />

<strong>de</strong>n prozentualen Anteil an <strong>de</strong>n weiblichen Beschäftigten <strong>im</strong> jeweiligen Ressort. Mit Werten<br />

unter 30,0 % weisen IM, MBV <strong>und</strong> LRH die niedrigsten <strong>Frauen</strong>anteile bei Fortbildungen auf<br />

<strong>und</strong> bleiben damit auch hinter <strong>de</strong>n Beschäftigtenanteilen <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in ihren Ressorts zurück.<br />

Die Anteile <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> an Fortbildungsmaßnahmen unterschei<strong>de</strong>n sich <strong>de</strong>utlich je nach Beschäftigtengruppe.<br />

Während <strong>Frauen</strong> bei <strong>de</strong>n Angestellten mit 53,3 % vertreten sind, liegt ihr<br />

Anteil bei <strong>de</strong>n verbeamteten Beschäftigten lediglich bei 32,7 % sowie bei <strong>de</strong>n Arbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Arbeitern bei 25,7 %.<br />

IM<br />

JM<br />

MIWFT<br />

MWME<br />

MAGS<br />

MGFFI<br />

MBV<br />

MSW *<br />

MUNLV<br />

LRH<br />

LTV<br />

37,0 %<br />

52,0 %<br />

47,1 %<br />

21,7 %<br />

51,3 %<br />

57,2 %<br />

35,2 %<br />

41,6 %<br />

58,8 %<br />

28,7 %<br />

58,9 %<br />

35,0 %<br />

25,8 %<br />

52,0 %<br />

Anteil <strong>de</strong>r weiblichen Beschäftigten Anteil <strong>de</strong>r Fortbildungen <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong><br />

* ohne Lehrkräfte<br />

Nach Laufbahngruppen differenziert ist mit 54,9 % <strong>de</strong>r höchste <strong>Frauen</strong>anteil <strong>im</strong> Bereich <strong>de</strong>s<br />

mittleren Dienstes festzustellen. Weit niedrigere Teilnehmerinnen-Quoten ergeben sich <strong>de</strong>mgegenüber<br />

mit 31,3 % für <strong>de</strong>n einfachen Dienst, mit 30,1 % für <strong>de</strong>n gehobenen Dienst <strong>und</strong><br />

34,7 % für <strong>de</strong>n höheren Dienst.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Bei <strong>de</strong>r Unterscheidung nach fachspezifischer, fachübergreifen<strong>de</strong>r <strong>und</strong> IT-Fortbildung ergibt<br />

sich, differenziert nach Beschäftigungsgruppen, folgen<strong>de</strong>s Bild:<br />

Anteil <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung NRW (ohne Lehrkräfte) nach Teilnahme<br />

an Fortbildungsmaßnahmen sowie Beschäftigungsgruppen <strong>im</strong> jährlichen Durchschnitt<br />

<strong>de</strong>s Erhebungszeitraums 2004 – 2006<br />

Insgesamt<br />

Beamtinnen/Beamte*<br />

Angestellte<br />

Arbeiterinnen/Arbeiter<br />

35,6 %<br />

34,7 %<br />

43,0 %<br />

32,8 %<br />

28,1 %<br />

36,3 %<br />

51,4 %<br />

52,7 %<br />

56,3 %<br />

14,4 %<br />

38,9 %<br />

40,8 %<br />

fachspezifische Fortbildung fachübergreifen<strong>de</strong> Fortbildung IT-Fortbildung<br />

* inkl. Richterinnen/Richter sowie Staatsanwältinnen/Staatsanwälte<br />

Knapp zwei Drittel (63,3 %) <strong>de</strong>r Beschäftigten, die <strong>im</strong> Erhebungszeitraum an einer Fortbildung<br />

teilgenommen haben, besuchten fachspezifische Lehrgänge. Der <strong>Frauen</strong>anteil liegt hier<br />

bei 35,6 % <strong>und</strong> ist damit gegenüber 2003 um 1,7 Prozentpunkte gestiegen. Eine etwas geringere<br />

<strong>Frauen</strong>beteiligung <strong>von</strong> 34,7 % weist <strong>de</strong>r Bereich <strong>de</strong>r fachübergreifen<strong>de</strong>n Fortbildungen<br />

auf. Bei <strong>de</strong>n IT-Fortbildungsmaßnahmen zeigt sich mit 43,0 % die höchste Teilnahmequote<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong>. In bei<strong>de</strong>n letztgenannten Bereichen sind in<strong>de</strong>ssen die <strong>Frauen</strong>anteile seit 2003<br />

zurückgegangen, nämlich um 9,4 bzw. 3,8 Prozentpunkte.<br />

Differenziert nach Beschäftigtengruppen ergeben sich <strong>de</strong>utliche Unterschie<strong>de</strong>, in <strong>de</strong>nen sich<br />

die unterschiedlichen <strong>Frauen</strong>quoten bezogen auf die Gesamtbeschäftigten <strong>de</strong>r Gruppen<br />

wi<strong>de</strong>rspiegeln 14 . Bei <strong>de</strong>n Angestellten sind <strong>Frauen</strong> in allen Fortbildungsarten jeweils mit über<br />

50 % vertreten (fachspezifisch 51,4 %, fachübergreifend 52,7 %, IT 56,3 %); unter <strong>de</strong>n Teil-<br />

nehmen<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Beamtenbereich zu etwa einem Drittel (fachspezifisch 32,8 %, fachüber-<br />

greifend 28,1 %, IT 36,3 %). Für <strong>de</strong>n Arbeiterbereich ergibt sich folgen<strong>de</strong>s Bild: fachspezifische<br />

Fortbildungen: 14,4 %, fachübergreifen<strong>de</strong>: 38,9 % <strong>und</strong> IT-Fortbildung: 40,8 % <strong>Frauen</strong>.<br />

Im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum sind wesentliche Verän<strong>de</strong>rungen lediglich für <strong>de</strong>n<br />

Arbeiterbereich festzustellen: Arbeiterinnen sind zum Stichtag 31.10.2006 sowohl bei <strong>de</strong>n<br />

fachübergreifen<strong>de</strong>n als auch bei <strong>de</strong>n IT-Fortbildungen <strong>de</strong>utlich stärker vertreten. Ihr Anteil<br />

liegt über ihrem Beschäftigtenanteil. Unterrepräsentanz besteht nach wie vor bei <strong>de</strong>n fachspezifischen<br />

Fortbildungen. Dennoch ergibt sich hier gegenüber 2003 ein <strong>de</strong>utlich höherer<br />

<strong>Frauen</strong>anteil (+ 10,0 Prozentpunkte).<br />

14 Beamtenbereich <strong>und</strong> Angestellte jeweils ohne Lehrkräfte, da die Fortbildung für Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer geson<strong>de</strong>rt<br />

betrachtet wird.<br />

79


80 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Eine Differenzierung <strong>de</strong>r Ergebnisse nach Laufbahngruppen ergibt folgen<strong>de</strong>s Bild:<br />

einfacher Dienst<br />

mittlerer Dienst<br />

gehobener Dienst<br />

höherer Dienst<br />

insgesamt<br />

fachspezifische<br />

Fortbildung<br />

17,2 %<br />

52,6 %<br />

30,4 %<br />

33,8 %<br />

35,8 %<br />

fachübergreifen<strong>de</strong><br />

Fortbildung<br />

53,3 %<br />

47,7 %<br />

27,5 %<br />

37,3 %<br />

34,6 %<br />

Bei <strong>de</strong>n fachübergreifen<strong>de</strong>n Lehrgängen ist mit 53,3 % erneut eine hohe Teilnahmequote <strong>von</strong><br />

<strong>Frauen</strong> aus <strong>de</strong>m einfachen Dienst festzustellen. Gegenüber 2003 (40,0 %) ergibt sich ein Plus<br />

<strong>von</strong> 13,3 Prozentpunkten. Bei <strong>de</strong>n IT-Fortbildungen hat sich <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil in dieser Laufbahngruppe<br />

sogar um 27,2 Prozentpunkte erhöht <strong>und</strong> liegt zum Stichtag 31.10.2006 bei fast<br />

50 % (2003: 22,6 %).<br />

Erstattung <strong>von</strong> Kin<strong>de</strong>rbetreuungskosten <strong>und</strong> weitere Maßnahmen<br />

In 117 Dienststellen (ohne Schulbereich) wur<strong>de</strong>n Anträge auf Erstattung <strong>von</strong> Kin<strong>de</strong>rbetreuungskosten<br />

zur Ermöglichung <strong>de</strong>r Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen gestellt. Durchschnittlich<br />

wur<strong>de</strong>n jährlich 167 Anträge (2003: 233) gestellt, die zum ganz überwiegen<strong>de</strong>n Teil<br />

(98,9 %) auch bewilligt wur<strong>de</strong>n. Bei einem leichten Absinken <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Anträge ist gleichzeitig<br />

<strong>im</strong> Vergleich zu <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>s 1. Berichts die Bewilligungsrate um 2,0 Prozentpunkte<br />

gestiegen (2003: 97,0 %).<br />

Weitere Maßnahmen, die Teilzeitbeschäftigten <strong>und</strong> Beurlaubten die Teilnahme an Fortbildungen<br />

erleichtern, wer<strong>de</strong>n <strong>im</strong> Vergleich zum vorhergehen<strong>de</strong>n Berichtszeitraum sehr viel<br />

häufiger genannt. Mit 33 hat sich die Zahl <strong>de</strong>r Dienststellen, die bei hausinternen Lehrgängen<br />

eine Kin<strong>de</strong>rbetreuung anbieten, fast verdoppelt (2003: 17). Inzwischen bieten 256 Dienststellen<br />

hausinterne Lehrgänge als Halbtagsveranstaltungen an. In 375 Dienststellen erfolgt eine<br />

gezielte Ansprache <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong>. Bei<strong>de</strong> Maßnahmen hatten mit 22 bzw. 14 Nennungen für <strong>de</strong>n<br />

Berichtszeitraum 2000 – 2003 noch kaum eine Rolle gespielt.<br />

Son<strong>de</strong>rbereich Fortbildung für Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer an Schulen<br />

IT-Fortbildung insgesamt<br />

49,8 %<br />

63,4 %<br />

31,3 %<br />

35,0 %<br />

43,0 %<br />

31,3 %<br />

54,9 %<br />

30,1 %<br />

34,7 %<br />

37,2 %<br />

Die Fortbildung <strong>von</strong> Lehrkräften ist in Nordrhein-Westfalen systemisch auf die Schulpraxis<br />

ausgerichtet. Zum einen ist die Schule <strong>de</strong>r Ort, aus <strong>de</strong>m heraus Ansätze für Inhalte <strong>und</strong><br />

Strukturen <strong>von</strong> Fortbildungsmaßnahmen gewonnen wer<strong>de</strong>n. Zum an<strong>de</strong>ren führt Lehrerfort-<br />

<strong>und</strong> -weiterbildung in die Schulpraxis zurück, in<strong>de</strong>m das Handlungsrepertoire <strong>von</strong> Teilnehmerinnen<br />

<strong>und</strong> Teilnehmern kritisch reflektiert <strong>und</strong> durch Übungen erweitert wird, so dass<br />

die eigene Praxis mit neuen Konzepten abgest<strong>im</strong>mt wer<strong>de</strong>n kann. Ausschlaggebend für die<br />

Bereitstellung <strong>von</strong> Angeboten sind die Systembedürfnisse <strong>de</strong>r einzelnen Schulen, die Qualifikationsbedürfnisse<br />

<strong>von</strong> Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrern <strong>und</strong> die bildungspolitischen Schwerpunkte<br />

<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Strukturen <strong>de</strong>r staatlichen Lehrerfortbildung<br />

Über Art, Umfang, Themenstellung, Schwerpunkte, Organisation <strong>und</strong> Durchführung <strong>von</strong> Lehrer-<br />

fortbildung wird in NRW auf unterschiedlichen Ebenen entschie<strong>de</strong>n. Ein Ziel ist dabei, die Entscheidung<br />

so bedarfsnah (problemnah) wie möglich anzusie<strong>de</strong>ln. Dabei steht zunehmend die<br />

schulinterne Fortbildung <strong>im</strong> Zentrum.<br />

Die einzelne Schule entschei<strong>de</strong>t über ihre Fortbildungsplanung, die als Teil <strong>de</strong>s Schulprogramms<br />

die Fortbildungsanliegen konkret entlang <strong>de</strong>r Schul- <strong>und</strong> Unterrichtsentwicklung ausrichtet<br />

<strong>und</strong> die weitere Fachqualifikation einzelner Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer umfasst. Auf <strong>de</strong>r<br />

Gr<strong>und</strong>lage dieser Planungen organisiert die Schule entwe<strong>de</strong>r selbst eine Fortbildung, schulintern<br />

o<strong>de</strong>r in Schulverbün<strong>de</strong>n, o<strong>de</strong>r nutzt Angebote, die <strong>von</strong> <strong>de</strong>n Schulämtern o<strong>de</strong>r Bezirksregierungen<br />

vorgehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Schulinterne Veranstaltungen umfassen u.a. Angebote zu fachlichen, didaktischen <strong>und</strong> metho-<br />

dischen, erzieherischen <strong>und</strong> organisatorischen Fragen sowie zur Evaluation <strong>von</strong> Schulprogrammen<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Arbeit in Schule <strong>und</strong> Unterricht. Dabei wird das Verständnis <strong>de</strong>r Lehrkräfte<br />

(als Team) für eine gemeinsam getragene Schulentwicklung <strong>und</strong> für die Entwicklung <strong>und</strong><br />

Sicherung <strong>de</strong>r Qualität schulischer Arbeit geför<strong>de</strong>rt. An<strong>de</strong>rs ausgedrückt: Schwerpunkt <strong>de</strong>r<br />

Fortbildung sind solche Angebote, die sich auf die Schule als pädagogische Handlungseinheit<br />

beziehen.<br />

Bei <strong>de</strong>r schulexternen Fortbildung treffen Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer unterschiedlicher Schulen<br />

zusammen – in <strong>de</strong>r Regel mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r fachbezogenen Fortbildung. Diese umfasst die<br />

Auseinan<strong>de</strong>rsetzung mit Inhalten, Fragestellungen, Erkenntnissen <strong>und</strong> Darstellungsweisen,<br />

Mo<strong>de</strong>llen <strong>und</strong> Paradigmen eines Faches, wobei stets fachwissenschaftliche <strong>und</strong> fachdidaktische<br />

Fragestellungen eingeschlossen sind. Ihr kommt nach wie vor eine zentrale Be<strong>de</strong>utung<br />

zu.<br />

Geschlechtergerechte Teilhabe<br />

Ab 1997 gab es für Schulen <strong>und</strong> Studienseminare Projektmittel, um schulinterne Fortbildung<br />

selbständig zu realisieren. Dies war ein erster Schritt, um zügiger auf konkreten Fortbildungsbedarf<br />

zu reagieren. Fortbildungsbudgets zur Selbstbewirtschaftung für die Schulen wur<strong>de</strong>n<br />

erstmals mit <strong>de</strong>r Haushaltsentscheidung 2004 <strong>de</strong>s Landtags NRW eingeführt. Damit griff<br />

NRW internationale Empfehlungen zur eigenständigen Entscheidung über Fortbildung durch<br />

die Schulen auf. Für 2004 wur<strong>de</strong>n insgesamt 4,4 Mio. €, für 2005 r<strong>und</strong> 4,8 Mio. € <strong>und</strong> für<br />

2006 6,18 Mio. € bereitgestellt.<br />

Das Schulressort ist <strong>de</strong>r personalstärkste Bereich <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung. Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>s berufsspezifisch<br />

hohen <strong>Frauen</strong>anteils <strong>von</strong> mehr als 60 % stellt sich das gesetzliche Ziel <strong>de</strong>r<br />

paritätischen Teilhabe an Fortbildungen (§ 11 LGG) nicht als Problem dar. Notwendige Kosten<br />

für die Kin<strong>de</strong>rbetreuung während einer Fortbildung wer<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>n Budgets erstattet (z.B. <strong>im</strong><br />

Regierungsbezirk Köln: 6.423,25 € für 298 Fortbildungstage <strong>im</strong> Erhebungszeitraum).<br />

Die Bezirksregierungen bieten Orientierungsfortbildungen an, bei <strong>de</strong>nen Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer<br />

mit Leitungsaufgaben vertraut gemacht wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> ihr Interesse an <strong>de</strong>r Übernahme einer<br />

Schulleitungsstelle geweckt wer<strong>de</strong>n soll. An diesen Fortbildungen haben <strong>im</strong> Erhebungszeitraum<br />

lan<strong>de</strong>sweit 1.238 Beschäftigte teilgenommen, da<strong>von</strong> 672 <strong>Frauen</strong> (54,3 %).<br />

81


82 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Neben Leitungsfortbildungen für <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Männer haben die Bezirksregierungen insgesamt<br />

381 Fortbildungen zur Entscheidungsfindung für die Übernahme <strong>von</strong> Leitungsfunktionen angeboten,<br />

die ausschließlich auf <strong>Frauen</strong> ausgerichtet waren.<br />

Der zunehmen<strong>de</strong> <strong>Frauen</strong>anteil an Leitungspositionen spiegelt sich in <strong>de</strong>r Teilnahme <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong><br />

an <strong>de</strong>n Fortbildungen für Schulleitungen <strong>und</strong> stellvertreten<strong>de</strong> Schulleitungen <strong>im</strong> Amt wi<strong>de</strong>r. Im<br />

Erhebungszeitraum haben an <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>sweit angebotenen Fortbildung „Neu <strong>im</strong> Amt als stellvertreten<strong>de</strong><br />

Schulleitung“ 275 Männer <strong>und</strong> 394 <strong>Frauen</strong> (<strong>Frauen</strong>anteil: 58,9 %) teilgenommen.<br />

Die Fortbildung „Neu <strong>im</strong> Amt als Schulleitung“ nahmen 428 Männer <strong>und</strong> 634 <strong>Frauen</strong> in Anspruch<br />

(<strong>Frauen</strong>anteil: 59,7 %). Bei <strong>de</strong>n Fortbildungen für Schulleitungen, die länger <strong>im</strong> Amt<br />

sind, beträgt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil 50,4 % (982 Männer, 1001 <strong>Frauen</strong>).


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

5. Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie<br />

5.1 Arbeitszeit<br />

Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Arbeitszeit verweist § 13 Abs. 1 LGG insbeson<strong>de</strong>re auf die Verordnung<br />

über die Arbeitszeit <strong>de</strong>r Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten <strong>im</strong> Land Nordrhein-Westfalen (AZVO),<br />

die auch für die tariflich Beschäftigten gilt. Die AZVO vom 4. Juli 2006, die zum 1. August<br />

2006 in Kraft getreten ist, eröffnet hier <strong>im</strong> Vergleich zu <strong>de</strong>n vorherigen Regelungen noch weitergehen<strong>de</strong><br />

Spielräume für eine flexible Gestaltung <strong>de</strong>r Arbeitszeit, <strong>von</strong> <strong>de</strong>nen Beschäftigte<br />

mit Familienpflichten profitieren können. Dies betrifft insbeson<strong>de</strong>re:<br />

– Erweiterung <strong>de</strong>s Arbeitszeitrahmens bei flexibler Arbeitszeit <strong>von</strong> 6.30 Uhr bis 20.00 Uhr<br />

(vorher: 7.00 Uhr bis 19.30 Uhr).<br />

– Gr<strong>und</strong>sätzlicher Wegfall <strong>de</strong>r Kernarbeitszeit bei flexibler Arbeitszeit (Ausnahmen möglich).<br />

– Möglichkeit zur Festlegung <strong>von</strong> Servicezeiten <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r flexiblen Arbeitszeit; zu <strong>de</strong>n<br />

Servicezeiten müssen nicht alle Beschäftigten, son<strong>de</strong>rn nur eine best<strong>im</strong>mte Min<strong>de</strong>stanzahl<br />

anwesend sein.<br />

– Ausweitung <strong>de</strong>r Übertragungsmöglichkeit <strong>von</strong> Zeitguthaben in <strong>de</strong>n Folgemonat auf 120<br />

St<strong>und</strong>en (vorher: 20 St<strong>und</strong>en).<br />

– Ausweitung <strong>de</strong>r Übertragungsmöglichkeit <strong>von</strong> Zeitschul<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Folgemonat auf<br />

40 St<strong>und</strong>en (vorher: 10 St<strong>und</strong>en).<br />

– Wegfall <strong>de</strong>r kleinteiligen Vorgaben zum Freizeitausgleich (vorher: Freizeitausgleich war<br />

innerhalb eines Monats nur möglich an vier halben Tagen, an einem ganzen Tag <strong>und</strong> zwei<br />

halben Tagen o<strong>de</strong>r an zwei ganzen Tagen, max. 12 Tage pro Jahr).<br />

– En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Service- o<strong>de</strong>r Kernzeit montags bis donnerstags nicht vor 15.00 Uhr, freitags<br />

nicht vor 14.00 Uhr (vorher: Kernzeit montags <strong>und</strong> dienstags bis 15.30 Uhr, mittwochs<br />

bis freitags bis 15.00 Uhr).<br />

– Günstigere Anrechnungsmöglichkeiten für Dienstreisen o<strong>de</strong>r Fortbildungen.<br />

Diese Än<strong>de</strong>rungen basieren insbeson<strong>de</strong>re auf <strong>de</strong>n Erfahrungen mit Arbeitszeitmo<strong>de</strong>llen, die<br />

<strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r Exper<strong>im</strong>entierklausel, die die AZVO in <strong>de</strong>r vorhergehen<strong>de</strong>n Fassung enthielt,<br />

durchgeführt wur<strong>de</strong>n. Auch die neue AZVO enthält wie<strong>de</strong>r eine Exper<strong>im</strong>entierklausel zur Erprobung<br />

weitergehen<strong>de</strong>r Arbeitszeitmo<strong>de</strong>lle, insbeson<strong>de</strong>re <strong>von</strong> Langzeit- <strong>und</strong> Lebensarbeitszeitkonten.<br />

Alternieren<strong>de</strong> (Tele-)He<strong>im</strong>arbeit<br />

Neben Mo<strong>de</strong>llen zur Gestaltung <strong>de</strong>r Arbeitszeit tragen insbeson<strong>de</strong>re auch die Angebote zur<br />

alternieren<strong>de</strong>n He<strong>im</strong>arbeit bzw. alternieren<strong>de</strong>n Telehe<strong>im</strong>arbeit dazu bei, Arbeit <strong>und</strong> familiäre<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Beschäftigten besser aufeinan<strong>de</strong>r abzust<strong>im</strong>men. Diese bewährte Form<br />

einer familienfre<strong>und</strong>lichen Arbeitsgestaltung wird in allen Ministerien auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage entsprechen<strong>de</strong>r<br />

Dienstvereinbarungen angeboten.<br />

Bei <strong>de</strong>n alternieren<strong>de</strong>n He<strong>im</strong>arbeitsplätzen, bei <strong>de</strong>nen die Arbeitsleistung zum Teil in <strong>de</strong>r<br />

Dienststelle <strong>und</strong> zum Teil in <strong>de</strong>r Privatwohnung erbracht wird, han<strong>de</strong>lt es sich bis auf eine<br />

Ausnahme, um Telehe<strong>im</strong>arbeit, das heißt die Beschäftigten sind während <strong>de</strong>r häuslichen<br />

Arbeitszeit mit <strong>de</strong>m Ministerium durch elektronische Kommunikationsmittel verb<strong>und</strong>en.<br />

Die räumlichen <strong>und</strong> technischen Voraussetzungen <strong>im</strong> häuslichen Bereich müssen <strong>de</strong>n allgemeinen<br />

Arbeitsplatzanfor<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Arbeitsschutzbest<strong>im</strong>mungen entsprechen sowie<br />

83


84 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

5.2 Teilzeitbeschäftigung<br />

die Einhaltung datenschutzrechtlicher Best<strong>im</strong>mungen gewährleisten. Die Anzahl <strong>de</strong>r vergebenen<br />

Telearbeitsplätze bewegt sich zwischen 7 <strong>und</strong> 41 pro Ministerium. Die Kosten für die<br />

Einrichtung <strong>de</strong>s Telearbeitsplatzes sowie die laufen<strong>de</strong>n Kosten für die Kommunikationstechnologie<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Dienststelle übernommen.<br />

Telearbeitsplätze wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n meisten Ministerien vorrangig – in einigen ausschließlich – an<br />

Beschäftigte vergeben, die aufgr<strong>und</strong> <strong>von</strong> Kin<strong>de</strong>rbetreuung, <strong>de</strong>r Pflege Angehöriger o<strong>de</strong>r einer<br />

(Schwer)Behin<strong>de</strong>rung eine beson<strong>de</strong>re Unterstützung benötigen.<br />

Von <strong>de</strong>n 361.446 Beschäftigten <strong>im</strong> Lan<strong>de</strong>sdienst üben zum Stichtag 31.10.2006 96.844 Personen,<br />

das sind 26,8 %, eine Teilzeitbeschäftigung aus (ohne Beschäftigte in Teilzeit während<br />

<strong>de</strong>r Elternzeit o<strong>de</strong>r einer Beurlaubung, die nach <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>eselterngeld- <strong>und</strong> Elternzeitgesetz<br />

– BEEG – <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sbeamtengesetz – LBG – möglich ist). Damit ist die Teilzeitquote<br />

<strong>im</strong> Vergleich zum 1. LGG-Bericht um einen Prozentpunkt gestiegen. Diese Entwicklung ist vor<br />

allem auf die <strong>im</strong>mer noch steigen<strong>de</strong> Inanspruchnahme <strong>von</strong> Altersteilzeit zurückzuführen (s.u.<br />

Abschnitt „Altersteilzeit“). Der <strong>Frauen</strong>anteil unter <strong>de</strong>n Teilzeitbeschäftigten beläuft sich auf<br />

81,7 % (79.100). Im Vergleich zum 31.12.2003 ist er heute um 0,5 Prozentpunkte geringer. Wie<br />

in <strong>de</strong>n Vorjahren stieg die Teilzeitquote an <strong>de</strong>n Gesamtbeschäftigten weiter an, während <strong>de</strong>r<br />

<strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>n Teilzeitbeschäftigten kontinuierlich zurückging. Gleichzeitig erhöhte sich<br />

<strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r in Teilzeit arbeiten<strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong> unter <strong>de</strong>n weiblichen Beschäftigten insgesamt<br />

weiter geringfügig um 0,1 Prozentpunkte auf 41,0 %. Insoweit setzt sich die Ten<strong>de</strong>nz <strong>de</strong>r Vorjahre<br />

fort.<br />

Bezogen auf die Beschäftigungsgruppen ist folgen<strong>de</strong>s festzustellen: Im Beamtenbereich stieg<br />

<strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>n Teilzeitbeschäftigten <strong>von</strong> 84,2 % auf 84,9 % leicht an. Im Angestelltenbereich<br />

sank er um zwei Prozentpunkte auf 77,1 % <strong>und</strong> <strong>im</strong> Bereich <strong>de</strong>r Arbeiterinnen <strong>und</strong><br />

Arbeiter nahm er um 9,6 Prozentpunkte auf 67,5 % ab.<br />

Teilzeitbeschäftigung nach Beschäftigungsgruppen am 31.10.2006<br />

(einschließlich Altersteilzeit <strong>und</strong> Sabbatjahr)<br />

Beamtinnen/Beamte<br />

Richterinnen/Richter<br />

Angestellte<br />

Arbeiterinnen/Arbeiter<br />

insgesamt<br />

Beschäftigte Teilzeitbeschäftigte<br />

253.285<br />

100.740<br />

7.421<br />

361.446<br />

58.385<br />

37.142<br />

Teilzeitbeschäftigte<br />

in %<br />

<strong>Frauen</strong>anteil<br />

an Teilzeitbeschäftigten<br />

in %<br />

15 Lediglich eine unerhebliche Anzahl Teilzeitbeschäftigter, die eine an<strong>de</strong>re Form <strong>de</strong>r arbeitsmarktpolitischen Teilzeit als<br />

Altersteilzeit o<strong>de</strong>r Sabbatjahr gewählt haben, sind in dieser Betrachtung noch enthalten.<br />

1.317<br />

96.844<br />

Klammert man die Altersteilzeit <strong>und</strong> das Sabbatjahr als beson<strong>de</strong>re Formen <strong>de</strong>r arbeitsmarktpolitischen<br />

Teilzeit, die <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>s § 13 Abs. 3 LGG für die Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong><br />

Familie keine Rolle spielen, aus, ergibt sich für die Beschäftigten, die aus familienpolitischen<br />

Grün<strong>de</strong>n 15 eine Teilzeitbeschäftigung ausüben, folgen<strong>de</strong>s Bild:<br />

23,1<br />

36,9<br />

17,7<br />

26,8<br />

84,9<br />

77,1<br />

67,5<br />

81,7


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Teilzeitbeschäftigung nach Beschäftigungsgruppen am 31.10.2006<br />

(ohne Altersteilzeit <strong>und</strong> Sabbatjahr)<br />

Beamtinnen/Beamte<br />

Richterinnen/Richter<br />

Angestellte<br />

Arbeiterinnen/Arbeiter<br />

insgesamt<br />

Beschäftigte Teilzeitbeschäftigte<br />

253.285<br />

100.740<br />

7.421<br />

361.446<br />

48.198<br />

32.565<br />

Teilzeitbeschäftigte<br />

in %<br />

<strong>Frauen</strong>anteil<br />

an Teilzeitbeschäftigten<br />

in %<br />

Bei <strong>de</strong>r Betrachtung nach Laufbahngruppen (Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte sowie vergleichbare<br />

Angestellte) ist festzustellen, dass <strong>Frauen</strong> mit 96,6 % am häufigsten <strong>im</strong> mittleren Dienst in<br />

Teilzeit arbeiten, gefolgt vom gehobenen Dienst (91,3 %), <strong>de</strong>m einfachen Dienst (74,1 %) <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>m höheren Dienst (67,9 %).<br />

In <strong>de</strong>n Ressorts wird Teilzeit recht unterschiedlich in Anspruch genommen. So liegt <strong>de</strong>r Teilzeitanteil<br />

(ohne Altersteilzeit <strong>und</strong> Sabbatjahr) <strong>im</strong> IM mit 7,1 % <strong>und</strong> <strong>de</strong>m LRH mit 7,8 % am<br />

niedrigsten. Die höchsten Anteile Teilzeitbeschäftigter weisen mit 28,0 % das MSW – hier<br />

vor allem <strong>de</strong>m hohen Teilzeitanteil <strong>im</strong> Schulbereich geschul<strong>de</strong>t – <strong>und</strong> mit 28,4 % das MIWFT<br />

(NRW: 22,6 %) aus.<br />

Ebenfalls ressortspezifisch unterschiedlich ist <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>n Teilzeitbeschäftigten<br />

(ohne Altersteilzeit <strong>und</strong> Sabbatjahr). Den niedrigsten <strong>Frauen</strong>anteil verzeichnet mit 62,8 % das<br />

MIWFT; <strong>de</strong>r höchste <strong>Frauen</strong>anteil fin<strong>de</strong>t sich mit 97,4 % <strong>im</strong> Geschäftsbereich <strong>de</strong>s JM (NRW:<br />

86,6 %), gefolgt <strong>von</strong> LTV <strong>und</strong> FM.<br />

Der zeitliche Umfang <strong>de</strong>r Teilzeitbeschäftigung (ohne Altersteilzeit <strong>und</strong> Sabbatjahr; ohne Teilzeit<br />

während <strong>de</strong>r Elternzeit <strong>und</strong> Beurlaubung) ist <strong>im</strong> Wesentlichen konstant geblieben. Auch<br />

am 31.10.2006 arbeitet <strong>de</strong>r überwiegen<strong>de</strong> Teil <strong>de</strong>r Teilzeitbeschäftigten (39,3 %) in einem<br />

Umfang <strong>von</strong> mehr als 50 % bis 75 % (2003: 39,9 %). 29,7 % <strong>de</strong>r Teilzeitbeschäftigten haben<br />

ein Arbeitszeitvolumen <strong>von</strong> 50 % <strong>de</strong>r regelmäßigen Arbeitszeit (2003: 30,5 %), 26,0 % (2003:<br />

25 %) arbeiten mehr als 75 % <strong>de</strong>r regelmäßigen Arbeitszeit. Unterhälftige Teilzeit spielt mit<br />

einem Anteil <strong>von</strong> 5,0 % (2003: 4,5 %) weiterhin nur eine geringe Rolle. In dieser Gruppe sind<br />

Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten nicht vertreten. Eine unterhälftige Teilzeitbeschäftigung ist für diesen<br />

Personenkreis nur während einer Beurlaubung aus familienpolitischen Grün<strong>de</strong>n möglich.<br />

Wie bereits zum Stichtag 31.12.2003 ist auch am 31.10.2006 <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r Männer unter<br />

<strong>de</strong>n Teilzeitbeschäftigten mit weniger als <strong>de</strong>r Hälfte <strong>de</strong>r regelmäßigen Arbeitszeit mit 25,2 %<br />

(2003: 22,4 %) am größten. Der höchste <strong>Frauen</strong>anteil (90,9 %) ist erneut bei <strong>de</strong>n Teilzeitbeschäftigten,<br />

die mehr als die Hälfte bis zu 75 % <strong>de</strong>r regelmäßigen Arbeitszeit arbeiten, festzustellen<br />

(2003: 93,0 %).<br />

945<br />

81.708<br />

19,0<br />

32,3<br />

12,7<br />

22,6<br />

91,9<br />

78,8<br />

83,9<br />

86,6<br />

85


86 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Beson<strong>de</strong>re Formen <strong>de</strong>r Teilzeitbeschäftigung<br />

Sabbatjahr<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r voraussetzungslosen Teilzeitbeschäftigung kann Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten<br />

nach § 78 b Abs. 4 LBG die Arbeitszeit auf die Dauer <strong>von</strong> drei bis sieben Jahren in <strong>de</strong>r Weise<br />

ermäßigt wer<strong>de</strong>n, dass sie zwei bis sechs Jahre voll beschäftigt sind (Arbeitsphase) <strong>und</strong> anschließend<br />

bis zu einem Jahr voll vom Dienst freigestellt wer<strong>de</strong>n (Freistellungsphase). In <strong>de</strong>r<br />

Arbeitsphase erhalten die Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten entsprechend reduzierte Bezüge, die<br />

auch in <strong>de</strong>r Freistellungsphase fortgezahlt wer<strong>de</strong>n.<br />

Erstmals in 1996 für Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer <strong>im</strong> Beamtenverhältnis eingeführt, wur<strong>de</strong> das<br />

Sabbabtjahr aus arbeitsrechtlichen Grün<strong>de</strong>n später auch für Lehrkräfte <strong>im</strong> Angestelltenverhältnis<br />

eingeräumt <strong>und</strong> kann seit 1998 <strong>von</strong> allen Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten in Anspruch genommen<br />

wer<strong>de</strong>n. Auch tariflich Beschäftigten kann ein Sabbatjahr gewährt wer<strong>de</strong>n.<br />

Am 31.10.2006 sind insgesamt 1.974 Beschäftigte <strong>im</strong> Sabbatjahr, d.h. 198 Personen mehr als<br />

En<strong>de</strong> 2003. Der <strong>Frauen</strong>anteil liegt mit 1.337 Beschäftigten bei 67,7 % <strong>und</strong> damit um 0,8 Prozentpunkte<br />

höher als 2003.<br />

Wie bereits En<strong>de</strong> 2003 hat das Sabbatjahr auch <strong>im</strong> Berichtszeitraum 2003 – 2006 nur <strong>im</strong><br />

Bereich <strong>de</strong>r Lehrkräfte eine größere Be<strong>de</strong>utung. Sie stellen allein 95,7 % (1.889) <strong>de</strong>r Beschäftigten<br />

<strong>im</strong> Sabbatjahr.<br />

0,5 % (10) <strong>de</strong>r Beschäftigten <strong>im</strong> Sabbatjahr gehören <strong>de</strong>r Laufbahn <strong>de</strong>s mittleren Dienstes<br />

