Gleichstellung von Frauen und Männern im ... - frauennrw.de
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<strong>Gleichstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Frauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Männern</strong> <strong>im</strong> öffentlichen Dienst<br />
zipiell nicht <strong>de</strong>ren Rechtsstellung. Nach <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Erlassvorgaben ist sie allerdings<br />
st<strong>im</strong>mberechtigtes (Pflicht)Mitglied in <strong>de</strong>n schulischen Auswahlkommissionen für die Einstellung<br />
<strong>von</strong> Lehrkräften.<br />
Die Bereitschaft zur Bestellung <strong>von</strong> Ansprechpartnerinnen an Schulen ist <strong>im</strong> Berichtszeitraum<br />
überwiegend konstant, ten<strong>de</strong>nziell dabei leicht rückläufig. Speziell in <strong>de</strong>n Gr<strong>und</strong>schulen,<br />
traditionell ein Bereich mit extrem hohem <strong>Frauen</strong>anteil, wird oft (noch) kein frauen- bzw. geschlechterpolitischer<br />
Handlungsbedarf gesehen. Hier ist noch Überzeugungsarbeit zu leisten,<br />
nicht zuletzt auch vor <strong>de</strong>m Hintergr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r neu aufgeworfenen Debatte um spezifische Jungen-<br />
<strong>und</strong> Mädchenför<strong>de</strong>rung. Schulen, die mit <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>von</strong> Ansprechpartnerinnen Erfahrungen<br />
gesammelt haben <strong>und</strong> zunehmend <strong>von</strong> <strong>de</strong>ren gleichstellungspolitischer Kompetenz<br />
profitieren, können dabei als Vorbild dienen.<br />
Mit <strong>de</strong>r zunehmen<strong>de</strong>n Eigenverantwortlichkeit <strong>de</strong>r Schulen durch die Novellierung <strong>de</strong>s Schulgesetzes<br />
<strong>im</strong> Jahr 2006 geht künftig auch die teilweise Verlagerung gleichstellungsrechtlicher<br />
Aufgaben <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Schulaufsichtsebene auf die Schulen einher. Die Ansprechpartnerinnen<br />
wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Neuregelung faktisch zu Stellvertreterinnen <strong>de</strong>r <strong>Gleichstellung</strong>sbeauftragten<br />
<strong>im</strong> Sinne <strong>de</strong>s § 15 Abs. 1 LGG. Entsprechend wird sich die Qualität ihrer Aufgaben <strong>und</strong> Rechte<br />
än<strong>de</strong>rn.<br />
Bereits seit <strong>de</strong>m Jahr 2000 bestehen Empfehlungen zur Entlastung <strong>de</strong>r Ansprechpartnerinnen<br />
(z.B. Befreiung <strong>von</strong> Pausenaufsicht/Vertretungsunterricht/sonstigen außerunterrichtlichen<br />
Aufgaben, Vergabe <strong>von</strong> Entlastungsst<strong>und</strong>en). Von diesen Möglichkeiten wird <strong>im</strong><br />
Berichtszeitraum jedoch nur in geringem Umfang Gebrauch gemacht. Da die Beratung <strong>und</strong><br />
Mitwirkung <strong>de</strong>r Ansprechpartnerinnen außer in <strong>de</strong>n Auswahlkommissionen in weiteren vielfältigen<br />
Zusammenhängen gefragt ist, sollten die vorhan<strong>de</strong>nen Möglichkeiten künftig besser<br />
genutzt wer<strong>de</strong>n. Dies wür<strong>de</strong> auch die Motivation erhöhen, die Funktion wahrzunehmen <strong>und</strong><br />
das Amt aufwerten. Vor allem aber wür<strong>de</strong> eine adäquate Aufgabenwahrnehmung gemäß <strong>de</strong>n<br />
Intentionen <strong>de</strong>s LGG erleichtert. Dies gilt umso mehr angesichts <strong>de</strong>r oben aufgezeigten Perspektiven,<br />
wie sie sich <strong>im</strong> Licht <strong>de</strong>r Schulgesetz-Novelle ergeben.<br />
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