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Corte dei Conti Corte dei Conti Rechnungshof Rechnungshof

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Amtshaftungsverfahren vor dem <strong>Rechnungshof</strong> gegen die<br />

Verantwortlichen bedingt.<br />

Das zweite Problem, das übrigens mit letztgenanntem<br />

zusammenhängt, liegt in der konkurrierenden Gerichtsbarkeit. Es<br />

mag noch nicht vollständig abgeklärt sein, was eine öffentliche<br />

Gesellschaft ist, doch ist diese im Bereich der öffentlichen Dienste<br />

tätig, so wird sie als Organismus des öffentlichen Rechts<br />

eingestuft. Somit muss sie - unabhängig von ihrer Rechtsnatur und<br />

von ihrer Organisationsform als Gesellschaft - einer öffentlichen<br />

Körperschaft gleich nach öffentlichen Verfahrensmodellen handeln,<br />

und zwar nicht nur bei der Auswahl der Auftragnehmer: gemäß<br />

Artikel 18, Absatz I u.ff, des Gesetzesdekrets Nr. 112/200<br />

(umgewandelt in das Gesetz Nr. 133/2008) sollen Gesellschaften,<br />

die sich in öffentlicher Hand befinden und mit lokalen öffentlichen<br />

Diensten betraut sind, 60 Tage nach In-Kraft-Treten des<br />

obgenannten Gesetzes eigene Maßnahmen, Kriterien und<br />

Methoden zur Beschaffung von Personal und zur Auftragserteilung<br />

an nicht der Verwaltung angehörende Subjekte anwenden - unter<br />

Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung<br />

und der Öffentlichkeit gemäß Artikel 35 des Einheitstextes Nr.<br />

165/2001.<br />

Durch das gemeinschaftliche Interesse in den Bereichen<br />

Wettbewerb und Markt wurde der ausgeprägte Verfahrensausbau<br />

von Tätigkeiten bedingt, die zwar dem Subjekt nach privatrechtlich<br />

sind, dennoch (gemäß Artikel 6 des Gesetzes Nr. 205) in den<br />

Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts fallen, weil sie in<br />

die eigentlichen Verwaltungstätigkeiten eingebaut werden. Zudem<br />

hat das Kassationsgericht kürzlich 2 die Gerichtsbarkeit des<br />

2 siehe hierzu, stellvertretend, Kass., Vereinigte Abt., Beschluss Nr. 16697/2003 und Urteil<br />

Nr. 3899/2004.

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