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2,93 MB - Stadt Weißenfels

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Bereiche umfassen alle öffentlich zugänglichen Flächen sowie<br />

bei Gebäuden die Bereiche, welche durch Dritte mitgenutzt werden.<br />

Die Grenzen der geschlossenen Ortschaft im Sinne dieser<br />

Verordnung sind für das Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> ohne die<br />

räumlichen Bereiche der in der Hauptsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong><br />

bestimmten Ortschaften in dem dieser Verordnung beigefügten<br />

Lageplan gekennzeichnet. In den durch die Hauptsatzung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> bestimmten Ortschaften und deren<br />

räumlichen Bereich endet jeweils die geschlossene Ortschaft<br />

mit dem Ende der zusammenhängenden Bebauung. Sofern öffentliche<br />

Straßen die Grenze bilden, endet die Leinenpflicht mit<br />

dem Ende des öffentlichen Straßenraumes. Ausgenommen von<br />

den Regelungen zur Leinenpflicht sind Blindenhunde, Diensthunde<br />

der Polizei und Jagdhunde im Jagdeinsatz.<br />

(5) In öffentlichen Bereichen außerhalb der geschlossenen Ortschaft<br />

sowie auf gekennzeichneten Freilaufflächen dürfen Hunde<br />

unangeleint umherlaufen, wenn eine Person das Tier begleitet,<br />

welche durch Zuruf auf dieses einwirken kann. Die Führer<br />

der Hunde haben, insbesondere auch auf den Freilaufflächen,<br />

die Bestimmungen der Absätze 2 und 3 einzuhalten.<br />

(6) Die Führer von Hunden müssen in der Lage sein, den Hund<br />

sicher an einer geeigneten Leine zu halten und zu führen. Bissige<br />

oder angriffslustige Hunde haben in öffentlichen Bereichen<br />

generell einen Maulkorb oder eine in ihrer Wirkung vergleichbare<br />

Vorrichtung zu tragen.<br />

(7) Hunde sind von Kinderspielplätzen fernzuhalten.<br />

(8) Die Regelungen des Feld- und Forstordnungsgesetzes des<br />

Landes Sachsen-Anhalt sowie die Regelungen des Ortsrechtes<br />

über Grün-und Erholungsflächen, Friedhöfe, Spiel - und Bolzplätze<br />

sowie Skateranlagen bleiben unberührt.<br />

Fundsachenversteigerung<br />

Besitzer für 18 Fahrräder<br />

gesucht<br />

Die nächste Versteigerung von Fundfahrrädern findet am<br />

Samstag, dem 27.04.2013, ab 10.00 Uhr vor dem Rathaus<br />

in <strong>Weißenfels</strong> statt.<br />

Versteigert werden an diesen Tag nur Fahrräder. Die zur<br />

Versteigerung kommenden Fahrräder sind gebraucht,<br />

nicht gewartet und werden ohne Gewährleistung für deren<br />

Beschaffenheit und Vollständigkeit gegen sofortige Barzahlung<br />

öffentlich versteigert.<br />

Es handelt sich dabei um Fahrräder, die länger als ein halbes<br />

Jahr beim Fundamt lagern und weder vom Eigentümer<br />

noch vom Finder abgeholt wurden.<br />

Einen Überblick über die Angebote können sich Interessierte<br />

nur am Versteigerungstag, ab 09.30 Uhr, vor dem<br />

Rathaus verschaffen.<br />

Für Rückfragen steht Ihnen das Städtische Fundbüro<br />

unter der Telefonnummer 0 34 43/3 70 -3 70 oder<br />

3 70 -3 60 zur Verfügung.<br />

Bürgerzentrum/Fundbüro<br />

Große Burgstr. 1/Klosterstr. 2<br />

06667 <strong>Weißenfels</strong><br />

Nächster Erscheinungstermin:<br />

Freitag, der 31. Mai 2013<br />

Nächster Redaktionsschluss:<br />

Dienstag, der 21. Mai 2013<br />

Frühjahrsreinigung/Reinigung der Straßen<br />

und Gehwege durch Anlieger gemäß<br />

Straßenreinigungsatzung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Weißenfels</strong> und der Ortsteile<br />

Nachdem der Schnee nun geschmolzen ist und das Frühjahr<br />

Einzug hält, kommen überall die Verunreinigungen zu Tage.<br />

Kontrollen haben ergeben, dass sowohl in der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong><br />

als auch in den dazu gehörigen Ortsteilen liegengelassener<br />

Splitt den öffentlichen Straßenraum verschmutzt.<br />

Wir bitten deshalb alle Einwohner/Anlieger, bei der Frühjahrsreinigung<br />

der Grundstücke und Anlagen, insbesondere auch den<br />

liegengelassenen Splitt auf den Gehwegen, Straßenrinnen und<br />

Fahrbahnen zu beseitigen.<br />

Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> als auch für die dazugehörigen Ortsteile<br />

ist die Straßenreinigung durch die Anlieger einmal wöchentlich<br />

durchzuführen.<br />

In den Ortsteilen sind Anlieger, verpflichtet neben den Gehwegen<br />

die Straßenrinne und auch die Fahrbahn zu reinigen.<br />

Die Eigentümer/Anlieger werden gebeten, soweit noch nicht geschehen,<br />

insbesondere die angrenzenden Gehwege/Straßenrinnen<br />

vom Splitt zu befreien und abzukehren.<br />

Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern, Bäumen u. Ä.<br />

Nach dem Straßengesetz sind die Eigentümer und Besitzer der<br />

den Straßen benachbarten Grundstücken verpflichtet, Anpflanzungen<br />

so anzulegen und zu unterhalten, dass sie nicht die Sicherheit<br />

oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen.<br />

Zur Sicherheit des Verkehrs zählt dabei auch, dass Straßenleuchten,<br />

Verkehrszeichen, Straßennamensschilder u. Ä. durch<br />

Anpflanzungen nicht verdeckt werden.<br />

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat der Eigentümer<br />

eines an die öffentliche Fläche angrenzendes Grundstück folgende<br />

Lichtraumprofile freizuhalten<br />

- 4,5 m über der gesamten Fahrbahn<br />

- 2,5 m über Geh-, Fuß- und Radwegen<br />

Wir hoffen auf Ihr Verständnis für das Zurückschneiden der<br />

Anpflanzungen und die Einsicht aller Betroffenen, die ihrer Verkehrssicherungspflicht<br />

bisher nicht nachgekommen sind.<br />

Bitte beachten Sie bei Ihrem Rückschnitt, dass nun bald wieder<br />

die Vegetationszeit beginnt und die Pflanzen in kurzer Zeit lange<br />

Triebe ausbilden.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong><br />

Fachbereich II/Abt. Ordnung<br />

Information für alle Nutzer<br />

der Sporthallen der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong><br />

Sehr geehrte Nutzer der Sporthallen der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong>,<br />

aus gegebenem Anlass wird unter Bezugnahme auf geltendes<br />

Satzungsrecht der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> darauf hingewiesen,<br />

dass Anträge auf die dauernde regelmäßige Trainingsbenutzung<br />

von Sportstätten der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> bis zum<br />

31.05.2013 schriftlich einzureichen sind. Für die Benutzung<br />

im Rahmen von Wettkämpfen genügt eine Antragstellung<br />

bis zum 31.07.2013.<br />

Das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung ist nachzuweisen.<br />

Die Bewilligung der begehrten Sportstättennutzung erfolgt<br />

unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und<br />

nach dem zeitlichen Eingang der Anträge.<br />

Abteilung Hochbau<br />

Sachgebiet Gebäudebewirtschaftung<br />

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