Unternehmensethik und Recht, Einige ... - Horst Steinmann
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aber wohl mit der Erwähnung von „Ethik“ im Ergebnis auf eine deutliche Verbesserung der<br />
bisherigen Regelungen abgestellt werden, um so Defizite des Compliance-Ansatzes zu heilen<br />
<strong>und</strong> damit die Wirksamkeit der Meta-Regulation zu erhöhen. In welche Richtung<br />
Überlegungen dazu gehen sollten, ist weiter unten zu diskutieren. Hier sei nur noch<br />
angemerkt, dass auch die Erfahrungen der Firma Siemens im Zuge der<br />
Korruptionsbekämpfung belegen, dass der Compliance-Ansatz alleine nicht ausreicht; der<br />
Weg müsse hin zu einem umfassenden „Integritätsansatz“ gehen. 28 Sehr viel früher schon<br />
(1995) hatte R. D. Haas, der ehemalige Chief Executive Officer von Levi Strauss & Co., den<br />
Compliance-Ansatz vor dem „Business Ro<strong>und</strong> Table“ in New York einer luziden<br />
erfahrungsgestützten Kritik unterzogen. 29<br />
2) Kritik des reinen Compliance-Ansatzes<br />
(1) Alle praktischen Erfahrungen bestätigen letztlich die schon vielfältig geäußerte<br />
theoretische Kritik an der ursprünglichen Fassung der FSG. Wir selbst haben uns dazu auch<br />
ausführlich geäußert. 30 Unser zentraler Kritikpunkt lautete seinerzeit, dass die Defizite des<br />
(reinen) Compliance-Ansatzes letztlich in dem Steuerungsmodell (<strong>und</strong> dessen<br />
Steuerungslogik) begründet sind, das diesem Ansatz zugr<strong>und</strong>e liegt. Wir fassen unsere Kritik<br />
knapp zusammen, wobei wir der Anschaulichkeit wegen prägnante Formulierungen<br />
einbinden, die R. D. Haas in dem erwähnten Beitrag aus der Sicht der obersten Führung<br />
gef<strong>und</strong>en hat.<br />
(2) Was mit den erwähnten neuen Formulierungen des § 8B2.1 der FSG letztlich gemeint ist,<br />
ist wohl die Einbettung der sieben erwähnten organisatorischen Strukturregeln in einen<br />
organisationsweiten ethischen Handlungsrahmen, wie er durch eine (ethisch motivierte)<br />
Organisationskultur aufgespannt werden kann.<br />
Richtig daran ist, dass der Übergang von „Struktur“ (Regeln) zu „Kultur“ (Werten) im<br />
Gr<strong>und</strong>satz formal das Potential in sich trägt, um eine solche Symbiose zu ermöglichen; denn<br />
2002 anlässlich des 10-jährigen Bestehens der FSG eingesetzt wurde, um die Wirksamkeit der Regelungen zu<br />
überprüfen.<br />
28 Vgl. Pohlmann, A., Vortrag anlässlich der Jahrestagung des Deutschen Netzwerk Wirtschaftsethik 2009.<br />
29 Haas, R. D.: Ethics – A Global Business Challenge, in: Vital Speeches of the Day LX, No. 16, S. 506-509,<br />
wieder abgedruckt in Kumar; B. N. /<strong>Steinmann</strong>, H. (eds): Ethics in International Management, Berlin/New York<br />
1998, S. 213-220.<br />
30 <strong>Steinmann</strong>, H./Olbrich, T./Kustermann, B.: <strong>Unternehmensethik</strong> <strong>und</strong> Unternehmensführung, Überlegungen zur<br />
Implementationseffizienz der U.S.-Sentencing Guidelines, in: Alwart, H. (FN 1), S. 114-152. Ähnlich früher<br />
schon der bekannte Aufsatz von Paine, L. S.: Managing for Organizational Integrity, in: Harvard Business<br />
Review 72 (1994), No. 2, S. 106-117. Ferner Fort, T.L. (FN 29), S. 144 ff., mit weiteren Literaturnachweisen.<br />
Gr<strong>und</strong>legend <strong>und</strong> im Hinblick auf mögliche regulierende „kleine Schritte“ des <strong>Recht</strong>s ferner Hess, D.: A<br />
Business Ethics Perspective on Sarbanes-Oxley and the Organizational Sentencing Guidelines, in: Michigan Law<br />
Review 105 (2007), S. 1781-1816.