Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg
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G Weitere Bestimmungen für Mannschaftswettbewerbe des TTVWH<br />
Grundquote: Ein Verbandsschiedsrichter, sofern der Verein am Mannschaftsspielbetrieb<br />
der Damen oder Herren teilnimmt.<br />
Zusatzquote: Ein Verbandsschiedsrichter, sofern der Verein am Mannschaftsspielbetrieb<br />
der Damen oder Herren ab <strong>Bezirk</strong>sliga und höher teilnimmt.<br />
Für jeden fehlenden Verbandschiedsrichter sind Gebühren gemäß der Beitrags- und Gebührenordnung<br />
des TTVWH zu entrichten.<br />
15.2 Bei allen Mannschaftskämpfen in den Verbandsligen der Damen und Herren werden<br />
Oberschiedsrichter eingesetzt. Die entstehenden Kosten trägt der Heimverein.<br />
15.3 Auf Antrag kann für die Durchführung von Mannschaftsspielen beim Ressortleiter<br />
Schiedsrichter die Gestellung eines Oberschiedsrichters als Verbandsaufsicht angefordert<br />
werden. Die entstehenden Kosten hat der Antragsteller zu bezahlen. Wünscht eine Verbandsinstanz<br />
einen Oberschiedsrichter, so legt diese die Kostenverteilung fest.<br />
15.4 Sofern bei Mannschaftskämpfen keine geprüften Schiedsrichter eingesetzt sind, stellen<br />
beide Mannschaften abwechselnd die Schiedsrichter am Tisch.<br />
16 Pokalspiele<br />
Der Verbandspokal und – soweit nicht anderweitig geregelt – der <strong>Bezirk</strong>spokal wird gemäß<br />
den in den Durchführungsbestimmungen für die Württembergischen Pokalmeisterschaften<br />
für Verbandsspielklassen festgelegten Regelungen durchgeführt. Auf den <strong>Bezirk</strong>spokal<br />
sind diese Regelungen sinngemäß anzuwenden. Die <strong>Bezirk</strong>e können für ihre<br />
Pokalmeisterschaft eigene Durchführungsbestimmungen beschließen.<br />
Diese Fassung der Ausführungsbestimmungen (AB) des TTVWH ist vom Verbandsausschuss des<br />
TTVWH am 13. Juli 2013 mit Wirkung zum 15. Juli 2013 beschlossen worden.<br />
TTVWH-Handbuch 2013 (<strong>Stand</strong> DTTB: <strong>01.07.2013</strong>) 57<br />
(<strong>Stand</strong> TTVWH: 13.07.2013)