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Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg

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G Weitere Bestimmungen für Mannschaftswettbewerbe des TTVWH<br />

8.1.3 Ein in einem Mannschaftskampf mitwirkender Spieler kann in einem weiteren Mannschaftskampf<br />

nur dann mitwirken, wenn der erste Mannschaftskampf beendet ist (WO<br />

D 2.6) und das nachfolgende Spiel noch nicht begonnen hat. Im Sinne dieser Regelung<br />

gilt der offizielle Spieltermin als Spielbeginn. Wirkt ein Spieler in mehreren Mannschaftskämpfen<br />

gleichzeitig mit, gilt er für den später beginnenden Mannschaftskampf als nicht<br />

einsatzberechtigt, bei gleichzeitigem Beginn für beide Mannschaftskämpfe.<br />

8.2 Ersatzgestellung von Jugend U15 in Jugend U18-Mannschaften<br />

Spieler der Jugend U15 können als Ersatzspieler bei Spielen der Jugend U18 mitwirken.<br />

Sie sind in der Reihenfolge der Mannschaftsmeldung ihrer Altersklasse hinter den Spielern<br />

der Jugend U18 aufzustellen.<br />

8.3 Ersatzgestellung von Jugendlichen in Damen- und Herrenmannschaften<br />

8.3.1 Jugendliche können als den Erwachsenen gleichgestellte Spieler in Damen- bzw. Herrenmannschaften<br />

als Jugendersatzspieler („JES“) eingesetzt werden, wenn sie die persönlichen<br />

Freigabevoraussetzungen nach WO E 3.5.3 erfüllen oder den letzten 3 Jugendjahren<br />

angehören.<br />

8.3.2 Jugendersatzspieler gelten nicht als Stammspieler der Damen- bzw. Herrenmannschaft.<br />

Sie sind in der jeweiligen Mannschaft zusätzlich zu melden und mit „JES“ zu kennzeichnen.<br />

8.3.3 Ihre Einsatzberechtigung ist auf vier Meisterschaftsspiele je Halbserie beschränkt und gilt<br />

nur für die Mannschaft, für die sie gemeldet wurden. Die Meldung kann zu jeder Halbserie<br />

in einer neuen Mannschaft erfolgen.<br />

8.3.4 In einem Mannschaftskampf sind nur maximal zwei Jugendersatzspieler einsatzberechtigt.<br />

8.3.5 Eine Teilnahme von Jugendersatzspielern an Pokalspielen der Damen und Herren ist<br />

nicht möglich.<br />

9 Auswirkung von Zurückziehung oder Streichung auf die Mannschaftsmeldung<br />

9.1 Stamm- und Reservespieler von Mannschaften, die zurückgezogen oder gestrichen wurden,<br />

dürfen während der laufenden Spielzeit nur in oberen Mannschaften des Vereins<br />

eingesetzt werden.<br />

9.2 Spieler mit Sperrvermerk von Mannschaften, die zurückgezogen oder gestrichen worden<br />

sind, dürfen während der laufenden Halbserie in keiner anderen Mannschaft ihres Vereins<br />

eingesetzt werden. Sie können zur auf den Rückzug bzw. die Streichung folgenden Halbserie<br />

in der nächsthöheren Mannschaft eingereiht werden. Der Sperrvermerk bleibt in diesem<br />

Fall in der nächsthöheren Mannschaft bestehen.<br />

9.3 Bis zum Ende der laufenden Halbserie behalten die Spieler einer zurückgezogenen oder<br />

gestrichenen Mannschaft ihren Status als Stammspieler, gekennzeichneter Stammspieler<br />

oder Reservespieler dieser Mannschaft bei. Sie rücken ggf. als nächstberechtigte Spieler<br />

auf, sofern sie keinen Sperrvermerk haben.<br />

9.4 Sofern die Zurückziehung/Streichung bis zum 22. Dezember erfolgt ist, können alle Spieler<br />

dieser Mannschaft in der Rückrunde in einer oberen Mannschaft des Vereins als<br />

Stamm- oder Reservespieler gemeldet werden.<br />

10 Organisation des Meisterschaftsspielbetriebs<br />

10.1 Spielklassenleiter<br />

Zur Organisation des Spielbetriebs wird für jede Gruppe einer Spielklasse ein Spielklassenleiter<br />

eingesetzt. Dieser ist zuständig für die Kontrolle und Genehmigung der Mannschaftsmeldungen,<br />

die Ansetzung und Verlegung der Spiele, die Entscheidung über Proteste,<br />

die Ahndung von Verstößen sowie für alle anderen seine Spielklasse betreffende<br />

Fragen, sofern die Aufgaben nicht anderen Organen übertragen wurden.<br />

52 (<strong>Stand</strong> DTTB: <strong>01.07.2013</strong>) TTVWH-Handbuch 2013<br />

(<strong>Stand</strong> TTVWH: 13.07.2013)

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