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Landestreffen 2009 + 2010 - Niederösterreichische Feuerwehrjugend

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Schaden ist aufgrund der Aufsichtspflichtverletzung entstanden und hätte vom<br />

Aufsichtsführenden verhindert werden können.<br />

Schaden hätte vom Aufsichtsführenden verhindert werden müssen.<br />

Aufsichtsführender hat Schaden schuldhaft (persönlich vorwerfbar) nicht<br />

verhindert.<br />

Wer haftet?<br />

<strong>Niederösterreichische</strong>r Landesfeuerwehrverband<br />

Landesf euer w ehr kommando<br />

Voraussetzungen der Haftung Schaden (materiell<br />

oder immateriell)<br />

Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigter.<br />

Verantwortung des Trägers:<br />

§ 1313a ABGB sinngemäß: „Wer sich zur Erfüllung seiner vertraglichen oder<br />

gesetzlichen Verpflichtungen einer anderen Person bedient, der haftet für<br />

deren Verschulden.“<br />

Verantwortung des Mitarbeiters<br />

Verantwortung des Kindes/Jugendlichen<br />

56<br />

56

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