6. Verwaltungsprozessrecht Folien - Lehrstuhl für Öffentliches Recht II
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Examens-Crashkurs <strong>Öffentliches</strong> <strong>Recht</strong><br />
Priv.-Doz. Dr. Kay Windthorst<br />
SS 2009<br />
VwProzR<br />
3. Feststellungsinteresse: „berechtigtes Interesse“<br />
a) Konkrete Wiederholungsgefahr<br />
Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 I 4 VwGO – 2 –<br />
b) Rehabilitationsinteresse bei fortbestehender diskriminierender Wirkung<br />
c) Vorbereitung eines Amtshaftungs- oder Entschädigungsprozesses (nur bei Erledigung nach Klageerhebung)<br />
4. Zulässigkeit der Eingangsklage bei Erledigung:<br />
a) Klagebefugnis in Bezug auf den ursprünglichen Verwaltungsakt, § 42 <strong>II</strong> VwGO<br />
b) Erfolgloser Widerspruch:<br />
aa)<br />
Erledigung nach Klageerhebung und Vorverfahren erfolglos durchgeführt → Voraussetzung erfüllt<br />
bb)<br />
cc)<br />
c) Klagefrist:<br />
aa)<br />
bb)<br />
Erledigung vor Klageerhebung → Vorverfahren nicht mehr durchzuführen, da gegenstandslos<br />
Erledigung nach Klageerhebung und Widerspruch eingelegt, aber noch nicht verbeschieden<br />
→ Vorverfahren ist nicht weiter durchzuführen<br />
Erledigung nach Klageerhebung: Eingangsklage muss fristgemäß erhoben worden sein<br />
Erledigung vor Klageerhebung: Eingangsklage müsste noch zulässigerweise eingelegt werden können<br />
→ ursprünglicher Verwaltungsakt darf bei Erledigung nicht bestandskräftig sein<br />
5. Antrag auf Fortsetzungsfeststellungsklage (keine Klageänderung)<br />
<strong>II</strong>I. Begründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage, § 113 I 4:<br />
1. Richtiger Beklagter, § 78 I Nr. 1 VwGO: <strong>Recht</strong>sträger, dessen Behörde den erledigten Verwaltungsakt erlassen hat<br />
2. <strong>Recht</strong>swidrigkeit des erledigten Verwaltungsakts bei Erledigung<br />
3. <strong>Recht</strong>sverletzung des Klägers durch den erledigten Verwaltungsakt im Zeitpunkt der Erledigung<br />
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