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Corte dei Conti Corte dei Conti Rechnungshof Rechnungshof

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Durch das Gesetzesvertretende Dekret Nr. 286/1999 wurden<br />

die internen Kontrollen eingeführt (die Gebarungskontrolle, die<br />

Bewertung der leitenden Angestellten, die strategischen Kontrollen<br />

- die Übereinstimmung der erzielten Ergebnisse mit den<br />

vorgegebenen Zielen), wobei die dafür zuständigen Personen<br />

angehalten waren, die Meldungen lediglich an die übergeordneten<br />

Organe zu erstatten, und ausdrücklich von der Pflicht befreit<br />

waren, bei den Staatsanwaltschaften des <strong>Rechnungshof</strong>es<br />

Unregelmäßigkeiten, von denen sie im Rahmen ihrer Funktionen<br />

Kenntnis erlangt hatten, anzuzeigen. Augenscheinlich ist daher die<br />

Bedeutung des Rechnungsprüferkollegiums (als einziges, nicht von<br />

der Präklusion betroffenes, internes Kontrollorgan) bei der<br />

Schadensmeldung an den <strong>Rechnungshof</strong>. Laut Rechtslehre und<br />

Rechtsprechung kann angesichts der Besonderheit der den<br />

Rechnungsprüfer obliegenden Aufgaben innerhalb der öffentlichen<br />

Verwaltung nicht von einer rein buchhalterischen Revision<br />

gesprochen werden, sondern vielmehr von einer öffentlichen<br />

Revision zum Schutze der Interessen der Gemeinschaft: Diese<br />

Kontrolltätigkeit hat bereits die Merkmale einer wahren<br />

Revisionstätigkeit zur Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit, der<br />

Rechtmäßigkeit und der Korrektheit der Verwaltungstätigkeit<br />

angenommen.<br />

Der Staatsrat hat mit Urteil Nr. 5099 im Juli 2004 mit Bezug auf<br />

die Rechnungsprüfer der lokalen Gebietskörperschaften festgelegt,<br />

dass die ihnen aufgetragenen Funktionen über die herkömmliche<br />

Bestätigung der Übereinstimmung der Rechnungslegungen mit den<br />

Gebarungsergebnissen und der Rechtmäßigkeit der Bücher<br />

hinausreichen und auch die Zusammenarbeit mit dem<br />

Gemeinderat einschließen. Hierbei reichen die Aufgaben der<br />

Rechnungsprüfer von der technisch-buchhalterischen Beratung zur

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