31.10.2013 Aufrufe

download - Langebrück

download - Langebrück

download - Langebrück

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 2 -<br />

Informationen für <strong>Langebrück</strong> und Schönborn<br />

Impressum<br />

Lokalanzeiger der Ortschaften <strong>Langebrück</strong> und Schönborn<br />

Herausgeber, Redaktion und Vertrieb: Landeshauptstadt Dresden<br />

Verwaltungsstelle <strong>Langebrück</strong>, Weißiger Str. 5, 01465 <strong>Langebrück</strong><br />

www.langebrueck.de<br />

Postanschrift: Landeshauptstadt Dresden, Ortschaft <strong>Langebrück</strong>,<br />

Postfach 120 020, 01001 Dresden<br />

Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes:<br />

Ortsvorsteher Herr Hartmann<br />

Anzeigenaufnahme: Frau Trepte, Verwaltungsstelle<br />

<strong>Langebrück</strong>, Tel. (03 52 01) 8 16-11, Fax (03 52 01) 8 16-13,<br />

ortschaft-langebrueck@dresden.de<br />

Satz und Druck: Druckerei Vetters GmbH & Co. KG,<br />

Gutenbergstraße 2, 01471 Radeburg, info@druckerei-vetters.de<br />

Die Redaktion behält sich die Kürzung von Artikeln vor.<br />

Veröffentlichungen geben nicht in jedem Falle die Meinung der<br />

Redaktion oder des Herausgebers wieder.<br />

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.<br />

Für Druckfehler übernimmt die Druckerei keine Haftung!<br />

Letzter Termin für Abgabe v. Anzeigen, Texten,<br />

Berichten usw. für die Ausgabe März 2011 ist der<br />

11. Februar 2011.<br />

Aus dem Ortschaftsrat <strong>Langebrück</strong><br />

Der Ortsvorsteher informiert:<br />

Winterdienstleistungen in der Ortschaft<br />

<strong>Langebrück</strong><br />

Der Ortschaftsrat hat sich in seiner letzten Sitzung umfassend<br />

mit der Situation des Winterdienstes in der Ortschaft <strong>Langebrück</strong><br />

beschäftigt. Dabei wurden sowohl die in Verantwortung<br />

des Straßen- und Tiefbauamtes und der örtlichen Verwaltungsstelle<br />

in der Ortschaft erbrachten Winterdienstleistungen, die<br />

Einhaltung der Regelungen der Winterdienstanliegersatzung<br />

der Landeshauptstadt Dresden durch die Bürgerinnen und<br />

Bürger als auch der Einsatz von Räum- und Streufahrzeugen<br />

im Dresdner Stadtgebiet sowie dem Umland betrachtet.<br />

Trotz Einladung nahm kein Vertreter des Straßen- und Tiefbauamtes<br />

an der Sitzung des Ortschaftsrates teil. Daher hat<br />

der Ortschaftsrat die Oberbürgermeisterin gebeten, einen<br />

sachkundigen Vertreter des Straßen- und Tiefbauamtes an<br />

der nächsten Sitzung des Ortschaftsrates am 15.02.2011 teilnehmen<br />

zu lassen.<br />

Die durch das Straßen- und Tiefbauamt für das Hauptstraßenund<br />

Ortsverbindungsnetz beauftragten Räum- und Streuleistungen<br />

wurden nach Auffassung des Ortschaftsrates im Wesentlichen<br />

erbracht.<br />

Kritisch angemerkt wurde jedoch die unterschiedliche Qualität<br />

der Leistungserbringung. Insbesondere die Tatsache, dass<br />

die Räumfahrzeuge zum Teil keine Rücksicht auf die durch<br />

die Bürger erbrachten Räumleistungen im Fußwegbereich genommen<br />

haben, wurde dabei thematisiert.<br />

Im Weiteren wurde kritisiert, dass trotz der bestehenden Ausnahmesituation<br />

im Straßennebennetz durch das Straßen- und<br />

Tiefbauamt keine Räum- und Streuleistungen, auch nach<br />

Ende der Schneefälle, erbracht wurden. Schwerpunkte bildeten<br />

dabei unter anderen die Moritzstraße, der Grundweg<br />

und der Heidehof.<br />

Bemängelt wurde vor allem, dass aufgrund der vorhandenen<br />

Schneemengen eine Befahrung der Straßen, vor allem auch<br />

für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, nicht mehr möglich war.<br />

