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Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg

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1.3.3 Punktsystem „Jeder gegen Jeden“:<br />

C Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform<br />

Über die Platzierung entscheidet die größere Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen<br />

Spielen. Unter Spieldifferenzgleichen entscheidet die größere Differenz zwischen<br />

gewonnenen und verlorenen Sätzen. Ist auch diese bei zwei oder mehreren Spielern<br />

gleich, so entscheiden deren Spiele untereinander (Spiel-, Satz- und ggf. Balldifferenz).<br />

Bei Spiel-, Satz- und Balldifferenzgleichheit entscheidet das Los.<br />

1.3.4 Kombiniertes Gruppen- und KO-System:<br />

Punktsystem „Jeder gegen Jeden“ in mehreren Gruppen mit anschließenden Runden in<br />

Gruppen und/oder im einfachen KO-System jeweils mit den gemäß der Ausschreibung<br />

hierfür qualifizierten Spielern.<br />

1.3.5 Alle hier nicht behandelten Austragungssysteme müssen vorher durch den Hauptausschuss<br />

Sport des TTVWH genehmigt werden, wobei das System genau zu erläutern und<br />

ein Schema beizufügen ist.<br />

1.6 Bei diesen Turnieren muss die Turniersoftware des Verbandes verwendet werden. Diese<br />

Software stellt der Verband dem Durchführer kostenlos zur Verfügung. Für die korrekte<br />

Eingabe und Korrektur der Einzelergebnisse ist der Turnierdurchführer verantwortlich. Die<br />

in dieser Software erfassten Turnierergebnisse sind spätestens eine Woche nach Ende<br />

des Turniers der Geschäftsstelle des TTVWH zu übermitteln. Bei Nichteinhaltung der Frist<br />

kann die genehmigende Stelle eine Strafe gemäß den Strafbestimmungen des TTVWH<br />

aussprechen.<br />

2 Oberschiedsrichter<br />

Bei jeder offiziellen Veranstaltung in Turnierform gemäß A 11.1, A 11.2 und A 11.3.1 (sowie<br />

nach Maßgabe des zuständigen Mitgliedsverbands auch bei Veranstaltungen gemäß<br />

A 11.3.2) ist ein geprüfter Oberschiedsrichter einzusetzen. Er überwacht die Auslosung<br />

und achtet auf die Einhaltung der Internationalen <strong>Tischtennis</strong>regeln, der Satzung des<br />

DTTB sowie dessen WO- und Durchführungsbestimmungen. Er entscheidet in allen Fragen<br />

in Bezug auf die Internationalen <strong>Tischtennis</strong>regeln als letzte Instanz.<br />

3 Schiedsgericht<br />

Bei jeder offiziellen Veranstaltung in Turnierform gemäß A 11.1, A 11.2 und A 11.3.1 (sowie<br />

nach Maßgabe des zuständigen Mitgliedsverbands auch bei Veranstaltungen gemäß<br />

A 11.3.2) ist ein Schiedsgericht einzusetzen, bei dessen Zusammenstellung auf größtmögliche<br />

Neutralität zu achten ist. Es entscheidet in allen Fragen in Bezug auf die Satzung<br />

des DTTB sowie dessen WO- und Durchführungsbestimmungen als letzte Instanz.<br />

3 Das Schiedsgericht besteht aus 3 oder 5 Personen. Es entscheidet in allen Fragen auch<br />

in Bezug auf die Ausführungsbestimmungen des TTVWH sowie dessen Durchführungsbestimmungen.<br />

4 Setzungslisten<br />

Bei allen offiziellen Veranstaltungen in Turnierform sind die besten Spieler, Paare bzw.<br />

Mannschaften anhand einer hierfür zu erstellenden Setzungsliste so zu setzen, dass sie<br />

im Turnierverlauf so spät wie möglich aufeinander treffen.<br />

Für alle Bundesveranstaltungen legen das Ressort Erwachsenensport, das Ressort Jugendsport<br />

oder das Ressort Seniorensport des DTTB je nach Zuständigkeit die Setzungslisten<br />

fest.<br />

TTVWH-Handbuch 2013 (<strong>Stand</strong> DTTB: <strong>01.07.2013</strong>) 25<br />

(<strong>Stand</strong> TTVWH: 13.07.2013)

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