(inkl. vgl. Angestellte) an, 63,6 % (1.255) befin<strong>de</strong>n sich <strong>im</strong> gehobenen Dienst, 35,9 % (709)<br />

<strong>im</strong> höheren Dienst. Die Verteilung auf die Laufbahngruppen hat sich damit <strong>im</strong> Vergleich zu<br />

2003 nicht verän<strong>de</strong>rt. Bezüglich <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteile ergibt sich folgen<strong>de</strong> Entwicklung: Im mittleren<br />

Dienst liegt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil bei 60,0 % (2003: 50 %), <strong>im</strong> gehobenen Dienst bei 74,4 %<br />

(2003: 75,0 %) <strong>und</strong> <strong>im</strong> höheren Dienst bei 56,0 % (2003: 52,7 %).<br />

Altersteilzeit<br />

Seit 01.04.1999 besteht für Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten die Möglichkeit, Altersteilzeit in<br />

Anspruch zu nehmen. Allerdings hat die Lan<strong>de</strong>sregierung durch Kabinettbeschluss vom<br />

30.09.2002 entschie<strong>de</strong>n, für Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r Altersteilzeit<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich abzusehen. Ausnahmen <strong>im</strong> Beamtenbereich sind seit<strong>de</strong>m nur zulässig für<br />

Lehrkräfte sowie in Fällen, in <strong>de</strong>nen bei Freiwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Stellenanteils ein fälliger kw-Vermerk<br />

vorhan<strong>de</strong>n ist <strong>und</strong> realisiert wird. Tarifbeschäftigte können aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>s Tarifvertrags zur<br />

Regelung <strong>de</strong>r Altersteilzeit vom 05.09.1998 (TV ATZ) Anträge auf Altersteilzeit stellen. Diese<br />

Regelung gilt <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>s neuen TV-L fort.<br />

Am 31.10.2006 arbeiten insgesamt 13.162 Beschäftigte <strong>und</strong> damit 13,6 % aller Teilzeitbeschäftigten<br />

in Altersteilzeit. Hier ergibt sich gegenüber 2003 ein Zuwachs <strong>von</strong> 1.822 Personen<br />

o<strong>de</strong>r 16,1 %. Diese Steigerung ist fast ausschließlich auf eine Zunahme <strong>de</strong>r Zahl <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong><br />

in Altersteilzeit zurückzuführen. En<strong>de</strong> 2003 übten 5.145 <strong>Frauen</strong> Altersteilzeit aus, En<strong>de</strong> Oktober<br />

2006 sind es 7.003. Der <strong>Frauen</strong>anteil unter <strong>de</strong>n Beschäftigten in Altersteilzeit stieg <strong>im</strong><br />

Berichtszeitraum um 7,8 Prozentpunkte auf 53,2 %, <strong>de</strong>r Männeranteil sank entsprechend <strong>von</strong><br />

54,8 % auf 46,8 %.<br />

Die meisten <strong>de</strong>r in Altersteilzeit Beschäftigten sind nach wie vor Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte<br />

(8.350 o<strong>de</strong>r 63,4 %), da<strong>von</strong> 4.020 <strong>Frauen</strong> (48,1 %). Etwa ein Drittel (4.440 o<strong>de</strong>r 33,7 %) stellt


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

die Gruppe <strong>de</strong>r Angestellten, da<strong>von</strong> 2.887 <strong>Frauen</strong> (65,0 %). Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeiter stellen<br />

mit 372 Personen nur 2,8 % <strong>de</strong>r Beschäftigten in Altersteilzeit. Der <strong>Frauen</strong>anteil liegt hier bei<br />

25,8 % (96).<br />

Bezogen auf die Laufbahngruppen ist folgen<strong>de</strong>s festzustellen:<br />

Im gehobenen Dienst sind 6.744 Beschäftigte in Altersteilzeit tätig, das ist r<strong>und</strong> die Hälfte<br />

(51,2 %) aller Beschäftigten in Altersteilzeit (2003: 52,8 %). Es folgt <strong>de</strong>r höhere Dienst mit<br />

3.273, d.h. 24,9 % (2003: 28,1 %). 2.732 o<strong>de</strong>r 20,8 % <strong>de</strong>r Beschäftigten in Altersteilzeit gehören<br />

<strong>de</strong>m mittleren Dienst an (2003: 16,5 %). Der einfache Dienst (ohne Arbeiterinnen <strong>und</strong><br />

Arbeiter) bil<strong>de</strong>t mit 41 Beschäftigten o<strong>de</strong>r 0,3 % das Schlusslicht.<br />

Die Anteile <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong> unter <strong>de</strong>n Altersteilzeitbeschäftigten variieren je nach Laufbahngruppe<br />

(Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte sowie vergleichbare Angestellte). Im Bereich <strong>de</strong>s mittleren Dienstes<br />

sind <strong>Frauen</strong> anteilmäßig, wie auch <strong>im</strong> 1. Berichtszeitraum, am stärksten vertreten (73,8 %).<br />

Danach folgen mit 63,4 % <strong>de</strong>r einfache Dienst sowie mit 60,4 % <strong>de</strong>r gehobene Dienst. Am wenigsten<br />

wird Altersteilzeit <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> höheren Dienst genutzt: 24,2 %. Nach wie vor überwiegen<br />

hier die Männer.<br />

Teilzeit <strong>und</strong> berufliche Entwicklung<br />

Teilzeitbeschäftigte wer<strong>de</strong>n auch weiterhin nur unterproportional bei Beför<strong>de</strong>rungen, Höhergruppierungen<br />

<strong>und</strong> Höherreihungen berücksichtigt.<br />

Die Beför<strong>de</strong>rungs- <strong>und</strong> Höhergruppierungsquote bei <strong>de</strong>n Teilzeitbeschäftigten (inkl. Sabbatjahr<br />

<strong>und</strong> Altersteilzeit) ist mit 6,6 % nur gut halb so hoch wie <strong>de</strong>r Anteil aller Beschäftigten, die<br />

beför<strong>de</strong>rt, höhergruppiert o<strong>de</strong>r höher eingereiht wur<strong>de</strong>n (12,0 %).<br />

Im jährlichen Durchschnitt gab es <strong>im</strong> aktuellen Berichtszeitraum 15.418 Beför<strong>de</strong>rungen, Höhergruppierungen<br />

<strong>und</strong> Höherreihungen; das sind pro Jahr 1.989 weniger als <strong>im</strong> 1. Berichtszeitraum.<br />

Der <strong>Frauen</strong>anteil liegt bei 40,9 %, was <strong>im</strong> Vergleich einem geringfügigen Rückgang<br />

<strong>von</strong> 0,2 Prozentpunkten entspricht. Der Anteil <strong>de</strong>r Teilzeitbeschäftigten an <strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungen<br />

liegt mit 14,7 % etwas höher als <strong>im</strong> 1. Bericht (14,1 %). Er bleibt damit jedoch erneut <strong>de</strong>utlich<br />

unter <strong>de</strong>m Anteil <strong>de</strong>r Teilzeitbeschäftigten an <strong>de</strong>n Gesamtbeschäftigten (26,8 %).<br />

Da <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil unter <strong>de</strong>n Teilzeitbeschäftigten mit 81,7 % unverän<strong>de</strong>rt hoch ist, sind <strong>von</strong><br />

diesem Missverhältnis nach wie vor insbeson<strong>de</strong>re <strong>Frauen</strong> betroffen.<br />

Beför<strong>de</strong>rungen/Höhergruppierungen/höhere Einreihungen<br />

Beamtinnen/<br />

Beamte<br />

Angestellte<br />

Arbeiterinnen/<br />

Arbeiter<br />

insgesamt<br />

Anteil an Beför<strong>de</strong>rungen/<br />

Höhergruppierungen/<br />

höhere Einreihungen unter<br />

<strong>de</strong>n Gesamtbeschäftigten<br />

11,5 %<br />

12,8 %<br />

21,8 %<br />

12,0 %<br />

Anteil <strong>de</strong>r Teilzeitkräfte<br />

an Gesamtbeschäftigten<br />

23,1 %<br />

36,9 %<br />

17,7 %<br />

26,8 %<br />

Anteil <strong>de</strong>r Teilzeitkräfte<br />

an Beför<strong>de</strong>rungen/<br />

Höhergruppierungen/<br />

höhere Einreihungen<br />

5,3 %<br />

8,8 %<br />

5,4 %<br />

6,6 %<br />

87


88 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Nach Laufbahngruppen betrachtet ergibt sich folgen<strong>de</strong>s Bild:<br />

Laufbahn Beför<strong>de</strong>rungsquote<br />

(Voll- <strong>und</strong> Teilzeitbeschäftigte)<br />

einfacher Dienst *<br />

mittlerer Dienst *<br />

gehobener Dienst *<br />

höherer Dienst *<br />

Arbeiterinnen/Arbeiter<br />

insgesamt<br />

19,7 %<br />

18,8 %<br />

11,6 %<br />

7,6 %<br />

21,8 %<br />

12,0 %<br />

* jeweils Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte sowie vgl. Angestellte<br />

Beför<strong>de</strong>rungsquote<br />

(Teilzeitbeschäftigte)<br />

15,8 %<br />

15,0 %<br />

4,3 %<br />

4,6 %<br />

5,4 %<br />

6,6 %<br />

Insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n Laufbahngruppen <strong>de</strong>s gehobenen <strong>und</strong> höheren Dienstes sowie <strong>im</strong> Bereich<br />

<strong>de</strong>r Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeiter bleiben die Beför<strong>de</strong>rungsquoten <strong>de</strong>r Teilzeitbeschäftigten<br />

<strong>de</strong>utlich hinter <strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungsquoten <strong>de</strong>r Gesamtbeschäftigten zurück.<br />

Verknüpfung mit an<strong>de</strong>ren Handlungsfel<strong>de</strong>rn<br />

Neben <strong>de</strong>n Vorschriften, die unmittelbar Regelungen zur Arbeitszeit bzw. Teilzeit beinhalten,<br />

tragen auch weitere Regelungsbereiche <strong>de</strong>s LGG <strong>de</strong>r zentralen Be<strong>de</strong>utung Rechnung, die<br />

einer familienfre<strong>und</strong>lichen Arbeitszeitgestaltung, allgemein <strong>und</strong> insbeson<strong>de</strong>re in Form <strong>de</strong>r<br />

Teilzeit, für einen gleichstellungsorientierten öffentlichen Dienst zukommt. Zu nennen sind die<br />

Regelungen zum <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan, § 6 Abs. 1 <strong>und</strong> Abs. 4 S. 3 LGG, wonach u.a. auch Maßnahmen<br />

zur Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie Gegenstand <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplans sind. Hierunter<br />

fallen z.B. Maßnahmen zur Akzeptanz <strong>von</strong> Teilzeitarbeit, familienfre<strong>und</strong>liche Arbeitszeiten<br />

<strong>und</strong> Teilzeitarbeit, alternieren<strong>de</strong> (Tele-)He<strong>im</strong>arbeit o<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rbetreuung (Näheres hierzu siehe<br />

Kapitel II. 2). Auch <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>satz <strong>de</strong>s § 8 Abs. 6 LGG, Stellen, einschließlich <strong>de</strong>r Funktionen<br />

mit Vorgesetzten- <strong>und</strong> Leitungsaufgaben, zur Besetzung auch in Teilzeit auszuschreiben, steht<br />

in diesem Kontext (Näheres hierzu siehe Kapitel II.3); ebenso wie die Vorgabe <strong>de</strong>s § 11 Abs. 3<br />

LGG, Fortbildungsmaßnahmen so durchzuführen, dass Beschäftigten mit Familienpflichten<br />

<strong>und</strong> Teilzeitbeschäftigten die Teilnahme möglich ist. (Näheres hierzu siehe Abschnitt II. 4.3).<br />

5.3 Beurlaubung aus familienpolitischen Grün<strong>de</strong>n <strong>und</strong> Elternzeit<br />

(rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen)<br />

§ 14 Abs. 1 LGG fasst die bestehen<strong>de</strong>n Regelungen für die Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten (§ 85 a<br />

LBG) sowie die tariflich Beschäftigten zusammen. Für <strong>de</strong>n letztgenannten Personenkreis<br />

galt bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Berichtszeitraums (31.10.2006) § 50 BAT bzw. § 55 MTArb. Seit <strong>de</strong>m<br />

01.11.2006 ist für die tariflich Beschäftigten <strong>de</strong>r TV-L (§ 28) einschlägig. Danach können<br />

Beschäftigte bei Vorliegen eines wichtigen Gr<strong>und</strong>es unter Verzicht auf die Fortzahlung <strong>de</strong>s<br />

Entgelts Son<strong>de</strong>rurlaub erhalten. Diese Formulierung bleibt hinter <strong>de</strong>n Regelungen in § 50 (1)<br />

BAT bzw. § 55 (1) MTArb zurück, nach <strong>de</strong>nen Angestellten bzw. Arbeitern auf Antrag Son<strong>de</strong>rurlaub<br />

gewährt wer<strong>de</strong>n soll, wenn sie ein min<strong>de</strong>rjähriges Kind betreuen o<strong>de</strong>r einen Angehörigen<br />

pflegen <strong>und</strong> dringen<strong>de</strong> dienstliche bzw. betriebliche Grün<strong>de</strong> nicht entgegenstehen. Aber<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>s § 14 Abs. 1 LGG bleibt es dabei, dass Tarifbeschäftigten <strong>de</strong>r Antrag auf Beurlaubung<br />

aus familienpolitischen Grün<strong>de</strong>n nur bei Vorliegen zwingen<strong>de</strong>r dienstlicher Belange<br />

versagt wer<strong>de</strong>n kann.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Elternzeit (rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen)<br />

Im Berichtszeitraum haben Eltern nach § 15 <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>eserziehungsgeldgesetzes (BErzGG)<br />

Anspruch auf drei Jahre Elternzeit für je<strong>de</strong>s Kind. Dabei kann Elternzeit ganz o<strong>de</strong>r teilweise<br />

<strong>von</strong> einem Elternteil allein, <strong>von</strong> bei<strong>de</strong>n Elternteilen abwechselnd sowie teilweise o<strong>de</strong>r ganz <strong>von</strong><br />

bei<strong>de</strong>n Elternteilen gleichzeitig in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n. Der Regelbetrag <strong>de</strong>s Elterngel<strong>de</strong>s<br />

beträgt 300 €.<br />

Ausblick<br />

Mit <strong>de</strong>n neuen Regelungen <strong>de</strong>s Gesetzes zum Elterngeld <strong>und</strong> zur Elternzeit (B<strong>und</strong>eselterngeld-<br />

<strong>und</strong> Elternzeitgesetz – BEEG) wur<strong>de</strong> zum 01.01.2007 eine weitere wichtige Gr<strong>und</strong>lage<br />

dafür geschaffen, dass Mütter <strong>und</strong> Väter die Kin<strong>de</strong>rerziehung tatsächlich als Gemeinschaftsaufgabe<br />

wahrnehmen können. Danach wird nun einem betreuen<strong>de</strong>n Elternteil zum Ausgleich<br />

wegfallen<strong>de</strong>n Erwerbseinkommens Elterngeld in Höhe <strong>von</strong> 67 % seines vor <strong>de</strong>r Geburt <strong>de</strong>s<br />

Kin<strong>de</strong>s durchschnittlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens bis zu einem Höchstbetrag<br />

<strong>von</strong> 1.800 € monatlich gezahlt (Teilzeiterwerbstätigkeit bis zu 30 Wochenst<strong>und</strong>en ist<br />

jedoch unschädlich). Das Min<strong>de</strong>stelterngeld beträgt 300 €. Es wird auch dann gezahlt, wenn<br />

in <strong>de</strong>m maßgeblichen Zeitraum vor <strong>de</strong>r Geburt kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt<br />

wur<strong>de</strong>. Gr<strong>und</strong>sätzlich haben die Eltern insgesamt Anspruch auf zwölf Monatsbeträge. Zwei<br />

zusätzliche Partnermonate sind möglich, wenn sich <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re vor <strong>de</strong>r Geburt erwerbstätige<br />

Elternteil min<strong>de</strong>stens zwei Monate an <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rerziehung beteiligt. Dazu muss er seine Erwerbstätigkeit<br />

zumin<strong>de</strong>st auf 30 Wochenst<strong>und</strong>en reduzieren.<br />

Beurlaubung inklusive Elternzeit<br />

Zum Stichtag 31.10.2006 sind 19.903 Beschäftigte beurlaubt. Das sind 5,5 % aller Beschäftigten.<br />

Der <strong>Frauen</strong>anteil unter <strong>de</strong>n Beurlaubten liegt bei 94,5 % (18.804). Bezogen auf die<br />

Gesamtzahl <strong>de</strong>r weiblichen Beschäftigten entspricht dies einer Quote <strong>von</strong> 9,8 %. Damit hat<br />

sich <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r Beurlaubten an <strong>de</strong>n Gesamtbeschäftigten <strong>im</strong> Vergleich zum 31.12.2003<br />

geringfügig um 0,2 Prozentpunkte <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r beurlaubten <strong>Frauen</strong> an <strong>de</strong>n weiblichen<br />

Beschäftigten um 0,1 Prozentpunkte erhöht. Auch <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil unter <strong>de</strong>n Beurlaubten hat<br />

sich mit einem Zuwachs <strong>von</strong> 0,7 Prozentpunkten nur leicht verän<strong>de</strong>rt.<br />

Die Beschäftigtengruppe <strong>de</strong>r Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten bzw. Richterinnen <strong>und</strong> Richter stellt<br />

mit 16.578 Beurlaubungen nach wie vor <strong>de</strong>n größten Anteil an <strong>de</strong>n Beurlaubten, darunter<br />

15.650 <strong>Frauen</strong> o<strong>de</strong>r 94,4 %. (+ 1,1 Prozentpunkte). Die Angestellten sind mit 3.257 Beurlaubten<br />

die zweitstärkste Beschäftigungsgruppe. Der <strong>Frauen</strong>anteil liegt hier bei 95,0 % (– 1,0 Prozentpunkt).<br />

Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeiter sind mit 68 Beurlaubten erneut insgesamt am geringsten<br />

vertreten <strong>und</strong> weisen wie<strong>de</strong>rum <strong>de</strong>n niedrigsten <strong>Frauen</strong>anteil auf (86,8 %). Auch wenn<br />

sich dieser <strong>im</strong> Vergleich zu 2003 um 7,0 Prozentpunkte erhöht hat, stellen Arbeiterinnen <strong>und</strong><br />

Arbeiter nur 0,3 % <strong>de</strong>r Beurlaubten.<br />

Bei <strong>de</strong>r Betrachtung nach Laufbahngruppen ergibt sich folgen<strong>de</strong>s Bild: Wie bereits zum<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s 1. Berichtszeitraums gehören die meisten Beurlaubten (58,7 % o<strong>de</strong>r 11.687) <strong>de</strong>m<br />

gehobenen Dienst an (Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte sowie vgl. Angestellte). Es folgen <strong>de</strong>r mittlere<br />

Dienst (22,2 % o<strong>de</strong>r 4.421) <strong>und</strong> <strong>de</strong>r höhere Dienst (18,5 % o<strong>de</strong>r 3.689). Beschäftigte <strong>im</strong><br />

einfachen Dienst sind lediglich mit 0,2 % (38) <strong>und</strong> Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeiter mit 0,3 % (68)<br />

unter <strong>de</strong>n Beurlaubten vertreten. Am höchsten ist <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil unter <strong>de</strong>n Beurlaubten <strong>im</strong><br />

mittleren Dienst (98,0 %), gefolgt vom gehobenen Dienst (96,1 %), <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>r Arbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Arbeiter (86,8 %) <strong>und</strong> <strong>de</strong>m höheren Dienst (85,3 %). Im einfachen Dienst ist <strong>de</strong>r<br />

Anteil <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong> an <strong>de</strong>n Beurlaubten mit 78,9 % am niedrigsten.<br />

89


90 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit <strong>und</strong> Beurlaubung<br />

aus familienpolitischen Grün<strong>de</strong>n<br />

Auch in diesem Berichtszeitraum wur<strong>de</strong> <strong>von</strong> <strong>de</strong>n Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung<br />

während <strong>de</strong>r Elternzeit o<strong>de</strong>r einer Beurlaubung aus familienpolitischen Grün<strong>de</strong>n Gebrauch<br />

gemacht. Wie<strong>de</strong>r liegt hierzu aber nur Datenmaterial für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Beamtinnen <strong>und</strong><br />

Beamten vor, da das LBV bei tariflich Beschäftigten nicht zwischen „normaler“ Teilzeit o<strong>de</strong>r<br />

Teilzeit in <strong>de</strong>r Elternzeit unterschei<strong>de</strong>t.<br />

Teilzeitbeschäftigung während <strong>de</strong>r Elternzeit<br />

Am 31.10.2006 arbeiten <strong>von</strong> <strong>de</strong>n 10.213 in Elternzeit berufstätigen Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten<br />

sowie Richterinnen <strong>und</strong> Richtern 25,7 % (2.625) mehr als 12 St<strong>und</strong>en bis zur Hälfte <strong>de</strong>r regelmäßigen<br />

wöchentlichen Arbeitszeit. 15,8 % (1.612) sind mit mehr als <strong>de</strong>r Hälfte <strong>de</strong>r regelmäßigen<br />

Arbeitszeit bis unter 30 Wochenst<strong>und</strong>en beschäftigt. Damit üben insgesamt 41,5 %<br />

(4.237) <strong>de</strong>r Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten in Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung <strong>von</strong> mehr als 12<br />

St<strong>und</strong>en aus. Das sind 3,9 Prozentpunkte mehr als am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s 1. Berichtszeitraums.<br />

Teilzeitbeschäftigung während einer familienpolitischen Beurlaubung<br />

2.129 o<strong>de</strong>r 33,4 % <strong>de</strong>r aus familienpolitischen Grün<strong>de</strong>n beurlaubten Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten<br />

üben am 31.10.2006 eine Teilzeitbeschäftigung aus. Gegenüber 2003 entspricht dies einer<br />

Steigerung <strong>von</strong> 10,4 Prozentpunkten. Der <strong>Frauen</strong>anteil liegt bei 98,4 % <strong>und</strong> hat sich gegen-<br />

über 2003 noch einmal geringfügig um einen Prozentpunkt erhöht. Auch am En<strong>de</strong> dieses<br />

Berichtszeitraums arbeitet über die Hälfte dieser Beschäftigten (50,5 %) mehr als 12 St<strong>und</strong>en,<br />

aber weniger als die Hälfte <strong>de</strong>r regelmäßigen Arbeitszeit. 9,0 % <strong>de</strong>r beurlaubten Beamtinnen<br />

<strong>und</strong> Beamten, die eine Teilzeitbeschäftigung ausüben, arbeiten genau 12 St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> 40,4 %<br />

arbeiten weniger als 12 St<strong>und</strong>en.<br />

Urlaubs- <strong>und</strong> Krankheitsvertretungen<br />

In 24,0 % <strong>de</strong>r Dienststellen besteht die Praxis, beurlaubten Beschäftigten insbeson<strong>de</strong>re<br />

Urlaubs- <strong>und</strong> Krankheitsvertretungen vorrangig anzubieten. Hier gibt es große Unterschie<strong>de</strong><br />

zwischen <strong>de</strong>n einzelnen Ressorts. So hat z.B. <strong>im</strong> Geschäftsbereich <strong>de</strong>s MBV <strong>und</strong> <strong>de</strong>s MWME<br />

keine Dienststelle solche Angebote unterbreitet. Im Geschäftsbereich <strong>de</strong>s JM hingegen bestand<br />

die Praxis in 100 <strong>von</strong> 274 Dienststellen.


6. Gremienbesetzung<br />

<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Mit § 12 LGG ist 1999 erstmalig eine allgemeine Regelung zur geschlechtsparitätischen Besetzung<br />

<strong>von</strong> Gremien geschaffen wor<strong>de</strong>n, um eine gleichberechtigte Teilhabe <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in allen<br />

Gremien <strong>im</strong> Geltungsbereich <strong>de</strong>s LGG zu erreichen. Nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r 1. LGG-Bericht einen Überblick<br />

über die Situation vier Jahre nach Inkrafttreten gegeben hat, kann nun <strong>im</strong> folgen<strong>de</strong>n die<br />

Entwicklung bis zum Stichtag 31.10.2006 erstmals <strong>im</strong> Vergleich betrachtet wer<strong>de</strong>n.<br />

6.1 Besetzung <strong>von</strong> Gremien in <strong>de</strong>r eigenen Dienststelle<br />

Zum Stichtag geben 286 <strong>de</strong>r insgesamt 804 in die Auswertung eingegangenen Stellen (35,6 %)<br />

an, dass in <strong>de</strong>r Dienststelle min<strong>de</strong>stens ein Gremium angesie<strong>de</strong>lt sei. Insgesamt wur<strong>de</strong>n 1.666<br />

Gremien gemel<strong>de</strong>t (ohne schulinterne Gremien). Damit ist die Zahl <strong>de</strong>r Dienststellen, bei <strong>de</strong>nen<br />

Gremien bestehen, gegenüber <strong>de</strong>m 1. LGG-Bericht um 56 (+ 24,3 %) <strong>und</strong> die Zahl <strong>de</strong>r erfassten<br />

Gremien um 586 gestiegen (+ 54,3 %). Wie bereits in <strong>de</strong>n Vorjahren verteilt sich dabei<br />

ein hoher Anteil <strong>de</strong>r Gremien (1.181 o<strong>de</strong>r 70,9 %) auf <strong>de</strong>n Geschäftsbereich <strong>de</strong>s FM (541), die<br />

Hochschulen (426) sowie <strong>de</strong>n Geschäftsbereich <strong>de</strong>s IM (214). Allein auf diese drei Bereiche<br />

entfallen zahlenmäßig knapp drei Viertel (72,2 %) <strong>de</strong>r neu hinzugekommen Gremien.<br />

Insgesamt verfügt gut ein Drittel <strong>de</strong>r Dienststellen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung über min<strong>de</strong>stens<br />

ein Gremium (2003: 27,2 %). Ein Vergleich <strong>de</strong>r (Geschäfts)Bereiche zeigt jedoch erhebliche<br />

Unterschie<strong>de</strong> bezüglich <strong>de</strong>r Gremiendichte. Von <strong>de</strong>n Hochschulen geben 28 <strong>von</strong> 30 (93,2 %)<br />

an, über (min<strong>de</strong>stens) ein Gremium zu verfügen, bei <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sbetrieben sind es 4 <strong>von</strong> 10<br />

(40 %). Relativ wenige Dienststellen mit Gremien gibt es bei <strong>de</strong>n Gerichten (12,9 %) sowie <strong>im</strong><br />

Bereich <strong>de</strong>s MSW (11,3 %).<br />

Von <strong>de</strong>n insgesamt 1.666 Gremien zählen 501 (30,1 %) zur Gruppe <strong>de</strong>r Kommissionen, Beiräte<br />

etc. Bei 1.165 (69,9 %) han<strong>de</strong>lt es sich um sonstige Gremien, d.h. vor allem solche, die<br />

durch beson<strong>de</strong>re Geschäftsanweisung eingerichtet wor<strong>de</strong>n sind. Dabei verzeichnen Kommissionen,<br />

Beiräte etc. <strong>im</strong> Vergleich zum 31.12.2003 einen stärkeren Zuwachs (+ 66,4 %) als die<br />

sonstigen Gremien (+ 49,6 %). Betrachtet man die einzelnen Dienststellen, sind dort überwiegend<br />

sonstige Gremien angesie<strong>de</strong>lt (62,6 % – 100 %). Eine Ausnahme bil<strong>de</strong>n das MGFFI,<br />

das MIWFT <strong>und</strong> <strong>im</strong> Geschäftsbereich <strong>de</strong>s MIWFT die Hochschulen. Hier überwiegt <strong>de</strong>r Anteil<br />

<strong>de</strong>r Kommissionen, Beiräte etc. mit 92,9 % (13), 80, 0 % (8) <strong>und</strong> 72,8 % (310). Allein auf die<br />

Hochschulen entfallen mit 61,9 % knapp zwei Drittel <strong>de</strong>r insgesamt 501 Kommissionen, Beiräte<br />

etc.<br />

Nur 30,9 % (515) <strong>de</strong>r 1.666 Gremien sind geschlechtsparitätisch o<strong>de</strong>r mit mehr <strong>Frauen</strong> besetzt.<br />

Im Vergleich zum 1. LGG-Bericht ist eine Steigerung <strong>von</strong> 4,2 Prozentpunkten zu verzeichnen.<br />

Bei einer differenzierten Betrachtung ergibt sich hinsichtlich <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n unterschie<strong>de</strong>nen<br />

Gremienarten jedoch eine gegenläufige Entwicklung: Während <strong>de</strong>r Anteil min<strong>de</strong>stens<br />

paritätisch mit <strong>Frauen</strong> besetzter Gremien bei <strong>de</strong>n sonstigen Gremien um 9,4 Prozentpunkte<br />

auf 35,1 % stieg, sank er in <strong>de</strong>n Kommissionen, Beiräten etc. während <strong>de</strong>s Berichtszeitraumes<br />

um 8,0 Prozentpunkte auf unter ein Viertel (21,2 %).<br />

Ressortbezogen sind die höchsten Anteile <strong>de</strong>r geschlechtsparitätisch o<strong>de</strong>r mit mehr <strong>Frauen</strong><br />

als <strong>Männern</strong> besetzten Gremien <strong>im</strong> MSW sowie bei jeweils recht kleiner Fallzahl (1 – 15 Gremien),<br />

<strong>im</strong> MGFFI, LTV, MWME <strong>und</strong> MP/StK festzustellen (50 % bis 100 %). Im IM, MBV <strong>und</strong><br />

MUNLV liegen die Anteile <strong>de</strong>r geschlechtsparitätisch besetzten Gremien mit unter 10 % am<br />

91


92 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

niedrigsten. Betrachtet man nur die Kommissionen, Beiräte etc. weisen auch die Gerichte mit<br />

63,2 % einen relativ hohen Anteil geschlechtsparitätisch besetzter Gremien auf, allerdings bei<br />

einer recht kleinen Fallzahl <strong>von</strong> 19.<br />

Besetzung <strong>de</strong>r Gremien in ausgewälten Ressorts <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung NRW<br />

am 30.10.2006 nach geschlechtsparitätischer Besetzung <strong>und</strong> Art <strong>de</strong>r Gremien<br />

NRW<br />

FM<br />

IM<br />

JM<br />

darunter Gerichte<br />

MIWFT<br />

darunter Hochschulen<br />

MAGS<br />

MSW<br />

MUNLV<br />

21,2 %<br />

27,3 %<br />

8,8 %<br />

38,1 %<br />

63,2 %<br />

19,4 %<br />

19,4 %<br />

15,4 %<br />

100,0 %<br />

12,5 %<br />

Kommissionen, Beiräte, etc. sonstige Gremien<br />

mit mehr <strong>Männern</strong> besetzt<br />

78,8 %<br />

72,7 %<br />

91,3 %<br />

61,9 %<br />

36,8 %<br />

80,2 %<br />

80,6 %<br />

84,6 %<br />

–<br />

87,5 %<br />

64,9 %<br />

54,2 %<br />

94,0 %<br />

67,5 %<br />

58,1 %<br />

82,2 %<br />

81,9 %<br />

70,4 %<br />

39,5 %<br />

90,5 %<br />

geschlechtsparitätisch o<strong>de</strong>r mit mehr <strong>Frauen</strong> besetzt<br />

35,1 %<br />

45,8 %<br />

6,0 %<br />

32,5 %<br />

41,9 %<br />

17,8 %<br />

18,1 %<br />

29,6 %<br />

60,5 %<br />

Entsprechend <strong>de</strong>r gestiegenen Anzahl <strong>de</strong>r Gremien ist auch die Zahl <strong>de</strong>r in Gremien entsandten<br />

Personen <strong>im</strong> Vergleich zum 1. LGG-Bericht gestiegen. Insgesamt sind am 31.10.2006 in<br />

<strong>de</strong>n Dienststellen <strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung 16.916 Personen in <strong>de</strong>n dort angesie<strong>de</strong>lten<br />

Gremien tätig, 3.156 Personen mehr als am 31.12.2003. Da<strong>von</strong> gehören 5.512 Personen<br />

(32,6 %) Kommissionen, Beiräte etc. an sowie 11.404 Personen (67,4 %) <strong>de</strong>n sonstigen Gremien.<br />

<strong>Frauen</strong> sind insgesamt zu 35,3 % in <strong>de</strong>n Gremien vertreten, wobei ihr Anteil in <strong>de</strong>n Kommissionen,<br />

Beiräten etc. mit 29,3 % hinter <strong>de</strong>m Anteil <strong>von</strong> 38,2 % in <strong>de</strong>n sonstigen Gremien<br />

zurückbleibt.<br />

Während <strong>de</strong>s Berichtszeitraums ergibt sich – bezogen auf alle Gremien – ein Anstieg <strong>de</strong>s<br />

<strong>Frauen</strong>anteils um 4,8 Prozentpunkte. Dieser geht in erster Linie auf das Konto eines gestiegenen<br />

<strong>Frauen</strong>anteils in <strong>de</strong>n sonstigen Gremien (+ 6,0 Prozentpunkte). Der <strong>Frauen</strong>anteil in <strong>de</strong>n<br />

Kommissionen, Beiräten etc. dagegen liegt um 0,7 Prozentpunkte niedriger. 68,1 % <strong>de</strong>r 16.916<br />

Gremienmitglie<strong>de</strong>r sind Beschäftigte <strong>de</strong>r eigenen Dienststelle, darunter 34,1 % <strong>Frauen</strong> (2003:<br />

31,0 %). Zu 16,3 % kommen die Mitglie<strong>de</strong>r aus an<strong>de</strong>ren Dienststellen <strong>im</strong> Geltungsbereich<br />

<strong>de</strong>s LGG, hierunter inzwischen fast die Hälfte (49,4 %) <strong>Frauen</strong> (2003: 34,8%). Zu 15,6 % sind<br />

Personen aus Bereichen vertreten, für die das LGG keine unmittelbare Anwendung fin<strong>de</strong>t.<br />

Der <strong>Frauen</strong>anteil ist in dieser Gruppe mit nur 25,9 % erneut am niedrigsten, obwohl auch hier<br />

ein Zuwachs zu verzeichnen ist (2003: 20,6 %). Dazu ist anzumerken, dass auch außerhalb<br />

<strong>de</strong>r Verwaltung stehen<strong>de</strong> Organisationen <strong>und</strong> gesellschaftliche Gruppierungen entsen<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Stellen <strong>im</strong> Sinne <strong>de</strong>s § 12 Abs. 2 LGG sind. Entschei<strong>de</strong>nd ist, dass die Entsendung in Gremien<br />

erfolgt, die bei Dienststellen <strong>im</strong> Geltungsbereich <strong>de</strong>s LGG gebil<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rbesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Im Vergleich zum 31.12.2003 hat sich somit <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil, je nach entsen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Stelle, um<br />

3,1 bis 14,6 Prozentpunkte erhöht.<br />

Der <strong>Frauen</strong>anteil unter <strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn, die durch die eigene Dienststelle entsandt wur<strong>de</strong>n, ist<br />

in <strong>de</strong>n Gremien <strong>de</strong>r Ressorts MGFFI (76,6 %), LTV (65,7 %) sowie MP/StK (83,3 % bei einer<br />

sehr geringen Fallzahl <strong>von</strong> 6) am höchsten. Ebenfalls <strong>de</strong>utlich über <strong>de</strong>m lan<strong>de</strong>sweiten Durch-<br />

9,5 %


6.2 Entsendung in Gremien<br />

<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

schnitt liegen das MSW mit 48,8 % <strong>und</strong> das FM mit 46,1 %, weit unter <strong>de</strong>m Durchschnitt das<br />

