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vollständige Magisterarbeit zum Thema - Michael Stollberg

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Kapitel B: Ontologie-Entwicklung 39<br />

Kriterium<br />

Klarheit<br />

(engl.: „Clarity“)<br />

Kohärenz<br />

(engl.: „Coherence“)<br />

Erweiterbarkeit<br />

(engl.: „Extendibility“)<br />

Minimaler Implementierungseinfluss<br />

(engl.: „minimal encoding<br />

bias“)<br />

Minimale ontologische<br />

Verpflichtung<br />

(engl.: „minimal ontological<br />

commitment“)<br />

Beschreibung<br />

Mit diesem Kriterium wird die definitorische Klarheit, also eine möglichst objektive,<br />

allgemein verständliche Beschreibung der in der Ontologie erfassten<br />

Wissenselemente gefordert. Sind Zusammenhänge axiomatisiert, so<br />

sollen entsprechend notwendige und hinreichende Bedingungen definiert<br />

werden. Weiterhin wird für jedes erfasste Wissenselement eine natürlichsprachliche<br />

Beschreibung gefordert.<br />

Hiermit wird die schon im Zusammenhang der Evaluation (s. B.1.4.1.1) erwähnte<br />

Konsistenz der beschriebenen Wissensstrukturen innerhalb einer<br />

Ontologie gefordert. Dieses erstreckt sich nicht nur über die interpretative<br />

Eindeutigkeit einzelner Elemente, sondern auch auf deren strukturellen Zusammenhang.<br />

Die ebenfalls im Rahmen der Evaluation erwähnte Erweiterbarkeit einer<br />

Ontologie sollte bei Design-Entscheidungen berücksichtigt werden. Je einfacher<br />

eine Ontologie zu erweitern ist, desto besser kann sie für die Verwendung<br />

in einer konkreten Anwendungssituation modifiziert werden.<br />

Hierunter wird verstanden, dass bei der formalen Spezifikation einer Ontologie<br />

keine implementierungstechnischen Aspekte eines eventuell favorisierten<br />

Repräsentationsformalismus berücksichtigt werden sollen, da Ontologien<br />

die Beschreibung von Wissensdomänen auf der Wissensebene (s.<br />

A.1.1.1) darstellen. Dieses Kriterium ist unter dem Hintergrund zu verstehen,<br />

dass dessen Autor im Ontolingua-Projekt (s. B.1.3.2) tätig war und<br />

daher Ontologien in erster Linie als formale Spezifikation einer ontologischen<br />

Theorie (s. B.1.2.2) ohne Implementierungsziel versteht.<br />

Dieses Kriterium besagt, dass eine Ontologie von den sie nutzenden Agenten<br />

eine möglichst geringe ontologische Verpflichtung (s. A.2.1.1) verlangen<br />

sollte. Dass bedeutet, dass die ontologische Theorie möglichst wenig<br />

wertende Annahmen über die Wissensdomäne beinhaltet und somit den<br />

Agenten größtmögliche interpretative Freiheiten erlaubt. Dadurch soll ein<br />

breites Verwendungsfeld der Ontologie durch Nutzer mit unterschiedlichen<br />

Inten-ionen ermöglicht werden.<br />

Tabelle 7: Design-Kriterien für Ontologien 86<br />

Die ersten beiden Kriterien (Klarheit und Kohärenz) beziehen sich auf die konzeptionelle<br />

Korrektheit der in der Ontologie erfassten Wissensstruktur. Mit den Forderungen<br />

nach hoher Erweiterbarkeit und einer minimalen ontologischen Verpflichtung soll die<br />

ermöglichte Wissensteilung durch eine Ontologie als generelles Ziel ontologiebasierter<br />

Wissensmodellierung erhöht werden. Die Forderung nach minimalem Implementierungseinfluss<br />

soll den bedeutungsdefinierenden Charakter einer Ontologie als Domänenbeschreibung<br />

auf der Wissensebene verdeutlichen. Die Ähnlichkeit dieser Design-Kriterien<br />

mit den oben vorgestellten Kriterien zur Evaluation von Ontologien (s. B.1.4.1.1) beruht<br />

auf der gleichartigen Zielsetzung der Qualitätssicherung und impliziert, dass durch deren<br />

Berücksichtung während der Entwicklung die Qualität einer Ontologie verbessert werden<br />

kann.<br />

86 Kriterien und Erläuterungen entnommen aus (Gruber93, S. 2f). Übersetzungen durch den Autor, wobei für die<br />

Kriterienbezeichnung das englische Original mit angegeben wurde. Weitere Prinzipien mit ähnlicher Zielsetzung sind<br />

in (Gómez99, S.2f) aufgeführt.

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