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Unternehmensethik und Recht, Einige ... - Horst Steinmann

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aber wohl mit der Erwähnung von „Ethik“ im Ergebnis auf eine deutliche Verbesserung der<br />

bisherigen Regelungen abgestellt werden, um so Defizite des Compliance-Ansatzes zu heilen<br />

<strong>und</strong> damit die Wirksamkeit der Meta-Regulation zu erhöhen. In welche Richtung<br />

Überlegungen dazu gehen sollten, ist weiter unten zu diskutieren. Hier sei nur noch<br />

angemerkt, dass auch die Erfahrungen der Firma Siemens im Zuge der<br />

Korruptionsbekämpfung belegen, dass der Compliance-Ansatz alleine nicht ausreicht; der<br />

Weg müsse hin zu einem umfassenden „Integritätsansatz“ gehen. 28 Sehr viel früher schon<br />

(1995) hatte R. D. Haas, der ehemalige Chief Executive Officer von Levi Strauss & Co., den<br />

Compliance-Ansatz vor dem „Business Ro<strong>und</strong> Table“ in New York einer luziden<br />

erfahrungsgestützten Kritik unterzogen. 29<br />

2) Kritik des reinen Compliance-Ansatzes<br />

(1) Alle praktischen Erfahrungen bestätigen letztlich die schon vielfältig geäußerte<br />

theoretische Kritik an der ursprünglichen Fassung der FSG. Wir selbst haben uns dazu auch<br />

ausführlich geäußert. 30 Unser zentraler Kritikpunkt lautete seinerzeit, dass die Defizite des<br />

(reinen) Compliance-Ansatzes letztlich in dem Steuerungsmodell (<strong>und</strong> dessen<br />

Steuerungslogik) begründet sind, das diesem Ansatz zugr<strong>und</strong>e liegt. Wir fassen unsere Kritik<br />

knapp zusammen, wobei wir der Anschaulichkeit wegen prägnante Formulierungen<br />

einbinden, die R. D. Haas in dem erwähnten Beitrag aus der Sicht der obersten Führung<br />

gef<strong>und</strong>en hat.<br />

(2) Was mit den erwähnten neuen Formulierungen des § 8B2.1 der FSG letztlich gemeint ist,<br />

ist wohl die Einbettung der sieben erwähnten organisatorischen Strukturregeln in einen<br />

organisationsweiten ethischen Handlungsrahmen, wie er durch eine (ethisch motivierte)<br />

Organisationskultur aufgespannt werden kann.<br />

Richtig daran ist, dass der Übergang von „Struktur“ (Regeln) zu „Kultur“ (Werten) im<br />

Gr<strong>und</strong>satz formal das Potential in sich trägt, um eine solche Symbiose zu ermöglichen; denn<br />

2002 anlässlich des 10-jährigen Bestehens der FSG eingesetzt wurde, um die Wirksamkeit der Regelungen zu<br />

überprüfen.<br />

28 Vgl. Pohlmann, A., Vortrag anlässlich der Jahrestagung des Deutschen Netzwerk Wirtschaftsethik 2009.<br />

29 Haas, R. D.: Ethics – A Global Business Challenge, in: Vital Speeches of the Day LX, No. 16, S. 506-509,<br />

wieder abgedruckt in Kumar; B. N. /<strong>Steinmann</strong>, H. (eds): Ethics in International Management, Berlin/New York<br />

1998, S. 213-220.<br />

30 <strong>Steinmann</strong>, H./Olbrich, T./Kustermann, B.: <strong>Unternehmensethik</strong> <strong>und</strong> Unternehmensführung, Überlegungen zur<br />

Implementationseffizienz der U.S.-Sentencing Guidelines, in: Alwart, H. (FN 1), S. 114-152. Ähnlich früher<br />

schon der bekannte Aufsatz von Paine, L. S.: Managing for Organizational Integrity, in: Harvard Business<br />

Review 72 (1994), No. 2, S. 106-117. Ferner Fort, T.L. (FN 29), S. 144 ff., mit weiteren Literaturnachweisen.<br />

Gr<strong>und</strong>legend <strong>und</strong> im Hinblick auf mögliche regulierende „kleine Schritte“ des <strong>Recht</strong>s ferner Hess, D.: A<br />

Business Ethics Perspective on Sarbanes-Oxley and the Organizational Sentencing Guidelines, in: Michigan Law<br />

Review 105 (2007), S. 1781-1816.

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