Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg
Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg
Stand 01.07.2013 - Tischtennis Bezirk Ludwigsburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
G Weitere Bestimmungen für Mannschaftswettbewerbe des TTVWH<br />
8.1.3 Ein in einem Mannschaftskampf mitwirkender Spieler kann in einem weiteren Mannschaftskampf<br />
nur dann mitwirken, wenn der erste Mannschaftskampf beendet ist (WO<br />
D 2.6) und das nachfolgende Spiel noch nicht begonnen hat. Im Sinne dieser Regelung<br />
gilt der offizielle Spieltermin als Spielbeginn. Wirkt ein Spieler in mehreren Mannschaftskämpfen<br />
gleichzeitig mit, gilt er für den später beginnenden Mannschaftskampf als nicht<br />
einsatzberechtigt, bei gleichzeitigem Beginn für beide Mannschaftskämpfe.<br />
8.2 Ersatzgestellung von Jugend U15 in Jugend U18-Mannschaften<br />
Spieler der Jugend U15 können als Ersatzspieler bei Spielen der Jugend U18 mitwirken.<br />
Sie sind in der Reihenfolge der Mannschaftsmeldung ihrer Altersklasse hinter den Spielern<br />
der Jugend U18 aufzustellen.<br />
8.3 Ersatzgestellung von Jugendlichen in Damen- und Herrenmannschaften<br />
8.3.1 Jugendliche können als den Erwachsenen gleichgestellte Spieler in Damen- bzw. Herrenmannschaften<br />
als Jugendersatzspieler („JES“) eingesetzt werden, wenn sie die persönlichen<br />
Freigabevoraussetzungen nach WO E 3.5.3 erfüllen oder den letzten 3 Jugendjahren<br />
angehören.<br />
8.3.2 Jugendersatzspieler gelten nicht als Stammspieler der Damen- bzw. Herrenmannschaft.<br />
Sie sind in der jeweiligen Mannschaft zusätzlich zu melden und mit „JES“ zu kennzeichnen.<br />
8.3.3 Ihre Einsatzberechtigung ist auf vier Meisterschaftsspiele je Halbserie beschränkt und gilt<br />
nur für die Mannschaft, für die sie gemeldet wurden. Die Meldung kann zu jeder Halbserie<br />
in einer neuen Mannschaft erfolgen.<br />
8.3.4 In einem Mannschaftskampf sind nur maximal zwei Jugendersatzspieler einsatzberechtigt.<br />
8.3.5 Eine Teilnahme von Jugendersatzspielern an Pokalspielen der Damen und Herren ist<br />
nicht möglich.<br />
9 Auswirkung von Zurückziehung oder Streichung auf die Mannschaftsmeldung<br />
9.1 Stamm- und Reservespieler von Mannschaften, die zurückgezogen oder gestrichen wurden,<br />
dürfen während der laufenden Spielzeit nur in oberen Mannschaften des Vereins<br />
eingesetzt werden.<br />
9.2 Spieler mit Sperrvermerk von Mannschaften, die zurückgezogen oder gestrichen worden<br />
sind, dürfen während der laufenden Halbserie in keiner anderen Mannschaft ihres Vereins<br />
eingesetzt werden. Sie können zur auf den Rückzug bzw. die Streichung folgenden Halbserie<br />
in der nächsthöheren Mannschaft eingereiht werden. Der Sperrvermerk bleibt in diesem<br />
Fall in der nächsthöheren Mannschaft bestehen.<br />
9.3 Bis zum Ende der laufenden Halbserie behalten die Spieler einer zurückgezogenen oder<br />
gestrichenen Mannschaft ihren Status als Stammspieler, gekennzeichneter Stammspieler<br />
oder Reservespieler dieser Mannschaft bei. Sie rücken ggf. als nächstberechtigte Spieler<br />
auf, sofern sie keinen Sperrvermerk haben.<br />
9.4 Sofern die Zurückziehung/Streichung bis zum 22. Dezember erfolgt ist, können alle Spieler<br />
dieser Mannschaft in der Rückrunde in einer oberen Mannschaft des Vereins als<br />
Stamm- oder Reservespieler gemeldet werden.<br />
10 Organisation des Meisterschaftsspielbetriebs<br />
10.1 Spielklassenleiter<br />
Zur Organisation des Spielbetriebs wird für jede Gruppe einer Spielklasse ein Spielklassenleiter<br />
eingesetzt. Dieser ist zuständig für die Kontrolle und Genehmigung der Mannschaftsmeldungen,<br />
die Ansetzung und Verlegung der Spiele, die Entscheidung über Proteste,<br />
die Ahndung von Verstößen sowie für alle anderen seine Spielklasse betreffende<br />
Fragen, sofern die Aufgaben nicht anderen Organen übertragen wurden.<br />
52 (<strong>Stand</strong> DTTB: <strong>01.07.2013</strong>) TTVWH-Handbuch 2013<br />
(<strong>Stand</strong> TTVWH: 13.07.2013)