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Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg

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A Allgemeines<br />

1 Zweck und Geltungsbereich der WO<br />

A Allgemeines<br />

Zweck der WO des DTTB ist es, einheitliche Richtlinien für den Wettspielbetrieb zu schaffen.<br />

Diese WO ist der Satzung des DTTB als Anhang zugeordnet und kann durch Beschluss<br />

des Bundestages in einzelnen Punkten oder im Ganzen geändert werden (siehe<br />

§ 24.1 der Satzung des DTTB). Dem Ausschuss für Wettkampfsport des DTTB obliegt es<br />

laut Satzung in alleiniger Zuständigkeit, die Einhaltung der Bestimmungen der WO sicherzustellen.<br />

Auf Antrag der Regional- und Mitgliedsverbände hat er sich gutachterlich zu<br />

äußern. Die vom Ausschuss für Wettkampfsport erstellten Gutachten werden veröffentlicht.<br />

Die WO gilt für den gesamten Spielbetrieb, sofern sich einzelne Regelungen nicht<br />

ausdrücklich auf Bundesveranstaltungen beziehen. Sie gilt auch für die Bundes-, Regional-<br />

und Oberligen, soweit die Bundesliga-Ordnung bzw. die Regionalliga- und Oberliga-<br />

Ordnung keine Sonderregelungen enthalten. Abweichende Regelungen für ihren Zuständigkeitsbereich<br />

dürfen die Regional- und Mitgliedsverbände nur für solche Passagen beschließen,<br />

bei denen die WO dies ausdrücklich zulässt. Alle nicht behandelten Fragen regeln<br />

die Mitglieds- und Regionalverbände in eigener Zuständigkeit. Steht eine Regelung<br />

eines Verbandes zu den Bestimmungen der WO im Widerspruch, so wird sie durch die<br />

Bestimmungen der WO aufgehoben.<br />

1.1 Zweck und Geltungsbereich der Ausführungsbestimmungen (AB)<br />

1.1.1 Zweck der Ausführungsbestimmungen (AB) des TTVWH zur Wettspielordnung (WO) des<br />

DTTB ist es, einheitliche Richtlinien für das gesamte Verbandsgebiet zu schaffen, soweit<br />

diese nicht durch die allgemeinen Bestimmungen des DTTB gegeben sind.<br />

1.1.2 Die <strong>Bezirk</strong>e dürfen abweichende Regelungen für ihren Zuständigkeitsbereich nur für solche<br />

Passagen beschließen, bei denen die WO bzw. AB dies ausdrücklich zulassen. Alle<br />

nicht behandelten Fragen regeln die <strong>Bezirk</strong>e in eigener Zuständigkeit. Steht eine Regelung<br />

eines <strong>Bezirk</strong>s zu den Bestimmungen der WO bzw. der AB im Widerspruch, so wird<br />

sie durch die Bestimmungen der WO bzw. der AB aufgehoben.<br />

1.2 Zuständigkeit<br />

1.2.1 Der gesamte Spielbetrieb der dem TTVWH angeschlossenen Vereine untereinander sowie<br />

mit Vereinen außerhalb des Verbandsgebietes unterliegt der Aufsicht des TTVWH.<br />

1.2.2 Der Aufsicht unterliegen demgemäß alle Meisterschafts-, Pokal- und Auswahlspiele sowie<br />

Kreis-, <strong>Bezirk</strong>s- und Württembergische Einzelmeisterschaften, ferner Ranglistenausspielungen<br />

und Turniere, gemäß WO A 11.<br />

1.3 Allgemeine Pflichten der Vereine und Spieler<br />

1.3.1 Alle Vereine sind verpflichtet, für ein sportlich faires Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger<br />

unmittelbar vor, während und nach sportlichen Veranstaltungen Sorge zu tragen.<br />

Weiterhin sind alle Vereine verpflichtet, für eine reibungslose Durchführung von Sportveranstaltungen<br />

zu sorgen, als Hausherr ggf. auch unter Ausübung ihres Hausrechts.<br />

1.3.2 Alle Verstöße gegen Bestimmungen der Ziffer 1.3.1 sind gemäß den Strafbestimmungen<br />

des TTVWH zu ahnden. Duldet ein Verein Störungen oder ergreift er keine Maßnahmen,<br />

um vernünftigerweise zu erwartende zukünftige Störungen zu unterbinden, so ist er bei<br />

der Ahndung dem Störer gleichzustellen.<br />

2 Spielregeln<br />

Für alle offiziellen Veranstaltungen gelten die Internationalen <strong>Tischtennis</strong>regeln (Teile A<br />

und B) entsprechend, sofern in Ausnahmefällen nichts Anderes geregelt ist.<br />

TTVWH-Handbuch 2013 (<strong>Stand</strong> DTTB: <strong>01.07.2013</strong>) 5<br />

(<strong>Stand</strong> TTVWH: 13.07.2013)

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