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Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg

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G Weitere Bestimmungen für Mannschaftswettbewerbe des TTVWH<br />

13.2 Informiert eine Mannschaft per E-Mail vor dem angesetzten Spieltermin den Klassenleiter<br />

und die gegnerische Mannschaft über ihr Nichtantreten, ist die gegnerische Mannschaft<br />

nicht zur Anreise zum Spiellokal verpflichtet. Die antrittswillige Mannschaft meldet ihre<br />

Aufstellung dem Klassenleiter oder trägt sie in der Online-Plattform des TTVWH ein.<br />

13.3 In den Fällen der WO/AB G 13.1 und 13.2 gilt das Spiel für die in der Aufstellung genannten<br />

Spieler als Einsatz im Sinne der Stammspielerregelung und der Zahl der Einsätze jedes<br />

Spielers. Eine inkorrekte Aufstellung ist gemäß WO/AB G 14.1 zu ahnden. Ein Einsatz<br />

in einer anderen Mannschaft ist im Zeitraum vom Spielbeginn laut Terminplan bis<br />

60 Minuten nach diesem Termin nicht möglich.<br />

13.4 Bei Nichtantreten der Heimmannschaft sind der gegnerischen Mannschaft für das ausgefallene<br />

Spiel auf dessen Antrag die Fahrtkosten für einen Pkw (2er-, 3er- oder 4er-<br />

Mannschaft) bzw. zwei Pkws (6er-Mannschaft) zu ersetzen. Zusätzliche Kosten für auswärtige<br />

Spieler bleiben unberücksichtigt. Informiert eine Mannschaft entsprechend<br />

WO/AB G 13.2 mindestens 24 Stunden vor Spielbeginn (laut Terminplan) über ihr Nichtantreten,<br />

so ist sie nicht zur Kostenerstattung verpflichtet.<br />

13.5 Tritt eine Mannschaft in der Vorrunde auswärts nicht an, so muss sie gegen diesen Verein<br />

in der Rückrunde auswärts spielen.<br />

13.6 Tritt eine Mannschaft in der Rückrunde auswärts nicht an, so muss sie dem Heimverein<br />

auf dessen Antrag die nachgewiesenen Fahrtkosten aus der Vorrunde ersetzen. WO/AB<br />

G 13.4 gilt entsprechend.<br />

13.7 Anträge auf Kostenerstattung nach WO/AB G 13.4 und 13.6 sind an den zuständigen<br />

Spielklassenleiter zu stellen, der über sie entscheidet.<br />

Bei Koppelspielen sind 50 % der angefallenen Kosten zu ersetzen.<br />

13.8 Es gilt die Reisekostenordnung des TTVWH.<br />

14 Wertung<br />

14.1 Der gesamte Mannschaftskampf wird für die Mannschaft als verloren gewertet, die<br />

nicht spielberechtigte oder nicht einsatzberechtigte Spieler mitwirken lässt; z.B.<br />

gleichzeitiges Spielen von einem Spieler in zwei Mannschaften,<br />

gegen die Vorschriften der Ziffern 2, 3 und/oder 4 von Abschnitt D der WO verstößt<br />

(falsche Spielreihenfolge, falsche Einzel- und/oder Doppelaufstellung etc.).<br />

schuldhaft einen Spielabbruch verursacht,<br />

Spiele eigenmächtig verlegt hat (siehe WO/AB G 10.4) oder<br />

als Heimverein nicht DIN-Norm geprüfte Tische und Netzgarnituren und ITTFzugelassene<br />

Bälle stellt.<br />

Der Spielklassenleiter ist zuständig für die Spielwertung.<br />

14.2 Bis zur Entscheidung von Protesten sind die strittigen Einzel- und/oder Doppelspiele in<br />

der Wertung innerhalb eines Mannschaftskampfes nicht zu berücksichtigen. Es ist so lange<br />

weiterzuspielen, bis der Siegpunkt ohne Wertung der strittigen Spiele erreicht wird<br />

bzw. alle vorgesehenen Spiele ausgetragen sind. Bei Verweigerung des Weiterspielens<br />

sind alle nicht ausgetragene Spiele für die verweigernde Mannschaft als verloren zu werten.<br />

14.3 In die Zeit der Sperre eines Vereins oder einer Mannschaft fallende Punktspiele gehen<br />

kampflos verloren.<br />

15 Schiedsrichter<br />

15.1 Vor Beginn eines jeden Spieljahres (01.07.) hat jeder Verein innerhalb des TTVWH geprüfte,<br />

einsatzfähige VSR mit gültiger Lizenz wie folgt zu stellen:<br />

56 (<strong>Stand</strong> DTTB: <strong>01.07.2013</strong>) TTVWH-Handbuch 2013<br />

(<strong>Stand</strong> TTVWH: 13.07.2013)

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