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6. Verwaltungsprozessrecht Folien - Lehrstuhl für Öffentliches Recht II

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Examens-Crashkurs <strong>Öffentliches</strong> <strong>Recht</strong><br />

Priv.-Doz. Dr. Kay Windthorst<br />

SS 2009<br />

VwProzR<br />

3. Feststellungsinteresse: „berechtigtes Interesse“<br />

a) Konkrete Wiederholungsgefahr<br />

Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 I 4 VwGO – 2 –<br />

b) Rehabilitationsinteresse bei fortbestehender diskriminierender Wirkung<br />

c) Vorbereitung eines Amtshaftungs- oder Entschädigungsprozesses (nur bei Erledigung nach Klageerhebung)<br />

4. Zulässigkeit der Eingangsklage bei Erledigung:<br />

a) Klagebefugnis in Bezug auf den ursprünglichen Verwaltungsakt, § 42 <strong>II</strong> VwGO<br />

b) Erfolgloser Widerspruch:<br />

aa)<br />

Erledigung nach Klageerhebung und Vorverfahren erfolglos durchgeführt → Voraussetzung erfüllt<br />

bb)<br />

cc)<br />

c) Klagefrist:<br />

aa)<br />

bb)<br />

Erledigung vor Klageerhebung → Vorverfahren nicht mehr durchzuführen, da gegenstandslos<br />

Erledigung nach Klageerhebung und Widerspruch eingelegt, aber noch nicht verbeschieden<br />

→ Vorverfahren ist nicht weiter durchzuführen<br />

Erledigung nach Klageerhebung: Eingangsklage muss fristgemäß erhoben worden sein<br />

Erledigung vor Klageerhebung: Eingangsklage müsste noch zulässigerweise eingelegt werden können<br />

→ ursprünglicher Verwaltungsakt darf bei Erledigung nicht bestandskräftig sein<br />

5. Antrag auf Fortsetzungsfeststellungsklage (keine Klageänderung)<br />

<strong>II</strong>I. Begründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage, § 113 I 4:<br />

1. Richtiger Beklagter, § 78 I Nr. 1 VwGO: <strong>Recht</strong>sträger, dessen Behörde den erledigten Verwaltungsakt erlassen hat<br />

2. <strong>Recht</strong>swidrigkeit des erledigten Verwaltungsakts bei Erledigung<br />

3. <strong>Recht</strong>sverletzung des Klägers durch den erledigten Verwaltungsakt im Zeitpunkt der Erledigung<br />

24

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