IM (20,7 %), das MBV (22,5 %) <strong>und</strong> <strong>de</strong>r LRH (23,5 %) (siehe auch nachfolgen<strong>de</strong> Grafik).<br />

Anteile <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in <strong>de</strong>n Gremien <strong>de</strong>r eigenen Dienststelle, die durch die eigene Dienststelle<br />

entsen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n, nach Ressorts am 31.10.2006<br />

NRW insgesamt<br />

darunter Lan<strong>de</strong>sbetriebe<br />

MP/StK<br />

FM<br />

IM<br />

JM<br />

darunter Gerichte<br />

MIWFT<br />

darunter Hochschulen<br />

MWME<br />

MAGS<br />

MGFFI<br />

MBV<br />

MSW<br />

MUNLV<br />

LRH<br />

LTV<br />

34,1 %<br />

28,4 %<br />

83,3 %<br />

46,1 %<br />

20,7 %<br />

39,9 %<br />

42,2 %<br />

27,0 %<br />

26,9 %<br />

31,3 %<br />

43,2 %<br />

76,6 %<br />

22,5 %<br />

48,8 %<br />

37,2 %<br />

23,5 %<br />

65,7 %<br />

Die Entsendung in Gremien gemäß § 12 Abs. 2 LGG umfasst sowohl Benennungen als auch<br />

Vorschläge für die Gremienbesetzung durch die hierzu berechtigte Stelle.<br />

Während <strong>de</strong>s Berichtszeitraumes ist die Zahl <strong>de</strong>r <strong>von</strong> <strong>de</strong>n Dienststellen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s in Gremien<br />

an<strong>de</strong>rer Dienststellen <strong>im</strong> Geltungsbereich <strong>de</strong>s LGG entsandten Personen um 76,5 % <strong>von</strong><br />

2.028 auf 3.579 gestiegen. Die Zahl <strong>de</strong>r entsandten <strong>Frauen</strong> stieg überproportional <strong>von</strong> 486 auf<br />

1.570 an (+ 223 %). Ihr Anteil an <strong>de</strong>n Entsendungen erhöht sich damit um 19,9 Prozentpunkte<br />

auf 43,9 %. Bei <strong>de</strong>n Entsendungen in Kommissionen, Beiräte etc. beträgt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil<br />

allerdings nur knapp ein Viertel (24,9%). In <strong>de</strong>n sonstigen Gremien wird nahezu Geschlechterparität<br />

(49,1%) erreicht. Im Verhältnis zu <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utlich gestiegenen Zahlen bezüglich <strong>de</strong>r<br />

entsandten Personen stieg die Zahl <strong>de</strong>r Gremien, für die Entsendungsrechte bestan<strong>de</strong>n, nur<br />

um knapp ein Viertel (23,9 %) <strong>von</strong> 1.121 auf 1.389, wobei sich dieser Anstieg hauptsächlich auf<br />

die Gruppe <strong>de</strong>r Kommissionen, Beiräte, Verwaltungs- <strong>und</strong> Aufsichtsräte bezieht (+ 74,0 % auf<br />

541). Bei <strong>de</strong>n sonstigen Gremien beträgt <strong>de</strong>r Zuwachs nur 4,7 % (<strong>von</strong> 810 auf 848).<br />

Obwohl die Gruppe <strong>de</strong>r Kommissionen, Beiräte etc. <strong>im</strong> Verhältnis zu <strong>de</strong>r Gruppe <strong>de</strong>r sonstigen<br />

Gremien überproportional angewachsen ist, ist die Zahl <strong>de</strong>r dorthin entsandten Personen lediglich<br />

um 16,3 % auf 772 gestiegen. Die Zahl <strong>de</strong>r in sonstige Gremien Entsandten hat sich mit<br />

93


94 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

7. Privatisierung<br />

einem Anstieg <strong>von</strong> 1.364 auf 2.807 Personen mehr als verdoppelt (+ 105,8 %). Die stark gestiegene<br />

Zahl <strong>de</strong>r in Gremien entsandten <strong>Frauen</strong> ist hauptsächlich auf ihre <strong>de</strong>utlich vermehrte<br />

Entsendung in sonstige Gremien zurückzuführen. Hier stieg <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil mit 20,7 Prozentpunkten<br />

mehr als doppelt so hoch wie bei <strong>de</strong>n Entsendungen in Kommissionen, Beiräte etc.<br />

Dort ist lediglich ein Plus <strong>von</strong> 10 Prozentpunkten zu verzeichnen.<br />

Ein großer Teil <strong>de</strong>r Entsendungsrechte (73,2 %) entfällt auf die Geschäftsbereiche <strong>de</strong>s MSW,<br />

FM, MUNLV <strong>und</strong> das MIWFT (ohne Hochschulen). Das MSW <strong>und</strong> das MUNLV nehmen dabei<br />

mit 1.383 bzw. 1.108 entsandten Personen in 312 bzw. 222 Gremien eine Son<strong>de</strong>rstellung ein.<br />

Das FM <strong>und</strong> das MIWFT (ohne Hochschulen) entsandten 424 bzw. 188 Personen in 274 bzw.<br />

209 Gremien.<br />

Bei fast allen Ressorts betreffen die Entsendungen überwiegend sonstige Gremien. Lediglich<br />

be<strong>im</strong> MAGS, <strong>de</strong>n Hochschulen <strong>im</strong> Geschäftsbereich <strong>de</strong>s MIWFT, <strong>de</strong>m MGFFI <strong>und</strong> <strong>de</strong>m MWME<br />

beziehen sich die Entsendungsrechte überwiegend auf Kommissionen, Beiräte etc. (55,7 %<br />

– 100 %).<br />

Der <strong>Frauen</strong>anteil unter <strong>de</strong>n in die Kommissionen, Beiräte etc. entsandten Personen liegt <strong>im</strong><br />

MBV, IM <strong>und</strong> MGFFI mit 33,3 % bis 44,6 % <strong>und</strong> unter <strong>de</strong>n in die sonstigen Gremien entsand-<br />

ten Personen ebenfalls <strong>im</strong> MGFFI, <strong>im</strong> MSW <strong>und</strong> <strong>im</strong> MBV mit 60,0 % bis 100 % am höchsten.<br />

Die meisten Personen wur<strong>de</strong>n vom MSW in die sonstigen Gremien entsandt (1.322). Der hier<br />

zu verzeichnen<strong>de</strong> hohe <strong>Frauen</strong>anteil <strong>von</strong> 78,4 % trägt entschei<strong>de</strong>nd zu <strong>de</strong>m guten lan<strong>de</strong>sweiten<br />

Wert <strong>von</strong> 49,1 % bei <strong>de</strong>n sonstigen Gremien bei. Beson<strong>de</strong>rs geringe Anteile an weiblichen<br />

Entsandten weisen das MWME (3,4 %), das MUNLV (14,7 %), <strong>im</strong> Geschäftsbereich <strong>de</strong>s JM<br />

die Gerichte (18,2 %) <strong>und</strong> das MAGS (21,9 %) aus.<br />

Im Berichtszeitraum wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n keine Privatisierungen durchgeführt<br />

(2000 – 2003: 9 Privatisierungen in fünf obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n).


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

8. <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

8.1 Bestellung<br />

Nach <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r Dienststellenbefragung ist zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Berichtszeitraums in 95,9 %<br />

<strong>de</strong>r Fälle, in <strong>de</strong>nen die insgesamt 713 Dienststellen (inkl. Geschäftsbereich MSW) zur Bestellung<br />

einer <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten verpflichtet waren, min<strong>de</strong>stens eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

bestellt. Selbst in 20 <strong>von</strong> 39 Dienststellen mit weniger als 20 Beschäftigten<br />

ist eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte tätig. Lediglich 21 Dienststellen haben keine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

bestellt, obwohl nach § 15 Abs. 1 Satz 1 LGG die Verpflichtung dazu besteht.<br />

Teilweise ist das Bestellungsverfahren noch nicht abgeschlossen (4 Dienststellen), weitere 17<br />

Dienststellen geben sonstige Grün<strong>de</strong> dafür an. In 80,6 % <strong>de</strong>r Fälle ist min<strong>de</strong>stens eine Stellvertreterin<br />

bestellt.<br />

Im ersten Bericht wur<strong>de</strong> die Situation ohne <strong>de</strong>n Geschäftsbereich <strong>de</strong>s damaligen MSJK dargestellt,<br />

da <strong>im</strong> Schulbereich Probleme bei <strong>de</strong>r Erhebung aufgetreten waren. Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage<br />

kam En<strong>de</strong> 2003 <strong>de</strong>r allergrößte Teil <strong>de</strong>r Dienststellen (97,7%), die aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>s § 15<br />

Abs. 1 Satz 1 LGG eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte zu bestellen hatten, ihrer Verpflichtung<br />

nach. Betrachtet man die Situation am 31.10.2006 ebenfalls ohne <strong>de</strong>n Geschäftsbereich <strong>de</strong>s<br />

MSW, ergibt sich mit 98,3 % noch ein um 0,6 Prozentpunkte höherer Wert.<br />

Am 31.10.2006 sind in <strong>de</strong>n insgesamt 713 Dienststellen <strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />

in 809 Fällen <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte <strong>und</strong> in 697 Fällen Stellvertreterinnen tätig 16 . 45 Dienst-<br />

stellen haben mehr als eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte. Knapp die Hälfte dieser Dienststellen<br />

(21) hat mehr als 500 Beschäftigte.<br />

89,2 % <strong>de</strong>r Stellvertreterinnen nehmen eine reine Abwesenheitsvertretung wahr (En<strong>de</strong> 2003:<br />

83,3%), darunter jene in <strong>de</strong>n Geschäftsbereichen <strong>von</strong> LRH, LTV, MGFFI <strong>und</strong> MP/STK. Im Bereich<br />

<strong>de</strong>s MWME hingegen geht die Tätigkeit <strong>von</strong> mehr als <strong>de</strong>r Hälfte <strong>de</strong>r Stellvertreterinnen<br />

(55,6 %) über eine Abwesenheitsvertretung hinaus; be<strong>im</strong> MIWFT gilt dies für 30,5 % <strong>de</strong>r Vertreterinnen.<br />

In 35,3 % ist diese Position als Stabsstelle ausgestaltet, zu 25,1 % ist sie <strong>de</strong>r Personalverwaltung<br />

<strong>und</strong> zu 39,7 % einem Fachbereich zugeordnet. Damit ergibt sich gegenüber <strong>de</strong>m vorhergehen<strong>de</strong>n<br />

Berichtszeitraum ein leichter Trend hin zur vermehrten Wahl <strong>de</strong>r Organisationsform<br />

<strong>de</strong>r Stabsstelle bzw. Zuordnung zur Personalverwaltung. Im Hinblick auf Stellung <strong>und</strong> Funktion<br />

<strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten, d.h. <strong>im</strong> Sinne einer effektiven Aufgabenwahrnehmung ist<br />

dies zu begrüßen.<br />

16 Hierbei ist zu berücksichtigen, dass für die <strong>im</strong> Lan<strong>de</strong>sdienst stehen<strong>de</strong>n Lehrkräfte die Befragung schulformbezogen<br />

bei <strong>de</strong>n Schulämtern <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Bezirksregierungen erfolgte. Dies hat zur Folge, dass die dort tätigen <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten,<br />

die in <strong>de</strong>r Regel für mehrere Schulformen zuständig sind, entsprechend mehrfach in die Auswertung<br />

eingeflossen sind.<br />

95


96 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

8.2 Qualifikation<br />

Von <strong>de</strong>n in 809 Fällen bestellten <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten sind 661 (81,7 %) Beamtinnen<br />

<strong>und</strong> 148 (18,3 %) Angestellte. Bei <strong>de</strong>n Arbeiterinnen gibt es keine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte.<br />

Die Ergebnisse hinsichtlich <strong>de</strong>s Beschäftigungsstatus entsprechen <strong>im</strong> Wesentlichen <strong>de</strong>r Situation<br />

En<strong>de</strong> 2003.<br />

Das breite Aufgabenspektrum <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten erfor<strong>de</strong>rt in <strong>de</strong>n Tätigkeitsfel<strong>de</strong>rn<br />

Personal <strong>und</strong> Organisation sowie in spezifischen fachlichen Tätigkeitsbereichen weit<br />

reichen<strong>de</strong> Fachkenntnisse <strong>und</strong> (Schlüssel)Qualifikationen (siehe VV zu § 15 Abs. 3 LGG).<br />

Die gefor<strong>de</strong>rten fachlichen <strong>und</strong> persönlichen Voraussetzungen <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

spiegeln sich, wie auch <strong>im</strong> vorhergehen<strong>de</strong>n Berichtszeitraum, bei <strong>de</strong>r Besoldung <strong>und</strong> Vergütung<br />

nicht durchgängig wi<strong>de</strong>r.<br />

279 o<strong>de</strong>r 42,2 % (2003: 42,6 %) <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>im</strong> Beamtenverhältnis sind<br />

in Besoldungsgruppen <strong>de</strong>s höheren Dienstes (A 14 – B 2, R 1 – R 3, C 1 – C 4, W 1 – W 3). Die<br />

Besoldungsgruppe A 15 (90 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte) stellt dabei erneut <strong>de</strong>n größten Anteil.<br />

Die übrigen <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten verteilen sich auf die Besoldungsgruppen A 1 bis<br />

A 13, mit Schwerpunkt bei A 11 bis A 13 (273). 41,3 % aller verbeamteten <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

(+ 1,3 Prozentpunkte) befin<strong>de</strong>n sich in diesen drei Besoldungsgruppen. Neben <strong>de</strong>m<br />

prozentualen Zuwachs fällt zu<strong>de</strong>m positiv auf, dass sich <strong>de</strong>r Schwerpunkt innerhalb dieser<br />

drei Besoldungsgruppen zugunsten <strong>de</strong>r höheren verschoben hat. Lag er 2003 noch bei A 11<br />

(91) <strong>und</strong> A 12 (89), erfolgt 2006 eine Verlagerung in Richtung A 12 (100) <strong>und</strong> A 13 (96). Wie<br />

bereits <strong>im</strong> vorangegangenen Berichtszeitraum befin<strong>de</strong>n sich nur einzelne <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

(3) in <strong>de</strong>n Besoldungsgruppen A 1 bis A 6.<br />

Bei <strong>de</strong>n <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>im</strong> Angestelltenverhältnis stellen erneut die Vergütungsgruppen<br />

BAT IV b bis BAT III mit 48 <strong>Frauen</strong> (32,4 %) <strong>de</strong>n größten Anteil, gefolgt <strong>von</strong> BAT V c<br />

bis V a mit 42 <strong>Frauen</strong> (28,3 %). Die übrigen <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten verteilen sich am<br />

unteren <strong>und</strong> oberen En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Skala: in 26 Fällen in BAT X bis BAT VI b <strong>und</strong> in 32 Fällen in BAT<br />

II b bis BAT I (32).<br />

Ten<strong>de</strong>nziell ist festzustellen, dass <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte in Dienststellen mit mehr Beschäftigten<br />

besser besol<strong>de</strong>t bzw. vergütet wer<strong>de</strong>n. So sind z.B. in Dienststellen mit 20 bis 200<br />

Beschäftigten 54,4 % <strong>de</strong>r verbeamteten <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten in <strong>de</strong>n Besoldungsgruppen<br />

A 10 bis A 13 Z, 25,9 % in <strong>de</strong>n Besoldungsgruppen ab A 14 aufwärts. In Dienststellen mit<br />

mehr als 500 Beschäftigten erhöht sich <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Anteil auf 61,3 % bzw. 30,6 %.<br />

Die in 697 Fällen bestellten Stellvertreterinnen sind zu 74,2 % (517) Beamtinnen bzw. Richterinnen,<br />

25,5 % sind Angestellte <strong>und</strong> lediglich 0,3 % (2) sind Arbeiterinnen.<br />

Wie bereits En<strong>de</strong> 2003, ist auch zum Stichtag 31.10.2006 die Einstufung <strong>de</strong>r Stellvertreterinnen<br />

bei Besoldung <strong>und</strong> Vergütung durchweg niedriger als die <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten.<br />

Die größte Gruppe <strong>de</strong>r verbeamteten Stellvertreterinnen ist in <strong>de</strong>n Besoldungsgruppen<br />

A 9/A 10 (110), bei <strong>de</strong>n Stellvertreterinnen <strong>im</strong> Angestelltenverhältnis in <strong>de</strong>n Vergütungsgruppen<br />

BAT V c bis V a (92).


8.3 Arbeitssituation<br />

<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Wöchentliche Arbeitszeit<br />

Nach § 16 Abs. 2 LGG ist die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte mit <strong>de</strong>n zur Erfüllung ihrer Aufgaben<br />

notwendigen sächlichen Mitteln auszustatten <strong>und</strong> bei Bedarf personell zu unterstützen. Sie<br />

ist <strong>im</strong> erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang <strong>von</strong> <strong>de</strong>n sonstigen dienstlichen Aufgaben <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r verfügbaren<br />

Stellen zu entlasten. Die Entlastung soll in <strong>de</strong>r Regel betragen<br />

a. in Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten min<strong>de</strong>stens die Hälfte <strong>de</strong>r regelmäßigen<br />

Arbeitszeit,<br />

b. in Dienststellen mit mehr als 500 Beschäftigten min<strong>de</strong>stens die volle regelmäßigeArbeitszeit.<br />

In Fällen <strong>von</strong> § 15 Abs. 1 Satz 2 LGG ist die Zahl <strong>de</strong>r Beschäftigten <strong>de</strong>r nachgeordneten Dienststellen<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Dienststellen, die <strong>de</strong>r Aufsicht <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s unterstehen, bei <strong>de</strong>r Entlastungsregelung<br />

<strong>de</strong>r zuständigen <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten zusätzlich zu berücksichtigen.<br />

Erneut ist zum 31.10.2006 die ganz überwiegen<strong>de</strong> Mehrheit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

(80,0 %) mit 30 <strong>und</strong> mehr Wochenst<strong>und</strong>en beschäftigt. 14,3 % arbeiten 20 bis unter 30 Wochenst<strong>und</strong>en.<br />

Lediglich 5,7 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten arbeiten weniger als 20 Wochenst<strong>und</strong>en.<br />

Damit erhöhte sich seit En<strong>de</strong> 2003 <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten,<br />

die 30 <strong>und</strong> mehr St<strong>und</strong>en arbeiten, um 2,5 Prozentpunkte <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>rjenigen, die 20<br />

bis unter 30 Wochenst<strong>und</strong>en arbeiten, um 2,0 Prozentpunkte. Gleichzeitig sank <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten, die unterhalb <strong>von</strong> 20 Wochenst<strong>und</strong>en beschäftigt sind, <strong>im</strong> Vergleich<br />

zu 2003 um 3,0 Prozentpunkte.<br />

Entlastung <strong>von</strong> sonstigen dienstlichen Aufgaben<br />

Im Hinblick auf die Entlastung <strong>von</strong> sonstigen dienstlichen Aufgaben, die eine wesentliche<br />

Voraussetzung für eine effektive Aufgabenwahrnehmung darstellt, hat sich die Situation<br />

<strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>im</strong> Vergleich zu 2003 ten<strong>de</strong>nziell verbessert. Der Anteil <strong>de</strong>r<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten, die eine Entlastung <strong>von</strong> ihren sonstigen dienstlichen Aufgaben<br />

erhalten, ist gegenüber 2003 <strong>im</strong>merhin um 3,2 Prozentpunkte auf 43,8 % gestiegen. Im<br />

Schulbereich, <strong>de</strong>r bereits 2003 einen hohen Anteil nicht entlasteter <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragter<br />

aufwies (89,3%), hat sich die Situation jedoch verschlechtert. Mit 98,1 % wer<strong>de</strong>n nun<br />

noch mehr <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte ohne Entlastung erfasst (+ 8,8 Prozentpunkte). Dabei<br />

ist jedoch zu beachten, dass die Schulaufsichtsbeamtinnen, die bei <strong>de</strong>n Bezirksregierungen<br />

<strong>und</strong> Schulämtern zu <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten bestellt sind, für diese Funktion zwar keine<br />

in St<strong>und</strong>en festgelegte Entlastung erhalten, aber die Wahrnehmung gleichstellungsrelevanter<br />

Aufgaben <strong>im</strong> Aufgabenbestand <strong>de</strong>s Produkt- <strong>und</strong> Leistungskatalogs bzw. <strong>de</strong>r Geschäftsverteilung<br />

als Generalie enthalten ist.<br />

Auch be<strong>im</strong> Umfang <strong>de</strong>r Entlastung lassen sich – wenn auch eher geringfügige – Verbesserungen<br />

erkennen. So wer<strong>de</strong>n zum Stichtag 31.10.2006 5,8 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

mit 30 <strong>und</strong> mehr Wochenst<strong>und</strong>en (+ 1,0 Prozentpunkt) <strong>und</strong> 9,1 % mit 20 bis unter 30 Wochenst<strong>und</strong>en<br />

(+ 5,9 Prozentpunkte) entlastet. Nur 16,4 % (– 1,4 Prozentpunkte) <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

wer<strong>de</strong>n mit weniger als 10 St<strong>und</strong>en entlastet.<br />

Differenziert nach Ressorts ergibt sich folgen<strong>de</strong>s Bild: In <strong>de</strong>n Dienststellen <strong>de</strong>s MGFFI sind alle<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten entlastet. Von <strong>de</strong>n übrigen Dienststellen hatten FM mit 12,8 %<br />

<strong>und</strong> IM mit 25,3 % die wenigsten <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten ohne Entlastung. Die meisten<br />

97


98 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten ohne Entlastung sind be<strong>im</strong> MWME (100 %), MSW (96,0 %), LRH<br />

(85,7 %), JM (67,4 %) sowie MP/StK <strong>und</strong> MBV (je 66,7 %) tätig.<br />

Die Betrachtung nach Beschäftigungsgrößenklassen führt zu folgen<strong>de</strong>n Ergebnissen:<br />

Mit Ausnahme <strong>de</strong>r Dienststellen mit weniger als 20 Beschäftigten <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Schulbereichs<br />

sank <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten, die nicht entlastet wur<strong>de</strong>n, in allen Bereichen.<br />

In Dienststellen mit mehr als 500 Beschäftigten sind 27,1 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

nicht entlastet (– 15,4 Prozentpunkte). In Dienststellen mit 201 – 500 Beschäftigten liegt <strong>de</strong>r<br />

entsprechen<strong>de</strong> Anteil bei 28,3 % (– 7,9 Prozentpunkte); in Dienststellen mit 20 – 200 Beschäf-<br />

tigten bei 58,3 % (– 7,7 Prozentpunkte).<br />

Anteil <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten ohne Entlastung am 31.10.2006<br />

nach Beschäftigtengrößenklasse<br />

NRW<br />

unter 20 Beschäftigte<br />

20 – 200 Beschäftigte<br />

201 – 500 Beschäftigte<br />

501 u. mehr Beschäftigte<br />

nachgeordnete<br />

Schulaufsichtsbehör<strong>de</strong>n<br />

Trotz ten<strong>de</strong>nzieller Verbesserungen bleiben die gewährten Entlastungen <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

nach wie vor <strong>de</strong>utlich hinter <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s LGG zurück.<br />

Personelle Ausstattung<br />

56,2 %<br />

90,0 %<br />

58,3 %<br />

28,3 %<br />

27,1 %<br />

98,1 %<br />

Am 31.10.2006 sind in 11,8 % (89) <strong>de</strong>r insgesamt 754 Fälle, in <strong>de</strong>nen eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

bestellt ist, Mitarbeiterinnen o<strong>de</strong>r Mitarbeiter für die Tätigkeit bei <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

ganz o<strong>de</strong>r teilweise <strong>von</strong> an<strong>de</strong>ren dienstlichen Aufgaben entlastet. Dies sind<br />

0,4 Prozentpunkte weniger als En<strong>de</strong> 2003. In 67 dieser Dienststellen ist <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

eine Person zur Mitarbeit zugewiesen, in 18 Dienststellen sind es zwei, in 4 Fällen<br />

drei <strong>und</strong> mehr Personen. Die durchschnittliche wöchentliche Entlastung <strong>de</strong>r Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiter beträgt 11,8 St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> liegt damit um 2,8 Wochenst<strong>und</strong>en unter <strong>de</strong>m<br />

Durchschnitt <strong>von</strong> En<strong>de</strong> 2003.<br />

Der Anteil <strong>de</strong>r Dienststellen, die <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten Personen zur Mitarbeit zuordnen,<br />

<strong>und</strong> auch die durchschnittliche wöchentliche Entlastung <strong>de</strong>r Mitarbeiterinnen <strong>und</strong><br />

Mitarbeiter steigt mit zunehmen<strong>de</strong>r Beschäftigtenzahl: Nur 4,0 % Dienststellen mit 20 – 200<br />

Beschäftigten haben ihre <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte personell unterstützt. In Dienststellen<br />

mit mehr als 500 Beschäftigten liegt <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Anteil bei 26,8 %. Die durchschnittliche<br />

wöchentliche Entlastung <strong>de</strong>r Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter beträgt in Dienststellen<br />

mit 20 – 200 Beschäftigten 8,5 Wochenst<strong>und</strong>en, in Dienststellen mit mehr als 500 Beschäftigten<br />

25,5 Wochenst<strong>und</strong>en.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Sächliche Ausstattung<br />

Zum Stichtag 31.10.2006 verfügen <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte lan<strong>de</strong>sweit in nur 6,5 % <strong>de</strong>r<br />

Dienststellen über eigene finanzielle Mittel (+ 0,8 Prozentpunkte). Deutlich über diesem Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt<br />

liegen die Dienststellen in <strong>de</strong>n Geschäftsbereichen <strong>de</strong>s MIWFT, MGFFI <strong>und</strong><br />

MBV. Dort verfügen die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten in 69,2 % (MIWFT), 50,0 % (MGFFI) bzw.<br />

20,0 % (MBV) <strong>de</strong>r Dienststellen über eigene finanzielle Mittel. Auch hier variiert <strong>de</strong>r Anteil in<br />

Abhängigkeit <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Beschäftigtenzahl: In Dienststellen mit 20 – 200 Beschäftigten haben<br />

nur 4,3 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten einen eigenen Etat, in Dienststellen mit mehr als<br />

500 Beschäftigten dagegen 28,2 %.<br />

Bei <strong>de</strong>r Teilnahme <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten an Fortbildungsveranstaltungen <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit ihrer <strong>Gleichstellung</strong>stätigkeit ist <strong>im</strong> Berichtszeitraum bei einer Teilnahmequote<br />

<strong>von</strong> 50,3 % gegenüber 2003 ein leichter Rückgang festzustellen (– 5,4 Prozentpunkte).<br />

In Dienststellen mit weniger als 20 Beschäftigten besuchten 38,9 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

<strong>und</strong> in Dienststellen mit 20 – 200 Beschäftigten 52,0 % entsprechen<strong>de</strong> Veranstaltungen.<br />

Die Dienststellen mit 201 – 500 Beschäftigten <strong>und</strong> mit mehr als 500 Beschäftigten<br />

verzeichnen mit 65,7 % bzw. 78,3 % die höchsten Teilnahmequoten.<br />

Deutlich über <strong>de</strong>m lan<strong>de</strong>sweiten Durchschnitt <strong>von</strong> 50,3 % liegen FM, IM, MAGS, MBV, MGFFI,<br />

MUNLV, MWME <strong>und</strong> MP/StK. Bei MSW <strong>und</strong> JM haben relativ wenige <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

an Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen.<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung NRW am 31.10.2006 nach Teilnahme an<br />

Fortbildungen <strong>im</strong> Hinblick auf <strong>Gleichstellung</strong>stätigkeit nach Ressorts<br />

NRW<br />

MP/StK<br />

FM<br />

IM<br />

JM<br />

MIWFT<br />

darunter Hochschulen<br />

MWME<br />

MAGS<br />

MGFFI<br />

MBV<br />

MSW<br />

nachgeordnete Schulaufsichtsbeh.<br />

MUNLV<br />

LRH<br />

LTV<br />

50,3 %<br />

100,0 %<br />

80,9 %<br />

78,8 %<br />

31,4 %<br />

58,3 %<br />

63,3 %<br />

88,9 %<br />

81,5 %<br />

100,0 %<br />

100,0 %<br />

23,7 %<br />

22,2 %<br />

85,7 %<br />

57,1 %<br />

0,0 %<br />

99


100 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

8.4 Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>r Dienststelle<br />

8.5 Rechte<br />

53,8 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten, die in die Auswertung eingegangen sind, haben <strong>im</strong><br />

Berichtszeitraum gemäß § 18 Abs. 2 LGG <strong>im</strong> Vorfeld <strong>von</strong> Maßnahmen Stellungnahmen abgegeben.<br />

Im Vergleich zum Zeitraum 2000 – 2003 entspricht dies einem Rückgang um 5,1<br />

Prozentpunkte. Ins Gewicht fällt hier mit einem Rückgang <strong>von</strong> 22,8 Prozentpunkten <strong>de</strong>r Schulbereich.<br />

Im Zeitraum 2004 – 2006 gaben nur 27,8 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>im</strong><br />

Schulbereich Stellungnahmen ab.<br />

In <strong>de</strong>n Ressorts machen die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten recht unterschiedlich <strong>von</strong> ihrem<br />

Recht auf Abgabe einer Stellungnahme Gebrauch. Deutlich über <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt liegen<br />

FM (61,8 %), MUNLV (64,3 %), IM (69,7 %), MAGS (70,4 %), MIWFT (72,2 %) sowie LTV,<br />

MBV, MGFFI <strong>und</strong> MP/StK (je 100 %). Deutlich darunter liegt MWME (33,3 %).<br />

Unabhängig <strong>von</strong> <strong>de</strong>n <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten wur<strong>de</strong>n auch die Dienststellen wie<strong>de</strong>rum<br />

dazu befragt, in welchem Stadium die Beteiligung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten bei personellen,<br />

sozialen <strong>und</strong> organisatorischen Maßnahmen erfolgte (sofern solche Maßnahmen<br />

<strong>im</strong> Berichtszeitraum durchgeführt wur<strong>de</strong>n). Erneut zeigt sich, dass die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

entgegen <strong>de</strong>r Regelung in VV Nr. 2.3 zu § 18 Abs. 2 LGG häufig nicht bereits innerhalb<br />

<strong>de</strong>s verwaltungsinternen Abst<strong>im</strong>mungsprozesses beteiligt wer<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn gleichzeitig mit<br />

<strong>de</strong>m Personalrat. Bei personellen Maßnahmen ist dies in 48,9 % <strong>de</strong>r Dienststellen <strong>de</strong>r Fall, bei<br />

sozialen Maßnahmen in 33,6 % <strong>und</strong> bei organisatorischen Maßnahmen in 41,1 % <strong>de</strong>r Dienststellen.<br />

Auch gibt es <strong>im</strong>mer noch Dienststellen, die ihre <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte gar nicht<br />

beteiligen. Bei personellen Maßnahmen gilt dies für 1,3 %, bei sozialen Maßnahmen für 6,1 %<br />

<strong>und</strong> bei organisatorischen Maßnahmen für 5,4 % <strong>de</strong>r Dienststellen.<br />

Personalakteneinsichtsrecht<br />

Im Berichtszeitraum machen gut ein Drittel (35,0 %) <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>von</strong><br />

ihrem in § 18 Abs. 1 LGG verankerten Personalakteneinsichtsrecht Gebrauch, etwas weniger<br />

als <strong>im</strong> vorhergehen<strong>de</strong>n Berichtszeitraum (– 4,4 Prozentpunkte).<br />

Auch hier steigt mit zunehmen<strong>de</strong>r Beschäftigtenzahl <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten,<br />

die dieses Recht ausüben, <strong>und</strong> zwar:<br />

– Bei Dienststellen mit weniger als 20 Beschäftigten 16,7 %,<br />

– bei Dienststellen mit 20 – 200 Beschäftigten 27,9 %,<br />

– bei Dienststellen mit 201 – 500 Beschäftigten 43,8 %,<br />

– bei Dienststellen mit mehr als 500 Beschäftigten 76,8 %.<br />

Zwischen <strong>de</strong>n einzelnen Ressorts bestehen ebenfalls große Unterschie<strong>de</strong>.<br />

In <strong>de</strong>n Geschäftsbereichen <strong>von</strong> IM (68,2 %), MBV (75,0 %) <strong>und</strong> MIWFT (58,3 %) ergeben<br />

sich Werte <strong>de</strong>utlich über <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt <strong>von</strong> 35,0 %, in <strong>de</strong>n Geschäftsbereichen <strong>von</strong><br />

MSW (25,8 %), MAGS (22,2 %) <strong>und</strong> MWME (11,1 %) liegen sie <strong>de</strong>utlich darunter.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Unmittelbares Vortragsrecht/Teilnahme an Besprechungen/Teilnahme<br />

an <strong>de</strong>n Vierteljahresgesprächen mit <strong>de</strong>m Personalrat<br />

Im Zeitraum 2004 – 2006 machten 61,6 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>von</strong> ihrem unmittelbaren<br />

Vortragsrecht bei <strong>de</strong>r Dienststellenleitung gem. § 18 Abs. 4 Satz 1 LGG Gebrauch<br />

(2000 – 2003: 64,1 %).<br />

Das Vortragsrecht wird <strong>von</strong> fast allen <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten (94,9 %) bei personellen<br />

Maßnahmen genutzt, <strong>von</strong> 69,1 % bei organisatorischen Maßnahmen <strong>und</strong> <strong>von</strong> 54,8 % bei sozia-<br />

len Maßnahmen. Im Vergleich zum Zeitraum 2000 – 2003 nutzen <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

insbeson<strong>de</strong>re bei sozialen <strong>und</strong> organisatorischen Maßnahmen vermehrt dieses Recht.<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung NRW nach Art <strong>de</strong>r Maßnahmen,<br />

bei <strong>de</strong>nen das unmittelbare Vortragsrecht gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 LGG ausgeübt wur<strong>de</strong><br />

<strong>im</strong> Vergleich <strong>de</strong>r Jahre 2003/2006<br />

personelle Maßnahmen<br />

soziale Maßnahmen<br />

organisatorische Maßnahmen<br />

94,3 %<br />

94,9 %<br />

49,0 %<br />

54,8 %<br />

62,4 %<br />

69,1 %<br />

31.12.2003 31.10.2006<br />

Dieses Recht wird mit zunehmen<strong>de</strong>r Beschäftigtenzahl <strong>von</strong> einem größeren Anteil <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

in Anspruch genommen (unter 20 Beschäftigte: 38,9 %; 20 – 200 Beschäftigte:<br />

62,5 %; mehr als 500 Beschäftigte: 87,0 %).<br />

Innerhalb <strong>de</strong>r Ressorts machen die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten recht unterschiedlich <strong>von</strong><br />

ihrem Vortragsrecht Gebrauch. So ist <strong>de</strong>r Anteil be<strong>im</strong> MIWFT (91,7 %) <strong>und</strong> IM (83,3 %) <strong>de</strong>utlich<br />

höher als <strong>im</strong> Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt. Im JM (53,6 %) <strong>und</strong> MSW (38,9 %) wird das Vortragsrecht<br />

am wenigsten genutzt.<br />

Im Berichtszeitraum 2004 – 2006 nahmen 82,0 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten in dieser<br />

Funktion an Besprechungen teil. Dies sind <strong>de</strong>utlich mehr als <strong>im</strong> Vergleich zu 2000 – 2003<br />

(+ 11,6 Prozentpunkte). Auch hier sind wie<strong>de</strong>r mit zunehmen<strong>de</strong>r Beschäftigtenzahl steigen<strong>de</strong><br />

Anteile zu verzeichnen: <strong>von</strong> 72,2 % bei Dienststellen mit weniger als 20 Beschäftigten bis<br />

95,7 % bei Dienststellen mit mehr als 500 Beschäftigten. Auch ressortbezogen ergeben sich<br />

Unterschie<strong>de</strong>. Während <strong>de</strong>r Prozentsatz z.B. be<strong>im</strong> FM (99,4 %), IM (97,0 %), MAGS (96,3 %),<br />

