Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg
Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg
Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
C Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform<br />
Für die Ergebnisübermittlung ist der jeweilige Veranstalter (Verband/DTTB) verantwortlich.<br />
1.7 Vor der Meldung zur Teilnahme am offiziellen Individualspielbetrieb in ihrem Verbandsgebiet<br />
können die Mitgliedsverbände die Erfassung der Personendaten Name, Vorname,<br />
Geschlecht, Geburtsdatum, Nationalität und Vereinszugehörigkeit in der vom DTTB genutzten<br />
Online-Plattform als Voraussetzung festlegen. Spieler, die noch nicht in der vom<br />
DTTB genutzten Online-Plattform erfasst sind, müssen sich beim DTTB- Generalsekretariat<br />
bis zu einem jeweils in der Ausschreibung festgelegten Zeitpunkt registrieren lassen.<br />
1.1 Turniergenehmigungen<br />
Alle nach WO/AB A 15 TTR-relevanten Turniere bedürfen einer vorherigen Genehmigung<br />
durch die Geschäftsstelle.<br />
Veranstaltern von Turnieren, die gegen die Bestimmungen der Wettspielordnung verstoßen,<br />
kann die Turniergenehmigung verweigert oder ein Turnierverbot auferlegt werden.<br />
1.1.1 Termingenehmigung<br />
Anträge auf Genehmigung von Turnierterminen für die folgende Spielzeit (1. Juli bis<br />
30. Juni) sind bis zum 1. März elektronisch an die Geschäftsstelle des TTVWH einzureichen<br />
(Formblatt TTVWH). Über die Anträge entscheidet die Geschäftsstelle bis spätestens<br />
31. März.<br />
Nach dem 1. März beantragte Turniertermine müssen der Geschäftsstelle mindestens<br />
10 Wochen vor dem Veranstaltungstermin vorliegen. Die Genehmigung dieser Turniere ist<br />
auf den jeweiligen <strong>Bezirk</strong> zu begrenzen.<br />
1.1.2 Ausschreibungsgenehmigung<br />
Nach der Termingenehmigung hat der Turnierausrichter den Antrag auf Genehmigung der<br />
Turnierausschreibung (Formblatt TTVWH) spätestens acht Wochen vor dem Turniertermin<br />
elektronisch bei der Geschäftsstelle einzureichen. Die Ausschreibung muss den Anforderungen<br />
gemäß WO/AB C 7 entsprechen.<br />
Es gilt die Gebührenordnung des TTVWH.<br />
1.3 Austragungssysteme<br />
Folgende Austragungssysteme sind zulässig:<br />
1.3.1 Einfaches KO-System:<br />
Der Verlierer eines Spiels scheidet aus. Es können die Plätze 1–4 ausgespielt werden.<br />
Als Ausgangsstellung ist je nach Teilnehmerzahl eine 4er-, 8er-, 16er-, 32er-, 64er-,<br />
128er-Turnierliste zu wählen. Bei Bedarf ist eine Qualifikation vor der ersten Runde auszutragen.<br />
Nicht voll belegte Turnierlisten sind durch Freilose in der ersten Runde aufzufüllen.<br />
Dabei sind Freilose zunächst in der Reihenfolge der Setzung zuzuteilen, weitere Freilose<br />
anschließend durch das Los.<br />
1.3.2 Doppeltes KO-System:<br />
Ein Spieler/eine Mannschaft scheidet erst nach der zweiten Niederlage aus. Dieser<br />
Grundsatz ist bis zum Endspiel (einschließlich) anzuwenden. Bei zweimaligem Aufeinandertreffen<br />
zweier Spieler/Mannschaften wird die Begegnung trotzdem ausgetragen (dies<br />
wird jedoch durch so genanntes „Kreuzen“ der Verlierer in der Trostrunde weitgehend<br />
verhindert). Haben die beiden Gegner des Endspiels nach dessen Austragung je eine<br />
Niederlage aufzuweisen, so muss ein nochmaliger Stichkampf die Entscheidung bringen.<br />
Es können die Plätze 1–8 ausgespielt werden. Turnierliste und Freilose wie unter 1.3.1.<br />
24 (<strong>Stand</strong> DTTB: <strong>01.07.2013</strong>) TTVWH-Handbuch 2013<br />
(<strong>Stand</strong> TTVWH: 13.07.2013)