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terliegen der Genehmigungsfreistellung nach § 62 SächsBO,<br />

wenn keine weiteren öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.<br />

Befreiungen oder Ausnahmen von den Festsetzungen<br />

wurden in der Vergangenheit nur nach Maßgabe des<br />

§ 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Bei Feststellung von unrechtmäßigen<br />

Baumaßnahmen sind diese dem zuständigen Bauaufsichtsamt<br />

Pieschen/ Klotzsche anzuzeigen.<br />

Reinigung der Entwässerungsmulden<br />

Dresdner Straße und Ausweisung eines<br />

Parkverbotes<br />

Der Ortschaftsrat der Ortschaft <strong>Langebrück</strong> hat mit Beschluss<br />

OR LB 86/2010 das Straßen- und Tiefbauamt aufgefordert, im<br />

Bereich der Dresdner Straße zwischen Klotzscher Straße und<br />

Ortsausgang die Reinigungs- und Pflegearbeiten an den Entwässerungsmulden<br />

vorzunehmen sowie in der Folge für den<br />

bezeichneten Straßenabschnitt, zur Vermeidung von zukünftigen<br />

Schäden, ein Parkverbot auszuweisen.<br />

Durch die zuständige Straßeninspektion wurde der Sachverhalt<br />

geprüft und in der Folge festgelegt, dass die Reinigungsleistungen<br />

durch den Regiebetrieb Zentrale Technische Dienste<br />

im 1. Quartal 2011 erbracht werden. Diese umfassen die<br />

Beseitigung der Verunkrautung sowie Unterhaltsleistungen<br />

im Bereich der Straßendurchlässe.<br />

Es wurde durch die Straßeninspektion auch darauf hingewiesen,<br />

dass die Nutzung des Bankett- und Entwässerungsmuldenbereiches<br />

als Parkstreifen dauerhaft zu Störungen der<br />

Entwässerungssituation führen. Die Straßenverkehrsbehörde<br />

prüft derzeit die Anordnung eines Verkehrszeichens gemäß §§<br />

39 Abs. 1 und 45 Abs. 9 StVO für den bezeichneten Straßenabschnitt.<br />

Sachstand zur Rückübertragung des<br />

Landgasthofes Hofewiese<br />

Mit Beschluss OR LB 92/2010 hat der Ortschaftsrat das Liegenschaftsamt<br />

der Landeshauptstadt Dresden darum gebeten,<br />

über den aktuellen Sachstand zur Rückübertragung des<br />

Landgasthofes Hofewiese zu berichten. Die Landeshauptstadt<br />

hat mit der Rückübertragung des Grundstückes eine Dresdner<br />

Rechtsanwaltskanzlei beauftragt.<br />

Mit Endurteil des Landgerichtes Dresden vom 21.07.2009 und<br />

Ergänzung vom 09.10.2009 sind die bisherigen Eigentümer<br />

des Grundstückes Gänsefuß 53, Flurstück 161 der Gemarkung<br />

<strong>Langebrück</strong> zur Bewilligung der Eigentumsüberschreibung an<br />

die Landeshauptstadt Dresden verpflichtet worden. Aufgrund<br />

eines vorliegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses<br />

eines Drittgläubigers war die Landeshauptstadt verpflichtet,<br />

dessen Forderung gegen den Kaufpreis aufzurechnen.<br />

Der Kaufpreis-Rückzahlungsanspruch war zugunsten dieses<br />

Gläubigers gepfändet. Durch einen der Eigentümer wird aber<br />

die Rückzahlung des Kaufpreises an den Drittgläubiger nicht<br />

als Erfüllung der erforderlichen Zug-um-Zug-Leistung anerkannt.<br />

Das Landgericht Dresden hat deshalb der Landeshauptstadt<br />

bisher keine vollstreckbare Ausfertigung des Endurteils, welche<br />

zur Antragstellung beim Grundbuchamt vorgelegt werden<br />

muss, ausgehändigt. Wann dazu eine endgültige Entscheidung<br />

des Landgerichtes ergeht, ist nicht bekannt. Durch die<br />

Landeshauptstadt wurde dies erst kürzlich angemahnt.<br />

Zukunft des Waldbades und des<br />

Feriendorfes <strong>Langebrück</strong><br />

Im Ergebnis der Beschlussfassung zur Sanierung der städtischen<br />

QAD mbH durch den Dresdner Stadtrat wird es auch<br />

für die bisher durch die QAD mbH in der Ortschaft <strong>Langebrück</strong><br />

