Landestreffen 2009 + 2010 - Niederösterreichische Feuerwehrjugend
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Schaden ist aufgrund der Aufsichtspflichtverletzung entstanden und hätte vom<br />
Aufsichtsführenden verhindert werden können.<br />
Schaden hätte vom Aufsichtsführenden verhindert werden müssen.<br />
Aufsichtsführender hat Schaden schuldhaft (persönlich vorwerfbar) nicht<br />
verhindert.<br />
Wer haftet?<br />
<strong>Niederösterreichische</strong>r Landesfeuerwehrverband<br />
Landesf euer w ehr kommando<br />
Voraussetzungen der Haftung Schaden (materiell<br />
oder immateriell)<br />
Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigter.<br />
Verantwortung des Trägers:<br />
§ 1313a ABGB sinngemäß: „Wer sich zur Erfüllung seiner vertraglichen oder<br />
gesetzlichen Verpflichtungen einer anderen Person bedient, der haftet für<br />
deren Verschulden.“<br />
Verantwortung des Mitarbeiters<br />
Verantwortung des Kindes/Jugendlichen<br />
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