2,93 MB - Stadt Weißenfels
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Bereiche umfassen alle öffentlich zugänglichen Flächen sowie<br />
bei Gebäuden die Bereiche, welche durch Dritte mitgenutzt werden.<br />
Die Grenzen der geschlossenen Ortschaft im Sinne dieser<br />
Verordnung sind für das Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> ohne die<br />
räumlichen Bereiche der in der Hauptsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong><br />
bestimmten Ortschaften in dem dieser Verordnung beigefügten<br />
Lageplan gekennzeichnet. In den durch die Hauptsatzung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> bestimmten Ortschaften und deren<br />
räumlichen Bereich endet jeweils die geschlossene Ortschaft<br />
mit dem Ende der zusammenhängenden Bebauung. Sofern öffentliche<br />
Straßen die Grenze bilden, endet die Leinenpflicht mit<br />
dem Ende des öffentlichen Straßenraumes. Ausgenommen von<br />
den Regelungen zur Leinenpflicht sind Blindenhunde, Diensthunde<br />
der Polizei und Jagdhunde im Jagdeinsatz.<br />
(5) In öffentlichen Bereichen außerhalb der geschlossenen Ortschaft<br />
sowie auf gekennzeichneten Freilaufflächen dürfen Hunde<br />
unangeleint umherlaufen, wenn eine Person das Tier begleitet,<br />
welche durch Zuruf auf dieses einwirken kann. Die Führer<br />
der Hunde haben, insbesondere auch auf den Freilaufflächen,<br />
die Bestimmungen der Absätze 2 und 3 einzuhalten.<br />
(6) Die Führer von Hunden müssen in der Lage sein, den Hund<br />
sicher an einer geeigneten Leine zu halten und zu führen. Bissige<br />
oder angriffslustige Hunde haben in öffentlichen Bereichen<br />
generell einen Maulkorb oder eine in ihrer Wirkung vergleichbare<br />
Vorrichtung zu tragen.<br />
(7) Hunde sind von Kinderspielplätzen fernzuhalten.<br />
(8) Die Regelungen des Feld- und Forstordnungsgesetzes des<br />
Landes Sachsen-Anhalt sowie die Regelungen des Ortsrechtes<br />
über Grün-und Erholungsflächen, Friedhöfe, Spiel - und Bolzplätze<br />
sowie Skateranlagen bleiben unberührt.<br />
Fundsachenversteigerung<br />
Besitzer für 18 Fahrräder<br />
gesucht<br />
Die nächste Versteigerung von Fundfahrrädern findet am<br />
Samstag, dem 27.04.2013, ab 10.00 Uhr vor dem Rathaus<br />
in <strong>Weißenfels</strong> statt.<br />
Versteigert werden an diesen Tag nur Fahrräder. Die zur<br />
Versteigerung kommenden Fahrräder sind gebraucht,<br />
nicht gewartet und werden ohne Gewährleistung für deren<br />
Beschaffenheit und Vollständigkeit gegen sofortige Barzahlung<br />
öffentlich versteigert.<br />
Es handelt sich dabei um Fahrräder, die länger als ein halbes<br />
Jahr beim Fundamt lagern und weder vom Eigentümer<br />
noch vom Finder abgeholt wurden.<br />
Einen Überblick über die Angebote können sich Interessierte<br />
nur am Versteigerungstag, ab 09.30 Uhr, vor dem<br />
Rathaus verschaffen.<br />
Für Rückfragen steht Ihnen das Städtische Fundbüro<br />
unter der Telefonnummer 0 34 43/3 70 -3 70 oder<br />
3 70 -3 60 zur Verfügung.<br />
Bürgerzentrum/Fundbüro<br />
Große Burgstr. 1/Klosterstr. 2<br />
06667 <strong>Weißenfels</strong><br />
Nächster Erscheinungstermin:<br />
Freitag, der 31. Mai 2013<br />
Nächster Redaktionsschluss:<br />
Dienstag, der 21. Mai 2013<br />
Frühjahrsreinigung/Reinigung der Straßen<br />
und Gehwege durch Anlieger gemäß<br />
Straßenreinigungsatzung der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Weißenfels</strong> und der Ortsteile<br />
Nachdem der Schnee nun geschmolzen ist und das Frühjahr<br />
Einzug hält, kommen überall die Verunreinigungen zu Tage.<br />
Kontrollen haben ergeben, dass sowohl in der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong><br />
als auch in den dazu gehörigen Ortsteilen liegengelassener<br />
Splitt den öffentlichen Straßenraum verschmutzt.<br />
Wir bitten deshalb alle Einwohner/Anlieger, bei der Frühjahrsreinigung<br />
der Grundstücke und Anlagen, insbesondere auch den<br />
liegengelassenen Splitt auf den Gehwegen, Straßenrinnen und<br />
Fahrbahnen zu beseitigen.<br />
Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> als auch für die dazugehörigen Ortsteile<br />
ist die Straßenreinigung durch die Anlieger einmal wöchentlich<br />
durchzuführen.<br />
In den Ortsteilen sind Anlieger, verpflichtet neben den Gehwegen<br />
die Straßenrinne und auch die Fahrbahn zu reinigen.<br />
Die Eigentümer/Anlieger werden gebeten, soweit noch nicht geschehen,<br />
insbesondere die angrenzenden Gehwege/Straßenrinnen<br />
vom Splitt zu befreien und abzukehren.<br />
Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern, Bäumen u. Ä.<br />
Nach dem Straßengesetz sind die Eigentümer und Besitzer der<br />
den Straßen benachbarten Grundstücken verpflichtet, Anpflanzungen<br />
so anzulegen und zu unterhalten, dass sie nicht die Sicherheit<br />
oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen.<br />
Zur Sicherheit des Verkehrs zählt dabei auch, dass Straßenleuchten,<br />
Verkehrszeichen, Straßennamensschilder u. Ä. durch<br />
Anpflanzungen nicht verdeckt werden.<br />
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat der Eigentümer<br />
eines an die öffentliche Fläche angrenzendes Grundstück folgende<br />
Lichtraumprofile freizuhalten<br />
- 4,5 m über der gesamten Fahrbahn<br />
- 2,5 m über Geh-, Fuß- und Radwegen<br />
Wir hoffen auf Ihr Verständnis für das Zurückschneiden der<br />
Anpflanzungen und die Einsicht aller Betroffenen, die ihrer Verkehrssicherungspflicht<br />
bisher nicht nachgekommen sind.<br />
Bitte beachten Sie bei Ihrem Rückschnitt, dass nun bald wieder<br />
die Vegetationszeit beginnt und die Pflanzen in kurzer Zeit lange<br />
Triebe ausbilden.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong><br />
Fachbereich II/Abt. Ordnung<br />
Information für alle Nutzer<br />
der Sporthallen der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong><br />
Sehr geehrte Nutzer der Sporthallen der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong>,<br />
aus gegebenem Anlass wird unter Bezugnahme auf geltendes<br />
Satzungsrecht der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> darauf hingewiesen,<br />
dass Anträge auf die dauernde regelmäßige Trainingsbenutzung<br />
von Sportstätten der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> bis zum<br />
31.05.2013 schriftlich einzureichen sind. Für die Benutzung<br />
im Rahmen von Wettkämpfen genügt eine Antragstellung<br />
bis zum 31.07.2013.<br />
Das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung ist nachzuweisen.<br />
Die Bewilligung der begehrten Sportstättennutzung erfolgt<br />
unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und<br />
nach dem zeitlichen Eingang der Anträge.<br />
Abteilung Hochbau<br />
Sachgebiet Gebäudebewirtschaftung<br />
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