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Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg

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G Weitere Bestimmungen für Mannschaftswettbewerbe des TTVWH<br />

G Weitere Bestimmungen für Mannschaftswettbewerbe des TTVWH<br />

1 Spielklasseneinteilung<br />

1.1 Für die Einteilung der Spielklassen auf Verbandsebene ist der Fachausschuss Erwachsenen-<br />

bzw. Jugendsport, für die Einteilung der Spielklassen auf <strong>Bezirk</strong>sebene ist der <strong>Bezirk</strong><br />

zuständig.<br />

Der Beauftragte Mannschaftssport und der Ressortleiter Jugendsport auf Verbandsebene<br />

sowie die Ressortleiter Mannschaftssport der <strong>Bezirk</strong>e und die <strong>Bezirk</strong>sjugendvorsitzenden<br />

haben das Vorschlagsrecht.<br />

1.2 Eine Mannschaft, die erstmals an den Mannschaftsrunden teilnimmt, wird in die unterste<br />

Spielklasse eingestuft. Ausnahmen sind nur auf <strong>Bezirk</strong>sebene für die Jugend- und Seniorenspielklassen<br />

möglich.<br />

1.3 In allen Spielklassen des TTVWH sind mehrere Mannschaften eines Vereins spielberechtigt.<br />

1.4 Bilden <strong>Tischtennis</strong>vereine bzw. -abteilungen einen neuen Verein oder schließen sie sich<br />

einem anderen Verein ohne Auflösung mit einer Mehrheit von mindestens 75 % der in allen<br />

zuletzt gültigen Mannschaftsaufstellungen genannten Spielern an, so darf der übernehmende<br />

Verein die bisherigen Spielklassen besetzen.<br />

Ein Wechsel ist nur nach Abschluss aller Spiele einer Spielzeit (einschließlich möglicher<br />

Entscheidungsspiele) bis zum Mannschaftsmeldetermin für die neue Spielzeit möglich.<br />

2 Zusammensetzung der Verbandsspielklassen<br />

2.1 Innerhalb der Verbandsspielklassen erfolgt die Spielklasseneinteilung durch die direkte<br />

regionale Zuordnung. Ausnahmen sind nicht möglich.<br />

2.2 Die in WO/AB A 9.2.2 festgelegten Spielklassen des Verbandes sind wie folgt gegliedert:<br />

Verbandsliga*<br />

(Gesamtes<br />

Verbandsgebiet)<br />

Verbandsklasse<br />

Nord<br />

Süd<br />

Landesliga<br />

**<br />

Gr. 1<br />

Gr. 2<br />

Gr. 3<br />

Gr. 4<br />

<strong>Bezirk</strong>sliga<br />

***<br />

<strong>Bezirk</strong>e<br />

Gr. 1 Heilbronn/Hohenlohe<br />

Gr. 2 <strong>Ludwigsburg</strong><br />

Gr. 3 Stuttgart/Rems<br />

Gr. 4 Esslingen/Staufen<br />

Gr. 5 Alb/Oberer Neckar<br />

Gr. 6 Böblingen/Schwarzwald<br />

Gr. 7 Ulm/Ostalb<br />

Gr. 8 Allgäu-Bodensee/Donau<br />

* nur Damen/Herren, ** nicht Jungen U18, *** nicht Mädchen U18.<br />

Die Einteilung der Landesligen Gr. 1 bis 4 entspricht dabei den Schwerpunkten I bis IV.<br />

2.3 Die Sollstärke jeder Gruppe der Verbandsspielklassen beträgt jeweils 10 Mannschaften,<br />

im Damenbereich – außer in der Verbandsliga – jeweils 8 Mannschaften. Die Sollstärke<br />

darf nur überschritten werden, wenn ansonsten nicht alle auf eine höhere Spielklasse verzichtenden<br />

Mannschaften sowie alle Ab- und Aufsteiger und ggf. aufgrund der Auffüllregelung<br />

startberechtigten Mannschaften aufgenommen werden können. Ist aus terminlichen<br />

Gründen die Ansetzung von Entscheidungsspielen nicht mehr möglich, so beschließt der<br />

Fachausschuss Erwachsenen- bzw. Jugendsport über eine Abweichung von diesen Sollstärken.<br />

TTVWH-Handbuch 2013 (<strong>Stand</strong> DTTB: <strong>01.07.2013</strong>) 45<br />

(<strong>Stand</strong> TTVWH: 13.07.2013)

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