betriebenen Objekte Veränderungen geben. Die Betreibung<br />

des Waldbades <strong>Langebrück</strong> wird auch im Jahr 2011 über die<br />

QAD mbH gewährleistet. Die Eröffnung des Bades zur Saison<br />

2011 soll zum 30.04. erfolgen. Die Betreibung der Badkantine<br />

soll über einen privaten Betreiber gewährleistet werden. Im<br />

weiteren wird in diesem Jahr die Frage über den zukünftigen<br />

Betreiber ab dem Jahr 2012 zu klären sein.<br />

Hierbei werden verschiedene Modelle zu prüfen sein. Neben<br />

der QAD mbH sind sowohl die DREWAG, der Sportstättenund<br />

Bäderbetrieb als auch ein Badverein oder einen privaten<br />

Dritten denkbar. Fest steht jedoch, dass die Betreibung des<br />

Waldbades, entsprechend der Zusagen des Eingemeindungsvertrages<br />

(Badbetreibung bis mindestens 2029), langfristig<br />

gesichert ist. Mit Blick auf den 100ten Geburtstag unseres<br />

Traditionsbades im Jahr 2013 wird ab diesem Jahr eine<br />

Arbeitsgruppe um Herrn Ortschaftsrat H.-W. Gebauer dieses<br />

Ereignis vorbereiten.<br />

Die Betreibung des Feriendorfes <strong>Langebrück</strong> durch die QAD<br />

mbH wurde zum Jahresende 2010 eingestellt. Nunmehr ist<br />

die Rückübertragung des Objektes an das Liegenschaftsamt<br />

erfolgt. In einem Gespräch mit den Bürgermeistern Vorjohann<br />

und Sittel im Januar 2011 wurde vereinbart, die Betreibungsfähigkeit<br />

des Objektes in jedem Fall bis zum 31.03.2011 zu<br />

gewährleisten.<br />

Dies umfasst regelmäßige Kontrollen, die Weiterbetreibung<br />

der Heizungsanlage und die Sicherung des Inventars. Dies<br />

geschieht vor dem Hintergrund, die Voraussetzungen für eine<br />

schnellstmögliche Weiterbetreibung zu erhalten. Derzeit befindet<br />

sich die Ortschaft <strong>Langebrück</strong> mit 9 Interessenten im Gespräch,<br />

die das Objekt als Jugend- und Freizeitobjekt weiter<br />

betreiben wollen. Die Spannbreite reicht von Privatinvestoren<br />

über Vereine bis hin zu Stiftungen. Mit der Stadtverwaltung<br />

wurde vereinbart, bis Februar die Konzeptionen zusammenzufassen<br />

und im März 2011 die vorliegenden Möglichkeiten<br />

mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Weiternutzung zu prüfen.<br />

Ziel der Ortschaft ist es, das Feriendorf noch in diesem Jahr<br />

wieder einer sinnvollen Bewirtschaftung zuzuführen.<br />

Schaffung eines neuen<br />

Container-Standplatzes in der<br />

Ortschaft <strong>Langebrück</strong><br />

Die Ortschaft <strong>Langebrück</strong> verfügt derzeit noch über drei Wertstoffstandplätze.<br />

Diese befinden sich auf der Hauptstraße, der<br />

Lessingstraße sowie der Neulußheimer Straße. Entsprechend<br />

der Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen soll<br />

für 750 Bürger ein Wertstoffstandplatz errichtet werden. Dies<br />

würde für die Ortschaft <strong>Langebrück</strong> einen Bedarf von ca. 4,5<br />

Standorten ergeben. Daher müssen wir gemeinsam mit dem<br />

Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft mindestens einen weiteren<br />

Standort finden und ausweisen. Derzeit befinden sich<br />

drei Standorte in der Prüfung.<br />

Diese befinden sich im Bereich Friedrich-Wolf-Straße, Dresdner<br />

Straße und Badstraße/ Bürgerhaus. Im Rahmen einer Vorortbegehung<br />

hat der Ortschaftsrat die Sorgen und Hinweise<br />

der Anwohner an der F.-Wolf-Straße schon im vergangenen<br />

Jahr aufgenommen. Aufgrund der Standortgeographie der<br />

bestehenden Stellplätze sollte der neue Standort im weitläufigen<br />

Ortszentrum errichtet werden.<br />

Über das Prüfergebnis wird der Ortschaftsrat voraussichtlich<br />

im März 2011 beraten.<br />

In seiner letzten Sitzung hat der Ortschaftsrat auch über die<br />

unzureichende Entleerung der Standorte beraten. Im Zusammenhang<br />

mit dem Wechsel des Entsorgers im Oktober 2010

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