2,93 MB - Stadt Weißenfels
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Genehmigung<br />
des Planfeststellungsbeschlusses<br />
für das Vorhaben „Neubau der Straße - Am Löbicken<br />
Anger“ in den Gemarkungen <strong>Weißenfels</strong> und Borau,<br />
Burgenlandkreis<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> hat in seiner Sitzung am<br />
21.03.2013 mit Beschluss-Nr. 539-45/2013 den Planfeststellungsbeschluss<br />
für das Vorhaben „Neubau der Straße - Am Löbicken<br />
Anger“ vom 31.01.2013 genehmigt.<br />
Der o. g. Planfeststellungsbeschluss, Aktenzeichen III-61.1-<br />
24-1, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich<br />
Rechtsbehelfsbelehrung)<br />
in der Zeit vom 29.04.2013 bis 17.05.2013<br />
(am 10.05.2013 ist wegen Betriebsruhe geschlossen)<br />
während der Dienststunden:<br />
Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr<br />
Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr<br />
Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr<br />
Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr<br />
Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr<br />
oder nach vorheriger telefonischer Absprache unter der Tel.-Nr.<br />
0 34 43/3 70 14 34 in der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Weißenfels</strong><br />
Fachbereich III, Technische Dienste und <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
Technisches Rathaus<br />
Abt. <strong>Stadt</strong>planung, Zimmer T 223<br />
Klosterstraße 5<br />
06667 <strong>Weißenfels</strong><br />
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.<br />
Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen<br />
gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als<br />
zugestellt (§ 74 IV Satz 3 VwVfG i. V. m. § 37 VIII Straßengesetz<br />
des Landes Sachsen-Anhalt).<br />
Darüber hinaus wurde der Planfeststellungsbeschluss den Beteiligten,<br />
über deren Einwendungen entschieden worden ist,<br />
zugestellt. Sie wurden unter Hinweis auf den Neubeginn der<br />
Rechtsbehelfsfrist nach Zustellung der Genehmigung des Planfeststellungsbeschlusses<br />
durch den <strong>Stadt</strong>rat ausweislich des<br />
<strong>Stadt</strong>ratbeschlusses vom 21.03.2013 unterrichtet.<br />
<strong>Weißenfels</strong>, den 26.04.2013<br />
Risch<br />
Oberbürgermeister<br />
Bekanntmachung der Genehmigung der<br />
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> hat in seiner Sitzung am<br />
13. Dezember 2012 den Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> beschlossen.<br />
Mit dem Bescheid vom 09.04.2013 hat das Landesverwaltungsamt<br />
Sachsen-Anhalt den Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong><br />
genehmigt.<br />
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5<br />
des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.<br />
Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> wirksam.<br />
(Die vorherigen Flächennutzungspläne sind mit dieser Bekanntmachung<br />
unwirksam.)<br />
Jedermann kann den Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong>;<br />
die Begründung und die zusammenfassende Erklärung<br />
während der üblichen Dienstzeiten in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Weißenfels</strong>,<br />
im Fachbereich III Technische Dienste und <strong>Stadt</strong>entwicklung,<br />
Abt. <strong>Stadt</strong>planung, Klosterstraße 5, 2. Obergeschoss<br />
einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.<br />
4<br />
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung<br />
von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln<br />
der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB<br />
wird hingewiesen.<br />
Unbeachtlich wird demnach eine Verletzung der in § 214 Abs. 1<br />
Nr. 1 - 3 BauGB bezeichneten Vorschriften, wenn sie nicht innerhalb<br />
eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes<br />
schriftlich gegenüber der <strong>Stadt</strong> geltend gemacht wurde.<br />
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel<br />
begründen soll, darzulegen.<br />
<strong>Weißenfels</strong>, 26.04.2013<br />
Risch<br />
Oberbürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntmachung über die<br />
Benennung einer Straße in der Ortschaft Borau<br />
1. Auf der Grundlage und zum Vollzug des Beschlusses des<br />
<strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> von 21. März 2013 (Beschluss-Nr.<br />
551-45/2013) wird hiermit die Benennung folgender<br />
Straße in der Ortschaft Borau der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong><br />
bekanntgemacht (§§ 35 Satz 2 und 41 Abs. 4 VwVfG i. V. m.<br />
§ 1 Abs. 1 VwVfG LSA):<br />
Die Straße in der Gemarkung Borau, Flur 1, beginnend im<br />
Westen an der Abzweigung vom Mittelweg und ca. 155 m<br />
in nordöstlicher Richtung verlaufend, in die Leninstraße einmündend<br />
erhält den Straßennamen<br />
Unterer Gartenweg<br />
2. Die Straßenbenennung gemäß Ziff. 1 gilt mit dem auf diese<br />
Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben (§ 41<br />
Abs. 4 Satz 4 VwVfG i. V. m. § 1 Abs. 1 VwVfG LSA).<br />
3. Der Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> über die<br />
Straßenbenennung mit seiner Begründung (Beschlussvorlage)<br />
kann nach dieser Bekanntmachung zwei Wochen bei<br />
der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Weißenfels</strong>, Fachbereich III, Abteilung<br />
Beiträge/Vergabe, Klosterstraße 5, 06667 <strong>Weißenfels</strong>, Erdgeschoss,<br />
Zimmer T 019, während folgender Dienststunden<br />
eingesehen werden:<br />
montags von 9.00 - 12.00 Uhr<br />
dienstags von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr<br />
mittwochs von 9.00 - 12.00 Uhr<br />
donnerstags von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr<br />
freitags von 9.00 - 12.00 Uhr<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen die Benennung der Straße kann innerhalb eines Monats<br />
nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />
ist bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong>, Markt 1, 06667 <strong>Weißenfels</strong>,<br />
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.<br />
<strong>Weißenfels</strong>, den 03.04.2013<br />
Risch<br />
Oberbürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntmachung über die<br />
Umbenennung von Straßen in der Ortschaft<br />
Langendorf<br />
1. Auf der Grundlage und zum Vollzug des Beschlusses des<br />
<strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> vom 21. März 2013 (Beschluss-Nr.<br />
549-45/2013) wird hiermit die Umbenennung folgender<br />
Straßen in der Ortschaft Langendorf der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong><br />
bekanntgemacht (§§ 35 Satz 2 und 41 Abs. 4 VwVfG<br />
i. V. m. § 1 Abs. 1 VwVfG LSA):<br />
a) Die Straße mit dem bisherigen Straßennamen „Bahnhofstraße“<br />
wird umbenannt in „Bahnhofsweg“.