Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg
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Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg
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A Allgemeines<br />
1 Zweck und Geltungsbereich der WO<br />
A Allgemeines<br />
Zweck der WO des DTTB ist es, einheitliche Richtlinien für den Wettspielbetrieb zu schaffen.<br />
Diese WO ist der Satzung des DTTB als Anhang zugeordnet und kann durch Beschluss<br />
des Bundestages in einzelnen Punkten oder im Ganzen geändert werden (siehe<br />
§ 24.1 der Satzung des DTTB). Dem Ausschuss für Wettkampfsport des DTTB obliegt es<br />
laut Satzung in alleiniger Zuständigkeit, die Einhaltung der Bestimmungen der WO sicherzustellen.<br />
Auf Antrag der Regional- und Mitgliedsverbände hat er sich gutachterlich zu<br />
äußern. Die vom Ausschuss für Wettkampfsport erstellten Gutachten werden veröffentlicht.<br />
Die WO gilt für den gesamten Spielbetrieb, sofern sich einzelne Regelungen nicht<br />
ausdrücklich auf Bundesveranstaltungen beziehen. Sie gilt auch für die Bundes-, Regional-<br />
und Oberligen, soweit die Bundesliga-Ordnung bzw. die Regionalliga- und Oberliga-<br />
Ordnung keine Sonderregelungen enthalten. Abweichende Regelungen für ihren Zuständigkeitsbereich<br />
dürfen die Regional- und Mitgliedsverbände nur für solche Passagen beschließen,<br />
bei denen die WO dies ausdrücklich zulässt. Alle nicht behandelten Fragen regeln<br />
die Mitglieds- und Regionalverbände in eigener Zuständigkeit. Steht eine Regelung<br />
eines Verbandes zu den Bestimmungen der WO im Widerspruch, so wird sie durch die<br />
Bestimmungen der WO aufgehoben.<br />
1.1 Zweck und Geltungsbereich der Ausführungsbestimmungen (AB)<br />
1.1.1 Zweck der Ausführungsbestimmungen (AB) des TTVWH zur Wettspielordnung (WO) des<br />
DTTB ist es, einheitliche Richtlinien für das gesamte Verbandsgebiet zu schaffen, soweit<br />
diese nicht durch die allgemeinen Bestimmungen des DTTB gegeben sind.<br />
1.1.2 Die <strong>Bezirk</strong>e dürfen abweichende Regelungen für ihren Zuständigkeitsbereich nur für solche<br />
Passagen beschließen, bei denen die WO bzw. AB dies ausdrücklich zulassen. Alle<br />
nicht behandelten Fragen regeln die <strong>Bezirk</strong>e in eigener Zuständigkeit. Steht eine Regelung<br />
eines <strong>Bezirk</strong>s zu den Bestimmungen der WO bzw. der AB im Widerspruch, so wird<br />
sie durch die Bestimmungen der WO bzw. der AB aufgehoben.<br />
1.2 Zuständigkeit<br />
1.2.1 Der gesamte Spielbetrieb der dem TTVWH angeschlossenen Vereine untereinander sowie<br />
mit Vereinen außerhalb des Verbandsgebietes unterliegt der Aufsicht des TTVWH.<br />
1.2.2 Der Aufsicht unterliegen demgemäß alle Meisterschafts-, Pokal- und Auswahlspiele sowie<br />
Kreis-, <strong>Bezirk</strong>s- und Württembergische Einzelmeisterschaften, ferner Ranglistenausspielungen<br />
und Turniere, gemäß WO A 11.<br />
1.3 Allgemeine Pflichten der Vereine und Spieler<br />
1.3.1 Alle Vereine sind verpflichtet, für ein sportlich faires Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger<br />
unmittelbar vor, während und nach sportlichen Veranstaltungen Sorge zu tragen.<br />
Weiterhin sind alle Vereine verpflichtet, für eine reibungslose Durchführung von Sportveranstaltungen<br />
zu sorgen, als Hausherr ggf. auch unter Ausübung ihres Hausrechts.<br />
1.3.2 Alle Verstöße gegen Bestimmungen der Ziffer 1.3.1 sind gemäß den Strafbestimmungen<br />
des TTVWH zu ahnden. Duldet ein Verein Störungen oder ergreift er keine Maßnahmen,<br />
um vernünftigerweise zu erwartende zukünftige Störungen zu unterbinden, so ist er bei<br />
der Ahndung dem Störer gleichzustellen.<br />
2 Spielregeln<br />
Für alle offiziellen Veranstaltungen gelten die Internationalen <strong>Tischtennis</strong>regeln (Teile A<br />
und B) entsprechend, sofern in Ausnahmefällen nichts Anderes geregelt ist.<br />
TTVWH-Handbuch 2013 (<strong>Stand</strong> DTTB: <strong>01.07.2013</strong>) 5<br />
(<strong>Stand</strong> TTVWH: 13.07.2013)