Dabei stand die in der Landeshauptstadt Dresden geübte Praxis,<br />

dass Straßennebennetz nicht zu räumen, im Mittelpunkt<br />

der Kritik. Nach Auffassung des Ortschaftsrates muss die Landeshauptstadt<br />

Dresden die Erbringung ihrer Winterdienstleistungen<br />

neu definieren.<br />

Der örtliche Bauhof hat im Rahmen seiner Möglichkeiten und<br />

der vorhandenen Technik versucht, neben der Erbringung<br />

der Winterdienstanliegerleistungen auf und an kommunalen<br />

Liegenschaften, das Straßennebennetz in der Ortschaft zu<br />

räumen. Dafür gilt den Mitarbeitern der Dank und die Anerkennung<br />

der Bevölkerung. Festzustellen bleibt jedoch, dass<br />

insbesondere mit Blick auf die eingesetzte Technik der örtliche<br />

Bauhof an seine Leistungsgrenzen gestoßen ist. Für die<br />

Zukunft müssen der Einsatz des örtlichen Bauhofes und die<br />

Schwerpunkte besser koordiniert werden.<br />

Festgestellt wurde auch, dass die den Grundstückseigentümern<br />

obliegenden Pflichten entsprechend der Winterdienstanliegersatzung<br />

der Landeshauptstadt Dresden in sehr<br />

unterschiedlicher Qualität erbracht wurden. Durch die örtliche<br />

Verwaltungsstelle wurden Grundstückseigentümer auf ihre<br />

Pflichten hingewiesen und wesentliche Verstöße an das Straßen-<br />

und Tiefbauamt gemeldet. In der Zukunft müssen Verstöße<br />

besser dokumentiert und konsequenter geahndet werden.<br />

Abschließend stellte der Ortschaftsrat der Landeshauptstadt<br />

Dresden fest, dass trotz der auch in den vergangenen Jahren<br />

geäußerten Kritik an Winterdienstleistungen noch keine sichtbaren<br />

Verbesserungen eingetreten sind. Schwerpunkte bilden<br />

nach wie vor die Räumung der Neulußheimer Straße, als<br />

einzige Zufahrtsstraße zum Wohngebiet Heidehof mit ca. 700<br />

Einwohnern, die Verbesserung der Zuwegung zu Versorgungund<br />

Gemeinbedarfseinrichtungen sowie die konsequente<br />

Ahndung von Verstößen gegen Anliegerpflichten.<br />

Der Ortschaftsrat fasste hierzu, einstimmig, nachfolgenden<br />

Beschluss:<br />

1. Der Ortschaftsrat stellt fest, dass das Straßen- und Tiefbauamt<br />

der Landeshauptstadt Dresden der Einladung vom<br />

21.12.2010 zur Sitzungsteilnahme an der Ortschaftsratssitzung<br />

vom 11.01.2011 zum Thema „Winterdienstleistungen<br />

in der Ortschaft <strong>Langebrück</strong>“ nicht gefolgt ist und diese am<br />

27.12.2010 ohne Angabe von Gründen abgesagt hat.<br />

2. Der Ortschaftsrat bittet daher die Oberbürgermeisterin der<br />

Landehauptstadt Dresden dafür Sorge zu tragen, dass ein<br />

für die Winterdienstleistungen zuständiger Mitarbeiter des<br />

Straßen- und Tiefbauamtes an der nächsten Sitzung des Ortschaftsrates<br />

<strong>Langebrück</strong> am 15. Februar 2011 zum Thema<br />

„Winterdienstleistungen in der Ortschaft <strong>Langebrück</strong>“ teilnimmt.<br />

3. Der Leiter der örtlichen Verwaltungsstelle wird aufgefordert,<br />

eine erneute Einladung zur Sitzungsteilnahme an der<br />

Ortschaftsratssitzung zum Thema „Winterdienstleistungen in<br />

der Ortschaft <strong>Langebrück</strong>“ für den 15.02.2011 an das Straßenund<br />

Tiefbauamt der Landeshauptstadt Dresden zu senden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!