MIWFT (91,7 %), MBV (100 %) <strong>und</strong> LRH (100 %) überdurchschnittlich hoch ist, liegt er be<strong>im</strong><br />

MSW (66,8 %) <strong>und</strong> MWME (66,7 %) recht niedrig.<br />

101


102 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Nachfolgend ein Überblick über die Art <strong>de</strong>r Besprechungen, an <strong>de</strong>nen <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

<strong>im</strong> Berichtszeitraum teilgenommen haben:<br />

– Anlassbezogene Dienstbesprechungen bei <strong>de</strong>r Personalstelle o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Dienststellenleitung<br />

(82,9 %),<br />

– Besprechungen mit <strong>de</strong>m Personalrat (78,1 %),<br />

– Beurteilungsbesprechungen (62,1 %),<br />

– Regelmäßige Dienstbesprechungen bei <strong>de</strong>r Dienststellenleitung, allein o<strong>de</strong>r mit an<strong>de</strong>ren<br />

Führungskräften/Beschäftigten (59,8 %),<br />

– Regelmäßige Dienstbesprechungen bei <strong>de</strong>r Personalstelle, allein o<strong>de</strong>r mit an<strong>de</strong>ren Führungskräften/Beschäftigten<br />

(37,3 %),<br />

– Sonstige Besprechungen (63,3 %).<br />

Der überwiegen<strong>de</strong> Teil <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten (55,5 %; + 0,9 Prozentpunkte) wird<br />

regelmäßig zu <strong>de</strong>n o.g. Besprechungen eingela<strong>de</strong>n. Bei 18,0 % ist dies nicht <strong>de</strong>r Fall (– 6,2<br />

Prozentpunkte). Gut ein Viertel (26,6 %) <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten wird <strong>von</strong> Fall zu Fall<br />

eingela<strong>de</strong>n. Folgen<strong>de</strong> Ressorts liegen über <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt <strong>von</strong> 55,5 %: FM (75,8 %),<br />

MIWFT (72,2 %), MAGS (63,0 %) <strong>und</strong> IM (59,1 %). In allen an<strong>de</strong>ren Ressorts sind die Anteile<br />

<strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten, die regelmäßig eingela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, unter <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt.<br />

Im Falle <strong>de</strong>r Nichtteilnahme erhalten 38,3 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten regelmäßig ein<br />

Protokoll, 6,5 Prozentpunkte mehr als <strong>im</strong> Berichtszeitraum 2000 – 2003. In <strong>de</strong>n Geschäftsbereichen<br />

<strong>von</strong> MIWFT (52,8 %), MUNLV (50,0 %) <strong>und</strong> MBV (50,0 %) liegt <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>utlich<br />

über <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt, in <strong>de</strong>n Bereichen <strong>von</strong> MSW (32,6 %) <strong>und</strong> JM (30,5 %) darunter.<br />

27,0 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten erhalten teilweise ein Protokoll (– 0,5 Prozentpunkte);<br />

bei 34,8 % ist dies nicht <strong>de</strong>r Fall (– 6,1 Prozentpunkte).<br />

Mehr als die Hälfte <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten (53,4 %) n<strong>im</strong>mt regelmäßig an <strong>de</strong>n Besprechungen<br />

<strong>de</strong>r Dienststellenleitung mit <strong>de</strong>m Personalrat (Vierteljahresgespräche) teil. Im<br />

Bereich <strong>de</strong>s FM liegt <strong>de</strong>r Anteil mit 92,4 % am höchsten, in <strong>de</strong>n Bereichen <strong>de</strong>s MSW <strong>und</strong> <strong>de</strong>s<br />

MBV sind die Werte mit 29,5 % bzw. 25,0 % sehr niedrig.<br />

Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht<br />

Vom 01.01.2004 bis zum 31.10.2006 nahmen 10,4 % (80) <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

das Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht gem. § 19 Abs. 1 LGG in Anspruch. Dies be<strong>de</strong>utet einen Rückgang um<br />

5,7 Prozentpunkte. Mit zunehmen<strong>de</strong>r Beschäftigtenzahl ergibt sich eine steigen<strong>de</strong> Ten<strong>de</strong>nz.<br />

In Dienststellen mit weniger als 20 Beschäftigten machte keine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte <strong>von</strong><br />

ihrem Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht Gebrauch, in Dienststellen mit 20 – 200 Beschäftigten schon 5,9 %,<br />

in Dienststellen mit 201 – 500 Beschäftigten 14,0 % <strong>und</strong> in Dienststellen mit mehr als 500<br />

Beschäftigten sogar 39,1 %. Auch innerhalb <strong>de</strong>r Ressorts variiert <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>s-<br />

beauftragten, die Wi<strong>de</strong>rspruch einlegten, erheblich. In <strong>de</strong>n Bereichen <strong>de</strong>s MBV (50,0 %), MP/<br />

StK (50,0 %), MIWFT (41,7) <strong>und</strong> IM (25,8 %) liegt er <strong>de</strong>utlich über <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt,<br />

in <strong>de</strong>n Bereichen <strong>de</strong>s JM (4,6 %) <strong>und</strong> <strong>de</strong>s MSW (4,7 %) <strong>de</strong>utlich darunter. In <strong>de</strong>n Geschäftsbereichen<br />

<strong>de</strong>s LRH <strong>und</strong> <strong>de</strong>s MGFFI wur<strong>de</strong> <strong>im</strong> Berichtszeitraum kein Wi<strong>de</strong>rspruch eingelegt.<br />

Von <strong>de</strong>n 80 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten, die <strong>von</strong> ihrem Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht Gebrauch machten,<br />

taten dies<br />

– bei personellen Maßnahmen 70 (87,5 %; – 9,5 Prozentpunkte),<br />

– bei sozialen Maßnahmen 14 (17,5 %; + 12,2 Prozentpunkte),<br />

– bei organisatorischen Maßnahmen 26 (32,5 %; + 18,9 Prozentpunkte).


8.6 Mitarbeit in Gremien<br />

<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Damit betreffen Wi<strong>de</strong>rsprüche zwar nach wie vor meistens personelle Maßnahmen, aber auch<br />

<strong>de</strong>utlich häufiger als <strong>im</strong> letzten Berichtszeitraum soziale <strong>und</strong> organisatorische Maßnahmen.<br />

Von <strong>de</strong>n 80 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten, die vom Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht Gebrauch machten,<br />

hatten 14 (17,5 %) <strong>im</strong>mer, 42 (52,5 %) überwiegend <strong>und</strong> je 12 (15,0 %) selten bzw. nie Erfolg.<br />

Somit hatten 70,0 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>im</strong>mer o<strong>de</strong>r überwiegend Erfolg mit<br />

ihrem Wi<strong>de</strong>rspruch.<br />

Von <strong>de</strong>r Möglichkeit, nach Einlegen eines Wi<strong>de</strong>rspruchs <strong>und</strong> erneuter Entscheidung <strong>de</strong>r Dienst-<br />

stelle eine Stellungnahme <strong>de</strong>r übergeordneten Dienststelle einzuholen, machten 12 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

in 22 Fällen Gebrauch. Da<strong>von</strong> entfallen 8 Fälle auf <strong>de</strong>n Geschäftsbereich<br />

<strong>de</strong>s FM, 7 auf <strong>de</strong>n Geschäftsbereich <strong>de</strong>s MIWFT, 5 auf <strong>de</strong>n Geschäftsbereich <strong>de</strong>s IM <strong>und</strong> je ein<br />

Fall auf die Geschäftsbereiche <strong>de</strong>s JM <strong>und</strong> <strong>de</strong>s MSW.<br />

Die Einbindung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten in die Gremienarbeit (außer Auswahlgremien)<br />

<strong>de</strong>r Dienststellen hat sich <strong>im</strong> Vergleich zum Berichtszeitraum 2000 – 2003 erheblich<br />

verbessert. 41,0 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten o<strong>de</strong>r 315 (1. LGG-Bericht: 189) sind in<br />

ihrer Funktion als <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte in Gremien <strong>de</strong>r Dienststelle vertreten. Die Mitarbeit<br />

bezieht sich durchschnittlich auf 3,2 Gremien (1. LGG-Bericht: 2,9 Gremien). Der Anteil<br />

<strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten, die in Gremien mitarbeiten <strong>und</strong> die Anzahl <strong>de</strong>r Gremien<br />

steigen auch hier <strong>de</strong>utlich mit zunehmen<strong>de</strong>r Beschäftigtenzahl.<br />

Beschäftigtenzahl Anteil <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>s-<br />

Unter 20<br />

20 – 200<br />

201 – 500<br />

Über 500<br />

insgesamt<br />

beauftragten, die in Gremien <strong>de</strong>r<br />

Dienststelle mitarbeiten in %<br />

–<br />

36,2<br />

61,8<br />

81,2<br />

41,0<br />

103<br />

Durchschnittliche Zahl <strong>de</strong>r Gremien<br />

pro <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

Innerhalb <strong>de</strong>r Ressorts ist die Beteiligung jedoch recht unterschiedlich ausgeprägt. In <strong>de</strong>n<br />

Geschäftsbereichen <strong>de</strong>s MIWFT (83,3 %), <strong>de</strong>s FM (72,6 %) <strong>und</strong> <strong>de</strong>s IM (69,7 %) liegen die<br />

Anteile weit über <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt. In <strong>de</strong>n Geschäftsbereichen <strong>de</strong>s MBV (25,0 %), <strong>de</strong>s<br />

JM (22,6 %), <strong>de</strong>s MSW (20,0 %) <strong>und</strong> <strong>de</strong>s LRH (0,0 %) am niedrigsten. Auch die durchschnittliche<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Gremien, in <strong>de</strong>nen die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten mitarbeiten, variiert stark<br />

<strong>von</strong> 1,8 (JM) bis 6,8 (MIWFT).<br />

Die Mitarbeit bezieht sich auf Gremien zu folgen<strong>de</strong>n Themenbereichen:<br />

– Organisation 180 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte (57,1 % <strong>von</strong> 315),<br />

– Personal 202 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte (64,1 % <strong>von</strong> 315),<br />

– Hochschulspezifische Gremien 32 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte (10,2 % <strong>von</strong> 315),<br />

– <strong>Gleichstellung</strong>/<strong>Frauen</strong> 100 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte (31,7 % <strong>von</strong> 315),<br />

– Sonstige Gremien 162 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte (51,4 % <strong>von</strong> 315).<br />

–<br />

1,9<br />

2,9<br />

5,7<br />

3,2


104 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

8.7 Durchführung <strong>von</strong> Sprechst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> <strong>Frauen</strong>versammlungen/Vernetzung<br />

Knapp ein Drittel (30,5 %) <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten boten <strong>im</strong> Berichtszeitraum<br />

Sprechst<strong>und</strong>en an, etwa so viele wie <strong>im</strong> vorhergehen<strong>de</strong>n Berichtszeitraum (– 0,7 Prozentpunkte).<br />

Die höchsten Anteile entfallen auf die Geschäftsbereiche <strong>de</strong>s MIWFT (69,4 %),<br />

MWME (55,6 %), MGFFI (50,0 %), IM (47,0 %) <strong>und</strong> MSW (44,7 %). Die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

in <strong>de</strong>n Bereichen <strong>de</strong>s MBV, <strong>de</strong>s MP/StK <strong>und</strong> <strong>de</strong>r LTV machen keine entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Angebote.<br />

Durchschnittlich ein Fünftel <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten (20,4 %) führte <strong>im</strong> Berichtszeitraum<br />

eine <strong>Frauen</strong>versammlung durch. Die Anteile schwanken ressortbezogen zwischen 0,0 %<br />

(LTV, MBV <strong>und</strong> MP/STK) <strong>und</strong> 50,0 % (MGFFI).<br />

Von <strong>de</strong>r Möglichkeit, mit an<strong>de</strong>ren <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten zu kooperieren, machten mit<br />

77,7 % (597) <strong>de</strong>utlich weniger <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte Gebrauch als <strong>im</strong> Berichtszeitraum<br />

2000 – 2003 (– 6,2 Prozentpunkte). Dementsprechend geben 22,3 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

an, keinen Kontakt zu an<strong>de</strong>ren <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten zu haben.<br />

Außer in <strong>de</strong>r LTV arbeiten in <strong>de</strong>n Bereichen <strong>de</strong>s MWME (44,4 %) sowie <strong>de</strong>s JM (38,9 %) die<br />

meisten <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten, die keinen Kontakt zu Kolleginnen haben. In <strong>de</strong>n Bereichen<br />

<strong>de</strong>s MP/StK (0,0 %), MGFFI (0,0 %), IM (1,5 %), MUNLV (3,6 %) <strong>und</strong> MAGS (3,7 %)<br />

sind die geringsten Anteile <strong>von</strong> <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten, die nicht mit an<strong>de</strong>ren <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

vernetzt sind, zu verzeichnen.<br />

Die Kooperation mit an<strong>de</strong>ren <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten erfolgt nach wie vor hauptsächlich<br />

durch Dienstbesprechungen auf Einladung einer übergeordneten Dienststelle (88,4 %).<br />

Kontakte durch regelmäßige Telefonate (47,6 %) o<strong>de</strong>r regelmäßige Treffen (43,9 %) folgen an<br />

zweiter <strong>und</strong> dritter Stelle. Damit ergeben sich <strong>im</strong> Vergleich zum 1. LGG-Bericht keine wesentlichen<br />

Än<strong>de</strong>rungen.<br />

Knapp die Hälfte <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten (48,4 %) hält eine umfassen<strong>de</strong>re Vernetzung<br />

für notwendig (– 4,1 Prozentpunkte). Auffällig ist, dass insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n Ressorts,<br />

in <strong>de</strong>nen die meisten <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten bereits Kontakt untereinan<strong>de</strong>r haben, die<br />

größten Anteile <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragter zu fin<strong>de</strong>n sind, die eine weitere Vernetzung für<br />

erfor<strong>de</strong>rlich halten (IM: 72,7 %; MAGS: 70,4 %; MIWFT: 69,4 %; MUNLV: 57,1 %).<br />

Die Tatsache, dass durchschnittlich weniger <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte als <strong>im</strong> vorhergehen<strong>de</strong>n<br />

Berichtszeitraum eine umfassen<strong>de</strong>re Vernetzung für notwendig erachten, ist wohl<br />

kaum auf eine mangeln<strong>de</strong> Wertschätzung einer solchen Praxis zurückzuführen. Als Ursache<br />

kommen <strong>de</strong>shalb eher die umfangreichen organisatorischen Neuordnungen in <strong>de</strong>n Geschäftsbereichen<br />

in Betracht, die dazu führen, dass die Vernetzung in <strong>de</strong>n verän<strong>de</strong>rten Strukturen<br />

erst nach <strong>und</strong> nach aufgebaut <strong>und</strong> erprobt wer<strong>de</strong>n muss.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

8.8 Ansprechpartnerinnen für <strong>Gleichstellung</strong>sfragen an Schulen<br />

<strong>und</strong> Studienseminaren<br />

Dienststellen für die <strong>im</strong> Lan<strong>de</strong>sdienst beschäftigten Lehrkräfte sind die Bezirksregierungen<br />

<strong>und</strong> Schulämter. Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong>n Dienststelleneigenschaft <strong>de</strong>r r<strong>und</strong> 6.300 öffentlichen<br />

Schulen <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Studienseminare in NRW besteht keine Pflicht zur Bestellung <strong>von</strong><br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten.<br />

§ 15 Abs. 2 LGG sieht jedoch vor, dass eine Ansprechpartnerin für <strong>Gleichstellung</strong>sfragen bestellt<br />

wird, wenn die weiblichen Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Lehrerkonferenz o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r (Studien)Seminarkonferenz<br />

dies beschließen. Sie soll die schulfachliche <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte auf Schulaufsichtsebene<br />

unterstützen, hat jedoch prinzipiell nicht die gleichen Rechte <strong>und</strong> Pflichten<br />

wie eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte. Sie ist allerdings nach <strong>de</strong>n einschlägigen Erlassvorgaben<br />

st<strong>im</strong>mberechtigtes (Pflicht)Mitglied in <strong>de</strong>n schulischen Auswahlkommissionen für die Einstellung<br />

<strong>von</strong> Lehrkräften.<br />

Mit <strong>de</strong>r Novellierung <strong>de</strong>s Schulgesetzes <strong>im</strong> Jahr 2006 wur<strong>de</strong> eine zunehmen<strong>de</strong> Eigenverantwortlichkeit<br />

<strong>von</strong> Schulen normiert. Hierzu gehört u.a. die Delegierung <strong>von</strong> Dienstvorgesetztenaufgaben<br />

auf die Schulleitungen (§ 59 Abs. 5 SchulG). Damit wer<strong>de</strong>n in Zukunft gleichstellungsrechtliche<br />

Aufgaben <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Schulaufsichtsebene teilweise auf die Schulen verlagert.<br />

In Konsequenz <strong>de</strong>ssen ist festgelegt, dass nach <strong>de</strong>r (künftigen) Übertragung <strong>de</strong>r Dienstvorgesetztenaufgaben<br />

die Aufgaben <strong>und</strong> Beteiligungsrechte <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

nach § 15 LGG <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Ansprechpartnerin für <strong>Gleichstellung</strong>sfragen wahrgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Entscheidungswege <strong>und</strong> -zeiträume können so verkürzt wer<strong>de</strong>n. Die Ansprechpartnerinnen<br />

wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Neuregelung faktisch zu Stellvertreterinnen <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

<strong>im</strong> Sinne <strong>de</strong>s § 15 Abs. 1 LGG. Entsprechend wird sich die Qualität ihrer Aufgaben <strong>und</strong> Rechte<br />

än<strong>de</strong>rn.<br />

Um <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung nach <strong>de</strong>n Intentionen <strong>de</strong>s LGG speziell in <strong>de</strong>n Schulen Gewicht<br />

<strong>und</strong> Raum zu geben, besteht schon seit <strong>de</strong>m Jahr 2000 die Empfehlung, Entlastung in<br />

Form <strong>von</strong> Befreiung <strong>von</strong> Pausenaufsicht, Vertretungsunterricht <strong>und</strong> <strong>von</strong> sonstigen außerunterrichtlichen<br />

Aufgaben zu gewähren. Auch die Vergabe <strong>von</strong> Entlastungsst<strong>und</strong>en aus einem<br />

geson<strong>de</strong>rten St<strong>und</strong>enkontingent <strong>de</strong>r Schule (auf Beschluss <strong>de</strong>r Lehrerkonferenz) ist nicht<br />

ausgeschlossen. Von diesen Möglichkeiten wird <strong>im</strong> Berichtszeitraum nur in geringem Umfang<br />

Gebrauch gemacht.<br />

Neben <strong>de</strong>r (Pflicht)Mitgliedschaft in schulischen Personalauswahlkommissionen sind die Mitwirkung<br />

<strong>und</strong> die Beratungskompetenz <strong>von</strong> Ansprechpartnerinnen für <strong>Gleichstellung</strong>sfragen<br />

<strong>im</strong> Erhebungszeitraum <strong>im</strong> Schwerpunkt bei folgen<strong>de</strong>n Themen gefor<strong>de</strong>rt:<br />

– Teilzeitbeschäftigung <strong>und</strong> Beurlaubung,<br />

– Einsatz <strong>von</strong> Teilzeitbeschäftigten <strong>und</strong> Alleinerziehen<strong>de</strong>n,<br />

– Umsetzung <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplans,<br />

– Beratung <strong>de</strong>s Kollegiums in Fragen <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>,<br />

– Fortbildungsplanung,<br />

– Verankerung <strong>von</strong> <strong>Gleichstellung</strong>sthemen <strong>im</strong> Schulprogramm,<br />

– Kooperation mit außerschulischen Partnern.<br />

Die Bereitschaft zur Bestellung <strong>von</strong> Ansprechpartnerinnen an Schulen ist <strong>im</strong> Berichtszeitraum<br />

überwiegend konstant, ten<strong>de</strong>nziell aber leicht rückläufig. Speziell <strong>im</strong> Bereich <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>schulen<br />

mit extrem hohem <strong>Frauen</strong>anteil wird ein frauen- bzw. geschlechterpolitischer Handlungsbedarf<br />

oft (noch) nicht gesehen. Hier wird künftig noch Überzeugungsarbeit zu leisten<br />

sein, nicht zuletzt auch vor <strong>de</strong>m Hintergr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r neu aufgeworfenen Debatte um spezifische<br />

105


106 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Jungen- <strong>und</strong> Mädchenför<strong>de</strong>rung. Schulen, die mit <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>von</strong> Ansprechpartnerinnen<br />

Erfahrungen gesammelt haben, profitieren zunehmend <strong>von</strong> <strong>de</strong>ren gleichstellungspolitischer<br />

Kompetenz.<br />

Wahrnehmung <strong>von</strong> <strong>Gleichstellung</strong>saufgaben <strong>im</strong> Mo<strong>de</strong>llprojekt<br />

„Selbstständige Schule“<br />

Das <strong>im</strong> Schuljahr 2002/2003 gestartete <strong>und</strong> auf sechs Jahre angelegte Mo<strong>de</strong>llvorhaben<br />

„Selbstständige Schule“ wird in 278 Schulen erprobt. Den teilnehmen<strong>de</strong>n Schulen sind auf<br />

<strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>s Schulentwicklungsgesetzes (SchEG) vom 27.11.2001 i. V. m. <strong>de</strong>r Verordnung<br />

„Selbstständige Schule“ (VOSS) vom 12.4.2002 einige <strong>de</strong>r dienstrechtlichen Entscheidungskompetenzen<br />

übertragen wor<strong>de</strong>n, die zuvor bei <strong>de</strong>r Schulaufsicht lagen. Darüber hinaus wur<strong>de</strong>n<br />

die Ansprechpartnerinnen für <strong>Gleichstellung</strong>sfragen mit <strong>de</strong>r Wahrnehmung <strong>de</strong>r Aufgaben<br />

<strong>und</strong> Beteiligungsrechte <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten gem. § 15 LGG beauftragt (Art. 1 Abs.<br />

3 SchEG). Im Rahmen <strong>de</strong>s Mo<strong>de</strong>llvorhabens verfügen die Ansprechpartnerinnen für <strong>Gleichstellung</strong>sfragen<br />

damit über die gleichen Rechte <strong>und</strong> Pflichten wie <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte.<br />

Laut einer Umfrage <strong>im</strong> Jahr 2004 wur<strong>de</strong>n Ansprechpartnerinnen an knapp einem Drittel <strong>de</strong>r<br />

ausgewerteten Schulen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben in unterschiedlicher Form entlastet<br />

(absolut an 76 <strong>von</strong> 270). 49 Schulen da<strong>von</strong> gewährten St<strong>und</strong>enentlastung (28 Schulen<br />

aus <strong>de</strong>m speziellen St<strong>und</strong>enbudget <strong>de</strong>s Mo<strong>de</strong>llversuchs, 9 Schulen aus <strong>de</strong>m Kontingent für<br />

beson<strong>de</strong>re schulische Aufgaben, 12 Schulen aus <strong>de</strong>r Schulleitungspauschale). Im Übrigen<br />

wur<strong>de</strong>n Ansprechpartnerinnen an einzelnen Schulen durch an<strong>de</strong>re Maßnahmen entlastet, z.B.<br />

Befreiung <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Pausenaufsicht, geringere Inanspruchnahme bei Vertretungsunterricht,<br />

Entlastung <strong>von</strong> sonstigen schulischen Aufgaben.<br />

Zur Unterstützung <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>von</strong> Ansprechpartnerinnen für <strong>Gleichstellung</strong>sfragen an<br />

Schulen wur<strong>de</strong> <strong>im</strong> Jahr 2005 ein Leitfa<strong>de</strong>n zu <strong>de</strong>n rechtlichen Handlungsgr<strong>und</strong>lagen – angereichert<br />

mit praktischen Fallbeispielen – veröffentlicht 17 . Die <strong>im</strong> Jahr 2006 durchgeführte<br />

Wirksamkeitsprüfung dieses Leitfa<strong>de</strong>ns bestätigte die Notwendigkeit gr<strong>und</strong>legen<strong>de</strong>r Information<br />

bzw. Fortbildung, sowohl für die Tätigkeit <strong>de</strong>r Ansprechpartnerinnen, als auch zur Sensibilisierung<br />

<strong>de</strong>r Schulleitungen <strong>im</strong> Hinblick auf eine aktive Rolle <strong>im</strong> <strong>Gleichstellung</strong>sprozess.<br />

17 http://www.selbststaendige-schule.nrw.<strong>de</strong>/dasProjekt/rechtlicheGr<strong>und</strong>lagen/ordner_template/neue_Hinweise_<br />

gleichstellung_04_04_15.pdf


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

9. Son<strong>de</strong>rbereich Hochschulen<br />

(Universitäten, Fachhochschulen <strong>und</strong> Kunsthochschulen)<br />

9.1 Beschäftigtensituation<br />

Beschäftigte insgesamt<br />

Am 31.10.2006 sind insgesamt 43.306 Personen (ohne stu<strong>de</strong>ntische sowie wissenschaftliche<br />

<strong>und</strong> künstlerische Hilfskräfte) an <strong>de</strong>n Hochschulen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s NRW beschäftigt, 17.408<br />

<strong>Frauen</strong> (40,2 %) <strong>und</strong> 25.898 Männer (59,8 %). Im Vergleich zum 31.12.2003 sank die Zahl <strong>de</strong>r<br />

Beschäftigten um 1,3 %; die Zahl <strong>de</strong>r beschäftigten <strong>Frauen</strong> stieg um 2,3 %. Der <strong>Frauen</strong>anteil<br />

an <strong>de</strong>n Hochschulen erhöhte sich somit <strong>im</strong> Berichtszeitraum um 1,3 Prozentpunkte <strong>und</strong> liegt<br />

nach wie vor <strong>de</strong>utlich (– 13,1 Prozentpunkte) unter <strong>de</strong>m Anteil <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong> in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />

NRW insgesamt (53,3%).<br />

Beschäftigten- <strong>und</strong> Laufbahngruppen<br />

Von <strong>de</strong>n 43.306 Beschäftigten sind 22,1 % (9.557) verbeamtet, 70,7 % (30.608) als Angestellte<br />

<strong>und</strong> 7,3 % (3.141) als Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeiter tätig.<br />

Im Vergleich zum 1. LGG-Bericht sank die Zahl <strong>de</strong>r Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten sowie die <strong>de</strong>r<br />

Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeiter um 5,7 % (– 573) bzw. 5,5 % (– 183). Lediglich bei <strong>de</strong>n Angestellten<br />

ist ein Zuwachs <strong>von</strong> 0,6 % (+ 175) zu verzeichnen. Der <strong>Frauen</strong>anteil stieg sowohl bei <strong>de</strong>n<br />

Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten als auch bei <strong>de</strong>n Angestellten leicht an (um 2,1 bzw. 1,0 Prozentpunkte).<br />

Allerdings wird nur bei <strong>de</strong>n Angestellten mit einem <strong>Frauen</strong>anteil <strong>von</strong> 47,2 % (14.451)<br />

nahezu Geschlechterparität erreicht, während bei <strong>de</strong>n Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten lediglich ein<br />

Viertel <strong>de</strong>r Beschäftigten <strong>Frauen</strong> sind (25,8 %; 2.464). Bei <strong>de</strong>n Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeitern<br />

sank <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil um 0,6 Prozentpunkte auf 15,7 % (493).<br />

Die prozentuale Verteilung <strong>de</strong>r Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten sowie Angestellten auf die Laufbahngruppen<br />

stellt sich wie folgt dar: Mehr als die Hälfte <strong>de</strong>r Beschäftigten (58,1 %) ist <strong>im</strong><br />

höheren Dienst beschäftigt. 16,0 % gehören <strong>de</strong>m gehobenen Dienst, 25,7 % <strong>de</strong>m mittleren<br />

<strong>und</strong> 0,2 % <strong>de</strong>m einfachen Dienst an. Der <strong>Frauen</strong>anteil stieg <strong>im</strong> Vergleich zum 1. LGG-Bericht in<br />

allen Laufbahngruppen, mit Ausnahme <strong>de</strong>s einfachen Dienstes, an. Im höheren Dienst ist mit<br />

2,6 Prozentpunkten die stärkste Steigerung zu beobachten. Mit 27,5 % sind hier jedoch nach<br />

wie vor nur wenig mehr als ein Viertel <strong>de</strong>r Beschäftigten weiblich. Auch <strong>im</strong> gehobenen <strong>und</strong><br />

einfachen Dienst bleibt die Unterrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> mit 41,7 % bzw. 42,9 % bestehen,<br />

wenn auch weniger stark ausgeprägt. Dagegen sind <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> mittleren Dienst mit 75,5 %<br />

überrepräsentiert. Sowohl <strong>im</strong> höheren als auch <strong>im</strong> gehobenen Dienst liegt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil<br />

mit 12,1 bzw. 15,9 Prozentpunkten unterhalb <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Anteile in <strong>de</strong>r gesamten Lan<strong>de</strong>sverwaltung.<br />

Professorinnen <strong>und</strong> Professoren<br />

Bei <strong>de</strong>n Professorinnen <strong>und</strong> Professoren (C 2 – C 4, W 2, W 3) ist <strong>im</strong> Vergleich zum 1. LGG-<br />

Bericht ein Anstieg <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>anteils um 2 Prozentpunkte, <strong>von</strong> 12,7 % auf 14,7 %, zu verzeichnen.<br />

Dennoch besteht weiterhin eine erhebliche Unterrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong>, die bei <strong>de</strong>n<br />

C 4-Professuren am größten ist. Allerdings muss hier berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, dass seit <strong>de</strong>m<br />

01.01.2005 Neuberufungen nur noch nach <strong>de</strong>m W-Besoldungssystem erfolgen. Es bleibt ab-<br />

107


108 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

zuwarten, ob die <strong>im</strong> Vergleich etwas höheren <strong>Frauen</strong>anteile bei <strong>de</strong>n neueingerichteten Junior-<br />

professuren <strong>und</strong> bei <strong>de</strong>n W 2-Professuren sich längerfristig auch bei <strong>de</strong>n W 3-Professuren fortsetzen.<br />

<strong>Frauen</strong>anteil in <strong>de</strong>n C- <strong>und</strong> W-Besoldungsgruppen an Hochschulen am 31.10.2006<br />

Besoldungsgruppe<br />

C 2 (Professuren)<br />

C 3<br />

C 4<br />

W 1 (Juniorprofessuren) 18<br />

W 2<br />

W 3<br />

Führungspositionen<br />

insgesamt<br />

807<br />

2331<br />

1907<br />

75<br />

298<br />

256<br />

da<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong><br />

An <strong>de</strong>n Hochschulen sind <strong>Frauen</strong> zum Stichtag 31.10.2006 nach wie vor selten in Führungspositionen<br />

anzutreffen. Nur 6,7 % <strong>de</strong>r Rektorate <strong>und</strong> 6,5 % <strong>de</strong>r Dekanate sind mit <strong>Frauen</strong><br />

besetzt. Die Funktion <strong>de</strong>r Kanzlerin bzw. <strong>de</strong>s Kanzlers wird zu 13,8 %, die <strong>de</strong>s Prorektors bzw.<br />

<strong>de</strong>r Prorektorin zu 19,6 % <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> wahrgenommen. Die Leitungen zentraler Einrichtungen<br />

<strong>und</strong> die Dezernentenstellen in <strong>de</strong>n Hochschulverwaltungen sind zu 22,2 % bzw. zu 32,9 % mit<br />

<strong>Frauen</strong> besetzt.<br />

Gegenüber <strong>de</strong>m 1. LGG-Bericht sank <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil, ausgenommen Rektorinnen <strong>und</strong> Rektoren<br />

sowie Dezernentinnen <strong>und</strong> Dezernenten, weiter ab.<br />

Führungspositionen an Hochschulen (Beschäftigte am 31.12.2003 <strong>und</strong> 31.10.2006)<br />

Führungsposition<br />

Rektorin/Rektor<br />

Prorektorin/Prorektor<br />

Dekanin/Dekan<br />

Kanzlerin/Kanzler<br />

Leitung einer zentralen<br />

Einrichtung<br />

Dezernentinnen/Dezernenten<br />

in <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

insgesamt<br />

18 In <strong>de</strong>m <strong>im</strong> ersten Absatz genannten <strong>Frauen</strong>anteil bei <strong>de</strong>n Professorinnen <strong>und</strong> Professoren <strong>von</strong> 14,7 % sind die Junior-<br />

professuren nicht enthalten.<br />

gesamt<br />

32<br />

100<br />

269<br />

31<br />

154<br />

183<br />

769<br />

19 Der prozentuale Anteil <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in Führungspositionen insgesamt unterschei<strong>de</strong>t sich <strong>von</strong> <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Tabelle <strong>de</strong>s 1. LGG-Berichts. Dort wur<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Berechnung die Positionen „Leitung einer zentralen Einrichtung“ <strong>und</strong><br />

„Dezernentinnen/Dezernenten in <strong>de</strong>r Verwaltung“ nicht mit einbezogen.<br />

140<br />

365<br />

206<br />

16<br />

70<br />

40<br />

31.12.2003 31.10.2006<br />

<strong>Frauen</strong><br />

2<br />

23<br />

21<br />

5<br />

39<br />

48<br />

138<br />

in %<br />

6,3<br />

23,0<br />

7,8<br />

16,1<br />

25,3<br />

26,2<br />

17,9 19<br />

gesamt<br />

30<br />

92<br />

231<br />

29<br />

162<br />

155<br />

699<br />

<strong>Frauen</strong><br />

2<br />

18<br />

15<br />

4<br />

36<br />

51<br />

126<br />

in %<br />

6,7<br />

19,6<br />

6,5<br />

13,8<br />

22,2<br />

32,9<br />

18,0<br />

in %<br />

17,3<br />

15,7<br />

10,8<br />

21,3<br />

23,5<br />

15,6<br />

Verän<strong>de</strong>rung<br />

in %-Punkten<br />

+ 0,4<br />

– 3,4<br />

– 1,3<br />

– 2,3<br />

– 3,1<br />

+ 6,7<br />

+ 0,1


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Wissenschaftliche <strong>und</strong> künstlerische Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter<br />

Am 31.10.2006 sind an <strong>de</strong>n Hochschulen 19.115 wissenschaftliche <strong>und</strong> künstlerische Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiter beschäftigt, 3.904 (– 17,0 %) weniger als am 31.12.2003. Der <strong>Frauen</strong>anteil<br />

stieg trotz eines Rückgangs <strong>de</strong>r absoluten Zahlen aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r gesunkenen Gesamtzahl<br />

um 2,2 Prozentpunkte auf 28,7 % an. 70,8 % <strong>de</strong>r wissenschaftlichen <strong>und</strong> künstlerischen<br />

Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter, darunter knapp ein Drittel <strong>Frauen</strong> (31,8 %), sind befristet<br />

beschäftigt. Somit besteht bereits bei <strong>de</strong>n wissenschaftlichen <strong>und</strong> künstlerischen Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeitern, die sich auf ihren Positionen für eine weitere wissenschaftliche<br />

Karriere qualifizieren können, eine Unterrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong>, die sich mit zunehmen<strong>de</strong>r<br />

Qualifikation wie Promotion <strong>und</strong> Habilitation noch verstärkt.<br />

Stu<strong>de</strong>ntische sowie wissenschaftliche <strong>und</strong> künstlerische Hilfskräfte<br />

An <strong>de</strong>n Hochschulen sind am 31.10.2006 insgesamt 16.149 stu<strong>de</strong>ntische <strong>und</strong> 2.708 wissenschaftliche<br />

<strong>und</strong> künstlerische Hilfskräfte befristet beschäftigt. 20 Im Vergleich zu <strong>de</strong>n wissenschaftlichen<br />

Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern liegt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil mit 42,2 % bzw. 49,9 %<br />

hier wesentlich höher.<br />

Ausschreibungspraxis<br />

Insgesamt wur<strong>de</strong>n <strong>im</strong> Berichtszeitraum an <strong>de</strong>n Hochschulen 6.070 Stellen ausgeschrieben,<br />

in gut zwei Dritteln <strong>de</strong>r Fälle (68,0 %) in Bereichen, in <strong>de</strong>nen <strong>Frauen</strong> unterrepräsentiert sind,<br />

in knapp einem Drittel <strong>de</strong>r Fälle, obwohl keine Unterrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> bestand. In <strong>de</strong>n<br />

überwiegen<strong>de</strong>n Fällen erfolgte die Ausschreibung öffentlich (52,1 %) o<strong>de</strong>r gleichzeitig intern<br />

<strong>und</strong> dienststellenübergreifend (39,9 %). In 409 Fällen wur<strong>de</strong> <strong>von</strong> einer Ausschreibung abgesehen.<br />

Da<strong>von</strong> in 71,1 % <strong>de</strong>r Fälle, obwohl eine Unterrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> bestand <strong>und</strong> kein<br />

Ausnahmetatbestand nach § 8 Abs. 8 LGG vorlag. Die Zahl <strong>de</strong>r Hochschulen, die <strong>von</strong> einer<br />

öffent lichen Ausschreibung nach § 8 Abs. 2 LGG absahen, sank <strong>im</strong> Vergleich zum 1. LGG-Bericht<br />

<strong>von</strong> 23 auf 13. Dabei bestand in 12 Hochschulen pro Jahr in durchschnittlich 240 Fällen<br />

Einvernehmen mit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten. Drei Hochschulen führen in durchschnittlich<br />

26 Fällen pro Jahr haushaltsrechtliche Grün<strong>de</strong> an.<br />

Insgesamt etwas mehr als die Hälfte <strong>de</strong>r <strong>im</strong> Jahresdurchschnitt ausgeschriebenen Stellen<br />

(52,6 %) wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r Option einer Teilzeitbeschäftigung versehen. Im Vergleich zum 1.<br />

LGG-Bericht ist hier ein Rückgang <strong>von</strong> 11,9 Prozentpunkten zu verzeichnen. Darunter waren<br />

jedoch <strong>de</strong>utlich mehr als zuvor solche mit Vorgesetzten- <strong>und</strong> Leitungsaufgaben; ihr Anteil an<br />

<strong>de</strong>n Teilzeit-Ausschreibungen stieg <strong>de</strong>utlich um 28,9 Prozentpunkte auf 43,7 % an. Damit liegt<br />

<strong>de</strong>r prozentuale Anteil <strong>de</strong>r insgesamt auch für eine Teilzeitbeschäftigung ausgeschriebenen<br />

Stellen 25,4 Prozentpunkte unter <strong>de</strong>m lan<strong>de</strong>sweiten Wert, <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r so ausgeschriebenen<br />

Stellen mit Vorgesetzten- <strong>und</strong> Leitungsaufgaben jedoch 20 Prozentpunkte darüber. 47,4 % <strong>de</strong>r<br />

Ausschreibungen sahen nicht die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung vor, dabei han<strong>de</strong>lte<br />

es sich in 18,3 % <strong>de</strong>r Fälle um Stellen mit Vorgesetzten- <strong>und</strong> Leitungsaufgaben. Insgesamt<br />

stieg <strong>de</strong>r prozentuale Anteil <strong>de</strong>r auch für eine Teilzeitbeschäftigung ausgeschriebenen Stellen<br />

mit Vorgesetzten- <strong>und</strong> Leitungsfunktion um 14,8 Prozentpunkte auf 72,7 %.<br />

20 Jeweils zwei stu<strong>de</strong>ntische <strong>und</strong> wissenschaftliche künstlerische Hilfskräfte sind unbefristet beschäftigt, darunter drei<br />

<strong>Frauen</strong>.<br />

109


110 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Somit ist bezüglich <strong>de</strong>r Ausschreibungen auch in Teilzeit bei <strong>de</strong>n Stellen mit Vorgesetzten- <strong>und</strong><br />

Leitungsfunktion eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Ob <strong>und</strong> in welchem Umfang bei<br />

solchen Ausschreibungen die Stellenbesetzungen tatsächlich auch in Teilzeit vorgenommen<br />

wur<strong>de</strong>n bzw. entsprechen<strong>de</strong> Bewerbungen vorlagen, darüber liegen keine Daten vor. Insgesamt<br />

ist die Zahl <strong>de</strong>r Ausschreibungen auch in Teilzeit jedoch rückläufig.<br />

Befristete wissenschaftliche Beschäftigungsverhältnisse, insbeson<strong>de</strong>re Stellen für wissenschaftliche<br />

<strong>und</strong> künstlerische Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter, wur<strong>de</strong>n, obwohl für sie keine<br />

Ausschreibungsverpflichtung besteht, <strong>im</strong> Berichtszeitraum <strong>von</strong> 24 Hochschulen (80,0 %)<br />

regelmäßig ausgeschrieben.<br />

Einstellungen<br />

Im Gegensatz zur Lan<strong>de</strong>sverwaltung wur<strong>de</strong>n <strong>im</strong> Berichtszeitraum an <strong>de</strong>n Hochschulen durchschnittlich<br />

mehr Personen pro Jahr eingestellt (3.997) als ausschie<strong>de</strong>n (3.762). Mit 37,0 %<br />

liegt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil bei <strong>de</strong>n Neueinstellungen insgesamt <strong>im</strong> jährlichen Durchschnitt ebenfalls<br />

über <strong>de</strong>m Anteil <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> an <strong>de</strong>n Ausgeschie<strong>de</strong>nen insgesamt (33,6 %).<br />

Die größte Personalfluktuation fin<strong>de</strong>t sich, aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r zumeist befristeten Beschäftigung<br />

<strong>von</strong> wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern, <strong>im</strong> höheren Dienst. Von <strong>de</strong>n neu<br />

eingestellten <strong>Frauen</strong> gehören diesem 72,4 %, <strong>von</strong> <strong>de</strong>n neu eingestellten <strong>Männern</strong> 86,1 % dieser<br />

Laufbahngruppe an. Die hohe Quote <strong>von</strong> 72,4 % bei <strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong> wird relativiert, wenn <strong>de</strong>r<br />

Anteil <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong> an <strong>de</strong>r Gesamtzahl <strong>de</strong>r Einstellungen in <strong>de</strong>n jeweiligen Laufbahngruppen<br />

betrachtet wird. Hier zeigt sich eine ähnliche Verteilung wie <strong>im</strong> letzten Berichtszeitraum: Mit<br />

33,1 % ist <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil <strong>im</strong> höheren Dienst am niedrigsten <strong>und</strong> mit 75,3 % <strong>im</strong> mittleren<br />

Dienst am höchsten. Im gehobenen Dienst beträgt er 38,6 %, <strong>im</strong> einfachen Dienst 43,5 %, bei<br />

einer allerdings sehr kleinen Fallzahl.<br />

Damit liegen die Einstellungsquoten <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in <strong>de</strong>n Laufbahngruppen, in <strong>de</strong>nen sie unterrepräsentiert<br />

sind, <strong>im</strong> höheren Dienst um 5,6 <strong>und</strong> <strong>im</strong> einfachen Dienst um 0,6 Prozentpunkte<br />

über ihrem jeweiligen Beschäftigtenanteil. Im gehobenen Dienst liegt die Einstellungsquote<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> 3,1 Prozentpunkte unter ihrem Beschäftigtenanteil.<br />

Stellenbesetzungen<br />

Im Berichtszeitraum erfolgten an <strong>de</strong>n Hochschulen <strong>im</strong> jährlichen Durchschnitt insgesamt<br />

4.003 Stellenbesetzungen (einschließlich Umsetzungen, aber ohne Ausbildungspositionen),<br />

da<strong>von</strong> 55,8 % in Vollzeit. Bei <strong>de</strong>n Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten (ohne wissenschaftlich Beschäftigte)<br />

sowie bei <strong>de</strong>n Professorinnen <strong>und</strong> Professoren erfolgten die Stellenbesetzungen mit<br />

94,7 % <strong>und</strong> 96,3 % überproportional in Vollzeit.<br />

39,2 % <strong>de</strong>r zu besetzen<strong>de</strong>n Stellen gingen an <strong>Frauen</strong>. Dieser Anteil liegt damit etwas unter<br />

<strong>de</strong>m <strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>n Bewerbungen (41,9 %) <strong>und</strong> geringfügig über <strong>de</strong>m <strong>Frauen</strong>anteil bei<br />

<strong>de</strong>n zu einem Vorstellungsgespräch eingela<strong>de</strong>nen Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerbern (38,4 %).<br />

In <strong>de</strong>n einzelnen Beschäftigten- <strong>und</strong> Laufbahngruppen wur<strong>de</strong>n Stellen überproportional mit<br />

<strong>Frauen</strong> besetzt. Ihr Anteil bewegt sich bei <strong>de</strong>n Beschäftigtengruppen zwischen 62,2 % (Angestellte)<br />

<strong>und</strong> 30,7 % (Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeiter), bei <strong>de</strong>n Laufbahngruppen zwischen 78,4 %<br />

(mittlerer Dienst) <strong>und</strong> 46,0 % (höherer Dienst). Mit Ausnahme <strong>de</strong>r Angestellten <strong>und</strong> <strong>de</strong>s gehobenen<br />

Dienstes liegt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil bei <strong>de</strong>n Stellenbesetzungen auch über <strong>de</strong>m <strong>Frauen</strong>anteil<br />

an <strong>de</strong>n Bewerbungen. Bei <strong>de</strong>n wissenschaftlichen Beschäftigten ist <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil bei <strong>de</strong>n<br />

Stellenbesetzungen mit 34,5 % relativ gering; er liegt jedoch um 7,5 Prozentpunkte höher als


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

<strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil an <strong>de</strong>n Bewerbungen (27,0 %). Diese niedrige Bewerbungsquote <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong>,<br />

insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>n Professuren (20,4 %), zeigt, wie dringend notwendig es ist, <strong>Frauen</strong> bei<br />

ihrer wissenschaftlichen Qualifizierung sehr viel stärker zu unterstützen <strong>und</strong> strukturelle Barrieren,<br />

wie z.B. fehlen<strong>de</strong> Formalisierung <strong>und</strong> Transparenz bei Stellenvergabeverfahren o<strong>de</strong>r<br />

lange Qualifizierungswege, abzubauen.<br />

Beför<strong>de</strong>rungen, Höhergruppierungen <strong>und</strong> höhere Einreihungen<br />

Für <strong>de</strong>n Berichtszeitraum wer<strong>de</strong>n insgesamt 4.112 Beför<strong>de</strong>rungen, Höhergruppierungen <strong>und</strong><br />

höhere Einreihungen erfasst. Der <strong>Frauen</strong>anteil liegt bei 43,4 %, 3,2 Prozentpunkte über <strong>de</strong>m<br />

<strong>Frauen</strong>anteil in <strong>de</strong>n Hochschulen insgesamt.<br />

Im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum sank die Gesamtzahl <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rungen, Höhergruppierungen<br />

<strong>und</strong> höheren Einreihungen <strong>im</strong> jährlichen Durchschnitt um 17,8 %, <strong>von</strong> 1.765 auf<br />

1.451; mit 24,6 % sind <strong>Frauen</strong> überproportional da<strong>von</strong> betroffen. Der <strong>Frauen</strong>anteil liegt damit<br />

3,9 Prozentpunkte unter <strong>de</strong>m Vergleichswert vom 31.12.2003. Der Rückgang <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rungen,<br />

Höhergruppierungen <strong>und</strong> höheren Einreihungen betrifft alle Beschäftigtengruppen,<br />

am stärksten <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten (– 23,1 %), gefolgt <strong>von</strong> <strong>de</strong>n Angestellten<br />

(– 17,2 %) <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>r Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeiter (– 12,3 %). Dabei sind<br />

<strong>Frauen</strong> stärker betroffen als Männer. So sank die Zahl <strong>de</strong>r beför<strong>de</strong>rten <strong>Frauen</strong> um 24,6 %, die<br />

<strong>de</strong>r höhergruppierten <strong>Frauen</strong> um 24,9 % <strong>und</strong> die <strong>de</strong>r höher eingereihten <strong>Frauen</strong> um 15,6 %.<br />

Insgesamt profitieren Beamtinnen nahezu unverän<strong>de</strong>rt zu knapp einem Drittel (29,4 %) an<br />

<strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungen, weibliche Angestellte zu etwas mehr als die Hälfte (53,0 %) an <strong>de</strong>n<br />

Höhergruppierungen <strong>und</strong> Arbeiterinnen ebenfalls nahezu unverän<strong>de</strong>rt zu 11,4 % an höheren<br />

Einreihungen. Diese Anteile liegen somit bei <strong>de</strong>n Beamtinnen <strong>und</strong> weiblichen Angestellten 3,6<br />

Prozentpunkte bzw. 5,8 Prozentpunkte über ihren jeweiligen Beschäftigtenanteilen, bei <strong>de</strong>n<br />

Arbeiterinnen 4,3 Prozentpunkte darunter.<br />

Die meisten Beför<strong>de</strong>rungen <strong>im</strong> Jahresdurchschnitt verzeichnet mit 71,0 % <strong>de</strong>r höhere Dienst.<br />

Der <strong>Frauen</strong>anteil liegt hier mit 22,1 % um 2,2 Prozentpunkte über <strong>de</strong>m Vergleichswert vom<br />

31.12.2003. Am stärksten profitieren <strong>Frauen</strong> <strong>von</strong> Beför<strong>de</strong>rungen mit einem Anteil <strong>von</strong> 71,4 %<br />

<strong>im</strong> mittleren Dienst (+ 11,1 Prozentpunkte), gefolgt <strong>von</strong> 43,9 % <strong>im</strong> gehobenen Dienst (– 3,9<br />

Prozentpunkte). Lediglich <strong>im</strong> gehobenen Dienst liegt <strong>de</strong>r Anteil unter <strong>de</strong>m entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Beschäftigtenanteil, hier allerdings um 19,9 Prozentpunkte.<br />

Bei <strong>de</strong>n Höhergruppierungen liegt <strong>de</strong>r Schwerpunkt <strong>im</strong> jährlichen Durchschnitt mit 50,3 %<br />

<strong>im</strong> mittleren Dienst. Der <strong>Frauen</strong>anteil ging hier um 6,7 Prozentpunkte auf 73,6 % zurück.<br />

Im einfachen Dienst kommen Höhergruppierungen <strong>Frauen</strong> zu 55,6 % zugute, <strong>im</strong> gehobenen<br />

Dienst zu 35,6 % sowie <strong>im</strong> höheren Dienst zu 26,2 %. Damit liegt <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong> bei<br />

<strong>de</strong>n Höhergruppierungen unter <strong>de</strong>n jeweiligen Beschäftigtenanteilen in <strong>de</strong>n Laufbahngruppen,<br />

am stärksten <strong>im</strong> höheren Dienst (6,3 Prozentpunkte). Hier<strong>von</strong> ausgenommen sind Höhergruppierungen<br />

<strong>im</strong> einfachen Dienst.<br />

111


112 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

9.2 <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne<br />

In allen 30 an <strong>de</strong>r Erhebung beteiligten Hochschulen liegt – wie <strong>im</strong> LGG vorgesehen – ein Rahmenplan<br />

vor. In 24 Einrichtungen liegen <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne für alle Fachbereiche, die Verwaltung,<br />

die zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen <strong>und</strong> die zentralen Betriebseinheiten mit<br />

min<strong>de</strong>stens 20 Beschäftigten vor.<br />

Zielvorgaben<br />

Die meisten <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne enthalten Zielvorgaben bei <strong>de</strong>n Professuren (91,7 %), bei <strong>de</strong>n<br />

Studieren<strong>de</strong>n (87,5 %) <strong>und</strong> be<strong>im</strong> wissenschaftlichen Nachwuchs (79,2 %). Weniger Vorgaben<br />

gibt es be<strong>im</strong> Personal in Medizin, Technik <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Verwaltung (45,8 %), bei unbefristeten<br />

Mittelbaustellen (37,5 %), bei Lehrbeauftragungen (29,2 %), bei <strong>de</strong>r Vergabe <strong>von</strong> Ausbildungsplätzen<br />

(25,0 %) <strong>und</strong> bei Lehrstuhlvertretungen (20,8 %). Die Vergabe <strong>von</strong> Stipendien (12,5 %),<br />

drittmittelfinanzierte Mittelbaustellen (8,3 %) <strong>und</strong> Gastprofessuren (4,2 %) spielen eine unter-<br />

geordnete Rolle.<br />

Im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum sind Rückgänge bei <strong>de</strong>n Zielvorgaben zu <strong>de</strong>n Professuren<br />

(– 4,5 Prozentpunkte) <strong>und</strong> <strong>de</strong>n unbefristeten Mittelbaustellen (– 4,8 Prozentpunkte)<br />

zu beobachten. Vermehrt aufgenommen sind Zielvorgaben zu <strong>de</strong>n Studieren<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>m Personal<br />

in Medizin, Technik <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Verwaltung (+ 15,0 Prozentpunkte) <strong>und</strong> zu <strong>de</strong>n Lehrstuhlvertretungen<br />

(+ 13,1 Prozentpunkte).<br />

Lässt man diejenigen Hochschulen außer Betracht, für die solche Vorgaben nicht erfor<strong>de</strong>rlich<br />

sind, da die jeweilige Laufbahngruppe nicht existiert, ergibt sich für Einstellungen folgen<strong>de</strong>s<br />

Bild: Im Bereich <strong>de</strong>r Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten sowie Angestellten weisen trotz einer bestehen<strong>de</strong>n<br />

Unterrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> 9,1 % <strong>de</strong>r Hochschulen mit <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplänen keine<br />

Zielvorgaben für <strong>de</strong>n einfachen Dienst, 8,3 % keine Vorgaben für <strong>de</strong>n mittleren Dienst, 20,8 %<br />

keine für <strong>de</strong>n gehobenen Dienst <strong>und</strong> 26,1 % keine für <strong>de</strong>n höheren Dienst auf. Den Bereich <strong>de</strong>r<br />

Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeiter betrifft dies <strong>im</strong> einfachen Dienst zu 42,1 % <strong>und</strong> <strong>im</strong> mittleren Dienst<br />

zu 45,5 %.<br />

Bestehen konkrete Zielvorgaben, wer<strong>de</strong>n sie <strong>im</strong> höheren Dienst nur <strong>von</strong> 36,4 % <strong>de</strong>r Hochschulen<br />

<strong>und</strong> <strong>im</strong> mittleren Dienst – Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeiter – nur zu 33,3 % erreicht. In <strong>de</strong>n<br />

übrigen Laufbahngruppen sind Quoten zwischen 57,1 % (einfacher Dienst Arbeiterinnen <strong>und</strong><br />

Arbeiter) <strong>und</strong> 88,9 % (mittlerer Dienst Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte sowie Angestellte) zu verzeichnen.<br />

Bei <strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungen, Höhergruppierungen <strong>und</strong> höheren Einreihungen ist <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r<br />

Hochschulen, die trotz Unterrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> auf Zielvorgaben verzichten, bei <strong>de</strong>n<br />

Besoldungs- <strong>und</strong> Vergütungsgruppen B 2 <strong>und</strong> B 2 (außertariflich) mit 66,7 % (4 <strong>von</strong> 6) sowie<br />

A 16 bzw. BAT I mit 60,0 % (12 <strong>von</strong> 20) am höchsten. Sofern entsprechen<strong>de</strong> Vorgaben festgelegt<br />

sind, reicht die Realisierungsquote <strong>von</strong> 25,0 % (Lohngruppe 8) bis 100 % (B 2 <strong>und</strong> B 2<br />

[außertariflich]), bei allerdings sehr kleinen Fallzahlen (1 bis 6). So gab es nur in einer Einrichtung<br />

eine Zielvorgabe für die Besoldungs-/Vergütungsgruppe B 2/B 2 (außertariflich), durch<br />

<strong>de</strong>ren Erfüllung damit unmittelbar ein Anteil <strong>von</strong> 100 % erreicht wur<strong>de</strong>.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

<strong>Gleichstellung</strong>srelevante Maßnahmen<br />

Im Vergleich zum 1. LGG-Bericht wur<strong>de</strong> die Abfrage gleichstellungsrelevanter Maßnahmen<br />

<strong>im</strong> Bereich Studium, Lehre <strong>und</strong> Forschung in <strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplänen <strong>de</strong>r Hochschulen auf<br />

einige wesentliche beschränkt. Darüber hinausgehen<strong>de</strong> Maßnahmen wer<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>r neu<br />

eingeführten Kategorie Sonstiges erfasst, für die es daher keinen Vergleichswert aus <strong>de</strong>m Jahr<br />

2003 gibt. Die nachfolgen<strong>de</strong> Tabelle gibt einen Überblick darüber, welche Maßnahmen an Be<strong>de</strong>utung<br />

gewonnen o<strong>de</strong>r verloren haben.<br />

Prozentualer Anteil <strong>de</strong>r Hochschulen in NRW nach Vorliegen gleichstellungsrelevanter<br />

Maßnahmen gem. § 6 Abs. 4 LGG <strong>im</strong> <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan<br />

<strong>Gleichstellung</strong>srelevante Maßnahmen<br />

Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie<br />

Personalauswahl<br />

Fortbildung<br />

Personalentwicklung<br />

Maßnahmen in Studium, Lehre <strong>und</strong> Forschung<br />

– Kin<strong>de</strong>rbetreuungsangebote für Studieren<strong>de</strong><br />

– Mentoring<br />

– Kooperationsverträge mit Unternehmen<br />

(z.B. Ferienpraktikumsplätze)<br />

– Vorrangige Vergabe <strong>von</strong> Lehraufträgen,<br />

Gastprofessuren <strong>und</strong> Lehrstuhlvertretungen an <strong>Frauen</strong><br />

– Einbeziehung <strong>von</strong> Fragestellungen zur <strong>Frauen</strong>- <strong>und</strong><br />

Geschlechterforschung sowie zur feministischen<br />

Forschung in das Lehrangebot<br />

– Vergabe <strong>von</strong> Stipendien<br />

– Sonstiges<br />

Sonstige Maßnahmen<br />

31.12.2003<br />

31.10.2006<br />

Verän<strong>de</strong>rung<br />

in %-Punkten<br />

Die Zahl <strong>de</strong>r Hochschulen, die über ein Personalentwicklungskonzept verfügen, verdoppelte<br />

sich <strong>im</strong> Vergleich zum 31.12.2003 nahezu <strong>von</strong> 7 auf 13. In lediglich 8 Einrichtungen ist <strong>de</strong>r<br />

<strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan in das Personalentwicklungskonzept mit eingeb<strong>und</strong>en (+ 2).<br />

Allerdings muss dabei berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, dass Gen<strong>de</strong>r Mainstreaming ein fester Bestandteil<br />

<strong>de</strong>r Ziel- <strong>und</strong> Leistungsvereinbarungen ist, die das Wissenschaftsministerium mit <strong>de</strong>n<br />

Hochschulen trifft. Darin sind Maßnahmen zur För<strong>de</strong>rung <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in <strong>de</strong>r Wissenschaft <strong>und</strong><br />

zur Vereinbarkeit <strong>von</strong> Familie <strong>und</strong> Beruf verankert.<br />

Während 2003 noch knapp zwei Drittel aller Hochschulen (65,6 %) für die Umsetzung <strong>de</strong>r<br />

<strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne ein Controlling <strong>im</strong> Sinne <strong>de</strong>r VV Nr. 5 zu § 6 LGG vorgesehen hatten, sind<br />

es <strong>im</strong> aktuellen Berichtszeitraum nur noch knapp die Hälfte (46,7 %). Da<strong>von</strong> ergriffen etwas<br />

mehr als ein Drittel (35,7 %; 5) ergänzen<strong>de</strong> Maßnahmen gemäß § 6 Abs. 5 LGG, da während<br />

<strong>de</strong>r Geltungsdauer <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplans erkennbar war, dass <strong>de</strong>ssen Ziele nicht erreicht<br />

wer<strong>de</strong>n konnten. Im letzten Berichtszeitraum waren es 6,3 % (2).<br />

83,9<br />

87,1<br />

96,8<br />

67,7<br />

71,0<br />

38,7<br />

22,6<br />

61,3<br />

64,5<br />

45,2<br />

–<br />

61,3<br />

96,7<br />

86,7<br />

83,3<br />

80,0<br />

66,7<br />

56,7<br />

56,7<br />

40,0<br />

40,0<br />

23,3<br />

30,0<br />

46,7<br />

+ 12,8<br />

– 0,4<br />

– 13,5<br />

+ 12,3<br />

– 4,3<br />

+ 18,0<br />

+ 34,1<br />

– 21,3<br />

– 24,5<br />

– 21,9<br />

+ 30,0<br />

– 14,6<br />

113


114 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

9.3 Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie<br />

Arbeitszeit<br />

Von <strong>de</strong>n 43.306 Beschäftigten an <strong>de</strong>n Hochschulen üben zum 31.10.2006 13.443 Personen<br />

(31,0 %) eine Teilzeitbeschäftigung aus (ohne Teilzeitbeschäftigung während <strong>de</strong>r Elternzeit<br />

<strong>und</strong> Beurlaubung). Da<strong>von</strong> sind 1.088 Beschäftigte (8,1 %) in Altersteilzeit <strong>und</strong> eine Beschäftigte<br />

<strong>im</strong> Sabbatjahr. Der <strong>Frauen</strong>anteil unter <strong>de</strong>n Teilzeitbeschäftigten beträgt 61,3 % (8.243).<br />

Im Vergleich zum 1. LGG-Bericht stieg die Teilzeitbeschäftigtenquote um 2,5 Prozentpunkte<br />

an, <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil sank um 0,5 Prozentpunkte. Die Teilzeitquote <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> in<br />

Höhe <strong>von</strong> 31,0 % liegt über <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>sweiten Quote <strong>von</strong> 26,8 %. Der <strong>Frauen</strong>anteil ist mit 61,3 %<br />

niedriger als <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>sweite Wert <strong>von</strong> 81,7 %. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die wissen-<br />

schaftlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter an <strong>de</strong>n Hochschulen überwiegend auf Teilzeitstellen<br />

tätig sind. Die Teilzeitbeschäftigung beruht in diesen Fällen daher in <strong>de</strong>r Regel nicht<br />

auf einem entsprechen<strong>de</strong>n Antrag <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Beschäftigten, son<strong>de</strong>rn auf stellenwirtschaftlichen<br />

Vorgaben.<br />

Von <strong>de</strong>n <strong>im</strong> Hochschulbereich beschäftigten <strong>Frauen</strong> arbeiten 47,4 %, <strong>und</strong> damit fast je<strong>de</strong> zweite<br />

Frau, in Teilzeit. Lan<strong>de</strong>sweit sind es nur 41,0 %. Im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum<br />

ist ein leichter Anstieg <strong>von</strong> zwei Prozentpunkten zu verzeichnen. Betrachtet man die Teilzeitquote<br />

in <strong>de</strong>n einzelnen Beschäftigten- <strong>und</strong> Laufbahngruppen (ohne Altersteilzeit <strong>und</strong> Sabbatjahr)<br />

zeigen sich nach wie vor <strong>de</strong>utliche Unterschie<strong>de</strong>: Die Teilzeitquote bei <strong>de</strong>n Beamtinnen<br />

<strong>und</strong> Beamten liegt bei 5,1 %, bei <strong>de</strong>n Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeitern bei 9,4 % <strong>und</strong> bei <strong>de</strong>n Angestellten<br />

bei 37,8 %. Die geringe Teilzeitquote bei <strong>de</strong>n Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten hängt damit<br />

zusammen, dass über vier Fünftel <strong>de</strong>r Beschäftigten (82,5 %) <strong>im</strong> höheren Dienst angesie<strong>de</strong>lt<br />

sind, da<strong>von</strong> 80,7 % in <strong>de</strong>n C- <strong>und</strong> W-Besoldungsgruppen. Hier üben nur 41 Beschäftigte, darunter<br />

23 <strong>Frauen</strong> eine Teilzeitbeschäftigung aus.<br />

Bezogen auf die Beschäftigtengruppen ist <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil unter <strong>de</strong>n Teilzeitbeschäftigten bei<br />

<strong>de</strong>n Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten mit 89,5 % am höchsten, bei <strong>de</strong>n Angestellten mit 61,1 % am<br />

niedrigsten. Der entsprechen<strong>de</strong> Wert für Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeiter liegt bei 71,8 %.<br />

In <strong>de</strong>n Laufbahngruppen stieg die Teilzeitquote durchgängig leicht an: Am niedrigsten ist<br />

sie nach wie vor <strong>im</strong> gehobenen Dienst mit 22,5 %, gefolgt vom höheren Dienst mit 29,8 %,<br />

<strong>de</strong>m mittleren Dienst mit 35,1 % <strong>und</strong> <strong>de</strong>m einfachen Dienst mit 42,9 %. Von <strong>de</strong>n Teilzeitbeschäftigten<br />

<strong>im</strong> höheren Dienst befin<strong>de</strong>n sich, bedingt durch die zumeist teilzeitbeschäftigten<br />

wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter, 98,5 % in <strong>de</strong>n Besoldungs- <strong>und</strong> Vergütungsgruppen<br />

A 13 bis A 15 bzw. IIa bis Ia BAT, darunter 43,8 % <strong>Frauen</strong>. Nur 0,4 % haben eine<br />

Professur inne, da<strong>von</strong> 53,6 % <strong>Frauen</strong>.<br />

In <strong>de</strong>n einzelnen Laufbahngruppen ist <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>teil unter <strong>de</strong>n Teilzeitbeschäftigten <strong>im</strong> mittleren<br />

Dienst mit 95,1 % am höchsten <strong>und</strong> damit seit 2003 nahezu unverän<strong>de</strong>rt. Im gehobenen<br />

Dienst ging er um 3,3 Prozentpunkte auf 69,2 % zurück, <strong>im</strong> einfachen Dienst um 16 Prozentpunkte<br />

auf 51,9 %. Im höheren Dienst stieg er um 2,8 Prozentpunkte auf 43,7 % an.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>s Arbeitszeitumfangs <strong>von</strong> Teilzeitbeschäftigten ergibt sich folgen<strong>de</strong>s: Der<br />

überwiegen<strong>de</strong> Teil <strong>de</strong>r Teilzeitbeschäftigten (ohne Teilzeitbeschäftigte während <strong>de</strong>r Elternzeit<br />

<strong>und</strong> Beurlaubung <strong>und</strong> ohne Beschäftigte <strong>im</strong> Sabbatjahr o<strong>de</strong>r in Altersteilzeit) übt mit 68,3 %<br />

eine Teilzeitbeschäftigung <strong>im</strong> halben Umfang <strong>de</strong>r regelmäßigen Arbeitszeit aus. 62,1 % dieser<br />

Beschäftigten sind <strong>im</strong> höheren Dienst, da<strong>von</strong> 98,9 % in <strong>de</strong>n Besoldungs- <strong>und</strong> Vergütungsgruppen<br />

A 13 bis A 15 bzw. IIa bis Ia BAT. Dies weist darauf hin, dass es sich bei <strong>de</strong>n Teilzeitstellen<br />

für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter in <strong>de</strong>r Regel um Stellen mit <strong>de</strong>r Hälfte<br />

<strong>de</strong>r regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit han<strong>de</strong>lt. 15,6 % <strong>de</strong>r Teilzeitbeschäftigten arbeiten


9.4 Mittelvergabe<br />

<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

mehr als die Hälfte bis zu drei Viertel, 8,8 % mehr als 75 % <strong>de</strong>r regelmäßigen Arbeitszeit <strong>und</strong><br />

7,2 % unterhälftig. Im Vergleich zum 1. LGG-Bericht nahmen Teilzeitbeschäftigungen mit<br />

einem Umfang <strong>von</strong> mehr als <strong>de</strong>r Hälfte bis zu drei Viertel <strong>de</strong>r regelmäßigen Arbeitszeit um 6,7<br />

Prozentpunkte zu, während die an<strong>de</strong>ren zeitlichen Varianten, bis auf die unterhälftige Teilzeitbeschäftigung,<br />

leicht rückläufig sind.<br />

Von <strong>de</strong>n 1.088 Beschäftigten in Altersteilzeit sind 527 <strong>Frauen</strong> (48,4 %) <strong>und</strong> 561 Männer<br />

(51,6 %). Mehr als Dreiviertel <strong>de</strong>r Altersteilzeitbeschäftigten sind Angestellte (77,4 %), 12,2 %<br />

Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeiter <strong>und</strong> 10,4 % Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte. 48,4 % <strong>de</strong>r Beschäftigten<br />

in Altersteilzeit arbeiten <strong>im</strong> mittleren Dienst, da<strong>von</strong> 75,0 % <strong>Frauen</strong>. 22,7 % <strong>de</strong>r Altersteilzeitbeschäftigten<br />

sind <strong>im</strong> gehobenen Dienst <strong>und</strong> 16,5 % <strong>im</strong> höheren Dienst. Hier beträgt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil<br />

jeweils nur 30,4 % bzw. 21,8 %. Eine Frau in Altersteilzeit ist Angehörige <strong>de</strong>s einfachen<br />

Dienstes.<br />

Der Anteil <strong>de</strong>r Teilzeitbeschäftigten an <strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungen, Höhergruppierungen <strong>und</strong> höheren<br />

Einreihungen sank um 6,7 Prozentpunkte auf 15,1 % <strong>und</strong> liegt damit 13,4 Prozentpunkte unter<br />

<strong>de</strong>m Anteil <strong>de</strong>r Teilzeitbeschäftigten an <strong>de</strong>n Gesamtbeschäftigten (ohne Altersteilzeit <strong>und</strong><br />

Sabbatjahr). Während bei <strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r Teilzeitbeschäftigten mit 7,2 %<br />

<strong>im</strong> Vergleich zum 1. LGG-Bericht leicht stieg (+ 1,8 Prozentpunkte), sank die Zahl <strong>de</strong>r Teilzeitkräfte,<br />

die <strong>von</strong> Höhergruppierungen profitieren, um 10,3 Prozentpunkte auf 19,3 %. Insgesamt<br />

gesehen wur<strong>de</strong>n somit, wie <strong>im</strong> vorangegangenen Berichtszeitraum, die Teilzeitbeschäftigten<br />

unterproportional be<strong>im</strong> beruflichen Aufstieg berücksichtigt.<br />

Beurlaubte Beschäftigte<br />

Die Zahl <strong>de</strong>r beurlaubten Beschäftigten (einschließlich Elternzeit) an <strong>de</strong>n Hochschulen hat<br />

sich <strong>im</strong> Vergleich zum 1. LGG-Bericht mit 1.027 (2,4 %) kaum verän<strong>de</strong>rt (– 0,1 Prozentpunkte).<br />

Mit 79,9 % liegt <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil leicht unter <strong>de</strong>m Vergleichswert <strong>von</strong> 2003 (– 2,7 Prozentpunkte).<br />

35,0 % <strong>de</strong>r beurlaubten Beschäftigten sind Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte, 62,0 % Angestellte <strong>und</strong><br />

3,0 % Arbeiterinnen <strong>und</strong> Arbeiter. 0,3 % <strong>de</strong>r Beurlaubten sind <strong>im</strong> einfachen Dienst beschäftigt,<br />

39,6 % <strong>im</strong> mittleren, 23,2 % <strong>im</strong> gehobenen <strong>und</strong> 33,9 % <strong>im</strong> höheren Dienst. Während <strong>im</strong><br />

mittleren <strong>und</strong> gehobenen Dienst <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil unter <strong>de</strong>n Beurlaubten bei 97,5 % bzw.<br />

92,9 % liegt, beträgt er <strong>im</strong> höheren Dienst lediglich 49,7 % <strong>und</strong> in <strong>de</strong>n C- <strong>und</strong> W-Besoldungsgruppen<br />

nur 22,8 %. Dieser geringe <strong>Frauen</strong>anteil lässt vermuten, dass es sich hier bei <strong>de</strong>n<br />

