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2,93 MB - Stadt Weißenfels

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Genehmigung<br />

des Planfeststellungsbeschlusses<br />

für das Vorhaben „Neubau der Straße - Am Löbicken<br />

Anger“ in den Gemarkungen <strong>Weißenfels</strong> und Borau,<br />

Burgenlandkreis<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

21.03.2013 mit Beschluss-Nr. 539-45/2013 den Planfeststellungsbeschluss<br />

für das Vorhaben „Neubau der Straße - Am Löbicken<br />

Anger“ vom 31.01.2013 genehmigt.<br />

Der o. g. Planfeststellungsbeschluss, Aktenzeichen III-61.1-<br />

24-1, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich<br />

Rechtsbehelfsbelehrung)<br />

in der Zeit vom 29.04.2013 bis 17.05.2013<br />

(am 10.05.2013 ist wegen Betriebsruhe geschlossen)<br />

während der Dienststunden:<br />

Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr<br />

Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr<br />

Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr<br />

Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr<br />

Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr<br />

oder nach vorheriger telefonischer Absprache unter der Tel.-Nr.<br />

0 34 43/3 70 14 34 in der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Weißenfels</strong><br />

Fachbereich III, Technische Dienste und <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

Technisches Rathaus<br />

Abt. <strong>Stadt</strong>planung, Zimmer T 223<br />

Klosterstraße 5<br />

06667 <strong>Weißenfels</strong><br />

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.<br />

Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen<br />

gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als<br />

zugestellt (§ 74 IV Satz 3 VwVfG i. V. m. § 37 VIII Straßengesetz<br />

des Landes Sachsen-Anhalt).<br />

Darüber hinaus wurde der Planfeststellungsbeschluss den Beteiligten,<br />

über deren Einwendungen entschieden worden ist,<br />

zugestellt. Sie wurden unter Hinweis auf den Neubeginn der<br />

Rechtsbehelfsfrist nach Zustellung der Genehmigung des Planfeststellungsbeschlusses<br />

durch den <strong>Stadt</strong>rat ausweislich des<br />

<strong>Stadt</strong>ratbeschlusses vom 21.03.2013 unterrichtet.<br />

<strong>Weißenfels</strong>, den 26.04.2013<br />

Risch<br />

Oberbürgermeister<br />

Bekanntmachung der Genehmigung der<br />

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

13. Dezember 2012 den Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> beschlossen.<br />

Mit dem Bescheid vom 09.04.2013 hat das Landesverwaltungsamt<br />

Sachsen-Anhalt den Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong><br />

genehmigt.<br />

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5<br />

des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.<br />

Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> wirksam.<br />

(Die vorherigen Flächennutzungspläne sind mit dieser Bekanntmachung<br />

unwirksam.)<br />

Jedermann kann den Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong>;<br />

die Begründung und die zusammenfassende Erklärung<br />

während der üblichen Dienstzeiten in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Weißenfels</strong>,<br />

im Fachbereich III Technische Dienste und <strong>Stadt</strong>entwicklung,<br />

Abt. <strong>Stadt</strong>planung, Klosterstraße 5, 2. Obergeschoss<br />

einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.<br />

4<br />

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung<br />

von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln<br />

der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB<br />

wird hingewiesen.<br />

Unbeachtlich wird demnach eine Verletzung der in § 214 Abs. 1<br />

Nr. 1 - 3 BauGB bezeichneten Vorschriften, wenn sie nicht innerhalb<br />

eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes<br />

schriftlich gegenüber der <strong>Stadt</strong> geltend gemacht wurde.<br />

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel<br />

begründen soll, darzulegen.<br />

<strong>Weißenfels</strong>, 26.04.2013<br />

Risch<br />

Oberbürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung über die<br />

Benennung einer Straße in der Ortschaft Borau<br />

1. Auf der Grundlage und zum Vollzug des Beschlusses des<br />

<strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> von 21. März 2013 (Beschluss-Nr.<br />

551-45/2013) wird hiermit die Benennung folgender<br />

Straße in der Ortschaft Borau der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong><br />

bekanntgemacht (§§ 35 Satz 2 und 41 Abs. 4 VwVfG i. V. m.<br />

§ 1 Abs. 1 VwVfG LSA):<br />

Die Straße in der Gemarkung Borau, Flur 1, beginnend im<br />

Westen an der Abzweigung vom Mittelweg und ca. 155 m<br />

in nordöstlicher Richtung verlaufend, in die Leninstraße einmündend<br />

erhält den Straßennamen<br />

Unterer Gartenweg<br />

2. Die Straßenbenennung gemäß Ziff. 1 gilt mit dem auf diese<br />

Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben (§ 41<br />

Abs. 4 Satz 4 VwVfG i. V. m. § 1 Abs. 1 VwVfG LSA).<br />

3. Der Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> über die<br />

Straßenbenennung mit seiner Begründung (Beschlussvorlage)<br />

kann nach dieser Bekanntmachung zwei Wochen bei<br />

der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Weißenfels</strong>, Fachbereich III, Abteilung<br />

Beiträge/Vergabe, Klosterstraße 5, 06667 <strong>Weißenfels</strong>, Erdgeschoss,<br />

Zimmer T 019, während folgender Dienststunden<br />

eingesehen werden:<br />

montags von 9.00 - 12.00 Uhr<br />

dienstags von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr<br />

mittwochs von 9.00 - 12.00 Uhr<br />

donnerstags von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr<br />

freitags von 9.00 - 12.00 Uhr<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen die Benennung der Straße kann innerhalb eines Monats<br />

nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />

ist bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong>, Markt 1, 06667 <strong>Weißenfels</strong>,<br />

schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.<br />

<strong>Weißenfels</strong>, den 03.04.2013<br />

Risch<br />

Oberbürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung über die<br />

Umbenennung von Straßen in der Ortschaft<br />

Langendorf<br />

1. Auf der Grundlage und zum Vollzug des Beschlusses des<br />

<strong>Stadt</strong>rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong> vom 21. März 2013 (Beschluss-Nr.<br />

549-45/2013) wird hiermit die Umbenennung folgender<br />

Straßen in der Ortschaft Langendorf der <strong>Stadt</strong> <strong>Weißenfels</strong><br />

bekanntgemacht (§§ 35 Satz 2 und 41 Abs. 4 VwVfG<br />

i. V. m. § 1 Abs. 1 VwVfG LSA):<br />

a) Die Straße mit dem bisherigen Straßennamen „Bahnhofstraße“<br />

wird umbenannt in „Bahnhofsweg“.

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