Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg
Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg
Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
B Spielberechtigung / Wechsel der Spielberechtigung<br />
a) bisher noch für keinen ausländischen Verband/Verein eine Spielberechtigung besessen<br />
haben (gleichgestellte Ausländer gA), oder<br />
b) die Staatsangehörigkeit eines Vollmitgliedes der EU oder eines assoziierten Staates<br />
der EU oder eines Staates besitzen, dessen <strong>Tischtennis</strong>-Verband Mitglied der ETTU<br />
ist (europäische Ausländer eA).<br />
9.3 Im Mannschaftsspielbetrieb des TTVWH sind Ausländer von der Kreisklasse bis zur <strong>Bezirk</strong>sklasse,<br />
im <strong>Bezirk</strong>spokal und in allen Jugendspielklassen in unbeschränkter Zahl zugelassen.<br />
10 Startgenehmigung<br />
10.1 Genehmigungspflichtig sind<br />
im Inland der Start von Bundesangehörigen (§ 16 der Satzung) und Lizenzspielern bei<br />
inoffiziellen Veranstaltungen, die nicht vom DTTB, von einem Regional- oder einem<br />
Mitgliedsverband bzw. einem seiner Vereine veranstaltet werden; bei Werbeveranstaltungen<br />
gilt die Genehmigungspflicht nur, wenn diese in Form von Turnieren oder<br />
Mannschaftsspielen durchgeführt werden.<br />
im Ausland der Start von Bundesangehörigen und Lizenzspielern bei Internationalen<br />
Meisterschaften, sofern eine Nominierung durch den zuständigen Nationalverband<br />
nicht vorgenommen worden ist.<br />
10.2 Der Antrag auf Genehmigung ist von dem Bundesangehörigen/Lizenzspieler unter Beachtung<br />
von WO B 1.3 über den zuständigen Mitgliedsverband an das Generalsekretariat des<br />
DTTB zu richten.<br />
10.3 Es gilt die Beitrags- und Gebührenordnung des DTTB.<br />
22 (<strong>Stand</strong> DTTB: <strong>01.07.2013</strong>) TTVWH-Handbuch 2013<br />
(<strong>Stand</strong> TTVWH: 13.07.2013)