Beurlaubungsgrün<strong>de</strong>n vermehrt um beruflich bedingte han<strong>de</strong>lt.<br />

Aus § 5 <strong>de</strong>r Hochschulgesetze vom 14. März 2000 <strong>und</strong> vom 30.11.2004 sowie aus § 5 LGG<br />

ergibt sich <strong>de</strong>r gesetzliche Auftrag, Erfolge in <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> Frau <strong>und</strong> Mann bei <strong>de</strong>r<br />

leistungsorientierten Mittelvergabe vom Staat an die Hochschulen <strong>und</strong> auch bei <strong>de</strong>r hochschulinternen<br />

Mittelvergabe zu berücksichtigen. Fortschritte in <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>s <strong>Gleichstellung</strong>sauftrages<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>im</strong> Bereich Forschung <strong>und</strong> Lehre durch die Parameter „Absolventen/<br />

innen“ <strong>und</strong> „Stellen für wissenschaftliches Personal“ an einer Zielmarke (<strong>und</strong> Obergrenze)<br />

<strong>von</strong> 50 % <strong>Frauen</strong>anteil gemessen, wobei nach Fächergruppen differenziert wird. In einem ersten<br />

Schritt erhalten die Hochschulen bei einem unterdurchschnittlichen <strong>Frauen</strong>anteil in <strong>de</strong>r<br />

jeweiligen Fächergruppe einen Abschlag auf <strong>de</strong>n Ausgangswert <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Parameters.<br />

In einem zweiten Schritt wird dann die Verteilung auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r neu berechneten Parameterwerte<br />

ermittelt, so dass es <strong>im</strong> Ergebnis zu einer Umverteilung zwischen <strong>de</strong>n Hochschulen<br />

kommt. Die Umverteilung betrug <strong>im</strong> Jahr 2004 ca. 17,5 Mio. €, <strong>im</strong> Jahr 2005 ca. 21,0 Mio. €<br />

115


116 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

9.5 Gremienbesetzungen<br />

<strong>und</strong> <strong>im</strong> Jahr 2006 ca. 25,0 Mio. €. Gegenüber <strong>de</strong>m Wert <strong>von</strong> ca. 7,0 Mio. € in <strong>de</strong>n Jahren 2002<br />

<strong>und</strong> 2003 erhöhte sich somit <strong>de</strong>r umverteilte Betrag <strong>im</strong> Berichtszeitraum stetig.<br />

Der Anteil <strong>de</strong>r Hochschulen, in <strong>de</strong>nen auch die interne Mittelvergabe nach <strong>de</strong>n für die Mittelvergabe<br />

vom Staat an die Hochschulen maßgeblichen Kriterien erfolgt, sank <strong>von</strong> 68,8 % auf<br />

56,7 %.<br />

28 <strong>von</strong> 30 Hochschulen, drei weniger als am 31.12.2003, mel<strong>de</strong>n zum Stichtag 31.10.2006<br />

insgesamt 426 Gremien (310 Kommissionen <strong>und</strong> 116 sonstige Gremien). Dies sind, trotz <strong>de</strong>r<br />

gesunkenen Zahl <strong>de</strong>r mel<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Hochschulen, 114 Gremien mehr als am 31.12.2003. Der<br />

prozentuale Anteil <strong>de</strong>r geschlechtsparitätisch o<strong>de</strong>r mit mehr <strong>Frauen</strong> besetzten Gremien sank<br />

jedoch trotz Anstiegs <strong>de</strong>r absoluten Zahl (<strong>von</strong> 67 auf 81) <strong>von</strong> 21,5 % auf 19,0 %. <strong>Frauen</strong> sind<br />

somit in 345 Gremien unterrepräsentiert (31.12.2003: 245). Insgesamt stellen <strong>Frauen</strong> in <strong>de</strong>n<br />

Gremien einen Anteil <strong>von</strong> 26,8 % (1.279). Im Vergleich zum 31.12.2003 sind 76 <strong>Frauen</strong> weniger<br />

in Gremien tätig (– 1,0 Prozentpunkt).<br />

Der überwiegen<strong>de</strong> Teil <strong>de</strong>r Gremienentsendungen (98,6 %) erfolgt durch die eigene Dienststelle<br />

in ein Gremium <strong>de</strong>r eigenen Dienstelle; <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>anteil beträgt hier 26,9 % <strong>und</strong> liegt<br />

damit unterhalb <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sdurchschnitts <strong>von</strong> 34,1 %. Nur 16 Personen, da<strong>von</strong> 5 <strong>Frauen</strong><br />

(31,3 %), wur<strong>de</strong>n in 6 Gremien außerhalb <strong>de</strong>r Dienststelle entsandt. Trotz <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Vorgabe in § 12 Abs. 1 LGG, wonach Kommissionen, Beiräte, Verwaltungs- <strong>und</strong> Aufsichtsräte<br />

sowie sonstige Gremien geschlechtsparitätisch besetzt wer<strong>de</strong>n sollen, konnte die bestehen<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>utliche Unterrepräsentanz <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in <strong>de</strong>n Gremien an <strong>de</strong>n Hochschulen während <strong>de</strong>s<br />

Berichtszeitraumes nicht verringert wer<strong>de</strong>n. Sie hat sich <strong>im</strong> Gegenteil noch verstärkt. Da die<br />

Mitglie<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Kommissionen <strong>und</strong> Gremien zu einem großen Teil zur Führungsebene <strong>und</strong>/<br />

o<strong>de</strong>r wissenschaftlichem Personal gehören, ist da<strong>von</strong> auszugehen, dass <strong>de</strong>r Anteil <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong><br />

in <strong>de</strong>n Kommissionen <strong>und</strong> Gremien auch durch <strong>de</strong>n niedrigen <strong>Frauen</strong>anteil be<strong>im</strong> Führungs-<br />

<strong>und</strong> wissenschaftlichen Personal beeinflusst wird <strong>und</strong> umgekehrt.<br />

9.6 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

Bestellung <strong>und</strong> organisatorische Ansiedlung<br />

Gemäß Nr. 1.2 VV zu § 15 Abs. 1 LGG erfolgt die Bestellung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

nach vorheriger Ausschreibung durch die Dienststelle. Speziell für die Hochschulen ist geregelt,<br />

dass aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r dort vorgeschriebenen Wahl <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten eine<br />

Ausschreibung entbehrlich ist. Einzelheiten zur Wahl, Bestellung <strong>und</strong> Amtszeit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

<strong>und</strong> ihrer Stellvertretung wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r jeweiligen Gr<strong>und</strong>ordnung <strong>de</strong>r Hochschulen<br />

geregelt.<br />

Alle 30 in die Auswertung eingegangenen Hochschulen haben min<strong>de</strong>stens eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

bestellt, 26 (86,7 %) min<strong>de</strong>stens eine stellvertreten<strong>de</strong> <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte.<br />

Unter <strong>de</strong>n insgesamt 35 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten 21 sind 15 Beamtinnen <strong>und</strong> 20<br />

Angestellte. Diese befin<strong>de</strong>n sich in folgen<strong>de</strong>n Besoldungs- <strong>und</strong> Vergütungsgruppen:<br />

21 Insgesamt waren an <strong>de</strong>n 30 Hoch- <strong>und</strong> Fachhochschulen 47 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte tätig. Die nachfolgen<strong>de</strong> Datenerhebung<br />

erfolgte jedoch nur für max. 3 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte pro Hochschule, so dass hier <strong>von</strong> einer Gesamtzahl<br />

<strong>von</strong> 35 ausgegangen wird.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

– eine in <strong>de</strong>n BesGr. A 1 – A 8,<br />

– eine in <strong>de</strong>n Vgr. X – VIb,<br />

– eine in <strong>de</strong>n Vgr. Vc – Va,<br />

– vier in <strong>de</strong>n BesGr. A 11 – A 13 bzw. A 13 Z,<br />

– fünf in <strong>de</strong>n Vgr. IVb – III,<br />

– drei in <strong>de</strong>n BesGr. A 14 – A 15,<br />

– 13 in <strong>de</strong>n Vgr. IIb – I<br />

– fünf in <strong>de</strong>n BesGr. C 3 – C 4 <strong>und</strong><br />

– zwei in <strong>de</strong>r BesGr. W 2.<br />

Die Mehrheit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten ist somit <strong>im</strong> höheren Dienst beschäftigt. Es ist<br />

da<strong>von</strong> auszugehen, dass ein Hochschulstudium die Tätigkeit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

erleichtert. Dies gilt vor allem für die notwendige Akzeptanz <strong>und</strong> für die erfolgreiche Umsetzung<br />

gleichstellungspolitischer Maßnahmen bei <strong>de</strong>n Hoch- <strong>und</strong> Fachhochschulleitungen <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>m wissenschaftlichen Hochschulpersonal.<br />

In 21 Fällen entspricht die organisatorische Ansiedlung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten einer<br />

Stabsstelle, in 8 Fällen ist sie einem Fachbereich <strong>und</strong> nur in einem Fall <strong>de</strong>r Personalverwaltung<br />

zugeordnet. Die sich bereits seit En<strong>de</strong> 2003 abzeichnen<strong>de</strong> Ten<strong>de</strong>nz, die Position <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

als Stabsstelle einzurichten, setzt sich damit weiter fort.<br />

Arbeitssituation<br />

Gemäß § 16 Abs. 2 LGG sind die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>von</strong> <strong>de</strong>n sonstigen dienstlichen<br />

Aufgaben <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r verfügbaren Stellen in Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten<br />

in <strong>de</strong>r Regel min<strong>de</strong>stens um die Hälfte <strong>und</strong> in Dienststellen mit mehr als 500 Beschäftigten<br />

min<strong>de</strong>stens um die volle regelmäßige Arbeitszeit zu entlasten. 17 <strong>de</strong>r in die Auswertung eingegangenen<br />

30 Hochschulen haben 501 <strong>und</strong> mehr Beschäftigte, 7 Einrichtungen haben 201 bis<br />

500 Beschäftigte.<br />

Insgesamt wer<strong>de</strong>n 65,7 % (23) <strong>de</strong>r 35 <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>von</strong> ihren sonstigen dienst-<br />

lichen Aufgaben entlastet. Damit stieg <strong>de</strong>r Anteil <strong>im</strong> Vergleich zum 1. LGG-Bericht um 1,6 Prozentpunkte<br />

<strong>und</strong> liegt <strong>de</strong>utlich über <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt <strong>von</strong> 43,8 %. Die nachfolgen<strong>de</strong><br />

Tabelle zeigt <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r wöchentliche Entlastung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten an<br />

<strong>de</strong>n Hochschulen, differenziert nach <strong>de</strong>n Beschäftigtengrößenklassen.<br />

Anzahl <strong>und</strong> prozentualer Anteil <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten nach Umfang <strong>de</strong>r wöchentlichen<br />

Entlastung <strong>von</strong> sonstigen dienstlichen Tätigkeiten gem. § 16 Abs. 2 LGG in <strong>de</strong>n Hochschulen,<br />

differenziert nach Beschäftigtengrößenklassen<br />

Beschäftigungsgrößenklassen<br />

<strong>de</strong>r Hochschulen<br />

20 bis einschl. 200<br />

201 bis einschl. 500<br />

501 <strong>und</strong> mehr<br />

insgesamt<br />

Verän<strong>de</strong>rung<br />

gegenüber <strong>de</strong>r<br />

Gesamtzahl 2003<br />

Gleich-<br />

stellungs-<br />

beauftragte<br />

insgesamt<br />

7<br />

7<br />

21<br />

35<br />

– 4<br />

wöchentliche Entlastung <strong>von</strong> … bis unter … St<strong>und</strong>en<br />

bzw. ohne Entlastung<br />

unter 10 10 – 20 20 – 30 30 u. mehr<br />

2 (28,6 %)<br />

–<br />

–<br />

2 (5,7 %)<br />

– 5 (– 12,2<br />

%-Punkte)<br />

–<br />

1 (14,3 %)<br />

1 (4,8 %)<br />

2 (5,7 %)<br />

– 4 (– 9,7<br />

%-Punkte)<br />

–<br />

3 (42,9 %)<br />

2 (9,5 %)<br />

5 (14,3 %)<br />

+ 4 (+ 11,7<br />

%-Punkte)<br />

–<br />

2 (28,6 %)<br />

12 (57,1 %)<br />

14 (40,0 %)<br />

+ 3 (+ 11,8<br />

%-Punkte)<br />

117<br />

ohne<br />

Entlastung<br />

5 (71,4 %)<br />

1 (14,3 %)<br />

6 (28,6 %)<br />

12 (34,3 %)<br />

– 2 (– 1,6<br />

%-Punkte)


118 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Trotz leichter Verbesserungen bei <strong>de</strong>n Entlastungen <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten bleiben<br />

diese weiterhin hinter <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s LGG zurück. Allerdings wünschen nicht alle <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

eine Entlastung <strong>von</strong> ihren dienstlichen Tätigkeiten bzw. nicht in <strong>de</strong>m<br />

möglichen Umfang. Sie befürchten dadurch unter Umstän<strong>de</strong>n Nachteile für ihre weitere (wissenschaftliche)<br />

Karriere.<br />

Die Zahl <strong>de</strong>r Hochschulen, an <strong>de</strong>nen Mitarbeiterinnen o<strong>de</strong>r Mitarbeiter für die Tätigkeit bei<br />

<strong>de</strong>n <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten ganz o<strong>de</strong>r teilweise <strong>von</strong> an<strong>de</strong>ren Aufgaben entlastet wer<strong>de</strong>n,<br />

sank <strong>von</strong> 19 auf 14. Dagegen stieg die Zahl <strong>de</strong>r Hochschulen, an <strong>de</strong>nen <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

nicht <strong>von</strong> Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern unterstützt wer<strong>de</strong>n, <strong>von</strong> 13 auf 16. Dies<br />

betrifft in zwei Fällen auch Hochschulen mit 500 <strong>und</strong> mehr Beschäftigten. Die durchschnittliche<br />

wöchentliche Entlastung je Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter sank <strong>von</strong> 23,3 St<strong>und</strong>en auf<br />

22,6 St<strong>und</strong>en.<br />

Die Zahl <strong>de</strong>r Hochschulen, die ihre <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte(n) personell unterstützen <strong>und</strong><br />

stärker entlasten, steigt ten<strong>de</strong>nziell mit zunehmen<strong>de</strong>r Beschäftigtenzahl.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r Ausstattung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten mit finanziellen Mitteln besteht<br />

nach wie vor eine große Diskrepanz zwischen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Hochschulbereich.<br />

Während lan<strong>de</strong>sweit nur 6,5 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten über eigene finanzielle<br />

Mittel verfügen, sind es an <strong>de</strong>n Hochschulen 90,0 %. Nur an 3 Hochschulen haben die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

keinen eigenen Etat.<br />

Zusammenarbeit zwischen Dienststelle <strong>und</strong> <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragter<br />

Je nach Art <strong>de</strong>r Maßnahme (personell, sozial o<strong>de</strong>r organisatorisch) erfolgt an 46,7 % bis<br />

56,7 % <strong>de</strong>r Hochschulen die erstmalige Beteiligung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>im</strong> ver-<br />

waltungsinternen Abst<strong>im</strong>mungsprozess, bei etwas mehr als einem Drittel bis knapp <strong>de</strong>r<br />

Hälfte <strong>de</strong>r Hochschulen jedoch erst mit <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Personalrates. Letzteres Verfahren<br />

wi<strong>de</strong>rspricht <strong>de</strong>n Regelungen in Nr. 2.1 <strong>und</strong> Nr. 2.3 VV zu § 18 Abs. 2 LGG, nach <strong>de</strong>nen die<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte bei allen Maßnahmen bereits <strong>im</strong> Planungsstadium zu beteiligen<br />

ist <strong>und</strong> ihr Recht auf Abgabe einer Stellungnahme vor das personalvertretungsrechtliche<br />

Beteiligungsverfahren tritt (Ausnahme: fristlose Entlassungen <strong>und</strong> außeror<strong>de</strong>ntliche Kündigungen).<br />

Gemäß Nr. 1.5 VV zu § 17 Abs. 1 LGG können jedoch über Form <strong>und</strong> Umfang <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung zwischen Dienststelle <strong>und</strong> <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragter Absprachen getroffen<br />

wer<strong>de</strong>n. Die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>von</strong> 22 Hochschulen (73,3 %) geben an, dass sie<br />

Stellungnahmen gem. § 18 Abs. 2 LGG <strong>im</strong> Vorfeld <strong>von</strong> Entscheidungen abgegeben haben.<br />

Der prozentuale Anteil liegt damit, wie <strong>im</strong> letzten Berichtszeitraum, <strong>de</strong>utlich über <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>s-<br />

durchschnitt (53,8 %).<br />

Rechte<br />

Vom Personalakteneinsichtsrecht wur<strong>de</strong> <strong>im</strong> Berichtszeitraum in 19 Hochschulen (63,3 %) <strong>von</strong><br />

<strong>de</strong>n <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten Gebrauch gemacht, d.h. an drei Einrichtungen weniger als <strong>im</strong><br />

letzten Berichtszeitraum. Das unmittelbare Vortragsrecht bei <strong>de</strong>r Dienststellenleitung nutzten<br />

die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten unverän<strong>de</strong>rt an 29 Hochschulen (96,7 %), <strong>und</strong> zwar überwiegend<br />

bei personellen Maßnahmen (96,6 %) <strong>und</strong> in einem etwas geringeren Maße bei organisatorischen<br />

(82,8 %) <strong>und</strong> sozialen Maßnahmen (69,0 %). Die Anteile liegen <strong>de</strong>utlich über <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>sdurchschnitt <strong>von</strong> 35,0 % (Personalakteneinsichtsrecht) bzw. 61,6 % (unmittelbares<br />

Vortragsrecht). Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass unter <strong>de</strong>n 30 in die Auswertung<br />

eingegangenen Hochschulen 17 mehr als 500 Beschäftigte haben <strong>und</strong> daher mehr Personalentscheidungen<br />

getroffen wer<strong>de</strong>n.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Die Zahl <strong>de</strong>r Hochschulen, an <strong>de</strong>nen <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte ihr Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht gem.<br />

§ 19 LGG ausüben, sank <strong>im</strong> Berichtszeitraum <strong>von</strong> 21 (65,5 %) auf 14 (46,7 %). Zu einem überwiegen<strong>de</strong>n<br />

Teil bezogen sich die Wi<strong>de</strong>rsprüche auf personelle Maßnahmen (92,9 %) <strong>und</strong> nur<br />

in wenigen Fällen auf organisatorische <strong>und</strong> soziale Maßnahmen (21,4 % bzw. 7,1 %). Wird<br />

einem Wi<strong>de</strong>rspruch nicht abgeholfen, kann die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte innerhalb einer<br />

Woche nach <strong>de</strong>r erneuten Entscheidung <strong>de</strong>r Dienststelle nach rechtzeitiger Unterrichtung<br />

<strong>de</strong>r Dienststellenleitung eine Stellungnahme <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>skommission, ansonsten <strong>de</strong>s<br />

Senats, einholen. Der Vollzug <strong>de</strong>r Maßnahme ist bis zum Vorliegen <strong>de</strong>r Stellungnahme gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

auszusetzen. Von dieser Möglichkeit machten <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte an drei<br />

Hochschulen Gebrauch, zwei weniger als <strong>im</strong> letzten Berichtszeitraum. Die Zahl <strong>de</strong>r Hochschulen,<br />

an <strong>de</strong>nen <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte mit ihren Wi<strong>de</strong>rsprüchen <strong>im</strong>mer o<strong>de</strong>r überwiegend<br />

Erfolg hatten, sank <strong>von</strong> 15 auf 11, <strong>de</strong>r prozentuale Anteil stieg jedoch aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r gesunkenen<br />

Ausgangszahl um 7,2 Prozentpunkte auf 78,6 %. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist festzustellen, dass sich das<br />

Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht als Instrument für die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte zur Kontrolle <strong>und</strong> För<strong>de</strong>rung<br />

gleichstellungsrelevanter Ziele weiterhin bewährt hat.<br />

Während <strong>im</strong> letzten Berichtszeitraum die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>de</strong>r in die Auswertung<br />

eingegangenen Hochschulen ausnahmslos gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 LGG in ihrer Funktion an<br />

Dienstbesprechungen teilgenommen hatten, geben für <strong>de</strong>n aktuellen Berichtszeitraum die<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten zweier Hochschulen (6,7 %) an, nicht an Dienstbesprechungen<br />

beteiligt wor<strong>de</strong>n zu sein <strong>und</strong> regelmäßig keine Einladungen erhalten zu haben. Dies betrifft<br />

eine kleinere Einrichtung (Beschäftigtenzahl zwischen 20 <strong>und</strong> 200) sowie eine mit 501 <strong>und</strong><br />

mehr Beschäftigten. An 22 Hochschulen (73,3 %) erhalten die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

regelmäßig, an 6 weiteren (20,0 %) teilweise Einladungen zu <strong>de</strong>n Dienstbesprechungen. Damit<br />

wer<strong>de</strong>n die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten an <strong>de</strong>n Hochschulen <strong>im</strong> Vergleich zur Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />

NRW insgesamt überdurchschnittlich oft zu Besprechungen eingela<strong>de</strong>n. Differenziert<br />

nach Besprechungsarten ergibt sich folgen<strong>de</strong>s Bild:<br />

– anlassbezogene Dienstbesprechungen bei <strong>de</strong>r Personalstelle o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Dienststellenleitung:<br />

26 (92,9 %),<br />

– regelmäßige Dienstbesprechungen bei <strong>de</strong>r Dienststellenleitung, allein o<strong>de</strong>r mit an<strong>de</strong>ren<br />

Führungskräften/Beschäftigten: 24 (85,7 %),<br />

– regelmäßige Dienstbesprechungen bei <strong>de</strong>r Personalstelle, allein o<strong>de</strong>r mit an<strong>de</strong>ren Führungs-<br />

kräften/Beschäftigten: 10 (35,7 %),<br />

– Beurteilungsbesprechungen: 19 (67,9 %),<br />

– Besprechungen mit <strong>de</strong>m Personalrat: 18 (64,3 %),<br />

– sonstige Besprechungen: 26 (92,9 %).<br />

An <strong>de</strong>r vierteljährlichen Besprechung <strong>de</strong>s Personalrates mit <strong>de</strong>r Dienststellenleitung gemäß<br />

§ 63 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>spersonalvertretungsgesetzes (LPVG) nahmen <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte <strong>von</strong><br />

12 Hochschulen (40,0 %) regelmäßig teil. Im Falle ihrer Nichtteilnahme erhielten sie öfter ein<br />

Protokoll als die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung NRW. An 16 Hochschulen<br />

(53,3 %) regelmäßig, an 10 (33,3 %) teilweise <strong>und</strong> an 4 (13,3 %) gar nicht.<br />

Mitarbeit in Gremien<br />

In die Gremienarbeit (ohne Auswahlgremien) sind die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>de</strong>r Hochschulen<br />

nach wie vor sehr gut eingeb<strong>und</strong>en. Sie arbeiten an 28 <strong>von</strong> 30 Einrichtungen (93,3 %)<br />

in insgesamt 198 Gremien mit. Durchschnittlich sind dies 7,1 Gremien pro <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte.<br />

Lan<strong>de</strong>sweit wirken 41,0 % <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten in durchschnittlich 3,2<br />

Gremien mit.<br />

119


120 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Kontakte mit an<strong>de</strong>ren <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

Von <strong>de</strong>r in § 18 Abs. 5 LGG eingeräumten Option, sich ohne Einhaltung <strong>de</strong>s Dienstweges an an<strong>de</strong>re<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte wen<strong>de</strong>n zu können, machten die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

fast aller in die Auswertung eingegangenen Hochschulen Gebrauch (29 <strong>von</strong> 30). Der Kontakt<br />

erfolgt durch regelmäßige Telefonate <strong>und</strong> Treffen, aber auch durch Dienstbesprechungen auf<br />

Einladung einer übergeordneten Dienststelle. Trotz <strong>de</strong>r recht guten Kontakte zu Amtskolleginnen<br />

sehen die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten an 21 Hochschulen (70,0 %) die Notwendigkeit<br />

einer noch umfassen<strong>de</strong>ren Vernetzung. Dies zeigt, wie wichtig <strong>de</strong>r Informations- <strong>und</strong> Erfahrungsaustausch<br />

sowie die Kooperation untereinan<strong>de</strong>r für die Arbeit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

sind.<br />

Insgesamt ist festzustellen, dass die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten an <strong>de</strong>n Hochschulen <strong>im</strong> Vergleich<br />

zu <strong>de</strong>n <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung hinsichtlich ihrer Arbeitssituation<br />

<strong>und</strong> ihrer finanziellen Ausstattung <strong>im</strong> Durchschnitt einen besseren Stand haben <strong>und</strong><br />

ihre Rechte häufiger wahrnehmen. Dabei spiegelt sich auch hier überwiegend <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>sweit<br />

erkennbare Trend wi<strong>de</strong>r: Zustehen<strong>de</strong> Rechte wer<strong>de</strong>n mit zunehmen<strong>de</strong>r Beschäftigtenzahl<br />

vermehrt in Anspruch genommen. Auch die personelle <strong>und</strong> sächliche Ausstattung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

verbessert sich mit zunehmen<strong>de</strong>r Beschäftigtenzahl, ebenso n<strong>im</strong>mt die<br />

Mitarbeit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten in Gremien <strong>de</strong>r Dienststelle zu.


Anhang<br />

Dokumentation <strong>de</strong>r Erhebungsbögen


122 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Dienststelle<br />

Lan<strong>de</strong>samt<br />

für Datenverarbeitung <strong>und</strong> Statistik<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Dienststellenkennung<br />

Erhebung zur Umsetzung <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sgleichstellungsgesetzes in <strong>de</strong>r<br />

Lan<strong>de</strong>sverwaltung Nordrhein-Westfalen<br />

Fragebogen<br />

Muster<br />

Bearbeiter/in Telefon-Nr.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Hinweis zur Erhebung:<br />

Das Lan<strong>de</strong>samt für Datenverarbeitung <strong>und</strong> Statistik Nordrhein-Westfalen führt <strong>im</strong> Auftrag <strong>de</strong>s Ministeriums<br />

für Generationen, Familie, <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Integration <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nordrhein-Westfalen die Erhebung<br />

zur Umsetzung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sgleichstellungsgesetzes in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung bei allen Dienststellen<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s durch.<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage:<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Durchführung dieser Erhebung bil<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r § 22 <strong>de</strong>s Gesetzes zur <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> für das Land Nordrhein-Westfalen (Lan<strong>de</strong>sgleichstellungsgesetz - LGG) in Verbindung<br />

mit <strong>de</strong>n Verwaltungsvorschriften zu § 22 LGG. Danach ist eine Berichterstattung gegenüber<br />

<strong>de</strong>m Landtag über die Umsetzung <strong>de</strong>s LGG in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung <strong>im</strong> Abstand <strong>von</strong> drei Jahren<br />

vorgeschrieben. Der zweite Bericht umfasst <strong>de</strong>n Zeitraum 01.01.2004 bis 31.10.2006.<br />

Diese Erhebung fin<strong>de</strong>t bei allen Verwaltungen <strong>und</strong> Eigenbetrieben <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nordrhein-Westfalen,<br />

<strong>de</strong>n Gerichten <strong>und</strong> Hochschulen, <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>srechnungshof, <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbeauftragten für <strong>de</strong>n Datenschutz,<br />

<strong>de</strong>r Verwaltung <strong>de</strong>s Landtags (vgl. § 2 Abs. 1 LGG) sowie <strong>de</strong>n jeweiligen <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

statt.<br />

Gehe<strong>im</strong>haltung:<br />

Die Erhebung <strong>de</strong>r Daten, ihre Erfassung <strong>und</strong> Auswertung unterliegen <strong>de</strong>m Gesetz zum Schutz personenbezogener<br />

Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen – DSG NRW) in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung<br />

vom 09. Juni 2000 (DSG NRW 2000 S. 542), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Gesetz vom<br />

05. Mai 2005 (GV. NRW. 2005, S. 332).<br />

Eine Weitergabe <strong>von</strong> Einzeldaten, insbeson<strong>de</strong>re auch an <strong>de</strong>n Auftraggeber, fin<strong>de</strong>t nicht statt.<br />

Erläuterungen:<br />

Die Erhebungsunterlagen bestehen aus einem Fragebogen, <strong>de</strong>r <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Dienststelle auszufüllen ist,<br />

sowie einem Fragebogen, <strong>de</strong>r <strong>von</strong> <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten auszufüllen ist. Um Ihnen das Ausfüllen<br />

zu erleichtern <strong>und</strong> Ihnen einen Überblick über die Fragen zu geben, sen<strong>de</strong>n wir Ihnen in postalischer<br />

Form diese Fragebögen zu. Die auszufüllen<strong>de</strong>n Formulare wer<strong>de</strong>n Ihnen online zur Verfügung<br />

gestellt <strong>und</strong> sind auch nur auf diesem Wege (nicht postalisch) <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>samt für Datenverarbeitung<br />

<strong>und</strong> Statistik Nordrhein-Westfalen zu übermitteln.<br />

Der Erhebungsbogen enthält drei Arten <strong>von</strong> Fragen:<br />

Bei <strong>de</strong>r ersten Form haben Sie die Möglichkeit, die Frage durch das Ankreuzen <strong>von</strong> vorgegebenen<br />

Antworten zu beantworten. Achten Sie bitte darauf, ob nur eine Antwortmöglichkeit zugelassen ist<br />

o<strong>de</strong>r ob mehrere Antworten möglich sind.<br />

Eine weitere Form <strong>de</strong>r Fragestellung verlangt als Antwort die Angabe <strong>von</strong> Häufigkeiten. Zum Teil wer<strong>de</strong>n<br />

diese Angaben auch in einer tieferen Glie<strong>de</strong>rung erfragt. Achten Sie bitte darauf, dass diese Glie<strong>de</strong>rung<br />

sich zur Gesamtsumme aufaddiert. Solllten Angaben für Ihre Dienststelle nicht zutreffen bzw.<br />

keine Fallzahlen vorliegen, ist eine 0 einzutragen.<br />

Muster<br />

Da nicht alle Fragen für alle Dienststellen gleich sind, sind an einigen Stellen <strong>de</strong>s Fragebogens sogenannte<br />

„Filterfragen“ eingebaut, die Sie bei <strong>de</strong>r Online-Erhebung systematisch durch <strong>de</strong>n Fragebogen<br />

führen.<br />

Schulen wer<strong>de</strong>n nicht einzeln erfasst, son<strong>de</strong>rn bei <strong>de</strong>n Schulämtern bzw. Bezirksregierungen nach<br />

Schultypen aggregiert erhoben. Der Fragebogen ist <strong>von</strong> <strong>de</strong>n Schulämtern <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Bezirksregierungen<br />

(Schulabteilung) als Dienststellen für die <strong>im</strong> Lan<strong>de</strong>sdienst beschäftigten Lehrkräfte je einmal für je<strong>de</strong><br />

Schulform auszufüllen. Dies gilt auch für <strong>de</strong>n Fragenkomplex F. "Die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte",<br />

wenn eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte für mehrere Schulformen zuständig ist.<br />

Die Fragen in Abschnitt D. „Stellenbesetzungsverfahren <strong>im</strong> Erhebungszeitraum” beziehen sich auf die<br />

jeweilige Letztentscheidungskompetenz in Personalangelegenheiten. So haben z. B. die Mittelbehör<strong>de</strong>n<br />

die Daten <strong>de</strong>r Stellenbesetzungsverfahren einschließlich <strong>de</strong>r Personalentscheidung für <strong>de</strong>n<br />

nachgeordneten Bereich anzugeben.<br />

Sollten Sie Fragen zum Ausfüllen <strong>de</strong>r Unterlagen haben, können Sie sich gerne an uns wen<strong>de</strong>n:<br />

Sie erreichen uns unter unserer Hotline: 0800 – 9449 334 o<strong>de</strong>r per E-Mail: lgg@lds.nrw.<strong>de</strong>.<br />

123


124 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

A. Führungspositionen<br />

1. Wie viele Beschäftigte befan<strong>de</strong>n sich am 31.10.2006 in Führungspositionen *) ?<br />

Schulen<br />

Schulleitungen<br />

stellvertreten<strong>de</strong> Schulleitungen<br />

Gerichte <strong>und</strong> Staatsanwaltschaften<br />

Dienststellenleitung<br />

stellvertreten<strong>de</strong> Dienststellenleitung<br />

Abteilungsleitung/Dezernatsleitung<br />

weitere Aufsicht führen<strong>de</strong> Richterinnen <strong>und</strong> Richter<br />

Geschäftsleitung<br />

Ministerien, Landtagsverwaltung, Lan<strong>de</strong>srechnungshof,<br />

Lan<strong>de</strong>sbeauftragte für <strong>de</strong>n Datenschutz<br />

Dienststellenleitung<br />

stellvertreten<strong>de</strong> Dienststellenleitung<br />

Abteilungsleitung<br />

stellvertreten<strong>de</strong> Abteilungsleitung/Gruppenleitung<br />

B 3 Referatsleitung<br />

Referatsleitung<br />

alle übrigen Dienststellen<br />

Dienststellenleitung<br />

<strong>Frauen</strong> Männer<br />

Muster<br />

stellvertreten<strong>de</strong> Dienststellenleitung<br />

nächst niedrigere Führungsebene (z.B. Geschäftsbe-<br />

reichsleitungen, Abteilungsleitungen, Dezernatsleitungen)<br />

weitere Führungsebene<br />

*) Abzustellen ist auf die tatsächlich wahrgenommene Funktion.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

B. Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie<br />

Die Frage 2 ist nicht durch die Schulämter zu beantworten<br />

2. Gab es <strong>im</strong> Erhebungszeitraum in Ihrer Dienststelle die Praxis, <strong>de</strong>n Beschäftigten <strong>im</strong> Erziehungsurlaub<br />

/ Elternzeit bzw. <strong>de</strong>n aus familienpolitischen Grün<strong>de</strong>n Beurlaubten ein<br />

Angebot zur Urlaubs- <strong>und</strong> Krankheitsvertretung zu machen (vgl. § 14 Abs. 5 LGG)?<br />

Ja Nein<br />

Muster<br />

125


126 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

C. <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan (FFP)<br />

3. Hat Ihre Dienststelle für Einstellungen, Beför<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong> Höhergruppierungen Personalhoheit?<br />

Ja, <strong>und</strong> zwar für alle Besoldungs-, Vergütungs- <strong>und</strong> Lohngruppen<br />

Ja, aber nur für best<strong>im</strong>mte Besoldungs-, Vergütungs- <strong>und</strong> Lohngruppen<br />

Nein<br />

4. Wur<strong>de</strong> in Ihrer Dienststelle ein FFP gemäß § 5 a LGG (VV Nr. 1 zu § 5 a) erstellt?<br />

Ja, <strong>und</strong> zwar erfolgte die Erstellung <strong>de</strong>s Entwurfes durch<br />

die Personalstelle<br />

die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

die Personalstelle <strong>und</strong> die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte gemeinsam<br />

eine Arbeitsgruppe ohne Beteiligung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

eine Arbeitsgruppe mit Beteiligung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

weitere Personen (z.B. <strong>im</strong> Wege <strong>de</strong>r externen Vergabe)<br />

Nein, weil<br />

die Dienststelle weniger als 20 Beschäftigte hat<br />

Muster<br />

eine an<strong>de</strong>re Dienststelle einen dienststellenübergreifen<strong>de</strong>n FFP erstellt<br />

sonstige Grün<strong>de</strong> vorliegen<br />

Falls Nein, weiter mit Frage 15.<br />

Bitte nur eine<br />

Nennung<br />

Bitte nur eine<br />

Nennung<br />

Bei <strong>de</strong>n Fragen 5 – 9 gelten für die Finanzverwaltung die vom Finanzministerium bekannt<br />

gegebenen Bearbeitungshinweise.<br />

5. Enthält <strong>de</strong>r FFP gemäß § 6 Abs. 2 LGG folgen<strong>de</strong> Bestandteile?<br />

Bestandsaufnahme <strong>de</strong>r Beschäftigtenstruktur (VV Nr. 2.2 zu § 6)<br />

