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Corte dei Conti Corte dei Conti Rechnungshof Rechnungshof

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Anerkennung der eigenen Identität fest, und deren Verletzung<br />

kann immer einer wirtschaftlichen Wertbestimmung (wenngleich<br />

nach Billigkeit gemäß Artikel 1226 ZGB) unterzogen werden.<br />

Der Schaden aus Missständen besteht hingegen aus den Kosten,<br />

die die Verwaltung tragen muss, um innerhalb der<br />

Verwaltungsstruktur die negativen Auswirkungen des<br />

widerrechtlichen Verhaltens eines öffentlichen Angestellten auf die<br />

Tätigkeit der anderen Angestellten (durch Mängel,<br />

Verlangsamungen) zu beheben. Ganz zu schweigen von den<br />

Folgen, die ein Prozess und (eventuell) die Verurteilung eines<br />

öffentlichen Angestellten auf die interne Verwaltungsorganisation<br />

haben, da dadurch Reorganisation, Versetzungen, Zuweisungen<br />

von neuen Aufträgen notwendig werden.<br />

Aus diesen drei Urteilen können einige Prinzipien abgeleitet<br />

werden:<br />

- aus dem Urteil Nr. 23/2008: sei es beim Imageschaden als<br />

auch beim Schaden aus Missständen bedarf es nicht unbedingt<br />

vorab der Feststellung eines Tatbestands, der eine Straftat<br />

darstellt;<br />

- aus dem Urteil Nr. 24/2008 (vollendete und versuchte<br />

Erpressung im Amt): angesichts des besonderen Stellung, die<br />

Ordnungskräfte einnehmen, wurde aus der Tatsache, dass die von<br />

der Staatsanwaltschaft beanstandeten Fakten nicht während des<br />

Dienstes begangen wurden, kein Unrechtsausschließungsgrund<br />

abgeleitet;<br />

- aus dem Urteil Nr. 28/2008: Aufforderungen zur<br />

Stellungnahme können aufgrund der im Wesentlichen freien<br />

Prozesstätigkeit des Regionalen Staatsanwaltes – abgesehen von<br />

den Einschränkungen durch Verjährungsfristen - erneuert werden.

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