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Unternehmensethik und Recht, Einige ... - Horst Steinmann

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9<br />

der Vorgang der Abstraktion von Regeln hin zu Werten stellt (in begrenztem Rahmen) Mittel<br />

<strong>und</strong> Zwecke frei <strong>und</strong> schafft so „Platz“ für situationsgerechtes eigenverantwortliches Handeln<br />

nachgeordneter Organisationsebenen.<br />

Aber erst die inhaltliche Ausgestaltung entscheidet letztlich über Effektivität <strong>und</strong> Effizienz<br />

der Compliance-Regeln. Diese müssen (natürlich) zur Vermeidung widersprüchlicher<br />

Steuerungsmaßnahmen mit den unternehmensethischen Werten kompatibel sein, wie sie in<br />

der Unternehmenskultur verankert sind <strong>und</strong> im Unternehmen gelebt werden sollen. Ferner,<br />

<strong>und</strong> ebenso wichtig, muss dieses Ethik-Management-System dann mit den Erfordernissen<br />

einer effektiven <strong>und</strong> effizienten ökonomischen Unternehmensführung abgestimmt sein, darf<br />

diese nicht konterkarieren. Erst beide Anforderungen zusammen bedingen die Wirksamkeit<br />

einer Meta-Regulation in diesem Bereich.<br />

Welches Führungsmodell erfüllt diese Anforderungen <strong>und</strong> sollte deshalb inhaltliches Leitbild<br />

der Meta-Regulation sein? Dieser Gr<strong>und</strong>satzfrage soll nun ausführlicher nachgegangen<br />

werden.<br />

(3) Die (ursprünglichen) Organisationsregeln der FSG sind von ihrer Konstruktionslogik her<br />

an dem klassischen „plandeterminierten“ Führungsmodell orientiert, wie es in der<br />

Managementlehre lange vertreten wurde. 31 Dieses Modell ist aber auf eine zentralistisch-<br />

tayloristische Lösung der Führungsproblematik ausgerichtet („command-and-control<br />

approach“). Es sind die folgenden Voraussetzungen dieses Modells, die deckungsgleich auch<br />

auf die Compliance-Regeln der FSG passen:<br />

- Erstens wird unterstellt, dass die Führungsspitze die relevanten Vorgaben für die Mitarbeiter<br />

durch die Planung hinreichend gut, rechtzeitig <strong>und</strong> richtig antizipieren kann, ferner dass sie<br />

geeignete Institutionen zur Durchsetzung der Vorgaben in der komplexen Organisation eines<br />

(Groß-)Unternehmens entwerfen, vor allem ein Überwachungs-, Sanktions- <strong>und</strong><br />

Kontrollsystem schaffen kann, das über die Einhaltung der Vorgaben zuverlässig <strong>und</strong><br />

zeitgenau informiert, sodass Fehlverhalten verhindert <strong>und</strong> Korrekturen durch Sanktionen<br />

rechtzeitig eingeleitet werden können. Die Trennung von Planen (Denken) <strong>und</strong> Handeln <strong>und</strong><br />

die dominante Rolle der Planung im Verhältnis zu allen anderen Führungsfunktionen<br />

(Organisation, Personal, Führung, Kontrolle) verweist schon auf den tayloristischen Charakter<br />

dieses Führungsmodells.<br />

- Zweitens erfordert die Durchsetzung der Pläne per Befehl durch die Führungsspitze, dass für<br />

alle Unternehmensbereiche <strong>und</strong> Abteilungen, alle Vorgesetzen <strong>und</strong> Mitarbeiter sämtliche<br />

Vorgaben in Form von Zielen <strong>und</strong> Mitteln inhaltlich so genau ausdifferenziert <strong>und</strong> klein<br />

31 Vgl. die Darstellung bei <strong>Steinmann</strong>, H./Schreyögg, G.: Management, Gr<strong>und</strong>lagen der Unternehmensführung,<br />

5. Aufl., Wiesbaden 2005, S 123 ff.

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