Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg
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G Weitere Bestimmungen für Mannschaftswettbewerbe des TTVWH<br />
2. Sieger eines Entscheidungsturniers zwischen den Tabellenzweiten der untergeordneten<br />
Ligen (bei mehr als zwei untergeordneten Ligen) oder die beiden Tabellenzweiten<br />
der untergeordneten Ligen ohne Entscheidungsspiel (bei nur zwei untergeordneten<br />
Ligen),<br />
3. zweitbester Absteiger aus der aufzufüllenden Spielgruppe.<br />
4. die Tabellendritten der untergeordneten Ligen analog zu 2.<br />
5. weitere Mannschaften durch Vorgehen analog zu 3. bzw. 4. jeweils anzuwenden auf<br />
den nächstbesten Absteiger bzw. die nächstplatzierten Mannschaften der untergeordneten<br />
Ligen.<br />
Das Verfahren bricht ab, sobald die Gruppe nach einem dieser Schritte die Sollstärke erreicht<br />
oder überschritten hat. Wurden Entscheidungsspiele, die zur Bestimmung der Auffüllreihenfolge<br />
vorgesehen sind, bereits im Rahmen von Relegations- oder Aufstiegsspielen<br />
durchgeführt, so gelten die darin erspielten Ergebnisse als Ergebnis des betreffenden<br />
Entscheidungsspiels. Eine Auffüllung der Spielklassen nach der Klasseneinteilung ist<br />
nicht mehr möglich.<br />
3.8 Entscheidungs-, Auf- und Abstiegsspiele gelten als Fortsetzung der Halbserie, an die sie<br />
sich anschließen. Neuzugänge der Vereine können nur dann eingesetzt werden, wenn sie<br />
für mindestens drei Spiele in der entsprechenden Halbserie spielberechtigt waren.<br />
4 Spielklassenverzicht, Abmeldung, Zurückziehung, Streichung<br />
4.1 Ein Spielklassenverzicht liegt vor, wenn ein Verein für seine Mannschaft bis zum im Rahmenterminplan<br />
ausgewiesenen Termin für die folgende Spielzeit auf die Zugehörigkeit zu<br />
derjenigen Spielklasse, für die sie sich sportlich qualifiziert hat, verzichtet und eine Teilnahmezusage<br />
für eine tiefere Spielklasse abgegeben hat.<br />
Im Falle eines Spielklassenverzichts wird die Mannschaft für die folgende Spielzeit in die<br />
erwünschte tiefere Spielklasse eingegliedert.<br />
4.2 Eine Abmeldung liegt vor, wenn ein Verein seine Mannschaft bis zum im Rahmenterminplan<br />
ausgewiesenen Termin für die folgende Spielzeit nicht erneut meldet oder für eine<br />
gemeldete Mannschaft keine Mannschaftsmeldung (Aufstellung) einreicht. Diese Mannschaften<br />
werden bei der Spielklasseneinteilung nicht berücksichtigt.<br />
4.3 Eine Zurückziehung liegt vor, wenn eine Mannschaft in der Zeit nach dem im Rahmenterminplan<br />
ausgewiesenen Termin für die Mannschaftsmeldung (Aufstellung) und vor ihrem<br />
letzten Meisterschaftsspiel der Rückrunde für die jeweilige Spielzeit die Nichtteilnahme<br />
am weiteren Spielbetrieb derjenigen Gruppe, in die sie eingeteilt worden ist, erklärt.<br />
4.4 Eine Mannschaft wird aus der betreffenden Spielklasse gestrichen, wenn während der<br />
Spielzeit wegen Nichtantretens oder Sperre insgesamt dreimal ein Mannschaftskampf<br />
kampflos gegen sie gewertet wird. Von einer nicht gesperrten Mannschaft gespielte, aber<br />
später kampflos gewertete Mannschaftskämpfe werden nicht mitgezählt.<br />
4.5 Eine Mannschaft, die nachweislich ein Spielergebnis zum Zwecke der Begünstigung<br />
und/oder Benachteiligung anderer Mannschaften in nicht korrekter Weise beeinflusst,<br />
kann vom Spielklassenleiter aus der Spielklasse gestrichen werden.<br />
4.6 Alle von einer zurückgezogenen oder gestrichenen Mannschaft ausgetragenen Mannschaftskämpfe<br />
werden in der Tabelle weder für die zurückgezogene Mannschaft noch für<br />
deren Gegner berücksichtigt. Die Einsätze und Spielergebnisse von in der zurückgezogenen<br />
Mannschaft zuvor eingesetzten Spielern wie auch die von deren Gegnern werden<br />
hinsichtlich der Stammspielerregelung, der Zahl der Einsätze jedes Spielers und der Berechnung<br />
von TTR-Werten und Bilanzen dagegen weiterhin berücksichtigt.<br />
TTVWH-Handbuch 2013 (<strong>Stand</strong> DTTB: <strong>01.07.2013</strong>) 47<br />
(<strong>Stand</strong> TTVWH: 13.07.2013)