Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg
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1.3.3 Punktsystem „Jeder gegen Jeden“:<br />
C Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform<br />
Über die Platzierung entscheidet die größere Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen<br />
Spielen. Unter Spieldifferenzgleichen entscheidet die größere Differenz zwischen<br />
gewonnenen und verlorenen Sätzen. Ist auch diese bei zwei oder mehreren Spielern<br />
gleich, so entscheiden deren Spiele untereinander (Spiel-, Satz- und ggf. Balldifferenz).<br />
Bei Spiel-, Satz- und Balldifferenzgleichheit entscheidet das Los.<br />
1.3.4 Kombiniertes Gruppen- und KO-System:<br />
Punktsystem „Jeder gegen Jeden“ in mehreren Gruppen mit anschließenden Runden in<br />
Gruppen und/oder im einfachen KO-System jeweils mit den gemäß der Ausschreibung<br />
hierfür qualifizierten Spielern.<br />
1.3.5 Alle hier nicht behandelten Austragungssysteme müssen vorher durch den Hauptausschuss<br />
Sport des TTVWH genehmigt werden, wobei das System genau zu erläutern und<br />
ein Schema beizufügen ist.<br />
1.6 Bei diesen Turnieren muss die Turniersoftware des Verbandes verwendet werden. Diese<br />
Software stellt der Verband dem Durchführer kostenlos zur Verfügung. Für die korrekte<br />
Eingabe und Korrektur der Einzelergebnisse ist der Turnierdurchführer verantwortlich. Die<br />
in dieser Software erfassten Turnierergebnisse sind spätestens eine Woche nach Ende<br />
des Turniers der Geschäftsstelle des TTVWH zu übermitteln. Bei Nichteinhaltung der Frist<br />
kann die genehmigende Stelle eine Strafe gemäß den Strafbestimmungen des TTVWH<br />
aussprechen.<br />
2 Oberschiedsrichter<br />
Bei jeder offiziellen Veranstaltung in Turnierform gemäß A 11.1, A 11.2 und A 11.3.1 (sowie<br />
nach Maßgabe des zuständigen Mitgliedsverbands auch bei Veranstaltungen gemäß<br />
A 11.3.2) ist ein geprüfter Oberschiedsrichter einzusetzen. Er überwacht die Auslosung<br />
und achtet auf die Einhaltung der Internationalen <strong>Tischtennis</strong>regeln, der Satzung des<br />
DTTB sowie dessen WO- und Durchführungsbestimmungen. Er entscheidet in allen Fragen<br />
in Bezug auf die Internationalen <strong>Tischtennis</strong>regeln als letzte Instanz.<br />
3 Schiedsgericht<br />
Bei jeder offiziellen Veranstaltung in Turnierform gemäß A 11.1, A 11.2 und A 11.3.1 (sowie<br />
nach Maßgabe des zuständigen Mitgliedsverbands auch bei Veranstaltungen gemäß<br />
A 11.3.2) ist ein Schiedsgericht einzusetzen, bei dessen Zusammenstellung auf größtmögliche<br />
Neutralität zu achten ist. Es entscheidet in allen Fragen in Bezug auf die Satzung<br />
des DTTB sowie dessen WO- und Durchführungsbestimmungen als letzte Instanz.<br />
3 Das Schiedsgericht besteht aus 3 oder 5 Personen. Es entscheidet in allen Fragen auch<br />
in Bezug auf die Ausführungsbestimmungen des TTVWH sowie dessen Durchführungsbestimmungen.<br />
4 Setzungslisten<br />
Bei allen offiziellen Veranstaltungen in Turnierform sind die besten Spieler, Paare bzw.<br />
Mannschaften anhand einer hierfür zu erstellenden Setzungsliste so zu setzen, dass sie<br />
im Turnierverlauf so spät wie möglich aufeinander treffen.<br />
Für alle Bundesveranstaltungen legen das Ressort Erwachsenensport, das Ressort Jugendsport<br />
oder das Ressort Seniorensport des DTTB je nach Zuständigkeit die Setzungslisten<br />
fest.<br />
TTVWH-Handbuch 2013 (<strong>Stand</strong> DTTB: <strong>01.07.2013</strong>) 25<br />
(<strong>Stand</strong> TTVWH: 13.07.2013)