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2,93 MB - Stadt Weißenfels

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lung verwendeten Unterlagen einsehen und Einwände gegen<br />

die Feststellungen zu den dinglichen Rechtsverhältnissen beim<br />

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt<br />

erheben. Planbetroffene sind die Eigentümer der betroffenen<br />

Grundstücke, die Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten,<br />

von Gebäudeeigentum und Anspruchsberechtigte nach dem<br />

Sachenrechtsbereinigungsgesetz.<br />

Das Gleiche gilt für Anmelder von Rückübertragungsansprüchen<br />

nach dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§ 11<br />

Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes) und für die Inhaber<br />

beschränkter dinglicher Rechte an den betroffenen Grundstücken<br />

oder von Rechten an diesen Grundstücken.<br />

Die Einwände sind nur bei der Sonderungsbehörde unter der<br />

oben genannten Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift zu<br />

erheben.<br />

Im Auftrag<br />

gez. Thorsten Seeck<br />

IMPRESSUM<br />

Herausgeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong><br />

Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />

Oberbürgermeister Robby Risch<br />

Kontakt: Christiane Vogler, Telefon: (0 34 43) 3 70 -2 33;<br />

Fax: (0 34 43) 37 02 03, E-Mail: amtsblatt@weissenfels.de<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />

Verlag + Druck LINUS WITTICH KG;<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan<br />

Druck, Gestaltung: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,<br />

An den Steinenden 10, Telefon: (0 35 35) 4 89 -0, Fax: (0 35 35) 48 9 -1 15;<br />

Fax Redaktion: (0 35 35) 48 9 -1 55<br />

Anzeigenannahme/Beilagen: Geschäftsstelle Leuna,<br />

Rudolf-Breitscheid-Straße 11, 06237 Leuna<br />

Frau Ilona Friedrich, Telefon: (0 34 61) 82 64 84,<br />

Telefax: 0 34 61/82 64 85, Funk: 01 71/4 14 40 53<br />

Das <strong>Weißenfels</strong>er Amtsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an alle erreichbaren<br />

Haushalte im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> verteilt. Außerhalb des Verbreitungsgebietes<br />

kann das Amtsblatt in Papierform zum Abopreis von 29,40 Euro pro Jahr (inklusive<br />

MwSt. und Versand) oder per PDF zu einem Preis von 1,50 Euro pro Ausgabe über<br />

den Verlag bezogen werden. Für Anzeigenveröffentlichungen gelten die allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen und die gültige Anzeigenpreisliste der Verlag + Druck LINUS<br />

WITTICH KG.<br />

Bekanntmachung<br />

der Jagdgenossenschaft Borau<br />

Einladung zur Mitgliederversammlung<br />

der Jagdgenossenschaft Borau am 23.05.2013, um 19.00 Uhr<br />

in das Dorfgemeinschaftshaus, Hinter den Gärten 3<br />

Tagesordnung:<br />

- Begrüßung<br />

- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung<br />

- Bericht des Vorstandes<br />

- Bericht der Jäger<br />

- Diskussion/Aussprache zu allgemeinen Themen<br />

- Zusammenarbeit mit Bundeswehr, Betreuung TÜP<br />

- Vergabe der Jagdpacht ab 2013 bis 2025 mit Beschluss<br />

über Jagdpachthöhe und Vertragsabschluss<br />

- Kassenbericht und Abstimmung über Verwendung des<br />

Reinertrages<br />

- Beschluss zur Entlastung des Vorstandes<br />

- Schlusswort<br />

Im Auftrag<br />

W. Gotthelf<br />

Vors. des Jagdvorstandes Borau<br />

Informationen aus der 45. <strong>Stadt</strong>ratssitzung<br />

am 21.03.2013<br />

Berufung Ortswehrleiter Freiwillige Feuerwehr<br />

Langendorf<br />

Aufgrund des Ablaufs des Berufungszeitraumes der bisherigen<br />

Ortswehrführung wurde durch die Kameraden der Ortsfeuerwehr<br />

Langendorf eine neuer Ortswehrleiter und dessen Stellvertreter<br />

gewählt.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat berief Herrn Frank Reimer zum Ortswehrleiter und<br />

Herrn Frank Teumner zu dessen Stellvertreter. Herzlichen Glückwunsch<br />

und viel Erfolg für diese verantwortungsvolle Tätigkeit.<br />

Ein großes Dankeschön für die geleistete Arbeit geht an den<br />

langjährigen Ortswehrleiter Thomas Beck, der sich nicht wieder<br />

zur Wahl gestellt hatte.<br />

Bestellung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten<br />

Städte und Gemeinden mit mindestens 25.000 Einwohnern haben<br />

zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung<br />

von Frauen und Männern eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte<br />

zu bestellen. Seit 1. 8. 2012 nimmt Frau Katja Henze<br />

diese Aufgabe als Vertreterin der bisherigen durch Krankheit<br />

verhinderten Gleichstellungsbeauftragten wahr. Der <strong>Stadt</strong>rat beschloss<br />

nunmehr, Frau Katja Henze als neue Gleichstellungsbeauftragte<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> zu bestellen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> dankt der ausgeschiedenen Gleichstellungsbeauftragten<br />

Frau Christina Hüttig für ihre langjährige en-<br />

8<br />

gagierte Arbeit. Durch die von ihr ins Leben gerufenen Projekte<br />

und Initiativen ist das Thema Gleichstellung und Frauenarbeit<br />

mit Leben erfüllt worden. Genauso viel Erfolg wünschen wir Frau<br />

Henze.<br />

Planfeststellungsbeschluss „Am Löbicken Anger“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat fasste im Jahr 2009 den Beschluss zum Ausbau<br />

des Knotens „Anbindung der Burgwerbener Straße an die B 91“<br />

durch das Vorhaben „Neubau der Straße Am Löbicken Anger“.<br />

Durch die neue Straße soll eine direkte Zufahrt von der Burgwerbener<br />

Straße auf die B 91 stadtauswärts Richtung Halle und eine<br />

Abfahrt in der Gegenrichtung geschaffen werden. Mittlerweile<br />

wurde das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der <strong>Stadt</strong>rat<br />

genehmigte den vom Oberbürgermeister gefassten Planfeststellungsbeschluss.<br />

Wettbewerb historische <strong>Stadt</strong>kerne<br />

Im Oktober 2012 stimmte der <strong>Stadt</strong>rat der Erarbeitung eines<br />

integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das<br />

Programmgebiet Städtebaulicher Denkmalschutz und der Teilnahme<br />

am Bundeswettbewerb „Historische <strong>Stadt</strong>kerne - integriert<br />

Denken und Handeln“ zu. Zielstellung ist der Erhalt des<br />

bauhistorischen Erbes unter Beachtung von Klimaschutz und<br />

CO2-Reduktion. Wichtige Bausteine des Wettbewerbsbeitrages<br />

sind der Erhalt der vorhandenen Strukturen unter Reduzierung<br />

der Emissionen, die Reduzierung des Verkehrsaufkommens bei<br />

gleichzeitiger Versorgungssicherheit sowie die Stärkung des Bewusstseins<br />

für Energiefragen.<br />

Aus diesen Aufgaben sollen konkrete Strategien und Maßnahmen<br />

abgeleitet werden.<br />

Wirtschaftsplan des Sport- & Freizeitbetriebes<br />

Der bereits im November 2012 beschlossene Wirtschaftsplan

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