Unternehmensethik und Recht, Einige ... - Horst Steinmann
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(5) Diese wenigen kursorischen Hinweise können nur andeuten, wie Meta-Regulierungen des<br />
Gesellschaftsrechts in Kooperation <strong>und</strong> Abstimmung mit dem Strafrecht (<strong>und</strong> anderen<br />
<strong>Recht</strong>sbereichen) dazu beitragen könnten, im nationalen Rahmen die auf eine<br />
friedensstiftende Lösung von Interessenkonflikten gerichtete Ordnung von Wirtschaft <strong>und</strong><br />
Gesellschaft zu verbessern <strong>und</strong> aufrecht zu erhalten. Die Meta-Regulierung ließe dabei<br />
hinreichend Platz für situationsgerechte unternehmerische Entscheidungen, verb<strong>und</strong>en mit<br />
einer guten Chance für eine effektive <strong>und</strong> effiziente Berücksichtigung der Interessen (im<br />
Sinne eines fairen Interessenausgleichs) derjenigen, die von diesen Entscheidungen betroffen<br />
sind. Die Idee der „gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmensführung“ erhielte<br />
damit eine bessere rechtliche Gr<strong>und</strong>lage.<br />
V. Schlussbemerkung<br />
Mit diesem einleitenden Beitrag ist vielleicht deutlich geworden, dass die Frage nach der<br />
Verantwortung <strong>und</strong> Steuerung von Unternehmen in der Marktwirtschaft so komplex ist, dass<br />
die (koordinierten) Anstrengungen vieler wissenschaftlicher Disziplinen erforderlich sind, um<br />
hier der Praxis Orientierungshilfe zu geben. In ihrem Beitrag über die Reformen der FSG im<br />
Jahre 2004 haben Hess, McWhorter <strong>und</strong> Fort 62 abschließend zu recht resümiert:<br />
„If the 2004 Amendments are a call to anything, they are a challenge to scholars in<br />
various fields to symbiotically synthesize their models. Legal scholars, management<br />
social scientists, normative philosophers, psychologists, and theologians have an<br />
opportunity – indeed corporations may have a legal necessity – to see these disciplines<br />
integrate their work in order to comply with the new Guidelines. The challenge we<br />
face is in finding the appropriate role for legal mandates in encouraging<br />
organizations to comply with the law – not just the letter of the law but the spirit of the<br />
law.”<br />
Dieses Zitat sollte zu weiteren interdisziplinären wissenschaftlichen Anstrengungen auch in<br />
Deutschland ermutigen.<br />
62 Hess, D./McWhorter, R. S./Fort, T. L. (FN 48), S. 764.