Unternehmensethik und Recht, Einige ... - Horst Steinmann
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10 Prinzipien zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmensführung soll sich, wie<br />
es heißt, auf die „Sphere of Influence“ der Unternehmung beschränken. Was diese<br />
„Einflusssphäre“ ist <strong>und</strong> wo ihre Grenzen liegen, dazu bedarf es offensichtlich einer genauen<br />
strategischen Analyse der jeweiligen Handlungssituation (auf Unternehmensebene).<br />
Es ist deshalb Gasser 20 recht zu geben, wenn er (im Kontext der Menschenrechte) betont, dass<br />
es bei der Bestimmung der „sphere of influence“ einer Unternehmung nicht um<br />
allgemeingültige Kriterien oder Definitionen gehen kann, die – wie der Verfasser formuliert –<br />
„autoritär“ <strong>und</strong> „top-down“ festgelegt werden, sondern dass das (jeweilige)<br />
problemspezifische Handlungspotential einer Unternehmung nur bestimmt werden kann,<br />
wenn man „bottom-up“ die tatsächliche Situation (selektiv) rekonstruiert <strong>und</strong> bewertet. 21<br />
Dieser Vorschlag scheint uns eine wichtige Einsicht für jede Meta-Regulation zu sein, die<br />
zwar nicht primär substantiell sondern prozessual vorgeht, sich aber gleichwohl nicht dem<br />
Vorwurf aussetzen darf, die Substanz der rechtlichen Regelung vollständig aus dem Auge zu<br />
verlieren. 22<br />
(4) Mit diesen wenigen allgemeinen Anmerkungen zur Meta-Regulierung ist die Richtung<br />
angezeigt, um nun nachfolgend die oben von Parker aufgeworfene zweite Frage zu klären, wie<br />
die relevanten Werte richtig in Praxis <strong>und</strong> Struktur der Unternehmung eingearbeitet werden<br />
können, <strong>und</strong> das heißt, wie das Führungsmodell des Ethik-Management unter den Kriterien<br />
der Effektivität <strong>und</strong> Effizienz aussehen sollte. Effektivität bezieht sich dabei auf die<br />
Zweckebene, Effizienz auf die Mittelebene: „Are we doing the right things?“ <strong>und</strong>: „Are we<br />
doing the things right?“ – das sind die eingängigen Formulierungen, die sich in der<br />
Managementliteratur dafür eingebürgert haben.<br />
III. Meta-Regulation im Strafrecht – Fortentwicklung der US Sentencing Guidelines<br />
1) Erfahrungen<br />
(1) Die US Federal Sentencing Guidelines (FSG) beziehen sich explizit auf das<br />
Organverschulden <strong>und</strong> werden ja schon lange auch in Deutschland kontrovers diskutiert. 23<br />
20 So Gasser, U.: Responsibility for Human Rights Violations, Acts or Omissions, within the ‚Sphere of<br />
Influence’ of Companies, Berkman Center Research Publication No.2007-12.<br />
21 Ähnlich im Ergebnis auch der Expertenbericht für den Menschenrechtsbeauftragten der UN, Prof. John<br />
Ruggie: Claryfying the Concepts of „sphere of influence“ and „complicity“, zugänglich auf www.buinesshumanrights.org/Links/Repository/446573<br />
(23. 3. 2010).Wenn sich zeigt, dass die „sphere of influence“ einer<br />
Unternehmung eine eigenständige Problemlösung nicht zulässt, z. B. wegen der aktuellen Wettbewerbssituation<br />
(prisoners dilemma!), müssen von den Konfliktbeteiligten Lösungen auf übergeordneter Handlungsebene (z. B.<br />
Verband, Nationalstaat, Globale Politiknetzwerke) gesucht werden. So schon in dem Ablaufdiagramm zur<br />
ethischen <strong>und</strong> ökonomischen Handlungsorientierung der Unternehmung bei <strong>Steinmann</strong>, H./Löhr, A. (FN 9), S.<br />
122.<br />
22 Dazu die Auseinandersetzung mit der einschlägigen Kritik in Parker, C., Meta-Regulation (FN 5), S. 229 ff.<br />
23 Vgl. dazu etwa die einschlägigen Beiträge in Alwart, H. (Hrsg.), (FN 1), ferner Hettinger, M. (Hrsg.), (FN 2).