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Corte dei Conti Corte dei Conti Rechnungshof Rechnungshof

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2005 konkret zur Anwendung kam. Demnach verfügt der<br />

Regionale Staatsanwalt des <strong>Rechnungshof</strong>es über alle gemäß<br />

Zivilprozessordnung vorgesehene Klagen zum Schutze der<br />

Rechtsansprüche der Gläubiger. Die angeführten Urteile sind somit<br />

in dem Sinne auszulegen, dass die Verfahren vor dem<br />

<strong>Rechnungshof</strong> – bei Einhaltung des Artikels 26 des Kgl. Dekrets Nr.<br />

1033/1938 - um die im ordentlichen Zivilverfahren vorgesehenen<br />

Instrumente bereichert werden. Somit kann eine Anfechtungsklage<br />

auch dann vor dem <strong>Rechnungshof</strong> erhoben werden, wenn zuvor<br />

der gleiche Antrag vor dem ordentlichen Gericht erhoben wurde.<br />

In den Urteilen Nr. 23/2008, 24/2008 und 28/2008 ging es um<br />

das Verhalten von Ordnungskräften, das für vorsätzlich erachtet<br />

wurde, weil dessen Verwirklichung und dessen Konsequenzen<br />

beabsichtigt und auf die Verletzung der Loyalitätspflichten der<br />

öffentlichen Angestellten ausgerichtet waren – ganz abgesehen<br />

von der Schwere der vorgeworfenen Taten, die angesichts der<br />

Tatsache, dass sie zudem auch strafrechtlich erheblich sind,<br />

Formen von verwaltungsrechtlicher Verantwortung verdinglichten,<br />

wie die Schadenshaftung wegen Missständen und die<br />

Schadenshaftung wegen Imageschaden, die auch zusammen<br />

vorgehalten werden können.<br />

Der Imageschaden wird durch die Verletzung des Ansehens und<br />

der Würde der Verwaltung verursacht. Die Rechtsprechungssektion<br />

hat angesichts der neuesten hermeneutisch systematischen<br />

Entwicklungen dazu Position bezogen: unabhängig von der<br />

Beschaffenheit des fraglichen Schadens (Vermögensschaden im<br />

Sinne von Artikel 2043 ZGB oder, laut verfassungsrechtlicher<br />

Orientierung, immaterieller Schaden im Sinne von Artikel 2059<br />

ZGB) steht gemäß Artikel 97 der Verfassung das Recht der<br />

juristischen Person öffentlichen Rechts auf Erwerb, Erhaltung und

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