Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg
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G Weitere Bestimmungen für Mannschaftswettbewerbe des TTVWH<br />
6.7 Spieler der Jugend U15 können entweder in Mannschaften der Jugend U18 oder der Jugend<br />
U15 gemeldet werden. Die Wahlmöglichkeit besteht jeweils für die Vor- und Rückrunde<br />
separat.<br />
Bei Württembergischen, Baden-Württembergischen und Deutschen Mannschaftsmeisterschaften<br />
der Jugend U15 können auch Jugend U15-Spieler eingesetzt werden, die im<br />
Meisterschaftsspielbetrieb in Jugend U18-Mannschaften gemeldet sind. Ein Spieler kann<br />
bei einer Meisterschaft allerdings nur in einer Mannschaft mitwirken.<br />
6.8 Die eingereichte Mannschaftsmeldung ist durch die zuständigen Spielklassenleiter zu<br />
prüfen. Entspricht sie nicht den Bestimmungen der WO bzw. der WO/AB, nimmt der<br />
Spielklassenleiter die notwendigen Korrekturen vor. Anschließend genehmigt der Spielklassenleiter<br />
die den Bestimmungen entsprechende Mannschaftsmeldung in der Online-<br />
Plattform des TTVWH.<br />
6.9 Proteste gegen genehmigte Mannschaftsmeldungen sind nur innerhalb von 7 Tagen<br />
(Poststempel) nach dem im Rahmenterminplan genannten Veröffentlichungstermin der<br />
Mannschaftsmeldung bei der für die betreffende Spielklasse übergeordneten Stelle möglich.<br />
Dies ist für die<br />
<strong>Bezirk</strong>sspielklassen: der Ressortleiter Mannschaftssport (<strong>Bezirk</strong>)/der <strong>Bezirk</strong>sjugendvorsitzende<br />
<strong>Bezirk</strong>s- und Landesliga: der zuständige Schwerpunktleiter Aktive/Jugend<br />
Verbandsklasse und Verbandsliga: der Beauftragte Mannschaftssport (Aktive/Jugend<br />
TTVWH)<br />
Gegen deren Entscheidung über die Spielstärkereihenfolge gibt es kein Rechtsmittel.<br />
Bei Änderungen der Mannschaftsmeldung während der Runde ist ein Protest nur innerhalb<br />
von 14 Tagen nach Veröffentlichung der geänderten, genehmigten Mannschaftsmeldung<br />
möglich.<br />
6.10 Die genehmigte Mannschaftsmeldung ist Grundlage für den Spielbetrieb. Für jeden<br />
Mannschaftskampf ist die zu Beginn des Mannschaftskampfes gültige Mannschaftsmeldung<br />
verbindlich.<br />
6.11 Nach dem Stichtag zur Mannschaftsmeldung kann die Mannschaftsmeldung auf Wunsch<br />
des Vereins lediglich um weitere Spieler ergänzt werden, die eine gültige Spielberechtigung<br />
für den Verein besitzen. Andere Änderungen sind nur möglich, wenn Bestimmungen<br />
der WO/AB dies ausdrücklich erlauben. Über die geänderte Mannschaftsmeldung hat die<br />
zuständige Stelle unverzüglich zu entscheiden.<br />
6.12 Nachmeldungen von Spielern mit einer für den betreffenden Verein gültigen Spielberechtigung<br />
sind jederzeit möglich. Ein nachgemeldeter Spieler erlangt seine Einsatzberechtigung<br />
5 Tage nach der Nachmeldung beim zuständigen Spielklassenleiter.<br />
6.13 Erhöht sich durch Nachmeldungen die Zahl der Stammspieler in einer Mannschaft über<br />
die Sollstärke, können die überzähligen Stammspieler in die nächsttiefere Mannschaft<br />
eingereiht werden. Die Gesamtreihenfolge der Mannschaftsmeldung darf dabei nicht verändert<br />
werden, außer eine Umstellung ist notwendig zur Einhaltung der Toleranzen gemäß<br />
WO D 15.2. In diesem Fall nimmt der Spielklassenleiter die Umstellung vor.<br />
6.14 Erhält ein Spielklassenleiter verbindlich Kenntnis davon, dass die Angaben in der genehmigten<br />
Mannschaftsmeldung nicht den tatsächlichen Begebenheiten entsprechend, so<br />
korrigiert er die genehmigte Mannschaftsmeldung und informiert den Mannschafts- und<br />
den Vereinskontakt hierüber. Die Änderung wird zu dem auf die Benachrichtigung folgenden<br />
Kalendertag wirksam. Mögliche andere Folgen bzw. Sanktionen der inkorrekten Angaben<br />
bleiben hiervon unberührt.<br />
TTVWH-Handbuch 2013 (<strong>Stand</strong> DTTB: <strong>01.07.2013</strong>) 49<br />
(<strong>Stand</strong> TTVWH: 13.07.2013)