Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg
Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg
Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg
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13 Spielbedingungen für Veranstaltungen des TTVWH<br />
A Allgemeines<br />
Abweichend von Abschnitt B 2.3 der Internationalen <strong>Tischtennis</strong>-Regeln gelten für alle<br />
Veranstaltungen des TTVWH folgende Vorschriften:<br />
13.1 Die Mindestmaße für den Spielraum (Box) pro Tisch betragen 10 m Länge, 5 m Breite und<br />
4 m Höhe.<br />
An Hallenwänden, die die Spielbox abgrenzen, müssen keine Umrandungen stehen. Innerhalb<br />
und auf der Spielfeldumrandung dürfen keine Gegenstände abgelegt werden.<br />
Der Heimverein ist verpflichtet, seinen Spielraum (Box) so zu wählen, dass die angesetzten<br />
Spiele ohne Verzögerung stattfinden können. Kommt ein Verein dieser Verpflichtung<br />
nicht nach und wird hierdurch eine Spielverzögerung herbeigeführt, wird dies als besonders<br />
schwerer Fall geahndet.<br />
13.2 Im gesamten Spielraum muss, gemessen auf Höhe der Spielfläche, eine gleichmäßige<br />
Beleuchtungsstärke von mindestens 300 Lux vorhanden sein. Blendendes Gegenlicht<br />
muss vermieden werden.<br />
13.3 Die Temperatur in den Spielhallen muss mindestens +15 Grad Celsius betragen.<br />
13.4 Über Ausnahmen für die Verbandsspielklassen entscheidet der zuständige Beauftragte<br />
Mannschaftssport (Aktive/Jugend TTVWH). Die Ausnahmegenehmigung ist jährlich neu<br />
zu beantragen. Es gilt die Gebührenordnung des TTVWH.<br />
Für die Spielklassen des <strong>Bezirk</strong>s sowie bezirksoffene Veranstaltungen kann der <strong>Bezirk</strong>stag<br />
von WO/AB A 13 abweichende Regelungen treffen. Über Ausnahmen in Einzelfällen<br />
entscheidet der <strong>Bezirk</strong>svorsitzende. Die <strong>Bezirk</strong>e sind berechtigt, Gebühren für Ausnahmegenehmigungen<br />
zu erheben.<br />
Der Heimverein hat Ausnahmegenehmigungen dem Gast sowie dem Oberschiedsrichter<br />
auf Verlangen in Papierform vorzulegen.<br />
14 Spielberechtigung, Startberechtigung, Einsatzberechtigung<br />
14.1 Voraussetzung für die Teilnahme eines Spielers an offiziellen Veranstaltungen ist seine<br />
gültige Spielberechtigung. Näheres regelt Abschnitt B.<br />
14.2 Voraussetzung für die Teilnahme eines Spielers an weiterführenden Veranstaltungen mit<br />
Individualwettbewerben nach A 11.1 ist zusätzlich zur Spielberechtigung und ggf. der Zahlung<br />
eines Startgeldes die Startberechtigung für die jeweilige Altersklasse und ggf. Turnierklasse<br />
und – falls erforderlich – die Qualifikation auf einer vorangegangenen Veranstaltung<br />
bzw. die Freistellung oder Nominierung durch das zuständige Gremium des<br />
DTTB, oder seines Mitgliedsverbandes bzw. dessen zuständiger Gliederung. Die Vorschriften<br />
zur Startberechtigung, Qualifikation und Nominierung ergeben sich aus der für<br />
die Veranstaltung geltenden Durchführungsbestimmung, ihrer Ausschreibung sowie den<br />
Regelungen des Veranstalters und des entsendenden Mitgliedsverbandes bzw. dessen<br />
zuständiger Gliederung.<br />
14.3 Voraussetzung für die Teilnahme eines Spielers an weiterführenden Veranstaltungen für<br />
Vereinsmannschaften nach WO A 11.2 ist zusätzlich zur Spielberechtigung und ggf. der<br />
Zahlung eines Startgeldes die Einsatzberechtigung für die jeweilige Mannschaft. Die Vorschriften<br />
zur Einsatzberechtigung ergeben sich aus der für die Spielklasse geltenden<br />
Spielordnung bzw. Durchführungsbestimmung und bei Veranstaltungen in Turnierform<br />
aus der Ausschreibung der Veranstaltung.<br />
TTVWH-Handbuch 2013 (<strong>Stand</strong> DTTB: <strong>01.07.2013</strong>) 13<br />
(<strong>Stand</strong> TTVWH: 13.07.2013)