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Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg

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C Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform<br />

Für die Ergebnisübermittlung ist der jeweilige Veranstalter (Verband/DTTB) verantwortlich.<br />

1.7 Vor der Meldung zur Teilnahme am offiziellen Individualspielbetrieb in ihrem Verbandsgebiet<br />

können die Mitgliedsverbände die Erfassung der Personendaten Name, Vorname,<br />

Geschlecht, Geburtsdatum, Nationalität und Vereinszugehörigkeit in der vom DTTB genutzten<br />

Online-Plattform als Voraussetzung festlegen. Spieler, die noch nicht in der vom<br />

DTTB genutzten Online-Plattform erfasst sind, müssen sich beim DTTB- Generalsekretariat<br />

bis zu einem jeweils in der Ausschreibung festgelegten Zeitpunkt registrieren lassen.<br />

1.1 Turniergenehmigungen<br />

Alle nach WO/AB A 15 TTR-relevanten Turniere bedürfen einer vorherigen Genehmigung<br />

durch die Geschäftsstelle.<br />

Veranstaltern von Turnieren, die gegen die Bestimmungen der Wettspielordnung verstoßen,<br />

kann die Turniergenehmigung verweigert oder ein Turnierverbot auferlegt werden.<br />

1.1.1 Termingenehmigung<br />

Anträge auf Genehmigung von Turnierterminen für die folgende Spielzeit (1. Juli bis<br />

30. Juni) sind bis zum 1. März elektronisch an die Geschäftsstelle des TTVWH einzureichen<br />

(Formblatt TTVWH). Über die Anträge entscheidet die Geschäftsstelle bis spätestens<br />

31. März.<br />

Nach dem 1. März beantragte Turniertermine müssen der Geschäftsstelle mindestens<br />

10 Wochen vor dem Veranstaltungstermin vorliegen. Die Genehmigung dieser Turniere ist<br />

auf den jeweiligen <strong>Bezirk</strong> zu begrenzen.<br />

1.1.2 Ausschreibungsgenehmigung<br />

Nach der Termingenehmigung hat der Turnierausrichter den Antrag auf Genehmigung der<br />

Turnierausschreibung (Formblatt TTVWH) spätestens acht Wochen vor dem Turniertermin<br />

elektronisch bei der Geschäftsstelle einzureichen. Die Ausschreibung muss den Anforderungen<br />

gemäß WO/AB C 7 entsprechen.<br />

Es gilt die Gebührenordnung des TTVWH.<br />

1.3 Austragungssysteme<br />

Folgende Austragungssysteme sind zulässig:<br />

1.3.1 Einfaches KO-System:<br />

Der Verlierer eines Spiels scheidet aus. Es können die Plätze 1–4 ausgespielt werden.<br />

Als Ausgangsstellung ist je nach Teilnehmerzahl eine 4er-, 8er-, 16er-, 32er-, 64er-,<br />

128er-Turnierliste zu wählen. Bei Bedarf ist eine Qualifikation vor der ersten Runde auszutragen.<br />

Nicht voll belegte Turnierlisten sind durch Freilose in der ersten Runde aufzufüllen.<br />

Dabei sind Freilose zunächst in der Reihenfolge der Setzung zuzuteilen, weitere Freilose<br />

anschließend durch das Los.<br />

1.3.2 Doppeltes KO-System:<br />

Ein Spieler/eine Mannschaft scheidet erst nach der zweiten Niederlage aus. Dieser<br />

Grundsatz ist bis zum Endspiel (einschließlich) anzuwenden. Bei zweimaligem Aufeinandertreffen<br />

zweier Spieler/Mannschaften wird die Begegnung trotzdem ausgetragen (dies<br />

wird jedoch durch so genanntes „Kreuzen“ der Verlierer in der Trostrunde weitgehend<br />

verhindert). Haben die beiden Gegner des Endspiels nach dessen Austragung je eine<br />

Niederlage aufzuweisen, so muss ein nochmaliger Stichkampf die Entscheidung bringen.<br />

Es können die Plätze 1–8 ausgespielt werden. Turnierliste und Freilose wie unter 1.3.1.<br />

24 (<strong>Stand</strong> DTTB: <strong>01.07.2013</strong>) TTVWH-Handbuch 2013<br />

(<strong>Stand</strong> TTVWH: 13.07.2013)

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