Ulrike Winkler - Kreuznacher Diakonie
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ten „OstarbeiterInnen“ nahmen – soweit<br />
bekannt – keinen Urlaub in Anspruch,<br />
selbst die anspruchsberechtigten Alexander<br />
A. und Alexander K. nicht.<br />
Entgelt, Steuern, Sozialabgaben und<br />
Ostarbeitersparen<br />
Ein wichtiges Moment zur Beurteilung<br />
der Behandlung von FremdarbeiterInnen<br />
stellt deren Entlohnung dar. Grundsätzlich<br />
ist zu konstatieren, dass der Satz „Gleicher<br />
Lohn für gleiche Arbeit“ für „Ostarbeiter“<br />
nicht galt. Auch die auf dem Hofgut beschäftigten<br />
„Ostarbeiter“ sind nicht wie<br />
deutsche Arbeitskräfte bezahlt worden.<br />
An Kost und Wohnung („Sachbezüge“)<br />
wurden den genannten „OstarbeiterInnen“<br />
monatlich RM 45.- berechnet. Das<br />
Gesamtgehalt, das sich also aus Grundentgelt,<br />
eventueller Zulage sowie Sachbezügen<br />
zusammensetzte, unterlag bis April<br />
1944 einer Sondersteuer, der sog. „Ostarbeiterabgabe“.<br />
Diese Sonderabgabe, die<br />
der Arbeitgeber zu zahlen hatte, floss an<br />
den Staat, der damit sicherstellen wollte,<br />
dass jene nicht ausschließlich die wesentlich<br />
kostengünstigeren sowjetischen Arbeitskräfte<br />
beschäftigten.<br />
Ab dem 1. April 1944 waren die „OstarbeiterInnen“<br />
lohnsteuerpflichtig. Pauschal<br />
wurden sie in die Lohnsteuerklasse I, der<br />
60 Lebenswirklichkeiten<br />
höchsten, eingruppiert. Zusätzlich wurde<br />
die „Ostarbeiterabgabe“ durch eine „Sozialausgleichsabgabe“<br />
(15% vom Gesamtbruttoentgelt,<br />
also Lohn, Zulagen und<br />
Sachbezüge) ersetzt. Ab 1. Juli 1944 hatten<br />
„OstarbeiterInnen“ zudem Krankenkassen-<br />
und Invalidenversicherungsbeiträge<br />
zu entrichten. Die entsprechenden Beträge<br />
wurden den auf dem Hofgut beschäftigten<br />
„OstarbeiterInnen“ vom Entgelt abgezogen.<br />
Ein besonderes Moment stellte das sog.<br />
Ostarbeitersparen dar, an dem zumindest<br />
die im folgenden vorgestellten FremdarbeiterInnen<br />
teilnahmen. Mittels Sparmarken<br />
in Höhe von RM 1.-, 3.-, 5.- oder<br />
10.- wurde auf einer Sparkarte die jeweilige<br />
monatliche Einlage bei den beteiligten<br />
Banken dokumentiert.<br />
Dieses Sparverfahren besaß offenbar<br />
mehrere Funktionen: Im offiziellen Tenor<br />
sollte es sich „in günstigem Sinne auf die<br />
Anwerbung weiterer Arbeitskräfte aus den<br />
sowjetrussischen Gebieten auswirken“. 99<br />
Eine Barauszahlung innerhalb des Deutschen<br />
Reiches an die ZwangsarbeiterInnen<br />
war nicht vorgesehen. Die Sparkarten sollten<br />
nach der Rückkehr in die Heimat eingelöst<br />
werden können. Das Arbeitsamt<br />
Idar-Oberstein forderte die Gutsverwaltung<br />
im Januar 1943 auf, die Durchführung des