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Informationen für <strong>Langebrück</strong> und Schönborn<br />
Impressum<br />
Lokalanzeiger der Ortschaften <strong>Langebrück</strong> und Schönborn<br />
Herausgeber, Redaktion und Vertrieb: Landeshauptstadt Dresden<br />
Verwaltungsstelle <strong>Langebrück</strong>, Weißiger Str. 5, 01465 <strong>Langebrück</strong><br />
www.langebrueck.de<br />
Postanschrift: Landeshauptstadt Dresden, Ortschaft <strong>Langebrück</strong>,<br />
Postfach 120 020, 01001 Dresden<br />
Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes:<br />
Ortsvorsteher Herr Hartmann<br />
Anzeigenaufnahme: Frau Trepte, Verwaltungsstelle<br />
<strong>Langebrück</strong>, Tel. (03 52 01) 8 16-11, Fax (03 52 01) 8 16-13,<br />
ortschaft-langebrueck@dresden.de<br />
Satz und Druck: Druckerei Vetters GmbH & Co. KG,<br />
Gutenbergstraße 2, 01471 Radeburg, info@druckerei-vetters.de<br />
Die Redaktion behält sich die Kürzung von Artikeln vor.<br />
Veröffentlichungen geben nicht in jedem Falle die Meinung der<br />
Redaktion oder des Herausgebers wieder.<br />
Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.<br />
Für Druckfehler übernimmt die Druckerei keine Haftung!<br />
Letzter Termin für Abgabe v. Anzeigen, Texten,<br />
Berichten usw. für die Ausgabe März 2011 ist der<br />
11. Februar 2011.<br />
Aus dem Ortschaftsrat <strong>Langebrück</strong><br />
Der Ortsvorsteher informiert:<br />
Winterdienstleistungen in der Ortschaft<br />
<strong>Langebrück</strong><br />
Der Ortschaftsrat hat sich in seiner letzten Sitzung umfassend<br />
mit der Situation des Winterdienstes in der Ortschaft <strong>Langebrück</strong><br />
beschäftigt. Dabei wurden sowohl die in Verantwortung<br />
des Straßen- und Tiefbauamtes und der örtlichen Verwaltungsstelle<br />
in der Ortschaft erbrachten Winterdienstleistungen, die<br />
Einhaltung der Regelungen der Winterdienstanliegersatzung<br />
der Landeshauptstadt Dresden durch die Bürgerinnen und<br />
Bürger als auch der Einsatz von Räum- und Streufahrzeugen<br />
im Dresdner Stadtgebiet sowie dem Umland betrachtet.<br />
Trotz Einladung nahm kein Vertreter des Straßen- und Tiefbauamtes<br />
an der Sitzung des Ortschaftsrates teil. Daher hat<br />
der Ortschaftsrat die Oberbürgermeisterin gebeten, einen<br />
sachkundigen Vertreter des Straßen- und Tiefbauamtes an<br />
der nächsten Sitzung des Ortschaftsrates am 15.02.2011 teilnehmen<br />
zu lassen.<br />
Die durch das Straßen- und Tiefbauamt für das Hauptstraßenund<br />
Ortsverbindungsnetz beauftragten Räum- und Streuleistungen<br />
wurden nach Auffassung des Ortschaftsrates im Wesentlichen<br />
erbracht.<br />
Kritisch angemerkt wurde jedoch die unterschiedliche Qualität<br />
der Leistungserbringung. Insbesondere die Tatsache, dass<br />
die Räumfahrzeuge zum Teil keine Rücksicht auf die durch<br />
die Bürger erbrachten Räumleistungen im Fußwegbereich genommen<br />
haben, wurde dabei thematisiert.<br />
Im Weiteren wurde kritisiert, dass trotz der bestehenden Ausnahmesituation<br />
im Straßennebennetz durch das Straßen- und<br />
Tiefbauamt keine Räum- und Streuleistungen, auch nach<br />
Ende der Schneefälle, erbracht wurden. Schwerpunkte bildeten<br />
dabei unter anderen die Moritzstraße, der Grundweg<br />
und der Heidehof.<br />
Bemängelt wurde vor allem, dass aufgrund der vorhandenen<br />
