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Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg

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G Weitere Bestimmungen für Mannschaftswettbewerbe des TTVWH<br />

Grundquote: Ein Verbandsschiedsrichter, sofern der Verein am Mannschaftsspielbetrieb<br />

der Damen oder Herren teilnimmt.<br />

Zusatzquote: Ein Verbandsschiedsrichter, sofern der Verein am Mannschaftsspielbetrieb<br />

der Damen oder Herren ab <strong>Bezirk</strong>sliga und höher teilnimmt.<br />

Für jeden fehlenden Verbandschiedsrichter sind Gebühren gemäß der Beitrags- und Gebührenordnung<br />

des TTVWH zu entrichten.<br />

15.2 Bei allen Mannschaftskämpfen in den Verbandsligen der Damen und Herren werden<br />

Oberschiedsrichter eingesetzt. Die entstehenden Kosten trägt der Heimverein.<br />

15.3 Auf Antrag kann für die Durchführung von Mannschaftsspielen beim Ressortleiter<br />

Schiedsrichter die Gestellung eines Oberschiedsrichters als Verbandsaufsicht angefordert<br />

werden. Die entstehenden Kosten hat der Antragsteller zu bezahlen. Wünscht eine Verbandsinstanz<br />

einen Oberschiedsrichter, so legt diese die Kostenverteilung fest.<br />

15.4 Sofern bei Mannschaftskämpfen keine geprüften Schiedsrichter eingesetzt sind, stellen<br />

beide Mannschaften abwechselnd die Schiedsrichter am Tisch.<br />

16 Pokalspiele<br />

Der Verbandspokal und – soweit nicht anderweitig geregelt – der <strong>Bezirk</strong>spokal wird gemäß<br />

den in den Durchführungsbestimmungen für die Württembergischen Pokalmeisterschaften<br />

für Verbandsspielklassen festgelegten Regelungen durchgeführt. Auf den <strong>Bezirk</strong>spokal<br />

sind diese Regelungen sinngemäß anzuwenden. Die <strong>Bezirk</strong>e können für ihre<br />

Pokalmeisterschaft eigene Durchführungsbestimmungen beschließen.<br />

Diese Fassung der Ausführungsbestimmungen (AB) des TTVWH ist vom Verbandsausschuss des<br />

TTVWH am 13. Juli 2013 mit Wirkung zum 15. Juli 2013 beschlossen worden.<br />

TTVWH-Handbuch 2013 (<strong>Stand</strong> DTTB: <strong>01.07.2013</strong>) 57<br />

(<strong>Stand</strong> TTVWH: 13.07.2013)

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