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Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg

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B Spielberechtigung / Wechsel der Spielberechtigung<br />

1.4 Die Spielberechtigung ist durch den zuständigen Mitgliedsverband sofort zu widerrufen,<br />

sobald er verbindlich Kenntnis davon erhält, dass der Spieler auch die Spielberechtigung<br />

für mindestens einen anderen Verein im In- und/oder Ausland besitzt; im Ausland gilt dies<br />

zusätzlich auch für die Teilnahme an einem unter dem Dach des jeweiligen Nationalverbandes<br />

organisierten oder veranstalteten regelmäßigen Mannschaftsspielbetriebs. Besteht<br />

die andere Spielberechtigung im Inland, ist auch sie durch den für ihre Erteilung zuständigen<br />

Mitgliedsverband sofort zu widerrufen. Die Spielberechtigung ist ebenfalls sofort<br />

zu widerrufen, wenn im Zusammenhang mit der Erteilung oder dem Wechsel der Spielberechtigung<br />

falsche Angaben gemacht wurden oder das Vorliegen der gemäß B .2 bzw.<br />

B .2.5 geforderten schriftlichen Erklärungen des Spielers (bei Minderjährigen die der gesetzlichen<br />

Vertreter) vom Verein auf Anforderung des zuständigen Mitgliedsverbands<br />

nicht nachgewiesen werden kann.<br />

Mit der Zustellung des Widerrufs an dessen Verein erlischt die Spielberechtigung des<br />

Spielers und seine Einsatzberechtigung für alle Mannschaften des Vereins für die Zukunft.<br />

Die Spielberechtigung kann frühestens zum 1. Juli der auf den Widerruf folgenden Spielzeit<br />

unter Beachtung von Abschnitt der WO wieder erteilt werden.<br />

Die Möglichkeit der Anfechtung des Widerrufs regelt der zuständige Mitgliedsverband.<br />

1.5 Schülern/Jugendlichen kann auf Antrag des Vereins und nach Maßgabe des Mitgliedsverbands<br />

zusätzlich eine Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb erteilt werden.<br />

Mit der Spielberechtigung für den Erwachsenspielbetrieb werden Schüler/Jugendliche<br />

bzgl. Start- und Einsatzberechtigung spielberechtigten Erwachsenen<br />

gleichgestellt.<br />

1 Spielberechtigung von Spielern innerhalb des TTVWH<br />

1.1 Zur Teilnahme an Veranstaltungen innerhalb des Verbandsgebietes sind nur Spieler des<br />

TTVWH oder Angehörige anderer Mitgliedsverbände des DTTB oder anderer Nationalverbände<br />

der ITTF berechtigt, soweit diese Veranstaltungen für den betreffenden Teilnehmerkreis<br />

zugelassen sind. Zur Spielberechtigung von Vereinen siehe<br />

WO/AB B 1.6.<br />

1.3 Jeder Spieler muss bei Teilnahme am Wettspielbetrieb seine Spielberechtigung mittels<br />

der aktuellen Spielberechtigungsliste seines Vereins nachweisen.<br />

1.6 Spielberechtigung von Vereinen im TTVWH<br />

1.6.1 Voraussetzung für die Spielberechtigung eines Vereins ist die Mitgliedschaft im TTVWH.<br />

1.6.2 Vereine, die gegen die Satzung, gegen die Bestimmungen der Wettspielordnung oder<br />

gegen die der Satzung angegliederten Ordnungen verstoßen und ihre Pflichten nicht erfüllen,<br />

kann neben anderen Strafen in besonders schweren Fällen sowie bei Rückstand in<br />

der Begleichung finanzieller Forderungen die Spielberechtigung durch den Verbandsvorstand<br />

mit einfacher Mehrheit entzogen werden. Die Entziehung muss im amtlichen Organ<br />

des TTVWH bekannt gegeben werden.<br />

1.6.3 Das Spielen gegen Mannschaften von Vereinen, denen die Spielberechtigung entzogen<br />

wurde, ist verboten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Verbandsvorstandes,<br />

der diese mit einfacher Mehrheit beschließen muss.<br />

1.7 Spielberechtigung von Mannschaften im TTVWH<br />

Voraussetzung für die Teilnahme am Mannschaftsspielbetrieb ist die Meldung der Mannschaft<br />

für eine Spielklasse des TTVWH über die Online-Plattform des TTVWH zu dem im<br />

Rahmenterminplan genannten Termin.<br />

2 Zuständigkeit für die Erteilung der Spielberechtigung<br />

2.1 Die Spielberechtigung eines Spielers für einen Verein erteilt der Mitgliedsverband, dem<br />

dieser Verein angeschlossen ist. Dieser stellt nach eigener Maßgabe ggf. eine Bescheinigung<br />

über die Spielberechtigung aus.<br />

TTVWH-Handbuch 2013 (<strong>Stand</strong> DTTB: <strong>01.07.2013</strong>) 17<br />

(<strong>Stand</strong> TTVWH: 13.07.2013)

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