Analyse <strong>de</strong>r Beschäftigtenstruktur (VV Nr. 2.3 zu § 6)<br />

Prognose hinsichtlich <strong>de</strong>r zu besetzen<strong>de</strong>n Stellen (VV Nr. 2.4 zu § 6 )<br />

Prognose hinsichtlich <strong>de</strong>r möglichen Beför<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong><br />

Höhergruppierungen (VV Nr. 2.4 zu § 6)<br />

Ja Nein


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

6. Enthält <strong>de</strong>r FFP gemäß § 6 Abs. 3 LGG konkrete Zielvorgaben für Einstellungen<br />

(VV Nr. 3 zu § 6)?<br />

Arbeiterinnen/Arbeiter<br />

einfacher Dienst (MTArb 1-3a)<br />

mittlerer Dienst (MTArb 4-9)<br />

Angestellte/Beamtinnen/Beamte<br />

einfacher Dienst<br />

mittlerer Dienst<br />

gehobener Dienst<br />

höherer Dienst<br />

Staatsanwältinnen/<br />

Staatsanwälte<br />

Richterinnen/Richter<br />

weil keine<br />

Unterrepräsentanz<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> vorlag<br />

Falls keine Zielvorgaben, weiter mit Frage 8.<br />

keine Zielvorgabe<br />

obwohl eine<br />

Unterrepräsentanz<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> vorlag<br />

Zielvorgabe<br />

7. Wur<strong>de</strong>n alle Zielvorgaben <strong>de</strong>s FFP <strong>im</strong> Hinblick auf die Einstellungen erreicht?<br />

Ja Nein<br />

Muster<br />

in <strong>de</strong>r Dienststelle<br />

nicht vertreten<br />

Falls Nein, kreuzen Sie bitte die entsprechen<strong>de</strong>(n) Laufbahngruppe(n) an, für die die Zielvorgaben<br />

nicht erreicht wur<strong>de</strong>n.<br />

Arbeiterinnen/Arbeiter<br />

einfacher Dienst (MTArb 1-3a)<br />

mittlerer Dienst (MTArb 4-9)<br />

Angestellte/Beamtinnen/Beamte<br />

einfacher Dienst<br />

mittlerer Dienst<br />

gehobener Dienst<br />

höherer Dienst<br />

Staatsanwältinnen/Staatsanwälte<br />

Richterinnen/Richter<br />

127


128 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

8. Enthält <strong>de</strong>r FFP gemäß § 6 Abs. 3 LGG konkrete Zielvorgaben für Beför<strong>de</strong>rungen, Höhergruppierungen<br />

<strong>und</strong> Einreihungen (VV Nr. 3 zu § 6)?<br />

A9 <strong>und</strong> BAT Vb<br />

A9 Z<br />

A12 <strong>und</strong> BAT III<br />

A13 (g.D.) <strong>und</strong> BAT IIa (g.D.)<br />

A13 Z (g.D.)<br />

A15 <strong>und</strong> BAT Ia<br />

A16 <strong>und</strong> BAT I<br />

A16 Z<br />

B2 <strong>und</strong> B2 (außertarifl.)<br />

R1 Z<br />

R2 <strong>und</strong> R2 Z<br />

R3<br />

R4<br />

MTArb8<br />

MTArb9<br />

weil keine<br />

Unterrepräsentanz<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> vorlag<br />

keine Zielvorgabe<br />

obwohl eine<br />

Unterrepräsentanz<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> vorlag<br />

Zielvorgabe<br />

Muster<br />

in <strong>de</strong>r Dienststelle<br />

nicht vertreten<br />

Falls keinerlei Zielvorgaben für Beför<strong>de</strong>rungen, Höhergruppierungen <strong>und</strong> Einreihungen, weiter mit<br />

Frage 10.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

9. Wur<strong>de</strong>n alle Zielvorgaben <strong>de</strong>s FFP <strong>im</strong> Hinblick auf die Beför<strong>de</strong>rungen, Höhergruppierungen<br />

<strong>und</strong> Einreihungen erreicht?<br />

Ja Nein<br />

Falls Nein, kreuzen Sie bitte die entsprechen<strong>de</strong>(n) Besoldungs-, Vergütungs- <strong>und</strong> Lohngruppe(n) an,<br />

für die die Zielvorgaben nicht erreicht wur<strong>de</strong>n.<br />

A9 <strong>und</strong> BAT Vb<br />

A9 Z<br />

A12 <strong>und</strong> BAT III<br />

A13 (g.D.) <strong>und</strong> BAT IIa (g.D.)<br />

A13 Z (g.D.)<br />

A15 <strong>und</strong> BAT Ia<br />

A16 <strong>und</strong> BAT I<br />

A16 Z<br />

B2 <strong>und</strong> B2 (außertarifl.)<br />

R1 Z<br />

R2 <strong>und</strong> R2 Z<br />

R3<br />

R4<br />

MTArb8<br />

MTArb9<br />

10. Enthält <strong>de</strong>r FFP gemäß § 6 Abs. 4 LGG gleichstellungsrelevante Maßnahmen zu folgen<strong>de</strong>n<br />

Bereichen (VV Nr. 4 zu § 6)?<br />

I Personalauswahl<br />

Muster<br />

Gestaltung <strong>de</strong>s Personalauswahlverfahrens unter<br />

Beachtung <strong>de</strong>r Vorgaben <strong>de</strong>s § 7 LGG<br />

Gezielte Anwerbung <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong><br />

II Personalentwicklung<br />

Gezielte Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung <strong>von</strong> Führungskräften<br />

Systematische Nachwuchsentwicklung<br />

Leitung <strong>von</strong> Projektarbeitsgruppen<br />

Sonstiges<br />

Ja Nein<br />

129


130 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

III Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie<br />

Angebote an Fortbildungsmaßnahmen zur Erleichterung <strong>de</strong>s<br />

Wie<strong>de</strong>reinstiegs in <strong>de</strong>n Beruf nach Beurlaubung<br />

Familienfre<strong>und</strong>liche Arbeitszeiten <strong>und</strong> Teilzeitarbeit, (alternieren<strong>de</strong>)<br />

(Tele-) He<strong>im</strong>arbeit<br />

Kin<strong>de</strong>rbetreuung<br />

IV Fortbildung<br />

Vorgaben für Fortbildungsmaßnahmen<br />

Fortbildungsmaßnahmen für Beschäftigte, <strong>de</strong>ren Arbeitsplätze<br />

aufgr<strong>und</strong> technischer Entwicklungen o<strong>de</strong>r aufgr<strong>und</strong> <strong>von</strong> Organisationsentscheidungen<br />

abgebaut wer<strong>de</strong>n<br />

V Weitere Maßnahmen<br />

Besetzung <strong>von</strong> Gremien<br />

Maßnahmen, die geeignet sind, überwiegend mit <strong>Männern</strong> be-<br />

setzte Arbeitsplätze so umzugestalten, dass sie auch mit <strong>Frauen</strong><br />

besetzt wer<strong>de</strong>n können, z.B. durch bauliche Maßnahmen<br />

Sonstige Maßnahmen<br />

11. Hat die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte gemäß § 5 a Abs. 2 LGG Wi<strong>de</strong>rspruch gegen <strong>de</strong>n FFP<br />

eingelegt?<br />

Bitte nur eine<br />

Nennung<br />

Ja, mit Erfolg<br />

Ja, ohne Erfolg<br />

Nein<br />

Muster<br />

12. Fin<strong>de</strong>t gemäß § 6 Abs. 5 LGG ein Controlling <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>s FFP statt?<br />

Ja<br />

Nein, es fin<strong>de</strong>t kein Controlling statt (weiter mit Frage 14)<br />

13. Wur<strong>de</strong>n ergänzen<strong>de</strong> Maßnahmen gemäß § 6 Abs. 5 LGG durchgeführt?<br />

Ja Nein<br />

14. Gibt es ein Personalentwicklungskonzept, das in <strong>de</strong>r Dienststelle anzuwen<strong>de</strong>n ist?<br />

Ja, mit Einbindung <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplans<br />

Ja, ohne Einbindung <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplans<br />

Nein<br />

Bitte nur eine<br />

Nennung<br />

Bitte nur eine<br />

Nennung


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

D. Stellenbesetzungsverfahren <strong>im</strong> Erhebungszeitraum<br />

Die Fragen 15 bis 25 sind nicht für das Einstellungsverfahren<br />

für Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer zu beantworten. Angaben zu an<strong>de</strong>rweitigen<br />

Stellenbesetzungen (einschließlich Umsetzungen)<br />

bleiben da<strong>von</strong> unberührt.<br />

Für die Fragen 20, 22 <strong>und</strong> 24 gelten für die Finanzverwaltung<br />

die vom Finanzministerium bekannt gegebenen Bearbeitungshinweise.<br />

15. Wie viele Stellen wur<strong>de</strong>n <strong>im</strong> Erhebungszeitraum durch Ihre Dienststelle zur Besetzung<br />

ausgeschrieben?<br />

Anzahl<br />

insgesamt<br />

Ausgeschriebene Stellen<br />

in Bereichen mit<br />

Unterrepräsentanz<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong><br />

in Bereichen ohne<br />

Unterrepräsentanz<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong><br />

Muster<br />

131


132 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

16. In welcher Form erfolgten die Ausschreibungen Ihrer Dienststelle <strong>im</strong> Erhebungszeitraum?<br />

In wie vielen Fällen wur<strong>de</strong> <strong>von</strong> einer Ausschreibung abgesehen?<br />

Insgesamt<br />

Arbeiterinnen/Arbeiter<br />

einfacher Dienst (MTArb 1-3a)<br />

mittlerer Dienst (MTArb 4-9)<br />

Angestellte/Beamtinnen/Beamte/<br />

Richterinnen/Richter<br />

einfacher Dienst<br />

mittlerer Dienst<br />

gehobener Dienst<br />

höherer Dienst<br />

Insgesamt<br />

Arbeiterinnen/Arbeiter<br />

einfacher Dienst (MTArb 1-3a)<br />

mittlerer Dienst (MTArb 4-9)<br />

Angestellte/Beamtinnen/Beamte/<br />

Richterinnen/Richter<br />

einfacher Dienst<br />

mittlerer Dienst<br />

gehobener Dienst<br />

höherer Dienst<br />

gleichzeitig<br />

intern <strong>und</strong><br />

dienststellenübergreifend<br />

Fall <strong>de</strong>s § 8 Abs. 8<br />

LGG<br />

Art <strong>de</strong>r Ausschreibung / Anzahl <strong>de</strong>r Fälle<br />

(dienststellen-)<br />

intern<br />

dienststellenübergreifend<br />

keine Ausschreibung / Anzahl <strong>de</strong>r Fälle<br />

keine Unterrepräsentanz<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong><br />

Muster<br />

öffentlich<br />

sonstige Grün<strong>de</strong>


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

17. In wie vielen Fällen, in <strong>de</strong>nen nach § 8 Abs. 2 LGG eine Verpflichtung zur öffentlichen<br />

Ausschreibung bestand, wur<strong>de</strong> da<strong>von</strong> abgesehen (VV Nr. 2 zu § 8)?<br />

aus haushaltsrechtlichen Grün<strong>de</strong>n<br />

<strong>im</strong> Einvernehmen mit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

18. In wie vielen Fällen erfolgte gem. § 8 Abs. 6 LGG die Ausschreibung einer Stelle <strong>im</strong> Erhebungszeitraum<br />

auch in Teilzeit (VV Nr. 3 zu § 8) ?<br />

Stellen<br />

mit ohne<br />

Anzahl <strong>de</strong>r ausgeschriebenen Stellen Vorgesetzten- <strong>und</strong> Leitungsaufgaben<br />

nicht in Teilzeit<br />

auch in Teilzeit<br />

19. Wie viele Bewerbungen gab es auf freie Stellen <strong>und</strong> Ausbildungsplätze (ohne Bewerbungen,<br />

die bereits aus formalen Gesichtspunkten zurückgewiesen wur<strong>de</strong>n)?<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Bewerbungen insgesamt<br />

(einschließlich Ausbildungsplätze)<br />

nach Beschäftigungsgruppen<br />

Beamtinnen/Beamte, Richterinnen/Richter,<br />

Staatsanwältinnen/Staatsanwälte<br />

Angestellte<br />

Arbeiterinnen/Arbeiter<br />

nach Laufbahngruppen (Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte<br />

sowie vergleichbare Angestellte)<br />

einfacher Dienst<br />

mittlerer Dienst<br />

gehobener Dienst<br />

höherer Dienst<br />

<strong>Frauen</strong> Männer<br />

Muster<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Bewerbungen auf Ausbildungsplätze<br />

133


134 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

20. Wie viele zulässige Bewerbungen auf die Stellen <strong>im</strong> Vorbereitungsdienst (ohne juristische<br />

Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare sowie Lehramtsanwärterinnen <strong>und</strong> -anwärter)<br />

gab es?<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Bewerbungen auf Stellen<br />

<strong>im</strong> Vorbereitungsdienst<br />

Insgesamt<br />

da<strong>von</strong><br />

einfacher <strong>und</strong> mittlerer Dienst<br />

gehobener Dienst<br />

höherer Dienst<br />

<strong>Frauen</strong> Männer<br />

21. Sofern Vorstellungsgespräche durchgeführt wur<strong>de</strong>n, wie viele Bewerberinnen/Bewerber<br />

wur<strong>de</strong>n eingela<strong>de</strong>n?<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Einladungen zu Vorstellungsgesprächen<br />

ingesamt (einschließlich Ausbildungsplätze)<br />

nach Beschäftigungsgruppen<br />

Beamtinnen/Beamte, Richterinnen/Richter,<br />

Staatsanwältinnen/Staatsanwälte<br />

Angestellte<br />

Arbeiterinnen/Arbeiter<br />

nach Laufbahngruppen (Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte<br />

sowie vergleichbare Angestellte)<br />

einfacher Dienst<br />

mittlerer Dienst<br />

gehobener Dienst<br />

höherer Dienst<br />

<strong>Frauen</strong> Männer<br />

Muster<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Einladungen zu Vorstellungsgesprächen<br />

für Ausbildungsplätze


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

22. Wie viele Einladungen zu Vorstellungsgesprächen auf die Stellen <strong>im</strong> Vorbereitungsdienst<br />

(ohne juristische Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare sowie Lehramtsanwärterinnen <strong>und</strong><br />

-anwärter) gab es?<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Einladungen zu Vorstellungsgesprächen<br />

Insgesamt<br />

da<strong>von</strong><br />

einfacher <strong>und</strong> mittlerer Dienst<br />

gehobener Dienst<br />

höherer Dienst<br />

<strong>Frauen</strong> Männer<br />

23. Wie viele Stellen einschließlich Umsetzungen <strong>und</strong> Ausbildungsplätze wur<strong>de</strong>n besetzt?<br />

Anzahl <strong>de</strong>r besetzten Stellen insgesamt<br />

(einschließlich Ausbildungsplätze)<br />

nach Beschäftigungsgruppen<br />

Beamtinnen/Beamte, Richterinnen/<br />

Richter, Staatsanwältinnen/Staatsanwälte<br />

Angestellte<br />

Arbeiterinnen/Arbeiter<br />

nach Laufbahngruppen<br />

(Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte sowie vergleichbare<br />

Angestellte)<br />

einfacher Dienst<br />

mittlerer Dienst<br />

gehobener Dienst<br />

höherer Dienst<br />

Anzahl <strong>de</strong>r besetzten<br />

Ausbildungsplätze<br />

Geschlecht Arbeitszeit<br />

<strong>Frauen</strong> Männer Vollzeit Teilzeit<br />

Muster<br />

24. Wie viele Stellen <strong>im</strong> Vorbereitungsdienst (ohne juristische Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare<br />

sowie Lehramtsanwärterinnen <strong>und</strong> -anwärter) wur<strong>de</strong>n besetzt?<br />

Insgesamt<br />

da<strong>von</strong><br />

einfacher <strong>und</strong> mittlerer Dienst<br />

gehobener Dienst<br />

höherer Dienst<br />

<strong>Frauen</strong> Männer<br />

135


136 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Auswahlkommissionen<br />

25. Waren die Auswahlkommissionen min<strong>de</strong>stens zur Hälfte mit <strong>Frauen</strong> besetzt<br />

(vgl. § 9 Abs. 2 LGG)?<br />

Min<strong>de</strong>stens zur Hälfte mit <strong>Frauen</strong><br />

Weniger als zur Hälfte mit <strong>Frauen</strong><br />

Muster<br />

Anzahl


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

E. Fortbildung (ohne Lehrkräfte)<br />

Die Fragen 26 bis 28 sind nicht für die Fortbildung <strong>de</strong>r Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer<br />

zu beantworten!<br />

26. Wie viele Beschäftigte haben <strong>im</strong> Erhebungszeitraum an folgen<strong>de</strong>n Fortbildungsmaßnahmen<br />

teilgenommen (vgl. § 11 Abs. 1 LGG)?<br />

Insgesamt<br />

nach Beschäftigungs-<br />

gruppen<br />

Beamtinnen/Beamte,<br />

Richterinnen/Richter,<br />

Staatsanwältinnen/<br />

Staatsanwälte<br />

Angestellte<br />

Arbeiterinnen/Arbeiter<br />

nach Laufbahngruppen<br />

(Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte<br />

sowie vergleichbare<br />

Angestellte)<br />

einfacher Dienst<br />

mittlerer Dienst<br />

gehobener Dienst<br />

höherer Dienst<br />

fachspezifische Fortbildung fachübergreifen<strong>de</strong> Fortbildung IT-Fortbildung<br />

<strong>Frauen</strong> Männer <strong>Frauen</strong> Männer <strong>Frauen</strong> Männer<br />

Muster<br />

27. Wie viele Anträge zur Erstattung <strong>von</strong> Kin<strong>de</strong>rbetreuungskosten während <strong>de</strong>r Fortbildungsmaßnahmen<br />

wur<strong>de</strong>n <strong>im</strong> Erhebungszeitraum gestellt (§ 11 Abs. 3 LGG i.V.m. VV Nr. 2 zu § 11)?<br />

Anzahl <strong>de</strong>r gestellten Anträge<br />

Anzahl <strong>de</strong>r genehmigten Anträge<br />

Erstattete Kosten (in Euro) insgesamt<br />

28. Welche weiteren Maßnahmen wur<strong>de</strong>n <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r Fortbildung <strong>im</strong> Erhebungszeitraum in<br />

Ihrer Dienststelle durchgeführt? Bitte ankreuzen.<br />

Angebote <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rbetreuung bei hausinternen Lehrgängen<br />

Angebote <strong>von</strong> halbtägigen Veranstaltungen bei hausinternen Lehrgängen<br />

Gezielte Ansprache <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in <strong>de</strong>r Dienststelle, an Fortbildungsmaß-<br />

nahmen teilzunehmen<br />

Mehrfachnennungen<br />

möglich<br />

137


138 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

F. Die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

29. Sind in Ihrer Dienststelle <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte gemäß § 15 Abs. 1 LGG bestellt<br />

(VV Nr. 1 zu § 15)? Siehe hierzu Erläuterungstext.<br />

Ja, es wur<strong>de</strong>n <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte bestellt<br />

Anzahl <strong>de</strong>r bestellten <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

Nein, <strong>und</strong> zwar aus folgen<strong>de</strong>m Gr<strong>und</strong>:<br />

Dienststelle mit weniger als 20 Beschäftigten<br />

Bestellungsverfahren läuft noch<br />

Sonstige Grün<strong>de</strong><br />

Falls Nein, weiter mit Frage 37.<br />

Muster<br />

Bitte nur eine<br />

Nennung<br />

30. Machen Sie bitte die folgen<strong>de</strong>n Angaben zur <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten. Falls mehrere<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte in Ihrer Dienststelle bestellt sind, machen Sie die Angaben<br />

bitte für max. 3 Personen.<br />

1. <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

2. <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

3. <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

Besoldungs-,<br />

Vergütungs- o<strong>de</strong>r<br />

Lohngruppe, ggf.<br />

auch Laufbahngruppe,<br />

(z.B. A 13 h.D.)<br />

wöchentliche<br />

Arbeitszeit in St<strong>und</strong>en<br />

Umfang <strong>de</strong>r Entlastung<br />

<strong>von</strong> <strong>de</strong>n sonstigen<br />

dienstl. Aufgaben<br />

in Wochenst<strong>und</strong>en<br />

gem. § 16 Abs.<br />

2 LGG (VV Nr. 2 zu<br />

§ 16)<br />

31. Sind in Ihrer Dienststelle gemäß § 15 Abs. 1 LGG Stellvertreterinnen <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

bestellt (VV Nr. 1 zu § 15)?<br />

Ja<br />

Anzahl <strong>de</strong>r bestellten Stellvertreterinnen<br />

Nein


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

32. Machen Sie bitte die folgen<strong>de</strong>n Angaben zur Stellvertreterin. Falls mehrere Stellvertreterinnen<br />

bestellt sind, machen Sie die Angaben bitte für max. 5 Personen.<br />

1. Stellvertreterin<br />

2. Stellvertreterin<br />

3. Stellvertreterin<br />

4. Stellvertreterin<br />

5. Stellvertreterin<br />

Besoldungs-, Vergütungs- o<strong>de</strong>r Abwesenheitsvertretung<br />

Lohngruppe, ggf. auch Laufbahngruppe<br />

(z.B. A 13 h.D.)<br />

Ja Nein<br />

33. Wo ist die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte organisatorisch angesie<strong>de</strong>lt?<br />

Stabstelle Stabsstelle<br />

Personalverwaltung<br />

Fachbereich<br />

Muster<br />

Bitte nur eine<br />

Nennung<br />

34. Wie ist die personelle Ausstattung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten gemäß § 16 Abs. 2<br />

S. 1 LGG (ohne Abwesenheitsvertretung)?<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Mitarbeiter/innen, die <strong>von</strong> an<strong>de</strong>ren Aufgaben für die Tätigkeit<br />

bei <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten (ganz o<strong>de</strong>r teilweise) entlastet sind<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Wochenst<strong>und</strong>en insgesamt, für die die<br />

Mitarbeiter/innen entlastet wur<strong>de</strong>n<br />

Anzahl<br />

35. Hat die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte gemäß § 16 Abs. 2 S. 1 LGG eigene finanzielle Mittel?<br />

Ja Nein<br />

36. In welchem Stadium wird die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte bei folgen<strong>de</strong>n Maßnahmen<br />

erstmalig mit <strong>de</strong>r Angelegenheit befasst (§§ 17/18 LGG)?<br />

Bei personellen Maßnahmen<br />

Bei sozialen Maßnahmen<br />

Bei organisatorischen Maßnahmen<br />

Maßnahme<br />

wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r<br />

Dienststelle<br />

nicht durchgeführt<br />

<strong>im</strong> verwaltungsinternenAbst<strong>im</strong>mungsprozess<br />

Die Beteiligung erfolgte<br />

gleichzeitig<br />

mit <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

<strong>de</strong>s Personalrates<br />

nach Entscheidung<br />

zur Information<br />

gar nicht<br />

139


140 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

G. Fragen zur Beteiligung an Gremien <strong>im</strong> Geltungsbereich <strong>de</strong>s LGG<br />

37. Wie viele Gremien gemäß § 12 LGG (VV zu § 12) gab es bei Ihrer Dienststelle am<br />

31.10.2006 (ohne Auswahlkommission)?<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Gremien<br />

Insgesamt<br />

Kommissionen,<br />

Beiräte, Verwaltungs- <strong>und</strong><br />

Aufsichtsräte<br />

Muster<br />

Sonstige<br />

38. Wie setzten sich die Gremien innerhalb Ihrer Dienststelle am 31.10.2006 zusammen?<br />

∗<br />

<strong>Frauen</strong><br />

Männer<br />

Anzahl<br />

<strong>de</strong>r<br />

Mitglie<strong>de</strong>r 1)<br />

eigene Dienststelle<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Entsendungen durch<br />

an<strong>de</strong>re Dienststelle <strong>im</strong><br />

Geltungsbereich <strong>de</strong>s<br />

LGG<br />

Stellen außerhalb <strong>de</strong>s<br />

Geltungsbereichs <strong>de</strong>s<br />

LGG<br />

39. Für wie viele Gremien außerhalb ihrer Dienststelle <strong>im</strong> Geltungsbereich <strong>de</strong>s LGG bestan<strong>de</strong>n<br />

seitens Ihrer Dienststelle am 31.10.2006 Entsendungsrechte?<br />

Bitte geben Sie die Anzahl <strong>de</strong>r <strong>von</strong> Ihrer Dienststelle entsandten Personen zum Stichtag<br />

31.10.2006 an.<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Gremien<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Entsendungen <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> 1)<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Entsendungen <strong>von</strong> <strong>Männern</strong> 1)<br />

Kommissionen,<br />

Beiräte, Verwaltungs<strong>und</strong><br />

Aufsichtsräte<br />

sonstige Gremien<br />

1) Personen, die in mehreren Gremien vertreten sind, sind entsprechend mehrfach zu zählen.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

H. Privatisierungen<br />

40. Wur<strong>de</strong>n <strong>von</strong> Ihrer Dienststelle <strong>im</strong> Erhebungszeitraum Privatisierungen durchgeführt?<br />

Falls Ja,<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Privatisierungen <strong>im</strong> Erhebungszeitraum, bei <strong>de</strong>nen <strong>im</strong> Gesellschafts-<br />

vertrag bzw. <strong>de</strong>r Satzung die Anwendung <strong>de</strong>s LGG …<br />

verankert wur<strong>de</strong><br />

nicht verankert wur<strong>de</strong><br />

Muster<br />

Ja Nein<br />

141


142 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Dienststelle<br />

Lan<strong>de</strong>samt<br />

für Datenverarbeitung <strong>und</strong> Statistik<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Dienststellenkennung<br />

Erhebung zur Umsetzung <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sgleichstellungsgesetzes in <strong>de</strong>n<br />

Hochschulen in Nordrhein-Westfalen<br />

Fragebogen<br />

Muster<br />

Bearbeiter/in Telefon-Nr.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Hinweis zur Erhebung:<br />

Das Lan<strong>de</strong>samt für Datenverarbeitung <strong>und</strong> Statistik Nordrhein-Westfalen führt <strong>im</strong> Auftrag <strong>de</strong>s Ministeriums<br />

für Generationen, Familie, <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Integration <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nordrhein-Westfalen die Erhebung<br />

zur Umsetzung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sgleichstellungsgesetzes in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung bei allen Dienststellen <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s durch.<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage:<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Durchführung dieser Erhebung bil<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r § 22 <strong>de</strong>s Gesetzes zur <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> für das Land Nordrhein-Westfalen (Lan<strong>de</strong>sgleichstellungsgesetz - LGG) in Verbindung<br />

mit <strong>de</strong>n Verwaltungsvorschriften zu § 22 LGG. Danach ist eine Berichterstattung gegenüber<br />

<strong>de</strong>m Landtag über die Umsetzung <strong>de</strong>s LGG in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung <strong>im</strong> Abstand <strong>von</strong> drei Jahren vorgeschrieben.<br />

Der zweite Bericht umfasst <strong>de</strong>n Zeitraum 01.01.2004 bis 31.10.2006.<br />

Diese Erhebung fin<strong>de</strong>t bei allen Verwaltungen <strong>und</strong> Eigenbetrieben <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nordrhein-Westfalen,<br />

<strong>de</strong>n Gerichten <strong>und</strong> Hochschulen, <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>srechnungshof, <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbeauftragten für <strong>de</strong>n Datenschutz,<br />

<strong>de</strong>r Verwaltung <strong>de</strong>s Landtags (vgl. § 2 Abs. 1 LGG) sowie <strong>de</strong>n jeweiligen <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

statt.<br />

Gehe<strong>im</strong>haltung:<br />

Die Erhebung <strong>de</strong>r Daten, ihre Erfassung <strong>und</strong> Auswertung unterliegen <strong>de</strong>m Gesetz zum Schutz personenbezogener<br />

Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen – DSG NRW) in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung<br />

vom 09. Juni 2000 (DSG NRW 2000 S. 542), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Gesetz vom<br />

05. Mai 2005 (GV. NRW. 2005, S. 332).<br />

Eine Weitergabe <strong>von</strong> Einzeldaten, insbeson<strong>de</strong>re auch an <strong>de</strong>n Auftraggeber, fin<strong>de</strong>t nicht statt.<br />

Erläuterungen:<br />

Die Erhebungsunterlagen bestehen aus einem Fragebogen, <strong>de</strong>r <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Dienststelle auszufüllen ist,<br />

sowie einem Fragebogen, <strong>de</strong>r <strong>von</strong> <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten auszufüllen ist. Um Ihnen das Ausfüllen<br />

zu erleichtern <strong>und</strong> Ihnen einen Überblick über die Fragen zu geben, sen<strong>de</strong>n wir Ihnen in postalischer<br />

Form diese Fragebögen zu. Die auszufüllen<strong>de</strong>n Formulare wer<strong>de</strong>n Ihnen online zur Verfügung<br />

gestellt <strong>und</strong> sind auch nur auf diesem Wege (nicht postalisch) <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>samt für Datenverarbeitung<br />

<strong>und</strong> Statistik Nordrhein-Westfalen zu übermitteln.<br />

Der Erhebungsbogen enthält drei Arten <strong>von</strong> Fragen:<br />

Muster<br />

Bei <strong>de</strong>r ersten Form haben Sie die Möglichkeit, die Frage durch das Ankreuzen <strong>von</strong> vorgegebenen<br />

Antworten zu beantworten. Achten Sie bitte darauf, ob nur eine Antwortmöglichkeit zugelassen ist o<strong>de</strong>r<br />

ob mehrere Antworten möglich sind.<br />

Eine weitere Form <strong>de</strong>r Fragestellung verlangt als Antwort die Angabe <strong>von</strong> Häufigkeiten. Zum Teil wer<strong>de</strong>n<br />

diese Angaben auch in einer tieferen Glie<strong>de</strong>rung erfragt. Achten Sie bitte darauf, dass diese Glie<strong>de</strong>rung<br />

sich zur Gesamtsumme aufaddiert. Sollten Angaben für ihre Dienststelle nicht zutreffen bzw.<br />

keine Fallzahlen vorliegen, so ist eine 0 einzutragen.<br />

Da nicht alle Fragen für alle Dienststellen gleich sind, sind an einigen Stellen <strong>de</strong>s Fragebogens sogenannte<br />

„Filterfragen“ eingebaut, die Sie bei <strong>de</strong>r Online-Erhebung systematisch durch <strong>de</strong>n Fragebogen<br />

führen.<br />

Sollten Sie Fragen zum Ausfüllen <strong>de</strong>r Unterlagen haben, können Sie sich gerne an uns wen<strong>de</strong>n: Sie<br />

erreichen uns unter unserer Hotline: 0800 – 9449 334 o<strong>de</strong>r per E-Mail: lgg@lds.nrw.<strong>de</strong>.<br />

143


144 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

A. Führungspositionen<br />

1. Wie viele Beschäftigte befan<strong>de</strong>n sich am 31.10.2006 in Führungspositionen *) ?<br />

Rektorin, Rektor<br />

Prorektorinnen, Prorektoren<br />

Dekaninnen, Dekane<br />

Kanzlerin, Kanzler<br />

Leitung einer zentralen Einrichtung<br />

Dezernentinnen, Dezernenten in <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

<strong>Frauen</strong> Männer<br />

Muster<br />

*) Abzustellen ist auf die tatsächlich wahrgenommene Funktion.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

B. Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie<br />

2. Gab es <strong>im</strong> Erhebungszeitraum in Ihrer Dienststelle die Praxis, <strong>de</strong>n Beschäftigten <strong>im</strong> Erziehungsurlaub<br />

/ Elternzeit bzw. <strong>de</strong>n aus familienpolitischen Grün<strong>de</strong>n Beurlaubten ein Angebot<br />

zur Urlaubs- <strong>und</strong> Krankheitsvertretung zu machen (vgl. § 14 Abs. 5 LGG)?<br />

Ja Nein<br />

Muster<br />

145


146 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

C. <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan (FFP)<br />

3. Wer erstellte <strong>de</strong>n Rahmenplan gemäß § 5a Abs. 1 S. 2 LGG?<br />

Die Erstellung erfolgte durch<br />

die Personalabteilung<br />

die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

die Personalabteilung <strong>und</strong> die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte gemeinsam<br />

eine Arbeitsgruppe mit Beteiligung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

eine Arbeitsgruppe ohne Beteiligung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

weitere Personen (z.B. <strong>im</strong> Wege <strong>de</strong>r externen Vergabe)<br />

Muster<br />

Bitte nur eine<br />

Nennung<br />

4. Wur<strong>de</strong>n für die Verwaltung, Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen <strong>und</strong><br />

zentralen Betriebseinheiten mit jeweils min<strong>de</strong>stens 20 Beschäftigten gemäß § 5 a Abs. 1 S.<br />

2 LGG FFP erstellt?<br />

Ja Nein<br />

Falls Nein, weiter mit Frage 10.<br />

5. Wo lagen die Schwerpunkte <strong>de</strong>r Zielvorgaben gemäß § 6 Abs. 3 LGG in <strong>de</strong>n Fachbereichsplänen<br />

<strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplänen <strong>de</strong>r zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen?<br />

Bei <strong>de</strong>n Professuren<br />

Be<strong>im</strong> wissenschaftlichen Nachwuchs<br />

Bei drittmittelfinanzierten Mittelbaustellen<br />

Bei unbefristeten Mittelbaustellen<br />

Bei Vergabe <strong>von</strong> Ausbildungsplätzen<br />

Bei Vergabe <strong>von</strong> Stipendien<br />

Bei Lehrbeauftragungen<br />

Bei Lehrstuhlvertretungen<br />

Bei Gastprofessuren<br />

Bei Personal in Medizin, Technik <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Verwaltung<br />

Bei <strong>de</strong>n Studieren<strong>de</strong>n<br />

Mehrfachnennungen<br />

möglich


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

6. Sofern <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne für Verwaltung <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r zentrale Betriebseinheiten vorliegen:<br />

Enthält <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan konkrete Zielvorgaben für Einstellungen?<br />

Arbeiterinnen/Arbeiter<br />

einfacher Dienst (MTArb 1-3a)<br />

mittlerer Dienst (MTArb 4-9)<br />

Angestellte/Beamtinnen/Beamte<br />

einfacher Dienst<br />

mittlerer Dienst<br />

gehobener Dienst<br />

höherer Dienst<br />

Zielvorgabe weil keine Unterrepräsentanz<br />

<strong>von</strong><br />

<strong>Frauen</strong> vorlag<br />

keine Zielvorgabe<br />

obwohl eine<br />

Unterrepräsentanz<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong><br />

vorlag<br />

Falls <strong>de</strong>r FFP keinerlei Zielvorgaben für Einstellungen enthält, weiter mit Frage 8.<br />

7. Wur<strong>de</strong>n die zu Frage 6 genannten Zielvorgaben erreicht?<br />

Muster<br />

Ja Nein<br />

in <strong>de</strong>r Dienststelle<br />

nicht<br />

vertreten<br />

Falls Nein, kreuzen Sie bitte die entsprechen<strong>de</strong>(n) Laufbahngruppe(n) an, für die die Zielvorgaben<br />

nicht erreicht wur<strong>de</strong>n.<br />

Arbeiterinnen/Arbeiter<br />

einfacher Dienst (MTArb 1-3a)<br />

mittlerer Dienst (MTArb 4-9)<br />

Angestellte/Beamtinnen/Beamte<br />

einfacher Dienst<br />

mittlerer Dienst<br />

gehobener Dienst<br />

höherer Dienst<br />

147


148 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

8. Sofern <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rpläne für Verwaltung <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r zentrale Betriebseinheiten vorliegen:<br />

