Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg
Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg
Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
G Weitere Bestimmungen für Mannschaftswettbewerbe des TTVWH<br />
Nominierung als Schiedsrichter zu Veranstaltungen des DTTB, des TTBW oder des<br />
TTVWH,<br />
Nominierung als Spieler zu Lehrgängen des DBS und des WBRS,<br />
Sitzungen des DTTB, des TTBW oder des TTVWH, zu denen schriftlich eingeladen<br />
wurde.<br />
Anträge sind – mit Belegen versehen – mindestens zwei Wochen vor dem Spieltermin<br />
dem Spielklassenleiter oder einem hierfür beauftragten Mitarbeiter einzureichen. Ausnahmen<br />
von dieser Frist sind möglich, sofern der Verlegungsgrund so spät auftritt, dass<br />
die Antragsfrist nicht eingehalten werden kann. Über die Absetzung und Neuansetzung<br />
entscheidet die zuständige Stelle.<br />
10.4.5 Bei Ausfall des Spiellokals kann der Spielklassenleiter den Mannschaftskampf am gleichen<br />
Termin im Spiellokal des Gastvereins austragen lassen. Die dabei anfallenden Kosten<br />
trägt jeder Verein selbst.<br />
10.4.6 Einvernehmliche Spielverlegungen sind von beiden Mannschaften der zuständigen Stelle<br />
zu melden bzw. bei dieser zu beantragen. Ist eine Genehmigung erforderlich, ist die Entscheidung<br />
des Spielklassenleiters abzuwarten.<br />
Bei einvernehmlichen Vorverlegungen ist in Zweifelsfällen so lange der ursprünglich angesetzte<br />
Spieltermin verbindlich, bis die zuständige Stelle den neuen Spieltermin beiden<br />
Mannschaften bestätigt hat oder der offizielle Spieltermin in der Online-Plattform des<br />
TTVWH geändert wurde.<br />
10.4.7 Bei Spielvorverlegungen ist der Heimverein verpflichtet, die zuständige Pressestelle spätestens<br />
drei Tage vor dem neuen Spieltermin über die Verlegung zu informieren. Mit der<br />
Änderung des offiziellen Spieltermins in der Online-Plattform des TTVWH gilt diese Informationspflicht<br />
als erfüllt.<br />
10.5 Veröffentlichung von Aufstellungen, Terminlisten, Anschriften<br />
Bis spätestens zu dem im Rahmenterminplan (TTVWH bzw. <strong>Bezirk</strong>) ausgewiesenen Termin<br />
für die Veröffentlichung der Terminlisten muss den Vereinen die genehmigte Mannschaftsaufstellung,<br />
eine Zusammenstellung aller in der Spielklasse genehmigten Mannschaftsaufstellungen<br />
sowie der Anschriften der Mannschaftsführer, der Spiellokale und<br />
den Terminlisten über die Online-Plattform des TTVWH bereit gestellt werden.<br />
11 Regelungen für den Ablauf von Mannschaftskämpfen<br />
11.1 Der Heimverein ist für die Spielvorbereitung, die Spielbedingungen und die Spielleitung<br />
verantwortlich.<br />
11.2 Die Spielbedingungen müssen den Anforderungen der WO/AB A 13 genügen. Alle in einem<br />
Mannschaftskampf benutzten Materialien müssen die in den <strong>Tischtennis</strong>regeln A genannten<br />
Kriterien erfüllen.<br />
11.3 Das Spiellokal muss mindestens 30 Minuten vor der festgesetzten Anfangszeit geöffnet<br />
und in spielbereitem Zustand sein. Der Gastmannschaft ist während dieser gesamten Zeit<br />
eine Trainingsmöglichkeit mit den Materialien zu gewährleisten, mit denen der Mannschaftskampf<br />
ausgetragen werden soll. Ist diese Möglichkeit trotz rechtzeitiger Anreise<br />
des Gastes nicht gegeben, kann die Gastmannschaft auf eine Einspielzeit von bis zu<br />
30 Minuten bestehen, um sich mit den Materialien und Spielverhältnissen vertraut zu machen.<br />
11.4 Der Spielverlauf ist mittels Spielstandsanzeige und Zählgeräten anzuzeigen.<br />
11.5 Jede Mannschaft hat vor Beginn des Mannschaftskampfs einen verantwortlichen Mannschaftsführer<br />
zu benennen, der allein zur Vertretung seiner Mannschaft berechtigt ist. Er<br />
braucht nicht zu den beteiligten Spielern zu gehören.<br />
Erfolgt keine Benennung, ist dies die in der genehmigten Mannschaftsmeldung als Mannschaftskontakt<br />
ausgewiesene Person.<br />
54 (<strong>Stand</strong> DTTB: <strong>01.07.2013</strong>) TTVWH-Handbuch 2013<br />
(<strong>Stand</strong> TTVWH: 13.07.2013)