vollständige Magisterarbeit zum Thema - Michael Stollberg
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Kapitel B: Ontologie-Entwicklung 39<br />
Kriterium<br />
Klarheit<br />
(engl.: „Clarity“)<br />
Kohärenz<br />
(engl.: „Coherence“)<br />
Erweiterbarkeit<br />
(engl.: „Extendibility“)<br />
Minimaler Implementierungseinfluss<br />
(engl.: „minimal encoding<br />
bias“)<br />
Minimale ontologische<br />
Verpflichtung<br />
(engl.: „minimal ontological<br />
commitment“)<br />
Beschreibung<br />
Mit diesem Kriterium wird die definitorische Klarheit, also eine möglichst objektive,<br />
allgemein verständliche Beschreibung der in der Ontologie erfassten<br />
Wissenselemente gefordert. Sind Zusammenhänge axiomatisiert, so<br />
sollen entsprechend notwendige und hinreichende Bedingungen definiert<br />
werden. Weiterhin wird für jedes erfasste Wissenselement eine natürlichsprachliche<br />
Beschreibung gefordert.<br />
Hiermit wird die schon im Zusammenhang der Evaluation (s. B.1.4.1.1) erwähnte<br />
Konsistenz der beschriebenen Wissensstrukturen innerhalb einer<br />
Ontologie gefordert. Dieses erstreckt sich nicht nur über die interpretative<br />
Eindeutigkeit einzelner Elemente, sondern auch auf deren strukturellen Zusammenhang.<br />
Die ebenfalls im Rahmen der Evaluation erwähnte Erweiterbarkeit einer<br />
Ontologie sollte bei Design-Entscheidungen berücksichtigt werden. Je einfacher<br />
eine Ontologie zu erweitern ist, desto besser kann sie für die Verwendung<br />
in einer konkreten Anwendungssituation modifiziert werden.<br />
Hierunter wird verstanden, dass bei der formalen Spezifikation einer Ontologie<br />
keine implementierungstechnischen Aspekte eines eventuell favorisierten<br />
Repräsentationsformalismus berücksichtigt werden sollen, da Ontologien<br />
die Beschreibung von Wissensdomänen auf der Wissensebene (s.<br />
A.1.1.1) darstellen. Dieses Kriterium ist unter dem Hintergrund zu verstehen,<br />
dass dessen Autor im Ontolingua-Projekt (s. B.1.3.2) tätig war und<br />
daher Ontologien in erster Linie als formale Spezifikation einer ontologischen<br />
Theorie (s. B.1.2.2) ohne Implementierungsziel versteht.<br />
Dieses Kriterium besagt, dass eine Ontologie von den sie nutzenden Agenten<br />
eine möglichst geringe ontologische Verpflichtung (s. A.2.1.1) verlangen<br />
sollte. Dass bedeutet, dass die ontologische Theorie möglichst wenig<br />
wertende Annahmen über die Wissensdomäne beinhaltet und somit den<br />
Agenten größtmögliche interpretative Freiheiten erlaubt. Dadurch soll ein<br />
breites Verwendungsfeld der Ontologie durch Nutzer mit unterschiedlichen<br />
Inten-ionen ermöglicht werden.<br />
Tabelle 7: Design-Kriterien für Ontologien 86<br />
Die ersten beiden Kriterien (Klarheit und Kohärenz) beziehen sich auf die konzeptionelle<br />
Korrektheit der in der Ontologie erfassten Wissensstruktur. Mit den Forderungen<br />
nach hoher Erweiterbarkeit und einer minimalen ontologischen Verpflichtung soll die<br />
ermöglichte Wissensteilung durch eine Ontologie als generelles Ziel ontologiebasierter<br />
Wissensmodellierung erhöht werden. Die Forderung nach minimalem Implementierungseinfluss<br />
soll den bedeutungsdefinierenden Charakter einer Ontologie als Domänenbeschreibung<br />
auf der Wissensebene verdeutlichen. Die Ähnlichkeit dieser Design-Kriterien<br />
mit den oben vorgestellten Kriterien zur Evaluation von Ontologien (s. B.1.4.1.1) beruht<br />
auf der gleichartigen Zielsetzung der Qualitätssicherung und impliziert, dass durch deren<br />
Berücksichtung während der Entwicklung die Qualität einer Ontologie verbessert werden<br />
kann.<br />
86 Kriterien und Erläuterungen entnommen aus (Gruber93, S. 2f). Übersetzungen durch den Autor, wobei für die<br />
Kriterienbezeichnung das englische Original mit angegeben wurde. Weitere Prinzipien mit ähnlicher Zielsetzung sind<br />
in (Gómez99, S.2f) aufgeführt.