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Ulrike Winkler - Kreuznacher Diakonie

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ten „OstarbeiterInnen“ nahmen – soweit<br />

bekannt – keinen Urlaub in Anspruch,<br />

selbst die anspruchsberechtigten Alexander<br />

A. und Alexander K. nicht.<br />

Entgelt, Steuern, Sozialabgaben und<br />

Ostarbeitersparen<br />

Ein wichtiges Moment zur Beurteilung<br />

der Behandlung von FremdarbeiterInnen<br />

stellt deren Entlohnung dar. Grundsätzlich<br />

ist zu konstatieren, dass der Satz „Gleicher<br />

Lohn für gleiche Arbeit“ für „Ostarbeiter“<br />

nicht galt. Auch die auf dem Hofgut beschäftigten<br />

„Ostarbeiter“ sind nicht wie<br />

deutsche Arbeitskräfte bezahlt worden.<br />

An Kost und Wohnung („Sachbezüge“)<br />

wurden den genannten „OstarbeiterInnen“<br />

monatlich RM 45.- berechnet. Das<br />

Gesamtgehalt, das sich also aus Grundentgelt,<br />

eventueller Zulage sowie Sachbezügen<br />

zusammensetzte, unterlag bis April<br />

1944 einer Sondersteuer, der sog. „Ostarbeiterabgabe“.<br />

Diese Sonderabgabe, die<br />

der Arbeitgeber zu zahlen hatte, floss an<br />

den Staat, der damit sicherstellen wollte,<br />

dass jene nicht ausschließlich die wesentlich<br />

kostengünstigeren sowjetischen Arbeitskräfte<br />

beschäftigten.<br />

Ab dem 1. April 1944 waren die „OstarbeiterInnen“<br />

lohnsteuerpflichtig. Pauschal<br />

wurden sie in die Lohnsteuerklasse I, der<br />

60 Lebenswirklichkeiten<br />

höchsten, eingruppiert. Zusätzlich wurde<br />

die „Ostarbeiterabgabe“ durch eine „Sozialausgleichsabgabe“<br />

(15% vom Gesamtbruttoentgelt,<br />

also Lohn, Zulagen und<br />

Sachbezüge) ersetzt. Ab 1. Juli 1944 hatten<br />

„OstarbeiterInnen“ zudem Krankenkassen-<br />

und Invalidenversicherungsbeiträge<br />

zu entrichten. Die entsprechenden Beträge<br />

wurden den auf dem Hofgut beschäftigten<br />

„OstarbeiterInnen“ vom Entgelt abgezogen.<br />

Ein besonderes Moment stellte das sog.<br />

Ostarbeitersparen dar, an dem zumindest<br />

die im folgenden vorgestellten FremdarbeiterInnen<br />

teilnahmen. Mittels Sparmarken<br />

in Höhe von RM 1.-, 3.-, 5.- oder<br />

10.- wurde auf einer Sparkarte die jeweilige<br />

monatliche Einlage bei den beteiligten<br />

Banken dokumentiert.<br />

Dieses Sparverfahren besaß offenbar<br />

mehrere Funktionen: Im offiziellen Tenor<br />

sollte es sich „in günstigem Sinne auf die<br />

Anwerbung weiterer Arbeitskräfte aus den<br />

sowjetrussischen Gebieten auswirken“. 99<br />

Eine Barauszahlung innerhalb des Deutschen<br />

Reiches an die ZwangsarbeiterInnen<br />

war nicht vorgesehen. Die Sparkarten sollten<br />

nach der Rückkehr in die Heimat eingelöst<br />

werden können. Das Arbeitsamt<br />

Idar-Oberstein forderte die Gutsverwaltung<br />

im Januar 1943 auf, die Durchführung des

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