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1424 126 m² Schaberschulstraße<br />

1425 121 m² Schaberschulstraße<br />

1426 110 m² Georg-Kühne-Straße<br />

1427 42 m² Georg-Kühne-Straße<br />

1428 5 m² Georg-Kühne-Straße<br />

1429/1 und 1429/2 ges. 36 m² Neulußheimer Str<br />

1430 bis 1432 je 3 bis 8 m² Neulußheimer Str.<br />

1433 155 m² Neulußheimer Str.<br />

1434 663 m² Neulußheimer Str.<br />

1435 29 m² Neulußheimer Str.<br />

1436/1 und 1436/2 ges. 936 m² Neulußheimer Str.<br />

1437 276 m² Neulußheimer Str.<br />

1438 2.514 m² Neulußheimer Str.<br />

Damit ist es Aufgabe der Stadt geworden, die Überbauung<br />

der heute kommunalen Flächen mit privaten Garagen und<br />

Stellplätzen zu bereinigen. Aus diesem Grund hat das Liegenschaftsamt<br />

allen betroffenen Grundstückseigentümern<br />

die jeweiligen Arrondierungsflächen zum Kauf angeboten.<br />

Da die betroffenen Flurstücke ausschließlich von privaten<br />

Garagen- und Stellplatzeigentümern genutzt werden, ist eine<br />

vertragliche Regelung sowohl für die Stadt als auch auch für<br />

die Rechtssicherheit der jeweiligen Eigentümer unverzichtbar.<br />

Das Liegenschaftsamt wird daher am Verkauf der betroffenen<br />

Grundstücke arbeiten.<br />

Verkauft wurden bisher die Flurstücke 1015/2, 1015/5, 1015/8,<br />

1015/11, 1015/14 bis 1015/18, 1015/20, 1015/22, 1015/25,<br />

1015/27 und 1015/28, 1015/31 bis 1015/34, 1015/39 sowie<br />

1015/42 bis 1015/47. In der Folge sollen noch die Flurstücke<br />

1015/3 und 1015/4, 1015/6 bis 1015/10, 1015/12 und 1015/13,<br />

1015/19, 1015/21, 1015/23 bis 1015/24, 1015/26, 1015/29 und<br />

1015/30, 1015/35 bis 1015/38, 1015/40 und 1015/41, 1015/48<br />

uns 1015/49, 1015/50 bis 1015/55 sowie die Flurstücke 1135/1<br />

bis 1135/8 veräußert werden. Alle weiteren Grundstücke sollen<br />

im Eigentum der Landeshauptstadt Dresden verbleiben.<br />

Aufgrund des Erwerbs der Flächen nach dem 01.01.1999<br />

unterliegen die Verkäufe nicht der Zustimmungspflicht des<br />

Ortschaftsrates entsprechend des Eingemeindungsvertrages.<br />

Die Bestimmungen § 67 der SächsGemO bleiben davon unberührt.<br />

Derzeit bemüht sich die Ortschaft <strong>Langebrück</strong> um eine<br />

Aufstellung der noch im Eigentum des Freistaates Sachsen<br />

befindlichen Grundstücke beim Sächsischen Bau- und Investitionsmanagment<br />

Dresden. Im weiteren wird der Ortschaftsrat<br />

mit dem Liegenschaftsamt über die Flächenverwendung<br />

sprechen. Über die Ergebnisse werden wir an dieser Stelle<br />

berichten.<br />

Gewährleistung einer sicheren Zuwegung<br />

in das Wohngebiet Heidehof<br />

Mit Beschluss OSR LB 016/2010 hat der Ortschaftsrat die<br />

Stadtverwaltung aufgefordert, die sichere Zuwegung in das<br />

Wohngebiet Heidehof, insbesondere für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge,<br />

