download - Langebrück
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1424 126 m² Schaberschulstraße<br />
1425 121 m² Schaberschulstraße<br />
1426 110 m² Georg-Kühne-Straße<br />
1427 42 m² Georg-Kühne-Straße<br />
1428 5 m² Georg-Kühne-Straße<br />
1429/1 und 1429/2 ges. 36 m² Neulußheimer Str<br />
1430 bis 1432 je 3 bis 8 m² Neulußheimer Str.<br />
1433 155 m² Neulußheimer Str.<br />
1434 663 m² Neulußheimer Str.<br />
1435 29 m² Neulußheimer Str.<br />
1436/1 und 1436/2 ges. 936 m² Neulußheimer Str.<br />
1437 276 m² Neulußheimer Str.<br />
1438 2.514 m² Neulußheimer Str.<br />
Damit ist es Aufgabe der Stadt geworden, die Überbauung<br />
der heute kommunalen Flächen mit privaten Garagen und<br />
Stellplätzen zu bereinigen. Aus diesem Grund hat das Liegenschaftsamt<br />
allen betroffenen Grundstückseigentümern<br />
die jeweiligen Arrondierungsflächen zum Kauf angeboten.<br />
Da die betroffenen Flurstücke ausschließlich von privaten<br />
Garagen- und Stellplatzeigentümern genutzt werden, ist eine<br />
vertragliche Regelung sowohl für die Stadt als auch auch für<br />
die Rechtssicherheit der jeweiligen Eigentümer unverzichtbar.<br />
Das Liegenschaftsamt wird daher am Verkauf der betroffenen<br />
Grundstücke arbeiten.<br />
Verkauft wurden bisher die Flurstücke 1015/2, 1015/5, 1015/8,<br />
1015/11, 1015/14 bis 1015/18, 1015/20, 1015/22, 1015/25,<br />
1015/27 und 1015/28, 1015/31 bis 1015/34, 1015/39 sowie<br />
1015/42 bis 1015/47. In der Folge sollen noch die Flurstücke<br />
1015/3 und 1015/4, 1015/6 bis 1015/10, 1015/12 und 1015/13,<br />
1015/19, 1015/21, 1015/23 bis 1015/24, 1015/26, 1015/29 und<br />
1015/30, 1015/35 bis 1015/38, 1015/40 und 1015/41, 1015/48<br />
uns 1015/49, 1015/50 bis 1015/55 sowie die Flurstücke 1135/1<br />
bis 1135/8 veräußert werden. Alle weiteren Grundstücke sollen<br />
im Eigentum der Landeshauptstadt Dresden verbleiben.<br />
Aufgrund des Erwerbs der Flächen nach dem 01.01.1999<br />
unterliegen die Verkäufe nicht der Zustimmungspflicht des<br />
Ortschaftsrates entsprechend des Eingemeindungsvertrages.<br />
Die Bestimmungen § 67 der SächsGemO bleiben davon unberührt.<br />
Derzeit bemüht sich die Ortschaft <strong>Langebrück</strong> um eine<br />
Aufstellung der noch im Eigentum des Freistaates Sachsen<br />
befindlichen Grundstücke beim Sächsischen Bau- und Investitionsmanagment<br />
Dresden. Im weiteren wird der Ortschaftsrat<br />
mit dem Liegenschaftsamt über die Flächenverwendung<br />
sprechen. Über die Ergebnisse werden wir an dieser Stelle<br />
berichten.<br />
Gewährleistung einer sicheren Zuwegung<br />
in das Wohngebiet Heidehof<br />
Mit Beschluss OSR LB 016/2010 hat der Ortschaftsrat die<br />
Stadtverwaltung aufgefordert, die sichere Zuwegung in das<br />
Wohngebiet Heidehof, insbesondere für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge,<br />
im Winterhalbjahr zu prüfen. Hierzu<br />
wurde seitens des Geschäftsbereiches 6 (Stadtentwicklung)<br />
ausgeführt, dass die Neulußheimer Straße als reine Anliegerstraße<br />
in nicht gefährlicher verkehrlicher und topographischer<br />
Lage nicht winterdienstlich betreut. Die Winterdienstanliegersatzung<br />
