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6. Verwaltungsprozessrecht Folien - Lehrstuhl für Öffentliches Recht II

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Examens-Crashkurs <strong>Öffentliches</strong> <strong>Recht</strong><br />

Priv.-Doz. Dr. Kay Windthorst<br />

SS 2009<br />

VwProzR<br />

Der gesetzliche einstweilige <strong>Recht</strong>sschutz nach der VwGO – 2 –<br />

VI.<br />

Dauer, § 80b VwGO:<br />

1. Unanfechtbarkeit, § 80b I 1 Alt. 1 VwGO<br />

2. Bei Abweisung der Anfechtungsklage: drei Monate nach Ablauf der <strong>Recht</strong>smittelbegründungspflicht:<br />

a) Bei Zulassung der Berufung: § 124a <strong>II</strong>I 1 VwGO → 5 Monate nach Zustellung des Urteils<br />

b) Bei Nichtzulassung der Berufung: § 124a IV 4 VwGO → 5 Monate nach Zustellung des Urteils<br />

3. Möglichkeit der Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung durch den VGH bzw. das <strong>Recht</strong>smittelgericht,<br />

§ 80b <strong>II</strong> VwGO<br />

V<strong>II</strong>. Gemeinschaftsrechtskonformität:<br />

1. Problemstellung: Bei mitgliedstaatlichem Vollzug von Gemeinschaftsrecht<br />

2. Problemlösung:<br />

a) Keine Unanwendbarkeit des § 80 I VwGO wegen Verstoßes gegen das Äquivalenzgebot<br />

b) Keine Unanwendbarkeit des § 80 I VwGO wegen Verstoßes gegen das Effektivitätsgebot<br />

c) Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung und Anwendung des § 80 <strong>II</strong> 1 Nr. 4 VwGO<br />

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