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Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg

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G Weitere Bestimmungen für Mannschaftswettbewerbe des TTVWH<br />

Nominierung als Schiedsrichter zu Veranstaltungen des DTTB, des TTBW oder des<br />

TTVWH,<br />

Nominierung als Spieler zu Lehrgängen des DBS und des WBRS,<br />

Sitzungen des DTTB, des TTBW oder des TTVWH, zu denen schriftlich eingeladen<br />

wurde.<br />

Anträge sind – mit Belegen versehen – mindestens zwei Wochen vor dem Spieltermin<br />

dem Spielklassenleiter oder einem hierfür beauftragten Mitarbeiter einzureichen. Ausnahmen<br />

von dieser Frist sind möglich, sofern der Verlegungsgrund so spät auftritt, dass<br />

die Antragsfrist nicht eingehalten werden kann. Über die Absetzung und Neuansetzung<br />

entscheidet die zuständige Stelle.<br />

10.4.5 Bei Ausfall des Spiellokals kann der Spielklassenleiter den Mannschaftskampf am gleichen<br />

Termin im Spiellokal des Gastvereins austragen lassen. Die dabei anfallenden Kosten<br />

trägt jeder Verein selbst.<br />

10.4.6 Einvernehmliche Spielverlegungen sind von beiden Mannschaften der zuständigen Stelle<br />

zu melden bzw. bei dieser zu beantragen. Ist eine Genehmigung erforderlich, ist die Entscheidung<br />

des Spielklassenleiters abzuwarten.<br />

Bei einvernehmlichen Vorverlegungen ist in Zweifelsfällen so lange der ursprünglich angesetzte<br />

Spieltermin verbindlich, bis die zuständige Stelle den neuen Spieltermin beiden<br />

Mannschaften bestätigt hat oder der offizielle Spieltermin in der Online-Plattform des<br />

TTVWH geändert wurde.<br />

10.4.7 Bei Spielvorverlegungen ist der Heimverein verpflichtet, die zuständige Pressestelle spätestens<br />

drei Tage vor dem neuen Spieltermin über die Verlegung zu informieren. Mit der<br />

Änderung des offiziellen Spieltermins in der Online-Plattform des TTVWH gilt diese Informationspflicht<br />

als erfüllt.<br />

10.5 Veröffentlichung von Aufstellungen, Terminlisten, Anschriften<br />

Bis spätestens zu dem im Rahmenterminplan (TTVWH bzw. <strong>Bezirk</strong>) ausgewiesenen Termin<br />

für die Veröffentlichung der Terminlisten muss den Vereinen die genehmigte Mannschaftsaufstellung,<br />

eine Zusammenstellung aller in der Spielklasse genehmigten Mannschaftsaufstellungen<br />

sowie der Anschriften der Mannschaftsführer, der Spiellokale und<br />

den Terminlisten über die Online-Plattform des TTVWH bereit gestellt werden.<br />

11 Regelungen für den Ablauf von Mannschaftskämpfen<br />

11.1 Der Heimverein ist für die Spielvorbereitung, die Spielbedingungen und die Spielleitung<br />

verantwortlich.<br />

11.2 Die Spielbedingungen müssen den Anforderungen der WO/AB A 13 genügen. Alle in einem<br />

Mannschaftskampf benutzten Materialien müssen die in den <strong>Tischtennis</strong>regeln A genannten<br />

Kriterien erfüllen.<br />

11.3 Das Spiellokal muss mindestens 30 Minuten vor der festgesetzten Anfangszeit geöffnet<br />

und in spielbereitem Zustand sein. Der Gastmannschaft ist während dieser gesamten Zeit<br />

eine Trainingsmöglichkeit mit den Materialien zu gewährleisten, mit denen der Mannschaftskampf<br />

ausgetragen werden soll. Ist diese Möglichkeit trotz rechtzeitiger Anreise<br />

des Gastes nicht gegeben, kann die Gastmannschaft auf eine Einspielzeit von bis zu<br />

30 Minuten bestehen, um sich mit den Materialien und Spielverhältnissen vertraut zu machen.<br />

11.4 Der Spielverlauf ist mittels Spielstandsanzeige und Zählgeräten anzuzeigen.<br />

11.5 Jede Mannschaft hat vor Beginn des Mannschaftskampfs einen verantwortlichen Mannschaftsführer<br />

zu benennen, der allein zur Vertretung seiner Mannschaft berechtigt ist. Er<br />

braucht nicht zu den beteiligten Spielern zu gehören.<br />

Erfolgt keine Benennung, ist dies die in der genehmigten Mannschaftsmeldung als Mannschaftskontakt<br />

ausgewiesene Person.<br />

54 (<strong>Stand</strong> DTTB: <strong>01.07.2013</strong>) TTVWH-Handbuch 2013<br />

(<strong>Stand</strong> TTVWH: 13.07.2013)

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