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Die Welt ist nicht genug - Mikado

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kurz & bündig<br />

Leserbrief zu mikado 10.2008<br />

Anfrage von Zimmerme<strong>ist</strong>er Frank Schmachtenberger, Würzburg<br />

Schöne Treppen haben Sie da in ihrer Oktober-Ausgabe abgebildet. Doch was <strong>ist</strong> zu tun, wenn der<br />

Bauherr oder die Seinen stürzen, sich verletzen und dann Versicherungen oder gar der Staatsanwalt<br />

beim Treppenbauer vor der Türe stehen und nachfragen, warum keine dieser Treppen ein vorschriftsgemäßes<br />

Geländer besitzt?<br />

Kann sich der Handwerker im Vorfeld bei Vertragsabschluss von der Haftung befreien? Und wie sicher<br />

<strong>ist</strong> eine solche vertragliche Lösung?<br />

Bitte klären Sie diese Frage und veröffentlichen Sie das Ergebnis, denn dieses Thema dürfte<br />

viele Zimmereien plagen.<br />

Antwort von Dipl.-Ing. (FH) Stefan Meiners,<br />

Bund Deutscher Zimmerme<strong>ist</strong>er (BDZ), Berlin<br />

Zunächst einmal <strong>ist</strong> der Treppenbauer verpflichtet, sich an die<br />

einschlägigen geltenden Regeln und Normen zu halten, d.h.<br />

es muss sichergestellt werden, dass das Begehen der Treppe<br />

ohne Gefahr für Leib und Leben der Benutzer möglich <strong>ist</strong>. Besteht<br />

ein Auftraggeber darauf, dass kein vorschriftsmäßiges<br />

Geländer zur Absturzsicherung und als Handlauf angebracht<br />

wird, so empfehlen wir, dieses auf jeden Fall schriftlich mit<br />

dem Auftraggeber zu vereinbaren. Dabei sollte explizit festgehalten<br />

werden, dass die volle Verantwortung für mögliche<br />

Unfälle allein beim Auftraggeber liegt und Sie als Unternehmer<br />

ihn darüber aufgeklärt haben, wie eine ordnungsgemäße<br />

Treppenkonstruktion aussehen müsste.<br />

Sie müssen also Ihren Auftraggeber darüber informieren,<br />

welche Folgen es haben kann, wenn er eine Treppe in Auftrag<br />

gibt, die sich sicherheitstechnisch <strong>nicht</strong> an geltenden<br />

Regeln und Vorschriften orientiert. Es <strong>ist</strong> empfehlenswert,<br />

eine Zweitausfertigung dieses Haftungsausschlusses aufzubewahren.<br />

Dem Bauherrn muss klar sein, dass letztendlich<br />

er allein für die Sicherheit seiner Treppe verantwortlich <strong>ist</strong>.<br />

Auch beim Weiterverkauf <strong>ist</strong> der Bauherr nur aus der Haftung,<br />

wenn eine Baulast auf das Haus eingetragen wird.<br />

Antwort von Rechtsanwalt Willi Reisser,<br />

Kanzlei Reisser und Kollegen, Augsburg<br />

Wer sich als Unternehmer auf „Sonderwünsche“ des Auftraggebers<br />

einlässt und eine Treppe entgegen geltendem Gesetz<br />

oder unter Missachtung der anerkannten Regeln der Technik<br />

herstellt, begibt sich unter Umständen „in des Teufels Küche“.<br />

Das gilt sowohl im Bereich des privaten Baurechts wie<br />

auch des öffentlichen Rechts.<br />

Bürgerlich-rechtlich <strong>ist</strong> eine Ausführung gemäß Gesetz und<br />

anerkannten Regeln der Technik vertraglich geschuldet. Zwar<br />

dürfen Auftraggeber und Unternehmer auch eine andere Bauausführung<br />

vereinbaren, doch dann sollte der Unternehmer<br />

auf das mit der Nichteinhaltung verbundene Risiko ausdrücklich<br />

hinweisen und dies in einer ausführlichen schriftlichen<br />

Vereinbarung auch unbedingt dokumentieren.<br />

Nach dem öffentlichen Baurecht sind alle am Bau Beteiligten<br />

– Bauherr, Planer und Unternehmer – dafür verantwortlich,<br />

dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.<br />

<strong>Die</strong>se sind Sicherheitsbestimmungen und können sich<br />

auf die privatrechtliche Verantwortlichkeit der am Bau Beteiligten<br />

auswirken, insbesondere bei Schadensersatzansprüchen<br />

wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und nach<br />

§ 823 Abs. 2 BGB „Verletzung von Schutzgesetzen“.<br />

Leserbrief zu mikado 11.2008<br />

Anmerkung von Dipl.-Ing. Peter Metzger, Ingenieurbüro Holzbau, Karlsruhe<br />

Sicherlich <strong>ist</strong> die rein wissenschaftliche Betrachtung des Themas von Herrn Schmidt richtig beleuchtet.<br />

Vergessen wird aber immer wieder, dass Menschen in diesen Gebäuden leben, die wir immer perfekter<br />

zu gestalten versuchen. Menschen lassen sich <strong>nicht</strong> in „Lüftungskonzepte“ einpassen, Menschen<br />

wollen ihr Leben nach ihrem Gusto bestimmen und <strong>nicht</strong> nach dem einer Verordnung. Aus diesem<br />

Grund sind solche Verordnungen wegen des Faktors „Mensch“ zum Scheitern verurteilt.<br />

Bauen wir lieber Häuser, die den Bedürfnissen der Menschen und <strong>nicht</strong> denen einer Verordnung angepasst<br />

sind. Ich finde es bestimmt richtig, die Wissenschaft in diesen Bereichen voranzutreiben und<br />

Modellprojekte zu entwickeln. Ist das Konzept jedoch so, Zitat: „... soll der Luftwechsel wie bisher<br />

üblich nur über die Fenster erfolgen [...] können erhebliche Haftungsrisiken entstehen“, dann <strong>ist</strong> das<br />

am Menschen vorbeigedacht.<br />

10 mikado 12.2008

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