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Unternehmensethik und Recht, Einige ... - Horst Steinmann

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Kooperation mit Nationalstaaten oder internationalen Organisationen die Meta-Regulierung<br />

initiieren, tragen <strong>und</strong> kontrollieren. Beispiele dafür sind (im globalen Kontext) die sog.<br />

„Global Public Policy Networks“ 16 oder der „International Code of Marketing of Breast Milk<br />

Substitutes“ der WHO, der mit Nestlé vor mehr als 20 Jahren vereinbart wurde, um den<br />

Konflikt mit Dritte Welt Gruppen beizulegen. 17<br />

(2) Was nun den prozessualen Aspekt anbetrifft, so impliziert er für die rechtliche Meta-<br />

Regulierung des (erweiterten) Verantwortungsrahmens einer Unternehmung nach Parker (die<br />

sich dabei auf die Lehre von der „Corporate Social Responsibility“ bezieht) dreierlei: 18<br />

1. das <strong>Recht</strong> zur Meta-Regulation von <strong>Unternehmensethik</strong> muss versuchen sicher zu stellen,<br />

dass die Unternehmenspolitik solchen Werten Rechnung trägt, die das enge ökonomische<br />

Selbstinteresse in Richtung auf das Gemeinwohl transzendieren (mit Themen wie<br />

Umweltschutz, Sozialstandards, Menschenrechte);<br />

2. das <strong>Recht</strong> zur Meta-Regulation von <strong>Unternehmensethik</strong> muss versuchen sicher zu stellen,<br />

dass diese Werte in die Praxis <strong>und</strong> Struktur der Unternehmung eingearbeitet werden; <strong>und</strong><br />

3. das <strong>Recht</strong> zur Meta-Regulation von <strong>Unternehmensethik</strong> muss versuchen sicher zu stellen,<br />

dass die Unternehmung als ökonomischer Akteur funktionstüchtig bleibt.<br />

Diese drei Anforderungen an das <strong>Recht</strong> decken sich mit unserem oben angedeuteten <strong>und</strong><br />

andernorts genauer explizierten Verständnis von <strong>Unternehmensethik</strong>. 19 Sie beziehen sich<br />

dabei sowohl auf die (Formulierung der) Sachziele (Unternehmensstrategie oder -politik) der<br />

Unternehmung wie auf die Maßnahmen zu ihrer Implementation. Auf der vorgelagerten<br />

Ebene der (formalen) Prinzipien wird das Spannungsverhältnis zwischen der ökonomischen<br />

Rationalität <strong>und</strong> dem Gemeinwohl deutlich: einerseits ist die Unternehmung in der<br />

Marktwirtschaft bewusst als (privater) ökonomischer Akteur rechtlich konstruiert,<br />

andererseits soll die ökonomische Rationalität dort, wo „Not am Mann“ ist, in Richtung auf<br />

das Gemeinwohl transzendiert werden.<br />

(3) Dieses Spannungsverhältnis kann (natürlich) widerspruchsfrei nicht generell <strong>und</strong> abstrakt<br />

sondern nur konkret situationsbezogen aufgelöst werden. Das zeigt sich deutlich in der<br />

aktuellen Diskussion im Kontext des Global Compact. Die Befolgung der dort formulierten<br />

Überlegungen von Kirkbride, J./Letza, S./Sun, X.: Corporate Governance: Towards a Theory of Regulatory<br />

Shift, in: European Journal of Law and Economics, 20 (2005), S. 57-70. Die neuere Diskussion australischer<br />

Autoren bezieht in diesem Zusammenhang auch die bekannten Arbeiten von G. Teubner zum „reflexiven<br />

<strong>Recht</strong>“ mit ein. Vgl. u. a. Parker, C.: The Open Corporation, Effective Self-regulation and Democracy,<br />

Cambridge 2002, S. 293 f.<br />

16 Vgl. dazu die frühe Publikation von Reinicke, W. H./Deng, F.: Critical Choices, The United Nations,<br />

Networks, and the Future of Global Governance, Better World F<strong>und</strong>, United Nations Fo<strong>und</strong>ation, Ottawa 2000.<br />

17 Vgl. zum Nestlé-Fall <strong>Steinmann</strong>, H./Löhr, A.: <strong>Unternehmensethik</strong> – eine „realistische Idee“, in: Zeitschrift für<br />

betriebswirtschaftliche Forschung 40 (1988), S. 299-317.<br />

18 Parker, C., Meta-Regulation (FN 5), S. 215 ff.<br />

19 Vgl. <strong>Steinmann</strong>/Löhr (FN 7)

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