download - Langebrück
download - Langebrück
download - Langebrück
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 6 -<br />
terliegen der Genehmigungsfreistellung nach § 62 SächsBO,<br />
wenn keine weiteren öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.<br />
Befreiungen oder Ausnahmen von den Festsetzungen<br />
wurden in der Vergangenheit nur nach Maßgabe des<br />
§ 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Bei Feststellung von unrechtmäßigen<br />
Baumaßnahmen sind diese dem zuständigen Bauaufsichtsamt<br />
Pieschen/ Klotzsche anzuzeigen.<br />
Reinigung der Entwässerungsmulden<br />
Dresdner Straße und Ausweisung eines<br />
Parkverbotes<br />
Der Ortschaftsrat der Ortschaft <strong>Langebrück</strong> hat mit Beschluss<br />
OR LB 86/2010 das Straßen- und Tiefbauamt aufgefordert, im<br />
Bereich der Dresdner Straße zwischen Klotzscher Straße und<br />
Ortsausgang die Reinigungs- und Pflegearbeiten an den Entwässerungsmulden<br />
vorzunehmen sowie in der Folge für den<br />
bezeichneten Straßenabschnitt, zur Vermeidung von zukünftigen<br />
Schäden, ein Parkverbot auszuweisen.<br />
Durch die zuständige Straßeninspektion wurde der Sachverhalt<br />
geprüft und in der Folge festgelegt, dass die Reinigungsleistungen<br />
durch den Regiebetrieb Zentrale Technische Dienste<br />
im 1. Quartal 2011 erbracht werden. Diese umfassen die<br />
Beseitigung der Verunkrautung sowie Unterhaltsleistungen<br />
im Bereich der Straßendurchlässe.<br />
Es wurde durch die Straßeninspektion auch darauf hingewiesen,<br />
dass die Nutzung des Bankett- und Entwässerungsmuldenbereiches<br />
als Parkstreifen dauerhaft zu Störungen der<br />
Entwässerungssituation führen. Die Straßenverkehrsbehörde<br />
prüft derzeit die Anordnung eines Verkehrszeichens gemäß §§<br />
39 Abs. 1 und 45 Abs. 9 StVO für den bezeichneten Straßenabschnitt.<br />
Sachstand zur Rückübertragung des<br />
Landgasthofes Hofewiese<br />
Mit Beschluss OR LB 92/2010 hat der Ortschaftsrat das Liegenschaftsamt<br />
der Landeshauptstadt Dresden darum gebeten,<br />
über den aktuellen Sachstand zur Rückübertragung des<br />
Landgasthofes Hofewiese zu berichten. Die Landeshauptstadt<br />
hat mit der Rückübertragung des Grundstückes eine Dresdner<br />
Rechtsanwaltskanzlei beauftragt.<br />
Mit Endurteil des Landgerichtes Dresden vom 21.07.2009 und<br />
Ergänzung vom 09.10.2009 sind die bisherigen Eigentümer<br />
des Grundstückes Gänsefuß 53, Flurstück 161 der Gemarkung<br />
<strong>Langebrück</strong> zur Bewilligung der Eigentumsüberschreibung an<br />
die Landeshauptstadt Dresden verpflichtet worden. Aufgrund<br />
eines vorliegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses<br />
eines Drittgläubigers war die Landeshauptstadt verpflichtet,<br />
dessen Forderung gegen den Kaufpreis aufzurechnen.<br />
Der Kaufpreis-Rückzahlungsanspruch war zugunsten dieses<br />
Gläubigers gepfändet. Durch einen der Eigentümer wird aber<br />
die Rückzahlung des Kaufpreises an den Drittgläubiger nicht<br />
als Erfüllung der erforderlichen Zug-um-Zug-Leistung anerkannt.<br />
Das Landgericht Dresden hat deshalb der Landeshauptstadt<br />
bisher keine vollstreckbare Ausfertigung des Endurteils, welche<br />
zur Antragstellung beim Grundbuchamt vorgelegt werden<br />
muss, ausgehändigt. Wann dazu eine endgültige Entscheidung<br />
des Landgerichtes ergeht, ist nicht bekannt. Durch die<br />
Landeshauptstadt wurde dies erst kürzlich angemahnt.<br />
Zukunft des Waldbades und des<br />
Feriendorfes <strong>Langebrück</strong><br />
Im Ergebnis der Beschlussfassung zur Sanierung der städtischen<br />
QAD mbH durch den Dresdner Stadtrat wird es auch<br />
für die bisher durch die QAD mbH in der Ortschaft <strong>Langebrück</strong><br />