Schneemengen eine Befahrung der Straßen, vor allem auch<br />
für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, nicht mehr möglich war.<br />
Dabei stand die in der Landeshauptstadt Dresden geübte Praxis,<br />
dass Straßennebennetz nicht zu räumen, im Mittelpunkt<br />
der Kritik. Nach Auffassung des Ortschaftsrates muss die Landeshauptstadt<br />
Dresden die Erbringung ihrer Winterdienstleistungen<br />
neu definieren.<br />
Der örtliche Bauhof hat im Rahmen seiner Möglichkeiten und<br />
der vorhandenen Technik versucht, neben der Erbringung<br />
der Winterdienstanliegerleistungen auf und an kommunalen<br />
Liegenschaften, das Straßennebennetz in der Ortschaft zu<br />
räumen. Dafür gilt den Mitarbeitern der Dank und die Anerkennung<br />
der Bevölkerung. Festzustellen bleibt jedoch, dass<br />
insbesondere mit Blick auf die eingesetzte Technik der örtliche<br />
Bauhof an seine Leistungsgrenzen gestoßen ist. Für die<br />
Zukunft müssen der Einsatz des örtlichen Bauhofes und die<br />
Schwerpunkte besser koordiniert werden.<br />
Festgestellt wurde auch, dass die den Grundstückseigentümern<br />
obliegenden Pflichten entsprechend der Winterdienstanliegersatzung<br />
der Landeshauptstadt Dresden in sehr<br />
unterschiedlicher Qualität erbracht wurden. Durch die örtliche<br />
Verwaltungsstelle wurden Grundstückseigentümer auf ihre<br />
Pflichten hingewiesen und wesentliche Verstöße an das Straßen-<br />
und Tiefbauamt gemeldet. In der Zukunft müssen Verstöße<br />
besser dokumentiert und konsequenter geahndet werden.<br />
Abschließend stellte der Ortschaftsrat der Landeshauptstadt<br />
Dresden fest, dass trotz der auch in den vergangenen Jahren<br />
geäußerten Kritik an Winterdienstleistungen noch keine sichtbaren<br />
Verbesserungen eingetreten sind. Schwerpunkte bilden<br />
nach wie vor die Räumung der Neulußheimer Straße, als<br />
einzige Zufahrtsstraße zum Wohngebiet Heidehof mit ca. 700<br />
Einwohnern, die Verbesserung der Zuwegung zu Versorgungund<br />
Gemeinbedarfseinrichtungen sowie die konsequente<br />
Ahndung von Verstößen gegen Anliegerpflichten.<br />
Der Ortschaftsrat fasste hierzu, einstimmig, nachfolgenden<br />
Beschluss:<br />
1. Der Ortschaftsrat stellt fest, dass das Straßen- und Tiefbauamt<br />
der Landeshauptstadt Dresden der Einladung vom<br />
21.12.2010 zur Sitzungsteilnahme an der Ortschaftsratssitzung<br />
vom 11.01.2011 zum Thema „Winterdienstleistungen<br />
in der Ortschaft <strong>Langebrück</strong>“ nicht gefolgt ist und diese am<br />
27.12.2010 ohne Angabe von Gründen abgesagt hat.<br />
2. Der Ortschaftsrat bittet daher die Oberbürgermeisterin der<br />
Landehauptstadt Dresden dafür Sorge zu tragen, dass ein<br />
für die Winterdienstleistungen zuständiger Mitarbeiter des<br />
Straßen- und Tiefbauamtes an der nächsten Sitzung des Ortschaftsrates<br />
<strong>Langebrück</strong> am 15. Februar 2011 zum Thema<br />
„Winterdienstleistungen in der Ortschaft <strong>Langebrück</strong>“ teilnimmt.<br />
3. Der Leiter der örtlichen Verwaltungsstelle wird aufgefordert,<br />
eine erneute Einladung zur Sitzungsteilnahme an der<br />
Ortschaftsratssitzung zum Thema „Winterdienstleistungen in<br />
der Ortschaft <strong>Langebrück</strong>“ für den 15.02.2011 an das Straßenund<br />
Tiefbauamt der Landeshauptstadt Dresden zu senden.