Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg
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G Weitere Bestimmungen für Mannschaftswettbewerbe des TTVWH<br />
11.6 Die Spiele werden ohne Unterbrechung aufgerufen. Nach den Doppeln erfolgt eine kurze<br />
Pause zur Eintragung der Einzelaufstellungen.<br />
11.7 Die genehmigte Mannschaftsmeldung ist von beiden Mannschaften vor Spielbeginn in<br />
Papierform vorzulegen und durch den Oberschiedsrichter und die Mannschaftsführer zu<br />
prüfen. Bei fehlender Mannschaftsmeldung ist ein entsprechender Vermerk auf dem<br />
Spielbericht anzubringen.<br />
Bestehen Zweifel an der Identität eines Spielers, so kann der Oberschiedsrichter, falls<br />
kein Oberschiedsrichter anwesend ist der gegnerische Mannschaftsführer, die Vorlage eines<br />
geeigneten Ausweispapiers oder die Aussage eines Zeugen verlangen.<br />
11.8 Beide Mannschaften stellen sich vor dem Spiel zur Begrüßung auf.<br />
11.9 Bei jedem Mannschaftskampf ist vom Heimverein, bei Nichtantreten des Heimvereins vom<br />
Gastverein, ein Spielbericht in der von der zuständigen Stelle vorgeschriebenen Anzahl<br />
anzufertigen. Ist ein Oberschiedsrichter anwesend, fertigt dieser den Spielbericht an. Dabei<br />
ist das offizielle TTVWH-Mannschaftsspielformular zu verwenden.<br />
Mindestens der Gegner muss einen von beiden Mannschaftsführern und dem evtl. anwesenden<br />
Oberschiedsrichter unterschriebenen Spielbericht unmittelbar nach Spielende erhalten<br />
haben.<br />
11.10 Beide Mannschaftsführer haben die richtige Eintragung ihrer Mannschaft in den Spielberichtsbogen<br />
und die richtige Reihenfolge des Einsatzes ihrer Mannschaftsmitglieder zu<br />
überwachen.<br />
12 Spielbereitschaft, Mindeststärke<br />
12.1 Das Spiel beginnt pünktlich zur festgesetzten Anfangszeit mit dem ersten Ballwechsel.<br />
12.2 Erscheint eine Mannschaft nicht rechtzeitig, so ist der Mannschaftskampf bis zu<br />
30 Minuten nach der festgesetzten Anfangszeit (bei Koppelspielen 60 Minuten) noch<br />
auszutragen. Danach kann der Mannschaftskampf noch stattfinden, wenn beide Mannschaften<br />
einverstanden sind. Begründet eine Mannschaft ihre Verspätung oder das Nichtantreten<br />
durch höhere Gewalt, so ist sie beweispflichtig.<br />
12.3 Eine Mannschaft, die einen verspäteten Spielbeginn verursacht, wird mit einer Geldstrafe<br />
belegt. Das Spiel kann zusätzlich kampflos gewertet werden, wenn die Karenzzeit gemäß<br />
WO/AB G 12.2 überschritten wird oder wenn eine Mannschaft einen verspäteten Spielbeginn<br />
verursacht, um Spieler einzusetzen, die zuvor in einem anderen Mannschaftskampf<br />
mitwirkten und deren Einsatz bei pünktlichem Spielbeginn nicht möglich gewesen wäre.<br />
Die Entscheidung über die Wertung trifft der Spielklassenleiter.<br />
12.4 Die Mindeststärke beträgt<br />
4 Spieler bei 6er-Mannschaften<br />
3 Spieler bei 4er-Mannschaften<br />
2 Spieler bei 3er-Mannschaften<br />
2 Spieler bei 2er-Mannschaften<br />
Ein Unterschreiten der Mindeststärke gilt als Nichtantreten.<br />
12.5 Ist ein Spieler zwei Minuten nach Aufruf nicht spielbereit, so geht dieses Spiel kampflos<br />
an den Gegner. Bei Fehlen beider Gegner wird der Punkt nicht gewertet und in der Abwicklung<br />
des Mannschaftskampfes fortgefahren.<br />
13 Nichtantreten<br />
13.1 Im Falle des Nichtantretens einer Mannschaft ist der Spielklassenleiter von der anwesenden<br />
Mannschaft zu unterrichten. Die anwesenden Spieler sind in regelgerechter Aufstellung<br />
im Spielbericht zu erfassen.<br />
TTVWH-Handbuch 2013 (<strong>Stand</strong> DTTB: <strong>01.07.2013</strong>) 55<br />
(<strong>Stand</strong> TTVWH: 13.07.2013)