Unternehmensethik und Recht, Einige ... - Horst Steinmann
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Kooperation mit Nationalstaaten oder internationalen Organisationen die Meta-Regulierung<br />
initiieren, tragen <strong>und</strong> kontrollieren. Beispiele dafür sind (im globalen Kontext) die sog.<br />
„Global Public Policy Networks“ 16 oder der „International Code of Marketing of Breast Milk<br />
Substitutes“ der WHO, der mit Nestlé vor mehr als 20 Jahren vereinbart wurde, um den<br />
Konflikt mit Dritte Welt Gruppen beizulegen. 17<br />
(2) Was nun den prozessualen Aspekt anbetrifft, so impliziert er für die rechtliche Meta-<br />
Regulierung des (erweiterten) Verantwortungsrahmens einer Unternehmung nach Parker (die<br />
sich dabei auf die Lehre von der „Corporate Social Responsibility“ bezieht) dreierlei: 18<br />
1. das <strong>Recht</strong> zur Meta-Regulation von <strong>Unternehmensethik</strong> muss versuchen sicher zu stellen,<br />
dass die Unternehmenspolitik solchen Werten Rechnung trägt, die das enge ökonomische<br />
Selbstinteresse in Richtung auf das Gemeinwohl transzendieren (mit Themen wie<br />
Umweltschutz, Sozialstandards, Menschenrechte);<br />
2. das <strong>Recht</strong> zur Meta-Regulation von <strong>Unternehmensethik</strong> muss versuchen sicher zu stellen,<br />
dass diese Werte in die Praxis <strong>und</strong> Struktur der Unternehmung eingearbeitet werden; <strong>und</strong><br />
3. das <strong>Recht</strong> zur Meta-Regulation von <strong>Unternehmensethik</strong> muss versuchen sicher zu stellen,<br />
dass die Unternehmung als ökonomischer Akteur funktionstüchtig bleibt.<br />
Diese drei Anforderungen an das <strong>Recht</strong> decken sich mit unserem oben angedeuteten <strong>und</strong><br />
andernorts genauer explizierten Verständnis von <strong>Unternehmensethik</strong>. 19 Sie beziehen sich<br />
dabei sowohl auf die (Formulierung der) Sachziele (Unternehmensstrategie oder -politik) der<br />
Unternehmung wie auf die Maßnahmen zu ihrer Implementation. Auf der vorgelagerten<br />
Ebene der (formalen) Prinzipien wird das Spannungsverhältnis zwischen der ökonomischen<br />
Rationalität <strong>und</strong> dem Gemeinwohl deutlich: einerseits ist die Unternehmung in der<br />
Marktwirtschaft bewusst als (privater) ökonomischer Akteur rechtlich konstruiert,<br />
andererseits soll die ökonomische Rationalität dort, wo „Not am Mann“ ist, in Richtung auf<br />
das Gemeinwohl transzendiert werden.<br />
(3) Dieses Spannungsverhältnis kann (natürlich) widerspruchsfrei nicht generell <strong>und</strong> abstrakt<br />
sondern nur konkret situationsbezogen aufgelöst werden. Das zeigt sich deutlich in der<br />
aktuellen Diskussion im Kontext des Global Compact. Die Befolgung der dort formulierten<br />
Überlegungen von Kirkbride, J./Letza, S./Sun, X.: Corporate Governance: Towards a Theory of Regulatory<br />
Shift, in: European Journal of Law and Economics, 20 (2005), S. 57-70. Die neuere Diskussion australischer<br />
Autoren bezieht in diesem Zusammenhang auch die bekannten Arbeiten von G. Teubner zum „reflexiven<br />
<strong>Recht</strong>“ mit ein. Vgl. u. a. Parker, C.: The Open Corporation, Effective Self-regulation and Democracy,<br />
Cambridge 2002, S. 293 f.<br />
16 Vgl. dazu die frühe Publikation von Reinicke, W. H./Deng, F.: Critical Choices, The United Nations,<br />
Networks, and the Future of Global Governance, Better World F<strong>und</strong>, United Nations Fo<strong>und</strong>ation, Ottawa 2000.<br />
17 Vgl. zum Nestlé-Fall <strong>Steinmann</strong>, H./Löhr, A.: <strong>Unternehmensethik</strong> – eine „realistische Idee“, in: Zeitschrift für<br />
betriebswirtschaftliche Forschung 40 (1988), S. 299-317.<br />
18 Parker, C., Meta-Regulation (FN 5), S. 215 ff.<br />
19 Vgl. <strong>Steinmann</strong>/Löhr (FN 7)