Unternehmensethik und Recht, Einige ... - Horst Steinmann
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der Vorgang der Abstraktion von Regeln hin zu Werten stellt (in begrenztem Rahmen) Mittel<br />
<strong>und</strong> Zwecke frei <strong>und</strong> schafft so „Platz“ für situationsgerechtes eigenverantwortliches Handeln<br />
nachgeordneter Organisationsebenen.<br />
Aber erst die inhaltliche Ausgestaltung entscheidet letztlich über Effektivität <strong>und</strong> Effizienz<br />
der Compliance-Regeln. Diese müssen (natürlich) zur Vermeidung widersprüchlicher<br />
Steuerungsmaßnahmen mit den unternehmensethischen Werten kompatibel sein, wie sie in<br />
der Unternehmenskultur verankert sind <strong>und</strong> im Unternehmen gelebt werden sollen. Ferner,<br />
<strong>und</strong> ebenso wichtig, muss dieses Ethik-Management-System dann mit den Erfordernissen<br />
einer effektiven <strong>und</strong> effizienten ökonomischen Unternehmensführung abgestimmt sein, darf<br />
diese nicht konterkarieren. Erst beide Anforderungen zusammen bedingen die Wirksamkeit<br />
einer Meta-Regulation in diesem Bereich.<br />
Welches Führungsmodell erfüllt diese Anforderungen <strong>und</strong> sollte deshalb inhaltliches Leitbild<br />
der Meta-Regulation sein? Dieser Gr<strong>und</strong>satzfrage soll nun ausführlicher nachgegangen<br />
werden.<br />
(3) Die (ursprünglichen) Organisationsregeln der FSG sind von ihrer Konstruktionslogik her<br />
an dem klassischen „plandeterminierten“ Führungsmodell orientiert, wie es in der<br />
Managementlehre lange vertreten wurde. 31 Dieses Modell ist aber auf eine zentralistisch-<br />
tayloristische Lösung der Führungsproblematik ausgerichtet („command-and-control<br />
approach“). Es sind die folgenden Voraussetzungen dieses Modells, die deckungsgleich auch<br />
auf die Compliance-Regeln der FSG passen:<br />
- Erstens wird unterstellt, dass die Führungsspitze die relevanten Vorgaben für die Mitarbeiter<br />
durch die Planung hinreichend gut, rechtzeitig <strong>und</strong> richtig antizipieren kann, ferner dass sie<br />
geeignete Institutionen zur Durchsetzung der Vorgaben in der komplexen Organisation eines<br />
(Groß-)Unternehmens entwerfen, vor allem ein Überwachungs-, Sanktions- <strong>und</strong><br />
Kontrollsystem schaffen kann, das über die Einhaltung der Vorgaben zuverlässig <strong>und</strong><br />
zeitgenau informiert, sodass Fehlverhalten verhindert <strong>und</strong> Korrekturen durch Sanktionen<br />
rechtzeitig eingeleitet werden können. Die Trennung von Planen (Denken) <strong>und</strong> Handeln <strong>und</strong><br />
die dominante Rolle der Planung im Verhältnis zu allen anderen Führungsfunktionen<br />
(Organisation, Personal, Führung, Kontrolle) verweist schon auf den tayloristischen Charakter<br />
dieses Führungsmodells.<br />
- Zweitens erfordert die Durchsetzung der Pläne per Befehl durch die Führungsspitze, dass für<br />
alle Unternehmensbereiche <strong>und</strong> Abteilungen, alle Vorgesetzen <strong>und</strong> Mitarbeiter sämtliche<br />
Vorgaben in Form von Zielen <strong>und</strong> Mitteln inhaltlich so genau ausdifferenziert <strong>und</strong> klein<br />
31 Vgl. die Darstellung bei <strong>Steinmann</strong>, H./Schreyögg, G.: Management, Gr<strong>und</strong>lagen der Unternehmensführung,<br />
5. Aufl., Wiesbaden 2005, S 123 ff.