auferlegt den Anliegern, die Gehwege – und wenn<br />
diese nicht vorhanden sind, die Fahrbahn - auf einer Breite<br />
von 1,50 Metern zu räumen und zu streuen. Bei Erfüllung dieser<br />
Anliegerpflichten steht nach Auffassung des zuständigen<br />
Fachamtes einer sicheren Zuwegung auf der Neulußheimer<br />
Straße im Winterhalbjahr nichts entgegen. Durch das Brandund<br />
Katastrophenschutzamt der Landeshauptstadt Dresden<br />
wurde zum gleichen Sachverhalt darauf hingewiesen, dass<br />
die Neulußheimer Straße die einzige mit Fahrzeugen der<br />
Feuerwehr und des Rettungsdienstes sicher zu befahrende<br />
Zuwegung ist. Insofern muss gewährleistet sein, dass die<br />
Straße beräumt wird. Der Ortschaftsrat hat diese Stellungnahmen<br />
in die aktuelle Diskussion zu den Winterdienstleistungen<br />
aufgenommen. Aus Sicht des Ortschaftsrates muss<br />
die Neulußheimer Straße, als einzige Zufahrtsstraße zu einem<br />
Wohngebiet mit ca. 700 Einwohnern, mindestens bis zum Beginn<br />
der Wohnbebauung in Verantwortung des Straßen- und<br />
Tiefbauamtes beräumt werden. Darüber hinaus fordert der<br />
Ortschaftsrat, die Winterdienstleistungen in der Ortschaft so<br />
anzupassen, dass in der gesamten Ortslage für Rettungs- und<br />
Versorgungskräfte eine sichere Zuwegung zu allen Grundstücken<br />
gewährleistet wird.<br />
Einhaltung der Vorgaben des<br />
Vorhaben- und Erschließungsplanes 616<br />
Wohngebiet Heidehof<br />
Aufgrund verschiedener Anfragen aus der Bevölkerung hat<br />
sich der Ortschaftsrat zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben<br />
des Vorhaben- und Erschließungsplanes (V+E-Plan) im<br />
Wohngebiet Heidehof an das Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt<br />
gewandt. Im Ergebnis bezog die Stadtverwaltung<br />
der Landeshauptstadt Dresden wie folgt Stellung: Die Festsetzungen<br />
des rechtskräftigen V+E-Planes sind für das Plangebiet<br />
bindend und werden durch das Stadtplanungsamt im<br />
Rahmen jedes Baugenhemigungsverfahrens geprüft. Abweichungen<br />
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können<br />
nur über Ausnahmen oder Befreiungen nach § 31 Abs. 2<br />
BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht<br />
berührt werden und Gründe des Allgemeinwohls die Befreiung<br />
erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar<br />
ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar<br />
nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die<br />
Abweichung auch unter der Würdigung nachbarlicher Interessen<br />
mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.<br />
Bauliche Anlagen, wie zum Beispiel Dachgauben, die im<br />
V+E-Plan keine Festsetzung besitzen, sind zulässig und unweiter<br />
auf Seite 6<br />
Am 03.Februar 1951 schlossen 4 fleißige Hände und ein lockeres<br />
Mundwerk den Bund fürs Leben und kämpften sich 60 Jahre<br />
gemeinsam durch die Höhen und Tiefen der Zeiten.<br />
Voller Freude und Bewunderung gratulieren wir<br />
Ruth und Wolfgang Kunze zur<br />
Diamantenen Hochzeit<br />
Herzliche Glückwünsche übermitteln<br />
Ulrike und Kerstin<br />
Sebastian, Konrad und Isabell