betriebenen Objekte Veränderungen geben. Die Betreibung<br />
des Waldbades <strong>Langebrück</strong> wird auch im Jahr 2011 über die<br />
QAD mbH gewährleistet. Die Eröffnung des Bades zur Saison<br />
2011 soll zum 30.04. erfolgen. Die Betreibung der Badkantine<br />
soll über einen privaten Betreiber gewährleistet werden. Im<br />
weiteren wird in diesem Jahr die Frage über den zukünftigen<br />
Betreiber ab dem Jahr 2012 zu klären sein.<br />
Hierbei werden verschiedene Modelle zu prüfen sein. Neben<br />
der QAD mbH sind sowohl die DREWAG, der Sportstättenund<br />
Bäderbetrieb als auch ein Badverein oder einen privaten<br />
Dritten denkbar. Fest steht jedoch, dass die Betreibung des<br />
Waldbades, entsprechend der Zusagen des Eingemeindungsvertrages<br />
(Badbetreibung bis mindestens 2029), langfristig<br />
gesichert ist. Mit Blick auf den 100ten Geburtstag unseres<br />
Traditionsbades im Jahr 2013 wird ab diesem Jahr eine<br />
Arbeitsgruppe um Herrn Ortschaftsrat H.-W. Gebauer dieses<br />
Ereignis vorbereiten.<br />
Die Betreibung des Feriendorfes <strong>Langebrück</strong> durch die QAD<br />
mbH wurde zum Jahresende 2010 eingestellt. Nunmehr ist<br />
die Rückübertragung des Objektes an das Liegenschaftsamt<br />
erfolgt. In einem Gespräch mit den Bürgermeistern Vorjohann<br />
und Sittel im Januar 2011 wurde vereinbart, die Betreibungsfähigkeit<br />
des Objektes in jedem Fall bis zum 31.03.2011 zu<br />
gewährleisten.<br />
Dies umfasst regelmäßige Kontrollen, die Weiterbetreibung<br />
der Heizungsanlage und die Sicherung des Inventars. Dies<br />
geschieht vor dem Hintergrund, die Voraussetzungen für eine<br />
schnellstmögliche Weiterbetreibung zu erhalten. Derzeit befindet<br />
sich die Ortschaft <strong>Langebrück</strong> mit 9 Interessenten im Gespräch,<br />
die das Objekt als Jugend- und Freizeitobjekt weiter<br />
betreiben wollen. Die Spannbreite reicht von Privatinvestoren<br />
über Vereine bis hin zu Stiftungen. Mit der Stadtverwaltung<br />
wurde vereinbart, bis Februar die Konzeptionen zusammenzufassen<br />
und im März 2011 die vorliegenden Möglichkeiten<br />
mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Weiternutzung zu prüfen.<br />
Ziel der Ortschaft ist es, das Feriendorf noch in diesem Jahr<br />
wieder einer sinnvollen Bewirtschaftung zuzuführen.<br />
Schaffung eines neuen<br />
Container-Standplatzes in der<br />
Ortschaft <strong>Langebrück</strong><br />
Die Ortschaft <strong>Langebrück</strong> verfügt derzeit noch über drei Wertstoffstandplätze.<br />
Diese befinden sich auf der Hauptstraße, der<br />
Lessingstraße sowie der Neulußheimer Straße. Entsprechend<br />
der Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen soll<br />
für 750 Bürger ein Wertstoffstandplatz errichtet werden. Dies<br />
würde für die Ortschaft <strong>Langebrück</strong> einen Bedarf von ca. 4,5<br />
Standorten ergeben. Daher müssen wir gemeinsam mit dem<br />
Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft mindestens einen weiteren<br />
Standort finden und ausweisen. Derzeit befinden sich<br />
drei Standorte in der Prüfung.<br />
Diese befinden sich im Bereich Friedrich-Wolf-Straße, Dresdner<br />
Straße und Badstraße/ Bürgerhaus. Im Rahmen einer Vorortbegehung<br />
hat der Ortschaftsrat die Sorgen und Hinweise<br />
der Anwohner an der F.-Wolf-Straße schon im vergangenen<br />
Jahr aufgenommen. Aufgrund der Standortgeographie der<br />
bestehenden Stellplätze sollte der neue Standort im weitläufigen<br />
Ortszentrum errichtet werden.<br />
Über das Prüfergebnis wird der Ortschaftsrat voraussichtlich<br />
im März 2011 beraten.<br />
In seiner letzten Sitzung hat der Ortschaftsrat auch über die<br />
unzureichende Entleerung der Standorte beraten. Im Zusammenhang<br />
mit dem Wechsel des Entsorgers im Oktober 2010