im Winterhalbjahr zu prüfen. Hierzu<br />

wurde seitens des Geschäftsbereiches 6 (Stadtentwicklung)<br />

ausgeführt, dass die Neulußheimer Straße als reine Anliegerstraße<br />

in nicht gefährlicher verkehrlicher und topographischer<br />

Lage nicht winterdienstlich betreut. Die Winterdienstanliegersatzung<br />

auferlegt den Anliegern, die Gehwege – und wenn<br />

diese nicht vorhanden sind, die Fahrbahn - auf einer Breite<br />

von 1,50 Metern zu räumen und zu streuen. Bei Erfüllung dieser<br />

Anliegerpflichten steht nach Auffassung des zuständigen<br />

Fachamtes einer sicheren Zuwegung auf der Neulußheimer<br />

Straße im Winterhalbjahr nichts entgegen. Durch das Brandund<br />

Katastrophenschutzamt der Landeshauptstadt Dresden<br />

wurde zum gleichen Sachverhalt darauf hingewiesen, dass<br />

die Neulußheimer Straße die einzige mit Fahrzeugen der<br />

Feuerwehr und des Rettungsdienstes sicher zu befahrende<br />

Zuwegung ist. Insofern muss gewährleistet sein, dass die<br />

Straße beräumt wird. Der Ortschaftsrat hat diese Stellungnahmen<br />

in die aktuelle Diskussion zu den Winterdienstleistungen<br />

aufgenommen. Aus Sicht des Ortschaftsrates muss<br />

die Neulußheimer Straße, als einzige Zufahrtsstraße zu einem<br />

Wohngebiet mit ca. 700 Einwohnern, mindestens bis zum Beginn<br />

der Wohnbebauung in Verantwortung des Straßen- und<br />

Tiefbauamtes beräumt werden. Darüber hinaus fordert der<br />

Ortschaftsrat, die Winterdienstleistungen in der Ortschaft so<br />

anzupassen, dass in der gesamten Ortslage für Rettungs- und<br />

Versorgungskräfte eine sichere Zuwegung zu allen Grundstücken<br />

gewährleistet wird.<br />

Einhaltung der Vorgaben des<br />

Vorhaben- und Erschließungsplanes 616<br />

Wohngebiet Heidehof<br />

Aufgrund verschiedener Anfragen aus der Bevölkerung hat<br />

sich der Ortschaftsrat zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben<br />

des Vorhaben- und Erschließungsplanes (V+E-Plan) im<br />

Wohngebiet Heidehof an das Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt<br />

gewandt. Im Ergebnis bezog die Stadtverwaltung<br />

der Landeshauptstadt Dresden wie folgt Stellung: Die Festsetzungen<br />

des rechtskräftigen V+E-Planes sind für das Plangebiet<br />

bindend und werden durch das Stadtplanungsamt im<br />

Rahmen jedes Baugenhemigungsverfahrens geprüft. Abweichungen<br />

von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können<br />

nur über Ausnahmen oder Befreiungen nach § 31 Abs. 2<br />

BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht<br />

berührt werden und Gründe des Allgemeinwohls die Befreiung<br />

erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar<br />

ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar<br />

nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die<br />

Abweichung auch unter der Würdigung nachbarlicher Interessen<br />

mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.<br />

Bauliche Anlagen, wie zum Beispiel Dachgauben, die im<br />

V+E-Plan keine Festsetzung besitzen, sind zulässig und unweiter<br />

auf Seite 6<br />

Am 03.Februar 1951 schlossen 4 fleißige Hände und ein lockeres<br />

Mundwerk den Bund fürs Leben und kämpften sich 60 Jahre<br />

gemeinsam durch die Höhen und Tiefen der Zeiten.<br />

Voller Freude und Bewunderung gratulieren wir<br />

Ruth und Wolfgang Kunze zur<br />

Diamantenen Hochzeit<br />

Herzliche Glückwünsche übermitteln<br />

Ulrike und Kerstin<br />

Sebastian, Konrad und Isabell

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