2,93 MB - Stadt Weißenfels
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lung verwendeten Unterlagen einsehen und Einwände gegen<br />
die Feststellungen zu den dinglichen Rechtsverhältnissen beim<br />
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt<br />
erheben. Planbetroffene sind die Eigentümer der betroffenen<br />
Grundstücke, die Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten,<br />
von Gebäudeeigentum und Anspruchsberechtigte nach dem<br />
Sachenrechtsbereinigungsgesetz.<br />
Das Gleiche gilt für Anmelder von Rückübertragungsansprüchen<br />
nach dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§ 11<br />
Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes) und für die Inhaber<br />
beschränkter dinglicher Rechte an den betroffenen Grundstücken<br />
oder von Rechten an diesen Grundstücken.<br />
Die Einwände sind nur bei der Sonderungsbehörde unter der<br />
oben genannten Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift zu<br />
erheben.<br />
Im Auftrag<br />
gez. Thorsten Seeck<br />
IMPRESSUM<br />
Herausgeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong><br />
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />
Oberbürgermeister Robby Risch<br />
Kontakt: Christiane Vogler, Telefon: (0 34 43) 3 70 -2 33;<br />
Fax: (0 34 43) 37 02 03, E-Mail: amtsblatt@weissenfels.de<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG;<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan<br />
Druck, Gestaltung: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,<br />
An den Steinenden 10, Telefon: (0 35 35) 4 89 -0, Fax: (0 35 35) 48 9 -1 15;<br />
Fax Redaktion: (0 35 35) 48 9 -1 55<br />
Anzeigenannahme/Beilagen: Geschäftsstelle Leuna,<br />
Rudolf-Breitscheid-Straße 11, 06237 Leuna<br />
Frau Ilona Friedrich, Telefon: (0 34 61) 82 64 84,<br />
Telefax: 0 34 61/82 64 85, Funk: 01 71/4 14 40 53<br />
Das <strong>Weißenfels</strong>er Amtsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an alle erreichbaren<br />
Haushalte im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> verteilt. Außerhalb des Verbreitungsgebietes<br />
kann das Amtsblatt in Papierform zum Abopreis von 29,40 Euro pro Jahr (inklusive<br />
MwSt. und Versand) oder per PDF zu einem Preis von 1,50 Euro pro Ausgabe über<br />
den Verlag bezogen werden. Für Anzeigenveröffentlichungen gelten die allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen und die gültige Anzeigenpreisliste der Verlag + Druck LINUS<br />
WITTICH KG.<br />
Bekanntmachung<br />
der Jagdgenossenschaft Borau<br />
Einladung zur Mitgliederversammlung<br />
der Jagdgenossenschaft Borau am 23.05.2013, um 19.00 Uhr<br />
in das Dorfgemeinschaftshaus, Hinter den Gärten 3<br />
Tagesordnung:<br />
- Begrüßung<br />
- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung<br />
- Bericht des Vorstandes<br />
- Bericht der Jäger<br />
- Diskussion/Aussprache zu allgemeinen Themen<br />
- Zusammenarbeit mit Bundeswehr, Betreuung TÜP<br />
- Vergabe der Jagdpacht ab 2013 bis 2025 mit Beschluss<br />
über Jagdpachthöhe und Vertragsabschluss<br />
- Kassenbericht und Abstimmung über Verwendung des<br />
Reinertrages<br />
- Beschluss zur Entlastung des Vorstandes<br />
- Schlusswort<br />
Im Auftrag<br />
W. Gotthelf<br />
Vors. des Jagdvorstandes Borau<br />
Informationen aus der 45. <strong>Stadt</strong>ratssitzung<br />
am 21.03.2013<br />
Berufung Ortswehrleiter Freiwillige Feuerwehr<br />
Langendorf<br />
Aufgrund des Ablaufs des Berufungszeitraumes der bisherigen<br />
Ortswehrführung wurde durch die Kameraden der Ortsfeuerwehr<br />
Langendorf eine neuer Ortswehrleiter und dessen Stellvertreter<br />
gewählt.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat berief Herrn Frank Reimer zum Ortswehrleiter und<br />
Herrn Frank Teumner zu dessen Stellvertreter. Herzlichen Glückwunsch<br />
und viel Erfolg für diese verantwortungsvolle Tätigkeit.<br />
Ein großes Dankeschön für die geleistete Arbeit geht an den<br />
langjährigen Ortswehrleiter Thomas Beck, der sich nicht wieder<br />
zur Wahl gestellt hatte.<br />
Bestellung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten<br />
Städte und Gemeinden mit mindestens 25.000 Einwohnern haben<br />
zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung<br />
von Frauen und Männern eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte<br />
zu bestellen. Seit 1. 8. 2012 nimmt Frau Katja Henze<br />
diese Aufgabe als Vertreterin der bisherigen durch Krankheit<br />
verhinderten Gleichstellungsbeauftragten wahr. Der <strong>Stadt</strong>rat beschloss<br />
nunmehr, Frau Katja Henze als neue Gleichstellungsbeauftragte<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> zu bestellen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> dankt der ausgeschiedenen Gleichstellungsbeauftragten<br />
Frau Christina Hüttig für ihre langjährige en-<br />
8<br />
gagierte Arbeit. Durch die von ihr ins Leben gerufenen Projekte<br />
und Initiativen ist das Thema Gleichstellung und Frauenarbeit<br />
mit Leben erfüllt worden. Genauso viel Erfolg wünschen wir Frau<br />
Henze.<br />
Planfeststellungsbeschluss „Am Löbicken Anger“<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat fasste im Jahr 2009 den Beschluss zum Ausbau<br />
des Knotens „Anbindung der Burgwerbener Straße an die B 91“<br />
durch das Vorhaben „Neubau der Straße Am Löbicken Anger“.<br />
Durch die neue Straße soll eine direkte Zufahrt von der Burgwerbener<br />
Straße auf die B 91 stadtauswärts Richtung Halle und eine<br />
Abfahrt in der Gegenrichtung geschaffen werden. Mittlerweile<br />
wurde das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der <strong>Stadt</strong>rat<br />
genehmigte den vom Oberbürgermeister gefassten Planfeststellungsbeschluss.<br />
Wettbewerb historische <strong>Stadt</strong>kerne<br />
Im Oktober 2012 stimmte der <strong>Stadt</strong>rat der Erarbeitung eines<br />
integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das<br />
Programmgebiet Städtebaulicher Denkmalschutz und der Teilnahme<br />
am Bundeswettbewerb „Historische <strong>Stadt</strong>kerne - integriert<br />
Denken und Handeln“ zu. Zielstellung ist der Erhalt des<br />
bauhistorischen Erbes unter Beachtung von Klimaschutz und<br />
CO2-Reduktion. Wichtige Bausteine des Wettbewerbsbeitrages<br />
sind der Erhalt der vorhandenen Strukturen unter Reduzierung<br />
der Emissionen, die Reduzierung des Verkehrsaufkommens bei<br />
gleichzeitiger Versorgungssicherheit sowie die Stärkung des Bewusstseins<br />
für Energiefragen.<br />
Aus diesen Aufgaben sollen konkrete Strategien und Maßnahmen<br />
abgeleitet werden.<br />
Wirtschaftsplan des Sport- & Freizeitbetriebes<br />
Der bereits im November 2012 beschlossene Wirtschaftsplan