Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg
Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg
Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg
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G Weitere Bestimmungen für Mannschaftswettbewerbe des TTVWH<br />
Die Spielklassenleiter der Verbandsspielklassen werden auf Vorschlag des Beauftragten<br />
Mannschaftssport vom Fachausschuss Erwachsenen- bzw. Jugendsport des Verbandes<br />
bestätigt. Für die <strong>Bezirk</strong>sspielklassen gelten die Regelungen der <strong>Bezirk</strong>e.<br />
10.2 Spieltage<br />
Spieltage sind Samstage und Sonntage. Die in den Rahmenterminplänen vorgegebenen<br />
Spieltage sind bindend.<br />
Für die Spielklassen der <strong>Bezirk</strong>e können im Einvernehmen der beteiligten Mannschaften<br />
auch Spiele an Wochentagen angesetzt werden. <strong>Bezirk</strong>e können für ihre Spielklassen ergänzende<br />
Regelungen festlegen, wenn der <strong>Bezirk</strong>stag dies mit 2/3-Mehrheit beschließt.<br />
Am Samstag können Spiele ab 14:00 Uhr (im Einvernehmen der beteiligten Mannschaften<br />
im Jugendbereich ab 10:00 Uhr), am Sonntag ab 9:00 Uhr angesetzt werden. Der letztmögliche<br />
Spielbeginn ist am Samstag 20:00 Uhr (im Jugendbereich 18:00 Uhr) und am<br />
Sonntag 16:00 Uhr.<br />
10.3 Terminplanung<br />
Zur Planung der Spielrunde haben die Vereine bis zum im Rahmenterminplan ausgewiesenen<br />
Termin mögliche Heimspieltermine zu benennen. Basierend auf diesen Angaben<br />
werden die Terminlisten erstellt. Die Vereine können den Wunsch äußern, dass bestimmte<br />
Tage spielfrei sein sollen. Die Spielklassenleiter berücksichtigen solche Wünsche nach<br />
Möglichkeit. Eine sportlich einwandfreie, keine Mannschaft benachteiligende Abwicklung<br />
der Rundenspiele hat jedoch Vorrang.<br />
Mannschaften eines Vereins, die in derselben Klasse bzw. Gruppe spielen, müssen ihre<br />
Spiele gegeneinander jeweils bis zum Ende des zweiten Spieltages jeder Halbserie austragen.<br />
Ergänzende Regelungen zu der Terminplanung erlässt für die Verbandsspielklassen der<br />
Fachausschuss Erwachsenen- bzw. Jugendsport und für die <strong>Bezirk</strong>sspielklassen der jeweilige<br />
<strong>Bezirk</strong>ssportausschuss.<br />
10.4 Verlegung von Spielterminen<br />
10.4.1 Eine Verlegung der Spieltermine (auch der vereinbarten Anfangszeiten), die von der zuständigen<br />
Stelle festgesetzt sind, ist grundsätzlich nicht zulässig.<br />
Eigenmächtig verlegte Spiele werden für beide Vereine als kampflos verloren gewertet.<br />
10.4.2 Ein Spiel kann im Einvernehmen beider Mannschaften bis zu zwei Wochen vor dem angesetzten<br />
Spieltag ausgetragen werden. In Spielklassen, in denen regelmäßig Oberschiedsrichter<br />
zu den Mannschaftskämpfen eingesetzt werden, bedarf diese Vorverlegung<br />
der vorherigen Genehmigung der zuständigen Stelle.<br />
10.4.3 Die zuständige Stelle kann die Austragung eines Mannschaftskampfes zu einem späteren<br />
Zeitpunkt am selben Wochenende (bzw. bei Wochentagsspielen bis einschließlich des<br />
nächsten Spielwochenendes) genehmigen, sofern hierüber Einvernehmen beider Mannschaften<br />
besteht.<br />
10.4.4 In begründeten Fällen kann die spielleitende Stelle ein Spiel absetzen und neu ansetzen.<br />
Begründete Fälle sind insbesondere:<br />
Ausfall des Spiellokals (nachgewiesen durch die für das Spiellokal zuständige offizielle<br />
Stelle),<br />
Fälle höherer Gewalt,<br />
Nominierung als Spieler zu Länderspielen, Einzelmeisterschaften und Ranglisten des<br />
DTTB, des TTBW, des TTVWH, des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS)<br />
oder des Württembergischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes<br />
(WBRS),<br />
Nominierung als Betreuer oder Delegationsleiter zu Veranstaltungen des DTTB oder<br />
des TTBW durch den TTVWH,<br />
TTVWH-Handbuch 2013 (<strong>Stand</strong> DTTB: <strong>01.07.2013</strong>) 53<br />
(<strong>Stand</strong> TTVWH: 13.07.2013)