Enthält <strong>de</strong>r <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplan konkrete Zielvorgaben für Beför<strong>de</strong>rungen, Höhergruppierungen<br />

<strong>und</strong> Einreihungen?<br />

A9 <strong>und</strong> BAT Vb<br />

A9 Z<br />

A12 <strong>und</strong> BAT III<br />

A13 (g.D.) <strong>und</strong> BAT IIa (g.D.)<br />

A13 Z (g.D.)<br />

A15 <strong>und</strong> BAT Ia<br />

A16 <strong>und</strong> BAT I<br />

A16 Z<br />

B2 <strong>und</strong> B2 (außertarifl.)<br />

MTArb8<br />

MTArb9<br />

Zielvorgabe weil keine Unterrepräsentanz<br />

<strong>von</strong><br />

<strong>Frauen</strong> vorlag<br />

keine Zielvorgabe<br />

obwohl eine<br />

Unterrepräsentanz<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong><br />

vorlag<br />

Muster<br />

in <strong>de</strong>r Dienststelle<br />

nicht<br />

vertreten<br />

Falls <strong>de</strong>r FFP keinerlei Zielvorgaben für Beför<strong>de</strong>rungen, Höhergruppierungen <strong>und</strong> Einreihungen<br />

enthält, weiter mit Frage 10.<br />

9. Wur<strong>de</strong>n alle zu Frage 8 genannten Zielvorgaben erreicht?<br />

Ja Nein<br />

Falls Nein, kreuzen Sie bitte die entsprechen<strong>de</strong>(n) Besoldungs-, Vergütungs- <strong>und</strong> Lohngruppe(n)<br />

an, für die die Zielvorgaben nicht erreicht wur<strong>de</strong>n.<br />

A9 <strong>und</strong> BAT Vb<br />

A9 Z<br />

A12 <strong>und</strong> BAT III<br />

A13 (g.D.) <strong>und</strong> BAT IIa (g.D.)<br />

A13 Z (g.D.)<br />

A15 <strong>und</strong> BAT Ia<br />

A16 <strong>und</strong> BAT I<br />

A16 Z<br />

B2 <strong>und</strong> B2 (außertarifl.)<br />

MTArb8<br />

MTArb9


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

10. Enthält <strong>de</strong>r FFP <strong>de</strong>r Hochschule gleichstellungsrelevante Maßnahmen gemäß<br />

§ 6 Abs. 4 LGG zu folgen<strong>de</strong>n Bereichen?<br />

I Personalauswahl<br />

II Personalentwicklung<br />

III Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf <strong>und</strong> Familie<br />

IV Fortbildung<br />

V Maßnahmen in Studium, Lehre <strong>und</strong> Forschung<br />

Kin<strong>de</strong>rbetreuungsangebote für Studieren<strong>de</strong><br />

Vergabe <strong>von</strong> Stipendien<br />

Kooperationsverträge mit Unternehmen<br />

(z.B. Ferienpraktikumsplätze)<br />

Vorrangige Vergabe <strong>von</strong> Lehraufträgen, Gastprofessuren<br />

<strong>und</strong> Lehrstuhlvertretungen an <strong>Frauen</strong><br />

Mentoring<br />

Einbeziehung <strong>von</strong> Fragestellungen zur <strong>Frauen</strong>- <strong>und</strong><br />

Geschlechterforschung sowie zur feministischen Forschung<br />

in das Lehrangebot<br />

Sonstiges<br />

VI Sonstige Maßnahmen<br />

Muster<br />

Ja Nein<br />

11. Hat die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte gemäß § 5a Abs. 2 LGG Wi<strong>de</strong>rspruch gegen <strong>de</strong>n FFP<br />

<strong>de</strong>r Hochschule eingelegt?<br />

Ja, mit Erfolg<br />

Ja, ohne Erfolg<br />

Nein<br />

Bitte nur eine<br />

Nennung<br />

12. Fin<strong>de</strong>t gemäß § 6 Abs. 5 LGG ein Controlling <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>s FFP statt (VV Nr. 5 zu § 6)?<br />

Falls Nein, weiter mit Frage 14.<br />

Ja Nein<br />

13. Wur<strong>de</strong>n ergänzen<strong>de</strong> Maßnahmen gemäß § 6 Abs. 5 LGG durchgeführt?<br />

Ja Nein<br />

14. Gibt es für die Hochschule ein Personalentwicklungskonzept?<br />

Ja, mit Einbindung <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplans<br />

Ja, ohne Einbindung <strong>de</strong>s <strong>Frauen</strong>för<strong>de</strong>rplans<br />

Nein<br />

Bitte nur eine<br />

Nennung<br />

149


150 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

15. Wie viele wissenschaftliche <strong>und</strong> künstlerische Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter gab es am<br />

31.10.2006?<br />

Wissenschaftliche <strong>und</strong><br />

künstlerische Mitarbeite-<br />

rinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter<br />

Insgesamt befristet Beschäftigte unbefristet Beschäftigte<br />

<strong>Frauen</strong> Männer <strong>Frauen</strong> Männer <strong>Frauen</strong> Männer<br />

16. Wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> befristete wissenschaftliche Stellen <strong>de</strong>r Hochschule regelmäßig ausgeschrieben?<br />

Ja Nein<br />

Stu<strong>de</strong>ntische Hilfskräfte<br />

Wissenschaftliche <strong>und</strong> künstlerische Hilfskräfte<br />

Wissenschaftliche <strong>und</strong> künstlerische Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter<br />

17. Erfolgt die interne Mittelvergabe nach <strong>de</strong>n für die leistungsorientierte Mittelvergabe vom<br />

Staat an die Hochschulen maßgeblichen Kriterien?<br />

Muster<br />

Ja Nein


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

D. Stellenbesetzungsverfahren <strong>im</strong> Erhebungszeitraum<br />

18. Wie viele Stellen wur<strong>de</strong>n <strong>im</strong> Erhebungszeitraum durch Ihre Dienststelle zur Besetzung<br />

ausgeschrieben?<br />

Anzahl<br />

insgesamt<br />

Ausgeschriebene Stellen<br />

in Bereichen mit<br />

Unterrepräsentanz<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong><br />

in Bereichen ohne<br />

Unterrepräsentanz<br />

<strong>von</strong> <strong>Frauen</strong><br />

Muster<br />

151


152 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

19. In welcher Form erfolgten die Ausschreibungen Ihrer Dienststelle <strong>im</strong> Erhebungszeitraum?<br />

In wie vielen Fällen wur<strong>de</strong> <strong>von</strong> einer Ausschreibung abgesehen?<br />

Insgesamt<br />

Hochschulverwaltung<br />

Arbeiterinnen/Arbeiter<br />

einfacher Dienst (MTArb 1-3a)<br />

mittlerer Dienst (MTArb 4-9)<br />

Angestellte/Beamtinnen/Beamte<br />

einfacher Dienst<br />

mittlerer Dienst<br />

gehobener Dienst<br />

höherer Dienst<br />

Wissenschaftliche Beschäftigte<br />

unbefristet wissenschaftliche<br />

Beschäftigte<br />

(ohne Professorinnen/Professoren)<br />

Professorinnen/Professoren<br />

(C2 bis C4 bzw. W2 <strong>und</strong> W3)<br />

Insgesamt<br />

Hochschulverwaltung<br />

Arbeiterinnen/Arbeiter<br />

einfacher Dienst (MTArb 1-3a)<br />

mittlerer Dienst (MTArb 4-9)<br />

Angestellte/Beamtinnen/Beamte<br />

einfacher Dienst<br />

mittlerer Dienst<br />

gehobener Dienst<br />

höherer Dienst<br />

Wissenschaftliche Beschäftigte<br />

unbefristet wissenschaftliche<br />

Beschäftigte<br />

(ohne Professorinnen/Professoren)<br />

Professorinnen/Professoren<br />

(C2 bis C4 bzw. W2 <strong>und</strong> W3)<br />

gleichzeitig<br />

intern <strong>und</strong><br />

dienststellenübergreifend<br />

Fall <strong>de</strong>s § 8 Abs. 8<br />

LGG<br />

Art <strong>de</strong>r Ausschreibung / Anzahl <strong>de</strong>r Fälle<br />

(dienststellen-)<br />

intern<br />

dienststellenübergreifend<br />

keine Ausschreibung / Anzahl <strong>de</strong>r Fälle<br />

keine Unterrepräsentanz<br />

<strong>von</strong><br />

<strong>Frauen</strong><br />

Muster<br />

öffentlich<br />

sonstige Grün<strong>de</strong>


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

20. In wie vielen Fällen, in <strong>de</strong>nen nach § 8 Abs. 2 LGG eine Verpflichtung zur öffentlichen<br />

Ausschreibung bestand, wur<strong>de</strong> da<strong>von</strong> abgesehen (VV Nr. 2 zu § 8)?<br />

aus haushaltsrechtlichen Grün<strong>de</strong>n<br />

<strong>im</strong> Einvernehmen mit <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

21. In wie vielen Fällen erfolgte gem. § 8 Abs. 6 LGG die Ausschreibung einer Stelle <strong>im</strong> Erhebungszeitraum<br />

auch in Teilzeit (VV Nr. 3 zu § 8)?<br />

Stellen<br />

mit ohne<br />

Anzahl <strong>de</strong>r ausgeschriebenen Stellen Vorgesetzten- <strong>und</strong> Leitungsaufgaben<br />

nicht in Teilzeit<br />

auch in Teilzeit<br />

22. Wie viele Bewerbungen gab es auf freie Stellen <strong>und</strong> Ausbildungsplätze (ohne Bewerbungen,<br />

die bereits aus formalen Gesichtspunkten zurückgewiesen wur<strong>de</strong>n)?<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Bewerbungen insgesamt<br />

(einschließlich Ausbildungsplätze)<br />

Hochschulverwaltung<br />

nach Beschäftigungsgruppen<br />

Beamtinnen/Beamte<br />

Angestellte<br />

Arbeiterinnen/Arbeiter<br />

nach Laufbahngruppen (Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte<br />

sowie vergleichbare Angestellte)<br />

einfacher Dienst<br />

mittlerer Dienst<br />

gehobener Dienst<br />

höherer Dienst<br />

Wissenschaftliche Beschäftigte<br />

<strong>Frauen</strong> Männer<br />

Muster<br />

wissenschaftliche Beschäftigte<br />

(ohne Professorinnen/Professoren)<br />

Professorinnen/Professoren<br />

(C2 bis C4 bzw. W2 <strong>und</strong> W3)<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Bewerbungen auf Ausbildungsplätze<br />

153


154 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

23. Sofern Vorstellungsgespräche durchgeführt wur<strong>de</strong>n, wie viele Bewerberinnen/Bewerber<br />

wur<strong>de</strong>n eingela<strong>de</strong>n?<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Einladungen zu Vorstellungsgesprächen<br />

insgesamt (einschließlich Ausbildungsplätze)<br />

Hochschulverwaltung<br />

nach Beschäftigungsgruppen<br />

Beamtinnen/Beamte<br />

Angestellte<br />

Arbeiterinnen/Arbeiter<br />

nach Laufbahngruppen (Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte<br />

sowie vergleichbare Angestellte)<br />

einfacher Dienst<br />

mittlerer Dienst<br />

gehobener Dienst<br />

höherer Dienst<br />

Wissenschaftliche Beschäftigte<br />

wissenschaftliche Beschäftigte<br />

(ohne Professorinnen/Professoren)<br />

Professorinnen/Professoren<br />

(C2 bis C4 bzw. W2 <strong>und</strong> W3)<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Einladungen zu Vorstellungsgesprächen<br />

für Ausbildungsplätze<br />

<strong>Frauen</strong> Männer<br />

Muster


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

24. Wie viele Stellen einschließlich Umsetzungen <strong>und</strong> Ausbildungsplätze wur<strong>de</strong>n besetzt?<br />

Anzahl <strong>de</strong>r besetzten Stellen<br />

insgesamt (einschließlich<br />

Ausbildungsplätze)<br />

Hochschulverwaltung<br />

nach Beschäftigungsgruppen<br />

Beamtinnen/Beamte<br />

Angestellte<br />

Arbeiterinnen/Arbeiter<br />

nach Laufbahngruppen<br />

(Beamtinnen <strong>und</strong> Beamte sowie vergleichbare<br />

Angestellte)<br />

einfacher Dienst<br />

mittlerer Dienst<br />

gehobener Dienst<br />

höherer Dienst<br />

Wissenschaftliche Beschäftigte<br />

wissenschaftliche Beschäftigte<br />

(ohne Professorinnen / Professoren)<br />

Professorinnen/Professoren<br />

(C2 bis C4 bzw. W2 <strong>und</strong> W3)<br />

Anzahl <strong>de</strong>r besetzten Ausbildungs-<br />

plätze<br />

Geschlecht Arbeitszeit<br />

<strong>Frauen</strong> Männer Vollzeit Teilzeit<br />

Muster<br />

155


156 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Auswahlkommissionen<br />

25. Waren die Auswahlkommissionen min<strong>de</strong>stens zur Hälfte mit <strong>Frauen</strong> besetzt<br />

(vgl. § 9 Abs. 2 LGG)?<br />

Min<strong>de</strong>stens zur Hälfte mit <strong>Frauen</strong><br />

Weniger als zur Hälfte mit <strong>Frauen</strong><br />

Muster<br />

Anzahl


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

E. Fortbildung<br />

26. Wie viele Beschäftigte haben <strong>im</strong> Erhebungszeitraum an folgen<strong>de</strong>n Fortbildungsmaßnahmen<br />

teilgenommen (vgl. § 11 Abs. 1 LGG)?<br />

Insgesamt<br />

nach Beschäftigungs-<br />

gruppen<br />

Beamtinnen/Beamte<br />

Angestellte<br />

Arbeiterinnen/Arbeiter<br />

nach Laufbahngruppen<br />

(Beamtinnen/Beamte<br />

sowie vergleichbare<br />

Angestellte)<br />

einfacher Dienst<br />

mittlerer Dienst<br />

gehobener Dienst<br />

höherer Dienst<br />

fachspezifische Fortbildung fachübergreifen<strong>de</strong> Fortbildung IT-Fortbildung<br />

<strong>Frauen</strong> Männer <strong>Frauen</strong> Männer <strong>Frauen</strong> Männer<br />

27. Wie viele Anträge zur Erstattung <strong>von</strong> Kin<strong>de</strong>rbetreuungskosten während <strong>de</strong>r Fortbildungsmaßnahmen<br />

wur<strong>de</strong>n <strong>im</strong> Erhebungszeitraum gestellt (§ 11 Abs. 3 LGG i.V.m. VV Nr. 2 zu § 11)?<br />

Anzahl <strong>de</strong>r gestellten Anträge<br />

Anzahl <strong>de</strong>r genehmigten Anträge<br />

Erstattete Kosten (in Euro) insgesamt<br />

Muster<br />

28. Welche weiteren Maßnahmen wur<strong>de</strong>n <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r Fortbildung <strong>im</strong> Erhebungszeitraum in<br />

Ihrer Dienststelle durchgeführt? Bitte ankreuzen.<br />

Angebote <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rbetreuung bei hausinternen Lehrgängen<br />

Angebote <strong>von</strong> halbtägigen Veranstaltungen bei hausinternen Lehrgängen<br />

Gezielte Ansprache <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> in <strong>de</strong>r Dienststelle, an Fortbildungsmaß-<br />

nahmen teilzunehmen<br />

Mehrfachnennungen<br />

möglich<br />

157


158 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

F. Die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

29. Sind in Ihrer Dienststelle <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte gemäß § 15 Abs. 1 LGG bestellt<br />

(VV Nr. 1 zu § 15)?<br />

Ja, es wur<strong>de</strong>n <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte bestellt<br />

Anzahl <strong>de</strong>r bestellten <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

Nein, <strong>und</strong> zwar aus folgen<strong>de</strong>m Gr<strong>und</strong>:<br />

Dienststelle mit weniger als 20 Beschäftigten<br />

Bestellungsverfahren läuft noch<br />

Sonstige Grün<strong>de</strong><br />

Falls Nein, weiter mit Frage 37.<br />

Muster<br />

Bitte nur eine<br />

Nennung<br />

30. Machen Sie bitte die folgen<strong>de</strong>n Angaben zur <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten. Falls mehrere<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte in Ihrer Dienststelle bestellt sind, machen Sie die Angaben<br />

bitte für max. 3 Personen.<br />

1. <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

2. <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

3. <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

Besoldungs-,<br />

Vergütungs- o<strong>de</strong>r<br />

Lohngruppe, ggf.<br />

auch Laufbahngruppe,<br />

(z.B. A 13 h.D.)<br />

wöchentliche<br />

Arbeitszeit in St<strong>und</strong>en<br />

Umfang <strong>de</strong>r Entlastung<br />

<strong>von</strong> <strong>de</strong>n sonstigen<br />

dienstl. Aufgaben<br />

in Wochenst<strong>und</strong>en<br />

gem. § 16 Abs.<br />

2 LGG (VV Nr. 2 zu<br />

§ 16)<br />

31. Sind in Ihrer Dienststelle gemäß § 15 Abs. 1 LGG Stellvertreterinnen <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

bestellt (VV Nr. 1 zu § 15)?<br />

Ja<br />

Anzahl an bestellten Stellvertreterinnen<br />

Nein


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

32. Machen Sie bitte die folgen<strong>de</strong>n Angaben zur Stellvertreterin. Falls mehrere Stellvertreterinnen<br />

bestellt sind, machen Sie die Angaben bitte für max. 5 Personen.<br />

1. Stellvertreterin<br />

2. Stellvertreterin<br />

3. Stellvertreterin<br />

4. Stellvertreterin<br />

5. Stellvertreterin<br />

Besoldungs-, Vergütungs- o<strong>de</strong>r<br />

Lohngruppe, ggf. auch Laufbahngruppe<br />

(z.B. A 13 h.D.)<br />

33. Wo ist die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte organisatorisch angesie<strong>de</strong>lt?<br />

Stabstelle Stabsstelle<br />

Personalverwaltung<br />

Fachbereich<br />

Muster<br />

Abwesenheitsvertretung<br />

Ja Nein<br />

Bitte nur eine<br />

Nennung<br />

34. Wie ist die personelle Ausstattung <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten gemäß § 16 Abs. 2<br />

S. 1 LGG (ohne Abwesenheitsvertretung)?<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Mitarbeiter/innen, die <strong>von</strong> an<strong>de</strong>ren Aufgaben für die Tätigkeit<br />

bei <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten (ganz o<strong>de</strong>r teilweise) entlastet sind<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Wochenst<strong>und</strong>en insgesamt, für die die<br />

Mitarbeiter/innen entlastet wur<strong>de</strong>n<br />

Anzahl<br />

35. Hat die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte gemäß § 16 Abs. 2 S. 1 LGG eigene finanzielle Mittel?<br />

Ja Nein<br />

36. In welchem Stadium wird die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte bei folgen<strong>de</strong>n Maßnahmen<br />

erstmalig mit <strong>de</strong>r Angelegenheit befasst (§§ 17/18 LGG)?<br />

Bei personellen Maßnahmen<br />

Bei sozialen Maßnahmen<br />

Bei organisatorischen Maßnahmen<br />

Maßnahme<br />

wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r<br />

Dienststelle<br />

nicht durchgeführt<br />

<strong>im</strong> verwaltungsinternenAbst<strong>im</strong>mungsprozess<br />

Die Beteiligung erfolgte<br />

gleichzeitig<br />

mit <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

<strong>de</strong>s Personalrates<br />

nach Entscheidung<br />

zur Information<br />

gar<br />

nicht<br />

159


160 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

G. Fragen zur Beteiligung an Gremien <strong>im</strong> Geltungsbereich <strong>de</strong>s LGG<br />

37. Wie viele Gremien gemäß § 12 LGG (VV zu § 12) gab es bei Ihrer Dienststelle am<br />

31.10.2006 (ohne Auswahlkommission)?<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Gremien<br />

Insgesamt<br />

Kommissionen, Beiräte,<br />

Verwaltungs- <strong>und</strong><br />

Aufsichtsräte<br />

Muster<br />

Sonstige<br />

38. Wie setzten sich die Gremien innerhalb Ihrer Dienststelle am 31.10.2006 zusammen?<br />

<strong>Frauen</strong><br />

Männer<br />

Anzahl<br />

<strong>de</strong>r<br />

1)<br />

Mitglie<strong>de</strong>r eigene Dienststelle<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Entsendungen durch<br />

an<strong>de</strong>re Dienststelle <strong>im</strong><br />

Geltungsbereich <strong>de</strong>s<br />

LGG<br />

Stellen außerhalb <strong>de</strong>s<br />

Geltungsbereichs <strong>de</strong>s<br />

LGG<br />

39. Für wie viele Gremien außerhalb ihrer Dienststelle <strong>im</strong> Geltungsbereich <strong>de</strong>s LGG bestan<strong>de</strong>n<br />

seitens Ihrer Dienststelle am 31.10.2006 Entsendungsrechte?<br />

Bitte geben Sie die Anzahl <strong>de</strong>r <strong>von</strong> Ihrer Dienststelle entsandten Personen zum Stichtag<br />

31.10.2006 an.<br />

∗<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Gremien<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Entsendungen <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> 1)<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Entsendungen <strong>von</strong> <strong>Männern</strong> 1)<br />

Kommissionen,<br />

Beiräte, Verwaltungs<strong>und</strong><br />

Aufsichtsräte<br />

sonstige Gremien<br />

1) Personen, die in mehreren Gremien vertreten sind, sind entsprechend mehrfach zu zählen.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

H. Privatisierungen<br />

40. Wur<strong>de</strong>n <strong>von</strong> Ihrer Dienststelle <strong>im</strong> Erhebungszeitraum Privatisierungen durchgeführt?<br />

Falls Ja,<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Privatisierungen <strong>im</strong> Erhebungszeitraum, bei <strong>de</strong>nen <strong>im</strong> Gesellschafts-<br />

vertrag bzw. <strong>de</strong>r Satzung die Anwendung <strong>de</strong>s LGG …<br />

verankert wur<strong>de</strong><br />

nicht verankert wur<strong>de</strong><br />

Muster<br />

Ja Nein<br />

161


162 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Dienststelle<br />

Lan<strong>de</strong>samt<br />

für Datenverarbeitung <strong>und</strong> Statistik<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Dienststellenkennung<br />

Erhebung zur Umsetzung <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sgleichstellungsgesetzes in <strong>de</strong>r<br />

Lan<strong>de</strong>sverwaltung Nordrhein-Westfalen<br />

Fragebogen<br />

für die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

Muster<br />

Bearbeiter/in Telefon-Nr.


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Hinweis zur Erhebung:<br />

Das Lan<strong>de</strong>samt für Datenverarbeitung <strong>und</strong> Statistik Nordrhein-Westfalen führt <strong>im</strong> Auftrag <strong>de</strong>s Ministeriums<br />

für Generationen, Familie, <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Integration <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nordrhein-Westfalen die Erhebung<br />

zur Umsetzung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sgleichstellungsgesetzes in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung bei allen Dienststellen<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s durch.<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage:<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Durchführung dieser Erhebung bil<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r § 22 <strong>de</strong>s Gesetzes zur <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> für das Land Nordrhein-Westfalen (Lan<strong>de</strong>sgleichstellungsgesetz - LGG) in Verbindung<br />

mit <strong>de</strong>n Verwaltungsvorschriften zu § 22 LGG. Danach ist eine Berichterstattung gegenüber<br />

<strong>de</strong>m Landtag über die Umsetzung <strong>de</strong>s LGG in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung <strong>im</strong> Abstand <strong>von</strong> drei Jahren<br />

vorgeschrieben. Der zweite Bericht umfasst <strong>de</strong>n Zeitraum 01.01.2004 bis 31.10.2006.<br />

Diese Erhebung fin<strong>de</strong>t bei allen Verwaltungen <strong>und</strong> Eigenbetrieben <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nordrhein-Westfalen,<br />

<strong>de</strong>n Gerichten <strong>und</strong> Hochschulen, <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>srechnungshof, <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbeauftragten für <strong>de</strong>n Datenschutz,<br />

<strong>de</strong>r Verwaltung <strong>de</strong>s Landtags (vgl. § 2 Abs. 1 LGG) sowie <strong>de</strong>n jeweiligen <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

statt.<br />

Gehe<strong>im</strong>haltung:<br />

Die Erhebung <strong>de</strong>r Daten, ihre Erfassung <strong>und</strong> Auswertung unterliegen <strong>de</strong>m Gesetz zum Schutz personenbezogener<br />

Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen – DSG NRW) in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung<br />

vom 09. Juni 2000 (DSG NRW 2000 S. 542), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Gesetz vom<br />

05. Mai 2005 (GV. NRW. 2005, S. 332).<br />

Eine Weitergabe <strong>von</strong> Einzeldaten, insbeson<strong>de</strong>re auch an <strong>de</strong>n Auftraggeber, fin<strong>de</strong>t nicht statt.<br />

Erläuterungen:<br />

Die Erhebungsunterlagen bestehen aus einem Fragebogen, <strong>de</strong>r <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Dienststelle auszufüllen ist,<br />

sowie einem Fragebogen, <strong>de</strong>r <strong>von</strong> <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten auszufüllen ist. Um Ihnen das Ausfüllen<br />

zu erleichtern <strong>und</strong> Ihnen einen Überblick über die Fragen zu geben, sen<strong>de</strong>n wir Ihnen in postalischer<br />

Form diese Fragebögen zu. Die auszufüllen<strong>de</strong>n Formulare wer<strong>de</strong>n Ihnen online zur Verfügung<br />

gestellt <strong>und</strong> sind auch nur auf diesem Wege (nicht postalisch) <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>samt für Datenverarbeitung<br />

<strong>und</strong> Statistik Nordrhein-Westfalen zu übermitteln.<br />

Der Erhebungsbogen enthält drei Arten <strong>von</strong> Fragen:<br />

Muster<br />

Bei <strong>de</strong>r ersten Form haben Sie die Möglichkeit, die Frage durch das Ankreuzen <strong>von</strong> vorgegebenen<br />

Antworten zu beantworten. Achten Sie bitte darauf, ob nur eine Antwortmöglichkeit zugelassen ist<br />

o<strong>de</strong>r ob mehrere Antworten möglich sind.<br />

Eine weitere Form <strong>de</strong>r Fragestellung verlangt als Antwort die Angabe <strong>von</strong> Häufigkeiten. Zum Teil wer<strong>de</strong>n<br />

diese Angaben auch in einer tieferen Glie<strong>de</strong>rung erfragt. Achten Sie bitte darauf, dass diese Glie<strong>de</strong>rung<br />

sich zur Gesamtsumme aufaddiert. Sollten Angaben für Ihre Dienststelle nicht zutreffen bzw.<br />

keine Fallzahlen vorliegen, ist eine “0“ einzutragen.<br />

An einer Stelle <strong>de</strong>s Fragebogens (Frage GB3) ist eine sogenannte „Filterfrage“ eingebaut, die Sie bei<br />

<strong>de</strong>r Online-Erhebung systematisch durch <strong>de</strong>n Fragebogen führt.<br />

Schulen wer<strong>de</strong>n nicht einzeln erfasst, son<strong>de</strong>rn bei <strong>de</strong>n Schulämtern bzw. Bezirksregierungen nach<br />

Schultypen aggregiert erhoben. Der Fragebogen ist daher <strong>von</strong> <strong>de</strong>n <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>de</strong>r für<br />

Lehrkräfte zuständigen Dienststellen (Bezirksregierungen <strong>und</strong> Schulämter) für je<strong>de</strong> Schulform einzeln<br />

auszufüllen, auch wenn eine <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte für mehrere Schulformen zuständig ist (Personalunion).<br />

Bei einem Wechsel <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten <strong>im</strong> Berichtszeitraum empfiehlt es sich, die <strong>im</strong><br />

"Fragebogen für die <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte" aufgeführten Fragestellungen - soweit möglich - unter<br />

Beteiligung <strong>de</strong>r Vorgängerin o<strong>de</strong>r Vorgängerinnen zu beantworten.<br />

Sollten Sie Fragen zum Ausfüllen <strong>de</strong>r Unterlagen haben, können Sie sich gerne an uns wen<strong>de</strong>n:<br />

Sie erreichen uns unter unserer Hotline: 0800 – 9449 334 o<strong>de</strong>r per E-Mail: lgg@lds.nrw.<strong>de</strong>.<br />

163


164 <strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

Fragen an die <strong>Gleichstellung</strong>beauftragte(n)<br />

GB1. Haben Sie das unmittelbare Vortragsrecht gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 LGG<br />

(VV Nr. 3 zu § 18) ausgeübt?<br />

Ja, <strong>und</strong> zwar bei<br />

personellen Maßnahmen<br />

Nein<br />

sozialen Maßnahmen<br />

organisatorischen Maßnahmen<br />

GB2. Haben Sie Stellungnahmen gemäß § 18 Abs. 2 LGG <strong>im</strong> Vorfeld <strong>von</strong> Entscheidungen abgegeben?<br />

Ja Nein<br />

GB3. Haben Sie das Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht gemäß § 19 Abs. 1 LGG (VV zu § 19) ausgeübt?<br />

Ja, <strong>und</strong> zwar bei<br />

personellen Maßnahmen<br />

Nein<br />

sozialen Maßnahmen<br />

organisatorischen Maßnahmen<br />

Falls Nein, bitte weiter mit Frage GB6.<br />

GB4. Hatten Sie Erfolg bei <strong>de</strong>r Ausübung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rspruchsrechts gemäß § 19 Abs. 1 LGG?<br />

Immer<br />

Überwiegend<br />

Selten<br />

Nie<br />

Muster<br />

Bitte nur eine<br />

Nennung<br />

GB5. Haben Sie Stellungnahmen <strong>de</strong>r übergeordneten Dienststellen gemäß § 19 Abs. 2 LGG <strong>im</strong><br />

Berichtszeitraum angefor<strong>de</strong>rt?<br />

Ja Nein Trifft für Dienststelle nicht zu<br />

Falls Ja, in wie vielen Fällen:<br />

GB6. Haben Sie an Besprechungen <strong>de</strong>r Dienststellen in Ihrer Funktion als <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte<br />

gemäß § 18 Abs. 4 S. 2 LGG <strong>im</strong> Berichtszeitraum teilgenommen?<br />

Falls Ja, bitte Zutreffen<strong>de</strong>s ankreuzen.<br />

1. anlassbezogene Dienstbesprechung bei <strong>de</strong>r Personalstelle o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Dienststellenleitung<br />

2. Besprechungen mit <strong>de</strong>m Personalrat<br />

3. Beurteilungsbesprechungen<br />

4. regelmäßige Dienstbesprechungen bei <strong>de</strong>r Dienststellenleitung, allein<br />

o<strong>de</strong>r mit an<strong>de</strong>ren Führungskräften / Beschäftigten<br />

5. regelmäßige Dienstbesprechungen bei <strong>de</strong>r Personalstelle, allein<br />

o<strong>de</strong>r mit an<strong>de</strong>ren Führungskräften / Beschäftigten<br />

6. sonstige Besprechungen<br />

Ja Nein<br />

Mehrfachnennungen<br />

möglich


<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />

GB7. Erhalten Sie für die oben genannten Besprechungen regelmäßig Einladungen?<br />

Ja Nein Teils, teils<br />

GB8. Erhalten Sie <strong>von</strong> <strong>de</strong>n oben genannten Besprechungen <strong>im</strong> Fall Ihrer Nichtteilnahme Protokolle?<br />

Ja Nein Teils, teils<br />

GB9. Nehmen Sie regelmäßig an <strong>de</strong>n Besprechungen nach § 63 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>spersonalvertretungsgesetzes<br />

teil (vgl. § 18 Abs. 4 LGG)?<br />

Ja Nein<br />

GB10. Bieten Sie Sprechst<strong>und</strong>en für die Beschäftigten gemäß § 18 Abs. 5 LGG an?<br />

Muster<br />

Ja Nein<br />

GB11. Führten Sie <strong>Frauen</strong>versammlungen gemäß § 18 Abs. 5 LGG (VV Nr. 4 zu § 18) <strong>im</strong> Berichtszeitraum<br />

durch?<br />

Ja Nein<br />

GB12. Haben Sie <strong>im</strong> Berichtszeitraum an Fortbildungen <strong>im</strong> Hinblick auf Ihre <strong>Gleichstellung</strong>stätigkeit<br />

(VV Nr. 2 zu § 16) teilgenommen?<br />

Ja Nein<br />

GB13. Haben Sie <strong>im</strong> Berichtszeitraum das Recht auf Personalakteneinsicht gemäß § 18 Abs. 1<br />

LGG (VV Nr. 1 zu § 18) ausgeübt?<br />

Ja Nein<br />

GB14. Wie stehen Sie mit an<strong>de</strong>ren <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten in Kontakt<br />

(vgl. § 18 Abs. 5 LGG, VV Nr. 4 zu § 18)?<br />

Vernetzung durch<br />

regelmäßige Treffen<br />

Dienstbesprechungen auf Einladung einer übergreifen<strong>de</strong>n<br />

Dienststelle<br />

regelmäßige Telefonate<br />

kein bzw. kaum Kontakt zu an<strong>de</strong>ren <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />

Mehrfachnennungen<br />

möglich<br />

GB15. Besteht Ihrer Meinung nach die Notwendigkeit einer umfassen<strong>de</strong>ren Vernetzung <strong>de</strong>r<br />

<strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten?<br />

Ja Nein<br />

GB16. Arbeiten Sie in Ihrer Funktion als <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragte in Gremien (außer Auswahlgremien)<br />

<strong>de</strong>r Dienststellen mit?<br />

Ja Nein<br />

Falls Ja, geben Sie bitte die Anzahl <strong>de</strong>r Gremien an:<br />

Geben Sie die Themenbereiche <strong>de</strong>r Gremien an:<br />

1. Organisation<br />

2. Personal<br />

3. hochschulspezifische Gremien<br />

4. <strong>Gleichstellung</strong> / <strong>Frauen</strong><br />

5. sonstige Gremien<br />

Mehrfachnennungen<br />

möglich<br />

165


Diese Druckschrift wird <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>r Öffentlichkeitsarbeit <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung Nordrhein-Westfalen<br />

herausgegeben. Sie darf we<strong>de</strong>r <strong>von</strong> Parteien noch <strong>von</strong> Wahlwerberinnen<br />

<strong>und</strong> -werbern o<strong>de</strong>r Wahlhelferinnen <strong>und</strong> -helfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke<br />

<strong>de</strong>r Wahlwerbung verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Dies gilt für Landtags-, B<strong>und</strong>estags- <strong>und</strong> Kommunalwahlen<br />

sowie auch für die Wahl <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments.<br />

Missbräuchlich ist insbeson<strong>de</strong>re die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsstän<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken o<strong>de</strong>r Aufkleben parteipolitischer<br />

Informationen o<strong>de</strong>r Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum<br />

Zwecke <strong>de</strong>r Wahlwerbung.<br />

Eine Verwendung dieser Druckschrift durch Parteien o<strong>de</strong>r sie unterstützen<strong>de</strong> Organisationen<br />

ausschließlich zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglie<strong>de</strong>r bleibt hier<strong>von</strong> unberührt.<br />

Unabhängig da<strong>von</strong>, wann, auf welchem Wege <strong>und</strong> in welcher Anzahl diese Schrift <strong>de</strong>r Empfängerin<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer<br />

bevorstehen<strong>de</strong>n Wahl nicht in einer Weise verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, die als Parteinahme <strong>de</strong>r<br />

Lan<strong>de</strong>sregierung zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstan<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n könnte.


Ministerium für Generationen,<br />

Familie, <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> Integration<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nordrhein-Westfalen<br />

Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf<br />

Telefon 0211- 86 18 50<br />

info@mgffi.nrw.<strong>de</strong><br />

www.mgffi.nrw.<strong>de</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!